· Wolfgang Gabler •Vfdb, Referat 8 PSA •Ltr. Redaktion •Sachverständiger PSA •Dozent

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www.atemschutzlexikon.de

20. Fachtagung Atemschutz

Dresden, 05.10.2017

Wolfgang Gabler

• Vfdb, Referat 8 PSA

• Ltr. Redaktion www.atemschutzlexikon.de

• Sachverständiger PSA

• Dozent

DesinfektionGliederung

1 Gefahren in der Atemschutz- und CSA-Werkstatt durch

äußere Kontamination der Atemschutzausrüstung und

CSA durch Brandprodukte

2 Gefahren in der Atemschutz- und CSA-Werkstatt durch

äußere Kontamination der Atemschutzausrüstung und

CSA durch ABC-Gefahrstoffe

3 Gefahren in der Atemschutz- und CSA-Werkstatt durch

innere Kontamination der Atemschutzausrüstung und

CSA

4 Kompensation der Gefahren – gesund leben in der

Atemschutzwerkstatt3

Desinfektion

4

Ehre den vom Feuerkrebs

Betroffenen

1 Gefahren in der Atemschutz-werkstatt durch äußere Konta-mination der Atemschutzaus-rüstung durch Brandprodukte

5

Gefahren in ASW, Folie 7

6

Äußere Kontamination durch

Brandprodukte:

• Atemgifte

• Brandrauch

• Brandruß

Aktuelle Forschungen 2016 + 2017 lieferten neue Erkenntnisse

• zu Halbwertzeiten von Blutgiften, Zusammensetzungen von Brand-

gasen, Leitsubstanzen, Langzeitgiften

• Wirkungen Brandrauch und Eigenschaften Brandruß

• exorbitante Steigerung der Krebserkrankungen von Prostata und

Blase bei schwedischen Feuerwehrleuten im Bereich AS-Werkstatt

DGUV führt 2017 und 2018 großes Forschungsprogramm durch zur

Belastung von Feuerwehrleuten

vfdb Ref. 8 beginnt RL zu „Reinigung und Desinfektion“ zu entwickeln

6Gefahren + Gefahrenkompensation in der ASW

Details:

http://www.atemschutzlexikon.de/ausbildung/wissenschaftliche-arbeiten-fachbuecher/gefahren-fuer-

die-atemschutz-und-csa-werkstatt-und-deren-kompensation/

2 Gefahren in der Atemschutz-und CSA-Werkstatt durch äußere Kontamination der Atemschutzausrüstung und CSA durch ABC-Gefahrstoffe

7

8

Schadstoffbelastung durch biologische Gefahrstoffe

Einstufung biologische Gefahrstoffe

Wirkungen, Beispiele

BIO I(RG 1)

• ungefährlich

• z. B. Bierhefe, Milchsäurebakterien

BIO II(RG 2)

• können behandelbare Krankheit hervorrufen

• z. B. Magen-Darm (Legionella), Virusgrippe

BIO III(RG 3 + RG 4)

• können schwere bis schwerste Krankheiten

hervorrufen, Pandemie bei RG 4 möglich

• z. B. RG 3: TBC, Thypus

• Z. B. RG 4: Ebola, Marburg

8Gefahren + Gefahrenkompensation in der ASW

• nicht alle Vertreter messbar

• Kontamination vermeiden, Inkorporation ausschließen

• BIO I + II: Einsatzleiter entscheidet über Desinfektion PSA am Einsatzort und Rückführung, bei BIO III: kontaminierte PSA entsorgen

Gefahren in ASW, Folie 10

9

Schadstoffbelastung durch chemische Gefahrstoffe

Eigenschaften Wirkungen

vielfältig, z. B.:

• brennbar

• ätzend

• giftig

• umweltgefährlich

• sensitiv

Verätzungen, Blut-, Nerven- und Zellschädigungen

krebserregend, …

FwDV 500:

• Kontamination vermeiden, Inkorporation ausschließen

• Einsatzleiter entscheidet: kontaminierte PSA dekontaminieren und zur AS-

bzw. CSA-Werkstatt zurück führen oder entsorgen

9Gefahren + Gefahrenkompensation in der ASW

Gefahren in ASW, Folie 11

3 Gefahren in der Atemschutz-und CSA-Werkstatt durch innere Kontamination der Atemschutz-ausrüstung und CSA

10

Infektionensträger wie Schweiß,

Ausatemfeuchte, Ausatemluft,

Speichel, Schweiß und Hautabrieb

Atemschutzgeräteträger

Innere Kontamination der Atemschutzgeräte und CSA

Aktuelle Erkenntnisse zeigen erhebliche Verkeimungen in

benutzten Lungenautomaten und Vollmasken.

Gefahren + Gefahrenkompensation in der ASW 11

Gefahren in ASW, Folie 13

Krankheit Todesfälle p.a.

Atemwegserkrankungen 3,9 Millionen

Durchfallerkrankungen 1,8 Millionen

TBC 1,6 Millionen

Masern 611.000

Keuchhusten 294.000

Meningitis 173.000

Hepatitis C 103.000

Schlafkrankheit 48.000

Häufigkeit tödlicher Infektionen 2015

Auswahl WHO weltweit

Gefahren + Gefahrenkompensation in der ASW12

Gefahren in ASW, Folie 14

13

meldepflichtige Infektionserkrankungen

• Deutschland 2016 absolut: 347.842 (+ 15 % zu 2015)

• darunter: Denguefieber (626), Darmpathogene Rotavirus

(38.420), Diphterie (9), Hepatitis C (4.913), Influenza (64.277),

Keuchhusten (13.809), Masern (443), Mumps (837), Masern

(326), Multiresistende Staphylococcus aureus (MRSA, 3.136),

Noro-Virus (75.040), SARS (5), Meningkokken (345), Paratyphus

(36), Röteln (15.728), Salmonellen (12.962), TBC (5.999),

Typhus (60), Windpocken (25.027),

*) Quelle:

14

• Infektionsträger: Speichel, Sekret, Ausatemfeuchte, Blut,

Schweiß, Hautabrieb u.ä. der PSA-Träger

• Infektionsübertragung: Sekundär- und Primärinfektion, z. B.

Schmierinfektion, Tröpfcheninfektion, Austausch Körper-

flüssigkeiten, Hautresorption, Schleimhautresorption

im Wirkungsbereich von Infektionsketten besteht

Grundsatz: benutzte PSA gilt als infiziert

Desinfektions- und Reinigungsbedarf entsteht durch:

• Verkeimung von PSA, Kontaminationsverschleppung durch Keimübertragung und während der Inkubationszeit

• Herstellervorgaben (Gerätewarthandbücher, Bedienungs-anleitungen)

• rechtliche Vorgaben und Vorschriften

Gefahren in ASW, Folie 16

4 Kompensation der

Gefahren – gesund leben in

der Atemschutz- und CSA-

Werkstatt

15

16

Kompensation 1: Durchsetzen der rechtlichen Grundlagen und von

Verbindlichkeiten

Kompensation 2: Reinigung und Desinfektion – materialschonend,

korrekt, nach Herstellervorgaben, nachweisbar

Kompensation 3: Schutz des Personals der AS-Werkstatt (PSA)

Kompensation 4: Ablauf in der AS-Werkstatt nach strikter

schwarz-weiß-Trennung

Kompensation 5: Reinigung und Desinfektion im geschlossenen

Kreislauf

Gefahrenkompensation, Folie 2

16Gefahren + Gefahrenkompensation in der ASW

Kompensation 1:

Durchsetzen der recht-

lichen Grundlagen und von

Verbindlichkeiten

17

1 Europäisches Recht

18

Richtlinie über Mindestvorschriften für Sicherheit und

Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher

Schutzausrüstung durch Arbeitnehmer bei der Arbeit

(89/656/EWG Arbeitsplatzrichtlinie)

Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur

Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheits-

schutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (89/391/EWG)

19

Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parla-

mentes und des Rates über Persönliche Schutzau-

srüstung (PSA-V)

Gefahrenkompensation, Folie 5

2 Nationales Recht

20

Foto: Preuß

2.1 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

21

Gefahrenkompensation, Folie 7

bundesweit für technische Arbeitsmittel, die

gewerbsmäßig hergestellt oder vertrieben

(in Verkehr gebracht) wurden

Besonderheit bei Zertifizierung von

PSA im Atem- und Körperschutz:

Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel:

• mittels Gebrauchsvorschrift PSA vorgegeben

• Reinigungs- und Desinfektionsmittel vom Hersteller

PSA aus VAH-Liste ausgewählt

0158

22

Gefahrenkompensation, Folie 8

bundesweit Sicherheit und Gesundheits-

schutz der Beschäftigten bei der Arbeit

durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes bei

allen Tätigkeiten sichern und verbessern.

2.3 Infektionsschutzgesetz (IfSG )

- Infektionskrankheiten beim Menschen vorbeugen

- Infektionen frühzeitig erkennen

- Weiterverbreitung von Infektionen verhindern

- Zusammenarbeit für den Infektionsschutz fördern

- Regelungen zur Desinfektion

- Beschaffenheit Wasser und Abwasser

2.2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG )

23

2.4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

- bundesweit für die Bereitstellung von

Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber

- Regelung der Benutzung von Arbeitsmitteln

durch Beschäftigte bei der Arbeit

- Gefährdungsbeurteilung

24

2.5 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

§ 2 Bereitstellung und Benutzung

- Benutzung muss sicher und hygienisch erfolgen können

- Grundprinzip für das gleichzeitige Tragen mehrerer PSA:

Kompatibilität

- PSA muss stehts hygienisch einwandfrei zur Verfügung stehen

Gültigkeit seit Juli 2004

Verbindlichkeit

Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer

Unfallverhütungsvorschriften gelten für Versicherte

im öffentlichen Bereich z.B. für Bürgermeister

diese setzen zur Durchsetzung ihrer

Verantwortung ein:

Leiter Feuerwehr, Wehrleiter, Kommandant usw.

Inhalt (Auswahl)

Grundpflichten des Unternehmers

Grundpflichten des versicherten Arbeitnehmers

2.6 Unfallverhütungsvorschriften

2.6.1 Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)

25

Gültigkeit Dezember 2012

Verbindlichkeit

Inhalt

Regelungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei

Auswahl und Benutzung von Atemschutzgeräten als

Ergänzung für Feuerwehrdienstvorschriften FwDV

Atemschutzgerätewart aller 5 Jahre

2.6.2 Einsatz von Atemschutzgeräten (DGUV R 112- 190)

Bereich der öffentlichen Versicherungsträger (GUV)

Bereich der Berufsgenossenschaften (BG)

26

Gefahrenkompensation, Folie 12

Praxistipp: Richtlinien in AS- und CSA-Werkstatt

angepasst umsetzen

2.6.3 Unterstützung für Verhütung Infektionsübertragung

27

Gefahrenkompensation, Folie 13

Nachweis Keimfreiheit Trinkwasser

31

TrinkwasserVO

VDI 6023 Hygiene in Trinkwasser- und Leitungsanlagen

DVGW – Arbeitsblatt W 551

• Hygiene in Trinkwasser- und Leitungsanlagen

• legionellenpräventives Instandhalten nach W 551

• Wasseruntersuchung zum Schutz vor Keimen in öffent-

lichen Gebäude 1 x p.a. (VDI 6023, Pkt. 4.6 + TrinkwV, An-

lage 1, Teil III)

Gefahrenkompensation, Folie 14

Nachweis Keimfreiheit Waschmaschinen

31

Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention,

Anlage 4.4.3 „Anforderungen der Hygiene an Wäsche aus …

gewerblichen Wäscherein“

KRINKO: „Hygienische Unter-

suchung in Krankenhäusern

u.a. medizinischen Einrich-

tungen“

• Prüfung von Waschmaschinen mittels Bio-Indikatoren

• Prüfung Desinfektionserfolg: 2 x p.a., mind. halbjährlich

VAH: „VAH-Liste, Pkt. 2.6

„Chemothermische

Wäschedesinfektion“

Gefahrenkompensation, Folie 15

Merkblatt

Anforderungen an die Reinigung und Desinfektion in Atemschutz- und

CSA-Werkstätten

http://www.atemschutzlexikon.de/fileadmin/fortbildung/8_1_Merkblatt_Flaechendesinfektion.pdf

30

Gefahrenkompensation, Folie 16

13624 Chemische Desinfektionsmittel

2.7 Normen Desinfektion (Auszug)

ISO

1500 Hygienische Händedesinfektion

420 Schutzhandschuhe, Anforderungen

136 Vollmaske

137 Pressluftatmer

DIN

14093-7 Werkstätten, Atemschutzwerkstatt

14683 Chirurgische Masken - Prüfverfahren

DIN EN

21530 Widerstandsfähigkeit von Flächen gegen

Desinfektionsmittel

31

Teilnehmer müssen vorgeschriebene

Reinigungs- und Desinfektionsmaß-

nahmen selbstständig und korrekt aus-

führen können

Grundlehrgang Desinfektion

Ausbildung Aufgaben und Verantwortung Atemschutz

Groblernziel

FwDV 2 Ausbildung (bezüglich Desinfektion)

32

FwDV 7 Atemschutz (bezüglich Desinfektion)

Aufgaben und Verantwortung Atemschutzgerätewart

wartet die Atemschutzgeräte (reinigt, desinfiziert, prüft, setzt

instand, repariert, überwacht, lagert und verwaltet)

2.8 Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)

Gefahrenkompensation, Folie 18

43

Neue Struktur

und

Aktualisierung

der Inhalte der

Richtlinien =

Unterstützung

für Anwender

2.9 vfdb-Richtlinien

Kompensation 2:

Reinigung und Desinfektion

– materialschonend, korrekt

nachweisbar und nach

Herstellervorgaben

34

35

jeweils nur

• ein Reinigungsmittel

• ein Desinfektionsmittel

für Kaltwäsche (Handwäsche) und für Warmwäsche

(Maschinenwäsche) mit verlässlicher und sicherer

Wirkung für alle Atemschutzausrüstungen und CSA

aller Hersteller

36

Ziele aktueller Forschungen:

Entwicklung eines Verfahrens zur Prüfung des

Reinigungserfolg

Entwicklung eines einfachen Standards zur Prüfung

Materialverträglichkeit von Reinigungs- und Desin-

fektionsmitteln

Gefahrenkompensation, Folie 22

Fortbildung zur Sachkunde

für Reinigung und Desin-

fektion im Atemschutz

37

Fortbildung zur Sachkunde Desinfektion im Atemschutz

Groblern-

ziel

Inhalte

Die Teilnehmer müssen die vorgeschriebenen Rei-

nigungs- und Desinfektionsmaßnahmen selbstständig

und fachlich richtig durchführen können.

LZS

Grundlagen: Mikrobiologie, Infektion, Desinfekt.

Prozessabläufe

Gesamtstunden: 16

Hinweise:

• ASGW, CSA-GW

• bei Schutzbedarf mindestens Vollmaske und Filter P2 tragen

• Grundlagen: DGUV R 112-190, DGUV I 205-013, FwDV 2, FwDV 7, ProdSG, ArbSchG, IfSG, BetrSichV, PSA-BV

2

2

2

1Durchführung nach Herstellervorschrift

Reinigungs-/ Desinfektionsausrüstung, -mittel

38

Gefahrenkompensation, Folie 24

Möglichkeit 1: Abklatschprobe, Abklatsch-

untersuchung, Abklatschtest

30

Möglichkeit 2: Schnelltest

Empfehlung: mindestens 2 x pro Jahr Nachweis Desinfektionserfolg

Nachweis der Wirksamkeit

der Desinfektion

39

Regelung der Desinfektion im Atem- und Körperschutz

Foto: Preuß

korrekte Flächendesinfektion im Arbeitsbereich ent-

sprechend Reinigungs-, Desinfektions- Pflegeplan

selbstständige und eigenverantwortliche Reinigung,

Desinfektion und Trocknung von Atemanschlüssen,

und Atemschutzgeräten

Zuarbeit zum Erstellen und Umsetzen von Reini-

gungs-, Desinfektions- und Pflegeplan

Tätigkeitsumfang des Sachkundigen

für Desinfektion im Atemschutz

40

Vorbereitung Probenahme, Durchführung orientier-

ender Schnellnachweis als Desinfektionserfolg,

Veranlassung Prüfung Trinkwasser + Bio-Monitoring

48

Kontroll- und Prüffristenfristen:

• Probenahme Abklatsch:

Empfehlung: 2 x p. a. , Ziel: halbjährlich

mindestens 1 Kontrolle

• Durchführung orientierender Schnell-

nachweis als Nachweis Desinfektionser-

folg, Ziel: mehrmals monatlich

• Prüfung Trinkwasser: mind. 1 x p.a.

• Bio-Monitoring von Waschmaschinen der

Atemschutzwerkstatt:

mindestens 2 x p.a.

Foto: Preuß

Gefahrenkompensation, Folie 27

Kompensation 3:

Schutz des Personals der

AS-Werkstatt (PSA)

42

Annahme, Reinigung und Des-

infektion benutzter Atemschutzgeräte

und CSA nur unter sicherer und

bedarfsgerecht ausgewählter

Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)43

Gefahren + Gefahrenkompensation in der ASW

Gefahrenkompensation, Folie 29

Kompensation 4:

Ablauf in der AS-Werkstatt

nach strikter schwarz-weiß-

Trennung

44

4545Gefahren + Gefahrenkompensation in der ASW

Gefahrenkompensation, Folie 31

Kompensation 5:

Reinigung und Desinfektion

im geschlossenen Kreislauf

mit neuer Generation Rei-

nigungs- und Desinfektions-

automaten

46

Maskenbearbeitung

Bearbeitung Tragegestell

mit kompletter Pneumatik

Bearbeitung

Lungenautomaten

47

Gefahrenkompensation, Folie 33

4848

Zusammenfassung

benutzte Atemschutzausrüstung gefährdet Personal in Atemschutzwerkstatt durch äußere und innere Kontamination

5 Maßnahmen kompensieren die Gefährdung:

• rechtliche Vorgaben durchsetzen

• korrekte und nachweisbare Reinigung und Desinfektion

• Reinigung und Desinfektion im geschlossenen Kreislauf

• Schwarz-Weiß-Trennung in der Atemschutzwerkstatt

• sicherheitsgerechtes Verhalten des Personals

• erforderlichenfalls Expositionsverzeichnis führen

Zusammenarbeit aller Hersteller, DGUV und vfdb-Ref.8 zur Erreichung stabiler Sicherheit in der Atemschutz-werkstatt wichtig

Gefahrenkompensation, Folie 34

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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