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Auftraggeber Bundeswehr
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnikund Nutzung der Bundeswehr
Auftraggeber Bundeswehr
Auftraggeber Bundeswehr
Die Bundeswehr hat einen von der Verfassung vorgegebenen Auftrag zur Landesverteidigung. Um diesen Auftrag und die daraus abgeleiteten Aufgaben erfüllen zu können, müssen den Streit-kräften u. a. durch Bereitstellung der erforderlichen Ausstattung die notwendigen Fähigkeiten verfüg-bar gemacht werden.Die Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte, also des Bedarfs an Material und Dienstleistungen, ist der Bundeswehrverwaltung übertragen. Die für die Ausstat-tung der Streitkräfte erforderlichen Aufträge an Industrie, Handel und Gewerbe werden daher von den dafür vorgesehenen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung unter Beachtung der haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften
sowie der einschlägigen Verwal-tungsrichtlinien vergeben.Die vorliegende Informations-schrift „Auftraggeber Bundeswehr“ soll den Bürger und vor allem die an Bundeswehraufträgen interes-sierten Firmen über die Organisa-tion, Auftragsvergabe und Ver-tragsgestaltung der Bundeswehr informieren und ihnen Hinweise für den Einstieg ins Geschäft mit der Bundeswehr geben.Da Bauvorhaben der Bundeswehr durch die Finanzbauverwaltungen der Länder betreut werden, sind Bauvergaben von dieser Broschü-re nicht umfasst.
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VorwortHarald SteinPräsident des Bundesamtes fürAusrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Quelle: BAAINBw / Anneken
Inhalt
Inhalt
ABSCHNITT I – DIE BESCHAFFUNGSORGANISATION 71. Die Bundeswehrverwaltung 81.1 Beschaffung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung 101.2 Beschaffung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen 142. Die Beschaffungsorganisation 182.1 Die zentrale Beschaffung 212.2 Die dezentrale Beschaffung 26
ABSCHNITT II – DIE BESCHAFFUNGSVERFAHREN 30 1. Das Vergaberecht 312. Die Schwellenwerte 333. Die Bekanntmachungen 354. Besonderheiten 374.1 Ausschreibung von IT Leistungen 384.2 Der Direktkauf: Die vereinfachte Auftragsvergabe 395. Die Vergabeverfahrensarten 405.1 Die Vergabeverfahrensarten des Unterschwellenbereiches 415.2 Die Vergabeverfahrensarten des Oberschwellenbereiches 456. EDA-Beschaffungsverfahren 50
ABSCHNITT III – DIE AUFTRÄGE 511. Vertragsgestaltung 521.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen 531.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Leistungen 541.3 Rahmenvereinbarungen 552. Qualitätssicherung 563. Förderungen 573.1 Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen 583.2 Förderung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten 59
ABSCHNITT IV – ZUSAMMENFASSENDER ÜBERBLICK 601. Wie erfahre ich, welche Aufträge ausgeschrieben sind? 612. Wie komme ich an einen Auftrag? 623. Wo kann ich dem Auftraggeber Bundeswehr Fragen stellen / 63 mit ihm in Kontakt treten?
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ABSCHNITT I:Die Beschaffungsorganisation
Der verfassungsrechtliche Auftrag zur unmittelbaren Deckung des Sach-bedarfs der Streitkräfte obliegt der Bundeswehrverwaltung. Die Wehrverwaltung entlastet die Truppe durch die Wahrnehmung vieler Aufgaben zu denen unter anderem der Betrieb von Kasernen, die Beschaffung von Material oder die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes gehören. Gegliedert ist die Verwaltung in die Organisationsbereiche „Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen“, „Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung“ und „Personal“. Zusätzlich erfüllen zivile Mitarbeiter wichtige Aufgaben in der Rechtspflege der Bundeswehr und in der Militärseel-sorge.
7Die Beschaffungsorganisation
Im Bundesministerium der Verteidi-gung (BMVg) gibt es zwei Bereiche, die für Beschaffungen der Bundes-wehr zuständig sind: Zuständig für die Beschaffungen von Rüstungsgütern ist die Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN), die als Teil der Bundeswehrverwaltung die Streit-kräfte mit dem für die Erfüllung ihres Auftrages notwendigen Wehrmaterial bedarfsgerecht und wirtschaftlich ausrüstet. Zuständig für alle sonstigen Beschaf-fungen der Deckung des Bedarfes der Streitkräfte ist die Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD), die als Teil der Bundeswehrverwaltung die Streit-kräfte mit dem für die Erfüllung ihres Auftrages notwendigen Infrastruktur- und Dienstleistungen bedarfsgerecht und wirtschaftlich ausrüstet.
1. Die Bundeswehrverwaltung
8 Die Bundeswehrverwaltung
9Die Bundeswehrverwaltung
1.1 Beschaffung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
10 Beschaffung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
1.1.1 Die Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN) des BMVgDie Abteilung Ausrüstung, Informa-tionstechnik und Nutzung nimmt die Planung, Steuerung und Kontrolle der nationalen und internationalen Rüstungsaktivitäten mit Blick auf die Aufgaben der Bundeswehr und das daraus abgeleitete Fähigkeitsprofil wahr. Sie trägt die Gesamtverant-wortung für den Ausrüstungs- und Nutzungsprozess und die IT-Strategie in der Bundeswehr.Dies umfasst auch die Materialver-antwortung für die Einsatzreife des gesamten Wehrmaterials, die bei dem Leiter der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung liegt.
Der Leiter der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung ist gleichzeitig der Nationale Ausrüs-tungs-/Rüstungsdirektor (National Armament Director – NAD) und damit für die konkretisierende Ausgestal-tung der Rüstungspolitik im Rahmen der strategischen Leitlinien (Abtei-lung Politik) verantwortlich. Er nimmt zudem die nationalen und rüstungs-wirtschaftlichen Interessen in interna-tionalen Gremien wahr.
11AIN
Das BAAINBw ist eine der größten technischen Behörden in Deutsch-land. Seine Aufgabe ist die bedarfs-gerechte Ausstattung der Bundes-wehr mit moderner Technik und modernem Gerät zu wirtschaftlichen Bedingungen. Es ist zentral zuständig für das Management aller Rüstungs-vorhaben, einschließlich des Berei-ches der Informationstechnik.Die für die Beschaffung inhaltlich zu-ständigen Abteilungen des BAAINBw
sind folgende: Die vier Abteilungen Kampf, Land-Unterstützung, Luft und See sind zuständig für - das Management komplexer Vorha- ben, - Systemtechnik und Integration, - Forschung und Technologie, - technisch/wirtschaftliche Aspekte des Nutzungsmanagements, - Beschaffung der für sie jeweils not- wendigen Ausrüstungsgegenstände.
1.1.2 Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
12 BAAINBw
Quelle: BAAINBw / Anneken
Die IT-bezogenen Aufgabenberei-che, die bis zum Übergang in den Geschäftsbereich des BAAINBw im IT-Amt der Bundeswehr beheimatet waren, werden nun in den Abteilun-gen Informationstechnik (Abteilung I), IT-Unterstützung (Abteilung G) sowie der Sonderorganisation HERKULES betreut. Das Zentrum für Informationstechnik der Bundeswehr (IT-Zentrum Bw) nimmt Aufgaben der IT-Sicherheit, der Systemintegration und der Pro-jektunterstützung sowie die Durchfüh-rung von Feldversuchen wahr. Die zentrale Funktion bei der Be-schaffung von handelsüblichen und bundeswehrspezifischen Verbrauchs- und Nichtverbrauchsgütern nimmt die Abteilung E (Einkauf) ein, die auch für die Beschaffung komplexer Dienst-leistungen zuständig ist.Zum nachgeordneten Geschäftsbe-reich des BAAINBw gehören ferner sechs fachlich orientierte Wehrtech-
nische Dienststellen (WTD) und zwei Wehrwissenschaftliche Dienststellen (WIS und WIWeB). Diese sind im Wesentlichen zuständig für- fachtechnische Beratung und Unter- stützung des Projektmanagements im Komponenten- und Gerätebe- reich, - die Durchführung von Studien und Forschungs- sowie Technologieauf- gaben, und- die Durchführung von experimen- tellen und analytischen Untersu- chungen.Das Marinearsenal (MArs) vergibt vor allem Instandsetzungen für die Marine. In der Nähe von Washington nimmt die Deutsche Verbindungsstelle des Rüstungsbereiches USA/Kanada (DtVStRü USA/Ka) für Wehrmaterial die Kontakte zu den transatlantischen Partnern wahr.
13BAAINBw
1.2 Beschaffung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
14 Beschaffung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
1.2.1 Die Abteilung Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistun- gen (IUD) des BMVg
In der Abteilung Infrastruktur, Umwelt-schutz und Dienstleistungen (IUD) werden neben den infrastrukturellen Aufgaben, insbesondere des Bauens und des Betriebs von Liegenschaften, alle Serviceleistungen mit Liegen-schaftsbezug sowie die Verpfle-gungsprozesse, die bewirtschaftete Betreuung und die Gesetzlichen Schutzaufgaben, wie z. B. der Ar-beits-, Umwelt- und Brandschutz, für die Streitkräfte und die Bundeswehr-verwaltung im Inland, im Ausland und in den Einsatzgebieten konzeptionell verantwortet, ministeriell gesteuert und überwacht.
15IUD
1.2.2 Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)
Das BAIUDBw gliedert sich in fünf Abteilungen und zwei Stabselemente und hat die Verantwortung für alle nichtministeriellen zentralen Aufga-ben der Bereiche Finanzen, Control-ling, Infrastruktur, Dienstleistungen und gesetzliche Schutzaufgaben (Umweltschutz, Brandschutz, Arbeits-schutz und Gefahrgutwesen). Dem BAIUDBw unterstellt sind das Ver-pflegungsamt in Oldenburg und das Zentrum Brandschutz in Sonthofen sowie – nach Umsetzung der aktu-ellen Zielstruktur – 41 Bundeswehr-
Dienstleistungszentren im gesam-ten Bundesgebiet.Hinzu kommen die Bundeswehrver-waltungsstellen in USA/Kanada, Itali-en, Niederlande, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Türkei und Polen einschließlich ihrer Außenstellen. Ebenfalls im Ausland befinden sich die Einsatzwehrverwaltungsstellen, die die Bedarfsdeckung, Beratung und Unterstützung für die Truppe in allen Haushalts- und Verwaltungsan-gelegenheiten in den Einsatzkontin-genten sicherstellen.
16 BAIUDBw
Quelle: Bundeswehr / Jenny Bartsch
17BAIUDBw
2. Die Beschaffungsorganisation
Die Bedarfsdeckung der Streitkräfte und der zivilen Verwaltung der Bun-deswehr an Gütern und Dienstleis-tungen erfolgt in Arbeitsteilung durch verschiedene Beschaffungsstellen.Je nach Art der benötigten Leistung wird der Bedarf entweder zentral oder dezentral gedeckt.
18 Die Beschaffungsorganisation
Der Ausrüstungs- und Nutzungs-prozess gliedert sich in drei Säulen.Die 1. Säule des Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses ist der Be-schaffungsprozess des „Customer Product Management (CPM)“ zur Beschaffung von Rüstungsgütern.Beim „CPM“ handelt es sich um eine
Verfahrensvorschrift zur Bedarfser-mittlung und Bedarfsdeckung in der Bundeswehr. Durch die Straffung der Verfahrensabläufe soll erreicht werden, dass der Bedarf der Bundes-wehr an Rüstungsgütern in kürzerer Zeit wirtschaftlicher gedeckt wird.
19Die Beschaffungsorganisation
Mit einem Flyer informiert die Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung des BMVg über die Novellierung des Customer ProductManagement.(www.baainbw.de Projekte CPM Novellierung des CPM)
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnikund Nutzung der Bundeswehr
Stand: 12/2014Folie 1
Einkauf Bw im Ausrüstungs- und Nutzungsprozess
Ausrüstungs- und Nutzungsprozess
CPM nov.Komplexe
Dienst-leistungen
Einkauf Bundeswehr
Die 2. Säule des Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses bildet die Be-schaffung betriebsbedingter Bedarfe (Einkauf Bw). Dort wird die Be-schaffung von handelsüblichen und bundeswehrspezifischen Verbrauchs- und Nichtverbrauchsgütern sowie von Dienstleistungen durchgeführt.
Dies schließt Ersatzteilfolgebeschaf-fungen für Waffensysteme bzw. Geräte in der Nutzungsphase ebenso ein wie Bedarfe, die über internatio-nale Beschaffungswege sowie über die ressortübergreifende Beschaffung gedeckt werden.
Die 3. Säule des Ausrüstungs- und Nutzungsprozesses sind die kom-plexen Dienstleistungen, das heißt Leistungen, die nicht vollumfänglich von der Bundeswehr selbst erbracht werden können oder sollen, wie sie bspw. derzeit durch die Heeresin-
standsetzungslogistik (HIL GmbH), die LH Bekleidungsgesellschaft mbH (LHBw GmbH), BwFuhrparkService GmbH oder BWI Informationstech-nik GmbH (BWI IT GmbH) erbracht werden.
20 Die Beschaffungsorganisation
2.1 Die zentrale Beschaffung
Zentrale Beschaffung bedeutet, dass der Bedarf an Leistungen bundes-wehrquerschnittlich zusammenge-fasst ermittelt und sodann beschafft wird.Dabei ermöglichen die so zustande kommenden höheren Stückzahlen des zusammengefassten Bedarfs einen breiten Wettbewerb und eine wirtschaftlichere Beschaffung.Zentral werden bspw. der Erst- und Folgebedarf an Verteidigungs- und Versorgungsgütern einschließlich Instandsetzungsleistungen für die Teilstreitkräfte sowie Studien-, For-schungs- und Entwicklungsaufträge vergeben.
21Die zentrale Beschaffung
2.1.1 Zuständigkeiten
Die Aufträge der zentralen Beschaf-fung werden insbesondere durch die folgenden Behörden vergeben:
Das
Bundesamt für Ausrüstung,Informationstechnik und Nutzungder Bundeswehr (BAAINBw)
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 156073 Koblenz Internet: www.baainbw.de
und das
Bundesamt für Infrastruktur,Umweltschutz und Dienstleistungender Bundeswehr (BAIUDBw)
Fontainengraben 200 53123 Bonn
Internet: www.iud.bundeswehr.de
Zusätzlich vergeben nachgeordnete Dienststellen der beiden Behörden auch Aufträge der zentralen Beschaf-fung.So ist das dem BAIUDBw unterstellte Verpflegungsamt in Oldenburg zu-
ständig für die zentrale Beschaffung, Lagerung und Zuführung von lagerfä-higen Lebensmitteln und die Versor-gung von im Ausland eingesetzten deutschen Truppenteilen mit frischen und haltbaren Lebensmitteln.
22 Die zentrale Beschaffung
Bundesministerium der Verteidigung
Fontainengraben 15053123 Bonn
Internet: www.bmvg.de
Stauffenbergstraße 1810785 Berlin
In Einzelfällen vergibt Aufträge der zentralen Beschaffung auch das
Zudem wird nicht mehr jede Be-schaffung der Bundeswehr durch die Bundeswehr selbst als Vergabestel-le durchgeführt. Zur Erhöhung der Effizienz und der Einsatzfähigkeit soll die Bundeswehr nur noch die Leis-tungen selbst erbringen, die zu ihren Kernaufgaben gehören oder die sie wirtschaftlicher erbringen kann als zivile Anbieter.
Deswegen ist die Bundeswehr Partner Öffentlich-Privater-Partner-schaften und hat Teile ihrer Aufgaben in eigenständige Gesellschaften mit Bundesbeteiligung ausgegliedert.So werden Beschaffungen bestimm-ter Ausrüstungsgegenstände durch eigenständige von der Bundeswehr verschiedene Vergabestellen durch-geführt:
23Die zentrale Beschaffung
Quelle: Bundeswehr
Internet: www.lhbw.de
Für die Beschaffung, Distribution, Wäscherei und Instandhaltung der Bekleidung der Bundeswehr zustän-dig ist die LH Bundeswehr Beklei-dungsgesellschaft mbH (LHBw GmbH).Die Gesellschaftsanteile der LHBw GmbH werden zu 25,1 % von der Bundesrepublik Deutschland ge-halten. Die LHBw GmbH ist eine eigenständige Vergabestelle, die der Fachaufsicht des BMVg unterliegt.
Die Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL GmbH) führt Beschaf-fungen durch, die zur Erhaltung der Verfügbarkeit der von ihr betreuten landbasierten Waffensysteme der Bundeswehr erforderlich sind und vergibt dazu Aufträge bspw. über die notwendigen Reparatur- und Instand-setzungsleistungen. Die Gesellschaftsanteile der HIL GmbH werden zu 100 % von der Bundesrepublik Deutschland gehal-ten. Die HIL GmbH ist eine eigenstän-dige Vergabestelle, die der Fachauf-sicht des BMVg unterliegt. Internet: www.hilgmbh.deDie BWI Informationstechnik GmbH (BWI IT GmbH) ist für sämtliche Beschaffungen zuständig, die im Rahmen der Modernisierung und des Betriebs der gesamten nichtmilitäri-schen Informations- und Kommunika-tionstechnik der Bundeswehr in allen rund 1.200 Bundeswehr-Liegenschaf-ten im Inland anfällt. Die Gesellschaftsanteile an der BWI IT GmbH gehören zu 49,9 % der Bundesrepublik Deutschland. Die BWI IT GmbH ist eine eigenständige Vergabestelle, die der Fachaufsicht des BMVg unterliegt.Internet: www.bwi-it.de
24 Die zentrale Beschaffung
Die BwFuhrparkService GmbH ist für sämtliche Beschaffungen zuständig, die im Bereich des Fuhrparkmanage-ments der von ihr betreuten handels-üblichen Fahrzeuge mit und ohne militärische Ausstattung sowie der Sonderfahrzeuge entsteht.Die Gesellschaftsanteile werden zu 100 % von der Bundesrepublik Deutschland gehalten. Die Bw-FuhrparkService GmbH ist eine eigenständige Vergabestelle, die der Fachaufsicht des BMVg unterliegt.
Internet: www.bwfuhrpark.de
Diese Vergabestellen veröffentlichen ihre Ausschreibungen, zusätzlich zu den unter Abschnitt II, Ziffer 3 be-schriebenen Medien, auch auf ihren Internetseiten.
Die zentrale Beschaffung 25
2.2 Die dezentrale Beschaffung
Dezentrale Beschaffung bedeutet, dass mehrere Stellen den Bedarf an Material oder sonstigen Leistungen jeweils eines regionalen Teilbereichs der Bundeswehr decken.Dezentral beschafft werden Produkte und Leistungen, für die eine zent-rale Beschaffung von der Natur der Sache her nicht zweckmäßig ist oder die sich aus wirtschaftlichen Grün-den nicht dafür eignen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Beschaffung handelsüblicher Versor-gungsgüter des täglichen Bedarfs für die Truppe oder standortbedingt für die Bundeswehrverwaltung.
26 Die dezentrale Beschaffung
Quelle: Bundeswehr / Holzbrecher
2.2.1 Zuständigkeiten der dezentralen Beschaffung
Beschaffungen im dezentralen Bereich werden durch die dem BAIUDBw nachgeordneten Bun-deswehr-Dienstleistungszentren als Ortsbehörden der Bundeswehrver-waltung durchgeführt. Diese sind
für die unmittelbare Betreuung und Versorgung der Streitkräfte und der Dienststellen der Wehrverwaltung in personeller und materieller Hinsicht zuständig.
Eine Übersicht der Bundeswehr-Dienstleistungszentren ist unter
http://www.iud.bundeswehr.de > Organisation > Bw-Dienstleistungszentren
einzusehen.
Zusätzlich beschaffen die Einsatz-wehrverwaltungsstellen und die Bundeswehrverwaltungsstellen im
Ausland zur Deckung ihres Bedarfes zum Teil selbst.
Eine Übersicht der Bundeswehr- und Einsatzwehrverwaltungsstellen ist unter http://www.iud.bundeswehr.de > Organisation > BwVSt oder Einsatzwehrverwaltungsstellen
einzusehen.
Die dem BAAINBw nachgeordne-ten Dienststellen und Institute be-auftragen bspw. Forschungs- und Studienaufträge im Rahmen ihrer technischen Zuständigkeit sowie Be-schaffungs- und Instandsetzungsauf-
träge zur Deckung des Eigenbedarfs an Grundausstattung, Verbrauchsgü-tern und Erprobungsträgern/-hilfsmit-teln.
27Die dezentrale Beschaffung
Wehrtechnische Dienst-stelle für landgebunde-ne Fahrzeugsysteme, Pionier- und Truppen-technik(WTD 41)
Trier
Wehrtechnische Dienst-stelle für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr(WTD 61)Manching
Wehrtechnische Dienst-stelle für Informations-technologie und Elek-tronik(WTD 81)Greding
Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztech-nologien - ABC-Schutz (WIS)Munster
Marinearsenal(MArs)Wilhelmshavenund Kiel
Wehrtechnische Dienst-stelle für Schutz- und Sondertechnik (WTD 52)Oberjettenberg
Wehrtechnische Dienst-stelle für Schiffe und Marinewaffen, Maritime Technologie und For-schung(WTD 71)
Eckernförde
Wehrtechnische Dienst-stelle für Waffen und Munition(WTD 91)Meppen
Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe(WIWEB)Erding
Zentrum für Informati-onstechnik der Bundes-wehr (IT-ZentrumBw)Euskirchen
Deutsche Verbindungs-stelle des Rüstungsbe-reiches USA/Kanada(DtVStRü USA/Ka) Reston VA USA
28 Die dezentrale Beschaffung
Die jeweilige Homepage sowie die Organigramme der Dienststellen sind unter http://www.baainbw.de/ > Über uns > Der Geschäftsbereich
einzusehen.
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Einsatzbereitschaft und der Wirt-schaftlichkeit gibt es auch Fallkonstel-lationen, in denen die Streitkräfte bei
Vorliegen bestimmter Voraussetzun-gen in der Lage und ermächtigt sind, Beschaffungen selbst durchzuführen.
29Die dezentrale Beschaffung
ABSCHNITT II:Die Beschaffungsverfahren
Bei der Vergabe von Aufträgen ist die Bundeswehr als öffentlicher Auftrag-geber unter anderem an die Regeln des Haushalts- und Vergaberechts gebunden. Mit anderen Worten, sie darf Aufträge nur in seltenen Aus-nahmefällen direkt an Unternehmen vergeben und muss Beschaffungen grundsätzlich im Wettbewerb vorneh-men. Das heißt, einen Auftrag erhalten Un-ternehmen nur dann, wenn sie sich an der Ausschreibung beteiligen. Wie solche Ausschreibungen funktionie-ren, ist in diesem Abschnitt erläutert. Wo die jeweiligen aktuellen Aus-schreibungen aufgefunden werden können, wird unter Nr. 3 beschrieben.
30 Die Beschaffungsverfahren
1. Das Vergaberecht
Das Vergaberecht ist das Recht, das ein öffentlicher Auftraggeber, wie die Bundeswehr, bei der Vergabe von Aufträgen immer beachten muss. Das deutsche Vergaberecht setzt sich vor-nehmlich aus Elementen des Haus-haltsrechts und europäischer Richtli-nien zusammen, die in verschiedene deutsche Gesetze sowie Verordnun-gen mit und ohne (eigenen) Geset-zesrang umgesetzt wurden.
31Die Beschaffungsverfahren
Zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Broschüre besteht das deut-sche Vergaberecht für den Bereich Lieferungen und Dienstleistungen,
das für die Bundeswehr als Auftrag-geber maßgeblich ist, aus folgenden Komponenten:
Das Vergaberecht gibt dem Auftrag-geber Bundeswehr zwei Ziele vor: Die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit si-cherzustellen und das Wettbewerbs-gebot umzusetzen.Grundsätzlich findet dabei für die Vergabe von Dienstleistungen und Lieferungen die VOL/A Anwendung. In Ausnahmefällen sind derartige Leistungen aber unter Anwendung der VOF oder der VSVgV zu beschaf-fen.Die VOF findet Anwendung, wenn Dienstleistungen oberhalb eines bestimmten Auftragswertes (siehe nachfolgende Nr. 2) beschafft werden sollen, die im Rahmen einer freibe-
ruflichen Tätigkeit erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden und die Lösung der Aufgabe nicht eindeutig und er-schöpfend beschrieben werden kann. Dies kann bspw. bei Planungs- oder Beratungsleistungen der Fall sein. Die VSVgV findet Anwendung, wenn Dienstleistungen oder Lieferungen oberhalb eines bestimmten Auf-tragswertes (siehe nachfolgende Nr. 2) beschafft werden sollen, die die Lieferung von Militärausrüstung oder Ausrüstung, die im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags oder die für spezielle militärische Zwecke benötigt werden betreffen.
32 Die Beschaffungsverfahren
2. Die Schwellenwerte
Ob ein Vergabeverfahren nach den Regelungen des Unterschwellenbe-reiches oder des Oberschwellenbe-reiches durchgeführt wird, richtet sich nach den so genannten Schwellen-werten.Schwellenwerte sind die Grenzen, die zwischen der Anwendung des nationalen (Unterschwellenbereich) und des europäischen (Oberschwel-lenbereich) Vergaberechtsregimes liegen. Maßgebliche Bezugsgröße ist der geschätzte Auftragswert einer Beschaffung ohne Umsatzsteuer einschließlich aller Optionen.
33Die Beschaffungsverfahren
Die Schwellenwerte werden alle 2 Jahre durch eine Verordnung der EU Kommission festgelegt. Die derzeit
und noch bis zum 31.12.2015 gelten-den Schwellenwerte sind folgende:
Anwendungsbereich der VSVgV 414.000 EUR
Anwendungsbereich der VOL/A EG / VOF 207.000 EUR Für obere und oberste Bundesbehörden, wie bspw. das BAAINBw und das BAIUDBw – mit Ausnahmen
Im Verteidigungsbereich soweit es Lieferungen 134.000 EUR betrifft, nur solche, die in Anhang V der Richtlinie 2004/18/EG gelistet sind
Nur für die Vergabe von Aufträgen, deren geschätzter Auftragswert diese Schwellenwerte erreicht oder über-schreitet, muss eine europaweite Be-kanntmachung erfolgen und es findet das so genannte Kartellvergaberecht europäischen Ursprungs Anwendung.Das heißt aber nicht, dass in nati-onalen Ausschreibungen auch nur
deutsche bzw. in Deutschland ansäs-sige Unternehmen Angebote abge-ben können. Der Terminus „national“ bezieht sich nur auf die Art und Weise der Veröffentlichung der Bekanntma-chung und die Anwendung des im Haushaltsrecht begründeten Verga-berechtsregimes.
34 Die Beschaffungsverfahren
3. Die Bekanntmachungen
Grundsätzlich veröffentlicht die Bundeswehr ihren aktuellen Bedarf an Produkten und Dienstleistun-gen, deren Auftragswert den jeweils anwendbaren Schwellenwert erreicht oder überschreitet, im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter:
Regelmäßig werden diese Aufträge, sowie Aufträge, die den jeweils an-wendbaren Schwellenwert unter-schreiten, auch auf dem zentralen Internetportal der Bundesverwaltung unter
veröffentlicht.
http://ted.europa.eu
35Die Beschaffungsverfahren
http://www.bund.de
36 Die Beschaffungsverfahren
Dort erfahren Unternehmen, die an einer Beauftragung durch die Bun-deswehr interessiert sind, ob es ak-tuell eine Ausschreibung gibt, auf die sie ein Angebot abgeben können.„Bieterlisten“ mit dem Ziel einer au-tomatischen Benachrichtigung über Veröffentlichungen auf den Internet-portalen, werden bei der Bundeswehr
nicht geführt. Unternehmen können auf den genannten Internetportalen automatisch Benachrichtigungen einrichten. „Initiativangebote“ von Unternehmen, die außerhalb der veröffentlichten Ausschreibungen an die Bundeswehr gerichtet werden, können nicht bezuschlagt werden.
4. Besonderheiten
37Die Beschaffungsverfahren
Zu den Einzelheiten und Besonder-heiten der Vergabe von IT-Leistungen verweisen wir auf die Unterlage für
Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) in der jeweils aktuellen Fassung.
4.1 Ausschreibung von IT-Leistungen
Die derzeit aktuelle UfAB V, 2.0 ist unter http://www.cio.bund.de/ > IT-Beschaffung > UfAB
abzurufen.
38 Die Beschaffungsverfahren
Quelle: BMI
Die Wertgrenze für Beschaffungen, welche ohne die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens getä-tigt werden dürfen, beträgt 500 EUR ohne Umsatzsteuer.Auch ohne die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens sind die Vergabestellen verpflichtet, die Aufträge unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – das heißt im Wettbe-werb – zu vergeben und Verträge auf Grundlage der eigenen allgemeinen Vertragsbedingungen (siehe Ab-schnitt III, Nr. 1) zu schließen.
4.2 Der Direktkauf: Die vereinfachte Auftragsvergabe
39Die Beschaffungsverfahren
5. Die Vergabeverfahrensarten
Der Auftraggeber hat keine freie Wahl bei der Auswahl der Vergabeverfah-rensart, mit der er seine Beschaffung durchführt. Welche Vergabeverfah-rensart anwendbar ist, entscheidet sich zunächst danach, ob der An-wendungsbereich der VOL/A oder der VSVgV eröffnet ist und ob der geschätzte Auftragswert oberhalb oder unterhalb des anwendbaren Schwellenwertes liegt. Liegt der geschätzte Auftragswert zudem unterhalb bestimmter Wert-grenzen, kann die Beschaffung auch ohne die Einhaltung eines form-strengen Vergabeverfahrens – aber unter Berücksichtigung der sonstigen vergabe- und haushaltsrechtlichen Vorgaben – erfolgen.
40 Die Beschaffungsverfahren
Im Unterschwellenbereich gelten die Vorschriften des 1. Abschnitts der VOL/A. Nach diesem ist die grund-sätzlich durchzuführende Verfahrens-art die Öffentliche Ausschreibung. Zusätzlich stehen dem Auftraggeber – soweit die jeweiligen Vorausset-zungen vorliegen – die Vergabe-verfahrensarten der Beschränkten Ausschreibung oder der Freihändigen Vergabe zur Verfügung.
5.1 Die Vergabeverfahrensarten des Unterschwellenbereiches
41Die Beschaffungsverfahren
Bei einer Öffentlichen Ausschreibung veröffentlicht der Auftraggeber eine Bekanntmachung über die Ausschrei-bung, an der sich eine unbegrenzte Zahl von Unternehmen beteiligen kann.Die an dem Auftrag interessierten Unternehmen müssen in der in der Bekanntmachung gesetzten Frist ein
Angebot abgeben, das dann anhand der vorab bekannt gegebenen Eig-nungs- und Zuschlagskriterien durch den Auftraggeber ausgewertet wird. Aus den Angeboten, die den formalen und inhaltlichen Anforderungen ent-sprechen, wird dann das wirtschaft-lichste Angebot ermittelt.
5.1.1 Öffentliche Ausschreibung
streng formale Verfahrensführung
Bekanntmachung
UnbeschränkterBieterkreis
Keine Verhandlungsspielräume
42 Die Beschaffungsverfahren
Der öffentliche Auftraggeber kann eine Beschränkte Ausschreibung durchführen, wenn bspw. zur Ausfüh-rung der Leistung eine außergewöhn-liche Eignung erforderlich ist.Bei der Beschränkten Ausschreibung wird nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung und Durchführung
eines Teilnahmewettbewerbs nur eine beschränkte Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten auf-gefordert. Aus den Angeboten, die den formalen und inhaltlichen Anforderungen ent-sprechen, wird dann das wirtschaft-lichste Angebot ermittelt.
5.1.2 Beschränkte Ausschreibung
streng formale VerfahrensführungSpielräume
Bekanntmachung BeschränkterBieterkreis
Keine Verhandlungs-spielräume
Teilnahmewettbewerb
43Die Beschaffungsverfahren
Eine Freihändige Vergabe kann bspw. dann zulässig durchgeführt werden, wenn eine Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis hatte oder im Rahmen einer geringfügigen Nachbestellung. Dabei wendet sich der Auftragge-
ber an ein oder nach Möglichkeit mehrere Unternehmen und fordert diese – ggf. nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs – zur Abgabe eines Angebotes auf, über dessen Inhalt Verhandlungen geführt werden können.
5.1.3 Freihändige Vergabe
weitgehend „formfreies“ Verfahren
BeschränkterBieterkreis
VerhandlungsspielräumeKeine Bekanntmachung
44 Die Beschaffungsverfahren
Im Oberschwellenbereich gelten die Vorschriften des Abschnitts EG der VOL/A bzw. der VSVgV. Bei einer Ausschreibung im Anwen-dungsbereich der VOL/A EG ist die grundsätzlich durchzuführende Verfahrensart das Offene Verfahren. Zusätzlich stehen dem Auftraggeber – soweit die jeweiligen Voraussetzun-gen vorliegen – die Vergabeverfah-rensarten des Nichtoffenen Verfah-rens, des Verhandlungsverfahrens mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder des Wettbewerblichen Dialogs zur Verfügung.Im Anwendungsbereich der VOF ist die einzig vorgesehene Vergabever-fahrensart das Verhandlungsverfah-ren mit Teilnahmewettbewerb.Im Anwendungsbereich der VSVgV ist die grundsätzlich durchzuführende Vergabeverfahrensart das Verhand-lungsverfahren mit Teilnahmewettbe-werb oder das Nichtoffene Verfahren. Zusätzlich stehen dem Auftraggeber – soweit die jeweiligen Voraussetzun-gen vorliegen – die Vergabeverfah-rensarten des Verhandlungsverfah-rens ohne Teilnahmewettbewerb oder des Wettbewerblichen Dialogs zur Verfügung.
5.2 Die Vergabeverfahrensarten des Oberschwellenbereiches
45Die Beschaffungsverfahren
Bei einem Offenen Verfahren ver-öffentlicht der Auftraggeber eine Bekanntmachung über die Ausschrei-bung, an der sich eine unbegrenzte Zahl von Unternehmen beteiligen kann.Die an dem Auftrag interessierten Unternehmen müssen innerhalb der in der Bekanntmachung gesetzten
Frist ein Angebot abgeben, das dann anhand der vorab bekannt gegebe-nen Eignungs- und Zuschlagskriterien durch den Auftraggeber ausgewertet wird. Aus den Angeboten, die den formalen und inhaltlichen Anforde-rungen entsprechen, wird dann das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
5.2.1 Das Offene Verfahren
streng formale Verfahrensführung
Bekanntmachung
UnbeschränkterBieterkreis
Keine Verhandlungsspielräume
46 Die Beschaffungsverfahren
Der öffentliche Auftraggeber kann ein Nichtoffenes Verfahren durchführen, wenn bspw. zur Ausführung der Leis-tung eine außergewöhnliche Eignung erforderlich ist oder ein Offenes Ver-fahren kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat.Im Nichtoffenen Verfahren wird nach der Veröffentlichung einer Bekannt-
machung und Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs nur eine beschränkte Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten auf-gefordert. Aus den Angeboten, die den formalen und inhaltlichen Anforderungen ent-sprechen, wird dann das wirtschaft-lichste Angebot ermittelt.
5.2.2 Das Nichtoffene Verfahren
streng formale VerfahrensführungSpielräume
Bekanntmachung BeschränkterBieterkreis
Keine Verhandlungs-spielräume
Teilnahmewettbewerb
47Die Beschaffungsverfahren
Der öffentliche Auftraggeber kann im Anwendungsbereich der VOL/A EG ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchführen, wenn bspw. in einem (Nicht-)Offenen Verfahren oder einem Wettbewerb-lichen Dialog nur Angebote abge-geben wurden, die auszuschließen waren, soweit sich die ursprünglichen Auftragsbedingungen nicht grundle-gend ändern. Im Anwendungsbereich der VSVgV und der VOF ist dies das vorgesehene Standardverfahren. Voraussetzung für die Einleitung ei-nes Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist bspw., dass in einem (Nicht-)Offenen Verfah-ren keine oder keine wirtschaftlichen Angebote eingereicht wurden oder bei zusätzlichen Lieferungen, wenn ein Wechsel des Anbieters dazu führt,
dass technische Unvereinbarkeiten im System auftreten. Im Verhandlungsverfahren wird – ggf. nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung und Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs – nur eine beschränkte Zahl von Unterneh-men zur Einreichung von Angeboten aufgefordert.Über die eingereichten Angebote wird dann verhandelt. Dabei kann sowohl über den Auftragsgegenstand als auch den Preis und die sonstigen Vertragsbedingungen verhandelt wer-den, soweit dies nicht vom Auftragge-ber ausgeschlossen wird. Nach Abga-be des finalen Angebotes (best and final offer) wird aus diesen Angeboten anhand der veröffentlichten formalen und inhaltlichen Anforderungen das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
5.2.3 Das Verhandlungsverfahren
Spielräume
Bekanntmachung BeschränkterBieterkreis
Verhandlungenggf. Teilnahmewettbewerb
48 Die Beschaffungsverfahren
Der öffentliche Auftraggeber darf die Vergabeverfahrensart des Wettbe-werblichen Dialogs nur in seltenen Ausnahmefällen anwenden, da die Voraussetzungen hierfür sehr hoch sind. Der Wettbewerbliche Dialog ist bei der Vergabe besonders komplexer Aufträge nur unter der Voraussetzung
anzuwenden, dass der Auftraggeber objektiv nicht in der Lage ist entweder • die technischen Mittel, mit denen die Bedürfnisse und Ziele des Auftraggebers erfüllt werden kön- nen, oder • die rechtlichen und finanziellen Bedingungen des Vorhabens anzu- geben.
5.2.4 Der Wettbewerbliche Dialog
Gestaltungsspielräume Streng formale Verfahrensführung
Teilnahmewettbewerb
Bekanntmachung Dialogphase
Keine Verhandlungsspielräume
49Die Beschaffungsverfahren
6. EDA-Beschaffungsverfahren
Die European Defence Agency (EDA), der derzeit 27 von 28 EU Mitgliedstaaten angehören, wurde im Juli 2004 gegründet. Ziel der EDA ist die Schaffung eines gemeinsamen wettbewerbsfähigen europäischen Rüstungsmarktes. Dafür führt sie kooperative europäische Verteidi-gungsprojekte durch oder unterstützt solche, sie unterstützt Forschungen und technische Entwicklungen sowie die europäische rüstungstechnolo-gische Basis. Die Agentur schreibt auch selbst Aufträge aus.Die Veröffentlichungen und weitere Informationen über die EDA sowie deren Ausschreibungsverfahren sind unter
einsehbar.
http://www.eda.europa.eu/procure-ment-gateway
50 Die Beschaffungsverfahren
ABSCHNITT III DIE AUFTRÄGE
Die Gestaltung der Vertragstexte un-terliegt nicht dem Vergaberecht, son-dern dem so genannten „Privatrecht“ des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Vergaberecht hat auf die Vertragsge-staltung und die Vertragsdurchfüh-rung nur in seltenen Ausnahmefällen Einfluss.Die Vertragsgestaltung unterliegt für den Auftraggeber Bundeswehr be-stimmten Vorgaben und Regelungen, die bspw. für IT Beschaffungen und den Abschluss von Rahmenverträgen nochmals Besonderheiten unterlie-gen. Zudem nutzt der Auftraggeber Bun-deswehr verschiedene Möglichkeiten der Förderung bestimmter Marktteil-nehmer.
51Aufträge
1. Vertragsgestaltung
Die Gestaltung der Verträge folgt dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das heißt, zum Inhalt von Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern gibt es keine gesetzlichen Sonderregelungen des Privatrechts, die die Bundeswehr beachten müsste.
52 Aufträge
Die Beschaffungsbehörden sind allerdings gehalten, beim Vertrags-abschluss den Grundsatz der Wirt-schaftlichkeit und Sparsamkeit der Bundeshaushaltsordnung zu beach-ten und entsprechend dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung nach einheitlichen Richtlinien zu verfahren. Dies gewährleistet die Vergleichbarkeit der Angebote und vermeidet willkürliche Ungleichbe-handlungen bei der Vertragsgestal-tung.Folglich gibt es in der Regel eine Reihe von vorformulierten, standar-disierten Vertragsbedingungen, die fallbezogen in die Verträge aufge-nommen werden und die regelmäßig bereits Bestandteil der Vergabeunter-lagen sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bietern/Auftragnehmern werden nicht akzeptiert.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen der Bundeswehr gliedern sich wie folgt: • Allgemeine Vertragsbedingungen: -VOL/B „Allgemeine Vertragsbedin- gungen für die Ausführung von Leistungen“• Zusätzliche Vertragsbedingungen des Verteidigungsbereichs: - ZVB/BMVg „Zusätzliche Vertrags- bedingungen des Bundesministe- riums der Verteidigung“ zur VOL/B• Ergänzende Vertragsbedingungen für Nicht-IT-Leistungen: - ABBV „Allgemeine Bedingun- gen für Beschaffungsverträge des Bundesministeriums der Ver- teidigung“ - ABEI „Allgemeine Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen“ - ABFI „Allgemeine Bedingungen für Forschungsverträge mit Indus- triefirmen“
1.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Vertragsbedingungen des BAAINBw sind unter
http://www.baainbw.de/ > Vergabe > Formulare > Vertragsbedingungen
einzusehen.
53Aufträge
Seit 1972 wurden die verschiedenen Typen von „Besonderen Vertragsbe-dingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB)“ als Einkaufs-bedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Datenver-arbeitungsanlagen und -geräten eingeführt. Von diesen werden heute noch folgende verwandt: - BVB - Miete - BVB - PlanungSpäter wurden neue, die BVB ablö-sende Typen von Vertragsbedingun-
gen, die „Ergänzenden Vertragsbe-dingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, EVB-IT“, entwickelt: - EVB-IT Systemlieferung - EVB-IT System - EVB-IT Erstellung - EVB-IT Kauf - EVB-IT Dienstleistung - EVB-IT Überlassung Typ A - EVB-IT Überlassung Typ B - EVB-IT Instandhaltung - EVB-IT Service - EVB-IT Pflege S
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Leistungen
Die Vertragsbedingungen sind unter
http://www.cio.bund.de/ > IT-Beschaffung > EVB-IT und BVB
einzusehen.
54 Aufträge
Rahmenvereinbarungen bzw. -ver-träge sind Verträge zwischen einem oder mehreren Auftraggebern und ei-nem oder mehreren Auftragnehmern, welche die Bedingungen – bspw. Preise oder Lieferfristen – für Einzel-verträge festlegen, die im Laufe eines vorbestimmten Zeitraums beauftragt werden sollen.Es gibt kein gesondertes Vergabe-verfahren hierfür, sondern alle oben genannten Vergabeverfahrensarten
können auch zum Abschluss eines Rahmenvertrages genutzt werden.Die Beschaffung von Gütern durch Rahmenverträge dient der Verwal-tungsvereinfachung. Rahmenverträge werden regelmäßig für wiederkehren-de Beschaffungen, bspw. die Beliefe-rung mit Verbrauchsmaterialien oder Versorgungsgütern wie Betriebsstof-fe, Medikamente, oder Dienstleistun-gen wie Wartungen oder Instandset-zungen abgeschlossen.
1.3 Rahmenvereinbarungen
55Aufträge
2. Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung (QS) von Wehrmaterial umfasst im Geschäfts-verkehr mit gewerblichen Auftragneh-mern die nachstehenden wesentli-chen Prozesse:- die Beurteilung der Qualitätsfähig- keit von Auftragnehmern,- die vertragliche Vereinbarung von Qualitätssicherungsanforderungen,- auf Grundlage der NATO-QS- Standards “Allied Quality Assurance Publications“ (AQAP),- ggf. ergänzt durch QS-Anforderun- gen auf gesetzlicher Grundlage,
- die vertragliche Vereinbarung des Rechts auf Güteprüfung durch den öffentlichen Auftraggeber, wobei Güteprüfung gem. § 12 VOL/B die Prüfung der Leistung auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten techni- schen und damit verbundenen orga- nisatorischen Anforderungen bedeu- tet,- die Durchführung der Güteprüfung sowie- Qualitätsprüfungen auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben.
56 Aufträge
3. Förderungen
57Aufträge
Die Beteiligung von kleinen und mit-telständischen Unternehmen (KMU) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist stets ein besonderes Anliegen der Bundeswehr gewesen. Eine breite Mittelstandsbeteiligung fördert den Wettbewerb und bringt verstärkt inno-vative Produkte zur Geltung. Die Bundeswehr vergibt die Mehrzahl ihrer Aufträge an KMU. Bei Lieferun-gen von Verbrauchsgütern, Instand-setzungen und sonstigen Dienstleis-tungen sind in hohem Umfang KMU direkt beteiligt. Im Rahmen der Mittelstandsförderung werden bei der Vergabe von Aufträ-gen mögliche Wettbewerbsnachteile kleiner und mittlerer Unternehmen gegenüber großen Unternehmen bspw. durch die Aufteilung der Leis-tungen in Lose oder bei komplexen Großaufträgen durch das Anhalten zur Vergabe von Unteraufträgen ausgeglichen.
3.1 Förderung von kleinen und mittel- ständischen Unternehmen
58 Aufträge
Auf Grund der §§ 141 und 143 Sozi-algesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung die Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 10.05.2001 (BMWi I B 3 -26 23 55 vom 10. Mai 2001, BAnz Nr. 109 vom 16.06.2001 Seite 11 773) erlassen. Danach ist bei nationalen Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOL/A Werk-stätten für Behinderte und Blinden-werkstätten immer dann der Zuschlag zu erteilen, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 von Hundert übersteigt.
3.2 Förderung von Werkstätten für Be- hinderte und Blindenwerkstätten
59Aufträge
ABSCHNITT IVZusammenfassender Überblick
60 Zusammenfassender Überblick
1. Wie erfahre ich, welche Aufträge ausgeschrieben sind?
Durch Lesen der einschlägigenVeröffentlichungsplattformen, wie
http://ted.europa.eu
und
http://www.bund.de
- siehe Seite 36 / 37 -
61Zusammenfassender Überblick
2. Wie komme ich an einen Auftrag?
• Wenn der Auftrag ausgeschrieben ist:
Durch Teilnahme an dem jeweiligen Vergabeverfahren.
- siehe Seiten 41 bis 51 -
• Wenn der Auftrag direkt vergeben werden kann:
Durch Information der jeweiligen Vergabestelle.
- siehe Seiten 10 bis 30 -
62 Zusammenfassender Überblick
3. Wo kann ich dem Auftraggeber Bundeswehr Fragen stellen / mit ihm in Kontakt treten?
Per E-Mail an:
BAAINBwZ3.1@bundeswehr.org
63Zusammenfassender Überblick
Herausgeber:
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der BundeswehrReferat Z3.1 Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1 56073 Koblenz
E-Mail: BAAINBwZ3.1@bundeswehr.orgLayout: Daniela AnnekenInternet: http://www.baainbw.de/Druck: BAAINBw - Z1.4
Stand: Dezember 2014
64 Impressum