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arccon Ingenieurgesellschaft mbH · Wilhelminenstraße 165 - 167 · 45881 Gelsenkirchen
Vorhaben Ansprechpar tne r Durc hwahl Mobi l te l e fon Datum
E183601 Dipl.-Ing. Michael Grösbrink 0209 / 94 70 6-12 0178 / 77 77 531 29.11.2018B01/SH Dr.-Ing. Hamid Amrollahi 0209 / 94 70 6-289 01522 / 25 23 568
Bauvorhaben: Bebauungsplan Friedrichstraße / Sachsenstraße in 45128 Essen
Gemarkung Essen, Flur 89
- Beurteilung der tagesnahen bergbaulichen Situation auf
Grundlage der Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom
30.10.2018 -
- Gutachten -
bestehend aus:
20 Seiten und
7 Anlagen
ISRInnovative Stadt- und Raumplanung GmbHHerrn Bauassessor Ulrich GöhreZur Pumpstation 142781 Haan
E183601 29.11.2018 2B01/AC ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Friedrichstraße / Sachsenstraße, 45128 Essen
InhaltsverzeichnisSeite
1. Vorgang / Aufgabenstellung 3
2. Verwendete Unterlagen 4
3. Allgemeine / Örtliche Randbedingungen 6
4. Allgemeine Geologie 7
5. Auswertung und Beurteilung der bergbaulichen Unterlagen 8
5.1 Grundlagen 8
5.2 Bergbauliche Stellungnahmen 11
5.3 Grubenbildeinsichtnahme am 30.10.2018 13
6. Abschließende Bewertung der bergbaulichen Situation 16
7. Hinweise für das weitere Vorgehen 18
Anlagenverzeichnis
Anlage 1.1 Übersichtslageplan, Maßstab 1:10.000
Anlage 1.2 Detaillageplan, Maßstab 1:2.000
Anlage 1.3 Lageplan mit eingetragenem tagesbruchgefährdetem Bereich, Maßstab 1:500
Anlage 2 Niederschrift zur Grubenbildeinsichtnahme
Anlage 3 Antwortschreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 25.04.2018
Anlage 4 Antwortschreiben der GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH vom
23.10.2018
Anlage 5 Antwortschreiben der MAN GHH Immobilien GmbH vom 26.10.2018
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1. Vorgang / Aufgabenstellung
Die ISR, Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Haan, plant die Bebauung „Friedrichstraße /
Sachsenstraße“ in 45128 Essen.
Die arccon Ingenieurgesellschaft mbH, Gelsenkirchen, wurde in diesem Zusammenhang von der
ISR, Haan, beauftragt, die bergbauliche Situation im Bereich der geplanten Bebauung „Friedrich-
straße / Sachsenstraße“ in 45128 Essen zu klären.
In diesem Zusammenhang wurden daher die maßgeblichen Grubenbilder und Berechtsamsrisse am
30.10.2018 im Rahmen einer Grubenbildeinsichtnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg,
Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW, in Dortmund eingesehen und ausgewertet.
Des Weiteren wurden nach der Durchsicht des vorliegenden Schreibens der Bezirksregierung
Arnsberg vom 25.04.2018 durch die arccon Ingenieurgesellschaft bergbauliche Anfragen zu
Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen an die entsprechenden Grubenfeldeigentümer gestellt.
Nachfolgend wird von der arccon Ingenieurgesellschaft die tagesnahe bergbauliche Situation auf
Grundlage der eingesehenen Grubenbilder, Schnitte und Situationsrisse sowie der vorliegenden
bergbaulichen Stellungnahmen bewertet. Ferner soll auf Grundlage der eingesehenen und ausge-
werteten Unterlagen eine abschließende Beurteilung der Standsicherheit der Tagesoberfläche im
Rahmen dieses Gutachtens erfolgen und ggfs. Angaben zu weiteren erforderlichen Maßnahmen
gemacht werden.
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2. Verwendete Unterlagen
Für die Erstellung dieses Gutachtens wurden folgende Unterlagen berücksichtigt:
[U1] Dr.-Ing. F. Hollmann, Ing. (grad.) R. Nürenberg, 1972, „Der tagesnahe Bergbau als
technisches Problem bei der Durchführung von Baumaßnahmen im Niederrheinisch-
Westfälischen Steinkohlengebiet“
[U2] Landesoberbergamt NW, 1991, „Besondere Hinweise beim Vorhandensein verlassener
Tagesöffnungen“
[U3] Westfälische Berggewerkschaftskasse Bochum Bergschule, 1961 „Geologie des Nieder-
rheinisch Westfälischen Steinkohlengebietes“
[U4] Prof. Dr. Dr.-Ing. H. Kratzsch, 5. Auflage, 2008, „Bergschadenkunde“
[U5] Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Krefeld 1988, Geologische Karte von NRW,
Maßstab 1:50.000, Karte der Quartär-Mächtigkeit, Blatt 4508, Essen
[U6] Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Krefeld 1988, Geologische Karte von
Nordrhein-Westfalen, Maßstab 1:25.000, Strukturkarte, Blatt 4508, Essen
[U7] Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Krefeld 1988, Geologische Karte von
Nordrhein-Westfalen, Geologische Schnitte, Blatt 4508, Essen
[U8] Grubenbilder, Schnitte und Berechtsamsrisse der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6,
Bergbau und Energie in NRW, Dortmund
[U9] Dr. H. Fiebig, P. Michelau, 1980, „Gesamtschichtenschnitt (overall-section) des Nieder-
rheinisch-Westfälischen Steinkohlengebietes“
[U10] Huske, Joachim, 2006, „Die Steinkohlenzechen im Ruhrrevier - Daten und Fakten von den
Anfängen bis 2005“
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[U11] Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, 2007 „Leitfaden für
das Verwahren von Tagesschächten“
[U12] Aufschlussarchiv der arccon Ingenieurgesellschaft mbH, Gelsenkirchen, im Bereich des
Untersuchungsgebietes
[U13] Unterlagen der GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Dortmund
[U14] Antwortschreiben der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie in
NRW, vom 25.04.2018
[U15] Antwortschreiben der GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, vom 23.10.2018
[U16] Antwortschreiben der MAN GHH Immobilien GmbH, vom 26.10.2018
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3. Allgemeine / Örtliche Randbedingungen
Wie dem beigefügten Lageplan der Anlage 1.1 zu entnehmen ist, befindet sich der Untersuchungs-
bereich südwestlich des Stadtzentrums von Essen im Südviertel.
Nach den amtlichen Verzeichnissen liegt das zu betrachtende Grundstück in der Gemarkung Essen,
Flur 89.
Westlich angrenzend am Untersuchungsbereich verläuft die Friedrichstraße (Bundesstraße B224)
von etwa Nordwest nach Südost, südlich angrenzend die Kruppstraße und die Bundesautobahn 40
(unterirdisch) von etwa Südwest nach Nordost und nördlich angrenzend die Bert-Brecht-Straße von
West nach Ost. Im unmittelbaren Bereich der geplanten Bebauung verläuft die Sachsenstraße von
etwa Südwest nach Nordost (vgl. Anlage 1.2).
Weiter nordöstlich des Untersuchungsbereichs in einer horizontalen Entfernung von etwa 700 m
befindet sich des Essener Hauptbahnhofs. Nördlich angrenzend an der Bert-Brecht-Straße verläuft
die Bahntrasse der Deutschen Bahn AG (DB AG) (vgl. Anlage 1.2).
Die Geländeoberfläche im nördlichen Bereich der geplanten Bebauung liegt nach den vorliegenden
Unterlagen derzeit auf einer Höhe von ca. + 88 mNN, im südlichen Bereich auf einer Höhe von
ca. + 93 mNN. Die Geländeoberfläche im Betrachtungsbereich fällt somit in nördliche Richtung um
ca. 5 m ein.
Derzeitige Nutzung / Bestandsgebäude
Nach den vorliegenden Planunterlagen und den örtlichen Feststellungen befinden sich im Unter-
suchungsbereich derzeit mehrere Gebäude sowie Freiflächen (Parkplätze, Zufahrtstraßen etc.) sowie
die Sachsenstraße. Nach den erhaltenen Informationen sollen diese vollständig zurück- und neu-
bzw. umgebaut werden.
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4. Allgemeine Geologie
Nach Auswertung der geologischen bzw. ingenieurgeologischen Karte von Nordrhein-Westfalen,
Blatt-Nr. 4508 „Essen“ [U5], liegt die zu betrachtende geplante Bebauung im Bereich des ober-
flächennahen Ruhrkarbons, dass dem oberkarbonischen Steinkohlenbecken Deutschlands angehört.
Demnach liegt die Mächtigkeit der quartären Ablagerungen in Form von Lockergesteinsböden in
dem geplant zu bebauenden Bereich etwa 2 bis 5 m und die darunter anstehende Mächtigkeit der
Oberkreideformation in Form von Sandmergelstein, Mergelstein und Grünsandmergelstein (an-
gegeben als Essener Grünsand bis Soester Grünsand [U5] bis [U7]) bei etwa 10 m. Das karbonische
Festgestein steht darunter an, bildet das Grundgebirge.
Die Festgesteine des Karbons stehen im Untersuchungsbereich als Ton-, Schluff- und Sandstein an.
Die karbonischen Festgesteine stehen in Wechsellagerung an und sind in unregelmäßigen Tiefen
und Mächtigkeiten von eingelagerten Steinkohleflözen mit unterschiedlichen Mächtigkeiten und
unregelmäßigen Abständen durchgezogen. Das Karbon ist im Bereich der geplanten Bebauung dem
„Westfal A“, den „Unteren Bochumer Schichten“ des Niederrheinisch-Westfälischen Steinkohlen-
gebietes zuzuordnen. Die Festgesteine des Karbons stehen im Untersuchungsbereich bis in größere
Tiefen an.
Nördlich des Untersuchungsbereiches, in einer horizontalen Entfernung von etwa 500 m, befindet
sich die Frohnhausener Mulde, welche von Südwest nach Nordost verläuft.
Der Frohnhausener Sattel verläuft von Südwest nach Nordost in einem horizontalen Abstand von
etwa 600 m nördlich des Untersuchungsbereiches. Der Mathias-Sprung, mit einem vertikalen
Verwurf von etwa 20 m und einem Einfallen nach Nordost, streicht von Nordwest nach Südost und
befindet sich nordöstlich des Untersuchungsbereiches in einer horizontalen Entfernung von etwa
1.000 m (vgl. [U5], [U6] und [U7]). Der Langenbrahmer-Sprung, mit einem vertikalen Verwurf von
ca. 10 m und einem Einfallen nach Südwest, streicht von Nordwest nach Südost in einem Abstand
von etwa 1.800 m südwestlich.
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Des Weiteren verläuft eine „Abschiebung“ im direkten Bereich der Planfläche von etwa Nordwest
nach Südost, welche in den geologischen Karten nicht angegeben, jedoch in den eingesehenen
Grubenbildern dokumentiert ist (vgl. Anlage 1.3).
Im Untersuchungsgebiet beißen auf der südlichen Flanke der Frohnhausener Mulde mehrere Stein-
kohleflöze an der Karbonoberkante aus.
Südlich des Untersuchungsbereiches, in einer horizontalen Entfernung von ca. 80 m, verläuft die
Ausbisslinie des Steinkohleflözes „Plaßhofsbank“. Das Steinkohleflöz „Plaßhofsbank“ streicht etwa
von Südwest nach Nordost und fällt unter einem Winkel von ca. 60°, etwa 67gon, unter die Plan-
fläche nach Nordwesten ein.
Im unmittelbaren Bereich der geplanten Bebauung verlaufen die Ausbisslinien der Steinkohleflöze
„Sonnenschein“, „Wasserfall“, „Dickebank 1“, „Dickebank 2“ und „Karoline“. Diese Stein-
kohleflöze streichen ebenfalls von Südwest nach Nordost und fallen unter einem Winkel von ca.
60°, etwa 67gon, nach Nordwesten ein.
Angrenzend an die nördliche Seite der Bebauungsfläche verläuft die Ausbisslinie des Stein-
kohleflözes „Helene“. Das Steinkohleflöz „Helene“ streicht ebenfalls von Südwest nach Nordost
und fällt unter einem Winkel von ca. 60°, etwa 67gon, nach Nordwesten ein.
5. Auswertung und Beurteilung der bergbaulichen Unterlagen
5.1 Grundlagen
Formen des Bergbaus
In der Bergschadenkunde sind die Auswirkungen auf die Tagesoberfläche durch „senkungsfähigen
Bergbau“ und „tagesbruchgefährdeten Bergbau“ („tagesnaher Bergbau“) zu differenzieren.
Der „senkungsfähige Bergbau“ wird in „oberflächennahen Bergbau“ und „Tiefen Bergbau“ unter-
teilt. Der „Tiefe Bergbau“ umfasst hierbei Grubenbaue in einer Tiefe von mehr als 60 m unter
Geländeoberfläche. Der „oberflächennahe Bergbau“ umfasst die Grubenbaue zwischen rd. 60 und
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30 m Tiefe unter Geländeoberfläche. Die „durch senkungsfähigen Tiefen Bergbau“ ausgelösten
Bodenbewegungen sind in Form von Senkungen, Längenänderungen und Krümmungen nach dem
Stand der Bergschadenkunde zeitlich beschränkt. Diese Bodenbewegungen sind nach Einstellung
der Abbautätigkeiten im Ruhrgebiet etwa nach 5 Jahren beendet [U4].
Der „tagesbruchgefährdete Bergbau“ („tagesnaher Bergbau“) umfasst alle Tagesöffnungen und
Grubenbaue in einer Tiefenlage mit einer Felsüberdeckung zwischen etwa 0 und 30 m. Im Bereich
des „tagesnahen Bergbaus“ liegen z. T. nur geringe oder keine Felsüberlagerungen im Bereich
ehemaliger Grubenbaue vor, so dass sich nach Beendigung der Abbautätigkeit im anstehenden
Gebirge kein stabiler Zustand ausbilden kann. Es verbleiben im Festgesteinskörper Hohlräume,
Verbruchzonen- und / oder Auflockerungszonen. Diese Gefügeauflockerungen bzw. -zerrüttungen
können sich bis zur Karbonoberfläche auswirken. Von dort aus können sich diese bis zur Tages-
oberfläche als Tagesbruch bzw. in den Randbereichen als Setzungen und Senkungen auswirken.
Die Einwirkungen auf die Tagesoberfläche aus „tagesbruchgefährdetem Bergbau“ und „ober-
flächennahen Bergbau“ sind im Gegensatz zum o. g. senkungsfähigen Bergbau zeitlich nicht
begrenzt (vgl. [U1]). Die Gründe liegen in der geringen Abbauteufe unter Geländeoberkante, der
daraus resultierenden geringen Festgesteinsüberdeckung und somit nur geringen Überlagerungs-
drücken, wodurch die Grubenbaue unmittelbar nach Einstellung der bergbaulichen Tätigkeiten z. T.
nicht zusammenbrechen und somit Hohlräume, Auflockerungszonen und Verbruchzonen im Unter-
grund verbleiben. Durch Nachbrechen bzw. Nachsacken der Felsschichten oberhalb der bergbau-
bedingten Inhomogenitäten können jederzeit Tagesbrüche an der Felsoberfläche und damit ver-
bunden an der Tagesoberfläche sowie unterschiedliche Setzungen und Senkungen in den Rand-
bereichen auftreten [U1].
Kartographische Dokumentation (Risswerk)
Unabhängig hiervon wird im Hinblick auf die kartographische Dokumentation (Risswerk) von
bergbaulichen Abbautätigkeiten zwischen „kartiertem“, „unkartiertem“ und „wildem“ Abbau unter-
schieden.
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Kartierter Abbau beschreibt den markscheiderisch erfassten bergbaulichen Abbau. Die Pflicht zur
markscheiderischen Erfassung bergbaulicher Abbautätigkeiten in Risswerken ist erst seit dem Jahr
1865 durch die Einführung des „Allgemein Berggesetzes für die preußischen Staaten“ gesetzlich
vorgeschrieben. Dementsprechend sind Abbaue, die vor dieser Zeit durchgeführt wurden, meist
nicht in bergbaulichen Unterlagen dokumentiert bzw. kartiert und somit dem „unkartierten“ Abbau
zuzuordnen. Des Weiteren ist der „wilde“ Abbau markscheiderisch nicht erfasst. „Wilde“ Abbaue
sind somit „unkartierte“ Abbautätigkeiten, die insbesondere in den Nachkriegszeiten der Eigen-
versorgung der Bevölkerung dienten und meist von der Oberfläche bei geringer Festgesteins-
überdeckung ausgingen.
Tagesöffnungen
Zu den tagesnahen bruchauslösenden Einwirkungen zählen auch Einwirkungen aus verlassenen
Tagesöffnungen, wie z. B. Seigerschächten, tonnlägigen Schächten und Lichtlöchern. Hier kann bei
einer nicht dauerhaft standsicheren Verfüllung die Schachtsäule absacken, so dass Senkungen und
Tagesbrüche an der Tagesoberfläche entstehen können. Maßgeblich für die Standsicherheit von
Tagesöffnungen ist das Zusammenwirken verschiedener Einflussfaktoren wie der Schachtdurch-
messer, der Art und Zustand des Schachtausbaus, die Teufe, das Einfallen, die Ausbildung und der
Zustand einer Schachtabdeckung, das Vorhandensein bzw. die Art der Verfüllung, die Gruben-
wasserverhältnisse sowie die Art und der Zustand sich an den Schacht anschließender Gebirgs-
schichten. Ferner sind bei der Bewertung der Standsicherheit von Schächten das Vorhandensein, die
Teufe und die Ausbildung von Schachtabgängen zu bewerten. Aus dem Zusammenspiel dieser
Faktoren weisen die Tagesöffnungen gesonderte spezifische setzungs- und einsturzgefährdete
Bereiche auf [U2], [U11].
In der Bergschadenkunde sind die Auswirkungen auf die Tagesoberfläche durch verlassene Tages-
öffnungen wie folgt beschrieben. Der Begriff „Tagesöffnung“ wird im Speziellen für Seiger-
schächte, tonnlägige Schächte und Lichtlöcher verwendet.
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Einwirkungen durch Tagesöffnungen auf die Tagesoberfläche treten insbesondere dann auf, wenn
a) das Nebengestein und der Ausbau nicht dauerstandfest sind,
b) im Teufenbereich der fließgefährdeten Überlagerung Ausbau oder Füllgut nicht gegen Ein-
spülungen dicht sind und bleiben und
c) die Tragfähigkeit des Ausbaus der Tagesöffnung im Bereich fließfähiger Schichten nicht
nachgewiesen werden kann [U2].
Für die Ermittlung einsturzgefährdeter Bereiche gelten je nach Tagesöffnungstyp unterschiedliche
Gesetzmäßigkeiten. Der Durchmesser der senkungs- und einsturzgefährdeten Zone kann für Seiger-
schächte und Lichtlöcher nach [U2] bestimmt werden. Dabei werden zum lichten Durchmesser der
Tagesöffnung die 2-fache Stärke des Schachtausbaus, ein 2-facher Sicherheitsabstand von 1,5 m
sowie der 2-fache Abstand vom Bezugsniveau bis zur Felsoberfläche hinzuaddiert (vgl. Kap 1.1 in
[U2]). Die Höhenlage der kompakten Felsoberkante ist durch geeignete Maßnahmen (Bohrungen
und Schürfe) zu bestimmen. Der Schutzbereich stellt sich als kegelstumpfförmiger Körper dar,
welcher sich von der Felsoberfläche unter 50gon bis zur Tagesoberfläche erstreckt.
Für tonnlägige Schächte und Stollen müssen diese Annahmen modifiziert werden. Der einsturz- und
senkungsgefährdete Bereich erstreckt sich in Einfallrichtung entlang der orthogonalen Projektion
der Schachtaußenkante bzw. des Stollens mit der Oberkante der kompakten Felsoberfläche. Der
tagesbruchgefährdete Bereich wird in Einfallrichtung durch die Überdeckungsmächtigkeit der
Lockergesteinsböden und deren Scherparameter begrenzt. Diese leitet sich aus Erfahrungswerten im
tagesnahen Bergbau ab, so dass im Allgemeinen mit einem Böschungswinkel von β = 45° aus-
gegangen wird.
5.2 Bergbauliche Stellungnahmen
Zur Klärung der bergbaulichen Situation im vorgenannten Bereich wurde seitens der ISR mit
Datum vom 28.03.2018 eine bergbauliche Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6
Bergbau und Energie in NRW, Dortmund, gestellt.
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Das Antwortschreiben der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW,
vom 25.04.2018 ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Demnach liegt der Untersuchungsbereich über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld
„Vereinigte Hoffnung et Secretarius Aak“ sowie über dem auf Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld
„Neu Essen“.
Inhaberin der verliehenen Bergbauberechtigung „Vereinigte Hoffnung et Secretarius Aak“ ist die
GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Dortmund. Eigentümerin der Bergbaube-
rechtigung „Neu Essen“ ist die MAN GHH Immobilien GmbH, Oberhausen.
Nach Durchsicht und Prüfung des Antwortschreibens der Bezirksregierung Arnsberg ist die arccon
Ingenieurgesellschaft zu den folgenden Ergebnissen gekommen:
• Nach dem Antwortschreiben der Bezirksregierung Arnsberg beißen die Steinkohleflöze
„Sonnenschein“, „Plaßhofsbank“, „Dickebank 1“ und „Dickebank 2“ im Untersuchungs-
gebiet an der Karbonoberkante aus, fallen mit ca. 60° nach Nordwesten ein und wurden zum
Teil bis ca. 60 m unter der Tagesoberfläche abgebaut.
• In dem Antwortschreiben der Bezirksregierung Arnsberg wird auch darauf hingewiesen,
dass der Abbau in den genannten Flözen bis nahe an die Oberfläche geführt wurde (tages-
naher Bergbau). Zwei Schachtpingen im Planbereich weisen auf diesen Bergbau hin. Über
eine Sicherung und somit die Standsicherheit der beiden Tagesöffnungen liegen keine
Kenntnisse vor.
Um zu klären, ob für die geplante Bebauung Erkundungs- und Anpassungs- und/oder Sicherungs-
maßnahmen erforderlich sind, wurden seitens der arccon Ingenieurgesellschaft am 14.09.2018 an
die GfV mbH sowie an die MAN GHH Immobilien GmbH entsprechende bergbauliche Anfragen
im Hinblick auf ggfs. erforderliche Anpassungs- und / oder Sicherungsmaßnahmen gestellt.
Die Beantwortung der Anfrage erfolgte von der GfV mbH mit dem Schreiben vom 23.10.2018
(vgl. Anlage 4).
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Nach Durchsicht und Prüfung des Antwortschreibens der GfV mbH ist die arccon Ingenieur-
gesellschaft zu den folgenden Ergebnissen gekommen:
• Im Untersuchungsbereich ist „oberflächennaher Bergbau“ in der Zeit vor dem Jahr 1900
umgegangen.
• Für das nähere Umfeld der geplanten Bebauung liegen Hinweise auf nicht kartierten Uralt-
bergbau vor.
• Im Antwortschreiben der GfV mbH wird weiterhin darauf hingewiesen, dass zwischen Ende
2013 und Anfang 2014 aufgrund nicht dokumentierter tagesnaher Bergbautätigkeiten im
Bereich des Essener Hauptbahnhofs umfangsreiche Sicherungsmaßnahmen ausgeführt
wurden.
Die Beantwortung der Anfrage an die MAN GHH Immobilien GmbH erfolgte mit dem Schreiben
vom 26.10.2018 (vgl. Anlage 5).
Nach Durchsicht und Prüfung des Antwortschreibens der MAN GHH Immobilien GmbH ist die
arccon Ingenieurgesellschaft zum Ergebnis gekommen, dass für die geplante Baumaßnahme keine
Maßnahmen gegen bergbauliche Einwirkungen aus den Abbaue der MAN GHH Immobilien GmbH
erforderlich sind.
5.3 Grubenbildeinsichtnahme am 30.10.2018
Im Hinblick auf die Untersuchungen der bergbaulichen Gegebenheiten im Untersuchungsbereich
fand am 30.10.2018 bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, eine Grubenbildeinsichtnahme
durch die arccon Ingenieurgesellschaft statt.
Die eingesehenen Grubenbilder, Situation-, Verleihung- und Berechtsamsrisse sowie Schnitte
wurden durch die arccon Ingenieurgesellschaft ausgewertet. Demnach liegt das Untersuchungs-
gebiet im Grubenfeld der ehemaligen Zeche „Vereinigte Hoffnung et Secretarius Aak“.
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Zeche „Vereinigte Hoffnung et Secretarius Aak“
Die Zeche „Vereinigte Hoffnung et Secretarius Aak“ ist im Jahre 1805 nach Säkularisierung des
Stiftes Essen durch Konsolidierung der Zechen „Zur Hoffnung“ und „Secretarius Aak“ entstanden.
Die Forderung von Steinkohle wurde im Jahre 1860 auf dieser Zeche begonnen und erreichte mit
fast 190.000 t seine maximale Menge im Jahre 1867. Diese Zeche wurde im Jahre 1897 stillgelegt.
Nach den eingesehenen Grubenbildern hat im unmittelbaren Bereich der Planfläche kartierter
Abbau im Steinkohleflöz „Plaßhofsbank“ durch die Zeche „Vereinigte Hoffnung et Secretarius
Aak“ stattgefunden. Dieser Abbau wurde im Jahre von rd. 1884 bis 1890 bis zu den seigeren
Teufenbereichen von ca. 90 m u. GOK, entsprechend einer Höhe von etwa ± 0 mNN, dokumentiert.
Des Weiteren hat im direkten Bereich der geplanten Bebauung kartierter Abbau im Steinkohleflöz
„Sonnenschein“ durch die Zeche „Vereinigte Hoffnung et Secretarius Aak“ stattgefunden. Dieser
Abbau wurde von rd. 1870 bis ca. 1873 bis zu den seigeren Teufenbereichen von etwa
50 m u. GOK, entsprechend einer Höhe von ca. + 40 mNN, dokumentiert.
Weiterhin hat im direkten nördlichen Bereich der geplanten Bebauung kartierter Abbau im Stein-
kohleflöz „Dickebank 2“ durch die vorgenannte Zeche stattgefunden. Dieser Abbau wurde von rd.
1867 bis ca. 1869 bis zu den seigeren Teufenbereichen von etwa 80 m u. GOK, entsprechend einer
Höhe von ca. + 10 mNN, dokumentiert.
Angrenzend nördlich an den Untersuchungsbereich hat kartierter Abbau im Steinkohleflöz „Dicke-
bank 1“ durch die Zeche „Vereinigte Hoffnung et Secretarius Aak“ stattgefunden. Dieser Abbau
wurde im Jahre 1869 bis zu den seigeren Teufenbereichen von etwa 80 m u. GOK, entsprechend
einer Höhe von ca. + 10 mNN, dokumentiert.
Die Auswertung der Grubenbilder, Situations- und Berechtsamsrisse und Schnitte hat ergeben, dass
im Untersuchungsbereich kein kartierter Abbau in Steinkohleflöz „Wasserfall“ stattgefunden hat.
Weiterhin hat nach den eingesehenen Grubenbildern kartierter Abbau durch die Zeche „Vereinigte
Hoffnung et Secretarius Aak“ im Steinkohleflöz „Karoline“ nördlich des Untersuchungsbereiches in
einer horizontalen Entfernung von größer als 70 m stattgefunden. Dieser Abbau wurde im Jahre
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1873 oberhalb der 1. Tiefbausohle bis zu einer seigeren Teufe von mindestens ca. 110 m u. GOK,
entsprechend einer Höhe von etwa -20 mNN, dokumentiert.
Nach den eingesehenen Grubenbildern hat nördlich der Bebauungsfläche in einer horizontalen
Entfernung von mindestens ca. 80 m kartierter Abbau im Steinkohleflöz „Helene“ durch die Zeche
„Vereinigte Hoffnung et Secretarius Aak“ stattgefunden. Dieser Abbau wurde im Jahre 1868 ober-
halb der 1. Tiefbausohle bis zur seigeren Teufe von mindestens etwa 100 m u. GOK, entsprechend
einer Höhe von rund -10 mNN, dokumentiert.
Die Lage aller genannten Flözausbisslinien ist in der beigefügten Anlage 1.3 dargestellt.
Tagesöffnungen
Wie dem beigefügten Lageplan der Anlage 1.3 zu entnehmen ist, wurde unmittelbar nordwestlich
angrenzend an der Planfläche eine Tagesöffnung des Bergbaus (2569/5702/011/TÖB), angegeben
als Schachtpinge, dokumentiert. Diese befindet sich, unter Berücksichtigung der angegebenen
Lagegenauigkeit, im direkten einflussrelevanten Bereich der geplanten Bebauung.
Eine weitere Tagesöffnung des Bergbaus (2569/5701/007/TÖB), ebenfalls angegeben als Schacht-
pinge, befindet sich in einer Entfernung von ungefähr 25 m westlich von der Planfläche.
Über eine Sicherung und somit zur Standsicherheit der vorgenannten zwei Tagesöffnungen liegen
keine Kenntnisse vor.
Im unmittelbaren Einflussbereich der geplanten Bebauung sind keine weiteren Tagesöffnungen des
Bergbaus (TÖB), wie z. B. Schächte, Tagesüberhauen, Licht- oder Stollenmundlöcher, grubenbild-
lich erfasst.
Unterkartierter Bergbau
Gemäß den gesichteten und ausgewerteten Unterlagen sowie vorliegenden bergbaulichen Stellung-
nahmen (vgl. Anlagen 3 und 4) kann tagesnaher unkartierter Abbau im Untersuchungsbereich nicht
ausgeschlossen werden.
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Ein Hinweis darauf sind die zuvor genannten zwei Tagesöffnungen des Bergbaus (TÖB) sowie
weitere vier Pingen bzw. Schachtpingen westlich vom Untersuchungsbereich in einer horizontalen
Entfernung von weniger als ungefähr 100 m (vgl. Anlage 1.3). Diese sind vermutlich auf Uraltberg-
bau bzw. wilden / widerrechtlichen Abbau in diesem Bereich zurückzuführen.
Ein weiterer Hinweis auf tagesnahe bergbauliche Aktivitäten in Form von Uraltbergbau geht aus
der Darstellung von mehreren Längenfeldern mit Verlaufsrichtung Südwest-Nordost im Unter-
suchungsgebiet hervor.
Zusätzlich sind tagesnahe Abbauaktivitäten im Bereich des Essener Hauptbahnhofs bekannt, die
zwischen Ende 2013 und Anfang 2014 gesichert wurden.
6. Abschließende Bewertung der bergbaulichen Situation
Am 30.10.2018 wurde durch die arccon Ingenieurgesellschaft eine Grubenbildeinsichtnahme bei
der Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, durchgeführt. Im Rahmen dieser Grubenbildeinsicht-
nahme wurden die relevanten Grubenbilder und Berechtsamsrisse sowie Schnitte für die Be-
bauungsfläche „Friedrichstraße / Sachsenstraße“ in Essen eingesehen und nachfolgend durch die
arccon Ingenieurgesellschaft ausgewertet.
Weiterhin wurden die vorliegenden bergbaulichen Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg,
GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH und MAN GHH Immobilien GmbH für die
geplante Bebauung durch die arccon Ingenieurgesellschaft ausgewertet.
Demnach hat im direkten Bereich des Untersuchungsbereichs kein kartierter tagesnaher Abbau
stattgefunden.
Die kartierten Abbaue in Steinkohleflöze „Plaßhofsbank“, „Sonnenschein“, „Dickebank 2“ und
„Dickebank 1“ haben im einflussrelevanten Bereich der geplanten Bebauung stattgefunden. Diese
Abbaue wurden in einer seigeren Teufe von mindestens ungefähr 50 m u. GOK, entsprechend einer
Höhe von etwa + 40 mNN, dokumentiert.
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Die kartierten Abbaue in Steinkohleflöze „Karoline“ und „Helene“ haben in einem horizontalen
Abstand von mindestens ca. 70 m von der Planfläche stattgefunden. Diese Abbaue wurden in einer
seigeren Teufe von mindestens rd. 100 m u. GOK, entsprechend einer Höhe von etwa -10 mNN,
dokumentiert.
Im direkten Bereich des geplanten Bauvorhabens beißt das abbauwürdige Steinkohleflöz „Wasser-
fall“ aus. Nach eingesehenen Unterlagen wurde jedoch kein Abbau in diesem Flöz betrieben.
Die Flöze bzw. die Karbonoberkante im Untersuchungsbereich werden nach den allgemeinen
Kenntnissen und dem Aufschlussarchiv der arccon Ingenieurgesellschaft noch von einer etwa 10 m
dicken Schicht von Oberkreideablagerung in Form von Sandmergel-, Mergel- und Grünsand-
mergelstein überdeckt, die dann von etwa 5 m dicken quartären Lockergesteinsüberdeckungen in
Form von Sanden und Schluffen, überlagert wird.
Unter Berücksichtigung der früheren bergbaulichen Aktivitäten hält die arccon Ingenieur-
gesellschaft aus den Abbauen im Steinkohleflöz „Helene“ aufgrund der horizontalen Abstände zum
geplanten Bauvorhaben und der Einfallsrichtung keine Erkundungs- oder Anpassungs- und / oder
Sicherungsmaßnahmen für die geplante Bebauung erforderlich.
Es ist hier jedoch aufgrund der o. g. Lagerstättenverhältnisse und den Hinweisen vorliegender
bergbaulicher Stellungnahmen und aus dem näheren Umfeld wahrscheinlich, dass innerhalb der
Flöze „Plaßhofsbank“, „Sonnenschein“, „Dickebank 2“, „Dickebank 1“ und „Karoline“ als auch
„Wasserfall“ unkartierter Abbau stattgefunden hat, der bis zur Karbonoberkante hinauf reicht. Es ist
somit nicht ausgeschlossen, dass im Untersuchungsbereich die zuvor genannten Flöze bis zur
Oberkante des Karbons, in einer seigeren Teufe von ungefähr 15 m u. GOK, entsprechend einer
Höhe von etwa + 75 mNN, durch nicht verzeichneten Uraltbergbau oder wilden / widerrechtlichen
Abbau tagesnah ausgekohlt wurden. In wieweit die überdeckenden Mergelschichten eine aus-
reichende Festigkeit besitzen um eine Standsicherheit dauerhaft gewährleisten, kann derzeit nicht
gesagt werden. Es ist daher zunächst entsprechend Hollmann / Nürenberg [U1] davon auszugehen,
dass je nach Ausbildung der Flöze, oberhalb der ausgekohlten Hohlräume eine mindestens 20 m
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mächtige kompakte Festgesteinsschicht notwendig ist, um eine dauerhafte Standsicherheit gewähr-
leisten zu können.
Bei den hier anstehenden Flözen und deren Lage im Raum (Einfallen mit etwa 60° bzw. 67gon nach
Nordwesten) ergeben sich Gefährdungsbereiche je Flöz, die auf die Karbonoberfläche projiziert
wurden. Diese Projektionen der Tagesbruchgefährdungsbereiche sind im beiliegenden Lageplan der
Anlage 1.3 eingetragen.
Hinweise auf bergbauliche Unstetigkeitszonen sind hier nicht bekannt.
7. Hinweise für das weitere Vorgehen
Zur Ermittlung der tatsächlichen Gefährdungen aus Nachwirkungen des möglichen unkartierten
tagesnahen Abbaus im einwirkungsrelevanten Bereich der geplanten Bebauung empfiehlt die
arccon Ingenieurgesellschaft, Erkundungsmaßnahmen im einflussrelevanten Bereich der geplanten
Bebauung mittels Vollkronendrehspül- und Kernbohrungen auszuführen.
Hierbei kann die genaue Lage der vermuteten Schachtpinge unmittelbar nordwestlich angrenzend
an der Planfläche sowie ihre Art als auch ggfs. vorhandene Lockerzonen und Hohlräume ermittelt
werden. Für die Erkundung der Pinge sind rund 5 Vollkronendrehspülbohrungen als Senkrecht- und
Schrägbohrungen mit einer Bohrlänge von ungefähr 35 m und Ansatzpunkten im etwa nordwest-
lichen Bereich der Planfläche erforderlich.
Weiterhin sind Erkundungsarbeiten im Bereich der geplanten Bebauung erforderlich. Zunächst sind
über mindestens zwei Kernbohrungen die Dicke und der Zustand des Mergels bis zur Oberfläche
des Karbons zu überprüfen. Des Weiteren sind weitere Vollkronendrehspülbohrungen im ein-
wirkungsrelevanten Abbaubereich der Steinkohleflöze „Sonnenschein“, „Wasserfall“, „Dicke-
bank 1“, „Dickebank 2“ und „Karoline“ abzuteufen. Hierbei soll dann überprüft werden, ob diese
Flöze im Niveau oberhalb der kartierten oberflächennahen Abbaue tagesnah abgebaut wurden.
Dabei würde es sich dann um Uraltbergbau oder wilden / widerrechtlichen Abbau handeln.
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Zur Überprüfung dieser Steinkohleflöze auf mögliche tagesnahe Bergbautätigkeiten sind ungefähr
30 Vollkronendrehspülbohrungen als Senkrecht- und Schrägbohrungen mit einer Bohrlänge von
rund 35 m und Ansatzpunkten dargestellt in der Anlage 1.3 erforderlich.
Die gewerblichen Kosten für die bohrtechnische Erkundung der Schachtpinge, Flöze und die
Kernbohrungen für die Untersuchung des Mergels werden anhand vergleichbarer Projekte im
Bereich von 75.000 € bis 85.000 € (netto) geschätzt.
Sollten sich hierbei Hinweise auf Auffälligkeiten wie z. B. Hohlräume oder Lockerzonen im Fest-
gestein des Karbons verifizieren lassen, wären Anpassungs- und/oder Sicherungsmaßnahmen
erforderlich. In diesem Zusammenhang wären diese Bereiche weiter zu erkunden und anschließend
zu sichern, sofern die Mergelüberdeckung des Karbons keine ausreichende Sicherheit darstellt.
Die Kosten für diese ggfs. erforderlichen Erkundungs- und Sicherungsarbeiten können erst nach
Vorliegen der Ergebnisse der zuvor genannten Vollkronendrehspül- und Kernbohrungen abge-
schätzt werden.
Die arccon Ingenieurgesellschaft empfiehlt zunächst, die zuvor genannten Vollkronendrehspül-
und Kernbohrungen unter Berücksichtigung der dann vorgesehenen Bebauungsmaßnahme zu
planen, um ggfs. den tatsächlichen Einwirkungsbereich aus ehemaligem Bergbau auf die Gelände-
oberfläche abschließend bewerten zu können. Hierauf aufbauend kann dann, soweit erforderlich,
gemeinsam mit den Beteiligten ein auf die Planung abgestimmtes konkretes Anpassungs- und /
oder Sicherungskonzept erarbeitet werden.
Planunterlagen und weitergehende Angaben zur Gründung der Bestandsgebäude und der geplanten
Bauwerke liegen derzeit der arccon Ingenieurgesellschaft noch nicht vor.
Das vorliegende Gutachten stellt den derzeitigen Bearbeitungsstand dar. Sollten sich Plan-
änderungen bzw. -ergänzungen ergeben, wird um die Übersendung der jeweiligen Planunterlagen
im Hinblick auf einen Abgleich mit den vorgenannten Angaben gebeten.
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Für Rückfragen und weitere Abstimmung steht die arccon Ingenieurgesellschaft zur Verfügung.
Dipl.-Ing. Michael Grösbrink Dr.-Ing. Hamid Amrollahi
Anlagen
Verteiler: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, 3 x (1 x per E-Mail)
Herr Bauassessor Ulrich Göhre, Haan
Hindenburgstraße
Untersuchungsbereich
2569000 2569500 2570000 2570500
5701
000
5701
500
5702
000
5702
500
5703
000
Datum: 29.11.2018
arccon Ingenieurgesellschaft mbHWilhelminenstraße 165 - 16745881 GelsenkirchenTel. 0209 / 94 70 6 - 0; Fax. 0209 / 94 70 6 - 10
ÜbersichtslageplanBearbeiter: Amrollahi ZeichnerIn: Wosnitzek 1:10.000Maßstab:
BN: E1836011. BerichtAnlage 1.1
±
Auftraggeber:
Bauvorhaben:
ISRInnovative Stadt- und Raumplanung GmbH,HaanBebauungsplan Friedrichstraße /Sachsenstraße in 45128 EssenGemarkung Essen, Flur 89
Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom 30.10.2018
Untersuchungsbereich0 250 500125
Meter
2569700 2569800 2569900
5701
800
5701
900
5702
000
5702
100
5702
200
Datum: 29.11.2018
arccon Ingenieurgesellschaft mbHWilhelminenstraße 165 - 16745881 GelsenkirchenTel. 0209 / 94 70 6 - 0; Fax. 0209 / 94 70 6 - 10
DetaillageplanBearbeiter: Amrollahi ZeichnerIn: Wosnitzek 1:2.000Maßstab:
BN: E1836011. BerichtAnlage 1.2
±
Auftraggeber:
Bauvorhaben:
ISRInnovative Stadt- und Raumplanung GmbH,HaanBebauungsplan Friedrichstraße /Sachsenstraße in 45128 EssenGemarkung Essen, Flur 89
Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom 30.10.2018
0 50 10025Meter
Untersuchungsbereich
Auftraggeber: ISRInnovative Stadt- und Raumplanung GmbH,HaanBebauungsplan Friedrichstraße /Sachsenstraße in 45128 EssenGemarkung Essen, Flur 89
Bauvorhaben:
Bearbeiter: Amrollahi
Detaillageplan mit eingetragenem tagesbruchgefährdetem Bereich
Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom 30.10.2018
45881 Gelsenkirchen
Tel. 0209 / 94 70 6-0; Fax. 0209 / 94 70 6-10
Datum: 29.11.2018 Maßstab: 1:1500ZeichnerIn: Wosnitzek
Wilhelminenstraße 165 - 167
arccon Ingenieurgesellschaft mbH
Legende
= Ausbisslinie des Flözesan der Karbonoberfläche
= TagesbruchgefährdeterBereich
= Vollkronendrehspülbohrungmit Bohrrichtung
= Vollkronendrehspülbohrung
= Kernbohrung
= Schachtpinge
= TÖB
= Untersuchungsbereich
2569/5702/011/TÖBSchachtpinge auf Flöz Becksterd
Lagegenauigkeit: ca. ± 15 m
2569/5701/007/TÖBSchachtpinge auf Flöz Becksterd
Lagegenauigkeit: ca. ± 15 m
BN: E1836011. BerichtAnlage 2
- 5 Seiten -
Niederschrift zur Grubenbildeinsichtnahme
Auftraggeber: ISRInnovative Stadt- und Raumplanung GmbH,HaanBebauungsplan Friedrichstraße /Sachsenstraße in 45128 EssenGemarkung Essen, Flur 89
Bauvorhaben:
Bearbeiter: Amrollahi
Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom 30.10.2018
45881 Gelsenkirchen
Tel. 0209 / 94 70 6-0; Fax. 0209 / 94 70 6-10
Datum: 29.11.2018 Maßstab: ohneZeichnerIn: Wosnitzek
Wilhelminenstraße 165 - 167
arccon Ingenieurgesellschaft mbH
Niederschrift zur Grubenbildeinsichtnahme
BN: E1836011. BerichtAnlage 3
- 3 Seiten -
Antwortschreiben der Bezirksregierung Arnsberg
vom 25.04.2018
Auftraggeber: ISRInnovative Stadt- und Raumplanung GmbH,HaanBebauungsplan Friedrichstraße /Sachsenstraße in 45128 EssenGemarkung Essen, Flur 89
Bauvorhaben:
Bearbeiter: Amrollahi
Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom 30.10.2018
45881 Gelsenkirchen
Tel. 0209 / 94 70 6-0; Fax. 0209 / 94 70 6-10
Datum: 29.11.2018 Maßstab: ohneZeichnerIn: Wosnitzek
Wilhelminenstraße 165 - 167
arccon Ingenieurgesellschaft mbH
Antwortschreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 25.04.2018
BN: E1836011. BerichtAnlage 4
- 2 Seiten -
Antwortschreiben der GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH
vom 23.10.2018
Auftraggeber: ISRInnovative Stadt- und Raumplanung GmbH,HaanBebauungsplan Friedrichstraße /Sachsenstraße in 45128 EssenGemarkung Essen, Flur 89
Bauvorhaben:
Bearbeiter: Amrollahi
Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom 30.10.2018
45881 Gelsenkirchen
Tel. 0209 / 94 70 6-0; Fax. 0209 / 94 70 6-10
Datum: 29.11.2018 Maßstab: ohneZeichnerIn: Wosnitzek
Wilhelminenstraße 165 - 167
arccon Ingenieurgesellschaft mbH
Antwortschreiben der GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH vom 23.10.2018
BN: E1836011. BerichtAnlage 5
- 1 Seite -
Antwortschreiben der MANN GHH Immobilien GmbH
vom 26.10.2018
Auftraggeber: ISRInnovative Stadt- und Raumplanung GmbH,HaanBebauungsplan Friedrichstraße /Sachsenstraße in 45128 EssenGemarkung Essen, Flur 89
Bauvorhaben:
Bearbeiter: Amrollahi
Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom 30.10.2018
45881 Gelsenkirchen
Tel. 0209 / 94 70 6-0; Fax. 0209 / 94 70 6-10
Datum: 29.11.2018 Maßstab: ohneZeichnerIn: Wosnitzek
Wilhelminenstraße 165 - 167
arccon Ingenieurgesellschaft mbH
Antwortschreiben der MANN GHH Immobilien GmbH vom 26.10.2018