Post on 01-Mar-2022
BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung
Dipl.-Ing. A. Jacobs – Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz
Weißenburg 29 – 26871 Papenburg Tel.: 0 4961 / 55 33 Fax 0 49 61 / 51 90
Lärmschutzgutachten
zum Bebauungsplan Nr. 59
"Südlich der Jägerstraße" der Gemeinde Bösel
1.0 Auftraggeber: Gemeinde Bösel Am Kirchplatz 15 26219 Bösel 16.01.2019 Ord.Nr. 19 01 2544
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Inhaltsverzeichnis Seite 1.0 Auftraggeber 1 2.0 Aufgabenstellung 3 3.0 Ausgangsdaten 4 3.1 Beurteilungsgrundlagen 4 3.1.1 Gesetzliche Grundlagen 4 3.1.2 Normen 4 3.1.3 Richtlinien 4 3.1.4 Sonstige 4 3.2 Berechnungsgrundlagen Straßenverkehrslärm 5 4.0 Berechnung Verkehrslärmimmission gemäß 16. BImSchV 5 4.1 Verkehrslärmschutzverordnung und rechtliche Grundlagen 6 4.2 Rechtliche Grundlagen 7 4.3 Grundlagen für die Berechnung Verkehrslärm gemäß 16. BImSchV 8 4.3.1 Straßentyp, Querschnitt, Topographie 8 4.3.2 Verkehrsverhältnisse, Geschwindigkeiten 8 4.4 Ergebnis der Berechnungen gemäß der 16. BImSchV 9 5.0 Berechnung Verkehrslärmimmission gemäß DIN 18005 12 5.2 Grundlagen für die Berechnung Verkehrslärm gemäß DIN 18005 12 5.2.1 Straßenverkehrslärm 12 5.3 Lärmschutzmaßnahmen 13 5.3.1 Allgemeines 13 5.3.2 Aktive Lärmschutzmaßnahmen 13 5.3.3 Passive Lärmschutzmaßnahmen 13 5.4 Ergebnis der Berechnungen gemäß DIN 18005 14 5.5 Zusammenfassung 14 7.0 Anlagen 18 7.1 Lageplan Verkehrslärm Jägerstraße gem. 16. BImSchV, M. 1:3.000 7.2 Berechnungsprotokolle Verkehrslärm Jägerstraße gem. 16. BImSchV 7.3a-d Rasterlärmkarten Verkehrslärm gemäß DIN 18005, Maßstab 1 : 3.000 7.4a-b Rasterlärmkarten Lärmpegelbereiche, Maßstab 1 : 3.000
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2.0 Aufgabenstellung Die Gemeinde Bösel plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Südlich der Jäger-straße". Innerhalb des Geltungsbereiches sollen Wohnbauflächen als Allgemeines Wohnge-biet gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Für die Bebauung außerhalb und innerhalb des Bebauungspläne Nr. 59 „Südlich der Jäger-straße“ sind unterschiedliche Beurteilungskriterien heranzuziehen. Der Verkehrslärm auf der Jägerstraße ist nach dem vollendeten Ausbau mit der geplanten Ampelanlage im Bereich der Kreuzung Am Hook / Jägerstraße für die Bebauung außerhalb des Bebauungsplans Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße“ gemäß der 16. BImSchV zu beurtei-len. Die geplante Ampelanlage wird hierbei als normale Kreuzung mit zusätzlicher Abbiege-spur betrachtet. Vorsorglich soll dabei auch eine Bedarfsampel im Kreuzungsbereich Am Wald / Jägerstraße berücksichtigt werden. Die Berechnung der Verkehrslärmimmissionen an der Bebauung innerhalb des Bebauungs-plans Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße“ ist gemäß der DIN 18005 zu beurteilen. Hier ist für den Geltungsbereich die Vorbelastung infolge Verkehrslärms zu ermitteln. Gegebenenfalls sind Lärmpegelbereiche festzulegen. Lärmpegelbereiche werden für die Festlegung der er-forderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm festgelegt, de-nen dann die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind.
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3.0 Ausgangsdaten 3.1 Beurteilungsgrundlagen 3.1.1 Gesetzliche Grundlagen
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), in der derzeit gültigen Fassung.
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV)
TA-Lärm, gültig in Verbindung mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung.
Verordnung über die bauliche Nutzung des Grundstückes (Baunutzungsverordnung - BauNVO), in der derzeit gültigen Fassung.
Bundesfernstraßengesetz, § 17, Abs. 4 (BG.Bl. 1974, Teil I, Seite 2413 ff)
3.1.2 Normen
DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, in der derzeit gültigen Fassung.
DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, in der derzeit gültigen Fassung.
3.1.3 Richtlinien
VDI 2718, Schallschutz im Städtebau, in der derzeit gültigen Fassung.
VDI 2719, Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, in der derzeit gültigen Fassung.
VDI 2720, Schallschutz durch Abschirmung im Freien, in der derzeit gültigen Fassung.
RLS – 90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, in der derzeit gültigen Fassung.
3.1.4 Sonstige
Lageplan-Ausschnitte
Angaben und Auskünfte des Auftraggebers
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4.0 Berechnung Verkehrslärmimmissionen gemäß 16. BImSchV Die Bebauung außerhalb des Bebauungsplans Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße“ ist gemäß der 16. BImSchV zu beurteilen. Der Nachweis wird hier nur am maßgeblichen Immissionsort 1 des Wohnhauses Breslauer Straße 8 geführt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Ausbau der Jägerstraße mit einer geplanten Ampelanlage im Bereich der Kreuzung Am Hook / Jägerstraße für die Bebauung. Die Ampel-anlage wird hierbei als normale Kreuzung mit zusätzlicher Abbiegespur betrachtet. Vorsorg-lich soll dabei auch eine angedachte Bedarfsampel im Kreuzungsbereich Am Wald / Jäger-straße berücksichtigt werden. Durch den Ausbau soll eine Anpassung an die Erfordernisse des zukünftigen Verkehrsaufkommens stattfinden. Durch den Ausbau der Jägerstraße liegt im Sinne des § 1 (2) Satz 1 und Satz 2 der Verkehrslärmschutzverordnung eine wesentliche Änderung bzw. ein erheblicher baulicher Eingriff vor. Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen so-wie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege). Zur Ermittlung des Lärmschutzes sind die in der Verkehrslärmschutzverordnung genannten Voraussetzungen zu prüfen. Bei den Berechnungen vor und nach Ausbau der Kreuzung ist vom gleichen Prognosejahr auszugehen.
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4.1 Verkehrslärmschutzverordnung und rechtliche Grundlagen
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) Vom 12. Juni 1990
Auf Grund des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721,
1193) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der be-
teiligten Kreise:
§ 1
Anwendungsbereich
(1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Ände-
rung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der
Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege).
(2) Die Änderung ist wesentlich, wenn
1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen
für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder
mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder
2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspe-
gel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Ver-
kehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70
Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht
erhöht wird.
Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel
des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrs-
lärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60
Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Ein-
griff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten.
§ 2
Immissionsgrenzwerte
(1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umweltein-
wirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der
wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel
einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:
Tag Nacht
1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen
57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A)
2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsge-
bieten
59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A)
3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A)
4. in Gewerbegebieten
69 Dezibel (A) 59 Dezibel (A)
(2) Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete
ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige
in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete
sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen,
sind nach Absatz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz
1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.
(3) Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der
Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeit-
raum anzuwenden.
§ 3
Berechnung des Beurteilungspegels
Der Beurteilungspegel ist für Straßen nach Anlage 1 und für
Schienenwege nach Anlage 2 zu dieser Verordnung zu berechnen.
Der in Anlage 2 zur Berücksichtigung der Besonderheiten des
Schienenverkehrs vorgesehene Abschlag in Höhe von 5 Dezibel (A)
gilt nicht für Schienenwege, auf denen in erheblichem Umfang Gü-
terzüge gebildet oder zerlegt werden.
§ 4
Berlin-Klausel
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes
in Verbindung mit § 73 des Bundes-Immissions-schutzgesetzes
auch im Land Berlin.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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4.2 Rechtliche Grundlagen
Allgemeines
Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau o-der der wesentlichen Änderung von Straßen sind die §§ 41 und 42 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 15.03.1974 in der Fassung vom 14.05. 1990 in Verbindung mit der gemäß § 43 BImSchG erlassenen „Sechzehnten Verord-nung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutz-verordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990“.
In der Verkehrslärmschutzverordnung (s. u.) sind die lärmschutzauslösenden Kriterien festgelegt, wie die Definition der wesentlichen Änderung, die zu beachtenden Immissi-onsgrenzwerte und die Einstufung betroffener Bebauung in eine Gebietskategorie.
Nach § 41 (1) BImSchG muss beim Bau oder der wesentlichen Änderung einer öffentli-chen Straße sichergestellt werden, dass durch Verkehrsgeräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind (aktiver Lärmschutz). Dies gilt nach § 41 (2) BImSchG jedoch nicht, wenn die Kosten außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen.
Kann eine bauliche Nutzung mit aktivem Lärmschutz nicht oder nicht ausreichend ge-schützt werden, besteht nach § 42 ein Anspruch auf Entschädigung für Lärmschutz-maßnahmen an den betroffenen baulichen Anlagen in Höhe der erbrachten notwendi-gen Aufwendungen (passiver Lärmschutz).
Der Umfang der notwendigen Aufwendungen wird in einer Vereinbarung zwischen dem Straßenbaulastträger und dem Eigentümer der betroffenen baulichen Anlage festgelegt.
Bei Überschreitung des zutreffenden Immissionsgrenzwertes am Tage kann eine weite-re Entschädigung in Geld als Ausgleich für die Beeinträchtigung von Außenwohnberei-chen infrage kommen.
Die Wahl der Lärmschutzmaßnahmen wird von der planenden Behörde unter Beach-tung bautechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte und in Abwägung mit sonsti-gen Belangen getroffen. Dem aktiven (straßenseitigen) Lärmschutz wird hierbei der Vorrang eingeräumt.
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4.3 Grundlagen für die Berechnung Verkehrslärm gemäß 16. BImSchV
4.3.1 Straßentyp, Querschnitt, Topographie
Die vorhandene Jägerstraße ist als Kreisstraße (K 300) ausgebaut. Die Fahrbahnoberfläche besteht aus Asphaltbeton. Das Gelände ist eben. Im zu untersuchenden Abschnitt gibt es keine nennenswerten Höhen-unterschiede im Gelände. Die Kreisstraße ist zweispurig ausgebaut und verläuft mit dem Ge-lände niveaugleich. Gradienten- und Geländehöhen wurden niveaugleich angesetzt. Flächige Gehölzstreifen, die eine ausgeprägte pegelmindernde Wirkung haben, sind zwi-schen den Immissionsorten und der Kreisstraße nicht vorhanden. 4.3.2 Verkehrsverhältnisse, Geschwindigkeiten
Für die Jägerstraße liegt eine aktuelle Verkehrszählung vor. Danach ergeben sich ergeben sich für die Berechnung den Ist-Zustand (Analyse) folgende Verkehrszahlen:
Verkehrszahlen Analyse
Jägerstraße
DTV: 2.776 Kfz/24h PV: 2.474 PKW/24h SV: 302 LKW/24h PT: 10,9 %
Unter Berücksichtigung der Verkehrsprognose aus dem Bundesverkehrsplan 2030 (Entwurf März 2016), herausgegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, in der für den motorisierte Individualverkehr eine pauschale Zunahme von 9,9 % und für den Straßengüterverkehr eine pauschale Zunahme von 38,9 % prognostiziert wird, ergibt sich eine zukünftige Verkehrsbelastung im Jahre 2030 von:
Verkehrszahlen Analyse
Jägerstraße
DTV: 3.139 Kfz/24h PV: 2.719 Pkw/24h SV: 420 Lkw/24h P24h: 13,4 % Straßeneinflüsse
Straßenoberfläche: Asphaltbeton
Geschwindigkeiten: v= 70/70 km/h für PKW/KLKW Steigungen: unter 5%
Lichtsignalanlagen: geplante Signalanlagen
Kreuzung Am Hook / Jägerstraße und
Kreuzung Am Wald / Jägerstraße
Die Berechnung der Immissionsbelastung infolge Verkehrslärms wird mit dem EDV-Programm „SoundPLAN" gemäß RLS-90 durchgeführt.
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Die Berechnungen der Emissionspegel LME für den Straßenverkehr unter Berücksichtigung der zugrunde gelegten Daten sind aus den Protokollen in der Anlage 7.2 ersichtlich. In der nachfolgenden Ergebnistabelle werden die Beurteilungspegel Lr durch den Verkehrslärm vor dem Ausbau mit den Ampelanlagen (Analyse) und nach dem Ausbau den Ampelanlagen (Prognose) aufgeführt. 4.4 Ergebnis der Berechnungen gemäß der 16. BImSchV Ergebnis Verkehrslärm am Immissionsort 1, Breslauer Straße 8
Durch den Ausbau der Jägerstraße mit einer geplanten Ampelanlage im Bereich der Kreu-zung Am Hook / Jägerstraße werden die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslämschutzver-ordnung (16. BImSchVO) tags und nachts nicht überschritten. Ein Anspruch auf passiven Lärmschutz besteht somit nicht. Die Berechnungen der Verkehrslärmimmissionen führen, in Bezug auf den vorhandenen und zukünftig vollendenten Ausbau am maßgeblichen Immissionsort 1 zu folgenden Beurtei-lungspegeln:
Spalten- Spalte Beschreibung
nummer
1 Lfd. Laufende Punktnummer
2 Punktname Bezeichnung des Immissionsortes
3 Station Bau- oder Betriebskilometer
4 HFront Himmelsrichtung der Gebäudeseite
5 SW Stockwerk
6 Nutz Gebietsnutzung
7 SA Orthogonaler Abstand Immissionsort/Achse Verkehrsweg
8 H I-A Höhe des Immissionsortes über Achse Verkehrsweg
9-10 IGW Immissionsgrenzwert tags/nachts
11-12 Bestand Beurteilungspegel Prognose ohne Ausbau tags/nachts
13-14 Neubau Tag
15-16 Diff. alt/neu Differenz Prognose ohne/mit Ausbau tags/nachts
17 wes. Wesentliche Änderung: ja/nein
18 Anspruch Anspruch auf passiven Lärmschutz tags/nachts bzw. Entschädigung Außenwohnbereich
Bebauungsplan Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße“ in der Gemeinde BöselB15 - WesÄ Lärmvorsorge passiver Lärmschutz1 - Immissionsorttabelle
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SoundPLAN 8.1
Lfd. Punktname Station HFront SW Nutz SA H I-A IGW Bestand Neubau Diff. alt/neu wes. AnspruchNr. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht S13-11 S14-12 And. passiv
km m m in dB(A) in dB(A) in dB(A) in dB(A)1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
1 IO 1 0+360 O EG WA 33,62 2,79 59 49 59 48 59 48 0,1 0,1 X nein1 0+360 O 1.OG WA 33,62 5,59 59 49 60 50 60 50 0,1 0,0 X nein
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5.0 Berechnung Verkehrslärmimmissionen gemäß DIN 18005 Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße ist die Vorbe-lastung infolge Verkehrslärms gemäß DIN 18005 zu ermitteln. Gegebenenfalls sind Lärmpe-gelbereiche festzulegen. Lärmpegelbereiche werden für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm ermittelt, denen dann die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Zur Bestimmung des "maßgeblichen Außenlärmpegels" sind die Beurteilungspegel für den Tag (6.00 bis 22.00 Uhr) nach DIN 18005 Teil 1 zu bestimmen, wobei zu den errechneten Werten 3 dB(A) zu addieren sind. Der konstante Zuschlag von +3 dB(A) dient dazu, dass beim berechneten Straßenverkehrslärm das wirksame Bauschalldämm-Maß zum berechne-ten oder gemessenen Labor-Schalldämm-Maß akzeptabel abgeschätzt werden kann. Im Juli 2016 wurde ein Entwurf der DIN 4109 veröffentlicht, welche im Januar 2018 nochmal überarbeitet wurde. Die Neufassung ist zwar noch nicht baurechtlich eingeführt, weicht aber u. a. hinsichtlich des Schutzes vor Außenlärm von den Regelungen der eingeführten "alten" DIN 4109 aus dem Jahr 1989 ab. Die Neufassung entspricht aber bezüglich des Schutzes vor Außenlärm jedoch den allgemein anerkannten Regeln der Technik und daher wird für dieses Lärmschutzgutachten ausschließlich diese Neufassung der DIN 4109 2018 berück-sichtigt. Um Menschen während ihres Aufenthalts in Gebäuden vor der Einwirkung von Außenlärm zu schützen, werden in der DIN 4109-1 (2018-01) Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen in Abhängigkeit unter anderem vom "maßgeblichen Außenlärmpegel" vor der jeweiligen Fassade und der Art der Raumnutzung festgelegt. Bei der Ermittlung von Straßenverkehrslärmeinwirkungen sind die Beurteilungspegel nach dem Rechenverfahren der RLS-90 zu bestimmen. Gemäß Abschnitt 4.4.5.2 der DIN 4109-2 (2018-01) ist der maßgebliche Außenlärmpegel wie folgt zu bestimmen:
"Bei Berechnungen sind die Beurteilungspegel für den Tag (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) bzw. für die Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) nach der 16. BImSchV zu bestimmen, wobei zur Bildung des maßgeblichen Außenlärmpegels zu den errechneten Werten jeweils 3 dB(A) zu addieren sind. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 dB(A), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 dB(A)". 5.2 Grundlagen für die Berechnung Verkehrslärm gemäß DIN 18005 5.2.1 Straßenverkehrslärm
Für den Straßenverkehr sind die gleichen Verkehrsdaten heranzuziehen, wie sie unter 2.3.2 für den Prognosefall bereits beschrieben wurden.
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5.3 Lärmschutzmaßnahmen 5.3.1 Allgemeines
Sofern im Untersuchungsbereich die Orientierungswerte gemäß DIN 18005 infolge Verkehrs-lärms überschritten werden, sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Die Art und Anwen-dungsmöglichkeit verschiedener Lärmschutzmaßnahmen wird in den nachfolgenden Absät-zen beschrieben. 5.3.2 Aktive Lärmschutzmaßnahmen
Als aktiven Lärmschutz bezeichnet man Maßnahmen in unmittelbarer Nähe der Lärmquelle (Emissionsort). Sofern die Orientierungswerte für die Nutzung überschritten werden, ist zu überlegen, welche Lärmschutzmaßnahmen in Frage kommen. An erster Stelle sollten aktive Lärmschutzmaß-nahmen stehen, da hier ein größeres Lärmminderungspotential auszuschöpfen ist. An Mög-lichkeiten gibt es:
Lärmschutzwand oder -wall lärmmindernde Straßenoberflächen Geschwindigkeitsbeschränkung
Eine Ausweisung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen in Form eines Lärmschutzwalls bzw. einer Lärmschutzwand ist nicht vorgesehen. Bei der Jägerstraße handelt es sich um eine vorhandene Straße. Ein Ausbau mit einer lärmmindernden Straßenoberfläche ist nicht vorgesehen. Auf den maßgeblichen Streckenabschnitten der Jägerstraße soll in Absprache mit dem Landkreis Cloppenburg eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf 70 km/h erfolgen.
5.3.3 Passive Lärmschutzmaßnahmen
Als passiven Lärmschutz bezeichnet man Maßnahmen an Häusern (Immissionsort). Als passiver Lärmschutz kommt in Frage:
Gebäudestellungen / Raumanordnung Schallschutzfenster und Schalldämmung durch Außenbauteile Bei bestehenden und geplanten Gebäuden ist der Schutz von Innenräumen oftmals nur durch Schallschutzfenster möglich. Durch die Vorgaben der DIN 4109 lassen sich die erfor-derlichen Schalldämmwerte der Außenbauteile (Fenster, Wände, Dach) ermitteln. Bei Fens-tern und Türen sind dies entsprechende Schallschutzklassen (SSK). Die Fenster können dann bei geplanten Gebäuden durch Festsetzungen im Bebauungsplan vorgeschrieben wer-den.
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5.4 Ergebnis der Berechnungen gemäß DIN 18005 Die Berechnungen zeigen (vgl. Lagepläne Anlage 7.3a-d), dass innerhalb des Geltungsbe-reiches für die geplante WA-Nutzung die Orientierungswerte nachts im EG sowie im 1.OG überschritten werden. Die in der Rasterlärmkarte der Anlage 7.3c (= ungünstiger Fall tags im 1.OG) gelben und roten Flächen kennzeichnen Bereiche, in denen die Orientierungswerte überschritten wer-den. Eine Überschreitung der Orientierungswerte ist nur in begründeten Fällen möglich, zum Beispiel durch sogenannten “dringenden Wohnbedarf”, der eingehend zu begründen ist. Die-ser Ermessensspielraum ermöglicht eine Überschreitung für ein WA-Gebiet bis auf die Orien-tierungswerte eines “Mischgebietes” [= 60/50 (45)dB(A)] gemäß § 6 BauNVO. Dieser Bereich ist gelb dargestellt. Hier wären eine weitere Wohnbebauung (Neubau, wesentliche Änderung und Umbau) auf der dem vollem Schalleinfall ausgesetzten Hausseite (nur Hausseite zur Jägerstraße) nur unter zusätzlichen Anforderungen an den Luftschallschutz zwischen außen und Innenräumen möglich. Es sind passive Lärmschutzmaßnahmen bzw. textliche Festset-zungen zu berücksichtigen. Die roten Flächen weisen Bereiche aus, in denen eine WA-Nutzung nicht mehr möglich ist, da hier der Ermessensspielraum überschritten wird. Die grünen Flächen weisen dabei die Bereiche aus, in denen eine uneingeschränkte WA-Nutzung möglich ist. 5.5 Zusammenfassung Aufgrund der Vorbelastung durch den Straßenverkehrslärm auf der Jägerstraße kommt es tags und nachts in Teilbereichen innerhalb der Baugebiete des Bebauungsplans Nr. 59 „Süd-lich der Jägerstraße“ zu Überschreitungen der Orientierungswerte für eine vorgesehene WA-Nutzung. Der maßgebliche Außenlärmpegel La ergibt sich in Abhängigkeit vom höheren Beurteilungs-pegel Lr (Tagwert bzw. Nachtwert). Liegt der Nachtwert weniger als 10 dB unter dem Tag-wert, so ist er mit einem Zuschlag von 10 dB zu versehen und anstelle des Tagwertes zu verwenden. Das ist hier nicht der Fall. Die berechneten Lärmpegelbereiche sind der Anlage 7.4a und 7.4b zu entnehmen. Danach sind im Plangebiet die Lärmpegelbereiche I bis II zu berücksichtigen.
Die in der Rasterlärmkarte festgestellten Isolinien für die Beurteilungspegel führen somit un-ter Berücksichtigung eines Zuschlages von +3 dB und eines weiteren Zuschlags von + 10 dB gem. DIN 4109 zu folgenden Außenlärmpegeln und Lärmpegelbereichen:
Tabelle 3: Lärmpegel durch Straßenverkehrslärm
Isolinie mit Maßgeblicher Außenlärmpegel Lärmpegel- Beurteilungspegel Lr La in dB bereich
in dB
bis 58 55 I
58 bis 63 60 II a Für maßgebliche Außenlärmpegel La > 80 dB sind die Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
siehe Rasterlärmkarten Anlage 7.3d (= ungünstigster Fall 1. OG nachts
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Die Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R'w,ges der Außenbau-teile von schutzbedürftigen Räumen ergeben sich unter der Berücksichtigung der verschiede-nen Raumarten nach:
R'w,ges = La - KRaumart
Dabei ist
La = maßgeblicher Außenlärmpegel in dB
KRaumart = 25 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien
KRaumart = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beher-bergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches
KRaumart = 35 dB für Büroräume und Ähnliches
Mindestens einzuhalten sind:
R'w,ges = 35 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien
R'w,ges = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beher-bergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches
Aufgrund der Vorbelastung infolge Verkehrslärms auf der Jägerstraße ergeben sich innerhalb der Baugebiete des Bebauungsplans Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße“ die Lärmpegelberei-che I bis II (siehe Anlage Lageplan Anlage 7.4b (= ungünstigster Fall 1. OG). Zum Schutz einer geplanten Wohnbebauung werden für das Planverfahren folgende textliche Festsetzungen vorgeschlagen:
1. Bei Neubauten, wesentlichen Änderungen und Umbauten, die einem Neubau gleichkom-men, sind in den als Lärmpegelbereich gekennzeichneten Flächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB Vorkehrungen zum Schutz vor Straßenverkehrslärm zu treffen. Die Außenbauteile (Fenster, Wand, Dachschrägen) müssen mindestens folgenden Anforderungen nach DIN 4109 hinsichtlich der Schalldämmung zum Schutz gegen Außenlärm genügen:
Pegel- Maßgeblicher bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R'w,ges der Außenbauteile bereich Außengeräusch- R'w,ges erf. in dB
pegel Raumarten Aufenthaltsräume in Büroräume La in dB Wohnungen und Ähnliches
I 55 30 -
II 60 30 30
Der Nachweis des bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R'w,ges der Außenbauteile ist auf der Grundlage der als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109 und Beiblatt zur DIN 4109 zu führen.
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2. Bei Neu- und Umbauten von Wohngebäuden im verlärmten Bereich kann durch die An-ordnung von schutzbedürftigen Räumen (z. B. Schlafzimmer) auf von der Straße lärmab-gewandten Seite bis zu 10 dB und auf die seitlichen Gebäudefassaden bis zu 3 dB (Ein-wirkung durch „halbe“ Straße) an Lärmminderung gegenüber der zur Straße ausgerichte-ten Gebäudeseite erreicht werden. Auch bei Anordnung der Außenwohnbereiche auf die oben angegebenen lärmabgewandten Bereiche sind entsprechende Pegelminderungen zu erzielen.
Fazit:
Unter Berücksichtigung der zuvor unter Punkt 1 aufgeführten passiven Lärmschutzmaßnah-men lässt sich auch in den gelben Bereichen innerhalb der in der Rasterlärmkarte (Anlage 7.1d) dargestellten Fläche eine Nutzung als „Allgemeines Wohngebiet” (WA) gemäß §4 BauNVO umsetzen.
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Der Unterzeichner erstellte das Gutachten unabhängig und seiner Bestallung gemäß nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen des Sachverständigen dienten die vorge-legten und im Gutachten erwähnten Unterlagen, sowie die Auskünfte der Beteiligten. B Ü R O F Ü R L Ä R M S C H U T Z 26871 Papenburg, den 16.01.2019 Tel. 04961/5533 Fax: 5190
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7.0 Anlagen
7.1 Lageplan Verkehrslärm Jägerstraße gem. 16. BImSchV, M. 1:3.000 7.2 Berechnungsprotokolle Verkehrslärm Jägerstraße gem. 16. BImSchV 7.3a-d Rasterlärmkarten Verkehrslärm gemäß DIN 18005, Maßstab 1 : 3.000 7.4a-b Rasterlärmkarten Lärmpegelbereiche, Maßstab 1 : 3.000
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7.1 Lageplan Verkehrslärm Jägerstraße gem. 16. BImSchV, M. 1:3.000
Reithalle
Br.
Breslauer Sr.Berliner Ring
Totenweg
K 3
00
Tils
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Str
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König
sberg
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Jäge
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Reithalle
Heid
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eg
Am Hook
IO 1 - Breslauer Straße 8 Gemeinde Bösel
Vorbelastung Verkehrslärm
am Immissionsort Breslauer Straße 8
gemäß 16.BImSchV
Lageplan
Verkehrslärm
Jägerstraße - K 300
Anlage
7.1
ZeichenerklärungHauptgebäude
Nebengebäude
Straßenachse
Emissionslinie
Oberfläche
Immissionsort
Signalanlage
Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm
gemäß 16. BImSchV
Maßstab 1:3000
0 15 30 60 90 120m
Büro für Lärmschutz
Weißenburg 29
26871 Papenburg
BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ
7.2 Berechnungsprotokolle Verkehrslärm Jägerstraße gem. 16. BImSchV
Bebauungsplan Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße“ in der Gemeinde BöselRechenlauf-Info
Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm (Analyse) gem. 16 BImSchV
Projektbeschreibung
Projekttitel: Bebauungsplan Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße“ in der Gemeinde BöselProjekt Nr.: Ord.Nr. 19 01 2544Projektbearbeiter: Jacobs / KohnenAuftraggeber: Gemeinde Bösel, Am Kirchplatz 15 in 26219 Bösel
Beschreibung:
Rechenlaufbeschreibung
Rechenart: Einzelpunkt SchallTitel: Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm (Analyse) gem. 16 BImSchVGruppe: VerkehrslärmLaufdatei: RunFile.runxErgebnisnummer: 1Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 4)Berechnungsbeginn: 16.01.2019 06:28:57Berechnungsende: 16.01.2019 06:28:58Rechenzeit: 00:00:083 [m:s:ms]Anzahl Punkte: 1Anzahl berechneter Punkte: 1Kernel Version: SoundPLAN 8.1 (14.01.2019) - 32 bit
Rechenlaufparameter
Richtlinien:Straße: RLS-90RechtsverkehrBewertung: 16.BImSchV - Vorsorge
Geometriedaten
Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm (Analyse) gem. 16 BImSchV.sit 16.01.2019 06:28:40- enthält:
DXF_110_ALK_Grundlage.geo 10.01.2019 09:11:50DXF_Defpoints.geo 10.01.2019 09:11:52DXF_T_B_Maße.geo 10.01.2019 09:11:52Gebäude(2).geo 14.01.2019 16:26:58Immissionsort Breslauer Straße 8 (IO 1).geo 14.01.2019 16:27:10K 300 - Jägerstraße (Analyse).geo 14.01.2019 16:33:38Lichsignalanlagen.geo 16.01.2019 06:26:00
SoundPLAN 8.1
Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.:04961/55331
Bebauungsplan Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße“ in der Gemeinde BöselBeurteilungspegel
Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm (Analyse) gem. 16 BImSchV
Legende
Immissionsort Name des ImmissionsortsNutzung GebietsnutzungSW StockwerkHR RichtungIGW,T dB(A) Immissionsgrenzwert TagIGW,N dB(A) Immissionsgrenzwert NachtLrT dB(A) Beurteilungspegel TagLrN dB(A) Beurteilungspegel NachtLrT,diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrTLrN,diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrN
SoundPLAN 8.1
Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.:04961/55331
Bebauungsplan Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße“ in der Gemeinde BöselBeurteilungspegel
Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm (Analyse) gem. 16 BImSchV
Immissionsort Nutzung SW HR IGW,T
dB(A)
IGW,N
dB(A)
LrT
dB(A)
LrN
dB(A)
LrT,diff
dB
LrN,diff
dB
IO 1 WA EG O 59 49 58,4 47,7 --- ---
1.OG 59 49 59,9 49,3 0,9 0,3
SoundPLAN 8.1
Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.:04961/55331
Bebauungsplan Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße“ in der Gemeinde BöselEmissionsberechnung Straße
Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm (Analyse) gem. 16 BImSchV
Legende
Straße StraßennameAbschnittsname KM km KilometrierungDTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher VerkehrvPkw Tag km/h Geschwindigkeit Pkw in ZeitbereichvPkw Nacht km/h Geschwindigkeit Pkw in ZeitbereichvLkw Tag km/h Geschwindigkeit Lkw in ZeitbereichvLkw Nacht km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereichk Tag Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(Zeitbereich)*DTVk Nacht Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(Zeitbereich)*DTVM Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in ZeitbereichM Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereichp Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereichp Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im ZeitbereichDStrO Tag dB Korrektur Straßenoberfläche in ZeitbereichDStrO Nacht dB Korrektur Straßenoberfläche in ZeitbereichDv Tag dB Geschwindigkeitskorrektur in ZeitbereichDv Nacht dB Geschwindigkeitskorrektur in ZeitbereichSteigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle)DStg dB Zuschlag für SteigungDrefl dB Pegeldifferenz durch ReflexionenLm25 Tag dB(A) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in ZeitbereichLm25 Nacht dB(A) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich
SoundPLAN 8.1
Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.:04961/5533 1
Bebauungsplan Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße“ in der Gemeinde BöselEmissionsberechnung Straße
Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm (Analyse) gem. 16 BImSchV
Straße Abschnittsname KM
km
DTV
Kfz/24h
vPkw
Tag
km/h
vPkw
Nacht
km/h
vLkw
Tag
km/h
vLkw
Nacht
km/h
k
Tag
k
Nacht
M
Tag
Kfz/h
M
Nacht
Kfz/h
p
Tag
%
p
Nacht
%
DStrO
Tag
dB
DStrO
Nacht
dB
Dv
Tag
dB
Dv
Nacht
dB
Steigung
%
DStg
dB
Drefl
dB
Lm25
Tag
dB(A)
Lm25
Nacht
dB(A)
K 300 - Jägerstraße
(Analyse)K 300 0,000 3139 70 70 70 70 0,0600 0,0080 188 25 13,8 6,9 -2,00 -2,00 -1,78 -2,34 0,0 0,0 0,0 63,3 53,2
SoundPLAN 8.1
Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.:04961/5533 1
Bebauungsplan Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße“ in der Gemeinde BöselRechenlauf-Info
Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm (Prognose) gem. 16 BImSchV
Projektbeschreibung
Projekttitel: Bebauungsplan Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße“ in der Gemeinde BöselProjekt Nr.: Ord.Nr. 19 01 2544Projektbearbeiter: Jacobs / KohnenAuftraggeber: Gemeinde Bösel, Am Kirchplatz 15 in 26219 Bösel
Beschreibung:
Rechenlaufbeschreibung
Rechenart: Einzelpunkt SchallTitel: Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm (Prognose) gem. 16 BImSchVGruppe: VerkehrslärmLaufdatei: RunFile.runxErgebnisnummer: 2Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 4)Berechnungsbeginn: 16.01.2019 06:28:59Berechnungsende: 16.01.2019 06:29:01Rechenzeit: 00:00:070 [m:s:ms]Anzahl Punkte: 1Anzahl berechneter Punkte: 1Kernel Version: SoundPLAN 8.1 (14.01.2019) - 32 bit
Rechenlaufparameter
Richtlinien:Straße: RLS-90RechtsverkehrBewertung: 16.BImSchV - Vorsorge
Geometriedaten
Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm (Prognose) gem. 16. BImSchV.sit 16.01.2019 06:28:46- enthält:
DXF_110_ALK_Grundlage.geo 10.01.2019 09:11:50DXF_Defpoints.geo 10.01.2019 09:11:52DXF_T_B_Maße.geo 10.01.2019 09:11:52Gebäude(2).geo 14.01.2019 16:26:58Immissionsort Breslauer Straße 8 (IO 1).geo 14.01.2019 16:27:10K 300 - Jägerstraße (Prognose).geo 14.01.2019 16:11:10Lichsignalanlagen.geo 16.01.2019 06:26:00
SoundPLAN 8.1
Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.:04961/55331
Verkehrslärm auf der Erschließungszufahrt SpillmannswegBeurteilungspegel
"Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm (Prognose) gem. 16. BImSchV.sit"
Legende
Immissionsort Name des ImmissionsortsNutzung GebietsnutzungSW StockwerkHR RichtungIGW,T dB(A) Immissionsgrenzwert TagIGW,N dB(A) Immissionsgrenzwert NachtLrT dB(A) Beurteilungspegel TagLrN dB(A) Beurteilungspegel NachtLrT,diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrTLrN,diff dB Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrN
SoundPLAN 8.1
Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.:04961/55331
Bebauungsplan Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße“ in der Gemeinde BöselBeurteilungspegel
Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm (Prognose) gem. 16 BImSchV
Immissionsort Nutzung SW HR IGW,T
dB(A)
IGW,N
dB(A)
LrT
dB(A)
LrN
dB(A)
LrT,diff
dB
LrN,diff
dB
IO 1 WA EG O 59 49 58,5 47,8 --- ---
1.OG 59 49 60,0 49,3 1,0 0,3
SoundPLAN 8.1
Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.:04961/55331
Bebauungsplan Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße“ in der Gemeinde BöselEmissionsberechnung Straße
Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm (Prognose) gem. 16 BImSchV
Legende
Straße StraßennameAbschnittsname KM km KilometrierungDTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher VerkehrvPkw Tag km/h Geschwindigkeit Pkw in ZeitbereichvPkw Nacht km/h Geschwindigkeit Pkw in ZeitbereichvLkw Tag km/h Geschwindigkeit Lkw in ZeitbereichvLkw Nacht km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereichk Tag Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(Zeitbereich)*DTVk Nacht Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(Zeitbereich)*DTVM Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in ZeitbereichM Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereichp Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereichp Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im ZeitbereichDStrO Tag dB Korrektur Straßenoberfläche in ZeitbereichDStrO Nacht dB Korrektur Straßenoberfläche in ZeitbereichDv Tag dB Geschwindigkeitskorrektur in ZeitbereichDv Nacht dB Geschwindigkeitskorrektur in ZeitbereichSteigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle)DStg dB Zuschlag für SteigungDrefl dB Pegeldifferenz durch ReflexionenLm25 Tag dB(A) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in ZeitbereichLm25 Nacht dB(A) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich
SoundPLAN 8.1
Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.:04961/5533 1
Bebauungsplan Nr. 59 „Südlich der Jägerstraße“ in der Gemeinde BöselEmissionsberechnung Straße
Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm (Prognose) gem. 16 BImSchV
Straße Abschnittsname KM
km
DTV
Kfz/24h
vPkw
Tag
km/h
vPkw
Nacht
km/h
vLkw
Tag
km/h
vLkw
Nacht
km/h
k
Tag
k
Nacht
M
Tag
Kfz/h
M
Nacht
Kfz/h
p
Tag
%
p
Nacht
%
DStrO
Tag
dB
DStrO
Nacht
dB
Dv
Tag
dB
Dv
Nacht
dB
Steigung
%
DStg
dB
Drefl
dB
Lm25
Tag
dB(A)
Lm25
Nacht
dB(A)
K 300 - Jägerstraße
(Prognose)K 300 0,000 3139 70 70 70 70 0,0600 0,0080 188 25 13,8 6,9 -2,00 -2,00 -1,78 -2,34 0,0 0,0 0,0 63,3 53,2
SoundPLAN 8.1
Büro für Lärmschutz Weißenburg 29 26871 Papenburg Tel.:04961/5533 1
BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ
7.3a-d Rasterlärmkarten Verkehrslärm gemäß DIN 18005, Maßstab 1 : 3.000
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
60
60
60
Breslauer Sr.
Berliner Ring
Totenweg
K 3
00
Tils
iter
Str
.
König
sberg
er
Str
.
Jäge
rstra
ße
Am
Ho
ok
He
idew
eg
Am Hook
Gemeinde Bösel
Bebauungsplan Nr. 59 "Südlich Jägerstraße"
Vorbelastung Verkehrslärm gem. DIN 18005
Rasterlärmkarte für die
Vorbelastung Verkehrslärm
tags im EG
Anlage
7.3a
Pegelwerte tagsin dB(A)
< 50
50 - 55
55 - 60
60 - 65
65 - 70
>= 70
ZeichenerklärungEmissionslinie
Oberfläche
Straßenachse
Rechengebiet Lärm
Signalanlage
Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm
gemäß DIN 18005
Maßstab 1:3000
0 15 30 60 90 120m
Büro für Lärmschutz
Weißenburg 29
26871 Papenburg
40
40
40
40
40
40
40
40
40
45
45
45
45
45
45
45
50
Breslauer Sr.
Berliner Ring
Totenweg
K 3
00
Tils
iter
Str
.
König
sberg
er
Str
.
Jäge
rstra
ße
Am
Hook
He
ide
weg
Am Hook
Gemeinde Bösel
Bebauungsplan Nr. 59 "Südlich Jägerstraße"
Vorbelastung Verkehrslärm gem. DIN 18005
Rasterlärmkarte für die
Vorbelastung Verkehrslärm
nachts im EG
Anlage
7.3b
Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm
gemäß DIN 18005
Pegelwerte nachtsin dB(A)
< 40
40 - 45
45 - 50
50 - 55
55 - 60
>= 60
ZeichenerklärungEmissionslinie
Oberfläche
Straßenachse
Rechengebiet Lärm
Signalanlage
Maßstab 1:3000
0 15 30 60 90 120m
Büro für Lärmschutz
Weißenburg 29
26871 Papenburg
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
Breslauer Sr.
Berliner Ring
Totenweg
K 3
00
Tils
iter
Str
.
König
sberg
er
Str
.
Jäge
rstra
ße
Am
Ho
ok
He
idew
eg
Am Hook
Gemeinde Bösel
Bebauungsplan Nr. 59 "Südlich Jägerstraße"
Vorbelastung Verkehrslärm gem. DIN 18005
Rasterlärmkarte für die
Vorbelastung Verkehrslärm
tags im OG
Anlage
7.3c
Pegelwerte tagsin dB(A)
< 50
50 - 55
55 - 60
60 - 65
65 - 70
>= 70
ZeichenerklärungEmissionslinie
Oberfläche
Straßenachse
Rechengebiet Lärm
Signalanlage
Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm
gemäß DIN 18005
Maßstab 1:3000
0 15 30 60 90 120m
Büro für Lärmschutz
Weißenburg 29
26871 Papenburg
40
40
40
40
40
40
40
40
40
45
45
45
45
45
45
45
Breslauer Sr.
Berliner Ring
Totenweg
K 3
00
Tils
iter
Str
.
König
sberg
er
Str
.
Jäge
rstra
ße
Am
Hook
He
ide
weg
Am Hook
Gemeinde Bösel
Bebauungsplan Nr. 59 "Südlich Jägerstraße"
Vorbelastung Verkehrslärm gem. DIN 18005
Rasterlärmkarte für die
Vorbelastung Verkehrslärm
nachts im OG
Anlage
7.3d
Berechnung Vorbelastung Verkehrslärm
gemäß DIN 18005
Pegelwerte nachtsin dB(A)
< 40
40 - 45
45 - 50
50 - 55
55 - 60
>= 60
ZeichenerklärungEmissionslinie
Oberfläche
Straßenachse
Rechengebiet Lärm
Signalanlage
Maßstab 1:3000
0 15 30 60 90 120m
Büro für Lärmschutz
Weißenburg 29
26871 Papenburg
BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ
7.4a-b Rasterlärmkarten Lärmpegelbereiche, Maßstab 1 : 3.000
Reithalle
Br.
Breslauer Sr.Berliner Ring
Totenweg
K 3
00
Tils
iter
Str
.
König
sberg
er
Str
.
Jäge
rstra
ße
Am
Ho
ok
Reithalle
Heid
ew
eg
Am Hook
LPB II
LPB I
Gemeinde Bösel
Bebauungsplan Nr. 59 "Südlich Jägerstraße"
Vorbelastung Verkehrslärm gemäß DIN 18005
Lärmpegelbereich infolge
Vorbelastung Verkehrslärm
nachts im EG
K 300 mit v= 70 km/h
Anlage
7.4a
Pegelwerte tagsin dB(A)
< 58
58 - 63
63 - 68
68 - 73
73 - 78
78 - 83
>= 83
Pegelwerte
in dB(A)
<= 55 = LPB I
<= 60 = LPB II
<= 65 = LPB III
<= 70 = LPB IV
<= 75 = LPB V
<= 80 = LPB VI
> 80 = LPB VII
ZeichenerklärungStraßenachse
Emissionslinie
Oberfläche
Rechengebiet Lärm
Signalanlage
Darstellung Lärmpegelbereiche
gemäß DIN 4109
Maßstab 1:3000
0 15 30 60 90 120m
Büro für Lärmschutz
Weißenburg 29
26871 Papenburg
Reithalle
Br.
Breslauer Sr.Berliner Ring
Totenweg
K 3
00
Tils
iter
Str
.
König
sberg
er
Str
.
Jäge
rstra
ße
Am
Ho
ok
Reithalle
Heid
ew
eg
Am Hook
LPB II
LPB I
Gemeinde Bösel
Bebauungsplan Nr. 59 "Südlich Jägerstraße"
Vorbelastung Verkehrslärm gemäß DIN 18005
Lärmpegelbereich infolge
Vorbelastung Verkehrslärm
nachts im OG
K 300 mit v= 70 km/h
Anlage
7.4b
Pegelwerte tagsin dB(A)
< 58
58 - 63
63 - 68
68 - 73
73 - 78
78 - 83
>= 83
Pegelwerte
in dB(A)
<= 55 = LPB I
<= 60 = LPB II
<= 65 = LPB III
<= 70 = LPB IV
<= 75 = LPB V
<= 80 = LPB VI
> 80 = LPB VII
ZeichenerklärungStraßenachse
Emissionslinie
Oberfläche
Rechengebiet Lärm
Signalanlage
Darstellung Lärmpegelbereiche
gemäß DIN 4109
Maßstab 1:3000
0 15 30 60 90 120m
Büro für Lärmschutz
Weißenburg 29
26871 Papenburg