Post on 05-Apr-2015
Demokratie in Deutschland
Bürgerbeteiligung – Willensbildung - Entscheidungswege
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Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland Staatsbürgerliche Grundrechte Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Pluralismus Informationsmöglichkeiten und Meinungsbildung Interessengruppen und Verbände in der Demokratie Die Mitwirkung der politischen Parteien Wahlen Bundestagswahlen Der Bundestag Die Bundesregierung Der Bundesrat Das Bundesverfassungsgericht Der Bundespräsident Möglichkeiten der Willensäußerung durch Demonstrationen und Leserbriefe Möglichkeiten der Willensdurchsetzung durch Bürgerinitiativen und Petitione
n Föderalismus
Inhalt
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Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland
Art. 20 (2), Grundgesetz (Grundlagen staatlicher Ordnung)
Judikative (richterliche
Gewalt)
Exekutive (vollziehende Gewalt)
Legislative (gesetzgebende
Gewalt)
Bundestag / BundesratLandtage
BundesverfassungsgerichtOberste BundesgerichteLändergerichte(z.B. Amtsgericht)
BundesregierungLänderregierung
Ziel der Gewaltenteilung
- Gegenseitige Kontrolle der Staatsorgane- Rechtsschutz des Bürgers gegenüber dem Staat durch unabhängige Gerichte
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Staatsbürgerliche GrundrechteArt. 20 (2), Grundgesetz (Grundlagen staatlicher Ordnung)
Demokratischer Staat
- alle Staatsgewalt geht vom Volk aus
- Macht wird durch gewählte Volksvertreter ausgeübt
- Teilung der Staatsgewalt
- politische Willensbildung wird von Parteien wahrgenommen
Rechtsstaat
- Schutz der Persönlichkeitsrechte durch den Staat
- Bindung aller staatlichen Organe an Gesetze
- Freiheitsentzug nur auf richterliche Anordnung
Sozialstaat
- Sozialhilfe als Auffangnetz für in Not geratene Bürger
- Versuch, gerechte Einkommens- und Vermögensverteilung zu erreichen
- möglichst gleiche Lebens- und Berufschancen
Art. 20 (4) GGRecht auf Widerstand gegen jeden, der diese Organe beseitigen will
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Grundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Art. 1, Grundgesetz„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Freiheitsrechte• freie Entfaltung der Persönlichkeit• Freiheit der Person• Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit• Meinungsfreiheit• Schutz der Ehe und Familie• Versammlungsfreiheit• Vereinigungsfreiheit• Wahrung des Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnisses• Recht auf Freizügigkeit• Recht auf freie Berufswahl• Unverletzlichkeit der Wohnung• Recht auf Eigentum
Gleichheitsrechte• Gleichheit vor dem Gesetz• Gleichberechtigung von Männern
und Frauen• Gleichstellung von ehelichen und
nicht ehelichen Kindern• Keine Bevorzugung oder
Benachteiligung wegen Geschlecht, religiöser oder politischer Anschauungen
EinschränkungenBeispiele• Eigentum soll auch dem Wohle der
Allgemeinheit dienen• Entzug des elterlichen Sorgerechts• Versammlungen nicht zu jeder Zeit
und an jedem Ort
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PluralismusMeinungen
Meinungen
Interessen
Interessen
Interessen
Meinungen
Meinungen
Interessen
PLURALISTISCHE GESELLSCHAFT
verschiedene Meinungen/Interessen
Möglichkeiten der Konfliktregelung
Toleranz
Gesprächestaatliche
Maßnahmen
KompromisseAbbau von Vorurteilen
Eine Gesellschaft, die verschiedene Meinungen/Interessen von Einzelnen und Gruppen zulässt, bezeichnet man als
Problem / Sachverhal
t
KONFLIKTE
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Informationsmöglichkeiten und Meinungsbildung
Aufgaben der Massenmedien
kontrollieren- Kritisieren von Regierung und Politikern- Aufdecken von Missständen
informieren- vollständig, sachlich, richtig, verständlich
unterhalten- Filme / Shows- Musik (Radio)- Romane (Zeitung)
Gesetzliche Grundlagen
Art. 5 Grundgesetz
- Recht auf freie Meinungsäußerung
- Recht auf ungehinderten Zugang zu Quellen
- Pressefreiheit wird staatlich gewährleistet
- keine Zensur
Probleme
- gezielte Auswahl von Informationen
- weglassen von Informationen
- Verfälschen von Informationen
- einseitige Berichterstattung
- Pressekonzentration
GEFAHRGelenkte Meinungsbildung
(Manipulation/Zensur)
Ziel: Sachliche Meinungsbildung durch kritischen Vergleich mehrerer Informationsquellen zum Thema, z.B. Bild + Stuttgarter Zeitung, Tagesschau + Heute, Privat TV
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Interessengruppen und Verbände in der Demokratie
= setzen sich für die speziellen Interessen Ihrer Mitglieder (z.B. Arbeitnehmer, Verbraucher) ein
Einfluss auf Auswirkungen
Gefahren
Meinungsbildung
Parteien
Staatsorgane
Öffentliche Meinung
Parteiprogramme
Gesetze
Leben der Bürger
Einzelinteressen gehen vor Allgemeinwohl
Abhängigkeit der Partei von finanz- oder mitgliederstarken Verbänden
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Die Mitwirkung der politischen ParteienPARTEIEN
= Vereinigung von Bürgern, die Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen
Innere OrdnungMuss demokratischen Grundsätzen entsprechen, d.h.:
- Mitwirkung der Mitglieder an der Willensbildung der Partei
- Mitgliederversammlung
- Aufstellung von Satzungen und Programmen
Aufgaben
- Einfluss auf Gestaltung der öffentlichen Meinung
- Bewerber für Wahlen aufstellen
- auf politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen
Einflussnahme
- durch Parteizeitungen
- Darstellung der Parteimeinung in den Medien
- Wahlpropaganda
-Informations-veranstaltungen
Probleme
1. Parteiverbot: Vom Bundesverfassungsgericht (auf Antrag), wenn die Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt.
2. Finanzierung: bei Spenden besteht die Gefahr der Abhängigkeit
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Wahlen
Wahlgrundsätze
WahlsystemWahlrecht
a) aktives Wahlrecht
(Recht zu wählen)
- Deutsche- 18 Jahre- nicht von der Wahl ausgeschlossen
b) passives Wahlrecht (Recht gewählt zu werden)
- mindestens ein Jahr deutsche Staatsangehörigkeit- 18 Jahre
allgemein
jeder
unmittelbar
direkt
frei
Kein Zwang
gleich
Jede Stimme gleich
geheim
Wahlkabine
a) Mehrheitswahl
- Gewählt ist, wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhält (Person)
b) Verhältniswahl
- Sitzverteilung erfolgt im Verhältnis der prozentualen Stimmanteile der Partei
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Partei
SPD CDU/CSU FDP Grüne PDS
GRUNDSÄTZE
- Forderung nach sozialer Gerechtigkeit
- Unterstützung und Hilfe für wirtschaftlich Schwache
- Befürwortung der sozialen Marktwirtschaft
- Befürwortung des freiheitlich-demokratischen Regierungs-systems
- Soziale Markt-wirtschaft mit Schwerpunkt auf privat-wirtschaftlichen Grundsätzen
- Befürwortung der sozialen und wirtschaftlichen Eigenverantwortung bei gleichzeitiger Hilfe für sozial benachteiligte Gruppen
- Persönliche Freiheit und wirtschaftliche Eigenverantwortung im Vordergrund
- Staat soll mit den Mitteln der Staatsgewalt nur die notwendigsten Maßnahmen ergreifen
- Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
- Friedens-sicherung ohne militärischen Einsatz
- Aufbau der Partei nach basisdemokratischen Grundsätzen
- Bekenntnis zum sozialistischen Pluralismus
- Suche nach dem dritten Weg zum Sozialismus neben Kapitalismus
- Veränderung der Eigentumsverhältnisse (starker Sektor gesellschaftlichen Eigentums)
Die politischen Parteien in der Bundesrepublik
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SPD CDU/CSU FDP Grüne PDS- Einschränkung des Energieverbrauchs- Konzept für den ökologischen Umbau
1. Energiesparer werden belohnt
2. Umweltabgaben
3. Umweltordnungsrecht
- Schneller Ausstieg aus der Kernenergie
- Ausbau des Schienennetzes und des öffentlichen Nahverkehrs
- Einführung von Tempolimits
- Aufnahme des Umweltschutzes als Staatsziel in die Verfassung
- Einsatz neuer Techniken und Produktionsverfahren zur Vermeidung von Umweltschäden
- Nutzung der Kernenergie und erneuerbarer Energien
- Belohnung für umweltfreundliches Verhalten
- Ausbau der Schienen- und öffentlichen Nahverkehrs
- Umweltpolitisches
Vermeidungs- und Vorsorgeprinzip muss stärker in den Vordergrund treten
- Straf- und Haftungsrecht muss Beitrag zum Umweltschutz leisten
- Festhalten an der Kernenergie als Übergangslösung
- Anreize zur Verlagerung des Schwerlastverkehrs auf die Schiene
- Sofortprogramm zur Bremsung des Temperaturanstiegs1. Kohlendioxid-
Emission reduzieren
2. Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bis zum Jahr 2100
3. Ozonschädigende Chlorverbindungen sofort verbieten
4. Sofortige Stilllegung von Atomanlagen
- Einführung von Tempolimits und Katalysatoren
-Forderung nach Alternativen in der Wirtschaft, der technologischen Entwicklung und im Massenkonsum
- Ziel der Politik ist deshalb eine Umstellung der Produktion
Parteiprogrammea) Grundsatzprogramme – Grundhaltung und langfristige Zieleb) Wahlprogramme – Schwerpunktthemen von kurz- bis mittelfristiger DauerAussage zur Energie-, Umwelt- und Verkehrspolitik (Bundestagswahl 1990)
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Bundestagswahlen
Sitzverteilung im Bundestag
Partei A315 Sitze (Zweitstimme)250 Direktmandate65 Landeslisten
Partei B262 Sitze (Zweitstimme)78 Direktmandate184 Landeslisten
Partei C79 Sitze (Zweitstimme)
0 Direktmandate79 Landeslisten
Bundestagswahl = Verhältniswahl mit 5%-KlauselErststimme = PersonenwahlZweitstimme = Parteiwahl
656 Abgeordnete
328 Wahlkreisabgeordnete
(Erststimme)
328 Abgeordnete über Landesliste
Partei A: 250 Direktmandate (Erststimme)Partei B: 78 DirektmandatePartei C: 0 Direktmandate
48% der Zweitstimmen = 315 Sitze40% der Zweitstimmen = 262 Sitze12% der Zweitstimmen = 79 Sitze
Gesamt: 328 Direktmandate 100% der Zweitstimmen = 656 Sitze
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Der Bundestag
Gewählte Volksvertreter, nur ihrem Gewissen unterworfen
AbgeordneteEinflüsse aus Partei, Fraktion, Wahlkreis, Verbänden
Der Bundestag656 Abgeordnete
Fraktion (12. Wahlperiode)
Ja NeinCDU/CSU PDSSPD Bündnis 90/FDP Grüne
Ausschüsse
z.B.-Finanzausschuss-Sportausschuss-Haushaltsausschuss
Gesetzgebung
Kontrolle der Regierung
Wahl desBundeskanzlers
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Die Bundesregierung
Beginn der Amtszeit
Ende der Amtszeit
Wahl durch Bundestag (absolute Mehrheit) und Ernennung durch Bundespräsident
BUNDEKANZLER - Rücktritt- Konstruktives Mißtrauensvotum- Neuer Bundestag tritt zusammen
bestimmt die Richtlinien der Politik
BUNDESMINISTERVorschlag durch Bundeskanzler, Ernennung durch Bundespräsident
z.B. Verteidigungsminister
z.B. Innenminister - Rücktritt- Entlassung
z.B. Umweltminister z.B. Finanzminister
Aufgaben der Bundesregierung
Gesetze vorschlagen Regieren Gesetze ausführen
- Entscheidungen treffen- Verträge abschließen
Sorge für Durchführung der Gesetze tragen
Um politische Ziele durchzusetzen
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Der Bundesrat
BUNDESRAT
Interessen-vertretung der Bundesländer
Bestehend aus 68 Vertretern der
einzelnen Landesregierungen
16Vertrete
r
16Vertrete
r
Vermittlungs-ausschuß
GemeinsamerAusschuß
BundestagBundesta
g
- Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat bei der Gesetzgebung
- „Notparlament“; nimmt im „Notstandsfall“ (Bürgerkrieg, Verteidigungsfall) die Gesetzgebungsaufgabe wahr, wenn Bundestag oder Bundesrat nicht dazu in der Lage sind
Aufgaben und Rechte
- Gesetzesvorschläge- Einspruchsrecht bei einfachen Bundesgesetzen- Zustimmung bei zustimmungspflichtigen Gesetzen- Stellungnahme bei Gesetzesentwürfen der Bundesregierung- Wahl der Hälfte der Bundesverfassungsrichter
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Das Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht
16 Richter
Bundestag Bundesrat
Wählt die Hälfte der Richter auf 12 Jahre
Wählt die Hälfte der Richter auf 12 Jahre
wird auf Antrag tätig
entscheidet über
- Verfassungsbeschwerden- Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz (Normenkontrolle)- Zuständigkeit von einzelnen Staatsorganen- Verbot von politischen Parteien
© Thomas Roth, GK18
Der BundespräsidentBundesversammlung
Alle Mitglieder des Bundestages (656)
Vertreter der Länderparlamente (656)
WAHL
BUNDESPRÄSIDENT
Staatsoberhaupt der
Bundesrepublik Deutschland
Amtszeit von fünf Jahren, nur einmalige Wiederwahl zulässig
Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik
Vorschlag und Ernennung des Bundeskanzlers
Ernennung und Entlassung von Bundesministern
Unterschrift unter Gesetze
Auflösung des Bundestages in bestimmten Fällen
Verkündung des Verteidigungsfalles
Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, -beamten und Offizieren
Begnadigungsrecht
© Thomas Roth, GK19
Möglichkeiten der Willensäußerung durch Demonstrationen und Leserbriefe
1. Demonstrationen
2. Leserbriefe
a) Gesetzliche Grundlage – Art. 8 (1) GG„ Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder
Erlaubnis und ohne Waffen zu versammeln.“
b) Ziele- Öffentlichkeit auf allgemeine Probleme hinweisen (z.B. Frieden, Umwelt)- Öffentlichkeit über spezielle Probleme informieren (z.B. Probleme von Minderheiten, drohende Betriebsschließung, Einschränkung von Sozialleistungen)
Möglichkeit des einzelnen Bürgers, seine Meinung in Massenmedien zu veröffentlichen
c) Gefahren- Gesetzesübertretungen (z.B. bei Sitzblockaden)- Straftaten (schwere Krawalle) meist durch kleine gewalttätige Gruppen
Demonstrationsrecht gerät in Verruf
© Thomas Roth, GK20
Möglichkeiten der Willensdurchsetzungdurch Bürgerinitiativen und Petitionen
2. Petitionen
Bittschriften (z.B. an den Landtag oder Bundestag) als Hilfe in Einzelfällen
Vorteil- Bürger können direkt Einfluss auf die betreffenden Probleme nehmen
Nachteil- Für die Allgemeinheit vielleicht wichtige Projekte können durch Einzelinteressen verzögert werden- Überregionale Probleme können nicht gelöst werden
1. Bürgerinitiativen
Meist lose, regional begrenzte Zusammenschlüsse von Bürgern, um bestimmte Projekte (z.B. Flughafenausbau oder Umgehungsstraße) zu verhindern oder zu fördern
Parlamente, Regierung, Verwaltung,
Politiker
Öffentliche Meinung
© Thomas Roth, GK21
Föderalismus
16
Bundesländer
Vorteile des Föderalismus
Nachteile des Föderalismus
Ländergesetzgebung Bundesgesetzgebung
Konkurrierende Gesetzgebung
Bund und Länder können Gesetze erlassen z.B. Arbeitsrecht oder Ausländerrecht, aber:
„Bundesrecht bricht Landesrecht“
- Bürgernähe- kulturelle Besonderheiten bleiben erhalten- Gewaltenteilung zwischen Bund und Länder
- mehr staatliche Organe kosten mehr Geld- Entscheidungen können längern dauern- Gleichbehandlung erschwert
z.B. – Kultur- Bildungswesen- Polizeiwesen- Gesundheitswesen
z.B. – Auswärtige Angelegenheiten
- Währungs- und Geldwesen- Verteidigung- Paßwesen