Das Juleica-Online- Antragsverfahren: Antragsbearbeitung Bayerischer Jugendring Referent für...

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Das Juleica-Online-Antragsverfahren:

Antragsbearbeitung Bayerischer JugendringReferent für Jugendringe und Ehrenamtliches EngagementMartin HolznerTel: 089/51458-36 Email: holzner.martin@bjr.de

Bayerischer JugendringReferent für Jugendringe und Ehrenamtliches EngagementMartin HolznerTel: 089/51458-36 Email: holzner.martin@bjr.de

Das Juleica-Online-Antragsverfahren sieht folgende zwei Antragswege vor:

Bayerischer JugendringReferent für Jugendringe und Ehrenamtliches EngagementMartin HolznerTel: 089/51458-36 Email: holzner.martin@bjr.de

Sobald ein Antrag gestellt worden ist, wird der Freie Träger per Email darüber informiert, damit dann zeitnah die Bearbeitung erfolgen kann.

Bayerischer JugendringReferent für Jugendringe und Ehrenamtliches EngagementMartin HolznerTel: 089/51458-36 Email: holzner.martin@bjr.de

- für den Träger längerfristig und kontinuierlich ehrenamtlich tätig ist,

- eine Jugendleiter/-innen-Ausbildung mit mind. 34 Std. (=60 Min.) gem. den Qualitätsstandards des BJR und Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der jeweils gültigen Fassung absolviert hat,

- über die erforderlichen Kenntnisse in Erste-Hilfe verfügt (i.d.R. 16 UE, wenn keine besonderen Gefährdungslagen vorliegen genügen auch 8 UE; seit 01.04.2015 sind das 9 UE),

- die persönlichen Angaben des/der Jugendleiters/-in korrekt sind.

Dem Freien Träger obliegt die Aufgabe zu prüfen, ob der/die Antragsteller/-in:

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Zur Antragsbearbeitung muss man sich erst einmal unter www.juleica.de oder gleich direkt bei

https://www.juleica-antrag.de mit dem Benutzernamen (=Email-Adresse) und dem zugewiesenen Passwort

einloggen.

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Die Startseite sieht dann wie folgt aus:

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Bei Anträgen im Überblick werden alle Anträge mit ihrem Erinnerungsstufen und Status angezeigt.

Suchfunktionen zum leichteren Auffinden der Anträge

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Der Antrag in der Gesamtübersicht

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Antrag vorläufig ablehnen

Der Antragsteller kann dann die Daten im Antrag bearbeiten:

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Nach der Bearbeitung wird der Antrag erneut gestellt:

Ergänzung der Angaben; anschließend geht es für den/die Antragsteller/-in gleich zu Schritt 7 (Gesamtübersicht) mit erneuter Antragstellung.

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Endgültige Antragsablehnung bei nicht vorliegen der Voraussetzungen oder bspw. falscher Trägerauswahl:

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Hinweise zum Portraitfoto

• Das Foto muss folgende Voraussetzungen erfüllen:– es muss das Gesicht des/der Antragsstellers/-in zeigen– Hochkantformat haben mit einem ungefähren Größenverhältnis von:

18 x 20,5 mm bzw. 440 x 500 Pixel– mindestens 150 kb und maximal 2 MB groß sein– möglichst eine Auflösung von 300 dpi haben (bei Digitalkameras größte Bildgröße bzw. nach Bildbearbeitung höchste Qualität einstellen)– im jpg-Format vorliegen

• Das Foto darf auf keinen Fall:– im Querformat sein– ein Ganzkörperfoto sein– mehrere Personen zeigen– nur einen Teil der gesamten Bildfläche einnehmen

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Was kann bei Fehlern wie geändert werden?

Name des/der Antragstellers/-inBei Tippfehlern in Namen und Vornamen muss der Antrag endgültig abgelehnt werden. Anschließend muss der/die Antragsteller/-in das Benutzerkonto löschen und sich neu registrieren.

Personalien, Geburtsdatum, Geschlecht, Foto, Informationen zur AusbildungDer Antrag muss vorläufig abgelehnt werden. In einem Textfeld können nähere Angaben gemacht werden, welche Angaben verändert oder ergänzt werden sollen.

Falscher Träger wurde ausgewählt• Nicht verändert werden kann die Trägerauswahl. Daher müssen

Anträge mit falscher Trägerauswahl endgültig abgelehnt werden. Ein neuer Antrag kann jedoch erst am nächsten Kalendertag gestellt werden.

• Wurde versehentlich der Antrag nur vorläufig abgelehnt, muss der/die Antragsteller/-in den Antrag unverändert erneut stellen, damit dieser dann vom Träger endgültig abgelehnt werden kann.

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Übernahme des Antrags bei „Träger nicht gefunden“

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Gruppenantrag stellen

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WICHTIG! Bei der Eingabe von Gruppenanträgen ist ein nachträgliches Löschen eines Antrags nicht mehr möglich, auch wenn die Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist. Diese Anträge können dann auch nicht mehr bearbeitet werden.

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…und Gruppenantrag abschließen!