«Erben und Vererben» - SGKB · 2015. 2. 12. · «Erben und Vererben» Herzlich willkommen ....

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«Erben und Vererben»

Herzlich willkommen

Haben Sie sich auch schon gefragt …?

2

Was geschieht mit

dem Pensions-

kassengeld im

Todesfall?

Wie wird das Vermögen

im Todesfall verteilt?

Was tun bei

Problemen in der

Erbengemeinschaft?

Sollen wir die Liegen-

schaft zu Lebzeiten

dem Kind übertragen?

Wann sind Erbschafts-

und Schenkungssteuern

ein Thema?

Aus berufenem Munde

Dr. iur. Tamara Völk

Leiterin Finanzplanung

St.Galler Kantonalbank AG

3

Was ist Ihre Wunschvorstellung?

4

Was ist Ihre Wunschvorstellung?

5

Regeln Sie den Nachlass rechtzeitig…

…denn sonst entscheidet das Gesetz!

Ablauf

Zum Start ein bisschen Theorie: die Grundzüge des Ehegüter- und Erbrechts

sowie der individuelle Gestaltungsspielraum

Ehegüterrecht

Erbrecht

Beispiele aus der Praxis

Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind

Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen

Pensionskassengelder und Todesfall

Erbschafts- und Schenkungssteuern

Ihr Nutzen aus der Erbschaftsberatung

6

Ehegüterrecht – Errungenschaftsbeteiligung

Eigengut

• persönliche Gegenstände

• eingebrachtes Gut • unentgeltliche Zuwendungen

(Erbschaften, Erbvorbezüge, Schenkungen etc.)

• Genugtuungsansprüche

Güterrecht vor Erbrecht

Errungenschaft

• alles Vermögen, welches nicht

Eigengut ist • Vermögen, das während der

Ehe erwirtschaftet wurde

• Erträge des Eigengutes

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Eheliches Vermögen

Errungenschaft

Ehefrau Ehemann

Eigengut Eigengut

güterrechtlicher Anspruch

des Ehemannes

güterrechtlicher Anspruch

der Ehefrau

Güterrecht: güterrechtliche Auseinandersetzung

Eheliches Vermögen

Errungenschaft

Ehefrau Ehemann

Eigengut Eigengut ½ ½

8

Ehegüterrecht – Errungenschaftsbeteiligung

900'000

Güterrecht: Aufteilung gemäss Gesetz

9

Ehegüterrecht – Errungenschaftsbeteiligung

Eheliches Vermögen

Errungenschaft

700‘000

Ehefrau Ehemann

50‘000 150‘000

Güterrecht: Aufteilung gemäss Gesetz

10

Ehegüterrecht – Errungenschaftsbeteiligung

50‘000 150‘000 ½: 350‘000 ½: 350‘000

Nachlass Ehemann güterrechtlicher Anspruch der Ehefrau

400‘000 500‘000

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Errungenschaft Ehefrau Ehemann

Güterrecht: Aufteilung gemäss Gesetz

Ehegüterrecht – Errungenschaftsbeteiligung

700‘000 50‘000 150‘000

Nachlass

Ehemann güterrechtlicher Anspruch der Ehefrau

50‘000 850‘000

Nur gegenüber gemeinsamen Kindern zulässig

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Ehegüterrecht – Errungenschaftsbeteiligung

Güterrecht: Aufteilung mit Ehevertrag

Errungenschaft Ehefrau Ehemann

Wiederverheiratungs-Klausel

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Güterrecht und Güterstände

Errungenschaftsbeteiligung

Ehegüterrecht

14

Güterrecht und Güterstände

Errungenschaftsbeteiligung

Ehegüterrecht

Gütergemeinschaft

15

Güterrecht und Güterstände

Errungenschaftsbeteiligung

Ehegüterrecht

Gütergemeinschaft

Gütertrennung

Der Ehevertrag

Güterstandswechsel

Modifikation von Güterständen

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Ehegüterrecht

Ablauf

Zum Start ein bisschen Theorie: die Grundzüge des Ehegüter- und Erbrechts

sowie der individuelle Gestaltungsspielraum

Ehegüterrecht

Erbrecht

Beispiele aus der Praxis

Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind

Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen

Pensionskassengelder und Todesfall

Erbschafts- und Schenkungssteuern

Ihr Nutzen aus der Erbschaftsberatung

17

gesetzliche Erben

Erbrecht – die Erben

18

Petra (1/8)

Erblasserin

Rita (1/8)

ausserehelich /

geschieden

Sandro (1/8) Stefan (1/8)

Nachkommen

(1/2)

Vater

Erblasser

1/8 Eltern

1/4

Bruder

1/24

Ehefrau

3/4

Bruder

1/24

Erbrecht – die Erben

19

gesetzliche Erben

Schwester

1/24

Mutter

Pflichtteilsgeschützte Erben

Ehegatte

Nachkommen

Eltern (falls keine Nachkommen vorhanden)

Gesetzliche Erben und Pflichtteilsschutz

Erbrecht

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Übrige Erben ohne Pflichtteilsschutz

Geschwister

Neffen, Nichten

etc.

Gesetzliche Erben und Pflichtteilsschutz

Erbrecht

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Die frei verfügbare Quote gibt dem Erblasser Gestaltungsspielraum.

50‘000 150‘000 ½: 350‘000 ½: 350‘000

Nachlass Ehemann güterrechtlicher Anspruch der Ehefrau

400‘000 500‘000

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Errungenschaft Ehefrau Ehemann

Erbrecht

wird unter Erben aufgeteilt

Nachlass Ehemann CHF 400‘000

½ ½

Pflichtteile

frei verfügbare Quote

Ehefrau:

gesetzlicher Erbteil: ½

Nachkommen:

gesetzlicher Erbteil: ½

frei verfügbare Quote:

¼ + ⅛ = ⅜

davon pflichtteils-

geschützt: ¾

Total ⅜ (CHF 150‘000)

davon pflichtteils-

geschützt: ½

Total ¼ (CHF 100‘000) ¼

¼

CHF 150‘000

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Erbrecht

Erbverzicht (Erbvertrag)

Erbvorbezüge

Wissenswertes rund um den Pflichtteil

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Erbrecht

Testament und Erbvertrag

Formvorschriften und weitere Unterschiede

Testament:

einseitige Anordnung: jederzeit widerruf- und/oder abänderbar

eigenhändiges Testament oder öffentlich beurkundetes Testament

Achtung: keine gemeinsamen Testamente Form des Erbvertrags wählen

Erbvertrag:

bindender Vertrag zur Aufhebung/Änderung müssen alle Parteien mitwirken

öffentliche Beurkundung in Anwesenheit von zwei Zeugen

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Erbrecht – Verfügungen von Todes wegen

Ablauf

Zum Start ein bisschen Theorie: die Grundzüge des Ehegüter- und Erbrechts

sowie der individuelle Gestaltungsspielraum

Ehegüterrecht

Erbrecht

Beispiele aus der Praxis

Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind

Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen

Pensionskassengelder und Todesfall

Erbschafts- und Schenkungssteuern

Weiteres

Ihr Nutzen aus der Erbschaftsberatung

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Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind

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Witwer Gustav Sutter

Peter Sutter Jakob Sutter

01.01.2003: Schenkung Haus (aktueller Steuerwert: CHF 800'000) an Sohn Jakob.

Ein Anrechnungswert für das Haus wird nicht festgelegt.

Haus in Rapperswil

ohne Hypothek

Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind

28

12.02.2015: Tod Gustav Sutter. Keine Verfügung von Todes wegen.

Vermögen per Todestag: Konten/Wertschriften: CHF 300'000,

aktueller Steuerwert des verschenkten Hauses: CHF 950'000,

Marktwert (gem. Schätzung): CHF 1.3 Mio.

Erbteilung / Fragen

Ist die Schenkung des Hauses im Jahre 2003 zu berücksichtigen?

falls ja, zu welchem Wert? (Steuerwert 2003 / 2015? Marktwert?)

Lösung

Vermögen per Todestag: CHF 0.3 Mio.

lebzeitige Zuwendung an Jakob: CHF 1.3 Mio. (aktueller Marktwert Todestag!)

Erbmasse: CHF 1.6 Mio.

Erbteil pro Sohn: je CHF 0.8 Mio.

29

Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind

Knackpunkt

30

Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind

Hausverkauf notwendig?

Wie hätte man es vorweg regeln können?

Anrechnungswert in einem Erbvertrag mit allen Beteiligten verbindlich festlegen

(allenfalls auch Auszahlungsmodalitäten regeln)

uU Vorkaufsrecht u/o Gewinnanteilsrecht

für Geschwister

uU latente Grundstückgewinn-

steuer berücksichtigen

31

Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind

Weitere Bemerkungen:

Liegenschaftsübertragung oftmals sog. gemischte Schenkung

(Kind erbringt gewisse Gegenleistungen, z.B. Übernahme Hypothek, Einräumung

Wohnrecht/Nutzniessung an Eltern)

Verkauf zu Lebzeiten keine Berücksichtigung im Erbgang (falls Preis Marktwert)

Schenkung von Geldbeträgen: Nominalwertprinzip, keine Verzinsung

32

Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind

Erbengemeinschaften

Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen

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Erben treten mit allen Rechten und Pflichten in

Stellung des Erblassers ein

Erbengemeinschaft ist

Gesamthandschaft:

Einstimmigkeitsprinzip Erbe ≠ Vermächtnisnehmer

Erbengemeinschaften und

Steuern

Erbengemeinschaften

Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen

Möglichkeiten bei Uneinigkeit:

Willensvollstrecker/Erbteilungsbeauftragte

"renitenten" Erben auszahlen

Erbteilungsklage

bei zu erwartenden Problemen: zu Lebzeiten Regelung anstreben!

34

Pensionskassengelder und Erbrecht

Pensionskassengeld und Erbrecht

Was passiert mit Pensionskassengeld?

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Kapitalbezug: bezogenes Vermögen fällt

grundsätzlich in Errungenschaft:

bei güter- und erbrechtlicher Auseinander-

iii setzung zu berücksichtigen

fällt ohne Regelung teilweise in den Nachlass

Rentenvariante: Witwen/r-Rente

Erbschafts- und Schenkungssteuern

Erbschafts- und Schenkungssteuern

Fast alle Kantone und zT Gemeinden erheben Erbschafts- und Schenkungssteuern

(Ausn: SZ (LU)); Tarife für die beiden Steuern idR identisch

Steuer als fixer Satz (z.B. SG) oder progressiv (z.B. ZH)

Steuerbelastung idR abhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser/Schenker

Ehegatten in allen Kantonen von Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit

Nachkommen idR steuerbefreit, Ausn.: AI, NE, VD (uU GE)

Stiefkinder idR steuerpflichtig, Ausn.: AG, AR, BE, GR, NW, OW, SG, SH, SZ, ZG

Konkubinatspartner/in in wenigen Kantonen steuerbefreit (z.B. NW, OW, SZ, ZG), z.T.

Freibeträge (zB ZH), unterschiedlich hohe Steuersätze

Jährliche Einnahmen von Kantonen/Gemeinden: rund CHF 1 Mrd. (2010)

Erbschaftssteuerinitiative

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Ablauf

Zum Start ein bisschen Theorie: die Grundzüge des Ehegüter- und Erbrechts

sowie der individuelle Gestaltungsspielraum

Ehegüterrecht

Erbrecht

Beispiele aus der Praxis

Liegenschaftsübertragung zu Lebzeiten an ein Kind

Erbengemeinschaften und ihre Herausforderungen

Pensionskassengelder und Todesfall

Erbschafts- und Schenkungssteuern

Ihr Nutzen aus der Erbschaftsberatung

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Ihr Nutzen aus der Erbschaftsberatung

Erbschaftsberatung und Nachlassplanung

Meistbegünstigung/Absicherung Ehegatte oder Konkubinatspartner

Ausgleichungen unter Nachkommen

Erbeinsetzungen / Vermächtnisse / Pflichtteil

Willensvollstrecker

Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Bestattungsanordnung

Erbschafts- und Schenkungssteuern, Versicherungslösungen

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Erbteilung

Verwaltung des Nachlasses, Erledigung aller Aufgaben rechtlicher und

administrativer Art bis hin zur abschliessenden Erbteilung.

Was ist Ihre Wunschvorstellung?

39

Entscheiden Sie über Ihr Vermögen

40

Ihre Nachlassplanung in besten Händen

41

Es lohnt sich

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Preise

Erstgespräch mit Spezialist/-in für

SGKB-Kundinnen kostenlos und unverbindlich

Nach Aufwand CHF 200 pro Stunde für Spezialisten-Tätigkeiten

CHF 100 pro Stunde für administrative Tätigkeiten

Externe Kosten werden weiterverrechnet (z.B. Beurkundung)

Zu erwartende Kosten und Minimaltarife

Ehe- und/oder Erbvertrag (inkl. Beurkundung) CHF 1'000

Öffentliches Testament (inkl. Beurkundung) CHF 800

Eigenhändiges Testament (Einzelperson) CHF 250

Zwei eigenhändige Testamente (Ehegatten/Konkubinatspaare) CHF 350

Weitere Dienstleistungen der St.Galler Kantonalbank

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Erbschaftssachen

Erbschaftsberatung (Testamente, Eheverträge, Erbverträge)

Erbteilung / Willensvollstreckungen

Finanzplanung/Vorsorge

Vorsorgeanalysen

Pensionsplanung

Steuern

Steuerberatungen

Steuererklärungen (einmalig oder als Dauermandat)

Herzlichen Dank