Erfahrungen aus der industriellen Praxis beim Betrieb ... · Ammoniakgaslager 30 t Ammoniak Gashaus...

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Erfahrungen aus der industriellen Praxis beim Betrieb

mehrerer genehmigungsbedürftiger Anlagen innerhalb eines

Betriebsbereiches der unteren Klasse

Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17

Seite 2

1. Vorstellung Werk Kassel

2. 12. BlmSchV am Standort Kassel

3. Einschätzung & Unklarheiten

4. Zusammenfassung

Agenda

Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17

1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und Unklarheiten 4. Zusammenfassung

VOLKSWAGEN KASSEL In 59 Jahren zum größten Komponentenwerk

Werksgelände:

3,3 Millionen m²,

ca. 450 Fußballfelder

16.410 MA

1958 Volkswagen GmbH erwirbt

das Gelände der ehemaligen

Henschel Flugmotoren GmbH

1959 Aufbau der Volkswagen

Produktionshallen

1962 Fertigstellung der Halle

1 und Halle 4

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Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal

Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17

Geschäftsbereiche

Aggregate-Aufbereitung

Externer Standort:

Lilienthalstraße Kassel

Gießerei und

Bearbeitung 1.190 MA Abgasanlagen-

fertigung 650 MA

Getriebefertigung

5.760 MA

Konzern After Sales

2.430 MA Umformtechnik

1.750 MA

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Kunden weltweit

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ca. 3.800.000 Mio. Getriebe/Jahr

ca. 60.000 Elektroantriebe

Organisation und Verantwortlichkeiten im Umweltschutz

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Verantwortlicher nach § 52b BImSchG

Umweltbeauf-

tragter Standort

Kassel

Koordination

der Umwelt-

beauftragten

Stellvertreter

§ 52b BImSchG

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Hauptanlagen Eingesetzte Stoffe

Härterei - Salzlager 0,75 t Natriumcyanid,

1 t Härtesalze

Ammoniakgaslager 30 t Ammoniak

Gashaus 0,6 t Acetylen

Propangaslager 27 t Propan

Haupttankstelle 90 t Kraftstoff

Tanklager 90 t Kraftstoff

Sauerstofflager 67 t Sauerstoff

Magnesiumdruckgus

s

32 t flüssig Magnesium

Airbag-lager 2,4 t Natriumacid

Auflistung der störfallrelevanten Anlagen

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Flyer zur

Öffentlichkeitsinformation

Störfallrelevante Hauptstoffmengen:

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Lage störfallrelevanter Anlagen

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Angemessener Sicherheitsabstand ? ( keine Kriterien ):

§15 (1) 12. BImSchV: Behörde prüft Domino- Effekt und Abstände aber

§3 (5) 12. BImSchV: angemessener Sicherheitsabstand ist keine Betreiberpflicht

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Pfad: Bitte den aktuellen Pfad hier einfügen!

26.09.2017 Seite 9

HK-TW – Schulte– Tel. 2594

Neue Anforderungen gem. 12. BImSchV:

Grundpflichten

bisherige Anforderungen

Untere Klasse

zusätzliche Anforderungen

• Neue Klassifizierung der Stoffe (CLP

Verordnung)

• Sofortige ? Information der Öffentlichkeit

über störfallrelevante Stoffe (Internet)

• mehr Anlageninspektionen durch

Behörde

• Bei Änderungen an BImSchG Anlagen –

Störfallrelevanz und Sicherheitsabstände

prüfen

• Bei Relevanz: Beteiligung der

Öffentlichkeit

• Offizielle Anzeige der Stoffmengen gem.

§ 7

• Mitteilung § 52 b, Verantwortlicher der

Betriebsorganisation

• Erstellung eines Sicherheitskonzeptes

• 3-5 Jährige Anlageninspektionen durch

die Behörde

• Regelmäßige Aktualisierung der

Störfallstoffe und Stoffmengen

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Einschätzung zur 12. BImSchV

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Neue Anforderungen sind

grundsätzlich positiv zu sehen:

• Anlagensicherheit ist

Grundvoraussetzung für den

Bestand eines Unternehmens

• Schutz der Öffentlichkeit hat einen

hohen Stellenwert

Leider gibt es momentan noch

Unklarheiten in der Umsetzung der

neuen Anforderungen :

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Unklarheiten 4. Zusammenfassung

d.h. jede Verlagerung einer Druckgießmaschine z.B. oder anderer Anlagen ist störfallrechtlich zu prüfen.

Umsetzungsschwierigkeiten

Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17

Ammoniakgaslager

§ 20, (2) „Unverzüglichkeit“ für Aktualisierung

Sicherheitskonzept nach Inkrafttreten am

09.01.17

Müssen wir zukünftig vorsorglich auch „nicht

verbindliche Gesetzesentwürfe“ umsetzen ?

Unklare Beurteilungskriterien der

Störfallrelevanz bei Änderungsvorhaben

Keine formalen Kriterien innerhalb der Störfall-VO,

ab wann erhebliche Auswirkungen auf die Gefahren

schwerer Unfälle anzunehmen sind ?

Obere Klasse: Bei allen Änderungsvorhaben

auch an nicht BImSchG –Anlagen ! – ist die

Störfallrelevanz zu prüfen, ggf. ein

Genehmigungsverfahren erforderlich.

Unverhältnismäßig hoher Aufwand !

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Schutzbedürftige Nutzung

Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17

- Das Abstandsgebot ist für die schutzbedürftige Nutzung zu

beachten

Definition einer schutzbedürftigen Nutzung:

• Wohngebiet

• öffentlich genutzte Gebäude und Gebiete

Unter die Definition „ öffentlich genutzte Gebäude „ fallen damit auch

alle Bereiche bei VW, die für jedermann zugänglich sind, wie

Verkaufs- und Vorführräume, Gastronomiebereiche ,

Betriebskindergärten etc. ?

• Freizeit – und Erholungsgebiete

• wichtige Verkehrswege

• sowie unter dem Aspekt des Naturschutzes besonders

wertvolle und empfindliche Gebiete

Was ist mit ständigen Arbeitsplätzen ?

In unseren Hallen arbeiten mehrere tausend Menschen !

Keine Definition „ benachbarter Schutzobjekte“ in

der 12. BImSchV ( § 3 (5) )!

Definition aus § 50 BImSchG und Bauleitplanung

(Kommission für Anlagensicherheit - KAS 18 )?

z.B.:

• Wohngebiete

• öffentlich genutzte Gebäude und Gebiete

• Freizeit- und Erholungsgebiete

• wichtige Verkehrswege

Was ist mit den Bereichen bei VW, die für

jedermann zugänglich sind, wie Verkaufs- und

Vorführräume, Gastronomiebereiche ,

Betriebskindergärten etc. ?

Was ist mit ständigen Arbeitsplätzen ?

Unklar : Einstufung von Zufahrtsstraßen für Werksangehörige ? Einbindung des VW-Werkes in die Landschaftsstruktur

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Wie soll die ständige Zugänglichkeit der Infos erfolgen?

Auszug: §8a (1) 12. BImSchV:

„Der Betreiber hat der Öffentlichkeit die Angaben nach

Anhang V Teil 1 ständig zugänglich zu machen, auch auf

elektronischem Weg.“

• Nur Internet ?

• Flyer in Briefkästen der direkten Anwohner?

• Aufsteller an der Hauptwache?

Welche Möglichkeiten genügen nach 12. BlmSchV ?

Information der Öffentlichkeit

Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17

- Information der Öffentlichkeit (unterschiedliche

Ansätze) :

1. Nur Internet

2. Flyer in Briefkästen der direkten Anwohner

3. Aufsteller an der Hauptwache

4. Auch per E-Mail möglich ?

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Information der Öffentlichkeit

Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17

Diese Informationen könnten zu Verunsicherung und Angst der Anwohner führen

& wertvoll für Terroristen sein !

Verunsicherung und Angst der Anwohner führen ! Eine wertvolle

Information für Terroristen sein !

Unklar: Wann ist eine Ausnahme von der Veröffentlichung begründet

?

Ammoniak

Härtesalze

Otto- und

Dieselkraftsto

ffe

Sprengstoff

Auszug aus Info-Flyer: Störfallrelevante Hauptmengen

1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und

Unklarheiten 4. Zusammenfassung

• Positive Intention des Gesetzgebers:

• Mehr Schutz und Einbindung der Öffentlichkeit

• Einheitliche gefahrstoffrechtliche Einstufung

• Höheres Gewicht auf störfallrelevante Beurteilungen/Genehmigungen im Umfeld von Betriebsbereichen

„Unverzügliche“ Geltung von Pflichten ist nicht praxisgerecht

Diverse Unklarheiten müssen noch konkretisiert werden.

Fazit :

Wir haben die neuen Vorgaben aus der novellierten Störfall-VO umgesetzt.

• Umdeklarierung nach CLP-VO

• Überarbeitung Störfallkonzept

• Veröffentlichung Info-Flyer im Internet

Sind wir jetzt tatsächlich sicherer geworden?

Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17

Zusammenfassung

1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und

Unklarheiten 4. Zusammenfassung