Post on 17-Sep-2018
Erste-Hilfe-
Organisation
im Betrieb
1 © BGN 2009
2
Wenn Erste Hilfe zu spät kommt ....
Erste Hilfe-Organisation im Betrieb
Jährlich sterben 2.000 bis 5.000
Menschen,
weil Erste Hilfe
nicht rechtzeitig
geleistet wird.
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Erste Hilfe
Erste Hilfe-Organisation im Betrieb
Erste Hilfe
kann Leben retten!
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Verbandbuch
Erste Hilfe-Organisation im Betrieb
Verbandbuch
Die Verbandbucheintragung
über die Erste-Hilfe-Leistung
gibt auch mir
zusätzlich Sicherheit.
Folgeschäden, die
eventuell sogar
bis zum Rentenanspruch
führen können,
sind so nachweisbar.
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Rettungskette
Erste Hilfe-Organisation im Betrieb
Sofort und richtig helfen
Bereit sein und immer wieder üben
Sofort
maß-
nahmen Notruf
Erste
Hilfe
Ret-
tungs-
dienst
Kranken-
haus
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Bei 2 bis 20 anwesen-
den Versicherten
In Verwaltung und
Handelsbetrieben
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Anzahl der Ersthelfer/innen
Erste Hilfe-Organisation im Betrieb
Über 20 anwesende
Versicherte
1 Ersthelfer/in
10 % der anwesenden
Versicherten
5 % der anwesenden
Versicherten
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Pflichten der Mitarbeiter/innen
Erste Hilfe-Organisation im Betrieb
5 % der Anwesenden
...haben die der Ersten Hilfe
dienende Maßnahmen
zu unterstützen
...haben jeden Unfall
dem Betrieb zu melden.
...haben sich zum Ersthelfer
ausbilden und
fortbilden zu lassen.
...haben nach einem Unfall
die Arbeit zu unterbrechen,
bis ihnen Erste Hilfe
geleistet ist.
Mitarbeiter/innen...
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Brandschutz
in unserem
Betrieb
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Brandschutz umfasst:
Brandschutz in unserem Betrieb
Personenschutz Sachwertschutz
Umweltschutz
Vorbeugender Brandschutz:
Abwehrender Brandschutz:
Maßnahmen zur Erkennung und
Bekämpfung von Bränden,
Gefahrenabwehr, Notfallmaßnahmen
Maßnahmen zur Verhinderung
der Brandentstehung/-ausbreitung
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Brandschutz in unserem Betrieb
Fett/Öl regelmäßig wechseln
Schmelzen fester Fettblöcke
nicht direkt auf den Heizschlangen
(zum Schmelzen Topf benutzen)
Fettbackgerät nicht
unbeaufsichtigt betreiben
Fettfangfilter der Abluftanlage
regelmäßig reinigen
Brandschutz beim Umgang mit Fettbackgeräten (1)
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Brandschutz in unserem Betrieb
Nur Feuerlöscher verwenden,
die für Fettbrände geeignet sind
(entsprechende Kennzeichnung!)
Nicht mit Wasser löschen
Keine Löschdecken verwenden
Brandschutz beim Umgang mit Fettbackgeräten (2)
Was tun, wenn das Fettbackgerät brennt?
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Brandschutz in unserem Betrieb
Abfälle von Reinigungsbenzin und
Terpentin nicht in Betriebsräumen
stehen lassen / nicht in Wasch- oder
Toilettenbecken kippen
Altpapier und feuergefährliche
Abfälle nicht auf Dachböden, in der
Nähe von Heizeinrichtungen,
Heizungsräumen oder Garagen
lagern
Ölige Putzlappen und Wolle in
verschließbaren Behältern aus nicht
brennbarem Material aufbewahren
Umgang mit Abfällen
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Flüssiggasflaschen nicht in
Räumen unter Erdgleiche lagern
Vor unzulässiger Erwärmung und
mechanischer Beschädigung
schützen
Innerhalb der Schutzzone:
keine Kanäle, Kelleröffnungen,
Gruben o. ä.; kein brennbares
Material, keine Zündquellen
Flaschen nur stehend verwenden
Nach Flaschenwechsel
Dichtheit des Anschlusses
mit schäumendem Mittel prüfen
Brandschutz in unserem Betrieb
Brandschutz beim Einsatz von Flüssiggas
Flüssiggas ist schwerer als Luft und hochexplosiv.
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Brandschutz in unserem Betrieb
Brandschutz bei elektrischen Anlagen und Geräten (1)
Leitungen nicht überlasten
(möglichst keine Mehrfach-
steckdosen verwenden)
Bei Schäden an elektrischen
Anlagen und Geräten:
nicht weiterarbeiten,
Elektrofachkraft oder
Vorgesetzten verständigen
Schutzeinrichtungen nicht
unsachgemäß ”reparieren" oder
überbrücken (z.B. Sicherungen,
Übertemperatur-Auslöser)
Brandgefahr durch Überlastung, Kurzschluss, unzulässige Erwärmung
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Brandschutz in unserem Betrieb
Brandschutz bei elektrischen Anlagen und Geräten (2)
Brandgefahr durch Überlastung, Kurzschluss, unzulässige Erwärmung
Heiz- und Kochgeräte auf
feuerfeste Unterlage stellen
Lüftungsöffnungen nicht
verdecken
Geräte nach Arbeits- bzw.
Betriebsende ausschalten
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Brandschutz in unserem Betrieb
Löscheinrichtungen
Mit Standort von Löscheinrichtungen
vertraut machen
(Feuerlöscher, Wandhydranten)
Beachten, dass das Löschmittel
für die Art des Brandes geeignet ist
(Brandklassen)
Beim Löschen von Elektrobränden:
Mindestabstand einhalten
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Brandschutz in unserem Betrieb
Verhalten im Brandfall
Feuerschutztüren und -tore
stets funktionsfähig halten
(nicht verstellen, festbinden
oder verkeilen)
Fenster/Türen geschlossen halten
(Sauerstoffzufuhr vermeiden)
Kollegen alarmieren
Stark verqualmte Räume
gebückt oder kriechend verlassen
Keine Aufzüge verwenden
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Brandschutz in unserem Betrieb
Alarmierung
Wo brennt es? (Brandstelle)
Was brennt und
in welchem Umfang?
Sind Personen verletzt
oder in Gefahr?
Wer meldet? (Name angeben)
Telefonat nicht selbst beenden,
Rückfragen der Feuerwehr/
Rettungsleitstelle/Polizei abwarten
Eine telefonische Brandmeldung muss folgende Angaben enthalten:
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Brandschutz in unserem Betrieb
Rettungswege und Notausgänge
Mit dem Verlauf von Rettungswegen
und Notausgängen vertraut machen
Rettungswege und Notausgänge
nicht einengen oder verstellen
Prüfen, ob Notausgangstüren
sich von innen ohne Hilfsmittel
öffnen lassen
1 © BGN 2009
Sicherer
Umgang mit
elektrischem
Strom
2
Folgen von Stromunfällen
Sicherer Umgang mit elektrischem Strom
Stromschlag ("Wischer")
+ Schreckreaktion
Muskelverkrampfung
Atemlähmung
Herzkammerflimmern,
bzw. Herzstillstand
Verbrennungen
© BGN 2009
3
Einflüsse auf die Schwere eines Stromunfalls
Sicherer Umgang mit elektrischem Strom
Die Schwere eines Elektrounfalls hängt ab von der
herrschenden Spannung und den Umgebungsbedingungen
Günstig
Gummi- oder
Kunststoffunterlage
Gummisohlen,
trockene Füße
trockene Kleidung
isolierender
Standort,
geringe
Luftfeuchtigkeit
Ungünstig
Nasser Boden,
Erdreich, geerdete
Metallunterlage
barfuß, nasse
Sohlen/Füße
nasse/feuchte
Kleidung
enger, leitfähiger
Raum (z.B. Silo
Tank), hohe
Luftfeuchtigkeit
Umgebungsbedingungen
Fußboden
Schuhwerk
Bekleidung
Umgebung
© BGN 2009
4
Sichtprüfung
Sicherer Umgang mit elektrischem Strom
Vor dem Benutzen Sichtprüfung auf.....
äußerlich einwandfreien
Zustand,
intakte Isolation des Gerätes,
der Anschlussleistung,
des Steckers,
Knickschutz
bei Elektrowerkzeugen.
© BGN 2009
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Beschädigte Geräte oder Anlagen
Sicherer Umgang mit elektrischem Strom
Beschädigte Geräte oder Anlagen...
nicht weiter verwenden,
der Benutzung durch andere
Personen entziehen,
auf bestehende Gefahren
deutlich hinweisen,
dem Vorgesetzten oder
der Elektrofachkraft melden.
© BGN 2009
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Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
Sicherer Umgang mit elektrischem Strom
Niemals Reparaturen oder
Änderungen selbst
durchführen.
Nur eine Elektrofachkraft
darf Elektrogeräte,
bzw. Anlagen reparieren
und instandsetzen.
Keine Manipulationen
an Sicherheitseinrichtungen.
© BGN 2009
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Kennzeichung
Sicherer Umgang mit elektrischem Strom
Kennzeichnung elektrischer
Betriebs- und Einbauräume
mit Warnzeichen W08:
Warnung vor gefährlicher
elektrischer Spannung
© BGN 2009
8
Grundregeln
Sicherer Umgang mit elektrischem Strom
Geräte nicht an der Leitung
aufhängen oder hochheben.
Insbesondere Leitungen und
Steckvorrichtungen
vor rauher Behandlung schützen.
Auf dem Boden liegende
Leitungen nicht überfahren.
Leitungen oder Kabel
niemals einklemmen
oder abknicken.
An Kabeln nicht ziehen
oder zerren.
© BGN 2009
9
Grundregeln
Sicherer Umgang mit elektrischem Strom
Keine Feuchtigkeit
und Nässe in der Nähe
von elektrischen Geräten
oder Anlagen.
Geräte nicht
mit nassen Händen
oder Füßen benutzen.
© BGN 2009
x
1 © BGN 2013
Haut,
Skelett und
Atemwege
2
Belastungen der Haut
Haut, Skelett und Atemwege
© BGN 2013
Typische Beschwerden:
Rötungen der Haut
Jucken der Haut
Knötchen und/oder
Bläschenbildung
Nässen oder
Schuppenbildung
Raue und/oder
rissige Haut
3 © BGN 2013
Ursachen für Hautschäden
Haut, Skelett und Atemwege
Ungeschützter Umgang mit
Reinigungs-, Desinfektionsmitteln,
Laugen, Fettlösern, Entkalkungs-
und Metallputzmitteln
Kontakt mit Eiweiß, Teig,
Zusatzstoffen...
Austrocknen der Haut durch
häufigen Kontakt mit Wasser
und Waschmitteln
Kontakt mit allergieauslösenden Stoffen
Große Hitze oder Kälte
4
Hautschutzmaßnahmen
© BGN 2013
Haut, Skelett und Atemwege
Ersatzstoffe wählen
Hautschonende Arbeitsverfahren
Schutzhandschuhe tragen
Hautschutzmittel benutzen
5
Belastungen des Skeletts
© BGN 2013
Haut, Skelett und Atemwege
Typische Beschwerden:
Nackenschmerzen Rückenschmerzen
Schmerzen
im Schulterbereich Schmerzen in Armen und Handgelenken Hüftschmerzen Schmerzen in Knie-
und Fußgelenken Schmerzen in den Füßen
6 © BGN 2013
Haut, Skelett und Atemwege
Vermeiden Sie....
Stehen in ungünstiger Körperhaltung
Tragen in ungünstiger
Körperhaltung
regelmäßiges Heben schwerer Lasten
Belastungen des Skeletts vorbeugen
7 © BGN 2013
Haut, Skelett und Atemwege
Typische Beschwerden:
Verstopfte oder
laufende Nase Kribbeln, Brennen, Jucken
in Nase, Augen, Rachen Gerötete, tränende Augen
Kratzen im Hals
Häufiges Husten,
evtl. mit Auswurf
Atemnot
Belastungen der Atemwege
8 © BGN 2013
Haut, Skelett und Atemwege
Geschlossene Systeme
Lufttechnische Maßnahmen
Staubarmes Reinigen
Auf Hygiene achten
Bei Schädlingsbekämpfung
Herstellerinformationen beachten
Keine aggressiven Reinigungs-
und Desinfektionsmittel
Dosier- und Anwendungsanleitung
beachten
Belastungen der Atemwege vorbeugen
9
Bei Beschwerden
© BGN 2013
Haut, Skelett und Atemwege
Den Körper beobachten,
Veränderungen
wahrnehmen.
Treten die Beschwerden
nur bei der Arbeit, bei
bestimmten Tätigkeiten
oder auch
in der Freizeit auf?
Sprechen Sie dem Betriebsarzt
oder mit einem Arbeitsmediziner.
1
Alkoholbedingte Unfälle und Todesfälle
Alkohol am Steuer und bei der Arbeit
Insgesamt ca. 43.000
alkoholbedingte Todesfälle
pro Jahr in Deutschland
400 Getötete
im Straßenverkehr
bei Alkoholunfällen
(2011)
Fachleute schätzen:
25-30 Prozent der
Arbeitsunfälle
und Wegeunfälle
durch Alkohol
Arbeits- und Wegeunfälle
insgesamt
2
Alkohol am Steuer und bei der Arbeit
0,0 Promille 0,5 Promille 0,8 Promille 1,3 Promille
Einfaches
Risiko
Doppeltes
Risiko
Vierfaches
Risiko
Zwölffaches
Risiko
Je höher der Promillewert,
desto höher die Unfallgefahr.
Risiko in einen tödlichen Unfall verwickelt zu werden
3
Alkohol am Steuer und bei der Arbeit
Alkoholisierte Sicht
4
Alkohol am Steuer und bei der Arbeit
Tunnelblick
5
Alkohol am Steuer und bei der Arbeit
Alkoholabbau
Trink-Beginn Trink-Ende Weg zur Arbeit 20:00 21:00 22:00 23:00 24:00 1:00 2:00 3:00 4:00 5:00 6:00 7:00 8:00
0,0
0,5
1,0
1,5
Uhr
BAK 1,5 ‰
BAK 0,6 ‰
‰
Bei Verstoß gegen das Alkoholverbot drohen
Fahranfängern innerhalb der Probezeit :
• Geldbuße von 250 Euro,
• Zwei Punkte im Flensburger
Verkehrszentralregister,
• Teilnahme an einem kostenpflichtigen
Aufbauseminar,
• Verlängerung der Probezeit um zwei
weitere Jahre.
6
Alkohol am Steuer und bei der Arbeit
BGV A 1 „Grundsätze der Prävention
Pflichten der Versicherten § 15 Absatz 2 und 3“
(2) Versicherte dürfen sich durch den
Konsum von Alkohol, Drogen oder
anderer berauschender Mittel nicht in
einen Zustand versetzen, durch den sie
sich selbst oder andere gefährden
können.
(3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von
Medikamenten.
1
Drogen
2009
2
Drogen
2009
3
Drogen
2009
4
Drogen
2009
Mögliche Auswirkungen von Cannabis
• Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft werden grenzenlos miteinander vermengt,
• Verlust des Zeitgefühls,
• Verschwinden des Zeitdrucks,
• Konsument fühlt sich beschwingt,
• Heißhunger (z.B. auf Schokolade),
• Ängste, Schmerzen und psychische Belastungen treten auf,
• Hochgefühl aus Wärme und Wohlbehagen verbreitet sich,
• Rededrang ist ganz offensichtlich.
• Auftreten von Wahrnehmungs- verzerrungen
(Auswahl)
5
Drogen
2009
Drogenbedingte Ausfallerscheinungen
• Koordinationsprobleme,
• Reaktionsverzögerungen,
• Apathie,
• Selbstüberschätzung,
• Sehbeeinträchtigung,
• Konzentrationsmängel,
• Beeinträchtigung der Sinneswahrnehmung,
• Halluzinationen,
• Panik über die veränderte Wahrnehmung.
6
Drogen
2009
7
Drogen
2009
BGV A 1 „Grundsätze der Prävention Pflichten der Versicherten § 15 Absatz 2 und 3“
(2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderer berauschender Mittel nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
(3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.
8
Drogen
2009
9
Drogen
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Fahren unter Drogeneinwirkung -Konsequenzen-
• 4 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister,
• Von € 250,- bis € 1.500,- Geldstrafe,
• Fahrverbot bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis,
• Meist Anordnung der MPU vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch die Führerschein-behörde,
Drogeneinwirkung liegt dann vor, wenn eine verbotene Substanz, gleich in welcher Konzentration, im Blut nachgewiesen werden kann!