Post on 29-Mar-2021
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Öffentliche Wohnraumförderung 2021
Gestaltungswille der
Landesregierung Nordrhein-Westfalen:
Seit Sommer 2017 ist das Ziel der Landes-
regierung ein Mehr an Wohnungsbau in
allen Segmenten zu erreichen. Nur ein
Mehr an Wohnungsbau trägt dazu bei,
Preise und Preisentwicklungen wieder in
den Griff zu bekommen. Dafür wurden
und werden Gesetze geändert, neue In-
strumente zur Unterstützung der Städte
und Gemeinden auf den Weg gebracht
und erprobt.
Rund 167.000 Wohnungen in Wohn- und
Nichtwohngebäuden sind in Nordrhein-
Westfalen genehmigt und/oder im Bau
befindlich (2020/2019).
Grundstücke sind der Flaschen-
hals, wenn es um ein Mehr an Wohnungsbau
geht: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
hat mit der Landesinitiative „Bau. Land. Leben.“
für die Kommunen fünf Maschinen in eine Werk-
statt gestellt, um Kommunen bei der Aktivierung
von Bauland zu unterstützen:
100 Baulandgespräche mit Identifikation von
rund 5.700 Hektar Flächenpotential für
Wohnbauland
Zusage von 162 geförderten Rahmenplanun-
gen und Strukturkonzepte – 52 für die Ent-
wicklung von 786 Hektar Bauland an Halte-
punkten beauftragt
Quelle Grafik: Marina Zlochin – stock.adobe.com
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Gebäude
Erleichterungen im Landes-Bauordnungs-
recht seit 1. Januar 2019 in Kraft; weitere
Erleichterungen sollen zum 1. Juli 2021 in
Kraft treten.
Bundesgesetzliche Wohngeld-Reform
zum 1. Januar 2020: Regelmäßige An-
passung garantiert.
Entlastung bei den Heizkosten zum
Ausgleich der CO2-Steuer: Anhebung
des Wohngeldes im Schnitt um 15 Euro
im Monat seit dem 1. Januar 2021
Reform des Bundes-Baugesetzbuches in
2021 mit dem Ziel, ein Mehr an Wohnungs-
bau zu ermöglichen.
Geld
Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt einen garantier-
ten Finanzrahmen von 1,1 Milliarden Euro mithilfe des Bundes
für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau zur Verfügung.
Schwerpunkt ist der Neubau von Mietwohnraum.
Wesentliche Neuerungen in der öffentlichen Wohn-
raumförderung 2021:
Neufassung der Gebietskulissen für die öffentliche
Wohnraumförderung: Sicherstellung einer bedarfs- und
kostengerechten Bereitstellung der Fördermittel
Vollständige Überarbeitung und Neustrukturierung der
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB):
Vereinfachung und Verbesserung der Anwendbar-
keit
Optimierung der Förderkonditionen, insbesondere
der Zusatzdarlehen
Weiter für ein Mehr an barrierefreiem Wohnen: Zusatz-
komponente für den Einbau elektrisch bedienbarer Tü-
ren
Förderung des natürlichen Bauens: Förderung von Photo-
voltaik-Anlagen für Mieterstromangebote oder zur De-
ckung von Hausstrom
Mietniveau-Stufen 1 und 2 erhalten weiterhin die Förder-
konditionen der Mietniveau-Stufe 3 für ein Mehr an Miet-
wohnungsneubau
Fortführung des 2020 erfolgreich begonnenen Förder-
bausteins zur Modernisierung von Auszubildenden-/und
Studierendenwohnheimen
Start eines Modellprojekts in den Städten Bonn, Düssel-
dorf, Köln und Münster: Attraktives Förderangebot zum
Erwerb und zur Verlängerung von Sozialbindungen
Gemeinschaft Es geht nur gemeinsam:
Die Politik der Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt auf die Freiheit
des Wirtschaftens, beruhend auf Privateigentum und Unternehmensinitia-
tive, verbunden mit ihrer sozialen Verantwortung für das Gemeinwohl.
Denn: Nur ein Mehr an Wohnungsbau bietet den nachhaltigsten Schutz
für Mieterinnen und Mieter und sichert zugleich die Bezahlbarkeit des
Wohnens für breite Schichten unserer Bevölkerung – dies schließt die Bil-
dung von Eigentum ein.
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Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung 2020
Auch wenn Corona die Schlagzeilen beherrscht: Wohnen ist elementarer Be-
standteil der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Dieser Grundsatz lei-
tet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen seit ihrer ersten Stunde im Jahr 2017.
Oberstes Credo der Landesregierung war und ist dabei, ein Klima für Neubau in
Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Denn mehr Wohnraum ist das beste Rezept ge-
gen steigende Mieten.
Die aktuellen Zahlen zeigen: Die Landesregierung hat Wort gehalten. Es weht ein
Klima für Neubau durch Nordrhein-Westfalen.
1,037 Milliarden Euro (2019: 937,8 Millionen Euro; 2018: 923,4 Millionen Euro) bewil-
ligte Mittel in 2020 stellen einen neuen Höchststand in der laufenden Legislaturpe-
riode dar. Und das in einem Jahr, in dem wirtschaftliche Unsicherheit infolge von
Corona Raum gegriffen hat und auch das Jahr 2021 bisher erfasst. Gegenüber
2019 konnten + 10,6 % mehr an öffentlicher Wohnraumförderung bewilligt werden.
Mit der Bewilligungssumme werden insgesamt 8.603 Wohneinheiten (2019: 8.513
WE) öffentlich gefördert. Sowohl der Mietwohnungsneubau als auch die Moderni-
sierungsförderung haben zu diesem Ergebnis, bei Verringerung der Eigentumsför-
derung, beigetragen.
Wohnungsneubau erreicht insgesamt Höchststände: Bis November 2019 wurden
über 55.000 neue Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt. Damit befinden sich
rund 167.000 neue Wohnungen in Bau oder sind genehmigt.
Durch wesentliche Neuerungen in der öffentlichen Wohnraumförderung, wie der
Neufassung der Gebietskulissen, verbessert die Landesregierung für das Förderjahr
2021 noch einmal die Rahmenbedingungen für Bauherren und Investoren, um
den Wohnungsbau weiter anzukurbeln.
Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung 2020
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cv
Kurzüberblick auf den Seiten 4 bis 7
Anlagen
1 Entwicklung der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden
Bevölkerungsentwicklung und Entwicklung der Wohnungen
Bauüberhang und Baugenehmigungen (Seiten 8 bis 10)
2 Ergebnis der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 – insgesamt
(Seite 11)
3 Ergebnis der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 – insgesamt – nach
Regierungsbezirken und Kreisen bzw. kreisfreien Städten (Seite 12 ff.)
4 Ergebnis der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 nach Programmar-
ten sowie Regierungsbezirken und Kreisen bzw. kreisfreien Städten
(Seite 14 ff.)
5 Ergebnis der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 nach Mietniveau-
Stufe und Programmart (Seiten 16 ff.)
6 Öffentliche Wohnraumförderung – Allgemeine Informationen
(Seite 20 f.)
Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung 2020
Seite 5
Anlage
Wohnungs-
bestand
2019
Neuer Höchststand: 9.060.333 Wohnungen in
Wohn- und Nichtwohngebäuden am 31. De-
zember 2019 in Nordrhein-Westfalen.
Gegenüber 2017 ein Netto-Plus von 87.559
Wohneinheiten bzw. rund +1,0 %.
2019 wurden in Nordrhein-Westfalen so viele
Wohnungen fertiggestellt wie seit 15 Jahren
nicht mehr.
Im Zeitraum 2010 bis 2018 erhöhte sich in
Nordrhein-Westfalen der Wohnungsbe-
stand um 345.811 neue WE bzw. rund
+ 4,0 %.
Bevölkerungsentwicklung
2019
In Nordrhein-Westfalen belief sich der Bevöl-
kerungsstand am 31. Dezember 2019 auf
17.947.221 Menschen. Gegenüber 2018 ein
Plus von 14.570 Personen bzw. rund + 0,1 %.
Städte und Gemeinden im Regierungsbe-
zirk Köln mit einem Zuwachs von 9.943
(2018: +14.676) Personen. Gemessen an
der Gesamtzunahme macht das einen An-
teil von 68,2 % (2018: 71,5 %) aus.
Erneut gegenläufiger Trend im Regierungs-
bezirk Arnsberg: Nach 2018 verringerte sich
auch im Jahr 2019 die Bevölkerung um
1.929 Personen (2018: rund -1.100). Gemes-
sen an der Gesamtveränderung macht
das einen Anteil von -13,2 % (2018: -5,3 %)
aus.
In den Regierungsbezirken Arnsberg, Det-
mold, Düsseldorf und Münster übersteigt der
Zuwachs an Wohnungen die Zunahme der
Bevölkerung – im Verhältnis 2019 zu 2018.
Im Regierungsbezirk Köln erhöhte sich die
Wohnungsanzahl um 13.625 Wohneinheiten
(2018: +12.377 WE) bzw. + 0,6 %, während sich
die Bevölkerungszahl um + 9.943 Personen
bzw. 0,2 % erhöht hat.
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Anlage
Bauüberhang und
Baugenehmigungen
2019/2018
Neuer Höchststand: 9.060.333 Wohnungen in
Wohn- und Nichtwohngebäuden am 31. De-
zember 2019 in Nordrhein-Westfalen.
Am 31. Dezember 2019 betrug der Bauüber-
hang rund 112.046 (2018: 106.578) Wohnein-
heiten.
Dieser setzt sich aus genehmigten Neubau-
vorhaben für Wohnungen in Wohn- und
Nichtwohngebäuden in Höhe von 96.386
(2018: 92.408) WE und Bestandsausbauten
in Höhe von 15.660 (2018: 14.170) WE zu-
sammen.
Von den genehmigten Wohnungs-Neubau-
ten befanden sich am 31. Dezember 2019
rund 61.818 WE im Bau (2018: 58.009).
Der Bau von 34.657 genehmigten WE (2018:
34.399) war in 2019 noch nicht begonnen.
Mit Stand „November 2020“ waren im Jahr
2020 durch die 212 unteren Bauaufsichtsbe-
hörden in Nordrhein-Westfalen der Bau von
rund 55.261 WE in Wohngebäuden inkl. Be-
standsausbauten genehmigt worden.
Zum Vergleich – genehmigte Wohneinhei-
ten im Vergleichszeitraum der Vorjahre:
November 2020: 55.261 WE (+5.172 WE)
November 2019: 50.089 WE (+ 680 WE)
November 2018: 49.409 WE (+4.017 WE)
November 2017: 45.392 WE
Ergebnis der
öffentlichen
Wohnraumförderung
insgesamt
2020
Ergebnis der
Im Jahr 2020 wurden Mittel aus der öffentli-
chen Wohnraumförderung in Höhe von 1,037
Milliarden Euro (2019: 937,8 Millionen Euro;
2018: 923,4 Millionen Euro) bewilligt.
Gegenüber 2019 konnten somit in 2020
rund 99,3 Millionen Euro bzw. + 10,6 % mehr
an öffentlicher Wohnraumförderung bewil-
ligt werden.
Mit der Bewilligung von über einer Milliarde
Euro in 2020 werden insgesamt 8.603
Wohneinheiten (2019: 8.513 WE) öffentlich ge-
fördert.
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Anlage
öffentlichen
Wohnraumförderung
insgesamt
2020
-Fortsetzung-
Gegenüber 2019 erhöhte sich die Anzahl
der geförderten Wohneinheiten in 2020 ins-
gesamt um 90 WE bzw. + 1,1 %.
Ergebnis nach Programmarten:
Mietwohnungen/Wohnheime – Neubau:
2020 wurden öffentliche Wohnraumförder-
mittel für den Neubau von 5.591 WE (2019:
5.463 WE) bewilligt. Gegenüber 2019 sind
das 128 WE mehr.
Modernisierungsförderung:
2020 wurden für 2.537 WE öffentliche
Wohnraumfördermittel für die Modernisie-
rung von Wohnungsbeständen (Energie,
Abbau von Barrieren) bewilligt. Gegen-
über 2019 sind das 241 WE bzw. + 10,5 %
mehr.
Corona-Jahr in der Eigentumsförderung:
2020 wurden öffentliche Wohnraumförder-
mittel für 475 WE bewilligt. Gegenüber 2019
sind das 279 WE bzw. – 37,0 % weniger.
Ergebnis der
öffentlichen
Wohnraumförderung
insgesamt nach
Regierungsbezirken und
Kreisen bzw. kreisfreien
Städten
2020
Regierungsbezirke: Im Regierungsbezirk Köln
wurden 293,1 Millionen Euro für 2.081 WE in
2020 bewilligt. Im Regierungsbezirk Münster
wurden für 1.830 WE rund 229,4 Millionen Euro
bewilligt.
Kreisfreie Städte sind Spitzenreiter bei den Be-
willigungen: Stadt Köln mit 147,9 Millionen
Euro für 1.077 WE, gefolgt von der Stadt Dort-
mund mit 43,7 Millionen Euro für 798 WE und
der Stadt Bielefeld mit 65,4 Millionen Euro für
650 WE.
Ergebnis der
öffentlichen
Wohnraumförderung
nach Programmarten so-
wie nach Regierungsbe-
zirken und Kreisen bzw.
kreisfreien Städten
2020
Ergebnis nach Programmarten:
Mietwohnungen/Wohnheime – Neubau:
Spitzenreiter – die TOP 5:
Köln mit 105,7 Mio. Euro für 656 WE,
Münster mit 66,0 Mio. Euro für 511 WE,
Bielefeld mit 33,2 Mio. Euro für 273 WE,
Rheine mit 26,9 Mio. Euro für 207 WE,
Duisburg mit 26,5 Mio. Euro für 192 WE.
Modernisierungsförderung:
Spitzenreiter – die TOP 5:
Dortmund mit 28,8 Mio. Euro für 713 WE,
Köln mit 41,7 Mio. Euro für 418 WE,
Seite 8
Anlage
Ergebnis der
öffentlichen
Wohnraumförderung
nach Programmarten so-
wie nach Regierungsbe-
zirken und Kreisen bzw.
kreisfreien Städten
2020
-Fortsetzung-
Bielefeld mit 27,3 Mio. Euro für 344 WE,
Bochum mit 11,2 Mio. Euro für 137 WE,
Velbert mit 9,6 Mio. Euro für 100 WE.
Eigentumsförderung:
Spitzenreiter – die TOP 5:
Kreis Steinfurt mit 8,5 Mio. Euro für 63 WE,
Kreis Borken mit 7,0 Mio. Euro für 52 WE,
Bielefeld mit 4,9 Mio. Euro für 33 WE,
Münster mit 4,7 Mio. Euro für 28 WE,
Kreis Paderborn mit 3,9 Mio. Euro für 27
WE.
Ergebnis der öffentlichen
Wohnraumförderung
nach Mietniveau-Stufen
und Programmarten
2020
In 240 von 396 Kommunen wurden 2020 öf-
fentliche Wohnraumfördermittel in Höhe von
1.037,09 Millionen Euro für 8.603 WE bewilligt.
89,6 % dieser WoFö-Mittel entfallen auf 151
Kommunen, die in den Mietniveaus M3 bis
M4+ eingruppiert sind.
10,4 % der WoFö-Mittel wurden in 88 Kom-
munen, die in dem Mietniveau M1 oder M2
eingruppiert sind, bewilligt.
In 156 Kommunen (Anteil: 39,4 %) wurden in
2020 keine öffentlichen Wohnraumfördermit-
tel bewilligt:
davon befinden sich 51 Kommunen im Re-
gierungsbezirk Köln, von denen 13 Kommu-
nen zur Mietniveau-Stufe M4 gehören;
In 51,5 % aller Kommunen im Regie-
rungsbezirk Köln (51/99) wurden 2020
keine öffentlichen Wohnraumförder-
mittel bewilligt.
Durchschnittliche Förder-
höhen nach Mietniveau-
Stufe und Programmart
2020
Die durchschnittliche Förderhöhe einer WE im
Rahmen des Neubaus von Mietwohnun-
gen/Wohnheimen beläuft sich 2020 auf
141,6 TEUR. Die durchschnittliche Förderhöhe
bei der Eigentumsförderung beträgt
140,9 TEUR.
Bei der Modernisierungsförderung beträgt die
durchschnittliche Förderhöhe 69,8 TEUR/WE.
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A. Entwicklung der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäude zum jeweiligen 31. Dezember eines Jahres nach Regierungsbezirken Quelle: IT.NRW – Wohnungsbestand (F243 [Jahr] 00)
Regierungsbezirk Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden zum 31. Dezember ..
2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010
Arnsberg 1.854.810 1.848.541 1.842.684 1.837.284 1.831.941 1.827.631 1.822.632 1.818.150 1.814.084 1.809.942
2019 – 2010 absolut + 44.868
2019 – 2010 relativ + 2,5 %
zum Vorjahr absolut + 6.269 + 5.857 + 5.400 + 5.343 + 4.310 + 4.999 + 4.482 + 4.066 + 4.142
zum Vorjahr relativ + 0,3 % + 0,3 % + 0,3 % + 0,3 % + 0,2 % + 0,3 % + 0,3 % + 0,2 % + 0,2 %
Detmold 998.716 992.258 986.350 980.740 975.497 970.719 964.380 960.691 956.904 953.345
2019 – 2010 absolut + 45.371
2019 – 2010 relativ + 4,8 %
zum Vorjahr absolut + 6.458 + 5.908 + 5.610 + 5.243 + 4.778 + 6.339 + 3.689 + 3.787 + 3.559
zum Vorjahr relativ + 0,7 % + 0,6 % + 0,6 % + 0,5 % + 0,5 % + 0,7 % + 0,4 % + 0,4 % + 0,4 %
Düsseldorf 2.697.777 2.686.576 2.676.663 2.665.497 2.655.995 2.647.503 2.638.732 2.630.097 2.622.236 2.616.191
2019 – 2010 absolut + 81.586
2019 – 2010 relativ + 3,1 %
zum Vorjahr absolut + 11.201 + 9.913 + 11.166 + 9.502 + 8.492 + 8.771 + 8.635 + 7.861 + 6.045
zum Vorjahr relativ + 0,4 % + 0,4 % + 0,4 % + 0,4 % + 0,3 % +0,3 % + 0,3 % + 0,3 % + 0,2 %
Köln 2.228.267 2.214.642 2.202.265 2.189.555 2.176.400 2.165.560 2.152.250 2.141.498 2.131.959 2.122.294
2019 – 2010 absolut + 105.973
2019 – 2010 relativ + 5,0 %
zum Vorjahr absolut + 13.625 + 12.377 + 12.710 + 13.155 + 10.840 + 13.310 + 10.752 + 9.539 + 9.665
zum Vorjahr relativ + 0,6 % + 0,6 % + 0,6 % + 0,6 % + 0,5 % + 0,6 % + 0,5 % + 0,5 % + 0,5 %
Münster 1.280.763 1.272.346 1.264.812 1.256.170 1.248.242 1.240.896 1.233.134 1.225.275 1.218.364 1.212.750
2019 – 2010 absolut + 68.013
2019 – 2010 relativ + 5,6 %
zum Vorjahr absolut + 8.417 + 7.534 + 8.642 + 7.928 + 7.346 + 7.762 + 7.859 + 6.911 + 5.614
zum Vorjahr relativ + 0,7 % + 0,6 % + 0,7 % + 0,6 % + 0,6 % + 0,6 % + 0,6 % + 0,6 % + 0,5 %
Gesamtergebnis 9.060.333 9.014.363 8.972.774 8.929.246 8.888.075 8.852.309 8.811.128 8.775.711 8.743.547 8.714.522
2019 – 2010 absolut + 345.811
2019 – 2010 relativ + 4,0 %
zum Vorjahr absolut + 45.970 + 41.589 + 43.528 + 41.171 + 35.766 + 41.181 + 35.417 + 32.164 + 29.025
zum Vorjahr relativ + 0,5 % + 0,5 % + 0,5 % + 0,5 % + 0,4 % + 0,5 % + 0,4 % + 0,4 % + 0,3 %
Entwicklung der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden – 31. Dezember 20xx Anlage 1
Seite 10
B. Bevölkerungsentwicklung und Entwicklung der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden Quelle: IT.NRW – Bevölkerungszahlen (A113 [Jahr] 00)
Regierungsbezirk Bevölkerung zum Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden zum
31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Arnsberg 3.580.568 3.582.497 3.583.590 1.854.810 1.848.541 1.842.684
Jeweiliger Anteil BR an Gesamt 20,0 % 20,0 % 20,5 % 20,5 %
zum Vorjahr absolut - 1.929 - 1.093 + 6.269 + 5.857
zum Vorjahr relativ - 0,0 % - 0,0 % + 0,3 % + 0,3 %
Anteil der BR an Veränderung - 13,2 % - 5,3 % 13,6 % 14,1 %
Detmold 2.055.724 2.055.310 2.054.343 998.716 992.258 986.350
Jeweiliger Anteil an Gesamt 11,5 % 11,5 % 11,0 % 11,0 %
zum Vorjahr absolut + 414 + 967 + 6.458 + 5.908
zum Vorjahr relativ + 0,0 % + 0,1 % + 0,7 % + 0,6 %
Anteil der BR an Veränderung 2,8 % + 4,7 % 14,0 % 14,2 %
Düsseldorf 5.207.457 5.202.321 5.198.820 2.697.777 2.686.576 2.676.663
Jeweiliger Anteil an Gesamt 29,0 % 29,0 % 29,8 % 29,8 %
zum Vorjahr absolut + 5.136 + 3.501 + 11.201 + 9.913
zum Vorjahr relativ + 0,1 % + 0,1 % + 0,4 % + 0,4 %
Anteil der BR an Veränderung 35,3 % 17,1 % 24,4 % 23,8 %
Köln 4.478.847 4.468.904 4.454.228 2.228.267 2.214.642 2.202.265
Jeweiliger Anteil an Gesamt 24,9 % 24,9 % 24,6 % 24,6 %
zum Vorjahr absolut + 9.943 + 14.676 + 13.625 + 12.377
zum Vorjahr relativ + 0,2 % % + 0,3 % + 0,6 % + 0,6 %
Anteil der BR an Veränderung 68,2 % 71,5 % 29,6 % 29,8 %
Münster 2.624.625 2.623.619 2.621.153 1.280.763 1.272.346 1.264.812
Jeweiliger Anteil an Gesamt 14,6 % 14,6 % 14,1 % 14,1 %
zum Vorjahr absolut + 1.066 + 2.466 + 8.417 + 7.534
zum Vorjahr relativ + 0,4 % + 0,1 % + 0,7 % + 0,6 %
Anteil der BR an Veränderung 6,9 % 12,0 % 18,3 % 18,1 %
Gesamtergebnis 17.947.221 17.932.651 17.912.134 9.060.333 9.014.363 8.972.774
zum Vorjahr absolut + 14.570 + 20.517 + 45.970 + 41.589
zum Vorjahr relativ + 0,1 % + 0,1 % + 0,5 % + 0,5 %
Anlage 1
Seite 11
C. Bauüberhang 2019 Quelle: IT.NRW – Bauüberhang (F233 2019 00) Quelle: IT.NRW – Baugenehmigungen (F203 2020 01-11)
Landesdatenbank, Tabelle 31231-05
Regierungsbezirk
Bauüberhang (Wohn- und Nichtwohngebäude) inkl.
Baumaßnahmen an beste-henden Gebäuden
31. Dezember 2019
Wohnungen in Wohn- und Nicht-
wohngebäuden
31. Dezember 2019
Baugenehmigungen für Wohnungen in Wohnge-
bäuden inkl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden
November 2020
Arnsberg 15.708 1.854.810
in Wohngebäuden 15.125
in Nichtwohngebäuden 583
Detmold 14.124 998.716
in Wohngebäuden 13.727
in Nichtwohngebäuden 397
Düsseldorf 29.886 2.697.777
in Wohngebäuden 29.062
in Nichtwohngebäuden 824
Köln 33.703 2.228.267
in Wohngebäuden 32.731
in Nichtwohngebäuden 972
Münster 18.625 1.280.763
in Wohngebäuden 18.065
in Nichtwohngebäuden 560
Gesamtergebnis 55.261 112.046 9.060.333
in Wohngebäuden 108.710
in Nichtwohngebäuden 3.336
Bauüberhang – begonnene Maßnahmen – Neubau von Wohnungen 61.729
Bauüberhang – nicht begonnene Maßnahmen – Neubau von Wohnungen 34.657
Die Bauüberhangsstatistik von IT.NRW gibt Aufschluss über
den Bauvorrat am Jahresende sowie über das beste-
hende Potenzial an Bauaufträgen und gilt daher als wich-
tiger Indikator für die künftige Entwicklung der Bauwirt-
schaft.
Die Statistik des Bauüberhangs beruht auf einer Erhebung,
die von den zuständigen Bauämtern der Gemeinden je-
weils zum Jahresende (Stichtag 31.12.) durchgeführt wird.
Hierbei wird der Baufortschritt derjenigen Bauvorhaben
festgestellt, bei denen noch nicht alle wesentlichen Bau-
arbeiten abgeschlossen und die deshalb nicht als fertig-
gestellt gemeldet worden sind.
Es werden die Anzahl der Gebäude und der Wohnungen
sowie der umbaute Raum nach Gebäudearten, Bauher-
ren und nach Genehmigungszeiträumen erfasst.
Gleiches gilt auch für die noch nicht begonnenen Bau-
maßnahmen sowie für solche, deren Genehmigung erlo-
schen ist.
Definition: Bauüberhang
Anlage 1
Seite 12
A. Bereitgestelltes Programmvolumen, Programmergebnis und Programmausschöpfung über 20 Jahre (2001 – 2020)
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
in Millionen Euro
Bereitgestelltes Programmvolumen 1.024,4 979,2 1.026,9 985,0 985,0 917,2 900,0 840,0 1.000,0 1.000,0 800,0 850,0 800,0 800,0 800,0 1.100,0 1.100,0 1.100,0 1.100,00 1.100,00
Programmergebnis
a) Mietwohnungen / Wohnheimplätze
ohne Förderrichtlinie „Flüchtlinge“ 356,1 443,0 272,6 355,9 393,9 336,3 397,0 362,6 519,5 441,9 440,5 295,7 381,0 423,0 430,2 825,4 778,8 719,4 675,9 791,7
Förderrichtlinie „Flüchtlinge“ 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 79,9 152,5 31,1 0,0 0,0 0,0
b) Modernisierungsmaßnahmen 120,8 26,2 47,3 29,9 63,6 38,2 53,0 97,2 57,1 30,5 137,6 80,7 56,1 59,3 126,5 58,1 77,4 126,5 167,5 177,0
c) Eigentumsmaßnahmen 445,6 553,3 681,9 635,3 435,0 476,7 405,2 487,8 564,1 566,8 201,0 171,5 65,2 41,2 32,4 24,2 19,2 77,5 94,4 68,4
Programmergebnis gesamt 922,5 1.022,5 1.001,8 1.021,2 892,5 851,2 855,2 947,6 1.140,7 1.039,2 779,1 547,9 502,3 523,5 669,0 1.060,2 906,5 923,4 937,8 1.037,1
Programmergebnis gesamt
(ohne Förderrichtlinie „Flüchtlinge“) 922,5 1.022,5 1.001,8 1.021,2 892,5 851,2 855,2 947,6 1.140,7 1.039,2 779,1 547,9 502,3 523,5 589,1 907,7 875,4 923,4 937,8 1.037,1
Programmausschöpfung
(ohne Förderrichtlinie „Flüchtlinge“) 90,1 % 104,4 % 97,6 % 103,7 % 90,6 % 92,8 % 95,0 % 112,8 % 114,1 % 103,9 % 97,4 % 64,5 % 62,8 % 65,4 % 73,6 % 82,5 % 79,6 % 83,4 % 85,3 % 94,3 %
B. Geförderte Wohneinheiten über 20 Jahre (2001- 2020)
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Mietwohnungen und Wohnheimplätze
ohne Förderrichtlinie „Flüchtlinge“ 6.431 6.406 4.120 5.553 5.988 5.146 5.412 4.851 6.474 5.397 5.427 3.629 4.680 4.125 4.556 7.872 6.979 6.159 5.463 5.591
Förderrichtlinie „Flüchtlinge“ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.027 1.429 251 0 0 0
Modernisierungsmaßnahmen 15.371 2.034 1.576 855 2.031 2.070 2.066 4.447 2.675 1.615 3.307 2.200 1.760 2.134 3.293 1.619 2.258 1.892 2.296 2.537
Eigentumsmaßnahmen 7.721 8.976 10.937 10.407 7.719 8.134 6.978 7.721 7.872 7.564 2.189 2.068 775 454 319 229 178 611 754 475
Wohneinheiten gesamt 29.523 17.416 16.633 16.815 15.738 15.350 14.456 17.019 17.021 14.576 10.923 7.897 7.215 6.713 9.195 11.149 9.666 8.662 8.513 8.603
Wohneinheiten gesamt
(ohne Förderrichtlinie „Flüchtlinge“) 29.523 17.416 16.633 16.815 15.738 15.350 14.456 17.019 17.021 14.576 10.923 7.897 7.215 6.713 8.168 9.720 9.415 8.662 8.513 8.603
Ergebnis der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 für das Land Nordrhein-Westfalen Anlage 2
Seite 13
Öffentlich-geförderter Wohnraum (alle Programmarten) nach
Regierungsbezirken und Kreisen bzw. kreisfreien Städten 2020
Regierungsbezirk Kreis
Ergebnisse für alle Programmarten
Wohneinheiten absolut
2020 (in WE)
Öffentliche Wohn-raumförderung
2020 (in TEUR)
Arnsberg Dortmund 798 43.729
Bochum 276 34.918
Kreis Unna 176 24.217
Märkischer Kreis 145 21.611
Hagen 106 6.955
Herne 96 9.501
Hamm 83 13.152
Ennepe-Ruhr-Kreis 63 8.990
Kreis Soest 48 4.028
Hochsauerlandkreis 43 4.398
Kreis Olpe 28 3.203
Kreis Siegen-Wittgenstein 7 776
Arnsberg Ergebnis 2020 1.869 175.478
nachrichtlich: 2019 1.143 118.486
Detmold Bielefeld 650 65.444
Kreis Paderborn 154 23.515
Kreis Gütersloh 140 14.374
Kreis Lippe 49 5.470
Kreis Minden-Lübbecke 36 4.254
Kreis Herford 3 307
Kreis Höxter 1 23
Detmold Ergebnis 2020 1.033 113.387
nachrichtlich: 2019 898 96.188
Düsseldorf Duisburg 226 29.382
Rhein-Kreis Neuss 203 25.043
Kreis Mettmann 203 26.029
Düsseldorf 197 26.582
Kreis Kleve 166 23.693
Essen 145 19.210
Krefeld 137 19.377
Kreis Wesel 128 15.232
Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 – Anlage 3
Seite 14
Regierungsbezirk Kreis
Ergebnisse für alle Programmarten
Wohneinheiten absolut
2020 (in WE)
Öffentliche Wohn-raumförderung
2020 (in TEUR)
Oberhausen 115 10.584
Solingen 92 8.893
Kreis Viersen 54 6.795
Mülheim an der Ruhr 48 4.517
Wuppertal 38 4.304
Mönchengladbach 35 4.316
Remscheid 3 204
Düsseldorf Ergebnis 2020 1.790 224.161
nachrichtlich: 2019 2.702 301.586
Köln Köln 1.077 147.862
Städteregion Aachen 313 49.708
Bonn 177 21.126
Rhein-Sieg-Kreis 164 24.877
Rhein-Erft-Kreis 148 23.380
Kreis Euskirchen 60 6.889
Kreis Heinsberg 53 7.196
Leverkusen 50 8.571
Oberbergischer Kreis 25 1.734
Rheinisch-Bergischer Kreis 8 889
Kreis Düren 6 910
Köln Ergebnis 2020 2.081 293.142
nachrichtlich: 2019 2.182 267.583
Münster Münster 539 70.730
Kreis Steinfurt 501 63.428
Kreis Recklinghausen 300 31.229
Kreis Borken 162 20.508
Bottrop 121 13.692
Kreis Warendorf 90 13.373
Kreis Coesfeld 73 8.560
Gelsenkirchen 44 7.918
Münster Ergebnis 2020 1.830 229.438
nachrichtlich: 2019 1.588 152.744
zzgl. Darlehen für Menschen mit Schwerbehinderung 2020 1.489
Gesamtergebnis 2020 8.603 1.037.095
Seite 15
Öffentlich-geförderter Wohnraum (nach Programmarten) nach Regierungsbezirken und Kreisen bzw. kreisfreien Städten 2020
Regierungsbezirk Kreis
Ergebnisse für alle Programmarten Ergebnis aufgeteilt nach Programmarten
Mietwohnungen/Wohnheime Modernisierung von Beständen Eigentumsförderung
Wohneinheiten
absolut
2020
(in WE)
Öffentliche Wohn-
raumförderung
2020
(in TEUR)
Neubau
absolut
2020
(in WE)
Neubau
Öffentliche Wohn-
raumförderung
2020
(in TEUR)
Modernisierung
absolut
2020
(in WE)
Modernisierung
Öffentliche
Wohnraumförderung
2020
(in TEUR)
Eigentum
absolut
2020
(in WE)
Eigentum
Öffentliche Wohn-
raumförderung 2020
(in TEUR)
Arnsberg Dortmund 798 43.729 80 14.254 713 28.770 5 705
Bochum 276 34.918 136 23.128 137 11.236 3 554
Kreis Unna 176 24.217 165 23.041 4 119 7 1.057
Märkischer Kreis 145 21.611 138 20.918 3 198 4 495
Hagen 106 6.955 66 5.183 37 1.345 3 427
Herne 96 9.501 0 0 94 9.241 2 260
Hamm 83 13.152 81 12.866 0 0 2 286
Ennepe-Ruhr-Kreis 63 8.990 50 7.903 10 593 3 494
Kreis Soest 48 4.028 37 2.564 0 0 11 1464
Hochsauerlandkreis 43 4.398 28 2.859 6 495 9 1.044
Kreis Olpe 28 3.203 7 954 3 199 18 2.050
Kreis Siegen-Wittgenstein 7 776 1 103 2 161 4 512
Arnsberg Ergebnis 1.869 175.478 789 113.773 1.009 52.357 71 9.348
Detmold Bielefeld 650 65.444 273 33.196 344 27.311 33 4.937
Kreis Paderborn 154 23.515 123 19.378 4 284 27 3.853
Kreis Gütersloh 140 14.374 86 11.625 48 1.951 6 798
Kreis Lippe 49 5.470 26 2.713 4 270 19 2.487
Kreis Minden-Lübbecke 36 4.254 27 3.359 1 42 8 853
Kreis Herford 3 307 0 4 1 45 2 258
Kreis Höxter 1 23 0 0 1 23 0 0
Detmold Ergebnis 1.033 113.387 535 70.275 403 29.926 95 13.186
Düsseldorf Duisburg 226 29.382 192 26.483 32 2.643 2 256
Rhein-Kreis Neuss 203 25.043 147 19.892 43 3.122 13 2.029
Kreis Mettmann 203 26.029 68 11.683 111 10.371 24 3.975
Düsseldorf 197 26.582 186 25.517 10 910 1 155
Kreis Kleve 166 23.693 148 21.339 0 0 18 2.354
Essen 145 19.210 144 19.107 0 0 1 103
Krefeld 137 19.377 126 17.669 2 197 9 1.511
Kreis Wesel 128 15.232 108 14.745 17 85 3 402
Oberhausen 115 10.584 61 7.461 50 2.551 4 572
Solingen 92 8.893 9 1.606 83 7.287 0 0
Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 Anlage 4
Seite 16
Regierungsbezirk Kreis
Ergebnisse für alle Programmarten Ergebnis aufgeteilt nach Programmarten
Mietwohnungen/Wohnheime Modernisierung von Beständen Eigentumsförderung
Wohneinheiten
absolut
2020
(in WE)
Öffentliche Wohn-
raumförderung
2020
(in TEUR)
Neubau
absolut
2020
(in WE)
Neubau
Öffentliche Wohn-
raumförderung
2020
(in TEUR)
Modernisierung
absolut
2020
(in WE)
Modernisierung
Öffentliche
Wohnraumförderung
2020
(in TEUR)
Eigentum
absolut
2020
(in WE)
Eigentum
Öffentliche Wohn-
raumförderung 2020
(in TEUR)
Kreis Viersen 54 6.795 45 5.707 2 166 7 922
Mülheim an der Ruhr 48 4.517 0 0 48 4.517 0 0
Wuppertal 38 4.304 29 3.628 6 205 3 471
Mönchengladbach 35 4.316 29 3.699 3 163 3 454
Remscheid 3 204 0 0 2 53 1 151
Düsseldorf Ergebnis 1.790 224.161 1.292 178.536 409 32.270 89 13.355
Köln Köln 1.077 147.862 656 105.668 418 41.695 3 499
Städteregion Aachen 313 49.708 302 48.321 3 232 8 1.155
Bonn 177 21.126 135 18.752 41 2.234 1 140
Rhein-Sieg-Kreis 164 24.877 159 24.100 0 0 5 777
Rhein-Erft-Kreis 148 23.380 144 22.858 1 100 3 422
Kreis Euskirchen 60 6.889 51 6.506 9 383 0 0
Kreis Heinsberg 53 7.196 46 6.288 0 0 7 908
Leverkusen 50 8.571 48 8.369 1 45 1 157
Oberbergischer Kreis 25 1.734 0 0 15 625 10 1.109
Rheinisch-Bergischer-Kreis 8 889 0 0 4 227 4 662
Kreis Düren 6 910 4 669 0 0 2 241
Köln Ergebnis 2.081 293.142 1.545 241.531 492 45.541 44 6.070
Münster Münster 539 70.730 511 66.039 0 0 28 4.691
Kreis Steinfurt 501 63.428 428 53.990 10 922 63 8.516
Kreis Recklinghausen 300 31.229 136 18.242 157 12.017 7 970
Kreis Borken 162 20.508 92 11.834 18 1.714 52 6.960
Bottrop 121 13.692 97 12.781 21 525 3 386
Kreis Warendorf 90 13.373 76 11.496 2 106 12 1.771
Kreis Coesfeld 73 8.560 48 5.619 16 1.600 9 1.341
Gelsenkirchen 44 7.918 42 7.598 0 0 2 320
Münster Ergebnis 1.830 229.438 1.430 187.599 224 16.884 176 24.955 zzgl. Darlehen für Menschen mit Schwerbehinderung 1.489 1.489
Gesamtergebnis 8.603 1.037.095 5.591 791.714 2.537 176.978 475 66.914
Seite 17
Öffentlich-geförderter Wohnraum (nach Programmarten) nach Mietniveau-Stufe 2020 sowie durchschnittliche Förderhöhen
Mietniveau
2018 - 2020
Anzahl
Städte in
Mietni-
veau-
Stufe
Ergebnisse für alle Programmarten
Anteil der Mietniveau-
Stufe am WoFö-
Ergebnis 2020
Ergebnis aufgeteilt nach Programmarten
Mietwohnungen/Wohnheime Modernisierung von Beständen Eigentumsförderung
Wohneinheiten
absolut
2020
(in WE)
Öffentliche Wohn-
raumförderung
2020
(in TEUR)
Neubau
absolut
2020
(in WE)
Neubau
Öffentliche Wohn-
raumförderung
2020
(in TEUR)
Modernisierung
absolut
2020
(in WE)
Modernisierung
Öffentliche
Wohnraumförderung
2020
(in TEUR)
Eigentum
absolut
2020
(in WE)
Eigentum
Öffentliche Wohn-
raumförderung 2020
(in TEUR) 1 47 21 1.982 0,2 % 0 0 5 298 16 1.684
2 137 885 105.396 10,2 % 589 76.550 169 12.668 127 16.178
3 148 2.822 350.428 33,8 % 2.113 286.598 512 35.930 197 27.900
4 60 2.885 311.500 30,1 % 1.401 212.590 1.382 83.243 102 15.667
4+ 4 1.990 266.300 25,7 % 1.488 215.976 469 44.839 33 5.485
Gesamtergeb-nis*
396 8.603 1.035.606 100,0 % 5.591 791.714 2.537 176.978 475 66.914
* ohne Darlehen für Menschen mit Schwerbehinderung i.H.v. 1,489 Mio. Euro
Mietniveau-Stufen
Die in den Förderrichtlinien für die öffentlichen Wohnraumförderung bestimmte Förderintensität orientiert sich in der Mietwohnraumförderung (Neubau) an den Mietniveaus und in der Eigentumsförde-
rung an den hierfür gebildeten Kostenkategorien. Die Einteilung der Kommunen wird sowohl in der Mietwohnraumförderung als auch in der Eigentumsförderung in vier Kostenkategorien (hoch, über-
durchschnittlich, unterdurchschnittlich, niedrig) vorgenommen.
Die Einstufung einer Kommune in eine Mietniveau-Stufe (Mietwohnungsneubau) und der Bedarfsstufe für die Eigentumsförderung kann unterschiedlich sein.
Aus Vereinfachungsgründen und weil die Priorität der öffentlichen Wohnraumförderung auf dem Mietwohnungsneubau liegt, erfolgt obige Auswertung über die Mietniveau-Stufen.
In 240 Kommunen (Anteil: 60,6 %) von 396 Kommunen wurden öffentliche Wohnraumfördermittel 2020 bewilligt:
151 von 240 Kommunen (Anteil: 62,9 %) in den Mietniveaus 3 bis 4+ haben Bewilligungen aus der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 in Höhe von 928,2 Millionen Euro (Anteil: 89,6 %) für 7.697
Wohneinheiten (über alle Programmarten) erhalten
89 von 240 Kommunen (Anteil: 37,1 %) in den Mietniveau-Stufen 1 und 2 haben Bewilligungen in 2020 über 107,4 Millionen Euro (Anteil: 10,4 %) für 906 Wohneinheiten (über alle Programmarten)
erhalten.
In 156 von 396 Kommunen (Anteil: 39,4 %) wurde die öffentliche Wohnraumförderung in 2020 nicht in Anspruch genommen:
Mietniveau 1: 36 von 47 Kommunen haben die öffentliche Wohnraumförderung 2020 nicht in Anspruch genommen:
Ergebnisse der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 Anlage 5
Seite 18
12 Kommunen im Regierungsbezirk Arnsberg (Bestwig, Erndtebrück, Hallenberg, Kirchhundem, Lippetal, Marsberg, Medebach, Nachrodt-Wiblingwerde, Neunkirchen,
Rüthen, Werdohl und Winterberg), 20 Kommunen liegen im Regierungsbezirk Detmold (Bad Driburg, Barntrup, Beverungen, Borgentreich, Büren, Dörentrup, Extertal, Hille,
Höxter, Kalletal, Lügde, Marienmünster, Nieheim, Preußisch-Oldendorf, Schieder-Schwalenberg, Steinheim, Stemwede, Vlotho, Warburg und Willebadessen) und vier Kommu-
nen liegen im Regierungsbezirk Köln (Blankenheim, Dahlem, Hellenthal und Morsbach).
Mietniveau 2: 59 von 137 Kommunen haben keine Mittel aus der öffentlichen Wohnraumförderung in 2020 beansprucht:
16 Kommunen im Regierungsbezirk Arnsberg (Bad Berleburg, Bad Laasphe, Balve, Bönen, Breckerfeld, Erwitte, Fröndenberg/Ruhr, Geseke, Halver, Hilchenbach, Kierspe,
Meinerzhagen, Möhnesee, Schalksmühle, Welver und Wickede), 12 Kommunen im Regierungsbezirk Detmold (Augustdorf, Bad Oeynhausen, Enger, Hiddenhausen, Hüllhorst,
Kirchlengern, Oerlinghausen, Petershagen, Porta Westfalica, Rödinghausen, Schlangen und Spenge), 20 Kommunen befinden sich im Regierungsbezirk Köln (Aldenhoven,
Bad Münstereifel, Heimbach, Hückeswagen, Hürtgenwald, Kall, Linnich, Mechernich, Nettersheim, Niederzier, Nörvenich, Radevormwald, Reichshof, Ruppichteroth, Simmer-
ath, Titz, Übach-Palenberg, Waldfeucht, Windeck und Zülpich) und elf Kommunen im Regierungsbezirk Münster (Dorsten, Gescher, Herten, Horstmar, Neuenkirchen, Oelde,
Rosendahl, Saerbeck, Südlohn, Velen und Wettringen).
Mietniveau 3: 44 von 148 Kommunen haben 2020 die öffentliche Wohnraumförderung nicht in Anspruch genommen:
acht Kommunen im Regierungsbezirk Arnsberg (Bad Sassendorf, Freudenberg, Netphen, Schwelm, Sprockhövel, Unna, Wetter und Wilnsdorf), drei Kommunen im Regierungs-
bezirk Detmold (Hövelhof, Verl und Werther), 13 Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf (Alpen, Brüggen, Dinslaken, Hünxe, Kerken, Kevelaer, Neukirchen-Vluyn, Rhein-
berg, Rheurdt, Schermbeck, Sonsbeck, Straelen und Wülfrath), 14 Kommunen im Regierungsbezirk Köln (Eitorf, Elsdorf, Gangelt, Inden, Jülich, Kreuzau, Langerwehe, Lindlar,
Merzenich, Much, Nideggen, Swisttal, Wermelskirchen und Würselen) und sechs Kommunen im Regierungsbezirk Münster (Heiden, Nordwalde, Nottuln, Olfen, Ostbevern und
Wadersloh).
Mietniveau 4: Immerhin 17 von 60 Kommunen in der Mietniveau-Stufe 4 haben keine öffentliche Wohnraumförderung 2020 beansprucht:
davon liegen drei Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf (Kempen, Rommerskirchen und Tönisvorst), 13 Kommunen im Regierungsbezirk Köln (Bad Honnef, Burscheid,
Kerpen, Königswinter, Kürten, Meckenheim, Odenthal, Overath, Pulheim, Rösrath, Wachtberg, Weilerswist und Wesseling) und mit Havixbeck eine Kommune im Regierungs-
bezirk Münster.
aufgeteilt nach Regierungsbezirken: 157 Kommunen ohne Bewilligungen aus der öffentlichen Wohnraumförderung 2020
Arnsberg: 36 Kommunen (Anteil: 43,4 %) von insgesamt 83 Kommunen
Detmold: 35 Kommunen (Anteil: 50,0 %) von insgesamt 70 Kommunen
Düsseldorf: 16 Kommunen (Anteil: 24,2 %) von insgesamt 66 Kommunen
Köln: 51 Kommunen (Anteil: 51,5 %) von insgesamt 99 Kommunen
Münster: 18 Kommunen (Anteil: 23,1 %) von insgesamt 78 Kommunen
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Durchschnittliche Förderhöhen nach Programmart und Mietniveau:
Mietwohnungen/Wohnheime – Neubau:
Mietniveau
2018 - 2020
Anzahl
Städte in
Mietniveau-
Stufe
Ergebnisse für alle Programmarten Ergebnis aufgeteilt nach Programmarten
Mietwohnungen/Wohnheime
Wohneinheiten
absolut
2020
(in WE)
Öffentliche Wohn-
raumförderung
2020
(in TEUR)
Neubau
absolut
2020
(in WE)
Neubau
Öffentliche Wohn-
raumförderung
2020
(in TEUR)
Durchschnittliche
Förderhöhe
2020
(in TEUR)
1 47 21 1.982 0 0 0
2 137 885 105.396 589 76.550 130,0
3 148 2.882 350.428 2.113 286.598 135,6
4 60 2.885 311.500 1.401 212.590 151,7
4+ 4 1.990 266.300 1.488 215.976 145,1
Gesamtergebnis 396 8.603 1.035,6 5.591 791.714 141,6
Modernisierungsförderung:
Mietniveau
2018 - 2020
Anzahl
Städte in
Mietniveau-
Stufe
Ergebnisse für alle Programmarten Ergebnis aufgeteilt nach Programmarten
Modernisierung von Beständen
Wohneinheiten
absolut
2020
(in WE)
Öffentliche Wohn-
raumförderung
2020
(in TEUR)
Modernisierung
absolut
2020
(in WE)
Modernisierung
Öffentliche Wohn-
raumförderung
2020
(in TEUR)
Durchschnittliche
Förderhöhe
2020
(in TEUR)
1 47 21 1.982 5 298 59,6
2 137 885 105.396 169 12.668 75,0
3 148 2.882 350.428 512 35.930 70,2
4 60 2.885 311.500 1.382 83.243 60,2
4+ 4 1.990 266.300 469 44.839 95,6
Gesamtergebnis 396 8.603 1.035,6 2.537 176.978 69,8
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Eigentumsförderung:
Mietniveau
2018 - 2020
Anzahl
Städte in
Mietniveau-
Stufe
Ergebnisse für alle Programmarten Ergebnis aufgeteilt nach Programmarten
Eigentumsförderung
Wohneinheiten
absolut
2020
(in WE)
Öffentliche Wohn-
raumförderung
2020
(in TEUR)
Eigentum
absolut
2020
(in WE)
Eigentum
Öffentliche Wohn-
raumförderung
2020
(in TEUR)
Durchschnittliche
Förderhöhe
2020
(in TEUR)
1 47 21 1.982 16 1.684 105,3
2 137 885 105.396 127 16.178 127,4
3 148 2.882 350.428 197 27.900 141,6
4 60 2.885 311.500 102 15.667 153,6
4+ 4 1.990 266.300 33 5.485 166,2
Gesamtergebnis 396 8.603 1.035,6 475 66.914 140,9
Rund 56,0 % der Eigentumsmaßnahmen hatten einen Bestandserwerb zum Gegenstand.
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Sind die Förderkonditionen des Landes attraktiv für Investoren?
Die Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Förderjahr 2020 er-
folgreich abgeschlossen. Erstmalig seit dem Jahr 2010 konnte ein Förderergebnis von
über 1 Milliarde Euro verbucht werden.
2020 wurden insgesamt 1,037 Milliarden Euro öffentliche Wohnraumfördermittel für
8.603 Wohneinheiten bewilligt. Gegenüber 2019 erhöhte sich sowohl die Mittel-
vergabe um 99,3 Millionen Euro als auch die Anzahl der geförderten Wohnungen.
Dieser Erfolg zeigt, dass die darlehensbasierte Wohnraumförderung selbst in Niedrig-
zinsphasen attraktiv für Investoren ist. Dazu tragen insbesondere die sogenannten Til-
gungsnachlässe bei, die aus Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des
Bundes finanziert werden.
Jedes Jahr werden zwischen 1.500 und 1.800 Förderanträge in Nordrhein-Westfalen
gestellt, von den kommunalen Bewilligungsstellen bewilligt und anschließend von der
landeseigenen NRW.BANK mit korrespondierenden Darlehensverträgen versehen.
Wie wird das öffentliche Wohnraumförderprogramm umgesetzt?
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt jährlich ein öffentliches Wohnraumför-
derprogramm auf, aus dem günstige Darlehen mit Tilgungsnachlass vergeben wer-
den.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Priorität bei der öffentlichen Wohn-
raumförderung auf den Neubau von Mietwohnungen/Wohnheimen gelegt. Der weit-
aus überwiegende Anteil des gesamten Programmvolumens wird alljährlich für den
Mietwohnungsneubau im Plan zur Verfügung gestellt.
Ein sich positiv entwickelnder Förderbereich ist die Modernisierungsförderung des Lan-
des Nordrhein-Westfalen: Hierüber bestehen in vielen Städten mit modernisierungsbe-
dürftigen Wohnungsbeständen (Energieeffizienz/Abbau von Barrieren) Möglichkeiten,
neue Preisbindungen zu erreichen.
Die Erfolge in diesem Bereich sind in besonderem Maße der Modernisierungsoffensive,
einer Gemeinschaftsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen und der Wohnungswirt-
schaft, zuzuschreiben. Zudem leistet das Land Nordrhein-Westfalen durch die Förde-
rung von Modernisierungsmaßnahmen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz:
Insgesamt werden in den energetisch modernisierten Mietwohnungen pro Jahr Ein-
sparungen von rund 5.000 Tonnen CO2 erreicht.
Öffentliche Wohnraumförderung – Allgemeine Informationen
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Einen weiteren Baustein bildet die Eigentumsförderung im Rahmen der öffentlichen
Wohnraumförderung, die sich an dieselbe Zielgruppe wie der Neubau von Mietwoh-
nungen oder die Modernisierungsförderung richtet.
Neben Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften können auch private Inves-
toren und Wohneigentümer die öffentliche Wohnraumförderung in Anspruch neh-
men.
Ansprechpartner für eine Förderung sind die örtlich zuständigen Bewilligungsbehör-
den – in der Regel die Ämter für Wohnungswesen bei den Kreisen oder kreisfreien
Städten.
Warum werden in einigen kreisfreien Städten und Kreisen keine Mittel
aus der öffentlichen Wohnraumförderung bewilligt?
In zahlreichen Städten und Gemeinden stellt die Verfügbarkeit von Grundstücken für
den Wohnungsbau den Engpassfaktor dar. Je teurer das Grundstück, umso teurer wird
das Bauen – oder anders ausgedrückt:
Ohne Grundstück, kein Wohnungsbau. Ohne bezahlbares Grundstück kein bezahlba-
res Bauen und in der Folge kein bezahlbares Mieten oder Kaufen.
Daher hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung im Jahr
2019 die Landesinitiative „Bau. Land. Leben.“ in das Leben gerufen: Fünf Maschinen in
einer Werkstatt, um Städte und Gemeinden bei der Aktivierung von Bauland zu unter-
stützen.
Mit dem Landeshaushalt 2020 wurde beispielsweise der Finanzrahmen für „Bau.
Land.Kommunal“ (Kooperative Baulandentwicklung) mit der Zurverfügungstellung ei-
ner Entwicklungsgesellschaft auf Zeit (NRW.URBAN) von 100 Millionen Euro auf 200 Mil-
lionen Euro verdoppelt.
Mit der Kooperativen Baulandentwicklung werden derzeit 15 Gebiete in derzeit 14
Kommunen mit einer Fläche rund 130 Hektar in Nordrhein-Westfalen entwickelt:
Rommerskirchen: 4,5 ha
Bornheim: 4,1 ha
Telgte: 6,9 ha
Nordwalde: 4,7 ha
Eschweiler: 2,7 ha
Bochum: 6,8 ha
Erftstadt: 3,5 ha
Meerbusch: 24,7 ha
Lotte: 2,6 ha
Herdecke: 1,15 ha
Krefeld: 17,9 ha
Seite 23
Rheinberg: 11,0
Die Landesinitiative „Bau.Land.Bahn“ mobilisiert Bauland an Haltepunkten der Schiene
für den Wohnungsbau. In insgesamt 100 kommunalen Baulandgesprächen wurden
rund 5.700 Hektar Flächenpotenzial identifiziert, die im Weiteren auf ihre Eignung als
Wohnbauland konkret zu untersuchen sind.
Insgesamt wurden den Städten und Gemeinden 162 geförderte Rahmenplanungen
und Strukturkonzepte zugesagt. Davon haben bislang 34 Städte und Gemeinden 52
geförderte Planungen abgerufen und beauftragt, um die Entwicklung von 786 Hektar
Bauland an den Haltepunkten voranzubringen.
Was passiert mit dem Geld, das von den kreisfreien Städten und Kreisen
nicht bewilligt wird?
Nicht bewilligte und gebundenen Fördermittel werden spätestens ab dem 30. Sep-
tember (so genannter Umverteilungstermin) anderen (aktiven) Bewilligungsbehörden
zur Verfügung gestellt. Etliche Kommunen haben den geförderten Wohnungsbau zur
„Chefin- oder Chefsache“ erklärt und wohnungspolitische Handlungskonzepte (meist
mit Quotenvorgaben für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau) verabschiedet.
Diese strukturierte Herangehensweise führt meistens auch zu steigenden Förderzahlen.
Auch die Rolle der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der Räte als Identifikati-
onsfigur ist wichtig für eine erfolgreiche kommunale Wohnungspolitik.
Wie viel Geld stand 2020 für die öffentliche Wohnraumförderung des
Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung?
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat noch im Jahr 2017 – kurz nach Amtsan-
tritt – einen garantierten Finanzrahmen von jährlich 1,1 Milliarden Euro bis 2022 für die
öffentliche Wohnraumförderung zugesagt. Damit schafft die Landesregierung Pla-
nungssicherheit für die Investoren.
Wer entscheidet, wie viel Fördermittel eine kreisfreie Stadt bzw. ein Kreis
bekommt?
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen entscheidet über die fachlichen Förder-
schwerpunkte. Diese werden im Wohnraumförderungsprogramm (2018-2022) festge-
legt. Der Förderschwerpunkt liegt aktuell im Mietwohnungsneubau mit etwa 700 Milli-
onen Euro jährlich (von den garantierten 1,1 Milliarden Euro).
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Die regionale Steuerung obliegt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung (MHKBG). Die Planung für die Verteilung der öffentlichen Wohnraumför-
derung (Ausgangs-/Regelbudget für Mietwohnungsneubau, Modernisierung und Ei-
gentumsmaßnahmen) wird am Anfang des Förderjahres durch das Ministerium festge-
legt und den kommunalen Bewilligungsbehörden zur Verfügung gestellt.
Grundlage hierfür ist eine gutachterliche Untersuchung der verschiedenen Wohnungs-
märkte in Nordrhein-Westfalen durch ein externes Institut (sogenanntes „Gebietskulis-
sengutachten“, RegioKontext GmbH, Berlin), bei der sowohl die Bedarfssituation als
auch die Kostensituation der Kommunen analysiert wird.
Gemeinden mit einem hohen Kostenniveau bzw. einem hohen Bedarfsniveau erhal-
ten ein großes Ausgangsbudget. Gemeinden mit einem niedrigen Kostenniveau bzw.
einem niedrigen Bedarfsniveau erhalten ein kleines Ausgangsbudget. Dazu kommen
weitere Kenngrößen wie zum Beispiel die Anzahl der Haushalte etc. Die Ausgangs-/
Regelbudgets können im Laufe des Jahres durch das Ministerium erhöht werden.
Städte bzw. Regionen mit besonderem Bedarf kann auf Grundlage einer geschlosse-
nen Zielvereinbarung ein jährliches Globalbudget zur Verfügung gestellt werden. Die
Zielvereinbarung muss zwischen der jeweiligen Stadtspitze und dem Ministerium ge-
schlossen werden, messbare Zielgrößen formulieren und auf einem durch Ratsbe-
schluss legitimierten Handlungskonzept für das Wohnen basieren.
Ein Globalbudget wird im Jahr 2021 nachfolgenden Städten zugeteilt:
Stadt Köln (95 Mio. Euro)
Stadt Düsseldorf (60 Mio. Euro)
Stadt Münster (35 Mio. Euro)
Stadt Dortmund (35 Mio. Euro)
Stadt Bielefeld (35 Mio. Euro)
Globalbudgets schließen die Anteile am Mietwohnungsbudget, am Eigentums-
budget sowie die Anteile am Budget zur Förderung von Modernisierungsmaßnahmen
ein. Die Städte entscheiden in eigener Verantwortung, wie viele der Mittel für wel-
chen Förderschwerpunkte verwendet werden.
Wie ist aktuell die allgemeine Ausgangslage für den Wohnungsbau in
Nordrhein-Westfalen?
Die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist sehr unterschiedlich: Es
gibt Kommunen und Regionen, in denen es ein Überangebot an Mietwohnraum gibt,
etwa in Teilen des Sauerlandes und Ostwestfalens. Vor allem in den Metropolen
herrscht hingegen eine große Nachfrage, etwa in Bonn, Köln, Düsseldorf, Aachen,
Münster, Bielefeld, Essen und Dortmund. Deshalb hat die Landesregierung bereits viele
dieser Kommunen mit Globalbudgets ausgestattet, die die Kommunen eigenverant-
wortlich und zielgerichtet für die Wohnraumversorgung verwenden können.
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Der Bau von zusätzlichen Wohnungen hängt entscheidend von mehreren Faktoren
ab:
Es müssen genügend Grundstücke bereitgestellt werden:
Hier herrscht manchenorts ein Nachfrageüberhang mit der Folge, dass Grund-
stücke teurer geworden sind. Ohne bezahlbares Bauland gibt es allerdings kei-
nen bezahlbaren Wohnungsbau und keine bezahlbaren Mieten. Deshalb ist
die Ausweisung von neuen Flächen für den Wohnungsbau ein wichtiges Instru-
ment zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt.
Fehlende personelle Kapazitäten in manchen kommunalen Rathäusern:
Im Besonderen in den technischen Bereichen einer Stadtverwaltung gibt es in
der Zwischenzeit einen Fachkräftemangel. Offene Stellen können zum Teil
nicht oder nur mit Verzögerung besetzt werden. Dies kann dazu führen, dass
sich das Ausweisen von Bauland und/oder Genehmigungsverfahren verzö-
gern.
Mangelnde Akzeptanz von Bauprojekten:
Wenn Rat und Verwaltung sich zu einem Mehr an Wohnungsbau entschlossen
haben – auch um sicherzustellen, dass eine ansässige Bevölkerung bezahlba-
ren Wohnraum auf Dauer vor Ort finden kann – kommt es des Öfteren vor,
dass ein Bauprojekt auf mangelnde Akzeptanz bei einer unmittelbar angren-
zenden Bürgerschaft stößt. Widerstände und Klagen können dazu führen, die
Entwicklungsprozesse zu verlangsamen oder sogar zu stoppen.
Unverändert hohe Auslastung der bauwirtschaftlichen und handwerklichen
Kapazitäten:
Die Auslastung der bauwirtschaftlichen und handwerklichen Kapazitäten zur
Umsetzung der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel der öffentlichen
Hand und der privaten Investoren führt zu Engpässen im Markt. Hinzu kommt,
dass durch die erhöhte Nachfrage nach Baumaterialien (Kiese, Sande, Ze-
ment) die Baukosten ansteigen.