Post on 18-Aug-2019
Rubrik
Formaldehydemissionen – ein Überblick
über aktuelle Messwerte aus Thüringen
Immissionsschutz:
Wissenswertes und Neues – Lärm, Luft
Jena, 26.10.2016
Wolfgang Wrobel
Hartmut Häfner
Rubrik
Anlass für eine erste Bestandsaufnahme:
Aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse über die
Wirkung von Formaldehyd hat das
Committee for Risk Assessment (RAC)
der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)
der EU-Kommission vorgeschlagen, Formaldehyd neu
einzustufen.
Rubrik
Die
wurde durch die
geändert.
Rubrik
Formaldehyd wird somit als „wahrscheinlich bei Menschen karzinogen“
in die Gefahrenkategorie Carc. 1B eingestuft.
Kennzeichnung von Formaldehyd erfolgt mit dem Gefahrenhinweis
„H350: Kann Krebs erzeugen“
trat die Neueinstufung von Formaldehyd am 01.01.2016 in Kraft.
Mit der Verordnung
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Bis zum 31.12.2015 wurde Formaldehyd als organischer Stoff der
Klasse I entsprechend Nr. 5.2.5 der TA Luft von 2002 eingestuft.
Grenzwerte nach TA Luft (2002):
• Für die Emissionsbegrenzung galt allgemein für die Summe der orga-
nischen Stoffe der Klasse I eine Massenkonzentration von 20 mg/m³
• Für Verbrennungsmotoranlagen der Nr. 1.4, sowie Nr. 1.1 und Nr. 1.2 der
4. BImSchV war der Grenzwert für Formaldehyd 60 mg/m³
• Für Anlagen nach Nr. 5.2.1 der 4. BImSchV „Anlagen zum Beschichten,
Imprägnieren, … von Glas oder Mineralfasern“ war der Grenzwert für die
Summe von Phenol und Formaldehyd 30 mg/m³
Alte Einstufung von Formaldehyd:
Grenzwert nach EEG (2009):
• Grenzwert für Biogasmotoren für Emissionsminderungsbonus 40 mg/m³
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Ab dem 01.01.2016 wird für Formaldehyd gemäß einer Vollzugs-
empfehlung des LAI ein separater allgemeiner Emissionswert
eingeführt, da Formaldehyd keiner der Klassen der Nr. 5.2.7.1.1 der
TA Luft von 2002 zugeordnet werden kann.
Grenzwerte gemäß LAI-Vollzugsempfehlung:
• In Anlehnung an Nr. 5.2.7.1.1 der TA Luft sind für bestimmte Anlagen
abweichende Regelungen getroffen, sofern die geforderten Werte nicht mit
verhältnismäßigen Aufwand eingehalten werden können
(Anlage 1 der Vollzugsempfehlung)
• Für Kanzerogene gilt grundsätzlich das Minimierungsgebot
• Nach Vollzugsempfehlung des LAI vom 09.12.2015 darf die Emission an
Formaldehyd im Abgas gemäß Nr. 5.2.7.1.1 der TA Luft von 2002 eine
Massenkonzentration von 5 mg/m³ nicht überschreiten (bzw. <12,5 g/h)
Neue Einstufung von Formaldehyd:
• Altanlagen sollten Emissionswert bis spätestens 05.02.2020 einhalten
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• Für den Zeitraum 2010 bis 2013 wurden die Messberichte für Thüringen
mit Formaldehydmessungen gesichtet und ausgewertet.
• Die Auswertung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wurden nur
die Messberichte ausgewertet, die gegenwärtig vorliegen.
• 401 von 429 Messungen (ca. 93%) von Formaldehyd wurden an
Verbrennungsmotoranlagen durchgeführt.
• 18 von 429 Formaldehydmessungen (ca. 4%) betreffen Anlagen der Nr. 5.2
der 4. BImSchV: „Anlagen zum Beschichten, Imprägnieren, Kaschieren,
Lackieren oder Tränken von Gegenständen, …“
• Die restliche Messungen (ca. 3%) betreffen u.a. Anlagen der Nr. 5.1, 9.1
und 10.23 der 4 . BImSchV.
Überblick über Formaldehydmessungen der Jahre 2010 bis 2013:
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Hauptanteil an Formaldehydemissionen haben Verbrennungsmotoranlagen Bewertung von Verbrennungsmotoranlagen (Nr. 1.1/1.2.2/1.2.3/1.4.1/1.4.2 4.BImSchV)
0
10
20
30
40
50
60
70
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Emis
sio
nsw
ert
in m
g/m
³
Altanlagen nach TA Luft (2002)
Altanlagen nach EEG (2009)
Neuanlagen ab 05.02.2016
Übergang Anlagen mit Werten > 40 mg/m³
Übergang Anlagen mit Werten < 40 mg/m³
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0
20
40
60
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100
120
1401
10
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0
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5
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0
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9
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7
Ko
nzen
trati
on
in
mg
/m³
Formaldehyd an Verbrennungsmotoranlagen 2010 bis 2013
0
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40
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120
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25
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65
73
81
89
97
10
511
312
112
913
714
515
316
116
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320
120
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523
324
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726
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531
332
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734
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336
136
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738
539
340
1
Ko
nzen
trati
on
in
mg
/m³
Formaldehydmessungen an Verbrennungsmotoranlagen 2010 bis 2013
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• Messreihe von 2010 bis 2013 erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Aus der Messreihe ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:
• 12 von 401 Messungen (ca. 3%) haben Messwerte größer 60 mg/m³ und
somit den Emissionswert überschritten.
• 65 von 401 Messungen (ca. 15%) haben Messwerte größer 40 mg/m³.
Die Übergangsfrist bis zum Einhalten von 30 mg/m³ wäre am 05.02.2018.
• 205 von 401 Messungen (ca. 51%) haben Messwerte kleiner 30 mg/m³,
d. h., der künftige Grenzwert wäre bereits eingehalten.
Auswertung der Messreihe 2010 bis 2013 von Verbrennungsmotoranlagen:
• 336 von 401 Messungen (ca. 85%) haben Messwerte kleiner 40 mg/m³.
Die Übergangsfrist bis zum Einhalten von 30 mg/m³ wäre am 05.02.2019.
• Hinweis: Auffällig ist die Häufung der Messwerte unterhalb der
Emissionsgrenzwerte (60 mg/m³ bzw. 40 mg/m³).
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0
20
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100
120
1 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 51 53 55 57 59 61 63
Ko
nze
ntr
atio
n in
mg/
m³
Messwerte Formaldehyd an Verbrennungsmotoranlagen 2016
0
20
40
60
80
100
120
1 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 51 53 55 57 59 61 63
Ko
nze
ntr
atio
n in
mg/
m³
Aktuelle Formaldehydmessungen an Verbrennungsmotoranlagen 2016
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• Messreihe hat nur Stichprobencharakter. Es wurden die Messergebnisse
für Verbrennungsmotoranlagen von 2016 in Thüringen ausgewertet.
• Die Stichprobe besteht aus Bestandsanlagen. Es liegen keine Messungen
von Neuanlagen, die nach dem 05.02.2016 errichtet wurden, vor.
• 11 von 63 Messungen (ca. 17%) haben Messwerte größer 40 mg/m³.
Die Übergangsfrist bis zum Einhalten von 30 mg/m³ endet am 05.02.2018.
• 52 von 63 Messungen (ca. 83%) haben Messwerte kleiner 40 mg/m³.
Die Übergangsfrist bis zum Einhalten von 30 mg/m³ endet am 05.02.2019.
• 40 von 63 Messungen (ca. 64%) haben „Messwerte – Erweiterte Unsicher-
heit“ kleiner 30 mg/m³, d. h., der künftige Grenzwert wäre bereits
eingehalten.
Auswertung der Messreihe 2016 von Verbrennungsmotoranlagen:
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Nr. 5.6 der 4. BImSchV: „Anlagen zur Herstellung von bahnenförmigen Materialien auf
Streichmaschinen einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlagen unter Verwendung von Gemischen
aus Kunststoffen und Weichmachern oder von Gemischen aus sonstigen Stoffen und oxidiertem Leinöl;“
Anlagenart Nr. 5.6 der 4. BImSchV ist nicht in der TA Luft und nicht in der LAI-
Vollzugsempfehlung aufgeführt!
Bewertung weiterer Anlagen bezüglich Formaldehyd (1)
Bewertung nach alter Einstufung: Grenzwert = 20 mg/m³ (Summe für KW)
Bewertung nach neuer Einstufung: Grenzwert = 5 mg/m³ (Formaldehyd allgem.)
Es liegt ein Messbericht vor (eine Messung):
ymax = 9,5 mg/m³
uP(95%) = 3,3 mg/m³
ymax - uP(95%) = 6,2 mg/m³
Der ab 05.02.2020 gültige Grenzwert für Altanlagen für Formaldehyd von
5 mg/m³ wird noch nicht eingehalten
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Nr. 5.8 der 4. BImSchV: „Anlagen zur Herstellung von Gegenständen unter Verwendung von
Amino- oder Phenoplasten, wie Furan-, Harnstoff-, Phenol-, Resorcin- oder Xylolharzen mittels
Wärmebehandlung, soweit die Menge der Ausgangsstoffe 10 Kilogramm oder mehr je Stunde beträgt;“
Anlagenart Nr. 5.8 der 4. BImSchV ist nicht in der TA Luft und nicht in der LAI-
Vollzugsempfehlung aufgeführt!
Bewertung weiterer Anlagen bezüglich Formaldehyd (2)
Bewertung nach alter Einstufung: Grenzwert = 20 mg/m³ (Summe für KW)
Bewertung nach neuer Einstufung: Grenzwert = 5 mg/m³ (Formaldehyd allgem.)
Es liegt ein Messbericht vor (eine Messung):
ymax < NWG
(Hinweis: Größe der NWG beachten oder gemessenen maximalen Wert von Formaldehyd
bewerten. Hier ist der maximale Wert kleiner 0,59 mg/m³)
Der ab 05.02.2020 gültige Grenzwert für Altanlagen für Formaldehyd von
5 mg/m³ wird bereits eingehalten
Rubrik
Nr. 10.23 der 4. BImSchV: „Anlagen zur Textilveredlung durch Sengen, Thermofixieren, Thermo-
isolieren, Beschichten, Imprägnieren oder Appretieren, einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlagen,
ausgenommen Anlagen, in denen weniger als 500 Quadratmeter Textilien je Stunde behandelt werden;“
Anlagenart Nr. 10.23 der 4. BImSchV ist nicht in der TA Luft aufgeführt, aber
in der LAI-Vollzugsempfehlung aufgeführt!
Bewertung weiterer Anlagen bezüglich Formaldehyd (3)
Bewertung nach alter Einstufung: Grenzwert = 20 mg/m³ (Summe für KW)
Bewertung nach neuer Einstufung: Grenzwert = 5 mg/m³ (für Trocknung)
Es liegen zwei Messungen für Trocknungsprozesse vor:
1. ymax = 0,90 mg/m³ 2. ymax = 1,10 mg/m³
uP(95%) = 0,03 mg/m³ uP(95%) = 0,04 mg/m³
ymax - uP(95%) = 0,87 mg/m³ ymax - uP(95%) = 1,06 mg/m³
Der ab 05.02.2020 gültige Grenzwert für Formaldehyd von 5 mg/m³ bei
Trocknungsprozessen der Anlagen Nr. 10.23 der 4. BImSchV (Anlage 1 der
LAI-Vollzugsempfehlung) wird bereits sicher eingehalten
Rubrik
Fragen zur Bewertung von (Verbrennungsmotor-)Anlagen:
Auf welcher Basis werden die Anlagen größer bzw. kleiner 40 mg/m³ bewertet?
Letzte Messung, Messung ab 2016 oder Sondermessung?
Wird die Frist für Anlagen > 40 mg/m³ verlängert, wenn ab dem 05.02.2018
40 mg/m³ erreicht werden?
Müssen alle betreffenden Anlagen die Einhaltung der neuen Emissionswerte
gleich nach der Fristsetzung nachweisen oder ist die turnusmäßige
Überprüfung der Anlage ausreichend?
Wer nimmt die Einstufung der Verbrennungsmotoranlagen vor?
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• Im Entwurf der TA Luft vom 9. September 2016 sind die Anlagen, die in der
Anlage 1 der LAI-Vollzugsempfehlung von 09.12.2015 benannt wurden, mit
den entsprechenden Grenzwerten übernommen. Teilweise wurden neue
spezifische Grenzwerte ergänzend festgelegt.
• Die neue TA Luft schreibt den Bewertungszeitraum fest, nach dem die
Verbrennungsmotoranlagen in größer bzw. kleiner 40 mg/m³ eingestuft
werden. (Nach Entwurf der TA Luft vom 09.09.2016 werden die Messungen
vom 5. Februar 2015 bis 5. Februar 2016 bewertet)
Ausblick
• Die Messzyklen werden verschärft. Jährliche bzw. halbjährliche
Messungen. (Im Jahr nach der Übergangsfrist ist eine Messung fällig)
• Eine kontinuierliche Messung und Fernüberwachung der Anlagen bezüglich
Formaldehydemission wird angestrebt.
• Eine Verschärfung des Grenzwertes für den Emissionsminderungsbonus
nach EEG ist zur Zeit nicht bekannt.
Rubrik
• Es ist zu erwarten, dass bei der Einstufung der Altanlagen ca. 15%
Messwerte größer 40 mg/m³ haben werden.
Die Übergangsfrist bis zum Einhalten von 30 mg/m³ endet am 05.02.2018.
• Etwa 85% der Altanlagen haben Messwerte kleiner 40 mg/m³.
Die Übergangsfrist bis zum Einhalten von 30 mg/m³ endet am 05.02.2019.
• Nach Auswertung der aktuellen Stichprobenergebnisse von 2016 haben
etwa 60% der Altanlagen bereits Messwerte kleiner 30 mg/m³, d. h., die
Einhaltung des künftigen Grenzwertes ist mit der bereits vorhandenen
Technik gegeben.
Zusammenfassung:
• Hauptanteil der Anlagen in Thüringen, an denen Formaldehyd zu messen
ist, sind Verbrennungsmotoranlagen (Nr. 1.1/1.2.2/1.2.3/1.4.1/1.4.2 der
4.BImSchV)
Rubrik
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