Gesundheitspolitik Schwarz Gelb - abda.de · 2006: Apo-Rabatt 2 €, Herstellerrabatt 6%*, 10%...

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Gesundheitspolitik

Schwarz Gelb

Ralf Denda

Agenda

Block 1: Allg. Finanzsituation Status Quo

Was plant die Politik?

Block 2: Arzneimittel Status Quo

Was plant die Politik?

- 2 -

GKV-FinanzentwicklungAngaben in Mrd. EUR

Schulden

Quellen: BMG (KJ1), eigene Berechnungen

- 3 -

Prognose für 2010: Schätzerkreis

Fondseinnahmen: 173,5 Mrd. €

Zuweisungen: 170,3 Mrd. €

GKV-Ausgaben: 172,4 Mrd. €

Deckung: -2,1 Mrd. €

Fondsdeckung: 98,8 %

Prognose für 2011:

- BVA: -6,4 bis -15 Mrd. €, GKV-Spitzenverband: -9 bis -11 Mrd. €

- Schätzerkreis:

Fondseinnahmen: 181,1 Mrd. €

GKV-Ausgaben: 178,9 Mrd. €

GKV-Finanzentwicklung

- 4 -

8

4,8

4,2

5,4

Netto-Verwaltungskosten

Arznei- und Verbandmittel

Krankenhausbehandlung insgesamt

Ärztliche Behandlung

Ausgabenanstieg in Segmenten 1. Halbjahr 2010

Veränderungsrate im Vergleich zum 1. Halbjahr 2009

Quelle: Amtl. Statistik KV 45, Stand September 2010

GKV-Finanzentwicklung

- 5 -

GKV-Kassenanzahl

- 6 -

HaushaltsbegleitG

Zusätzlicher Steuerzuschuss in 2011

Inkrafttreten

01. Januar 2011

Kabinetts-

beschluss

01. September 2010

GKV-Finanzentwicklung

- 7 -

Inkrafttreten2. / 3. Lesung BT

12. Dezember 2010 01. Januar 2011

Öffentl. Anhörung

25. Oktober 2010

2. Durchgang

Bundesrat

17. Dezember 2010

Kabinetts-

beschluss

22. September 2010

GKV-Finanzentwicklung

- 8 -

GKV-FinG Beitragssatzanhebung (14,9% auf 15,5%)

Deckelung weiterer Zuwächse bei:

Verwaltungskosten,

psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen,

Zahnärzten,

Krankenhäusern,

vertragsärztlicher Versorgung,

HZV.

PKV Wechsel (1 Jahr überschreiten der Versicherungspflichtgrenze)

GKV-FinG: Änderungsanträge• Kostenerstattung getrennt für ambulant, stationär möglich. Kasse erstattet nur

eigenen Sachleistungsbetrag. Max. 5% Verwaltungskosten. Bindungsfrist Quartal.

• Wahltarife Mindestbindungsfrist von 3 auf 1 Jahr.

• Private Zusatzversicherungen GKV darf vermitteln.

• Verwaltungskosten bei Deckelung werden Kosten der Sozialversicherungswahl

ausgenommen. Wenn Kasse bis Ende 2011 nicht an 10% der Versicherten eGK

ausgegeben hat, sinkt Verwaltungskostenbudget um 2%.

• HZV höhere Vergütung darf vereinbart werden, wenn diese durch HZV erwirtschaftet

wird. Nachträglich Bonuszahlungen sind möglich. Bestandsschutz bis 30. Juni 2014

(ursprünglich 31.12.2012).

• Zahnärzte Vergütungsveränderung wird nicht halbiert sondern 2011 um 0,25% und

2012 um 0,5% abgesenkt.

• Ärzte gleiche neue Zuwachsbegrenzung wie bei Zahnärzten.

Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung darf um 1,20% (vorab 0,75%) steigen.

(Zusätzliches Honorarplus 120 Mio. €).

• KH Ausgabenzuwächse nicht halbiert sondern Zuwachsregelung wie bei Ärzten.

Mehrleistungsabschlag in 2011 30%. Ausnahme wenn Sachkostenanteil > 2/3

oder berechtigtem Kapazitätsausbau. (Zusätzliches Honorarplus 400 Mio. €).

• psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen Zuwächse wie im KH.

- 9 -

Finanztableau

- 10 -

Zwischenfazit:

1. GKV hat hohe Finanzreserven!

2. Hohe Defiziterwartungen wurden

allesamt nach unten korrigiert!

3. Finanzgesetze und –reserven fangen

Defiziterwartung alleine ab!

GKV-Finanzentwicklung

- 11 -

Block 1: Allg. Finanzsituation

Status Quo

Was plant die Politik?

Block 2: ArzneimittelStatus Quo

Was plant die Politik?

- 12 -

Arzneimittel

GKV-Gesamtausgaben

GKV-Ausgaben für Arzneimittel (aus Apotheken)

in Arzneimittelausgaben enthaltenes Apothekenentgelt

Quellen: BMG (KV45, KJ1), eigene Berechnungen* vorläufig, unter Berücksichtigung der Reduzierung des Apothekenabschlags auf 1,75 €

- 13 -

Rahmenvereinbarung für 2010:

Soll: + 4,8 % Ist: + 3,2 % Wird: + 2,3 %

Rahmenvereinbarung für 2011:

Soll: + 0,2 % Wachstum trotz AMNOG

Arzneimittel

- 14 -

GKV-ÄndG

Erhöhter Herstellerabschlag

Preismoratorium

Inkrafttreten2. / 3. Lesung BT

18. Juni 2010 01. August 2010

Öffentl. Anhörung

19. Mai 2010

2. Durchgang

Bundesrat

19. Juli 2010

Kabinetts-

beschluss

24. Februar 2010

Arzneimittel

- 15 -

AMNOG

Strukturelle Neuordnung des innovativen AM-

Bereiches.

Vielzahl an strukturellen und finanziellen

Detailregelungen.

Inkrafttreten2. / 3. Lesung BT

11. November 2010 01. Januar 2011

Öffentl. Anhörung

29. September 2010

2. Durchgang

Bundesrat

17. Dezember 2010

Kabinetts-

beschluss

29. Juni 2010

Beschluss-

empfehlung

08. November 2010

Arzneimittel

- 16 -

AMNOG

– apothekenrelevante Änderungen

Rahmenvertrag§ 129 SGB V

Weitere Themen

aut idem -

Indikationsbereich

aut idem -

Packungsgröße

Mehrkostenregelung

1

2

3

Herstellerabschlag

Parenterale

Zubereitungen

Pick-up Verbot

7

8

9

Importarzneimittel

Rabattverträge

4

5

Schiedsstelle6

Zuzahlungsbefreiung

Impfstoffe

Nutzenbewertung /

Erstattungsbetrag

10

11

12

Großhandelsvergütung13

- 17 -

aut idem - Indikationsbereich1

- 18 -

Aut idem Regelung 129 SGB V

alt: Ein Arzneimittel ist abzugeben, das „für den

gleichen Indikationsbereich zugelassen ist“

neu: ...., das „für ein gleiches Anwendungsgebiet

zugelassen ist“

Rechtssicherheit erreicht, aber Interessen der

Patienten nicht hinreichend berücksichtigt!

aut idem - Packungsgrößen2

Aut idem Regelung 129 SGB V

alt: Austausch bei identischer Packungsgröße

neu: Zusatz: Packungen mit gleichem Packungs-

größenkennzeichen (N 1, N 2, N 3) gelten

als identisch

Vorab feste Messzahlen erhalten Bandbreiten:N1 = Messzahl +/- 20%N2 = Messzahl +/- 10%N3 = Messzahl - 5%

- 19 -

Beispiel

Packungsgrößenverordnung

derzeitige Regelung

N1 N2 N3

Messzahl 20 50 100

⇒Packungs-

größen 1-20 21-50 51-100

Vorhandene Packungsgrößen N3:

56,60,98,100 Stück

Packungsgrößenverordnung

2011

N1 N2 N3

Messzahl 20 50 100

⇒Packungs-

größen 16-24 45-55 95-100

Mögliche Packungsgrößen N3:

95-100 Stück

aut idem – Packungsgrößen 20112

- 20 -

neu: Ausrichtung an Therapiedauer

N 1 = Behandlungsdauer von 10 Tagen (+/- 20%)

(Akuttherapie; Einstellung)

N 2 = Behandlungsdauer von 30 Tagen (+/- 10%)

(Dauertherapie, die besonderer ärztlicher Begleitung

bedarf)

N 3 = Behandlungsdauer von 100 Tagen (- 5%)

(Dauertherapie)

Einzelheiten legt DIMDI per Rechtsverordnung fest

aut idem – Packungsgrößen 20132

- 21 -

Mehrkostenregelung3

- 22 -

129 Abs. 1 Satz 5 SGB V, Kostenerstattung

Anstelle des rabattbegünstigten oder eines der drei preisgünstigsten

Arzneimittel ⇒ Abgabe eines anderen austauschbaren Arzneimittels im

Wege der Kostenerstattung

Berücksichtigung entgangener Rabatte aus Rabattverträgen

(pauschaliert) sowie möglicher aut-idem Einsparungen bei Erstattung

durch Krankenkasse

Informationspflicht der Apotheke gegenüber Versicherten über mögliche

Belastungen

• Steigender Beratungsaufwand

• Informationslücke über genaue

Belastungshöhe

Importarzneimittel4

- 23 -

129 Abs. 1 SGB V, Importarzneimittel

Klarstellung: Preisunterschied (15 % oder 15 €) auf Basis des Apothekenabgabepreises nach Abzug der gesetzlichen Hersteller-abschläge.

Verpflichtung zur Abgabe bei Rabattvertrag auch bei patentgeschützten AM und bei Import-AM.

Krankenkasse prüft:

a) rabattiertes Arzneimittel muss nach Abzug des Rabattspreisgünstiger sein.

b) Lieferfähigkeit ist sicherzustellen.

Regelungsbedarf im Rahmenvertrag

Laufzeit Rechtswegzuweisung

2 Jahre

Soll-Regelung

Zuständigkeit der

Zivilgerichte

Rabattverträge5

- 24 -

Rabattverträge / Kartellrecht5

- 25 -

69 SGB V: Kartellrecht auf Rechtsbeziehungen der Krankenkassen

u. ihrer Verbände ⇒ Ärzten, Apotheken etc. u. ihren Verbänden anwendbar

Bislang 19-21 GWB

Erweiterung insb. auf 1-3 GWB: Verbot von Zusammenschlüssen, sofern durch Zusammenschluss Wettbewerb beeinträchtigt

keine Anwendung auf Verträge, die verpflichtend geschlossen werden

Streitige Reichweite dieser

Regelung zu erwarten

Schiedsstelle6

- 26 -

129 SGB V:

Klagen gegen die Entscheidung der Schiedsstelle

nach 129 SGB V haben künftig keine

aufschiebende Wirkung mehr.

• ABDA Forderung aufgenommen

• Schnelle Umsetzung möglich

Herstellerabschlag7

- 27-

Klarstellung:

Die vom Hersteller gemeldeten Daten sind

für die Abrechnung verbindlich.

GKV-Spitzenverband und DAV können Daten

mit verbindlicher Wirkung korrigieren.

• Deutliche Senkung des Inkassorisikos - schützt bei

Streitigkeiten zwischen Krankenkasse und Hersteller

• Insolvenzschutz nach wie vor unzureichend

Neue Regelung nach AMNOG:

PKV-Unternehmen und Beihilfeträger müssen Abschlag

selbst beim Hersteller einziehen

Inkasso über zentrale Stelle beim PKV-Verband

Pflichten für Apotheken:

Apotheken müssen, wenn „geeignete“

Verordnungsblätter vorhanden sind, PZN, Betrag,

Abgabedatum und Apotheken-IK aufdrucken

Option: Vertrag PKV-Verband – DAV

Herstellerabschlag / PKV7

- 28 -

129 SGB V:

Neue Zuschläge in AMPreisV u. Preisauskunftspflicht:

1. zytostatikahaltige Lösungen 90 Euro,

2. Lösungen mit monoklonalen Antikörpern 87 Euro,

3. antibiotika- und virustatikahaltige Lösungen 51 Euro,

4. Lösungen mit Schmerzmitteln 51 Euro,

5. Ernährungslösungen 83 Euro,

6. Calciumfolinatlösungen 51 Euro,

7. sonstige Lösungen 70 Euro.

Regelung der AMPreisV greift für den Fall, dass keine anderweitige

Preisvereinbarung vorliegt.

GKV-Spitzenverband erhält Auskunftsanspruch über tatsächlich

vereinbarte Abgabepreise.

Parenterale Zubereitungen8

- 29 -

„Zur Sicherung der flächendeckenden und sicheren

Versorgung der Bevölkerung wird der Missbrauch beim

Versandhandel durch sogenannte Pick-up-Stellen

unterbunden.“

4 Monatige Übergangszeit für Pick-Up Betreiber im In- und

Ausland

Referentenentwurf sah Regelung vor

Nach Intervention BMJ und BMI in Regierungsentwurf gestrichen

Pick-up Verbot9

- 30 -

Zuzahlungsbefreiung10

- 31 -

35 Abs. 6 SGB V, Zuzahlungsbefreiung

Veränderung der Kriterien zur Anpassung der

Festbeträge

Preisspirale durch Absenkung der Festbeträge

vermeiden

Hinreichende Versorgung mit Arzneimitteln ohne

Zuzahlung soll gewährleistet bleiben.

Impfstoffe11

- 32 -

130a SGB V, Impfstoffe

Ermittlung eines europäischen Referenzpreisses durch

Hersteller

Differenzbetrag wird als Herstellerabschlag von der

Apotheke der Krankenkasse gewährt und beim

Hersteller eingezogen

Vergütungsvereinbarung zwischen Krankenkassen und

Landesapothekerverbänden zur Belieferung des

Sprechstundenbedarfes möglich

Darstellung: BMG

Nutzenbewertung / Erstattungsbetrag12

- 33 -

Nutzenbewertung / Erstattungsbetrag12

- 34 -

130b SGB V, Erstattungsbetrag

im Rahmen der Nutzenbewertung

als Rabatt auf den ApU

auch für Selbstzahler/PKV

kein Inkasso, der Rabatt wird von Hersteller,

Großhandel und Apotheke weitergegeben

60 Cent + 1,7%

= 340 Mio. Euro

70 Cent + 3,4% und 2 Euro

Abschlag = 340 Mio. Euro

... Cent + ...% bei ... Euro

Abschlag = 340 Mio. Euro

Irrgarten Großhandelsvergütung13

- 35 -

- 36 -

Großhandelsvergütung und Apothekenabschlag 13

AMNOG nach 2./3. Lesung

Sparziel laut Gesetzesbegründung 200 Mio. €

bei Großhandel und 200 Mio. € bei Apotheken:

1. Großhandel:

Großhandelszuschlag nach AMPreisV

a) 2011 neues Gesetz mit GH-Abschlag von 0,85% auf ApU

b) ab 2012 höchstens 3,15% (max. 37,80 €) zzgl. Festzuschlag 70 Cent.

2. Apotheken:

Apothekenabschlag nach 130

a) 2011 und 2012 Anhebung auf 2.05 € (200 Mio. €).

b) ab 2013 wieder Selbstverwaltungslösung mit Rahmenvorgaben

(standardisierte Leistungsbeschreibung in 2011 + Einnahmen und

Kostenbeschreibung repräsentativ ausgewählter Apotheken).

Groß-

handel

Apotheke

pharm.

Unter-

nehmen

Großhandelsabschlag 201113

Kranken-

kasse

Patient

- 37 -

100,00 € ApU netto100,00 € ApU netto

+ 6,00 € GH-Zuschlag

= 106,00 € AEP netto alt

105,15 € Einkaufspreis netto

+ 8,10 € Festzuschlag

+ 3,15 € 3 % AEP

= 116,40 € AVP netto ./. 0,85 € (= 0,85 % des ApU)

= 105,15 € Einkaufspreis netto + 22,12 € MwSt.

= 138,52 € AVP brutto

Unterschiedliche

Rechnungsbeträge je

nach anzusetzenden

Abschlägen

Beispiel:

Groß-

handel

Apotheke

pharm.

Unter-

nehmen

Großhandelsabschlag 201113

Kranken-

kasse

Patient

- 37 -

100,00 € ApU netto100,00 € ApU netto

+ 6,00 € GH-Zuschlag

= 106,00 € AEP netto alt

105,15 € Einkaufspreis netto

+ 8,10 € Festzuschlag

+ 3,15 € 3 % AEP

= 116,40 € AVP netto ./. 0,85 € (= 0,85 % des ApU)

= 105,15 € Einkaufspreis netto + 22,12 € MwSt.

= 138,52 € AVP brutto

Unterschiedliche

Rechnungsbeträge je

nach anzusetzenden

Abschlägen

Beispiel:

Randnotiz zur

Belastung des GH:6,01 % Vergütung GKV

6,98 % Vergütung PKV

6,14 % Vergütung

0,85 % GH-Abschlag

./. 6,14 % Vergütung

13 % weniger Vergütung

2001: Apo-Rabatt 5%

2002: Apo-Rabatt 6%

2003: Apo-Rabatt gestaffelt (6-10%, abh. vom AM-Preis)

Großhandelsrabatt 3%, Herstellerrabatt 6%*

2004: Apo-Rabatt 2 €, Herstellerrabatt 16%*

2005: Apo-Rabatt 2 €, Herstellerrabatt 6%*

2005: Absenkung Apo-Rabatt 1,85 € im 2. Halbjahr

2006: Apo-Rabatt 2 €, Herstellerrabatt 6%*, 10% Generika-Rabatt,

Einzelne Rabattverträge verschiedener Kassen,

Naturallrabattverbot und Beschränkung der Barrabatte auf die

Höhe der Arzneimittelpreisverordnung

2007: ab 1. April: Apo-Rabatt 2,30 €, Herstellerrabatt 6%*, 10% Generikarabatt

2009: 1,75 € (rückwirkend am 21.12. via Schiedsstelle)

2010: ???

2011: 2,05 € (für 2 Jahre)

2013: Selbstverwaltungslösung mit vorgegebenen Kriterien laut AMNOG

Apothekenabschlag Historie13

- 38 -

Festlegung des Abschlages durch AMNOG: 2,05 Euro.

Der Abschlag gilt befristet für die Jahre 2011 und 2012.

Zur

Berechnung:

Bruttorechnung

(incl. 19 % MwSt)

Nettorechnung

(excl. 19 % MwSt)

Abschlag alt: 1,75 € 1,47 €

Anpassung: + 0,30 € + 0,25 €

Abschlag neu: 2,05 € 1,72 €

Rohgewinn pro

Packung

(aus 8,10 € -

Abschlag)

6,63 €

- 0,25 €

6,38 €

Apothekenabschlag13

- 39 -

Festlegung des Abschlages durch AMNOG: 2,05 Euro.

Der Abschlag gilt befristet für die Jahre 2011 und 2012.

Zur

Berechnung:

Bruttorechnung

(incl. 19 % MwSt)

Nettorechnung

(excl. 19 % MwSt)

Abschlag alt: 1,75 € 1,47 €

Anpassung: + 0,30 € + 0,25 €

Abschlag neu: 2,05 € 1,72 €

Rohgewinn pro

Packung

(aus 8,10 € -

Abschlag)

6,63 €

- 0,25 €

6,38 €

Apothekenabschlag13

- 39 -

Abschlag 2004: 2,00 € 1,72 € 6,38 €

Apothekenabschlag13

- 40 -

2011: Bei 604 Mio. GKV-RX-Packungen in 2011 ergibt sich

bei der Jahresbetrachtung eine Apothekenbelastung von

604 Millionen x 0,25 Euro / 21.500 Apotheken = 7.023 € im

Durchschnitt je Apotheke.

2012: Bei +2 % Packungszuwachs und +5 % ApU-Umsatz

ergibt sich 2012 eine Apothekenbelastung von rund 7.500 €

im Durchschnitt je Apotheke.

Finanztableau

- 41 -

Apothekenbetriebsordnung

Versorgungsgesetz

Ärztehonorare

Strukturreform

Was plant das BMG in 2011?

- 42 -

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

* Ralf Denda

ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Jägerstr. 49/50

10117 Berlin

+49 30 40004 156

7 +49 30 40004 153

@ r.denda@abda.aponet.de

www.abda.de

- 43 -