Post on 05-Apr-2015
GND-Übergangsregeln Geografika, Körperschaften, Kongresse
GND-Schulung für die Sacherschließer im hbz-Verbund am 20. und 21. März 2012
Dorothea Büning(basierend auf den GND-Schulungsunterlagen von
Barbara Wolf-Dahm, UB Augsburg)
GND-ÜbergangsregelnGeografika/Körperschaften/Kongresse
Überblick -1 –
Was ist neu für alle drei Entitäten? Übergangsregeln Geografika Übergangsregeln Körperschaften Übergangsregeln Kongresse
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GND-ÜbergangsregelnGeografika/Körperschaften/Kongresse
Überblick - 2 -
Anhang Tipps zur Vorgehensweise AWB „Codes bei Geografika“ AWB „Codes bei Körperschaften“ AWB „Codes bei Kongressen“ AWB „Ländercodevergabe“
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GND-ÜbergangsregelnGeografika/Körperschaften/Kongresse
Was ist neu für alle drei Entitäten? (1) Entitätencode im Unterfeld angebracht
(zusätzlich zum Code für die Entitätenuntergliederung in Feld 093):g = Geografika; k = Körperschaften;
e = Kongresse Neue Codes für Entitätenunter-
gliederungen Ländercode für alle drei Entitäten
verbindlich
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GND-ÜbergangsregelnKörperschaften/Geografika/Kongresse
Was ist neu für alle drei Entitäten? (2) Bevorzugter Name (= Ansetzungsform)
gebräuchlichster Name in unveränderter Formkeine normierten Ansetzungen mehr (bis auf
wenige Ausnahmen)Keine Homonymenzusätze mehr in
Winkelklammern, stattdessen Unterfelder und/oder Beziehungsfelder
Weitere Änderungen s. bei den einzelnen Entitäten
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Regeln gekürzt präsentiert
Im folgenden werden aus den Regeln nur die wichtigsten Fälle präsentiert
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GND-ÜbergangsregelnGeografika
Überblick
Übergangsregeln Geografika (G1 – G9) Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
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GND-Übergangsregeln GeografikaG1 - 1 -
G1 Bildung der bevorzugten Namens-form von Gebietskörperschaften
Bevorzugter Name = geografischer Name, im Deutschen gebräuchlichster Name
Kein im Deutschen gebräuchlichster Name nachweisbar -> gebräuchlichster Name der offiziellen LandesspracheMehrere offizielle Landessprachen –> nach
Sprachreihenfolge
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GND-Übergangsregeln GeografikaG1 - 2 -
Feststellung des gebräuchlichsten Namens gemäß „Liste der Nachschlagewerke“
Kein gebräuchlicher Name ermittelbar –> Vorlageform
Nicht-lateinische Alphabete -> Umschrift Nicht gewählte Namensformen werden als
abweichende Namensformen erfasst
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GND-Übergangsregeln GeografikaG1 - 3 -
Beispiel151 $g Mailand451 $g Milano $v GKD451 $g Città di Milano
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GND-Übergangsregeln GeografikaG2 - 1 -
G2 Umgang mit einleitenden Bezeichnungen wie „Sankt“, …, „Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. im
Namen von Gebietskörperschaften Einleitende Bezeichnungen wie „Sankt“,
„Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. (und fremdsprachige Entsprechungen) gelten als Namensbestandteile und werden mit angesetzt, wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt
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GND-Übergangsregeln GeografikaG2 - 2 -
Keine Normierung (z.B. bei abgekürzter oder ausgeschriebener Schreibweise) – gebräuchliche Form ist ausschlaggebend
Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst
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GND-Übergangsregeln GeografikaG2 - 3 -
Beispiele151 $g Sankt Gilden151 $g Saint-Tropez151 $g St. Moritz
151 $g Kreis Herzogtum Lauenburg451 $g Kreis Lauenburg, Elbe451 $g Kreis Herzogthum Lauenburg
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GND-Übergangsregeln GeografikaG3 - 1 -
G3 Selbstständige Bezeichnungen wie „Bad“ u.ä. im Namen von
Gebietskörperschaften „Bad“, „Seebad“, „Luftkurort“ u.ä. (und
fremdsprachige Entsprechungen) gelten - wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt - als Namensbestandteile und werden mit angesetzt
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GND-Übergangsregeln GeografikaG3 - 2 -
Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst
Beispiele151 $g Bad Segeberg451 $g Segeberg
151 $g Aix-les-Bains
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GND-Übergangsregeln GeografikaG4 - 1 -
G4 Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen (Beinamen)
Erläuternde Bestandteile gelten - wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt - als Namensbestandteile und werden in der nachgewiesenen Form mit angesetzt (ohne Hinzufügung von Deskriptions-oder Trennzeichen)
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GND-Übergangsregeln GeografikaG4 - 2 -
Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst
Bundesstaaten der USA werden in normierter Abkürzung an den Ortsnamen angefügt
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GND-Übergangsregeln GeografikaG4 - 3 -
Beispiele151 $g Frankfurt am Main451 $g Frankfurt, Main
151 $g New York, NY451 $g Neuyork, NY
151 $g Las Vegas, Nev.
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Gleichnamigkeit von Geografika- 1 -
In AWB „ Identifizierende Zusätze bei Geografika“ ist geregelt, wie gleichnamige geografische Namen durch identifizierende Zusätze unterschieden werden
Identifizierender Zusatz nur bei unbekannterem gleichen NamenBeispiel
151 $g London 151 $g London $h Ontario
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Gleichnamigkeit von Geografika- 2 -
Als identifizierende Zusätze Fluss, Berg, Ort oder übergeordnete Verwaltungs-einheit verwenden
Weitere Regelungen zu Ort namensgleich mit Staat oder
Gliedstaat; zu einer naturräumlichen Einheit/Ethnografikum
Aufführung mehrerer identifizierender Zusätze
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GND-Übergangsregeln GeografikaG5 - 1 -
G5 Namen von Ortsteilen Bevorzugter Name -> Im Deutschen
gebräuchlichster bzw. originalsprachig gebräuchlicher Name in der jeweils landesüblichen Rechtschreibung
Ortsteile im deutschsprachigen Raum (außer Schweiz)-> Bindestrich-Namensform: Hauptort-Ortsteil [neu für SE!]
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GND-Übergangsregeln GeografikaG5 - 2 -
Beispiel151 $g Hofheim-Lorsbach
Ortsteile in der Schweiz und im außerdeutschsprachigen Raum -> die im Deutschen gebräuchlichste Namensform (i.d.R. selbstständige Namensform)
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GND-Übergangsregeln GeografikaG5 - 3 -
Beispiel151 $g Riedbach $h Bern451 $g Bern-Riedbach551 $g Bern $4 adue $X 1 $9 (DE-588)…
Abweichende Namensformen werden berücksichtigt
Hauptort wird als Beziehung dargestellt
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GND-Übergangsregeln GeografikaG5 - 4 -
In AWB „Ortsteile“ zusätzlich geregeltCodierungen für
Vorgänger/Nachfolger/zeitweiser NameVorgehen bei StatuswechselOrtsteile mit Zählung und/oder sachlicher
BenennungOrtsteile mit mehrgliedrigen Hauptorten
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GND-Übergangsregeln GeografikaG6 - 1 -
G6 Umgang mit Gattungsbegriffen bei Verwaltungseinheiten
Bevorzugter Name -> gebräuchlicher Name ohne Weglassungen oder UmstellungenGebräuchlichen Namen gemäß „Liste der
Nachschlagewerke“ ermitteln -> i.d.R. Homepage
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GND-Übergangsregeln GeografikaG6 - 2 -
Oberhalb kommunaler Ebene –> Gattungsbezeichnung für den Typ der Verwaltungseinheit als Beziehung erfassen (von SE)
Beispiel151 $g Landkreis Kassel451 $g Kassel $h Kreis451 $g Kassel $h Landkreis550 $s Landkreis $4 obin $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln GeografikaG7 - 1 -
G7 Umgang mit erläuternden Bestandteilen von Ortsnamen
(Beinamen) in nach Ortsnamen benannten Verwaltungseinheiten
Bevorzugter Name -> gebräuchlicher Name ohne Weglassungen oder Umstellungen – ohne Berücksichtigung des ggf. mit erläuternden Bestandteilen versehenen bevorzugten Namens des Ortes als Geografikum
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GND-Übergangsregeln GeografikaG7 - 2 -
Beispiel151 $g Landkreis Hof451 $g Hof, Saale $h Kreis550 $s Landkreis $4 obin $9 (DE-588)…
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AWB „Verwaltungseinheiten“- 1 -
Unterschiedliche Verfahren bei deutschsprachigen und fremdsprachigen Verwaltungseinheiten
Deutschsprachige VerwaltungseinheitenGebräuchlicher Name gemäß „Liste der
Nachschlagewerke“ ermitteln –> i.d.R. Homepage
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AWB „Verwaltungseinheiten“- 2 -
Fremdsprachige VerwaltungseinheitenErmittlung des zugrundeliegenden
GeografikumsGattungsbegriff der Verwaltungseinheit in
der im Deutschen gebräuchlichen Form dem Geografikum vor- oder nachstellen gemäß dem jeweiligen Sprachgebrauch
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AWB „Verwaltungseinheiten“- 3 -
Beispiel151 $g Provinz Mailand451 $g Provincia di Milano $4 nauv
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GND-Übergangsregeln GeografikaG8 - 1 -
G8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften
Namensänderung -> neue Entität -> neuer Datensatz
die verschiedenen Entitäten werden zueinander in Beziehung gesetzt
[Vorgänger-Nachfolger-Beziehung]
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GND-Übergangsregeln GeografikaG8 - 2 -
Beispiel
151 $g Tschechoslowakei551 $g Tschechische Republik $4 nach $9
(DE-588)…551 $g Slowakei $4nach $9 (DE-588)…
151 $g Tschechische Republik551 $g Tschechoslowakei $4 vorg $9 (DE-
588)…
151 $g Slowakei
551 $g Tschechoslowakei $4 vorg $9 (DE-588)…33
GND-Übergangsregeln GeografikaG8 - 3 -
Hinzufügen oder Wegfall von Benennungen wie "Bad" , "Seebad", "Kurbad" u.ä. -> kein Split
Umbenennung von „Kreis“ in „Landkreis“ u. umgekehrt -> kein Split
Aktuell bevorzugten Namen in Nachschlagewerken ermitteln und bevorzugten Namen in bestehendem Datensatz ggf. aktualisieren
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GND-Übergangsregeln GeografikaG8 - 4 -
Bisherigen bevorzugten Namen als abweichende Namensform erfassen
Beispiel151 $g Enzklösterle451 $g Luftkurort Enzklösterle $4 nafr
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GND-Übergangsregeln GeografikaG8 - 5 -
Verfassungs- und Statusänderungen ohne Änderung des geografischen Namens -> kein Split
Beispiel151 $g Bayern451 $g Freistaat Bayern451 $g Herzogtum Bayern $4 nafr451 $g Königreich Bayern $4 nafr
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GND-Übergangsregeln GeografikaG8 - 6 -
Statusänderungen von unselbstständig zu selbstständig und umgekehrt (z.B. Kolonien, Provinzen) (egal, ob geografischer Name sich ändert oder nicht) -> neue Entität -> neuer Datensatz
Ggf. gleichlautende Ansetzungen werden durch identifizierende Zusätze unter-schieden
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GND-Übergangsregeln GeografikaG8 - 7 -
Beispiel151 $g Angola451 $g Republica Popular de Angola551 $g Überseeprovinz Portugiesisch-Westafrika
$4 vorg $9 (DE-588)…
151 $g Überseeprovinz Portugiesisch-Westafrika451 $g Angola $h Provinz551 $g Angola $4 nach $9 (DE-588)…
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GND-Übergangsregeln GeografikaG9 - 1 -
G9 Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften
Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften -> Geografika
Bevorzugter Name -> im Deutschen gebräuchlichster Name
Anwendung der Regeln für Verwaltungseinheiten (G6 u. G7)
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GND-Übergangsregeln GeografikaG9 - 2 -
Beziehung zur übergeordneten Religionsgemeinschaft durch ein Beziehungsfeld angeben
Beispiel151 $g Diözese Mainz451 $g Mainz $h Diözese510 $k Katholische Kirche $4 adue $9 (DE-
588)…40
Planungsgemeinschaften
Planungsgemeinschaften -> Körperschaften s. K18
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GND-Übergangsregeln Geografika
Verwendung in der Sacherschließung
Für die Verwendung der Entitäten in der Sacherschließung gelten Sonderregeln
i.d.R. wird die neueste Namensform bzw. der jüngste Status verwendet
die früheren Namensformen werden im jeweils neuesten Datensatz erfasst und gekennzeichnet
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GND-Übergangsregeln Geografika
Beispiel151 $g Sankt Petersburg 151 Leningrad451 $g Sankt-Peterburg451 $g Leningrad $4 naaf451 $g Petrograd $4 naaf551 $g Leningrad $4 nazw 551 $g Petrograd $4 vorg551 $g Petrograd $4 nazw 551 $g Sankt Petersburg
$4 nach
680 Für die Sacherschließung wird nur dieser Datensatz
(d.h. neueste/jüngste Namensform) verwendet
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GND-Übergangsregeln Geografika
Ausnahme: Datensätze für früher selbstständige Orte, die heute Ortsteile bilden, werden bei Bedarf verwendet
Beispiel151 Charlottenburg [benutzt für die Zeit vor 1920]
151 Berlin-Charlottenburg [benutzt für den Zeitraum 1920-2001]
151 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf [benutzt für die Zeit ab 2001]
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GND-Übergangsregeln Geografika
Hinweise - 1 -
Hinweis zu Extraterrestrika
Extraterrestrika werden in der GND als geografische Datensätze erfasstSiehe hierzu: R5: Extraterrestrika
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GND-Übergangsregeln Geografika
Hinweise - 2 -
Hinweis zu Ethnografika
Ethnografika werden in der GND als Sachschlagwörter erfasstSiehe hierzu: R6: Ethnografika und Sprachen
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GND-Übergangsregeln Geografika
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte - 1 -
Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter, gebräuchlichster Name in unveränderter Form, möglichst deutschsprachig In „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln
Bei Ortsteilen im deutschsprachigen Raum (außer Schweiz) gilt i.d.R. die Bindestrich-Namensform Hauptort-Ortsteil als gebräuchlichster Name
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GND-Übergangsregeln Geografika
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte - 2 -
Nur noch wenige Normierungen (z.B. fremdsprachige Verwaltungseinheiten)
Identifizierende Zusätze nur noch bei Gleichnamigkeit
Bei Namensänderung wird eine neue Entität / ein neuer Datensatz gebildet
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GND-Übergangsregeln Geografika
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte - 3 -
Organe von Gebietskörperschaften -> Körperschaften
Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften -> Geografika
Planungsgemeinschaften -> Körperschaften
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