GND-Übergangsregeln Geografika, Körperschaften, Kongresse GND-Schulung für die Sacherschließer...

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GND-Übergangsregeln Geografika, Körperschaften, Kongresse

GND-Schulung für die Sacherschließer im hbz-Verbund am 20. und 21. März 2012

Dorothea Büning(basierend auf den GND-Schulungsunterlagen von

Barbara Wolf-Dahm, UB Augsburg)

GND-ÜbergangsregelnGeografika/Körperschaften/Kongresse

Überblick -1 –

Was ist neu für alle drei Entitäten? Übergangsregeln Geografika Übergangsregeln Körperschaften Übergangsregeln Kongresse

2

GND-ÜbergangsregelnGeografika/Körperschaften/Kongresse

Überblick - 2 -

Anhang Tipps zur Vorgehensweise AWB „Codes bei Geografika“ AWB „Codes bei Körperschaften“ AWB „Codes bei Kongressen“ AWB „Ländercodevergabe“

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GND-ÜbergangsregelnGeografika/Körperschaften/Kongresse

Was ist neu für alle drei Entitäten? (1) Entitätencode im Unterfeld angebracht

(zusätzlich zum Code für die Entitätenuntergliederung in Feld 093):g = Geografika; k = Körperschaften;

e = Kongresse Neue Codes für Entitätenunter-

gliederungen Ländercode für alle drei Entitäten

verbindlich

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GND-ÜbergangsregelnKörperschaften/Geografika/Kongresse

Was ist neu für alle drei Entitäten? (2) Bevorzugter Name (= Ansetzungsform)

gebräuchlichster Name in unveränderter Formkeine normierten Ansetzungen mehr (bis auf

wenige Ausnahmen)Keine Homonymenzusätze mehr in

Winkelklammern, stattdessen Unterfelder und/oder Beziehungsfelder

Weitere Änderungen s. bei den einzelnen Entitäten

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Regeln gekürzt präsentiert

Im folgenden werden aus den Regeln nur die wichtigsten Fälle präsentiert

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GND-ÜbergangsregelnGeografika

Überblick

Übergangsregeln Geografika (G1 – G9) Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte

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GND-Übergangsregeln GeografikaG1 - 1 -

G1 Bildung der bevorzugten Namens-form von Gebietskörperschaften

Bevorzugter Name = geografischer Name, im Deutschen gebräuchlichster Name

Kein im Deutschen gebräuchlichster Name nachweisbar -> gebräuchlichster Name der offiziellen LandesspracheMehrere offizielle Landessprachen –> nach

Sprachreihenfolge

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GND-Übergangsregeln GeografikaG1 - 2 -

Feststellung des gebräuchlichsten Namens gemäß „Liste der Nachschlagewerke“

Kein gebräuchlicher Name ermittelbar –> Vorlageform

Nicht-lateinische Alphabete -> Umschrift Nicht gewählte Namensformen werden als

abweichende Namensformen erfasst

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GND-Übergangsregeln GeografikaG1 - 3 -

Beispiel151 $g Mailand451 $g Milano $v GKD451 $g Città di Milano

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GND-Übergangsregeln GeografikaG2 - 1 -

G2 Umgang mit einleitenden Bezeichnungen wie „Sankt“, …, „Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. im

Namen von Gebietskörperschaften Einleitende Bezeichnungen wie „Sankt“,

„Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. (und fremdsprachige Entsprechungen) gelten als Namensbestandteile und werden mit angesetzt, wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt

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GND-Übergangsregeln GeografikaG2 - 2 -

Keine Normierung (z.B. bei abgekürzter oder ausgeschriebener Schreibweise) – gebräuchliche Form ist ausschlaggebend

Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst

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GND-Übergangsregeln GeografikaG2 - 3 -

Beispiele151 $g Sankt Gilden151 $g Saint-Tropez151 $g St. Moritz

151 $g Kreis Herzogtum Lauenburg451 $g Kreis Lauenburg, Elbe451 $g Kreis Herzogthum Lauenburg

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GND-Übergangsregeln GeografikaG3 - 1 -

G3 Selbstständige Bezeichnungen wie „Bad“ u.ä. im Namen von

Gebietskörperschaften „Bad“, „Seebad“, „Luftkurort“ u.ä. (und

fremdsprachige Entsprechungen) gelten - wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt - als Namensbestandteile und werden mit angesetzt

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GND-Übergangsregeln GeografikaG3 - 2 -

Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst

Beispiele151 $g Bad Segeberg451 $g Segeberg

151 $g Aix-les-Bains

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GND-Übergangsregeln GeografikaG4 - 1 -

G4 Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen (Beinamen)

Erläuternde Bestandteile gelten - wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt - als Namensbestandteile und werden in der nachgewiesenen Form mit angesetzt (ohne Hinzufügung von Deskriptions-oder Trennzeichen)

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GND-Übergangsregeln GeografikaG4 - 2 -

Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst

Bundesstaaten der USA werden in normierter Abkürzung an den Ortsnamen angefügt

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GND-Übergangsregeln GeografikaG4 - 3 -

Beispiele151 $g Frankfurt am Main451 $g Frankfurt, Main

151 $g New York, NY451 $g Neuyork, NY

151 $g Las Vegas, Nev.

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Gleichnamigkeit von Geografika- 1 -

In AWB „ Identifizierende Zusätze bei Geografika“ ist geregelt, wie gleichnamige geografische Namen durch identifizierende Zusätze unterschieden werden

Identifizierender Zusatz nur bei unbekannterem gleichen NamenBeispiel

151 $g London 151 $g London $h Ontario

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Gleichnamigkeit von Geografika- 2 -

Als identifizierende Zusätze Fluss, Berg, Ort oder übergeordnete Verwaltungs-einheit verwenden

Weitere Regelungen zu Ort namensgleich mit Staat oder

Gliedstaat; zu einer naturräumlichen Einheit/Ethnografikum

Aufführung mehrerer identifizierender Zusätze

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GND-Übergangsregeln GeografikaG5 - 1 -

G5 Namen von Ortsteilen Bevorzugter Name -> Im Deutschen

gebräuchlichster bzw. originalsprachig gebräuchlicher Name in der jeweils landesüblichen Rechtschreibung

Ortsteile im deutschsprachigen Raum (außer Schweiz)-> Bindestrich-Namensform: Hauptort-Ortsteil [neu für SE!]

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GND-Übergangsregeln GeografikaG5 - 2 -

Beispiel151 $g Hofheim-Lorsbach

Ortsteile in der Schweiz und im außerdeutschsprachigen Raum -> die im Deutschen gebräuchlichste Namensform (i.d.R. selbstständige Namensform)

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GND-Übergangsregeln GeografikaG5 - 3 -

Beispiel151 $g Riedbach $h Bern451 $g Bern-Riedbach551 $g Bern $4 adue $X 1 $9 (DE-588)…

Abweichende Namensformen werden berücksichtigt

Hauptort wird als Beziehung dargestellt

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GND-Übergangsregeln GeografikaG5 - 4 -

In AWB „Ortsteile“ zusätzlich geregeltCodierungen für

Vorgänger/Nachfolger/zeitweiser NameVorgehen bei StatuswechselOrtsteile mit Zählung und/oder sachlicher

BenennungOrtsteile mit mehrgliedrigen Hauptorten

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GND-Übergangsregeln GeografikaG6 - 1 -

G6 Umgang mit Gattungsbegriffen bei Verwaltungseinheiten

Bevorzugter Name -> gebräuchlicher Name ohne Weglassungen oder UmstellungenGebräuchlichen Namen gemäß „Liste der

Nachschlagewerke“ ermitteln -> i.d.R. Homepage

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GND-Übergangsregeln GeografikaG6 - 2 -

Oberhalb kommunaler Ebene –> Gattungsbezeichnung für den Typ der Verwaltungseinheit als Beziehung erfassen (von SE)

Beispiel151 $g Landkreis Kassel451 $g Kassel $h Kreis451 $g Kassel $h Landkreis550 $s Landkreis $4 obin $9 (DE-588)…

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GND-Übergangsregeln GeografikaG7 - 1 -

G7 Umgang mit erläuternden Bestandteilen von Ortsnamen

(Beinamen) in nach Ortsnamen benannten Verwaltungseinheiten

Bevorzugter Name -> gebräuchlicher Name ohne Weglassungen oder Umstellungen – ohne Berücksichtigung des ggf. mit erläuternden Bestandteilen versehenen bevorzugten Namens des Ortes als Geografikum

27

GND-Übergangsregeln GeografikaG7 - 2 -

Beispiel151 $g Landkreis Hof451 $g Hof, Saale $h Kreis550 $s Landkreis $4 obin $9 (DE-588)…

28

AWB „Verwaltungseinheiten“- 1 -

Unterschiedliche Verfahren bei deutschsprachigen und fremdsprachigen Verwaltungseinheiten

Deutschsprachige VerwaltungseinheitenGebräuchlicher Name gemäß „Liste der

Nachschlagewerke“ ermitteln –> i.d.R. Homepage

29

AWB „Verwaltungseinheiten“- 2 -

Fremdsprachige VerwaltungseinheitenErmittlung des zugrundeliegenden

GeografikumsGattungsbegriff der Verwaltungseinheit in

der im Deutschen gebräuchlichen Form dem Geografikum vor- oder nachstellen gemäß dem jeweiligen Sprachgebrauch

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AWB „Verwaltungseinheiten“- 3 -

Beispiel151 $g Provinz Mailand451 $g Provincia di Milano $4 nauv

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GND-Übergangsregeln GeografikaG8 - 1 -

G8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften

Namensänderung -> neue Entität -> neuer Datensatz

die verschiedenen Entitäten werden zueinander in Beziehung gesetzt

[Vorgänger-Nachfolger-Beziehung]

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GND-Übergangsregeln GeografikaG8 - 2 -

Beispiel

151 $g Tschechoslowakei551 $g Tschechische Republik $4 nach $9

(DE-588)…551 $g Slowakei $4nach $9 (DE-588)…

151 $g Tschechische Republik551 $g Tschechoslowakei $4 vorg $9 (DE-

588)…

151 $g Slowakei

551 $g Tschechoslowakei $4 vorg $9 (DE-588)…33

GND-Übergangsregeln GeografikaG8 - 3 -

Hinzufügen oder Wegfall von Benennungen wie "Bad" , "Seebad", "Kurbad" u.ä. -> kein Split

Umbenennung von „Kreis“ in „Landkreis“ u. umgekehrt -> kein Split

Aktuell bevorzugten Namen in Nachschlagewerken ermitteln und bevorzugten Namen in bestehendem Datensatz ggf. aktualisieren

34

GND-Übergangsregeln GeografikaG8 - 4 -

Bisherigen bevorzugten Namen als abweichende Namensform erfassen

Beispiel151 $g Enzklösterle451 $g Luftkurort Enzklösterle $4 nafr

35

GND-Übergangsregeln GeografikaG8 - 5 -

Verfassungs- und Statusänderungen ohne Änderung des geografischen Namens -> kein Split

Beispiel151 $g Bayern451 $g Freistaat Bayern451 $g Herzogtum Bayern $4 nafr451 $g Königreich Bayern $4 nafr

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GND-Übergangsregeln GeografikaG8 - 6 -

Statusänderungen von unselbstständig zu selbstständig und umgekehrt (z.B. Kolonien, Provinzen) (egal, ob geografischer Name sich ändert oder nicht) -> neue Entität -> neuer Datensatz

Ggf. gleichlautende Ansetzungen werden durch identifizierende Zusätze unter-schieden

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GND-Übergangsregeln GeografikaG8 - 7 -

Beispiel151 $g Angola451 $g Republica Popular de Angola551 $g Überseeprovinz Portugiesisch-Westafrika

$4 vorg $9 (DE-588)…

151 $g Überseeprovinz Portugiesisch-Westafrika451 $g Angola $h Provinz551 $g Angola $4 nach $9 (DE-588)…

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GND-Übergangsregeln GeografikaG9 - 1 -

G9 Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften

Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften -> Geografika

Bevorzugter Name -> im Deutschen gebräuchlichster Name

Anwendung der Regeln für Verwaltungseinheiten (G6 u. G7)

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GND-Übergangsregeln GeografikaG9 - 2 -

Beziehung zur übergeordneten Religionsgemeinschaft durch ein Beziehungsfeld angeben

Beispiel151 $g Diözese Mainz451 $g Mainz $h Diözese510 $k Katholische Kirche $4 adue $9 (DE-

588)…40

Planungsgemeinschaften

Planungsgemeinschaften -> Körperschaften s. K18

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GND-Übergangsregeln Geografika

Verwendung in der Sacherschließung

Für die Verwendung der Entitäten in der Sacherschließung gelten Sonderregeln

i.d.R. wird die neueste Namensform bzw. der jüngste Status verwendet

die früheren Namensformen werden im jeweils neuesten Datensatz erfasst und gekennzeichnet

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GND-Übergangsregeln Geografika

Beispiel151 $g Sankt Petersburg 151 Leningrad451 $g Sankt-Peterburg451 $g Leningrad $4 naaf451 $g Petrograd $4 naaf551 $g Leningrad $4 nazw 551 $g Petrograd $4 vorg551 $g Petrograd $4 nazw 551 $g Sankt Petersburg

$4 nach

680 Für die Sacherschließung wird nur dieser Datensatz

(d.h. neueste/jüngste Namensform) verwendet

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GND-Übergangsregeln Geografika

Ausnahme: Datensätze für früher selbstständige Orte, die heute Ortsteile bilden, werden bei Bedarf verwendet

Beispiel151 Charlottenburg [benutzt für die Zeit vor 1920]

151 Berlin-Charlottenburg [benutzt für den Zeitraum 1920-2001]

151 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf [benutzt für die Zeit ab 2001]

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GND-Übergangsregeln Geografika

Hinweise - 1 -

Hinweis zu Extraterrestrika

Extraterrestrika werden in der GND als geografische Datensätze erfasstSiehe hierzu: R5: Extraterrestrika

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GND-Übergangsregeln Geografika

Hinweise - 2 -

Hinweis zu Ethnografika

Ethnografika werden in der GND als Sachschlagwörter erfasstSiehe hierzu: R6: Ethnografika und Sprachen

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GND-Übergangsregeln Geografika

Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte - 1 -

Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter, gebräuchlichster Name in unveränderter Form, möglichst deutschsprachig In „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln

Bei Ortsteilen im deutschsprachigen Raum (außer Schweiz) gilt i.d.R. die Bindestrich-Namensform Hauptort-Ortsteil als gebräuchlichster Name

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GND-Übergangsregeln Geografika

Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte - 2 -

Nur noch wenige Normierungen (z.B. fremdsprachige Verwaltungseinheiten)

Identifizierende Zusätze nur noch bei Gleichnamigkeit

Bei Namensänderung wird eine neue Entität / ein neuer Datensatz gebildet

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GND-Übergangsregeln Geografika

Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte - 3 -

Organe von Gebietskörperschaften -> Körperschaften

Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften -> Geografika

Planungsgemeinschaften -> Körperschaften

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