Herzlich Willkommen LeiterInnentagung 2010. Ablauf 14:00 Uhr Verpflichtendes Kindergartenjahr 14:30...

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HerzlichWillkommen

LeiterInnentagung2010

Ablauf

14:00 Uhr Verpflichtendes Kindergartenjahr

14:30 Uhr Bildungsrahmenplan Umsetzung

15:25 Uhr Pause

15:40 Uhr Gruppenarbeit

16:30 Uhr Plenum und Abschluss

17:00 Uhr Ende

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Umsetzung Salzburg

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Ziel: Beste Bildungsmöglichkeiten unabhängig von der sozioökonomischen Herkunft

15 a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und den Bundesländern

Verankerung im § 13 a des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes (KBG)

Sonderförderung: § 2 c des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Welche Kinder sind kindergartenpflichtig?

Hauptwohnsitz im Land Salzburg

Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben

Wo kann das Kind die Kindergartenpflicht erfüllen?

Öffentlicher oder privater Kindergarten, Übungskindergarten

Alterserweiterte Gruppe

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Beginn der Kindergartenpflicht

September 2010

Ausnahmen von der Verpflichtung

Vorzeitiger Besuch der Volksschule

Schwere Beeinträchtigung, medizinische Gründe

Schwierige Wegverhältnisse

Häusliche Erziehung

Tagesbetreuung durch Tageseltern

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Wie wird die Ausnahme beantragt?

Beim Referat für Kinderbetreuung, Land Salzburg - mittels Formular – Ausnahme von der Verpflichtung

Umfang der Verpflichtung

Beginnt mit dem 2. Montag im September und endet mit Beginn der Hauptferien

16 Stunden an mindestens 4 Werktagen pro Woche am Vormittag

Zusatzmodul für 5 – Jährige zum BildungsRahmenPlan

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Wann besteht keine Besuchspflicht?

Generell an allen schulfreien Tagen (Weihnachtsferien, Semesterferien, Osterferien, Pfingstdienstag, Sommerferien, schulautonome Tage)

Verhinderung wegen Krankheit des Kindes oder der Eltern

Außergewöhnliches Ereignis, zB Todesfall in der Familie, Naturkatastrophe

Urlaubsbedingte Abwesenheit in der Dauer von höchstens 3 Wochen während des Kindergartenjahres

Die Eltern haben die Kindergartenleiterin von jeder Verhinderung zu benachrichtigen

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Was tun die Gemeinden?

Die Gemeinden müssen die Eltern bis Dezember auf die Kindergartenpflicht hinweisen

Die Gemeinden haben für jedes Kind mit Kindergartenpflicht einen Platz anzubieten, eventuell auch durch Kooperationen

Kindergartenpflichtige Kinder sind bevorzugt aufzunehmen

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Kosten für die Eltern (§ 2 b KBG – Beitragsfreiheit)

Für kindergartenpflichtige Kinder sind 20 Stunden pro Woche am Vormittag (im Allgemeinen zwischen 8.00 und 12.00 Uhr) kostenfrei

Bei längerer Betreuung sind Elternbeiträge möglich

Flexible Betreuung und besondere Angebote (z.B. Musik, Bewegung, Sprache, kleine Gruppen, Montessori, etc.) sowie Betreuung in den Ferienzeiten können kostenpflichtig sein

Verpflegung kostenpflichtig, Bastelbeiträge möglich

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Wer trägt die Kosten?

Der Bund stellt Österreich weit 70 Millionen € pro Jahr zur Verfügung

§ 2 c des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes: 850,-- € pro Kind und Jahr

Abwicklung über die Rechtsträger mit dem Land

Kindergartenpflichtige Kinder sind mit Stichtag 15. September zu melden, Auszahlung in 2 Teilbeträgen zum 1.12. und 1.3.

Für Kinder, die eine Ausnahme von der Verpflichtung erhalten haben, gibt es diese Mittel nicht

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Was geschieht, wenn die Verpflichtung nicht erfüllt wird?

Geldstrafe durch die Bezirksverwaltungsbehörde bis 500 € möglich

BundesländerübergreifenderBildungsRahmenPlan

Umsetzung in Salzburg

Fragen

Wie viele Logos enthält der BRP?

9

11

17

Sind mehr Mädchen oder mehr Buben im BRP abgebildet?

10 Mädchen

13 Buben

11

Welcher Begriff kommt im BRP am häufigsten vor?

Welche Assoziationen haben Sie/wir zur Farbe des BRP?

Entstehung

Alle Bundesländer haben sich auf die Inhalte des BRP geeinigt

Vergabe des Auftrages an das Charlotte Bühler Institut

Druck und Layout - Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Umgang und Unterstützungsmaßnahmen je Bundesland unterschiedlich

Inhalt und Aufbau

Erwartungen

Länderübergreifendes offenes Konzept zur Sicherung und Entwicklung der pädagogischen Qualität

Unterstützung der Teams und auch der einzelnen PädagogInnen, die pädagogische Arbeit zu reflektieren

Neue Perspektiven im pädagogischen Alltag

Unterstützung bei der Erarbeitung von Themen

Anregungen für die pädagogische Arbeit

Intensivierung der Elternkooperation

Impulse für die Gestaltung der räumlichen und materiellen Umgebung

...

Umsetzung Salzburg

Salzburg in Form von Reflexionsfragen

Fragen sind in unterschiedliche Bereiche gegliedert:

Haltung und pädagogisches Handeln

Raum und Material

Erziehungspartnerschaft/Eltern

Fragen an das Kind

Im Blickpunkt 0-4 Jährige

Leitfaden

Reflexionsfragen

0-4

Reflexionsfragen

Aufgaben der Leiterin

Verantwortung für die Umsetzung

Schwerpunktsetzung

Empfehlungen für die Auseinandersetzung

Festlegen von einer oder mehreren Besprechungen, in der / denen ausgewählte Reflexionsfragen im Team diskutiert werden

Einzelne Reflexionsfragen sind Teil der regelmäßigen Dienstbesprechungen

Klausur zur Auseinandersetzung mit dem Thema (Fortbildung)

Teamfortbildung mit externer Unterstützung

Aufgaben der gruppenführenden PädagogIn

Pro Jahr zumindest einen Bildungsbereich vertiefen

Anregungen für die Auswahl:

Bildungsbereich passt zum Jahresthema, Schwerpunktthema oder zu einem Projekt

Beobachtungen einzelner Kinder/Gruppe machen eine Auseinandersetzung notwendig

Vorlieben oder Lernfelder der PädagogInnen

Auftrag der LeiterIn

Auftrag der InspektorIn

Schriftliche Arbeitsdokumentation

ist um folgende Punkte zu ergänzen:

Jahresplanung Welches Thema wird gewählt?

In welcher Form erfolgt die Auseinandersetzung?

Jahresreflexion Was hat sich für die Kinder verändert?

Was hat sich für die Eltern verändert?

Was hat sich für die Pädagoginnen/Team verändert?

Was hat sich im Bezug auf das Konzept verändert?

Welche Änderungen gab es im Bezug auf das Material/Raumgestaltung?

In welchem Bereich ist eine Weiterarbeit notwendig?

Welche Fortbildung oder Fachliteratur unterstützt die Auseinandersetzung mit dem Thema?

Kooperationen

Eltern

Vorstellen beim ersten Elternabend

Vorstellen bei einem speziellen Elternabend

Eltern können Einsicht in den BRP nehmen

Ergänzung der eigenen Homepage

Schriftliche Info in Elternbriefen

Gestalten einer Pinwand

Schule

Grundlage für die Diskussion für einen eigenen Bildungsbegriff

Informationen

BildungsRahmenPlan verbleibt in der Einrichtung auch beim Wechsel der Fachkraft

Umsetzung „Land Salzburg“ wird in die Mappe eingelegt, flächendeckende Zusendung Herbst 2010

Bei Neugründung von Gruppen: Anforderung von BRP unter kinder@salzburg.gv.at

Inhalt auch unter www.salzburg.gv.at/kinderbetreuung unter Formulare und Downloads

und jetzt ...

Gruppenarbeit

Welche Hilfen/Unterstützung erhalte ich durch den Bildungsplan?

Als Leiterin

Für meine Institution

Öffentlichkeit

Welche zusätzlichen Ideen und Umsetzungsvorschläge gibt es?

Meine Terminplanung:

Welche Termine und Schwerpunkte gibt es fürs Team (Klausur, Besprechungen ...)

Wie informiere ich die Eltern

Gespräch mit dem Träger

Planung der gruppenführenden Pädagogin

Schriftliche Arbeitsdokumentation (Jahresplanung, Jahresreflexion)

...

Schatzkiste

Diskussion in 8 Gruppen

1 Gruppensprecherin/Gruppensprecher

Welche Anregungen für die Umsetzung kann ich noch einbringen?

Wir danken für IhreAufmerksamkeit

LeiterInnentagung2010