Infoveranstaltung Anmeldung 1. Staatsexamen nach GymPO bzw ... · 80 LP Pflicht-module 80 LP...

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23. Juli 2014

Silke Engelhardt

Lehramtsprüfungsverwaltung

Infoveranstaltung – Anmeldung zum 1. Staatsexamen

GymPO I und WProSozPädCare

• Anmeldung in der Regel im 9. oder 10. Fachsemester

(Regelstudienzeit)

• Anmeldung kann nur in den festgelegten Anmeldephasen

stattfinden!

WICHTIG:

Die Anmeldung findet immer für beide Hauptfächer

zusammen statt!

Anmeldezeitraum: Prüfung im Frühjahr: 1.-31. Oktober Prüfung im Herbst: 1.-30. April

Beratung zum Anmeldeverfahren, Prüfung der Unterlagen, Anmeldung Examen, Einreichung Schwerpunktthemen: Lehramtsprüfungsverwaltung Silke Engelhardt Voßstraße 2, Geb. 37 69115 Heidelberg s.engelhardt@uni-heidelberg.de 06221-54 3577

Sprechstunden für die Examensanmeldungen : Montag bis Donnerstag: 13.00 – 15.30 Uhr Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr

Zuständigkeiten am Landeslehrerprüfungsamt (Außenstelle Regierungspräsidium Karlsruhe) Abteilung 7 – Schule und Bildung Hebelstr. 2 76133 Karlsruhe Wissenschaftliche Staatsprüfung (Grundsätzliches, Anerkennung Studienabschlüsse…): Patrick Krätz (Mo., Mi. und Fr.) 0721-926 4510 patrick.kraetz@rpk.bwl.de Wissenschaftliche Staatsprüfung (Prüfungstermine, Rücktritte, Freiversuch…): Jürgen Ehret (Mo.-Fr.) 0721-926 4502 Juergen.ehret@rpk.bwl.de

Die Anmeldeunterlagen werden vollständig bei der

Lehramtsprüfungsverwaltung eingereicht.

Bitte sehen Sie davon ab, sich gleichzeitig über das

Onlineportal auf den Seiten des Landeslehrerprüfungsamts

anzumelden.

Dies führt zu einem unnötigen Mehraufwand für alle

Beteiligten.

Hier die wichtigsten Unterlagen (s. Anmeldeformular S. 2):

1) Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigte Kopie)

2) Die Prüfung betreffende Bescheide des Landeslehrer-prüfungsamts oder der Universität (z. B. Anerkennung eines bereits absolvierten Studiums, bereits absolvierte Prüfungen)

3) ggf. Bescheinigung des Fachstudienberaters über noch fehlende Leistungspunkte (s. Anmeldeformular S. 4)

4) Bescheinigung über das Schulpraxissemester (Sollte dieses noch nicht im LSF verbucht sein.)

5) ggf. Bafög-Bescheid

Zum Zeitpunkt der Anmeldung müssen nicht alle

Leistungspunkte vorliegen. Leistungen, die während des

Anmeldesemesters noch erbracht werden müssen, können

zu festen Terminen (vorgegeben vom

Landeslehrerprüfungsamt) nachgereicht werden.

Die Leistungspunkte zu den Modulen des

bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums, MPK und EPG

können zum Termin des 2. Hauptfachs nachgereicht werden.

Nachreichtermine: Prüfung im Herbst: 1. September Prüfung im Frühjahr: 1. März

Verteilung der Leistungspunkte:

1. Hauptfach 2. Hauptfach Gemeinsames Lehr-angebot (GLA)

Pflicht-module

80 LP Pflicht-module

80 LP Schulpraxis-semester

16 LP

Wahlpflicht-module

14 LP

Wahlpflicht-module

14 LP EPG I+II 12 LP

Fach-didaktik

10 LP Fach- didaktik

10 LP BWB 18 LP

MPK 6 LP

Mündliche Prüfung

10 LP Mündliche Prüfung

10 LP Wissenschaft-liche Arbeit

20 LP

114 LP 114 LP 72 LP

Gesamtpunktzahl bei Studienabschluss: 300 LP

Die Prüfung muss nicht zwingend an einem Termin absolviert

werden. - § 15 GymPO I

Sie haben die Möglichkeit die Prüfung an zwei unmittelbar

aufeinanderfolgenden Terminen („Splitten“) abzulegen, wenn

Sie zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung das 10.

Fachsemester (in beiden Hauptfächern) nicht überschreiten.

Für den Erwerb von Fremdsprachen, Urlaubssemester,

Beurlaubung wegen Erkrankung etc. können bis zu 4

Fachsemester unberücksichtigt bleiben.

Beispiele: Erwerb einer alten Fremdsprache (Latinum, Graecum, Hebraicum) - § 5 GymPO I

bis zu 2 Fachsemester Beim Erwerb von Kenntnissen einer alten Fremdsprache bleibt 1 Fachsemester unberücksichtigt

Beurlaubung wegen Auslandsaufenthalt - § 26 GymPO I

bis zu 2 Fachsemester

In Einzelfällen entscheidet das Landeslehrerprüfungsamt!

Die wissenschaftliche Arbeit kann nach bestandener

Zwischenprüfung angemeldet werden.

Nach Vereinbarung eines Themas mit dem Betreuer/der

Betreuerin, muss die Arbeit direkt beim Landeslehrer-

prüfungsamt angemeldet werden.

Das Formular finden Sie unter:

http://www.llpa-bw.de/,Lde/831784

Nach Genehmigung des Themas durch das Landeslehrer-

prüfungsamt haben Sie 4 Monate Bearbeitungszeit.

Weitere Formalitäten (Themenänderung, Fristverlängerungen

etc.) entnehmen Sie bitte § 16 ff. GymPO I

Wenn Sie die wissenschaftliche Arbeit vor der Anmeldung zum

1. Staatsexamen bereits angemeldet und verfasst haben, gibt es

keine Anmeldefristen.

Sollten Sie die Arbeit zum Zeitpunkt der Examensanmeldung

noch nicht angefertigt haben, gilt, dass die Arbeit vor der

mündlichen Prüfung im Hauptfach angemeldet werden muss.

Prüfung im Frühjahr: 15. März

Prüfung im Herbst: 15. September

Beispiele: Kandidat 1: Geschichte (9. FS) / Deutsch (9. FS) Prüfungsanmeldung: Oktober 2014 Prüfungstermin: Geschichte Frühjahr 2015 Deutsch Herbst 2015 Wissenschaftliche Arbeit im Fach Geschichte noch nicht anmeldet! Frist für die Anmeldung: 15. März 2015

Kandidat 2: Englisch (9. FS) / Französisch (10. FS) Prüfungsanmeldung: Oktober 2014 Prüfungstermin: Englisch Frühjahr 2015 Französisch Herbst 2015 Wissenschaftliche Arbeit im Fach Französisch noch nicht anmeldet! Frist für die Anmeldung: 15. September 2015

Kandidat 3: Biologie (9. FS) / Mathematik (9. FS) Prüfungsanmeldung: Oktober 2014 Prüfungstermin: Biologie Frühjahr 2015 Mathematik Herbst 2015 Wissenschaftliche Arbeit im Fach Biologie noch nicht angemeldet! Frist für die Anmeldung: 15. März 2015 oder Anmeldung innerhalb von 4 Wochen nach der mündlichen Prüfung im Fach Biologie, spätestens nach der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach - § 16 (3) GymPO I* *§ 16 (3) gilt nur für die Fächer: Biologie, Chemie, Physik und Geographie

Bei einer Anmeldung am 15. September 2015 wäre es erst im Januar

2016 möglich das Zeugnis auszustellen.

Ein Beginn des Referendariats im Januar 2016 ist somit nicht möglich.

Die Bewerbungen zum Referendariat müssen dem

Regierungspräsidium bis 15. Juni vorliegen. Einzelne Unterlagen

können bis Mitte Dezember nachgereicht werden. Genaueres erfahren

Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums zum

Vorbereitungsdienst.

Beachten Sie diese Fristen bei Ihrer Planung und melden Sie die

wissenschaftliche Arbeit frühzeitig an! (Empfehlung des Landes-

lehrerprüfungsamts)

Die Schwerpunktthemenblätter finden Sie unter: http://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/neuphil/gpa/formulare-la.html

Die Formulare müssen, nachdem die Prüfer den Themen

zugestimmt haben, bei der Lehramtsprüfungsverwaltung

eingereicht werden.

Abgabefristen für die Schwerpunktthemenblätter: Prüfung im Frühjahr: bis spätestens 1. Dezember Themenänderung möglich bis 1. Februar

Prüfung im Herbst: bis spätestens 1. Juni Themenänderung möglich bis 1. Juli