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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Geländeschnitt A - A
Geländeschnitt B - B
Geländeschnitt C - C
Geländeschnitt D - D
Anlage 2:
Anlage 3: Bodengutachten
Anlage 4: Telefonnotiz (Luftamt Nordbayern)
B E G R Ü N D U N G
zum Entwurf des
Vorhabens- und Erschließungsplanes 101 18 b 2/6 - Rögen, Stadt Coburgvom 20.05.2020 für das Gebiet zwischen
"Löbelsteiner Straße" und Straße "Am Eichholz"
Aufgestellt:
Ingenieurbüro B E C K * Am Hasenstein 14 * 96450 Coburg
Handy 0171/9908108 * info@ing-buero-beck.de
Übersichtsplan
Schalltechnische Untersuchung zu Flugverkehrsgeräuschen
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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1. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
In der Stadt Coburg besteht ein Bedarf, stadtnahe Bauplätze für Einfamilienhäuser zu erschließen und
damit die Ansiedlung neuer Anwohner zu ermöglichen. Das Plangebiet im Stadtteil Coburg-Rögen,
welches bislang landwirtschaftlich genutzt wurde, entspricht hinsichtlich der Lage und dem
städtebaulichen Umfeld den Anforderungen an potentielle Baugrundstücke für Einfamilienhäuser.
Ziel des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens ist die planungsrechtliche Sicherung der
Erschließung und Bebauung dieser Wohnbauentwicklungsfläche. Die Entwicklung dieser Fläche
entspricht den Zielen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Coburg aus dem
Jahr 2008 und den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem
Landschaftsplan vom 17.05.2000 mit Änderung vom 15.10.2003, da in diesem Bereich eine
Erweiterung der Wohnbauflächen vorgesehen wird.
Im Ergebnis soll das Plangebiet an die dörfliche Siedlungsstruktur des Stadtteils Coburg-Rögen
anknüpfen und diese erweitern. Der vorliegende Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener
Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Vereinbarkeit der Ziele des Vorhaben- und Erschließungsplanes
Bebauungsplanes mit den Zielen der Innenentwicklung und Erfordernis der
Planung
Der Vorrang der Innenentwicklung ist bereits seit Langem ein Ziel der Stadt Coburg. Die zur
Steuerung einer flächen- und ressourcenschonenden Nutzung von Bauflächen notwendigen
Planungsinstrumente liegen vor und werden intensiv genutzt. Die folgenden Abschnitte sollen
zunächst aufzeigen, welche Maßnahmen seitens der Stadt Coburg bereits ergriffen werden, um die
Innenentwicklung zu fördern. Im Anschluss soll aufgeführt werden, von welchen Einflussfaktoren
darüber hinaus die Entscheidungen in der Entwicklung von Wohngebieten geprägt sind, womit das
Planungserfordernis begründet ist und weshalb eine maßvolle Neuausweisung von Baugebieten auch
Teil einer nachhaltigen Stadtentwicklung für die Stadt Coburg ist.
Wiedernutzbarmachung von Brachflächen durch verbindliche Bauleitplanung und
Einzelvorhaben
Eine der wichtigsten Möglichkeiten zur Steuerung der Innenentwicklung ist die bedarfsgerechte
Aufstellung von Bebauungsplänen. In den letzten Jahren wurden besonders in innenstadtnahen
Bereichen für zahlreiche brachgefallene Flächen verbindliche Bauleitpläne zur Nachverdichtung und
Wiedernutzbarmachung aufgestellt. Beispiele hierfür sind folgende Bebauungspläne und Vorhaben-
und Erschließungspläne:
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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Vorhaben- und Erschließungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 28/10 vom
15.05.2019 für das Gebiet „zwischen Vorderer Floßanger und Itz“ (Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)
Bebauungsplan Nr. 18/7 vom 18.01.2017 für das Gebiet „Am Bahnhof Neuses“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 28/9 vom 16.11.2016 für das Gebiet „zwischen der
Bahnlinie Coburg – Sonneberg, dem Rottenbach und dem Kanonenweg“ (Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB); sog. „Brockardt-Areal“
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3/6 vom 13.05.2015 für das Gebiet „Brauhof“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB)
Zudem zeigt sich an weiteren Einzelvorhaben, dass die Ziele der Innenentwicklung berücksichtigt und
erfüllt werden (z. B. Entwicklungen am ehemaligen Wormser Areal am Sonntagsanger, Bau der
Kubenhäuser im Quartier am Albertsplatz (2015), Bau von Mehrfamilienhäusern in der Fischersleite
(2019) und das Projekt "Leben am Hofgarten“ in der Leopoldstraße (seit 2015)).
Insgesamt werden im Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2020 eine Summe von 37 ha
Brachflächenaktivierungsfläche erreicht (verschiedene Nutzungsarten inbegriffen), welche bereits jetzt
oder in absehbarer Zeit wieder nutzbar gemacht werden. Diese Gesamtfläche entspricht annähernd
dem Umfang der zentralen Innenstadtfläche der Stadt Coburg. Damit wird deutlich, dass die Ziele der
Innenentwicklung konsequent und erfolgreich erfüllt werden.
Nachverdichtung und Nachverdichtungspotentiale
Die Ausführungen zum Thema Nachverdichtung überschneiden sich teilweise mit den Ausführungen
zur Wiedernutzbarmachung von Brachflächen. Die meisten Nachverdichtungsprojekte der Stadt
Coburg sind zugleich Projekte der Brachflächenaktivierung. Dies gilt besonders für die
innenstadtnahen Bereiche.
Um Redundanzen zu vermeiden, wird an dieser Stelle lediglich darauf hinzuweisen, dass die
Nachverdichtungspotentiale nahezu vollständig ausgeschöpft sind. Die meisten unbebauten Flächen
im Stadtgebiet, welche an einen Siedlungszusammenhang angrenzen, sind entweder Teil städtischer
Frischluftschneisen (z.B. Postgrund und Hofbräugrund), Teil der Ufer- und Flusslandschaft (z.B. zu
Seiten des Rottenbachs, Lauterbachs und der Itz), werden vom Integrierten Stadtentwicklungskonzept
als nicht bebaubare Grünzäsur zwischen den Stadtteilen zur Bewahrung des Stadtteilcharakters
betrachtet (z.B. zwischen Wüstenahorn und Scheuerfeld) oder sind mitunter auch aus
naturschutzrechtlichen, topographischen und schallschutzrechtlichen Gründen (Schutz von Flora und
Fauna, Hanglage, Nähe zur Bundestraße B4) für eine Bebauung nicht geeignet.
Sonstige unbebaute Flächen können in den meisten Fällen den Grünflächen mit besonderer
Zweckbestimmung zugeordnet werden. Diese sind auch zukünftig nicht bebaubar. Dazu zählen
Parkanlagen, Sportanlagen, Kinderspielplätze, Friedhöfe oder Freibadwiesen.
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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Leerstandsmanagement
Als wichtiger Teil der Stadtentwicklung besteht zudem seitens der Stadt Coburg das Interesse,
Leerstände zu erfassen und zu vermeiden. In der Gesamtheit der Innenentwicklungsmaßnahmen wird
dem Leerstandsmanagement jedoch eine vergleichsweise geringe Bedeutung zugemessen, da die
Leerstandssituation im Stadtgebiet im Allgemeinen als unkritisch eingestuft werden kann.
Leerstände in Geschäftslagen werden seitens der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (Wifög) der Stadt
Coburg gesammelt und veröffentlicht. Mit Stand vom 16.12.2019 sind derzeit elf Standorte aufgeführt.
Die Liste der leerstehende Einzelhandelsflächen ist auf der offizielen Homepage der Stadt Coburg
unter folgendem Link einsehbar:
https://www.coburg.de/startseite/wirtschaft/Gewerbeflaechen/Geschaeftslagen-Innenstadt-
Coburg.aspx.
Um gegen Leerstände, besonders im Bereich der Wohnnutzung, vorzugehen und Wohnungen im
umittelbaren Kernbereich der Innenstadt zu sanieren und zur Verfügung zu stellen, sind auch jegliche
Aktivitäten der Wohnbau Stadt Coburg GmbH und Stadtentwicklungsgesellschaft Coburg mbH
aufzuführen. Als Sanierungsträger trägt die Wohnbau maßgeblich zu einer Stärkung des Wohnens in
der Innenstadt und einer Qualifizierung von Gebäude- und Grundstückspotenzialen bei.
In den letzten Jahren zeigte sich besonders im Bereich des Sanierungsgebietes „Ketschenvorstadt“,
dass Zielsetzungen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse umgesetzt werden konnten. Die
Ergebnisse setzen sich zusammen aus einer Aufwertung des Wohnumfeldes, Sanierung von
Bestandsgebäuden und dem Neubau von Wohneinheiten zur Nachverdichtung im Bereich des Georg-
Hansen-Weges. Ein ähnlich positives Ergebnis im Bereich der Gebäudesanierung ist zukünftig zudem
im aktuellen Sanierungsgebiet „Steinwegvorstadt“ absehbar, welches durch einen verhältnismäßig
hohen Leerstandsanteil geprägt ist.
Baulückenkataster
Im Sinne einer nachhaltigen, ressourcen- und flächenschonenden Stadtentwicklung ist die Schaffung
von Wohnraum durch Schließung von Baulücken in bereits bestehenden Siedlungsbereichen ein
wichtiges Ziel. Zur Erfassung der nicht ausgeschöpften Baurechte im Stadtgebiet wurde bereits im
Jahre 2005 mit Beschluss des Bau- und Umweltsenats vom 12.01.2005, die Aufstellung eines
Baulandkatasters beschlossen.
Damit wurde ein Instrument geschaffen, mit dem die Mobilisierung der Baulücken aktiv beeinflusst
wurde. Die erklärten Ziele der Stadt Coburg waren gemäß der Beschlussformulierung eine Schonung
des Freiraums und eine Forcierung der Innenentwicklung. Dazu wurden die Baulücken, für die nach §
30 oder § 34 Baugesetzbuch (BauGB) Baurecht vorliegt, systematisch erfasst. Gemäß § 200 Abs. 3
BauGB wurde das Baulandkataster in einem Verfahren aufgestellt und für die Öffentlichkeit auf der
offiziellen Homepage der Stadt Coburg einsehbar gemacht.
Das Baulandkataster führt die sofort oder in absehbarer Zeit bebaubaren Flächen mit
Gemarkungsbezeichnung, Flurstücksnummer sowie Straßennamen in Listen und Karten auf und
enthält Angaben zur Grundstücksgröße und der planungsrechtlichen Situation. Die Baulücken im
genannten Kataster sind im Privateigentum.
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Das Baulückenkataster dient zum einen dazu, der Verwaltung eine Übersicht über die im Stadtgebiet
noch vorhandenen, aber bislang nicht ausgeschöpften Bebauungsmöglichkeiten zu geben. Durch die
Veröffentlichung des Baulandkatasters sollen aber auch interessierte Bürger und Bauwillige
Informationen über die vorhandenen Baulücken erhalten und über die Möglichkeiten der
Baulückenschließung informiert werden, um damit die Bereitschaft zur Durchführung von
Baumaßnahmen in Baulücken zu fördern.
Im Rahmen der Aufstellung wurde dazu auch Kontakt zu den Grundstückseigentümern aufgenommen.
Diese sollten der Aufnahme ihres Grundstücks in den öffentlich einsehbaren Baulandkataster
zustimmen. So konnte man zugleich die Eigentümer darüber in Kenntnis setzen, dass ein Baurecht
vorliegt und eine Nachverdichtung dieser Baulücken von der Stadt Coburg gefördert wird.
Im Stadtteil Rögen befinden sich zurzeit noch fünfzehn Baulücken, in den benachbarten Stadtteilen
Ketschendorf und Creidlitz jeweils neun und fünfzehn. Die Anzahl an Baulücken ist kontinuierlich
abnehmend, da diese in zahlreichen Fällen in den letzen Jahren bebaut wurden. Dies betrifft sowohl
innenstadtnahe Grundstücke, wie z.B. am Plattenäcker, am Baumschulenweg und am Jean-Paul-
Weg, als auch Grundstücke in den Stadtteilen, wie z.B. Grundstücke im Bereich Lehengasse und
Spindlerweg in Creidlitz, Grundstücke im Kiefernweg in Beiersdorf, Grundstücke „Am Steinbruch“ in
Rögen. Neue Baulücken entstehen dabei nur im Falle eines Gebäuderückbaus. In diesem Fall ist
jedoch in der Regel eine Folgebebauung zugleich mitangedacht. Im Innenstadtbereich sind zurzeit
nahezu keine Baulücken mehr verfügbar.
Die Darstellungen des Baulandkatasters werden fortlaufend angepasst. Insgesamt ist man seitens des
Stadtbauamtes durchaus zufrieden bezüglich der Entwicklung von Baulücken.
Zukünftig ist es dennoch denkbar und empfehlenswert, Strategien zur Aktivierung der Baulücken
entwickeln. Hierzu zählt die aktive Kontaktaufnahme zu den privaten Eigentümern. Eine Möglichkeit
dazu sind persönliche Anrufe oder auch Anschreiben. In letzterem Fall würde es sich anbieten,
Fragebögen auszuformulieren und beizufügen. So könnten weitere Informationen über die
Baubereitschaft der Eigentümer erhalten werden oder über die Motive, weshalb die Grundstücke
bisher nicht bebaut wurden und unter welchen Voraussetzungen dies der geändert werden könnte.
Durch das Nennen der Kontaktdaten der städtischen Ansprechpartner (Stadtbauamt,
Gutachterausschuss) werden die Eigentümer zudem angeregt, sich über die Bebauungs-, oder aber
Verkaufsmöglichkeiten, zu erkundigen.
Zudem ist es vorstellbar, durch Veröffentlichungen im Baublog auf der Homepage der Stadt Coburg
und regionalen Printmedien eine Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für dieses Thema
zu erreichen. In diesem Zuge kann auch darauf verwiesen werden, dass die bauwilligen
Grundstückseigentümer ein kostenloses Bauberatungsgespräch erhalten können.
Wenn sich ein hohes Maß an Verkaufsbereitschaft bei den verschiedenen Eigentümern zeigt, wäre
auch die Gründung einer „Baulückenbörse“ vorstellbar.
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Bevölkerungsentwicklung Coburgs
Nachdem die stadtplanerischen Überlegungen für viele Jahre geprägt waren von einem erwarteten
Bevölkerungsrückgang (z.B. Trend Bertelsmann-Stiftung 2008 und Kleinräumige Projektion MODUS
2004), hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Prognosen nicht eingetreten sind. Es ließ sich
stattdessen sogar ein leichtes Bevölkerungswachstum verzeichnen.
Die jüngste Bevölkerungsentwicklung der Stadt Coburg wird durch folgende Graphik veranschaulicht.
In dieser wird jeweils anhand der im Dezember gemeldeten Hauptwohnsitze der Stadt Coburg
aufgezeigt, dass in den Jahren 2014 bis 2018 die Bevölkerung fast stetig zugenommen hat. Die für die
Graphik verwendeten Daten sind dem Einwohnerfachverfahren MESO entnommen, mit welchem das
Einwohnermeldeamt der Stadt Coburg die Einwohnerdaten erfasst und archiviert.
Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Coburg in den Jahren 2014 bis 2018
Dementsprechende demographische Entwicklungen sind auch für die strategische Stadtentwicklung
von Bedeutung. Umso mehr gilt das im Fall der Stadt Coburg, da der Bevölkerungsanstieg nicht den
Prognosen entspricht, die wiederum die Datengrundlage für die ausschlaggebenden
Planungsinstrumente darstellen. Da führt dazu, dass zum einen die teilweise obsolet gewordenen
Ergebnisse des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) aus dem Jahr 2008 zu überdenken
sind. Zum anderen ist auch ein Handlungserfordernis zur Schaffung eines entsprechenden Angebotes
an Wohnraum eingetreten.
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Bevölkerungsentwicklung der Stadt Coburg in
den Jahren 2014 bis 2018
Anzahl der
angemeldeten
Hauptwohnsitze in der
Stadt Coburg im Monat
Dezember von 2014 bis
2018
Quelle: Einwohnermeldeamt der Stadt Coburg/Einwohnerfachverfahren MESO
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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Angebot an an Baugrundstücken für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern und Neuaus-
weisung von Flächen in den letzten Jahren
Seitens der Stadt Coburg werden also zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Innenentwicklung zu
fördern und einer wachsenden Bevölkerungsentwicklung gerecht zu werden. Ein weiterer Aspekt einer
nachhaltigen Stadtentwicklung ist die Schaffung einer gewissen Angebotsbreite an verschiedenen
Wohnformen für unterschiedliche Lebensbedürfnisse. Die vorangegangenen
Innenentwicklungstätigkeiten führten besonders zu einer Verbesserung des Angebots am
innenstädtischen Geschosswohnungsbau. Für andere Zielgruppen, besonders junge Familien, wird
jedoch ein Angebot an Grundstücken im Einzel- oder Doppelhaussektor benötigt.
Grundsätzlich ist die Nachfrage nach Baugrundstücken für eine Einzelhausbebauung vorhanden. Dies
macht sich durch allgemeine Anrufe in der Stadtverwaltung bemerkbar. So wurde seitens der
Liegenschaftsverwaltung (Frau Eberth) mitgeteilt, dass mehrmals pro Woche Anrufe von
Interessenten eingehen. Seitens des Stadtbauamtes ist daher dafür Sorge zu tragen, dass ein
Angebot an Grundstücken vorgewiesen werden kann.
Im Bereich des Max-Böhme-Rings wurden seit 2008 drei Bebauungspläne rechtskräftig, die eine
Einzel- und Doppelhausbebauung und teils eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern mit maximal 4
bis 6 Wohneinheiten vorsahen. Diese Bebauungspläne dienten der Änderung des Bebauungsplans
Nr. 21/2 für das Gebiet „Bertelsdorfer Höhe“ vom 18.03.1993 mit Ergänzung vom 25.11.1993.
Während der genannte Plan ursprünglich eine Bebauung mit einem verdichteten
Geschosswohnungsbau vorsah, konnte mit den geänderten Bebauungsplänen auf die verstärkte
Nachfrage nach o. g. Hausformen reagiert werden. Es handelt sich dabei um die Bebauungspläne Nr.
21/8 „für das Grundstück Fl. Nr. 145/28 Gemarkung Bertelsdorf am Max-Böhme-Ring“ (2008), Nr. 21/9
„für die Grundstücke Fl. Nr. 145/27 und 145/30 Gemarkung Bertelsdorf am Max-Böhme-Ring
(vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB“ (2010) und Nr. 21/10 „für die Grundstücke Fl.Nrn. 145/14,
145/19 und 145/24 Gemarkung Bertelsdorf am Max-Böhme-Ring“ (2013) mit insgesamt rund 40
Baurechten.
Zur Entwicklung von Einfamilienhausgebieten wurde zuletzt im Jahr 2009 mit dem Bebauungsplan Nr.
101 20 a 2/10 für das Gebiet „Mittelberg zwischen Schmiedsgasse und Tiefer Graben im Stadtteil
Scheuerfeld“ ein Bebauungsplan rechtskräftig, welcher ein nennenswertes Angebot an städtischen
Flächen für eine Einzelhausbebauung auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche vorsah. Die
Baugrundstücke dabei, welche getrennt nach zwei Bauabschnitten zeitlich versetzt angeboten
wurden, werden seitdem kontinuierlich an private Bauherren zur Bebauung mit Einzelhäusern
verkauft. Mit Stand vom 20.11.2019 sind in diesen Baugebieten zurzeit insgesamt noch sechs
Grundstücke (von ursprünglich rund achtzig) verfügbar. Zudem gibt es aktuell zwei Reservierungen.
Damit ist absehbar, dass in naher Zukunft das Angebot an Flächen für eine Bebauung mit
Einfamilienhäusern nicht mehr gedeckt werden kann.
Im Jahr 2018 wurde zudem der Bebauungsplan Nr. 36/8 „für das Gebiet westlich der Pommernstraße
zwischen Judenberg und Himmelsacker“ rechtskräftig. Dieses Baugebiet diente einer innenstadtnahen
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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Siedlungsabrundung. Unter anderem waren dort auch Baurechte für eine Einfamilienhausbebauung
vorgesehen. Die Grundstücke befanden bzw. befinden sich im Privateigentum. Da es sich nur um
wenige Grundstücke handelt und diese aufgrund der innenstadtnahen Lage einem entsprechenden
Preissegment angehörten, konnte damit nur in einem begrenzten Umfang der Bedarf an
Baugrundstücken gedeckt werden.
Bis auf die oben genannten Bebauungspläne konzentrierte sich die bauleitplanerische Tätigkeit der
Stadt Coburg in den letzten zehn Jahren ansonsten insbesondere auf die Aufstellung von
Bebauungsplänen zur Innenentwicklung, welche teilweise bereits benannt wurden (sh. Ausführungen
zur „Wiedernutzbarmachung von Brachflächen durch verbindliche Bauleitplanung und
Einzelvorhaben“).
Bebauungsplangebiet Rögen - Formale und informelle Planungsinstrumente der Stadtplanung
Grundlage für die Auswahl geeigneter Flächen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung sind
insbesondere die Vorgaben des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Coburg aus dem
Jahre 2003. Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bauleitplan das wichtigste formale
Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der Stadtentwicklung und gleichzeitig die Grundlage
für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Obgleich die tatsächliche Nutzung der genannten Fläche
zurzeit einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung entspricht, ist sie im Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche dargestellt. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan binden die Stadt Coburg bei
zukünftigen Entwicklungen.
Zugleich können informelle Planungsinstrumente einer nachhaltigen Stadtentwicklung dienen. Hier ist
das bereits erwähnte Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) zu nennen. Während das ISEK vor
dem Hintergrund einer damals erwarteten negativen Bevölkerungsentwicklung der Stadt Coburg
zahlreiche Darstellungen von Wohnbauflächen aus dem Flächennutzungsplan infrage stellte (z.B.
„Sonnenleite“ in Creidlitz, „Ölsch“-Erweiterung und Nasse Eller/Lange Mass in Scheuerfeld-Süd), war
das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz sogar im Zuge des erwarteten
Bevölkerungsrückgangs als Fläche zur Weiterentwicklung des Stadtteils Rögen vorgesehen. Dies gilt
umso mehr, da sich entgegen der Prognosen ein Bevölkerungswachstum einstellte (sh. Abschnitt zu
„Bevölkerungsentwicklung Coburg“).
Fazit und Sonstiges
Entsprechend der oben genannten Ausführungen sind somit die Ziele der Innenentwicklung von der
Stadt Coburg weitestgehend erfüllt worden. Auch weiterhin soll die Innenentwicklung von oberster
Priorität sein.
Vor dem Hintergrund der steigenden Bevölkerungszahlen und der Nachfrage nach Grundstücken zur
Bebauung mit Einfamilienhäusern ist zudem auch die Entwicklung eines kleinflächigen
Neubaugebeites im Stadtteil Rögen - das zugleich im Einklang mit formalen und informellen
Planungsinstrumenten steht - städtebaulich und flächenpolitisch nicht nur vollumfänglich gerechtfertigt,
sondern sogar ein notwendiger Bestandteil einer nachhaltigen, städtebaulichen Entwicklung unter der
Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung.
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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2. Lage und Größe des Plangebietes
2.1 Lage
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Rögen im Osten der Stadt Coburg. Die Lage des Plangebietes ergibt
sich aus der gelben Schraffur in der nachfolgenden Luftbildaufnahme. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes innerhalb der Gemarkung Rögen umfasst die Flurst.-Nr. 161 mit einer Größe von
12.342 qm, einer Teilfläche an der Löbelsteiner Straße (Flurst-Nr. 161/2) von 42 qm und die Teilfläche
Flurst-Nr. 156/1 mit einer Größe von 479 qm. Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs umfasst
demnach insgesamt eine Fläche von 12.863 qm.
Im Norden wird das Plangebiet durch die Löbelsteiner Straße begrenzt. Im Osten grenzt es an die
Wohnbebauung der Flurstücke mit den Nummern 161/12, 161/18, 161/19 der Gemarkung Rögen an.
Im Süden des Plangebietes liegen der Weg „Am Eichholz“ und das Flurst-Nr.. 156/1 der Gemarkung
Rögen, dahinter befinden sich Wald mit der Flurst-Nr. 159 der Gemarkung Rögen. Die westliche
Grenze des Plangebietes bildet das als Wiese genutzte Flurstück mit der Nummer156/1.
Der genaue räumliche Geltungsbereich ist in der zeichnerischen Darstellung des Vorhabens- und
Erschließungsplan durch eine schwarzgestrichelte Linie dargestellt.
Die das Plangebiet bildenden Grundstücke wurden zuvor intensiv landwirtschaftlich genutzt. Seit zwei
Jahren ist diese Nutzung eingestellt, die Grundstücke liegen brach. Die Grundstücke stehen in
Privateigentum.
In dem Plangebiet werden 16 Bauplätze entstehen, die hinsichtlich Lage und städtebaulichem Umfeld
den Anforderungen an potenzielle Baugrundstücke für eine Einfamilienhausbebauung entsprechen.
Es besteht eine gute Verbindung zur Coburger Innenstadt. Zum einen existiert ein Fußweg, und es
kann von einer radfahrfreundlichen Verbindung auf verkehrsarmen Straßen gesprochen werden. Das
Plangebiet ist zudem durch den öffentlichen Stadtbus im stündlichen Turnus mit der Innenstadt
verknüpft.
In der Nähe befindet sich der Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene. Das nächstgelegene
Südostende der Landebahn ist rd. 500 m vom Plangebiet entfernt.
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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Abbildung 2: Lage des Vorhaben- und Erschließungsplans zum Landeplatz Coburg-Brandensteinsebene
Im Umweltbericht wird auf mögliche Fluglärmimmissionen und deren Auswirkungen detailliert
eingegangen.
2.2 Topographie
Die Geländeoberfläche fällt rd. 9 % von Süd-West nach Nord-Ost ab, wie sich an den im
Bebauungsplan eingezeichneten Höhenlinien erkennen lässt. Der maximale Höhenunterschied liegt
zwischen 362 – 376 m ü. NN und beträgt ~ 14 m.
Aus dem Bodengutachten, das dem Entwurf zum Vorhaben- und Erschließungsplan als Anlage
beigefügt ist, geht die Bodenbeschaffenheit des Areals, einem Gemisch aus Ton, Sandstein und
Mergeln, hervor.
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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3. Planerische Vorgaben 3.1 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Coburg mit integriertem Landschaftsplan vom
17.05.2000 mit Änderung vom 15.10.2003 ist die für das Plangebiet vorgesehene Fläche als
Wohnbaufläche dargestellt. Landschaftsplanerische Vorgaben bzw. Entwicklungsziele bestehen nicht.
Aufgrund der Nähe zum Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene ist ein begrenzter
Bauschutzbereich gemäß § 17 Luftverkehrsgesetz dargestellt. Demnach ist eine Bauhöhe bis maximal
30 m über Grund möglich. Für die Errichtung von Kränen ist eine luftrechtliche Genehmigung
erforderlich, die durch den Kranbetreiber direkt beim zuständigen Luftamt Nordbayern (Regierung von
Mittelfranken, Flughafenstraße 118, 90411 Nürnberg) beantragt werden muss.
3.2 Landschaftsplan und Biotopkartierung
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine schützenswerten Biotope bzw. schützenswerten
Landschaftsbestandteile. Durch das geplante Vorhaben werden FFH- bzw. SPA-Gebiete nicht
betroffen. Es sind keine Wasserschutzgebiete oder sonstige Schutzgebiete ausgewiesen.
Im Bereich des Plangebietes ist kein schützenswerter Baumbestand vorhanden. Hinsichtlich der
Einzelheiten wird auf die entsprechenden Ausführungen im Umweltbericht verwiesen.
3.3 Umweltprüfung Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a
BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden;
die Anlage 1 zum BauGB ist anzuwenden.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war hingegen nicht durchzuführen, denn der Bebauungsplan
bezieht sich auf keines der in § 2 Abs. 3 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 18 UVPG genannten Vorhaben.
Hinsichtlich des Ergebnisses der Umweltprüfung wird auf den Umweltbericht in diesem
Bebauungsplan verwiesen.
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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4. Vorgang
4.1 Bauleitplanverfahren
Bereits im Jahr 2015 stellte die Vorhabenträgerin, die Firma Schopf & Teig GmbH aus Rödental, den
Antrag für das Aufstellungsverfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange äußerte das Luftamt Nordbayern auf
Grund der Nähe zum Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene Bedenken gegenüber der
Ausweisung eines Wohngebietes. Im Rahmen der Würdigung der Stellungnahmen wurde das
Verfahren zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes mit der Nr. 101 18 b 2/5 mit
Beschluss des Bau- und Umweltsenates vom 11.10.2017 zunächst eingestellt.
Gemäß dem Antrag der Vorhabenträgerin, der Firma Schopf & Teig GmbH, vom 27.06.2019 wurde
die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 101 18 b 2/6 für das Gebiet “zwischen
Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz“ in der Sitzung des Bau- und Umweltsenat am
17.07.2019 erneut beschlossen, nachdem die Bedenken wegen möglicher Fluglärmimmissionen durch
eine fachgerechte und belastbare Ermittlung eines hierfür geeigneten Sachverständigen fachlich
aufgeklärt werden konnten. Für die Einzelheiten wird auf den Umweltbericht und die
Schallimmissionsprognose verwiesen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.10.2019 öffentlich bekanntgegeben. Im Zeitraum vom
14.10.2019 bis 14.11.2019 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB statt.
Am 12.02.2020 hat der Bau- und Umweltsenat den Bebauungsplanentwurf vom 13.01.2020 mit der
Begründung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung dieses Entwurfs nach § 3 Abs. 2
BauGB und die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Beteiligungszeitraum fand
statt vom 25. Februar 2020 bis zum 27. März 2020. Zusätzlich fand eine Ergänzung des
Beteiligungszeitraumes vom 14. April 2020 bis 30. April 2020 statt, da die Verwaltung
pandemiebedingt seit dem 18. März 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen wurde. Die
Verlängerung fand statt mit dem Hinweis in Form einer amtlichen Bekanntmachung, dass im Rahmen
einer telefonischen Terminvereinbarung die persönliche Einsicht in die Unterlagen für den o. g.
Zeitraum ermöglicht werden kann.
Durch die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 101 18 b 2/6 werden Teile des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 101 18 b 2/1 vom 24.11.1978 für das Gebiet „Rögener Grund“
berührt. Im Zuge des Verfahrens sollen die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes, soweit sie im
Aufstellungsbereich des neu aufzustellenden Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 101 18 b 2/6 für
das Gebiet “zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz“ liegen, aufgehoben werden.
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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Abbildung 3: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 101 18 b 2/1 für das Gebiet „Rögener Grund“
Der Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 3 BauGB wird Bestandteil des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Bestandteile des Bebauungsplanes bzw. des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind identisch.
Es handelt sich um einen „vertragsbezogenen Bebauungsplan“ gem. § 12 Abs. 3 a BauGB.
4.2 Durchführungsvertrag
Der Durchführungsvertrag wird geschlossen zwischen der Stadt Coburg und dem Vorhabenträger, der
Firma Schopf & Teig GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Schopf. Der Abschluss
des Durchführungsvertrages ist Voraussetzung des Vorhaben- und Erschließungsplans gemäß § 12
BauGB und erfolgt zeitlich vor der Beschlussfassung über die Satzung des Vorhaben- und
Erschließungsplans.
Im Durchführungsvertrag ist geregelt, dass die Erschließungsanlagen zeitlich entsprechend dem
Baufortschritt hergestellt werden müssen. Sie müssen jeweils bis zur Fertigstellung des
anzuschließenden Gebäudes fertiggestellt und benutzbar sein und spätestens bis zum 31.12.2021
endgültig hergestellt sein. Die Wohngebäude sind bis spätestens zum 31.12.2025 herzustellen. Der
Vorhabenträger ist verpflichtet zur Übernahme sämtlicher mit der Planung und Durchführung des
Vorhabens verbundenen Kosten.
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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5. Festsetzungen des Bebauungsplanes
5.1 Art der baulichen Nutzung
Als Art der baulichen Nutzung wird ein „Allgemeines Wohngebiet“ i. S. d. § 4 BauNVO festgesetzt. Die
zulässige Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude wird aus städtebaulichen und
erschließungstechnischen Gründen auf maximal zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude begrenzt.
Es werden für das Wohngebiet 16 Bau-Parzellen für Einzel- und Doppelhäuser ausgewiesen. Im
Westen des Bebauungsplanes wird eine Versorgungsfläche für Trinkwasser von rund 100 qm
ausgewiesen. Dabei handelt es sich um eine vorhandene Trinkwasserpumpstation der Städtischen
Werke Überlandwerke Coburg GmbH (SÜC) handelt.
5.2 Maß der baulichen Nutzung, Gestaltungsfestsetzungen
Als Maß der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 festgesetzt. Dies
entspricht dem Maß der baulichen Nutzung in der näheren Umgebung im Stadtteil Coburg-Rögen.
Durch die topographische Hanglage kann teilweise das Kellergeschoss (UG) zum Vollgeschoss
werden (siehe Festsetzungen von Erdgeschoss- und Firsthöhen in den Geländeschnitten A-A, B-B, C-
C, D-D in den Anlagen zur Begründung).
Die Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse unterscheidet sich somit und liegt je nach Parzelle
bei zwei oder drei Vollgeschossen. Die genauen Festsetzungen für die einzelnen
Bebauungsplanbereiche ergeben sich aus den Geländeschnitten A-A, B-B, C-C, D-D (siehe Anlagen
zur Begründung).
Gemäß den Festsetzungen ist es zulässig, einen Kniestock mit einer Höhe von maximal 1,00 m zu
errichten. Als Kniestockhöhe wird dabei die Entfernung zwischen den Schnittpunkten der Oberkante
Rohdecke und der Unterkante Fußpfette festgesetzt. Als Dachform sind Satteldächer mit einer
Dachneigung von 35° bis 45° zulässig. Ebenfalls zulässig ist der Einbau von Dachgauben.
Garagen, die auf der Grundstücksgrenze aneinander gebaut sind, sind einheitlich zu gestalten. Für
die Gestaltung ist die zuerst gebaute Garage maßgebend. Die Flachdächer von Garagen und
Carports sind extensiv zu begrünen. Die Einfriedung der Grundstücke darf 1,30 m nicht übersteigen.
Die dazugehörigen Sockel dürfen nicht höher als 0,50 m ausgebildet werden.
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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5.3 Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
Gemäß den städtebaulichen Zielsetzungen, insbesondere dem Ziel der Erhaltung des dörflichen
Charakters des Stadtteils Coburg-Rögen, sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nur Einzel-
bzw. Doppelhäuser zulässig. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen
bestimmt. Garagen, überdachte Stellplätze und sonstige Nebengebäude sind aus städtebaulichen und
ortsbildgestalterischen Gründen in einem Abstand von weniger als 5,0 m zur Verkehrsfläche
unzulässig.
5.4 Erschließung
Die Erschließung des Bebauungsplangebietes erfolgt über eine einschließlich der Randsteine 6,10 m
breite Straßentrasse und endet in einem Wendeplatz. Die neue Erschließungsstraße wird nach einem
geplanten Verkehrskreisel an die Löbelsteiner Straße angebunden. Bei der Erschließungsstraße soll
es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handeln. Um eine geschwindigkeitshemmende Wirkung
zu erzielen, werden die Besucherstellplätze wechselseitig angeordnet. Es soll vermieden werden,
dass Kraftfahrzeuge die festgesetzten Fuß- und Radwege als Abkürzung benutzten. Daher sollen die
beiden, für schwächere Verkehrsteilnehmer geschützten, Bereiche, an der Anbindung zur Löbelsteiner
Straße und zur Straße Am Eichholz mit Pfosten für den Individualverkehr gesperrt werden. Die
Einmündung der neuen Erschließungsstraße in die Löbelsteiner Straße soll durch eine 3-Zeiler-Mulde
abgegrenzt werden, um eine optische Abgrenzung zwischen Hauptverkehrs- und Erschließungsstraße
aus verkehrsrechtlicher Sicht zu erreichen. Über einen 2,50 m breiten Fuß- und Radweg am Ende des
Wendehammers zur Löbelsteiner Straße und nach Süden zur Straße Am Eichholz wird eine „Spange“
mit Anbindung zum alten Ortskern geschaffen. Außerhalb von privaten Stellplatz- und
Garagenzufahrten werden insgesamt sechs Besucherstellplätze in Längsaufstellung vorgesehen.
Daraus ergeben sich nachfolgend dargestellte Flächenanteile und überschlägige Kosten:
Flächenanteile:
Geltungsbereich gesamt 1,286 ha = 100 v.H. abzgl.
öffentliche Verkehrsflächen 0,149 ha = 12 v.H. öffentlich
Grünflächen-RRT 0,086 ha = 7 v.H. Versorgungsfläche
Wasser 0,015 ha = 1 v.H. Netto-
Wohngebiet 1,055 ha = 80 v.H.
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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Überschlägige Kosten:
Kosten
I Abwasserableitung
a) 100.000,00 €
b) 120.000,00 €
c) 16 St Hausanschlüsse - Schmutz, Regen, Wasser,
80.000,00 € 300.000,00 €
II Straßen, Wege, Plätz
a) 180.000,00 €b) 7 St Beleuchtungseinheiten: 14.000,00 € 194.000,00 €
III Für Grünanlagen,
(die gemäß § 127, Abs. 2, Nr. 4 BauGB Erschließ-
ungsanlagen sind)
a) Anlage der Grünflächen-RRT
860 m² Straßenbegleitgrün: 6.000,00 € 6.000,00 €
SUMME: 500.000,00 €
Gas, Kabel, inklusive Revisionsschacht:
1.400 m² Fahrbahn, Wege, Entwässerung, Parkflächen:
Insgesamt
200 m Schmutzwasserkanal:
280 m Regenwasserwasserkanal, RRT:
5.5 Flächen für Versorgungsanlagen, Führung von
Versorgungsleitungen Flächen für Versorgungsanlagen
Die Schmutzwässer des künftigen Baugebietes werden über neue PP-Rohrleitungen (Polypropylen)
mit einem Durchmesser von 250 mm in den vorhandenen Kanal in der Löbelsteiner Straße eingeleitet
und von dort der vollbiologischen Kläranlage der Stadt Coburg zugeführt.
Für die Niederschlagswässer wird eine Regenrückhaltemaßnahme in Form eines
Regenrückhalteteiches (RRT) vorgesehen, um den vermehrten Abfluss von Regenwasser durch die
Bodenversiegelung auszugleichen. Die Regenwasserkanäle des Vorhaben- und Erschließungsplanes
werden in einen Regenrückhalteteich mit einem Speichervolumen von 151 cbm eingeleitet und
gedrosselt dem vorhandenen Regenwasserkanal in der Löbelsteiner Straße zugeführt.
Das geplante Regenrückhaltebecken ist naturnah zu gestalten.
Die Bemessungsgrundlagen nach A117 waren:
1,244 ha Gesamtfläche 0,35 Befestigungsgrad 10-jähriges Regenereignis 15 l/(s*ha) Drosselabfluss
Um die Aufstellung von Kabelverteilerkästen für Elektrizität, Telekommunikation,
Informationstechnologie o.Ä. zu ermöglichen, werden Standorte für diese Verteilerschränke an
städtebaulich verträglicher Stelle im Bereich Regenrückhalteteich, Rad-, Fußweg und Wendehammer
ermöglicht.
Aus Gründen des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes ist die Verlegung von
Telekommunikations- und Versorgungsleitungen ausschließlich unterirdisch zulässig. Um den
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
16
wirtschaftlichen Interessen der Leitungsträger entgegen zu kommen, werden dem jeweiligen
Leitungsträger kostengünstige Kabeltrassen in den Verkehrsflächen zur Verfügung gestellt.
Im südlich an den Bebauungsplan angrenzenden Hohlweg „Am Eichholz“ liegt eine Trinkwasser- und
eine Gasleitung der SÜC Energie und H2O GmbH. Die südlichen Grundstücksgrenzen der neuen
Baugrundstücke müssen einen Schutzstreifen von mindestens 2,00 m von diesen bestehenden
Leitungstrassen einhalten.
5.6 Grünflächen
Auf jeder Bauparzelle ist mindestens ein heimischer Obstbaum zu pflanzen. An der südlichen Grenze
des Geltungsbereiches ist ein 5 m breiter Heckenzug aus heimischen Sträuchern vorhanden, welcher
bestehen bleibt. Nicht bebaute Grundstücksflächen sind als Grünflächen anzulegen, lose Material-
und Steinschüttungen sind nicht zulässig.
5.7 Sonstiges
Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung
sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet (§ 9 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 3a
BauGB).
An der Einmündung der neuen Straße in die Löbelsteiner Straße, sowie im Bereich der drei privaten
Ausfahrten zur Löbelsteiner Straße hin wurden Sichtdreiecke nachgewiesen. Diese Bereiche sind
dauerhaft von Bewuchs, höher als 0,50 m, freizuhalten.
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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6. Vermeidung und Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung)
Eingriffe in Natur und Landschaft stellen Veränderungen von Gestalt und Nutzung von Grundstücken,
die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes erheblich oder nachhaltig
beeinträchtigen können, vgl. § 18 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 1 a Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 14
Abs. 1 BNatSchG. Gemäß dieser Definition stellt auch die Entwicklung von bislang nicht bebauten
Flächen zu Siedlungsgebieten einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der im vorliegenden
Planungsfall zu beachten ist. Der Ausgleich von zu erwartenden Eingriffen in Natur und Landschaft
hat gemäß § 1 a Abs. 3 BauGB durch geeignete Festsetzungen von Flächen oder Maßnahmen zu
erfolgen. An Stelle von Festsetzungen können auch sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich
auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen getroffen werden.
Nachfolgende Erläuterungen und Berechnungen wurden gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit
Natur und Landschaft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen
aus dem Jahr 2003 getroffen:
Das gesamte Plangebiet „Am Eichholz“ wurde bisher intensiv als landwirtschaftliche Fläche genutzt
und kann somit in die Kategorie I eingestuft werden. Höherwertige bzw. besonders zu schützende
Vegetation ist im Plangebiet nicht vorhanden.
Durch die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 ist das Baugebiet dem Nutzungsgrad Typ B
mit einer niedrigen bis mittleren Versiegelung zuzuordnen. Nach Abbildung 7 des genannten
Leitfadens ergibt sich eine Kompensationsfaktorenspanne von 0,2– 0,5. In Absprache mit der Unteren
Naturschutzbehörde der Stadt Coburg wurde konkret ein Kompensationsfaktor von 0,3 ausgewählt.
Insgesamt ergibt sich durch die Herstellung der Wohnbauflächen, sowie der öffentlichen Verkehrs-
und Grünflächen ein Kompensationsumfang von rund 0,36 ha. Der Kompensationsumfang wird für die
verschiedenen Nutzungen im Folgenden separat aufgeführt. Für den bereits vorhandenen Heckenzug
ist keine Kompensationsmaßnahme notwendig, da die Hecke selbst eine Naturschutzmaßnahme
darstellt.
Kompensationsumfang für die Wohnbauflächen:
9.813 m² * 0,3 = 2.945 m²
Kompensationsumfang öffentliche Verkehrsflächen:
1.434 m² * 0,3 = 430 m²
Kompensationsumfang öffentliche Grünflächen (Regenrückhaltebecken):
764 m² * 0,3 = 229 m²
Kompensationsumfang gesamt 3.603 m²
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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Im Falle des Rückhaltebeckens handelt es sich um eine reine Funktionsfläche. Daher ist diese
ausgleichspflichtig, während die Grünflächen an der Löbelsteiner Straße nicht kompensiert werden
müssen. Die so berechnete Fläche von rund 0,36 ha wird als Ausgleichsfläche bei der Stadt abgelöst.
Die Ausgleichsfläche wird außerhalb des Geltungsbereiches auf der Flurst.-Nr. 814 der Gemarkung
Grub a. Forst abgelöst. Weitere Naturschutzmaßnahmen sind in den „Weiteren Festsetzungen“ des
Bebauungsplanes dargestellt. Nach der Bebauung des Wohngebietes mit einhergehender Begrünung
sämtlicher Baugrundstücke sind eine zusätzlichen Aufwertung des Naturhaushaltes und eine
Verbesserung der Vegetationsstruktur zu erwarten. Eine Flächenbilanz ist der Begründung beigefüg:.
Flächenbilanz für das Gebiet des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 101 18 b 2/6 für das Gebiet „zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz“:
Derzeitige Nutzung [m²] Geplante Nutzungen [m²] Ausgleichs-
flächen-
bedarf [m²] Fl.-
Nr.
Größe
[m²]
Art Flächen-
größe
Bau-
fläche
Versorgungs-
fläche
(Trinkwasser)
Verkehrs-
fläche
Grünfläche
161/2 42* Baufläche
Landw.
Fläche
Grünfläche
Straßen-
verkehr
42 42 0
161 12.342 Baufläche
Landw.
Fläche
12.106 9.813 1.434 764 (Regenrück-
haltebecken
inkl. öffentl.
Grünfläche)
12.011
95 (öffentl.
Grünfläche)
0
Grünfläche
(Hecke)
212 212
0
Versorgungs-
fläche
(Trinkwasser)
24 24 0
Straßen-
verkehr
156/1 479* Baufläche
Landw.
Fläche
0 0
Grünfläche
(Hecke)
318 318
0
Versorgungs-
fläche
(Trinkwasser)
147 147 0
Straßen-
verkehr
14 14 0
Summe Geltungsbereich [m²] 12.863
Summe auszugleichende Fläche [m²] 12.011
Kompensationsfaktor 0,3
Ausgleichsflächenbedarf (Summe auszugleichende Fläche*Kompensationsfaktor) [m²] 3.603
*nur Größe des Teilstücks innerhalb des Geltungsbereichs
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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7. Sonstiges
7.1 Umgang mit Bodendenkmälern
Im Bereich des geplanten Baugebietes sind keine archäologischen Denkmäler bekannt.
Bodendenkmäler (vergl. Art. 1 Abs. 1 und 4 des Bayer. Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der
Denkmäler (BayDschG vom 25.06.1973) können bereits so stark abgetragen sein, dass sie
oberflächlich nicht mehr kenntlich sind. Dies gilt für vor- und frühgeschichtliche und mittelalterliche
Siedlungen und Friedhöfe, sowie historische Altorte.
Nach Art. 8 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist das Auffinden eines Boden-denkmals
unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Bayerischen Landesamt für
Denkmalpflege (BayLfD), Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf, Tel.: 0951/40950, Fax 09511/409530
anzuzeigen.
Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstückes sowie der
Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der
Verpflichteten befreit die übrigen.
Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, auf Grund eines
Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten
befreit.
Nach Art. 8 Abs. 2 DSchG sind die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort bis zum Ablauf von
einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere
Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
7.2 Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen
Auf Grund der Nähe des Baugebietes zu landwirtschaftlichen genutzten Flächen kann es auch bei
ordnungsgemäßer Bewirtschaftung dieser Flächen zu Immissionen durch Staub, Geräusche und
Gerüche für die geplante Wohnbebauung kommen.
Zur Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sind in Ausnahmefällen auch
notwendige Terminarbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu tolerieren.
7.3 Altlasten
Nach Angaben der sachkundigen Stelle für Altlasten im Kommunalunternehmen KU CEB, liegen keine
Anhaltspunkte für eine Altlastenverdachtsfläche im geplanten Baugebiet vor, die eine
Altlastenuntersuchung des Untergrundes erforderlich machen würden.
Die vorgenommene Recherche im Altlasten-, Boden- und Deponieinformationssystem (Abu-DIS)
durch das Wasserwirtschaftsamt Kronach erbrachte auf den geplanten Flächen keine kartierten
Schadensfälle oder Altablagerungen. Die Verdichtung der nicht bebauten Fläche sei jedoch auf ein
Mindestmaß zu reduzieren und Schadstoffeinträge seien zu vermeiden.
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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7.4 Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene
Das vorgesehene Baugebiet befindet sich im Einwirkungsbereich des Verkehrslandeplatzes Coburg-
Brandensteinsebene. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Störungen oder Belästigungen durch
Fluglärmimmissionen gerechnet werden kann, die Planung in Kenntnis dieser möglichen
Beeinträchtigungen erstellt wird und somit Rechtsansprüche gegen den Flugplatzbetreiber, die mit
Beeinträchtigungen durch den Flugbetrieb begründet werden, nicht bestehen. Hinsichtlich einer
konkreten Prognose über diese Beeinträchtigungen wird auf die ausführliche Darstellung im
Umweltbericht verwiesen.
7.5 Wasserwirtschaft
Das Bebauungsgebiet liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet oder in einem Einzugsgebiet
öffentlicher Wasserversorgungen, so dass keine grundsätzlichen Bedenken seitens des
Wasserwirtschaftsamts Kronach bestehen. Soweit bei Errichtung der Wohnhäuser eine
vorübergehende Grundwasserabsenkung erforderlich sein sollte, wäre hierfür rechtzeitig eine
wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Zur umweltverträglichen Regenwasserableitung soll auf
den einzelnen Grundstücken – soweit dies die vorhandenen Bodenverhältnisse tatsächlich zulassen –
eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswasser von Dächern und Wegen in den Untergrund
erfolgen. Dabei muss das auf den Dachflächen bzw. den befestigten Flächen anfallende
Niederschlagswasser ordnungsgemäß und unbeschadet Dritter beseitigt werden. Im Planungsgebiet
sind keine Oberflächengewässer vorhanden.
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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8. Umweltbericht
8.1 Einleitung
8.1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Wunsch der Firma
Schopf & Teig GmbH
Rosenau 16
96472 Rödental
im Stadtteil Coburg-Rögen ein Wohngebiet zu entwickeln.
Die Ausweitung und Weiterentwicklung von Baugebieten, und damit die Ansiedlung neuer Anwohner,
gehört zu den wichtigsten, stadtplanerischen Zielen der Stadt Coburg.
Es besteht eine große Nachfrage nach günstigen Bauplätzen für Eigenheime am Stadtrand.
Folgende Planungsziele sollen durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgestaltet werden:
Zum einen soll die Wohnbebauung im Stadtteil Coburg-Rögen erweitert werden, denn es
können auf diese Weise 16 Bauplätze für Einfamilien- und Doppelhäuser geschaffen werden (für ca.
65 neue Einwohner). Zum anderen soll sich das entstehende Baugebiet auf Grundlage des ISEK 2008
in die vorhandene Bebauung und das Landschaftsbild städtebaulich einfügen, insbesondere soll die
dörfliche Struktur erhalten bleiben.
Die planerischen Vorstellungen der Stadt Coburg decken sich mit dem Willen der Schopf & Teig
GmbH zur Entwicklung eines Wohngebietes, weshalb die Stadt Coburg beschlossen hat, einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach §§ 11, 12 BauGB aufzustellen.
a) Allgemeine Ziele
Für die Verwirklichung des Vorhabens ist u.a. die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich,
durch den eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Stadt Coburg im Ortsteil Rögen gesichert
wird. Gemäß § 1 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen folgende Belange
insbesondere zu berücksichtigen:
- allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der
Wohn- und Arbeitsbevölkerung
- soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung sowie die Belange von Sport, Freizeit und
Erholung,
- Fortentwicklung vorhandener Ortsteile
- Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
- Belange des Umweltschutzes. einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
insbesondere:
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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- Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
- Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes,
- Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
insgesamt,
- Umweltbezogene Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter
- Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Belange der Wirtschaft
- Belange der Forstwirtschaft
- Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
- Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.
b) Zusammenfassende Darstellung der Festsetzungen des Bebauungsplanes
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 101 18 b 2/6 „Vorhaben- und Erschließungsplan für
das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz“ umfasst den zeichnerisch
definierten Bereich des Allgemeinen Wohngebiets und einer Versorgungsfläche für Trinkwasser.
Das Plangebiet mit einem Geltungsbereich von ca. 1,3 ha soll zu einem allgemeinen Wohngebiet
entwickelt werden, um den Ortsteil Coburg-Rögen zu erweitern.
Die Inhalte, Ziele und Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Angaben über Standort, Art und
Umfang, sowie den Bedarf an Grund und Boden werden in A Ziffer 1-4 und E Ziffer 1-4 dieser
Begründung dargelegt.
c) Lage
Das Plangebiet grenzt unmittelbar westlich an den Stadtteil Coburg-Rögen an und wird diesen
erweitern. Damit gehört es als Teil des Stadtgebiets von Coburg zu den Mainfränkischen Platten,
seine östlichen Teile gehören zum Vorland des Thüringer Waldes. Im Norden wird das Plangebiet
durch die Löbelsteiner Straße begrenzt, im Süden und Westen liegen landwirtschaftlich genutzte
Flächen. Die südliche Begrenzung bildet die Straße „Am Eichholz“. Im Osten grenzt die vorhandene
Wohnbebauung im Stadtteil Coburg-Rögen an. Das Gebiet ist bislang von landwirtschaftlich genutzten
Flächen umgeben. Das Planungsgebiet greift nicht in Schutzzonen ein.
d) Klima, Relief, Boden
Das Gebiet ist großklimatisch durch die Lage im Obermaingebiet geprägt. Durch die Tal- und Staulage
Coburgs ergibt sich ein relativ feucht-warmes Klima, in dem die mittlere Jahrestemperatur um 8 Grad
Celsius liegt und die mittlere Jahresniederschlagshöhe 747 mm beträgt.
Das Vorhabengebiet fällt um etwa 9 % von Süd-West nach Nord-Ost ab. Der maximale
Höhenunterschied beträgt 14 m (362-376 m ü. NN).
Den Boden des Plangebiets bildet ein Gemisch aus Ton, Sandstein und Mergeln (Keuper).
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e) Aktuelle Landnutzung
Die gesamte Fläche des Geltungsbereiches unterliegt einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung.
Eine anderweitige Nutzung findet nicht statt.
f) Untersuchungsrahmen und rechtliche Anforderungen
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die unter § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Belange des
Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschafts-pflege zu berücksichtigen.
Weiterhin zu beachten sind die in § 1a BauGB aufgeführten ergänzenden Vorschriften zum
Umweltschutz.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und
§ 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden, die
Anlage 1 zum BauGB ist anzuwenden. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB legt die Stadt für jeden Bauleitplan
fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung
erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und
allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans
angemessener Weise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu
berücksichtigen.
Der Betrachtungsraum für die Beurteilung der Umweltauswirkungen orientiert sich an der Art und
Intensität der Wirkfaktoren sowie an den betroffenen Raumeinheiten der Schutzgüter.
Die planaufstellende Stadt legt den unter den vorgenannten Gesichtspunkten für die Umweltprüfung
bzw. für die Abwägung erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad, der für die Ermittlung der
Belange für die Umweltprüfung bzw. Abwägung erforderlich ist, fest.
g) Untersuchungsraum
Der Betrachtungsraum für die Beurteilung der Umweltauswirkungen orientiert sich an der Art und
Intensität der Wirkfaktoren sowie an den betroffenen Raumeinheiten der Schutzgüter im Plangebiet
und der angrenzenden Wohnbebauung.
h) Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Planungen
Neben den soeben aufgeführten Rahmenbedingungen für die Umweltprüfung sind weitere gesetzliche
Vorgaben einzuhalten sowie für den Planungsraum formulierte Ziele zu berücksichtigen. Nachfolgend
wird ein Überblick zu den einschlägigen Fachgesetzen sowie den vorliegenden Fachplänen und
Gutachten gegeben:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG);
- Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG);
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG);
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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- Naturschutzgesetz des Freistaats Bayern (BayNatSchG);
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG);
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);
- Flächennutzungsplan der Stadt Coburg
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept Coburg 2008 (ISEK 2008)
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen keine einschränkenden Aussagen aus der
Regionalplanung vor. Er ist in der zeichnerischen Darstellung des Flächennutz-ungsplans der Stadt
Coburg zur Wohnbebauung ausgewiesen.
f) Umweltschutzziele der Raumordnung
Es ergeben sich für das Plangebiet keine Vorranggebiete, Naturschutzgebiete oder FFH-
/Biotopgebiete.
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8.2 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung
8.2.1 Kategorien der Wirkfaktoren
Als entscheidungsrelevante Beeinträchtigungen für die Schutzgüter werden bau-, anlagen- und
nutzungs- oder betriebsbedingte Auswirkungen der Planung unterschieden.
Baubedingte Wirkfaktoren
Zu den baubedingten Wirkfaktoren zählen vorübergehende, nach Abschluss der Bauarbeiten meist zu
behebende Beeinträchtigungen. Für das Planvorhaben lassen sich folgende baubedingte Wirkfaktoren
zusammenfassen:
- temporäre Flächeninanspruchnahme im Bereich der Zufahrten, der Lagerflächen und des Baufeldes
sowie durch Baustelleneinrichtungen;
- Bodenverdichtung, -veränderung, -umlagerung, -erosion;
- Beeinträchtigungen durch temporär erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Bau- und Lieferfahrzeuge
(Lärm-, Schadstoff-, Lichtemissionen, Erschütterungen, Stoffeinträge im Havariefall);
- temporäre Beeinträchtigung der lokalen Fauna (Barriere-, Fallenwirkung, Individuenverlust,
Störungen);
Der Wirkraum beschränkt sich hinsichtlich der dauerhaften Flächeninanspruchnahme auf den
Geltungsbereich des B-Planes. Weitere Wirkungen, insbesondere Lärm-, Schadstoff- und
Lichtemissionen, Erschütterungen, Stoffeinträge sind im weiteren Wirkraum zu betrachten, d.h. sie
können während der Bauphase auch auf das angrenzende Wohngebiet und die nähere Umgebung
einwirken.
Anlagen- bzw. planbedingte Wirkfaktoren
Anlagen- bzw. planbedingte Wirkfaktoren üben Einfluss auf die nähere und weitere Umgebung
des Vorhabens aus und sind in der Regel dauerhaft (Beeinträchtigung/ Verlust von Lebensräumen,
Sichtbeziehungen, optische Fernwirkung). Diese Faktoren ergeben sich aus den Darstellungen und
Festsetzungen im B-Plan:
- dauerhafte Umwandlung der aktuell vorhandenen Nutzungstypen (Landwirtschaft zu Wohnen);
- Flächeninanspruchnahme durch Versiegelung und Überbauung;
- Veränderung des Landschaftsbildes, optische Fernwirkung;
Betriebs- und nutzungsbedingte Wirkfaktoren
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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Hierzu zählen Wirkungen, die durch den Betrieb von Anlagen entstehen, wie z.B. Schadstoff-
und Geräuschemissionen. Für das Planvorhaben lassen sich folgende betriebsbedingte Wirkfaktoren
zusammenfassen:
- dauerhafte Umwandlung der aktuell vorhandenen Nutzungstypen
(Landwirtschaft zu Wohnen);
- Beeinträchtigungen durch temporär erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Bewohner
und Lieferfahrzeuge (Lärm-, Schadstoff-, Lichtemissionen);
- Veränderung des Landschaftsbildes, optische Fernwirkung
8.2.2 Beschreibung des Umweltzustands und der zu erwartenden Auswirkungen
Nachfolgend werden zunächst der Umweltzustand sowie ggf. besondere Umweltmerkmale des
Plangebiets im unveränderten Zustand beschrieben. Dies geschieht zunächst in einer
zusammenfassenden Darstellung. Hernach werden die Darstellungen schutzgutbezogen erfolgen, um
ihre spezifische Empfindlichkeit gegenüber der Planung herauszustellen und Hinweise auf ihre
Berücksichtigung im Zuge planerischer Überlegungen zu geben. Die zu erwartenden
Umweltauswirkungen werden entweder auf Grundlage vorhandener Fachgutachten oder verbal-
argumentativ beurteilt. Dabei ist zwischen Auswirkungen von geringer, mittlerer und hoher
Erheblichkeit zu unterscheiden.
a) Natürliche Grundlagen, landschaftliche Situation, bestehende Nutzung
Naturräumlich gehören die westlichen Teile des Stadtgebietes zu den Mainfränkischen Platten und
die östlichen Teile zum Vorland des Thüringischen Waldes. Das Vorhabengebiet liegt im
Keuperbergland östlich von Coburg, speziell in dessen Burgsandsteinstufe, es befindet sich am
südöstlichen Ortsrand an der Löbelsteiner Straße und im nordöstlichen Mittelhang der Kuppe des
Teichbergs (+406,2 m NN) zwischen Brandensteinsebene und Lerchenberg. Das Vorhabengebiet
liegt westlich des Stadtteils Coburg-Rögen und schließt in dieser Himmelsrichtung direkt an die bereits
bestehende Bebauung an. Die gesamte Fläche innerhalb des Geltungsbereiches unterlag bis
zum Jahr 2017 einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Seitdem liegt es brach.
b) Schutzgebiete und schützenswerte Landschaftsteile
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine amtlich kartierten Biotope. Das Arten- und
Biotopschutzprogramm trifft zum Untersuchungsraum keine Aussagen. Durch das geplante Vorhaben
werden FFH- bzw. SPA-Gebiete nicht betroffen. Es sind keine Schutzgebiete und schützenswerte
Landschaftsteile, sowie Wasserschutzgebiete ausgewiesen.
c) Beschreibung der Umweltschutzgüter und der voraussichtlichen Auswirkungen der
Planung
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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SCHUTZGUT WASSER
Beschreibung
Das Wasser gehört zu den abiotischen Bestandteilen des Naturhaushaltes. Als Grund- und
Oberflächenwasser dient es als Lebensgrundlage für Pflanzen und Tiere, als Transportmedium für
Nährstoffe sowie als belebendes und gliederndes Landschaftselement. Neben diesen ökologischen
Funktionen ist es eine wesentliche Lebens- und Produktionsgrundlage für den Menschen. Aus diesem
Grund sind die Sicherung der Qualität und Quantität von Grundwasservorkommen sowie die Erhaltung
und Reinhaltung der Oberflächengewässer die wesentlichen Schutzziele der Umweltvorsorge für das
Schutzgut Wasser.
Aus dem geotechnischen Bericht DIN 4020 vom 05.03.2017 ergeben sich folgende Befunde für das
Plangebiet:
Grundwasser wurde durch die punktuelle Baugrunderkundung im gesamten Bauquartier nicht
nachgewiesen, jedoch intermittierendes Schichtenwasser in Form von Hangwasserzügen zwischen
2,5 m und 4,57 m unter dem Gelände. Dem Gebiet kommt aufgrund der langjährigen
landwirtschaftlichen Nutzung und der soeben beschriebenen geographischen Lage keine besondere
Bedeutung für die Bildung von Grundwasser zu.
Oberflächengewässer sind im ausgewiesenen Wohngebiet nicht vorhanden. Momentan entwässert
die Wiesenfläche des geplanten Baugebiets von Südwesten nach Nordosten zur „Löbelsteiner Straße“
hin und von dort über Straßenabläufe in den städtischen Regenwasserkanal.
Auswirkungen:
Aufgrund der geographischen Lage ist mit Auswirkungen auf das Grundwasser durch das Vorhaben
nicht zu rechnen. Durch die Versiegelung der künftigen Erschließungs- und Bauflächen wird der
Oberflächenabfluss zwar vermehrt und beschleunigt, ändert sich im Wesentlichen aber nicht.
Die Niederschlagswässer der versiegelten Flächen werden in neue Regenwasserkanäle geleitet, in
einem Regenrückhalteteich zwischengespeichert und gedrosselt dem städtischen Regenwasserkanal
(Löbelsteiner Str.) zugeführt.
Da eine Versickerung des Niederschlagswassers durch die bindigen Bodenverhältnisse nur schwer
möglich ist, wird eine Rückhaltung durch einen Regenrückhalteteich vorgesehen, der die
entstehenden Nachteile ausgleicht (vgl. Anlage 1: Bodengutachten).
Bewertung:
Die beschriebenen Beeinträchtigungen des Schutzgutes aufgrund des höheren Versiegelungsgrades
werden durch die geplanten Regenrückhalteanlagen kompensiert. Die zu erwartenden Auswirkungen
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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für das Schutzgut Wasser sind daher von geringer Erheblichkeit. Es wird auf die Maßnahmen zur
Vermeidung und zum Ausgleich, die sich aus diesem Bebauungsplan ergeben, verwiesen.
SCHUTZGUT MENSCH
Das Schutzgut Mensch umfasst Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen. Zu betrachten
sind hierfür die Umweltbedingungen, welche die Gesundheit und das Wohlbefinden beeinflussen, aber
auch die Wohn- und Wohnumfeldqualität sowie die Erholungs- und Freizeitfunktion im siedlungsnahen
Bereich.
Beschreibung:
Das Plangebiet ist bislang nicht besiedelt, sondern grenzt an die Wohnbebauung im Stadtteil Coburg-
Rögen an.
Erholungswirksame Anlagen und Strukturen sind innerhalb des Baugebietes nicht vorhanden, weil es
langjährig landwirtschaftlich genutzt wurde bzw. seit zwei Jahren brach liegt.
Das überplante Gebiet ist Lärmeinwirkungen aus dem Betrieb des Verkehrslandeplatzes (VLP)
Coburg-Brandensteinsebene ausgesetzt, welcher mit dem nächstgelegenen Südostende der Start-
und Landebahn in einer Entfernung von etwa 500 m in westlicher Richtung liegt.
Zu beachten ist, dass der Flugverkehr planmäßig nur in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr
stattfindet, in der Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr findet kein planmäßiger Flugverkehr statt.
Auswirkungen:
Während durch die Nutzungsänderung mit den entstehenden Erschließungsstraßen, den Stellplätzen
und der Wohnbebauung von einer geringen Lärmbelastung für die Bewohner auszugehen ist,
bedürfen die Geräuschimmissionen durch den VLP Coburg-Brandensteinsebene einer detaillierteren
Betrachtung.
Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll auf der bisher unbebauten Fläche ein Wohngebiet
mit der Gebietseinstufung allgemeines Wohnen (WA) i.S.d. § 4 BauNVO verwirklicht werden.
Die Bewohner des künftigen Wohngebietes werden tagsüber Geräuschimmissionen aus dem Betrieb
des Verkehrslandeplatzes Coburg-Brandensteinsebene ausgesetzt sein.
Um diese Auswirkungen im Einzelnen zu ermitteln, wurde im Auftrag des Vorhaben-trägers mit Datum
vom 04.03.2019 eine schalltechnische Untersuchung zu Flugver-kehrsgeräuschen durchgeführt.
Dieser liegt eine Berechnung der Fluglärmimmissionen nach DIN 45684-1/1/ zugrunde und eine
Beurteilung anhand der Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 /3/. Diese Orientierungswerte
betragen für den Tag (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) 55 dB(A) und für die Nacht (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)
45 dB(A). Sie beziehen sich auf den äquivalenten Dauerschallpegel mit einer Mittelung der
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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Geräuschereignisse über die Beurteilungszeit. Die Stadt Coburg orientiert sich bei der Aufstellung des
Bebauungsplans an den Vorsorgewerten der DIN 18005-1, Beiblatt 1.
Für die Beurteilung der Maximalpegel werden zusätzlich und informativ die
Maximalpegelanforderungen der TA Lärm/4/ herangezogen. Demnach dürfen die entsprechend der
Nutzung geltenden Immissionsrichtwerte durch kurzzeitige Pegelspitzen am Tag um nicht mehr als 30
dB und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB überschritten werden. Aus diesem Grund ergeben sich
einzuhaltende Maximalpegel von 85 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht.
Da in der Nacht kein planmäßiger Flugbetrieb auf dem Verkehrslandeplatz Coburg-
Brandensteinsebene stattfindet, ergeben sich keine Geräuschimmissionen in dieser Zeit.
Auf das Plangebiet wirken ausschließlich Landungen aus Südost kommend (Flugrichtung 298 Grad)
und Starts nach Südost (Flugrichtung 118 Grad) ein. Im Einwirkungsbereich des Plangebiets werden
Platzrunden ebenfalls auf diesen Strecken geflogen.
Geräuschrelevante Vorgänge des Landeplatzes am Boden finden hingegen in einer Entfernung von
mindestens 800 m zum Plangebiet statt und wirken nicht in relevanter Weise auf das Plangebiet ein.
Sie bedürfen deshalb keiner weiteren Betrachtung.
Der Berechnung wurde eine Worst-Case-Betrachtung zugrunde gelegt, welche von 6.722
Bewegungen der sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres 2025 ausgeht. Diese stark
überschätzende Annahme geht auf die zwischenzeitlich verworfene Planung des VLP Coburg-
Meeder-Neida zurück.
Die Berechnung hat an allen drei Immissionspunkten äquivalente Dauerschallpegel zwischen 47,4 dB
(A) und 49,1 dB(A) und Maximalpegel zwischen 80,0 dB(A) und 84,1 dB(A) ergeben. Damit wird der
Orientierungswert der DIN 18005-1 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) am Tag um mehr als 5
dB unterschritten.
Die Maximalpegel einzelner Vorbeiflüge können zwar im westlichen Teil des Plangebietes bis zu 84
dB(A) erreichen, überschreiten aber die informativ herangezogene Maximalpegelgrenze von 85 dB(A)
nicht.
Die Berechnung der Pegel für vereinzelt auftretende außerplanmäßige Nachtbewegungen ergab
Dauerschallpegelwerte zwischen 27,2 dB(A) und 29,7 dB(A). Diese liegen deutlich unter dem
Orientierungswert von 45 dB(A).
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die im Plangebiet geschaffene Wohnbebauung
keinen schädlichen Umwelteinwirkungen durch Fluglärm ausgesetzt sein wird und die zu erwartende
Schalleinwirkung auch unter Vorsorgeaspekten unbedenklich ist.
Bewertung:
Die Untersuchung zeigt, dass der Realisierung des Plangebietes als allgemeines Wohngebiet
Geräuschimmissionen aufgrund des Betriebes des Verkehrslandeplatzes Coburg-Brandensteinsebene
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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nicht entgegenstehen. Die Orientierungswerte nach der DIN 18005 Beiblatt 1 werden für den Tag
deutlich unterschritten. Demnach wird auch unter Berücksichtigung der gebotenen Vorsorge durch die
Ausweisung der Wohnbebauung keine Situation geschaffen, in der lösungsbedürftige Lärmkonflikte
entstehen.
Gleichwohl kann der Fluglärm von den künftigen Anwohnern subjektiv als Belästigung empfunden
werden, die aber aufgrund der berechneten Schallwerte von der Stadt Coburg nicht als erheblich
eingeschätzt wird.
Für die sensiblen Nachtstunden ist nicht mit planmäßigem Flugbetrieb zu rechnen, da ein solcher
nächtlicher Flugbetrieb am Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene nicht zugelassen ist.
Nicht ausgeschlossen werden können vereinzelte außerplanmäßige Nachtflugbewegungen vom
Verkehrslandeplatz (z.B. Notfall- und Rettungsflüge u.ä.). Auch solche einzelnen Ereignisse wurden
höchst vorsorglich prognostisch bewertet, wobei festgestellt werden konnte, dass auf dieser Basis zu
prognostizierende Dauerschallpegel die Orientierungswerte nach DIN 18005 Beiblatt 1 um deutlich
mehr als 10 dB unterschreiten und auch ein – vorsorglich und hilfsweise – herangezogenes
Spitzenpegelkriterium nach TA Lärm nicht erreicht wird. Demnach ist auch unter dem Gesichtspunkt
der gebotenen Nachtruhe im Plangebiet sichergestellt, dass gesunde Wohnverhältnisse vorherrschen.
SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER
Der Begriff Kulturgüter erfasst insbesondere ideelle, geistige und materielle Zeugnisse, die für die
Geschichte der Menschheit bedeutsam sind. In der Regel handelt es sich um Flächen und Objekte,
die in den Bereichen Denkmalschutz und Denkmalpflege, Naturschutz und Landschaftspflege sowie
der Heimatpflege von besonderer Bedeutung sind.
Sachgüter sind hingegen Flächen und Objekte mit kultureller oder wirtschaftlicher Bedeutung für die
Allgemeinheit. Umfasst sind allgemein nutzbare Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung, aber auch
kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen. Auch Flächennutzungen wie Lagerstätten,
Abgrabungen, Aufschüttungen oder Deponien, Altbergbaugebiete, potenzielle Senkungsgebiete und
Militärgebiete zählen dazu.
Beschreibung:
Kultur- und Sachgüter in diesem Sinne sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
nichtvorhanden, denn es handelt sich bislang um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche bzw.
nunmehr um eine Brachfläche mit entstehender Ruderalflur.
Auswirkungen:
Dies wird sich durch die Entstehung des Baugebietes „Am Eichholz“ nicht ändern, sodass im Ergebnis
keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter zu verzeichnen sein werden.
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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Dennoch gilt: Werden bei den Bauarbeiten auffällige Veränderungen (Mauern, Metall, Scherben,
Knochen etc.) festgestellt, sind diese Bodendenkmäler gemäß Art. 8 Abs. 1 DSchG dem Bayerischen
Landesamt für Denkmalpflege bzw. der Unteren Denkmalschutzbehörde zu melden.
Bewertung:
Die Realisierung des Vorhabens ist nicht mit Beeinträchtigungen für das Schutzgut Kultur- und
Sachgüter verbunden.
SCHUTZGUT FLORA, FAUNA, biologische Vielfalt
Dieses Schutzgut umfasst die Tier- und Pflanzenwelt. Tiere und Pflanzen sind biotische Bestandteile
des Naturhaushalts und damit ein wichtiges Schutzgut, über das die Leistungsfähigkeit eines
Naturraumes definiert werden kann.
Beschreibung:
Eine flächendeckende Biotoptypen- und Artenkartierung zur Erfassung und Bewertung des
Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt wurde nicht durchgeführt.
Dies ist zum einen der geringen Größe des Plangebiets geschuldet. Zum anderen wurde das
Plangebiet bis zum Jahr 2017 intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftet, seitdem liegt die Fläche brach.
Nach Mitteilung der unteren Naturschutzbehörde kann davon ausgegangen werden, dass das
Plangebiet als Lebensraum für Tiere und Pflanzen keine bedeutende Rolle spielt und nur eine geringe
biologische Vielfalt vorherrscht. Ebenfalls aus diesem Grund spielt der Geltungsbereich des Plans als
Lebensraum oder Areal für die Biotopvernetzung keine Rolle.
Auswirkungen:
Wie soeben gezeigt, sind von der geplanten Bebauung ausschließlich Gebiete mit geringer Bedeutung
für Arten und Lebensräume betroffen. Höherwertige bzw. besonders zu schützende Vegetation ist im
Planungsgebiet bislang nicht vorhanden. Die Bebauung des Plangebiets wird deswegen dieses
Schutzgut eher gering beeinträchtigen. Die im Bebauungsplan vorgesehene Begrünung sämtlicher
Wohngrundstücke wird hingegen die Vegetation aufwerten und sich positiv auf die biologische Vielfalt
auswirken.
Bewertung
Die Realisierung des Vorhabens ist nicht mit erheblichen Verlusten von Lebensräumen für Tiere und
Pflanzen und mit Beeinträchtigungen für besonders oder streng geschützte Arten verbunden.
Die Darstellung als künftiges Wohngebiet mit im Bebauungsplan festgelegter Durchgrünung und
Bepflanzung stellt keine erhebliche Beeinträchtigung für dieses Schutzgut dar.
Im Ergebnis liegt durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen nur eine geringe Erheblichkeit vor.
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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SCHUTZGUT BODEN
Böden gehören ebenfalls zu den abiotischen Bestandteilen des Naturhaushaltes. Sie sind das
Ergebnis äußerst langwieriger, bis heute nicht abgeschlossener Entwicklungsprozesse. Böden
nehmen im Naturhaushalt zahlreiche Funktionen wahr, die gleichzeitig die wesentlichen Ziele der
Umweltvorsorge im Bereich dieses Schutzgutes darstellen (vgl. § 2 Abs. 2 BBodSchG), nämlich ihre
natürliche Funktion als:
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-,
Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des
Grundwassers,
Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.
Beschreibung:
Die Erfassung und Bewertung dieses Schutzgutes basiert auf dem geotechnischen Bericht DIN 4020
vom 05.03.2017. Danach hat der Boden eine fruchtbare und tiefgründige Oberbodendecke. Im
Bereich des Plangebiets liegt eine Lößlehmdecke aus schluffig-feinsandigem Boden über einer
Schicht aus Burgsandstein. Schützenswerte, seltene, gefährdete oder nährstoffarme Böden mit
Biotopentwicklungscharakter liegen im Planbereich nicht vor. Ebenfalls ist ein Altlastenverdacht für
den Geltungsbereich nicht bekannt. Der Boden besteht aus einem Ton-Sandstein-Mergel-Gemisch
(Keuper) der Bodenklasse 5 bis 6 (schwerer Boden bis leichter Fels).
Auswirkung:
Für das Schutzgut Boden ergeben sich erhebliche Auswirkungen durch alle Maßnahmen, die in den
Boden eingreifen. Dies betrifft sowohl die Bauphase, die regelmäßig mit einer erhöhten
Flächenbeanspruchung einhergeht, als auch die Zeit nach der Fertigstellung des jeweiligen
Vorhabens.
Durch die Anlage von Straßen, Wegen, Plätzen und Gebäuden werden bisher landwirtschaftlich
genutzte Flächen versiegelt. An diesen versiegelten Stellen kann der Boden seine natürlichen
Funktionen nur noch sehr eingeschränkt erfüllen.
Bewertung:
Das Vorhaben ist mit einem erheblichen Eingriff für das Schutzgut Boden verbunden. Diese
Eingriffsintensität wird durch die festgelegten Ausgleichsmaßnahmen vermindert.
Gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ wurden Ausgleichs-flächen von rund.
3.600 qm berechnet, um die beschriebene Bodenversiegelung zu kompensieren (siehe Abschnitt 6.).
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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SCHUTZGUT KLIMA, LUFT
Klima- und immissionsökologische Aspekte beeinflussen die Lebensbedingungen von Menschen,
Tieren und Pflanzen sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum. Dabei sind Klima und
Luftqualität häufig Eignungskriterien für spezifische Nutzungen der Umwelt, insbesondere die Wohn
und Erholungsnutzung. Darüber hinaus gilt die Luft als Medium der Schadstoffverfrachtung.
Der schutzgutbezogene Fokus liegt daher auf Belastungsräumen und deren ange-schlossenen
Flächen mit bioklimatischer und lufthygienischer Ausgleichsfunktion. Ziel ist es, die für
Belastungsräume wesentlichen Kalt- und Frischluftleitbahnen sowie angeschlossene Frisch- und
Frischluftentstehungsgebiete zu erhalten und diese vor Emissionen zu schützen.
Beschreibung:
Schutzziele in Bezug auf das Schutzgut Klima und Luft sind die Reinhaltung der Luft durch
Vermeidung von Luftverunreinigungen und die Erhaltung von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten
sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und
Austauschfunktion. Entscheidend für die Schadstofffilterung, die Frischluftbildung und den
Luftaustausch des Gebietes sind lokal-klimatische Faktoren wie Lage, Relief und Ausprägung der
Vegetation. Schadstoffe werden überwiegend in Bereichen mit dichter Vegetationsdecke (z.B. Wälder)
gefiltert, wobei diese Bereiche gleichzeitig die größte Bedeutung für die Frischluftentstehung
aufweisen. Die Produktion von Kaltluft findet überwiegend auf Freiflächen wie Grünland oder Brachen
statt. Für einen nachhaltigen Luftaustausch bedarf es einer gewissen Reliefenergie sowie eines
barrierefreien Geländes.
Aufgrund der geringen Flächengröße des Plangebiets ist eine klimatische Differenzierung nicht
möglich, sodass in Bezug auf das Vorhabengebiet lediglich allgemeine Aussagen getroffen werden
können. Das Gebiet ist großklimatisch durch die Lage im Obermaingebiet geprägt. Durch die Tal- und
Staulage Coburgs ergibt sich ein relativ feucht-warmes Klima, in dem die mittlere Jahrestemperatur
um 8 Grad Celsius liegt und die mittlere Jahresniederschlagshöhe 747 mm beträgt.
Der Bebauungsplan liegt weder im Bereich von Frischluftentstehungsgebieten (Wald etc.) noch in
Kaltluftentstehungsgebieten bzw. immissionsschutzwirksamen Bereichen. Dies ist neben der
geographischen Lage vor allem der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung geschuldet. Durch die in
der Nähe liegenden vorhandenen Verkehrswege (Orts- und GV-Str.) sind bezüglich Luftschadstoff und
Feinstaub geringe Vorbelastungen vorhanden.
Auswirkungen:
Die Auswirkungen auf das Kleinklima durch Versiegelung und Rückstrahlung sind lediglich lokal und
kleinflächig begrenzt.
Luftschadstoff- und Feinstaubemissionen werden durch das Vorhaben nicht erheblich erhöht werden,
denn das Verkehrsaufkommen in der Löbelsteiner Straße wird sich durch die künftigen Anwohner nur
in einem überschaubaren Ausmaß verstärken. Aus diesem Grund sind zusätzliche, über den Bestand
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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hinausgehende Abgas- und Feinstaubbelastungen eher gering. Durch die vorgesehene Durchgrünung
des Baugebietes sollen diese Belastungen abgemildert werden.
Bewertung:
Im Ergebnis wird die Realisierung des Vorhabens keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut
Klima und Luft zeitigen.
Das Baugebiet spielt aufgrund seiner Lage als bioklimatischer Ausgleichsraum zur
Frischluftregeneration zurzeit und auch künftig keine Rolle.
Kleinklimatisch gesehen sind die zu erwartenden Auswirkungen nicht erheblich, da keine
Kaltluftentstehungsgebiete tangiert werden und die vorgesehene Durchgrünung der Wohngebiete, die
Streuobstwiesen und die Regenrückhalteflächen positive Effekte im Vergleich zum Ist-Zustand
erwarten lassen.
SCHUTZGUT LANDSCHAFT, FREIRAUMERHALTUNG, SIEDLUNGSBILD
Dieses Schutzgut beinhaltet die Aspekte „Landschaftsbild“ und „Landschaftsraum“. Das
Landschaftsbild umfasst die äußeren, sinnlich wahrnehmbaren Ausprägungen (Vielfalt, Eigenart,
Schönheit) einer Landschaft und beschreibt ihre natürliche Attraktivität.
Unter dem zweiten Aspekt des „Landschaftsraumes“ wird die Unzerschnittenheit der Landschaft
erfasst und bewertet, denn für die Betrachtung dieses Schutzgutes sind großräumige, nicht durch
störende Infrastruktureinrichtungen belastete Landschafts-bereiche ebenfalls von Bedeutung.
Beschreibung:
Das Landschaftsbild wird aufgrund der eigenen Wahrnehmung des Vorhabengebiets beschrieben.
Das Landschaftsbild des künftigen Baugebietes wird einerseits durch ausgeräumte, geneigte
Wiesenflächen bzw. Ackerflächen geprägt. Andererseits schließt es direkt an die bereits vorhandene
Wohnbebauung im Stadtteil Coburg-Rögen an. Diese wird durch einen dörflichen Charakter geprägt.
Aufgrund der bisherigen Nutzung sind bedeutsame Siedlungs- und Bauformen nicht vorhanden.
Ebenso fehlen landschaftsprägende Oberflächenformen.
Auswirkungen:
Bei einer Einfamilienhausbebauung mit max. zwei Vollgeschossen fügt sich die Bebauung unter
Berücksichtigung der vorgesehenen individuellen Bepflanzung und Durchgrünung in das vorhandene
Siedlungsgebiet des Stadtteils Coburg-Rögen und die umgebende Landschaft ein. Wegen der
geringen Größe des Vorhabengebiets liegt durch die Bebauung nur eine geringe Belastung des
Schutzgutes Landschaftsraum vor.
Bewertung:
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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Auf Grund seiner Lage sowie seiner geringen landschaftlichen Attraktivität ist der Untersuchungsraum
als unempfindlicher Bereich gegenüber visuellen Beein-trächtigungen durch eine neue Bebauung zu
bezeichnen. Insgesamt liegen daher Aus-wirkungen von nur geringer Erheblichkeit vor.
Wechselwirkungen
Die bislang einzeln dargestellten Schutzgüter können sich auch gegenseitig beeinflussen. Für die
Beurteilung des geplanten Vorhabens sind die Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Schutzgütern
zu nennen, die innerhalb der räumlichen Funktionsbeziehungen planungs- und entscheidungsrelevant
sind.
Zu nennen ist an dieser Stelle insbesondere die Versiegelung und Bebauung von Böden, welche in
der Regel Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zeitigt, weil der Ober-flächenabfluss erhöht und die
Grundwasserneubildung verringert wird. Wie oben gezeigt, werden die nachteiligen Auswirkungen der
Versiegelung aber durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Dementsprechend
sind sie eher gering einzuschätzen.
Nachteilige, sich gegenseitig steigernde Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind durch
das Planvorhaben aber nicht gegeben.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
Aus der oben dargestellten Betroffenheit der einzelnen Schutzgüter lässt sich ableiten, dass die
Realisierung des Planungsgebiets „Am Eichholz“ insgesamt mit vorwiegend nur geringen
Auswirkungen für die Umwelt einhergehen wird. Erheblich nachteilig betroffen sein wird allein das
Schutzgut Boden. Vorübergehende Beeinträchtigungen entstehen während der Ausführung der
Bauarbeiten und betreffen vor allem das Schutzgut Mensch, vor allem durch Baulärm, und das
Schutzgut Boden, vor allem durch das Befahren mit Baufahrzeugen. Diese Beeinträchtigungen sind
von überschaubarer Dauer und Intensität und damit im Ergebnis als nicht erheblich zu bewerten.
Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zieht hingegen die dauerhafte
Flächenversiegelung nach sich, die vollständig ausgeglichen wird.
Das Schutzgut Mensch ist hinsichtlich der Geräuschemissionen des VLP zwar abwägungserheblich
betroffen. Es werden aber sämtliche geltenden Orientierungswerte eingehalten bzw. deutlich
unterschritten, sodass erhebliche Lärmbelästigungen nicht zu erwarten sind bzw. eher aufgrund der
persönlichen Disposition der Bewohner als solche empfunden werden können.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine erheblichen Veränderungen zum Ist-Zustand zu
erwarten. Die bestehenden Flächen würden entweder brach liegen oder erneut intensiv
landwirtschaftlich genutzt werden. Dies würde dem Schutzgut Boden zugutekommen, da es dann
nicht zu einer Überbauung und Flächenversiegelung kommen würde, die mit dem Verlust von
Bodenfunktionen verbunden ist. Dies wäre aber auch nicht zwingend mit einer Aufwertung des
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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Plangebiets verbunden, weil dann z.B. die vorgesehenen Maßnahmen zur Begrünung nicht getroffen
werden würden.
8.2.2 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (ein-
schließlich der nachturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung)
Die Belange des Umweltschutzes sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung der
Bauleitpläne und in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB mit der entsprechenden Gewichtung zu
berücksichtigen. Erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung sowie zum Ausgleich
erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen sind vorzusehen.
a) Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter
SCHUTZGUT WASSER
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser:
Stellplätze und Nebenflächen sind mit wasserdurchlässigen und offenporigen Belägen zu gestalten.
Vermeidung von Auswirkungen auf das Schutzgut Oberflächenwasserwasser:
Mit der Schaffung eines Regenrückhalteteiches einschließlich des Drosselbauwerkes werden gezielt
Maßnahmen getroffen, welche die Wasserrückhaltung garantieren.
SCHUTZGUT KULTUR- UND SACHGÜTER
Kultur- und Sachgüter sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht vorhanden. Aus diesem
Grund bedarf es keiner Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen.
SCHUTZGUT FLORA, FAUNA
Zur Durchgrünung und zur Lebensraumverbesserung innerhalb des Baugebietes sind Pflanzgebote
festgesetzt.
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, sowie
Pflanzlisten standortgerechter heimischer Pflanzen sind der Legende zum Bebauungsplan zu
entnehmen.
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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SCHUTZGUT BODEN
Mit der wasserdurchlässigen Ausbildung von Park- und Stellplätzen soll eine flächige Versickerung
und Grundwasserneubildung erreicht werden.
Der anfallende Oberboden aus den Bauflächen ist vor Baubeginn abzutragen und in Mieten zu lagern
und zu pflegen.
Bevorzugt ist dieser Boden im Bereich der Grün- und Pflanzflächen wieder einzubringen und zu
verwenden.
SCHUTZGUT KLIMA, LUFT
Die Bepflanzung und Durchgrünung des künftigen Baugebietes, sowie die Reduzierung versiegelter
Flächen vermindert Rückstrahlung und eine hohe Verdunstungsrate.
SCHUTZGUT LANDSCHAFT, FREIRAUMERHALTUNG, SIEDLUNGSBILD
Die festgesetzten Bauformen, die Verwendung ortsüblicher, heimischer Materialien und die Einhaltung
der Pflanzgebote dienen einer möglichst optimalen gestalterischen Einbindung in das Siedlungsbild.
Ausgleich
Dem Bebauungsplan liegt ein differenziertes Konzept zum Ausgleich unter Anwendung des
bayerischen Leitfadens zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zugrunde (siehe Abschnitt F).
Die ermittelte Ausgleichsfläche wird aus den Ökoflächen der Stadt Coburg mit einem Ablösebetrag
abgegolten
8.3 Alternative Planungsmöglichkeiten
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Coburg entwickelt. Dieser sieht für
das Plangebiet eine Wohnbebauung vor. Gesamtgemeindliche Planungsgründe wurden bereits im
Vorfeld geprüft.
Mehrere alternative Planungsmöglichkeiten mit wirtschaftlicher Bebauung unter Berück-sichtigung der
topographischen Verhältnisse und sinnvolle Größen der Baugrundstücke wurden erarbeitet und dem
Bauamt der Stadt Coburg vorgelegt:
- Erschließung vom Hochpunkt (Westen) der Löbelsteiner Straße aus, mit Wendehammer und
Fußweg zum „Am Eichholz“.
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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- Erschließung vom Hoch- und Tiefpunkt (Westen + Osten) der Löbelsteiner Straße aus, mit
zwei Wendehämmern und Fußweg zum „Am Eichholz“.
- Erschließung vom Hoch- und Tiefpunkt (Westen + Osten) der Löbelsteiner Straße aus, als
Ringstraße und Fußweg zum „Am Eichholz“.
- Erschließung vom Tiefpunkt (Osten) der Löbelsteiner Straße aus, mit Wendehammer und
Fußweg zum „Am Eichholz“.
In Absprache mit der Stadt Coburg und der Firma Schopf & Teig wurde unter Abwägung aller
Gesichtspunkte eine Kombination der Alternativen als Entwurf aufgestellt.
8.4 Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und
Kenntnislücken
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ oder auf Grundlage eingeholter
Fachgutachten. Es werden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. Der
bayerische Leitfaden sowie die Vorgaben und Handlungsempfehlungen der Obersten Baubehörde
kamen bei der Umweltprüfung, der Beurteilung der Eingriffsregelung und der Ausgleichsflächen zur
Anwendung.
Für die Beurteilung der Umweltprüfung wurden keine weiteren Gutachten vergeben. Die Aussagen
über die Schutzgüter Wasser und Boden basieren auf durchgeführten Baumaßnahmen der
angrenzenden Bebauung. Über den Grundwasserstand bestehen keine genauen Kenntnisse.
8.5 Hinweise und Maßnahmen zur Durchführung Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4 c BauGB überwachen die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund
der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorher-gesehene nachteilige
Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu
ergreifen.
Dabei sind die nach Nummer 3 Buchstabe b der Anlage zum BauGB angegebenen
Überwachungsmaßnahmen und die Informationen der Behörden nach § 4 Abs. 3 BauGB zu nutzen.
Das Monitoring umfasst die Überwachung planbedingter erheblicher Umwelt-auswirkungen. Es basiert
insbesondere auf Überwachungsmaßnahmen und Umwelt-informationen der Stadt Coburg. Die
Umweltauswirkungen werden von den zuständigen Fachabteilungen der Stadt Coburg und den
Umweltfachbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben überwacht.
Nach Errichtung des Wohngebietes ist die Sicherung und Pflege der im Geltungsbereich festgelegten
Pflanzflächen zu gewährleisten. Ausfälle bei den Gehölzen sind durch entsprechende
Nachpflanzungen zu ersetzen. Ihre Entwicklung ist regelmäßig zu überprüfen. Der Abfluss des
Regenrückhalteteiches wird über einen so genannten Drosselschacht gesteuert. Diese
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 101 18 b 2/6 – Rögen, Stadt Coburg für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz
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Abflusseinrichtung ist regelmäßig zu Warten und zu reinigen um das Aufstau- und Rückhaltevolumen
zu gewährleisten.
8.6 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Anlass der Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Erweiterung der
Wohnbebauung im Stadtteil Coburg-Rögen.
Innerhalb des Plangebietes sollen 16 Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser entstehen.
Im vorliegenden Bericht wurden die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter untersucht und
bewertet. Die Umweltprüfung ergab, dass auftretende Beeinträchtigungen vermieden, vermindert und/
oder kompensiert werden können. Für das Schutzgut Mensch sind aufgrund der Nähe des
Plangebiets zum Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene geringe Auswirkungen aufgrund
von Fluglärmimmissionen zu erwarten. Da aber sämtliche gesetzlichen Grenzwerte eingehalten
werden, beeinträchtigen diese Geräuschimmissionen nicht die Anforderungen an gesunde
Wohnverhältnisse. Somit ist die Vereinbarkeit der Planung mit den Belangen der Schutzgüter Mensch,
Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Kultur- und sonstigen Sachgütern
gegeben.
Für die Entwicklung des Gebietes sind geringe Anstrengungen und Eingriffe baubedingter Art
erforderlich. Anlagebedingte Auswirkungen des Baugebietes führen zu keiner wesentlichen
Veränderung und Verschlechterung von Boden, Wasserhaushalt, Landschafts- und Ortsbild. Die
Auswirkungen auf den Lebensraum für Tiere und Pflanzen werden auf Grund des Ausgangszustandes
als gering eingestuft. Wie dargestellt sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und
Kompensation vorgesehen.
Coburg, den 20.05.2020
(Ingenieurbüro B E C K
Am Hasenstein 14 * 96450 Coburg;
Handy: 0171/9908108 * info@ing-buero-beck.de)