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Übung zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten

Catarina Pickardt-Stamm

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Organisatorische Hinweise

• Seit laufendem Semester verpflichtende Teilnahme an der Übung für das Erstellen einer wissenschaftlichen Seminararbeit.

• Übung kein Ersatz für Lektüre der lehrstuhlspezifischen „Hinweise zum Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit“, da nur Behandlung ausgewählter Problemfelder möglich.

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Übung zur Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit

Gliederung1. Einleitung2. Zeitmanagement3. Literaturrecherche4. Gliederung5. Themenabgrenzung6. Begriffsverwendung7. Zitation8. Verzeichnisse

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Einleitung

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Einleitung

Wissenschaftliches Arbeiten bedeutet:Analyse einer fachspezifischen Problemstellung

unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte:

Aktualität

Begriffsklarheit

ÜbersichtlichkeitVerständlichkeit

Widerspruchsfreiheit

Objektivität

Transparenz

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Zeitmanagement

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Zeitmanagement

Oftmals deutliche Unterschätzung des Arbeitsaufwandes für

Vorbereitende Tätigkeiten (z.B. Literaturrecherche)

und

Abschließende Tätigkeiten (z.B. Abgleich der Formal-anforderungen)

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Zeitmanagement

Vorbereitende Aufgaben:

• Direkt nach Themenvergabe Beginn mit Recherche, Sichtung und Auswahl der geeigneten Literatur.

• Frühzeitige Vornahme erforderlicher Fernleihbestellungen; Dauer des Bestellvorgangs teilweise mehrere Wochen.

• Erstellen einer Formatvorlage: kostet anfangs etwas Zeit, erleichtert das weitere Vorgehen jedoch ungemein und verhindert diverse formale Fehler.

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Zeitmanagement

Idealfall: Inhaltliche Fertigstellung der Arbeit ca. 1 Woche vor Abgabetermin.

Wichtige letzte Arbeitsschritte:

• Zusammenhängendes Lesen der gesamten Arbeit (inklusive Gliederung, Verzeichnisse und Anhang) und Überprüfung von Verständlichkeit und Richtigkeit.

• Abschließender Abgleich aller Fußnoten mit dem Literaturverzeichnis und umgekehrt (häufige Fehlerquelle!).

• Abschließende Überprüfung des Abkürzungsverzeichnisses und des Verzeichnisses der Gesetze auf Vollständigkeit.

• Abgleich zwischen Gliederungsüberschriften und Überschriften im Text.

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Literaturrecherche

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Literaturrecherche

Drei wichtige „Ws“:

• Wo suche ich nach geeigneter Literatur?

• Wie erziele ich die besten Suchergebnisse?

• Woran erkenne ich geeignete Literatur?

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Literaturrecherche

Wo finde ich geeignete Literatur?

• Bibliothekskatalog der Universität (Präsenzbestände und elektronische Medien)

• Handapparat des Lehrstuhles

• Abfrage der Bestände nahezu aller wichtigen Bibliotheken und Bibliotheksverbände mit Hilfe geeigneter Datenbanken

- Digibib

- Econis

- Wiso-Net

Links auf der Homepage des Lehrstuhles beachten!

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Literaturrecherche

• Archive auf den Homepages vieler Fachzeitschriften (teilweise kostenpflichtige Abfrage)

- Der Betrieb- Finanzbetrieb- Die Wirtschaftsprüfung- etc.

• Homepages der Standardsetter bzw. berufsständischen Institutionen informieren immer über die aktuellen Normen und eigene Publikationen (z.B. www.idw.de)

Entsprechende Links auf der Homepage des Lehrstuhles beachten!

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Literaturrecherche

Wo finde ich geeignete Literatur?

Literaturverzeichnisse bereits vorhandener Quellen prüfen:

Achtung

Lawinen- oder Schneeballeffekt – Aktualität der Literatur ist nach einer Rückverfolgung mehrerer Literaturverzeichnisse

schnell nicht mehr gegeben.

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Literaturrecherche

Wie optimiere ich mein Suchergebnis?

Je vielfältiger die verwendeten Suchbegriffe bzw. Schlagworte, desto umfangreicher das

Suchergebnis!

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Literaturrecherche

Beispiel:Seminar zum Thema „Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte am

Beispiel von Forschungs- und Entwicklungskosten“

geeignete Suchbegriffe:• Immaterielle Vermögenswerte / immaterielle Vermögensgegenstände• Forschungs- und Entwicklungskosten bzw. FuE-Kosten• Forschungs- und Entwicklungsaufwand bzw. FuE-Aufwand• Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen bzw. FuE-Aufwendungen• Forschungs- und Entwicklungsausgaben bzw. FuE-Ausgaben• Kosten in Forschung und Entwicklung bzw. Kosten in FuE

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Literaturrecherche

Anforderungen an die Qualität der verwendeten Literatur:

zu verwenden sind insbesondere:

• Grundlagenwerke (z.B. Baetge, Coenenberg, Moxter, Marten etc.);

• (Aktuelle) Aufsätze aus Fachzeitschriften;

• Gesetzeskommentare (z.B. Handbuch des Jahresabschlusses, ADS, Beck´scher Bilanzkommentar etc.).

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Literaturrecherche

Anforderungen an die Qualität der verwendeten Literatur:

Aktualität: grundsätzlich ist der Stand der zitierten Literatur, Gesetzgebung und Rechtsprechung in neuester Auflage zu Grunde zu legen!

Ausnahmen:

• Zitation wichtiger „Altmeister“ der Fachdisziplinen und deren fundamentale Aussagen (z.B. Gutenberg)

• Darstellung von Entwicklungen oder Zeitabläufen

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Literaturrecherche

Besonderheiten bei Internetquellen:

• Nur in überschaubarem Umfang.

• Wenn Quelle sowohl online als auch als hardcopy verfügbar, dann ist die Printversion vorzuziehen.

• Angabe des Datums des letztmaligen Aufrufes der Quelle im Literaturverzeichnis.

• Abgabe aller Onlinequellen als Ausdruck oder auf Datenträger am Lehrstuhl.

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Literaturrecherche

Anforderungen an die Qualität der verwendeten Literatur:

Nicht zitierfähig:

• Nicht veröffentlichte Quellen, z.B. Diplomarbeiten etc.

• Internetlexikon „Wikipedia“;

• Publikumszeitschriften (z.B. BILD, Bunte etc.);

• Werbeinformationen auf Homepages (z.B. Mandanteninformationen der großen Prüfungsgesellschaften);

• Buchempfehlungen des Verlages oder (noch schlimmer!) Kundenrezensionen (z.B. auf Amazon);

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Literaturrecherche

Anforderungen an die Quantität der verwendeten Literatur:

Kein allgemeingültiger Richtwert; sehr vom Thema abhängig!

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Themenabgrenzung

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Themenabgrenzung

• Fehlende oder unglückliche Abgrenzung des Themas ist eine der häufigsten und gefährlichsten Fehlerquellen.

• Regelmäßig nicht möglich, alle Aspekte der Aufgabenstellung ausführlich zu behandeln.

• Deshalb Vornahme und Begründung sinnvoller Abgrenzungen zwingend erforderlich.

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Themenabgrenzung

• Sinnvolle begründete Eingrenzung der zu behandelnden Gesichtspunkte entscheidet bereits zu Beginn der Arbeit über Ziel, Aufbau, Motivation und letztlich Erfolg der Arbeit.

• Keine allgemeingültige Regel, da sehr vom Thema abhängig.

• Grundsätzlich gilt: Lieber ausgewählte Aspekte ausführlichdarstellen als eine Vielzahl von Gesichtspunkten oberflächlich anzureißen.

Wichtig: Absprache mit dem Betreuer.

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Begriffsverwendung

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Begriffsverwendung

Sorgfältige Verwendung der Fachbegriffe

• Keine Vermischung handelsrechtlicher Begriffe mit Termini der internationalen Rechnungslegung (z.B. Vermögensgegenstände versus Vermögenswerte);

• Bei Vorhandensein mehrerer gleichbedeutender Begriffe Festlegung auf einen Terminus (z.B. Goodwill bzw. Geschäfts- und Firmenwert);

Häufige Fehlerquelle: Verwechslung von Kosten und Aufwand

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Gliederung

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Gliederung

• „Grundgerüst“ bzw. „roter Faden“ der gesamten Arbeit

• Beginn mit dem Formulieren des Fließtextes erst nach Erstellung der Gliederung

• Gliederung unterliegt Dynamik: im Laufe der Arbeit erfolgt Schritt für Schritt eine Weiterentwicklung

• Je differenzierter die Gliederung, desto einfacher die Erstellung der Arbeit

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Gliederung

Berücksichtigung der inneren Logik:

• Wortgleiche Übernahme jedes Gliederungspunkts in den Fließtext.

• Gliederungstiefe stellt Gewichtung dar; d.h. Gliederungspunkt 2.1 muss inhaltlich dem Gliederungspunkt 2 zugeordnet werden können.

• Kein Unterpunkt ohne mindestens einen weiteren korrespondierenden gleichgeordneten Punkt (d.h. auf einen Gliederungspunkt 2.1 muss auch ein Gliederungspunkt 2.2 folgen).

• In etwa gleicher Seitenumfang bei gleichgewichtigen Gliederungspunkten.

Eine unausgewogene Gliederung ist regelmäßig ein Indikator für eine ungenaue oder sogar falsche Gedankenführung

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Gliederung

Negativ-Beispiel (verkürzte Gliederung):

1. Einleitung

2. Immaterielle VG nach HGB

2.1 Definition und Ansatz

2.2 Bewertung

2.2.1 Erstbewertung

2.3 Folgebewertung

3. Immaterielle VW nach IFRS

4. Schlussbemerkung

Falsche Eingliederung der Folgebewertung;Dadurch Fehldarstellung des Gesamt-zusammenhangs

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Zitation

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Zitation

„Texte ohne Fußnoten sind für den Leser heimatlose Ufos. Man kann Ihre geistige Qualität nicht recht zuordnen: Sind sie Geniestreiche oder bloß Plagiate oder von beiden etwas?“[Behrens, Christian-Uwe (1989): Fußnoten – Nur störendes Beiwerk?, in: WiSt, Heft 18, S. 95-96.]

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Zitation

Grundregel: keine Aussage ohne Beleg!

• Ohne Beleg keine Überprüfung der Richtigkeit der zu Grunde liegenden Textpassage möglich.

• Deshalb deutliche Kennzeichnung jeder übernommenen sowie eng angelehnten Textpassage und Beleg durch genaue Quellenangabe.

• Einzige Ausnahme: kein Beleg erforderlich bei Aussagen, die zum gesicherten Bestand der Allgemeinbildung der betreffenden Fachrichtung gehören.

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Zitation

• Kurzzitierweise ausreichend, da Quellenverzeichnis alle Angaben enthält

Grundstruktur:

• Vgl. bzw. Siehe (Achtung: Nur bei indirekten Zitaten)

• Name

• Vorname (abgekürzt)

• Jahr der Veröffentlichung

• Genaue Fundstelle (Seite/Spalte)

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Zitation

Verfälschung des Aussagehalts:

• Keine Verfälschung des Aussagegehalts der Ursprungsquelle durch Zitation.

• Gefahr besonders bei wörtlicher Übernahme.

Beispiel:

Quelle: „Aktivierungspflicht besteht, wenn …“

Zitiert wird: „Aktivierungspflicht besteht nur, wenn…“

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Zitation

Direktes versus indirektes Zitat:

Direktes Zitat:

• wörtliche Übernahme der Ausführungen eines Dritten.

• In der Regel nur der Wiedergabe besonders treffender Formulierungen (wie z.B. Begriffsdefinitionen) vorbehalten.

• Sparsamer Einsatz geboten.

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Zitation

Direktes versus indirektes ZitatDirektes Zitat:• wort- und zeichengetreue Übernahme des Textes;• Übernahme von Hervorhebungen innerhalb des Originals, ansonsten in

zugehöriger Fußnote entsprechender Hinweis erforderlich (wie z.B. im Original kursiv);

• Zitat im Fließtext in Anführungszeichen;• Direkter Beginn des Zitatvermerk in der Fußnote mit dem Nachnamen des

Autors ohne hinweisende Vorbemerkungen;• Kennzeichnung von Auslassungen durch Punkte, • Kennzeichnung eigener Zusätze und Ergänzungen durch eckige Klammern

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Zitation

Direktes versus indirektes Zitat:

Indirektes Zitat:

• Jede Form einer textlichen Anlehnung oder sinngemäßen Wiedergabe unter Verwendung fremder Gedanken;

• Keine Anführungszeichen;

• Kennzeichnung durch Fußnotenzeichen im Text;

• Fußnote beginnt mit Hinweisen wie „Vgl.“ oder „Siehe“ – nur so kann bereits in der Fußnote die Differenzierung zwischen direktem und indirektem Zitat nachvollzogen werden.

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Zitation

Direktes Zitat

• Wörtliche Übernahme

• Anführungszeichen im Fließtext

• Fußnote ohne „Vgl.“ und „Siehe“

Indirektes Zitat

• Sinngemäße Übernahme

• Keine Anführungszeichen im Text

• Fußnote mit „Vgl.“ und „Siehe“

Gegenüberstellung von direktem und indirektem Zitat

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Zitation

Stellung des Fußnotenzeichens:

• Grundsätzlich immer am Ende des zitierten Satzes oder Textabschnittes hinter dem Satzzeichen (nicht hinter dem Verfassernamen)

außer

• Bezugnahme des Belegs auf ein einzelnes Wort (z.B. bei Begriffsdefinitionen). Hier steht das Fußnotenzeichen unmittelbar im Anschluss und vor dem Satzzeichen.

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Zitation

Sekundärzitat (Gebrauchtzitat):

• Das wissenschaftlich abgesicherte Zitat hat nur die Originalquelle als Beleg!

• Nicht selbst recherchierte Zitate müssen anhand des jeweiligen Originaltextes überprüft werden.

Blind übernommene Fremdzitate = oftmals unbrauchbare Fehlzitate

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Zitation

Sekundärzitat:

• Sekundärzitat ausnahmsweise zulässig, wenn Originaltext [trotz intensiver Recherche] nicht einsehbar.

• Entsprechende Kennzeichnung innerhalb der Fußnote und Aufnahme beider Quellen ins Literaturverzeichnis zwingend erforderlich

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Zitation

Sekundärzitat (Beispiel):

Fußnote:

Vgl. Moxter, A. (1971), S. 323 (zit. nach Walter, E. (1976).

Literaturverzeichnis:

Moxter, A. (1971): Das Vorsichtsprinzip innerhalb des Handelsgesetzes, Stuttgart 1971.

Walter, E. (1976): Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, in: Betriebsberater 1976, Heft 8, S. 14-17.

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Zitation

Mehrere Fundstellen zu einer Textpassage:

• Beispielsweise bei Vorliegen einer herrschenden Meinung der Fall;

• Alphabetische oder chronologische Ordnung der zitierten Verfasser innerhalb der Fußnote erforderlich;

• Einmal gewählte Ordnung ist im weiteren Verlauf der Arbeit beizubehalten.

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Verzeichnisse

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Verzeichnis der Gesetze etc.

Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen• Aufnahme aller verwendeten Gesetze etc. mit vollständiger Bezeichnung,

Fundstelle und jeweils verwendeter Fassung

• (i.d.R.) Aufnahme der Gesetze etc. in der jeweils geltenden Fassung.- www.gesetze-im-internet.de- www.rechtliches.de- Homepages der Berufsorganisationen

• Nach Möglichkeit Angabe amtlicher Veröffentlichungen als Fundstelle, d.h. Gesetzesblätter statt Zeitschriften etc.

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Verzeichnis der Gesetze etc.

Bei Gesetzen ist anzugeben:1. Name des Gesetzes (falls üblich Abkürzung);2. Jahr der Veröffentlichung der geltenden Fassung;3. Vollständige Namensangabe des Gesetzes entsprechend der amtlichen

Veröffentlichung;4. Datum des Gesetzes („vom“…);5. Bei Vorliegen einer geänderten Fassung Angabe des Ursprungsdatums;6. „in:“;7. Angabe der Fundstelle;8. Erscheinungsjahr der Fundstelle;9. ggfs. Band o.ä.;10. Erste Seite bzw. Spalte

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Verzeichnis der Gesetze etc.

Entsprechendes Vorgehen bei Rechtsverordnungen (z.B. Abgabenordnung [AO]) oder

Verwaltungsanweisungen (z.B. Einkommensteuer-Richtlinien [EStR])

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Verzeichnis der Gesetze etc.

Beispiele:HGB (2005): Handelsgesetzbuch in der Fassung vom

10.5.1897 einschließlich der Änderungen durch das Vorstandsvergütungs- Offenlegungsgesetz vom 3.8.2005 (BGBl. I, S. 2267).

International Accounting Standard 36 (IAS 36) (2004):Impairment of Assets (revised 2004), London 2004.

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Literaturverzeichnis

• Aufnahme aller im Fließtext verarbeiteten Quellen

• Keine Aufnahme nicht zitierter Quellen

• Angabe aller bibliographischen Daten, die zum Auffinden der jeweiligen Texte erforderlich sind.

• Alphanumerische Einordnung der Titel nach dem Namen des Verfassers

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Literaturverzeichnis

Pflichtangaben bei Monographien:

1. Name(n) d. Verfasser(s);

2. Vorname(n) d. Verfasser(s) (abgekürzt);

3. Jahr der Veröffentlichung in Klammern;

4. Titel;

5. Evtl. Untertitel (mit Spiegelstrich);

6. Auflage (wenn mehr als eine);

7. Erscheinungsort;

8. Erscheinungsjahr.

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Literaturverzeichnis

Internetquellen:

1. Name(n) d. Verfasser(s) (abgekürzt);

2. Vorname(n) d. Verfasser(s)

3. Jahr d. Veröffentlichung in Klammern;

4. Titel d. Seite bzw. d. Dokuments;

5. Wenn vorhanden: Versionsnummer oder Datum (z.B. „updated10.02.2006);

6. In: http://www...

7. Datum der Abfrage.

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Literaturverzeichnis

Aufsätze in Festschriften oder Sammelwerken:1.-5. wie bei Monographien;6. „in:“;7. Familienname(n) und abgekürzte(r) Vorname(n) d. Herausgeber(s);8. der Zusatz „Hrsg.“ in Klammern;9. Jahr der Veröffentlichung des Buchs in Klammern;10. Titel d. Festschrift / d. Sammelwerks;11. „Festschrift für“ sowie Vorname u. Nachname dessen, dem die Festschrift

gewidmet ist;12. Erscheinungsort;13. Erscheinungsjahr;14. Seitenangabe des Beitrags.

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Literaturverzeichnis

Zeitschriftenartikel:

1.-6. Wie bei Aufsätzen in Sammelwerken / Festschriften

7. Name der Zeitschrift;

8. Erscheinungsjahr;

9. Jahrgang (falls abweichend vom Kalenderjahr);

10. Heft-Nummer;

11. Seitenangabe des Aufsatzes.

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Literaturverzeichnis

Mehrere Titel des gleichen Verfassers:

• Zuerst Benennung sämtlicher allein verfasster Schriften, danach erst Auflistung von Sammelbeiträgen;

• Ordnung in Abhängigkeit von der zeitlichen Reihenfolge;

• Kennzeichnung mehrerer Veröffentlichungen innerhalb eines Jahres durch Anfügen eines Kleinbuchstabens in alphabetischer Reihenfolge

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Literaturverzeichnis

Köhler, A. (2001): Assurance Services, in: Die Betriebswirtschaft 2001, S. 274-278.Köhler, A. / Marten, K.-U. (2001a): Einfluss der Marktstruktur auf die Bewertung von

Vermögensgegenständen, in: Betriebs-Berater 2001, Heft 49, S. 2520-2525.Köhler, A. / Marten, K.-U. (2001b):Entwicklung und gegenwärtiger Stand der

Assurance Services in den USA, in: Die Wirtschaftsprüfung 2001, Themenheft Perspektiven der betrieblichen Prüfung ("Assurance Services"), Heft 8, S. 435-440.

Köhler, A. / Marten, K.-U. (2001c): Externe Qualitätskontrolle, in: Die Betriebswirtschaft 2001, Heft 1, S. 157-159.

Köhler, A. / Marten, K.-U. / Klaas, H. (2001): Zugangswege zum Beruf des Wirtschaftsprüfers im europäischen Vergleich, in: Die Wirtschaftsprüfung 2001, Heft 20, S. 1117-1138.

Köhler, A. / Marten, K.-U. / Neubeck, G. (2001): Gesonderter Ausweis von Zinsen für das operative Geschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung, in: Betriebs-Berater 2001, Heft 31, S. 1572-1575.

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