Polen Russland Ukraine Litauen Lettland Weißrussland Minsk Grodno.

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Polen

Russland

Ukraine

Litauen

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MinskGrodno

Zollposten «Brusgi-2»

Eröffnung Zollposten «Brusgi-2»nach der Renovierung

А. Beljaninov, Chef des Zolldienstes der Russischen Föderation, (rechts) und А. Schpilevski, Chef des Zolldienstes der Republik Belarus, (links)

Sachverständige der EU beim Besuch des Zollpostens «Brusgi-2»

Kunio Mikuria beim Besuch des Zollpostens «Brusgi-2»

(von links) 1. Leiter des Grodnoer Zollamtes, J. Senko, 2. Leiter des polnischen Zolldienstes, J. Kapica, 3. WCO, K. Mikuria, 4. Leiter des

weißrussischen Zolldienstes, А. Schpilevski, 5. Leiter des ukrainischen Zolldienstes, A. Makarenko

Zollposten «Berestovitsa»

Car-Scanning-Einheit «Rapiscan»

Zollposten «Privalka-1» im Jahr 2012

Anzahl der Genehmigungen auf die Beförderung von Gütern, die einer Zollkontrolle unterliegen

Anzahl der Genehmigungen auf die Beförderung von Gütern, die einer Zollkontrolle unterliegen

2008

2009

2010

Die folgenden Angaben über:• Absender;• Empfänger; • Frachtführer;• Warenbeschreibung (es werden die Vertrags - oder Handelsbenennung der Ware, sowie seine Hauptcharakteristiken angegeben, die ausreichend für die Identifizierung und die Klassifikation dieser Ware entsprechend der Zollnomenklatur sind, falls von den Zollorganen nicht andere Warenidentifizierungsmittel verwendet werden);• Warencode (Es wird der Code laut der Zollnomenklatur, harmonisiertes System auf dem Niveau nicht weniger als vier der ersten Zeichen gezeigt);• Kolli (Anzahl);• die quantitativen und Waagecharakteristiken der Ware (in Haupteinheit (Bruttogewicht, Nettogewicht) für jede Zollnomenklatur - alternativ HS-Code);• Fakturawert (Warenpreis).

Die Handelsbeschreibung der Frachten soll die minimal notwendigen Angaben enthalten, die die Möglichkeit der Unterschiebung der mit dem Carnet TIR beförderten Ladungen ausschliessen.

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