Praxiswissen Mitarbeiterbeteiligung WP/ StB Rainer Weichhaus, RA Konstantin Maretis, LL.M.

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Praxiswissen Mitarbeiterbeteiligung WP/ StB Rainer Weichhaus, RA Konstantin Maretis, LL.M. Kernfragen. Warum Mitarbeiterbeteiligung? Welche Mitarbeiterbeteiligungsmodelle bestehen? Was sind die Vor- und Nachteile der Modelle? Welcher rechtliche Rahmen ist zu beachten? - PowerPoint PPT Presentation

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Praxiswissen MitarbeiterbeteiligungWP/StB Rainer Weichhaus, RA Konstantin Maretis, LL.M.

2Kernfragen

■ Warum Mitarbeiterbeteiligung?

■ Welche Mitarbeiterbeteiligungsmodelle bestehen?

■ Was sind die Vor- und Nachteile der Modelle?

■ Welcher rechtliche Rahmen ist zu beachten?

■ Welche Vorüberlegungen sind anzustellen?

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Warum Mitarbeiterbeteiligung?

4Gründe für Mitarbeiterbeteiligung

■ Erhöhung der Mitarbeitermotivation

■ Förderung der Identifikation mit dem Unternehmen

■ höhere Bindung der Mitarbeiter

■ ggf. Stärkung der Eigenkapitalbasis

■ evtl. Aufbesserung der Liquiditätslage

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Welche Mitarbeiterbeteiligungsmodelle bestehen?

6MitarbeiterbeteiligungModelle

Mitarbeiter-beteiligung

Kapital-beteiligung

SonstigeBeteiligung

Erfolgs-beteiligung

gesetzlicheMitbestimmung

materiell

freiwilligeMitbestimmung

immateriell

: Gegenstand der Präsentation

7MitarbeiterbeteiligungErfolgsbeteiligungen (z.B. Tantieme)

•Jahresüberschussbeteiligung•Ausschüttungsbeteiligung

Gewinnbeteiligung

•UmsatzbeteiligungErtragsbeteiligung

•ProduktionsbeteiligungLeistungsbeteiligung

keine Mitwirkungsrechte

8MitarbeiterbeteiligungKapitalbeteiligungen

•GmbH-Geschäftsanteil•Kommanditanteil•Belegschaftsaktien

Eigenkapital-beteiligung

•Typisch Stille Beteiligung•GenussrechteMezzanine Kapital-

beteiligung

•Partiarisches MitarbeiterdarlehenFremdkapital-

beteiligung

abnehmende Mitwirkungsrechte

9MitarbeiterbeteiligungSonstige Beteiligungen

•Optionen (z.B. Stock Options)Anwartschaften

•Phantom SharesVirtuelle Beteiligungen

•Stock Appreciation RightsVirtuelle Optionen

keine Mitwirkungsrechte

zunächst keine Mitwirkungsrechte

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Was sind die Vor- und Nachteile der Modelle?

11Erfolgsbeteiligungen – z.B. TantiemeVor- und Nachteile

NachteileVorteile

geringer rechtlicher Aufwand keine Gesellschafterstellung Abzugsfähigkeit als Personalaufwand Zahlungsverpflichtung grundsätzlich

nur bei Gewinnsituation

Liquiditätsbelastung regelmäßig begrenzte

Motivationswirkung

12Kapitalbeteiligung – z.B. GmbH-GeschäftsanteilVor- und Nachteile

NachteileVorteile

hohe Motivationswirkung wegen Gesellschafterstellung

Verbesserung Eigenkapitalquote

Anteilszersplitterung Stimm-, Informations- und

Kontrollrechte für Mitarbeiter erheblicher Übertragungsaufwand Regelungen für Trennung erforderlich Einlage erforderlich

13Mezzanine Kapital-Beteiligung – Typisch Stille BeteiligungVor- und Nachteile

NachteileVorteile

flexible Gestaltung ggf. handelsrechtliches Eigenkapital,

und steuerliches Fremdkapital nur Einsichtsrechte

(Jahresabschluss) psychologischer Effekt der

„gesellschaftsrechtlichen Beteiligung“ grundsätzlich rechtsformunabhängig

Einlage notwendig Mitarbeiterkündigung bei

Vertragsgestaltung bedenken Gesellschaftsrecht Kapitalertragsteuer

14Mezzanine Kapital-Beteiligung – GenussrechteVor- und Nachteile

NachteileVorteile

variable Gestaltung möglich Beteiligung am Wertzuwachs des

Unternehmens möglich ggf. handelsrechtliches Eigenkapital

und steuerliches Fremdkapital keine gesellschaftertypischen

Mitwirkungs- oder Kontrollrechte grundsätzlich rechtsformunabhängig

Einlage erforderlich keine Mitwirkungs- oder

Kontrollrechte, ggf. begrenzte Motivationswirkung

Gesellschaftsrecht Kapitalertragsteuer

15Fremdbeteiligung – Partiarisches MitarbeiterdarlehenVor- und Nachteile

NachteileVorteile

geringer rechtlicher Aufwand keine Stimm-, Informations- und

Kontrollrechte für Mitarbeiter Zinsen sind Betriebsausgaben Verbesserung der Liquiditätslage

Finanzierungsaufwand für Mitarbeiter regelmäßig begrenzte

Motivationswirkung (Ausnahme: Convertible Loan)

Verschlechterung Eigenkapitalquote grundsätzlich Kapitalertragsteuer

16Sonstige Beteiligung – OptionenVor- und Nachteile

NachteileVorteile

vor Optionsausübung keine Einflussnahme

zeitliche Verschiebung der Beteiligung

keine Liquiditätsbelastung bei Optionsausübung

Liquiditätszufluss Mitarbeiterrisiko auf etwaiges

Optionsentgelt beschränkt

nach Optionsausübung Einlage erforderlich

ab Optionsausübung Einflussnahme Kapitalerhöhung bzw. Auskehrung

eigener Anteile ggf. Anteilszersplitterung ggf. Trennungsregelung ggf. Übertragungsaufwand

17Sonstige Beteiligung – OptionenBeispiel für „Stock Options“ (unter Berücksichtigung von Convertible Bonds)

■ Beispiel:

¬ Unternehmen gewährt Mitarbeiter Stock Option (Aktienoption)¬ Die Stock Option berechtigt zum Kauf einer gewissen Anzahl von Aktien zu einem vorher bestimmten

Preis nach Ablauf eines vereinbarten Zeitraums¬ Ist der Aktienwert gestiegen, erfolgt Ausübung der Option¬ Mitarbeiter kann Wertzuwachs der Aktie durch Verkauf realisieren¬ Stock Options werden durch Kapitalerhöhung oder eigene Anteile bedient

- teilweise strittig, ob Einräumung der Aktien zu Ergebnisminderung führt- steuerpflichtiger Arbeitslohn erst bei Optionsausübung (Kurswert bei Verschaffung der Aktie > Übernahmepreis)- Veräußerungsbeschränkungen sind steuerlich unbeachtlich- In Abweichung zur Stock Option gewährt beim Convertible Bond (Wandelanleihe) Mitarbeiter bereits bei

Einräumung Geldbetrag- Besteuerung von Convertible Bonds entspricht grundsätzlich der Besteuerung von Stock Options

18Sonstige Beteiligung – Phantom SharesVor- und Nachteile

NachteileVorteile

insbesondere auf Barzahlung und ggf. fiktive Dividendenausschüttung gerichtet

keine Einflussnahme keine Anteilsverwässerung Zahlungen sind Personalaufwand Begründung wohl ohne

Hauptversammlungsbeschluss Beteiligung am Wertzuwachs Liquiditätsabfluss ggf. erst beim Exit

keine Mitwirkungs- bzw. Kontrollrechte, ggf. begrenzte Motivationswirkung

Liquiditätsabfluss

19Sonstige Beteiligung – Phantom SharesBeispiel für „Phantom Shares“

■ Beispiel:

¬ Unternehmen gewährt Mitarbeiter unentgeltlich Phantom Shares (fiktive Aktien)¬ Diese werden zu einem bestimmten Basiswert eingeräumt¬ Bei Zielerreichung (z.B. Exit) wird dem Mitarbeiter eine Barzahlung gewährt (Strike Yield)¬ Die Höhe des Strike Yields bemisst sich unter Zugrundelegung des beim Exit erzielten

Veräußerungspreises und des Basiswerts

- Mit den Phantom Shares wird die Mitarbeiterbeteiligung auf den Zeitpunkt des Exits hinausgeschoben- Strike Yield ist grundsätzlich Betriebsausgabe- Strike Yield ist steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn

20Sonstige Beteiligung – Stock Appreciation RightsVor- und Nachteile

NachteileVorteile

nicht auf Aktien, nur auf Barzahlung gerichtet

keine Einflussnahme keine Anteilsverwässerung Zahlungen sind Personalaufwand Begründung wohl ohne

Hauptversammlungsbeschluss Liquiditätsabfluss ggf. erst beim Exit

keine Mitwirkungs- bzw. Kontrollrechte, ggf. begrenzte Motivationswirkung

Liquiditätsabfluss

21Sonstige Beteiligung – Stock Appreciation RightsBeispiel für „Stock Appreciation Right“

■ Beispiel:

¬ Unternehmen gewährt Mitarbeiter Stock Appreciation Right (virtuelle Stock Option)¬ Das Stock Appreciation Right berechtigt „virtuell“ zur Option eine gewissen Anzahl von Aktie zu einem

vorher bestimmten Preis nach Ablauf eines vereinbarten Zeitraums zu kaufen¬ Die Ausübung der Option erfolgt „virtuell“¬ Mitarbeiter erhält bei gestiegenem Aktienkurs Wertzuwachs in Form einer Barzahlung

- Barzahlung ist grundsätzlich Betriebsausgabe- steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn

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Welcher rechtliche Rahmen ist zu beachten?

23MitarbeiterbeteiligungWesentlicher rechtlicher Rahmen

Mitarbeiter-beteiligungSozialrecht

Gesellschaftsrecht

Handelsrecht

Steuerrecht

Insolvenzrecht

24

Welche Vorüberlegungen sind anzustellen?

25MitarbeiterbeteiligungVorüberlegungen

Vorüberlegungen

Rechte?

Begünstigte?

Finanzierung?rechtliche Auswirkungen?

Förderung?

26Mitarbeiterbeteiligung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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Rainer Weichhaus

Diplom-KaufmannWirtschaftsprüfer und SteuerberaterPartner

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Auguste-Viktoria-Straße 11814193 Berlin

T +49 40 415 22-1900F +49 40 415 22-1194

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Konstantin Maretis, LL.M.

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