Post on 23-Jan-2022
l Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Voraus setzung für einen unbehinderten Einsatz der Fahrmischer und Betonpumpen zu schaffen. l Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass befahrbare Anfahrtswege, ein für die Aufstellung der Pumpe geeigneter Standort und ausreichend Hilfspersonal mit persönlicher Schutzausrüstung (gemäß AUVA) zum Auf- und Abbau der Förderanlagen vorhanden sind.l Der Auftraggeber hat die erforderliche behördliche Genehmigung - insbesondere für Straßenbenützung oder Gehsteigabsperrung - rechtzeitig zu beschaffen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen. l Etwaige Verschmutzung der Straße, der Gehsteige, Gebäudeteile, Zufahrten und Gewässer sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu entfernen.
l Für Folgeschäden, die durch den Ausfall oder durch ein Gebrechen der Betonpumpe entstehen, haften wir nicht.
l Zugabe von Frostschutz entbindet nicht von der vorsorglichen Nachbehandlung auf der Baustelle.l Für Empfehlungen zur normgemäßen Nachbehandlung, insbesondere bei heißer und kalter Witterung, kontaktieren Sie Ihren zuständigen Verkaufsberater.
ALLGEMEINES:
DER SICHERE UMGANG MIT FRISCHEM BETON AM BAU
ARBEITSHANDSCHUHEBeginnen Sie mit der Arbeit nicht ohne wasser-dichte Arbeitshandschuhe. Für die Sicherheit Ihrer Hände sind diese absolut notwendig.
LANGE HOSEZiehen Sie stets eine lange Hose an. Auch wenn eine kurze oft bequemer wäre, denken Sie an Ihre Beine! Die lange Hose ist eine notwendige Sicher-heitsmaßnahme.
SCHUHEDas geeignetste Schuhwerk, das Sie beim Betonieren tragen können, sind Schutzstiefel. Am besten ist, wenn diese bis unter die Knie reichen.
SCHUTZBRILLENur durch das Tragen einer Schutzbrille, können Sie gefährli-che Verletzungen im Bereich der Augen vermeiden.
ACHTUNG: Dieses Datenblatt entspricht nicht den Anforderungen an Sicher- heitsdatenblätter gemäß REACH und stellt daher nur ein „Datenblatt mit Sicher- heits- und Gefahrenhinweisen“ für die Verwendung von Frischbeton dar. Version: 08/2015
ENTSORGUNGSHINWEISERestbeton dem Recycling zuführen bzw. erhärteten Beton in Bauschuttaufbereitungsanlagen geben oder geordnet depo-nieren.
GEFAHR
l H318 Verursacht schwere Augenschäden.l H315 Verursacht Hautreizungen.l P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/ Augenschutz tragen.l P305 + P351 + P338 + P310 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vor- handene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort Vergiftungsinformationszentrale (Tel. 01/4064343) oder Arzt anrufen.l P302 + P352 + P333 + P313 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.l P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.l P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneu- tem Tragen waschen.
Als Mitgliedsbetrieb des Güteverbandes Transportbeton liegt uns Ihre Sicherheit am Herzen. Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise bei der Verarbeitung von Transportbeton:
SOFORTMASSNAHMEN BEI AUGEN- UND HAUT-KONTAKTDas Auge einige Minuten lang mit reinem Wasser spülen (falls möglich mit einer Augenspülflasche).
Bei Fremdkörpern im Auge das Auge spülen, verbinden und unverzüglich einen Arzt aufsuchen oder die Vergiftungszentrale (+43 1 406 43 43) anrufen.
Bei Hautkontakt den Frischbeton mit viel Wasser abspülen und mit Seife waschen.
Mit Frischbeton verunreinigte Kleidung ausziehen und vor er-neutem Tragen waschen.
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P R E I S L I S T E
ROHRDORFER TRANSPORTBETON STEIERMARK
Gült ig ab 1. 1. 2018,
zuzügl ich gesetz l icher Umsatzsteuer.
Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen.
Rohrdorfer Transportbeton GmbHEinödstraße 378600 Bruck an der MurTel.: +43 (0) 50543-28002Fax: +43 (0) 50543-928002e-mail: cornelia.hoefer@rohrdorfer.atwww.rohrdorfer.at
Die Preise verstehen sich frei Bau in der Lieferzone 1 für 1 m3 verdichteten Beton innerhalb des Lieferzeitraumes, gerechnet ab ‚‚ Ankunft Baustelle“ (Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 16.30 Uhr, Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr). Für Selbstabholung gewähren wir einen Nachlass von 7,00 C/m3.
Wir weisen aus organisatorischen Gründen darauf hin, dass sich Selbstabholer vor dem Abholen im ent- sprechendem Werk versichern, ob das Werk zur gewünschten Zeit Einsatzbereit ist und Kapazitäten hat.
Bestellungen für Betonlieferungen bis 12.00 Uhr des vorherigen Werktages (Montag bis Freitag); Betonbestellungen deren Lieferungen über 18:00 Uhr hinaus gehen — mindestens zwei Werktage vor dem Liefertermin. für Betonpumpen mindestens drei Werktage vor dem geplanten Einsatz.
Zwischen Weihnachten und Heilige Drei Könige Betonlieferung nur nach Vereinbarung.
Die angeführten Betonsorten sind nach ÖNORM B 4710-1 überwacht und geprüft.
Die in dieser Preisliste angeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Grundlage jeder Betonlieferung.
Lieferschein für TransportbetonWir weisen darauf hin, dass der Lieferschein vom Verwender zu kontrollieren ist und vor der Entladung von diesem zu unterzeichnen ist. Damit wird sichergestellt, dass die übernommene Lieferung der Bestellung entspricht.
Storno und UmbestellungStornierung und Umbestellung von Betonlieferungen ab 50 m3 bis 200 m3 sind bis 14.00 Uhr des Vortages kostenfrei. Nach 14.00 Uhr des Vortages und am selben Tag verrechnen wir Pauschal einen Unkostenbeitrag in der Höhe von C 650,00. Für Stornierungen und Umbestellungen von Betonlieferungen über 200 m3 sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
Bei Restmengenüberschreitungen von mehr als einer LKW-Ladung und/oder mehr als 10% der Gesamtbestellmenge behalten wir uns eine Änderung des Einheitspreises vor und leisten keine Gewähr für Lieferzeit und Lieferfolge.
Bei Abrufbestellungen muss der fixe Liefertermin mindestens 3 Stunden vor dem Abrufbestellzeitpunkt bekannt ge-geben werden.
TRANSPORTBETON
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SteiermarkP R E I S L I S T E
Gült ig ab 1. 1. 2018,
zuzügl ich gesetz l icher Umsatzsteuer.
Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen.
nach ÖNORM B 4710-1 mit Größtkorn 32 mm, Festigkeitsentwicklung EM
Rohrdorfer Transportbeton GmbH, Einödstraße 37, A-8600 Bruck an der Mur, Tel. 050543-28002, Fax 050543-928002
TRANSPORTBETON
TRANSPORTBETON NACH DRUCKFESTIGKEITSKLASSEN UND EXPOSITIONSKLASSEN
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- X0 (A) X0 CEM II 42,5 N (=ZG 1) C0 bis F45 C 82,50
C 8/10 X0 (A) X0 C 85,50
C 12/15 X0 (A) X0 CEM II 42,5 N (=ZG 1) C0 bis F45 C 89,50 XC1 XC1 C 93,50
C 16/20 X0 (A) X0 CEM II 42,5 N (=ZG 1) C0 bis F45 C 92,00 XC1 XC1 C 94,50 XC2 XC2 C 98,00
C 20/25 X0 (A) X0 CEM II 42,5 N (=ZG 1) C0 bis F45 C 95,00 XC1 XC1 C 96,00 XC2 XC2 C 98,00
C 25/30 XC1 XC1 CEM II 42,5 N (=ZG 1) C0 bis F45 C 98,00 XC2 XC2 C 99,00 B1 XC3/XW1 (A) C 101,00 B2 XC4/XW1/XD2/XF1/XA1L (A) C 103,50 B3 XC4/XW1/XD2/XF3/XA1L (A) C 105,50 B4 XC4/XW2/XD2/XF1/XA1L (A) C 108,00 B5 XC4/XW2/XD2/XF2/XF3/XA1L (A) C 110,00 B6 C3A-frei XC4/XW2/XD3/XF2/XF3/XA2L/XA2T (A) CEM I 42,5 N C3A-frei (=ZG 6) C0 bis F45 C 123,00 B7 XC4/XW2/XD3/XF4/XA1L (A) CEM II 42,5 N (=ZG 1) C0 bis F45 C 111,00 B8 XC3/XW1/UB1 (A) F59 C 108,00 B9 XC3/XW1/UB2 (A) C 110,00 B10 XC4/XW1/XD2/XF1/XA1L/UB1 (A) C 110,00 B11 XC4/XW1/XD2/XF1/XA1L/UB2 (A) C 112,00 B12 XC4/XW2/XD2/XF1/XA1L/UB1 (A) C 114,50 C 30/37 XC1 XC1 CEM II 42,5 N (=ZG 1) C0 bis F45 C 103,00 XC2 XC2 C 103,00 B1 XC3/XW1 (A) C 104,50 B2 XC4/XW1/XD2/XF1/XA1L (A) C 108,00 B3 XC4/XW1/XD2/XF3/XA1L (A) C 110,00 B4 XC4/XW2/XD2/XF1/XA1L (A) C 112,00 B5 XC4/XW2/XD2/XF2/XF3/XA1L (A) C 113,00 B6 C3A-frei XC4/XW2/XD3/XF2/XF3/XA2L/XA2T (A) CEM I 42,5 N C3A-frei (=ZG 6) C0 bis F45 C 128,00 B7 XC4/XW2/XD3/XF4/XA1L (A) CEM II 42,5 N (=ZG 1) C0 bis F45 C 116,00 C 35/45 XC1 XC1 CEM II 42,5 N (=ZG 1) C0 bis F45 C 110,00 XC2 XC2 C 110,00 B1 XC3/XW1 (A) C 113,50 B2 XC4/XW1/XD2/XF1/XA1L (A) C 116,50 B3 XC4/XW1/XD2/XF3/XA1L (A) C 119,00 B4 XC4/XW2/XD2/XF1/XA1L (A) C 121,00 B5 XC4/XW2/XD2/XF2/XF3/XA1L (A) C 123,00 C 40/50 XC1 XC1 CEM II 42,5 R/52,5 N (=ZG 2) C0 bis F45 C 113,00 XC2 XC2 C 117,00 B1 XC3/XW1 (A) C 120,00 B2 XC4/XW1/XD2/XF1/XA1L (A) C 123,00 B3 XC4/XW1/XD2/XF3/XA1L (A) C 126,00 B4 XC4/XW2/XD2/XF1/XA1L (A) C 128,00 B5 XC4/XW2/XD2/XF2/XF3/XA1L (A) C 130,00
C 45/55 XC2 XC2 CEM II 42,5 R/52,5 N (=ZG 2) C0 bis F45 auf Anfrage B1 XC3/XW1 (A) auf Anfrage B2 XC4/XW1/XD2/XF1/XA1L (A) auf Anfrage B4 XC4/XW2/XD2/XF1/XA1L (A) auf Anfrage
C 50/60 XC2 XC2 CEM II 42,5 R/52,5 N (=ZG 2) C0 bis F45 auf Anfrage B1 XC3/XW1 (A) auf Anfrage B2 XC4/XW1/XD2/XF1/XA1L (A) auf Anfrage B4 XC4/XW2/XD2/XF1/XA1L (A) auf Anfrage
Druckfestigkeitsklasse Kurzbezeichnung / Expositionsklasse Standardzement Konsistenz Preise C/m3
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TRANSPORTBETON NACH RICHTLINIEN DES ÖVBB mit Größtkorn GK 32 mm
SM ohne Zusatzstoff CEM II 32,5 R/42,5 N (=ZG 1) F45 C 114,00
Kurzbezeichnung / Expositionsklasse Standardzement Konsistenz Preise C/m3
MONOLITHISCHE BODENPLATTEN (Variante Reinzement)
C 25/30 BS-TB1 XW3, XF1, XA1L CEM II 32,5 R/42,5 N (=ZG 1) F59 C 126,50
C 25/30 BS-TB2 XW3 CEM II 32,5 R/42,5 N (=ZG 1) F59 C 124,00
C 12/15(56) BS-TBP CEM II 32,5 R/42,5 N (=ZG 1) F59 C 122,001
Druckfestigkeitsklasse Kurzbezeichnung / Expositionsklasse Standardzement Konsistenz Preise C/m3
Richtlinie BOHRPFÄHLE + SCHLITZWÄNDE
1Preisänderung in Abhängigkeit von Witterungsbedingungen und Arbeitsablauf möglich!
TRANSPORTBETON
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C 25/30 BSBQ1 XW1/XD2/XF1/XA1L/SB CEM II 32,5 R/42,5 N (=ZG 1) F52 C 106,00C 25/30 BSBQ2* XW1/XD2/XF1/XA1L/SB CEM II 32,5 R/42,5 N (=ZG 1) F52 C 132,00
Druckfestigkeitsklasse Kurzbezeichnung / Expositionsklasse Standardzement Konsistenz Preise C/m3
Richtlinie SICHTBETON - Geschalte Betonflächen
*Zuzüglich Heiz- und Kühlkosten auf Anfrage.
C 25/30 (56) BS1 A XC2/XW2/XF3/XAT-B/XAL-B/RRS CEM I 42,5 N C3A-frei (=ZG 6) F45 C 141,00 BS1 B XC2/XW1/XF3/XAT-A/RRS C 141,00C 20/25 (56) BS1 C XC2/XW2/XF4/XAT-B/XAL-B/RRS C 149,00C 25/30 (56) BS1 E XC2/XW2/XF3/XAT-C/XAL-C/RRS C 149,00 BS1 F XC2/XW2/XF3/XAT-B/XAL-B/RRS/BBG C 166,00C 25/30 (56) BS1 A PLUS XC2/XW2/XF3/XAT-B/XAL-B/RRS CEM I 42,5 N C3A-frei (=ZG 6) F45 C 146,00 BS1 B PLUS XC2/XW1/XF3/XAT-A/RRS C 146,00C 20/25 (56) BS1 C PLUS XC2/XW2/XF4/XAT-B/XAL-B/RRS C 154,00C 25/30 (56) BS1 E PLUS XC2/XW2/XF3/XAT-C/XAL-C/RRS C 154,00 BS1 F PLUS XC2/XW2/XF3/XAT-B/XAL-B/RRS/BBG C 171,00
Sonderbetone gemäß Absatz 5.1.3.3 RL Weiße Wanne auf Anfrage
Druckfestigkeitsklasse Kurzbezeichnung / Expositionsklasse Standardzement Konsistenz Preise C/m3
Wasserundurchlässige Betonbauwerke — WEISSE WANNEN1 gemäß Ausgabe 2018
1Ab 29°C Tageshöchsttemperatur wird keine Weiße Wanne geliefert.
Nicht in allen Werken gibt es zu jeder der o.a. Sorten Erstprüfungen. Für diesen Fall muss sowohl der zeitliche Vorlauf als auch eine entsprechende Be-teiligung an entstehenden Kosten mit dem zuständigen Verkäufer/Werksleiter abgeklärt werden.
CEM I 42,5 N C3A-frei (=ZG 6) F45
AUFSCHLÄGE FÜR LIEFERZONEN
Zone gefahrene Kilometermit Fahrmischer
1 bis 5 km C 0,00 / m3 C 0,00 / m3
2 bis 10 km C 2,00 / m3 C 2,50 / m3
3 bis 15 km C 4,00 / m3 C 5,00 / m3
4 bis 20 km C 6,00 / m3 C 7,50 / m3
5 bis 25 km C 8,00 / m3 C 10,00 / m3
6 bis 30 km C 10,00 / m3 C 12,50 / m3
7 bis 35 km C 12,00 / m3 C 15,00 / m3
8 bis 40 km C 14,00 / m3 C 17,50 / m3
9 bis 45 km C 16,00 / m3 C 20,00 / m3
10 bis 50 km C 18,00 / m3 C 22,50 / m3
11 bis 55 km C 20,00 / m3 C 25,00 / m3
12 über 55 km Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage
Aufpreis gültig für die Werke:
St. Martin a. GrimmingGraz Seiersberg
GratkornFisching
St. MichaelBruck a.d. Mur
Krieglach
FischbachTurnau
Die Zonenaufschläge sind von Rabatten bzw. Nachlässen ausgenommen!
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Readymix Inject® Trockenspritzbeton auf Anfrage
Readypor® Hohlraumverfüllung 87,00 C/m3
Einkornbeton 16/32 100 kg CEM II 32,5 R bzw. CEM II 42,5 N 99,00 C/m3
SPEZIALBAUSTOFFE
Tiefbau (Regional verfügbar)
Hoch- und Tiefbau
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Preise C/m3 Preise C/m3GrößtkornKonsistenz F 52 (Aufzahlung auf F 45) C 4,00
F 59 (Aufzahlung auf F 45) C 5,00
F 66 (Aufzahlung auf F 45) C 6,00
F 73 (Aufzahlung auf F 45) auf Anfrage
GK 16 C 8,50
GK 8 (Nur regional verfügbar) C 13,00
GK 4 (Nur regional verfügbar) C 19,00
Preise C/m3Zemente Frühhochfester Zement: CEM II 42,5 R /52,5 N (=ZG 2) C 5,10 Hochofenzement (Silovorhaltung erforderlich): CEM III, 32,5 N oder R (=ZG 4) auf Anfrage
HS Zemente (Silovorhaltung erforderlich): CEM I 32,5 R, C3A-frei (=ZG 6) C 17,00
CEM I 42,5 R, C3A-frei (=ZG 7) auf Anfrage
Kurzbezeichnung Eigenschaft verrechnete Mindestfestigkeitsklasse
PB Pumpbeton für C 12/15 und C16/20, F 45, X0 C 4,10 PB+ Pumpbeton über 50m Leitungslänge inkl. Mast ab C 16/20, F 52 mind. C 5,50 PUMI Pumpbeton für Schlauchleitungen bis DN 80 ab C 16/20 inkl. F52, GK 16 C 16,50 BL Beton mit geringer Blutneigung auf Anfrage
WE1, WE2 Wärmeentwicklungsklassen auf Anfrage
VV Beton mit verlängerter Verarbeitungszeit auf Anfrage
VA Beton mit verzögerter Anfangserhärtung auf Anfrage
RS Beton mit reduziertem Schwinden für Basis C 25/30, XC1 C 14,40 RRS Beton mit stark reduziertem Schwinden für Basis C 25/30, XC1 C 19,50 SCC1 Selbstverdichtender Beton gemäß ÖBV Richtlinie SCC und ECC C 25/30, GK 16 C 38,00 SCC2 Selbstverdichtender Beton gemäß ÖBV Richtlinie SCC und ECC C 25/30, GK 16 C 40,00 Rdb Erhöhter Luftporengehalt für Randbalken C 25/30, B7, GK 22 C 8,50 SB Materialeigenschaft für Sichtbeton C 25/30, B2 C 3,50
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Preise C/m3
Preise C/m3Zusätze Fließmittel / lt C 6,00 Luftporenmittel / m3 C 6,00Abbindebeschleuniger ab C 25/30 auf Anfrage
Verzögerer bis 6 Stunden C 6,20 bis 12 Stunden C 10,50 Quellmittel ab C 25/30 auf Anfrage
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AUFZAHLUNG FÜR BESONDERE EIGENSCHAFTEN
AUFZAHLUNG FÜR SONDERLEISTUNGEN
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Wintererschwerniszuschlag vom 1. 11. bis 31. 3. (temperaturunabhängig) C 7,00/m3
Lieferzeitregelung: (Zur Berechnung der Lieferzeitregelung wird jeweils die Zeit „Ankunft Baustelle“ herangezogen.)
Normallieferzeitraum: MONTAG - DONNERSTAG: 7.00-16.30 Uhr, FREITAG: 7.00-13.00 UhrÜberstundenzuschlag für folgende Lieferzeiträume: bei ZUSTELLUNG:
Montag - Donnerstag 6.00-7.00 Uhr und 16.30-20.00 Uhr PAUSCHALE JE FAHRZEUG U. FUHRE mind. C 105,00 Freitag: 6.00-7.00 Uhr und 13.00 -20.00 Uhr, Samstag: 6.00-12.00 Uhr bei ABHOLUNG je m3 mind. C 7,50
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag für folgende Lieferzeiträume: bei ZUSTELLUNG:
Montag bis Freitag: 20.00-6.00 Uhr, Samstag: 12.00-24.00 Uhr PAUSCHALE JE FAHRZEUG U. FUHRE mind. C 285,00 Samstag ab 15.00 Uhr - Belieferung nur mit Sondergenehmigung (LKW Fahrverbot!) bei ABHOLUNG je mind. C 29,00 Sonn- und Feiertag: 0.00-24.00 Uhr
Mindermengenzuschlag bei Zufuhr von unter 7,5 m3; Verrechnung in jedem Fall pro fehlendem m3 C 21,50/m3
Entladezeit - die kostenfreie Entlade- u. Wartezeit beträgt 5 Minuten/m3, darüber hinaus verrechnen wir je begonnene 5 Min. C 6,50
Nachlass bei Selbstabholung je m3 C 7,00/m3
Restbetonentsorgung Die Fahrzeuge sind auf der Baustelle vollkommen zu entleeren. Für nicht auf der Baustelle entleerten Beton (Restbeton) verrechnen wir für die Entsorgung C 60,00/m3
Rüttlerverleih Pauschale je Einsatz (Regional verfügbar) C 40,00
Kettenmontage je Montage C 40,00
}
}und 15 m3 Werksauslastung
m3
Genehmigungen für Sondertransporte, Fahrten während des LKW-Wochenendfahrverbotes bzw. jede andere Genehmigung werden gesondert je nach Aufwand in Rechnung gestellt.
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BETONTECHNOLOGISCHE LEISTUNGEN
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Die angebotenen betontechnologischen Leistungen auf der Baustelle verstehen sich zzgl. km-Kosten, Arbeitszeit und Wegzeiten. Bestellungen: mind. 48 Stunden vor Bedarf. Unten angeführte Preise gelten in der Normalarbeitszeit: Außerhalb der Normalarbeitszeit werden folgende Zuschläge verrechnet: Montag - Samstag: 50 % Aufzahlung auf den jeweiligen Einheitspreis. Sonn- und Feiertag: 100 % Aufzahlung auf den jeweiligen Einheitspreis. Als Dokumentationsunterlagen dienen ausschließlich die Fremdüberwachungsberichte der jeweiligen Transportbetonwerke.
1 Serie Probewürfel mit Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle C 298,00 C 385,00 1 Serie Probewürfel mit Prüfbericht der Prüfstelle Baustofftechnik GmbH C 175,00 C 261,00
1 Serie Platten für Wasserundurchlässigkeitsprüfung mit Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle C 731,00 C 817,00 1 Serie Platten für Wasserundurchlässigkeitsprüfung mit Prüfbericht der Prüfstelle Baustofftechnik GmbH C 175,00 C 261,001 Serie Spaltzug mit Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle C 298,00 C 385,00 1 Serie Spaltzug mit Prüfbericht der Prüfstelle Baustofftechnik GmbH C 175,00 C 261,00Frischbetonprüfung1 Serie Probewürfel, W/B-Wert-Best., Konsistenzprüfung, Rohdichte und LP-Prüfung C 375,00 C 464,00 KonsistenzprüfungAusbreitmaß bzw. Verdichtungsmaß C 51,00 C 121,00LP-Prüfung und Rohdichte des Frischbetons C 91,00/Messung C 154,00/MessungW/B-Wert-Bestimmung C 140,00/Messung C 201,00/Messung
Art der Leistung im Werk auf der Baustelle
Ermittlung der Bauwerkstemperatur (z.B. Weiße Wanne) C 277,00/Messperiode
Kilometerkosten für Laborwagen C 1,18/km
Baustoffprüfer - Regiestunde C 72,00/h
Betontechnologe - Regiestunde C 102,00/h
Rückprallhammerprüfung am Bauwerk exkl. An- und Abfahrt (je Prüfbereich) C 77,00
1 Serie Abreißfestigkeit am Bauwerk exkl. An- und Abfahrt (5 Einzelwerte) C 291,00
Technische Produktunterlagen auf Anfrage
Abnahme von Betonmischwerken je Überprüfung C 1.039,00
Weitere Betontechnologische Leistungen finden Sie unter: www.rohrdorfer.at/1826-DE-Baustofftechnik-Preisliste.htm
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BETONFÖRDERUNG
Betonpumpen Mastlänge: 18-24 m 32-36 m 38-42 m
Mengen inkl. 20 m3: Pauschale für An- und Abfahrt inkl. 20 m3 pumpen C 370,00 C 410,00 C 520,00 C 680,00 zuzüglich jeder weitere gepumpte m3 C 11,00 C 12,00 C 13,20 C 17,30
Sollte die Betonpumpe zum vereinbarten Termin nicht eingesetzt werden können,
muss eine Pauschale verrechnet werden C 370,00 C 410,00 C 520,00 C 680,00Bei Stornierung am Vortag (werkstag Mo-Fr) vor 12.00 Uhr C 185,00 C 205,00 C 260,00 C 340,00
Zuschlag für Pumpenbestellungen am selben Tag (wenn machbar!) C 50,00 C 60,00 C 70,00
Pumi Pauschale für An- und Abfahrt C 155,00zuzüglich jeder weitere gepumpt m3 C 16,00
Sollte die Betonpumpe zum vereinbarten Termin nicht eingesetzt werden können, muss eine Pauschale verrechnet werden C 370,00 Diese Preise bedingen durchschnittliche Fördermengen von mehr als 15 m3/Std. Bei Unterschreitung der Mindestfördermenge pro Stunde C 175,00(Ankunft bis Abfahrt Baustelle, zzgl. 1,5 Stunden für An- und Abfahrt)
Zuschläge für Einsätze außerhalb der Normalarbeitszeit:
Montag bis Donnerstag 16.30 Uhr bis 20.00 Uhr Freitag 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr Samstag bis 12.00 Uhr + 25 % Nachteinsätze ab 20.00 Uhr Samstag ab 12.00 Uhr Sonn- und Feiertagseinsätze + 50 %
Wenn auf der Baustelle keine Auswaschmöglichkeit vorhanden ist, wird pauschal verrechnet C 150,00
Pauschale für Standortverlegung während eines Einsatzes C 75,00Für An- und Abtransport sowie Beistellung von Rohrleitungen (ohne Verlegung) bis 50 lfm DN 65, DN 100, DN 125 verrechnen wir pro lfm./Tag C 5,50Für An- und Abtransport sowie Beistellung von Rohrleitungen (ohne Verlegung) über 50 lfm, für DN 65, DN 100, DN 125 verrechnen wir, nach Verfügbarkeit Pauschale für An- und Abtransport ab C 310,00 zuzüglich je lfm und Tag C 5,50
Sollte Verlegung und/oder Abbau der Leitungen nicht bauseits erfolgen, verrechnen wir pauschal C 525,00
Baustellenbesichtigungen für Betonpumpeneinsätze ohne Beauftragung C 150,00Quetschventil je Einsatz C 40,00
Fördern von Stahlfasern je m3 Förderung C 5,00 Für die Betonpumpe zum Anpumpen ist von der Baustelle ausreichend Zementschlämme (mind. 2 Säcke Zement) zur Verfügung zu stellen.
Aufstellungsort:
Ist ausreichend Platz für die Betonpumpe mit vollständig aus-gefahrenen Stützen und den Fahrmischer vorhanden, oder benötigen Sie eine kleinere Pumpe? Befindet sich der Aufstellplatz auf ebener Fläche? (Maximale Neigung von 3° zulässig!)
Bleibt ausreichend Platz, um die Betonpumpe und den Fahr-mischer zu passieren? (Gehweg 1,5 m, Fahrbahn 3 m!)Werden Gehwege durch Schlauchleitungen oder Mast ge-quert? (Absperrungen erforderlich!)
- 1 0 -
43-52 m
TRANSPORTBETON
SteiermarkP R E I S L I S T E
Gült ig ab 1. 1. 2018,
zuzügl ich gesetz l icher Umsatzsteuer.
Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen.
TRANSPORTBETON
Rohrdorfer Transportbeton GmbH, Einödstraße 37, A-8600 Bruck an der Mur, Tel. 050543-28002, Fax 050543-928002
Die oben angeführten Aufzahlungen für werksgemischte Faserbetone gelten bis auf Widerruf.
Readyfibre® - Stahlfaserbeton mit geprüften Eigenschaften gemäß Richtlinie Faserbeton.
C 20/25
C 25/30
C 16/20*
DruckfestigkeitsklasseAnwendungsbeispiele:
XC1, XC2, B1**
FaB T1/BZ3,0/G1
FaB T2/BZ3,0/G2
FaB T3/BZ3,0/G3***
Fundamentplatten, Wände, Streifenfundamente
C 35,00C 42,00C 49,00
C 25/30
C 30/37
B2, B7
B2
FaB T1/BZ4,5/G1
FaB T2/BZ4,5/G2
FaB T3/BZ4,5/G3
Monolithische Bodenplatten im Industrie- und Wirtschaftsbau für Innen- bzw. Außenflächen (pump-fähig)
Fugenarme Monolithische Bodenplatten (pumpfähig)
C 35,00C 42,00C 49,00
FaB T4/BZ4,5/G4
FaB T5/BZ4,5/G5
Regional VerfügbarRegional Verfügbar
Umweltklasse Faserbetoneigenschaft Aufpreis für Faserbeton-eigenschaft C/m3
Produkteigenschaften
FaB FS
FaB BBG FaB-Makro
Verringerung der Frühschwindrissbildung C 15,00auf Anfrageauf Anfrage
Erhöhung der Brandbeständigkeit
Kunststoff-Makrofaserbeton
Faserbetoneigenschaften Aufpreis für Faserbeton-eigenschaft C/m3
Readyfibre® - Kunststofffaserbeton - werksgemischt mit Eigenschaften gemäß Richtlinie Faserbeton.
* nur als XC1, ** nur als C 25/30, *** ab C 25/30 B1 Die oben angeführten Aufzahlungen für werksgemischte Faserbetone gelten bis auf Widerruf.
Aaton® weist die besondere Eigenschaft PB (Pumpbeton) und PUMI (Pumpbeton mit Schlauchleitung bis DN 100) auf.
Anwendungsgebiet
C 25/30
C 25/30
C 25/30, C 30/37
Der Aaton® für alle Standardanwendungen
Der Aaton® für dichte Bauteile
Der Aaton® für monolithische Bodenplatten
DruckfestigkeitsklasseProduktbezeichnung
XC1, XC2 ECC
B1 ECC
B2, B7 ECC
Aaton®
C 19,00C 19,00C 19,00
Druckfestigkeitsklasse Aufpreis für Aaton-eigenschaft C/m3
Aaton® - der fließende Beton.
Herstellung gemäß ÖBV Richtlinie „SCC und ECC“ mit Größtkorn 16, Standardzement CEM II 42,5 N, Festigkeitsentwicklung EM.
Anwendungsgebiete Umwelt-klasse Type
Aaton-Fibre® weist die besondere Eigenschaft PB (Pumpbeton) auf. Aaton-Fibre® mit der Eigenschaft PUMI (Pumpbeton mit Schlauchleitung bis DN 100) auf Anfrage.
Herstellung gemäß ÖBV Richtlinie „SCC und ECC“ mit Größtkorn 16, Standardzement CEM II 42,5 N, Festigkeitsentwicklung EM.
Aaton-Fibre® - der fließfähige, werksgemischte Stahlfaserbeton.
C 25/30
DruckfestigkeitsklasseAnwendungsbeispiele:
XC1, XC2FaB T1/BZ4,5/G1
FaB T2/BZ4,5/G2Fundamentplatten, Wände, Streifenfundamente
C 53,00C 59,00
B1
FaB T1/BZ4,5/G1
FaB T2/BZ4,5/G2
FaB T3/BZ4,5/G3
Monolithische Bodenplatten im Industrie- und Wirtschaftsbau für Innen- bzw. Außenflächen
C 53,00C 59,00C 63,00
Umweltklasse Faserbetoneigenschaft Aufpreis für Faserbeton-eigenschaft C/m3Type
ECC
ECC
ECC
ECC
ECC
C 25/30, C 30/37
FaB T1/BZ4,5/G1
FaB T2/BZ4,5/G2
C 53,00C 59,00
ECC
ECC
FaB T3/BZ4,5/G3 C 63,00ECC
B2, B7
Zur normgemäßen Nachbehandlung empfehlen wir folgenden Verdunstungsschutz:
Gebinde 25 kg
Die oben angeführten Aufzahlungen für werksgemischte Faserbetone gelten bis auf Widerruf.
Antisol E C 55,00 Glascotex SP C 135,00
AUFZAHLUNGEN FÜR FASERBETON UND AATON®
- 1 1 -
Fließestrich Der fließfähige Estrich! Ob Neubau, Umbau oder Sanierung - Fließestrich ist der richtige Baustoff. Durch seine hervorragende Wärme-leitung ist er für Fußbodenheizungen bestens geeignet.
Aaton®
Der fließende Beton! Er zeichnet sich durch seine hohe Fließfähigkeit sowie leichte Ver-dichtbarkeit und weitgehend selbsttätige Ni-vellierung aus. Aaton® ist somit der richtige Baustoff, um Zeit und damit Geld zu sparen.
StahlfaserbetonBeton inklusive Bewehrung. Durch die Ver- wendung von Stahlfaserbeton kann die herkömmliche Bewehrung in vielen Fällen voll-ständig ersetzt werden.
TransportbetonRohrdorfer Transportbeton bietet eine Viel-zahl an Betonprodukten - passend für jeden Einsatzzweck. Unsere Produktpalette umfasst Betonsorten für Fundamente, Wände, Decken, den Straßenbau und die Hinterfüllungen.
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Gült ig ab 1. 1. 2018,
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Rohrdorfer Transportbeton GmbH, Einödstraße 37, A-8600 Bruck an der Mur, Tel. 050543-28002, Fax 050543-928002
FLIESSESTRICH
Fließestrich
g alle Estrichflächen im Innenbereich - schwimmender Estrich - Gleitestrich - Heizestrich
Nutzeng rascher Einbau (bis zu 1.000 m2/Tag und Partie)g nahezu fugenlos verlegbarg reduzierte Estrichdicke (-25 % bei Heizestrichen)g erhöht den Wirkungsgrad der Fußbodenheizung
Einsatzgebiete
Der Fließestrich auf Calciumsulfatbasis.
Entladezeit: pro m3 15 Minuten frei. Für Lieferungen unter 7,50 m3 verrechnen wir pro fehlendem m3 C 60,00.
Fließestrich CA-C20-F4 312,00 C/m3*
Fließestrich CA-C30-F5 320,00 C/m3*
* Ein Volumen von 1 m3 entspricht einem Gewicht von ca. 2,2 to.
EcoFill® - stabilisiertes Verfüllmaterial gemäß ONR 23131
Eigenschaften volumenbeständig fließfähig schnell belastbar wiederaufgrabbar frostbeständige Gesteinskörnung frostsicher gemäß Ö-Norm B 4811
EcoFill®
EcoFill GK 4 F 52 98,00 C/m3
GK 16 F 52 87,50 C/m3
GK 32 F 52 80,00 C/m3
EcoFill GK 4 F 59 102,00 C/m3
GK 16 F 59 91,50 C/m3
GK 32 F 59 84,00 C/m3
SV
M
- 1 3 -
Künetten verfüllen ohne verdichten.
Beton-Werke Gebiet Steiermark
Sie finden alle unsere ROHRDORFER-Standorte auch unter Google Maps: ROHRDORFER - jeweiliges Werk.Oder besuchen Sie das Werksverzeichnis auf unserer Homepage www.rohrdorfer.at
Unsere Rohrdorfer Beton-Werke in der Steiermark
Beton-Werke Kärnten
Bruck/Mur
Fisching
Fischbach
Turnau KrieglachSt. Martin
Gratkorn
Graz
St. Michael
Wolfsberg
St. Veit/Glan
Villach
- 1 4 -
Sicherheit auf der Baustelle: n Gibt es einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan? Wurde die Betonanlieferung
und der Pumpeinsatz dabei berücksichtigt? Bitte die Unterlagen beilegen! n Wird sichergestellt, dass sich alle Personen vom Gefahrenbereich fernhalten?
Unter dem Mast und rund um Pumpe & Fahrmischer! Pumpbetrieb muss eingestellt werden! n Haben alle, die mit Frischbeton hantieren, die notwendige Schutzausrüstung?
Helm, Schutzbrille, Handschuhe, Arbeitsschuhe/Stiefel und Signalweste. n Hat der Endschlauchführer die nötige Erfahrung?
Den Anweisungen des Pumpenmaschinisten ist Folge zu leisten!
Unser Pumpenmaschinist unterweist Sie gerne! n Sind Arbeiten in Höhen über 2 m durchzuführen?
Schlauchführer und Pumpenmaschinist sind gegen Absturz zu sichern!
Sichere Zufahrt zur Baustelle: n Sind Baustelle und Anfahrtsstrecke bei jeder Witterung befahrbar?
Unsere Fahrer handeln auf ausdrücklichen Wunsch und im Auftrag unseres Auftraggebers,
für etwaige Beschädigungen oder Verschmutzungen von Zufahrten und Straßen ist der Auf-
traggeber verantwortlich. Bitte beispielsweise mit Schotter befestigen! n Gibt es ausreichend Abstand zur standfesten Geländekante - mind. 1 m?
Fahrmischer beim Entladen oder auf Gefälle Achslast über 12 to mind. 2 m!
Bitte bodenmech. Gutachten einholen! Wir bieten auch kleinere, leichtere Fahrzeuge an! n Sind fahrbahnquerende Leitungen am Boden sicher abgedeckt? n Gibt es ein Fahrverbot (welcher Zusatz steht dabei)?
„Ausgenommen Müllfahrzeuge“?
„Ausgenommen Anrainer“? - Keine Genehmigung notwendig. n Ist ein Fahren gegen die Einbahn notwendig? Achtung! Pumpe und Fahrmischer fahren in entgegengesetzter Richtung!
n Gibt es eine Gewichtsbeschränkung?
Fahrzeuge bis zu 32 to - Sattelfahrzeuge bis zu 40 to!
Bitte bauseits polizeiliche Genehmigung einholen! n Gibt es eine Höhenbeschränkung?
Unsere Fahrzeuge sind bis zu 4 m hoch.
Sicherer Arbeitsplatz: n Ist ausreichend Platz für die Betonpumpe mit vollständig ausgefahrenen Stützen und den Fahrmischer vorhanden?
Wir bieten auch kleinere, leichtere Betonpumpen an! n Befindet sich der Aufstellplatz auf ebener Fläche?
Maximale Neigung von 3° zulässig! Bitte anderen Aufstellplatz wählen! n Reicht der Abstand zur Baugrube? n Hält der Boden den Stützlasten von bis zu 25 to stand? Vorsicht bei Kanaleinbauten, Unterkellerungen etc.!
Bitte im Zweifel bodenmechanisches Gutachten einholen! n Bleibt ausreichend Platz, um die Betonpumpe und den Fahrmischer zu passieren? Gehweg 1,5 m, Fahrbahn 3 m! Bitte bauseits Genehmigung zur Sperre einholen!
ACHTUNG! Der Pumpenmaschinist hat die Letztentscheidung, ob und wie ein Einsatz mit seinem Gerät möglich ist – er ist der Profi beim Pumpeinsatz! Seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten!
ACHTUNG MASCHINENBRUCH! Kein Pumpeinsatz bei niedrigen Temperaturen (-15°) oder starkem Wind (wenn z.B. grüne Blät-ter von den Bäumen gerissen werden).
ja nein
Vermeiden Sie unangenehme Überraschungen!Investieren Sie 5 Minuten mit Ihrem ROHRDORFER Verkaufsberater.
_
Mit Sicherheit betonieren!
Standfester Boden
Rolliger Boden
Betonbremsen sind verboten!
Falsch! Richtig!
GRUPPE
Bitte weiterleiten an den zuständigen Disponenten, Mixerdisponenten und Pumpenmaschinisten.
Bitte markieren Sie die passende Betonpumpe!
Sicherheitsabstand n Werden Sicherheitsabstände zu Stromleitungen eingehalten? Tipp: Telefonnummer ist am Mast ersichtlich - Abschaltung ist nicht kostenpflichtig!
Bitte bauseits Stromabschaltung beantragen. n Behindern Bäume/Sträucher das Entfalten oder die Arbeiten mit der Betonpumpe? Bitte Baumschnitt vor Pumpeinsatz durchführen. nIst ein geeigneter Platz zum Abwaschen der Fahrmischer vorhanden? Je Fahrmischer ca. eine Scheibtruhe Waschwasser. n Kann der Restbeton auf der Baustelle gebraucht werden? Tipp: Halten Sie eine Folie bereit für ca. 0,5 m³ aus der Betonpumpe.
Auswaschen im Betonwerk ist kostenpflichtig! n Sind baustofftechnologische Prüfungen gefordert? Bitte Platz für Laborbus vorsehen!
Schlauch und Rohrleitungen: nIst Personal für den Auf- und Abbau der Rohrleitungen vorhanden? Ca. 1 Person je 20 lfm. Längere Stehzeiten führen zu höheren Kosten und müssen verrechnet werden!
Bei Stahlfasern müssen die Rohrleitungen von Hand entleert werden!
Tipp: Alternativ kann ca. 1 m³ Normalbeton nachgepumpt werden. n Hat das Personal Erfahrung mit dem ordnungsgemäßen Aufbau der Rohrleitung? n Gerade, ebene Verlegung der Rohrleitung! n Ordnungsgemäßer Einbau der Dichtungen - schließen der Kupplungen ohne Hammer! Fehlen führt zu Stopfern – hoher Unfallgefahr und Zeitverzögerung! n Sicherung der Rohrleitung bei Überwindung von Niveauunterschieden? Die Leitung darf den Mast der Betonpumpe nicht belasten!
Hohes Gewicht, hohe Drücke hohe Unfallgefahr durch Maschinenbruch!
Tipp: z.B. Sichern der Rohrleitung mit Spanngurten auf Geschoßdecke. n Bei Reinigung: Ist genug Platz zum Auslaufen des Betons vorhanden? Endschlauch fixieren und Sicherheitsabstand einhalten! Wir beraten Sie gerne!
n Ist Zement für Schlämme inkl. Rechen und Scheibtruhe vorhanden?
bis 50 lfm 50 kg Zement, bis 100 lfm 75 kg, bis 200 lfm 100 kg.
Fehlen führt zu Stopfern - hohe Zeitverzögerung und Unfallgefahr!
Tipp: Alternativ kann 1 m³ Schmiermische bestellt werden.
Bitte bauseits bereitstellen! n Quert die Leitung einen Gehweg oder eine Straße? Achtung! Stolpergefahr und Gefahr eines Schlauchplatzers!
Tipp: Abdeckung der Leitungen kann einen Teil der Gefahr bannen.
Bitte bauseits Genehmigung zur Sperre einholen!
Baustellenverantwortlicher: Telefon: Unterschrift:
Verkaufsberater: Telefon: Unterschrift:
Kunde: Baustelle:
Skizze: Aufstellplatz Baustelle – Sonstige Bemerkungen
ja nein
_
_ _ _
Optimale Größe: 20 m 24 m 32 m 36 m 42 m
Rohrleitungen ca. lfm
Schlauchleitungen ca. lfm
Alternative Größe: 20 m 24 m 32 m 36 m 42 m
Rohrleitungen ca. lfm
Schlauchleitungen ca. lfm
Bemerkungen:
Sicherheitsabstand Trockenheit Nebel/Regen bis 1 kV (Straßenbahn, U-Bahn) 1 m 2 m bis 110 kV (S-Bahn) 3 m 6 m bis 220 kV (Eisenbahn) 4 m 8 m Unbekannte Spannung 5 m 10 m
1 BezeichnungDeSgeMiScheSunDDeSunternehMenS
1.1 Bezeichnungdesgemisches DasSicherheitsdatenblattistfürdiefolgendenProduktegültig:
Handelsnamen:Transportbeton(GemischausZement,Gesteinskörnungen, Wasser,Zusatzmitteln,Zusatzstoffen,natürlichenGesteinsmehlen)
1.2 Verwendungdesgemisches DasGemischwirdzurHerstellungvonBetonbauteilen,imMauerwerksbau,im Ausbau,imStraßen-undTiefbauetc.verwendet.
1.3 Bezeichnungdesunternehmens
Hersteller/Lieferant:.......................................................................................................................................
Firmenwortlaut:...............................................................................................................................................
Straße/Nummer:.............................................................................................................................................
PLZ/Ort:...............................................................................................................................................................
Telefon:................................................................................................................................................................
Fax:........................................................................................................................................................................
SachkundigePerson:.......................................................................................................................................
1.4 notrufnummer Vergiftungsinformationszentrale:+43(0)14064343täglich24herreichbar
2 MÖgLichegeFAhren DieGemischeenthalteneinestarkalkalischeLösung.
2.1 einstufungdesgemischesgemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008
Gefahrenklasseund-kategorie: Hautreizend,Kategorie2 schweraugenschädigend,Kategorie1
Gefahrenhinweise: H315:VerursachtHautreizungen
H318:VerursachtschwereAugenschäden
2.2 KennzeichnungselementegemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008
Gefahrenpiktogramme:
Signalwort: GeFAHr
Gefahrenhinweise: H315 VerursachtHautreizungen
H318 VerursachtschwereAugenschäden
Sicherheitshinweise: P102 DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.
P280 Schutzhandschuhe/SchutzkleidungAugenschutztragen
P305+P351+P338+P310BeiBerÜhrungMitDen Augen:einigeMinutenlangbehutsammit
Wasserausspülen.eventuellvorhandeneKontaktlinsennachMöglichkeitentfernen.Weiterausspülen.SofortVergiftungsinfor-mationszentraleoderArztanrufen.
P302+P352+P333+P313:BeiBerÜhrungMitDer hAut:MitvielWasserundSeifewaschen P362 KontaminierteKleidungausziehenundvor
erneutemTragenwaschen
2.3 Anderemöglichegefahren BeisachgemäßerVerwendungkeineanderenGefahrenbekannt.
3 zuSAMMenSetzung/AngABenzuBeStAnDteiLen
3.1 chemischecharakterisierung DasGemischbestehtausZement,Gesteinskörnung,Wasser,ggf.Zusatzmitteln
wiez.B.Fließmittelundggf.Zusatzstoffenwiez.B.FlugascheoderHüttensand.
Portlandzementklinker (REACH–ausgenommennachAnhangV(10)) Kalkstein (REACH–ausgenommennachAnhangV(7)) Hüttensand (REACH–Reg.nr.01-2119487456-25) Bypassstaub (REACH–Reg.nr.01-2119486767-17-0001)
3.2 gefährlicheinhaltsstoffe
4 erSte-hiLFe-MASSnAhMen
4.1 Beschreibungdererste-hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise FürersthelferistkeinespeziellepersönlicheSchutzausrüstungerforderlich.
ersthelfersolltenaberdenKontaktmitfeuchtenzementgebundenenBaustoffenvermeiden.
Augenkontakt Augenichtreiben,weildurchdiemechanischeBeanspruchungzusätzliche
Hornhautschädenmöglichsind.GegebenenfallsKontaktlinseentfernenunddasbetroffeneAugesofortbeiweitgespreiztemLidspaltunterfließendemWassermindestens20Minutenspülen,umalleTeilchenzuentfernen.BeimSpülvorgangdarfkeinSpülwasserindasunverletzteAugegelangen.Fallsmöglich,isotonischeAugenspüllösung(0,9%NaCl)verwenden.ImmerArbeitsmedizineroderAugenarztkonsultieren.
Hautkontakt FeuchtenBetonentfernenundmitreichlichWasserabspülen.Durchtränkte
Kleidung,Schuhe,Uhrenetc.entfernen.DiesevorWiederverwendunggründlichreinigen.BeiHautbeschwerdenArztkonsultieren.
Verschlucken Keinerbrechenherbeiführen.BeiBewusstseinMundausspülenundreichlich
Wassertrinken.ArztoderGiftnotrufzentralekonsultieren.
4.2 WichtigsteakuteoderverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen
Augen:AugenkontaktmitfeuchtemBetonkannernstebleibendeAugenschädenverursachen.
Haut:FeuchterBetonkanndurchanhaltendenKontakteinereizendeWirkungaufdieHauthabenundDermatitisoderernsteHautschädenhervorrufen.
Umwelt:BeinormalerVerwendungsindzementgebundeneBaustoffenichtgefährlichfürdieUmwelt.
4.3 hinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung WirdeinArztaufgesucht,bittediesesSicherheitsdatenblattvorlegen.
5 MASSnAhMenzurBrAnDBeKÄMPFung ZementgebundeneBaustoffesindwederexplosivnochbrennbarundauchnicht
brandförderndbeianderenMaterialien.
6 MASSnAhMenBeiunBeABSichtigterFreiSetzung
6.1 PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinnotfällenanzuwendendeVerfahren
Schutzkleidungtragen,wieunterAbschnitt8beschrieben.DenAnweisungenfürsichereHandhabungfolgen,wieunterAbschnitt7beschrieben.
6.2 umweltschutzmaßnahmen FeuchteBetoneerhärtenauchunterWasser,unddahernichtindieKanalisation,
inOberflächenwasseroderGrundwassergelangenlassen.
6.3 Methodenzurreinigungundentsorgung VerschüttetezementgebundeneBaustoffeaufnehmenundwennmöglich
verwenden,ansonstenaushärtenlassenundalsBauschuttentsorgen.
6.4 VerweisaufandereAbschnitte SieheauchAbschnitte4,8,10,11,12und13.
7 hAnDhABungunDLAgerung
7.1 Schutzmaßnahmenzursicherenhandhabung
Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen BittedenempfehlungenimAbschnitt8folgen.Zurentfernungvonfeuchtem
BetonbitteAbschnitt6.3beachten.
Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden Nichtzutreffend.
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt KeinebesonderenMaßnahmenerforderlich.
Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen BeiderArbeitnichtessen,trinkenoderrauchen,SchutzbrilleundSchutzhand-
schuhetragen,umHautkontaktzuvermeiden.
Bezeichnung CAS-Nr. EINECS-Nr. Konzentrations- EinstufunggemäßVerordnung(EG) bereich[Gew.-%] Nr.1272/2008 Gefahren-Kategorie H-SätzePortland- H315,H317,zementklinker
65997-15-1 266-043-4 1-20 1H318,H335
Bypassstaub 68475-76-3 270-659-9 0-1 1 H315,H317,
H318,H335
Hüttensand 65996-69-2 266-002-0 0-20 - -
Steinkohlen-flugasche
68131-74-8 268-627-4 0-10 - -
SICHerHeITSDATeNBLATTGemäßeG-Verordnung1907/2006(reACH)sowie(eU)Nr.453/2010
Seite 1/2
Produkt:ZementgebundenerBaustoff Ausgabe8/2015Überarbeitetam:31.8.2015 Erstellt:31.8.2015
Hersteller/Lieferant: TransportbetonherstellerFirmenwortlaut: Rohrdorfer Transportbeton GmbHStraße/Nummer: Einödstraße 37PLZ/Ort: 8600 Bruck an der MurTelefon: 050543-28002Fax: 050543-928002Sachkundige Person: Cornelia Höfer
1 BezeichnungDeSgeMiScheSunDDeSunternehMenS
1.1 Bezeichnungdesgemisches DasSicherheitsdatenblattistfürdiefolgendenProduktegültig:
Handelsnamen:Transportbeton(GemischausZement,Gesteinskörnungen, Wasser,Zusatzmitteln,Zusatzstoffen,natürlichenGesteinsmehlen)
1.2 Verwendungdesgemisches DasGemischwirdzurHerstellungvonBetonbauteilen,imMauerwerksbau,im Ausbau,imStraßen-undTiefbauetc.verwendet.
1.3 Bezeichnungdesunternehmens
Hersteller/Lieferant:.......................................................................................................................................
Firmenwortlaut:...............................................................................................................................................
Straße/Nummer:.............................................................................................................................................
PLZ/Ort:...............................................................................................................................................................
Telefon:................................................................................................................................................................
Fax:........................................................................................................................................................................
SachkundigePerson:.......................................................................................................................................
1.4 notrufnummer Vergiftungsinformationszentrale:+43(0)14064343täglich24herreichbar
2 MÖgLichegeFAhren DieGemischeenthalteneinestarkalkalischeLösung.
2.1 einstufungdesgemischesgemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008
Gefahrenklasseund-kategorie: Hautreizend,Kategorie2 schweraugenschädigend,Kategorie1
Gefahrenhinweise: H315:VerursachtHautreizungen
H318:VerursachtschwereAugenschäden
2.2 KennzeichnungselementegemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008
Gefahrenpiktogramme:
Signalwort: GeFAHr
Gefahrenhinweise: H315 VerursachtHautreizungen
H318 VerursachtschwereAugenschäden
Sicherheitshinweise: P102 DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.
P280 Schutzhandschuhe/SchutzkleidungAugenschutztragen
P305+P351+P338+P310BeiBerÜhrungMitDen Augen:einigeMinutenlangbehutsammit
Wasserausspülen.eventuellvorhandeneKontaktlinsennachMöglichkeitentfernen.Weiterausspülen.SofortVergiftungsinfor-mationszentraleoderArztanrufen.
P302+P352+P333+P313:BeiBerÜhrungMitDer hAut:MitvielWasserundSeifewaschen P362 KontaminierteKleidungausziehenundvor
erneutemTragenwaschen
2.3 Anderemöglichegefahren BeisachgemäßerVerwendungkeineanderenGefahrenbekannt.
3 zuSAMMenSetzung/AngABenzuBeStAnDteiLen
3.1 chemischecharakterisierung DasGemischbestehtausZement,Gesteinskörnung,Wasser,ggf.Zusatzmitteln
wiez.B.Fließmittelundggf.Zusatzstoffenwiez.B.FlugascheoderHüttensand.
Portlandzementklinker (REACH–ausgenommennachAnhangV(10)) Kalkstein (REACH–ausgenommennachAnhangV(7)) Hüttensand (REACH–Reg.nr.01-2119487456-25) Bypassstaub (REACH–Reg.nr.01-2119486767-17-0001)
3.2 gefährlicheinhaltsstoffe
4 erSte-hiLFe-MASSnAhMen
4.1 Beschreibungdererste-hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise FürersthelferistkeinespeziellepersönlicheSchutzausrüstungerforderlich.
ersthelfersolltenaberdenKontaktmitfeuchtenzementgebundenenBaustoffenvermeiden.
Augenkontakt Augenichtreiben,weildurchdiemechanischeBeanspruchungzusätzliche
Hornhautschädenmöglichsind.GegebenenfallsKontaktlinseentfernenunddasbetroffeneAugesofortbeiweitgespreiztemLidspaltunterfließendemWassermindestens20Minutenspülen,umalleTeilchenzuentfernen.BeimSpülvorgangdarfkeinSpülwasserindasunverletzteAugegelangen.Fallsmöglich,isotonischeAugenspüllösung(0,9%NaCl)verwenden.ImmerArbeitsmedizineroderAugenarztkonsultieren.
Hautkontakt FeuchtenBetonentfernenundmitreichlichWasserabspülen.Durchtränkte
Kleidung,Schuhe,Uhrenetc.entfernen.DiesevorWiederverwendunggründlichreinigen.BeiHautbeschwerdenArztkonsultieren.
Verschlucken Keinerbrechenherbeiführen.BeiBewusstseinMundausspülenundreichlich
Wassertrinken.ArztoderGiftnotrufzentralekonsultieren.
4.2 WichtigsteakuteoderverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen
Augen:AugenkontaktmitfeuchtemBetonkannernstebleibendeAugenschädenverursachen.
Haut:FeuchterBetonkanndurchanhaltendenKontakteinereizendeWirkungaufdieHauthabenundDermatitisoderernsteHautschädenhervorrufen.
Umwelt:BeinormalerVerwendungsindzementgebundeneBaustoffenichtgefährlichfürdieUmwelt.
4.3 hinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung WirdeinArztaufgesucht,bittediesesSicherheitsdatenblattvorlegen.
5 MASSnAhMenzurBrAnDBeKÄMPFung ZementgebundeneBaustoffesindwederexplosivnochbrennbarundauchnicht
brandförderndbeianderenMaterialien.
6 MASSnAhMenBeiunBeABSichtigterFreiSetzung
6.1 PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinnotfällenanzuwendendeVerfahren
Schutzkleidungtragen,wieunterAbschnitt8beschrieben.DenAnweisungenfürsichereHandhabungfolgen,wieunterAbschnitt7beschrieben.
6.2 umweltschutzmaßnahmen FeuchteBetoneerhärtenauchunterWasser,unddahernichtindieKanalisation,
inOberflächenwasseroderGrundwassergelangenlassen.
6.3 Methodenzurreinigungundentsorgung VerschüttetezementgebundeneBaustoffeaufnehmenundwennmöglich
verwenden,ansonstenaushärtenlassenundalsBauschuttentsorgen.
6.4 VerweisaufandereAbschnitte SieheauchAbschnitte4,8,10,11,12und13.
7 hAnDhABungunDLAgerung
7.1 Schutzmaßnahmenzursicherenhandhabung
Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen BittedenempfehlungenimAbschnitt8folgen.Zurentfernungvonfeuchtem
BetonbitteAbschnitt6.3beachten.
Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden Nichtzutreffend.
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt KeinebesonderenMaßnahmenerforderlich.
Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen BeiderArbeitnichtessen,trinkenoderrauchen,SchutzbrilleundSchutzhand-
schuhetragen,umHautkontaktzuvermeiden.
Bezeichnung CAS-Nr. EINECS-Nr. Konzentrations- EinstufunggemäßVerordnung(EG) bereich[Gew.-%] Nr.1272/2008 Gefahren-Kategorie H-SätzePortland- H315,H317,zementklinker
65997-15-1 266-043-4 1-20 1H318,H335
Bypassstaub 68475-76-3 270-659-9 0-1 1 H315,H317,
H318,H335
Hüttensand 65996-69-2 266-002-0 0-20 - -
Steinkohlen-flugasche
68131-74-8 268-627-4 0-10 - -
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1 BezeichnungDeSgeMiScheSunDDeSunternehMenS
1.1 Bezeichnungdesgemisches DasSicherheitsdatenblattistfürdiefolgendenProduktegültig:
Handelsnamen:Transportbeton(GemischausZement,Gesteinskörnungen, Wasser,Zusatzmitteln,Zusatzstoffen,natürlichenGesteinsmehlen)
1.2 Verwendungdesgemisches DasGemischwirdzurHerstellungvonBetonbauteilen,imMauerwerksbau,im Ausbau,imStraßen-undTiefbauetc.verwendet.
1.3 Bezeichnungdesunternehmens
Hersteller/Lieferant:.......................................................................................................................................
Firmenwortlaut:...............................................................................................................................................
Straße/Nummer:.............................................................................................................................................
PLZ/Ort:...............................................................................................................................................................
Telefon:................................................................................................................................................................
Fax:........................................................................................................................................................................
SachkundigePerson:.......................................................................................................................................
1.4 notrufnummer Vergiftungsinformationszentrale:+43(0)14064343täglich24herreichbar
2 MÖgLichegeFAhren DieGemischeenthalteneinestarkalkalischeLösung.
2.1 einstufungdesgemischesgemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008
Gefahrenklasseund-kategorie: Hautreizend,Kategorie2 schweraugenschädigend,Kategorie1
Gefahrenhinweise: H315:VerursachtHautreizungen
H318:VerursachtschwereAugenschäden
2.2 KennzeichnungselementegemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008
Gefahrenpiktogramme:
Signalwort: GeFAHr
Gefahrenhinweise: H315 VerursachtHautreizungen
H318 VerursachtschwereAugenschäden
Sicherheitshinweise: P102 DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.
P280 Schutzhandschuhe/SchutzkleidungAugenschutztragen
P305+P351+P338+P310BeiBerÜhrungMitDen Augen:einigeMinutenlangbehutsammit
Wasserausspülen.eventuellvorhandeneKontaktlinsennachMöglichkeitentfernen.Weiterausspülen.SofortVergiftungsinfor-mationszentraleoderArztanrufen.
P302+P352+P333+P313:BeiBerÜhrungMitDer hAut:MitvielWasserundSeifewaschen P362 KontaminierteKleidungausziehenundvor
erneutemTragenwaschen
2.3 Anderemöglichegefahren BeisachgemäßerVerwendungkeineanderenGefahrenbekannt.
3 zuSAMMenSetzung/AngABenzuBeStAnDteiLen
3.1 chemischecharakterisierung DasGemischbestehtausZement,Gesteinskörnung,Wasser,ggf.Zusatzmitteln
wiez.B.Fließmittelundggf.Zusatzstoffenwiez.B.FlugascheoderHüttensand.
Portlandzementklinker (REACH–ausgenommennachAnhangV(10)) Kalkstein (REACH–ausgenommennachAnhangV(7)) Hüttensand (REACH–Reg.nr.01-2119487456-25) Bypassstaub (REACH–Reg.nr.01-2119486767-17-0001)
3.2 gefährlicheinhaltsstoffe
4 erSte-hiLFe-MASSnAhMen
4.1 Beschreibungdererste-hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise FürersthelferistkeinespeziellepersönlicheSchutzausrüstungerforderlich.
ersthelfersolltenaberdenKontaktmitfeuchtenzementgebundenenBaustoffenvermeiden.
Augenkontakt Augenichtreiben,weildurchdiemechanischeBeanspruchungzusätzliche
Hornhautschädenmöglichsind.GegebenenfallsKontaktlinseentfernenunddasbetroffeneAugesofortbeiweitgespreiztemLidspaltunterfließendemWassermindestens20Minutenspülen,umalleTeilchenzuentfernen.BeimSpülvorgangdarfkeinSpülwasserindasunverletzteAugegelangen.Fallsmöglich,isotonischeAugenspüllösung(0,9%NaCl)verwenden.ImmerArbeitsmedizineroderAugenarztkonsultieren.
Hautkontakt FeuchtenBetonentfernenundmitreichlichWasserabspülen.Durchtränkte
Kleidung,Schuhe,Uhrenetc.entfernen.DiesevorWiederverwendunggründlichreinigen.BeiHautbeschwerdenArztkonsultieren.
Verschlucken Keinerbrechenherbeiführen.BeiBewusstseinMundausspülenundreichlich
Wassertrinken.ArztoderGiftnotrufzentralekonsultieren.
4.2 WichtigsteakuteoderverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen
Augen:AugenkontaktmitfeuchtemBetonkannernstebleibendeAugenschädenverursachen.
Haut:FeuchterBetonkanndurchanhaltendenKontakteinereizendeWirkungaufdieHauthabenundDermatitisoderernsteHautschädenhervorrufen.
Umwelt:BeinormalerVerwendungsindzementgebundeneBaustoffenichtgefährlichfürdieUmwelt.
4.3 hinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung WirdeinArztaufgesucht,bittediesesSicherheitsdatenblattvorlegen.
5 MASSnAhMenzurBrAnDBeKÄMPFung ZementgebundeneBaustoffesindwederexplosivnochbrennbarundauchnicht
brandförderndbeianderenMaterialien.
6 MASSnAhMenBeiunBeABSichtigterFreiSetzung
6.1 PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinnotfällenanzuwendendeVerfahren
Schutzkleidungtragen,wieunterAbschnitt8beschrieben.DenAnweisungenfürsichereHandhabungfolgen,wieunterAbschnitt7beschrieben.
6.2 umweltschutzmaßnahmen FeuchteBetoneerhärtenauchunterWasser,unddahernichtindieKanalisation,
inOberflächenwasseroderGrundwassergelangenlassen.
6.3 Methodenzurreinigungundentsorgung VerschüttetezementgebundeneBaustoffeaufnehmenundwennmöglich
verwenden,ansonstenaushärtenlassenundalsBauschuttentsorgen.
6.4 VerweisaufandereAbschnitte SieheauchAbschnitte4,8,10,11,12und13.
7 hAnDhABungunDLAgerung
7.1 Schutzmaßnahmenzursicherenhandhabung
Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen BittedenempfehlungenimAbschnitt8folgen.Zurentfernungvonfeuchtem
BetonbitteAbschnitt6.3beachten.
Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden Nichtzutreffend.
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt KeinebesonderenMaßnahmenerforderlich.
Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen BeiderArbeitnichtessen,trinkenoderrauchen,SchutzbrilleundSchutzhand-
schuhetragen,umHautkontaktzuvermeiden.
Bezeichnung CAS-Nr. EINECS-Nr. Konzentrations- EinstufunggemäßVerordnung(EG) bereich[Gew.-%] Nr.1272/2008 Gefahren-Kategorie H-SätzePortland- H315,H317,zementklinker
65997-15-1 266-043-4 1-20 1H318,H335
Bypassstaub 68475-76-3 270-659-9 0-1 1 H315,H317,
H318,H335
Hüttensand 65996-69-2 266-002-0 0-20 - -
Steinkohlen-flugasche
68131-74-8 268-627-4 0-10 - -
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1 BezeichnungDeSgeMiScheSunDDeSunternehMenS
1.1 Bezeichnungdesgemisches DasSicherheitsdatenblattistfürdiefolgendenProduktegültig:
Handelsnamen:Transportbeton(GemischausZement,Gesteinskörnungen, Wasser,Zusatzmitteln,Zusatzstoffen,natürlichenGesteinsmehlen)
1.2 Verwendungdesgemisches DasGemischwirdzurHerstellungvonBetonbauteilen,imMauerwerksbau,im Ausbau,imStraßen-undTiefbauetc.verwendet.
1.3 Bezeichnungdesunternehmens
Hersteller/Lieferant:.......................................................................................................................................
Firmenwortlaut:...............................................................................................................................................
Straße/Nummer:.............................................................................................................................................
PLZ/Ort:...............................................................................................................................................................
Telefon:................................................................................................................................................................
Fax:........................................................................................................................................................................
SachkundigePerson:.......................................................................................................................................
1.4 notrufnummer Vergiftungsinformationszentrale:+43(0)14064343täglich24herreichbar
2 MÖgLichegeFAhren DieGemischeenthalteneinestarkalkalischeLösung.
2.1 einstufungdesgemischesgemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008
Gefahrenklasseund-kategorie: Hautreizend,Kategorie2 schweraugenschädigend,Kategorie1
Gefahrenhinweise: H315:VerursachtHautreizungen
H318:VerursachtschwereAugenschäden
2.2 KennzeichnungselementegemäßVerordnung(eg)nr.1272/2008
Gefahrenpiktogramme:
Signalwort: GeFAHr
Gefahrenhinweise: H315 VerursachtHautreizungen
H318 VerursachtschwereAugenschäden
Sicherheitshinweise: P102 DarfnichtindieHändevonKinderngelangen.
P280 Schutzhandschuhe/SchutzkleidungAugenschutztragen
P305+P351+P338+P310BeiBerÜhrungMitDen Augen:einigeMinutenlangbehutsammit
Wasserausspülen.eventuellvorhandeneKontaktlinsennachMöglichkeitentfernen.Weiterausspülen.SofortVergiftungsinfor-mationszentraleoderArztanrufen.
P302+P352+P333+P313:BeiBerÜhrungMitDer hAut:MitvielWasserundSeifewaschen P362 KontaminierteKleidungausziehenundvor
erneutemTragenwaschen
2.3 Anderemöglichegefahren BeisachgemäßerVerwendungkeineanderenGefahrenbekannt.
3 zuSAMMenSetzung/AngABenzuBeStAnDteiLen
3.1 chemischecharakterisierung DasGemischbestehtausZement,Gesteinskörnung,Wasser,ggf.Zusatzmitteln
wiez.B.Fließmittelundggf.Zusatzstoffenwiez.B.FlugascheoderHüttensand.
Portlandzementklinker (REACH–ausgenommennachAnhangV(10)) Kalkstein (REACH–ausgenommennachAnhangV(7)) Hüttensand (REACH–Reg.nr.01-2119487456-25) Bypassstaub (REACH–Reg.nr.01-2119486767-17-0001)
3.2 gefährlicheinhaltsstoffe
4 erSte-hiLFe-MASSnAhMen
4.1 Beschreibungdererste-hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise FürersthelferistkeinespeziellepersönlicheSchutzausrüstungerforderlich.
ersthelfersolltenaberdenKontaktmitfeuchtenzementgebundenenBaustoffenvermeiden.
Augenkontakt Augenichtreiben,weildurchdiemechanischeBeanspruchungzusätzliche
Hornhautschädenmöglichsind.GegebenenfallsKontaktlinseentfernenunddasbetroffeneAugesofortbeiweitgespreiztemLidspaltunterfließendemWassermindestens20Minutenspülen,umalleTeilchenzuentfernen.BeimSpülvorgangdarfkeinSpülwasserindasunverletzteAugegelangen.Fallsmöglich,isotonischeAugenspüllösung(0,9%NaCl)verwenden.ImmerArbeitsmedizineroderAugenarztkonsultieren.
Hautkontakt FeuchtenBetonentfernenundmitreichlichWasserabspülen.Durchtränkte
Kleidung,Schuhe,Uhrenetc.entfernen.DiesevorWiederverwendunggründlichreinigen.BeiHautbeschwerdenArztkonsultieren.
Verschlucken Keinerbrechenherbeiführen.BeiBewusstseinMundausspülenundreichlich
Wassertrinken.ArztoderGiftnotrufzentralekonsultieren.
4.2 WichtigsteakuteoderverzögertauftretendeSymptomeundWirkungen
Augen:AugenkontaktmitfeuchtemBetonkannernstebleibendeAugenschädenverursachen.
Haut:FeuchterBetonkanndurchanhaltendenKontakteinereizendeWirkungaufdieHauthabenundDermatitisoderernsteHautschädenhervorrufen.
Umwelt:BeinormalerVerwendungsindzementgebundeneBaustoffenichtgefährlichfürdieUmwelt.
4.3 hinweiseaufärztlicheSoforthilfeoderSpezialbehandlung WirdeinArztaufgesucht,bittediesesSicherheitsdatenblattvorlegen.
5 MASSnAhMenzurBrAnDBeKÄMPFung ZementgebundeneBaustoffesindwederexplosivnochbrennbarundauchnicht
brandförderndbeianderenMaterialien.
6 MASSnAhMenBeiunBeABSichtigterFreiSetzung
6.1 PersonenbezogeneVorsichtsmaßnahmen,SchutzausrüstungenundinnotfällenanzuwendendeVerfahren
Schutzkleidungtragen,wieunterAbschnitt8beschrieben.DenAnweisungenfürsichereHandhabungfolgen,wieunterAbschnitt7beschrieben.
6.2 umweltschutzmaßnahmen FeuchteBetoneerhärtenauchunterWasser,unddahernichtindieKanalisation,
inOberflächenwasseroderGrundwassergelangenlassen.
6.3 Methodenzurreinigungundentsorgung VerschüttetezementgebundeneBaustoffeaufnehmenundwennmöglich
verwenden,ansonstenaushärtenlassenundalsBauschuttentsorgen.
6.4 VerweisaufandereAbschnitte SieheauchAbschnitte4,8,10,11,12und13.
7 hAnDhABungunDLAgerung
7.1 Schutzmaßnahmenzursicherenhandhabung
Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen BittedenempfehlungenimAbschnitt8folgen.Zurentfernungvonfeuchtem
BetonbitteAbschnitt6.3beachten.
Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden Nichtzutreffend.
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt KeinebesonderenMaßnahmenerforderlich.
Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen BeiderArbeitnichtessen,trinkenoderrauchen,SchutzbrilleundSchutzhand-
schuhetragen,umHautkontaktzuvermeiden.
Bezeichnung CAS-Nr. EINECS-Nr. Konzentrations- EinstufunggemäßVerordnung(EG) bereich[Gew.-%] Nr.1272/2008 Gefahren-Kategorie H-SätzePortland- H315,H317,zementklinker
65997-15-1 266-043-4 1-20 1H318,H335
Bypassstaub 68475-76-3 270-659-9 0-1 1 H315,H317,
H318,H335
Hüttensand 65996-69-2 266-002-0 0-20 - -
Steinkohlen-flugasche
68131-74-8 268-627-4 0-10 - -
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7.2 BedingungenzursicherenLagerungunterBerücksichtigungvonunverträglichkeiten
ZementgebundeneBaustoffewerdenfeucht,infließfähigemZustandzumsofortigeneinbauangeliefertundsindnichtlagerfähig.
Lagerklasse:VCI-Lagerklasse13(NichtbrennbareFeststoffe).
7.3 Spezifischeendanwendungen Fürdiespezifischenendanwendungen(sieheAbschnitt1.2)sindkeinezusätzlichen
Informationenerforderlich.
8 eXPOSitiOnSBegrenzungunDPerSÖnLicheSchutzAuSrÜStungen
8.1 expositionsgrenzwerte–nichtzutreffend ZementgebundeneBaustoffewerdenmitchromatreduziertenBindemittelnherge-
stellt.DeswegenisteineKontrolledeswasserlöslichenChromaVInichtnotwendig.
8.2 individuelleSchutzmaßnahmen,persönlicheSchutzausrüstung
Allgemein:BeiderArbeitnichtessen,trinkenoderrauchen.VordenPausenundbeiArbeitsendeHändewaschenundgegebenenfallsduschen,umanhaftendeBeton-feinanteilezuentfernen.BerührungmitdenAugenundderHautvermeiden.NachderArbeitmitzementgebundenenBaustoffensolltenArbeitersichwaschenoderduschenundHautpflegemittelverwenden.KontaminierteKleidung,Schuhe,Handschuhe,Uhrenetc.vorerneuterNutzungreinigen.
Gesichts-/Augenschutz:BeiSpritzgefahrdichtgeschlossene,anliegendeSchutzbrillegemäßeN166verwenden.
Handschutz:Nässegeschützte,abrieb-undalkaliresistenteSchutzhandschuhetragen.GeeignetsindbeispielsweisenitrilgetränkteBaumwollhandschuhemitCe-Zeichen.MaximaleTragedauerbeachten.LederhandschuhesindaufGrundihrerWasserdurchlässigkeitnichtgeeignetundkönnenchromathaltigeVerbindungenfreisetzen.HandschuhenurinVerbindungmitentsprechendenHautschutzmittelnverwenden.
Hautschutz:Schutz,reinigungundPflegederHautgewährleisteneineintakteundgesundeHaut.VorArbeitsbeginnundwährendderTätigkeitsindspeziellfürdiejeweiligeGefährdunggeeigneteSchutzproduktezuverwenden.
Hautreinigung:NachderTätigkeitsindschonendeundrückfettendeMittelzuverwenden.
Hautpflege:NachArbeitsendeisteinHautpflegemittelanzuwenden.
Körperschutz:GeschlossenelangärmeligeSchutzkleidungundalkaliresistente,ausreichendhoheSicherheitsstiefelnacheN345tragen.FallsKontaktmitdemfrischenGemischnichtzuvermeidenist,solltedieSchutzkleidungauchwasserdichtsein.Daraufachten,dasskeinfrischesGemischvonobenindieSchuheoderStiefelgelangt.
8.3 BegrenzungundÜberwachungderumweltexposition
Wasser:FrischeGemischenichtinsGrundwasseroderAbwassersystemgelangenlassen.DurchdenKontaktisteinAnstiegdespH-Wertsmöglich.BeieinempH-Wertvonüber9könnenökotoxikologischeeffekteauftreten.
Boden:KeinespeziellenKontrollmaßnahmenerforderlich.
9 PhYSiKALiScheunDcheMiScheeigenSchAFten
9.1 Angabenzudengrundlegendenphysikalischenundchemischeneigenschaften a)Aussehen:imregelfallgrau.DasGemischkannaberauchgefärbtsein. b)Geruch:geruchlos c)pH:Zement(T=20°CinWasser,Wasser-Feststoff-Verhältnis1:2):11-13,5 d)roh-Dichte:ca.2,2kg/dm³; e)LöslichkeitinWasser:Zement(T=20°C):gering(0,1-1,5g/l) f)Konsistenz:erdfeuchtbisfließfähig
9.2 SonstigeAngaben(nichtzutreffend)
10 StABiLitÄtunDreAKtiVitÄt
10.1 reaktivität BeizementgebundenenBaustoffenfindeteinehydraulischeerhärtungstatt.Dies
führtzueinerVerfestigung,wobeidieGemischenichtmitihrerUmgebungreagieren.
10.2 chemischeStabilität DieGemischesindinUmgebungenmitpH-Wertengrößerodergleich5chemisch
stabil.GeringerepH-Werte(Säureangriff)könnenmittel-oderlangfristigzurZerstörungderGemischemitFunktionsverlustführen.GesundheitlicheBeeinträchtigungengehenhiervonnichtaus.
10.3 Möglichkeitgefährlicherreaktionen(nichtzutreffend)
10.4 zuvermeidendeBedingungen eineunplanmäßigenachträglicheWasserzugabeistzuvermeiden,dasiezur
VerringerungderProduktqualitätführt.
10.5 unverträglicheMaterialien •SäurenzerstörendasGefügedererhärtetenGemische. •UnedleMetallewieAluminium,Zink,MagnesiumführenbeiKontaktmit
feuchtenGemischenzurWasserstoffentwicklung.
10.6 gefährlichezersetzungsprodukte ZementgebundeneBaustoffezersetzensichnichtingefährlicheBestandteile.
11 tOXiKOLOgiScheAngABen
11.1 Akutetoxizität
Augenkontakt: DirekterKontaktmitdemGemischkannzuHornhautschädenfüh-ren,zumeinendurchdiemechanischeundalkalischeWirkungundzumanderendurcheinesofortigeoderspäterereizungoderentzündung.DirekterKontaktmitSpritzerndesGemischeskannAuswirkungenhaben,dievoneinermoderatenAugenreizung(z.B.BindehautentzündungoderLidrandentzündung)biszuernstenAugenschädenunderblindungreichen.
Hautkontakt:DasGemischhateinehaut-undschleimhautreizendeWirkung.DerKontaktkannzuunterschiedlichenirritativenundentzündlichenreaktionenderHautführen,z.B.rötungundrissbildung.AnhaltenderKontaktinZusammenhangmitmechanischemAbriebkannzuernstenHautschädenführen.
Verschlucken: DasVerschluckenkannreizungendesMagen-Darm-Trakteshervorrufen.
12 uMWeLtBezOgeneAngABen
12.1 toxizität GelangengrößereMengennichtausgehärteterzementgebundenerBaustoffein
KontaktmitWasser,kanndiesjedochzueinerpH-Wert-erhöhungführenunddamitunterbesonderenUmständentoxischfüraquatischesLebensein.
12.2 PersistenzundAbbaubarkeit(nichtzutreffend)
12.3 Bioakkumulationspotenzial(nichtzutreffend)
12.4 MobilitätimBoden(nichtzutreffend)
12.5 ergebnissederPBt-undvPvB-Beurteilung(nichtzutreffend)
12.6 AndereschädlicheWirkungen(nichtzutreffend)
13 hinWeiSezurentSOrgung
13.1 ungebrauchterestmengedesgemisches einemöglicherücknahmebeimHerstellererfragen.Solltediesnichtmöglichsein,
wiein13.2beschriebenvorgehen.
13.2 Feuchtesgemisch FeuchteProdukteaushärtenlassenundnichtindieKanalisationoderGewässer
gelangenlassen.entsorgunggemäßPunkt13.3.
13.3 AusgehärteteProdukte UnterBeachtungderörtlichenbehördlichenBestimmungenentsorgen.Nichtin
dieKanalisationgelangenlassen.entsorgungdesausgehärtetenProduktswieBetonabfälleunderhärteteBetonschlämme(ÖNOrMS2100)(Abfallschlüsselnummer31.427„Betonabbruchverfestigt“).
14 AngABenzuMtrAnSPOrt DasGemischunterstehtnichtdeninternationalenGefahrgutvorschriften(IMDG,
IATA,ADr/rID).esistdaherkeineKlassifizierungerforderlich.
14.1 un-nummer(nichtzutreffend)
14.2 Ordnungsgemäßeun-Versandbezeichnung(nichtzutreffend)
14.3 transportgefahrenklassen(nichtzutreffend)
14.4 Verpackungsgruppe(nichtzutreffend)
14.5 umweltgefahren(nichtzutreffend)
14.6 BesondereVorsichtsmaßnahmenfürdenVerwender(nichtzutreffend)
14.7 MassengutbeförderunggemäßAnhangiidesMArPOL-Übereinkommens73/78undgemäßiBc-code(nichtzutreffend)
15 rechtSVOrSchriFten
15.1 VorschriftenzuSicherheit,gesundheits-undumweltschutz/spezifischerechtsvorschriftenfürdasgemisch
ZementgebundeneBaustoffesindGemischeundfallendahernichtunterdieregistrierungspflichtdereG-Verordnung1907/2006(reACH).ZementgebundeneBaustoffesindgemäßArt.2.7(b)undAnhangV.10dereG-Verordnung1907/2006(reACH)nichtregistrierungspflichtig.
Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse:WGK1(schwachwassergefährdend)(Selbsteinstufung
gemäßVwVwSvom17.05.1999). GISCODe:ZP1(zementhaltigeProdukte,chromatarm) Gefahrstoffverordnung(GefStoffV),Chemikalien-Verbotsverordnung(ChemVerbotsV)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung eineStoffsicherheitsbeurteilungentsprechenddereG-reACH-Verordnungistnicht
erforderlich,daessichumeinGemischhandelt.
16 SOnStigeAngABen
16.1 Schulungsratschläge ZusätzlichzuSchulungsprogrammenfürArbeitnehmerzudenThemenGesundheit,
SicherheitundUmwelthabenUnternehmensicherzustellen,dassihreArbeitnehmerdasSicherheitsdatenblattlesen,verstehenunddieAnforderungenumsetzenkönnen.
16.2 Ausschlussklausel DieAngabenindiesemSicherheitsdatenblattbeschreibendieSicherheitsanfor-
derungenunseresProduktsundstützensichaufdenheutigenStandunsererKenntnisse.SiestellenkeineZusicherungvonProdukteigenschaftendar.BestehendeGesetze,Verordnungenundregelwerke,auchsolche,dieindiesemDatenblattnichtgenanntwerden,sindvomempfängerunsererProdukteineigenerVerantwortungzubeachten.
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Produkt:ZementgebundenerBaustoffAusgabe8/2015
P R E I S L I S T EGült ig ab 1. 1. 2018,
zuzügl ich gesetz l icher Umsatzsteuer.
Diese Preisliste ersetzt alle bisherigen.
SAND & KIES
Rohrdorfer Sand und Kies GmbH
Region Ost IIGebietsleiter: Herr Christian Stangl2700 Wr. Neustadt, Am Luckerweg 1 Mobil: 0664/1230609christian.stangl@rohrdorfer.atKieswerke: Bad Fischau, Badener Straße, Weikersdorfer StraßeVerkauf: Herr Franz BraunederMobil: 0664/5285316franz.brauneder@rohrdorfer.at
Um
wel
ttec
hnik
Rohrdorfer Umwelttechnik GmbH
Das Unternehmen betreibt mehrere Standorte mit Schwerpunkt Ostösterreich in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und der Steiermark.
Herzstück der Umwelttechnik ist der Deponiestandort Weikersdorf in Niederös-terreich, an dem eine Bodenaushub- und Baurestmassendeponie sowie ein Recy-clingplatz betrieben werden.
DeponieBauschutt, Entsorgung von Eternit, Mineralfasern, Asphalt, Ziegel, Betonabbruch, Bodenaushub, Deponieschutt, Gipsabfälle, Gleisschotter, Gewerbemüll, Holz etc.
RecyclingVerkauf: Asphaltrecyclingmaterial, Betonrecyclingmaterial oder Ziegelsplitt.
ErdbauZu- und Abfuhren, Vermietung von Maschinen, Transporte.
Am Luckerweg 1, A-2700 Wr. NeustadtGebietsleitung: Herr Ing. Anton Stögerer, Mobil: 0664/8379000 www.rohrdorfer.at
Deponie, Recycling, Container & Erdbau
Lagerstraße 1-5, A-2103 LangenzersdorfTelefon: 050543-1139, www.rohrdorfer.at
San
d un
d K
ies
GesteinskörnungenRohrdorfer Sand und Kies ist der führende Hersteller von Kies, Sand und Splitt in Österreich.
In 23 Werken werden Ge-steinskörnungen für die betonerzeugende Industrie, Asphaltwerke sowie das Bauge-werbe produziert. Das flächende-ckende Netzwerk an Kiesgruben und Steinbrüchen ermöglicht es, Kunden in ganz Österreich um-fassend zu versorgen.
Die Rohrdorfer Logistik sorgt für reibungslose Lieferungen zum Einsatzort.
Kies, Sand & Splitt
SPARTEN DER ROHRDORFER GRUPPE
- 2 1 -
Gebiet SteiermarkKieswerke: Krieglach, St. Michael, St. Martin, FischingSteinbrüche: Veitsch, Hadersdorf, GröbmingVerkauf: Herr Christian PillhoferMobil: 0664/5483907christian.pillhofer@rohrdorfer.atBestellannahme: 050543 1175
- 2 2 -
Weissenböck ist bekannt als innovativer, ver-lässlicher Partner in der Freiraumgestaltung.Egal, ob Sie Ihren Garten, Ihre Einfahrt oder Ihre Terrasse selbst gestalten oder von einem Profi planen und bauen lassen. Mit Steinen und Fertiggaragen von Weissenböck schaffen Sie sich individuelle Freiräume zum Wohlfühlen.
Wei
ssen
böck
Weissenböck Baustoffwerk GmbHWeissenböckstraße 1, A-2620 NeunkirchenTelefon: 02635 701, www.steine.at, www.garage.atGeschäftsführer: Herr Ing. Stefan Weissenböck
Pflaster, Platten, Mauersteine, Fertiggaragen & Carports
Geo
syst
ems
Geosystems Spezialbaustoffe GmbHHatschekstraße 25, A-4810 GmundenAnsprechpartner: DI Martin BillesBüro: Lagerstraße 1-5, 2103 LangenzersdorfMobil: 0664/8165981, www.rohrdorfer.eu
Spezialbindemittel
Seit 1997 ist in der Geosystems Spezialbaustoffe GmbH - einer 100 %-Tochter der Rohrdorfer Gruppe - das Know-how für die Entwicklung und Herstellung von zementbasierten Spezialbaustoffen gebündelt. In zwei Hochleistungsmischanlagen an den Standorten Rohrdorf und Gmunden werden hydraulische Bindemittel produziert, die punktgenau auf die jeweiligen technischen Anforderungen zugeschnitten werden können.
Ein Expertenteam berät und hilft bei der Umsetzung von innovativen Baustoffkonzepten. Qualitätskontrollen garantie-ren gleichbleibend konstante Baustoffeigenschaften.
Produkte und Anwendungen:• Produkte für die Bodenstabilisierung und –verbesserung im Straßenbau• Bindemittel für Injektionen und Dichtwände im Spezialtiefbau und Tunnelbau• Baustoffe zur Verfüllung von unterirdischen Hohlräumen aller Art• Geothermiemörtel zur Verfüllung von Bohrungen von Erdwärmesonden• Bindemittel in der Umwelttechnik zur Verfestigung von Schadstoffen oder Abfällen• Spezialzemente für die Produktion von Transportbeton, Betonfertigteilen oder Pflastersteinen
www.steine.atwww.garage.at
Ihren Garten verwandeln wir in eine Wohl-fühloasen, öffentliche Plätze werden zum Anziehungspunkt.Wählen Sie Pflaster oder Platten, farblich abgestimmt auf Ihre Umgebung, kombinieren Sie nach Herzenslust, befestigen Sie Ihren Hang mit Steinen. Ob denkmalgeschützter Platz, modernes Stadtviertel, oder private
Wohlfühloase – für jeden Anspruch haben wir den passenden Stein. Über 80 Jahre Erfahrung und 30 Mitarbeiter, die eine besondere Leidenschaft für Stein verbindet, sind die Grundlage für eine zuverlässige Partnerschaft mit Baustoff-handel, Bauindustrie und Steinverlegern.
Früh
wal
dFrühwald Außenanlagen GmbHRömerweg 3, A-8430 Tillmitsch (30 km südlich von Graz)Telefon: 03452 824 26 - 129, www.frühwald.euGeschäftsführer: Herr Mag. Ing. Bernd Bach
Betonsteinpflaster, Böschungssysteme, Mauersteine, Betonfertigteile nach Maß
§ 1 – Auftragsgrundlage und Anwendung der Verkaufs- und Lieferbedingungen1.1 Diese „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ (AGB) gelten zwischen Auftraggeber (AG)
und Lieferanten – Auftragnehmer (AN) bei allfälligen Widersprüchen in der angeführten Reihen-
folge:
- Das Auftragsschreiben samt Lieferverzeichnis (Beschreibung des Leistungsgegenstandes)
- Diese AGB
- Die für Beton (die „Ware“) einschlägige technische ÖNORM B 4710 Teil 1. und Teil 2., sowie die
einschlägigen Richtlinien und Merkblätter der Österreichische Bautechnik Vereinigung.
1.2 Abweichungen von diesen AGB sowie Geschäftsbedingungen des AG sind wirkungslos und wer-
den nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie vom AN ganz oder teilweise schriftlich anerkannt
werden.
1.3 Gegenüber Konsumenten gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgeset-
zes. „Unternehmerische AG“ sind Auftraggeber, die keine Konsumenten im Sinne des Konsu-
mentenschutzgesetzes sind.
§ 2 – Lieferung und Leistung2.1 Die Zufahrt zur Entladestelle muss für das Befahren mit Fahrzeugen bis 40 t Gesamtgewicht ge-
eignet sein. Der AG hat auf seine Kosten die behördliche Genehmigung rechtzeitig zu beschaffen
und nachzuweisen, Schutzmaßnahmen durchzuführen und für die Reinigung der Straße und der
Gehsteige zu sorgen.
2.2 Als Ankunftszeit des Mischwagens gilt das Eintreffen auf der Baustelle.
2.3 Die Leistungspflicht des AN ruht, wenn der Lieferung nicht beeinflussbare Behinderungen ent-
gegen stehen. Dazu gehört insbesondere der Fall, dass die Außentemperatur unter +3 C°, ge-
messen im Lieferwerk, liegt. Wird durch die Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich,
so wird der AN von der Lieferungs- bzw. Leistungsverpflichtung befreit.
2.4 Sollte die abgerufene Liefermenge nicht fristgerecht an die Baustelle geliefert werden, so treffen
den AN die Rechtsfolgen des Schuldnerverzuges erst nach Ablauf einer Respirofrist von einein-
halb Stunden, die mit der Einmahnung der Leistung durch den AG zu laufen beginnt.
2.5 Wenn Aufträge nur zum Teil vom AG abgerufen werden, hat der AN das Recht, für die tatsäch-
lich durchgeführten Lieferungen Listenpreise nachzuverrechnen. Für bestellte und nicht abge-
nommene Mengen steht dem AN das Recht zu, diese sowie deren Entsorgungs- und Deponie
kosten zu verrechnen.
2.6 Wird das Betonieren oder der Pumpeneinsatz durch den AG verschoben, so hat er den AN hievon
mindestens zwölf Betriebsstunden vor der abgesprochenen Lieferzeit schriftlich zu verständigen.
Die durch die Verschiebung verursachten Mehraufwendungen hat der AG zu ersetzen. Die Fahrer
des AN sind nicht berechtigt, für diesen Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
2.7 Der AG sorgt für eine reibungslose Übernahme des Transportbetons. Die den Lieferschein
unterzeichnenden Leute des AG sind zur Übernahme bevollmächtigt.
§ 3 – Pumpleistungen3.1 Der AG hat eine geeignete Fläche für die Aufstellung der Betonpumpe bzw. des Fahrmischers
zur Verfügung zu stellen.
3.2. Pumpenmaschinisten und Fahrmischerfahrer sind nur zum Betreiben der Betonpumpe bzw. der
Fahrmischer berechtigt. Für das bautechnisch fachgerechte Einbringen des Betons ist aus-
schließlich der AG verantwortlich.
3.3 Wird über Wunsch des AG der Frischbeton nach Verlassen des Schlauchendes der Betonpumpe,
des Übergabetrichters, des Förderbandes, des Rutschenendes des Mischfahrzeuges durch eine
darüber hinausgehende Rohr- und Schlauchleitung gepumpt oder anderweitig befördert, kann eine
Veränderung der Betongüte eintreten, die eine geänderte Rezeptur verlangt.
Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der AG.
3.4 Der AN stellt Rohr- und Schlauchleitung zur Verfügung. Für den Zusammen- und Abbau sowie
deren Reinigung ist der AG verantwortlich. Er haftet auch für den Verlust.
3.5. Für die Ausschlämmung der Rohrleitungen ist der AG auf seine Kosten verantwortlich. Der AG
hat auf seine Kosten für die Möglichkeit zum Auswaschen der Mischfahrzeuge und der Beton-
pumpen im Bereich der Baustelle zu sorgen und das beim Reinigen der Rohrleitungen bzw. der
Fahrmischerrutschen auf der Baustelle anfallende Schmutzwasser zu entsorgen.
§ 4 – Prüfung am Frischbeton4.1 Grundsätzlich sind für die Betonprüfung die facheinschlägigen Normen und Regelwerke anzu-
wenden. Prüfungen am Frischbeton sind von einem befugten Fachmann durchzuführen. Ein
Fachmann gilt als befugt, wenn er Kenntnisse im Sinne des Punkts 9.6.1 der ÖNORM B 4710,
Teil 1, nachweist.
4.2. Werden in der Sphäre des AG Betonprüfungen durchgeführt oder erlangt dieser Kenntnis von
Prüfungsergebnissen und werden dabei negative Ergebnisse festgestellt, sind diese unverzüg-
lich schriftlich dem AN mitzuteilen.
§ 5 – Gewährleistung und Schadenersatz5.1 Der AN leistet Gewähr nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 922 ff Allgemeines Bürgerli-
ches Gesetzbuch und den Konkretisierungen in den folgenden Punkten.
5.2 Als Übergabe gilt der Zeitpunkt, in welchem der Beton die Sphäre des AN verlässt.
5.3 Die Gewährleistungspflicht des AN erstreckt sich insbesondere nicht auf Mängel, die dem AG
zuzurechnen sind. Der AN leistet daher keine Gewähr für Mängel, die durch vom AG veranlasste
Veränderungen am Produkt (z.B. Wasserzugabe, Faserzugabe, usw.) verursacht werden. Der AN
leistet darüber hinaus vorbehaltlich einer gesonderten Zusage keine Gewähr für jenen Betonier-
abschnitt, in welchem der AG den gelieferten Beton mit Beton anderer Hersteller zusammen ein-
bringt. Eine Warnpflicht des AN ist jedenfalls gegenüber einem unternehmerischen AG ausge-
schlossen.
5.4 Bei Herstellung nach Rezepten des AG haftet der AN lediglich für die bestellte Zusammensetzung,
nicht aber für eine bestimmte Betongüte oder -eigenschaft. Der AG ist verpflichtet, solche Rezepte
unter fachkundiger Anleitung zu erstellen. Eine Warnpflicht des AN ist jedenfalls gegenüber einem
unternehmerischen AG ausgeschlossen.
5.5 Werden dem Beton vor der Übergabe im Sinne des Punkts 5.2 auf Wunsch des AG von ihm
beigestellte Stoffe (Fasern, Zusatzmittel, etc.) beigemengt, so beschränkt sich die Gewährleis-
tung des AN im Rahmen der sonstigen Bedingungen auf Mängel, die erwiesenermaßen unab-
hängig von den beigemengten Stoffen entstanden sind. Eine Warnpflicht des AN ist jedenfalls
gegenüber einem unternehmerischen AG ausgeschlossen.
5.6 Ist der AG ein Unternehmer, so hat er den gelieferten Beton unverzüglich bei Übergabe zu unter-
suchen und allfällige Mängel sofort geltend zu machen. Unterlässt der AG diese Mängelrüge, so
gilt die Ware als genehmigt. Mündliche oder telefonische Bemängelungen sind unverzüglich
schriftlich zu bestätigen. Die unterlassene, verspätete oder nicht formgerechte Bemängelung hat
den Verlust der Gewährleistungs- und allfälliger Schadenersatzansprüche zur Folge.
5.7 Für die eventuell erforderliche Entnahme und Prüfung von Bohrkernen ist nur eine akkreditierte
Prüf- und Inspektionsstelle heranzuziehen. Die damit verbundenen Kosten trägt im Falle vertrags-
konformer Lieferung der AG.
5.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 6 Monate. Die Mangelhaftigkeit zum
Zeitpunkt der Übergabe hat der unternehmerische AG zu beweisen.
5.9 Für Produkthaftungsansprüche wird nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes gehaftet.
Davon abgesehen setzt eine Schadenersatzpflicht des AN grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor-
aus und ist auf den Ersatz des unmittelbaren positiven Mangelschadens beschränkt. Der Ersatz
eines entgangenen Gewinns, von Folgeschäden, mittelbaren Schäden oder Drittschäden ist jeden-
falls gegenüber einem unternehmerischen AG ausgeschlossen.
5.10 Ist der AG ein Unternehmer, so trägt er die Beweislast für ein Verschulden des AN. Seine Er-
satzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, unabhängig
davon jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Lieferung oder Leistung. Ist der AG ein Kon-
sument, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 – Preise, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen6.1 Angebotene Preise und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Änderungen der Kalkulationsbe-
standteile berechtigen den AN zu entsprechenden Preiskorrekturen. Kostenänderungen ab Ver-
tragsabschluss werden gemäß den vom Fachverband der Stein- und keramischen Industrie her-
ausgegebenen Index für Transportbeton oder eine an seine Stelle tretende Preisgleitregelung be-
rücksichtigt.
6.2 Die Abrechnung der von AN erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen erfolgt auf Grund der von
AG bestätigten Lieferscheine.
6.3 Sofern keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden, sind Rechnungen des AN
sofort und ohne Abzug fällig. Die Annahme von Wechseln und Schecks bleibt vorbehalten und er-
erfolgen jedenfalls immer nur zahlungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen
Kosten gehen zu Lasten des AG.
6.4 Ist der AG ein Unternehmer, so werden sämtliche Forderungen des AN sofort fällig, wenn der
AG mit der Erfüllung auch nur einer Verbindlichkeit in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er
seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröff-
net oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Vermögens abgelehnt wird, oder
Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen.
6.5 Bestehen Forderungen aus verschiedenen Lieferungen bzw. Leistungen, entscheidet über die
Verrechnung von Geldeingängen der AN. Ein Zurückbehaltungsrecht des unternehmerischen AG
ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist ihm nur dann möglich,
wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.6 Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzuges schuldet der AG dem AN unbeschadet weiterer An-
sprüche die Listenpreise. Darüber hinaus hat der AN unbeschadet der gesetzlichen Rechtsfolgen
das Recht, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheits-
leistungen abhängig zu machen. Entgegengenommene Wechsel können vor Verfall zurückge-
geben und sofortige Barzahlung gefordert werden.
6.7 Adressdaten, Zahlungserfahrungsdaten über die Einhaltung von Zahlungszielen und Zahlungs-
erfahrungsdaten über unbestrittene, nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen werden
der CRIF GmbH, Diefenbachgasse 35, 1150 Wien, zur rechtmäßigen Verwendung im Rahmen
ihrer Gewerbeberechtigung gemäß §§ 151 – 153 Gewerbeordnung übermittelt.
§ 7 – Gefahrenübergang7.1 Die Gefahr geht bei Selbstabholung in dem Zeitpunkt auf den AG über, in welchem der Beton
(die Ware) den Misch- oder Dosierturm verlässt. Im Falle der Lieferung geht die Gefahr in jenem
Zeitpunkt auf den AG über, in welchem der Beton (die Ware) die Sphäre des AN verlässt.
§ 8 – Erfüllungsort und Gerichtsstand8.1 Der Erfüllungsort ist der Sitz des AN.
8.2 Ist der AG ein Unternehmer, so ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Sitz des
AN örtlich und sachlich zuständige ordentliche Gericht maßgebend.
8.3 Es gilt österreichisches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungenfür Transportbeton und Betonpumpleistungen
Stand vom 25.04.2012
Steiermark Einödstraße 37, 8600 Bruck/MurTel.: 050543-28002Fax: 050543-928002
Zentrale Bestellannahme:050543-28000
Zentrale technologische Fragestellungen bitte an:Baustofftechnik GmbH8670 Krieglach, Schwöbing 26Tel.: 050543-50000Fax: 050543-950000
Gebietsbüro Wien, NÖ-Nord + Süd, BurgenlandLagerstraße 1-5, 2103 Langenzersdorf, Tel.: 050543-21002
Gebietsbüro NÖ-West / Oberösterreich:Kotzinastraße 3 (EG), 4030 Linz, Tel.: 050543-25002
Gebietsbüro Kärnten:Richtstraße 44, 9500 Villach, Tel.: 050543-29002
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2711 8055 Graz Feldkirchner Str. 90 050543-27000 Manfred Barth 0664 / 224 35 58 2710 8101 Gratkorn Pail 1 050543-27000 Manfred Barth 0664 / 224 35 58 2804 8600 Bruck an der Mur Braunschmiedgasse 2 050543-28040 Richard Schweiger 0664 / 121 99 30 2865 8624 Döllach (Turnau) Thullin 16 050543-28650 Richard Schweiger 0664 / 121 99 30
2864 8670 Krieglach Schwöbing 26 050543-28640 Richard Schweiger 0664 / 121 99 30 2829 8673 Fischbach Völlegg 050543-28290 Richard Schweiger 0664 / 121 99 30 2872 8741 Maria Buch Fisching 52 050543-28720 Franz Kalbschedl 0664 / 453 01 04 2848 8770 St. Michael Brunn 050543-28480 Franz Kalbschedl 0664 / 453 01 04 2846 8952 Mitterberg/St. Martin Espang 55 050543-28460 Florian Hubner 0664 / 224 36 98
Werk Nr. VerkaufsberaterWerke Gebiet Steiermark
BETON - Zentrale Bestellannahme: Tel. 050543-28000, Fax Dw 928000
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