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ILB Schulung – Seminar 1 „Einführung“
Wien, 6. November 2014
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Individuellen Lernbegleitung
Eckdaten zur Modularen Oberstufe
Dr. Ursula Fritz, BMBF – Abt. II/7a
Die Individuelle Lernbegleitung
eine Maßnahme im Rahmen der Modularen Oberstufe
Ziel: Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung,
um die Schullaufbahn kurz und effizient zu gestalten
(keine Laufbahnverluste). Förderung Jugendlicher mit
» Leistungs-/Lernschwächen
» besonderen Begabungen
Geltungsbereich: ab der 10. Schulstufe von mind. 3-jährigen
mittleren und höheren Schulen (BGBl. I Nr. 9/2012)
In-Kraft-Treten mit 1. September 2017
© Bauer/Fritz 2
© Bauer/Fritz
Verankerung der Individuellen Lernbegleitung
» Ziele der ILB
» Betrauung und zeitlicher Umfang
» Ablaufprozessablauf
Ausgangssituation: Leistungsdefiziten im Rahmen des
Frühwarnsystems
» Organisation am Schulstandort
» Aufgaben und Pflichten
» ILB-Abgeltung
» Was ist die ILB? Was ist sie nicht?
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Was ist die ILB? Was ist sie nicht
• Individuelle, ganzheitliche
Förderung von Schüler/innen
mit Lerndefiziten
• Keine Bildungsberatung
• Zeitlich begrenzt sowie ziel-,
lösungs- und
ressourcenorientiert
• Kein Förderunterricht und
keine Nachhilfe
• Im Mittelpunkt steht der/die
Schüler/in und sein/ihr
Lernprozess
• Keine schulpsychologische
Beratung
• Lernerfolge werden bewusst
gemacht und somit eine
positive Weiterentwicklung im
Lernprozess in Gang gesetzt
• Keine medizinische
Behandlung und auch kein
Therapieersatz
• gegenstandsunabhängig © Bauer/Fritz 4
Ziele der ILB
© Bauer/Fritz
Vermittlung von Lerntechniken, die zu Erfolgserlebnissen,
zur Steigerung der Lernmotivation und somit zur Stärkung von
Ressourcen führen
Förderung des kontinuierlichen Lernverhaltens
Erlernen effektiver Methoden aus Arbeitsorganisation und
Zeitmanagement
Optimierung der Lern-/Prüfungskompetenz
Stärkung der Eigenverantwortung und des Selbstvertrauens
durch Lernerfolge
Förderung der Selbstwirksamkeit des/der Lernenden auf
seinem/ihrem Lernweg
Training von Konzentrationsfähigkeit und Durchhaltevermögen
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Förderung und Begleitung von Schüler/innen mit Lerndefiziten
und/oder -hemmnissen umfassende und zielorientierte Unterstützung:
» methodisch-didaktische Anleitungen und Beratungen
» Hilfe bei der Planung von Lernsequenzen
» Sicherstellung einer geeigneten individuellen Lernorganisation
Aufgaben/Pflichten der ILB: § 19a. und 55c. SchuG
Steigerung der Lernmotivation
Beratung bei der Festlegung von sinnvollen (Semester)prüfungsterminen [ab Folie 16]
Schaffung und Nutzung von Lernreserven
Sicherstellen von Beratungsgesprächen permanenter Prozess
Zusammenwirken aller erforderlich: Lehrer/innen – Schüler/in – Eltern
Dokumentation von Lernerfolgen (§ 55c (4) SchuG) [Folie 15]
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Rechte der ILB …
Einberufung einer Klassenkonferenz (§ 55c (3) SchUG)
Stimmrecht im Rahmen von Klassenkonferenzen
(§ 55c (3) SchUG)
Ansuchen auf freiwilliges Wiederholen der Schulstufe –
Entscheidung der Klassenkonferenz (§ 27 (2a) Z 1 SchUG)
Zustimmung der Schülerin/des Schülers muss aber vorliegen
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den Anordnungen und Aufträgen der/des ILB Folge zu leisten
Aufgaben/Pflichten der Schüler/innen: § 43 (1) SchUG
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Erarbeitung eines individuellen Lernplans
» Inhalte
» Zeitrahmen
» bevorstehende Prüfungen adäquat einplanen
Reflexion und Feedback mit der ILB
Bereitschaft, sich auf die Begleitung einzulassen
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Bestmögliche Unterstützung der/des
Schülerin/Schülers bei der Erfüllung von Aufträgen
und Anordnungen der/des ILB
Aufgaben/Pflichten der Erziehungsberechtigten § 61 (1) SchUG, § 62 (1) SchUG
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„Lehrer und Erziehungsberechtigte haben eine
möglichst enge Zusammenarbeit in allen Fragen der
Erziehung und des Unterrichts der Schüler zu
pflegen.“
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Jede Lehrperson, die im Bundesdienst steht und ein
Anstellungserfordernis für eine Lehrverpflichtung mitbringt,
kann die Rolle der ILB übernehmen.
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Empfehlung: Die ILB sollte von einer fachfremden und
wenn möglich auch von einer „klassenfremden“
Lehrperson übernommen werden.
Wer kann Lernbegleiter/in werden?
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Ablaufprozess
der ILB
ILB-Betrauung erfolgt somit
nach Gesprächen mit der/dem
betroffenen Schüler/in, der/dem in
Frage kommenden Lernbegleiter/in
und den Erziehungsberechtigten
(zumindest telefonische
Kontaktaufnahme)
nach Beratung mit Klassen- oder
Jahrgangsvorstand/-vorständin
11 © Bauer/Fritz
© Bauer/Fritz
die Dauer der Lernbegleitung (§ 19a. (2) SchUG) wird
individuell nach Bedarf festgelegt; eine vorzeitige Beendigung
der ILB kann vom Lernbegleiter/von der Lernbegleiterin oder
vom Schüler/von der Schülerin verlangt werden, bei
Zeitlicher Umfang der ILB
a) Erreichung der Zielvereinbarung
b) zu erwartender Erfolglosigkeit
Umfang der ILB:
» pro Lernbegleiter/in ein bis drei Schüler/innen
(bei Bedarf Einzelbetreuung)
» ILB-Treffen: eine UE pro Woche
» Begleitung von mehreren SchülerInnengruppen möglich
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ILB-Abgeltung: § 63c GehG (BGBl. I Nr. 55/2012)
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… eigene LehrerInnenrolle mit Abgeltung
je abgehaltener Betreuungsstunde 1,5 von Hundert
des Gehaltes der Dienstklasse V Gehaltsstufe 2
derzeit € 35,84 brutto (Stand: Oktober 2014)
Zur Verfügung stehende Mittel (Parameter):
max. 40 ILB-Stunden je Klasse und je Schuljahr
(BMBF-687/0009-III/Pers.Controlling/2014)
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Voraussetzung für die Ausbezahlung der
ILB-Abgeltung
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Absolvierung der Seminare 1, 2 und 3 des BMBF Schulungs-
programmes ILB; Nachweislich erworbene Kompetenzen über
die Seminarinhalte 2 und 3 können angerechnet werden
Aufzeichnungspflicht über die abgehaltenen Begleitungs-
stunden (§ 55c. (4)) (Dokumentationsblatt „ILB-Prozess“)
Bekanntgabe und Eintragung der ILB-Stunden ins UNTIS
» ILB-Stunden kommen nicht in die Lehrfächerverteilung, sondern in die
MDL-File (Satztyp 4)
» Eine genaue Beschreibung der Eingabe und Auswertung der ILB-Stunden
sind in der „UNITIS 2015 Broschüre“ nachzulesen (www.upis.at)
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© Bauer/Fritz
Dokumentation über die Betrauung, abgehaltene Gespräche,
getroffene Vereinbarungen, Dauer sowie für die Beendigung
der ILB
» ILB-Betrauung
» ILB-Prozess
» ILB-Beendigung
Dokumentation von Lernerfolgen (§ 55c (4) SchuG)
Dokumentationsblätter
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Semestergliederung in den LP
Semesterprüfungen
Semesterzeugnissen (§ 22a SchUG)
Leistungsbeurteilung stellt ebenfalls auf Semester ab
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Beratung bei der Festlegung von sinnvollen (Semester)prüfungsterminen
… dafür ein Überblick über das Modell der Modularen
Oberstufe (Eckdaten)
Das Modell ist grundsätzlich semesterorientiert:
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Und, das Modell hat ein Bündel an Maßnahmen …
… für Jugendliche (mit
besonderen Begabungen)
… für Jugendliche (mit
Leistungs-/Lernschwächen)
Überspringen einzelner
Unterrichtsgegenstände Verankerung der Individuellen
Lernbegleitung
Befreiung erfolgreich absol-
vierter Pflichtgegenstände
Ausbau des Frühwarnsystems
Erweiterung der Befreiungs-
tatbestände betreffend
Teilnahme an einzelnen
Pflichtgegenständen
Ausbau des Wiederholens von
Schulstufen
Flexibilisierung bei der
Klassengröße bei einzelnen
Unterrichtsgegenständen
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© Bauer/Fritz
Ausgangssituation für den Anspruch auf ILB ist die
Feststellung von Leistungsdefiziten im Rahmen des
Frühwarnsystems ab November bzw. ab April oder zu einem
späteren Zeitpunkt
Ausbau des Frühwarnsystems: §19 (3a) SchUG
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Generelle Ermächtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere
Schulstufe bei max. 2 NG/NB höchstens einmal auch mit
3 NG/NB Klassenkonferenzbeschluss (§ 25 (2) lit. c SchUG)
Ausbau des Wiederholens von Schulstufen: § 25 (10) SchUG)
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Grundsätzlich hat ein/e Schüler/in dreimal in den darauf folgenden
zwei Semestern die Möglichkeit, sich die negative Note
auszubessern (also einmal + 2 Wiederholungsprüfungen)
» Erste Semesterprüfung frühestens am Beginn des nächsten
Semesters
» Möglichkeit von zwei Wiederholungen der Semesterprüfung
(diese Wiederholungen sind so anzuberaumen, dass zwischen
den Prüfungen mindestens vier Wochen liegen; ab der zweiten
Wiederholung kann der/die Schüler/in eine/n Prüfer/in vorschlagen)
Einführung einer Semesterprüfung: § 23a. SchUG
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Drei Wiederholungen der Semesterprüfung (also einmal + 3
Wiederholungsprüfungen) sind möglich
» falls sich ein/e Schüler/in im Rahmen der Sem.prüfung und der
1. und 2. Wiederholung der Sem.prüfung die negative Beurteilung
nicht ausbessern kann, besteht die Möglichkeit einer 3. Wiederholung
» höchstens in drei Pflichtgenständen (aus der 10. bis einschließlich
des WS der vorletzten Schulstufe); In Summe dürfen somit max.
drei Semesterprüfungen „geparkt“ werden.
» vor der sRDP kann die/der Schüler/in ein letztes (viertes) Mal
versuchen, sich die negative Note auszubessern
Einführung einer Semesterprüfung: § 23a. SchUG
(„Einparken“ von Semesterprüfungen – Nachholen von „hängenden“ Semestern)
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© Bauer/Fritz
Einführung einer Semesterprüfung: § 23a. SchUG
Semesterprüfungen beziehen sich auf jene Bildungs-
und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe, die für die negative
Beurteilung/NB im Semester ausschlaggebend waren
Semesterprüfungen können im Rahmen des lehrplanmäßigen
Unterrichtes stattfinden
Semesterprüfungen sind unter Einbeziehung der im Semester
in allen Kompetenzbereichen erbrachten Leistungen höchstens
mit „Befriedigend“ als Leistungsbeurteilung für das Semester
festzusetzen
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§ 19 (3a) SchUG: Frühwarnung
Gesetzliche Rahmenbedingungen
im Überblick
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§ 19a. SchUG: Zur ILB
§ 43 (1) SchUG: Aufgaben/Pflichten der
Schüler/innen
§ 78c. SchUG: Schulversuche zur
neuen Oberstufe
§ 63c GehG: Abgeltung der ILB
§ 55c. SchUG: Funktion der ILB
§ 61 (1) und § 62 (1) SchUG: Aufgaben/
Pflichten der Erziehungsberechtigten
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Literaturempfehlungen Bauer, Christiane & Hegemann, Thomas (2008). Ich schaffs! - Cool ans Ziel. Das lösungsorientierte
Programm für die Arbeit mit Jugendlichen. Carl-Auer Verlag
Cooley, Myles L. (2012). Mit Lernschwierigkeiten und psychischen Auffälligkeiten umgehen. Verlag an der Ruhr
Eschelmüller, Michelle (2008). Lerncoaching. Vom Wissensvermittler zum Lernbegleiter. Bern: Verlag an der Ruhr
Fuchs, C. (2006). Anstiftung zum Lernerfolg. Oder: Was Lehrer tun, wenn sie nicht lehren. Reihe:
LernCoaching. hep-Verlag: Bern
Hardeland Hanna (2013). Lerncoaching und Lernberatung: Lernende in ihrem Lernprozess wirksam begleiten
und unterstützen. Ein Buch zur (Weiter-)Entwicklung der theoretischen und praktischen (Lern-)Coaching-
kompetenz. Hohengehren: Schneider
Komarek Iris (2010). Ich lern einfach. Einfaches, effektives und erfolgreiches Lernen mit NLP!
Das Lerncoaching-Programm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Ming, Peter & Reif, Marbeth (2004). Unterwegs zum Lernprofil. Zürich: Orell Füssli Verlag
Müller, A. (2008). Mehr ausbrüten, weniger gackern. Denn Lernen heisst: Freude am Umgang mit Widerständen.
Oder kurz: vom Was zum Wie. hep-Verlag: Bern.
Pallasch, Waldemar & Hameyer Uwe (2012). Lerncoaching. Theoretische Grundlagen und Praxisbeispiele zu einer
didaktischen Herausforderung. Beltz Juventa Verlag
Turecek, Katharina (2010). Die 99 besten Lerntipps. Wien, Krenn
Turecek, Katharina (2011): Erfolgreich mit dem Lernprofil. Wien, Krenn 24
Linkempfehlungen
• BMBF – Modulare Oberstufe
www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/oberstufeneu.html
• BMBF, Kompetenzorientiertes Unterrichten. Grundlagenpapier. Online
www.bildungsstandards.berufsbildendeschulen.at/fileadmin/content/bbs/KU/KU-Grundlagenpapier_16.7.2012.pdf
• Informationen und News zum Thema Lernen
www.ich-lern-einfach.de
• Institut für Gehirntraining
www.a-head.at
• Lernspiel-Ideen, sortiert nach Alter bzw. Klassenstufe
www.lernklick.de
• Themen Lernen, Lehren und Trainieren
www.ich-lern-einfach.de
• Informationen rund um das Thema Krisenintervention und –management
http://krisenintervention.tsn.at/sites/krisenintervention.tsn.at/files/sonstiges/handmappe_druck.pdf
ww.schulpsychologie.at/uploads/media/krisenmanagement_an_der_schule.pdf
www.schulpsychologie.at/uploads/media/krisenmanagement_fuer_direktorInnen__handbuch_.pdf
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Mag. Dr. Ursula Fritz
Abt. II/7a
ursula.fritz@bmbf.gv.at