Rettungsdienst in Polen - ersteinschaetzung.de · zur Person Jacek Rulinski Absolvent des...

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Rettungsdienst in Polen von Jacek Rulinski

zur Person

Jacek Rulinski Absolvent des

polnischen Rechts (Magister)

Zusatzausbildung deutsch-polnische Rechtsausbildung (Master of German and Polish Law)

Abschluss des deutschen Rechtsstudiums mit erster juristischer Prüfung

Rettungssanitäter und tätig im Rettungsdienst des LK Oder-Spree

Inhaltsübersicht

A. Historischer Überblick

B. Normative Grundlagen

C. Personal

D. Aufgaben und Kompetenzen

E. Einheiten

F. Organisation

G. Krisenleitung

H. Finanzierung

A. Historischer Überblick

http://www.airrescue.boo.pl/zdjecia/1145011542gal_1106494324.jpg

Sozialismus bis 1990

Rettungsdienst anhängig an Krankenhäusern

Staatsaufgabe

Besetzung Arzt und Krankenschwester

unzureichende Versorgung

Vom Entwurf zum Gesetz

erster Gesetzesentwurf vom 25. Juli 2001 – Anwendung weitgehend ausgeschlossen

Übergangsregelung 06.12.2002

neues Rettungsdienstgesetz vom 08.08.2006

Inkrafttreten 01.01.2007

B. Normative Grundlagen

Staatsaufbau

Gesundheitsschutz verfassungsrechtlich verankert

Polen ist ein Einheitsstaat

Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich beim Sejm

Wojewoden zur Ausführung der Staatsverwaltung berufen

Gesetz über den staatlichen Rettungsdienst

Abschnitte im RDG 1. Allgemeine Vorschriften 2. Medizinische Retter und

Retter 3. Planung und Organisation 4. Einheiten 5. Einsatzdurchführung und –

leitung 6. Finanzierung 7. Gesetzesänderungen 8. Übergangsvorschriften

C. Personal

Struktur

Personal

ärztliches

Notarzt

nichtärztliches

Medizinischer

Retter

Rettungs-

kranken-

schwester

Notarzt

Grundsatz der Facharztausbildung

bis 31.12.2020 Übergangsregelung ◦ Facharzt in:

Anästhesie und Intensivmedizin, innerer Medizin, Allgemeinchirurgie, Kinderchirurgie, Orthopädie und Traumatologie oder Orthopädie und Pädiatrie

nichtärztliches Fachpersonal

Medizinischer Retter Rettungskranken-schwester

entweder 2-jährige Berufsausbildung

oder ein 3-jähriges Lizenziat-studium ◦ Möglichkeit eines 2-

jährigen Aufbaustudiengangs mit dem Abschluss Magister

entweder Fachkrankenschwester in der Rettungsmedizin ◦ 1111 didaktische

Unterrichtsstunden

oder ◦ 3jährige Berufserfahrung

auf bestimmten Stationen

◦ Kurs in der Rettungsmedizin

übliche Dienstkleidung

Exkurs: Retter

Kurs (keine Ausbildung, nicht im Rettungsdienst)

Hilfsorganisationen und Berufe, die mit der Rettung oder Hilfeleistung von Personen in Zusammenhang stehen

66 Stunden didaktische und praktische Stunden

eingeschränkte Kompetenzen hinsichtlich technischer und medizinischer Rettung

sollen behandlungsfreien Intervall verküren

D. Aufgaben und Kompetenzen

Aufgaben

Sicherung von Personen am Notfallort, sämtliche Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Menschen und Umwelt,

Bewertung des Gesundheitszustands von Notfallpatienten und Vornahme von medizinischen Rettungshandlungen,

Transport von Notfallpatienten, Betreuung und psychische Unterstützung von

Notfallpatienten und Organisation und Durchführung von Erste-Hilfe-

Kursen, qualifizierte Erste-Hilfe-Kursen und Fortbildungsmaßnahmen.

Kompetenzen

medizinische Rettungshandlungen

einfache Maßnahmen

erweiterte Maßnahmen

selbstständige unter Aufsicht eines Arztes

einfache Maßnahmen nach dem Gesetz

Erste Hilfe

qualifizierte Erste Hilfe ◦ also etwa die Lagerung des Patienten, das Freimachen der Atemwege, die Wundversorgung, die Blutstillung, die Schienung von Gelenk- und Wirbelsäulenverletzungen, die einfache Reanimation ohne Hilfsmittel, die Hilfe bei einer Geburt

erweiterte Maßnahmen nach der Verordnung des Gesundheitsministers vom 29. Dezember 2006

die Lagerung und Schienung mit spezieller Medizintechnik, das Freimachen der Atemwege mit Hilfe von Hilfsmitteln wie dem Guedel- oder Wendeltubus oder der Koniotomie, die Reanimation mit Defibrillation, das Legen von intravenösen und intraossären Zugängen, die Sicherung der Atemwege durch eine endotracheale Intubation ohne Relaxanzien, Messung und Überwachung von Vitalwerten mit Hilfe von technischen Geräten, wie dem EKG oder dem Blutzuckermessgerät

erweiterte Maßnahmen 2 (* = nur unter Aufsicht)

1) Acidum acetylsalicylicum

2)Amiodaroni hydrochloridum

3)Atropini sulfas 4)Captoprilum 5)Clemastinum 6)Diazepamum 7)Epinephrinum 8)Flumazenilum 9)Furosemidum 10)Glucagonhydr

ochloride 11)Glucosum20

19)Midazolam* 20)Metoclopramid

um 21)Morphini sulfas 22)Naloxoni

hydrochloricum 23)Natrii

chloridum 0,9% 24)isotonisch-

physiologische Elektrolytlösung

25)Salbutamol 26)Solutio Ringeri 27)Sauerstoff 28)Clonazepamu

m 29)Drotaverini

hydrochloridum

12)Glucosum 5%

13)Glyceroli trinitras 14)Hydrocortisonum 15)Methylprednisolone 16)Magnesii sulfas 17)Ketoprofenum 18)Lidocainum hydrochloricum

erweiterte Maßnahmen 3 (nur unter Aufsicht eines Arztes

endotracheale Intubation in übrigen Fällen als dem Herz-Kreislauf-Stillstands unter Anwendung von Relaxanzien oral oder nasal

äußere Kardioversion Assistenz bei kleinen chirurgischen Eingriffen

(Nähen, Legen von Drainagen) und anderen medizinischen Eingriffen

Anlegen eines Blasenkatheters Anlegen einer Magensonde und

Magenspülung Verabreichung übriger nicht freigegebener

Medikamente

E. Einheiten

Struktur

Einheiten des Rettungsdienstes

bodengebunden

grundlegende spezialisierte

Luftrettung

Rettungsstelle

Rettungsstelle

Schnittstelle zwischen Rettungsdienst und Krankenhaus

Minimalanforderungen ◦ Bereiche Erstein-

schätzung, Regis-tratur und Aufnahme

◦ Behandlung und Rettung,

Überwachung

◦ vorübergehende Intensivstation

◦ Landeplatz

◦ adäquates Personal

grundlegende Einheiten– der deutsche RTW

nichtärztliches Rettungsmittel

normgemäße Ausstattung gesetzlich vorgesehen (EN 1789:2009)

zwei Medizinische Retter oder Rettungs-krankenschwester

mit einem (P) gekennzeichnet

spezialisierte Einheiten – der deutsche NAW

ein Notarzt und zwei Medizinische Retter/ Rettungs-krankenschwester

normgemäße Ausst.

Stationssystem

Luftrettung

Notarzt

Pilot

Medizinischer Retter

unterstehen dem Gesundheitsminister

F. Organisation

Zusammenfassung

Planung, Organisation, Durchführung und Aufsicht durch den Wojewoden

alle drei Jahre Plan der Wojewodschaft über die Durchführung des Rettungsdienstes

Leitstellen

Hilfsfristen

G. Krisenleitung

Zusammenfassung

Zentren und Behörden der Krisenleitung in der Wojewodschaft ◦ Aufsicht über die Arbeit der Leitstellen; ◦ Koordination der einzelnen Leistellen, wenn es zu

Überschneidungen im Zuständigkeitsbereich kommt; ◦ Leitstellen zu informieren und inhaltlich zu helfen; ◦ Teilnahme in Einheiten der Krisenreaktion ◦ in 24 Stunden Schichten arbeiten

Katastrophenfall ◦ Katastrophenschutzgesetz ◦ Zuständigkeiten Staat: Koordination, Überwachung, Leitung Wojewodschaft, Kreis, Gemeinde: Koordination, Abwehr-

Vorbeuge- und Aufbaumaßnahmen

H. Finanzierung

Grundsatz

NFZ

klinische

Maßnahmen

Staatshaushalt

Rettungsdienst

Verwaltung NFZ

Abbildungsverzeichnis

Folie 5, 6, 26 – 30 www.rat-med.pl Folie 7 merchantcircle.com Folie 14 links oben to-misja.pl Folie 31 Centrum Rozwoju Osobowości BSDB Life coaching – firmy.net Folie 35 happysenior.pl