Post on 12-Jan-2016
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seit Januar 2012 in Heiligenhaus
Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
„Unterstützung der Kinder um eine gelingende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten“
Schulsozialarbeit: für das Gymnasium und alle Heiligenhauser Grundschulen zuständig, vor Ort an der Schule aktiv, persönlicher Kontakt, Bindeglied, Hemmschwellenabbau, Begleitung, Teil des Systems, Projekte, Prävention...
BTPaket:Information, Beratung, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Anträge...
(berechtigt sind: SGB II (ALGII o. Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe, §2 AsylbLG), Wohngeld o. KiZ (Kinderzuschlag))
Antrag (bei Jobcenter o. Sozialamt) stellen – Bewilligung – Auszahlung !
Kontakt:Jugendamt Heiligenhaus
Büro für Bildung und Teilhabe / SchulsozialarbeitHunsrückstraße 35 in 42579 Heiligenhaus02056 / 922 491 schulsozialarbeit@heiligenhaus.de
Frau Nicole Meschede n.meschede@heiligenhaus.de Frau Jasmin Reimann j.reimann@heiligenhaus.de
Was?Kinder
in:Schüler u 25 J.
Kinderbis 18 J.
Wie viel? Voraussetzung Wie?
Schul-bedarf
100€ pro Schuljahr (70€ zum 1.8. 30€ zum 1.2.)
Besuch einer allgemein-/
berufsbildenden Schule
Auf Antrag für Wohngeld + KiZ,
ALG II automatisch
Aus-flüge
Kitas
Tatsächliche Kosten
der Ausflüge in voller Höhe
Fahrten und Ausflüge, die von einer Schule
oder Kindertageseinrichtung
veranstaltet werden
Auf Antrag Direktüberweisung
der Kosten an Träger
Schüler-fahrten
Kosten, die nicht durch andere oder den Regelbedarf
gedeckt sind
Besuch einer allgemein-/
berufsbildenden Schule
Auf Antrag Überweisung der
Geldleistung
Lern-förder-
ung
Angemessene, ortsübliche Kosten für Lernförderung in
voller Höhe
Angebote bei geeigneten Anbietern
Auf Antrag Kostenübernahme durch Abrechnung
mit Träger / Anbieter
Mittag-essen
Kitas o. Kinder- tages-pflege
Kosten für
Mittagessen, aber 1€ Eigenanteil
Gem. Mittagessen wird in Schulen o Kita-/pflege
angeboten
Auf Antrag Kostenübernahme durch Abrechnung
mit Träger / Anbieter
Teilhabe an Sport u Kultur
10€ pro Monat
Angeleitete Angebote im Bereich Sport und Kultur
bei geeigneten Anbietern
Auf Antrag Kostenübernahme durch Abrechnung
mit Träger / Anbieter