Statische-Berechnung für Doppel- Carport Stuttgart … · maximale Schneelast auf dem Dach von s 1...

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Statische-Berechnung für Doppel-Carport Stuttgart

Bauplan / Bauanleitung

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Doppel-Carport Stuttgart

NORDCAD BAUPLANUNG GMBH, GÖHRENER CH. 5a, 17348 WOLDEGK, TEL. 03963/211353 Seite: 2 Auftrag: 0757

INHALTSVERZEICHNIS

Lastannahmen: Seite 4 Variante mit Wandverkleidungen: Gesamtsystem: Seite 5 Fundamente: Seite 56 Positionsplan: Seite 63 Variante ohne Wandverkleidungen: Gesamtsystem: Seite 64 Fundamente: Seite 108 Positionsplan: Seite 112 Schlussblatt: Seite 113

VORBEMERKUNGEN

Der Statischen Berechnung liegen der Entwurf des Auftraggebers sowie die derzeit gültigen DIN-Bestimmungen zugrunde. Es ist die Errichtung eines Flachdachcarports mit einer Bedachung aus Aluminiumtrapezprofil- oder Kunststoffwellplatten geplant. Die Berechnung gilt für eine maximale Schneelast auf dem Dach von s1 = 1,05 kN/m². Damit ist die Aufstellung in folgenden Höhenlagen über NN möglich: Schneelastzone 1 bis 705 m, Schnellastzone 1a bis 600 m, Schneelastzone 2 bis 425 m, Schneelastzone 2a bis 350 m und Schneelastzone 3 bis 305 m über NN. Mit dieser Schneelastannahme ist die Aufstellung auch im Norddeutschen Tiefland zulässig (Höhenlage dort unter 285 m NN), wo eine Schneelast in Höhe des 2,3-fachen charakteristischen Wertes als Sonderlastfall (Umrechnung auf LF H: 0,8 x 0,85 x 2,3/1,5 = 1,04 kN/m² für Schneelastzone 2) zu berücksichtigen ist. Weiterhin ist zu beachten, dass für die Windlast Zone 2, Binnenland, vorausgesetzt wurde. Damit ist die Verwendung der Statik in den Zonen 3 und 4 und im Küstenstreifen von Zone 2 nicht möglich. Die ausreichende Tragfähigkeit der Dachdeckung ist anhand von Herstellerangaben zu prüfen. Die Stützen an der Einfahrt werden durch Leimholzbögen ersetzt. Der Carport ist in zwei Varianten (mit oder ohne Verkleidung durch Wandelemente) erhältlich, dementsprechend ist die Statik infolge der unterschiedlichen statischen Systeme und Lasten in zwei Abschnitte geteilt. Bei der verkleideten Variante ist auch eine ein- oder zweiseitige Teilverkleidung zulässig. Der lichte Stützenabstand beträgt 1,30 m, die Höhe bis UK Sattelbalken ca. 2,03 m. Das Dachgefälle wird durch keilförmige Ausbildung der Sattelbalken hergestellt. Die Aussteifung der Pfetten erfolgt über einen Windverband (20/95 mm), der Anschluß der Pfetten an die Unterkonstruktion mittels Winkelverbindern. Die Sattelbalken werden auf Stützenausklinkungen gelagert und mittels Bolzen M12 und Dübeln besonderer Bauart gesichert. Die Stabilität des Gesamtsystems wird durch Querkopfbänder an allen Hauptstützen (außer am hinteren Stützenpaar, wenn die Rückwand verkleidet wird), Einspannung aller Stützen (Eckstützen in Längsrichtung, Haupt-Innenstützen und Rückwand–Innenstützen in Querrichtung, in den Positionsplänen dargestellte Einbaurichtung der Pfostenanker beachten) sowie Wandverbände aus Windrispenband im letzten Stützenfeld gewährleistet. Die Wandelemente können nicht zur Aussteifung herangezogen werden, da sie nicht über die erforderliche Steifigkeit verfügen. Die Querkopfbänder werden z. T. über Wechsel an die Pfetten angeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass die Wandverbände aus Windrispenbändern beim Aufbau durch die Käufer nicht vorschriftsmässig gespannt werden können. Aus diesem Grunde werden sie in Position 1 lediglich als horizontales Federlager an den Knoten 36 und 136 berücksichtigt. Für die Bemessung der Fundamente werden hin-

NORDCAD BAUPLANUNG GMBH, GÖHRENER CH. 5a, 17348 WOLDEGK, TEL. 03963/211353 Seite: 3 Auftrag: 0757 gegen in Nebenrechnung die Schnittkräfte bei voller Wirksamkeit des Verbands ermittelt, da diese ungünstiger für die betreffenden Fundamente sind. Die Wandverbände aus Windrispenband dürfen entfallen, wenn der Carport ohne Rückwand oder in Windzone 1 bei einer maximalen Schneelast von 0,75 kN/m² aufgestellt wird, nähere Erläuterungen hierzu siehe Seite 53. In diesem Fall sind alle Pfostenanker an den Hauptstützen mit den Laschen in Längsrichtung einzubauen. Wegen der Komplexität des Systems erfolgt die Berechnung als räumliches Stabwerk. Wegen des großen Ausgabeumfangs werden die Schnittkräfte nicht beigefügt, können aber auf Wunsch vorgelegt werden. Der Nachweis der Verbindungsmittel ist nicht Gegenstand des Auftrags. Alle Anschlüsse sind herstellerseitig für die auf den Seiten 55 und 107 angegebenen Kräfte zu bemessen. Sofern die Verbindungsmittel nicht in erforderlicher Zahl untergebracht werden können, sind die betreffenden Querschnittsabmessungen zu erhöhen. Es wird darauf hingewiesen, dass besonders bei der verkleideten Variante erhebliche abhebende Lasten aus Wind auftreten können (max. 6,7 kN an Innenstützen mit Windverbandsanschluß). Die Stützen werden mit besonders schweren H-Pfostenankern und Dübeln besonderer Bauart entsprechend dem Detail auf Seite 54 in die Fundamente eingespannt. Die Fundamente sind mindestens in Betonfestigkeitsklasse C20/25 herzustellen und konstruktiv zu bewehren. Oberkante Fundament entspricht Oberkante Fahrbahn. Alle Hölzer entsprechen der Sortierklasse S10 (Ausnahme: Bogen und Stützen aus BS11). Baugrund: Dem Aufsteller liegt kein Baugrundgutachten vor. Es wird eine zulässige Bodenpressung von ps ≥ 150 kN/m² sowie ein innerer Reibungswinkel des Baugrunds von mindestens 30° (z. B. sandiger Kies) sowohl oberhalb als auch unterhalb der Fundamentsohle (für Nachweise der Fundamenteinspannung im Erdreich nach Sulzberger und Steckner) angenommen. Letzteres bedeutet, dass auch neben dem Fundament mit gut verdichtungsfähigem Material zu verfüllen und ausreichend zu verdichten ist! Diese Annahme ist vor Baubeginn verantwortlich auf der Baustelle zu prüfen. Die Gründung hat grundsätzlich auf ausreichend tragfähigem Baugrund zu erfolgen. Nicht tragfähige Schichten sind auszubauen und durch Magerbeton bzw. ausreichend verdichtete Kiessandpolster zu ersetzen.