Post on 29-Jan-2016
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Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Umgang mit erkrankten MitarbeiternUmgang mit erkrankten Mitarbeitern
Reinbek – 7. Juli 2010Reinbek – 7. Juli 2010
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
I.I. Mitteilungs- und NachweispflichtenMitteilungs- und Nachweispflichten
II.II. Fragen der EntgeltfortzahlungFragen der Entgeltfortzahlung
III.III. Handlungsoptionen während der Handlungsoptionen während der ArbeitsunfähigkeitArbeitsunfähigkeit
IV.IV. Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventivpflichtenund Präventivpflichten
V.V. Krankheitsbedingte KündigungKrankheitsbedingte Kündigung
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
I. I. Mitteilungs- und NachweispflichtenMitteilungs- und Nachweispflichten
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Anzeige über AU und voraussichtliches BestehenAnzeige über AU und voraussichtliches Bestehen
unverzüglich (§ 5 Abs. 1 EfzG)unverzüglich (§ 5 Abs. 1 EfzG)
ohne schuldhaftes Zögernohne schuldhaftes Zögern
bei Verstoß: Abmahnungsmöglichkeitbei Verstoß: Abmahnungsmöglichkeit
Form:Form: nicht vorgegeben (telefonisch, Email, Kollegen)nicht vorgegeben (telefonisch, Email, Kollegen)
Übermittlungsrisiko:Übermittlungsrisiko: ArbeitnehmerArbeitnehmer
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
wenn AU länger als 3 wenn AU länger als 3 KalenderKalendertage:tage:
Vorlage am Folgetag des 3. Tages Vorlage am Folgetag des 3. Tages (§ 3 Abs. 1 EfzG)(§ 3 Abs. 1 EfzG)
Frist durch abweichende Vereinbarung verkürzbarFrist durch abweichende Vereinbarung verkürzbar
ggf. bis Ende Erkrankungstag ggf. bis Ende Erkrankungstag (Arzt erreichbar?(Arzt erreichbar?
Regelung denkbar durch AV, BV, TVRegelung denkbar durch AV, BV, TV
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Prognoserisiko Prognoserisiko ArbeitgeberArbeitgeber
falls AU-Bescheinigung abgelaufen und nicht genesenfalls AU-Bescheinigung abgelaufen und nicht genesen
neue AU möglichneue AU möglich
Frist:Frist: keine gesetzlichekeine gesetzliche
h.M.:h.M.: wieder 3 Kalendertage nach Ende wieder 3 Kalendertage nach Ende der Vor-AUder Vor-AU
aber:aber: unverzügliche Mitteilung der Fortdauerunverzügliche Mitteilung der Fortdauer
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
rückwirkende AU-Bescheinigung rückwirkende AU-Bescheinigung
• grundsätzlich möglichgrundsätzlich möglich
• grundsätzlich kein Anhalt für missbräuchliche grundsätzlich kein Anhalt für missbräuchliche Gestaltung/Gefälligkeit Gestaltung/Gefälligkeit
• nur ausnahmsweise Indiz für Missbrauchnur ausnahmsweise Indiz für Missbrauch
• selten ausreichende Grundlage für selten ausreichende Grundlage für Abmahnung/KündigungAbmahnung/Kündigung
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Zugangsrisiko für AUZugangsrisiko für AU ArbeitnehmerArbeitnehmer
wenn Hilfsperson/Übermittlungsmedium versagtwenn Hilfsperson/Übermittlungsmedium versagt
PflichtenverstoßPflichtenverstoß
AbmahnungsmöglichkeitAbmahnungsmöglichkeit
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Falls im Wiederholungsfall Kündigung nach Falls im Wiederholungsfall Kündigung nach Abmahnung(en):Abmahnung(en):
AbwägungsentscheidungAbwägungsentscheidung
Überlegungspunkte:Überlegungspunkte:
• Intensität der durch Unzuverlässigkeit Intensität der durch Unzuverlässigkeit verursachten Ablaufstörungenverursachten Ablaufstörungen
• u.U. Rückschluss auf generelle Unzuverlässigkeitu.U. Rückschluss auf generelle Unzuverlässigkeit
• Dauer des Arbeitsverhältnisses, SozialdatenDauer des Arbeitsverhältnisses, Sozialdaten
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Arbeitsunfähigkeit im Ausland (§ 5 Abs. 2 EfzG):Arbeitsunfähigkeit im Ausland (§ 5 Abs. 2 EfzG):
erhöht wieder den Urlaubsansprucherhöht wieder den Urlaubsanspruch
sichert Entgeltfortzahlungsichert Entgeltfortzahlung
Verfahren abhängig von AufenthaltsortVerfahren abhängig von Aufenthaltsort
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Arbeitsunfähigkeit im EWR-Ausland und bei Arbeitsunfähigkeit im EWR-Ausland und bei Sozialabkommen:Sozialabkommen:
AN informiert den örtlichen AN informiert den örtlichen SozialversicherungsträgerSozialversicherungsträger
Träger informiert heimische KrankenkasseTräger informiert heimische Krankenkasse
Krankenkasse informiert ArbeitgeberKrankenkasse informiert Arbeitgeber
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Arbeitsunfähigkeit im übrigen Ausland:Arbeitsunfähigkeit im übrigen Ausland:
wie Inlandwie Inland
deutsche KK ist an ärztliche Feststellungen deutsche KK ist an ärztliche Feststellungen gebunden, sofern nicht eigener gebunden, sofern nicht eigener Vertrauensarzt im Ausland untersucht hatVertrauensarzt im Ausland untersucht hat
identischer Beweiswert wie Inlands-AUidentischer Beweiswert wie Inlands-AU
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Zweifel am Bestehen der AU:Zweifel am Bestehen der AU:
Einschaltung des MDK über KKEinschaltung des MDK über KK
keine Angabe von Gründen erforderlichkeine Angabe von Gründen erforderlich
KK/MDK zur Gutachtenerstattung KK/MDK zur Gutachtenerstattung verpflichtetverpflichtet
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Zweifel an AU insbesondere bei:Zweifel an AU insbesondere bei:
häufiger Kurzzeit-AU, insbesondere häufiger Kurzzeit-AU, insbesondere montags und freitagsmontags und freitags
AU durch bekannte AU durch bekannte „Krankschreibungsärzte“„Krankschreibungsärzte“
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Untersuchung durch MDK:Untersuchung durch MDK:
„„unverzügliche“ Untersuchungunverzügliche“ Untersuchung
in der Praxis selten unter 2 Wochenin der Praxis selten unter 2 Wochen
bei Nichterscheinen Indizwirkung der AU bei Nichterscheinen Indizwirkung der AU erschütterterschüttert
Ergebnismitteilung an KK Ergebnismitteilung an KK AG AG
Zweitgutachten möglichZweitgutachten möglich
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Falls MDK-Ergebnis AU nicht stützt:Falls MDK-Ergebnis AU nicht stützt:
Rückforderung der Efz nach § 812 ff. BGBRückforderung der Efz nach § 812 ff. BGB
u.U. Schadensersatz ggü. Arbeitnehmeru.U. Schadensersatz ggü. Arbeitnehmer
u.U. Schadensersatz ggü. Arztu.U. Schadensersatz ggü. Arzt
ggf. Abmahnung/Kündigungggf. Abmahnung/Kündigung
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Sonderprobleme:Sonderprobleme:
• „„Gesundschreibung“Gesundschreibung“
• Meldung nach 6 Wochen AU?Meldung nach 6 Wochen AU?
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
II. II. Fragen der EntgeltfortzahlungFragen der Entgeltfortzahlung
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Entgeltfortzahlungspflicht:Entgeltfortzahlungspflicht:
DauerDauer 6 Wochen nach Erkrankung6 Wochen nach Erkrankung
danachdanach KrankengeldanspruchKrankengeldanspruch
Ausnahme:Ausnahme: erste vier Wochen des Arbeitsverhältnisseserste vier Wochen des Arbeitsverhältnisses
(§ 3 Abs. 3 EfzG)(§ 3 Abs. 3 EfzG)
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Entgeltfortzahlungspflicht bei Folgeerkrankung:Entgeltfortzahlungspflicht bei Folgeerkrankung:
wenn zusammenhangslos mit Ersterkrankungwenn zusammenhangslos mit Ersterkrankung neue 6 Wochen Efz-Pflichtneue 6 Wochen Efz-Pflicht
Beweislast:Beweislast: ArbeitnehmerArbeitnehmer
wenn im Zusammenhang mit Ersterkrankungwenn im Zusammenhang mit Ersterkrankung keine Efz-Pflicht keine Efz-Pflicht
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Berechnung des Entgelts:Berechnung des Entgelts:
• regelmäßige Vergütung ohne Überstundenregelmäßige Vergütung ohne Überstunden
• bei ergebnisorientierter Arbeit Vergütung nach bei ergebnisorientierter Arbeit Vergütung nach regelmäßigem Durchschnittregelmäßigem Durchschnitt
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
III. III. Handlungsoptionen während/nach der AUHandlungsoptionen während/nach der AU
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
• eigene Nachforschungeneigene Nachforschungen
• KontaktaufnahmeKontaktaufnahme
• KrankenrückkehrgesprächeKrankenrückkehrgespräche
• zulässige Fragenzulässige Fragen
• Aufdecken von SimulationAufdecken von Simulation
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
IV. IV. Betriebliches EingliederungsmanagementBetriebliches Eingliederungsmanagement
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
• Rechtsgrundlage § 84 Abs. 2 SGB IXRechtsgrundlage § 84 Abs. 2 SGB IX
• in Kraft seit 01.05.2004in Kraft seit 01.05.2004
• standardisiertes Verfahren zur Überwindung der standardisiertes Verfahren zur Überwindung der ArbeitsunfähigkeitArbeitsunfähigkeit
• ohne AN-Zustimmung nicht möglichohne AN-Zustimmung nicht möglich
• Rechtsprechung hierzu mittlerweile gefestigtRechtsprechung hierzu mittlerweile gefestigt
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
länger als 6 Wochen im Jahr arbeitsunfähiglänger als 6 Wochen im Jahr arbeitsunfähig
Verpflichtung zur Durchführung des BEMVerpflichtung zur Durchführung des BEM
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
AU länger als 6 WochenAU länger als 6 Wochen
im Einvernehmen mit im Einvernehmen mit AN BEM durchführenAN BEM durchführen
falls AN nicht falls AN nicht einverstandeneinverstanden
Ablehnung dokumentierenAblehnung dokumentieren kein BEM !!!kein BEM !!!
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
AN einverstandenAN einverstanden
Abstimmung von Abstimmung von Maßnahmen mit BR Maßnahmen mit BR
und SBVund SBV
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
• keine Festlegung auf Maßnahmen durch Gesetzkeine Festlegung auf Maßnahmen durch Gesetz
• „„freie Hand“ für Akteurefreie Hand“ für Akteure
• ergebnisoffener Suchprozess ergebnisoffener Suchprozess
• EffektivitätskontrolleEffektivitätskontrolle
• Umsetzungsverpflichtung bei positivem ErgebnisUmsetzungsverpflichtung bei positivem Ergebnis
• kein Ausschluss vernünftiger Optionenkein Ausschluss vernünftiger Optionen
• AufforderungsverpflichtungAufforderungsverpflichtung
• InitiativpflichtInitiativpflicht
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Mögliche Maßnahmen:Mögliche Maßnahmen:
• BeeinträchtigungsanalyseBeeinträchtigungsanalyse
• Perspektivgespräch / EinsatzwünschePerspektivgespräch / Einsatzwünsche
• medizinische Begleitung / Vertrauensarztmedizinische Begleitung / Vertrauensarzt
• ArbeitsplatzumgestaltungArbeitsplatzumgestaltung
• technische Analysentechnische Analysen
• arbeitstechnische Hilfsmittelarbeitstechnische Hilfsmittel
• Mitarbeiterschulung („Rückenschule“)Mitarbeiterschulung („Rückenschule“)
• u.v.a.m.u.v.a.m.
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Auswirkung unzureichenden/unterlassenen BEMs:Auswirkung unzureichenden/unterlassenen BEMs:
1.1. negative gesundheitliche Prognosenegative gesundheitliche Prognose
2.2. erhebliche Beeinträchtigungerhebliche Beeinträchtigungbetrieblicher Interessenbetrieblicher Interessen
3.3. InteressenabwägungInteressenabwägung
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Taktische Erwägungen:Taktische Erwägungen:
• Erstellen einer BEM-Richtlinie (ggf. mit BR)Erstellen einer BEM-Richtlinie (ggf. mit BR)
• nominale Bestellung eines Betriebsarztesnominale Bestellung eines Betriebsarztes
• MitarbeiterinformationMitarbeiterinformation
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Sonderproblematik:Sonderproblematik:
AN verweigert BEM AN verweigert BEM
• keine Teilnahmepflichtkeine Teilnahmepflicht
• keine Pflicht zur Offenbarung von Krankheitenkeine Pflicht zur Offenbarung von Krankheiten
• aber: aber: auch Berücksichtigung in der auch Berücksichtigung in der InteressenabwägungInteressenabwägung
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
ArbeitnehmerArbeitnehmer ArbeitgeberArbeitgeber
• soziale Gesichtspunktesoziale Gesichtspunkte
• (Mit-)Verursachung(Mit-)Verursachung
• BetriebsgrößeBetriebsgröße
• finanzielle Belastbarkeit AGfinanzielle Belastbarkeit AG
• Wille zum BEMWille zum BEM
• Verweigerung AN zur Verweigerung AN zur Teilnahme am BEM Teilnahme am BEM
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
V. V. Krankheitsbedingte KündigungKrankheitsbedingte Kündigung
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Krankheitsbedingte Kündigung:Krankheitsbedingte Kündigung:
Drei HauptfälleDrei Hauptfälle
DauererkrankungDauererkrankunghäufige Kurzerkrankunghäufige Kurzerkrankung
(Leistungsmin-(Leistungsmin-derung)derung)
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Grundprüfungsschema immer gleich:Grundprüfungsschema immer gleich:
1.1. negative gesundheitliche Prognosenegative gesundheitliche Prognose
2.2. erhebliche Beeinträchtigungerhebliche Beeinträchtigungbetrieblicher Interessenbetrieblicher Interessen
3.3. InteressenabwägungInteressenabwägung
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Dauererkrankung:Dauererkrankung:
• ursächlich i.d.R. eine einzige Erkrankungursächlich i.d.R. eine einzige Erkrankung
• Entscheidung häufig durch ein ärztliches Entscheidung häufig durch ein ärztliches GutachtenGutachten
• Problem bei der Prüfung der Beeinträchtigung Problem bei der Prüfung der Beeinträchtigung betrieblicher Interessen:betrieblicher Interessen:
Entfall der EntgeltfortzahlungspflichtEntfall der Entgeltfortzahlungspflichtnach 6 Wochennach 6 Wochen
geminderte Kostenbelastunggeminderte Kostenbelastung
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Häufige Kurzerkrankungen:Häufige Kurzerkrankungen:
• häufigste Variante der krankheitsbedingten häufigste Variante der krankheitsbedingten KündigungKündigung
• viele Detailproblemeviele Detailprobleme
• dadurch oft ungewisser Verfahrensausgangdadurch oft ungewisser Verfahrensausgang
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Prüfungsschema erweitert:Prüfungsschema erweitert:
1.1. negative gesundheitliche Prognosenegative gesundheitliche Prognose
(1) (1) indizielle Prognoseindizielle Prognose
(2) (2) Widerlegung möglichWiderlegung möglich
(3) (3) ggf. Gegenbeweisggf. Gegenbeweis
2.2. erhebliche Beeinträchtigungerhebliche Beeinträchtigungbetrieblicher Interessenbetrieblicher Interessen
3.3. InteressenabwägungInteressenabwägung
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Indizielle Prognose:Indizielle Prognose:
• offiziell keine typisierte Festlegungoffiziell keine typisierte Festlegung
• Praxis:Praxis:
mehr als mehr als 30 Tage 30 Tage ArbeitsunfähigkeitArbeitsunfähigkeit(durchgehend oder in der Summe)(durchgehend oder in der Summe)
in den vergangenen in den vergangenen 3 Jahren3 Jahren
• aber: aber: EinzelfallbetrachtungEinzelfallbetrachtung
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Widerlegung der Negativprognose:Widerlegung der Negativprognose:
• AN legt Erkrankungen dar (Krankenkassenauszug)AN legt Erkrankungen dar (Krankenkassenauszug)
• AN erklärt (laienhaft), warum deshalb keine AN erklärt (laienhaft), warum deshalb keine Erkrankung mehr zu erwartenErkrankung mehr zu erwarten(„ausgeheilt“)(„ausgeheilt“)
• sofern Laiensachverstand hierzu nicht ausreicht, sofern Laiensachverstand hierzu nicht ausreicht, Verweis auf behandelnde ÄrzteVerweis auf behandelnde Ärzte
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Gegenbeweis:Gegenbeweis:
ArbeitgeberArbeitgeber
durch:durch:
arbeitsmedizinisches Sachverständigengutachtenarbeitsmedizinisches Sachverständigengutachten
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen:Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen:
• (meist) finanzieller oder(meist) finanzieller oder
• tatsächlicher Arttatsächlicher Art
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Finanzielle Beeinträchtigungen:Finanzielle Beeinträchtigungen:
• EntgeltfortzahlungskostenEntgeltfortzahlungskosten
• Kosten von ArbeitsersatzKosten von Arbeitsersatz(Subunternehmer, Leiharbeitnehmer)(Subunternehmer, Leiharbeitnehmer)
• Schäden (Konventionalstrafen)Schäden (Konventionalstrafen)
• MaschinenstillstandMaschinenstillstand
• MehrarbeitsbelastungMehrarbeitsbelastung
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Häufigste Variante:Häufigste Variante:
• hohe Entgeltfortzahlungskostenhohe Entgeltfortzahlungskosten
• Faustformel: Faustformel: 20 % den Entgeltgesamtkosten20 % den Entgeltgesamtkosten
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Nach Vorstellung des BAG soll an dieser Stelle Nach Vorstellung des BAG soll an dieser Stelle berücksichtigt werden, ob der AG auf einem berücksichtigt werden, ob der AG auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz beschäftigen kann.leidensgerechten Arbeitsplatz beschäftigen kann.
• milderes Mittel gegenüber Beendigungskündigungmilderes Mittel gegenüber Beendigungskündigung
• keine Verpflichtung zum Freikündigenkeine Verpflichtung zum Freikündigen
• ggf. aber Verpflichtung zum Schaffen eines ggf. aber Verpflichtung zum Schaffen eines leidensgerechten Arbeitsplatzesleidensgerechten Arbeitsplatzes
• BEMBEM
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Interessenabwägung:Interessenabwägung:
ArbeitnehmerArbeitnehmer ArbeitgeberArbeitgeber
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
ArbeitnehmerArbeitnehmer ArbeitgeberArbeitgeber
• soziale Gesichtspunktesoziale Gesichtspunkte
• (Mit-)Verursachung(Mit-)Verursachung
• BetriebsgrößeBetriebsgröße
• finanzielle Belastbarkeit AGfinanzielle Belastbarkeit AG
??
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Krankheitsbedingte Kündigung vor den Arbeitsgerichten:Krankheitsbedingte Kündigung vor den Arbeitsgerichten:
• eher geringe Verfahrenszahleher geringe Verfahrenszahl
• hohe Vergleichsquotehohe Vergleichsquote
• schon erstinstanzlich geringe Erfolgsquoteschon erstinstanzlich geringe Erfolgsquoteaus AG-Sichtaus AG-Sicht
• vor LAG häufig „Zwangsvergleich“vor LAG häufig „Zwangsvergleich“
• Tendenz auch abhängig von BetriebsgrößeTendenz auch abhängig von Betriebsgröße
• Bewegung durch EuGH-Rechtsprechung zur Bewegung durch EuGH-Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei DauererkrankungUrlaubsabgeltung bei Dauererkrankung
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck
Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampRichter am ArbeitsgerichtRichter am Arbeitsgericht
Arbeitsgericht LübeckArbeitsgericht LübeckNeustraße 2aNeustraße 2a23568 Lübeck23568 Lübeck
Tel. (0451) 389 78 45Tel. (0451) 389 78 45Fax (0451) 389 78 50Fax (0451) 389 78 50
olaf.moellenkamp@arbgsh.landsh.deolaf.moellenkamp@arbgsh.landsh.dewww.olaf-moellenkamp.dewww.olaf-moellenkamp.de