WEG ZUM VERTRAG - AGREEMENT Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 |...

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WEG ZUM VERTRAG - AGREEMENT

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 1

Der Weg zum Vertrag bis zur Auszahlung der Startrate

K1-Zentren 3. Ausschreibung

ABLAUF NACH FÖRDERUNGSENTSSCHEIDUNG

www.ffg.at

1. Übermittlung des Vertragsentwurfs durch FFG

2. Erstellung des Zentrumsplans durch ZentrumErfüllung „Auflagen vor Vertrag“

3. Erstellung des Förderungsvertrags durch FFG /Länder

4. Erstellung eines Agreements durch Zentrum

5. Auszahlung der Startrate

Seite 3

1. VERTRAGSENTWURF

Der Vertragsentwurfs (= Förderungsanbot) der FFG enthält alle vertragsrelevanten Punkte wie:

• genehmigte Gesamtkosten und Bundesförderung• Förderungsquote• Zahlungsplan ( bei Kürzungen bitte vorab um Übermittlung des

überarbeiteten Kostenplans via eCall, Vorlage siehe Zentrumsplan)• alle Auflagen der Jury

Versand durch FFG via e-Call (neu) Annahme des Förderungsanbots innerhalb 4 Wochen via eCall (es können ggf. bestimmte Projektdaten noch korrigiert werden z.B.:

Ansprechperson, Bankverbindung).

Hinweis: Auf Grund des Auslaufens der FTE- Richtlinien müssen die Vertragsentwürfe noch 2014 versendet werden!

Seite 4

2. ZENTRUMSPLAN

Der Zentrumsplan ist Bestandteil des FFG- Förderungsvertrags.

Inhalt:

• Darstellung der Erfüllung der „Auflagen vor Vertrag“.• Erläuterung der Umsetzung etwaiger (weiterer) Auflagen und

Empfehlungen der Jury sowie möglicher daraus resultierender Änderungen gegenüber dem Förderungsansuchen.

• Kostenplan inkl. Projektliste (Annex 1) und Zielgrößen (Annex 2)

Vorlagen: Inhaltlicher Teil (word), Tabellenteil Annex 1+2 (excel) www.ffg.at/comet im COMET Downloadcenter/ Punkt 5 Weg zum Vertrag

Sprache: Englisch

Übermittlung via eCall (unter „Auflagen/ Überarbeitetes Förderungsansuchen hochladen)

Seite 5

3. FFG FÖRDERUNGSVERTRAG

Der Förderungsvertrag* entspricht inhaltlich dem Vertragsentwurf

Weitere Vertragsbestandteile:• Förderungsansuchen inkl. genehmigter Auflagen und Bedingungen der Förderungsempfehlung• Zentrumsplan (Anlage) • Allgemeinen Förderungsbedingungen (Anlage)*• COMET-Programmdokument (2013)*• Kostenleitfaden Version 1.4 *• Ausschreibungsleitfaden für K1-Zentren 3. Ausschreibung*• FTE Richtlinien (2007- verlängert bis Ende 2014)

Übermittlung des von der FFG unterzeichneten Vertrags in 2-facher Ausfertigung per Post Retournierung eines gegengezeichneten Exemplars an FFG

*) Die gekennzeichneten Dokumente sind auch in englischer Sprache verfügbar, verbindlich ist die deutsche Version.

Seite 6

4. AGREEMENT

Das Agreement regelt die Zusammenarbeit aller Partner.

Inhalt: • Klärung wichtiger Ziel-, Organisations- und Ablauffragen • Regelung der Rechte und Pflichten der Partner (insb. IPR‘s)• Haftungsregelungen, Ein- und Austritt von Partnern,• Überbindung wichtiger Vertragsbestandteile, etc.• Die FFG hat das Recht in relevanten Gremien ohne Stimmrecht teilzunehmen

- Für bestehende Zentren ist ein Amendment zu einem bereits bestehenden gültigen Agreement zulässig.

- Detailliertere Regelungen erfolgen in (bilateralen) Kooperations- bzw. Projektverträgen und dürfen dem Agreement nicht widersprechen!

Seite 7

AGREEMENT-LEITFADEN

• Leitfaden enthält wichtige Regelungsbereiche eines Agreements inklusive der zu überbindenden relevanten Vertragsbestandteile

• Hilfestellung zu Struktur und Aufbau• Mindestkriterien für IPR-Regelungen IPR- Sideletter enhält Best Practice Beispiel für Neuschutzrechte• Nicht zur unmittelbaren Übernahme geeignet sondern an eigene

Erfordernisse anzupassen!

Aktueller Leitfaden für COMET K1-Zentren 3.Call www.ffg.at/comet im Downloadcenter/Punkt 5 „Der Weg zum Vertrag“. Abstimmung des Agreements mit FFG vor Unterzeichnung (keine

rechtliche Prüfung) und Länder; die Kenntnisnahme der Länder ist mit diesen abzuklären!

Exkurs: Best Practice Beispiel für Neuschutzrechte

Grundsätzlich soll das Zentrum Eigentümer sein.

Unterschiedliche Regelungen ggf. nach Projektkategorien: 1. Strategische Projekte: • Rechte stehen dem Zentrum und ggf. den am jeweiligen Projekt beteiligten

Wissenschaftlichen Partner im Verhältnis der geleisteten Tätigkeit zu• Nutzungsrechte haben alle am Strategischen Projekt beteiligten Partner

2. Single Firm & Multi-firm Projekte • Eigentümer soll grundsätzlich das Zentrum sein, UP + WP haben

Nutzungsrechte innerhalb klar definierter Interessensbereiche (unentgeltlich, zeitlich unbegrenzt)

• Außerhalb hat Zentrum Recht zur Nutzung und Verwertung der Ergebnisse• (Methodische) Ergebnisse stehen dem Zentrum jedenfalls für

Eigenforschung (Auftragsforschung) zur Verfügung

5. AUSZAHLUNG DER STARTRATE

Voraussetzungen für Auszahlung:

• Vorliegen des unterzeichneten Förderungsvertrags• Erfüllung aller relevanten Auflagen „vor Startrate“.• Vorlage eines gültigen Agreements welches von

mindestens 50% der wissenschaftlichen und 50% der Unternehmenspartner unterzeichnet ist und mind. 50% der Partnerbeitragsleistungen abgedeckt sind

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 9