Wichtige Neuerungen in der Gymnasialschulordnung … · 1 Herzlich Willkommen zur Dienstbesprechung...

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Herzlich Willkommen

zur Dienstbesprechung für die Beratungslehrkräfte und SchulpsychologInnen in

Oberfranken

im Schuljahr 2017-18

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1. Begrüßung und kleine Vorstellungsrunde

2. Personelle Veränderungen

3. Tätigkeitsberichte 2016/17

4. Beratungsrelevante Informationen

5. Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen –

Jugendkontaktbeamte der Polizei

Tagesordnung

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Lehrergesundheit 2017/18

Team:

Knape, Regina; Schönberger, Martina; Durrschmidt, Uta;

Brönner, Andrea; Scholze-Starke, Anke;

Zenk, Rainer; Cortese, Sabine; Heim, Susanne; Schuckert,

Uwe; Wuttke, Dieter

Angebote:

Kollegiale Fallbesprechung, Supervision, Entspannung, …

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Regionalbeauftragte für Demokratie und

Toleranz (Extremismusprävention)

Ansprechpartner jetzt:

Steffen Biskupski

Nicola Rupprecht

erreichbar über die SB-Stelle

demokratie.toleranz@sb-ofr.de

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Beratungsrelevante

Informationen aus den

Schularten

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Bayerisches Landesamt für Schulen LAS

- Zeugnisanerkennungsstelle

- Stelle für Berufsqualifikationsfeststellung

- Übertragung von Aufgaben der Regierungen

zum 01.01.2018

- …

www.las-bayern.de

Sitz: Gunzenhausen

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Zeugnisanerkennungsstelle

Ab 01.August 2017

Standort Gunzenhausen: Afrika, Asien, arabische

Welt, Iran, Israel, Türkei, Lateinamerika,

Osteuropa

Standort München: Nord-, Mittel-, Süd-

Westeuropa, Australien, Kanada, Neuseeland,

USA

Lehramt an Grund- und Mittelschulen; Lehramt

an Gymnasien

Die Bescheide werden nicht mehr gesiegelt!

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Zeugnisanerkennungsstellewww.km.bayern.de/schueler/abschluesse/Zeugnisanerkennung.html

Merkblätter, Antragsformular, ….

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Schülerunterlagen § 37 BaySchO1.Schülerakt 2. Die Leistungsnachweise

a)Schülerstammblatt

b) – d) Zeugnisse (Abschluss-)

e) Zeugnisse

f) Schullaufbahnbogen

g) Notenbögen

h) Zwischenberichte

i)-k) „Förderung“

n) Schülerlisten

o) alle sonstigen ….

§ 38 Verwendung (wer, wann, wozu)

§ 39 Weitergabe (bei Schulwechsel: welche Schule, welche Unterlagen, ..)

§ 40 Aufbewahrung (§37,2,1 a – d: 50 Jahre; e bis o: ein Jahr; § 37,2,2 zwei Jahre

§ 41 Einsichtnahme (Schülerakt und Leistungsnachweise)

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Einsichtnahme Prüfungsunterlagen

§ 41 Abs. 1 BaySchO: Recht auf Einsichtnahme in die

schriftlichen Leistungsnachweise nach der

Abschlussprüfung.

Im Rahmen dieses Rechts auf Einsichtnahme besteht

grundsätzlich auch die Möglichkeit (ggf. gegen

Kostenerstattung) Ablichtungen relevanter Unterlagen zu

fertigen, wenn dies im Einzelfall geboten ist.

KMS vom 24.02.2017 an Eltern

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Einsicht in schulpsychologische Unterlagen:

Ein Gericht hat entschieden: Erziehungsberechtigte bzw.

Schüler haben ein Recht auf Einsicht und auch auf eine

Kopie/ Zusammenstellung der Ergebnisse!

Auch die Aushändigung der Testunterlagen (z.B. für den

Facharzt) ist möglich. Dabei besteht grundsätzlich auch

die Möglichkeit Ablichtungen ggf. gegen

Kostenerstattung zu fertigen.

Das verwaltungsverfahrensrechtliche Einsichtnahme-

und Vervielfältigungsrecht kann nicht vom Urheberrecht

des Verlages eingeschränkt werden.

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Ringbuch "Inklusion zum Nachschlagen"

Das Ringbuch "Inklusion zum Nachschlagen" möchte Lehrkräfte, Schulleitungen,

Schulaufsichten und schulische Partner in der Umsetzung der Inklusion

durch eine Zusammenstellung vielfältiger Informationen, Konzepte und Materialien

zum Thema "Inklusion" unterstützen. Es versteht sich - wie der Titel bereits deutlich macht –

als Nachschlagewerk, mit dessen Hilfe gezielt Begriffe geklärt und Fragen beantwortet

werden können. Die Zweiteilung in "Pädagogische Aspekte" und "Rechtliche Aspekte" ermöglicht

dabei ein Herangehen aus verschiedenen Blickwinkeln.

Das Ringbuch ist nicht abschließend, sondern wird in den nächsten

Jahren weiter ergänzt und möglichst jährlich aktualisiert.

E-Paper: Ringbuch "Inklusion zum Nachschlagen", Stand Juli 2015

pdf-Druckversion des Ringbuchs: "Inhaltsübersicht und Vorwort"

pdf-Druckversion des Ringbuchs: "Inklusion zum Nachschlagen" Teil A (Pädagogische Aspekte)

pdf-Druckversion des Ringbuchs: "Inklusion zum Nachschlagen" Teil B (Rechtliche Aspekte)

Ergänzung zu Teil B: Informationen zur Erbringung von ärztlich verordneten Therapien am Ort Schule

https://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/inklusion/materialien-und-praxistipps.html

14https://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/inklusion/materialien-und-praxistipps.html

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Schuldaten der Landkreise und

kreisfreien Städte vom ISB für

den Regierungsbezirk

Oberfranken Quelle: www.kis-schule-bayern.de

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Abschlüsse an allgemein bildenden Schulen 2016:

AbschlussartSchüler

gesamt

Geschlecht Staatsangehörigkeit

Jungen Mädchen Deutsch andere

ohne Abschluss 425 281 144 275 150

Förderschulabschluss 255 149 106 243 12

Mittelschulabschluss 746 462 284 633 113

Qualifizierender

Abschluss der

Mittelschule

1.377 842 535 1.290 87

Mittlerer

Schulabschluss

5.529 2.727 2.802 5.313 216

(allgemeine)

Hochschulreife

3.410 1.586 1.824 3.340 70

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2006/07 2016/17 Veränderung

insgesamt 10.954 8.332 -23,9%

Geschlechter

Jungen 5.711 4.192 -26,6%

Mädchen 5.243 4.140 -21,0%

Migrationshintergrund

Ja 629 1.269 +101,7%

Nein 10.325 7.063 -31,6%

Schularten

Grundschulen 10.474 7.933 -24,3%

Förderzentren 422 328 -22,3%

Freie Waldorfschulen 58 71 +22,4%

Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2006/07 - 2016/17:

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Einschulungs-

alter

5 Jahre u.

jünger

6 Jahre 7 Jahre u. älter

absolut 132 6.972 1.228

prozentual 1,6% 83,7% 14,7%

Alter der Schulanfängerinnen und Schulanfänger im Schuljahr 2016/17:

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Übertritt aus der Jahrgangsstufe 4 im Jahr 2016:

Ziel

insgesamt Geschlecht Staatsangehörigkeit

absolut prozentual Jungen Mädchen Deutsch andere

Mittelschule 2.416 30,5% 32,4% 28,5% 29,8% 44,6%

Realschule 2.119 26,7% 27,1% 26,3% 27,2% 16,1%

Gymnasium 3.115 39,3% 36,7% 41,9% 40,0% 23,8%

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Beratungsrelevante Änderungen der GrSO zum

01.08.2017:

KWMBl. Jahrgang 2017, Heftnummer 8, S. 271 ff.

§ 6 (2) Zwischeninformation in der zweiten vollen

Unterrichtswoche des Monats Januar mit den

Jahresfortgangsnoten in allen Fächern

evtl. Hinweis gemäß § 15 Abs. 6, 3

§ 15 In den Jahreszeugnissen der Regelklasse in der

Jahrgangsstufe 3 und 4 Vorrückungsvermerk

In Jahrgangsstufe 1 und 2 Vermerk nur wenn kein

Vorrücken, mit Begründung

Angabe der Gefährdung auch im Zwischenzeugnis

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Handreichung Kompetenzorientierter Unterricht:

Leistungen beobachten – erheben – bewerten

http:www.isb.bayern.de/grundschule/materialien/

Kompetenzorientierte Zeugnisaussagen und

Zeugnisformulierungen

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Änderungen der MSO

- Vorrückungsvermerk in den Jahreszeugnissen der

Regelklassen der Jahrgangsstufen 5 bis 8 und den

Jahreszeugnissen der Mittlere-Reife-Klassen 7 bis 9

- Angabe der Gefährdung im Zwischenzeugnis

- In den Jahrgangsstufen 9 und 10 gesondertes

Schreiben über die Gefährdung

- Regelklasse 9 ohne Erfolg bzw. Jahrgangsstufe 10

ohne Erfolg => Jahreszeugnis! (Entlasszeugnis entfällt)

- Jahrgangsstufe 5 dokumentiertes

Lernentwicklungsgespräch statt Zwischenzeugnis

möglich

- Neue Fächerbezeichnung für AWT, GSE und PCB

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In den Jahrgangsstufen 6 mit 10 der Mittelschule ist das

Lernentwicklungsgespräch anhand des

Zwischenzeugnisses als ergänzende Maßnahme

möglichKMS vom 06.07.2017

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Praxisklassen in Oberfranken

Mittelschule Bayreuth-St. Georgen

Hofecker-Mittelschule Hof

Jean-Paul-Mittelschule Wunsiedel

Praxisklassen in Bayern gesamt: 84

§ 22 MSO:

Schülerinnen und Schüler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr

sind und die eine Praxisklasse oder Übergangsklasse besuchen,

haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule

mit dem Bestehen einer theorieentlasteten Abschlussprüfung zu

erlangen.

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Probeunterricht

Grundlage für den Probeunterricht ab 2017

sind die im LehrplanPLUS für die Fächer

Deutsch und Mathematik ausgewiesenen

Inhalte und Kompetenzerwartungen.

Näheres im KMS vom 01.09.2017 mit

Verweis auf das KMS vom 01.09.2016

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Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9

Vermerk über die Berechtigungen des erfolgreichen

Abschlusses der Mittelschule

(neu: ohne Antrag!)

KMS vom 07.07.2017

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Genehmigung der Änderung der in der Stundentafel

festgelegten Fremdsprachen gem. § 15 Abs. 3 GSO

Bei Schülerinnen und Schülern aus dem Ausland, die in

die 8., 9. oder 10. Jahrgangsstufe eintreten wollen und

über keine 2. Fremdsprache verfügen:

- Ab der Jahrgangstufe 10 spätbeginnende

Fremdsprache wird angeboten

- Kein Unterricht in der 2. Fremdsprache in 8 und 9,

dafür Möglichkeit die Deutschkenntnisse zu vertiefen

(Aufsichtspflicht!)

- Wahl der in Anlage 3 GSO vorgesehenen

Fremdsprachen, wenn keine spätbeginnende

Fremdsprache möglich ist

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Art. 16 BayEUG:

Die Fachoberschule und die Berufsoberschule

Gemeinsamer Artikel

– Art. 17 BayEUG ist aufgehoben!

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Vorklassen an den Fachoberschulen

Zielgruppe

Das Angebot der Vorklasse richtet sich in erster Linie an Absolventen der Mittlere-

Reife-Klassen (M-Zug) der Mittelschule sowie aus der Wahlpflichtfächergruppe H

(H-Zweig) der Wirtschaftsschule. Darüber hinaus können künftig auch Bewerber aus

anderen Schularten sowie aus der Wahlpflichtfächergruppe M (M-Zweig) der

Wirtschaftsschule mit Eignungsbestätigung durch ein pädagogisches Gutachten

berücksichtigt werden.

Voraussetzung

ein mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in

den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder

ein mittlerer Schulabschluss ohne den erforderliche Notendurchschnitt, aber ein

pädagogisches Gutachten der Zubringerschule, das die grundsätzliche Eignung für

den Bildungsweg der Fachoberschule bestätigt.

Vor der Aufnahme soll ein ausführliches Beratungsgespräch stattfinden, um zu

klären, ob der Besuch der Vorklasse dem direkten Einstieg in die 11. Jahrgangsstufe

der FOS vorgezogen werden soll.

Quelle: Homepage MB Nordbayern

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Berufsintegrationsklassen an beruflichen Schulen im

Schuljahr 2017/18

- Zweijährige Integrationsmaßnahmen an Beruflichen Schulen für

berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge (16. – 21.

Lebensjahr ->bis 25. Lebensjahr möglich)

Berufsintegrationsvorklasse =BIK/V und

Berufsintegrationsklasse = BIK

- Einjährige Erweiterung der Pflegehelferausbildung an

Berufsfachschulen für Pflegehelferberufe für Asylbewerber und

Flüchtlingen an Berufsfachschulen

- Einjährige Erweiterung der

Heilerziehungspflegehelferausbildung an Fachschulen für

Heilerziehungspflegehilfe für Asylbewerber und Flüchtlinge

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AbschlussartSchüler

gesamt

Geschlecht Staatsangehörigkeit

Jungen Mädchen Deutsch andere

Mittelschulabschluss 364 263 101 277 87

Mittlerer

Schulabschluss

756 393 363 724 32

Fachhochschulreife 1.498 790 708 1.451 47

(fachgebundene)

Hochschulreife

222 93 129 216 6

Allgemein bildende Abschlüsse an beruflichen

Schulen 2016:

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http://perspektive-beruf-bayern.de/

Der Bayerische Weg

Lernen – Heranführen - AusbildenAllgemeinbildende Schulen

Basisangebot Berufsberatung

Berufsschule

Berufsintegrations-

klassen

Basisangebot Berufsberatung

Aktivierungsmaßnahmen (§45 SGB III)PerjuF, PerjuF-H, PerjuF W, PerF

Bayern-Turbo, Brückenjahr 21 Plus, lokale Maßnahmen

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme/Assistierte Ausbildung (Phase 1 )

Einstiegsqualifizierung

(ggf. mit Ausbildungsbegleitenden Hilfen)

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Assistierte

Ausbildung

(2. Phase)

Ausbildungs-

begleitende

Hilfen

Berufsaus-

bildung in

über-

betrieblichen

Werkstätten

Berufsbezogene

Sprachförderung BAMF

Fachklassen der

BerufsschuleÜbergangsklassen Regelklassen

Berufssprachliche

Zusatzförderung

BVJ/

BIJ (ESF)

Besondere

Sprachförderangebote

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Berufsorientierungsmodul Integration

Berufliches

Übergangsjahr

StMBW+BA

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Schulordnungen

BayEUG => BaySchO =>

Änderung der

Berufsfachschulordnung BFSO

Fachschulordnung FSO

Fachakademieordnung FAKO

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Inklusion an beruflichen Schulen

Schulversuch „Inklusive berufliche Bildung in Bayern –

IBB“ ist beendet.

Einführung des Schulprofils Inklusion für BS, BFS,

FöBS

Benennung von Ansprechpartnern für Inklusion

KMS vom 27.04.2017

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n Neues Video auf der Homepage des KM!

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http://www.lernen-lehren-helfen.daf.uni-

muenchen.de/ersthelferleitfaden/index.html

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Als Beigabe zu den Ergänzungslieferungen der Schulordnung - mit

Checklisten, ….

Ist nicht auf Bayern bezogen (Adressen!)

Auch als Buch erhältlich ISBN 978-3-556-07318-6

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Hinweis auf Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen der Staatlichen Schulberatungsstelle

für Oberfranken werden in FIBS und i.d.R. auf der

Homepage veröffentlicht:

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