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Personen- und Funktionsbezeichnungen stehen für alle Geschlechter gleichermaßen. X049_201901 txts Für Vermittler Seite 1 von 6 Spotlight. Wissenswertes im Fokus: SHUK: Beschleunigung von Versicherungskennzeichen-Meldungen an das Kraftfahrtbundesamt. Kundenflyer Wohnungs-Schutzbrief aktualisiert. Sommerpause in den SHUK-Sprechstunden und im Gewerbetalk. Leben: Neuer Soli-Rechner ab Anfang August, Neuigkeiten zu unseren Fondsprodukten sowie Informationen zu Mitbewerbern und aktuelle Webinartermine in der bAV KV: Mehr Services für Krankenzusatzversicherte, Neues Coachingangebot Onkologie und neue Druckstücke SHUK Beschleunigung von Versicherungskennzeichen- Meldungen an das Kraftfahrtbundesamt Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den GDV aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, wie Datenmeldung und die Datenqualität von Versicherungskennzeichen-Meldungen (VKZ-Meldungen) verbessert werden kann. Gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung § 26 (3) sind die Versicherer verpflichtet, die Halter- und Fahrzeugdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu melden. Hierbei sind nachfolgende Qualitätsmerkmale besonders zu berücksichtigen: 1. Meldung der Fahrzeugdaten zu VKZ 2. Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn (Ausgabe VKZ) und Meldung der Fahrzeugdaten 3. Gültigkeit / Plausibilität der gemeldeten Daten 4. Richtigkeit der eingetragen Fahrzeugklasse und Aufbauart 5. Angabe des Herstellernamens Besonders zu den Qualitätsmerkmalen Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und Meldung der Fahrzeugdaten hat das BMVI die klare Erwartungshaltung benannt, dass 99 % der Meldungen innerhalb von einer Woche zu erfolgen haben. Ordnungsbehörden müssten sich im Zuge der Unfallaufnahme und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten darauf verlassen können, dass diese Fahrzeuge bereits im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) erfasst seien, hieß es zur Begründung. Durchschnittlich erfolgen derzeit lediglich 80 % der Meldungen (aller Versicherer) zur Neuausgabe von VKZ innerhalb einer Woche. Nach Abstimmung des GDV mit den Versicherern präsentierte der Verband seine Einschätzungen mit entsprechendem Optimierungspotential dem BMVI. Die Verbesserung der Qualitätsmerkmale soll in erster Linie durch Optimierung der Prozesse bei den Versicherern, aber vor allem auch durch Information und Sensibilisierung des Vertriebs erreicht werden. Bei Angabe des Herstellernamens prüft der GDV die Möglichkeit, ob dieser nicht automatisiert ergänzt werden kann. Bei den Folienaufklebern für die Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) ist unser Prozess bereits durch die nachgelagerte Ausgabe des Kennzeichens so aufgestellt, dass die Meldung innerhalb einer Woche beim KBA ist. Mittelfristig soll der Prozess zur Ausgabe von Versicherungskennzeichen grundsätzlich überarbeitet werden und idealer Weise digital erfolgen. Hierfür benötigen wir allerdings ein bisschen Zeit. Deshalb benötigen wir für eine kurzfristige Verbesserung der Qualitätsmerkmale vor allem Ihre Unterstützung! Verkaufsinformation Ausgabe August 2020

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Personen- und Funktionsbezeichnungen stehen für alle Geschlechter gleichermaßen.

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Spotlight.

Wissenswertes im Fokus:

SHUK: Beschleunigung von Versicherungskennzeichen-Meldungen an das Kraftfahrtbundesamt. Kundenflyer Wohnungs-Schutzbrief aktualisiert. Sommerpause in den SHUK-Sprechstunden und im Gewerbetalk.

Leben: Neuer Soli-Rechner ab Anfang August, Neuigkeiten zu unseren Fondsprodukten sowie Informationen zu Mitbewerbern und aktuelle Webinartermine in der bAV

KV: Mehr Services für Krankenzusatzversicherte, Neues Coachingangebot Onkologie und neue Druckstücke

SHUK Beschleunigung von Versicherungskennzeichen-Meldungen an das Kraftfahrtbundesamt

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den GDV aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, wie Datenmeldung und die Datenqualität von Versicherungskennzeichen-Meldungen (VKZ-Meldungen) verbessert werden kann.

Gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung § 26 (3) sind die Versicherer verpflichtet, die Halter- und Fahrzeugdaten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu melden. Hierbei sind nachfolgende Qualitätsmerkmale besonders zu berücksichtigen:

1. Meldung der Fahrzeugdaten zu VKZ

2. Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn (Ausgabe VKZ) und Meldung der Fahrzeugdaten

3. Gültigkeit / Plausibilität der gemeldeten Daten

4. Richtigkeit der eingetragen Fahrzeugklasse und Aufbauart

5. Angabe des Herstellernamens

Besonders zu den Qualitätsmerkmalen Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und Meldung der Fahrzeugdaten hat das BMVI die klare Erwartungshaltung benannt, dass 99 % der Meldungen innerhalb von einer Woche zu erfolgen haben.

Ordnungsbehörden müssten sich im Zuge der Unfallaufnahme und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten darauf verlassen können, dass diese Fahrzeuge bereits im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) erfasst seien, hieß es zur Begründung.

Durchschnittlich erfolgen derzeit lediglich 80 % der Meldungen (aller Versicherer) zur Neuausgabe von VKZ innerhalb einer Woche.

Nach Abstimmung des GDV mit den Versicherern präsentierte der Verband seine Einschätzungen mit entsprechendem Optimierungspotential dem BMVI. Die Verbesserung der Qualitätsmerkmale soll in erster Linie durch Optimierung der Prozesse bei den Versicherern, aber vor allem auch durch Information und Sensibilisierung des Vertriebs erreicht werden. Bei Angabe des Herstellernamens prüft der GDV die Möglichkeit, ob dieser nicht automatisiert ergänzt werden kann.

Bei den Folienaufklebern für die Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) ist unser Prozess bereits durch die nachgelagerte Ausgabe des Kennzeichens so aufgestellt, dass die Meldung innerhalb einer Woche beim KBA ist.

Mittelfristig soll der Prozess zur Ausgabe von Versicherungskennzeichen grundsätzlich überarbeitet werden und idealer Weise digital erfolgen. Hierfür benötigen wir allerdings ein bisschen Zeit.

Deshalb benötigen wir für eine kurzfristige Verbesserung der Qualitätsmerkmale vor allem Ihre Unterstützung!

Verkaufsinformation Ausgabe

August 2020

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• Bitte füllen Sie den Versicherungsschein deutlich lesbar mit der korrekten Fahrzeugklasse, Hersteller, Fahrzeug-Identifizierungs-Nr., Name, Adresse und Geburtsdatum des Versicherungsnehmers aus.

• Bitte geben Sie die Durchschriften der Blockpolicen zu den ausgegebenen Versicherungskennzeichen schnellstmöglich an Operations-Inkasso-Mopedabwicklung.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Kundenflyer Wohnungs-Schutzbrief „Praktische Hilfe im Notfall.“

Informative Verkaufsunterlagen gehören zur perfekten Vorbereitung Ihres Kundengesprächs dazu.

Nutzen Sie dazu unseren überarbeiteten Kundenflyer F215_202006 „Praktische Hilfe im Notfall.“ Dieser Flyer informiert Sie umfassend über die Highlights und Leistungen auf einen Blick. Der Flyer ist auf dem üblichen Weg bestellbar. Die PDF-Datei finden Sie in der DOKnet.

Das SHUK-Marktmanagement wünscht Ihnen viel Erfolg im Vertrieb!

Webinare SHUK-Sprechstunden

Die SHUK-Privat-Sprechstunden machen Sommerpause. Die 1. SHUK-Privat-Sprechstunde nach der Sommerpause findet in der KW 37 statt: 09. September 2020 von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr für den Vertriebsweg GA 10. September 2020 von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr für den Vertriebsweg AH Gewerbetalk

Der Gewerbetalk macht Sommerpause. Der 1. Gewerbetalk nach der Sommerpause findet in der KW 37 statt: 08. September 2020 von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr für die Vertriebswege GA und AH Informieren Sie sich über unsere Webinare zu neuen Tarifen und anderen Themen der privaten und gewerblichen Schadenversicherung im Vertriebsportal unter https://vertrieb.nuernberger.de

Webinar verpasst? Schauen Sie einfach in NOBIS in die Mediathek.

Ihre Bildung liegt uns am Herzen. Bleiben Sie neugierig.

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Leben

Der Soli-Rechner der NÜRNBERGER

Wegfall des Solidaritätszuschlags

Ab dem Jahr 2021 entfällt für ungefähr 90% der Erwerbstätigen der Soli. Das bedeutet: auch ca. 90% Ihrer Kunden haben ab Januar 2021 mehr im Geldbeutel.

Ab Anfang August finden Sie den Soli-Rechner in unserer BT4all.

Mit dem Soli-Rechner der NÜRNBERGER haben Sie die Möglichkeit die Soli-Ersparnis Ihrer Kunden auf Monatsbasis zu berechnen. Im Anschluss können Sie wählen, ob die Ersparnis in die private oder die betriebliche Vorsorge investiert werden soll und direkt in die gewünschte Beratungsstrecke einsteigen. Auch eine Erhöhung von Bestandsverträgen ist im Bereich bAV unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Solidaritätszuschlag ab 2021 – Für wen gilt welche Änderung?

Wegfall - Single mit Jahresbruttoeinkommen < 73.000 EUR

- Familie 2 Kinder mit Jahresbrutto-einkommen < 151.000 EUR

Milderung - Single mit Jahresbruttoeinkommen < 109.000 EUR

- Familie 2 Kinder mit Jahresbrutto-einkommen < 221.000 EUR

Beibehaltung - Single mit Jahresbruttoeinkommen >= 109.000 EUR

- Familie 2 Kinder mit Jahresbrutto-einkommen >= 221.000 EUR

Soli runter, Rente rauf. Soli-Ersparnis clever investieren.

Sprechen Sie Ihre Kunden an und beraten Sie sie, wie sie die Soli-Ersparnis optimal in den betrieblichen oder privaten Einkommensschutz oder die betriebliche Altersvorsorge investieren können – und im Bereich bAV sogar noch vom zusätzlichen „Bonus“ des Arbeitgeberzuschusses profitieren.

Weitere Informationen und Verkaufsunterlagen finden Sie im Vertriebsportal unter

https://vertrieb.nuernberger.de/vertriebsunterstuetzung/rechner/soli-ersparnis-rechner/index.jsp

und bald auch unter https://vertrieb.nuernberger.de/vertriebsunterstuetzung/verkaufsunterstuetzung/eks-jahr-2020/index.jsp

Informationen zu Produkten

Fondsgebundene Versicherungen

Ab August veröffentlichen wir regelmäßig unsere aktuelle Fonds/Depot/Portfolioänderungen und alles Wissenswerte rund um die Fondsgebundenen Produkte der NÜRNBERGER unter folgendem Link auf der NÜRNBERGER Homepage:

https://www.nuernberger.de/kundeninformation/aktuelle-fondswerte/

Damit möchten wir für unsere Kunden einen weiteren Schritt in Richtung Kundentransparenz und Kundenzufriedenheit gehen.

Eine Verlinkung auf das Vertriebsportal ist ebenso gegeben, damit auch unsere Berater immer die aktuellsten Informationen einsehen können.

Unter nachfolgendem Link können Sie sich über die wichtigsten Neuigkeiten zu den Anlagemöglichkeiten innerhalb unserer Fondsgebundenen Versicherungen informieren.

https://vertrieb.nuernberger.de/produkte/lv-privat/altersvorsorge/fondsgebundene-rentenversicherung/index.jsp

Ganz NEU für Sie unser neues Portfolio Nachhaltigkeit innerhalb unserer kostenfreien Vermögensverwaltung!

Nachhaltigkeit ist in vielen Bereich zu einer gesellschaftlichen Verantwortung geworden. Auch bei der Altersvorsorge hat es eine immer größere Bedeutung. Unser neues nachhaltiges vermögensverwaltetes Portfolio geht genau in diese Richtung und kombiniert es dabei mit einer sehr guten Rendite. Das aktuelle Factsheet unterstreicht dies eindrucksvoll:

https://nuernberger-de.factsheetslive.com/

So konnte das neue vermögensverwaltete Portfolio Nachhaltigkeit seit seiner Auflage am 1.4.2020 eine Wertentwicklung von 15,25% (Stand:24.7.2020) erwirtschaften und das bei einer durchschnittlichen Kostenquote von lediglich 0,78 % p.a.

Rundum-Service für den Vermögensaufbau: Mit unserem nachhaltigen Portfolio haben unsere Kunden die Chance, mit gutem Gewissen Rendite zu erzielen, dabei kümmert sich unsere nachhaltige – und für unsere Kunden kostenlose – Vermögensverwaltung um alles. Wir beobachten die Finanzmärkte, selektieren und managen das Portfolio aktiv, dabei hat die Volatilität eine entscheidende Rolle. Die Volatilität ist das Maß für die Stärke der Schwankungen eines Kurses. Je höher die Volatilität, desto riskanter, aber auch chancenreicher ist ein Investment. Bei den 3 NÜRNBERGER vermögensverwaltenden Portfolios defensiv, dynamisch und offensiv gibt es eine festgelegte Zielvolatilität. Das nachhaltige Portfolio hingegen verfügt dabei über keinen fest vorgegebenen Wert, die Volatilität bewegt sich in einem angenommenen Korridor von 7 bis 10 %. Hier ist das übergeordnete Ziel, die Nachhaltigkeitskriterien einzuhalten.

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Alle wichtigen Informationen rund um das Portfolio Nachhaltigkeit, sowie ein ausführliches Erklärvideo und die Kundeninformation finden Sie hier in unserem Vertriebsportal. Ab September werden zu dem Webinare angeboten. Die Webinaranmeldung kann über diesen Link getätigt werden. Das Portfolio Nachhaltigkeit kann ab der BT4all Version 8/2020 in den fondsgebundenen Tarifen mit und ohne Garantie in allen Schichten angeboten werden.

Rückblick

NLV im Härtetest

Die Zeitschrift Focus Money hat einen Artikel zu den Kennzahlen der NLV im Marktvergleich veröffentlicht.

Der „Härtest“ bescheinigt der NLV eine sehr gute Aufstellung bzgl. des Geschäftsmix bei Solvabilität und Rendite. Auch wird bescheinigt, dass die Nettoverzinsung erneut das Marktniveau erreicht. Den kompletten Artikel haben wir im Anhang beigefügt.

Update Verkaufsunterlagen

Aktualisierte Ratingübersicht

Die Rating-Übersicht (Druckstücknummer LV000_615) wurde nochmals bezüglich

- Infinma BU-Beitragsstabilität und

- IVFP bAV-Direktversicherung

aktualisiert. Sie steht ab sofort im Dokumente-Online-Archiv und demnächst im Vertriebsportal/DOKnet zur Verfügung. „Gebrauchsanweisung“ für den Erkrankungs-Check

Bereits im letzten Jahr haben Sie eine „Gebrauchsanweisung“ für den Erkrankungs-Check erhalten.

Nun steht Ihnen das aktualisierte Dokument (Druckstücknummer LV000_686_202007) mit der „Gebrauchsanweisung“ auf der ersten Seite ab sofort im DOKnet unter den EKS-Produkten zur Verfügung. Zudem ist das Dokument als Anlage beigefügt.

Infinma bescheinigt erneut maximale Beitragsstabilität

Das Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat erneut eine Umfrage zur Stabilität des Zahlbeitrags durchgeführt. Dabei wurde die NÜRNBERGER erneut die „maximale Beitragsstabilität“ bescheiningt. Die Untersuchung beschränkt sich dabei ausschließlich auf die SBU als private Vosorge in der 3. Schicht.

Die NÜRNBERGER zählt sogar zu einen der wenigen Versicherern, die seit Einführung des Tarifs noch nie eine Anpassung des Beitrags vorgenommen haben.

Da die Beitragsstabilität bei der Wahl eines Versicherers für Kunden und Vertriebspartner mittlerweile eine immer wichtigere Rolle spielt, ist die erneute Auszeichnung ein sehr wertvolles Verkaufsargument für die NÜRNBERGER BU.

Weitere Details können Sie dem Artikel des Versicherungsjournal entnehmen oder direkt auf der Homepage von Infimna.

Informationen zur NÜRNBERGER Konzept-Rente

Ab der BT4all 08.2020 wird die Konzept-Basisrente (NR2968T) nicht mehr zum Verkauf stehen. Grund hierfür ist die Zertifizierung, die in Kürze abläuft. Die Konzept-Rente (NR2961) wird erst ab dem Einsatz der Life Factory (Release 0) wegfallen.

Im aktuellen Jahr betreffen fast 90 % der Gesamtproduktion der Konzept-Tarife die bAV. Im Neugeschäft der privaten Altersvorsorge ist die Konzeptrente deutlich weniger präsent und hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung verloren. Der Verkauf hat sich inzwischen auf die DAX-Rente sowie fondsgebundene Rentenversicherung verlagert. Als Teil der Produktstrategie in der privaten Altersvorosorge wird die Konzept-Rente daher aus dem Angebot genommen.

Dies gilt jedoch nur für die privaten Altersvorsorge und nicht für den Bereich bAV.

Absicherung von BU-Risiken in Schicht 1

Im Anhang finden Sie den neuesten „Insights-Beitrag“ von Herrn Alexander Schrehardt, in dem er sich mit der Absicherung von BU-Risiken in der Versorgungsschicht 1 beschäftigt.

Im Beitrag erhalten Sie einen Überblick über wichtige Grundlagen und zwingende Rahmenbedingungen, die bei einer steuerlich geförderten Vorsorgelösung beachtet werden müssen.

Informationen zu Mitbewerbern

Details zu Produkt-Neuerungen/Änderungen im Lebensversicherungsmarkt erhalten Sie wie gewohnt im aktuellen Wettbewerbsblick (Anlagen).

Neuerungen im Bereich EKS

• Stuttgarter Berufsunfähigkeit – Produktneuerungen • Stuttgarter Grundfähigkeit – Produktneuerungen • Gothaer Berufsunfähigkeit – Produktneuerungen • Hannoversche BU – Produktneuerungen

Neuerungen im Bereich pAV

• WWK Fondsrenten – Überarbeitung • Continentale Fondsrenten – Neuerungen

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Betriebliche Altersvorsorge

Aktuelles aus der BAV-Webinar-Reihe NÜRNBERGER BAV Know-How

In dieser Webinar-Reihe präsentieren wir an jedem 1. Freitag im Monat von 09:30 Uhr bis 10:30 Uhr spannende Fachthemen und Vertriebskonzepte aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung.

Alle Termine und Themen finden sich im Vertriebsportal unter:

https://vertrieb.nuernberger.de/webinare/index.jsp

Termin Thema

07.08.2020 Vereinfachter Zugang zur BU in der BAV Zugangslink: https://nuernberger.webex.com/nuernberger/j.php?MTID=me4e933883d7612fc0b91f1312ee6b182

Aktuelles aus der Webinar-Reihe NÜRNBERGER BAV Quick-Wins

In dieser Webinar-Reihe präsentieren wir an jedem 3. Donnerstag im Monat ab 09:30 Uhr in maximal 20 Minuten aktuelle Themen, Tipps und Tricks aus der BAV-Praxis.

Alle Termine und Themen finden sich im Vertriebsportal unter:

https://vertrieb.nuernberger.de/webinare/index.jsp

Termin Thema

20.08.2020 BAV 2020 – Neuerungen im Überblick – Update 08/2020

Zugangslink: https://nuernberger.webex.com/nuernberger/k2/j.php?MTID=t1dbe9d506d20d1a4d10c053654634840

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Kranken

Mehr Services für Krankenzusatzversicherte

Bisher waren spezielle Angebote und Coaching-Programme nur privat Vollversicherten der NKV vorbehalten. Jetzt können ab sofort auch Krankenzusatzversicherte über Smartphone, Tablet oder einen Computer die Tools der Gesundheitswelt EXPARO und die Angebote von Thieme TeleCare nutzen. Während EXPA-RO für alle Zusatzversicherten verfügbar ist, können stationär Zu-satzversicherte zusätzlich noch auf Thieme TeleCare zugreifen.

EXPARO bietet umfangreiche Angebote, um sich fit zu halten und Krankheiten vorzubeugen. Die digitale Gesundheitswelt verfügt über verschiedene Tools wie Onlinekurse, Fitnesspro-gramme, Expertenanalysen, Tests und Merklisten.

Die Einheiten dauern max. 20 Minuten. Dank Videos, interaktiver Elemente und Übungsaufgaben kann der Nutzer alle Tipps sofort umsetzen. Tiefer gehen die Präventions-Programme wie „Stress-Coach“, „Figur-Coach“ oder „Rauchfrei-Coach“. Diese dauern mehrere Monate. Ergänzend gibt es in einem wöchentlichen Newsletter aktuelle Inhalte zu den Bereichen Lifestyle, Psyche, Ernährung und Fitness.

Die Coaching-Angebote der NKV in Kooperation mit Thieme TeleCare bestehen aus verschiedenen Leistungsbereichen. Die Features „Mein Rücken“, „Mein Diabetes“ und „Meine Psyche“ wurden jetzt noch um ein Programm „Onkologie“ erweitert.

NKV und Thieme TeleCare unterstützen bei Krebserkrankung

Krebserkrankte mit einer privaten Krankenvollversicherung oder einer stationären Zusatzversicherung bei der NKV können ab sofort auf ein umfassendes Eins-zu-eins-Betreuungskonzept zurückgreifen. Damit erweitert die NKV mit ihrem Partner Thieme TeleCare ihren Servicebereich in der privaten Kranken-versicherung.

Den Betroffenen wird ein erfahrener und akademischer Coach zur Seite gestellt. Es gilt, Vertrauen zu einer festen Bezugsper-son aufzubauen, die während der Erkrankung beisteht.

Dabei kann es sich um

• Koordinationshilfe verschiedener Therapien oder • Psychosoziale Unterstützung

handeln.

Für die Patienten wird ein individuelles Konzept erarbeitet, wel-ches die unterschiedlichen Reaktionen auf die Erkrankung sowie die sozialen, familiären und strukturellen Begleitumstände be-rücksichtigt. Selbstverständlich steht auch ärztliches Personal zum Beantworten medizinischer Fragen zur Verfügung.

Doch nicht nur der Krebspatient selbst ist betroffen, sondern auch Angehörige. Sie kommen bei der Rundumbetreuung des Erkrankten häufig an ihre Grenzen. Thieme TeleCare stellt auch ihnen einen Coach zur Seite, um bestmöglich deren Fragen zu beantworten und um den Alltag zu meistern. Das Programm „Onkologie“ ergänzt das bisherige Coachingangebot der NKV in

Kooperation mit Thieme TeleCare: „Mein Rücken“, „ Mein Diabetes“ und „Meine Psyche“.

Neue Druckstücke der NKV

• Ab sofort über SAP bestellbar: Datenblatt für die Tarife Z80, Z90 und Z100 (KV395_20204) und

• Prospekt für alle Zusatztarife (KV030_202003)

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NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

Medizinische Risikoprüfung und Erkrankungs-Check

Die Versicherbarkeit bei Vorerkrankungen hängt von den konkreten Umständen ab: Schweregrad der Erkrankung, Art der Medikation, Alter des Versicherten, berufliche Umstände (Unfallgefahren, Berufskrankheiten, Arbeitsbedingungen), Arbeitsunfähigkeitszeiten etc.

Eine verbindliche, abschließende Einschätzung ist immer im konkreten Fall zu prüfen und ist vom individuellen Krankheitsbild und dem Verlauf der Erkrankung abhängig.

Beim Vorkommen mehrerer Erkrankungen und Diagnosen muss für die Risikoeinschätzung die Gesamtheit der Erkrankungen betrachtet werden. Dies kann zu einem insgesamt erhöhten Risiko führen.

Der Erkrankungs-Check stellt eine Einschätzung für die Chancen einer Vertragsannahme dar. Individuelle Faktoren sind hier nicht berücksichtigt.

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NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

Erkrankungs-Check

Stand: Juli 2020

Die vorliegende Übersicht ist rechtlich unverbindlich, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt weder die Beratung beim Kunden noch die Beantragung einer individuellen Risikoprüfung auf Grundlage der Angaben des Kunden. Das Ergebnis der individuellen Prüfung hängt von unserem zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung geltenden Risikoprüfungsgrundsätzen und den detaillierten Einzelfallumständen des Kunden ab. Durch die vorliegende Orientierungshilfe entsteht kein Kontrahierungszwang; sie gibt ein Indiz für die mögliche Risikoannahme. Die finale Entscheidung trifft jeweils unser Medizinisches Underwriting in der Generaldirektion auf Grundlage der Manuale unserer Rückversicherer, die für alle genannten Erkrankungen je nach Ausprägungs-grad unterschiedliche Entscheidungen vorgeben können. Für eine noch detailliertere Einschätzung steht Ihnen die Vorabanfrage in unserer BT4All zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis

A B C D E F G H K L M N O P R S T U V W Z

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BU = Berufsunfähigkeitsversicherung GF = Grundfähigkeitsversicherung DD = Dread Disease Versicherung normal Ausschluss/Zuschlag ZE = Zusatzerklärung erforderlich Ablehnung

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NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

Erkrankungen

BU GF DD Risiko

-LV Zusatzerklärungen (erforderlich bei ZE oder )

A

Achillessehnenentzündung folgenlos ausgeheilt

ADHS ZE ZE ZE ZE LV110_864 - Zusatzerklärung Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom ADS_ADHS

Akne

Alkohol- und Drogenmissbrauch

Allergisches Asthma (Nichtraucher)

ZE ZE ZE LV110_803 - Zusatzerklärung Allergien

Allergisches Asthma (Raucher) ZE ZE LV110_803 - Zusatzerklärung Allergien

Alzheimer LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

Angina pectoris ZE ZE ZE ZE LV110_845 - Zusätzliche Erklärung Herz- und Kreislauferkrankungen

Angststörung ZE ZE ZE ZE LV110_864 - Zusatzerklärung Psychische Erkrankungen

Armbruch (ohne Gelenkbeteiligung)

folgenlos ausgeheilt

Arthritis ZE ZE ZE LV110_834 - Zusatzerklärung Gelenkerkrankungen

Arthrose ZE ZE ZE LV110_834 - Zusatzerklärung Gelenkerkrankungen

Asthma bronchiale (Nichtraucher)

ZE ZE LV110_806 - Zusatzerklärung Asthma bronchiale/Lungen- und Atemwegserkrankungen

Asthma bronchiale (Raucher) ZE ZE ZE LV110_806 - Zusatzerklärung Asthma bronchiale/Lungen- und Atemwegserkrankungen

B

Bänderdehnung folgenlos ausgeheilt

Bänderriss (Knie) folgenlos ausgeheilt

ZE LV110_834 - Zusatzerklärung Gelenkerkrankungen

Bänderriss (Sprunggelenk) folgenlos ausgeheilt

Bandscheibenvorfall erst- und einmalig, folgenlos ausgeheilt

ZE ZE LV110_890 - Zusatzerklärung Wirbelsäulen-beschwerden/ Wirbelsäulenerkrankungen

Bauchspeicheldrüsen-entzündung (akut)

erst- und einmalig, folgenlos ausgeheilt

ZE ZE

LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

Bauchspeicheldrüsen-entzündung (chronisch)

ZE ZE ZE ZE LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

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BU = Berufsunfähigkeitsversicherung GF = Grundfähigkeitsversicherung DD = Dread Disease Versicherung normal Ausschluss/Zuschlag ZE = Zusatzerklärung erforderlich Ablehnung

LV000_686_202007 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungMedizinische Risikoprüfung und Erkrankungs-Check Seite 4 von 14

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

Erkrankungen

BU GF DD Risiko

-LV Zusatzerklärungen (erforderlich bei ZE oder )

Beckenschiefstand (<= 2 cm) ohne Be-schwerden

Beckenschiefstand (> 2 cm) ZE ZE LV110_890 - Zusatzerklärung Wirbelsäulen-beschwerden/Wirbelsäulenerkrankungen

Beinbruch (ohne Gelenkbeteiligung)

folgenlos ausgeheilt

Beinlängendifferenz (<= 2 cm) ohne Be-schwerden

Beinlängendifferenz (> 2 cm) ZE ZE LV110_890 - Zusatzerklärung Wirbelsäulen-beschwerden/Wirbelsäulenerkrankungen

Bindehautentzündung folgenlos ausgeheilt

Blasenentzündung (akut) erst- und einmalig, folgenlos ausgeheilt

Blinddarmentzündung/-Operation

folgenlos ausgeheilt

Blindheit (beidseitig) ZE LV110_809 - Zusatzerklärung

Augenkrankheiten/Sehstörungen

Blindheit (einseitig) ZE LV110_809 - Zusatzerklärung

Augenkrankheiten/Sehstörungen

Bluthochdruck ZE ZE ZE ZE LV110_845 - Zusätzliche Erklärung Herz- und Kreislauferkrankungen

BMI < 18 ZE ZE LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

BMI > 18 < 30

BMI > 30 < 37 LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

BMI > 37 < 40 ZE LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

BMI > 40

Borreliose folgenlos ausgeheilt

Brille (Kurz- Weitsichtigkeit <= 8 Dioptrien)

Bronchitis (akut) folgenlos ausgeheilt

Brustkrebs/Mammakarzinom ZE ZE ZE ZE LV110_837 - Zusatzerklärung Gynäkologische Erkrankungen

Bulimie folgenlos ausgeheilt

ZE ZE ZE ZE LV110_864 - Zusatzerklärung Psychische Erkrankungen

Burn-Out folgenlos ausgeheilt

ZE ZE ZE ZE LV110_864 - Zusatzerklärung Psychische Erkrankungen

Bypass-Operation ZE ZE ZE ZE LV110_845 - Zusätzliche Erklärung Herz- und Kreislauferkrankungen

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BU = Berufsunfähigkeitsversicherung GF = Grundfähigkeitsversicherung DD = Dread Disease Versicherung normal Ausschluss/Zuschlag ZE = Zusatzerklärung erforderlich Ablehnung

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NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

Erkrankungen

BU GF DD Risiko

-LV Zusatzerklärungen (erforderlich bei ZE oder )

C Cholesterinerhöhung ZE ZE ZE ZE LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

Colitits ulcerosa (bestehend) ZE ZE ZE ZE LV110_854 - Zusatzerklärung Magen- und Darm-Erkrankungen

Colitits ulcerosa (in der Anamnese)

folgenlos ausgeheilt

ZE ZE ZE ZE LV110_854 - Zusatzerklärung Magen- und Darm-Erkrankungen

D Demenz

Depressionen (einmalige Episode)

ZE ZE ZE ZE LV110_864 - Zusatzerklärung Psychische Erkrankungen

Depressionen (rezidivierende Episode)

ZE ZE ZE LV110_864 - Zusatzerklärung Psychische Erkrankungen

Diabetes Typ 1 und 2 ZE ZE ZE LV110_828 - Zusatzerklärung Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)

E Eisenmangelanämie folgenlos

ausgeheilt ZE ZE LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

Ekzem erst- und einmalig, folgenlos ausgeheilt

LV110_843 - Zusatzerklärung Hauterkrankung

Ellenbogenbruch folgenlos ausgeheilt

LV110_887 - Zusatzerklärung Verletzungen

Entbindung

erhöhte Leberwerte ZE ZE ZE ZE LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

Erkältungen folgenlos ausgeheilt

Erschöpfungssyndrom (einmalige Episode)

erst- und einmalig, folgenlos ausgeheilt

ZE ZE ZE ZE LV110_864 - Zusatzerklärung Psychische Erkrankungen

Erschöpfungssyndrom (rezidivierende Episode)

ZE ZE ZE LV110_864 - Zusatzerklärung Psychische Erkrankungen

Essstörung folgenlos ausgeheilt

ZE ZE ZE ZE LV110_864 - Zusatzerklärung Psychische Erkrankungen

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BU = Berufsunfähigkeitsversicherung GF = Grundfähigkeitsversicherung DD = Dread Disease Versicherung normal Ausschluss/Zuschlag ZE = Zusatzerklärung erforderlich Ablehnung

LV000_686_202007 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungMedizinische Risikoprüfung und Erkrankungs-Check Seite 6 von 14

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

Erkrankungen

BU GF DD Risiko

-LV Zusatzerklärungen (erforderlich bei ZE oder )

F Fazialisparese folgenlos

ausgeheilt ZE ZE LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

Fehlsichtigkeit (<= 8 Dioptrien)

Fettstoffwechselstörung ZE ZE ZE ZE LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

Fingerbruch folgenlos ausgeheilt

G Gallensteine (einmalige Episode)

ohne Be-schwerden

Gastritis (akut) folgenlos ausgeheilt

Gastritis (chronisch) ZE ZE ZE ZE LV110_854 - Zusatzerklärung Magen- und Darm-Erkrankungen

Gebärmutterentfernung ZE ZE ZE ZE LV110_837 - Zusatzerklärung Gynäkologische Erkrankungen

Geburt

Gehirnerschütterung folgenlos ausgeheilt

Gicht ohne Be-schwerden

ZE ZE LV110_834 - Zusatzerklärung Gelenkerkrankungen

Grauer Star (einseitig) LV110_809 - Zusatzerklärung

Augenkrankheiten/Sehstörungen

Grauer Star (beidseitig) LV110_809 - Zusatzerklärung

Augenkrankheiten/Sehstörungen

grippaler Infekt folgenlos ausgeheilt

Grüner Star (einseitig) LV110_809 - Zusatzerklärung

Augenkrankheiten/Sehstörungen

Grüner Star (beidseitig) LV110_809 - Zusatzerklärung

Augenkrankheiten/Sehstörungen

Page 13: Spotlight....einen Blick. Der Flyer ist auf dem üblichen Weg bestellbar. Die ... wichtigere Rolle spielt, ist die erneute Auszeichnung ein sehr wertvolles Verkaufsargument für die

BU = Berufsunfähigkeitsversicherung GF = Grundfähigkeitsversicherung DD = Dread Disease Versicherung normal Ausschluss/Zuschlag ZE = Zusatzerklärung erforderlich Ablehnung

LV000_686_202007 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungMedizinische Risikoprüfung und Erkrankungs-Check Seite 7 von 14

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

Erkrankungen

BU GF DD Risiko

-LV Zusatzerklärungen (erforderlich bei ZE oder )

H Hallux valgus ohne Be-

schwerden ZE LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

Hämorrhoiden (einmalige Episode)

ohne Be-schwerden

Handgelenksbruch folgenlos ausgeheilt

LV110_887 - Zusatzerklärung Verletzungen

Hausstauballergie ohne Be-schwerden

ZE ZE ZE LV110_803 - Zusatzerklärung Allergien

Hauttumor (gutartig) ohne Be-schwerden

ZE LV110_843 - Zusatzerklärung Hauterkrankung

Hauttumor (bösartig) folgenlos ausgeheilt

ZE ZE ZE ZE LV110_843 - Zusatzerklärung Hauterkrankung

Herzinfarkt LV110_845 - Zusätzliche Erklärung Herz- und

Kreislauferkrankungen

Herzinsuffizienz ZE ZE ZE ZE LV110_845 - Zusätzliche Erklärung Herz- und Kreislauferkrankungen

Herzklappenfehler ZE ZE ZE ZE LV110_845 - Zusätzliche Erklärung Herz- und Kreislauferkrankungen

Herzrhythmusstörung ZE ZE ZE ZE LV110_845 - Zusätzliche Erklärung Herz- und Kreislauferkrankungen

Heuschnupfen (saisonal) ohne Be-schwerden

Hexenschuss erst- und einmalig, folgenlos ausgeheilt

Hodenkrebs ZE ZE ZE ZE LV110_862 - Zusatzerklärung urologische Erkrankungen

Hörsturz erst- und einmalig, folgenlos ausgeheilt

ZE ZE ZE LV110_860 - Zusatzerklärung Ohrenerkrankungen

Hüftdysplasie LV110_834 - Zusatzerklärung Gelenkerkrankungen

HWS-Syndrom erst- und einmalig, folgenlos ausgeheilt

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BU = Berufsunfähigkeitsversicherung GF = Grundfähigkeitsversicherung DD = Dread Disease Versicherung normal Ausschluss/Zuschlag ZE = Zusatzerklärung erforderlich Ablehnung

LV000_686_202007 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungMedizinische Risikoprüfung und Erkrankungs-Check Seite 8 von 14

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

Erkrankungen

BU GF DD Risiko

-LV Zusatzerklärungen (erforderlich bei ZE oder )

K Kaiserschnitt

Knieoperation ZE ZE ZE ZE LV110_887 - Zusatzerklärung Verletzungen

Knieverletzung ZE ZE ZE ZE LV110_887 - Zusatzerklärung Verletzungen

Kopfschmerzen ZE ZE ZE LV110_851 - Zusatzerklärung Kopfschmerzen

Krampfadern ohne Be-schwerden

ZE LV110_884 - Zusatzerklärung Thrombosen/Venenerkrankungen/ Gerinnungsstörungen

Kreuzbandriss folgenlos ausgeheilt

LV110_834 - Zusatzerklärung Gelenkerkrankungen

Kurz- Weitsichtigkeit (<= 8 Dioptrien)

L Laktoseintoleranz ohne Be-

schwerden

LASIK-OP ZE ZE ZE LV110_809 - Zusatzerklärung Augenkrankheiten/Sehstörungen

Leberfleckentfernung (gutartig)

Legasthenie ZE ZE ZE LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

Leistenbruch-Operation folgenlos ausgeheilt

Lumbago erst- und einmalig, folgenlos ausgeheilt

Lungenentzündung folgenlos ausgeheilt

M Magen-Darmgrippe folgenlos

ausgeheilt

Magengeschwür folgenlos ausgeheilt

ZE ZE ZE ZE LV110_854 - Zusatzerklärung Magen- und Darm-Erkrankungen

Magenschleimhaut-entzündung (akut)

folgenlos ausgeheilt

Magenschleimhaut-entzündung (chronisch)

ZE ZE ZE ZE LV110_854 - Zusatzerklärung Magen- und Darm-Erkrankungen

Magenspiegelung ZE ZE ZE ZE LV110_854 - Zusatzerklärung Magen- und Darm-Erkrankungen

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BU = Berufsunfähigkeitsversicherung GF = Grundfähigkeitsversicherung DD = Dread Disease Versicherung normal Ausschluss/Zuschlag ZE = Zusatzerklärung erforderlich Ablehnung

LV000_686_202007 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungMedizinische Risikoprüfung und Erkrankungs-Check Seite 9 von 14

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

Erkrankungen

BU GF DD Risiko

-LV Zusatzerklärungen (erforderlich bei ZE oder )

Magersucht ZE ZE ZE ZE LV110_864 - Zusatzerklärung Psychische Erkrankungen

Mandelentzündung folgenlos ausgeheilt

Mandel-Operation folgenlos ausgeheilt

Melanom ZE ZE ZE ZE LV110_843 - Zusatzerklärung Hauterkrankungen

Meniskusoperation folgenlos ausgeheilt

ZE LV110_834 - Zusatzerklärung Gelenkerkrankungen

Migräne (ohne Aura) ZE LV110_851 - Zusatzerklärung Kopfschmerzen

Migräne (mit Aura) ZE ZE ZE LV110_851 - Zusatzerklärung Kopfschmerzen

Mittelohrentzündung folgenlos ausgeheilt

Morbus Bechterew ZE ZE ZE LV110_890 - Zusatzerklärung Wirbelsäulen-beschwerden/Wirbelsäulenerkrankungen

Multiple Sklerose LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

Muskelverspannung erst- und einmalig, folgenlos ausgeheilt

Mutter-Kind-Kur ZE ZE ZE ZE LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

Muttermalentfernung (gutartig)

N Nackenverspannung erst- und

einmalig, folgenlos ausgeheilt

Nävus (gutartig)

Nasenbeinbruch folgenlos ausgeheilt

Nasennebenhöhlen-entzündung

folgenlos ausgeheilt

Nasenscheidewand - OP folgenlos ausgeheilt

Nerv eingeklemmt erst- und einmalig, folgenlos ausgeheilt

Neurodermitis LV110_843 - Zusatzerklärung Hauterkrankung

Nierenbeckenentzündung (akut)

folgenlos ausgeheilt

ZE ZE ZE LV110_839 - Zusatzerklärung Harnwegs- und Nierenerkrankungen

Page 16: Spotlight....einen Blick. Der Flyer ist auf dem üblichen Weg bestellbar. Die ... wichtigere Rolle spielt, ist die erneute Auszeichnung ein sehr wertvolles Verkaufsargument für die

BU = Berufsunfähigkeitsversicherung GF = Grundfähigkeitsversicherung DD = Dread Disease Versicherung normal Ausschluss/Zuschlag ZE = Zusatzerklärung erforderlich Ablehnung

LV000_686_202007 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungMedizinische Risikoprüfung und Erkrankungs-Check Seite 10 von 14

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

Erkrankungen

BU GF DD Risiko

-LV Zusatzerklärungen (erforderlich bei ZE oder )

Nierenbeckenentzündung (chronisch)

ZE ZE ZE LV110_839 - Zusatzerklärung Harnwegs- und

Nierenerkrankungen

Nierensteine (bestehend) ZE

LV110_839 - Zusatzerklärung Harnwegs- und Nierenerkrankungen

Nierensteine (in der Anamnese)

folgenlos ausgeheilt

ZE LV110_839 - Zusatzerklärung Harnwegs- und Nierenerkrankungen

O Osteoporose ZE ZE ZE LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

P Parkinson Krankheit ZE LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

Pfeiffersches Drüsenfieber folgenlos ausgeheilt

Pneumothorax (einmalige Episode)

folgenlos ausgeheilt

Pneumothorax (rezidivierende Episode)

ZE ZE ZE LV110_806 - Zusatzerklärung Asthma bronchiale/Lungen- und Atemwegserkrankungen

Pollenallergie ohne Be-schwerden

ZE ZE ZE LV110_803 - Zusatzerklärung Allergien

Posttraumatische Belastungsstörung (bestehend)

LV110_864 - Zusatzerklärung Psychische Erkrankungen

Posttraumatische Belastungsstörung (in der Anamnese)

erst- und einmalig, folgenlos ausgeheilt

ZE ZE ZE LV110_864 - Zusatzerklärung Psychische Erkrankungen

Prellung folgenlos ausgeheilt

Prostataentzündung (akut) folgenlos ausgeheilt

Prostataentzündung (chronisch)

ZE LV110_862 - Zusatzerklärung urologische

Erkrankungen

Psoriasis (ohne Gelenkbeteiligung)

ZE LV110_803 - Zusatzerklärung Allergien

Page 17: Spotlight....einen Blick. Der Flyer ist auf dem üblichen Weg bestellbar. Die ... wichtigere Rolle spielt, ist die erneute Auszeichnung ein sehr wertvolles Verkaufsargument für die

BU = Berufsunfähigkeitsversicherung GF = Grundfähigkeitsversicherung DD = Dread Disease Versicherung normal Ausschluss/Zuschlag ZE = Zusatzerklärung erforderlich Ablehnung

LV000_686_202007 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungMedizinische Risikoprüfung und Erkrankungs-Check Seite 11 von 14

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

Erkrankungen

BU GF DD Risiko

-LV Zusatzerklärungen (erforderlich bei ZE oder )

R Refluxkrankheit (akut) erst und

einmalig, folgenlos ausgeheilt, beschwerde-frei seit mehr als 12 Monaten

Refluxkrankheit (chronisch) ZE ZE ZE ZE LV110_854 - Zusatzerklärung Magen- und Darm-Erkrankungen

Reizdarm ZE ZE ZE ZE LV110_854 - Zusatzerklärung Magen- und Darm-Erkrankungen

Reizmagen ZE ZE ZE ZE LV110_854 - Zusatzerklärung Magen- und Darm-Erkrankungen

Rippenfraktur folgenlos ausgeheilt

Routineuntersuchung o.B.

Rückenschmerzen folgenlos ausgeheilt, erst und einmalig, beschwerde-frei seit mehr als 12 Monaten

ZE ZE LV110_890 - Zusatzerklärung Wirbelsäulenbeschwerden/ Wirbelsäulenerkrankungen

S Schilddrüsenüberfunktion ohne Be-

schwerden

Schilddrüsenunterfunktion ohne Be-schwerden

Schlafapnoe-Syndrom ZE ZE ZE ZE LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

Schlaganfall ZE ZE ZE LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

Schleudertrauma erst- und einmalig, folgenlos ausgeheilt

Schlüsselbeinbruch folgenlos ausgeheilt

Schultergelenksbruch folgenlos ausgeheilt

LV110_887 - Zusatzerklärung Verletzungen

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BU = Berufsunfähigkeitsversicherung GF = Grundfähigkeitsversicherung DD = Dread Disease Versicherung normal Ausschluss/Zuschlag ZE = Zusatzerklärung erforderlich Ablehnung

LV000_686_202007 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungMedizinische Risikoprüfung und Erkrankungs-Check Seite 12 von 14

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

Erkrankungen

BU GF DD Risiko

-LV Zusatzerklärungen (erforderlich bei ZE oder )

Schulterverspannungen (akut) erst- und einmalig, folgenlos ausgeheilt

Schulterverspannungen (chronisch)

LV110_890 - Zusatzerklärung Wirbelsäulen-beschwerden/Wirbelsäulenerkrankungen

Schuppenflechte (ohne Gelenkbeteiligung)

ZE ZE LV110_803 - Zusatzerklärung Allergien

Schwangerschaft

Schwindel ZE ZE ZE ZE LV110_845 - Zusatzerklärung Herz- und Kreislauferkrankungen

Sehnenscheidenentzündung (einmalige Episode)

folgenlos ausgeheilt

Sehnenscheidenentzündung (rezidivierende Episode)

folgenlos ausgeheilt

LV110_834 - Zusatzerklärung Gelenkerkrankungen

Sehnerventzündung ZE ZE ZE ZE LV110_809 - Zusatzerklärung Augenkrankheiten/Sehstörungen

Skoliose ZE ZE LV110_890 - Zusatzerklärung Wirbelsäulen-beschwerden/Wirbelsäulenerkrankungen

Sodbrennen (bestehend) ZE ZE ZE LV110_854 - Zusatzerklärung Magen- und Darm-Erkrankungen

Sodbrennen (in der Anamnese)

folgenlos ausgeheilt, beschwerde-frei seit mehr als 12 Monaten

Speiseröhrenentzündung (akut)

folgenlos ausgeheilt

Speiseröhrenentzündung (chronisch)

ZE ZE ZE LV110_854 - Zusatzerklärung Magen- und Darm-Erkrankungen

Sprunggelenksbruch folgenlos ausgeheilt

LV110_887 - Zusatzerklärung Verletzungen

Stent ZE ZE ZE ZE LV110_845 - Zusatzerklärung Herz- und Kreislauferkrankungen

Stress ZE ZE ZE ZE LV110_864 - Zusatzerklärung Psychische Erkrankungen

Struma ohne Be-schwerden

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BU = Berufsunfähigkeitsversicherung GF = Grundfähigkeitsversicherung DD = Dread Disease Versicherung normal Ausschluss/Zuschlag ZE = Zusatzerklärung erforderlich Ablehnung

LV000_686_202007 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungMedizinische Risikoprüfung und Erkrankungs-Check Seite 13 von 14

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

Erkrankungen

BU GF DD Risiko

-LV Zusatzerklärungen (erforderlich bei ZE oder )

T Taubheit ZE ZE LV110_860 - Zusatzerklärung Ohrenerkrankungen

Thrombose ZE ZE ZE ZE LV110_884 - Zusatzerklärung Thrombosen/Venen-erkrankungen/Gerinnungsstörungen

Tierhaarallergie ohne Be-schwerden

ZE ZE ZE LV110_803 - Zusatzerklärung Allergie

Tinnitus ZE ZE LV110_860 - Zusatzerklärung Ohrenerkrankungen

Tossy 1 folgenlos ausgeheilt, ohne Be-schwerden

Tossy 2 ZE LV110_834 - Zusatzerklärung Gelenkerkrankungen

Tossy 3 ZE LV110_834 - Zusatzerklärung Gelenkerkrankungen

Trichterbrust ZE ZE ZE ZE LV110_890 - Zusatzerklärung Wirbelsäulen-beschwerden/Wirbelsäulenerkrankungen

U Unfall ZE ZE ZE ZE LV110_887 - Zusatzerklärung Verletzungen

Urtikaria (ohne Ödem) ZE LV110_803 - Zusatzerklärung Allergien

V Varizen der Beine ohne Be-

schwerden ZE LV110_884 - Zusatzerklärung Thrombosen/Venen-

erkrankungen/Gerinnungsstörungen

Verbrennung 1. Grades folgenlos ausgeheilt

Verbrennung 2. und 3. Grades ZE ZE ZE ZE LV110_887 - Zusatzerklärung Verletzungen

Vorsorgeuntersuchung (ohne Befund)

W Weit- Kurzsichtigkeit (<= 8 Dioptrin)

Wirbelsäulenfraktur ZE ZE ZE ZE LV110_890 - Zusatzerklärung Wirbelsäulen-beschwerden/Wirbelsäulenerkrankungen

Wirbelsäulenverkrümmung ZE ZE LV110_890 - Zusatzerklärung Wirbelsäulen-beschwerden/Wirbelsäulenerkrankungen

Page 20: Spotlight....einen Blick. Der Flyer ist auf dem üblichen Weg bestellbar. Die ... wichtigere Rolle spielt, ist die erneute Auszeichnung ein sehr wertvolles Verkaufsargument für die

BU = Berufsunfähigkeitsversicherung GF = Grundfähigkeitsversicherung DD = Dread Disease Versicherung normal Ausschluss/Zuschlag ZE = Zusatzerklärung erforderlich Ablehnung

LV000_686_202007 M-DOKNÜRNBERGER VersicherungMedizinische Risikoprüfung und Erkrankungs-Check Seite 14 von 14

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG

Erkrankungen

BU GF DD Risiko

-LV Zusatzerklärungen (erforderlich bei ZE oder )

Z Zeckenbiss folgenlos

ausgeheilt

Zöliakie ZE ZE ZE LV110_859 - Zusatzerklärung Nahrungsmittelunverträglichkeiten

Zyste (Zahn) ohne Be-schwerden

Zyste (Eileiter, gutartig) ohne Be-schwerden

Zyste (Gehirn) ZE ZE ZE ZE LV110_856 - Zusatzerklärung Medizin allgemein

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10Der Versicherungsprofi 14/2020

Nürnberger Lebensversicherung Marktdurchschnitt

SCORING

Nürnberger Lebensversicherung

Datenquelle: Assekurata

HÄRTETESTLEBENSVERSICHERER im

URTEIL: OUTPERFORMER

Diesen Profis entgeht nichts: Seit 23 Jahren analysiert die Rating-

Agentur Assekurata den deutschen Versicherungsmarkt und bietet Vermittlern und Kunden hilfreiche Orientierung. Außerdem stellen die Kölner Experten die Kennzahlen für den Härtetest von FOCUS-MONEY-Versicherungsprofi zur Verfügung.

Hilfreiche Kennzahlen. Der FOCUS-MONEY-Versicherungsprofi vergleicht zehn relevante Kennzah-len im Verlauf der vergangenen sie-ben Jahre und in Relation zum Ge-samtmarkt, die Aufschluss über die Leistungsfähigkeit des Lebensver-sicherers geben. Der Test berück-sichtigt Anforderungen des Gesetz-

gebers (Solvency II), wirtschaftliche Indikatoren (Verzinsung, Rendite) und Kundenbelange (Kosten, Stor-nierungen). Berücksichtigung finden die Unternehmen, die in mindestens sechs Kennzahlen den Marktdurch-schnitt übertreffen. Diese Lebensver-sicherer erhalten die Auszeichnung

„Outperformer“.

Vorsorgeklassiker Lebensversicherung: Wir zeigen, wie sich die Unternehmen im Branchenvergleich schlagen

Im Härtetest: Nürnberger Leben

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2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018012345

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

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2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018k.A. k.A.k.A. k.A. 0

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k.A. k.A.k.A. k.A.2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Nettoverzinsung in Prozent

Die Nettoverzinsung ist 2018 nur leicht auf 3,53 % gesunken. Die gerin-geren laufenden Erträge wurden zu einem Großteil wieder durch deutlich höhere Abgangsgewinne als im Vorjahr ausgeglichen.

Abgangsgewinne stützen die Nettoverzinsung

3

SCR-Quote – Basis in Prozent

Die trotz Rückgangs hohe Basisquote resultiert aus dem sehr hohen Anteil an BU-Versicherungen und fondsge-bundenen Produkten, die weniger Anforderungen an die Ausstattung mit Eigenmitteln stellen.

Basisquote dank Geschäftsmix überdurchschnittlich

2

SCR-Quote – Aufsicht in Prozent

Auf hohem Niveau geht die Aufsichts-quote (Verhältnis des benötigten Ka-pitalpuffers für Extremereignisse zu vorhandenen Eigenmitteln) zurück. Das liegt zum Teil an geringeren ak-tivseitigen Bewertungsreserven.

Bewertungsreserven drücken Solvency-II-Aufsichtsquote

1

Die Volatilität der Kennzahl legt nahe, dass Ausschüttungen aus den Spezial-fonds das laufende Kapitalanlageer-gebnis beeinflussen – 2018 im Vorjah-resvergleich offenbar negativ. Die Durchschnittsverzinsung lag bei 2,60%.

Durchschnittsverzinsung sinkt überdurchschnittlich

4

Die Nürnberger Lebensversiche-rung AG gehört als Tochterun-ternehmen zum Konzern der Nürnberger Versicherungen mit ca. 4500 Mitarbeitern. Die Spar-te erwirtschaftete im Geschäfts-jahr 2019 2,28 Milliarden Euro und verwaltete 2,51 Millionen Verträge.

Laufende Durchschnittsverzinsung in Prozent

Fazit: Die Nürnber-ger Lebensversi-cherung ist mit ih-rem Geschäftsmix bei Solvabilität und Rendite sehr gut aufgestellt. Die Net-toverzinsung er-reichte zuletzt wie-der Marktniveau. Die Abschluss- und Verwaltungskosten bleiben im Markt-vergleich hoch.

Rating Bewertung

Fitch Finanzstärke: A+ (Ausblick stabil)

Page 22: Spotlight....einen Blick. Der Flyer ist auf dem üblichen Weg bestellbar. Die ... wichtigere Rolle spielt, ist die erneute Auszeichnung ein sehr wertvolles Verkaufsargument für die

11Der Versicherungsprofi 14/2020

Nürnberger Lebensversicherung Marktdurchschnitt

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2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

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2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Bestandsrendite in Prozent

Das konstante Kapitalanlageergebnis bei deutlich geringerem Zuführungs-bedarf bei der Zinszusatzreserve scheint ursächlich für den Anstieg des Rohüberschusses zu sein. Dadurch steigt auch die Bestandsrendite.

Bestandsrendite profitiert von höherem Rohüberschuss

8

Das Wachstum der Nürnberger war in den vergangenen Jahren ordentlich. Zuletzt ist das Einmalbeitragsgeschäft beim Lebensversicherer nicht so stark gestiegen wie bei der Konkurrenz, daher der Rückstand auf den Markt.

Geschäft gegen Einmalbeitrag wächst weniger stark

9

Stornoquote in Prozent

Das Neugeschäft der Nürnberger läuft recht gut, wird aber durch Todesfälle, Abläufe und auch Stornierungen wie-der überkompensiert. Im Ergebnis liegt die Stornoquote minimal höher als im Marktdurchschnitt.

Stornoquote weiterhin auf stabilem Niveau

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2012 2013 2014 2015 2016 2017 20180

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2012 2013 2014 2015 2016 20172012 2013 2014 2015 2016 2017 20180

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2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Verwaltungskostenquote in ProzentAbschlusskostenquote in Prozent

Die im Marktvergleich überdurch-schnittliche Kostenquote erklärt sich durch den höheren Bestandsanteil von verwaltungsaufwendigen BU-Po-licen. Hinzu kommen Sonderzuwen-dungen an die Versorgungskasse.

Höhere Abschlusskosten können eine Reihe von Ursachen haben. Sie sind auch ein Indiz für vergleichsweise hohe Provisionen, die der fränkische Versicherer insbesondere freien Vertrieben bietet.

Hohe Verwaltungskosten steigen weiter

Vertriebsstrukturen verursa-chen hohe Abschlusskosten

Die stabile und überdurchschnittliche Umsatzrendite (20,27 %) ist auf die höhere Rentabilität beim Geschäfts-mix der Nürnberger im Vergleich zum stärker kapitalbildenden Geschäft der Konkurrenz zurückzuführen.

Umsatzrendite strukturell höher als im Markt

765

Umsatzrendite für Kunden inkl. Zuführung zur ZZR in Prozent

Zuwachsrate gebuchte Bruttoprämien in Prozent

Wie sich der Härtetest zusammensetzt

LEXIKON

Nürnberger Lebensversicherung

SCORING

HÄRTETESTLEBENSVERSICHERER im

URTEIL: OUTPERFORMER

➔ SCR-Quote Aufsicht: SCR-Quote im aufsichtlichen Nachweis ggf. unter Anwendung der Volatilitäts-anpassung und/oder einer Über-gangsmaßnahme.➔ SCR-Quote Basis: SCR-Quote ohne Anwendung der Volatilitäts-anpassung und/oder einer Über-gangsmaßnahme.➔ Nettoverzinsung: Kapitalanla-geergebnis in Prozent des mittle-ren Kapitalanlagebestands zu Buchwerten.➔ Lfd. Durchschnittsverzinsung: ordentliches Kapitalanlageergeb-nis in Prozent des mittleren

Kapitalanlagebestands zu Buchwerten.➔ Abschlusskostenquote: Ab-schlussaufwendungen in Prozent der Beitragssumme Neugeschäft.➔ Verwaltungskostenquote: Verwaltungsaufwendungen in Pro-zent der gebuchten Brutto prämien.➔ Umsatzrendite für Kunden inkl. Zuführung zur ZZR (Zinszusatzre-serve): gesamter Rohüberschuss vor Zuführung zur ZZR in Prozent der Summe aus gebuchten Brutto-prämien (ohne fondsgebundene Lebensversicherung) und Kapital-anlageergebnis.

➔ Bestandsren-dite: gesamter Rohüberschuss in Prozent der Bruttode-ckungsrückstel-lung und Ansammlungs guthaben.➔ Zuwachsrate gebuchte Bruttoprämien: Veränderung der gebuchten Bruttobeiträge in Prozent des Vorjahresend-bestands.➔ Stornoquote: vorzeitiger Abgang nach laufendem Beitrag in Prozent des mittleren Jahres-bestands.

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Personen- und Funktionsbezeichnungen stehen für alle Geschlechter gleichermaßen.

X048_201903 txts Für Vermittler/Mitarbeiter 1 von 2

Wettbewerbsblick

Wissenswertes im Fokus: Aktuelle Produkt-Neuerungen/-Änderungen im Lebensversicherungsmarkt

Neuerungen im Bereich EKS

Stuttgarter Berufsunfähigkeit – Produktneuerungen

Leistungsverbesserungen in allen SBU und BUZ Tarifen:

o Schutz für Schüler ab 10 Jahren mit 5 Berufsgruppen

inkl. optionaler Beitragsbefreiung bis Alter 15 bei Tod

des Versorgers (Todesfall-Zusatzversicherung)

o Günstigerprüfung ohne Gesundheitsprüfung bei

Berufswechsel in den ersten 5 Jahren, auch für

Schüler

o AU-Leistung für max. 24 Monate, ab 3 + 3 Monate

o Nachversicherung mit Ereignis bis Alter 50

o BU infolge Erwerbsminderung ab 55. Lebensjahr

o Pflegebedürftigkeit auch bei Demenz ab GDS 5

o Beitragsfreistellung ohne Gesundheitsprüfung für

max. 12 Monate

Verbesserte Gesundheitsfragen (Konkretisierung,

Abfragezeiträume)

Günstigere BU-Prämien durch neue differenzierte

Berufsgruppensystematik

Stuttgarter Grundfähigkeit – Produktneuerungen

Leistungsverbesserungen im Stuttgarter GrundSchutz:

o BU-Wechseloption bis Alter 30, nach 5 beitrags-

pflichtigen Jahren, ohne Gesundheitsprüfung bei

Berufsstart, Abschluss (Zweit-)Studium bzw.

Meisterprüfung oder bei Erreichen der 11. Klasse

Gymnasium

o 16 von 23 Leistungsauslösern überarbeitet

o Autofahren: jetzt auch Nichterteilung der Fahrlizenz

bis Alter 30 versichert

o Schutz für Kinder ab 5 Jahren mit 15 Grundfähig-

keiten (sowie Pflegebedürftigkeit einschließlich

Demenz) + 3 Zusatzpakete (fit 3 GF, mobil 1 GF, smart

3 GF) + Zusatzversicherung optionale

Beitragsbefreiung bis Alter 15 bei Tod des Versorgers

(Todesfall-Zusatzversicherung)

o 2 kinderspezifische Leistungsauslöser bis 7 Jahre und

kinderspezifische Gesundheitsfragen bis 14 Jahre

o Verlängerungsoption bis Alter 50 bei Erhöhung der

Regelaltersgrenze in der GRV

o Beitragsfreistellung ohne Gesundheitsprüfung für

max. 12 Monate

o Nachversicherung ohne Ereignis bis Alter 50

verbesserte Gesundheitsfragen (Konkretisierung,

Abfragezeiträume)

Gothaer Berufsunfähigkeit – Produktneuerungen

Leistungsverbesserungen in allen SBU-Tarifen:

o Verlängerungsoption bei Erhöhung der Regelalters-

grenze in der GRV

o Günstigerprüfung bei Berufswechsel

o Pflegedefinition: Leistung bei Verlust von 4 von 9 ADL

Zusätzlich in der SBU-Premium und SBU-Invest

Krebsklausel: Soforthilfe für 18 Monate bei Krebs mit

vereinfachtem Nachweis

Günstigere Beiträge in allen Berufsgruppen

WettbewerbsinformationAusgabe 08/2020

Page 24: Spotlight....einen Blick. Der Flyer ist auf dem üblichen Weg bestellbar. Die ... wichtigere Rolle spielt, ist die erneute Auszeichnung ein sehr wertvolles Verkaufsargument für die

X049_201901 txts Für Vermittler Seite 2 von 2

Hannoversche BU – Produktneuerungen

Tarife Basis, Plus, Comfort und Exklusiv

Plus-Tarif inkl. Baustein „Arbeitsunfähigkeit“: Leistung in

Höhe der BU-Rente für max. 18 Monate

Comfort-Tarif inkl. Dread-Disease-Leistung bei Krebs,

Herzinfarkt, Schlaganfall in Höhe von 6 BU-Monatsrenten

Exklusiv-Tarif inkl. Anwartschaft auf eine Risikolebens-

versicherung ohne Gesundheitsprüfung bei Geburt/

Adoption eines Kindes, AU-Baustein und DD-Leistung

Nachversicherungsoptionen in allen Tarifen bis Alter 50

o ohne Ereignis alle 5 Jahre

o mit Ereignis z. B. bei Heirat, Abschluss Ausbildung

oder Immobilienerwerb

3 % Familienrabatt bei Kinder/n im Haushalt

Einsteiger-Tarif für Studenten, Azubis und Berufseinsteiger

bis 34 Jahre mit 50 % Beitragsrabatt in den ersten 5 Jahren

Neuerungen im Bereich pAV

WWK Fondsrenten – Überarbeitung

Überarbeitung der Fondsrenten mit Garantie unter dem

Markennamen WWK IntelliProtect®

Neu ist die dynamische Portfolio-Absicherungsstrategie

individual Constant Proportion Portfolio Insurance (iCPPI),

bestehend aus 50 Investmentfonds

Angebot von 9 passiv gemanagten Indexfonds

Reihe neu konzipierter Fonds-Baskets

Neuen Tarife stehen unter dem Namen WWK

IntelliProtect 2.0 in allen 3 Schichten, also auch als Riester-

Rente, zur Verfügung

Lock-in-Funktion während der Ansparphase: Kunde kann

auf Wunsch bereits erreichte Kursgewinne sichern und

Garantieniveau, also die Höhe der garantierten

Ablaufleistung, anheben

Continentale Fondsrenten – Neuerungen

Investmentorientierte Überschussbeteiligung in der

Rentenphase mit Chancentracker, bei gleichzeitiger

Reduzierung der Garantierente um 25 %

Neueinführung von Rebalancing (hat die NÜRNBERGER

auch)

Automatisches Umschichtungsmanagement in der

Ansparphase (NÜRNBERGER Portfoliolösung haben

zusätzliche Überprüfung aufgrund aktueller Marktlage)

15 ETF Fonds stehen zur Auswahl (NÜRNBERGER =

11 ETF Fonds)

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Ratings im Überblick

Für Vermittler

Unternehmensrating

Fitch Ratings, eine der 3 weltweit größten Rating- agenturen, hat die finanzi-elle Stärke der NLV mit A+ (stark) bewertet.

Das Analysehaus Morgen & Morgen beurteilt die Finanz- stabilität der NLV zum wiederholten Mal mit ausgezeichnet. Stand 10.2019

Unsere Makler sind sehr zufrieden mit dem Service der NÜRNBERGER und haben uns bei der Umfrage der ServiceValue GmbH und der Zeitschrift Versicherungsmagazin auf den 2. Platz gewählt. Stand 04.2020

Berufsunfähigkeits(BU)-Versicherung

Bereits zum 16. Mal in Folge erhielt die NLV im BU-Unternehmensrating der renommierten Rating- agentur Franke und Born-berg die Bestnote FFF+ (hervorragend). In Deutsch-land ist das unter den Lebensversicherern einmalig. Die Gesamtbewertung liegt bei 87 %. Stand 03.2020

Unsere Premium- und Comfort-Berufsunfähig-keitsprodukte bewertet Franke und Bornberg mit der Höchstnote FFF+

(hervorragend) bzw. der Schulnote 0,5. Stand 01.2020

In der repräsentativen Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraft-absicherung 2020“ wählten unabhängige Vermittler die BU-Versicherung der NLV erneut auf den 2. Platz. Stand 04.2020

Erstklassiges Unternehmen und ausgezeichnete Produkte.

Ratings machen den Vergleich und somit die Unterscheidung von Versicherungs-produkten und -unternehmen einfacher. Untersucht werden zum Beispiel die Finanzkraft, die Ertragsstärke sowie die Produkt- oder Servicequalität. National und international anerkannte Ratingagenturen bescheinigen der NÜRNBERGER Lebens-versicherung AG (NLV) nicht nur bei den Produkten, sondern auch als Unternehmen seit Jahren mehrfach Erstklassigkeit.

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Assekurata analysiert zusammen mit dem BU Expertenservice den Prozess der Leistungs- regulierung bei BU-Ver- sicherern. Die NLV ist eine der wenigen Gesell-schaften, die die Prüfung mit der Bewertung fair bestanden haben. Stand 08.2019

Die NÜRNBERGER wurde als erster BU-Versicherer für ihre kundenorientierte Betreuung im BU- Leistungsfall vom TÜV NORD CERT zertifiziert. Gültigkeit 10.2019 bis 10.2022

Morgen & Morgen beurteilt die BU-Ver- sicherungen (SBU Comfort und Premium, SDU mit Dienstunfähigkeitsschutz, IBU sowie BUZ) der NLV mit der Bestbewertung ausgezeichnet (5 Sterne). Stand 05.2020

Auch im Teilbereich BU-Kompetenz beurteilt Morgen & Morgen die NLV erneut mit der Best- bewertung ausgezeichnet (5 Sterne). Stand 05.2020

Das Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse be-stätigt der NLV „maximale

BU-Beitragsstabilität“ (seit mehr als 20 Jahren keine Erhöhung). Stand 06.2020

Grundfähigkeitsversicherung

Die NLV erhielt im Rating Unternehmensqualität Grundfähigkeit von Franke und Bornberg die Bestnote FFF+ (hervorragend). Stand 05.2020

Franke und Bornberg hat unseren Premium-Grund- fähigkeits-Tarif mit FFF+ (hervorragend) bzw. der Schulnote 0,5 ausge- zeichnet. Stand 10.2019

In der repräsentativen Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraft-absicherung 2020“ wählten unabhängige Vermittler die Grundfähigkeitsversiche-rung der NLV erneut auf den 2. Platz. Stand 04.2020

FAIR

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Absicherung bei schweren Krankheiten

(Dread Disease)

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung beur-teilt den NÜRNBERGER Ernstfallschutz mit der Höchstbewertung exzellent.

Stand 04.2020

In der repräsentativen Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraft-absicherung 2020“ wählten unabhängige Vermittler die Dread-Disease-Versicherung der NLV erneut auf den 2. Platz.

Stand 04.2020

Das renommierte Versorgungsnetzwerk MEDI-KOST beurteilt die Bedingungen des NÜRNBERGER Ernstfall-schutzes aus medizinischer Sicht: „innovative Produkt-lösung mit einem hohen Kundennutzen“ und das beste Teilleistungskonzept am Markt. Stand 01.2019

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die NÜRNBERGER über-betriebliche Versorgungs-kasse e. V. wurde für ihre Unterstützungskasse beim AssCompact AWARD bAV 2020 von unabhängigen Vermittlern auf den 2. Platz

gewählt. Stand 05.2020

Die bAV-Direktversiche-rung wurde beim AssCom-pact AWARD 2020 unter die Top 3 Platzierungen

gewählt.Stand 05.2020

Die NÜRNBERGER Betriebliche DAX®-Rente* wird im Rating zur bAV-Direktversicherung vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung erneut mit der Höchstbewertung exzellent ausgezeichnet.Stand 07.2020

Weitere Tarife in der bAV-Direktversicherung wer-den vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung folgendermaßen ausgezeichnet: der Fondstarif mit Garantie erhält ebenfalls die Höchstbewertung exzellent und die klassische Rente die Bewertung sehr gut.

Stand 07.2020

*DAX® ist eine eingetragene Marke der Deutsche Börse AG.

MEDI-KOST

für Dread-Disease-Versicherungen

QUALITÄTSZERTIFIKAT

NÜRNBERGER Ernstfallschutz PremiumNÜRNBERGER Ernstfallschutz Comfort

01/2019

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NÜRNBERGER Lebensversicherung AG Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg www.nuernberger.de

Für Vermittler

Private Rentenversicherung

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung zeichnet die DAX®-Rente der NLV mit der Höchstbewertung exzellent aus. Stand 05.2020

Weitere Privatrenten-Tarife werden vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung mit sehr gut bewertet: die klassische Rente, der Fondstarif mit Garantie und der Fondstarif ohne Garantie. Stand 05.2020

Prozessqualität

Der Beratungsprozess der BT4all erfüllt alle IDD-An-forderungen und wurde dafür vom Institut für Vor-sorge und Finanzplanung entsprechend zertifiziert. Stand 01.2020

Das Analysehaus Softfair GmbH hat die NLV in der Prozessqualität bei BU- und Risikoleben-Anbietern sowie der privaten und betrieblichen Altersvorsorge mit hervorragend bewertet. Stand 06.2020

Mehr dazu finden Sie unter www.nuernberger.de/ratings.

Personen- und Funktionsbezeichnungen stehen für alle Geschlechter gleichermaßen.

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Absicherung von BU-Risiken in der Versorgungsschicht 1

Insights 05/2020

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2 AssekuranZoom 05/2020

Insights Mai 2020

Absicherung von BU-Risiken in der Versorgungsschicht 1

Für die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos stehen dem Kunden alle drei Ver-sorgungsschichten offen. Sofern der Versicherungsschutz als steuerlich geförderte Vorsorgelösung eingerichtet werden soll, müssen wichtige Grundlagen und zwingende Rahmenbedingungen unbedingt beachtet werden.

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit einer Absicherung des Berufsunfähigkeits- und des Erwerbsminderungsrisikos mit einer Zusatzversicherung zu einem Vorsorgever-trag der Versorgungsschicht 1 ausdrücklich eingeräumt. Mit dem Altersvorsorge-Ver-besserungsgesetz wurde zum 1.7.2013 mit der selbstständigen und ebenfalls steuer-lich geförderten Basisrente (Erwerbsminderung) eine weitere Versicherungslösung zur Absicherung der Arbeitskraft eingeführt. Doch diese Vorsorgealternative fand auf dem deutschen Markt keine Akzeptanz.

Voraussetzungen für die steuerliche Förderung

Wenn das Berufsunfähigkeitsrisiko mit einem steuerlich geförderten Versicherungs-vertrag der Versorgungsschicht 1 abgesichert werden soll, muss der Versicherungs-nehmer über folgende Punkte aufgeklärt werden:

(1) Im Gegensatz zu einem Versicherungsvertrag der Versorgungsschicht 3 beinhaltet eine in Verbindung mit einer Basis-Rentenversicherung abgeschlossene Berufs-unfähigkeits-Zusatzversicherung keinen Versicherungsschutz für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers.

(2) Auch zusätzliche Versicherungsleistungen für eine verbesserte Absicherung des Risikos einer Pflegebedürftigkeit, zum Beispiel eine zusätzliche Rentenleistung, sind in der Versorgungsschicht 1 nicht zulässig. Das Bundeszentralamt für Steuern räumt aber ein, dass eine leistungspflichtige Berufsunfähigkeit mit der Pflege-bedürftigkeit des Versicherungsnehmers begründet werden kann.

(3) Leistungen aus einem Versicherungsvertrag der Versorgungsschicht 1 dürfen nur rentenförmig ausbezahlt werden. Das bedeutet, dass Kapitalleistungen, wie zum Beispiel eine Sofortleistung, nicht vereinbart werden können. Auch ein einma-liger Kapitalbetrag bei Umorganisation des Unternehmens oder auch bei einer beruflichen Wiedereingliederung des Versicherungsnehmers nach einer aner-kannten Umschulungsmaßnahme ist als Tarifleistung nicht möglich.

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05/2020 AssekuranZoom 3

Sofern eine Basis-Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversiche-rung flankiert werden soll, muss der Beitrag für die Altersversorgung immer größer als 50 Prozent des Gesamtbeitrages sein. Der auf die Absicherung der Beitragsbefrei-ung entfallende Beitragsanteil wird dabei dem Beitrag für die Altersversorgung zuge-rechnet. Sofern für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung als Gewinnverwendung eine Sofortverrechnung der Überschüsse vereinbart wird, wird das Beitragsverhältnis auf den Nettobeitrag abgestellt.

Ein derartiges Vertragskonzept, bei dem das Beitragsverhältnis von Haupt- und Zusatz-versicherung auf „Kante genäht wird“ birgt ein gewisses Störfallpotenzial. Werden die Überschusssätze vom Versicherer reduziert und der auf die Zusatzversicherung ent-fallende „Nettobeitrag“ steigt, muss entweder die versicherte Berufsunfähigkeitsrente reduziert oder der auf die Altersversorgung entfallende Beitragsanteil erhöht werden. Für den Fall, dass ein derartiger Störfall nicht rechtzeitig erkannt wird und sich das Beitragsverhältnis von Haupt- und Zusatzversicherung unzulässig verschiebt, droht der Entfall des Sonderausgabenabzugs rückwirkend ab Versicherungsbeginn.

Steuerliche Förderung der Absicherung der Arbeitskraft

Der Gesetzgeber hatte mit dem Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005 eine weitere steuer- liche Förderung der privaten Altersversorgung eröffnet. Dies beinhaltet auch die mög-liche Absicherung der Arbeitskraft im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversi-cherung. Im Veranlagungszeitraum 2020 können 90 Prozent der Beiträge zu einer pri-vaten Basis-Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. In den Folgejahren steigt der als Sonderausgaben abzugsfähige Beitragsanteil um 2 Prozent per annum bis zum Jahr 2025 an.

Im Rahmen der Vorsorgeberatung muss beachtet werden, dass auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, an berufsständische Versorgungswerke, die Künst-lersozialkasse oder auch zur Alterssicherung der Landwirte und die knappschaftli-che Versorgung im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass der Sonderausgabenzug mit einem Höchstbetrag gedeckelt wird. Dieser berechnet sich mit dem Höchstbeitrag (West) zur knappschaftlichen Rentenversiche-rung (101.400 Euro x 24,7 Prozent). Im Veranlagungszeitraum 2020 können Ledige daher maximal 25.046 Euro und Ehepartner maximal 50.092 Euro insgesamt an Beitragsauf-wendungen als Sonderausgaben geltend machen. ›

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4 AssekuranZoom 05/2020

Steuerlast im Versicherungsfall

Bei Bezug von Versicherungsleistungen aus einem Versicherungsvertrag der Versor-gungsschicht 1 wird der Besteuerungsanteil in Abhängigkeit vom Kalenderjahr, in dem die erste Rentenzahlung an den Versicherungsnehmer ausbezahlt wird, ermittelt. Im Veranlagungszeitraum 2020 beträgt der Besteuerungsanteil 80 Prozent der jährlichen Rentenleistung. In den Folgejahren steigt der Besteuerungsanteil mit 1 Prozent per annum bis zum Jahr 2040. Beim erstmaligen Bezug einer Rente aus einem Versiche-rungsvertrag der Versorgungsschicht 1 wird allerdings nicht nur der Besteuerungsan-teil, sondern auch der steuerfreie Anteil ermittelt und festgeschrieben. Rentenerhö-hungen aus Überschüssen oder einer vertraglich vereinbarten, garantierten Erhöhung der Rentenleistung müssen in vollem Umfang versteuert werden.

Beispiel: Versicherungsnehmer Max Mustermann erhält ab 1.1.2020 eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 Euro. Der Besteuerungsanteil berechnet sich in diesem Fall mit 80 Prozent aus 24.000 Euro = 19.200 Euro. Der steuerfreie Anteil der Rente beziffert sich mit 4.800 Euro. Wenn sich die Berufsunfähigkeitsrente ab dem 1.1.2021 beispielsweise um 2 Prozent auf 2.040 Euro/Monat erhöht, so würde sich der steuerpflichtige Anteil der Jahresrente wie folgt berechnen: 24.480 Euro (Jahresrente 2021) abzüglich 4.800 Euro (steuerfreier Anteil) = 19.680 Euro (zu versteuernder Anteil).

Vertriebsansatz „Mini-BU-Rente“

Das Bundesministerium der Finanzen hat ausgeführt, dass für Renten aus dem glei-chen Rentenstamm, die nahtlos ineinander übergehen, der gleiche Besteuerungsan-teil angesetzt wird. Dabei spielt die Höhe der Renten keine Rolle. Hieraus lässt sich ein Vertriebsansatz für Kunden, die hohe Beiträge in eine Basis-Rentenversicherung investieren können, ableiten. Bei der Einrichtung der Basis-Rentenversicherung sollte nicht nur eine Beitragsbefreiung, sondern auch eine kleine Berufsunfähigkeitsrente, zum Beispiel die tarifliche Mindestrente (25 Euro/Monat), beantragt werden.

Beispiel: Kunde Max Mustermann beantragt eine Basis-Rentenversicherung mit einer monatlichen Altersrente von 1.000 Euro ab dem Jahr 2045. Im Jahr 2023 wird der Versi-cherungsnehmer berufsunfähig und erhält eine monatliche BU-Rente von 25,00 Euro. Der Besteuerungsanteil beträgt im Jahr 2023 83 Prozent. Sofern diese Berufsunfähig-keitsrente bis zum Jahr 2045 durchgängig an den Versicherungsnehmer ausbezahlt wird, wird bei Beginn der Altersrentenzahlung der steuerpflichtige Anteil der (viel höheren) Altersrente auch mit einem Besteuerungsanteil von 83 Prozent und nicht mit 100 Prozent ermittelt.

Insights Mai 2020

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05/2020 AssekuranZoom 5

Autor und CopyrightConsilium Beratungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbHAlexander Schrehardt, Geschäftsführer und Versicherungsberater nach § 34d (2) GewOGroße Bauerngasse 9291315 Höchstadt | Aisch

Telefon: 09193 639 09-0 E-Mail: [email protected]: 09131 291 79 Web: www.consilium-gmbh.de

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