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NT\604271DE.doc PE 366.181 Externe Übersetzung DE DE GENERALDIREKTION EXTERNE POLITIKBEREICHE DIREKTION B - FACHABTEILUNG - THEMENPAPIER ZU ARMENIEN: POLITISCHE UND WIRTSCHAFTLICHE LAGE, BEZIEHUNGEN ZUR EU ExPo/B/POLDEP/Themenpapier/2006/027 27. Februar 2006 [PE Nr. 366.181] [DE]

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DE DE

GENERALDIREKTION EXTERNE POLITIKBEREICHEDIREKTION B

- FACHABTEILUNG -

THEMENPAPIER

ZU ARMENIEN: POLITISCHE UND WIRTSCHAFTLICHE LAGE, BEZIEHUNGEN ZUR EU

ExPo/B/POLDEP/Themenpapier/2006/027 27. Februar 2006[PE Nr. 366.181] [DE]

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Dieses Themenpapier wurde von der Delegation des Europäischen Parlaments in den Parlamentarischen Kooperationsausschüssen EU-Armenien, EU-Aserbaidschan und EU-Georgien in Auftrag gegeben.

Sie wird in folgenden Sprachen veröffentlicht: Englisch (Original), Französisch.

Verfasser: Dag SOURANDER (Abschnitt über die Geschichte:Pedro NEVES)GD Externe Politikbereiche, Fachabteilung

Redaktionsschluss: Februar 2006

Kopien können per E-Mail unter folgender Adresse angefordert werden: [email protected].

Brüssel, Europäisches Parlament, 27. Februar 2006.

Die in diesem Dokument vertretenen Ansichten sind die des Verfassers und geben nicht notwendigerweise die offizielle Meinung des Europäischen Parlaments wider.

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INHALT

Seite

I. GESCHICHTE ..................................................................................................... 4

II. POLITISCHE LAGE ........................................................................................... 5

III. WIRTSCHAFTLICHE LAGE ........................................................................... 10

IV. BEZIEHUNGEN EU-ARMENIEN .................................................................... 12

ANHÄNGE: Karten, grundlegende Landesdaten, Angaben zur Mitgliedschaft in ausgewählten internationalen Organisationen

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I. GESCHICHTE

Als strategischer Kreuzungspunkt von Handels- und Heerstraßen, die Europa und Asien miteinander verbanden, wurde Armenien stets aufs Neue zum Schlachtfeld der großen Reiche im Osten und Westen. Das Land wurde mehrfach erobert, ausgeplündert und geteilt; Atempausen waren einzig und allein dem regionalen Kräftegleichgewicht zu verdanken.

Im Jahre 301 trat das armenische Volk zum Christentum über. Seit dem 14. Jahrhundert war Armenien ein geteiltes Land, das teils vom Osmanischen, teils vom Persischen Reich beherrscht wurde.

Nach dem russisch-türkischen Krieg (1877-1878) musste der Sultan die von einer armenischen Minderheit besiedelten Gebiete an Russland abtreten. Von diesem Zeitpunkt an betrachteten die Osmanen die „armenische Frage“ als Bedrohung für die Ostgrenze ihres Reiches. Im November 1914 trat das Osmanische Reich an der Seite der Mittelmächte als Gegner Frankreichs und Großbritanniens, vor allem aber seines Erzfeindes Russland, in den Ersten Weltkrieg ein. Nachdem die türkischen Truppen Anfang 1915 den ungeordneten Rückzug antreten mussten, machten sie die Armenier zum Sündenbock. Auf die Angriffe folgten von Mai 1915 bis zum Winter 1915/16 Massendeportationen, die zu den ersten Massenmorden des 20. Jahrhunderts führten. Diese tragischen Ereignisse wurden von verschiedenen Institutionen als Völkermord eingestuft, doch die türkische Regierung leugnet weiterhin jegliche offizielle Beteiligung an den Tötungen. Obwohl sich die Historiker bis heute uneins über die Zahl der Opfer sind, bestreiten selbst türkische Geschichtswissenschaftler inzwischen nicht mehr, dass damals sehr viele Menschen starben.

Die heutige Diaspora geht auf diese tragischen Geschehnisse zurück, die die fast dreitausendjährige Präsenz von Armeniern im türkischen Teil Ostanatoliens beendeten.

Für die kaukasischstämmigen Armenier bedeutete der Erste Weltkrieg nicht nur die Zerstörung von Weltreichen, sondern markierte auch einen Wendepunkt in ihrer eigenen Geschichte. Ebenso wie in Georgien und Aserbaidschan entstand im Gefolge der Niederlagen der Russen, der Revolution von 1917 und des Zusammenbruchs des Zarenreichs eine unabhängige Republik. Am 28. Mai 1918 wurde die Republik Armenien proklamiert. Aufgrund ihrer militärischen Niederlage gegen die Türken mussten die Armenier jedoch im Vertrag von Alexandropol (2. Dezember 1920) auf ihre Gebietsansprüche verzichten. Dadurch schrumpfte das armenische Staatsgebiet auf die heutigen 29 000 km2. Zugleich wurde das Streben des armenischen Volkes nach Unabhängigkeit und Demokratie mit der Einverleibung des Landes in das Territorium der UdSSR zunichte gemacht.

Zum ersten Mal seit mehr als sechs Jahrhunderten waren die verschiedenen Teile der armenischen Gesellschaft innerhalb der Sowjetunion auf demselben Gebiet vereint. Das Gefühl, angesichts der Pogrome und des Genozids einer Schicksalsgemeinschaft anzugehören, trug ebenfalls zur Herausbildung einer modernen nationalen Identität bei.

Im Frühjahr 1988 wurde das Karabach-Komitee gegründet, das rasch zum Sprachrohr derjenigen avancierte, die das Sowjetsystem ablehnten und nach Demokratie, Freiheit und nationaler Souveränität strebten. Die im Juni 1989 legalisierte, aus dem Komitee hervorgegangene Armenische Nationale Volksbewegung (ANV) gewann im Sommer 1990 mit einem Programm zur Heranführung an die Unabhängigkeit auf konstitutionellem Wege, ohne abrupten Bruch mit Moskau, die ersten Parlamentswahlen. Am 21. September 1991 sprachen sich bei einem Referendum, an dem sich 95 % der Wahlberechtigten beteiligten, 99 % für die Unabhängigkeit aus. Am 16. Oktober 1991 wurde

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Levon Ter-Petrosjan bei allgemeinen Wahlen mit 84 % der Stimmen zum ersten Präsidenten Armeniens gewählt.

Unter allen Sowjetrepubliken wies Armenien die größte ethnische Homogenität auf und hatte mit 2 % den geringsten russischen Bevölkerungsanteil (Armeeangehörige oder Nachkommen von Einwanderern). Die Aseri (1979: 5 % der Bevölkerung), die früher in den Dörfern nahe der Grenze zu Aserbaidschan gelebt hatten, flohen im Zuge des Bevölkerungsaustauschs während der Karabach-Krise aus Armenien. Die jesidischen Kurden (Zoroastrier) bilden die einzige bedeutende Minderheit (1,7 %).

Insgesamt hat Armenien etwa drei Millionen Einwohner. Ungefähr genauso viele Armenier leben verstreut im Ausland, hauptsächlich in den USA, Frankreich und anderen europäischen Ländern. Sie beteiligen sich aktiv an der Mobilisierung von politischer Unterstützung für Armenien; darüber hinaus leisten sie finanzielle Hilfe und tätigen Investitionen, die in der armenischen Wirtschaft eine wichtige Rolle spielen.

Seit dem 21. September 1991 ist Armenien ein unabhängiger Staat. Die Verfassung wurde am 5. Juli 1995 per Referendum mit 68 % der Stimmen angenommen.

II. POLITISCHE LAGE

Innenpolitische Lage

Am 27. November 2005 fand ein Referendum über Verfassungsänderungen statt. Nachdem die Opposition die Volksabstimmung zunächst in ein Misstrauensvotum gegen Präsident Robert Kotscharjan umfunktionieren wollte, rief sie später zu deren Boykott auf.

Amtlichen Angaben zufolge lag die Wahlbeteiligung bei 65,3 % und der Anteil der Ja-Stimmen bei 93,3 %. Vorwürfe, dass es bei der Wahl massiven Betrug und gravierende Unregelmäßigkeiten gegeben habe, wurden in erheblichem Maße durch die Berichte internationaler Beobachter gestützt. Insbesondere die hohe Wahlbeteiligung hielten Beobachter des Europarates, die sich über viele Stunden hinweg in Wahllokalen aufgehalten hatten, ohne überhaupt eine nennenswerte Anzahl von Wählern zu Gesicht zu bekommen, für unglaubwürdig. Nach dem armenischen Gesetz ist ein Wahlergebnis nur dann gültig, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Wähler zur Urne schreitet; bei einem 2003 durchgeführten Referendum über Verfassungsänderungen wurde dieser Anteil nicht erreicht. Die Beobachter des Europarates gaben keine Empfehlung ab, die im November 2005 durchgeführte Volksabstimmung ebenfalls für ungültig zu erklären.

Die Opposition versuchte Massendemonstrationen zu organisieren, konnte jedoch nur wenige Teilnehmer mobilisieren und erhielt kaum nennenswerte internationale Unterstützung.

Die Änderung der Verfassung war aufgrund der Verpflichtungen, die Armenien im Zusammenhang mit seiner 2001 erfolgten Aufnahme in den Europarat eingegangen war, sowie angesichts des intensiven Drängens der Parlamentarischen Versammlung dieser Organisation auf Änderungen zu einer der vordringlichsten Aufgaben geworden. Durch die Verfassungsänderungen werden einige Befugnisse vom Präsidenten auf das Parlament übertragen; des Weiteren soll die Unabhängigkeit der Judikative vom Präsidenten gestärkt werden. Die Änderungen wurden von den Verfassungsrechtsexperten in der vom Europarat eingesetzten Venedig-Kommission wie auch von der

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internationalen Gemeinschaft insgesamt befürwortet. Sie betreffen unter anderem die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft. Dies ist für die zahlenmäßig sehr große armenische Diaspora von Bedeutung und könnte die Unterstützung für Präsident Robert Kotscharjan auf eine breitere Basis stellen.

Was die Auswirkungen der Verfassungsänderungen auf das Funktionieren der verschiedenen Bereiche des Staatswesens anbelangt, so teilen nur wenige den Optimismus des Europarates. Beispielsweise stellt die Internationale Krisengruppe (ICG) weit vorsichtigere Prognosen, und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) schreibt in einem Anhang zu ihrer neuen Strategie für Armenien, die am 7. Februar 2006 gebilligt wurde, dass Verfassungsreformen, die eine stärkere Nutzung des Systems der Kontrolle und Gegenkontrolle im politischen System ermöglichen würden, in einem nationalen Referendum gebilligt worden seien. Allerdings sei ungewiss, inwieweit politischerWille zur Umsetzung dieser Verpflichtungen vorhanden sei.1

Der Präsident, die Regierung und das Parlament

Der Präsident wird in allgemeiner Wahl für fünf Jahre gewählt und kann nur einmal wiedergewählt werden. Seit 1998 übt Robert Kotscharjan das Amt des armenischen Präsidenten aus. Er teilt sich die Macht mit der Regierung. Das Verfassungssystem kann daher als halbpräsidial beschrieben werden.

Im Juni 2003 wurde nach umstrittenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen eine neue Regierung vereidigt. Bei den Parlamentswahlen konnte die Republikanische Partei von Ministerpräsident Andranik Markarjan ihren Stimmenanteil auf 24 % steigern und ihren Einfluss ausweiten. Die Republikanische Partei (NHK) ist nunmehr das wichtigste Mitglied der Koalitionsregierung, in der die Partei „Rechtsstaat“, die sich die Korruptionsbekämpfung auf die Fahnen geschrieben hat, und die nationalistische sozialistische Armenische Revolutionäre Föderation (Daschnak) als Juniorpartner vertreten sind.

Seit dem 12. Mai 2000 ist Andranik Markarjan Ministerpräsident. Seinerzeit trat er die Nachfolge von Aram Sarkisjan an, der dieses Amt nach der Ermordung seines Bruders Wasgen Sarkisjan im November 1999 übernahm.

Der Ministerpräsident wird vom Präsidenten ernannt. Die anderen Minister werden vom Ministerpräsidenten berufen.

Das Parlament, die Nationalversammlung, ist ein Einkammerparlament, dessen Mitglieder für vier Jahre gewählt werden. Das Wahlsystem ist eine Kombination aus Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht. Durch 2005 erlassene Änderungen des Wahlgesetzes wurde die Verhältniswahlrecht-Komponente gestärkt und die Bedeutung der Mehrheitswahlrecht-Komponente zurückgedrängt. Das Parlament kann vom Präsidenten aufgelöst werden.

1 Detaillierte öffentliche Bewertungen politischer Entwicklungen, die nicht unmittelbar wirtschaftliche Belange betreffen, sind für ein internationales Finanzinstitut eher unüblich. Dass die EBWE dies dennoch tut, ergibt sich aus Artikel 1 des Übereinkommens zur Errichtung der Bank. Darin heißt es: „Zweck der Bank ist es, durch Unterstützung des wirtschaftlichen Fortschritts und Wiederaufbaus in den mittel- und osteuropäischen Ländern, die sich zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennen und diese anwenden, den Übergang zur offenen Marktwirtschaft zu begünstigen sowie die private und unternehmerische Initiative zu fördern.“ (Hervorhebung durch den Verfasser).

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Die Judikative und die Rechtsstaatlichkeit

Die Verfassung sieht ein unabhängiges Rechtswesen und die Anwendung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung vor. Nach Angaben der EBWE und vieler weiterer Quellen werden diese Grundsätze jedoch nicht immer beachtet. So schreibt die EBWE in dem bereits genannten Anhang zu ihrer neuen Strategie für Armenien, dass die Arbeit der Judikative weiterhin gelegentlich durch Eingriffe vonseiten der Politik und durch fehlende Professionalität beeinträchtigt werde, wobei oppositionelle Aktivisten willkürlich verhaftet würden. Ferner zitiert die EBWE aus einer Studie der Initiative der amerikanischen Rechtsanwaltskammer zum Recht in Mitteleuropa und Eurasien, der zufolge davon auszugehen ist, dass Bestechung ein weit verbreitetes Phänomen ist und dass die „Telefonjustiz“ weiterbesteht, d. h. Regierungsbeamte nehmen Einfluss auf die Entscheidung eines Gerichts oder geben diese vor.

Die Korruption stellt ein riesiges Problem dar und es gibt kaum Anzeichen, dass Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung eine spürbare Wirkung entfalten.

Wahlen und wichtige politische Veränderungen in den letzten Jahren

Bei den Präsidentschaftswahlen im Februar 2003 gewann der amtierende Präsident Robert Kotscharjandie meisten Stimmen, verfehlte jedoch knapp die für einen Sieg im ersten Wahlgang erforderlichen 50 %. Stepan Demirtschjan, der Vorsitzende der Volkspartei Armeniens (HZhK), erhielt etwas mehr als 28 % der Stimmen und Artasches Gegamjan, der Führer des Bündnisses „Recht und Einheit“ (IeM), konnte fast 18 % der Stimmen auf sich vereinen.

Am 25. Mai 2003 fanden Parlamentswahlen statt, die aber ebenfalls nicht den internationalen Standards entsprachen. Aus diesen Wahlen gingen die drei Parteien, die den Präsidenten hauptsächlich unterstützen, als Sieger hervor, wobei die Republikanische Partei in Führung lag. Das Bündnis „Gerechtigkeit“ einschließlich der Volkspartei, an deren Spitze der wichtigste Herausforderer bei den Präsidentschaftswahlen, Stepan Demirtschjan, steht, ist die bedeutendste Oppositionspartei. Stepan Demirtschjan ist der Sohn des früheren Sprechers der Nationalversammlung, der 1999 zusammen mit weiteren Führungspersönlichkeiten ermordet wurde. Abgesehen von einigen unwesentlichen bzw. vorübergehenden Unterbrechungen ist die Arbeit des Parlaments seit 2004 von den Oppositionsparteien boykottiert worden. Diesen Boykott setzen viele oppositionelle Abgeordnete bis heute fort.

Das politische Klima in Armenien ist durch die Streitigkeiten zwischen Präsident Kotscharjan, Mitgliedern der Regierungskoalition und dem Parlament vergiftet.

Bei einem Überfall auf das Parlament im Oktober 1999 starben acht der wichtigsten politischen Führungspersönlichkeiten, darunter der Ministerpräsident Wasgen Sarkisjan und der Sprecher des Parlaments, Karen Demirtschjan. Der bereits durch Krieg, Korruption und Verarmung der Bevölkerung stark erschütterte Demokratisierungsprozess wurde durch diese Geschehnisse sowie weitere Morde zusätzlich beeinträchtigt.

Nach dem Sieg der Rosenrevolution in Georgien organisierten die Oppositionsparteien von 9. bis 13. April 2004 in der Hauptstadt Jerewan Demonstrationen, um die Regierung von Robert Kotscharjan zum Rücktritt zu zwingen. Die Regierung ließ die Demonstranten mit Gewalt auseinander treiben und Massenverhaftungen durchführen. Diese Maßnahmen stießen auf breite internationale Kritik.

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Verlautbarungen zufolge wurden dutzende Menschen verletzt, und die Polizei stürmte die Zentralen mehrerer Oppositionsparteien.

Die Demonstrationen wurden vom ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Stepan Demirtschjan, dem Führer des Bündnisses „Gerechtigkeit“ (Ardarutjun), Aram Sarkisjan, dem Vorsitzenden der Volkspartei (Hanrapetutjun), die dem Bündnis „Gerechtigkeit“ angehört, und dem Vorsitzenden der Partei „Nationale Einheit“, Artasches Gegamjan, organisiert.

Ministerpräsident Andranik Markarjan erklärte, die gewaltsame Auflösung der Protestdemonstrationen sei gerechtfertigt gewesen, denn es habe sich um einen versuchten Staatsstreich gehandelt, und die Behörden hätten im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften angemessen reagieren müssen. Markarjan bot einen Dialog mit der Opposition an, lehnte aber zugleich kategorisch deren wiederholte Forderungen nach einer landesweiten Vertrauensabstimmung über Präsident Kotscharjan ab.

Am 21. April nahmen etwa 20 000 Menschen an einem weiteren Protestmarsch in Jerewan teil. Am selben Tag begann die Polizei mit einer neuen Verhaftungswelle und nahm zahlreiche Aktivisten der Opposition fest. Im Juni 2004 ebbten die Proteste ab. Die Aussichten auf einen Regierungswechsel nach georgischem Muster sind gering, da die Regierung in Armenien stärker ist, das Karabach-Problem von einer nationalen Spaltung abhält und es keinen Oppositionsführer mit dem Charisma des derzeitigen georgischen Präsidenten gibt.

Menschenrechte

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass in Armenien zahlreiche Probleme im Zusammenhang mit der Achtung politischer Rechte und der Rechtsstaatlichkeit bestehen. Nach Ansicht der Organisation Human Rights Watch (HRW) ist die geringere Anzahl von Demonstrationen im Jahr 2005 auf das scharfe Vorgehen gegen Oppositionsparteien und ihre Anhänger im Vorjahr zurückzuführen. Laut HRW sind Folter und Misshandlung im Polizeigewahrsam noch immer weit verbreitet, wobei der Zweck dieser Maßnahmen in der Regel darin besteht, ein Geständnis oder Aussagen gegen Dritte zu erzwingen. Die äußerst schlechten, die Gesundheit beeinträchtigenden Haftbedingungen lösen ebenfalls große Besorgnis aus. Kritik an der Menschenrechtslage in Armenien äußerte auch die Bürgerbeauftragte der Republik Armenien, Larisa Alawerdjan. Sie wurde am 5. Januar 2006 per Präsidentenbeschluss ihres Amtes enthoben.

Internationale Beziehungen

„Zeige mir die Lage eines Landes auf der Karte und ich erkläre Dir dessen Außenpolitik.“ Dieses Zitat verwendete der armenische Außenminister Wartan Oskanjan, als er 2004 in Chatham House2 über die Außenpolitik seines Landes sprach. Oskanjan erläuterte, dass die geografische Lage Armeniens eine „Politik der multidirektionalen Komplementarität“ erfordere. Dies bedeute die Mitgliedschaft in der Organisation für Kollektive Sicherheit (OKS) ebenso wie die Teilnahme am NATO-Programm „Partnerschaft für den Frieden“, nicht zuletzt aber auch ein eindeutiges Interesse an engeren Beziehungen zur EU.

Ähnlich wie mehrere andere GUS-Länder mit ihrer so genannten multivektoriellen Außenpolitik strebt Armenien mit seiner „multidirektionalen“ Politik eine bestmögliche Nutzung von Chancen und die Vermeidung von Gefahren an, die eine extrem starke Abhängigkeit von Russland in sich birgt. Da

2 Auch bekannt als Royal Institute of International Affairs mit Sitz in London.

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aufgrund der zunehmenden Ausbeutung der Energieressourcen im nahe gelegenen Kaspibecken (und bis zu einem gewissen Grad auch aufgrund von Entwicklungen im ebenso nahen Nahen Osten) die geostrategische Bedeutung des Südkaukasus wächst und die Folgen der allmählich stärker werdenden amerikanisch-russischen Konkurrenz um Einfluss nicht mit Gewissheit vorhersagbar sind, kann die von Armenien verfolgte Strategie, nicht alles auf eine Karte zu setzen, als immer bedeutsamer betrachtet werden. Andererseits bleibt die Frage, bis zu welchem Punkt eine mehrgleisige Strategie noch „komplementär“ sein kann und nicht ins Unvereinbare umkippt, rein hypothetisch.

Der Kompatibilitätsaspekt, der möglicherweise kurzfristig die größten Probleme verursachen wird, könnten die von Armenien zu den USA und zum Iran gleichermaßen gepflegten Beziehungen sein. Obwohl die Zusammenarbeit im Energiebereich mit dem Iran ausgebaut wird3, um die außerordentlich starke Abhängigkeit des Landes von Russland und von der Durchleitung durch Georgien zu verringern, dürfte Armenien auch ein Interesse daran haben, die USA nicht dadurch zu verärgern, dass sich die Beziehungen zum Iran auf Sicherheitsbelange erstrecken. Schon einmal hatte sich die Lage extrem zugespitzt, als die USA 2002 beschlossen, Sanktionen gegen etliche armenische Unternehmen zu verhängen, die angeblich sicherheitsrelevante Technologie und Ausrüstungen an den Iran geliefert hatten.

Zwei Aspekte spielen in den Außenbeziehungen Armeniens so gut wie keine Rolle. Die armenisch-türkische Grenze wird von der Türkei geschlossen gehalten, und anstelle einer normalen Grenze zum östlichen Nachbarn Aserbaidschan gibt es eigentlich nur eine so genannte Kontaktlinie. An dieser Linie kommt es häufig zum Schusswechsel, dem offenbar jedes Jahr dutzende Militär- und Zivilpersonen zum Opfer fallen.

Der Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan, der hauptsächlich die Region Berg-Karabach und die angrenzenden, von Aseri bewohnten Provinzen betrifft, kostete etwa 20 000 Menschen das Leben und machte im Zuge des Zerfalls der Sowjetunion möglicherweise eine Million Menschen zu Flüchtlingen und Binnenvertriebenen. Er fordert weiterhin Menschenleben und von ihm hängt weit mehr ab als die Beziehungen Armeniens zu Aserbaidschan und zur Türkei, den beiden Nachbarn, zu denen dieses Land ohne Zugang zum Meer sowohl de jure als auch de facto die längsten Grenzen hat. Der Konflikt führte unter anderem zum Ausschluss Armeniens von wichtigen regionalen Infrastrukturprojekten (mit diesem Thema befasst sich ein weiterer Abschnitt in diesem Themenpapier), wodurch Armenien weiter in die Isolation geriet und dem Land Chancen für eine nennenswerte wirtschaftliche Entwicklung entgingen.

Der Streit um Berg-Karabach hat auch die politische Landschaft in Armenien selbst in erheblichem Maße geprägt. Er war für den Aufstieg und den Fall des ersten armenischen Präsidenten nach der Erlangung der Unabhängigkeit im Jahre 1991, Levon Ter-Petrosjan, ebenso ausschlaggebend wie für den Amtsantritt seines Nachfolgers, des früheren De-facto-Präsidenten der selbst proklamierten und von keinem Staat anerkannten Republik Berg-Karabach, Robert Kotscharjan.

Der Konflikt um Berg-Karabach

Obgleich Berg-Karabach überwiegend von Armeniern bewohnt war (1926: 93,5 %, 1989: 77 %), wurde die Region Anfang der 1920er-Jahre Aserbaidschan angegliedert und erhielt den Status eines autonomen Gebiets. Am 28. und 29. Februar 1988 forderten antiarmenische Pogrome im nördlich von

3 Gegenwärtig wird eine Gasleitung vom Iran nach Armenien gebaut, die Anfang 2007 fertig gestellt sein soll.

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der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku gelegenen Sumgait Dutzende Opfer. Im Juli 1988 votierte der Sowjet von Berg-Karabach für die Angliederung an Armenien. In beiden Republiken begann eine Ausweisungswelle der armenischen bzw. aserischen Minderheit, was zu ersten Auseinandersetzungen führte.

Mit dem Zusammenbruch der UdSSR wuchs sich der Konflikt zum Krieg aus. Die Wiederherstellung der Republik Aserbaidschan am 31. August 1991 wurde mit der zwei Tage später beschlossenen Unabhängigkeitserklärung der Republik Berg-Karabach beantwortet. Daraufhin wurde die autonome Region am 26. November 1991 offiziell vom aserbaidschanischen Parlament aufgelöst. Jerewan bot dem Regime in Stepanakert4 zwar aktive Unterstützung an, erkannte jedoch die Unabhängigkeit von Berg-Karabach nicht offiziell an, um internationaler Kritik keinen Vorschub zu leisten. Bislang wurde noch keine Lösung hinsichtlich des Status der Enklave und der Rückgabe der von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete (20 %) gefunden. Die ungeklärte Lage beeinträchtigt die Entwicklung der gesamten Region.

Vermittlungsversuche werden von einer Troika aus Russland, Frankreich und den USA unternommen. Formal handeln diese Länder als Ko-Vorsitzende der so genannter Minsker Gruppe, die nach dem Waffenstillstand im Rahmen der OSZE eingesetzt wurde, um den Konflikt beizulegen. Der persönliche Vertreter des amtierenden Vorsitzenden der OSZE, der polnische Diplomat Andrzej Kasprzyk, leistet Unterstützung im Namen dieser Organisation. Er leitet auch eine kleine Gruppe von im Konfliktgebiet tätigen Assistenten, die Zwischenfälle an der Frontlinie melden. Kasprzyk nutzt die Ergebnisse ihrer Arbeit, um rechtzeitig vor drohenden großen Eskalationen zu warnen.

In den vergangenen Jahren fanden als Prager Prozess bekannte direkte Gespräche zwischen höchstrangigen Vertretern der armenischen und der aserbaidschanischen Seite statt. Die Ko-Vorsitzender der Minsker Gruppe haben sich bislang vergeblich bemüht, Präsident Kotscharjan und seinen aserbaidschanischen Gesprächspartner Ilham Alijew zu einer Einigung über die Grundsätze der Beilegung des Konflikts zu bewegen.

Nach dem Vorschlag der Ko-Vorsitzenden sollte der Grundsatz der Selbstbestimmung in der eigentlichen Region Berg-Karabach gelten, das Prinzip der territorialen Integrität hingegen in allen sieben Aseri-Distrikten angewendet werden, die gegenwärtig von armenischen Streitkräften besetzt sind. Fünf dieser Distrikte sollten bald an Aserbaidschan zurückgegeben werden, die beiden übrigen Distrikte, die zwischen Berg-Karabach und Armenien liegen, nur im Zusammenhang mit einem Referendum über den künftigen Status von Berg-Karabach. Der Einsatz einer internationalen Friedenstruppe und die Rückführung Vertriebener sind weitere Kernpunkte der vorgeschlagenen Lösung.

Erst vor kurzem, d. h. am 10. und 11. Februar 2006, trafen sich die Präsidenten im französischen Rambouillet. Man hatte auf eine Verständigung über die grundlegenden Fragen gehofft, doch der Gipfel ging ergebnislos zu Ende. Beide Seiten wünschen die Fortsetzung des Dialogs, wobei Fortschritte immer dringender erforderlich sind, denn Kompromisse dürften angesichts der im nächsten Jahr in Armenien und Aserbaidschan anstehenden Wahlen immer schwerer zu erzielen sein. Die Öffentlichkeit auf beiden Seiten ist überhaupt nicht auf die notwendigen Kompromisse eingestellt; generell wird angenommen, dass keiner der beiden Führer mutig genug ist, vor einer Wahl wichtige Zugeständnisse zu leisten.

4 Hauptstadt von Berg-Karabach.

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Aserbaidschan vertritt die Auffassung, dass es ein Recht auf Wiederinbesitznahme von durch Militäraktionen verloren gegangenen Gebieten hat, sofern auf dem Verhandlungswege keine Lösung herbeigeführt werden kann. Ein Teil der nahezu explosionsartig in die Höhe geschnellten Öl- (und schon bald auch Gas-) und Exporteinnahmen wird verwendet, um die Militärausgaben des Landes gegenüber 2003 mehr als zu verdreifachen.

Weitere wichtige Aspekte der internationalen Beziehungen

Das Fehlen offizieller Beziehungen zur Türkei erklärt sich nicht nur aus dem Wunsch der türkischen Seite, Aserbaidschan im Konflikt mit Armenien beizustehen, sondern auch aus zwei anderen Streitpunkten. Der bekannteste sind die Ereignisse in den Jahren 1914-1916, die in den Augen Armeniens und großer Teile der internationalen Gemeinschaft einem Völkermord gleichkamen, wohingegen die Türkei eine andere Sichtweise auf die Vorkommnisse vertritt. Armenische und internationale Forderungen nach Öffnung ihrer Grenze zum Nachbarland weist die Türkei oft unter Hinweis auf eine Formulierung in der armenischen Verfassung zurück, die angeblich einen Gebietsanspruch impliziert. Die Grenze könne daher erst nach ihrer eindeutigen Anerkennung durch Armenien geöffnet werden.

Die Beziehungen zu Georgien sind durch die Teilnahme Georgiens an regionalen Infrastrukturvorhaben belastet, von denen Armenien ausgeschlossen ist (siehe unten). Die Rechte und die schwierige wirtschaftliche Lage der möglicherweise 150 000 Personen umfassenden armenischen Minderheit, die in Jawachetien5 auf der georgischen Seite entlang der Grenze zwischen den beiden Ländern lebt, spielte bislang keine große Rolle in den armenisch-georgischen Beziehungen. Theoretisch könnte sich dies jedoch im Falle des Auftretens von Spannungen in Jawachetien ändern. Allerdings kann sich Armenien eine Verschlechterung der Beziehungen zu Georgien kaum leisten, denn damit würde die Abhängigkeit des Landes vom Iran ein kritisches und bedrohliches Niveau erreichen.

Armenien gehört als einziges Land im Südkaukasus der Organisation für Kollektive Sicherheit (OKS)6

an. Russland ist daher ein Verbündeter, und die Präsenz von russischem Militär in Armenien dürfte weiter verstärkt worden sein, nachdem 2005 militärisches Gerät von einem in Georgien geräumten Stützpunkt in eine von den Russen in Armenien unterhaltene Militärbasis verlagert wurden. Unklar istbislang, ob weitere Verlagerungen geplant sind.

Die USA fördern marktwirtschaftliche Reformen in Armenien durch bilaterale Hilfe sowie den Internationalen Währungsfonds (IWF) und die Weltbank. Präsident George W. Bush sagte in seiner Rede, die er am 10. Mai 2005 in Tiflis (Georgien) hielt: „Wir leben in einer historisch bedeutsamen Zeit, in der sich die Freiheit ihren Weg vom Schwarzen Meer über das Kaspische Meer bis hin zum Persischen Golf und darüber hinaus bahnt. Jetzt sehen wir quer durch den Kaukasus, in Zentralasien und im weiteren Nahen Osten das gleiche Verlangen nach Freiheit in den Herzen junger Menschen brennen. Sie fordern ihre Freiheit - und sie werden sie bekommen.“ Verständlicherweise fassten dies die Menschen in Armenien und Aserbaidschan, die eine neue „farbige Revolution“ wollen, als Hilfeversprechen auf. Später stellten US-amerikanische Regierungsvertreter klar, dass die USA der Evolution, nicht der Revolution den Vorzug einräumen würden; dies ist offenbar die Richtschnur für alle konkreten Maßnahmen.

5 Ethnische Armenier leben auch anderswo in Georgien, d. h. die armenische Minderheit umfasst insgesamt über 200 000 Personen.6 Weitere Mitglieder der OKS sind Russland, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Tadschikistan.

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Infrastrukturvorhaben in der Region

Obwohl eine weitere Isolation Armeniens kaum im Interesse der USA liegen dürfte, hatte das massive und letztlich erfolgreiche Drängen der US-Amerikaner auf den Bau der Erdölpipeline Baku-Tiflis-Ceyhan (BTC) genau diese Wirkung. Die über weite Strecken parallel verlaufende Erdgasleitung Baku-Tiflis-Erzurum (BTE) befindet sich im Bau, und die Eröffnung einer Eisenbahnlinie Baku-Tiflis-Kars (BTK, wobei sich diese Abkürzung nicht überall durchgesetzt hat) wird geprüft. Dadurch werden die Hauptstadtregionen von Aserbaidschan und Georgien mit Städten in der Osttürkei verbunden.

Mit der BTC und der BTE sowie in großem Umfang auch mit der so genannten BTK sollen die Voraussetzungen für eine enorme Steigerung der Ausfuhr fossiler Brennstoffe aus dem Kaspibecken auf westliche Märkte geschaffen und gleichzeitig jegliche Kontrolle durch Russland und den Iran verhindert werden. Angesichts des Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan sind durch Armenien verlaufende Routen, die aus geografischer wie wirtschaftlicher Sicht deutlich sinnvoller sein würden, vollkommen ausgeschlossen.

Armenien versucht jetzt zu verhindern, dass die Pläne für den Bau einer Eisenbahnteilstrecke zwischen Kars in der Türkei und Achalkalaki in Georgien umgesetzt und somit die Voraussetzungen für die Eröffnung der BKT-Eisenbahnlinie geschaffen werden. Armenien verweist auf die bereits vorhandene Eisenbahnlinie Kars-Giumri (im Nordwesten Armeniens)-Tiflis, die wesentlich kostengünstiger wiederin Betrieb genommen werden könnte. Erschwerend kommt hinzu, dass Achalkalaki die größte Stadt in der vorwiegend von Armeniern bewohnten Region Jawachetien in Georgien ist und dass sich die Befürworter eines autonomen Status für diese Region vehement gegen eine wichtige Verbindung zur Türkei aussprechen. Zudem würde die Verwirklichung dieses Projekts unmittelbar auf die für 2008 geplante Schließung eines russischen Militärstützpunkts in Achalkalaki folgen.

III. WIRTSCHAFTLICHE LAGE

Nach dem dramatischen wirtschaftlichen Einbruch, den Armenien nach der Erlangung der Unabhängigkeit erlitten hatte, befindet sich das Land heute in einer fast genauso spektakulären Aufschwungphase, in deren Gefolge das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wieder den Stand von 1989 erreicht hat.

Auslöser der Rezession waren nicht nur die bekannten Schwierigkeiten und üblichen Fehler beim Übergang von der Plan- zur Marktwirtschaft. Im Falle Armeniens setzten große wirtschaftliche Probleme bereits 1988 ein; seinerzeit verursachte ein Erdbeben schwere Zerstörungen in Industriegebieten im Norden des Landes. Verstärkt wurden die mit dem Übergang zusammenhängenden Probleme durch die enormen Kosten des Krieges gegen Aserbaidschan sowie durch die Unterbrechung überlebenswichtiger Infrastrukturverbindungen zu Aserbaidschan und zur Türkei.

Durch Öffnung der Grenzen zu Aserbaidschan und zur Türkei könnten die sehr hohen Transportkosten verringert werden, die gegenwärtig den armenischen Außenhandel belasten. In einer 2002 von der Weltbank durchgeführten Studie heißt es, dass das armenischen BIP nach Wiederöffnung der Grenzen schätzungsweise um 30 % steigen würde. Dagegen wird in einem Bericht des von der EU geförderten Zentrums für armenisch-europäische Politik und Rechtsberatung (Armenian-European Policy and Legal Advice Center – AEPLAC) vom Juli 2005 davon ausgegangen, dass das armenische BIP fünf

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Jahre nach Öffnung der Grenze zur Türkei gerade einmal 2,7 % über dem Stand vor der Grenzschließung liegen würde.

Auch die nicht unerhebliche finanzielle Unterstützung und die hohen Investitionen von im Ausland lebenden Armeniern beeinflussen die Entwicklung der armenischen Wirtschaft. Der derzeit zu beobachtende Bauboom in der Hauptstadt Jerewan wird nicht zuletzt durch den Zufluss solcher Investitionsmittel befördert. Die sehr rege Bautätigkeit ist wiederum eine der Hauptantriebsfedern des schnellen Wirtschaftswachstums.

Die Privatisierung ist weit vorangeschritten; allerdings stehen, ebenso wie bei anderen Ländern im Übergang, zahlreiche Vorwürfe wegen Missmanagement und Korruption im Raum. Gemessen an den Indikatoren der EBWE für den wirtschaftlichen Übergang gehörte Armenien 2005 in fast allen Bereichen zu den am weitesten fortgeschrittenen GUS-Ländern.

Die Energieversorgung ist ein entscheidender Aspekt für die Wirtschaft und ein wichtiger Punkt in den Außenbeziehungen des Landes. Von der Unterbrechung der Gaslieferungen von Russland nach Georgien Anfang 2005 (nach Angaben Russlands wegen Anschlägen auf die Erdgasleitung in Nordossetien) war auch Armenien betroffen. Ebenso wie andere europäische GUS-Länder – außer Belarus – muss Armenien jetzt einen wesentlich höheren Preis für russisches Gas zahlen, der aber immer noch weit unter dem Preis liegt, der der EU in Rechnung gestellt wird.

Was die Stromversorgung anbelangt, so ist Armenien in hohem Maße auf Lieferungen des Atomkraftwerks in Medzamor angewiesen, das in einer erdbebengefährdeten Zone steht. Es bestehen starke internationale Bedenken gegen dieses Kraftwerk (siehe auch den Abschnitt über die Beziehungen zwischen der EU und Armenien).

Die EU ist der mit Abstand wichtige Handelspartner Armeniens, entfällt auf sie doch jeweils mehr als ein Drittel der Ausfuhren und Einfuhren. Es folgen Russland, Israel und Iran mit einem Anteil von jeweils knapp zehn Prozent am armenischen Außenhandel. Das Handelsbilanzdefizit ist hoch und steigt weiter; dies zeigt, dass Armenien verstärkte Anstrengungen zur Entwicklung seiner Exportindustrie unternehmen muss. Aus der Diamantenverarbeitung erzielt Armenien nach Angaben der Economist Intelligence Unit etwa 40 % seiner Exporteinnahmen, wobei mit einem Rückgang gerechnet wird. Bei den Einfuhren spielen Lebensmittel eine wichtige Rolle. Seit 2001 ist Armenien Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).

Mehrere Jahre lang hat Armenien zweistellige Wachstumsraten erzielt, wobei die Steigerung im Zeitraum 2002-2004 12,4 % betrug. 2005 wird mit einem ähnlich hohen Wachstum gerechnet. Während die Inflation inzwischen weitgehend eingedämmt ist, besteht nach wie vor eine sehr hohe Arbeitslosigkeit. Fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten und niedrige Löhne haben eine Auswanderungswelle ausgelöst. Bis zu einer Million Armenier, d. h. ein Viertel der Bevölkerung, könnten das Land seit der Erlangung der Unabhängigkeit verlassen haben. Einige Analysten bezweifeln die Zuverlässigkeit amtlicher Statistiken zu diesem wie auch anderen Bereichen.

Obwohl Armenien im Index der menschlichen Entwicklung im Rahmen des UNO-Entwicklungsprogramms besser bewertet wird7 als seine Nachbarn im Südkaukasus, muss das Land große Anstrengungen zur Bekämpfung der Armut unternehmen. Die Einkommensungleichheit ist den Angaben im Strategiepapier der Weltbank zur Armutsbekämpfung (PRSP) zufolge in Armenien seit

7 Siehe grundlegende Landesdaten im Anhang zu diesem Themenpapier.

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2003 im Vergleich der europäischen und zentralasiatischen Ländern am höchsten gewesen. Das hohe Tempo des Wirtschaftswachstums trägt jedoch zum Sinken der Armutsrate bei. Im PRSP heißt es, dass die Armutsinzidenz im Zeitraum 1998-2002 von 55 % auf 51 % sank; sie könnte 2005 auf 43 % zurückgegangen sein.

IV. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EU UND ARMENIEN

Ziele und wichtige Instrumente der EU-Politik

Die Ziele der EU im Hinblick auf ihre Beziehungen zu Armenien decken sich weitgehend mit den Zielen für den Südkaukasus und entsprechen denen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP). Es geht um die Förderung politischer und wirtschaftlicher Reformen, Unterstützung bei der Konfliktlösung und eine generelle Vertiefung der bilateralen Beziehungen ohne Anrecht auf eine künftige EU-Mitgliedschaft.

Auch die Europäische Sicherheitsstrategie spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Obwohl in der Strategie aus Gründen, über die man nur spekulieren könnte, weder Berg-Karabach noch die anderen Konflikte im Südkaukasus ausdrücklich erwähnt werden, findet sich darin ein vager und eher beiläufiger Hinweis auf Probleme des Südkaukasus. Zudem lassen mehrere Aussagen wie die in der Strategie enthaltene Bemerkung, dass in einen gewaltsamen Konflikt verwickelte Nachbarn Europa Probleme bereiten, und die Erklärung, dass es unsere Aufgabe ist, einen Ring von Ländern mit guter Staatsführung zu schaffen, den Schluss zu, dass diese als relevant für den Konflikt um Berg-Karabach und für die Beziehungen zwischen der EU und Armenien erachtet werden.

Das Herzstück der ENP sind bilaterale Aktionspläne für jedes der in diese Politik einbezogenen Länder8. Darin werden eine Vertiefung der Zusammenarbeit und die Einbindung in EU-Politiken und -Programme als Gegenleistung für Reformen auf politischem und wirtschaftlichen Gebiet in Aussicht gestellt.

Die Erarbeitung eines Aktionsplans für Armenien ist weit vorangeschritten. Der Plan soll der Erreichung der genannten Ziele dienen, enthält jedoch keine festen Zusagen für nennenswerte EU-Unterstützung bei der Umsetzung eines eventuell zustande kommenden Abkommens über die Beilegung des Karabach-Konflikts. Zu den noch ungeklärten Fragen gehören die Laufzeit des Aktionsplans (die EU wünscht fünf Jahre, Armenien drei), die Anerkennung der „europäischen Ambitionen“ der armenischen Seite (mit denen die EU nicht einverstanden ist, da die Formulierung auch als Streben nach „EU-Mitgliedschaft“ ausgelegt werden könnte), Visaerleichterungen (von Armenien gewünscht, doch die EU zögert) und das Atomkraftwerk Medzamor (Armenien will die Anlage 2016 stilllegen, die EU dringt auf einen früheren Termin). Benita Ferrero-Waldner, die für die Außenbeziehungen zuständige Kommissarin, hielt sich am 16. und 17. Februar 2006 in Armenien, Aserbaidschan und Georgien auf, um unter anderem Gespräche über die Aktionspläne zu führen. Diese sollen im Paket angenommen werden, höchstwahrscheinlich während der finnischen Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2006.

Das Mitte der 1990er-Jahre ausgehandelte und am 1. Juli 1999 in Kraft getretene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) stellt die Rechtsgrundlage der Beziehungen dar. Es gilt vorerst für zehn Jahre.

8 Belarus und Libyen sind Sonderfälle.

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Das PKA sieht die Liberalisierung des Handels und die Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Bereich sowie auf vielen anderen Gebieten, einschließlich Verhinderung von Verbrechen und illegaler Einwanderung, vor. Gemeinsame Gremien wie zum Beispiel ein Kooperationsrat auf Ministeriumsebene und ein Parlamentarischer Kooperationsausschuss gewährleisten einen regelmäßigen politischen Dialog und die ordnungsgemäße Umsetzung des Abkommens. Darüber hinaus gibt es verschiedene Ausschüsse, in denen hohe Beamte und Experten zusammenarbeiten.

In der Präambel zu den PKA mit Armenien und Aserbaidschan heißt es, dass die Unterstützung des Strebens nach Unabhängigkeit, Souveränität und territorialer Integrität zur Sicherung von Frieden und Stabilität in Europa beitragen werden. Gemäß Artikel 2 stellen die Achtung der Demokratie, die Grundsätze des Völkerrechts und die Menschenrechte wesentliche Elemente der Partnerschaft und dieses Abkommens dar. Geht eine Vertragspartei davon aus, dass die andere eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt hat, kann sie geeignete Maßnahmen ergreifen (einschließlich Aussetzung des gesamten Abkommens oder eines Teils).

EU-Hilfe erhält Armenien im Rahmen des TACIS-Programms, das am 1. Januar 2007 durch ein neues Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) ersetzt werden soll. Die Hilfe wird im Allgemeinen verwendet, um Reformen im institutionellen, rechtlichen und administrativen Bereich sowie Maßnahmen zur Abfederung der sozialen Folgen des Übergangs zu fördern. Mit Mitteln aus dem TACIS-Programm wird auch die Umsetzung der 2003 verabschiedeten armenischen Strategie zur Armutsbekämpfung unterstützt. Armenien hat Anspruch auf Mittel zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten aus dem EIDHR-Programm. Ferner hat das Land finanzielle Unterstützung von der EU erhalten.

Die Länder im Südkaukasus werden aller Wahrscheinlichkeit nach erstmalig Darlehen zu günstigen Bedingungen von der Europäischen Investitionsbank (EIB) erhalten können, nachdem deren Darlehensmandat für Drittländer für den Zeitraum 2007-2013 in diesem Jahr beschlossen wurde. Die Kommission wird einen Vorschlag vorlegen, mit dem das Parlament im April befasst wird. Die für die auswärtigen Beziehungen zuständigen Kommissionsmitglieder haben sich darauf geeinigt, dem Kollegium der Kommissionsmitglieder die Aufnahme dieser Region und einen Betrag für Osteuropa vorzuschlagen, der den Betrag von 500 Millionen Euro beim laufenden Darlehensmandat mehrfach übersteigt.

Im Jahr 2003 ernannte der Rat der EU einen EU-Sonderbeauftragten (EUSR) für den Südkaukasus, Heikki Talvitie. Seine Aufgabe besteht darin, zur Umsetzung der oben genannten politischen Ziele der EU in der Region beizutragen. Die EU und ihr Sonderbeauftragter bemühen sich darum, eine unterstützende Rolle zu spielen, nehmen jedoch nicht direkt an der Vermittlung bei Konflikten in der Region teil. Heikki Talvitie übergibt in Kürze sein Amt an den neuen EUSR Peter Semneby.

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament erteilte seine Zustimmung zum Abschluss der PKA. Die Einbeziehung des Südkaukasus in die ENP und die Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für die Region gehen auf entsprechende Forderungen des Europäischen Parlaments zurück. In wichtigen Entschließungen zum Südkaukasus, die 2003 und 2004 angenommen wurden, erging auch die Forderung nach einer Verstärkung der Bemühungen um eine Beilegung des Konflikts und um Stabilität in der Region, unter anderem durch einen Stabilitätspakt, in den die Erfahrungen mit dem Stabilitätspakt für Südosteuropa einfließen sollten.

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In der Entschließung zur ENP vom 19. Januar 2006 findet sich ein Abschnitt zum Südkaukasus, in dem das Vorgehen der EU weitgehend befürwortet wird. Des Weiteren wird die Türkei aufgefordert, ihrer Grenzen zu Armenien zu öffnen, und ein Stabilitätspakt für den Südkaukasus vorgeschlagen, wobei nähere Ausführungen zu dieser Vorstellung nicht erfolgen. In seiner Entschließung vom 15. Dezember 2004 zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum Beitritt forderte das Parlament die Kommission und den Rat auf, von den türkischen Behörden die offizielle Anerkennung der geschichtlichen Realität des Völkermords an den Armeniern im Jahr 1915 sowie die schnelle Öffnung der Grenze zwischen der Türkei und Armenien zu verlangen9. Angesichts von Berichten über die Verwüstung eines armenischen Friedhofs in der aserbaidschanischen Enklave Nachichewan wurde am 16. Februar 2006 eine Entschließung zum armenischen Kulturerbe in Aserbaidschan angenommen.

9 Entschließung des EP vom 15.12.2004, Ziffer 41.

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Annexe 1

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Reproduced by kind permission of The Institute for War and Peace Reporting.

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Annexe II

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L'Arménie au cours de son histoireAnnexe III

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Annexe IVArmenia, Azerbaijan and Georgia:Basic country data

Armenia Azerbaijan Georgia refers to: source:

Population (million) 3.0 8.3 4.6 2003 UNDP

Ethnic composition Armenians 98% (2001) Azeris 90.6% (1999) Georgians 83.8%, Azeris 6.5%Armenians 5.7% (2002)

censuses

Official language (and other)

Armenian(Russian)

Azerbaijani(Russian)

Georgian(Russian, Armenian, Azeri)

various, incl US State Dept

Currency Dram (AMD) Manat (AZM) Lari (GEL)

President Robert Kotscharjan Ilham Aliyev Mikhail Saakashvili

Next (and most recent) presidential election

2008(March 2003)

Oct 2008(Oct 2003)

2009(Jan 2004)

various,incl. EIU

Next (and most recent) parliamentary elections

2007(May 2003)

Nov 2010(Nov 2005)

2008(March 2004)

various,incl. EIU

GDP per head (USD, PPP10)

3.671 3.617 2.588 2003 UNDP

Real GDP growth rate (%) 10.5 24.0 8.0 2005 (forecast11) EIU

Human development rank12 83 101 100 200513 UNDP

Corruption rank14 88 137 130 2005 Transparency International

10 PPP - Purchasing Power Parity11 Made in November 2005 for Armenia and Georgia, in February 2006 for Azerbaijan.12 Human Development Index (HDI) rank in 2005. The HDI provides an indication of the living conditions in the countries of the world which is less rough than the GDP per head, since it also includes life expectancy at birth, literacy and school enrolment.13 However based on data from previous years.14 Corruption Perception Index rank in 2005

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Explanation of sources:UNDP United Nations' Development Programme, Human Development Report 2005EIU The Economist Intelligence Unit, country reports

Armenia, Azerbaijan and Georgia:Membership of selected international organisationsand participation in certain multilateral cooperation

OSCE CoE EBRD ECT CIS CSTO PfP GUAM BSEC WTO World Bank PRS

Armenia X X X X X X X X X XAzerbaijan X X X X X X X XGeorgia X X X X X X X X X X

OSCE Organisation for Security and Cooperation in EuropeCoE Council of EuropeEBRD European Bank for Reconstruction and DevelopmentECT The Energy Charter Treaty (X indicates ratification)CIS Commonwealth of Independent StatesCSTO Common Security Treaty Organisation (other members: Russia, Belarus, Kazakhstan, Kyrgyzstan,Tajikistan)PfP The Partnership for Peace Programme created by NATO

(None of the countries is a NATO member, but Georgia hasclearly expressed an interest in NATO membership.)

GUAM Georgia-Ukraine-Azerbaijan-Moldova political cooperationBSEC Black Sea Economic CooperationWTO World Trade OrganisationWorld Bank PRS Cooperation with the World Bank that includes a Poverty Reduction Strategy