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Der Minister
Ministerium für Arbeit,Gesundheit und Sozialesdes Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen. 40190 Düsseldorf
An denPräsidenten des LandtagsNordrhein-WestfalenHerrn Andre Kuper MdL
Djjsseldorf
Datumd U. August 2019
Seite 1 von 1
Aktenzeichen IV C 5
bei Antwort bitte angeben
Heike Reinecke
Telefon 0211 855-3259
Telefax 0211 855-
Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Bericht der Landesregierung zum Themenbereich „BerufsbildHeilpraktiker- Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten"
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
Frau Heike Gebhard MdL, hatte mich auf Grundlage eines Schreibens
der Fraktion der AfD um einen schriftlichen Bericht zum o. a. Thema
gebeten.
Diesem Anliegen komme ich gerne nach und übersende den Bericht mit
der Bitte, die Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit,
Gesundheit und Soziales zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
(Karl-Josef Laumann)
1 Anlage
Dienstgebäude und
Liefe ranschrift:
Fürstenwall 25,
40219 Düsseldorf
Telefon 0211 855-5
Telefax 0211 855-3683
www.mags.nrw
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linie 709
Haltestelle: Stadttor
Rheinbahn Linien 708, 732
Haltestelle: Polizeipräsidium
17
VORLAGE
17/2346A01
Der Minister Gesundheit und Soziales '" ~ Ministerium für Arbeit, ~ ;
des Landes Nordrhein-Westfalen ' i11.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL
Düsseldorf
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
. WAHLPERIODE
Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Bericht der Landesregierung zum Themenbereich "Berufsbild Heilpraktiker - Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten"
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Frau Heike Gebhard MdL, hatte mich auf Grundlage eines Schreibens der Fraktion der AfD um einen schriftlichen Bericht zum o. a. Thema gebeten.
Diesem Anliegen komme ich gerne nach und übersende den Bericht mit der Bitte, die Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
(Karl-Josef Laumann)
1 Anlage
oatu~~O"AU9Ust 2019
Seite 1 von 1
Aktenzeichen IV C 5
bei Antwort bitte angeben
Heike Reinecke
Telefon 0211 855-3259
Telefax 0211 855-
Dienstgebäude und
lieferanschrift:
Fürstenwall 25,
40219 Düsseldorf
Telefon 0211 855-5
Telefax 0211 855-3683
www.mags.nrw
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn linie 709
Haltestelle: Stadttor
Rheinbahn Linien 708, 732
Haltestelle: Polizeipräsidium
MAGS (IV C 5) 3:). August 2019
Berufsbild Heilpraktiker - Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten
Die Fragen der Fraktion der AfD werden wie folgt beantwortet:
Inwieweit hält die Landesregierung eine Dokumentationspflicht für die Behandlung durch Heilpraktiker vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse für sinnvoll?
Die Landesregierung hält die 2013 im Zuge des Patientenrechtegesetzes in § 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) normierte Pflicht zur Dokumentation einer Behandlung für sinnvoll und notwendig. Die einschlägigen Vorschriften des BGB (§ 630 ff) gelten auch für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.
Ist es in der Vergangenheit zu Entzügen der Zulassung bei Heilpraktikern gekommen?
Ja. Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2114 (Drs. 17/5535) dargestellt, ist der Indikator "Rücknahme einer Erlaubnis" (bisher) aber nicht Bestandteil des Berichtswesens, sodass hierüber keine Daten vorliegen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es in den vergangenen Jahren in Einzelfällen zu solchen Rücknahmen gekommen ist. Hierbei ist zu bedenken, dass die Rücknahme einer Erlaubnis einen erheblichen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Berufsausübung bedeutet und daher strenge Maßstäbe anzulegen sind. Nach der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) ist eine Erlaubnis zurückzunehmen, "wenn nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die eine Versagung der Erlaubnis [ ... ] rechtfertigen würden". Es handelt sich stets um eine Entscheidung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls, zum Beispiel der Art und des Umfangs der Rechtsverstöße. In der Regel ist davon bei einem rechtskräftigen Urteil wegen erheblicher Straftaten auszugehen. Nach der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz ist vor einer Rücknahme der gesetzlich verankerte Gutachterausschuss anzuhören.
Wie oft hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits getagt? Mit welchem Ergebnis?
Es handelt sich nicht um eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, sondern um eine länderoffene Arbeitsgruppe, die im Auftrag der Gesundheitsministerkonferenz mögliche Ansätze tür eine Reform des Heilpraktikerwesens prüft. Sie hat bisher drei Mal getagt - Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.