Land Tirol · Web viewAntragsunterlagen. 2002. BEVOR SIE ANFANGEN. SEITE
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LIFE - Natur
Antragsunterlagen2002
BEVOR SIE ANFANGEN SEITE---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nützliche Adressen :
Zuständige nationale Behörden der Mitgliedsstaaten 1
Zuständige nationale Behörden in den mit LIFE assoziierten Beitrittskandidatenstaaten 2
Zuständigkeit innerhalb der Generaldirektion Umwelt 3
LIFE-Natur Externe Teams 4
WIE SIE EINEN ANTRAG VORBEREITEN---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
1. Was ist LIFE? 5
2. Welche Projekte können durch LIFE-Natur kofinanziert werden? 6
3. Wie hoch ist der Anteil der Förderung? 11
4. Wer kann ein Projekt einreichen und wer kann sich beteiligen? 12
5. Wo und wann ist der Antrag zu stellen? 14
6. Herangehensweise an eine Projektformulierung 15
7. Praktische Tips zum Ausfüllen der Antragsformulare 17
8. Finanz- und verwaltungstechnische Hinweise 31
9. Wie werden die Projekte ausgewählt? 33
10. Wichtige Dokumente und wo sie zu finden sind 42
ANTRAGSFORMULARE FORMULARE---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sektion A. Kurze Projektvorstellung 1-5
Sektion B. Zielhabitate und –arten des Projektes, ihre Schutzproblematik 6-14
Sektion C. Projektziel, Maßnahmen und erwartete Ergebnisse 15-28
Sektion D. Finanzielle und administrative Aspekte 29-33
Empfangsbestätigung 34
ANHÄNGE-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
1 LIFE Verordnung
2 Liste der Vogelarten, die im Rahmen des LIFE-Förderprogrammes als prioritär erachtet werden
3 Liste der Regionen und der zugehörigen NUTS -Codes
4 LIFE-Natur Standard-Verwaltungsvorschriften
ZUSTÄNDIGE NATIONALE BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN
Belgique/België
Danmark
Deutschland
Ellas
España
France
Ireland
Ministère de l’Environnement et de l’Agriculture/Ministerie van Leefmilieu en LandbouwDirection Nature/Afdeling NatuurKoning Albert II-laan 20, bus 8Ferraris-gebouw, 4de verdieping, lokaal 4G43B – 1000 Bruxelles/BrusselA l'attention de/T.A.V. M.E. KOEN DE SMETFax n° 32-2-553.76.85E-mail : [email protected]
Skov og Naturstyrelsen (LIFE)Ms Karen CHRISTENSENHaraldsgade, 53DK - 2100 KøbenhavnFax n° 45-39.27.98.99E-mail : [email protected]
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und ReaktorsicherheitReferat NI2Herr Holger GALASGodesberger Allee 90D - 53048 BONNFax. 49-228-305.26.97E-mail : [email protected]
Ministry of Environment, Physical Planning and Public Works (LIFE)Mrs Rania SPYROPOULOUTrikalon, 36GR - 11526 AthensFax n° 30-1-69.18.487E-mail : [email protected]
Sr. Inés GONZÁLEZ DONCELDirectora General de Conservación de la NaturalezaMinisterio de Medio Ambientec/ Gran Vía de San Francisco, 4E - 28005 MadridFax n° 34-91-597.55.64E-mail : borja,[email protected]
Ministère de l'aménagement du territoire et de l'environnementMme Claire CHEVIN20, Avenue de SégurF - 75302 Paris 07 SPFax n° 33-1-42.19.19.98E-mail: [email protected]
National Parks and WildlifeDuchas, The Heritage ServiceMr Alan CRAIG7, Ely PlaceIRL - Dublin 2Fax n° 353-1-66.20.283E-mail : [email protected]
Italia
Luxem-bourg
Nederland
Österreich
Portugal
SuomiFinland
Sverige
United Kingdom
Ministero dell'AmbienteServizio Conservazione della NaturaDivisione IIProgetti LIFE-NatureVia Capitan Bavastro, 174I - 00147 RomaFax n° 39-06-57228277E-mail [email protected]
Ministère de l'Environnement (LIFE)M. Jean-Paul FELTGEN18, Montée de la PetrusseL - 2918 LuxembourgFax n° 352-478.68.35E-mail : [email protected]
Ministerie van Landbouw,Natuurbeheer en VisserijDirectie NatuurbeheerMr Garry J. POSTPostbus 20401NL - 2500 EK Den HaagFax n° 31-70-37.86.144E-mail : G.J. [email protected]
Amt der Tiroler LandesregierungAbteilung UmweltschutzHerr Christian PLÖSSNIGLandhausA - 6010 INNSBRUCKFax. 43-512 508 34 55E-mail : [email protected]
Instituto da Conservação da NaturezaDirecção de Serviços deConservação de Natureza (LIFE)Dr. Mario SILVARua Filipe Folque, 46,3P – 1050-114 LisboaFax n° 351-21-357.47.71E-mail :[email protected]
Ministry of the EnvironmentMr. Esko JAAKKOLAP.O. Box 380SF - 00131 HELSINKIFax n° 358-9-1991.9364E-mail : [email protected]
NaturvårdsverketMrs Anita MOBERGS - 106 48 StockholmFax n° 46-8-698.15.04E-mail : [email protected]
European Wildlife DivisionDepartment of the Environment, Transport and the RegionsMr. Eddie O’SullivanZone 106cTemple Quay House2 The Square – Temple QuayUK - Bristol – BS1 6EBFax n° 44-117-987.8182/987.8119E-mail: Eddie_O’[email protected]
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FÜR NATURSCHUTZ ZUSTÄNDIGE NATIONALE BEHÖRDENIN DEN MIT LIFE ASSOZIIERTEN BEITRITTSKANDIDATENSTAATEN
Nicht alle Beitrittskandidaten nehmen am LIFE-Natur-Programm teil. Bitte überprüfen Sie eine Programmteilnahme mit Ihrer zuständigen nationalen Stelle oder der zuständigen Abteilung der GD Umwelt (DG ENV.D1), bevor Sie ein Projekt vorschlagen ! Die hier aufgeführten Staaten haben ihre Absicht erklärt, am LIFE-Natur-Programm teilzunehmen.
Eesti
Latvija
Hungary
Ministry of the EnvironmentDpt of Nature Protection Mrs Liina EEKToompuiestee, 24EE- 15172 TallinnFax : +372/6262901E-mail: [email protected]
Mrs Ilona JEPSENDeputy Director of Environmental Protection DeptMinistry of the Environment Protection & Regional DevelopmentPeldu iela 25LV – 1494 RigaFax : +371/782.04.42
Mr Csaba FÜLEKYDepartment of Nature ConservationAuthority for Nature ConservationNature Conservation AuthorityMinistry of EnvironmentKöltö u 21H – 1211 BudapestFax : 36/1/395.74.58E-mail: [email protected]
Romania
Slovenia
Ministry of Water andEnvironmental ProtectionMrs Adriana BAZ (expert)Libertatii 12R – 70005 BucharestFax : 40/1/410.02.82 E-mail: [email protected]
Ministry of the Environment and Spatial PlanningMrs Vesna KOLAR-PLANINSICDunajska 48SI - 1000 LjubljanaFax : 386/01.478.73.88E-mail:[email protected]
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DIE ZUSTÄNDIGKEIT INNERHALB DER GENERALDIREKTION UMWELT
Die drei LIFE-Programme werden von der Abteilung D.1, der LIFE - Abteilung, in der Generaldirektion Umwelt (DG ENV) betreut.
EUROPÄISCHE KOMMISSION, DG ENV.D.1, BU-9 02/1, 200 rue de la Loi/Wetstraat 200, B - 1049 BRUSSELS.
Fax : (+32-2) 296.95.56 INTERNET : http://www.europa.eu.int/comm/life/home.htm
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LIFE-NATUR EXTERNE TEAMS
Externe Teams unterstützen die Kommission bei der Betreuung von LIFE-Projekten. Sollten sie technische Schwierigkeiten bei der Erstellung Ihres Antrages haben, so können Ihnen diese Teams mit den notwendigen Informationen und Erklärungen weiterhelfen.
Die Rolle dieser Teams gegenüber den Fördernehmern ist jedoch auf administrative Hilfestellung begrenzt. Die Teams können keine Hilfestellung bei der Konzeption oder beim institutionellem und finanziellem Aufbau eines Projektes leisten. Sie können in keinem Fall für das Scheitern eines Projektes verantwortlich gemacht werden. Nur die zuständigen Abteilungen der Kommission sind für sämtliche Entscheidungen bezüglich der LIFE-Natur-Projekte verantwortlich.
ADRESSEN DER EXTERNEN TEAMS 2001
BELGIË/BELGIQUE - DANMARK - DEUTSCHLAND - IRELAND - LUXEMBOURG - NEDERLAND - ÖSTERREICH - SUOMI/FINLAND - SVERIGE - UNITED KINGDOM - EESTI - LATVIJA – LITHUANIA – SLOVAK REPUBLIC - HUNGARY:
ECOSYSTEMS LTD.11, rue Beckers/Beckersstr. 11 Tel: (32-2) 646 69 50B - 1040 Bruxelles/Brussel Fax: (32-2) 646 84 66E-Mail : [email protected]
FRANCE - ELLAS - ESPAÑA - ITALIA – PORTUGAL – ROMANIA – SLOVENIA:
MECOMAT G.E.I.E.
Regionalvertretungen :
España – Portugal - Romania:
ATECMAIsla de la Toja, 2 Tel: (34-91) 849.08.04E – 28400 Villalba-Madrid Fax: (34-91) 849.14.68E-Mail : [email protected]
France – Ellas – Bulgaria - Poland:
ECOSPHERE3 bis, rue des Remises Tel: (33-1) 45 11 24 30F -94100 Saint-Maur-des-Fossés Fax:(33-1) 45 11 24 37E-Mail : [email protected]
Italia - Slovenia:
COMUNITA AMBIENTEVia della Lungara 1-3,INT 65 Tel: (39-06) 580 60 70I - 00165 Roma Fax (39-06) 581 43 70E-Mail : [email protected]
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WIE SIE EINEN ANTRAG VORBEREITEN
1. WAS IST LIFE?
LIFE ist ein Finanzierungsinstrument, das zur Unterstützung der Umweltpolitik der Gemeinschaft geschaffen wurde. Es wurde 1992 erstmals beschlossen und hatte eine Laufzeit von 4 Jahren (1992 - 1995). Eine überarbeitete Verordnung zur Weiterführung des Programmes wurde im Jahre 1996 verabschiedet und umfaßt den Zeitraum von 1996 - 1999. Die derzeitige LIFE-Verordnung (EC) 1655/2000, die den Zeitraum von 2000-2004 abdeckt, wurde am 17. Juli 2000 angenommen (Amtsblatt L 192 vom 28/7/2000 - siehe Anhang).
LIFE zielt sowohl auf die Förderung von Naturschutzprojekten (LIFE-Natur), die Unterstützung von Projekten in weiteren umweltrelevanten Bereichen (LIFE-Umwelt) als auch spezieller umweltrelevanter Vorhaben außerhalb der EU und außerhalb der Beitrittskandidatenstaaten (LIFE-Drittstaaten) ab. Die vorliegende Broschüre befaßt sich ausschließlich mit dem naturschutzbezogenen Teil von LIFE und dessen Anwendung auf dem Territorium der Gemeinschaft und dem der Beitrittskandidatenstaaten, die mit dem LIFE-Programm assoziiert sind.
Unter Naturschutzprojekten im Rahmen des LIFE-Programmes sind solche zu verstehen, die „zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes natürlicher Lebensräume und Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen notwendig sind“.
In der Praxis ist es die Aufgabe von LIFE-Natur, zur Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) (92/43/EWG) der Gemeinschaft beizutragen. Insbesondere geht es um die Errichtung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000, welches auf den in situ-Schutz der Lebensräume stark bedrohter Tier- und Pflanzenarten in der Gemeinschaft abzielt.
Ähnliche Zielvorgaben verfolgt das Förderprogramm in den LIFE-assoziierten Beitrittsstaaten. Dort soll LIFE-Natur zum Schutz von Gebieten internationaler Bedeutung eingesetzt werden. Hiermit soll gleichzeitig der Weg zum Aufbau eines Natura 2000 Netzes in diesen Staaten geebnet werden.
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2. WELCHE PROJEKTE KÖNNEN DURCH LIFE-NATUR KOFINANZIERT WERDEN?
Um förderwürdig zu sein, muß ein eingereichtes Projekt die folgenden Kriterien erfüllen:
a) es muß den formellen Anforderungen entsprechen, d.h. es muß in jeder Hinsicht konform mit den vorliegenden Antragsunterlagen präsentiert werden;
b) es muß förderwürdig sein, d. h.:
FÜR ALLE PROJEKTE:
- es muß von einem sowohl in technischer als auch in finanzieller Hinsicht vertrauenswürdigem Fördernehmer eingereicht werden;
- es muß eine realistische Durchführungsplanung bezüglich Zeitablauf, Budget und Kosteneffizienz aufweisen.
Für alle Projekte der Mitgliedstaaten mit dem Ziel des Schutzes von:
- einem (oder mehreren) Gebiet(en), welche(s) von einem Mitgliedstaat als Gebiet(e) von gemeinschaftlicher Bedeutung (pSCI) im Sinne der FFH-Richtlinie vorgeschlagen wurde(n). Diese Projekte werden mit NA1 kodiert.
- einem (oder mehreren) Gebiet(en), welche(s) von einem Mitgliedsstaat als besonderes Schutzgebiet im Sinne der Vogelschutzrichtlinie (SPA) ausgewiesen wurde(n). Diese Projekte werden mit NA2 kodiert.
- einem oder mehreren Tier- und/ oder Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie und/oder Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. Diese Projekte werden mit NA3 kodiert.
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ODER, für Projekte in den mit LIFE assoziierten Beitrittskandidatenstaaten mit dem Ziel des Schutzes von:
einem (oder mehreren) Gebiet(en) von internationaler Bedeutung, die einen Lebensraumtyp gemäß Anhang I oder eine Art gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie oder einen Lebensraum oder eine Art beherbergen, welche(r) nicht in der Gemeinschaft vorkommt, aber in der entsprechenden Berner Konvention (Nr.4 – 1996 sowie Nr.6 – 1998) als besonders schutzwürdig / schutzbedürftig klassifiziert wird. Diese Projekte werden mit NA1 kodiert.
einem (oder mehreren) Gebiet(en) von internationaler Bedeutung, die eine Vogelart gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie oder eine auf dem Gebiet der Gemeinschaft lebende Zugvogelart oder eine Vogelart beherbergen, welche nicht in der Gemeinschaft vorkommt, aber in der entsprechenden Berner Konvention (Nr.4 – 1996 sowie Nr.6 – 1998) als besonders schutzwürdig / schutzbedürftig klassifiziert wird.Diese Projekte werden mit NA2 kodiert.
einer oder mehrerer Tier- und/ oder Pflanzenart(en) der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie und/oder Vogelart(en) in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie oder einer Art, die nicht in der Gemeinschaft vorkommt, jedoch in der Berner Konvention, Anhang I oder II klassifiziert ist. Diese Projekte werden mit NA3 kodiert.
In allen NA1 und NA2 Projekten in den mit LIFE assoziierten Beitrittskandidatenstaaten müssen die Zielgebiete bereits unter einem geeigneten Schutz nach nationalem Gesetz stehen oder es muß eine formelle Absichtserklärung der zuständigen nationalen Behörde vorliegen, einen solchen gesetzlichen Schutz vor Beendigung des Projektes einzurichten.
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Gemischte NA1 und NA2 Anträge
Der Fördernehmer sollte für sein Projekt die am besten geeignete Kategorie wählen. Wenn ein Großteil der Maßnahmen auf den Schutz von Vogelarten abzielt, sollte es als NA2 Projekt eingereicht werden. Wenn dagegen ein Großteil der Maßnahmen auf den Schutz von Lebensraumtypen oder anderen Arten als Vögeln abzielt, sollte es als NA1 Projekt eingereicht werden.
Bei Projektanträgen unter NA1, die Maßnahmen enthalten, die direkt auf Vogelarten des Anhanges I oder Zugvögel abzielen, sind auch diese Kosten förderfähig, sofern das Gebiet auch als Vogelschutzgebiet hinsichtlich dieser Vogelarten ausgewiesen wurde.
Dieses gilt auch im umgekehrten Fall für Projektanträge unter NA2, deren Maßnahmen auf Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie abzielen. Hier sind diese Kosten ebenfalls förderfähig, sofern die Fläche hinsichtlich dieser Lebensraumtypen und Arten als FFH-Gebiet vorgeschlagen wurde.
Die oben genannten Kriterien gelten nur, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen, im Falle eines NA1 Projektes, direkt auf diese Vogelarten, oder, im Falle eines NA2 Projektes, direkt auf diese Lebensraumtypen oder andere Arten abzielen.
Diese Kriterien werden in all den Fällen strikte Anwendung finden, in denen durch vorliegende wissenschaftliche Nachweise belegt werden kann, das diese Flächen entweder als Vogelschutzgebiet (z.B. Ausweisung als IBA) hätten ausgewiesen oder als FFH-Gebiet hätte vorgeschlagen sein sollen.
NA3 Anträge
Unter der Kategorie NA3 eingereichte Anträge werden nur dann als förderwürdig betrachtet, wenn ein ausreichender Schutzgrad durch einen Gebietsschutz für die in dem Projekt avisierte Art mit Verweis auf die Ergebnisse der Biogeographischen Seminare bereits vorhanden ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten die für den Gebietsschutz erforderlichen Maßnahmen ergänzen. Wenn ein NA3-Antrag in einem Gebiet überwiegend flächenbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen vorschlägt, das als Natura 2000 Gebiet ausgewiesen wurde oder ausgewiesen hätte werden sollen, wird der Antrag als NA1 oder NA2 eingestuft und als solcher bewertet.
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Besondere Fälle:
LIFE III konzentriert sich auf weitgehend konkretisierte und umsetzungsorientierte Projekte. Wissenschaftliche oder nicht umsetzungsorientierte Projekte, z. B. zur 'Vorbereitung von Management Plänen' oder zum 'Monitoring' werden nur dann als förderwürdig erachtet, wenn sie Teil eines Umsetzungsprojektes vor Ort sind (Ausnahmen sind Meeresgebiete, bei denen Durchführung von konkreten Biotopmanagementmaßnahmen schwieriger ist). Diese Regel gilt für die Mitgliedsstaaten.
Im Falle der Beitrittskandidatenstaaten können auf die Inventarisierung ausgerichtete Projekte als förderfähig erachtet werden, wenn sie der Erreichung EU-weiter Standards dienen. Diese Bestandsaufnahmen sollen eindeutig auf die Vorbereitung der jeweiligen NATURA 2000 (Emerald Network) Unterlagen, bestehend aus den Formblättern und Karten, sowohl in Papier als auch in digitaler Form, ausgerichtet sein.
Projekte, die auf eine Wiederherstellung/Neuerstellung von Gebieten außerhalb von NATURA 2000 Gebieten abzielen, können nur dann bevorzugt als förderwürdig betrachtet werden, wenn:
- sie auf die Erhaltung von prioritären Lebensräumen/Arten oder auf im europäischen Maßstab verhältnismäßig großen Flächen/Populationen von nicht prioritären Lebensraum(typen)/ Arten abzielen;
- sie auf die Abwendung oder Verminderung der wichtigsten Bedrohungen der Lebensräume/Arten abzielen und eine direkte positive Auswirkung auf die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes innerhalb der EU und der Beitrittskandidaten haben;
- sie klare Ziele für die Wiederherstellung des betreffenden Lebensraumes oder Art setzen und in einem detaillierten Zeitplan darlegen, wann das Gebiet das qualitative Niveau für eine Ausweisung als NATURA 2000 Gebiet erreicht.
- sie auf einer abgesicherten wissenschaftlichen Grundlage bezüglich der Lebensräume und Arten ruhen (Ökologie, Funktion/Wechselwirkung, Stabilität, …)
- sie besonders gute Erfolgsaussichten haben und kosteneffizient sind.(Bitte beachten: Diese Grundsätze sind gelten auch für Maßnahmen innerhalb von NATURA 2000 Gebieten)
- sie eine deutliche Selbstverpflichtung der zuständigen nationalen Behörde(n) beinhalten bezüglich:
a) bei Mitgliedsstaaten - der Benennung des zur Wiederherstellung vorgesehenen Gebietes als NATURA 2000-Gebiet vor Beendigung des Projektes (es sei denn, die Wiederherstellung ist vollständig fehlgeschlagen);
b) bei Beitrittskandidatenstaaten – der Einrichtung des bestmöglichen gesetzlichen Schutzes unter nationaler Gesetzgebung für das wiederhergestellte Gebiet vor Abschluß des Projektes (es sei denn, die Wiederherstellung ist vollständig fehlgeschlagen).
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Projekte, die auf die Wiederansiedlung von Arten hinzielen, werden nur dann berücksichtigt, wenn sie die folgenden Grundsätze zur Wiederansiedlung befolgen:
- die Wiederansiedlung muß gerechtfertigt sein und es muß eine hohe Erfolgsaussicht bestehen.
- die Gründe des Aussterbens der Art in dem zur Wiederansiedlung vorgesehenen Gebiet müssen beseitigt sein.
- die Entnahme von Individuen zwecks Wiederansiedlung dürfen nicht die Population in Gefangenschaft oder die Spenderpopulation in freier Wildbahn gefährden.
- der Lebensraum muß die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um das dauerhafte Überleben der Art in einer ausreichenden Populationsgröße zu gewährleisten.
- vor Projektbeginn muß ein grundsätzlicher Konsens zwischen allen an der Wiederansiedlung beteiligten Gruppen (z.B. zuständige Aufsichtsbehörde der Spenderpopulation und der für die Wiederansiedlung zuständigen Gebietsleitung) hergestellt werden.
- die örtliche Bevölkerung ist gegenüber der geplanten Wiederansiedlung positiv eingestellt oder es muß eine begründete Aussicht bestehen, dass eine derartige Akzeptanz während des Projektes erreicht werden kann.
- die für die Wiederansiedlung vorgesehenen (tierischen bzw. pflanzlichen) Exemplare müssen von der nächstgelegenen und dem vorgesehenen Standort am Besten vergleichbaren, verfügbaren Population (bezüglich genetischer Vergleichbarkeit, Ökosystem, usw.) entnommen werden, die der vorhergehenden, verschwundenen Art am ehesten entspricht.
- alle Wiederansiedlungsprojekte müssen eine Machbarkeitsstudie, eine Vorbereitungsphase, eine Wiederansiedlungsphase und eine Nachbereitungsphase incl. Endkontrolle beinhalten.
Projektanträge, die sich auf die Weiterführung von bereits bestehenden und laufenden LIFE-Projekten beziehen, können positiv bewertet werden, wenn:
- das bestehende Projekt erfolgreich und ohne signifikante Verzögerungen arbeitet;- die zwei Projekte sich nur einen begrenzten Zeitraum (maximal 12 Monate)
überlappen;- das neue Projekt notwendig ist oder einen bedeutenden Beitrag leistet, um
nachhaltige Ergebnisse und Langzeiterfolge zu erzielen.
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3. WIE HOCH IST DER ANTEIL DER FÖRDERUNG?
Der Beitrag der Gemeinschaft beträgt maximal 50% der förderbaren Kosten eines Projektes. Für Maßnahmen, die auf den Schutz prioritärer Lebensräume und Arten ausgerichtet sind, kann in Ausnahmefällen dieser Prozentsatz auf maximal 75% erhöht werden.Diese Prozentangaben sind als maximale Beiträge zu verstehen und nicht als automatische Förderhöhe. Es liegt im Bestreben der Kommission, echte Partnerschaften bei der Kofinanzierung von LIFE-Projekten zu fördern.Der Antrag sollte vor der Abgabe auf weitere und/oder andere Fördermöglichkeiten durch Finanzierungshilfen der EU geprüft werden (Struktur- und Kohäsionsfonds, Agrar-Umwelt-Maßnahmen unter der Verordnung für den Ländlichen Raum, usw. …). Diesbezügliche Initiativen sollten ausführlich im Formular 36 beschrieben werden.Maßnahmen eines Projektes, die bereits durch andere EU-Finanzinstrumente unterstützt werden bzw. für eine derartige Unterstützung vorgesehen sind, können nicht durch LIFE-Natur gefördert werden. Daher ist es für alle Fördernehmer besonders wichtig, alle Maßnahmen hinsichtlich einer anderen möglichen Fördermöglichkeit zu überprüfen (Strukturfonds, Entwicklung ländlicher Raum, usw. …).Zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei LIFE-Natur ist es jedoch möglich, dass eine derartige (endgültige) Entscheidung zur finanziellen Unterstützung von den (mit der Durchführung der finanziellen Hilfe durch andere EU-Förderprogramme) beauftragten Behörden (normalerweise nationale oder regionale Behörden) noch nicht erteilt wurde. Wenn ein solches Projekt die Vorauswahl passiert hat, wird die Kommission genauer prüfen, ob eine derartige Finanzierung in der Zwischenzeit gewährt wurde. Die endgültige Entscheidung setzt voraus, dass die Kommission eine Doppelfinanzierung ausschließen kann.
Für die EU-Kofinanzierung gelten die folgenden Obergrenzen:
Projekte, die eindeutig dem Schutz prioritärer Lebensräume und Arten dienen:- innerhalb der Ziel- 1 Förderkulisse des Strukturfonds und in den Beitrittskandidatenstaaten
max. 75%- in anderen Gebieten, wenn der Antrag von einer nicht-staatlichen Organisation (NGO)
gestellt wird max. 75% - in anderen Gebieten, wenn der Antrag nicht von einer nicht-staatlichen Organisation
(NGO) gestellt wird max. 60%
Projekte, die dem Schutz nicht-prioritärer Lebensräume und Arten dienen:- in allen Fällen max. 50%
Weiterhin können Anträge, die eindeutig auf die Weiterführung früherer LIFE-Projekte abzielen, mit folgenden Obergrenzen gefördert werden: - 40% (für Projekte, die dem Schutz nicht-prioritärer Lebensräume und Arten dienen),
- 60% (für Projekte, die eindeutig dem Schutz prioritärer Lebensräume und Arten innerhalb der Ziel 1 Förderkulisse des Strukturfonds dienen oder wenn der Antragssteller einer nicht-staatlichen Organisation angehört (NGO),
- 50% (für alle anderen Projekte, die dem Schutz prioritärer Lebensräume und Arten dienen),
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4. WER KANN EIN PROJEKT BEANTRAGEN UND WER KANN SICH BETEILIGEN?
LIFE-Natur steht allen natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in der Europäischen Union oder in den mit LIFE assoziierten Beitrittskandidatenstaaten offen.
Projektanträge können eine Zusammenarbeit mehrere Projektpartner im Rahmen einer partnerschaftlichen Durchführung vorsehen. Entsprechend Funktion und Aufgabenfeld können in LIFE-Natur Projekten 4 Formen der Beteiligung und/oder der Bereitstellung finanzieller Hilfen auftreten:
der Fördernehmer sein(e) Partner Subunternehmer Kofinanzierer (andere als EU Förderungen)
Eine kurze Beschreibung ihrer Rollen und Pflichten wird im Folgenden gegeben. Genauere Ausführungen hierzu sind im Anhang 4, Standard-Verwaltungsvorschriften, Kapitel A, Teil A.I. dargelegt.
Rolle und Pflichten eines FördernehmersDer Fördernehmer ist der für die Umsetzung des Projektes alleinig rechtlich und finanziell Verantwortliche gegenüber der Kommission. Der Fördernehmer ist der einzige Ansprechpartner der Kommission und wird alleinig über die technischen und finanziellen Fortschritte gegenüber der Kommission Bericht erstatten.
Der Fördernehmer empfängt die finanzielle Unterstützung der Kommission und stellt im Falle einer Partnerschaft sicher, dass die Verteilung der finanziellen Unterstützung gemäß den Vereinbarungen mit den Partnern erfolgt.
Der Fördernehmer ist direkt mit der technischen Durchführung des Projektes betraut und folglich auch für die Verbreitung der Ergebnisse verantwortlich. Es wird ein Teil der Kosten von ihm übernommen.
Rolle und Pflichten eines PartnersDer Partner trägt zu einer oder mehreren der durchzuführenden Maßnahmen innerhalb des Projektablaufes bei und trägt dementsprechend einen finanziellen Beitrag. Partner haben die Pflicht, den Fördernehmer mit allen, für diese Arbeiten notwendigen Dokumenten, sowohl in der technischen als auch finanztechnischen Berichterstattung gegenüber der Kommission, zu unterstützen.
Partner nehmen gegenüber dem Fördernehmer oder anderen Partnern nicht die Rolle eines Subunternehmers ein. Dieses bedeutet, dass Partner nicht zu 100 % ihre angefallenen Kosten rückerstattet bekommen, die sie für die Ausführung des LIFE-Projektes beigetragen haben, auf diese Art wird von jedem erwartet, dass er einen Teil der Kosten trägt.
Rolle und Pflichten eines SubunternehmersFür spezielle Aufgaben in einer festgesetzten Zeit können Subunternehmer in ein Projekt mit einbezogen werden. Subunternehmer sind keine Partner. Subunternehmer leisten dem Fördernehmer und/oder seinen Partnern externe Dienste und werden hierfür von ihnen vollständig bezahlt.
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Ko-Finanzierer des Projektes (andere als EU Förderungen)Ko-Finanzierer unterstützen das Projekt mit finanziellen Beiträgen und profitieren nicht von der gemeinschaftlichen Unterstützung. Eine Ausnahme bilden solche Fälle, in denen sie gleichzeitig als Partner in diesem Projekt auftreten. Es müssen keine technischen Maßnahmen innerhalb dieses Projektes von ihnen durchgeführt werden.
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5. WO UND WANN IST DER ANTRAG ZU STELLEN?
Jedes Projekt muß in 4-facher Ausfertigung an die zuständige nationale Behörde (siehe hierzu die Liste auf Seite 1 und 2) übermittelt werden. Für folgende Staaten gelten die nachfolgenden Ausnahmen:
• Deutschland : Die Anträge müssen an die zuständigen Staatenministerien übermittelt werden, welche sie dann an das Bundesumweltministerium weiterleiten.
• Frankreich : Die Anträge müssen an die zuständigen DIREN (Directions Régionales de l'Environnement) übermittelt werden, welche sie dann an das Umweltministerium weiterleiten.
• Österreich : Die Anträge müssen an die zuständigen Staatenbehörden übermittelt werden, welche sie dann an den für Naturschutzfragen zuständigen Vertreter der Verbindungsstelle der Bundesstaaten weiterleitet. (Informationen können auch bezogen werden von: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung II/5-U (Dr. Gerhard SIGMUND),Stubenbastei 5, A - 1010 Wien. Telefon: 515 22-1416, Fax: 515 22-7402).
Alle Projektanträge müssen bis spätestens 30/9/2001 bei den zuständigen nationalen Behörden eintreffen.
Die Projektanträge werden dann in 3-facher Ausführung, bis spätestens 31/10/2001 von den zuständigen nationalen Behörden an die Kommission weitergeleitet. Eine Antragsausfertigung ist in elektronischer Form auf einer CD-ROM oder Floppy Disk vorzulegen. Diese hat alle textlichen Teile des Antrages (z.B. die Formulare) sowie Karten (sofern möglich) zu enthalten und ist in MS WORD (Windows NT) und - soweit möglich - im PDF Format einzureichen.
Die Mitgliedsstaaten der EU und die mit LIFE assoziierten Beitrittskandidatenstaaten können die benötigte Gesamtzahl der Exemplare ändern. Eine derartige Verfahrensänderung ist folglich auch von ihnen entsprechend zu veröffentlichen.
Wenn ein Projekt mehrere Mitgliedsstaaten betrifft, so muß es in demjenigen Mitgliedsstaat eingereicht werden, in dem der Fördernehmer seinen Sitz hat.
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6. HERANGEHENSWEISE AN EINE PROJEKTFORMULIERUNG
Die LIFE-Natur zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt. Nur sehr sorgfältig vorbereitete Projekte werden daher für eine Finanzierung in Betracht gezogen.
Weiterführende Informationen und Hinweise sind in der Broschüre ‚Leitfaden für die schrittweise Ausarbeitung eines Projektantrages‘ zu finden. Dieses Dokument ist gesondert verfügbar (siehe hierzu Kapitel 10).
Eine kurze Zusammenfassung:
in einer ersten Phase, vor der Projektformulierung, sollten Sie sich mit der genauen Eingrenzung aller zu lösenden Probleme befassen. Es ist zu klären, wie die mit diesem Projekt zu fördernden Gebiete oder Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung zu schützen bzw. deren Erhaltungszustand zu verbessern ist.
Im Anschluß daran muß das grundlegende Ziel klar und deutlich herausgestellt werden. Dieses sollte sich direkt auf die heraus gearbeiteten Probleme und Bedrohungen beziehen.
Anschließend sollten die zu erzielenden Ergebnisse oder ‚Endprodukte‘ des Projektes entsprechend der Ziele festgelegt werden. Wo immer möglich, sollten quantitative Angaben gemacht werden.
Als nächstes ist zu überlegen, welche Maßnahmen notwendig sind, um diese Ergebnisse zu erreichen. Für jede Maßnahme ist eindeutig festzulegen, wo und wann sie durchgeführt werden soll, wer dies tun wird und was dies kosten wird. Jedes Vorhaben, das nicht einen direkten Beitrag in Hinblick auf die grundsätzlichen Ziele leistet, sollte nicht mit einbezogen werden.
Beschreiben Sie, wie das Projekt organisatorisch gestaltet und geleitet werden soll, wer für die Ausführung welcher Maßnahmen verantwortlich sein wird, wie die Berichtspflichten im Projekt organisiert sind und welche Strukturen bereits vor Ort bestehen, um eine reibungslose Umsetzung des Projektes zu sichern.
Die Finanzplanung sollte exakt mit den vorgeschlagenen Maßnahmen übereinstimmen.
Sie sollten bei der Antragstellung stets bedenken und darstellen, von welchen Annahmen Sie ausgehen. Insbesondere äußere Faktoren wie sozio-ökonomische Bedingungen und das sozio-kulturelle Umfeld, wie beispielsweise die Zustimmung örtlicher Landeigentümer, sowie die Abhängigkeit von Genehmigungen durch öffentliche Stellen und die Unterstützung örtlicher betroffener Interessensgruppen etc. sind bedeutend für die Erfolgsaussichten eines Projektes und sollten bedacht und erläutert werden. Ebenso muß der Antrag allen eventuellen Schwierigkeiten (administrativen, technischen, biologischen usw.) Rechnung tragen und auch mögliche Zwischenfälle einkalkulieren.
Zur Überprüfung der Umsetzung von geplanten Vorhaben und der erhofften Erfolge sollte ein Indikatorensystem für eine Maßnahmen- und Ergebniskontrolle erarbeitet
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und dargestellt werden. Mögliche Referenzquellen sind anzugeben. Dies ermöglicht gleichzeitig ein begleitendes Monitoring des Projektes.
Schlußendlich ist ein vereinfachtes Verfahren zur fortwährenden und abschließenden Projekt-Evaluierung vorzusehen, um die erzielten Ergebnisse mit den anfangs angesetzten Projektzielen zu vergleichen.
Ergebnisse, die für andere LIFE-Projekte lehrreich und hilfreich sein könnten, sollten dargestellt werden. Umgekehrt sollten die Erfahrungen vorangegangener, ähnlicher Projekte bei der Vorbereitung eines Antrages genutzt werden. Hilfreich sind hierbei z.B. die jährlich erscheinenden Broschüren der Kommission mit Zusammenfassungen der geförderten LIFE-Natur Projekte der Gemeinschaft, veröffentlicht durch die GD XI. Bitte informieren sie sich auf der folgenden Internet-Seite:
http://www.europa.eu.int/comm/life/nature/index.htm
Dort finden Sie eine kurze Beschreibung aller bisherigen, von LIFE-Natur kofinanzierten Projekte.
Ein unklares, zwischen den Projektpartnern nicht ausreichend verhandeltes und abgesprochenes oder offensichtliche Schwierigkeiten unterschätzendes Projekt hat geringe Chancen, auf gemeinschaftlicher Ebene als vorrangig für eine Förderung betrachtet zu werden. Ein Antrag muß ein realistisch durchführbares Projekt beschreiben und nicht bloß eine Absichtserklärung darstellen.
Bitte lesen Sie die Standard-Verwaltungsvorschriften aufmerksam und sorgfältig durch, bevor Sie den Antrag schreiben und die entsprechenden Formulare ausfüllen. Dieses wird Ihnen helfen, die „Spielregeln“ besser zu verstehen.
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7. PRAKTISCHE TIPS ZUM AUSFÜLLEN DER ANTRAGSFORMULARE
Generelle Hinweise
Jedes Jahr erhält die Kommission aus den Mitgliedsstaaten und den mit LIFE assoziierten Beitrittsstaaten hunderte von Projektanträgen. Es ist daher von größter Bedeutung, dass jeder einzelne Projektvorschlag in identischen, voneinander getrennten und jeweils mit Orginalunterschriften versehenen Ausfertigungen eingereicht wird.
Um die Auswahl und Vervielfältigung von Dokumenten zu vereinfachen, werden nur solche Anträge akzeptiert, die in Maschinenschrift ausgefüllt sind, A4-Format besitzen (einschließlich der das Projektgebiet erläuternden Karten (Formular 5) und in einem Hefter oder einer Mappe mit einfacher Lochung eingereicht werden.
Jeder Antrag, der handschriftliche Informationen enthält oder in einem, entgegen den Vorgaben dieser Broschüre präsentierten Format oder einer Bindung (z.B. Spiralbindung, thermische Bindung, usw.) eingereicht wird, scheidet automatisch aufgrund formeller Mängel aus dem Bewerbungsprozeß aus.
Wenn Sie den Bewerbungsformularen eine oder mehrere Seiten beifügen müssen (außer für die Sektion A), nummerieren Sie diese bitte entsprechend den Unterkapiteln.
Alle weiteren Dokumentationen, die Sie für relevant halten (Fotos, Texte, Karten, Darstellung des Fördernehmers, usw.), können Sie in einer separaten A4-Mappe jedem der Antragsexemplare beifügen.
Datumsangaben müssen immer wie folgt angegeben werden: Tag/Monat/Jahr.
Es gibt keine Standard-Laufzeit für Projekte, doch bewegen sich die meisten Naturschutzprojekte in einem Zeitrahmen von 2 bis 4 Jahren. Länger dauernde Projekte, deren Laufzeit dann entsprechend begründet werden muß, können jedoch ebenfalls eingereicht werden.
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Spezielle Hinweise zu jeder einzelnen Sektion der Antragsunterlagen
Sektion A
Erstellen Sie die allgemeine Darstellung Ihres Projektes besonders sorgfältig. Diese 5 Seiten werden aus allen eingereichten Anträgen heraus kopiert und an alle Delegierten des Habitat-Ausschusses und an andere Kommissionsdienststellen verteilt.
Es sind zwei Zusammenfassungen, in Englisch und in Französisch, den Arbeitssprachen des Habitat-Ausschusses, zu erstellen. Eine Karte soll die Lage des Projektgebietes innerhalb des Mitgliedsstaates und, wenn sinnvoll, auch innerhalb der jeweiligen Region zeigen.
Spezielle Anweisungen:
Formular 1
Der Titel soll nicht mehr als 60 Zeichen umfassen. Er sollte einen Schlüsselbegriff in Form eines Orts- oder Gebietsnamen oder den Namen der zu schützenden Art oder des zu schützenden Lebensraumes des Projektes enthalten. Die Kommission behält sich das Recht vor, den Namen bei Bedarf zu ändern.
Sie müssen sich für eine Kategorie entscheiden, also entweder NA1, NA2 oder NA3 (diejenige, die für das Projekt am besten geeignet ist).
Hinweise hierzu siehe Seite 6-8.
Die richtige Codierung der Regionen ist dem Anhang 3 zu entnehmen. Wenn alle Regionen in einem Land betroffen sind, tragen Sie „ALLE REGIONEN“ ein.
Formular 4 und Formular 28
Die in diesen Formularen gegebenen Informationen sind sehr wichtig und sollten vor dem Verschicken des Antrages sorgfältig überprüft werden. Aus diesem Grund werden hier an einem hypothetischen Beispiel Schritt für Schritt Hinweise gegeben. Bitte beachten Sie, dass alle Prozentangaben auf eine Kommastelle gerundet, wohingegen alle anderen Angaben dagegen als ganze Zahlen angegeben werden müssen.
Bitte beachten Sie das die Gesamtkosten für die Aufstellungen 1-8 in der Tabelle "vorläufige Budgetdetaillierung" in Formular 28 identisch mit den Angaben in der Tabelle "Vorläufige Budgetaufsplittung" in Formular 4 sein muß. Die Gesammtsummenangaben in den beiden Tabellen "Vorgeschlagene Projektfinanzierung" und "Vorläufige Budgetaufsplittung" im Formular 4 sowie "Vorläufige Budgetdetaillierung" in Formular 28 müssen ebenfalls identisch sein.
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Beispiel :
Die Gesamtkosten des Projektes (incl. nicht zurückerstattbarer Mehrwertsteuern) betragen: 1000 EURO Es gibt drei Teilnehmer:
der Fördernehmer trägt an den Gesamtkosten einen Anteil von: 100 EURO Partner A trägt an den Gesamtkosten einen Anteil von: 100 EURO Partner B trägt an den Gesamtkosten einen Anteil von: 100 EURO
desweiteren gibt es zwei Ko-Finanzierer: Ko-Finanzierer 1, der direkte Finanzmittel bereitstellt
(für den Fördernehmer oder einen anderen Partner) von: 150 EURO Ko-Finanzierer 2, identisch mit der Institution bzw. Organisation
von Partner B und der, zusätzlich zu seinem Gesamtkostenanteil, direkte Finanzmittel (an den Fördernehmer oder den weiteren Partner) bereitstellt von: 50 EURO
der beantragte Zuschuß der Gemeinschaft beträgt: 500 EURO
Mit diesen Beispielsangaben wird nun die Übersicht 1 (Tabelle 1 Formular 4) wie folgt ausgefüllt:
VORGESCHLAGENE PROJEKTFINANZIERUNGDirekte Finanzierungsquellen + Aufteilung der Kosten zwischen Fördernehmer und den Partnern
BetragEURO
% der gesamten Projektkosten
1. Beantragter Zuschuß der Gemeinschaft 500 50
2. Anteil des Fördernehmers an den Projektkosten
100 10
3. Anteil der Partner an den Projektkosten 200 20
4. Beitrag des Kofinanzierers (andere als EG)
200 20
SUMME DER GESAMTPROJEKTKOSTEN 1000 100
Mit diesen Angaben wird die folgende obere Tabelle des Formulars 28 wie folgt ausgefüllt:
DARSTELLUNG SONSTIGER FINANZIERUNGQUELLEN (andere als der EG)
Fördernehmer Summe der Kofinanzierung in
EURO100
PartnerSumme der Kofinanzierung in
EUROPartner A 100Partner B 100
KofinanziererSumme der Kofinanzierung in
EUROKofinanzierer 1 150Kofinanzierer 2 (= Partner B) 50
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Sektion B
Ihre wissenschaftlichen Angaben müssen es der Kommission erlauben, den Grad des gemeinschaftlichen (incl. der Beitrittskandidaten) Interesses und den prioritären Charakter Ihres Antrages zu bewerten. Benennen Sie nur diejenigen Lebensraumtypen und Arten (bei Bedarf auch weitere Zugvogelarten), welche in den Anhängen der Richtlinien der Gemeinschaft oder der Berner Konvention (nur für Beitrittskandidaten) aufgeführt sind und durch das Projekt betroffen sind.
Verwenden Sie nur die wissenschaftlichen, lateinischen Namen.
Spezielle Anweisungen:
Formular 6
Name: für NATURA 2000 Gebiete ist der offizielle Name zu verwenden.Gesamtflächengröße: beinhaltet die offizielle Fläche des NATURA 2000 Gebietes oder die des Schutzgebiete (bei Beitrittskandidaten)Flächengröße des Projektgebietes: nur ausfüllen, wenn es nicht mit dem Natura 2000 Gebiet übereinstimmt.NUTS (Codes der Regionen) = Nomenclature of Territorial Units Statistics – siehe Anhang 3.
Bitte listen Sie hier jeden Schutzstatus auf internationaler, nationaler und regionaler bzw. lokaler Ebene auf.
Formular 7
Verbindlich für Projekte unter der Kategorie NA1 oder NA2 ist die Darstellung folgender Inhalte in den eingereichten Karten:
- Grenzen des Projektgebietes
- Grenzen des vom Mitgliedstaat im Sinne der FFH-Richtlinie vorgeschlagenen Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder des im Sinne der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen besonderen Schutzgebietes oder die Grenzen von Schutzgebieten in den assoziierten Beitrittsstaaten. Sollten beide Schutzkategorien vorhanden sein, sind beide darzustellen
- zur Information, und nur falls hilfreich, die Grenzen von Schutzgebieten auf Grundlage regionaler oder nationaler Rechtsgrundlage.
- jene Orte, an denen die Durchführung der wichtigsten Maßnahmen vorgesehen ist
Jeder Fördernehmer muß sicherstellen, dass die Karten eine gute Qualität aufweisen und alle geforderten Informationen enthalten. Die Karten können, wenn notwendig, auch in einem größeren Format als A 4 eingereicht werden.
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Formular 8-10
"Abgezielt auf" bezieht sich auf diejenigen Lebensräume oder Arten, auf welche das Projekt sich zu konzentrieren beabsichtigt und auf deren Erhalt sich die Maßnahmen konzentrieren.
Formular 11
Es ist wichtig heraus zu arbeiten, wodurch Arten oder Lebensräume, auf die das Projekt ausgerichtet ist, gefährdet sind. Dies ist die Voraussetzung, um daraus erforderliche Maßnahmen abzuleiten. Dieser Abschnitt ist vorgesehen, um die Bedrohungen zu beschreiben und deren Bedeutung für den Erhalt der Zielarten/Lebensräume, sowohl innerhalb des Projektgebietes als auch allgemein, darzustellen. Wenn immer möglich, sind die dargestellten Probleme/Gefährdungen durch quantitative Angaben zu belegen. Das gleiche gilt hinsichtlich der gewünschten Ergebnisse und möglichen Effekte. Vermeiden Sie verallgemeinernde Ausführungen.
Formular 12
Frühere Schutzbemühungen im Projektgebiet
Geben sie alle Maßnahmen an, die bisher in diesem Gebiet unternommen wurden (beispielsweise Aufstellung eines Pflegeplanes, durchgeführte Untersuchungen und Erhebungen, Landkauf etc.) und/oder ob sich das vorliegende Projekt in eine regionale, nationale oder EU-weite Naturschutzstrategie integriert.
Der sozio-ökonomische Kontext des Projektes
Der Erfolg von Naturschutzprojekten ist in hohem Maße von den sozio-ökonomische Gegebenheiten vor Ort abhängig. Daher ist es wichtig, frühzeitig alle vom Projekt betroffenen Interessensgruppen (z.B. Landbesitzer) auszumachen und im vorhinein die vorgeschlagenen Maßnahmen mit diesen zu diskutieren. In diesem Abschritt sollte der sozio-ökonomische Kontext des Projektes dargestellt werden, insbesondere sollte beschrieben werden welche handelnden Personen (-kreise) und Interessensvertreter beteiligt werden bzw. betroffen sind. Wie ist deren Meinung zum Projekt? Wurden sie bisher informiert und an der Planung beteiligt? Welche Maßnahmen wurden ergriffen um sicherzustellen, dass die Vorhaben umgesetzt werden können, z.B. falls das Projekt Absprachen zur Pflege oder Landkauf vorsieht, wurden die Landbesitzer befragt und würden sie gegebenenfalls zustimmen?
Formular 13
Bitte benutzen Sie für Pflanzen und Tiere nur die wissenschaftlichen Namen (in Latein); markieren Sie prioritäre Arten mit einem Sternchen (*).Vermerken Sie nur Arten der FFH-Richtlinie, Anhänge II und IV und der Vogelschutzrichtlinie, Anhang I oder der Berner Konvention, Anhang I oder II, die vom Projekt betroffen sind bzw. auf die das Projekt direkt abzielt und, soweit von Bedeutung, andere Zugvögel.
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Sektion C
Beschreiben Sie jede der vorgesehenen Maßnahmen so genau wie möglich und vermerken Sie die Maßnahmen auf einer Karte, wo immer dieses möglich ist. Bitte geben Sie, entsprechend der vorgegebenen Liste, für jede beabsichtigte Maßnahme alle angeforderten Informationen. Überprüfen Sie, ob die Summe der erwarteten Kosten der einzelnen Maßnahmen mit dem Betrag im vorläufigen Haushaltsplan jeweils am Ende der Formulare 16-21 sowie in Formular 28 übereinstimmt.
Während des Auswahlverfahrens wird die Kommission insbesondere den Zusammenhang zwischen den Bedrohungen, den Projektzielen, den beabsichtigten Maßnahmen und den erwarteten Ergebnissen beachten.
Vergessen Sie nicht, dass Naturschutzprojekte ihre Ziele möglichst immer mit den wirtschaftlichen und sozialen Zielen anderer vom Projekt betroffener Interessengruppen abstimmen sollten. Um größere Schwierigkeiten bei der Umsetzung eines Projektes zu vermeiden, ist es von Bedeutung, jeden potentiellen Konflikt von Beginn an zu erkennen und sich Strategien zu überlegen, wie damit umgegangen werden kann.
Spezielle Anweisungen:
Formular 15
Bitte lesen Sie sorgfältig die „Leitfaden für die schrittweise Ausarbeitung eines Projektantrages“ vor dem Ausfüllen dieses Formulars. Dieses wird Ihnen beim Ausfüllen sehr hilfreich sein.
Formular 16
Machen Sie Angaben über die Erarbeitung der technischen Dokumente (Blaupausen, etc.) sowie über administrative und rechtliche Verfahren, die durchgeführt werden müssen (Anhörungen, Ausschreibungen, Beratungen etc.). Falls relevant, sind die notwendigen Schritte zur Erarbeitung eines Managementplanes des Gebietes/der Art inklusive der notwendigen Vorarbeiten z.B. wissenschaftliche Erhebungen, zu beschreiben. Machen Sie detaillierte Angaben zur Umsetzung des Managementplanes, z.B. ob zuständige Behörden die weitere Umsetzung des Planes zum Ende des Projektes übernehmen.
Formular 17
Stellen Sie dar, in wie weit bereits ein Kontakt mit Landeigentümern stattgefunden hat, und wie sich die Verkaufsbereitschaft darstellt.- Stellen Sie klar dar, welche Lebensraumtypen Sie kaufen oder pachten wollen
und wo diese sich befinden.- Stellen Sie klar dar, wieviel Land Sie kaufen/pachten wollen und welchem
Lebensraumtyp diese zuzurechnen sind und begründen Sie die eingereichten Kosten pro Hektar im Vergleich zu derzeitigen ortsüblichen Landpreisen.
- Sofern geplant ist, Land zum Zwecke des Tausches mit anderen Flächen zu kaufen, so stellen Sie dieses bitte deutlich heraus (der Landtausch muß vor
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Projektende ausgeführt werden; sollte dies nicht möglich sein, ist gegenüber der Kommission der Nachweis zu erbringen, dass der Landtausch so schnell wie möglich nach Projektende ausgeführt werden wird).
- Falls Landkauf oder -pacht für nachfolgende Biotopmaßnahmen innerhalb des Projektes vorgesehen ist, stellen Sie bitte dar, welche Maßnahmen von diesem zu erreichenden Landkauf abhängig sind und warum der Landkauf / -pacht die einzig geeignete Möglichkeit zur Durchführung ist.
- Falls angemessen, geben Sie ‚Reserveflächen‘ an, die im Falle auftauchender Schwierigkeiten anstelle der Flächen ‚erster Wahl’ gekauft werden können (in diesem Fall müssen Lage und Lebensraumtyp der Reserveflächen beschrieben werden).
- Beschreiben Sie das ‚Endprodukt‘ (x ha des Lebensraumtyps y ) und erklären Sie, wie die Flächen in Zukunft verwaltet werden sollen. (Anmerkung: Einmalige Entschädigungszahlungen z.B. für die Aufgabe von Landnutzung oder Pacht von Jagdrechten fallen ebenfalls in diese Kategorie)
Die Kommission hat folgende Übersicht vorbereitet, um die Förderfähigkeit unterschiedlicher Situationen des Erwerbs von Land oder Rechten darzustellen. Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob die von Ihnen beabsichtigten Kauf- bzw. Pachtmaßnahmen den in der folgenden Aufstellung dargelegten Kriterien entsprechen und erläutern Sie diese bezogen auf Ihr Projekt in Formular 17.
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Erwerb von Land / Rechten durch LIFE-NaturWarum und wo wird erworben ?
Aktives Management 1
Passives Management 2
Strategische, taktische Gründe/Punkte 3
Wiederherstellung
IN SPA/pSCI-GEBIETENERSTATTUNGS-FÄHIG, wenn: erforderlich kosteneffektiv
ERSTATTUNGS-FÄHIG, ABER
NICHT FAVORISIERT 4
ERSTATTUNGSFÄHIG, wenn: erforderlich kosteneffektiv
ERSTATTUNGSFÄHIG, wenn: gerichtet auf die
Hauptgefährdungen hohe Erfolgsaussichten gutes Preis-Leistungsverhältnis
AUSSERHALB SPA/pSCI-GEBIETENNICHT
ERSTATTUNGS-FÄHIG
NICHT ERSTATTUNGS-
FÄHIG
ERSTATTUNGSFÄHIG, wenn: erforderlich kosteneffektiv
ERSTATTUNGSFÄHIG, wenn: gerichtet auf die
Hauptgefährdungen hohe Erfolgsaussichten gutes Preis-Leistungsverhältnis Zusage der zuständigen Behörde,
vor Ende des Projektes diese Flächen als NATURA 2000 vorzuschlagen/zu melden
Wer kann erwerben ?
ÖFFENTLICHE KÖRPERSCHAFT PRIVATE INSTITUTION/ORGANISATION
Für das Schutzgebiet voll oder teilweise zuständige Behörde
Nicht für das Schutzgebiet zuständige Behörde
Naturschutzorganisation 5 Andere
bevorzugt nicht bevorzugt bevorzugt nicht bevorzugt
Von wem wird erworben ?
Derzeitiger Eigentümer
Symbolischer Preis
(max. 10% desMarktpreises)
Marktpreis, Summe wird re-investiert für
Naturschutzzwecke
Marktpreis, die bezahlte Summe wird für andere
Vorhaben benutzt
Öffentl. Körperschaft: Staatliche oder Staatenbehörde/-einrichtung
bevorzugt bevorzugt
(abhängig vom Anteil, der für Naturschutzzwecke re-investiert
wird)
nicht bevorzugt
(die max. rückerstattbare Summe wird auf 10 % des Marktpreises beschränkt)
Öffentl. Körperschaft: örtliche Behörde/ -einrichtung
bevorzugt bevorzugt
(abhängig vom Anteil, der für Naturschutzzwecke re-investiert
wird)
bevorzugt(nur innerhalb der Ziel 1 Struktur-
fonds Gebiete sowie abhängig von der Größe und der finanziellen Situation des Verkäufers. Weitere Angaben sind im
Projektantrag darzulegen)
Privat bevorzugt bevorzugt bevorzugt
Formular 18 1 Aktives Management : Biotopmanagement, Handlungen/Biotopschutzmaßnahmen (einmalige und/oder wiederkehrende), welche
zur Verbesserung des Schutzstatus nötig sind + der derzeitige Landeigentümer ist nicht in der Lage oder unwillig, diese Handlungen durchzuführen (z.B. durch Pflegevereinbarungen).
2 Passives Management : keine oder nur sehr wenige Biotopschutzmaßnahmen sind erforderlich. Der Landkauf dient der Vermeidung von durch menschlichen Einfluß verursachten Verschlechterungen oder zur « Kompensation » von Einkommensverlusten der Privateigentümer durch Bewirtschaftungsauflagen und –verbote.
3 Taktische Punkte: Gebiete mit keinem oder nur begrenztem Naturschutzpotential, die jedoch für die Durchführung von Schlüsselhandlungen mit einem direkten und signifikanten Vorteil für den Lebensraum/die Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung verbunden sind (z.B. Grundstücke/Flächen sind erforderlich, um störende Strukturen zwischen-/endzulagern, für späteren Landtausch, usw. …)
4 ausgenommen solche Fälle, in denen « Klimaxstadien » nur ein passives Management benötigen (z.B. westliche Taiga) und wenn der Erwerb von Land/Rechten auf lange Sicht die kostengünstigste Möglichkeit ist.
5 Naturschutzorganisationen : alle offiziell anerkannten juristischen Körperschaften, deren satzungsgemäße Aufgaben den Naturschutz einschließen.
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Führen Sie aus, welche Lebensräume/Arten betroffen sind und in welcher Beziehung dies zu den Projektzielen steht. Erläutern Sie die Ausdehnung und Lage sowie den erwartungsgemäßen Effekt der Maßnahmen. Wer wird, bei Bedarf, für die weitere Durchführung der Maßnahmen nach Projektende verantwortlich sein? Erläutern Sie, wer diese Arbeiten durchführt. Wenn der Projektträger oder seine Partner hierfür Ausrüstungsgegenstände erwerben müssen, sind diese Gegenstände, deren Verwendungsnachweis sowie die Dauer der Benutzung zu beschreiben und zu begründen.
Formular 19
Führen Sie aus, welche Lebensräume/Arten betroffen sind und in welcher Beziehung dies zu den Projektabsichten steht. Erläutern Sie die Ausdehnung und Lage sowie den erwartungsgemäßen Effekt der Maßnahmen. Wie werden die Arbeiten nach Abschluß des Projektes fortgeführt? Wer führt diese Arbeiten durch (sofern Kompensationszahlungen vorgesehen sind, müssen sie hier beschrieben werden)? Wenn der Projektträger oder seine Partner hierfür Ausrüstungsgegenstände erwerben müssen, sind diese Gegenstände, deren Verwendungsnachweis sowie die Dauer der Benutzung zu beschreiben und zu begründen.
Formular 20
Erläutern Sie, soweit es Teil des Projektes ist, folgende Punkte:- Medienarbeit.- Organisation von Veranstaltungen für die örtliche Bevölkerung oder für Besucher,
wie z. B. Informationsabende, Treffen mit Interessensgruppen, Führungen usw.. Beschreiben Sie genau das Zielpublikum und was geplant ist.
- Workshops, Seminare, Konferenzen.Sollte der Projektträger/Partner an derartigen Veranstaltungen teilnehmen, beschreiben Sie bitte, an welchen (falls bereits bekannt).Sollte der Projektträger/Partner diese Veranstaltungen selbst organisieren, beschreiben Sie genau folgende Punkte: Was ist das Thema der Veranstaltung? Wie trägt die Veranstaltung zur Erreichung der Projektziele bei? Wer wird eingeladen? Sie sind verpflichtet, die Kommission zu derartigen Veranstaltungen einzuladen sowie andere, auch frühere LIFE-Projektträger, die ähnliche Projekte durchführen oder durchgeführt haben, um das Netzwerk eines Informationsaustausches aufzubauen, zu erweitern und zu unterhalten. Beschreiben Sie die Ergebnisse jeder beabsichtigten Veranstaltung und wie dies Ergebnisse verbreitet werden sollen.
Die Organisation von großen und teuren wissenschaftlichen Veranstaltungen ist üblicherweise im Rahmen von LIFE-Natur nicht förderfähig.
- Produktion von Broschüren, Filmen, Wanderkarten etc.Erklären Sie möglichst genau, was geplant ist (Thema, Auflage, Verteilung). Die Zielgruppe muß genau beschrieben und begründet werden. Vergessen Sie nicht, dass jegliches Material, welches mit Hilfe von LIFE Förderung produziert wurde, unbedingt einen Hinweis auf diese Förderung tragen muß (incl. LIFE Logo), um als
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rückerstattungsfähige Ausgabe anerkannt zu werden. Diese Materialien müssen mit einem Zwischen- oder Endbericht bei der Kommission eingereicht werden.
- Fachliche Publikationen über das Projekt.Bitte nennen sie die dafür vorgesehenen (Fach-) Zeitschriften, sofern diese bereits bekannt sind. Vergessen Sie nicht, dass in den Veröffentlichungen die Förderung seitens der EU (einschließlich LIFE-Logo) erwähnt sein muß.
- BesuchereinrichtungenWas wird durchgeführt? Wo? Welchen Einfluß wird es auf das Projekt haben? Beschreiben Sie das „Endprodukt“.Machen Sie Angaben über die erwarteten Besucherzahlen und welche sozio-ökonomischen Auswirkungen hierdurch für die lokale Bevölkerung zu erwarten sind. Von LIFE unterstützte Besucherlenkungseinrichtungen müssen einen deutlichen Hinweis auf diese Förderung tragen.
Der Projektträger ist verpflichtet, Informationstafeln zur Beschreibung des Projektes an günstigen, öffentlich zugänglichen Orten aufzustellen und zu unterhalten. Das LIFE-Logo muß darauf deutlich erkennbar sein.
Der Projektträger ist verpflichtet, die Ergebnisse in einer neu einzurichtenden oder bereits bestehenden Internet-Seite darzustellen (z. B. Zusammenfassungen, ausführliche Tätigkeits-/Zwischenberichte). Die entsprechende INTERNET Adresse ist den Projektberichten beizufügen.
Der Projektträger ist zum Ende des Projektes verpflichtet, einen Laienbericht sowohl auf Papier als auch in elektronischer Form zu erstellen. Er soll 5-10 Seiten umfassen und sowohl in der Sprache des Projektträgers als auch in englischer und/oder französischer Sprache abgefaßt sein. Diese Maßnahme ist in Formular 20 zu vermerken.
Bitte verwenden Sie besondere Aufmerksamkeit bei der Auswahl der für die Öffentlichkeitsdarstellung des Projektes verwendeten Technologien, Verbrauchsgüter und Anlagen. Umweltfreundlichen Technologien und Produkten soll dabei der Vorzug gegeben werden.
Formular 21
Beschreiben Sie folgende Punkte:Projektmanagement: wie wird das Projekt organisiert (auch wenn die Kosten nicht durch LIFE aufgebracht werden)? Fügen Sie ein kurzes, aber klares und eindeutiges Organigramm des am Projekt beteiligten technischen und administrativen Personenstabs bei (wer? Wie viele? Hauptaufgaben?).Monitoring der Projekteffizienz: jedes Projekt sollte ein spezifisches Verfahren entwickeln, um eine Kontrolle der Projektergebnisse im Vergleich zu den ursprünglich gesetzten Zielen zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, sollten „Kontrollindikatoren“ und Nachweisquellen benannt und hier beschrieben werden.Alle anderen Begleitmaßnahmen wie z. B. Berichterstattung, Netzwerkarbeit mit anderen Projekten usw. sind an dieser Stelle zu erläutern.Ein unabhängiger Rechnungsprüfer, vom Projektträger benannt, muß die Finanzberichte, die der Kommission mit dem Abschlußbericht eingereicht werden,
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beglaubigen und prüfen. Der Rechnungsprüfer hat nicht nur die Einhaltung der innerstaatlichen Vorschriften und Buchhaltungsregeln zu kontrolliren, sondern auch zu bescheinigen, dass alle Ausgaben den Vorschriften der LIFE- Standard - Verwaltungsvorschriften entsprechen. Die Kosten für diesen Prüfer sind unter dem Budgettitel "Sonstige Kosten" anzugeben.
Formular 23 & 24
Formular 23: Führen Sie chronologisch alle verbreitungsfähigen Produkte mit dem jeweiligen Datum der voraussichtlichen Fertigstellung auf. Verbreitungsfähige Produkte sind solche, die greifbar sind und verteilt werden können (z. B. Managementpläne, Studien oder andere Dokumente, Software, Videos, usw.). Beachten Sie, dass je ein Exemplar all dieser Produkte bei der Kommission eingereicht werden muß.
Berichterstattung: während der Projektlaufzeit müssen ein oder mehrere Fortschrittsberichte (normalerweise einer pro Jahr), ein Zwischenbericht sowie ein Abschlußbericht abgegeben werden.
Formular 24: Führen Sie die Zwischenergebnisse des Projektes auf. Ein Zwischenergebnis ist ein erreichter Zwischenschritt, der für die weitere Projektumsetzung von besonderer Bedeutung ist, z. B. ”Projektleiter benannt”, “Landerwerb beendet”, etc.
Führen Sie alle Leistungen entweder als verbreitungsfähige Produkte oder als Zwischenergebnisse auf
Die Datenangaben sollten entweder Monat /Jahr oder Tag/Monat/Jahr enthalten.
Formular 25
Beeinträchtigungen: Führen Sie in Form einer Liste alle potentiellen Vorkommnisse oder externen Ursachen auf, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Umsetzung des Projektes haben könnten, nennen Sie deren Wirkungsweise sowie mögliche Wege zu deren Bewältigung.
Formular 26
Weiterführung: Bitte erläutern Sie, wie das Projekt nach Beendigung der LIFE-Finanzierung weitergeführt wird, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Stand der erreichten Ergebnisse beizubehalten, den positiven Erhaltungsstatus der durch das Projekt optimierten Lebensräume und Populationen des Projektgebietes zu sichern und welche Mechanismen veranlasst werden, um die geplante Weiterführung abzusichern. Beschreiben Sie den Schutzstatus auf Grundlage regionaler und nationaler Vorschriften und (wo geeignet) Darstellung der Zonierungs und Landnutzungspläne (Raumordnungs- und Bauleitpläne) die sich auf das Gebiet beziehen, insbesondere hinsichtlich des Landkaufes.
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Beschreiben Sie die zukünftige Nutzung der langlebigen Investitionsgüter und das Beschäftigungsverhältnis des zum Projekt gehörenden Personals. Beschreiben Sie die Ergänzung und Weiterführung mit anderen EU Finanzierungsinstrumenten nach Projektende (z. B. die Unterhaltung von Kulturbiotopen (z. B. Grünland) über Agrarumweltmaßnahmen).
Formular 27
Dieses Formular ist vor allem für Maßnahmen wichtig, für die der Fördernehmer keine rechtliche Handhabe oder gesetzliche Berechtigung (Genehmigung) hat. Die zuständige Behörde sollte darstellen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen Teil eines von Ihr aufgestellten oder angenommenen Plans sind. Die Unterstützung des Antrags muß klar und deutlich begründet sein. Die Gründe für die Unterstützung sind ebenfalls aufzuführen. Falls die zuständige Behörde eine aktive Rolle in der Projektdurchführung spielt (z. B. formelle Genehmigung des Managementplanes), ist dieses ebenfalls darzulegen.
Für Projekte, die in mehr als einem Staat durchgeführt werden, muß dieses Formular von den zuständigen Behörden aller beteiligten Staaten sowie dem Staat des Fördernehmers ausgefüllt werden.
Sektion D
Zur Abrundung der Projektdarstellung sind in diesem Abschnitt detaillierte Ausführungen zur finanziellen und administrativen Situation darzulegen. Bitte füllen Sie diese Sektion mit größter Sorgfalt aus.
Formular 28
Vorläufiges Budget
Die Kostenaufstellung in dieser Tabelle entspricht der Summe der geschätzten Kosten aller Maßnahmen. Diese Kosten sollen die nicht-rückerstattbare Mehrwertsteuer enthalten, die für Gegenstände und Leistungen im Zusammenhang mit der Projektdurchführung anfallen.
Formular 29
Bitte führen Sie alle an der Projektdurchführung beteiligten Partner auf. Der Fördernehmer und jeder Partner hat jeweils die durch ihn umzusetzenden Maßnahmen und verantworteten Handlungen (unter Verwendung der Maßnahmennummern A1, A2, …) aufzulisten, die in Eigenleistung oder durch Vergabe an Subunternehmer erbracht werden. Der Fördernehmer und jeder Partner hat die geschätzten Kosten der durch ihn durchzuführenden Maßnahmen darzustellen. Benennen Sie den jeweiligen Prozentsatz an den Gesamtkosten. Stellen Sie sicher, dass die Summe der vorläufigen Kosten auf diesem Formular identisch ist mit dem Gesamtbudget auf Formular 4, obere Tabelle.
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Wenn mehr als eine Körperschaft an der Ausführung einer oder mehrerer Maßnahmen beteiligt ist, stellen Sie bitte den Prozentsatz der Verteilung der Kosten auf die beteiligten Partner dar.
Formular 30
Bitte beschreiben Sie Ihre Organisation, die Rechtsnatur, ihre Aktivitäten und Kompetenzen im Naturschutzbereich. Die gegebenen Informationen sollten es der Kommission ermöglichen, den Fördernehmer und seine Partner dahingehend beurteilen zu können, ob sie über die notwendige Erfahrung und Fachkenntnis verfügen, um das Projekt erfolgreich durchzuführen. (Private Organisationen werden gebeten, ihre finanzielle Situation inklusive der folgenden Punkte kurz darzustellen: Jahresumsatz, Jahresbilanz d.h. Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, Anzahl der Angestellten, Unabhängigkeit der Organisation d.h. mehr als 25 % des Kapitals bzw. der Stimmrechte werden von einem Unternehmen gehalten. Gemeinnützige (non-profit) Organisationen sind gehalten einen entsprechenden Nachweis diesbezüglich zu erbringen.).
Formular 31
Die Personalkosten sind auf der Grundlage der aktuellen Bruttogehälter bzw. –löhne zuzüglich der Sozialabgaben, jedoch ohne andere Zuschläge oder Kosten zu kalkulieren.
Formular 32
Die Kosten, die den Behörden oder nicht-staatlichen / gemeinnützigen Organisationen durch die Anschaffung langlebiger Gebrauchsgüter entstehen, werden nur dann als in voller Höhe als erstattungsfähig betrachtet, wenn diese Güter nach dem Ende des Projektes dauerhaft dem Naturschutz zur Verfügung stehen. In allen anderen Fällen wird der Wertverlust (Abschreibung) in Ansatz gebracht (siehe hierzu auch die Standard-Verwaltungsvorschriften).
Für langlebige Gebrauchsgüter, die vor Projektbeginn angeschafft wurden, kann ein Anteil des Wertverlustes angerechnet werden (Abschreibung). Dieser Anteil bemißt sich nach der tatsächlichen Nutzungsdauer im Projekt und ist unter dem Haushaltstitel ‚Gemeinkosten‘ anzugeben.
Am Ende des Projektes sind Sie verpflichtet nachzuweisen, dass die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden, um die Unterhaltung der Güter für deren gesamte zu erwartende Lebensdauer sicher zu stellen (falls diese über das Projektende hinaus reicht). Dieser Zeitraum sollte unter Berücksichtigung der gültigen Steuer- und Buchhaltungsregelungen festgesetzt werden.
Formular 34
Wenn das Projekt mit verschiedenen Partnern arbeitet, ist dieses Formular verpflichtend auszufüllen. Füllen Sie bitte pro Partner ein Formular aus. Geben Sie alle Beträge in Euro an. Beachten Sie, dass die Gesamtsumme der Formulare 34 der entsprechenden Summe auf Formular 4, obere Tabelle, entsprechen muss.
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Wenn einer der Partner auch Kofinanzierer ist, ist Formular 35 entsprechend der Summe auszufüllen, die als Kofinanzierung eingebracht wird. Die Summe, die der Partner für die in seinem Verantwortungsbereich ausgeführten Maßnahmen in das Projekt einbringt, ist in Formular 34 darzustellen.
Formular 35
Wenn das Projekt Kofinanzierer vorsieht – andere als LIFE-Natur –, ist dieses Formular verpflichtend auszufüllen. Füllen Sie bitte pro Kofinanzierer ein Formular aus. Geben Sie alle Beträge in Euro an. Beachten Sie, dass die Gesamtsumme der Formulare 35 der entsprechenden Summe auf Formular 4 entsprechen muss.
Formular 36
Dieses Formular muß ausgefüllt werden, auch wenn die Fragen in Ihrem Fall jeweils mit ‚Nein‘ zu beantworten sind.
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8. FINANZ- UND VERWALTUNGSTECHNISCHE HINWEISE
Bitte lesen Sie die Standard-Verwaltungsvorschriften im Anhang 4 sorgfältig durch. Die Erstellung eines Antrages ist wertlos, wenn Sie mit diesen Vorschriften nicht übereinstimmt. Sie sind in Formular 1 verpflichtet zu unterzeichnen, dass Sie diese Bestimmungen gelesen haben und ihnen zustimmen, wenn sie LIFE-Natur Fördermittel in Anspruch nehmen wollen.
Gesamtprojektkosten: die Kommission bevorzugt die Unterstützung von Projekten mit einem Gesamtkostenvolumen über 500.000 EURO.
Kombination verschiedener Finanzierungsquellen: Jeder Fördernehmer ist aufgefordert, andere mögliche Fördermöglichkeiten der Gemeinschaft für sein Projekt in Betracht zu ziehen (Formular 36). So können z. B. Ausgleichszahlungen für Landwirte durch die Gemeinsame Agrarpolitik innerhalb der Förderung ‚umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren‘ kofinanziert werden; die Modernisierung alter Gebäude zur Schaffung eines Besucherzentrums könnte durch Programme, die aus dem Strukturfonds kofinanziert werden, gefördert werden, etc. Versuche des Fördernehmers, die Nutzung anderer EU-Fördermittel in ein Projekt mit einzubeziehen, werden seitens der Kommission positiv bewertet, da sie die Unterstützung einer größeren Anzahl von Projekten durch LIFE-Natur ermöglichen.
Dritt-Staaten: prinzipiell müssen alle Maßnahmen auf dem Territorium der Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft oder der assoziierten Staaten (Beitrittskandidaten) durchgeführt werden. Im Ausnahmefall können bestimmte Projekt-Maßnahmen in Drittstaaten durchgeführt werden, wenn :
- diese auf den Schutz von Lebensräumen oder Arten von gemeinschaftlichem Interesse (bzw. dem Interesse der assoziierten Staaten) ausgerichtet sind und für den Erfolg eines Projektes von essentieller Bedeutung sind;
- die Summe der Kosten im Drittland nicht mehr als 10% des veranschlagten Gesamtbudgets ausmacht und 100.000 EURO nicht überschreitet.
- der Fördernehmer deutlich machen kann, dass er andere mögliche Kofinanzierungsquellen der Gemeinschaft geprüft hat.
Förderfähige Kosten
Kosten können nur dann als förderfähig anerkannt werden, wenn:
- sie im vorläufigen Haushaltsplan des Projektes vorgesehen waren,
- sie in direkter Verbindung zum Projekt stehen und unmittelbar für die Realisierung des Projektes erforderlich sind,
- sie sinnvoll und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Haushaltsführung, insbesondere eines guten Preis-Leistungsverhältnisses und einer hohen Kosteneffizienz stehen,
- sie innerhalb der Laufzeit des Projektes, zwischen Projektbeginn und Enddatum gemäß Formular 1, entstanden sind (d.h. Ausführung der Zahlungen).
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Nicht förderfähige Kosten (diese Liste ist nicht abschließend, siehe hierzu Anhang 4)
- alle Kosten für Maßnahmen, die bereits mit Hilfe anderer gemeinschaftlicher Finanzierungsmöglichkeiten gefördert werden;
- Ausgaben, die sich auf Aktivitäten beziehen, die vor der Antragsfrist begonnen wurden. Nach diesem Tag können die Ausgaben möglicherweise übernommen werden (vorausgesetzt, sie entstehen während der Laufzeit des Projektes), werden jedoch auf das Risiko des Fördernehmers hin unternommen, bis die Kommission eine abschließende formelle Entscheidung zur Kofinanzierung getroffen hat;
- Mehrwertsteuer, die vom Fördernehmer rückholbar ist;- hohe Investitionen in Besucherzentren, Museen, Verwaltungsgebäuden und
Ähnliches;- Studien, die nicht direkt für die Umsetzung des Projektes erforderlich sind;- wissenschaftliche Grundlagenforschung;- gespendete Gegenstände oder Dienstleistungen, inklusive ehrenamtlicher Arbeit.
Gemeinkosten
Gemeinkosten sind bis zu einem Maximum von 7% der Gesamtsumme der direkten erstattbaren Kosten rückerstattungsfähig, vorausgesetzt, dass sie wirklich entstanden sind, gerechtfertigt sind und nicht andere Kosten, die anderen Haushaltstiteln zuzuordnen sind, enthalten. Der Haushaltstitel ‚Gemeinkosten‘ ist dafür vorgesehen, die allgemeinen indirekten Kosten für Beschäftigung, Leitung, Unterkunft und Unterstützung des Personals bei der Erfüllung seiner Arbeit abzudecken. ‚Gemeinkosten‘ können sich auf die örtliche Infrastruktur und die Ausrüstung beziehen.
Bankgarantie: Zu Beginn eines Projektes wird von der Kommission eine Vorschußzahlung in Höhe von 40% der Förderung der Gemeinschaft getätigt. Über den Betrag des Vorschusses, und zwar über die gesamte Laufzeit plus 6 Monate, muß eine Bankgarantie des LIFE-Natur-Projektträgers erbracht werden. Diese Verpflichtung entfällt, wenn der Projektträger eine öffentliche Behörde oder eine gemeinnützige Organisation ist. Die Kosten für den Erhalt eine derartigen Bankgarantie sind förderfähig.
Kosten für den Rechnungsprüfer sind unter der Kategorie "sonstige Kosten" einzutragen.
Durch das Projekt erwirtschaftete Gewinne bzw. Zinsen
Jeglicher Gewinn, der im Rahmen der Laufzeit des Projektes erzeugt wird sowie Zinsen aus den Zahlungen der Kommission müssen ausgewiesen werden und sind als direktes Einkommen für das Projekt zu betrachten. Die Zahlungen der Gemeinschaft werden entsprechend dieser Beträge vermindert.
WICHTIG!Im Falle, dass ein oder mehrere Partner an einem Projekt teilnehmen, muß der Fördernehmer sicherstellen, dass die Verteilung der Finanzmittel der Gemeinschaft so durchgeführt wird, wie sie in den Vereinbarungen zwischen den Partnern festgelegt wurde.Bitte beachten Sie, dass der jeweilige Anteil des Fördernehmers und der Partner an der EU-Fördersumme nicht über ihren jeweiligen Gesamtkosten liegen darf.
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9 WIE WERDEN DIE PROJEKTE AUSGEWÄHLT?
Die eingegangenen Projektanträge werden von der Kommission registriert und die Empfangsbestätigung wird dem Antragsteller zugesandt.
Danach beginnt das Bewertungs- und Auswahlverfahren durch die hierfür verantwortlichen Abteilungen, die LIFE-Abteilung sowie die Abteilung für Naturschutz und Biodiversität der Europäischen Kommission – Generaldirektion Umwelt. Als erster Schritt wird von beiden die Erfüllung der formalen Kriterien und die Förderfähigkeit überprüft, dann wird eine Liste mit denjenigen Projekten erstellt, welche die Kommission aufgrund ihrer jeweiligen Qualitäten und Wertigkeiten zur Förderung vorschlägt. Während dieses Verfahrens können zusätzliche Informationen vom Antragssteller abgefragt werden.
Die Kommission legt dann dem Habitat-Ausschuß eine vorläufige Liste der zu fördernden Projekte zur Stellungnahme vor. Dieser Ausschuß setzt sich aus 15 Repräsentanten der Mitgliedsstaaten unter dem Vorsitz der Kommission zusammen. Abgesandte der Beitrittskandidatenstaaten können ebenfalls eingeladen werden, wenn dies der zu dem Zeitpunkt gültigen Satzung entspricht.
Auf der Grundlage der von diesem Ausschuß abgegebenen Stellungnahme entscheidet die Kommission über eine Liste der zu fördernden Projekte. Die Rahmenentscheidung wird dem Mitgliedstaat übersandt und die Antragsteller werden durch Einzelentscheidungen informiert (bei Projektträgern aus den Beitrittskandidatenstaaten wird die Einzelentscheidung durch eine individuelle Vereinbarung ersetzt).
Jede Einzelentscheidung bezieht sich auf den Inhalt des Antrages (Antragsunterlagen + etwaige Änderungen, die zwischen dem Antragsteller und der Kommission vereinbart wurden) in Verbindung mit den allgemeinen Regelungen der Standard-Verwaltungsvorschriften (siehe auch Anhang 4 dieser Broschüre).
VORLÄUFIGER JÄHRLICHER ABLAUFPLAN ( X = Stichtag)
Abgabefrist zur Vorlage der Anträge bei dennationalen zuständigen Behörden (Deutschland: siehe Kapitel 5) X - 30 Tage
Abgabefrist zur Vorlage der Anträge bei derKommission durch die nationalen zuständigen Behörden X
Bewertung und Vorauswahl der Projekte durch die Kommission X + ~60 Tage
Stellungnahme des Habitat-Ausschuß X + ~90 Tage
Kommissionsentscheidung, gefolgt von der Notifizierungder Einzelentscheidungen an die Projektträger X + ~180 Tage
Jeder Antrag, der nach der Abgabefrist bei der Kommission eingereicht wird, wird nicht zum Auswahlverfahren zugelassen, sofern dies nicht im Ausnahmefall von der Kommission gewünscht wird.
Um eine faire Behandlung der Anträge zu gewährleisten, werden weder die Kommission noch die Externen Teams vor Abschluß des Auswahlverfahrens bzw. vor der Kommissionsentscheidung auf Anfragen bezüglich Förderwürdigkeit oder Qualität von Anträgen Auskunft erteilen, noch werden sie Einladungen in die Projektgebiete annehmen.
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IN WELCHEN SCHRITTEN VERLÄUFT DAS AUSWAHLVERFAHREN?
Das Auswahlverfahren ist in einzelne Schritte unterteilt. Nachfolgend eine kurze Beschreibung dieser Schritte.
Bitte beachten Sie, dass im Zuge der ersten drei Schritte nur die in den Antragsunterlagen enthaltenen Informationen berücksichtigt werden.
1. SCHRITT – Überprüfung der Zulässigkeit
Ein Projekt kann aus folgenden Gründen für unzulässig erklärt werden:
A. Formulare sind teilweise oder insgesamt handschriftlich ausgefüllt.
B. Es wurden andere als die Standardformulare verwendet.
Dieses bezieht sich nicht auf Änderungen in Titel, Größe und Layout, sondern auf Veränderungen des Inhalts gegenüber der in diesen Antragsunterlagen vorliegenden Form.
C. Das Fehlen von verbindlichen Formularen
Formulare 1 bis 5, 15, 22 bis 26, 28-30, 33 und 36 sind für alle Projekte verbindlich.Formulare 6 bis 12 sind nur für NA1 und NA2 Projekte verbindlich.Formulare 13 und 14 sind für NA3 Projekte verbindlich.Alle anderen Formulare sind nur insoweit verbindlich, als sie für das Projekt erforderlich sind [z. B.: wenn ein oder mehrere Partner oder Kofinanzierer (außer LIFE-Natur) vorgesehen sind, sind die Formulare 34 und/oder 35 verbindlich; wenn keine Maßnahmen unter “B“ ‚Erwerb/Pacht von Land und/oder Rechten‘ vorgesehen ist, ist das Formular 17 nicht verbindlich].
D. Der Bewerber hat seinen Sitz nicht in der EU oder einem mit LIFE-Natur assoziiertem Beitrittskandidatenstaat.
E. Internationales Projekt ohne jegliche unterstützenden Dokumente.
Alle internationalen Projekte müssen das Formular 27 ordnungsgemäß von jeder der unterstützenden zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ausfüllen lassen.
F. Das Projekt wurde nicht über die nationale zuständige Behörde eingereicht.
G. Das Projekt wurde nach dem verbindlichen Abgabedatum bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Nur wenn Ihr Projektvorschlag den dargestellten verbindlichen Kriterien genügt, wird er für das weitere Prüfverfahren berücksichtigt.
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2. Schritt – Überprüfung der Förderfähigkeit
Ein Projekt kann aufgrund der folgenden Gründe als nicht förderfähig angesehen werden:
1. Der Bewerber und/oder Teilnehmer ist aus fachlicher Sicht nicht vertrauenswürdig
Ein Bewerber und/oder Teilnehmer, der wiederholt gezeigt hat, dass er in vorherigen LIFE-Natur Projekten oder anderen, von der Gemeinschaft finanzierten Projekten, ein unzuverlässiger Projektmanager war und der keinerlei Beweise vorgelegt hat, dass dieses Projekt nicht wieder an denselben Fehlern scheitern wird, kann als fachlich unzuverlässig angesehen werden.Ein Bewerber und/oder Teilnehmer, der weder die Erfahrung noch den Sachverstand für die erfolgreiche Durchführung eines solchen Projektes mitbringt und der in seinem Antrag keine Partner mit der entsprechenden fachlichen Kompetenz einbezieht, kann ebenfalls als fachlich unzuverlässig erklärt.
2. Der Bewerber und/oder Teilnehmer ist aus finanzieller Sicht nicht vertrauenswürdig
Bewerber und/oder Teilnehmer, die Bankrott sind oder in Konkurs gehen.
Bewerber und/oder Teilnehmer, bei dem Rechnungsprüfungen durch Kommissionsinstitutionen deutlich zeigten, dass er nicht fähig ist, in Übereinstimmung mit den Verwaltungsvorschriften der Gemeinschaft und insbesondere jener der LIFE-Unterstützung (LIFE-Standard-Verwaltungsvorschriften) zu arbeiten.
Bewerber und/oder Teilnehmer, die finanziell nicht in der Lage sind, ihren Finanzierungsanteil an dem Projekt aufzubringen.
3. Projekte, die in keine der drei Bewerbungskategorien unter LIFE-Natur passen
Alle Projekte:- die nicht auf konkrete Naturschutzmaßnahmen abzielen;- die auf eine Naturschutzmaßnahme zielen, aber Arten und/oder Lebensräume
aufführen, die weder von gemeinschaftlicher Bedeutung (z. B. nicht in einem der Anhänge erscheinen) noch in der relevanten Berner Konvention bzw. deren Anhängen (für Beitrittskandidaten) aufgelistet sind;
- die auf Naturschutzmaßnahmen ausgerichtet sind, auf Arten/Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung oder der Berner Konvention (für Beitrittskandidaten) jedoch nur in untergeordneter Weise abzielen (d.h. weniger als 30% des Haushaltsbudgets ist für den Schutz dieser Arten/Lebensräumen vorgesehen).
4. Projekt überschneidet sich mit einem noch laufenden Projekt
Dieses Kriterium gilt nur für eindeutig als Nachfolgeprojekte erklärte Anträge, wenn:a) es sich über eine Dauer von mehr als 12 Monaten mit dem noch laufenden
Projekt überschneidet;b) es sich mit dem noch laufenden Projekt über einen kürzeren Zeitraum
überschneidet, dem Projekt jedoch bereits eine (oder mehrere) Verlängerung(en) genehmigt wurde(n) und seitens der Kommission, auf Grundlage der bisherigen Informationen, mit einer weiteren Überschreitung der Fristen zu rechnen ist.
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5. Das Gebiet ist nicht als ‚Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung‘ vorgeschlagen worden
Das Kriterium bezieht sich auf Projekte in Mitgliedstaaten und nur auf solche Projekte, die als NA1 bezeichnet wurden (oder werden sollten). Bitte beachten: damit ein Schutzgebiet als ‚offiziell vorgeschlagenes’ Gebiet gelten kann, muß die DG ENV. über die Ständige Vertretung bei der Europäischen Union alle notwendigen Unterlagen, wie Karten und Formblätter, vor Ablauf der Antragsfrist erhalten haben. Offizielle Übermittlungen nach diesem Datum qualifizieren das Projekt im nachhinein nicht.
6. Das Gebiet ist nicht als "besonderes Schutzgebiet" nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen
Das Kriterium bezieht sich auf Projekte in Mitgliedsstaaten und nur auf solche Projekte, die als NA2 bezeichnet wurden (oder werden sollten). Bitte beachten: damit ein Schutzgebiet als ‚offiziell ausgewiesenes’ Gebiet gilt, muß die DG ENV. über die Ständige Vertretung bei der Europäischen Union alle notwendigen Unterlagen, wie Karten und Formblätter, vor Ablauf der Antragsfrist erhalten haben. Offizielle Übermittlungen nach diesem Datum qualifizieren das Projekt auch im nachhinein nicht.
Projektanträge, die als NA3 vorgeschlagen werden aber gebietsbezogene Maßnahmen enthalten, werden als NA1 oder NA2 eingestuft und entsprechend bewertet.
7. Projekte mit mangelhafter Beschreibung
Es fehlen Schlüsselinformationen oder, falls vorhanden, sind diese nicht ausreichend genau und detailliert, so dass eine Evaluierung des Antrags nicht möglich ist.
8. Unrealistischer Projekthaushalt
Das Gesamtbudget oder Teile des Budgets werden offensichtlich über- oder unterschätzt.Die größten Summen des Projektes sind, vom eigentlichen Ziel des Projektes betrachtet, für die unwichtigsten Maßnahmen vorgesehen.Bitte beachten Sie, das jedes Jahr nur eine begrenzte Fördersumme zur Verfügung steht. Es werden mehr Anträge eingereicht als gefördert werden können. Um sicher zu stellen, dass die EU Fördergelder bestmöglich eingesetzt werden, wird das Kriterium der Kosteneffizienz (value for money) zwangsläufig herangezogen. Der Fördernehmer sollte daher beachten, dass die Maßnahmen, die LIFE-Natur unterstützt (Personal. Landkauf, Fremdleistungen, langlebige Güter, Reisekosten, ...), einen ausgeglichenes und angemessenes Verhältnis zwischen Kosten und Gewinn widerspiegeln.
9. Das Projekt besteht nur oder überwiegend aus nicht-förderfähigen Ausgaben
Wenn mehr als 50% eines Projekthaushaltes aus nicht-förderfähigen Ausgaben bestehen (siehe Sektion 8), wird das ganze Projekt als nicht förderungswürdig betrachtet.
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10. Projekte, die für die selben Maßnahmen schon durch andere gemeinschaftliche Finanzierungsinstrumente unterstützt werden
Dieses trifft zu, wenn der größte Teil (d.h. mehr als 50% des voraussichtlichen Haushalts) der vorgeschlagenen Maßnahmen bereits durch andere gemeinschaftliche Finanzierungsinstrumente gefördert wird. Anders ist die Situation für diejenigen Bewerber, die die entsprechenden Anträge gleichzeitig eingereicht haben und noch keine Antwort erhalten haben. In diesem Fall wird die Abschlußentscheidung erst dann getroffen, wenn die Kommission sicher gehen kann, das eine Doppelfinanzierung ausgeschlossen ist.
Nur wenn Ihr Antrag mit allen dargestellten verbindlichen Kriterien der Förderfähigkeit übereinstimmt, wird er für das weitere Prüfverfahren berücksichtigt.
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3. Schritt – Evaluation der förderfähigen Anträge
An dieser Stelle prüft die Kommission die Gesamtqualität und die Bedeutung aller förderfähigen Anträge.
Das Auswahlverfahren verläuft über 3 Ebenen:
Ebene 1: Evaluation der Schlüssigkeit und Qualität des Projektes
Die Projekte sollten realistisch, durchführbar und nachvollziehbar sein. Aus diesem Grund werden Projekte mit ungenügender Schlüssigkeit und Qualität in der weiteren Auswahl nicht berücksichtigt.Die folgende Liste von entsprechenden Fragen sollen dem Fördernehmer bei der Formulierung der Projekte helfen:
INDIKATIVE FRAGEN J/N
Ist die Ausgangssituation vollständig und ausreichend beschrieben (präzise Informationen über Arten/Lebensräume, Gefährdungen und Probleme korrekt herausgearbeitet, etc.) ?Gibt es eine klare und logische Verknüpfung zwischen den Problemen, den Projektzielen, den Maßnahmen und den erwarteten Ergebnissen? Sind sie alle klar heraus gearbeitet und, falls möglich, quantifiziert ? Sind die vorgesehenen Maßnahmen eindeutig mit den zu erwarteten Ergebnisse verknüpft? Sind sie im Antrag ausreichend beschrieben und quantifiziert ?Sind Art und Weise, Ort, Zeitpunkt und Ausführender bzw. Verantwortlicher der Maßnahmen dargestellt ?Sind alle für eine korrekte Durchführung des Projektes notwendigen Mittel veranschlagt worden (Ausrüstung, Personal, etc.) ?Sind Projektdurchführung und Management gut organisiert ?
Sind die für das Monitoring und die Evaluation vorgesehenen Mechanismen auch für eine ggf. notwendige Neuorientierung des Projektes geeignet (z.B. Treffen der Steuerungsgruppe, Überprüfung der Maßnahmeneffizienz) ?Ist der Zeitplan realistisch?
Ist die Liste der verbreitungsfähigen Produkte und der Zwischenergebnisse des Projektes verständlich und übereinstimmend mit den Endergebnissen dargestellt ?Sind mögliche Probleme richtig eingeschätzt und sind ausreichende Vorbereitungen getroffen worden, um ihnen zu begegnen (z. B. Vorgespräche mit Landeigentümern) ?Ist das Budget gerechtfertigt und steht es in Übereinstimmung mit den beabsichtigten Maßnahmen und Handlungen (d.h. ist das Projekt kosteneffizient) ?Beachtet der Antrag die Restaurierungs-/ Wiederherstellungskriterien (Kapitel 2 der Antragsunterlagen, besondere fälle) ?Beachtet der Antrag die Wiedereinführungskriterien (Kapitel 2 der Antragsunterlagen, besondere Fälle) ?Beachtet der Antrag die Landkaufkriterien (Kapitel 7 der Antragsunterlagen, Formular 17) ?
Wurde der Antrag hinsichtlich der äußeren Form und Gliederung, der Präsentation, der Struktur, der Karten usw. in einer guten Qualität verfaßt ?
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Ebene 2: Erwarteter Nutzen des Projektes für den Naturschutz
Hierbei wird das Projekt hinsichtlich seiner Bedeutung für den Naturschutz in der EU und den Beitrittskandidatenstaaten abgeschätzt.
Die Beantwortung der nachfolgende Liste von Fragen kann für den Fördernehmer nützlich sein (bitte beachten Sie, dass nicht immer alle Fragen/Kriterien zutreffen):
Wert des Gebietes/ der Art/ des Lebensraumes J/N
Zielt das Projekt direkt auf prioritäre Arten oder Lebensräume ab ?
Ist das Projekt von strategischer Bedeutung für nicht-prioritäre Arten/Lebensräume (seltene/endemische Arten, große Vielfalt an Lebensräumen/Arten betreffend; usw.) ?Ist das Gebiet/die Gebiete für den Schutz von Arten/Lebensräumen auf europäischer Ebene von Bedeutung ?
Bedeutung der vorgeschlagenen Maßnahmen
Bezieht sich das Projekt auf die wesentlichen Gefährdungsursachen und Empfindlichkeiten der Arten/Lebensräume des Gebietes ? Sind die anvisierten Gefahren und Probleme auf nationaler oder europäischer Ebene von Bedeutung ?Ist die Lösung dieser Gefahren vordringlich? Handelt es sich um ein Notmaßnahmenprojekt, welches einen (weiteren) Bestandsrückgang aufhalten soll ?Bieten die vorgeschlagenen Maßnahmen den besten Ansatz, um den Schutz der betroffenen Arten/Lebensräume zu gewährleisten ? Werden innovative Methoden zur Bewältigung von Naturschutzproblemen vorgeschlagen ?
Beitrag zur europäischen Naturschutzstrategie
Fügt sich das Projekt in eine bestehende europäische Naturschutzstrategie für den Schutz der angesprochenen Arten/Lebensräume ein (z.B. Europäischer Aktions-Plan) oder kann es einen Beitrag zur Entwicklung einer solchen neuen Strategie leisten ? Wenn das Projekt auf eine weltweite bedrohte (Vogel-) Art abzielt, stehen die vorgeschlagenen Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem europäischen Maßnahmenplan (z.B. Birds Action Plan) ?Besitzt das Projekt einen möglichen Demonstrationswert, d.h. gibt es Möglichkeiten, die Ergebnisse auf andere Staaten zu übertragen ?Sind bereits Mechanismen vorgesehen bzw. vorhanden, um die Ergebnisse in anderen Staaten der EU oder Beitrittskandidaten zu verbreiten ?Leistet das Projekt einen strategischen Beitrag zum Aufbau und zur Sicherung des NATURA 2000 Netzwerkes ?
Nachhaltigkeit der Maßnahmen
Werden die vorgeschlagenen Maßnahmen dauerhaft und langanhaltend sein oder werden weitere Maßnahmen und Finanzmittel zur dauerhaften Instandhaltung notwendig sein ?Wird das Weiterbestehen und die Dauerhaftigkeit der Maßnahmen und Ergebnisse auch über das Ende des Projektes hinaus gewährleistet? Wird die weitere Betreuung des Gebietes nach Projektende im Antrag erläutert ?
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Ebene 3 : Kontextbezogene, umsetzungsorientierte und sonstige Kriterien
Der Erfolg der Maßnahmen hängt wesentlich vom Umfeld des Projektes ab. Soziale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Aspekte sollten daher sorgfältig in das Projekt integriert werden. Naturschutzmaßnahmen vor Ort sollten ggf. durch anderen politische und rechtliche Aktionen ergänzt werden. Diese und andere Fragen werden hier geprüft.
Die Beantwortung folgender Fragen kann dem Fördernehmer helfen (bitte beachten Sie, dass nicht immer alle Fragen/Kriterien zutreffen):
Sozio-ökonomischer Kontext J/N
Ist die örtliche Bevölkerung ausreichend über das Projekt informiert worden, wie ist die allgemeine Meinung und Übereinstimmung mit den Projektzielen berücksichtigt worden? Gibt es Unterstützung oder finanzielle Hilfe der örtlichen Bevölkerung oder anderer wichtiger sozio-ökonomischer Interessensgruppen für das Projekt? Sind die vorgeschlagen Maßnahmen zur Erhöhung der örtlichen Akzeptanz und zur Steigerung des Problembewußtseins auf die entscheidenden Bereiche ausgerichtet? Leisten die vorgeschlagenen Maßnahmen einen Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze?Leisten die vorgeschlagenen Handlungen einen Beitrag zur Unterstützung des nachhalti- gem Umgangs mit den natürlichen Ressourcen oder naturschutzgemäßen Handlungen?
Verfahrenskontext
Wird das Projekt von anderen rechtswirksamen Rahmenbedingungen, Managementplänen oder politischen Programmen unterstützt?Wird der Antrag von der/den zuständigen Behörde/n unterstützt?Integriert das Projekt Erfahrungen ähnlicher vergangener oder noch laufender Projekte auf nationaler oder europäischer Ebene?Gibt es Synergieeffekte mit anderen europäischen Förderprogrammen?
4. Schritt – Endstufe der Vorauswahl
Vor der Übermittlung der Ergebnisse der Vorauswahl an den Habitat-Ausschuß kann die Kommission gegebenenfalls noch einige zusätzliche Informationen über Projekte benötigen. Aus diesem Grund können die Fördernehmer von den Kommissionsmitarbeitern direkt oder durch die Externen Teams kontaktiert werden. Um Mißverständnissen vorzubeugen, wird an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen, dass diese Nachfragen keine Zugeständnisse oder Verpflichtung mit Blick auf die Endauswahl mit sich bringen.
Bitte stellen Sie unbedingt sicher, das über die gesamte Auswahlperiode jemand zur Beantwortung möglicher Fragen bereitsteht, da die hierfür vorgesehenen Fristen sehr eng gesteckt sind.
5. Schritt – Das Treffen des Habitat-Ausschusses
Auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge werden die Delegierten des Habitat-Ausschusses gebeten die Listen der nicht annehmbaren Projekte (1), der nicht förderfähigen Projekte (2) und der förderfähigen Projekte (3) zu diskutieren und anzunehmen.Sie werden ebenfalls die Kurzliste der zur Finanzierung vorgeschlagenen Projekte diskutieren und schließlich annehmen.
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Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine EU-weite Auswahl handelt. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind nicht nach festgesetzten Schlüsseln auf die Mitgliedsstaaten verteilt. Nur die besten Projekte werden finanziell unterstützt, unabhängig ihrer nationalen Herkunft.
6. Schritt – Nach dem Treffen des Habitatsausschusses
Sofort nach dem Treffen werden eventuell einige Änderungen in den Orginalanträgen erforderlich. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Gesamtsumme oder der prozentuale Anteil der beantragten gemeinschaftlichen Unterstützung nach der Stellungnahme des Habitat-Ausschusses geändert werden muß. Andere Änderungen können in dieser Verfahrensstufe aufgrund von Empfehlungen oder Nachforderungen der Kommission ergänzt werden. Aus diesem Grund können die Fördernehmer von der Kommission oder den Externen Teams kontaktiert werden. Die Kommission kann an dieser Stelle um eine überarbeitete Antragsversion bitten. Auch hier sei nochmals darauf hingewiesen, dass diese wiederholten Nachfragen in keiner Weise irgendwelche Zugeständnisse oder Verpflichtungen in Hinblick auf die endgültige Entscheidung bedeuten.
Bitte stellen Sie unbedingt sicher, das über die gesamte Auswahlperiode jemand zur Beantwortung möglicher Fragen bereitsteht, da die hierfür vorgesehenen Zeitschienen nur sehr kurz gesteckt sind.
7. Schritt – Die Entscheidung der Kommission
Wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind, wird die Generaldirektion Umwelt ein internes Verwaltungsverfahren einleiten. Dieses Verfahren endet in einer ‚Rahmenentscheidung‘, in der alle zu finanzierenden Projekte mit der jeweiligen maximal gewährten Fördersumme und der prozentualen Kofinanzierung aufgelistet sind.
Zur selben Zeit wird jedes ausgewählte Projekt individuell in einer Einzelentscheidung angenommen. Die Entscheidungen beinhalten die notwendigen Unterlagen zur Beschreibung der technischen und finanziellen Bestandteile eines jeden Projektes. Für Fördernehmer in den Staaten der Beitrittskandidaten wird die Einzelentscheidung durch eine Übereinkunft mit ähnlichem Inhalt ersetzt. Die individuellen Entscheidungen oder Übereinkünfte werden anschließend jedem Fördernehmer zugesandt, der dann innerhalb einer verbindlichen Frist die Annahme der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft bestätigen muß. Damit endet das Auswahlverfahren.
WENN IHR PROJEKT NICHT AUSGEWÄHLT WURDE …Die Kommission wird jeden nicht erfolgreichen Fördernehmer offiziell unterrichten. Eine Benachrichtigung wird unmittelbar nach der Kommissionsentscheidung verschickt.Förderfähige Projekte, die nicht ausgewählt wurden, werden nicht für die nächste Runde zurückgestellt. Wenn Sie sich für die nächste Runde erneut bewerben wollen, müssen Sie das Projekt mit dem Beginn der neuen Antragsrunde von neuem einreichen.
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10. WICHTIGE DOKUMENTE UND WO SIE ZU FINDEN SIND
WICHTIGE DOKUMENTE
1. LIFE-Natur AntragsunterlagenDateiformat : MS WORD und PDFzu finden unter : http://www.europa.eu.int/comm/life/nature/prepare.htm
2. Leitfaden für die schrittweise Ausarbeitung eines ProjektantragesDateiformat: PDFzu finden unter: http://www.europa.eu.int/comm/life/nature/prepare.htm
3. NATURA 2000 Standard Daten Formulare und Karten für die Zielgebiete (nur für Mitgliedsstaaten)Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständige nationale Behörde (einige Mitgliedstaaten bieten hilfreiche Informationen im Internet an. Sie können diese Adressen unter : http://europa.eu.int/comm/environment/nature/servic.htm nicht alle hier aufgelisteten Internet-Seiten enthalten die Listen der Natura
2000 Gebiete
ANDERE HILFREICHE DOKUMENTE
1. Die Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG vom 2. April 1979)Dateiformat: HTMLzu finden unter: http://www.europa.eu.int/comm/environment/nature/bird-dir.htm
2. Die FFH-Richtlinie (92/43/EWG vom 21. Mai 1992)Dateiformat: HTMLzu finden unter: http://www.europa.eu.int/comm/environment/nature/habdir.htm
3. Die Berner KonventionDateiformat: HTMLzu finden unter: http://conventions.coe.int/treaty/en/Treaties/html/104.htm
4. Berner Konvention, Resolution Nr. 4 (1996) und Nr. 6 (1998)näheres zu finden unter: Zuständige nationale Behörde oder Europäischer Rat
5. Aktionspläne für bedrohte Vogelarten (Birds action plans)Dateiformat: HTMLzu finden unter:http://europa.eu.int/comm/environment/nature/directive/birdspriority.htm
WENN SIE MEHR ÜBER DIE EU- FÖRDERUNG IM NATURSCHUTZ ERFAHREN MÖCHTEN, SCHAUEN SIE AUF DIE UNTEN AUFGEFÜHRTEN INTERNET-SEITEN:http://europa.eu.int/comm/environment/funding/intro_en.htmORhttp://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgc/aides/index_en.htm
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Andere Informationsquellen:
LIFE-Natur Datenbank (1992-1999)Für jedes seit 1992 finanzierte Projekt finden Sie hier eine kurze Zusammenfassung einschließlich Name und Adresse der Kontaktperson. Wir möchten Ihnen ausdrücklich empfehlen, sich mit ähnlichen Projekten auseinanderzusetzen, bevor Sie Ihren Antrag schreiben. Eine Kontaktaufnahme hinsichtlich eines Austausches über Erfahrungen, Ergebnisse, genutzte Methoden und erfahrene Probleme kann dabei hilfreich sein.Sie können diese Datenbank finden unter:http://www.europa.eu.int/comm/life/nature/databas.htm
EURO
Monatlich geltende Wechselkurse der Kommission:http://www.europa.eu.int/comm/budget/inforeuro/
Wenn Sie keinen Zugriff auf diese Dokumente über das Internet haben, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige nationale Behörde oder die Kommission.
** *
43
ANTRAGSFORMULARE
SEKTION A :Projekt - Kurzfassung
Präsentation
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Die 5 Formulare dieser Sektion (1 bis 5) werden im Verlauf des Auswahlverfahrens an Vertreter der Mitgliedstaaten und an Dienststellen der Kommission verteilt. Bitte beachten Sie in jedem Fall das vorgegebene Format: nur eine A4-Seite pro Formular.
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LIFE-Natur 2002-1
EUROPÄISCHE KOMMISSIONGD UMWELT
VON DER KOMMSIION AUSZUFÜLLEN
LIFE2002NAT/
PROJEKT
Projekttitel (max. 60 Zeichen) :
Das Projekt wird in dem folgendem Staat/ den folgenden Staaten durchgeführt :
Staat/Staaten :……………………………………….……………………………………………………….…
Verwaltungsbezirk(e) (gemäß Anhang 3) : …… ……………………………………………………………….
Geplanter Beginn des Vorhabens: ..............…....…. Ende : ............…........... Dauer (in Monaten) : ...…..…
FÖRDERNEHMER
Name : ..............................................................................................…............. Öffentlich Privat
Adresse : ..................................................................................…......................................................
..........................................................................................................................................................
Tel. Nr. :...............................Fax Nr. :.......................... E-mail Adresse :.....................................…..
Ansprechpartner : ……………………………………………………....................................................….
PROJEKTGEBIET
Das Projekt zielt auf folgenden Schutz ab (nur eine ! Kategorie wählen):
NA1 eines (oder mehrerer) vorgeschlagener Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (proposed Sites of Community Importance, pSCI) (nur für EU), oder eines (oder mehrerer) Gebietes von internationaler Bedeutung, das/die Lebensräume/Arten beherbergt, die auf den relevanten Anhängen/Beschlüssen der Berner Konvention aufgeführt sind (nur für Beitrittskandidaten);
NA2 eines (oder mehrerer) besonderer Schutzgebiete im Sinne der Vogelschutzrichtlinie (sites designated as Special Protection Areas, SPA) (nur für EU), oder eines (oder mehrerer) Gebiete von internationaler Bedeutung, das/die Vögel beherbergt, die auf den relevanten Anhängen/Beschlüssen der Berner Konvention aufgeführt sind (nur für Beitrittskandidaten);
NA3 einer oder mehrerer gefährdeter Tier- und/oder Pflanzenarten (Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (nur für EU und Beitrittskandidaten), sowie Anhang I und II der Berner Konvention (nur für Beitrittskandidaten) aufgeführt).
Hiermit erklärt der Unterzeichnende folgendes: Ich bin in der autorisiert, diese Erklärung für meine Institution/Firma zu unterschreiben; Ich erkläre ausdrücklich, das ich die Bestimmungen der Standard-Verwaltungsvorschriften im
Anhang des LIFE-Natur-Antragsformulars sorgfältig gelesen habe, und ich stimme deren Einhaltung bei der Projektdurchführung im Falle einer Förderung zu.
Name des rechtlichen/gesetzlichen Vertreters : Datum : ……………………………………..……………………………………………..
46
Titel : ……………………………………… Dienstsiegel und Unterschrift :Position ………………………………….
47
LIFE-Natur 2002-2
SUMMARY OF THE PROJECT (ENGLISH VERSION) Max. 1 Seite
Project title (precise translation of original title) : .......................................................................
..........................................................................................................................................................
(Be as precise as possible).
Objective
Actions and means involved
Expected results
1
2
LIFE-Natur 2002-3
RESUME DU PROJET (VERSION FRANÇAISE) Max. 1 Seite
Titre du projet (traduction exacte du titre original) : ..................................................................
.........................................................................................................................................................
(Soyez aussi précis que possible)
Objectif
Actions et moyens prévus
Résultats attendus
3
4
LIFE-Natur 2002-4
PROJEKTFINANZIERUNG UND BUDGETAUFSPLITTUNG
VORGESCHLAGENE PROJEKTFINANZIERUNG
Direkte Finanzierungsquellen +Aufteilung der Kosten zwischen dem
Fördernehmer und den anderen Teilnehmern
Betrag inEURO
% derGesamt-
projektkosten
1. Beantragter Zuschuß der Gemeinschaft
2. Anteil des Fördernehmers an den Projektkosten
3. Anteil des/der Partner an den Projektkosten
4. Beitrag des/der Kofinanzierers (andere als EG)
SUMME DER GESAMTPROJEKTKOSTEN 100
VORLÄUFIGER BUDGETAUFSPLITTUNG
Haushaltstitel Gesamtkosten in EURO 1. Personal
2. Reisen
3. Fremdleistungen
4. Langlebige Wirtschaftsgüter
5. Erwerb / Pacht von Flächen / Rechten
6. Verbrauchsgüter
7. Sonstige Kosten
8. Gemeinkosten
SUMME
5
LIFE-Natur 2002-5
Übersichtskarte zur Lage des Projektgebietes
(Beispiel)
_________________
LAGE IM STAAT_________________
LAGE IN DER REGION
6
SEKTION B:
Zielhabitate und –arten des Projektes,
ihre Schutzproblematik
Für gebietsgebundene Projekte der Kategorie NA1 oder NA2 füllen Sie bitte die Formulare 6 bis 12 aus .
Für Artenschutzprojekte der Kategorie NA3 füllen Sie bitte die Formulare 13 und 14 aus.
Im Zweifelsfall sollten Sie Ihr Projekt besser unter NA 1 oder NA 2 einreichen. Bedenken Sie, dass die Errichtung des Natura 2000 – Schutzgebietsnetzes ein grundlegendes Ziel des LIFE-Natur Programmes ist.
Sollte Ihr Antrag mehrere und/oder unterschiedliche Gebiete umfassen, füllen Sie bitte die Formulare 6 bis 12 für jedes einzelne Gebiet aus.
7
LIFE-Natur 2002-6
ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES PROJEKTGEBIETES
Name : .............................................................................................................................…............
Gesamtflächengröße (ha): ...............................…. NUTS Regionen-Kode : ...............................
Projektflächengröße (ha):……….…………………………………………………………………………
Schutzstatus der EU: SPA NATURA 2000 Kode : .......……...........…
pSCI NATURA 2000 Kode : .........……..........…
Weiterer Schutzstatus: …….………………………………………………………………………………
Wissenschaftliche Beschreibung des Gebietes:
Bedeutung des Gebietes für den Schutz der Arten/Lebensraumtypen im regionalen, nationalen und EU-weiten Kontext (wenn möglich mit quantitativen Angaben):
8
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LIFE-Natur 2002-7
KARTE DES GEBIETES ODER DER GEBIETE
Die Karte ist im Maßstab 1:100.000 oder, falls erforderlich, in einem detaillierteren Maßstab darzustellen. Gegebenenfalls können auch mehrere Karten beigefügt werden.
Die Karten müssen folgendes darstellen:
für Mitgliedstaaten – die Grenzen der vom Mitgliedstaat vorgeschlagenen Schutzgebiete gemäß der FFH-Richtlinie und/oder der Vogelschutzrichtlinie. Überprüfen Sie immer mit den zuständigen nationalen Behörden, ob die dargestellte Grenzziehung mit der offiziell gemeldeten wirklich übereinstimmt.
für Beitrittskandidaten – die Grenzen der Schutzgebiete
die Grenzen des Projektgebietes
die kartographische Lage der wichtigsten in Sektion C dieses Antrages beschriebenen Maßnahmen.
Diese Karte kann – falls erforderlich - auch in einem Format größer als A4 beigefügt werden, ist aber dann auf A4-Format zu falten.
DIE KARTEN STELLEN EINEN ESSENTIELLEN BESTANDTEIL DES ANTRAGES DAR.
SIE SOLLTEN EINE GUTE QUALITÄT AUFWEISEN; DEN MAßSTAB DARSTELLEN
UND ALLE OBEN AUFGEFÜHRTEN NOTWENDIGEN INFORMATIONEN ENTHALTEN.
10
LIFE-Natur 2002-8
LEBENSRÄUME DER FFH-RICHTLINIE ANHANG I {UND BERNER KONVENTION, RESOLUTION NR.4 (1996)}; DIE IM GEBIET VORKOMMEN UND AUF DIE DAS PROJEKT
DIREKT AUSGERICHTET IST
Priorität: Ankreuzen, wenn es sich um einen prioritären Lebensraum gemäß FFH-Richtlinie, Anhang I handelt
Code : Bitte nur die NATURA 2000 Codes verwenden (für nur in der Berner Konvention aufgeführte Lebensraumtypen sind die entsprechenden Codes zu verwenden)
Name : Name des Lebensraumtyps entsprechend der FFH-Richtlinie (oder der Berner Konvention)
% : Fläche des Lebensraumtyps in Prozent der Fläche des gesamten Projektgebiet
Priorität Code Name % Bemerkung(Schutzstatus,etc.)
UNMITTELBAR ABZIELEND AUF DIE LEBENSRAUMTYPEN DER FFH-RICHTLINIE; ANHANG I
BEITRITTSKANDIDATENSTAATEN: UNMITTELBAR ABZIELEND AUF DIE LEBENSRAUMTYPEN DER BERNER KONVENTION, RESOLUTION NR. 4 (1996)
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LIFE-Natur 2002-9
ARTEN DER FFH RICHTLINIE ANHANG II {BERNER KONVENTION RESOLUTION NR. 6 (1998)}, DIE IM GEBIET VORKOMMEN UND AUF DIE DAS PROJEKT DIREKT
AUSGERICHTET IST
G : GRUPPEN: M=Säugetiere, A=Amphibien, R=Reptilen, F=Fische, I=Wirbellose, P=Pflanzen
Priorität : Ankreuzen, wenn es sich um eine prioritäre Art gemäß FFH-Richtlinie, Anhang II handelt
UNMITTELBAR ABZIELEND AUF ARTEN DER FFH-RICHTLINIE; ANHANG IIWISSENSCHAFT- POPULATIONSGRÖßE IM GEBIET (quantitative Angaben)
G Priorität LICHER NAME STANDVÖGEL ZIEHEND(IN LATEIN) BRÜTEND ÜBERWINTERND RASTEND
BEITRITTSKANDIDATEN: UNMITTELBAR ABZIELEND AUF ARTEN DER BERNER KONVENTION; RESOLUTION NR 6 (1998)
Bemerkungen (Schutzstatus, falls bekannt, andere Arten der o.g. Listen etc.):
12
LIFE-Natur 2002-10
ARTEN DER VOGELSCHUTZRICHTLINIE ANHANG I {BERNER KONVENTION RESOLUTION NR 6 (1998)}, DIE IM GEBIET VORKOMMEN UND AUF DIE DAS PROJEKT DIREKT
AUSGERICHTET IST
Priorität : Ankreuzen, wenn die Arten laut ORNIS-Ausschuß als „prioritär im Sinne des LIFE-Förderprogramms“ bezeichnet sind (hierzu auch entsprechende Liste im Anhang 2 dieser Broschüre).
WISSENSCHAFTL. POPULATIONSGRÖßE IM GEBIET (quantitative Angaben) Priorität NAME STANDVÖGE
LZIEHEND
(IN LATEIN) BRÜTEND ÜBERWINTERND RASTEND
UNMITTELBAR ABZIELEND AUF DIE ARTEN DER VOGELSCHUTZRICHTLINIE; ANNHANG I
BEITRITTSKANDIDATEN: UNMITTELBAR ABZIELEND AUF ARTEN DER BERNER KONVENTION; RESOLUTION NR 6 (1996)
ANDERE WANDER-/ZUGVOGELARTEN, AUF DIE DAS PROJEKT UNMITTELBAR ABZIELT
Bemerkungen (Schutzstatus, falls bekannt, andere Arten der o. g. Listen etc.):
13
LIFE-Natur 2002-11
HAUPTBEDROHUNGEN DER LEBENSRÄUME/ARTEN IN DEN GEBIETEN, AUF DIE DAS PROJEKT AUSGERICHTET IST
Gefährdung 1:
Bezeichnung:
Beschreibung:
Räumliche Abgrenzung (wenn erforderlich):
Auswirkung auf Lebensräume/Arten (wenn möglich quantifizieren):
Gefährdung 2:
Bezeichnung:
Beschreibung:
Räumliche Abgrenzung (wenn erforderlich):
Auswirkung auf Lebensräume/Arten (wenn möglich quantifizieren):
u.s.w.
14
15
LIFE-Natur 2002-12
FRÜHERE BEMÜHUNGEN ZUM SCHUTZ DES PROJEKTGEBIETES
DER SOZIO-ÖKONOMISCHE KONTEXT DES PROJEKTES
16
LIFE-Natur 2002-13
BESCHREIBUNG DER ARTEN, AUF DIE DAS VORHABEN AUSGERICHTET IST
Name der Art:
Ökologie der Art:
Allgemeine Verteilung der Art auf europäischer und nationaler Ebene sowie Entwicklungstrends der Population:
Größe der Population, auf die das Projekt ausgerichtet ist. (z.B. Anzahl der Individuen, prozentualer Anteil an der europäischen und/oder nationalen Population):
Hauptgefährdung der betroffenen Population:
Gefährdung 1:
Bezeichnung:
Beschreibung:
Auswirkung auf die Art:
Gefährdung 2:
usw.:
Schutzbemühungen, die auf europäischer oder nationaler Ebene bereits unternommen wurden oder geplant sind:
17
LIFE-Natur 2002-14
PROJEKTGEBIET UND SOZIO-ÖKONOMISCHER KONTEXT
Kurze Beschreibung des Projektgebietes :
Sozio-ökonomischer Kontext:
18
SEKTION C :
Projektziele, erwartete
Ergebnisse,Projektplanung und -struktur
Bitte füllen Sie nur die für Sie zutreffenden Formulare aus.
Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, alle notwendigen Informationen zu nennen, können Sie alle Formulare dieser Sektion auf mehrere Seiten verlängern.
Jede hier beschriebene Maßnahmen sollte klare Hinweise hinsichtlich ihrer Örtlichkeit enthalten (z.B. Maßnahme 1 wird im Gebiet ‚X‘ stattfinden oder auf die Art ‚Y‘ abzielen).
Jegliche Maßnahmen, die an Dritte vergeben werden, sollten genauso ausführlich beschrieben werden, wie jene, die direkt vom Zuwendungsempfänger durchgeführt werden.
19
LIFE-Natur 2002-15
PROJEKTBESCHREIBUNG
Projektziele:
Gefährdung Nr. /Bezeichnung(entspr. Formular
11 oder 13)
Maßnahmen (A1, B1, …) Erwartete Ergebnisse (nach Möglichkeit quantifizieren)
20
LIFE-Natur 2002-16VORGESCHLAGENE MAßNAHMEN
A. Vorbereitende Maßnahmen und Vorarbeiten des Managementplans und/oder anderer Maßnahmenpläne
Führen Sie für jede Maßnahme aus:
MAßNAHME A.1:
Bezeichnung:
Beschreibung (was, wie und wo):
Begründung der Notwendigkeit (bez. der genannten Gefährdung):
Verantwortlich für die Umsetzung:
Ausführung wird vergeben an Sub-Unternehmer: Ja Nein Teilweise
Erwartete Ergebnisse (wenn möglich, quantitative Angaben machen):
Geschätzte Kosten der Maßnahme: EURO
MAßNAHME A.2: (ebenso)…
Maß-nahme
1.
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8. Gem
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TOTAL
A1A2A3A4A5A6
Gesamt-summe EURO
VORLÄUFIGE MITTELVERWENDUNG; TEIL “A”
21
LIFE-Natur 2002-17
B. Erwerb/Pacht von Land und/oder Rechten
Führen Sie für jede Maßnahme aus:
MAßNAHME B.1 :
Bezeichnung:
Beschreibung (was, wie und wo):
Begründung der Notwendigkeit (bez. der benannten Gefährdung):
Verantwortlich für die Umsetzung:
Ausführung wird vergeben an Sub-Unternehmer: Ja Nein Teilweise
Erwartete Ergebnisse (quantitative Angaben notwendig !):
Geschätzte Kosten der Maßnahme: EURO
MAßNAHME B.2: (ebenso)…
Maß-nahme
1.
Per
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TOTAL
B1B2B3B4B5B6
Gesamt-summe EURO
VORLÄUFIGE MITTELVERWENDUNG; TEIL “B”
22
LIFE-Natur 2002-18
C. Einmaliges Naturraum-Management
Führen Sie für jede Maßnahme aus:
MAßNAHME C.1 :
Bezeichnung:
Beschreibung (was, wie und wo):
Begründung der Notwendigkeit (bez. der benannten Gefährdung):
Verantwortlich für die Umsetzung:
Ausführung wird vergeben an Sub-Unternehmer: Ja Nein Teilweise
Erwartete Ergebnisse (wenn möglich, quantitative Angaben machen):
Geschätzte Kosten der Maßnahme: EURO
MAßNAHME C.2: (ebenso)…
Maß-nahme
1.
Per
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TOTAL
C1C2C3C4C5C6
Gesamt-summe EURO
VORLÄUFIGE MITTELVERWENDUNG; TEIL “C”
23
LIFE-Natur 2002-19
D. Wiederkehrendes Naturrraum-Management
Führen Sie für jede Maßnahme aus:
MAßNAHME D.1 :
Bezeichnung:
Beschreibung (was, wie und wo):
Begründung der Notwendigkeit (bez. der benannten Gefährdung):
Verantwortlich für die Umsetzung:
Ausführung wird vergeben an Sub-Unternehmer: Ja Nein Teilweise
Erwartete Ergebnisse (wenn möglich quantitative Angaben machen):
Geschätzte Kosten der Maßnahme: EURO
MAßNAHME D.2: (ebenso)…
Maß-nahme
1.
Per
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TOTAL
D1D2D3D4D5D6
Gesamt-summe EURO
VORLÄUFIGE MITTELVERWENDUNG; TEIL “D”
24
LIFE-Natur 2002-20
E. Öffentlichkeitsarbeit, Verbreitung/Veröffentlichung der Ergebnisse
Bitte beachten Sie, das jedes Projekt eine Internet-Seite sowie einen Laienbericht zum Ende des Projektes erstellen muß.
Führen Sie für jede Maßnahme aus:
MAßNAHME E.1 :
Bezeichnung:
Beschreibung (was, wie und wo):
Begründung der Notwendigkeit (bez. der benannten Gefährdung):
Verantwortlich für die Umsetzung:
Ausführung wird vergeben an Sub-Unternehmer: Ja Nein Teilweise
Erwartete Ergebnisse (wenn möglich quantitative Angaben machen):
Geschätzte Kosten der Maßnahme: EURO
MAßNAHME E.2: (ebenso)…
Maß-nahme
1.
Per
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3. Frem
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TOTAL
E1E2E3E4E5E6
Gesamt-summe EURO
VORLÄUFIGE MITTELVERWENDUNG; TEIL “E”
25
LIFE-Natur 2002-21
F. Allgemeine Projektdurchführung
Führen Sie für jede Maßnahme aus:
MAßNAHME F.1 :
Bezeichnung:
Beschreibung (was, wie und wo):
Begründung der Notwendigkeit (bez. der benannten Gefährdung):
Verantwortlich für die Umsetzung:
Ausführung wird vergeben an Sub-Unternehmer: Ja Nein Teilweise
Erwartete Ergebnisse (wenn möglich quantitative Angaben machen):
Geschätzte Kosten der Maßnahme: EURO
MAßNAHME F.2: (ebenso)…
Maß-nahme
1.
Per
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en
TOTAL
F1F2F3F4F5F6
Gesamt-summe EURO
VORLÄUFIGE MITTELVERWENDUNG; TEIL “F”
26
LIFE-Natur 2002-22
ZEITPLANUNG
Listen Sie alle Maßnahmen nummeriert und mit Namen, entsprechend den vorherigen Bögen (16-21) und kreuzen Sie die zutreffenden Felder der Quartale an.
MaßnahmeNummer/Name
Kalenderjahr 1 Kalenderjahr 2 Kalenderjahr 3 Kalenderjahr 4
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
A. Erstellung von Managementplänen und andere vorbereitende Maßnahmen:
B. Erwerb/Pacht von Flächen und /oder Rechten:
C. Einmaliges Naturraum-Management
D. Wiederkehrendes Naturraum-Management:
E. Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung von Ergebnissen:
F. Allgemeine Projektdurchführung und Monitoring:
27
LIFE-Natur 2002-23
ÜBERSICHT DER ERKENNBAREN PRODUKTE
Produkte Bezeichnung oder Nr. der zuge-
hörigen Maßnahme
Fertigstellungsfrist
ZEITPUNKTE DER VORGESEHENEN TÄTIGKEITSBERICHTE (FORTSCHRITTS-, ZWISCHEN- UND ABSCHLUSSBERICHTE)
28
LIFE-Natur 2002-24
ÜBERSICHT DER PROJEKT-ZWISCHENERGEBNISSE
Zwischenergebnis Bezeichnung oder Nr. der zuge-
hörigen Maßnahme
Fertigstellungsfrist
29
LIFE-Natur 2002-25
MÖGLICHE BEEINTRÄCHTIGUNGEN DES PROJEKTES
Beeinträchtigungen, die erwarteten Auswirkungen und wie sie diese bewältigen wollen:
30
31
LIFE-Natur 2002-26
WEITERFÜHRUNG
Weiterführung des Projektes nach Beendigung des LIFE-Natur-Projektes
Was ist noch zu tun (welche Maßnahmen müssen weitergeführt oder weiterbehandelt werden)
Wie wird dieses erreicht, welche Mittel werden für die Weiterführung der Maßnahmen notwendig sein?
Ergänzung durch andere EU-Förderinstrumenten ?
Gesetzlicher Schutz durch nationales/regionales Recht?
Wie werden die erworbenen Ausrüstungsgegenstände (Langlebige Wirtschaftsgüter) weiter verwendet?
Welches Personal wird die Arbeit weiterführen?
Weitere Aspekte
32
LIFE-Natur 2002-27
ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE, DIE DEN ANTRAG UNTERSTÜTZT
Name und rechtlicher Status: ………….......................................................................................….
Vollständige Adresse: ......................................................................................................................
Tel : .................................. Fax : .................................. E-mail :………………...........................
Ansprechpartner: ..............................................................................................................................
Begründung: (bitte vermeiden Sie allgemeine Aussagen und erklären Sie genau, warum und wie Sie das Projekt unterstützen):
Unterschrift und Stempel der Behörde:
33
SEKTION D :
Finanzielle und administrative
Aspekte
+
Projektpartner und Projektkofinanzierer
34
Prüfen Sie sorgfältig und genau den inneren Zusammenhang Ihrer vorläufigen Budgetdetaillierung.
LIFE-Natur 2002-28
FINANZIELLE INFORMATIONEN
DARSTELLUNG SONSTIGER FINANZIERUNGQUELLEN (ANDERE ALS DER EG)
Fördernehmer Summe der Kofinanzierung
in EURO
PartnerSumme der Kofinanzierung
in EURO
KofinanziererSumme der Kofinanzierung
in EURO
VORLÄUFIGE BUDGETDETAILIERUNG
Kategorie: A (Formular
16)
B(Formular
17)
C(Formular
18)
D(Formular
19)
E(Formular
20)
F (Formular
21)
Gesamt-kosten EURO
Budgettitel:1. Personal
2. Reise-kosten3. Fremd-leistungen4. Langl. Wirtschafts-güter5. Erwerb / Pacht von Land / Rechten6.Verbrauchs-güter7. Sonstige Kosten8. Gemein-kosten
TOTAL35
36
LIFE-Natur 2002-29
AN DER PROJEKTDURCHFÜHRUNG BETEILIGTE KÖRPERSCHAFTEN
FÖRDERNEHMER (nur einer!):
Name
Verantwortlich für folgende Maßnahmen:
Voraussichtliche Kosten dieser Maßnahmen (in EURO)
Prozentualer Anteil an den Projektgesamtkosten (in %)
PARTNER:
Name
Adresse :
Tel :…………………………….. Fax : …………………………. E-mail :……………..………………
Verantwortlich für folgende Maßnahmen:
Voraussichtliche Kosten dieser Maßnahmen (in EURO)
Prozentualer Anteil an den Projektgesamtkosten (in %)
Name
Adresse :
Tel :…………………………….. Fax : ……………………………. Email :…………………………
Verantwortlich für folgende Maßnahmen:
Voraussichtliche Kosten dieser Maßnahmen (in EURO)
Prozentualer Anteil an den Projektgesamtkosten (in %)
37
LIFE-Natur 2002-30
INFORMATIONEN ÜBER DEN FÖRDERNEHMER UND DIE BETEILIGTEN PARTNER
Antragsteller :
Partner 1 (Name) :
Partner 2 (Name) :
38
LIFE-Natur 2002-31
VORLÄUFIGE PERSONALÜBERSICHT
Qualifikation An-zahl
Kate-gorie A-F
Art des Arbeits-
verhältnisses (dauerhaft bzw. lang-fristge Ver-
träge, Stipen-dium, etc)
Stun-den-satz
(a)
Anzahl der für
das Projekt gear-
beiteten Stunden
(b)
Betrag(c= a x b)
(c)
Neu ge-schaffene
Arbeitsver-hältnisse (entspre-
chend Vollzeitstel-
len)
Projektmanager
Fachkräfte mit Hoch-schulausbil-dung, technisch/ wissenschaftlich
Forscher/ Wissenschaftler
Personal ohne Hochschul-ausbildung/ nicht wissen-schaftliche Mitarbeiter
Arbeiter
Weitere/Sonstige (bitte ausführen)
Sekretariat
SUMME
39
LIFE-Natur 2002-32
VORLÄUFIGE ÜBERSICHT DER ANZUSCHAFFENDEN DAUERHAFTEN GEBRAUCHSGÜTER
Kategorie Maßnahme Nr.
(z.B. : C.1, D.2 …)
Beschreibung der Sache Voraussichtliche Kosten
Preis (EURO)
Infrastruktur und Gebäude
Ausrüstung
TOTAL
VORLÄUFIGE ÜBERSICHT DER VOM FÖRDERNEHMER / SEINEN PARTNERN EINGEBRACHTEN DAUERHAFTEN GEGENSTÄNDE
Kategorie Maß-nahme Nr. (z.B. C.1, D.2.)
Beschreibung Datum des Erwerbes
Kauf-preis
Dauer des Gebrauchs im Projekt (Monate)
Wertminderung d. d. Projekt, (Abschreibung) Summe (EURO)
Infrastruktur und Gebäude
Ausrüstung
40
TOTAL
41
LIFE-Natur 2002-33
BANKINFORMATION DES FÖRDERNEHMERS
Name der Bank: ……....................................................................................................................
Adresse : ......................................................................................................................................
......................................................................................................................................................
Bankleitzahl : .....................................................
Konto Nr.: ….................................................................................................................................
Name des Kontoinhabers: ………………………………………………………………………………..
Weitere Informationen:
42
LIFE-Natur 2002-34
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG DES /DER PARTNER(S)
Name und Rechtsstatus (öffentlich, privat): ..............................................….........................……...
Vollständige Adresse: ......................................................................................................................
Tel: ................................….. Fax: ................................. E-mail :..........………………...................
Maßnahmen, die unter der Verantwortung des Partners durchgeführt werden:
Vorgesehene finanzielle Beteiligung: ...................................EURO
Erläuterungen:
Name des Bevollmächtigten: ……………………...........................................................................
Dienstsiegel und Unterschrift (obligatorisch) : ......................................................................………..
43
44
LIFE-Natur 2002-35
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG DES /DER KOFINANZIERER(S)
Name und Rechtsstatus (öffentlich, privat) : .........................................................................……...
Adresse : ....................................................................................................................…...............
……………………………………………………………………………………………………………….
Tel : ..............…….................. Fax : ............……................... E-mail :.......………….....................
Vorgesehene finanzielle Beteiligung : ...................................EURO
Erläuterungen (geben Sie an, ob eine Entscheidung hinsichtlich einer Kofinanzierung bereits gefallen ist oder ob sie nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird (falls ja, bitte beschreiben Sie diese Voraussetzungen), ebenso, ob die Unterstützung nur Teile oder das ganze Projekt umfaßt) :
Name des Bevollmächtigten: ……………………...........................................................................
Dienstsiegel und Unterschrift (obligatorisch) : ......................................................................………..
45
LIFE-Natur 2002-36
ANDERE FÖRDERANTRÄGE, DIE BEI DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION EINGEREICHT WURDEN
Bitte beantworten Sie jede der nachfolgenden Fragen:
Bitte geben Sie an, ob Sie bereits von LIFE-/bzw LIFE-Vorgängerprogrammen Förderungen erhalten haben (Titel des Projektes, Jahr, Höhe der Förderung und Laufzeit);
Haben Sie für die Finanzierung von Maßnahmen, die direkt oder indirekt mit dem hier beantragten Projekt zusammenhängen, Anträge an andere EU-Förderprogramme gestellt? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Bitte machen Sie detaillierte Angaben!
Bezüglich anderer möglicherweise nutzbarer Förderinstrumente der EU (z.B. Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Rahmen der Verordnung zur Ländlichen Entwicklung; Infrastrukturmaßnahmen für umweltverträglichen Tourismus im Rahmen des Struktur-Fonds) stellen Sie bitte dar, warum sie für dieses Vorhaben nicht zur Verfügung stehen.
46
47
LIFE-Natur 2002-37
EMPFANGSBESTÄTIGUNG
Adresse des Fördernehmers6:
Projekttitel 6: ………..........................................................................................................
.............................................….........................................................................................................
PROJEKT NR7: LIFE2002/NAT/…………
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bestätige hiermit den Empfang Ihres oben genannten LIFE-Natur Förderantrages und möchte mich dafür bedanken.
Ihr Antrag wird von unseren Dienststellen hinsichtlich seiner formalen Korrektheit geprüft. Die als förderfähig betrachteten Anträge werden dann in einem der LIFE-Verordnung entsprechenden Auswahlverfahren durch die Kommission bewertet.
Ich werde Sie vom Ergebnis des Auswahlverfahrens in Kenntnis setzen, sobald eine Entscheidung durch die Kommission getroffen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift DG ENV: .......................................................
6 Vom Antragsteller auszufüllen7 Von der Kommission auszufüllen
48
CHECKLISTE ZUR VERMEIDUNG FORMELLER FEHLER
Nur für den internen Gebrauch, nicht an die Kommission zu schicken.
JA NEIN
1. • Sind alle 4 Sektionen des Antrags vollständig ausgefüllt ?
• Sind sie in Maschinenschrift und ohne handschriftliche Informationen ausgefüllt ?
• Sind sie in den geforderten Formaten (A4-Format, Mappe mit einfacher Lochung) gehalten ?
• Werden 4 einzelne und identische Exemplare (Papier und elektr. Version) vorgelegt ?
• Enthalten Sie eine Zusammenfassung in Englisch und Französisch ?
2. Sind die Budgetangaben in EURO angegeben ?
3. Handelt es sich um ein gebietsbezogenes Projekt: zeigen diebeigefügten Karten die Grenzen des/der besonderenSchutzgebiete im Sinne der Vogelschutzrichtlinie bzw. die Grenzendes/der Gebiete von gemeinschaftlichen Interesse im Sinne der Habitat-Richtlinie (oder, im Falle der Beitrittskandidatenstaaten, der Schutzgebiete) sowie einen Lageplan der Hauptmaßnahmen?
4. Wurden klare Ziele und den Zielen entsprechende Maßnahmenbeschrieben und ein realistischer Zeitplan aufgestellt?
5. Für grenzüberschreitende Projekte: enthält der Antrag Bescheinigungen der nationalen zuständigen Behördenaller beteiligten Staaten über deren Unterstützung desvorgeschlagenen Projektes?
6. Sind die Antragsunterlagen vollständig? Enthalten sie alle notwendigenFormulare von LIFE-Natur 2002-1 bis LIFE-Natur 2002-37?
49
Haben Sie alle Fragen mit „Ja“ beantwortet, so besitzt Ihr Projekt eine große Wahrscheinlichkeit, als formal korrekt eingestuft zu werden und daher auch am Auswahlverfahren teilzunehmen.
50
ANHÄNGE
51
ANHANG 1 – LIFE - VERORDNUNG
Verordnung (EG) Nr. 1655/2000 des Europaeischen Parlaments und des Ratesvom 17. Juli 2000 ueber das Finanzierungsinstrument fuer die Umwelt (LIFE)
http://europa.eu.int/cgi-bin/eur-lex/udl.pl?COLLECTION=lif&SERVICE=eurlex&REQUEST=Service-Search&GUILANGUAGE=en&LANGUAGE=en&DOCID=300R1655
ANHANG 2 - LISTE DER PRIORITÄREN VOGELARTEN DER RICHTLINIE 79/409/EWG,DIE ALS „PRIORITÄR IM RAHMEN DES LIFE-FÖRDERPROGRAMMES“
BETRACHTET WERDEN (Ornis Committee 26/4/96 + 20/5/97)
Artname Aktionsplan Artname AktionsplanAccipiter gentilis arrigonii BMS Falco eleonorae SAPAccipiter nisus granti BMS Falco naumanni
Acrocephalus paludicola Falco rusticolus SAPAegypius monachus Fringilla teydea
Alectoris graeca whitakeri BMS Fulica cristata SAPAnser albifrons flavirostris * Gypaetus barbatus
Anser erythropus Hieraaetus fasciatus
Aquila adalberti Larus audouinii
Aquila clanga Loxia scotica SAPAquila heliaca Marmaronetta
angustirostris
Aquila pomarina Numenius tenuirostris
Aythya nyroca Otis tarda
Botaurus stellaris Oxyura leucocephala
Branta ruficollis Pelecanus crispus
Chlamydotis undulata Perdix perdix italica BMSColumba bollii Phalacrocorax aristotelis
desmarestiiSAP
Columba junoniae Phalacrocorax pygmeus
Columba palumbus azorica Porphyrio porphyrio SAPColumba trocaz Pterodroma feae
Crex crex Pterodroma madeira
Cursorius cursor SAP Puffinus puffinus mauretanicus
SAP
Dendrocopus major canariensis
BMS Pyrrhula murina
Dendrocopus major thanneri BMS Sterna dougallii SAPFalco biarmicus SAP Tetrax tetrax
Polysticta stelleri wird ebenfalls als prioritäre Vogelart betrachtet. Da sie aber erst kürzlich als weltweit bedroht identifiziert wurde, ist sie noch nicht in den Anhang I der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG aufgenommen. Daher können nur gebietsbezogene (also in besonderen Schutzgebieten unternommenen) Schutzprogramme für diese Art in Frage kommen um als prioritär im Rahmen des LIFE-Förderprogrammes betrachtet zu werden.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gemeinschaftlicher Aktionsplan vom Ornis-Ausschuß, wurde Dezember 1995 erstellt und akzeptiert. Gemeinschaftlicher Aktionsplan vom Ornis-Ausschuß, wurde Mai 1999 erstellt und akzeptiert.SAP Gemeinschaftlicher Aktionsplan in Vorbereitung BMS Gemeinschaftliches Kurz-Management statement wird vorbereitet Ein internationaler Schutzplan für diese Unterart wurde durch den betroffenen Mitgliedsstaat
(IE,UK) vorbereitet
http://europa.eu.int/comm/environment/nature/directive/birdspriority.htm
ANHANG 3 – Liste der Regionen und der zugehörigen NUTS codes
Belgique/België/ NUTS code
España NUTS code
Bruxelles – Brussel BE1 Andalucia ES61Région Wallonne BE2 Aragón ES24Vlaams Gewest BE3 Asturias ES12
Baleares ES53Deutschland Canarias ES7Baden-Württemberg DE1 Cantabria ES13Bayern DE2 Castilla-La-Mancha ES42Berlin DE3 Castilla-León ES41Brandenburg DE4 Cataluña ES51Bremen DE5 Ceuta-Melilla ES63Hamburg DE6 Comunidad Valenciana ES52Hessen DE7 Extremadura ES43Mecklenburg-Vorpommern DE8 Galicia ES11Niedersachsen DE9 Madrid ES3Nordrhein-Westfalen DEA Murcia ES62Rheinland-Pfalz DEB Navarra ES22Saarland DEC Pais Vasco ES21Sachsen DED Rioja ES23Sachsen-Anhalt DEE FranceSchleswig-Holstein DEF Alsace FR42Thüringen DEG Aquitaine FR61
Auvergne FR72Danmark Basse-Normandie FR25Bornholms amt DK007 Bourgogne FR26Frederiksborg amt DK003 Bretagne FR52Fyns amt DK008 Centre FR24København Og Frederiksberg Kommuner DK001 Champagne-Ardenne FR21Københavns amt DK002 Corse FR83Nordjyllands amt DK00F Franche-Comté FR43Ribe amt DK00A Haute-Normandie FR23Storstrøms amt DK006 Languedoc-Roussillon FR81Sønderjyllands amt DK009 Limousin FR63Vejle amt DK00B Lorraine FR41Vestjællands amt DK005 Midi-Pyrénées FR62Århus amt DK00D Nord-Pas-De-Calais FR3
Pays de la Loire FR51Picardie FR22Poitou-Charentes FR53Provence-Alpes-Côte d'Azur FR82Rhône-Alpes FR71Ile de France FR1
Ellas NUTScode
Luxembourg NUTS code
Anatoliki Makedonia, Thraki GR11 Luxembourg LUAttiki GR3Dytiki Ellada GR23 NederlandDytiki Makedonia GR13 Drenthe NL13Ionia Nisia GR22 Flevoland NL23Ipeiros GR21 Friesland NL12Kentriki Makedonia GR12 Gelderland NL22Kriti GR43 Groningen NL11Notio Aigaio GR42 Limburg (NL) NL42Peloponnisos GR25 Noord-Brabant NL41Sterea Ellada GR24 Noord-Holland NL32Thessalia GR14 Overijssel NL21Voreio Aigaio GR41 Utrecht NL31
Zeeland NL34Ireland Zuid-Holland NL33Border IE001Dublin IE002 ÖsterreichMid East IE003 Burgenland AT11Midland IE004 Kärnten AT21Mid West IE005 Niederösterreich AT12South East (IRL) IE006 Oberösterreich AT31South West (IRL) IE007 Salzburg AT32West IE008 Steiermark AT22
Tirol AT33Italia Vorarlberg AT34Abruzzo IT71 Wien AT13Basilicata IT92Calabria IT93 PortugalCampania IT8 Alentejo PT14Emilia-Romagna IT4 Algarve PT15Friuli-Venezia Giulia IT33 Açores PT2Lazio IT6 Centro (P) PT12Liguria IT13 Lisboa e Vale do Tejo PT13Lombardia IT2 Madeira PT3Marche IT53 Norte PT11Molise IT72Piemonte IT11 SverigePuglia IT91 Mellersta Norrland SE07Sardegna ITB Norra Mellansverige SE06Sicilia ITA Småland med Öarna SE03Toscana IT51 Stockholm SE01Trentino-Alto Adige IT31 Sydsverige SE04Umbria IT52 Västsverige SE05Valle d'Aosta IT12 Östra Mellansverige SE02Veneto IT32 Övre Norrland SE08
Suomi Finland NUTS code
United Kingdom NUTS code
Ahvenanmaa/Åland FI2 East Anglia UK4Etelä-Karjala FI127 East Midlands UK3Etelä-Pohjanmaa FI142 North UK1Etelä-Savo FI131 North West (UK) UK8Häme FI123 Northern Ireland UKBKainuu FI134 Scotland UKAKeski-Pohjanmaa FI144 South East (UK) UK5Keski-Suomi FI141 South West (UK) UK6Kymenlaakso FI126 Wales UK9Lappi FI152 West Midlands UK7Pirkanmaa FI124 Yorkshire and Humberside UK2Pohjois-Karjala FI133Pohjois-Pohjanmaa FI151Pohjois-Savo FI132Pälijät-Häme FI125Satakunta FI122Uusimaa FI11Vaasan rannikkoseulu FI143Varsinais-Suomi FI121