0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

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Service

Frauen und Rente:

Was ist wichtig?

ISV06t

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2

Überblick

Frauen und Rente: Was ist wichtig?

Pflegezeiten

Altersrente für Frauen / Erziehungsrente

Versorgungsausgleich

Auswirkungen der „Babypause“

Teilzeitarbeit

Witwenrente

ISV06i00

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3

Überblick

Frauen und Rente: Was ist wichtig?

Pflegezeiten

Altersrente für Frauen / Erziehungsrente

Versorgungsausgleich

Auswirkungen der „Babypause“

Teilzeitarbeit

Witwenrente

ISV06i01

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4

Versicherungsverlauf

Auswirkungen der Babypause

13790191

Ausbildung

Beispiel

Beitragszahlung

Renten-beginn

Baby PflegeTeilzeit

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5

Versicherungsverlauf

Auswirkungen der Babypause

13790291

Ausbildung

Beitragszahlung

Renten-beginn

Baby

Kindererziehungszeiten

Anrechnungszeit wegen Schwangerschaft und Mutterschaft

Kinderberücksichtigungszeiten

Beispiel

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Kindererziehungszeiten

Bei Kindererziehung im Inland

Bezieher einer Altersversorgung (Beamtenrecht)

Beamte

Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Ausgeschlossen

Versicherter Personenkreis

05030291

Leibliche Eltern

Adoptiveltern

Stiefeltern

Pflegeeltern

versicherungsfreie Elternteile z. B.

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7

Kindererziehungszeiten

Dauer

11450291

01.05.91

Beispiel

Kind vor 01.01.92 geboren (z. B. 29.04.91)

12 Kalendermonate

Kind ab 01.01.92 geboren (z. B. 29.04.92)

01.05.92

36 Kalendermonate

30.04.95

30.04.92

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8

Kindererziehungszeiten

Dauer bei Mehrlingsgeburten

11451291

Originäre-KEZ01.04.92

Beispiel

Zwillinge * 02.03.92

36 Kalendermonate

31.03.95

36 Kalendermonate

Verlängerungszeit31.03.98

72 Kalendermonate

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Kindererziehungszeiten

Dauer

11451391

Beispiel

1. Kind * 10.01.92

01.02.92 31.01.95

2. Kind * 28.12.93

01.01.94

36 Kalendermonate 36 Kalendermonate13 KM

Verlängerungszeit31.01.98

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10

Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

Dauer

11450991

Beispiel

15.06.84 14.06.94

Kind geboren 15.06.84

01.07.84 30.06.85

Kindererziehungs-zeiten

(Pflichtbeitragszeiten)

121 Kalendermonate BÜZ

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11

Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

Dauer

11451091

Beispiel

1. Kind geboren 15.01.82

15.01.82 14.01.92

2. Kind geboren 15.01.86

15.01.86 14.01.96

Keine Verlängerung

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Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

Keine Trennungvon Kindererziehungszeiten

undKinderberücksichtigungszeiten

Vater für Zukunftund

maximal 2 Kalendermonate zurück

Wiederholte Erklärung möglich

Abgabe der übereinstimmenden Erklärung

11660391

Aufteilung

Erziehungab 01.01.92

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13

Entgeltpunkte für Beitragzeiten

25 Jahre rentenrechtliche Zeiten bei RentenbeginnZeiten ab 01.01.92

Kinderberücksichtigungszeit

Pflichtbeitragszeit

Aufwertung von Beitragszeiten

13240591

und

Gutschrift für gleichzeitige Kinderberücksichtigungszeiten

keine Aufwertung

Kinderberücksichtigungszeit

Kinderberücksichtigungszeit

Gutschrift

Kinderberücksichtigungszeiten

Voraussetzungen

Aufwertung

keine Gutschrift

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Beitragszeit und gleichzeitige Kinderberücksichtigungszeit

Aufwertung um die Hälfte + 0,0250 EP

2.146,95 EUREntspricht einem

aufgewerteten Entgelt Entspricht 2,04 EUR monatlicher Rente

0,0833 EP/Monat0,0750 EPAufgewertete Beitragszeit während KiBÜZ gesamt

Höchstbetrag wird nicht überschritten

1.431,30 EUR01.07.02–31.07.02

Entgelt 0,0500 EPEntspricht 1,36 EUR monatlicher Rente

Aufwertung ohne Begrenzung

13240791

=0,0278 EP/Monat

Beispiel 1

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Beitragszeit und gleichzeitige Kinderberücksichtigungszeit

Aufwertung um die Hälfte + 0,0278 EP

2.384,55 EUREntspricht einem

aufgewerteten Entgelt Entspricht 2,27 EUR monatlicher Rente

0,0833 EP/Monat0,0833 EPAufgewertete Beitragszeit während KiBÜZ gesamt

Höchstbetrag wird nicht überschritten

1.588,74 EUR01.07.02–31.07.02

Entgelt 0,0555 EPEntspricht 1,51 EUR monatlicher Rente

Aufwertung ohne Begrenzung

13240891

=0,0278 EP/Monat

Beispiel 2

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Beitragszeit und gleichzeitige Kinderberücksichtigungszeit

Aufwertung um die Hälfte + 0,0300 EP

2.384,55 EUREntspricht einem

aufgewerteten Entgelt Entspricht 2,27 EUR monatlicher Rente

0,0833 EP/Monat0,0878 EPAufgewertete Beitragszeit während KiBÜZ gesamt

Höchstbetrag wird überschritten

1.717,56 EUR01.07.02–31.07.02

Entgelt 0,0600 EPEntspricht 1,63 EUR monatlicher Rente

Aufwertung mit Begrenzung

13240991

=0,0278 EP/Monat

Begrenzung + 0,0278 EP

0,0833 EPBegrenzung

Beispiel 3

=

=

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Überblick

Frauen und Rente: Was ist wichtig?

Pflegezeiten

Altersrente für Frauen / Erziehungsrente

Versorgungsausgleich

Auswirkungen der „Babypause“

Teilzeitarbeit

Witwenrente

ISV06i02

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18

Versicherungspflicht von Pflegepersonen

Voraussetzungen

11940691

nicht erwerbsmäßig

Pflegebedürftiger

mit Anspruch auf Leistungen aus derPflegeversicherung

Versicherungspflichtfür Pflegetätigkeitbei der Pflegekasse

Pflege Antrag Erwerbstätigkeit

in dessen häuslicher Umgebung

mindestens 14 Stunden / Woche

außerhalb der Pflege maximal30 Stunden / Woche

und

und ggf.

und

und

und

und

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Auswirkungen der Pflegetätigkeit auf die Rente

14

21

28

III

14

21

II

14I

StundenPflegestufe

Rente ab 01.01.09 Beispiel 1 Jahr Pflegetätigkeit

11941391

9,25

13,87

18,50

10,53

15,80

21,06

8,22

12,33

9,40

14,04

6,177,02

Monatsrente (EUR)

West Ost

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Überblick

Frauen und Rente: Was ist wichtig?

Pflegezeiten

Altersrente für Frauen / Erziehungsrente

Versorgungsausgleich

Auswirkungen der „Babypause“

Teilzeitarbeit

Witwenrente

ISV06i03

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Geringfügige Beschäftigung / Tätigkeit

Versicherungsfrei Versicherungspflichtig

Geringfügige Entlohnung

12930391

Bezieher eines Existenzgründungszuschusses bis 30.06.09Ausnahme

regelmäßig

400

EUR

Arbeitsentgelt / Arbeitseinkommen

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nein

Geringfügige Beschäftigung / Tätigkeit

VersicherungspflichtigVersicherungsfrei

12931991

Beschäftigung / Tätigkeit im Kalenderjahr

2 Monate oder

50 Arbeitstage

Kurzfristigkeit

ja

BerufsmäßigeBeschäftigung

?Versicherungspflichtig

Versicherungsfrei

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Geringfügige Beschäftigung / Tätigkeit

Minijob + Verzicht auf Versicherungsfreiheit

13790491

Verdienst ab 01.01.09 im „gewerblichen Betrieb“ 400 EUR

Beitrag zur Rentenversicherung

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

60,00 EUR

19,60 EUR

gesamt 79,60 EUR

Beispiel

15,0 %

4,9 %

Beitragssatz 19,9 %

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Beschäftigung in der Gleitzone

79,6049,6419,68Anteil Arbeitnehmer

Anteil Arbeitgeber

Beitrag RV

Beitragspflichtige Einnahmen

Arbeitsentgelt

79,60

159,20

800,00

800,00

59,7039,80

109,3459,48

549,44298,89

600,00400,01

Beitragsverteilung ab 01.01.09

13771791

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Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Voraussetzungen

Innerhalb der letzten 5 Jahre vor Altersteilzeitarbeit mindestens 3 Jahre Arbeitslosenversicherung

Vereinbarung nach 14.02.96, die sich mind. bis zumfrühestmöglichen Beginn einer Altersrente (auchgemindert) erstreckt(Arbeitszeit wurde auf die Hälfte vermindert: mindestens 400,01 EUR)

55 Jahre

Arbeitnehmer

und

und

13722291

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mit

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Voraussetzungen

Aufstockung des TeilzeitarbeitsentgeltsundZahlung zusätzlicher Beiträge zur Rentenversicherung

Tarifvertrag oder vergleichbare Regelung

Arbeitgeber

Betriebsvereinbarung

Einzelvereinbarung

13722391

oder

oder

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400 EUR400 EURbrutto 2.000 EUR

brutto 2.000 EUR

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Aufstockung des Nettogehalts

brutto 4.000 EUR

bisheriges Gehalt

halbesGehalt

Aufstockung

netto 1.590 EUR

Ermittlung Aufstockung

netto 1.590 EUR

brutto 2.000 EUR

mind. 20 %

1.990 EUR

05130991

steuer- undbeitragsfrei

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1.600 EURbrutto 2.000 EUR

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Zahlung zusätzlicher Beiträge

brutto 4.000 EUR

bisheriges Gehalt

halbesGehalt

AufstockungErmittlung Aufstockung mind. 80 %

1.600 EURbrutto 2.000 EUR

Bemessungs-grundlage

brutto 2.000 EUR

3.600 EUR

1/2 Beitrag Arbeitnehmer

1/2 BeitragArbeitgeber

1/1 BeiträgeArbeitgeber

05131091

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Überblick

Frauen und Rente: Was ist wichtig?

Pflegezeiten

Altersrente für Frauen / Erziehungsrente

Versorgungsausgleich

Auswirkungen der „Babypause“

Teilzeitarbeit

Witwenrente

ISV06i04

Page 30: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

30

300 EUR

Versorgungsausgleich

800

500

200

0

Wertunter-schied

600 EUR

Ausgleichsprinzip

11030891

ausgleichs-pflichtiger Ehegatte / Lebenspartner

Beispiel

ausgleichs-berechtigter Ehegatte / Lebenspartner

EUR

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Versorgungsausgleich

Maßgebende Ehezeit / Lebenspartnerschaftszeit

02310591

Rechtshängigkeit Scheidungsantrag29.03.08

Heirat20.05.88

01.01.05

01.05.88 29.02.08

Begründung Lebenspartnerschaft18.01.05

Rechtshängigkeit Antrag auf Aufhebungeiner Lebenspartnerschaft 20.04.08

31.03.08

Maßgebende Ehezeit

Maßgebende Lebenspartnerschaftszeit

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Versorgungsausgleich

Versorgungsarten

11030991

Versorgungsanrechte nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen

Leistungsanrechte aus betrieblicherAltersversorgung

Rentenanrechte aufgrund eines Versicherungs-vertrages

Dynamische Rentenanrechteaus der gesetzlichen Rentenversicherung

Sonstige Rentenanrechte wegen Alters- oder Erwerbsminderung

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33

Überblick

Frauen und Rente: Was ist wichtig?

Pflegezeiten

Altersrente für Frauen / Erziehungsrente

Versorgungsausgleich

Auswirkungen der „Babypause“

Teilzeitarbeit

Witwenrente

ISV06i05

Page 34: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

34

Altersrente für Frauen

Voraussetzungen

nach dem 40. Geburtstag mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge

Wartezeit 15 Jahre

Hinzuverdienstgrenzen

60 Jahre

Geburt bis 31.12.51

und

und

und

05140191

Page 35: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

35

Regelaltersrente

Voraussetzungen

Wartezeit 5 Jahre

65 (67) Jahreund

Keine Hinzuverdienstgrenzen

05120191

Page 36: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

36

Altersrente für langjährig Versicherte

Voraussetzungen

Wartezeit 35 Jahre

Hinzuverdienstgrenzen

63 (67) Jahre

und

und

05100191

Page 37: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

37

Erziehungsrente

Anspruchsvoraussetzungen

05150191

Tod des (geschiedenen) Ehegatten /(früheren) Lebenspartners

Erziehung eines Kindes

unter 65 (67) Jahre

Keine Wiederheirat / erstmalige oder erneuteBegründung einer Lebenspartnerschaft

Wartezeit 5 Jahre

und

und

und

Rentensplitting

Auflösung Ehe nach 30.06.77 /Aufhebung der Lebenspartnerschaft

und

oder

und

Page 38: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

38

Renten

Kindererziehung

oder

05190191

Leibliche Kinder

Adoptivkinder

Stief- und Pflegekinder, wenn in den Haushaltaufgenommen

Lebenspartnerschaftsgesetz ab 01.01.05 Beachte bei Stiefkindern

oder

oder

Enkel und Geschwister, wenn• in den Haushalt aufgenommen

oder• überwiegender Unterhalt geleistet

Page 39: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

39

Altersrente und Hinzuverdienst

monatliche Bezugs-größe

Teilrenten-faktor

Berechnung Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten

Hinzuverdienst-grenzeX =X

12020791

Alte Bundesländer

Entgeltpunkteder letzten 3 Kalenderjahre

vor Rentenbeginn

mind.1,5 Entgeltpunkte

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Altersrente und Hinzuverdienst

Entgeltpunkteder letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn

Teilrenten-faktor

Berechnung Hinzuverdienstgrenze bei Teilrenten

Hinzuverdienst-grenzeX =X

12020891

Neue Bundesländer

aktueller Rentenwert

monatliche Bezugs-größe

aktueller Rentenwert (Ost)

X

mind.1,5 Entgeltpunkte

Page 41: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

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Altersrente und Hinzuverdienst

Entgeltpunkteder letzten 3 Kalenderjahre

vor Rente

Bezugs-größein EUR

Teil-renten-faktor

Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten

X =X

Brutto EUR

0,19

0,13

0,25

2.520

2.520

2.520

3,0

3,0

3,0

200729.488

200629.494

200830.084

Rente 01.01.09

Teilrente

Teilrente

Teilrente

1/3

2/3

1/2

Hinzuverdienst-grenze (mtl.)

982,80

1.436,40

1.890,00

13724691

Beispiel Durchschnittsverdiener

Alte Bundesländer

65 Jahre /Regelalters-

grenze

Page 42: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

42

Altersrente und Hinzuverdienst

Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rente(mind. 1,5)

Bezugs-größein EUR

Teil-renten-faktor

Mindesthinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten

X =X

Brutto EUR

0,19

0,13

0,25

2.520

2.520

2.520

1,5

1,5

1,5

65 Jahre /Regelalters-

grenze

Teilrente

Teilrente

Teilrente

1/3

2/3

1/2

Hinzuverdienst-grenze (mtl.)

491,40

718,20

945,00

200712.421

200612.346

200812.223

Rente 01.01.09

13724891

Beispiel Geringverdiener

Alte Bundesländer

Page 43: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

43

Versichertenrenten

Rentenbeginn

Anspruchsvoraus-setzungen erfüllt

31.03.

01.04.Rentenbeginn

Antragsfrist 3 KM

Antrag14.05. 30.06.

01.07.Rentenbeginn

Antragsfrist 3 KM

Antrag14.07.30.06.

Anspruchsvoraus-setzungen erfüllt

31.03.

11405091

Page 44: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

44

65 Jahre /Regelalters-

grenze

früherer Rentenbeginn

60 Jahre 63 Jahre

Rentenberechnung bei Altersrenten

Minderung oder Erhöhung der Rente

späterer Rentenbeginn

Rentenminderung je Monat 0,3%

Rentenerhöhung je Monat 0,5%

11403391

65 Jahre /Regelalters-

grenze

Page 45: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

45

Überblick

Frauen und Rente: Was ist wichtig?

Pflegezeiten

Altersrente für Frauen / Erziehungsrente

Versorgungsausgleich

Auswirkungen der „Babypause“

Teilzeitarbeit

Witwenrente

ISV06i06

Page 46: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

46

Kleine Witwen- und Witwerrente

Anspruchsvoraussetzungen

05220591

Keine Versorgungsehe /Versorgungslebenspartnerschaft

Keine Wiederheirat /Begründung einer erneuten Lebenspartnerschaft

Tod der / des Versicherten

Witwen- bzw. Witwereigenschaft

Kein Rentensplitting

Wartezeit 5 Jahre

und

und

und

und

und

Page 47: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

47

Witwenrente und Witwerrente

Begrenzung des Anspruchs

13243291

Tod des Versicherten

Kleine Witwenrente

Zeitliche Begrenzung (längstens

24 Kalendermonate)

• unter 45 (47) Jahre• keine Kindererziehung• keine Erwerbsminderung

Page 48: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

48

oder

oder

oder

Große Witwen- und Witwerrente

Anspruchsvoraussetzungen

05220691

Keine Versorgungsehe / Versorgungslebenspartnerschaft

Tod der / des Versicherten

Witwen- bzw. Witwereigenschaft

Kein Rentensplitting

Wartezeit 5 Jahre

Kindererziehung

Erwerbsminderung

Sorge für behindertes Kind

Keine Wiederheirat / Begründung erneute Lebenspartnerschaft

und

und

und

und

und

und

45 (47) Jahre

Page 49: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

49

Witwenrente und Witwerrente

Ausschluss des Anspruchs bei Versorgungsehe

13240491

Tod des Versicherten

weniger als 1 JahrEhedauer / Lebenspartnerschaftzeit

zum Beispiel: Unfall oder Verbrechen

Ausnahme

Keine WitwenrenteVersorgungsehe / Versorgungspartnerschaft

Page 50: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

50

Tod

Rentenbeginn

Hinterbliebenenrenten

11405191

Beginn Todestag

Antrag

Beginn1.Tag Folgemonat

Tod Rentner

Tod Versicherter (kein Rentner)

Beginn12 Kalendermonate rückwirkend

Leistungsausschluss 12 Kalendermonate

Antrag

Antrag

Page 51: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

51

Tod10.01.08

Rentenbeginn

Hinterbliebenenrenten

11409291

Beginn 10.01.08Todestag

Antrag15.03.09

Beginn 01.02.081.Tag Folgemonat

Tod Rentner10.01.08

Tod Versicherter (kein Rentner)10.01.08

Beginn 01.03.08 12 Kalendermonate rückwirkend

Leistungsausschluss 12 Kalendermonate

Antrag30.06.08

Antrag30.06.08

Beispiel

Page 52: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

52

Große Witwen- /Witwerrenten

Rentenberechnung

bisher

neu

60 % = 0,6

55 % = 0,55

Rentenartfaktor bei Witwenrenten und Witwerrenten

13243191

Tod des Versicherten

Ab 4. Kalendermonat

SterbeübergangszeitRentenartfaktor 1,0

(= 100 % Rente)

Kleine Witwen- /Witwerrenten

25 % = 0,25

Page 53: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

53

Einkommensanrechnung

Anrechenbare Einkommen

13790791

Erwerbseinkommen

Erwerbsersatzeinkommen

Vermögenseinkommen

Zusätzlich ab 01.01.02

Einnahmen:• Kapitalvermögen• Vermietung/Verpachtung• Veräußerungsgewinne

Gehalt / Lohn

Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit

• Rente• Arbeitslosengeld• Krankengeld

Positive Summe der positiven oder negativen Überschüsse, Gewinne oder Verluste

Elterngeld

Zusätzlich ab 01.01.07

Page 54: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

54

Einkommensanrechnung

Einkommen

Normale Arbeitnehmer 40,0 %

Selbstständige 39,8 %

Ermittlung der „Nettobeträge“

13790891

Beispiel

Einkünfteaus Vermietung und Verpachtung

25,0 %

Renteder gesetzlichen Rentenversicherung

Einheitlicher Beitragsanteil Kranken-versicherung und Pflegeversicherung

Laufendes oder einmaliges Vermögenseinkommen

25,0 %Neues

Hinterbliebenen-recht

Steuerentlastung 3 %

abzüglich

Page 55: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

55

Einkommensanrechnung

Feststellung des monatlichen Rentenbetrags

06310291

zu berücksichtigendes Einkommen

Freibetrag

maßgebendes Einkommen=

40 %des maßgebendenEinkommens

ungekürzte Rente

-

Gekürzte Rente=

-

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56

Überblick

Frauen und Rente: Was ist wichtig?

Pflegezeiten

Altersrente für Frauen / Erziehungsrente

Versorgungsausgleich

Auswirkungen der „Babypause“

Teilzeitarbeit

Witwenrente

ISV06i07

Page 57: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

57

Service

Frauen und Rente:

Was ist wichtig?

ISV06e

Page 58: 0 Service Frauen und Rente: Was ist wichtig? ISV06t.

58

Versicherungspflicht von Pflegepersonen

Beginn

11941091

Versicherungspflicht

Antrag auf Leistungen (Pflegeversicherungsgesetz)Voraussetzungen der Versicherungspflicht liegen vor15.04.

Versicherungspflicht

Antrag15.04.

Pflegebedürftigkeit oder Beginn der Pflege01.06.

Versicherungspflicht

Pflegebedürftigkeit und Beginn der Pflege15.04.

Antrag15.07.

01.07.

Beispiel

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59

Beitragspflichtige Einnahmen von Pflegepersonen

Mindeststundenwöchentlich

Anteil an derBezugsgröße

BeitragspflichtigeEinnahme in EUR(2009)

672,00

14

26,6667 %

569,33

West

Ost

Pflegestufe I

11940791

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60

Beitragspflichtige Einnahmen von Pflegepersonen

Mindeststundenwöchentlich

Anteil an derBezugsgröße

BeitragspflichtigeEinnahme in EUR(2009)

1.344,00

21

53,3333 %

1.138,67

896,00

14

35,5555 %

759,11

West

Ost

Pflegestufe II

11940891

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61

Beitragspflichtige Einnahmen von Pflegepersonen

Mindeststundenwöchentlich

Anteil an derBezugsgröße

BeitragspflichtigeEinnahme in EUR(2009)

1.512,00

21

60 %

1.281,00

2.016,00

28

80 %

1.708,00

1.008,00

14

40 %

854,00

West

Ost

Pflegestufe III

11940991