000 - 1 2018 - kft.de · ist sie seit über 7 Jahren bei KFT Chemieservice GmbH im Bereich...

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Durch- Führungs- GARANTIE SEMINARE 1. Halbjahr 2018 KFT The CHEMICAL COMPLIANCE Company

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Durch-

Führungs-

GARANTIE

SEMINARE1. Halbjahr 2018

KFT TheCHEMICAL COMPLIANCECompany

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Haltestelle Flughafenstraße

Haltestelle FlughafenstraßeACHAT-HOTEL

B 26

B 26

Linie 4/9

A 67

Im Leuschnerpark

Im L

eusc

hner

park

Nordring

<Richtung Bar-Le-Duc

Richtung Mozartturm>

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42 Daniel-M

üller-Straße

Auto-AhrensP P

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Hotelinfos und Anfahrtsbeschreibungab Seite 64

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A 672

A 67

A 5

A 67

A 672

Siedlung Tann

ACHAT HOTEL

DarmstädterKreuz

DarmstädterKreuz

Wilhelm-Leuschner Straße

Rheinstraße

Wilhelm-Leuschner Straße

Nordring

A 5

von Frankfurt

von Mannheim, Heidelberg

vonWiesbaden,Mainz

vonDarmstadt

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Wir leben Chemical Compliance.

Haben Sie auch gute Vorsätze?

Sicherlich kennen Sie das auch: „Eigentlich müsste ich ja….“ (Abnehmen, mehr Sport treiben, oder mich berufl ich weiterbilden)!

„Vorsatz“ ist laut Duden „etwas, was sichjemand bewusst, entschlossen vorgenommen hat; feste Absicht; fester Entschluss“. Dem Vorsatz haftet etwas Unverbindliches an, dadas Wie und Wann im Ungefähren bleibt.

Im Gegensatz dazu ist, ein Ziel zu haben, der bessere Start ins neue Jahr. Der Duden defi niert Ziel als „etwas, worauf jemandes Handeln, Tun o. Ä. ganz bewusst gerichtet ist, was jemandals Sinn und Zweck, angestrebtes Ergebnis seines Handelns, Tuns zu erreichen sucht“.

Sollte also Ihr Ziel sein, Ende 2018 Ihren Horizont in Bezug auf die Chemical Compliance erweitert zu haben, gehen Sie planvoll vor! Unsere Schulungen wie z.B. „Etikettierung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen außerhalbder EU“ oder „Wasch- und Reinigungsmittel-recht: EU und darüber hinaus“ unterstützenSie dabei Ihr Ziel zu erreichen.

Ziel-Plan-Umsetzung – KFT ein verlässlicher Partner an Ihrer Seite

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Dr. Karl-Franz Torges: Ein langjähriger Praktiker aus der chemischen Industrie. Seit 1989 im Bereich Gefahrgut, Gefahrstoff und Sicherheits-datenblätter unterwegs. Zusätzlich 10 Jahre Erfah-rung in der IT-Industrie im Bereich Content für EH&S – Phrasen, gesetzliche Daten, Regeln für die automatische Einstufung und Erstellung von Sicherheitsdaten-blättern. Seit 2002 verschiedene Aktivitäten im Bereich REACH. Zahlreiche interne und externe Schulungen als Trainer im Bereich Sicherheitsdatenblätter und REACH.

Angelika Torges: Praktikerin aus der chemischen Industrie. Verantwortlich für die Abwicklung von Kosmetik-rohstoffen in der Region Fernost. Seit 1998 im Bereich Vermarktungsprüfung, Sicherheitsdatenblätter und Gefahrgut bei der KFT Chemieservice GmbH verantwortlich. Korrektheit, Kompetenz und Praktik-abilität sind ihr Marken- zeichen bei unseren Kun-den. Schulungen im Bereich Gefahrgut und Gefahrstoff seit über 10 Jahren.

Sein Motto: Nur durch Übung kann man sich das Thema erarbeiten, daher nehmen Übungen in den Schulungen einen breiten Raum ein.

Ihr Motto: Es ist immer gut viel zu wissen, noch besser ist es, zu wissen wo es steht.

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

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Dr. Corinna BornerAls promovierte Chemikerin, aus dem Bereich der metall-organischen Chemie, ist sie seit 2017 bei KFT tätig.Dort befasst sie sich mit aktuellen Themen aus den Bereichen REACH, Sicher-heitsdatenblatterstellung und Biozidrecht.Werden Sie Teil einer viel-seitigen und interessanten Welt; von Risk Assessment und Dossiererstellung über Expositionsszenarien bis hin zur Biozidprodukt-Verord-nung.

Ihr Motto: Wissen ist das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt. (Marie von Ebner-Eschenbach)

Dr. Sandra Burkhard: Im November 2013 bei KFT eingestiegen. Zuvor einige Jahre als promovierte Biologin im Bereich in vitro-Toxikologie in der chemischen In-dustrie tätig. Dann der Wechsel in die Welt der Sicherheitsdatenblätter und Vermarktungsprüfungen von Verbraucherprodukten. An die Kennzeichnung und Vermarktung von Verbraucherprodukten werden vielfältige Anforde-rungen gestellt, die sie gemeinsam mit Ihnen erarbeiten möchte.

Ihr Motto: Also lautet ein Beschluss, dass der Mensch was lernen muss. (Wilhelm Busch: Max und Moritz)

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Dr. Nicolas Heidrich: Im September 2011 als promovierter Chemiker bei KFT in die komplexen Themenbereiche REACH und Expositionsszenarien eingestiegen. Seit 2012 beschäftigt er sich zusätzlich mit der Sicherheitsdatenblatt-erstellung und ist mittler- weile Teamleiter der REACH-Gruppe. Für die Einstufung und Kennzeich-nung von Gemischen nach CLP werden die vorhande-nen Regeln angewandt. Die Wahl und die Umsetzung von Expositionsszenarien für Gemische stellen allerdings eine Herausforderung dar, bei der er Sie unterstützen möchte.

Dr. Sonja Fischer:Als promovierte Biologin ist sie seit über 7 Jahren bei KFT Chemieservice GmbH im Bereich Erstellung Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffberatung und Produktmeldungen tätig.

Sein Motto: Probleme kann man niemals auf derselben Ebene lösen, auf der sie entstanden sind. (Albert Einstein)

Ihr Motto:Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.

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Dr. Rebecca Hiltrop:Als Chemikerin aus dem Bereich der Ökotoxikologie 2013 bei KFT eingestiegen. Alltäglich mit Aufgaben- stellungen aus den Bereichen Sicherheitsdaten-blätter, Vermarktungs-prüfung und Gefahrgut beschäftigt, hat sie Freude daran Wissen und Erfahrungen weiterzugeben. Mit Hilfe von Übungen und Beispielen aus der Praxis werden komplexe Zusam-menhänge verständlich erklärt.

Ihr Motto: Aus der Praxis für die Praxis. Gemeinsam Wissen erarbeiten.

Dr. Dagmar HofmannIm September 2017 als Chemikerin aus dem Bereich Pharmazie / Umweltchemie bei KFT eingestiegen.Seitdem beschäftigt sie sich mit der Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und der Erstellung von Sicherheits-datenblättern.

Ihr Motto:Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden. (Johann Wolfgang Goethe)

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Dr. Johann KlassenIm März 2017 als promovier-ter Chemiker bei KFT einge-stiegen. Seitdem beschäftigt er sich mit der Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen, der Sicher-heitsdatenblatterstellung und Vermarktungsprüfungen vor allem im Bereich der Konsumgüter und Detergen-zien. Darüber hinaus ist er Systemadministrator für die eingesetzte Software zum Chemikalien-Management.

Sein Motto:Zusammenhänge erkennen ist die Grundlage für erfolgreiche Arbeit.

Ivana PiniIm September 2017 als Chemikerin bei KFT im Bereich REACH und Expositionsszenarien ein- gestiegen. Zuvor hat sie einige Jahre in verschiede-nen Forschungsinstituten in Italien und Deutschland im Bereich der angewandten Chemie / Materialchemie geforscht. Bei KFT befasst sie sich vor allem mit Themen aus dem REACH-Bereich: Dossiererstellung, Expositionszenarien, REACH-Registrierungen und allgemeine Beratung. Ihre Anfragen in der facettenreichen Welt der Chemikalien Verordnungen werden gerne beantwortet.

Ihr Motto:S’impara non per la scuola ma per la vita.

Man lernt nicht für die Schule, sondern für das Leben.

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Wir leben Chemical Complience

Stefanie ZgorzelskiIm April 2017 als Chemikerin bei KFT eingestiegen. Neben der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, beschäftigt sie sich mit der faszinierenden und schillernden Welt der Kosmetik. Wie komplex und streng die Regularien für die Herstellung, Kennzeich-nung, Notifizierung und Vermarktung kosmetischer Produkte tatsächlich sind, soll schrittweise vermittelt werden.

Ihr Motto:Bildung ist nicht Wissen, sondern Interesse am Wissen. (Hans Margolius)

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Gefahrstoffe EUA02-Artikel 45 Meldungen in der EU .............12

B01-Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.........................14

B01-Übungstag: Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.........................16

B03-Auffrischung und Vertiefung der Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblätter ..................................18

B02- Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß CLP-Verordnung ...... 20

B02-Übungstag: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß CLP-Verordnung ...... 22

B10-Vorbereitung zur Erlangung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach §11 ChemVerbotsV mit Prüfung ........... 24

L21-Kennzeichnung von Gefahrstoffen/-gütern nach Chemikalien- und Transportrecht ......... 26

Gefahrstoffe InternationalL11-Etikettierung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen außerhalb der EU: Ein Überblick................................................. 28

B21-Chemikalien Verordnungen in Asien-Pazifik ................................................. 30

B31-The Hazard Communication Standard (USA) and Hazardous Products Regulations (Canada) based on GHS ........... 32

B41-Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter in Ost- und Südostasien ................................... 34

REACHR01-REACH Grundlagen ................................ 36 IN

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

INHALT

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E02-REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung 1: Gefahrenbeurteilung, Risikobewertung, PBT-Beurteilung, DNELs und PNECs ............. 38

E03-REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung 2: Expositionsszenarien, Expositionsabschätzung, Risikobeurteilung und Stoffsicherheitsberichte ................................ 40

E06-Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (eSDB) für Gemische ..................................... 42

BiozideD01-Das neue Europäische Biozidstoffrecht ........................ 44

KosmetikC01-Europäische Kosmetik-Verordnung 1223/2009 ..................................................... 46

VerbraucherprodukteV01-Wasch- und Reinigungsmittelrecht: EU und darüber hinaus ................................. 48

V03-Chemical Compliance, für Verbraucherprodukte. .............................. 50

AllgemeinesDas Kleingedruckte ganz groß ..................... 52

Seminare speziell für Sie .............................. 54

Schulungskalender ....................................... 56

KFT – Chemical Compliance Services aus einer Hand ............................................. 60

KFT – Schulungen und Übungen im digitalen Klassenzimmer ...........................61

KFT – Chemical Compliance Day .................. 62

KFT – Chemical Compliance Live .................. 63

Hotelinfos ..................................................... 64

Anfahrtsbeschreibung ................................... 66

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Artikel 45 Meldungen in der EUAnwendungsbezogene Einführung in die Artikel 45 Meldungen in der EU

Die CLP-Verordnung verlangt in Artikel 45 die Meldung von gefährlichen Mischungen vor dem Inverkehrbringen in jedem EU-Land. Die Anforderungen und die Vorgehensweise für diese Meldungen werden in den EU-Staaten sehr unterschiedlich gehandhabt. ‚

nArtikel 45: seine Bedeutung und seine Anforderungen

n Erläuterung der Voraussetzungen und Prozesse

in den einzelnen Mitgliedsstaaten

nMeldung in Deutschland beim

Bundesinstitut für Risikobewertung

nBesprechung von eigenen Fragen bzgl. der

Meldungen in 1-2 Mitgliedsstaaten

nÜbersicht über andere EU-Länder

nDarstellung des EU-Harmonisierungs-

prozesses nach aktuellem Stand

Schulungsinhalte

Gefahrstoffe EU A02

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Ihr Nutzen

Die Teilnehmer werden über die Anforderungen und Verpfl ichtungen der EU weiten Artikel 45 Meldungen informiert. Sie können über einen zur Verfügung gestellten Laptop selbstständig Funktionen von Meldeportalen testen und vorhandene Probleme besprechen. Zusätzlich können Sie eine Meldung in Ihrem Wunschland durchführen und erhalten dabei Anleitung. Außerdem erhalten Sie eine Übersicht über die Meldung in anderen EU-Staaten. Individuelle Wünsche können gerne je nach Anzahl der Teilnehmer berücksichtigt werden. Bitte teilen Sie Ihre Wünsche spätestens 14 Tage vor Beginn der Schulung mit.

Zielgruppe

Hersteller, Importeure, Distributoren, Formulierer, Weiterverarbeiter und andere nachgeschaltete Anwender chemischer Produkte, die in das EU Ausland liefern und zu einer Artikel 45 Meldung verpfl ichtet sind.

Referentin: Dr. Sonja Fischer

Kosten (netto): 680,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeit: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termin: 19.06.2018 18-A02-00345

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Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von SicherheitsdatenblätternQualifikation für die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH

Die REACH-Verordnung verlangt im Anhang II, dass das Sicherheitsdatenblatt von einer sachkundigen Person zu er-stellen ist und dass die sachkundige Person entsprechende Schulungen und auch Auffrischungskurse erhalten hat. Die Sachkunde nach REACH entspricht der Fachkunde, wie sie in der Gefahrstoffverordnung §18 Abschnitt 4 gefordert ist. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die fachkundige Person ihre Fachkunde durch entsprechende Schulungsbe-scheinigungen nachzuweisen.

Schulungsinhalte

nChemikalienrechtliche Grundlagen welt-,

europaweit und national, sowie berufsgenos-

senschaftliche Vorschriften und Leitfäden

nAbgrenzung Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Umweltrecht-

Grundlagen, Begriffe, Definitionen, Geltungsbereiche

nAufbau, Struktur und Inhalte des Sicherheitsdatenblattes

nErmittlung, Beurteilung und Bewertung

physikalisch-chemischer Eigenschaften

nErmittlung, Beurteilung und Bewertung

toxikologischer Eigenschaften

nErmittlung, Beurteilung und Bewertung

ökotoxikologischer Angaben

nGrundlagen zur Einstufung von Stoffen

nÜberblick zum Transportrecht

nPrüfung der Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben

nSchnittstellen der Inhalte des Sicherheitsdatenblattes

zu Arbeits- und Umweltschutz und zur Arbeitsmedizin

nHilfsmittel bei der Erstellung

nKleine Übungen zum Erstellen von Plausibilitäts-

prüfungen während der Schulung, ausführliche

Übungen und Anwendungsbeispiele am Übungstag

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Ihr Nutzen

Mitarbeiter ohne Vorkenntnisse, die Sicherheitsdatenblätter eigenverantwortlich erstellen oder prüfen müssen, sind nach der Schulung in der Lage diese Aufgaben wahrzunehmen. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (max. 10) und durch einen zeitlich großen Anteil an Übungen wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Die Referenten sind seit mehreren Jahren auf diesem Gebiet in der Praxis tätig. Eine praxisgerechte Umsetzung der gesetzgeberischen Forderungen ist damit garantiert. Im Anschluss an die Schulung erhalten die Teilnehmer eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Kontrollbehörde.

Zielgruppe

Hersteller, Importeure, Distributoren, Formulierer, Weiterver-arbeiter und andere nachgeschaltete Anwender chemischer Produkte, die mit der Neuerstellung, Aktualisierung oder Prüfung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind. Mitar-beiter der eben genannten Gruppen, Auditoren von SDB in Behörden und anderen staatlichen Institutionen, Sicher-heitsfachleute, Lehr- und Ausbildungspersonal, Verantwortli-che für das Gefahrstoffmanagement und Gewerbetreibende. Die Schulung richtet sich in erster Linie an Personen mit ersten Vorkenntnissen in Einstufung und Kennzeichnung.

Referentin: Dr. Rebecca Hiltrop

Kosten (netto): 1.050,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeiten: 1.Tag: 09:00 – 16:30 Uhr 2.Tag: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termine: 30.-31.01.2018 18-B01-00316 17.-18.04.2018 18-B01-00346

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Übungstag Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von SicherheitsdatenblätternQualifikation für die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH

Nachdem im Seminar die Grundlagen für das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern gelegt und erste Übungen gemacht wurden, dient dieser weitere Tag der Vertiefung durch Wiederholung und weitergehende Aufgabenstellungen.

Willkommen sind auch Problemstellungen aus der eigenen Praxis, die in der Gruppe bearbeitet werden können.

Schulungsinhalte

n Übungen zur Datenrecherche in

relevanten Datenbanken

n Übungen zur Einstufung bzw. Prüfung von

Einstufungen in den Bereichen der

physikalischen Gefahren,

Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren

n Vollständige Plausibilitätsprüfung

eines Sicherheitsdatenblatts

n Verwendung von Checklisten zur Prüfung

von Sicherheitsdatenblättern

Gefahrstoffe EU B01

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Ihr Nutzen

Das im Seminar B01 Gelernte kann vertieft in Übungen angewendet und damit gefestigt werden.

Anspruchsvollere Aufgaben und Beispiele aus der (eigenen) Praxis lassen sicherer im Umgang mit der Verordnung und den Einstufungskriterien werden. Denn nicht das Alltägliche, sondern das Besondere fordert heraus.

Zielgruppe

Teilnehmer des Seminars B01 (auch aus früheren Schulungen) sowie alle, deren Aufgabe im Unternehmen es ist, Sicherheitsdatenblätter zu erstellen und/oder zu prüfen.

Referentin: Dr. Rebecca Hiltrop

Übungstag (netto): 680,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeiten 09:00 -1630 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termine: 01.02.2018 18-B01-00342 19.04.2018 18-B01-00347

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Auffrischung und Vertiefung der Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von SicherheitsdatenblätternQualifikation für die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH

Im Anhang II der REACH-Verordnung ist festgelegt, dass das Sicherheitsdatenblatt von einer sachkundigen Person zu erstellen ist und dass die sachkundige Person entsprechen-de Schulungen und auch Auffrischungskurse erhalten hat. Die komplexen chemikalienrechtlichen Anforderungen sowie regelmäßige Änderungen der gesetzlichen Grundlagen machen es unerlässlich, sich immer wieder auf den neusten Stand zu bringen. Die Sachkunde nach REACH entspricht der Fachkunde, wie sie in der Gefahrstoffverordnung §18 Abschnitt 4 gefordert ist. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die fachkundige Person ihre Fachkunde durch entsprechende Schulungsbescheinigungen nachzuweisen.

n Aktuelle Änderungen im Chemikalienrecht:

REACH, CLP, ChemG, GefStoffV und vieles mehr

n Recherche von Stoffdaten (Informationen aus öffentlichen

Datenbanken: ECHA, GESTIS, echemportal u. a.)

n EU-Richtlinien

○ Richtlinie 2004/37/EG Schutz der Arbeitnehmer

gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene

○ Richtlinie 92/85/EWG Gesundheitsschutze

von schwangeren Arbeitnehmerinnen,

Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen

○ Richtlinie 94/33/EG Jugendarbeitsschutz

○ Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche

Schutzausrüstungen und Richtlinie

89/656/EWG PSA-Benutzer-Richtlinie

n Persönliche Schutzausrüstung Schwerpunkt Handschutz

n Nationale Regelungen innerhalb der EU

(DE: Störfallverordnung, VwVwS, BekGS 220

insbesondere Abschnitt 15; FR: Maladies prof.,

DK: MAL Code, NL: Wassergefährdung)

Schulungsinhalte

Gefahrstoffe EU B03

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

nArbeitsplatzgrenzwerte (EU, nationale Grenzwerte)

n Informationen für Notfälle ( Notrufnummer, Produkt-

meldungen Art.45 nach aktuellen Entwicklungen)

n Rechtliche Folgen mangelhafter SDS

n Pfl ichten in Zusammenhang Expositionsszenarien

n Gefahrgutrecht – wichtige Änderungen

Ihr Nutzen

Mitarbeiter, die Sicherheitsdatenblätter eigenverantwortlich erstellen oder prüfen müssen, sind nach der Schulung in der Lage diese Aufgaben umfassend und fundiert wahrzunehmen. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (max. 10) und durch einen zeitlich großen Anteil an Übungen wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Die Referenten sind seit mehreren Jahren auf diesem Gebiet in der Praxis tätig. Eine praxisgerechte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen ist damit garantiert. Im Anschluss an die Schulung erhalten die Teilnehmer eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Kontrollbehörde.

Zielgruppe

Hersteller, Importeure, Distributoren, Formulierer, Weiterver-arbeiter und andere nachgeschaltete Anwender chemischer Produkte, die mit der Neuerstellung, Aktualisierung oder Prüfung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind. Mitarbeiter der eben genannten Gruppe, Auditoren von SDB in Behörden und anderen staatlichen Institutionen, Sicherheitsfachleute, Lehr- und Ausbildungspersonal, Verantwortliche für das Gefahrstoffmanagement und Gewerbetreibende. Die Schulung richtet sich in erster Linie an Personen mit Vorkenntnissen.

Referentin: Dr. Rebecca Hiltrop

Kosten (netto): 680,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeit: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termine: 14.02.2018 18-B03-00320 24.04.2018 18-B03-00350

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Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß CLP-VerordnungPraxisworkshop mit Übungen zur Einstufung von Stoffen u. Gemischen nach Umgangs- und Gefahrgutrecht und weiteren Rechtsbereichen

Die gesetzeskonforme Einstufung von Stoffen und Gemischen ist die Grundlage für eine sichere Handhabung. Die Einstufung bestimmt alle weiteren Maßnahmen im Rahmen eines, der Lagerung, des Umgangs, sicheren Transports und der Entsorgung. Die Entscheidung Gemisch oder Stoff und die daraus resultierende Einstufung ist die Grundlage für REACH. Die Einstufung bestimmt auch die Vermarktungsfähigkeit eines Produktes und beeinflusst die Transportmöglichkeiten.Das selbständige Beurteilen von Datenquellen, die Anwendung der Einstufungskriterien der verschiedenen Rechtsbereiche und das Erkennen der Unterschiede sollen erarbeitet und durch Übungen vertieft werden.

nChemikalien- und transportrechtliche Grundlagen

welt- europaweit und national, sowie Leitfäden

nAbgrenzung Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Umweltrecht

nGrundlagen, Begriffe, Definitionen, Geltungsbereiche

nInformationsquellen zur Ermittlung von

einstufungsrelevanten Daten

nAuswahl und Bewertung der Daten zur Einstufung

nPhysikalisch-chemische Eigenschaften – Kenntnisse,

Bewertung und Ableitung der Einstufung

nErmittlung, Beurteilung und Bewertung

toxikologischer Eigenschaften

nErmittlung, Beurteilung und Bewertung

ökotoxikologischer Angaben

nEinstufung und Kennzeichnung von Stoffen und

Gemischen mit Übungen und Diskussion

nVergleich Einstufung Gefahrgut / Gefahrstoff

nPrüfung der Vollständigkeit und Plausibilität

der Einstufungen mit Übungen

Schulungsinhalte

Gefahrstoffe EU B02

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Ihr Nutzen

Mitarbeiter mit Vorkenntnissen, die Gefahrgüter und -stoffe eigenverantwortlich einstufen oder die Einstufung auf Plau-sibilität prüfen müssen, sind nach der Schulung in der Lage diese Aufgaben wahrzunehmen. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 10) und durch regelmäßige schriftliche Überprüfung des Lerninhaltes, sowie durch einen zeitlich großen Anteil an Übungen (ca. 30 %) wird der Schulungs-inhalt fundiert vermittelt. Die Referenten sind seit mehrals 15 Jahren auf diesem Gebiet in der Praxis tätig. Eine praxisgerechte Umsetzung der gesetzgeberischen Forde-rungen ist damit garantiert. Alle Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Kontrollbehörde.

Zielgruppe

Hersteller, Importeure, Distributoren, Formulierer, Weiterver-arbeiter und Anwender chemischer Produkte, die einstufen oder die Einstufung überprüfen müssen. Mitarbeiter der eben genannten Gruppe, Auditoren von Behörden und anderen staatlichen Institutionen, Sicherheitsfachleute, Lehr- und Ausbildungspersonal, Verantwortliche für das Gefahrstoff-management, Logistik und Gewerbetreibende. Die Schulung richtet sich an Personen mit Vorkenntnissen.

nSchnittstellen der Einstufungen zum Sicherheits-

datenblatt, REACH, zu Arbeits- und Umweltschutz,

zur Lagerung und zum Transportrecht

nEinstufung, Etikettierung und Verpackung

nHilfsmittel und Quellen bei der Einstufung

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Referentin: Angelika Torges

Kosten (netto): 1.050,00 EuroOrt: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeiten: 1.Tag: 09:00 – 16:30 Uhr 2.Tag: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termine: 05.-06.02.2018 18-B02-00318 14.-15.05.2018 18-B02-00348

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Übungstag Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß CLP-VerordnungNachdem im Seminar die Grundlagen für das Verständnis der Einstufung nach CLP-Kriterien gelegt und eine Reihe von Übungen gemacht wurden, dient dieser weitere Tag der Vertiefung durch Wiederholung und weitergehende Aufgabenstellungen.

Willkommen sind auch Problemstellungen aus der eigenen Praxis, die in der Gruppe bearbeitet werden können.

Schulungsinhalte

n Übungen zur Bestimmung der akuten

Toxizität von Gemischen

n Sonderfall spezifische

Konzentrationsgrenzen (Vertiefung)

n Umgang mit der pH-Wert Regel auch in

Hinblick auf die Gefahrguteinstufung

n Einstufung im Bereich der aquatischen Toxizität

unter Berücksichtigung der M-Faktoren

n Einstufung in Wassergefährdungsklassen nach

der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang

mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Gefahrstoffe EU B02

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Ihr Nutzen

Das im Seminar B02 Gelernte kann – in weiteren Übungen angewendet und damit gefestigt werden.

Anspruchsvollere Aufgaben und Beispiele aus der (eigenen) Praxis lassen sicherer im Umgang mit der Verordnung und den Einstufungskriterien werden. Denn nicht das Alltägliche, sondern das Besondere fordert heraus.

Zielgruppe

Teilnehmer des Seminars B02 (auch aus früheren Schulun-gen) sowie alle, deren Aufgabe im Unternehmenes ist, chemische Gemische einzustufen oder Einstufungen zu überprüfen, die von daher über entsprechendeVorkenntnisse verfügen

Referentin: Angelika Torges

Übungstag(netto): 680,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeit: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termine: 07.02.2018 18-B02-00343 16.05.2018 18-B02-00349

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Vorbereitung zur Erlangung des einge-schränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV mit PrüfungIntensiver Vorbereitungskurs mit Übungen für die Sachkunde ohne Biozide und Pflanzen- schutzmittel entsprechend der ChemVerbotsv 2017

Schulungsinhalte

Gefahrstoffe EU B10

Wer Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die nach der CLP-Verordnung mit dem Piktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) oder mit dem Piktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und bestimmten H-Sätzen oder mit dem Gefahrenpikto-gramm GHS03 (Flamme über einen Kreis) oder mit dem Pikto-gramm GHS02 (Flamme) und bestimmten H-Sätzen zu kennzeichnen sind, an den privaten Endverbraucher abgibt, benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person. Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler diese so gekennzeich-neten Produkte an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit einen Sachkundigen benennen.

n Einführung in das deutsche

und europäische Chemikalienrecht

n bezogene Rechtsnormen zum Chemikalienrecht

n Chemikalienverbotsverordnung

n Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde

n Physikalisch-chemische Eigenschaften

n Grundkenntnisse der Toxikologie

n Wirkung gefährlicher Stoffe auf die Umwelt

n Spezielle Eigenschaften von Gefahrstoffen

n Gefahrenabwehr und Erste Hilfe bei der

Verwendung von Gefahrstoffen

n Einstufung, Kennzeichnung und Ver-

packung von Gefahrstoffen

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Ihr Nutzen

Nach bestandener Prüfung weist der Teilnehmer die eingeschränkte Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV ohne Biozide und Pfl anzenschutzmittel nach. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 10) und durch regelmäßige schriftliche Überprüfung des Lerninhaltes, sowie durch einen zeitlich großen Anteil an Übungen (ca. 30 %) wird der Schulungsin-halt fundiert vermittelt. Im Anschluss an die Schulung fi ndet die Prüfung in unseren Räumen durch die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt statt.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Einzelhandels-, Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen tätig oder verantwortlich sind. Betriebsinhaber, Einzelunternehmer, leitende Angestellte, Verkaufspersonal, Vertriebsmitarbeiter, Gefahrstoffbeauftragte

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Referent: Dr. Karl Franz Torges

Kosten(netto): 1.550,00 EuroPrüfungsgebühr: 150,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeiten: 1. Tag: 09:00 – 16:30 Uhr 2. Tag: 09:00 – 16:30 Uhr 3. Tag: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termin: 25.-27.04.2018 18-B10-00351

n Intensive Übungen zur Vorbereitung auf die

behördliche Prüfung (60% der Zeit)

n Die Schulung vermittelt speziell Kenntnisse zur Vorbe-

reitung auf die Prüfung und ersetzt keine Schulungen

zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen

oder zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

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Kennzeichnung von Gefahr- stoffen/-gütern nach Chemikalien- und TransportrechtKennzeichnung von Gefahrgütern/-stoffen nach CLP-Verordnung, ADR, IMDG und IATA

Die gesetzeskonforme Etikettierung im Umgangsrecht- und Transportrecht ist eine Grundvoraussetzung für die sichere Verwendung, Lagerung sowie den sicheren und termingerechten internationalen Transport von Stoffen/Gemischen und Gütern. Durch das GHS (Globally Harmonised System) sind diese beiden Rechtsbereiche weiter zusammengewachsen. Es gibt viele Über- schneidungen, aber auch wichtige Unterschiede. Wir wollen Sie über die rechtskonforme Kennzeichnung entlang der gesamten Liefer- und Lagerkette informieren.

n Chemikalien und gefahrgutrechtliche Grund-

lagen welt-, europaweit und national

n Abgrenzung Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Umweltrecht

n Begriffe, Definitionen, Geltungsbereiche

n Grundlagen, Zusammenhänge und Unter-

schiede CLP, ADR, IATA und IMDG in Bezug

auf Einstufung und Kennzeichnung

n Zusammenhang Einstufung und Etikett

n Wo finde ich welche Informationen zur Einstufung

n Inhalte, Formen und Größen der Etiketten und

sonstigen Informationen auf dem Versandstück

n Kennzeichnungserleichterungen und Ausnahmen

n Kennzeichnung und Verpackung

n Prüfung der Vollständigkeit und Plausibilität

der Informationen mit Übungen

n Schnittstellen der Etiketten zum Sicherheitsdatenblatt,

zu Arbeits- und Umweltschutz und zur Lagerung

n Hilfsmittel bei der Erstellung

n Übungen zum Erstellen von Plausibilitätsprüfungen

Schulungsinhalte

Gefahrstoffe EU L21

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ImLeuschnerpark3 64347Griesheim Fon+4961558981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Referentin: Angelika Torges

Kosten (netto): 680,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeit: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termine: 08.02.2018 18-L21-00331 17.05.2018 18-L21-00357

Ihr Nutzen

Mitarbeiter mit Vorkenntnissen im Transportrecht (ADR, IATA, IMDG und in der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging), die mit dem Verpacken, Kenn-zeichnen und Versenden von Chemikalien beschäftigt sind, sind nach der Schulung in der Lage, Versandstücke auf Basis der Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt oder den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen gesetzeskon-form zu kennzeichnen. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 10) und durch regelmäßige schriftliche Überprüfung des Lerninhaltes, sowie durch einen zeitlich großen Anteil an Übungen (ca. 30 %) wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Die Referenten sind seit mehr als 15 Jahren auf diesem Gebiet in der Praxis tätig. Eine praxisgerechte Umsetzung der gesetzgeberischen Forderungen ist damit garantiert. Die Teilnehmer erhalten eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Kontrollbehörde.

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EU

Hersteller, Importeure, Distributoren, Formulierer, Weiterver-arbeiter und andere Versender oder Empfänger chemischer Produkte, die verpacken, lagern, versenden oder empfangen und damit Verpackungen gesetzeskonform kennzeichnen bzw. die Plausibilität und Vollständigkeit der Kennzeichnung prüfen müssen. Mitarbeiter der eben genannten Gruppe, Auditoren in Behörden und anderen staatlichen Instituti-onen, Lehr- und Ausbildungspersonal, Verantwortliche für die Logistik. Die Schulung richtet sich an Personen mit Vorkenntnissen.

Zielgruppe

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Etikettierung und Kennzeichnungvon Gefahrstoffen außerhalb der EU: Ein ÜberblickGemeinsamkeiten und Unterschiede der Etikettierungsvorschriften rund um die Welt

Obwohl die Etikettierung und Kennzeichnung von Gefahr-stoffen in den verschiedenen Regionen und Kontinenten durch die Einführung von GHS (Globally Harmonised System) signifi kant vereinheitlicht wurde, bestehen weiterhin wichtige nationale Unterschiede. Das ist unter anderem auf verschiedene implementierte GHS-Revisionen, unterschiedliche Vorschriften für gewerbliche und Verbraucherprodukte und auf nationale Besonderheiten bezüglich der Kennzeichnung bestimmter Produktgruppen wie etwa Detergenzien zurückzuführen. Nichtsdestoweniger ist die gesetzeskonforme Etikettierung von Gefahrstoffen Voraussetzung für die sichere Einfuhr und Vermarktungvon Produkten. Wir wollen Ihre Mitarbeiter über die fachgerechte Etikettierung und Kennzeichnung im globalen Vergleich informieren. Neben einem Vergleich zur EU-Gesetz-gebung (CLP-Verordnung) liegen besondere Schwerpunkte auf Vorschriften in Nordamerika (USA, Kanada), der Türkei und in Asien (China und Japan, aber auch Südostasien).

n Einführung in das Globally Harmonized System (GHS)

n Allgemeines zum GHS-Label (Defi nition der Kennzeich-

nungselemente, Begriffsbestimmungen, Abgrenzungen)

n Zusammenhang zu weiteren bedeutenden Rechts-

bereichen (Umwelt, Verbraucherprodukte, Kosmetik, …)

n Begriffsbestimmungen: gesetzliche Formen (Gesetze, Ver-

ordnungen, Standards, …) im national Kontext; Elemente

der Chemikaliengesetzgebung (Inventories, Notifi cations)

n Gemeinsamkeiten und Unterschiede in

den Etikettierungsvorschriften in verschie-

denen Nicht-EU-Staaten/-Regionen

Schulungsinhalte

Gefahrstoffe International L11

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

n Schwerpunkte:

- Nordamerika: Kanada und USA

- Asien: Japan, China, Korea, Singapur

- Südostasien: Thailand,

Vietnam, Taiwan, Indonesien,

Malaysia, Philippinen

- Türkei

n Kurzer Einblick nach Südamerika, Russland und

Indien, Australien, Neuseeland und Südafrika

Ihr Nutzen

Mitarbeiter, die für die Etikettierung für Nicht-EU-Länder verantwortlich sind, sind nach der Schulung in der Lage, diese Aufgaben umfassend und fundiert wahrzunehmen. Ein Bewusstsein für nationale Besonderheiten wird entwickelt. Außerdem werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Zusammenhang gestellt, um ein vertieftes Verständnis zu entwickeln.

Zielgruppe

Hersteller, Importeure, Distributoren, Formulierer, Weiterverarbeiter und andere nachgeschaltete Anwender chemischer Produkte, die in das Nicht-EU-Ausland liefern und gesetzeskonform kennzeichnen wollen.

Referentin: Dr. Dagmar Hofmann

Kosten (netto): 680,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeit: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termine: 13.02.2018 18-L11-00337 08.05.2018 18-L11-00356

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Chemikalien Verordnungenin Asien-Pazifi kDie Umsetzung des Globally Harmonized System (GHS) und der Chemikalien Verordnungen in einigen exemplarischen Ländern in Asien-Pazifi k

Die Grundsätze der Verordnungen, die Registrierung und Notifi zierung von Chemikalien regeln, und der Zustand der Umsetzung des GHS ist nicht in jedem Land gleich. Trotz ihrer Nähe, haben asiatische und ozeanische Länder unterschiedliche Regeln und GHS Versionen verabschiedet. Ziel dieser Schulung ist es, einen Überblick über die Situation in neun ausgewählten Ländern vorzulegen, mit besonderem Fokus auf die zuständigen Behörden, die wichtigsten Chemikalien Verordnungen, die Implementierung des GHS und die vorgesehenen Änderungen in naher Zukunft. Die Teilnehmer werden mit den entsprechen-den Registrierpfl ichten innerhalb und außerhalb des jeweiligen Landes und den geforderten Daten für die Registrierungen vertraut gemacht, damit Sie Produkte gesetzeskonform importieren können

Schulungsinhalte

n Einführung in das Globally Harmonized System (GHS)

n Malaysia, Vietnam, Taiwan

GHS Umsetzung in Asien

Beispiel harmonisierte Klassifi zierung von Chemikalien

Individuelle Anforderungen für Sicherheitsdatenblätter

und Etikettierung, sowie künftige Entwicklungen

n China

Gesetzlicher Überblick

Vorhandenes „Chemicals Management“ und

vorgesehene Änderungen

Hazardous chemicals management:

Übersicht und Aktuelles, sowie künftige Entwicklungen

n Japan

Überblick Chemical Substance Control Law

Laufende Änderungen

n Korea

K-REACH: Defi nitionen, Pfl ichten, geforderte Daten

Kommende Änderungen

Gefahrstoffe International B21

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ImLeuschnerpark3 64347Griesheim Fon+4961558981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Referentin: Ivana Pini

Kosten (netto): 680,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeit: 09:00 - 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termin: 21.06.2018 18-B21-00352

Ihr Nutzen

Mitarbeiter mit Vorkenntnissen im GHS und in der REACH-Verordnung, die sich mit dem Export von Chemikalien nach Asien und Ozeanien befassen, sind nach der Schulung in der Lage die jeweiligen Registrierungsprozesse von Chemikalien anzuwenden und kennen die zukünftigen Änderungen an die Chemikalien Verordnungen. Ein Bewusstsein für nationale Besonderheiten wird entwickelt. Die Teilnehmer bekommen nützliche Informationen zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und Etiketten auf Basis der entsprechenden GHS-Umsetzung. Im Anschluss an die Schulung erhalten die Teilnehmer eine entsprechende Bescheinigung.

Zielgruppe

Exporteure chemischer Produkte, (Asien oder Ozeanien) Mitarbeiter der eben genannten Gruppe, Lehr- und Ausbildungspersonal, Verantwortliche für die Logistik und Beratungshäuser. Die Schulung richtet sich an Personen mit Vorkenntnissen im Bereich REACH-Verordnung und GHS. Da die Schulung auf Basis einer Gesetzgebung in englischer Sprache stattfindet, werden Kenntnisse in Englisch vorausgesetzt.

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n Thailand

Umsetzung GHS

Hazardous Substances List und HazChem Meldungen

Künftige Entwicklungen

n Australia und New Zealand

Aktueller Regulatorischer Status

Vorgeschlagene Reformen

SDS & Etikettierung

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The Hazard Communication Standard (USA) and Hazardous Products Regulations (Canada) based on GHSDie Umsetzung des Globally Harmonized System (GHS) in US- und kanadisches Recht

Die Vereinigten Staaten haben das GHS in nationales Recht umgesetzt. Am 26. März 2012 wurden die Änderungen des CFR 29 beziehungsweise des § 1010.1200 „Hazard Commu-nication“ im Federal Register Nr. 58 veröffentlicht. Kanada hat die WHMIS 2015 am 11. Februar 2015 in der Canada Gazette, Part II veröffentlicht. Damit sind weitere nationale Varianten des GHS in Kraft getreten. Durch den sogenann-ten Building Block Approach des GHS ist es möglich, nur bestimmte Teile des GHS in nationales Recht umzusetzen. Daher ist die Umsetzung des harmonisierten Systems nicht harmonisiert. Zusätzlich gibt es noch bundesstaatliche Regelungen und bestimmte Kennzeichnungssysteme, die bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und Etikettierung beachtet werden sollten. Wir wollen mit dieser Schulung alle Exporteure in die Lage versetzen, Exporte in die USA und Kanada gesetzeskonform abzuwickeln.

Schulungsinhalte

n Das Globally Harmonized System (GHS)

n Die Umsetzung des GHS in US- und kanadisches Recht

n Begriffe, Definitionen, Geltungsbereiche

n Einstufungen nach US- und Kanada GHS

n Etiketten USA und Kanada auf Basis GHS

n Inhalte und Struktur des Sicherheitsdatenblattes

n Unterschiede GHS, CLP-Verordnung

US-GHS und Kanada-GHS

n Fristen zur Umsetzung

Gefahrstoffe International B31

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Referent: Dr. Karl-Franz Torges

Kosten (netto): 680,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeit: 09:00 - 16:30 Uhr

inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termine: 21.02.2018 18-B31-00322 05.06.2018 18-B31-00353

Ihr Nutzen

Mitarbeiter mit Vorkenntnissen im UN-GHS oder in der CLP-Verordnung, die mit dem Export von Chemikalien in die USA oder Kanada befasst sind, sind nach der Schulung in der Lage Sicherheitsdatenblätter und Etiketten auf Basis des US- und Kanada GHS zu erstellen. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 10) und durch regelmäßige schriftliche Überprüfung des Lerninhaltes, sowie durch einen zeitlich großen Anteil an Übungen (ca. 30 %) wird der Schulungsin-halt fundiert vermittelt. Die Referenten sind seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der Praxis tätig. Eine praxisgerechte Umsetzung der gesetzgeberischen Forderungen ist damit garantiert. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Kontrollbehörde.

Zielgruppe

Exporteure chemischer Produkte, die in die USA oder Kanada exportieren und die damit ihre Waren entsprechend etikettieren und Sicherheitsdatenblätter für die Importeure in den USA oder Kanada bereitstellen müssen. Mitarbeiter der eben genannten Gruppe, Lehr- und Ausbildungsperso-nal, Verantwortliche für die Logistik und Beratungshäuser. Die Schulung richtet sich an Personen mit Vorkenntnissen im Bereich GHS. Da die Schulung auf Basis einer Gesetzge-bung in englischer Sprache stattfi ndet, werden Kenntnisse in Englisch vorausgesetzt

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n Erläuterung weiterer US-Kennzeich-

nungssysteme (NFPA, HMIS)

n Vorstellung verschiedener gesetzlicher Regelungen

auf Bundesstaatenebene (CP Prop 65, RTK)

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Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter in Ost- und SüdostasienDie Umsetzung des Globally Harmonized System (GHS) in ausgewählten Ländern Ost- und Südostasiens

Durch das GHS wird die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern vorgegeben. Auf europäischer Ebene sind die Vorgaben des GHS auf der Grundlage der REACH- und der CLP-Verordnung in nationales Recht umgesetzt worden. Andere Länder wie etwa die Vereinigten Staaten haben das GHS durch die Änderungen des CFR 29 beziehungsweise des §1010.1200 „Hazard Communication“ umgesetzt. Wie aber sieht die Rechtslage in Ost- und Südostasien aus? Welche Unterschiede und Besonderheiten sind hier zu beachten und wie wurde das GHS umgesetzt. Diese Fragen sind von entscheidender Bedeutung für alle, die Exporte in diese Regionen tätigen möchten. Ziel dieser Schulung ist es daher, die Teilnehmer mit den entsprechenden Regelungen in ausgewählten Staaten Ost- und Südostasiens vertraut zu machen, damit sie Ihre Exporte gesetzeskonform abwickeln können.

n Das Globally Harmonized System (GHS)

n Die Umsetzung des GHS z.B. in

○ China

○ Korea

○ Taiwan

○ Vietnam

○ Singapur

n Begriffe, Definitionen, Geltungsbereiche

n Unterschiede GHS, CLP-Verordnung zu Südostasien

n Einstufungen & Kennzeichnung

n Inhalt und Struktur des Sicherheitsdatenblattes

Schulungsinhalte

Gefahrstoffe International B41

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

n Listenstoffe

n Vorstellung verschiedener nationaler

gesetzlicher Regelungen

Ihr Nutzen

Mitarbeiter mit Vorkenntnissen im UN-GHS oder in der CLP-Verordnung, die sich mit dem Export von Chemikalien nach Ost- und Südostasien befassen, sind nach der Schulung in der Lage Sicherheitsdatenblätter und Etiketten auf Basis des GHS Ost- und Südostasiens erstellen.

Eine praxisgerechte Umsetzung der gesetzgeberischen Forderungen ist damit garantiert. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Kontrollbehörde.

Zielgruppe

Exporteure chemischer Produkte, die nach Ost- und Südost-asien exportieren und die damit ihre Waren entsprechend etikettieren und Sicherheitsdatenblätter für die Importeure in Ost- und Südostasien bereitstellen müssen. Mitarbeiter der eben genannten Gruppe, Lehr- und Ausbildungsperso-nal, Verantwortliche für die Logistik und Beratungshäuser. Die Schulung richtet sich an Personen mit Vorkenntnissen im Bereich GHS. Da die Schulung auf Basis einer Gesetzge-bung in englischer Sprache stattfindet, werden Kenntnisse in Englisch vorausgesetzt.

Referentin: Dr. Dagmar Hofmann

Kosten (netto): 850,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeit: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termin: 06.06.2018 18-B41-00354

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Die REACH-Verordnung ist seit 2006 die maßgebliche Grundlage für das Inverkehrbringen von Stoffen in der Europäischen Gemeinschaft. In dem Gesetzeswerk ist die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Stoffen geregelt. Es spricht aber auch viele weitere Pflichten beim Inverkehrbringen und bei der Kommunikation in der Lieferkette von Stoffen, Gemischen und Artikeln an. Darüber hinaus können auch andere Prozesse im Rahmen der REACH-Verordnung das Geschäft eines Europäischen Unternehmens beeinflussen. In dieser Schulung soll allen Verantwortlichen die Gelegenheit gegeben werden, ihre Pflichten und die daraus abzuleitenden Maßnahmen unter REACH zu erkennen, um ein gesetzeskonformes und reibungsloses Geschäft zu ermöglichen.

Schulungsinhalte

n Struktur, Zweck und Inhalt der REACH-Verordnung

n Definitionen und Rollen

○ Importeur

○ Hersteller

○ Alleinvertreter

n Ausnahmen

n Die Registrierung und der Registrierungsprozess

n Evaluierung unter REACH

n Autorisierung und Beschränkung

n Kommunikation in der Lieferkette

n Der nachgeschaltete Anwender

n Kosten und Kostenteilung

n Aufgaben der ECHA

n Informationen über den Status von Stoffen

REACH GrundlagenEinführung in die Grundlagen, Verantwortlichkeiten und Pflichten entsprechend der REACH Verordnung

REACH R01

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

n Überwachung unter REACH

n Straf- und Bußgeldvorschriften

n Praktische Umsetzung und Organisation

der REACH-Anforderungen

n Einfl uss von REACH auf andere Rechtsgebiete

Ihr Nutzen

Mitarbeiter ohne Vorkenntnisse in der REACH-Verordnung, die sich erstmalig über die gesetzlichen Anforderungen informieren oder Wissen auffrischen möchten und entschei-den wollen, ob ihr Unternehmen Pfl ichten im Rahmen der REACH-Verordnung wahrnehmen muss. Durch ein kleine Teilnehmerzahl (< 10) und durch die offene Diskussion wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Der Referent ist seit mehr als 10 Jahren mit der Planung, Implementierung und Durchführung der REACH-Verordnung befasst. Eine praxis-gerechte Umsetzung der gesetzgeberischen Forderungen ist damit gewährleistet. Im Anschluss an die Schulung erhalten die Teilnehmer eine entsprechende Bescheinigung.

Zielgruppe

Alle potenziell von der REACH-Verordnung betroffenen Mitarbeiter aus Industrie, Gewerbe, Logistik, Behörden und Beratungshäusern. Die Schulung richtet sich an Personen ohne oder mit geringen Vorkenntnissen im Bereich der REACH-Verordnung

Referent: Dr. Karl-Franz Torges

Kosten (netto): 680,00 Eur0

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeit: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termine: 20.02.2018 18-R01-00333 07.06.2018 18-R01-00362

REAC

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n Rechtliche Grundlagen auf Basis

der REACH-VO 1907/2006

n Die Leitfäden der ECHA und weitere Informationsquellen

n Grundlagen der Stoffsicherheitsbewertung

n Struktur und Inhalt des Stoffsicherheitsberichtes (CSR)

n Das IUCLID Dossier

n Werkzeuge zur Risikobewertung (Chesar,

ECETOC TRA, EUSES etc.)

n Zusammenwirken von IUCLID und Chesar

n Daten zu Stoffeigenschaften

n Ermittlung und Bewertung der Studien/Daten

n Gefahrstoffeinstufung

n PBT-Beurteilung

n Dosisdeskriptoren (NOAEL, NOEL, LOAEL, etc.)

n Ableitung von Grenzwerten, wie PNEC und DNEL

REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung 1: Gefahrenbeurteilung, Risikobewertung, PBT-Beurteilung, DNELs und PNECsPraxisworkshop zur Risikobewertung von Stoffen und die Erstellung des Stoffsicherheitsberichtes

Für eine REACH Registrierung sind alle Stoffeigenschaften eines Stoffes, die eine Gefährdung von Leben oder Umwelt beinhalten können, zu ermitteln. Aus den Stoffeigenschaften ist das Risiko beim Umgang mit diesem Stoff zu ermitteln (CSA). Durch Auswahl der geeigneten Risikominderungsmaß-nahmen soll ein sicherer Umgang mit dem Stoff gewährleis-tet werden. Alle Ergebnisse dieser Betrachtungen werden im Stoffsicherheitsbericht (CSR) zusammengefasst. Die Schulung macht diesen Prozess transparent und beherrschbar. Der Schwerpunkt liegt allerdings auf dem Teilprozess der Gefahrenbeurteilung und Risikobewertung.

Schulungsinhalte

REACH E02

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Ihr Nutzen

Nach der Schulung haben Sie das Basiswissen für die Durchführung einer REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung, wobei verstärkt auf die Gefahrenbeurteilung eingegangen wird. Das Gebiet Verwendungen, Verwendungsdeskriptoren und Expositionsszenarien wird nur gestreift. Ein großer Teil des Stoffsicherheitsberichts (Kapitel 3 bis 8) bezieht sich auf das im Seminar vermittelte Wissen zu den Stoffeigen-schaften und den daraus ermittelten Gefahren, wobei diese Informationen in die Entwicklung von Expositionsszenarien einfl ießen. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 10) und Übungen werden die Lerninhalte fundiert vermittelt. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, z.B. zur Vorlage bei Kontrollbehörden.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Herstellern, Importeuren und nachge-schalteten Anwendern chemischer Produkte, die Daten zu Stoffeigenschaften zusammentragen und auf deren Basis eine Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA) vornehmen und einen Stoffsicherheitsbericht ( CSR) erstellen. Die Schulung richtet sich an Personen mit Vorkenntnissen im Bereich Gefahrstoff und Sicherheitsdatenblatt.

Referentin: Dr. Corinna Borner

Kosten (netto): 680,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeit: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termine: 16.01.2018 18-E02-00326 12.06.2018 18-E02-00359

REAC

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Schulungsinhalten Rechtliche Grundlagen auf Basis

der REACH-VO 1907/2006

n Die Leitfäden der ECHA und weitere Informationsquellen

n Informationspflichten in der Lieferkette

n Grundlagen der Stoffsicherheitsbeurteilung

n Zusammenwirken von IUCLID, Chesar und anderen

CSA-Werkzeugen (EUSES, ECETOC TRA, etc.)

n Das IUCLID Dossier und Angaben zu Verwendungen

n Struktur und Inhalt des Stoffsicherheitsberichtes (CSR)

n Verwendungen anhand des Use Descriptor

Systems und der Life Cycle Tree

n Aufbau, Struktur und Inhalt des Expositionsszenarios

n Expositionsabschätzung und Risikobewertung

n Generische Expositionsszenarien und Branchenlösungen

n Beispiel einer Lieferkette - Expositionsszenarien

REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung 2: Expositionsszenarien, Expositions-abschätzung, Risikobeurteilung und StoffsicherheitsberichtePraxisworkshop zur Definition der Verwend-ungen und Erstellung von Expositionsszenarien

Für eine REACH Registrierung sind alle Stoffeigenschaften eines Stoffes, die eine Gefährdung von Leben oder Umwelt beinhalten können, zu ermitteln und durch die Risikobewertung und daraus abgeleitete Maßnahmen soll ein sicherer Umgang mit dem Stoff gewährleistet werden. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind als Anhang dem Sicherheitsdatenblatt in Form von Expositionsszenarien beizufügen. Dieser Praxisworkshop vermittelt das Wissen um eigene Expositionsszenarien erstellen zu können und der Schwerpunkt liegt auf der Erstellung von Expositions-szenarien, der Expositionsabschätzung, Risikobeurteilung und der Vervollständigung des Stoffsicherheitsberichtes. Darüber hinaus liegt der Fokus auf den Pflichten des nach-geschalteten Anwenders, welcher die Expositionsszenarien prüfen und notwendige Änderungen oder Erweiterungen durchführen muss.

REACH E03

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Ihr Nutzen

Nach der Schulung verstehen Sie den Prozess der REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung und sind in der Lage, die Informationen in den Expositionsszenarien von erweiterten Sicherheitsdatenblättern zu lesen und zu verstehen. Sie haben das Verständnis, um aus den Expositionsszenarien in Stoffsicherheitsberichten selbst Expositionsszenarien für das erweiterte Sicherheitsdatenblatt zu erstellen. Sie sind in der Lage, Verwendungen mit den passenden Verwendungs-deskriptoren zu beschreiben und in der Lieferkette zu kommunizieren. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 10) und Übungen werden die Lerninhalte fundiert vermittelt. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Herstellern, Importeuren und nachgeschal-teten Anwendern chemischer Produkte, die im Rahmen der REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung Expositionsszenarien erstellen müssen und/oder ihren Kommunikationspfl ichten in der Lieferkette unter REACH nachkommen müssen (Kommunikation der Inhalte von Expositionsszenarien). Die Schulung richtet sich an Personen mit Vorkenntnissen im Bereich Gefahrstoffe und Sicherheitsdatenblatt.

Referentin: Dr. Corinna Borner

Kosten (netto): 680,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeit: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittag- und 2 Kaffeepausen

Termin: 17.01.2018 18-E03-00327 13.06.2018 18-E03-00360

anhand von Vorgängen und Verwendungen

n Erstellung von Expositionsszenarien für das erweiterte

SDB für Stoffe aus Stoffsicherheitsberichten

n Nachgeschalteter Anwender – Prüfung und

Erweiterung von Expositionsszenarien

n Scaling

n Beispiele und Übungen zu Expositionsszenarien

REAC

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Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (eSDB) für GemischePraxisworkshop für Formulierer, die Sicherheits-datenblätter für Gemische erstellen müssen

Die REACH-Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung und Autorisierung von Stoffen. Die Kommunikation in der Lieferkette befasst sich aber mit der Weitergabe von Infor-mationen zu Gefahren und Risikominderungsmaßnahmen von Stoffen, Gemischen und Stoffen in Gemischen. Laut REACH muss der nachgeschaltete Anwender Informationen aus Expositionsszenarien des Vorlieferanten in der Liefer-kette weitergeben. Dabei ist nicht definiert, in welcher Form dies geschehen soll. Verschiedene Verbände und das ENES (European Network on Exposure Scenarios) der ECHA haben Vorschläge zur Lösung dieser Frage erarbeitet. Im Rahmen dieses Seminars sollen die Vorschläge vorgestellt, diskutiert und angewendet werden.

n Rechtliche Grundlagen auf Basis

der REACH-VO 1907/2006

n Die Leitfäden der ECHA und weitere Informationsquellen

n Kommunikation in der Lieferkette unter REACH

n Pflichten des nachgeschalteten Anwenders

n Inhalt und Aufbau von Expositionsszenarien

nExpositionsszenarien und Gemische

n Die LCID ( Lead Component Identification)

Methode von CEFIC/VCI zur Ermittlung von

relevanten Expositionsszenarien

n Andere Methoden zu Auswahl von relevanten

Expositionsszenarien für gefährliche Gemische

n Erstellung von Expositionsszenarien für gefährliche

Gemische (Konsolidierung von Einzel-ES)

n Aufnahme der Informationen der Expositions-

szenarien der Stoffe im SDB des Gemisches

n Praktische Anwendung der LCID Methode

in Übungen und Diskussion

Schulungsinhalte

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Ihr Nutzen

Nach der Schulung sind Sie in der Lage zu beurteilen und zu entscheiden, welche Informationen aus den Expositions-szenarien der Inhaltsstoffe von Gemischen weitergegeben werden sollten und welche Methoden je nach Rolle in der Lieferkette sich dafür am besten eignen. Sie erhalten einen Überblick, welche weiteren Lösungen zurzeit diskutiert werden. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 10) und Übungen werden die Lerninhalte fundiert vermittelt. Der Referent ist Teilnehmer des Exchange Network on Exposure Scenarios (ENES) und wird die dort erarbeiteten Lösungen praxisge-recht weitergeben. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahme-bescheinigung, z.B. zur Vorlage bei Kontrollbehörden.

Zielgruppe

Mitarbeiter von nachgeschalteten Anwendern, die Gemische herstellen und für diese Gemische erweiterte Sicherheits-datenblätter (eSDBs) erstellen müssen.Die Schulung richtet sich an Personen mit Vorkenntnissen im Bereich Gefahrstoff und Sicherheitsdatenblatt.

Referent: Dr. Nicolas Heidrich

Kosten (netto): 680,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeit: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termin: 14.06.2018 18-E06-00361

REAC

H

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Das Europäische BiozidstoffrechtEinführung in die Grundlagen, Herausforde-rungen und Möglichkeiten der Verordnung Nr. 528/2012 über die Bereitstellung und die Verwendung von Biozidprodukten

n Struktur, Zweck und Inhalt der

Biozidprodukte-Verordnung

n Abgrenzung Wirkstoff - Biozidprodukt

n Grundsätze für die Zulassung

n Voraussetzungen zur Zulassung

n Informationsanforderungen und

Grundsätze der Bewertung

n Unionszulassung

n Vereinfachtes Zulassungsverfahren

n Nationale Zulassung und gegenseitige Anerkennung

n Parallelhandel

n Technische Äquivalenz

n Behandelte Waren

n Ausnahmen

n Gemeinsame Nutzung von Daten

n Kosten und Kostenteilung

Schulungsinhalte

Biozide D01

Die neue Europäische Biozidprodukte-Verordnung wurde am 27. Mai 2012 veröffentlicht und ist zum 01. September 2013 in Kraft getreten. Damit hat für alle Importeure und Herstel-ler von Biozidprodukten in Europa eine neue Ära begonnen. Wir wollen in dieser Schulung die Anforderungen, sowie Herausforderungen der Biozidprodukte-Verordnung be- leuchten und diskutieren. Gemeinsam sollen die Auswir-kungen auf das unternehmerische Handeln erarbeitet und Möglichkeiten der Bewältigung definiert werden. Grundlage dafür ist die sachgerechte Information.

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Referentin: Dr. Corinna Borner Kosten (netto): 680,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeit: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termine: 24.01.2018 18-D01-00325 10.04.2018 18-D01-00358

Ihr Nutzen

Mitarbeiter ohne Vorkenntnisse im Biozidstoffrecht, die sich erstmalig über die gesetzlichen Anforderungen informieren möchten und entscheiden wollen, ob ihr Unternehmen durch das Inkrafttreten dieser Gesetzgebung betroffen ist. Durch eine kleine Teilnehmerzahl (< 10) und durch die offene Diskussion wird der Schulungsinhalt fundiert vermittelt. Die gemeinsame Diskussion soll die gemeinsame Erarbeitung von Handlungsmöglichkeiten erleichtern und den Erfah-rungsaustausch der Betroffenen fördern. Im Anschluss an die Schulung erhalten die Teilnehmer eine entsprechende Bescheinigung.

Zielgruppe

Alle potenziell vom neuen Europäischen Biozidstoffrecht betroffenen Mitarbeiter aus Industrie, Gewerbe, Logistik, Behörden und Beratungshäusern. Die Schulung richtet sich an Personen ohne Vorkenntnisse im Bereich des Biozidstoffrechts.

n Aufgaben der ECHA bei der Zulassung

n Diskussion der praktischen Umsetzung und Organisation

n Artikel 95 Liste

Bio

zide

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Kosmetik c01

Schulungsinhalte

Wozu dient die europäische Kosmetik-Verordnung 1223/2009?

• Motive

• Grundprinzipien

• Aufbau

• Fokus

Schlüsselfaktoren in der Sicherheitsevaluierungvon kosmetischen Mitteln

• Gefahr

• Risiken

• Risikoabschätzung

• Risikowahrnehmung

Die Kosmetik-Verordnung weist klar defi nierte Anforde-rungen und Pfl ichten für die Verantwortlichen auf. Dasimpliziert jedoch Herausforderungen für das Inverkehr-bringen und den gesetzeskonformen Umgang mitKosmetikprodukten. Wer steht in der Verantwortung?Was beinhaltet diese Verantwortung? Welche Pfl ichten müssen erfüllt werden? Dabei steht der Schutz des End-verbrauchers klar im Fokus. Sicher muss das kosmetische Mittel sein. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, ist unter anderem eine CPNP-Notifi zierung und Sicherheitsbewertung bzw. eine Produktinformationsdatei (PID) unumgänglich. Dieser Workshop schafft einen umfassenden Überblick für die Verantwortlichen über die gesetzlichen Anforderungen für kosmetische Mittel und einen praxisbezogenen Einblick, wie eine Sicherheitsbewertung zu erstellen ist.

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ImLeuschnerpark3 64347Griesheim Fon+4961558981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Referentin: Stefanie Zgorzelski Kosten (netto): 680,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeit: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termin: 20.06.2018 18-C01-00355

Ihr NutzenSie erhalten einen umfassenden Überblick über alle wichtigen gesetzlichen Anforderungen. Mit Hilfe des Workshops können Sie abschätzen in welchem Umfang Ihre Produkte betroffen sind und welcher Handlungsbedarf eventuell noch erforderlich ist, um diese sorgenfrei und gesetzeskonform auf dem Markt zu platzieren.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus Industrie, Gewerbe, Behörden und Beratungsunternehmen, die sich mit den Kosmetikregularien auseinandersetzen. Vorkenntnisse sind für diese Schulung nicht notwendig.

Kos

met

ik

Produktinformationsdatei (PID)

• Grundlagen

• Exposition

• allgemeine Berücksichtigung

• Sicherheitsevaluierung- Margin of Safety (MoS)

Wichtige Aspekte bei der Erstellung einer PID. Anhand praktischer Beispiele wird die Sicherheitsevaluierung näher gebracht.

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n Chemikalienrechtliche Anforderungen:

• CLP in der EU

• GHS weltweit

n Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien

• Kennzeichnungsanforderungen

• Dokumentation

• Anforderungen an Inhaltstoffe

n Meldepfl ichten in der EU

n Beschränkungen des Inverkehrbringens

n Nationale Anforderungen in Deutschland:

Wasch- und Reinigungsmittelgesetz

n Rechtliche Anforderungen außerhalb der EU:

• Kennzeichnungsanforderungen

• Beschränkungen des Inverkehrbringens

• Meldepfl ichten

Schulungsinhalte

Verbraucherprodukte V01

Wasch- und Reinigungsmittel fallen unter das Chemikali-enrecht. Darüber hinaus gibt es jedoch weitere gesetzliche Regelungen speziell für Detergenzien. So gibt es spezifi sche Anforderungen an die Umweltverträglichkeit der Inhalts-stoffe, die Kennzeichnung der Produkte und die Dokumen-tation, die über das Sicherheitsdatenblatt hinausgeht. Des Weiteren bestehen in verschiedenen Ländern Meldepfl ichten für diese Produkte.

Dieses Seminar gibt den Verantwortlichen einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen, die für das Inverkehr-bringen von Detergenzien relevant sind.

NEU

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Referent: Dr. Johann Klassen Kosten (netto): 680,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeit: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termin: 24.05.2018 18-V01-00363

Ihr NutzenVerantwortliche aus den Bereichen der Regulatory Compliance erhalten einen umfassenden Überblick über gesetzliche Anforderungen an die Vermarktung von Wasch- und Reini-gungsmitteln. Sie können abschätzen, ob und in welchem Umfang Ihre Produkte betroffen sind und welche Maßnahmen erforderlich sind, um gesetzeskonform im Markt zu agieren.

Sie profitieren von 15 Jahren Erfahrung im Bereich Verkehrsfä-higkeitsüberprüfungen für unterschiedliche Branchen.

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter (z.B. aus dem Einkauf, der Qualitätssicherung, der Produktsicherheit, dem Marketing und Vertrieb) von Unternehmen, die Wasch- und Reinigungsmittel herstellen, importieren und/oder vertreiben, und die verantwortlich sind, die Verkehrsfähigkeit der Produkte sicherzustellen.

• Beispielhaft für folgende Länder:

– Schweiz

– Türkei

– USA

– Russland

– Südkorea

– China

– Australien

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n Wichtige Gesetzestexte

○ Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittel-

gesetzbuch – Schwerpunkt Bedarfsgegenstände

○ VERORDNUNG (EG) Nr. 1223/2009

über kosmetische Mittel

○ VERORDNUNG (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien

○ Gesetz über die Umweltverträglichkeit von

Wasch- und Reinigungsmitteln (WRMG)

○ VERORDNUNG (EG) 528/2012 über Biozidprodukte

○ VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 über die

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

von Stoffen und Gemischen ( CLP)

○ Richtlinie 75/324/EWG Aerosolpackungen

○ Chemikalienverbotsverordnung

○ Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ( REACH)

n Begriffsbestimmungen

○ Bedarfsgegenstände (Kosmetika, Reinigungsmittel,

Mittel zur Geruchsverbesserung)

○ Gemisch / Erzeugnis

○ Reinigungsmitt el / Pfl egemitt el

○ Biozid

Schulungsinhalte

Verbraucherprodukte V03

Wer Produkte für den privaten Endabnehmer herstellt oder in die EU importiert, sieht sich einer stattlichen Anzahl von Richtlinien und Verordnungen gegenüber, die mit einer Reihe von Anforderungen einhergehen. Das geht über mögliche Beschränkungen des Inverkehrbringens, Anforde-rungen zur Kennzeichnung der Produkte, Registrierung von eingesetzten Rohstoffen gemäß REACH-Verordnung bis hin zu diversen Melde- und Dokumentationspfl ichten.

Dieses Seminar gibt den Verantwortlichen einen Überblick über die Chemikaliengesetzgebung sowie angrenzende Bereiche, die relevant sein können.

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ImLeuschnerpark3 64347Griesheim Fon+4961558981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Referentin: Dr. Sandra Burkhard Kosten (netto): 680,00 Euro

Ort: KFT Chemieservice GmbH Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim

Zeit: 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Mittags- und 2 Kaffeepausen

Termine: 25.01.2018 18-V03-00335 11.04.2018 18-V03-00364

Ihr NutzenVerantwortliche aus den Bereichen der Regulatory Compliance erhalten einen umfassenden Überblick über gesetzliche Anfor-derungen an die Vermarktung von Verbraucherprodukten, die in den Anwendungsbereich, der oben beschriebenen Richtli-nien, Verordnungen, Gesetze fallen. Sie können abschätzen, ob und in welchem Umfang Ihre Produkte betroffen sind und welche Maßnahmen eventuell noch erforderlich sind, um gesetzeskonform im Markt zu agieren.

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter (z.B. aus dem Einkauf, der Qualitätssicherung, dem Marketing) eines Unternehmens, das Produkte für den Einzelhandel herstellt, importiert und/oder verteilt, und die verantwortlich sind, die Verkehrsfähigkeit der Produkte sicherzustellen.

n Meldepflichten

○ Meldung gefährlicher Gemische (BfR)

○ Meldung Wasch- und Reinigungsmittel (BfR)

○ Meldung von Biozid-Produkten (BfR und BAuA)

○ Meldung von Kosmetikprodukten (CPNP)

○ Meldung von Einstufungen ins das

○C&L Verzeichnis der ECHA

n Kennzeichnungsanforderungen für die

diversen Produktgruppen

n Dokumentation (Sicherheitsdatenblatt, Internet-

datenblatt, Datenblatt für medizinisches Personal)

n Beschränkungen des Inverkehrbringens

n Registrierung von Stoffen in Gemischen

bei Mengen > 1t (REACH)

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Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen kann schriftlich per Post, per Telefax, per E-Mail oder über das Buchungssystem auf der Academy Homepage erfolgen. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Die Gebühr ist innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Preise für die Veranstaltungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Teilnehmer/Kunde ist berechtigt, die Anmeldung an der gebuchten Veranstaltung zu stornieren, eine Umbuchung vorzunehmen oder einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Bei einer Stornierung einer offenen Veranstaltung entstehen folgende Stornierungskosten (netto):

- Stornierung bis zu 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50,00 Euro - Stornierung 28 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Veranstaltungsgebühr - Stornierung ab 14. Tag bis Veranstaltungstag: die volle Veranstaltungsgebühr Der Kursteilnehmer kann bei Schulungen ohne eine staatliche Prüfung einen Ersatzteilnehmer bis spätestens zwei Tage vor Schulungsbeginn stellen.

Das Kleingedruckte ganz groß

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ImLeuschnerpark3 64347Griesheim Fon+4961558981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Die Weitergabe unseres Wissens steht für KFT Chemieservice GmbH im Vordergrund. Daher bieten wir eine Durchführungsgarantie bei allen Seminaren an, d. h. auch bei einem Teilnehmer findet das Seminar statt.

In der Schulungsgebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Wasser, Tee, Kaffee, Gebäck, Obst, Pausensnacks, sowie ein reichhaltiges Mittagessen (bei Ganztages-schulungen) enthalten. Die Seminarunterlagen werden Ihnen elektro-nisch zu Verfügung gestellt. Alle Teilnehmer erhalten eine schriftliche Teilnahmebescheini-gung am Ende der Schulung ausgehändigt. Eine frühere Aushändigung ist nicht möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Teilnehmer begrenzt. Bei Seminaren mit einer Abschlussprüfung durch eine Behörde muss die Anmeldung spätestens 4 Wochen vor Schulungsbeginn vorliegen. Die Anmeldung muss den Geburtsort, das Geburtsdatum und die Anschrift des Teilnehmers enthalten. Die Prüfungsgebühr ist an die KFT Chemieservice GmbH zu entrichten.

Wir übernehmen die Anmeldung bei der Behörde und die Behörde zieht die Prüfungs-gebühren bei uns ein. Bei diesen Schulungen können Sie keinen Ersatzteilnehmer stellen, sondern müssen selbst teilnehmen.

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Seminare speziell für Sie

In-House Seminare

Seminare nach Maß

Ihr Unternehmen hat Bedarf an Schulungen im Bereich der Chemical Compliance?

Sie haben aber Ihr Thema nicht in unserem Angeb0t gefunden?

Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit. Wir entwickeln mit Ihnen ein Seminar nach Ihren Wünschen, zu Ihrem Termin und führen das Seminar an Ihrem Wunschort durch.

Im Übrigen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die wir Ihnen gerne auf Anfrage zukommen lassen. Die AGBs werden Ihnen gerne auf Anfrage zugesendet und sind Bestandteil des Vertrages.

Gibt es in Ihrem Unternehmen eine Gruppe oder Abteilung, die zu einem bestimmten Thema geschult werden soll. Wir passen Themen speziell Ihren Erfordernissen und Wünschen an, stimmen Termin, Dauer und den Seminarort (bei Ihnen im Unternehmen, in einem Hotel Ihrer Wahl oder auch bei uns) ab. Sprechen Sie uns einfach an.

AGB

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NOTIZEN

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Schulungskalender 2018

Januar

16.01.2018 E02 Seite 38REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung 1: Gefahrenbeurteilung, Risikobewertung, PBT-Beurteilung, DNELs und PNECs

17.01.2018 E03 Seite 40REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung 2:Expositionsszenarien, Expositionsabschätzung, Risikobeurteilung und Stoffsicherheitsberichte

24.01.2018 D01 Seite 44Das neue Europäische Biozidstoffrecht

25.01.2018 V03 Seite 50Chemical Compliance für Verbraucherprodukte

30.-31.01.2018 B01 Seite 14Fachkunde/Sachkunde zur Erstel-lung von Sicherheitsdatenblättern

Februar

01.02.2018 B01 Seite 16Übungstag: Fachkunde/Sachkunde zur Er-stellung von Sicherheitsdatenblättern

05.-06.02.2018 B02 Seite 20Einstufung und Kennzeichnung von Stoffenund Gemischen gemäß CLP-Verordnung

07.02.2018 B02 Seite 22Übungstag:Einstufung und Kennzeichnung von Stoffenund Gemischen gemäß CLP-Verordnung

08.02.2018 L21 Seite 26Kennzeichnung von Gefahrstoffen/-gütern nach Chemikalien- und Transportrecht

Durch-

Führungs-

GARANTIE

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Durch-

Führungs-

GARANTIE

13.02.2018 L11 Seite 28 Etikettierung und Kennzeichnung von Gefahr-stoffen außerhalb der EU: Ein Überblick

14.02.2018 B03 Seite 18Auffrischung und Vertiefung derFachkunde/Sachkunde zur Erstellungvon Sicherheitsdatenblättern

20.02.2018 R01 Seite 36REACH Grundlagen

21.02.2018 B31 Seite 32The Hazard Communication Standard (USA) andHazardous Products Regulations (Canada)based on GHS

April 2018

10.04.2018 D01 Seite 44Das neue Europäische Biozidstoffrecht

11.04.2018 V03 Seite 50Chemical Compliance für Verbraucherprodukte

17.-18.04.2018 B01 Seite 14Fachkunde/Sachkunde zur Erstellungvon Sicherheitsdatenblättern

19.04.2018 B01 Seite 16 ÜbungstagFachkunde/Sachkunde zur Erstellungvon Sicherheitsdatenblättern

24.04.2018 B03 Seite 18Auffrischung und Vertiefung derFachkunde/ Sachkunde zur Erstellungvon Sicherheitsdatenblätter

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Schulungskalender 2018 - Fortsetzung

25.-27.04.2018 B10 Seite 24Vorbereitung zur Erlangung des einge-schränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV mit Prüfung

Mai 2018

08.05.2018 L11 Seite 28 Etikettierung und Kennzeichnung von Gefahr-stoffen außerhalb der EU: Ein Überblick

14.-15.05.2018 B02 Seite 20 Einstufung und Kennzeichnungvon Stoffenund Gemischen gemäß CLP-Verordnung

16.05.2018 B02 Seite 22Übungstag:Einstufung und Kennzeichnung von Stoffenund Gemischen gemäß CLP-Verordnung

17.05.2018 L21 Seite 30Kennzeichnung von Gefahrstoffen/-gütern nach Chemikalien- und Transportrecht

24.05.2018 V01 Seite 48Wasch- und Reinigungsmittelrecht:EU und darüber hinaus

Juni

05.06.2018 B31 Seite 32The Hazard Communication Standard (USA)and Hazardous Products Regulations (Canada)based on GHS

06.06.2018 B41 Seite 34Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheits-datenblätter in Ost- und Südostasien

Durch-

Führungs-

GARANTIE

NEU

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Durch-

Führungs-

GARANTIE

07.06.2018 R01 Seite 36 REACH Grundlagen

12.06.2018 E02 Seite 38 REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung 1: Gefahrenbeurteilung, Risikobewertung, PBT-Beurteilung, DNELs und PNECs

13.06.2018 E03 Seite 40 REACH-Stoffsicherheitsbeurteilung 2: Expositionsszenarien, Expositionsabschätzung, Risikobeurteilung und Stoffsicherheitsberichte

14.06.2018 E06 Seite 42 Das erweiterte Sicherheitsdaten-blatt (eSDB) für Gemische

19.06.2018 A02 Seite 12 Artikel 45 Meldungen in der EU

20.06.2018 C01 Seite 46 Europäische Kosmetik-Verordnung 1223/2009

21.06.2018 B21 Seite 30 Chemikalien Verordnungen in Asien-Pazifik NEU

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KFT – Chemical Compliance Services aus einer Hand

Zusätzlich zu unserem Akademieangebot haben wir für Sie sämtliche Services rund um Chemical Compliance im Programm. Wir sind für Sie nicht nur Alleinvertreter für REACH oder externer Gefahrgutbeauftragter, sondern wir übernehmen für Sie auch gerne den Komplettservice rund um Chemical Compliance – und dies unabhängig von der Unternehmensgröße sowie quer durch alle Branchen und Produktwelten.

Beispielsweise prüfen wir die Verkehrsfähigkeit von Stoffen und Gemischen und stellen den gesetzeskonformen Marktzugang von Produkten mit chemierechtlich relevanten Stoffen sicher. Wir sind bestens vertraut mit Gesetzen und Regelungen in den wichtigsten Märkten weltweit, darunter die Europäische Union, Schweiz, USA, Kanada, Norwegen und die Türkei. Wir erstellen Dokumente in sämtlichen EU-Amtssprachen – auf Wunsch auch in asiatischen Sprachen. Beispiele für Dokumente sind Registrierungs-dossiers, Sicherheitsdatenblätter, Einstufungen, Gefahrstoffetiketten und Gefahrgutpapiere.

Um Ihnen ein tragfähiges Rund-um-Sorglos-Paket bieten zu können, haben wir uns kompetente Partner ins Boot geholt. Hierzu gehören:

GIZ Nord – das Giftinformationszentrum Nord (www.giz-nord.de) KCL – Schutzhandschuhprüfungen (www.kcl.de) Laus – Laboruntersuchungen (www.laus.de)Tradas – Übersetzungen (www.tradas.com) KTR – Compliance Services Fernost (www.ktreurope.de)

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

KFT – Schulungen und Übungenim digitalen Klassenzimmer

n Wir möchten neue Maßstäbe für unsere Schulungen setzen und rüsten unseren Schulungsraum mit Laptops aus

n Sie können das Gelernte sofort in praktischen Übungen vertiefen

n So können Sie u. a. Ihre eigene Artikel 45 Meldung in der EU durchführen, im Internet Recherchen machen, IUCLID und Chesar live kennenlernen oder Softwarelösungen testen

n Anfallende Fragen können Sie dem Referenten sofort stellen. Er kann sich auf Ihren Laptop aufschalten und sie coachen

n Alle betreffenden Seminare sind zukünftig mit unserem Laptop Button gekennzeichnet.

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KFT – Chemical Compliance Day

Die KFT Chemieservice GmbH veranstaltet seit diesem Jahr regelmäßige Infotage.

Unsere Kunden und Interessenten haben hier die Gelegenheit unsere Dienstleistungen und unsere Mitarbeiter persönlich kennenzulernen. Noch dazu gibt es interessante Informationen zu verschiedenen Schwerpunktthemen an die Hand.

Unser nächster Termin:

Donnerstag, 12. April 2017 Zeit: 08:30-13:30 Uhr

Tagesprogramm: n Vorstellung der Teilnehmer und der KFT Chemieservice GmbH

n Schwerpunktthema: “Vermarktung in der Volksrepublik China”

- Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter - Registrierungen von Stoffen - und vieles mehr

Offizielle Behördenvertreter aus China berichten über die aktuellen Themen.

n Diskussion und Fragen der Besucher n Gemeinsamer Mittagsimbiss

Anmeldungen sind über die Academy oder per E-Mail möglich (www.kft-academy.com).

Am Nachmittag können die Teilnehmer Einzel-termine mit KFT Mitarbeitern oder dem Vertrieb zur Klärung offener Fragen oder zur Erläuterung einzelner Dienstleistungen vereinbaren.

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… jeden zweiten Freitag im Monat bieten wir Ihnen ein kostenloses Webinar an.Dort werden Ihnen viele verschiedene Themen der Chemical Compliance näher gebracht.

n wichtige Chemical Compliance News der letzten 4 Wochen

n Schwerpunktthema Compliance

n KFT News & Services

n Ihre Fragen zu Themen aus dem Bereich Chemical Compliance

Mit jeder Anmeldung können Sie zwischenzwei Themen abstimmen, welches als Schwer-punkt im jeweiligen Webinar vorgestellt werden soll.

Im Anschluss bekommen Sie die dazugehörigen Unterlagen per E-Mail ausgehängt und erhalten auf Wunsch eine Schulungsbescheinigung.

Anmelden können Sie sich über unsereAcademy (www.kft-academy.de)oder melden Sie sich über unsereHomepage (www.kft.de) zu unseremNewsletter an und Sie bekommenzwei Wochen vorher den Anmeldelinkper E-Mail zugesendet.

Schauen Sie docheinfach einmal bei uns vorbei.

KFT – Chemical Compliance Live

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Hotels in Griesheim

Hotel Café NothnagelWilhelm-Leuschner-Str. 67 64347 Darmstadt-GriesheimTelefon: 06155 - [email protected]

Standardpreis Einzelzimmer inkl. Frühstück ab 90,- Euro.

Das Hotel liegt im Zentrum von Griesheim und ist ver- kehrsgünstig aus allen Richtungen zu erreichen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Darmstädter Hauptbahnhof ist das Hotel mit den Straßenbahnlinien 4 oder 9 in Richtung Griesheim innerhalb von 10 Minuten bequem zu erreichen (Haltestelle Wagenhalle).

Zur KFT Chemieservice GmbH sind es 3 Stationen mit der Straßenbahn (Richtung Darmstadt; Station Flughafen-straße) oder wenige Minuten mit dem Auto.

ACHAT Comfort Hotel Darmstadt/GriesheimFlughafenstraße 2 64347 GriesheimTelefon: [email protected]/hotels/Darmstadt-Griesheim

In Zusammenarbeit mit dem Achat Hotel bieten wir Ihnen Sonderkonditionen an. Hierzu müssen Sie bei der Buchung folgenden Buchungscode angeben: 10KFT8791

EinzelübernachtungBUSINESS Einzelzimmer inkl. Frühstück: 77,- Euro

Das Hotel liegt in unmittelbarer Nähe zu den Autobahnen A5 und A67. Darmstadt und das Zentrum Griesheims sind innerhalb weniger Minuten auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.

Vom Hotel zur KFT Chemieservice GmbH sind es nur ein paar Gehminuten.

Hotelinfos

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Im Leuschnerpark 3 64347 Griesheim Fon +49 6155 8981-527 [email protected] www.kft.de www.kft-academy.com www.kft-chemdoc24.com www.kft-cosmetic.de

Für Rückfragen oder weiteren Informationen zu Hotels in unserer Umgebung, wenden Sie sich bitte an: Telefon: +49 6155 8981-527 E-Mail: [email protected]

Welcome Hotel DarmstadtKarolinenplatz 4 64289 DarmstadtTelefon: [email protected]/welcomehotel-darmstadt/info

Standardpreis Einzelzimmer ohne Frühstück (19,- Euro): ab 145,-Euro

Das Hotel liegt im Zentrum von Darmstadt, bietet Tiefgaragenplätze an und direkt hinter dem Hotel ist ein großer Park vorhanden.

Mit dem Auto sind es ca. 5 km zur KFT Chemieservice GmbH und ab dem Luisenplatz mit den Straßenbahnlinien 4 und 9 (Richtung Griesheim Platz Bar-le-Duc) 7 Stationen (Haltestelle Flughafenstraße).

Maritim Konferenzhotel Darmstadt Rheinstraße 105 64295 Darmstadt Telefon: [email protected]/de/hotels/deutschland/ konferenzhotel-darmstadt Standardpreis Einzelzimmer ohne Frühstück (19,- Euro): ab 130,-Euro

Zentral am Darmstädter Hauptbahnhof liegt das Maritim Hotel. Von dort erreichen Sie bequem die Innen-stadt und die KFT Chemieservice GmbH in Griesheim.

Mit den Straßenbahnlinien 4 und 9 sind es 4 Stationen (Richtung Platz Bar-le-Duc; Haltestelle Flughafenstraße) zur KFT Chemieservice GmbH. Mit dem Auto nur 3 km.

Hotels in Darmstadt

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Anfahrt mit dem PKW:Aus Richtung Frankfurt: Von der A5 kommend fahren Sie am Autobahnkreuz Darmstadt an der Ausfahrt Darmstadt/Griesheim herunter auf die A672.

Aus Richtung Heidelberg: Orientieren Sie sich am Auto-bahnkreuz Darmstadt A5 in Richtung Hannover/Dortmund/Frankfurt/Darmstadt. Am Autobahndreieck Darmstadt halb rechts halten und auf die A672 Richtung Darmstadt Stadtmitte/Griesheim fahren.

Aus Mainz/Wiesbaden: Von der A67 kommend am Auto-bahnkreuz Darmstädter Kreuz rechtshalten und den Schildern A672 in Richtung Darmstadt/Stadtmitte/Griesheim folgen.

Ab hier aus allen drei Richtungen: Die A672 verlassen Sie an der ersten Ausfahrt Griesheim und fahren auf der B26 Richtung Griesheim weiter. Nach etwa 1,5 km biegen Sie an der Ampelkreuzung rechts auf den Nordring ab. Danach geht es nach ca. 200 Metern links in den Leuschnerpark rein.

Parkplätze:Wir haben ausgeschilderte Besucherparkplätze rechts vor unserem Haupteingang oder links neben unserem Gebäude am Ende des Weges.

So erreichen Sie uns mit denöffentlichen Verkehrsmitteln:KFT Chemieservice GmbH liegt direkt an einer Straßenbahn-haltestelle und ist daher mit den öffentlichen Verkehrsmit-teln optimal zu erreichen. Am Darmstädter Hauptbahnhof verlassen Sie vom Gleis kommend das Bahnhofsgebäude den Ausgang rechter Hand. Von dort sind es ungefähr fünf Gehminuten zur Straßenbahnhaltestelle Mozartturm. Die Straßenbahnlinien 4 oder 9 fahren in Richtung Griesheim Platz Bar-le-Duc. Nach einer Fahrtzeit von etwa fünf Minuten erreichen Sie die Haltestelle Griesheim Flughafenstraße.Gegen die Fahrtrichtung müssen Sie von dort aus einige Meter bis zu einer Treppe auf der linken Seite laufen. Von der Treppe aus gelangen Sie auf die Rückseite des Gebäudes zum Haupteingang.

Haltestelle Flughafenstraße

Haltestelle FlughafenstraßeACHAT-HOTEL

B 26

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Linie 4/9

A 67

Im Leuschnerpark

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Nordring

<Richtung Bar-Le-Duc

Richtung Mozartturm>

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Siedlung Tann

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DarmstädterKreuz

DarmstädterKreuz

Wilhelm-Leuschner Straße

Rheinstraße

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Nordring

A 5

von Frankfurt

von Mannheim, Heidelberg

vonWiesbaden,Mainz

vonDarmstadt

Haltestelle Flughafenstraße

Haltestelle FlughafenstraßeACHAT-HOTEL

B 26

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Linie 4/9

A 67

Im Leuschnerpark

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<Richtung Bar-Le-Duc

Richtung Mozartturm>

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Siedlung Tann

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DarmstädterKreuz

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Rheinstraße

Wilhelm-Leuschner Straße

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von Frankfurt

von Mannheim, Heidelberg

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