062-02 158 Abfallwirtschaftskonzept - Borken · 2018-03-16 · Der zwischenzeitlich aufgelöste...

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Inhaltsverzeichnis EGW Bearbeiter: Peter Kleyboldt Dr. Kay Backeshoff Judith Ittner Theo Kötting Christian Termathe Andreas Brinkhues EGW Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbH Impressum Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Kreis Borken 2012 – 2016 Beschlossen durch den Beschluss des Kreistages des Kreises Borken am 07.03.2013

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Inhaltsverzeichnis EGW

Bearbeiter: Peter Kleyboldt

Dr. Kay Backeshoff

Judith Ittner

Theo Kötting

Christian Termathe

Andreas Brinkhues

EGW

Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbH

Impressum

Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Kreis Borken 2012 – 2016

Beschlossen durch den Beschluss des Kreistages des Kreises Borken am 07.03.2013

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Inhaltsverzeichnis EGW

Inhaltsverzeichnis

1   Einführung ..................................................................................................................... 3  

2   Ausgangssituation ........................................................................................................ 4  2.1   Strukturdaten Kreis Borken .................................................................................... 4  

2.2   Entsorgungssysteme ............................................................................................. 5  

2.3   Behandlungs-, Verwertungs- und Entsorgungsanlagen ........................................ 9  

2.4   Öffentlichkeitsarbeit / Abfallberatung ................................................................... 11  

3   Rechtliche Grundlagen und Planungsvorgaben ...................................................... 14  3.1   EU-Recht ............................................................................................................. 14  

3.2   Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG),

Landesabfallgesetzes und weiterer abfallrechtlicher Vorgaben .......................... 16  

3.2.1   Novelle des KrWG .................................................................................... 16  

3.2.2   Deponieverordnung .................................................................................. 19  

3.2.3   Bioabfallverordnung ................................................................................. 19  

3.2.4   Klärschlammverordnung .......................................................................... 19  

3.3   Abfallwirtschaftspläne .......................................................................................... 20  

3.4   Abfallsatzungen und von der Entsorgungspflicht ausgeschlossene

Abfälle .................................................................................................................. 22  

3.5   Entsorgungsverträge / Interkommunale Kooperationen ...................................... 23  

4   Bisherige und zukünftige Mengenentwicklungen ................................................... 25  4.1   Abfallaufkommen im Kreis Borken (Status quo – 2011) ...................................... 25  

4.1.1   Kommunal erfasster Restmüll aus Privathaushalten und

hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbebetrieben .................................... 26  

4.1.2   Sperrmüll .................................................................................................. 27  

4.1.3   Bioabfall ................................................................................................... 29  

4.1.4   Grünabfall ................................................................................................. 30  

4.1.5   Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) ........................................................... 32  

4.1.6   Glas ................................................................................................... 33  

4.1.7   LVP ................................................................................................... 34  

4.1.8   Trockene Wertstoffe ................................................................................. 35  

4.1.9   Sonstige Wertstoffe .................................................................................. 36  

4.1.10   E-Schrott .................................................................................................. 38  

4.1.11   Bruttoabfallmengen .................................................................................. 39  

4.1.12   Sonderabfälle / Problemabfälle aus Haushalten ...................................... 40  

4.1.13   Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) .................... 40  

4.2   Prognose ............................................................................................................. 41  

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Inhaltsverzeichnis EGW

5   Entsorgungssicherheit und zukünftige Entwicklung der Abfallwirtschaft im Kreis Borken .............................................................................. 44  5.1   Nachweis der Entsorgungssicherheit .................................................................. 44  

5.1.1   Vorbehandlungs- und Verwertungskapazitäten

im Kreis Borken ........................................................................................ 45  

5.1.1.1   Mechanisch- biologische Behandlungsanlage (MBA) ................ 45  

5.1.1.2   Bioabfallkompostwerk (BAK) ...................................................... 49  

5.1.1.3   Vergärungsanlage ...................................................................... 51  

5.1.1.4   Kompostierungsplätze für Grünabfälle ....................................... 52  

5.1.1.5   Klärschlammkompostierung Vreden Ellewick ............................ 53  

5.1.2   Ablagerungskapazitäten für MBA-Deponat und mineralische

Abfälle ................................................................................................... 54  

5.1.3   Sicherung des Absatzes der Abfälle zur Verwertung im Kreis

Borken ................................................................................................... 54  

5.1.4   Sicherung des Absatzes der heizwertreichen Fraktionen ........................ 54  

5.2   Ressourceneffizienz / Wertstofferfassung und -verwertung

im Kreis Borken ................................................................................................... 55  

5.2.1   Ziele für die Wertstofferfassung und -verwertung .................................... 55  

5.2.2   System der Wertstofferfassung und -verwertung ..................................... 55  

5.2.3   Altpapiererfassung und -verwertung ........................................................ 58  

5.2.4   Alttextilienerfassung-/verwertung ............................................................. 59  

5.2.5   Altholzerfassung/-verwertung ................................................................... 59  

5.3   Interkommunale Zusammenarbeit ....................................................................... 60  

5.4   Zusammenfassung der Zielsetzungen für 2012 - 2016 ....................................... 61  

5.5   Fortschreibung ..................................................................................................... 61  

6   Literatur ....................................................................................................................... 61  

Anhang 1:  Tabellen zur Abfallerfassung im Kreis Borken ............................................... 62  

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Inhaltsverzeichnis EGW

Abkürzungsverzeichnis

AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH

ARGE DSD Arbeitsgemeinschaft Duales System Kreis Borken

ASA e.V. Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung

AWK Abfallwirtschaftskonzept

AWP Abfallwirtschaftsplan

BHKW Blockheizkraftwerk

BioAbfV Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen

DepV Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung)

E Einwohner / Einwohnerin

EEG Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

EGB Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb (Bocholt)

E/km2 Einwohner pro Quadratkilometer (Siedlungsdichte)

EBS Ersatzbrennstoff

EDG Entsorgung Dortmund GmbH

EG Europäische Gemeinschaft

ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz

EU Europäische Union

Fe Eisen

ggfs. gegebenenfalls

hyg. hygienisiert

INFA Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (Ahlen)

k. A. keine Angaben (es liegen keine Werte vor)

kg Kilogramm

kJ/kg Kilojoule pro Kilogramm

KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz

KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

KWA Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG

LAbfG NRW Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen

LDS Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein- Westfalen

LVP Leichtstoffverpackungen

MBA Mechanisch-Biologische Abfallbehandlung

Mg Megagramm, entspricht einer Tonne = 1.000 Kilogramm

NE Nichteisenmetall

PPK Papier, Pappe und Karton

RAL-GZ Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung

RZR Rohstoffrückgewinnungs-Zentrum Ruhr

SMS Kurznachrichtendienst (engl. Short Message Service)

TA Technische Anleitung

t Gewichtstonne

t/a Gewichtstonne pro Jahr

TOC Gesamter organischer Kohlenstoff

VKU Verband kommunaler Unternehmen

WEEE Elektro- und Elektronikalt- bzw. Schrottgeräte, (engl. Waste of Electrical and Electronic Equipment)

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Abbildungsverzeichnis EGW

Tabellenverzeichnis

Tab. 1:   Wertstoffhöfe im Kreis Borken ................................................................... 7  Tab. 2:   Sammelstellen für Elektro-Altgeräte im Kreis Borken: ............................... 8  Tab. 3:   Behandlungs-, Verwertungs-, und Entsorgungsanlagen im Kreis Borken ...... 9  Tab. 4:   Entwicklung der Einwohnerzahlen im Kreis Borken ................................. 25  Tab. 5:   Entwicklung der Sonderabfallmenge ....................................................... 40  Tab. 6:   Entwicklung der Gewerbeabfallmenge .................................................... 40  Tab. 7:   Prognose Abfallmengen bis 2016 (Mg/a) ................................................. 42  Tab. 8:   Prognose Abfallmengen bis 2016 (kg/E*a) .............................................. 43  Tab. 9:   Verarbeitungsmenge MBA ....................................................................... 47  Tab. 10:   Bioabfallentsorgung ................................................................................. 49  Tab. 11:   Dezentrale Grünkompostierung ............................................................... 52  Tab. 12:   Zielsetzungen für 2012 - 2016 ................................................................. 61  

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1:   Lageplan des Kreises Borken .................................................................... 4  Abb. 2:   Rechtsgrundlagen .................................................................................... 15  Abb. 3:   Abfallhierarchie ........................................................................................ 15  Abb. 4:   Überlassungspflichten .............................................................................. 18  Abb. 5:   Entwicklung kommunal erfasster Restabfallmengen ............................... 26  Abb. 6:   Entwicklung Sperrmüllmengen ................................................................ 27  Abb. 7:   Entwicklung Rest- und Sperrmüllmengen ................................................ 28  Abb. 8:   Entwicklung Bioabfallmengen .................................................................. 29  Abb. 9:   Entwicklung Grünabfallmengen ............................................................... 30  Abb. 10:   Entwicklung Bio- und Grünabfallmengen ................................................. 31  Abb. 11:   Entwicklung Papiermengen ..................................................................... 32  Abb. 12:   Mengenentwicklung Altglas ..................................................................... 33  Abb. 13:   Mengenentwicklung Leichtfraktion ........................................................... 34  Abb. 14:   Entwicklung trockene Wertstoffe .............................................................. 35  Abb. 15:   Entwicklung Wertstoffe ............................................................................ 36  Abb. 16:   Entwicklung Altholz .................................................................................. 37  Abb. 17:   Entwicklung E-Schrott .............................................................................. 38  Abb. 18:   Entwicklung Gesamtabfallmenge ............................................................. 39  Abb. 19:   Bevölkerungsprognose 2011-2030 für den Kreis Borken ........................ 41  Abb. 20:   Grundriss/Betriebsweise MBA ................................................................. 46  Abb. 21:   Massenbilanz MBA .................................................................................. 48  Abb. 22:   Verfahrensfließbild MBA .......................................................................... 48  Abb. 23:   Grundriss Kompostwerk ........................................................................... 50  Abb. 24:   Massenbilanz Kompostwerk .................................................................... 50  Abb. 25:   Verfahrensfließbild Vergärungsanlage ..................................................... 51  Abb. 26:   Grundriss Klärschlammkompostierungsanlage ....................................... 53  Abb. 27:   Interkommunale Kooperationen (Stand: 01.08.2012) .............................. 60  

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AWK Kreis Borken 3 EGW

1 Einführung

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes und dem Landesabfallgesetz

NRW (LAbfG) haben die Kreise und kreisfreien Städte Abfallwirtschaftskonzepte aufzustel-

len, fortzuschreiben und der oberen Abfallwirtschaftsbehörde im Abstand von fünf Jahren

vorzulegen.

Der zwischenzeitlich aufgelöste Abfallwirtschaftsverband Borken-Wesel (Kooperation West)

hatte 2007 die INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (Ah-

len) mit der Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte für die Kreise Borken und Wesel

beauftragt. Das seinerzeit erstellte Abfallwirtschaftskonzept wird nunmehr unter Berücksich-

tigung der Vorgaben des zum 01.06.2012 in Kraft getretenen neuen KrWG für den Kreis

Borken (Zeitraum 2012 bis 2016) fortgeschrieben.

Insbesondere aus der demographischen Entwicklung der Bevölkerung im Kreis Borken und

durch das neue KrWG ergeben sich veränderte abfallwirtschaftliche und abfallrechtliche

Rahmenbedingungen und Vorgaben, denen mit diesem Abfallwirtschaftskonzept Rechnung

getragen wird. Dies betrifft insbesondere die Strategien in Bezug auf die Fortentwicklung der

Entsorgungswirtschaft hin zu einer Wertstoffwirtschaft in kommunaler Verantwortung und die

damit einhergehende Sicherung von Wertstofferlösen für die kommunalen Gebührenhaus-

halte. Ebenso werden Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der Abfallwirtschaft zwischen

entsorgungspflichtigen Körperschaften einen noch größeren Stellenwert erlangen.

In Kapitel 2 erfolgt die Bestandsaufnahme zur Ist-Situation. In Kapitel 3 werden die aktuellen

rechtlichen Grundlagen und Planungsvorgaben dargestellt. Kapitel 4 behandelt die Entwick-

lung der Abfallmengen. Kapitel 5 widmet sich der künftigen Entwicklung der Abfallwirtschaft im

Kreis Borken und beschreibt die sich hieraus ergebenden Zielsetzungen und Maßnahmen.

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AWK Kreis Borken 4 EGW

2 Ausgangssituation

2.1 Strukturdaten Kreis Borken

Abb. 1: Lageplan des Kreises Borken

Gronau 46.546 E.

591,1 E/km2

Isselburg 11.183 E.

261,7 E/km2

Ahaus 38.989 E.

257,8 E/km2

Kreis Borken insgesamt: 369.107 E.

260,0 E/km2

Heek 8.370 E.

120,7 E/km2

Schöppingen 8.634 E.

125,5 E/km2 Legden 6.796 E.

120,8 E/km2

Vreden 22.554 E.

166,0 E/km2

Stadtlohn 20.518 E.

259,4 E/km2

Südlohn 9.025 E.

198,1 E/km2

Gescher 17.086 E.

211,4 E/km2

Velen 12.949 E.

183,5 E/km2

Reken 14.066 E.

179,1 E/km2

Heiden 8.043 E.

150,6 E/km2

Borken 40.968 E.

268,3 E/km2

Raesfeld 10.943 E.

189,3 E/km2

Rhede 19.385 E.

245,9 E/km2

Bocholt 73.052 E.

612,0 E/km2

Legende:

Bevölkerungsdichte:

unter 150 E/km2

150 bis unter 225 E/km2

225 bis unter 500 E/km2

über 500 E/km2

E. = Einwohner

E/km2 = Einwohner je

Quadratkilometer

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AWK Kreis Borken 5 EGW

Der Kreis Borken (siehe Abb. 1) weist eine Gesamtkreisfläche von 1.419 km² auf. Insgesamt

17 kreisangehörige Städte und Gemeinden bilden den Kreis Borken.

Die Anzahl der Einwohner des Kreises Borken lag zum 31.12.2011 bei ca. 369.107 Einwohnern.

Die Besiedlungsdichte 2011 lag damit bei 260 E/km². Damit handelt es sich um einen eher

ländlich strukturierten Kreis.

2.2 Entsorgungssysteme

Im Folgenden werden die verschiedenen Entsorgungssysteme im Kreis Borken zusammen-

gefasst dargestellt.

Für die operativen Aufgaben der Abfallentsorgung im Kreis Borken ist die kreiseigene Ent-

sorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) als zertifizierter Entsorgungsfachbe-

trieb zuständig. Das Leistungsspektrum der EGW für den Kreis Borken umfasst:

die mechanisch-biologische Behandlung von kommunalen und gewerblichen Restabfäl-

len, einschließlich der Vermarktung der aussortierten Wertstoffe / Ersatzbrennstoffe

(EBS) sowie qualifizierte Entsorgung der separierten Behandlungsrückstände

die Kompostierung / Vergärung von Grün- und Bioabfällen und sonstigen biogenen Abfäl-

len (z.B. Speisereste) einschließlich der Kompostvermarktung

Kompostierung / Entsorgung von Klärschlämmen einschließlich der Vermarktung von

Klärschlammkompostprodukten

Aufgaben im Bereich der Wertstoffwirtschaft (z.B. Altpapier, Altholz, Altmetalle, Kunst-

stoffe, Elektro-Schrott) und des Dualen Systems

Vorhaltung und Betrieb von haushaltsnahen Wertstoffhöfen

die Verwertung / Beseitigung von Boden, Bauschutt, Baumischabfällen und sonstigen

mineralischen Abfällen

die Nachsorge stillgelegter Abfallentsorgungsanlagen

die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen

die qualifizierte Abfallberatung für Privatpersonen sowie kommunale und gewerbliche /

industrielle Kunden einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit

Erzeugung von regenerativen Energien

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AWK Kreis Borken 6 EGW

Die Aufgabe der Abfallsammlung ist weitgehend dezentral organisiert und wird von den Städten

und Gemeinden in eigener Zuständigkeit selbst oder durch beauftragte Dritte unter Berücksichti-

gung der satzungsrechtlichen Vorgaben des Kreises Borken wahrgenommen. Sie umfasst:

Restmüllabfuhr (überwiegend 2- oder 4-wöchentlich)

Bioabfallabfuhr (seit 1995 flächendeckend, überwiegend 14-täglich)

Sperrmüllabfuhr (in den meisten Städten und Gemeinden Straßensammlung, 1 bis 4 mal

pro Jahr)

Altpapier (überwiegend Holsystem über Papiertonnen)

Grünabfälle (einige Kommunen bieten eine Sammlung im Frühjahr und Herbst, andere

bieten ausschließlich dezentrale Annahmestellen an)

Altholz und Altmetall (über flächendeckende Sammlung und Direktanlieferung an Wert-

stoffhöfen)

Annahme von Elektroaltgeräten (nach ElektroG seit 3/2006)

Die Schadstoffkleinmengensammlung (inkl. Elektrokleingeräte) mittels Schadstoffmobil

für Haushalte und Kleingewerbe (90 Sammelstellen) wird von der EGW im Auftrag des

Kreises Borken in den Städten und Gemeinden durchgeführt.

Eine detaillierte Auflistung der Erfassungssysteme und der Abfuhrrhythmen für die einzelnen

Kommunen ist dem Anhang zu entnehmen.

Depotcontainer stehen im Kreisgebiet zur Verfügung für:

Altglas

Altpapier (nur in einigen Kommunen ohne oder mit freiwilliger Papiertonne).

Im Kreis Borken werden im Weiteren durch die dualen Systembetreiber im Rahmen der

Verpackungsverordnung gebrauchte Leichtverpackungen über Sack- und Tonnensysteme,

PPK über die Mitbenutzung in kommunal vorgehaltenen Tonnensystemen und Altglas über

Depotcontainer erfasst.

Insgesamt werden im Kreis Borken 12 Wertstoffhöfe von der EGW (Stand März 2012) und

6 von den Städten und Gemeinden bzw. beauftragten Dritten betrieben. An den meisten

Wertstoffhöfen werden folgende Abfälle in Kleinmengen angenommen:

Altglas

Altholz

Altkleider

Altmetall

Altpapier, Pappe, Kartonagen

Altreifen

Bauschutt

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AWK Kreis Borken 7 EGW

Baustellenabfall

Batterien

CD / DVD

Druckerpatronen / Tonerkartuschen

E-Schrott inkl. Kühlgeräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen

Folien

Garten- und Parkabfälle

Hartkunststoffe

Korken

Sperrmüll

Styropor

Tab. 1: Wertstoffhöfe im Kreis Borken

Standort Betreiber Ahaus-Alstätte EGW

Ahaus Stenau

Bocholt ESB Bocholt

Borken-Hoxfeld EGW

Borken-Gemen EGW

Gescher EGW

Gronau EGW

Heek Gemeinde Heek

Heiden EGW

Isselburg Remondis

Legden EGW

Raesfeld EGW

Reken Logermann

Rhede EGW

Schöppingen Remondis

Stadtlohn EGW

Velen EGW

Vreden EGW

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AWK Kreis Borken 8 EGW

Die von der EGW kreisweit und haushaltsnah über das Schadstoffmobil erfassten Schad-

stoffkleinmengen werden in dem von der EGW betriebenen Sonderabfallzwischenlager auf

dem Gelände der Alt-Deponie Borken-Hoxfeld und dem von der Stadt Bocholt betriebenen

Zwischenlager fachgerecht konfektioniert und bis zum Aufbau frachtfähiger Partien zwi-

schengelagert. Von dort werden sie zu zertifizierten Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen

befördert und fachgerecht entsorgt.

Seit Inkrafttreten des Elektroaltgerätegesetzes im Jahr 2006 können Elektro-Altgeräte,

Leuchtstoffröhren und Gasentladungslampen an den eingerichteten Sammelstellen auf den

für die Städte und Gemeinden vorgehaltenen Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden.

Elektrokleingeräte (≤ 5 kg) können zusätzlich auch haushaltsnah am Schadstoffmobil der

EGW abgegeben werden. Anschließend erfolgt eine fachgerechte Zerlegung und Verwer-

tung durch zertifizierte Betriebe.

Tab. 2: Sammelstellen für Elektro-Altgeräte im Kreis Borken

Stadt/Gemeinde Sammelstelle

Ahaus Wertstoffhöfe Ahaus und Ahaus-Alstätte

Bocholt Wertstoffhof Bocholt

Borken Wertstoffhof Borken-Hoxfeld und Borken-Gemen

Gescher Wertstoffhof Gescher-Estern

Gronau Wertstoffhof Gronau

Heek Wertstoffhöfe Ahaus und Ahaus-Alstätte

Heiden Wertstoffhof Heiden

Isselburg Wertstoffhof Isselburg

Legden Wertstoffhof Legden

Raesfeld Wertstoffhof Raesfeld

Reken Wertstoffhof Reken

Rhede Wertstoffhof Rhede

Schöppingen Wertstoffhof Schöppingen

Stadtlohn Wertstoffhof Stadtlohn

Südlohn Wertstoffhof Gescher-Estern

Velen Wertstoffhof Gescher-Estern

Vreden Wertstoffhof Vreden

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AWK Kreis Borken 9 EGW

2.3 Behandlungs-, Verwertungs- und Entsorgungsanlagen

Im Kreis Borken sind die in Tab. 3 genannten Behandlungs-, Verwertungs- und Entsor-

gungsanlagen vorhanden und deren Behandlungskapazitäten beschrieben.

Tab. 3: Behandlungs-, Verwertungs-, und Entsorgungsanlagen im Kreis Borken (2012)

Art der Anlage, Standort Betreiber Kapazität

Kompostierungsanlage für Bio- und Grün-abfälle, Gescher-Estern EGW 58.300 Mg/a

Kompostierungsanlage für Grünabfälle, Ahaus-Alstätte EGW 10.800 Mg/a

Kompostierungsanlage für Grünabfälle, Borken-Hoxfeld EGW < 10.000 Mg/a

Kompostierungsanlage für Grünabfälle, Gronau EGW 6.750 Mg/a

Kompostierungsanlage für Klärschlamm, Vreden EGW 27.000 Mg/a

DK II Deponie, Ahaus-Alstätte EGW Stilllegungsphase DK II Deponie, Borken-Hoxfeld EGW Stilllegungsphase DK II Deponie, Bocholt-Lankern Stadt Bocholt Stilllegungsphase Mechanisch-Biologische Abfallbehand-lungsanlage, Gescher-Estern EGW 115.000 Mg/a

davon 27.500 Mg/a Bioabfälle Vergärungsanlage, Gescher-Estern EGW 17.500 Mg/a

Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) Seit Dezember 2000 betreibt die EGW in Gescher / Velen eine MBA mit dem Ziel, die im

kommunalen und gewerblichen Restmüll vorhandenen werthaltigen Anteile abzutrennen und

einer Verwertung zuzuführen. Seit 2012 werden 50 % der zur biologischen Behandlung vor-

gehaltenen Rottekapazitäten zur Verwertung von getrennt gesammelten Bioabfällen genutzt.

Restmüllbehandlung in der MBA Zur energetischen Verwertung der im Restmüll enthaltenen heizwertreichen Fraktion (EBS)

werden die Anteile mit einer Partikelgröße von >80mm mittels Trommelsieb mechanisch ab-

getrennt. Zusätzlich werden die Fe-Metalle mit Hilfe von Überbandmagneten zur stofflichen

Verwertung aus dem Abfallstrom aussortiert. Der verbleibende Rest, der hohe Anteile an

nassorganischer Substanz beinhaltet, wird in einem ca. 10 Wochen umfassenden zweistufi-

gen, aus Intensiv- und Nachrotte bestehenden Rotteprozess weitestgehend abgebaut. Hier-

durch werden die in der Deponieverordnung (DepV) formulierten Anforderungen an eine

umweltgerechte Ablagerung auf Deponien erreicht. Insgesamt wird ab 2012 weniger als 20

% der ursprünglichen Restmüllmenge auf Deponien abgelagert. Diese Ablagerung erfolgt im

Rahmen einer interkommunalen Kooperation mit dem Kreis Warendorf auf der Zentraldepo-

nie Ennigerloh.

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AWK Kreis Borken 10 EGW

Bioabfallbehandlung in der MBA Die Bioabfallbehandlung findet in einem räumlich von der Restmüllbehandlung abgetrennten

Bereich der MBA statt. Die Bioabfälle werden mit Strukturmaterial angereichert und an-

schließend in einem ca. 10 Wochen umfassenden zweistufigen, aus Intensiv- und Nachrotte

bestehenden Rotteprozess ausgereift. Die Rotte findet in einem vollständig gekapselten Be-

reich statt. Der Prozess wird bedarfsgerecht belüftet. Durch die biologische Behandlung wird

ein hygienisierter und gütegesicherter Kompost (RAL-GZ 251) zur Vermarktung durch die

EGW hergestellt.

Kompostierungsanlage für Bio- und Grünabfälle Das Biokompostwerk in Gescher-Estern ist seit Januar 1997 in Betrieb. Die genehmigte Ka-

pazität beträgt 58.300 Mg/a. Die angelieferten Bioabfälle werden zunächst mechanisch auf-

bereitet. Die mechanische Behandlung besteht aus Zerkleinern, Sieben, Störstoffauslese,

Homogenisieren, Eisenabscheiden und Abpressen einer Biosuspension, die ortsnah der

Vergärungsanlage am Standort in Gescher-Estern zur Produktion von Biogas zugeführt wird.

Der aufbereitete Bioabfall (Presskuchen) wird anschließend in einer vollständig gekapselten

und belüfteten Rottehalle zu Tafelmieten aufgesetzt und unter kontrollierten Bedingungen

hygienisiert und ausgereift. Nach einer qualifizierten Behandlung werden am Ende der Ver-

fahrenskette gütegesicherte Kompostprodukte (RAL-GZ 251) zur Vermarktung durch die

EGW hergestellt.

Kompostplätze für Grünabfälle Grünabfälle (Garten- und Parkabfälle) werden überwiegend auf den kreiseigenen Kompost-

plätzen

• Ahaus-Alstätte (Alt-Deponie)

• Borken-Hoxfeld (Alt-Deponie)

• Gronau (Wertstoffhof der Stadt Gronau)

verarbeitet. Die Grünabfälle werden nach einer Zerkleinerung und dem optionalen Abtrennen

von struktur- und heizwertreichen Bestandteilen, die als Biomassebrennstoff vermarktet oder

als Strukturmaterial für die Bioabfallkompostierung eingesetzt werden, zu Mieten aufgesetzt

und offen gerottet. Das Rottegut wird während des Rotteprozesses bedarfsgerecht bewäs-

sert und mehrfach mittels Radlader umgesetzt. Während der Rotte finden eine Hygienisie-

rung und eine Ausreifung des Rottegutes statt. Durch die Behandlung wird ein gütegesicher-

ter Kompost (RAL-GZ 251) erzeugt, der von der EGW vermarktet wird.

Darüber hinaus werden Grünabfälle auch von verschiedenen privaten Unternehmen im

Kreisgebiet behandelt und verwertet.

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AWK Kreis Borken 11 EGW

Vergärungsanlage

Die EGW betreibt in Gescher-Estern seit Juli 2005 eine Nassvergärungsanlage. Hier werden

vor allem die aus kommunalen Bioabfällen im Kompostwerk ausgepresste Biosuspension,

die ein hohes Biogasbildungspotenzial aufweist, und organische Reststoffe aus dem gewerb-

lichen Bereich (hyg. Küchen- und Speiseabfälle) behandelt. Die Inputstoffe werden dabei

sowohl stofflich als auch energetisch verwertet. Das bei der Vergärung erzeugte Biogas wird

mittels Blockheizkraftwerk energetisch genutzt. Der erzeugte Strom dient vorrangig der Ei-

genstromversorgung am Standort Gescher-Estern. Überschüsse werden ins Stromnetz ein-

gespeist und auf Basis des EEG vergütet. Die im BHKW entstehende Abwärme wird eben-

falls genutzt und dient zur Trocknung verschiedener Abfallstoffe (z.B. Papierfasern), die hier-

durch im Hinblick auf ihre weitere Verwendung qualitativ aufgewertet werden.

Klärschlammkompostierungsanlage In Vreden-Ellewick wird seit 1994 eine Kompostierungsanlage für Klärschlämme betrieben.

Die EGW hat diese Anlage Anfang 2001 übernommen. Die Klärschlammbehandlung findet in

15 Rottecontainern statt, in denen eine kontrollierte Rotte mit bedarfsgerechter Belüftung

erfolgt. Die Klärschlämme werden hierzu vorab durch den Einsatz von Grünabfällen und an-

deren Kohlenstoffträgern (z.B. Sägemehl) strukturell und hinsichtlich des Wassergehaltes

konditioniert. Der im Jahr 2011 verarbeitete Gesamtdurchsatz von ca. 27.000 Mg setzt sich

aus 18.000 Mg Klärschlämmen und ca. 9.000 Mg Grünabfällen und anderen Kohlenstoffträ-

gern zusammen. Durch die Behandlung wird das Rottegut ausgereift und hygienisiert. Als

Endprodukt wird ein gütegesicherter Klärschlammkompost (AS-Humus RAL-GZ 258) erzeugt

und anschließend von der EGW vermarktet.

Deponien Auf der kreiseigenen Deponie in Ahaus-Alstätte wurde Ende 2000, auf der Kreisdeponie in

Borken-Hoxfeld Mitte 2005 die Abfallablagerung eingestellt. Beide Deponien befinden sich

derzeit in der Stilllegungsphase.

Die Deponie Bocholt-Lankern wurde bis Ende 2002 von der Stadt Bocholt betrieben und be-

findet sich seitdem in der Stilllegungsphase.

2.4 Öffentlichkeitsarbeit / Abfallberatung

Nach dem nordrhein-westfälischen Landes-Abfallgesetz sind die Kreise und kreisfreien Städ-

te zur "ortsnahen Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung und Verwer-

tung von Abfällen verpflichtet" (§ 3 LAbfG NRW).

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AWK Kreis Borken 12 EGW

Grundlage der Beratungstätigkeit im Kreis Borken ist eine Konzeption aus dem Jahre 2000,

die auf einem gemeinsamen Rahmenkonzept des Kreises Borken und der Städte / Gemein-

den basiert.

Im Kreis Borken wird die Abfallberatung von den Städten und Gemeinden sowie der EGW

durchgeführt. Die Abfallberatung erstreckt sich im Wesentlichen auf:

• EGW als außerschulischer Lernort für Schulklassen

• Beratung der Einwohner / -innen und Gewerbetreibenden,

• Beratung weiterer Multiplikatoren wie Organisationen, Vereine, Lehrer / -innen,

Erzieher / -innen und

• Öffentlichkeitsarbeit

Durch Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Umwelterziehung wird ein wesentlicher Bei-

trag zur mengenrelevanten Reduzierung von Abfällen geleistet. Darüber hinaus wird durch

eine systematische Bewusstseinsbildung der Fokus auf den qualifizierten Umgang mit Abfäl-

len im Allgemeinen aber auch mit umweltbelastenden Abfallstoffen gelenkt. Dies führt zu

einer Entfrachtung der getrennt gesammelten Abfallfraktionen (insbesondere Restabfall und

Bioabfall) von problembehafteten Produkten (schadstoffrelevante Abfallreduzierung). Hierzu

gehören insbesondere Medikamente, Batterien, Energiesparlampen und kleine Elektrogeräte

sowie Farben und Lacke, die dann über das Schadstoffmobil der EGW und einige Wertstoff-

höfe einer ordnungsgemäßen und fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.

Nicht zuletzt durch die Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit wird gewährleistet, dass die

Einwohner und Gewerbetreibenden im Kreis Borken von der Sinnhaftigkeit und Wirtschaft-

lichkeit effektiver Abfalltrennung überzeugt werden. Diese Bewusstseinsbildung ist Voraus-

setzung für eine möglichst saubere Trennung von Restabfall und Bioabfall, und damit von

großer Bedeutung für einen wirtschaftlichen Betrieb der von der EGW für die Bioabfall- und

Restabfallbehandlung betriebenen Anlagen.

Durch Führungen über den Anlagenstandort Gescher-Estern / Nordvelen, verbunden mit

einer vertiefenden und weitergehenden Information und Abfallberatung, werden insbesonde-

re Schulklassen sowie weitere Besuchergruppen an die Möglichkeiten der Abfallvermeidung

und –verwertung herangeführt. In den Anlagen selbst erhalten die Besucher / -innen einen

konkreten Überblick über die Funktionsweisen der Entsorgungsanlagen und die Verwer-

tungswege der aussortierten Abfallfraktionen.

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AWK Kreis Borken 13 EGW

Die Beratung der Einwohner/-innen und Gewerbetreibenden sowie die Öffentlichkeitsarbeit

erfolgen von der EGW und den Städten und Gemeinden zudem durch die Bereitstellung von

Informationsbroschüren und Presseveröffentlichungen.

Auf der Internetseite der EGW (www.egw.de) werden außerdem zahlreiche Informationen für

Privatpersonen, Gewerbetreibende und die Presse angeboten. So werden die verschiedenen

Entsorgungswege in einer Rubrik „Entsorgung von A bis Z“ sowie die Anlagen und Standorte

der EGW vorgestellt. Darüber hinaus werden dort aktuelle Informationen zum Thema Ab-

fallentsorgung, Kreislaufwirtschaft und Energie- und Ressourceneffizienz sowie die jeweils

geltenden Gebühren- und Entgeltsätze einschließlich ihrer Rechtsgrundlagen veröffentlicht.

Zahlreiche Broschüren, aber auch Aufkleber, Stundenpläne und weitere Ausrüstungen für

Schul- und Kindergartenkinder stehen zum Download und Bestellen bereit. Ein besonderer

SMS- oder E-Mail-Service erinnert auf Wunsch an bestimmte Sammeltermine des Schad-

stoffmobiles im Kreisgebiet.

Auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden werden Informationen zu den Entsor-

gungsangeboten vor Ort bereitgestellt.

In regelmäßigen Abständen werden im Rahmen einer Arbeitsgruppe, die aus den Abfallbera-

tern bzw. Ansprechpartnern der Städte und Gemeinden und der EGW besteht, die aktuellen

abfallwirtschaftlichen Maßnahmen des Kreises Borken sowie die Umsetzung in den Städten

und Gemeinden abgestimmt. Die Arbeitsgruppe dient auch dem Informations- und Erfah-

rungsaustausch und bietet den Abfallberater/innen die Möglichkeit, sich über aktuelle Ent-

wicklungen in der Abfallwirtschaft, z. B. abfallrechtliche Vorgaben, Rechtsprechungen etc.,

zu informieren.

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AWK Kreis Borken 14 EGW

3 Rechtliche Grundlagen und Planungsvorgaben

3.1 EU-Recht

Die Entwicklung der Abfallwirtschaft in Deutschland wird maßgeblich durch das EU-Recht

bestimmt.

Hier sind als Beispiele zu nennen:

• EU-Abfallrahmenrichtlinie

• Deponieverordnung

• Verbrennungsrichtlinie

• WEEE (Richtlinie für Rücknahme von Elektronikaltgeräten)

• Europäischer Abfallkatalog

Insbesondere die Richtlinie 2008/98/EG vom 19.11.2008 über Abfälle (EU-Abfallrahmen-

richtlinie) bildet die Rahmengesetzgebung für die Abfallgesetzgebung der EU-Mitglieds-

staaten. Sie ist am 12.12.2008 in Kraft getreten. Sie wurde durch die Novelle des KrWG

(vgl. 3.2) zum 01.06.2012 in nationales Recht umgesetzt.

Ziel der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist es, schädliche Auswirkungen bei der Erzeugung und

Bewirtschaftung von Abfällen zu vermeiden oder zu verringern, die Gesamtauswirkungen der

Ressourcennutzung zu reduzieren und die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern.

In der EU-Abfallrahmenrichtlinie wird eine neue fünfstufige Hierarchie für den Umgang mit

Abfällen festgelegt, die den Anteil der Vermeidung und Wiederverwertung bzw. des Recyclings

deutlich erhöhen soll. Diese Hierarchie ist für die künftige Fortentwicklung der Abfallwirt-

schaft im Kreis Borken handlungsleitend.

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Abb. 2: Rechtsgrundlagen (Auswahl)

Abb. 3: Vergleich der Abfallhierarchie bis 2012 (links) und Neuregelung ab 01.06.2012

(Quelle: VKU)

mit Umsetzung des KrWG ab 01.06.2012

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3.2 Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), Landesabfallgesetzes und weiterer abfallrechtlicher Vorgaben

Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Abfallentsorgung sind das novellierte KrWG

und das Landesabfallgesetz NRW (LAbfG NRW).

Nach § 20 (1) KrWG haben „die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die in ihrem Gebiet

angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseiti-

gung aus anderen Herkunftsbereichen .... zu verwerten oder .... zu beseitigen. Sie können

sich zur Durchführung der Entsorgungspflicht Dritter bedienen bzw. Entsorgungspflichten auf

Dritte übertragen.“

Die Städte und Gemeinden haben gemäß § 5 Abs. 6 LAbfG NRW als öffentlich-rechtliche

Entsorgungsträger die in ihrem Gebiet anfallenden und ihr zu überlassenen Abfälle nach den

satzungsrechtlichen Bestimmungen des Kreises einzusammeln und zu den vom Kreis Bor-

ken bzw. in dessen Auftrag betriebenen Abfallentsorgungsanlagen zu befördern. Die Städte

und Gemeinden können diese Aufgabe selbst durchführen, qualifizierte Dritte mit der Aufga-

bendurchführung beauftragen oder über eine interkommunale Kooperation die Aufgabe de-

legieren. Dies betrifft sowohl die Vorhaltung der Behältersysteme als auch die Abfuhrlogistik

der Behältersysteme.

3.2.1 Novelle des KrWG

Mit dem KrWG wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das

bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert. Das KrWG ist zum 01.06.2012 in

Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klima-

schutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfall-

vermeidung und des Recyclings von Abfällen. Gleichzeitig soll durch die Übernahme EU-

rechtlicher Begriffe und Definitionen sowie die Präzisierung zentraler Regelungen die prakti-

kable und rechtssichere Anwendung des Gesetzes erleichtert werden.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind:

• Neue EU-rechtlich harmonisierte Begriffsbestimmungen (insbesondere Abfallbegriff,

Nebenprodukte, Ende der Abfalleigenschaft, Verwertung, Beseitigung)

• Einführung der fünfstufigen Abfallhierarchie

• Schaffung einer Rechtsgrundlage für Abfallvermeidungsprogramme

• Einführung von Recycling und Verwertungsquoten für Siedlungsabfälle (65 %)

sowie für Bau- und Abbruchabfälle (70 %) ab 2020

• Flächendeckende Getrenntsammlung von Bioabfällen ab 2015

• Absicherung der „dualen Entsorgungsverantwortung“ von privater und öffentlich-

rechtlicher Entsorgung, insbesondere explizite Neuregelung der gewerblichen Sammlung

• Bürokratieabbau und effizientere Überwachung

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Kern des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie. Diese Hie-

rarchie legt die grundsätzliche Rangfolge aus Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recyc-

ling und sonstiger Verwertung – u.a. energetische Verwertung von Abfällen - und schließlich

der Abfallbeseitigung fest. Vorrang hat die jeweils beste Option aus Sicht des Umweltschut-

zes. Dabei sind neben den ökologischen Auswirkungen auch technische, wirtschaftliche und

soziale Folgen zu berücksichtigen. Die Kreislaufwirtschaft wird somit konsequent auf die Ab-

fallvermeidung und das Recycling ausgerichtet, ohne etablierte ökologisch hochwertige Ent-

sorgungsverfahren zu gefährden. Die Festlegung des Vorrangs einer Verwertungsart soll in

erster Linie durch abfallspezifische Rechtsverordnungen erfolgen. Hierdurch kann für einzel-

ne Abfallarten die jeweils beste Verwertungsoption vorgegeben werden. Die bestehenden

Verordnungen werden daher angepasst. In § 8 Abs. 3 KrWG ist festgelegt, dass die energe-

tische Verwertung einer stofflichen Verwertung gleichrangig ist, wenn der Heizwert des ein-

zelnen Abfalls ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens 11.000 kJ/kg beträgt.

Eine energetische Verwertung kann jedoch auch unterhalb des Heizwertes erfolgen, wenn

sie im konkreten Fall den Schutz von Mensch und Umwelt im Vergleich zu anderen Optionen

am besten gewährleistet. Andererseits kann auch trotz Vorliegens des Heizwertes ein Re-

cycling oder eine Wiederverwendung gefordert werden, wenn dies eine bessere Verwer-

tungsoption ist. Die Bundesregierung überprüft auf der Grundlage der abfallwirtschaftlichen

Entwicklung bis zum 31.12.2016, ob und inwieweit der Heizwert zur effizienten und rechtssi-

cheren Umsetzung der Abfallhierarchie noch erforderlich ist.

Wertstofferfassung und -verwertung

Das Gesetz schafft in § 10 Abs. 1 Nr. 3 KrWG die verordnungsrechtliche Grundlage für die

Einführung einer „Wertstofftonne“ oder eine einheitliche Wertstofferfassung in vergleichbarer

Qualität. Auf Grundlage dieser Ermächtigung können Anforderungen an die gemeinsame

Erfassung und Logistik von Abfällen und rücknahmepflichtigen Erzeugnissen bestimmt wer-

den, soweit diese gleichartig sind oder den gleichen Verwertungsweg haben. Im Ergebnis

wird damit die Möglichkeit geschaffen, Verpackungen und sonstige Abfälle aus den gleichen

Materialien wie Verpackungen (z.B. Kunststoffe / Metalle) gemeinsam zu erfassen. Die kon-

kreten Regelungen durch eine Wertstoffverordnung beziehungsweise ein Wertstoffgesetz

stehen noch aus und sind auch vorläufig nicht zu erwarten. Der Kreis Borken hat dennoch

das Thema aufgegriffen und gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine Konzeption

zur Wertstofferfassung und -verwertung im Kreis Borken erarbeitet. Diese Konzeption ist Teil

des Abfallwirtschaftskonzeptes und in Ziffer 5.3 ff. erläutert.

Entsorgungszuständigkeiten und Überlassungspflichten

Während einerseits die gewerblichen Erzeuger und Besitzer von Abfällen nach dem Verur-

sacherprinzip grundsätzlich selbst für die Entsorgung von Abfällen zur Verwertung verant-

wortlich sind, tragen die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach dem

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AWK Kreis Borken 18 EGW

Prinzip der Daseinsvorsorge die Verantwortung für die Entsorgung der Abfälle aus privaten

Haushalten und von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Diese Auf-

gabenteilung hat sich bewährt und wird im Kreislaufwirtschaftsgesetz fortgeführt.

Abb. 4: Überlassungspflichten

Die Möglichkeit für private Haushalte zur Eigenverwertung auf dem eigenen Grundstück wird

klarer formuliert (§ 17 Abs. 1 KrWG). Eine solche Eigenverwertung ist demnach zugelassen,

soweit die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen zu einer Verwertung auf dem von ihnen im

Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken in der Lage sind.

Die Regelungen zur gewerblichen Sammlung dürfen die Funktionsfähigkeit der öffentlich-

rechtlichen Entsorgungsträger nicht gefährden und auch deren Planungssicherheit und Or-

ganisationsverantwortung nicht wesentlich beeinträchtigen. Besonderer Schutz gilt dabei

hochwertigen kommunalen Erfassungssystemen, der Gebührenstabilität sowie einen trans-

parenten Ausschreibungswettbewerb. Die ordnungsgemäße Tätigkeit von gewerblichen

Sammlern wird durch ein neues Anzeigeverfahren (§ 18 KrWG) gewährleistet.

Gemäß § 30 KrWG stellen die Länder für ihr Gebiet Abfallwirtschaftspläne (AWP) auf, in de-

nen überörtliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

Die Vorgaben des KrWG werden durch das LAbfG NRW weiter konkretisiert.

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AWK Kreis Borken 19 EGW

3.2.2 Deponieverordnung

Am 16.7.2009 trat die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts (DepV) in Kraft. Mit

der Verordnung werden die Anforderungen der Deponieverordnung, der Abfallablagerungs-

verordnung sowie der Deponieverwertungsverordnung in einem Regelwerk zusammenge-

führt. Die Regelungen der Abfallablagerungsverordnung wurden dabei inhaltsgleich über-

nommen.

Zum Zeitpunkt des Neuerlasses wurden die Abfallablagerungsverordnung sowie die Depo-

nieverwertungsverordnung aufgehoben. Gleiches gilt für die TA Siedlungsabfall, die TA Ab-

fall sowie die allgemeine Abfallverwaltungsvorschrift über Anforderungen zum Schutz des

Grundwassers bei der Lagerung und Ablagerung von Abfällen.

Als wichtigster Punkt sind die Regelungen bezüglich der Ablagerung der nicht mehr zu ver-

wertenden Abfälle anzusehen. Zur Sicherstellung einer emissions- und nachsorgearmen

Ablagerung wurden Beschränkungen für die organischen Anteile anhand der Grenzwerte für

den Glühverlust bzw. den gesamt-organischen Kohlenstoffgehalt (TOC) ausgewiesen und

deren Umsetzung mit bestimmten zeitlichen Vorgaben verbunden.

3.2.3 Bioabfallverordnung

Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) regelt die Anforderungen an eine qualifizierte Behandlung

und Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch

genutzten Böden.

3.2.4 Klärschlammverordnung

Ziel der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ist es, die Nährstofffrachten aus Klärschlamm im

Sinne guter fachlicher Praxis zu kontrollieren und den Eintrag von anorganischen und orga-

nischen Schadstoffen auf ein pflanzenbaulich und umwelttoxikologisch unbedenkliches Maß

zu beschränken.

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AWK Kreis Borken 20 EGW

3.3 Abfallwirtschaftspläne

Nach § 30 KrWG stellen die Länder für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne (AWP) nach

überörtlichen Gesichtspunkten auf. Diese Aufgabe ist durch § 17 LAbfG NRW den oberen

Abfallwirtschaftsbehörden übertragen. Der Abfallwirtschaftsplan wird von der obersten Ab-

fallwirtschaftsbehörde im Benehmen mit den fachlich betroffenen Ausschüssen des Landta-

ges und im Einvernehmen mit den beteiligten Landesministerien aufgestellt und bekannt

gegeben. Der AWP konkretisiert die im LAbfG NRW und KrWG genannten Anforderungen

bezüglich der Entsorgung auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen

Entsorgungsträger und setzt Rahmenbedingungen für die abfallwirtschaftlichen Planungen.

Mit ihrer Bekanntgabe werden die Abfallwirtschaftspläne Richtlinien für alle behördlichen

Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen, die für die Abfallentsorgung Bedeutung ha-

ben. Die Abfallwirtschaftskonzepte konkretisieren als Planungsinstrumente auf der Ebene

des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers die im Abfallwirtschaftsplan vorgegebenen

Ziele.

Die Abfallwirtschaftsplanung stellt nach § 30 KrWG folgende Punkte dar:

1. Die Ziele der Abfallvermeidung, der Abfallverwertung, insbesondere der Vorbereitung

zur Wiederverwendung und des Recyclings sowie der Abfallbeseitigung.

2. Die bestehende Situation der Abfallbewirtschaftung.

3. Die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung und Abfall-

beseitigung einschließlich einer Bewertung ihrer Eignung zur Zielerreichung sowie

4. die Abfallentsorgungsanlagen, die zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen sowie der

Verwertung von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen einschließlich solcher, die

dabei auch in anderen Herkunftsbereichen gesammelt werden, im Inland erforderlich sind.

Der Abfallwirtschaftsplan weist

1. Die zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen und

2. geeignete Flächen für Deponien, für Abfallentsorgungsanlagen sowie für sonstige

Abfallbeseitigungsanlagen aus.

Die Pläne können ferner bestimmen, welcher Entsorgungsträger vorgesehen ist und welcher

Abfallentsorgungsanlage sich die Beseitigungspflichtigen zu bedienen haben. Bei der Dar-

stellung des Bedarfs sind zukünftige, innerhalb eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren

zu erwartende Entwicklungen zu berücksichtigen. Soweit dies zur Darstellung des Bedarfs

erforderlich ist, sind Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auszuwerten. Die Länder

regeln das Verfahren zur Aufstellung der Pläne und zu deren Verbindlich Erklärung.

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AWK Kreis Borken 21 EGW

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zuletzt am 31. März 2010 einen Abfallwirtschaftsplan

veröffentlicht. Dieser Abfallwirtschaftsplan ersetzte die bisherigen regionalen Abfallwirt-

schaftspläne der Bezirksregierungen und sollte die Richtlinie für alle behördlichen Entschei-

dungen, Maßnahmen und Planungen vorgeben. Für den Kreis Borken sind dabei folgende

Aussagen relevant und lassen entsprechenden Handlungsbedarf ableiten:

„Mit dem Abfallwirtschaftsplan wird vorrangig das Ziel verfolgt, die Entsorgung der in Nord-

rhein-Westfalen anfallenden behandlungsbedürftigen Siedlungsabfälle in Hausmüllverbren-

nungsanlagen und mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen im Land selbst zu

erreichen. Dadurch sollen die Funktionsfähigkeit der überwiegend in kommunaler Hand be-

findlichen Entsorgungsinfrastruktur und die Entsorgungssicherheit für behandlungsbedürftige

Siedlungsabfälle langfristig gesichert werden.

Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, sind im Lande selbst (Grundsatz der

Autarkie) und möglichst in der Nähe des Entstehungsortes (Grundsatz der Nähe) zu beseiti-

gen. (…) Durch Minimierung bzw. Optimierung von Transporten und eine möglichst effiziente

Nutzung von Abfällen als Rohstoff- und Energiequelle soll auch für die Zukunft sichergestellt

werden, dass die Siedlungsabfallwirtschaft ihren Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz

in Nordrhein-Westfalen leistet.

Von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ist der Ressourcen- und Klimaschutz bei der

Aufstellung bzw. Fortschreibung kommunaler Abfallwirtschaftskonzepte zu berücksichtigen.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung strebt eine ökologische Neuorientierung der

Abfallwirtschaft an. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass ein neuer Abfallwirtschaftsplan er-

stellt wird. Dieser soll den derzeitigen Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle,

vom 31. März 2010 ersetzen.

Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan sollen insbesondere folgende abfallwirtschaftliche Ziel-

vorstellungen verfolgt werden:

• Umsetzung der EG-Abfallrahmenrichtlinie,

• Abfallvermeidung und Wiederverwertung

• Stärkung einer konsequenten Kreislaufwirtschaft,

• „regionale Entsorgungsautarkie“ sowie

• verbindliche Zuweisung des Abfalls zu bestimmten Entsorgungsanlagen.

Die Erarbeitung des neuen Abfallwirtschaftsplans soll im Jahr 2012 erfolgen. Dabei sollen

insbesondere die Anregungen und Bedenken aufgegriffen werden, die im Rahmen der Auf-

stellung des derzeit geltenden Abfallwirtschaftsplans vorgetragen wurden. Das Beteiligungs-

verfahren und die Bekanntmachung sind für das Jahr 2013 vorgesehen.

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AWK Kreis Borken 22 EGW

Folgende Aspekte sollen berücksichtigt werden:

• Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht

• Abfallvermeidung

• Ressourcen- und Klimaschutz

• Recyclingquoten für Haushaltsabfälle

• Intensivierung bzw. Optimierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und

Grünabfällen

• Auswirkungen des demographischen Wandels

• Entwicklung der Behandlungskapazitäten für Restabfälle

• Entsorgungs-, Behandlungspreise, Abfallgebühren

Ziel der Siedlungsabfallwirtschaft ist auch die Vermeidung von Abfällen. Dies geschieht in

erster Linie durch die Entwicklung langlebiger und reparaturfreundlicher Produkte, eine ab-

fallarme Produktion und Produktgestaltung sowie ein auf den Erwerb abfall- und schadstoff-

armer Produkte gerichtetes Konsumverhalten.

3.4 Abfallsatzungen und von der Entsorgungspflicht ausgeschlossene Ab-fälle

Die aktuelle Abfallentsorgungssatzung des Kreises Borken ist zum 06.03.2008 in Kraft getre-

ten. Neben den Aufgaben des Kreises Borken bzw. der EGW im Bereich der Abfallentsor-

gung sind die verschiedenen Entsorgungsanlagen des Kreises Borken sowie der von ihm

beauftragte Dritte aufgeführt. Darüber hinaus werden in einem Annahmekatalog Aussagen

über die Zuordnung der aufgeführten Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen getrof-

fen. Soweit Abfälle in diesem Katalog nicht aufgeführt sind, sind sie gemäß § 4 der Satzung

von der Annahme ausgeschlossen. In einer Abfallgebührensatzung werden die jeweils gel-

tenden Gebührensätze, unterteilt nach Rest-, Bio- und Grün-/Gartenabfall sowie Altpapier,

geregelt.

Die jeweils geltenden Entsorgungsentgelte für Abfälle, die nicht in der Abfallgebührensat-

zung geregelt sind, werden in einer separaten Entgeltregelung der EGW festgesetzt.

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AWK Kreis Borken 23 EGW

3.5 Entsorgungsverträge / Interkommunale Kooperationen

Die Zusammenarbeit zwischen Entsorgungsunternehmen und vor allem Interkommunale

Kooperationen stellen inzwischen einen wesentlichen Baustein der kommunalen Abfallwirt-

schaft im Kreis Borken dar. Insbesondere vor dem Hintergrund des Wandels der Abfallwirt-

schaft zu einer Ressourcenwirtschaft ergeben sich Chancen für den Kreis Borken. Bereits

bestehende Kooperationen sollen optimiert und an die dynamischen Marktentwicklungen

angepasst werden.

Der Kreis Borken kooperiert in der Abfallwirtschaft mit dem Kreis Warendorf, der Stadt Müns-

ter, der Stadt Gelsenkirchen und seit dem 01.01.2012 auch mit der Stadt Dortmund. Zur Ab-

sicherung der Entsorgungssicherheit hat die EGW weitere Entsorgungsverträge (u.a. mit der

Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR)) geschlossen.

Interkommunale Kooperation zwischen dem Kreis Borken und dem Kreis Warendorf

2003 haben die Kreise Borken und Warendorf eine Kooperation über die Ablagerung von

vorbehandelten Abfällen aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage Ge-

scher (MBA) ab dem 01.06.2005 auf der Zentraldeponie Ennigerloh des Kreises Warendorf

vereinbart. Dabei wurde die Teilentsorgungspflicht des Kreises Borken zur Ablagerung von

Abfällen auf den Kreis Warendorf im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum

01.06.2005 übertragen. Die Vereinbarung ist befristet bis zur Verfüllung der Zentraldeponie

Ennigerloh. Der Kreis Borken bzw. die EGW liefert unter Beachtung der Ablagerungskriterien

der Deponieverordnung das in der MBA Gescher hergestellte MBA-Deponat zur Zentralde-

ponie Ennigerloh.

Interkommunale Kooperation zwischen dem Kreis Borken und der Stadt Gelsenkirchen

Die Kooperation mit der Stadt Gelsenkirchen umfasst insbesondere die Entsorgung sämtli-

cher der Stadt Gelsenkirchen überlassenen Grün- und Gartenabfälle durch den Kreis Borken

bzw. die EGW. Die Übertragung ist am 03.01.2004 in Kraft getreten.

Interkommunale Kooperation zwischen dem Kreis Borken und der Stadt Dortmund

Um die Auslastung der gegenseitig vorgehaltenen Behandlungskapazitäten der Entsorgung

Dortmund GmbH (EDG) und der EGW abzusichern, erfolgt im Rahmen der Interkommunalen

Kooperation mit der Stadt Dortmund die Entsorgung von ca. 20.000 Mg/a Bioabfällen durch

den Kreis Borken bzw. die EGW. Im Gegenzug liefert die EGW ca. 15.000 Mg/a Restabfälle

in die vorgehaltenen Behandlungskapazitäten der EDG.

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AWK Kreis Borken 24 EGW

Interkommunale Kooperation zwischen dem Kreis Borken und der Stadt Münster

Mit den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt Münster besteht eine öffentlich-rechtliche

Vereinbarung über die Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes.

Kooperation zwischen der EGW mit der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR)

Die vom Kreis Borken beauftragte EGW hat einen Vertrag mit der Abfallentsorgungs-

Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR) zur Entsorgung von satzungspflichtigen Restabfällen aus

dem Kreis Borken im RZR Herten in einer Menge von 30.000 Mg/a und einer Laufzeit bis

zum 31.12.2024 abgeschlossen. Im Gegenzug liefert die AGR 15.000 Mg/a Bioabfälle bei

einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2017.

Weitere Kooperationen

Weitere Interkommunale Kooperationen mit Städten und Gemeinden aus dem Kreis Borken

bestehen bei der Entsorgung von kommunalen Klärschlämmen und beim Betrieb von Wert-

stoffhöfen zur haushaltsnahen Erfassung von verwertbaren Abfallfraktionen und der Entsor-

gung von (sperrigen) Restabfällen.

Daneben hat die EGW mit verschiedenen privaten Entsorgungsunternehmen Verträge über

die Fremdentsorgung der nicht in eigenen Anlagen behandelbaren Abfälle sowie zur Auslas-

tung der eigenen Entsorgungsanlagen geschlossen.

Mit Vertrag vom 21.09.2004 und auf unbestimmte Zeit hat die EGW zur Gewährleistung der

Entsorgungssicherheit mit verschiedenen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifi-

scher Abfallbehandlung (ASA) e.V. eine Rahmenvereinbarung über einen Ausfallverbund bei

vorübergehenden Kapazitätsbeschränkungen geschlossen.

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AWK Kreis Borken 25 EGW

4 Bisherige und zukünftige Mengenentwicklungen

4.1 Abfallaufkommen im Kreis Borken (Status quo – 2011)

Im Kreis Borken werden seit vielen Jahren u.a. die Fraktionen Altpapier, Altglas LVP, Bio-

und Grünabfälle flächendeckend getrennt erfasst und einer Verwertung zugeführt. Lange Zeit

waren hier stetig steigende Mengen zu verzeichnen. In den letzten Jahren sind die erfassten

Mengen weitestgehend stabil geblieben. Trotz dieser positiven Entwicklung im Kreis Borken

verbleiben immer noch Restmengen, die einer Beseitigung zuzuführen sind. Somit ist der

Kreis Borken bestrebt, sowohl für die verwertbaren Abfälle als auch für die zu beseitigenden

Abfälle ausreichend dimensionierte Kapazitäten bereitzustellen.

Das Abfallaufkommen aus dem Herkunftsbereich privater Haushalte wird zum einen durch

die Umsetzung konkreter abfallwirtschaftlicher Maßnahmen sowie der Veränderungen der

abfallrechtlichen Rahmenbedingungen aber auch maßgeblich durch konjunkturelle und de-

mographische Einflüsse mitbestimmt.

Die Entwicklung der Einwohnerzahlen im Kreis Borken unterliegt, im Betrachtungszeitraum

von 2007 bis 2011, nur sehr geringen Schwankungen und ist damit als stabil zu beschreiben.

Die Einwohnerzahlen dienen als Grundlage zur Ermittlung der einwohnerspezifischen Ab-

fallmengen im Kreis Borken.

Tab. 4: Entwicklung der Einwohnerzahlen im Kreis Borken Entwicklung der Einwohnerzahlen im Kreis Borken

2007 2008 2009 2010 2011

Einwohner 370.196 370.323 369.666 369.633 369.107

Differenz 127 -657 -33 -526

Anteil (%) 0,03% -0,18% -0,01% -0,14%

(Quelle: IT NRW, Basis jeweils 31.12. des Jahres)

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AWK Kreis Borken 26 EGW

4.1.1 Kommunal erfasster Restmüll aus Privathaushalten und hausmüll-ähnliche Abfälle aus Gewerbebetrieben

Bei den kommunal erfassten Restabfällen sind über den Zeitraum von 2007 – 2011 nur

geringe Schwankungen zu verzeichnen. Sie sind damit weitgehend konstant.

Abb. 5: Entwicklung kommunal erfasster Restabfallmengen

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AWK Kreis Borken 27 EGW

4.1.2 Sperrmüll

Zwischen 2007 und 2008 ist bei der Sperrmüllmenge ein Rückgang von ca. 600 Mg zu ver-

zeichnen Der Mengenrückgang lässt sich darauf zurückführen, dass in vielen Städten und

Gemeinden des Kreises Borken die Separierung von Altholz aus dem Sperrmüll über die

getrennte Sperrmüllsammlung weiter intensiviert worden ist. In den folgenden Jahren pendelt

sich die erfasste Altholzmenge bei 18 – 19 kg/(E*a) ein.

Abb. 6: Entwicklung Sperrmüllmengen

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AWK Kreis Borken 28 EGW

Insgesamt liegt der Kreis Borken in 2011 bei einer Gesamtmenge an Haus- und Sperrmüll

von 145 kg/E*a. Es wird deutlich, dass im Kreis Borken durch die umgesetzten Maßnahmen

zu einer separaten Erfassung von verwertbaren Abfallfraktionen der Anteil der zu beseitigen-

den Siedlungsabfälle bereits heute ein relativ niedriges Niveau erreicht hat.

Abb. 7: Entwicklung Rest- und Sperrmüllmengen

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AWK Kreis Borken 29 EGW

4.1.3 Bioabfall

Im gesamten Kreis Borken ist die Biotonne flächendeckend in allen kreisangehörigen Städ-

ten und Gemeinden zur separaten Erfassung der Bioabfälle eingeführt. Das Leerungsinter-

vall ist in der Regel 14-tägig. Das vergleichsweise hohe bereitgestellte Behältervolumen und

die ländliche Siedlungsstruktur führen zu einem konstant hohen Niveau der Bioabfallmengen

mit guter verwertbarer Qualität. In 2011 konnte mit dieser gut ausgebauten Infrastruktur im

Kreis Borken 46.097 Mg Bioabfall erfasst werden. Das entspricht einem Pro-Kopf-

Aufkommen von 125 kg/(E*a).

Abb. 8: Entwicklung Bioabfallmengen

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AWK Kreis Borken 30 EGW

4.1.4 Grünabfall

Ebenfalls bietet der Kreis Borken seinen Bürgerinnen und Bürgern ein gut ausgebautes

flächendeckendes und haushaltsnahes Netz an dezentralen Wertstoffhöfen, an denen

ganzjährig Grünabfälle abgegeben werden können. Ergänzt wird dieses nutzerfreundli-

ches Netz an Sammelstellen durch regelmäßig von den Städten und Gemeinden durch-

geführte Grünsammelaktionen in den vegetationsstarken Jahreszeiten (Frühjahr und

Herbst). In dieser Kombination konnten in 2011 insgesamt 32.160 Mg (87 kg/(E*a))

Grünabfälle eingesammelt werden.

Dies führt zu einem spezifischen Bio- und Grünabfallaufkommen von 212 kg/(E*a) in 2011.

Abb. 9: Entwicklung Grünabfallmengen

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AWK Kreis Borken 31 EGW

Abb. 10: Entwicklung Bio- und Grünabfallmengen

Die Gesamtmenge der getrennt erfassten Bio- und Grünabfälle überschreitet im Kreis Bor-

ken mit einem Mittelwert von 215 kg/(E*a) den Prognosewert für 2016 aus dem AWP für den

ländlichen Raum (Einwohnerdichte < 500 E/km2) von 137 kg/E*a deutlich.

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AWK Kreis Borken 32 EGW

4.1.5 Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)

Im Kreis Borken haben mit Ausnahme der Stadt Gronau alle Städte und Gemeinden eine

kommunale Altpapiersammlung eingeführt. Im Jahr 2011 wurden im Kreis Borken 23.048 Mg

Altpapier getrennt erfasst. Dies entspricht einer einwohnerspezifischen Menge von 62 kg/(E*a).

Enthalten sind ca. 25 % Verpackungsanteil für das Duale System Deutschland (DSD) und

ca. 75 % Druckerzeugnisse und sonstige Papiere. Während 2007 noch Sammelmengen von

67 kg/(E*a) erzielt werden konnten, zeichnete sich bereits 2008 ein Trend zu leicht rückläufi-

gen Mengen ab. Dieser Mengenrückgang lässt sich auf zunehmende gewerbliche und carita-

tive Sammlungsaktivitäten im Kreis Borken zurückführen. Die dort erzielten Mengen werden

in der Siedlungsabfallbilanz des Kreises Borken nicht berücksichtigt.

Abb. 11: Entwicklung Papiermengen1

1 einschl. DSD-Anteil und gemeldeter Daten aus Gronau

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AWK Kreis Borken 33 EGW

4.1.6 Glas

Die Erfassung im Bringsystem erfolgt über ein flächendeckendes Depotcontainersystem,

sowie die zwölf von der EGW betriebenen dezentralen Wertstoffhöfe.

Nach stetig ansteigenden Glasmengen in den 90iger Jahren mit 32 kg/(E*a) in 1999 sind seit

2000 rückläufige Sammelquoten zu verzeichnen, die sich ab 2005 auf eine einwohnerspezi-

fische Menge zwischen 23 kg/(E*a) und 24 kg/(E*a) eingependelt haben. In 2011 lag die er-

fasste Menge Glas bei 23 kg/(E*a).

Zurückzuführen ist diese Entwicklung zum einen auf die Nutzung von Mehrweggebinden

aber auch auf den verstärkten Einsatz von PET und Tetrapacks in allen Getränkebereichen.

Abb. 12: Mengenentwicklung Altglas

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AWK Kreis Borken 34 EGW

4.1.7 LVP

Die Fraktion der Leichtverpackungen setzt sich insbesondere aus den Verpackungskom-

ponenten aus Nichteisen- und Eisenmetallen (NE und Fe-Metall), Kunststoffen und Ver-

bundmaterialien zusammen. Während bei der erfassten Gesamtmenge die Quoten in den

Jahren 2007 und 2011 zwischen 29 kg/(E*a) und 33 kg/(E*a) liegen, pendeln sich die Quo-

ten der verwerteten Menge bei 17 kg/(E*a) bis 18 kg/(E*a) ein. In 2011 wurden 18 kg/(E*a)

LVP verwertet.

Abb. 13: Mengenentwicklung Leichtfraktion (Angaben ARGE DSD Kreis Borken)

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AWK Kreis Borken 35 EGW

4.1.8 Trockene Wertstoffe

Die Menge der getrennt erfassten Wertstoffe Papier/Pappe, Glas und Leichtverpackungen

liegt im Betrachtungszeitraum 2007 - 2011 zwischen 119 und 121 kg/(E*a). In 2011 lag der

Wert bei 118 kg/(E*a).

Abb. 14: Entwicklung trockene Wertstoffe

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AWK Kreis Borken 36 EGW

4.1.9 Sonstige Wertstoffe

Neben den Wertstoffen Papier/Pappe, Glas und LVP fallen im Kreis Borken ca. 10.000 Mg/a

sonstige Wertstoffe an. Diese sind unter anderem Altholz, E-Schrott, Metall und Textilien,

wobei Altholz mit 8.208 Mg in 2011 den größten Anteil hat.

Somit kommt der Kreis Borken auf ein Pro-Kopf-Aufkommen an Wertstoffen von 147 kg/(E*a).

Abb. 15: Entwicklung Wertstoffe

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AWK Kreis Borken 37 EGW

Die Getrennterfassung von Altholz in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgt

im Rahmen der getrennten Sperrmüllsammlung und über die von der EGW vorgehaltenen

zwölf dezentralen Wertstoffhöfe im Kreisgebiet. Durch den konsequenten Ausbau dieser

Erfassungssysteme konnten die erfassten Mengen von 2007 bis 2011 kontinuierlich gestei-

gert werden und erreichten in 2011 einen einwohnerspezifischen Wert von 22 kg/(E*a).

Abb. 16: Entwicklung Altholz

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AWK Kreis Borken 38 EGW

4.1.10 E-Schrott

Beginnend zum März 2006 wurden vor dem Hintergrund des Elektro- und Elektronikaltgerä-

tegesetz (ElektroG) die operativen Prozesse zur Erfassung, Behandlung und Entsorgung des

Elektroschrottaufkommens neu konzipiert.

Als Rücknahme- und Übergabestellen für E-Schrott aus den privaten Haushalten fungieren

dabei die von der EGW vorgehaltenen zwölf dezentralen Wertstoffhöfe im Kreis Borken sowie

das E-Schrott-Mobil, das parallel zur Sammeltour des Schadstoffmobiles zum Einsatz kommt

und E-Schrott der Bürger und Bürgerinnen in haushaltsüblichen Mengen entgegennimmt.

Abb. 17: Entwicklung E-Schrott

Das Aufkommen an E-Schrott zeigt über die Jahre 2007 – 2011 einen stetigen Mengen-

anstieg. In 2011 liegt der Kreis Borken mit ca. 5 kg/(E*a) bereits über der einwohnerspezi-

fischen Zielgröße des ElektroG von mind. 4 kg/(E*a).

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AWK Kreis Borken 39 EGW

4.1.11 Bruttoabfallmengen

Das Bruttoabfallaufkommen des Kreises Borken ohne sonstige Wertstoffe ist über die Jahre

2007 – 2011 mit Werten zwischen 475 kg/(E*a) und 482 kg/(E*a) als nahezu konstant zu

bezeichnen.

Abb. 18: Entwicklung Gesamtabfallmenge

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AWK Kreis Borken 40 EGW

4.1.12 Sonderabfälle / Problemabfälle aus Haushalten

Die Sonderabfälle aus den privaten Haushaltungen werden im Kreis Borken flächendeckend

und haushaltsnah über das von der EGW betriebene Schadstoffmobil erfasst und im Schad-

stoffzwischenlager in Borken-Hoxfeld unter Berücksichtigung der Vorgaben der jeweiligen

Entsorgungsanlagen durch qualifizierte Fachkräfte der EGW zu frachtfähigen Partien kom-

missioniert und abtransportiert.

Das Schadstoffmobil fährt mehrmals jährlich jede Stadt und Gemeinde im Kreis Borken an

und nimmt an mehreren haushaltsnahen Annahmestellen innerhalb der Stadt/Gemeinde die

Sonderabfälle der Bürger und Bürgerinnen entgegen. Die eingesammelte Menge ist mit

1kg/(E*a) über die Jahre stabil.

Tab. 5: Entwicklung der Sonderabfallmenge

2007 2008 2009 2010 2011

Sonderabfall

[Mg/a]

331 352 356 305 449

Sonderabfall

[kg/(E*a])

1 1 1 1 1

4.1.13 Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle)

Das Mengenaufkommen der Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen setzt sich aus einer Viel-

zahl heterogener Einzelfraktionen zusammen. Über die Jahre 2007 – 2011 unterliegt das Abfall-

aufkommen an Gewerbeabfällen, produktionsspezifischen Abfällen (Industrieabfälle) sowie Bau-

und Abbruchabfällen größeren Schwankungen, die in erster Linie auf konjunkturelle Einflüsse

und diskontinuierliche Einmaleffekte zurückzuführen sind (z.B. Rekultivierungsmaßnahmen De-

ponie Ahaus-Alstätte 2010). Im Kreis Borken stellt sich die Entwicklung des Aufkommens der

von der EGW entsorgten Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen wie folgt dar:

Tab. 6: Entwicklung der Gewerbeabfallmenge

Gewerbeabfälle [Mg/a]

2007 2008 2009 2010 2011

hmä Gewerbeabfälle 48.806 39.301 15.620 20.777 17.709

prod.spez.Gewerbeabfälle 19.612 17.759 17.438 28.317 29.882

Bau- und Abbruchabfälle 29.518 43.808 25.360 79.102 27.780

Infrastrukturabfälle 3.596 4.043 2.940 2.969 3.570

Krankenhausabfälle etc. 1.213 1.174 1.402 1.390 1.333

Summe 102.745 106.085 62.760 132.555 80.274

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AWK Kreis Borken 41 EGW

4.2 Prognose Bevölkerungsprognose 2011 bis 2030 für den Kreis Borken

Prognostizierte Entwicklung der Bevölkerung im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen

Jahr

(jeweils

Jahres-

anfang

Insgesamt Männer Frauen

Kreis Borken Land

NRW Kreis Borken

Land

NRW Kreis Borken

Land

NRW

Anzahl

Veränderung gegenüber

Anzahl

Veränderung

gegenüber

01.01.2011 Anzahl

Veränderung

gegenüber

01.01.2011 Vorjahr 01.01.2011

absolut in % in % in %

2011 369.633 -- -- -- -- 184.772 -- -- 184.861 -- --

2012 369.738 +105 +105 0,0 -0,1 184.970 +0,1 0,0 184.768 -0,1 -0,2

2013 369.520 -218 -113 0,0 -0,2 184.894 +0,1 -0,1 184.626 -0,1 -0,3

2014 369.255 -265 -378 -0,1 -0,4 184.789 0,0 -0,2 184.466 -0,2 -0,5

2015 368.942 -313 -691 -0,2 -0,5 184.658 -0,1 -0,3 184.284 -0,3 -0,7

2016 368.510 -432 -1.123 -0,3 -0,7 184.445 -0,2 -0,4 184.065 -0,4 -0,9

2017 368.039 -471 -1.594 -0,4 -0,9 184.209 -0,3 -0,6 183.830 -0,6 -1,2

2018 367.466 -573 -2.167 -0,6 -1,0 183.906 -0,5 -0,7 183.560 -0,7 -1,4

2019 366.887 -579 -2.746 -0,7 -1,2 183.611 -0,6 -0,8 183.276 -0,9 -1,6

2020 366.295 -592 -3.338 -0,9 -1,4 183.310 -0,8 -1,0 182.985 -1,0 -1,8

2021 365.702 -593 -3.931 -1,1 -1,6 183.014 -1,0 -1,1 182.688 -1,2 -2,0

2022 365.105 -597 -4.528 -1,2 -1,8 182.720 -1,1 -1,3 182.385 -1,3 -2,2

2023 364.508 -597 -5.125 -1,4 -1,9 182.434 -1,3 -1,4 182.074 -1,5 -2,4

2024 363.881 -627 -5.752 -1,6 -2,2 182.127 -1,4 -1,6 181.754 -1,7 -2,7

2025 363.255 -626 -6.378 -1,7 -2,4 181.829 -1,6 -1,8 181.426 -1,9 -2,9

2026 362.607 -648 -7.026 -1,9 -2,6 181.519 -1,8 -2,0 181.088 -2,0 -3,1

2027 361.919 -688 -7.714 -2,1 -2,8 181.188 -1,9 -2,3 180.731 -2,2 -3,4

2028 361.208 -711 -8.425 -2,3 -3,1 180.840 -2,1 -2,5 180.368 -2,4 -3,7

2029 360.455 -753 -9.178 -2,5 -3,4 180.481 -2,3 -2,8 179.974 -2,6 -4,0

2030 359.679 -776 -9.954 -2,7 -3,7 180.092 -2,5 -3,0 179.587 -2,9 -4,3

Abb. 19: Bevölkerungsprognose 2011-2030 für den Kreis Borken (Quelle: Bevölkerungsprognose 2011 bis 2030 des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) und eigene Berechnungen)

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AWK Kreis Borken 42 EGW

Tab. 7: Prognose Abfallmengen bis 2016 (Mg/a) Prognose 2016

Abfallaufkommen

          [Mg/a]

zu entsorgende Sied-lungsabfälle

2007 2008 2009 2010 2011 2016

Einwohner Kreis Borken

370.196 370.323 369.666 369.633 369.107 368.510

Hausmüll 47.169 46.605 46.808 46.224 46.463 46.432

Sperrmüll 7.323 6.705 6.824 6.859 6.956 7.002

hmä Gewerbeabfälle 48.806 39.301 15.620 20.777 17.709 17.688

prod.spez. Abf. 19.612 17.759 17.438 28.317 29.882 22.479

Infrastrukturabfälle 3.596 4.043 2.940 2.969 3.570 3.317

mineralische Bauab-fälle

29.518 43.808 25.360 79.102 27.780 27.638

Krankenhausabfälle 1.213 4.186 1.402 1.390 1.333 1.474

Problemabfälle aus Haushaltungen

331 352 356 305 449 369

Bioabfall 46.946 46.487 46.658 44.800 46.097 46.064

Grünabfall 31.564 32.001 32.393 42.287 32.160 32.060

LVP 10.726 12.042 11.350 11.728 12.231 14.003

PPK 25.414 24.268 24.336 23.953 23.760 26.533

Glas 8.409 8.996 8.709 8.350 8.435 8.476

sonstige Wertstoffe 11.020 9.327 10.899 10.436 10.372 10.318

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AWK Kreis Borken 43 EGW

Tab. 8: Prognose Abfallmengen bis 2016 (kg/E*a) Prognose 2016

Abfallaufkommen

          [kg/E*a]

zu entsorgende Sied-lungsabfälle

2007 2008 2009 2010 2011 2016

Hausmüll 127 126 127 125 126 126

Sperrmüll 20 18 18 19 19 19

hmä Gewerbeabfälle 132 106 42 56 48 48

prod.spez. Abf. 53 48 47 77 81 61

Infrastrukturabfälle 10 11 8 8 10 9

mineralische Bauab-fälle

80 118 69 214 75 75

Krankenhausabfälle 3 11 4 4 4 4

Problemabfälle aus Haushaltungen

1 1 1 1 1 1

Bioabfall 127 126 126 121 125 125

Grünabfall 85 86 88 114 87 87

LVP 29 33 31 32 33 38

PPK 69 66 66 65 64 72

Glas 23 24   23 23 23

sonstige Wertstoffe 30 25 24 28 28 28

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5 Entsorgungssicherheit und zukünftige Entwicklung der Abfallwirtschaft im Kreis Borken

Die nachfolgenden Ausführungen dokumentieren die zukünftige abfallwirtschaftliche Kon-

zeption des Kreises Borken zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit im Kreisgebiet.

Es wird das abfallwirtschaftliche Maßnahmenprogramm für die nächsten Jahre beschrieben,

welches unter Berücksichtigung der Anforderungen an eine ressourcen- und energieopti-

mierte Abfallwirtschaft verfolgt werden soll. Auf dem Weg von der Abfallwirtschaft zu einer

Ressourcenwirtschaft strebt der Kreis Borken gemeinsam mit der EGW insbesondere den

Ausbau und die Fortentwicklung von Interkommunalen abfallwirtschaftlichen Kooperationen

mit den kommunalen Akteuren innerhalb und außerhalb des Kreises Borken an, um die je-

weiligen abfallwirtschaftlichen Stärken auf allen abfallwirtschaftlichen Handlungsebenen

möglichst optimal zu nutzen.

Hierbei sind zum einen die gesetzlichen (und damit ökologischen) Vorgaben (insb. Novellie-

rung KrW-/AbfG, Rekultivierung Altdeponien, WEEE) und zum anderen ökonomische Vorga-

ben und Randbedingungen (Abfallmengenentwicklung, Gebührenstabilität, Demografie) zu

beachten.

Mit der vorliegenden abfallwirtschaftlichen Konzeption wird ein Ausgleich von ökonomischer

Vernunft mit ökologischer Verantwortung und sozialer Gerechtigkeit angestrebt.

5.1 Nachweis der Entsorgungssicherheit

Nach § 5 a Abs. 2 Ziffer 4 Landesabfallgesetz ist im Abfallwirtschaftskonzept der Nachweis

der 10-jährigen Entsorgungssicherheit durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

(Kreis Borken) zu erbringen. Entsprechend ist für einen Zeitraum von 10 Jahren zu doku-

mentieren, dass für die anfallenden und dem Kreis Borken bzw. dem beauftragten Dritten

(EGW) überlassenen Abfälle ausreichende Kapazitäten an Verwertungs-, Behandlungs- und

Ablagerungsmöglichkeiten rechtlich zulässig und tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Ent-

sorgungssicherheit kann auch durch vertraglich abgesicherte Kooperationen mit qualifizier-

ten Dritten sichergestellt werden. Mit dem Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Be-

handlungsanlagen sind Regelungen über Ausfall- und Revisionszeiten zu dokumentieren.

Soweit erforderliche Kapazitäten noch nicht vorhanden sind, ist ihre Planung einschließlich

des Zeitpunktes des Baubeginns und der geplanten Inbetriebnahme darzustellen.

Im Folgenden wird das gegenwärtig im Kreis Borken von der EGW erfolgreich umgesetzte

abfallspezifische Abfallmanagement (2011) beschrieben.

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5.1.1 Vorbehandlungs- und Verwertungskapazitäten im Kreis Borken

5.1.1.1 Mechanisch- biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA)

Die am Standort Gescher-Estern betriebene MBA verfügt über eine Kapazität zur Annahme

und mechanischen Abfallbehandlung von 115.000 Mg/a und zur biologischen Abfallbehand-

lung von 85.000 Mg/a. Die vorgehaltene Anlagentechnik ermöglicht eine flexible Betriebs-

weise für die Verarbeitung unterschiedlicher Abfallströme. Die zur mechanischen und biolo-

gischen Abfallbehandlung vorgesehene Anlagentechnik kann in Alternative zur Restmüllver-

arbeitung auch zur Bioabfallkompostierung genutzt werden. Die Intensivrotteeinheit der MBA

besteht aus 26 individuell gesteuerten Rottetunneln, die im Batch-Verfahren betrieben wer-

den. Die Rottetunnel sind in zwei separaten Linien mit je 13 Rottetunneln angeordnet, die

hinsichtlich des Wasser- und Luftmanagements zwei völlig voneinander getrennte Betriebs-

einheiten darstellen. Die Nachrottehalle ist ebenfalls zweigeteilt und ermöglicht ebenso einen

getrennten Betrieb für unterschiedliche Stoffströme. Hierdurch ist es möglich, Restmüll und

Bioabfälle gemeinsam in einer Anlage zur verarbeiten und gleichzeitig eine strikte Trennung

der Abfallströme zu gewährleisten.

Durch die in 2011 zwischen dem Kreis Borken und der Stadt Dortmund vereinbarten inter-

kommunalen Kooperation in der Abfallentsorgung erfolgt eine weitergehende modifizierte

Teilnutzung der Behandlungskapazitäten der Intensivrotte der MBA für Bioabfälle. Zur Flexi-

bilisierung der Abfallströme hat die EGW die Genehmigung für die Mitverarbeitung von

28.750 Mg/a Bioabfall und Strukturmaterial aus Grüngut beantragt. Die Genehmigung wurde

im Frühjahr 2012 von der Bezirksregierung Münster erteilt. Die aktuelle Behandlungskapazi-

tät der MBA für kommunale Restabfälle und Bioabfälle beträgt damit rd. 75.000 Mg. Die ge-

nehmigte Durchsatzleistung von 115.000 Mg/a bleibt unverändert. Die modifizierte Betriebs-

weise und die strikte Trennung der Abfallströme (Bioabfall und Restmüll) sind in der nachfol-

genden Abbildung dargestellt.

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AWK Kreis Borken 46 EGW

Bioabfallannahme

Aufgabe  Bioabfallin  Dosierbunker

Intensivrotte  Bioabfallin  Tunneln

Nachrotte  Bioabfallin  Tafelmieten

Nachrotte  Restmüllin  Tafelmieten

Intensivrotte  Restmüllin  Tunnel

Aufgabe  Restmüllin  Zerkleinerer

Restmüllannahme

Übergabebunker  fürRestmüll  und  BioabfallWird  vor  Übernahme  von  Bioabfällen  gereinigt

Restmülllinie = grau; Bioabfalllinie = grün

Abb. 20: Grundriss/Betriebsweise MBA

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AWK Kreis Borken 47 EGW

Vor dem Hintergrund der sich ändernden abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen der

Restmüllentsorgung kann bei Bedarf die Behandlungsintensität und -strategie der MBA an

die veränderten Inputströme angepasst werden.

Zukünftig wird in der MBA von einer jährlichen Verarbeitungsmenge von insgesamt etwa

107.000 Mg Abfällen ausgegangen. Durch die genehmigte Kapazität der MBA in Höhe von

115.000 Mg/a ist die anvisierte Verarbeitungsmenge der MBA dauerhaft gewährleistet.

Tab. 9: Verarbeitungsmenge MBA

Abfall Menge (Mg/a) Summe (Mg/a) Restabfall 46.500

69.500 Sperrmüll 2.000 HMGA 15.000 Krankenhausabfälle 2.000 sonstige Abfälle 4.000 Altpapier 10.000 10.000 Bioabfälle inkl. Strukturmaterial 27.500 27.500 Summe Abfallinput 107.000 Genehmigte Kapazität 115.000 Freie Kapazität (Anlageninput) 8.000

Die durchgeführte betriebswirtschaftliche Betrachtung verschiedener Betriebsvarianten der

MBA führte zu dem Ergebnis, dass die mechanisch-biologische Abfallbehandlung auch

durch die aktuelle abfallwirtschaftliche Entwicklung grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird.

Durch die vielfältigen Betriebsoptionen wird gewährleistet, dass auf zukünftige Entwicklun-

gen in der Abfallwirtschaft flexibel reagiert werden kann.

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AWK Kreis Borken 48 EGW

Abb. 21: Massenbilanz MBA

Abb. 22: Verfahrensfließbild MBA

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5.1.1.2 Bioabfallkompostwerk (BAK)

Das Bioabfallkompostwerk (BAK) in Gescher-Estern ist seit 1997 in Betrieb. Die genehmigte

Inputmenge für Bio- und Grünabfälle beträgt 58.300 Mg/a. Zur biologischen Behandlung, die

in Form einer Tafelmietenkompostierung erfolgt, steht eine Kapazität von 38.055 Mg/a zur

Verfügung.

Vom Bioabfallaufkommen des Kreises Borken (46.000 Mg/a) sind abzüglich der in der MBA

(Bioabfalllinie) behandelten Bioabfallmenge (7.500 Mg/a) noch 38.500 Mg/a zur Verarbeitung

im Bioabfallkompostwerk Gescher-Estern vorgesehen. Nach der mechanischen Störstoffent-

frachtung (-3.000 Mg/a) und der Beimischung von Strukturmaterial (2.500 Mg/a) aus Grün-

gutquellen des Kreises Borken werden 38.000.Mg/a im BAK biologisch behandelt (aerobe

Rotte) und zu Qualitätskompost ausgereift. Die im BAK genehmigte Rottekapazität wird aus-

genutzt.

Tab. 10: Bioabfallentsorgung Menge (Mg/a) Bioabfallaufkommen Kreis Borken 46.000 BA-Verarbeitungsmenge in MBA -7.500 BA-Verarbeitungsmenge BAK 38.500 Störstoffentfrachtung in BAK -3.000 Input Bioabfall zur biologischen Behandlung 35.500 Strukturmaterial/Grüngut aus Kreis Borken 2.500 Kapazität Input BAK zur biologischen Behandlung 38.055

Das Bioabfallaufkommen im Kreis Borken liegt mit 125 kg/a pro Einwohner in einer Spitzen-

position im NRW- Ranking, zumal auch zusätzlich noch ca. 85 kg/a an Grünabfälle pro Ein-

wohner erfasst werden. Die Biotonne ist flächendeckend eingeführt, so dass Mengensteige-

rungen nicht zu erwarten sind. Die im BAK und der MBA vorgehaltenen Bioabfallbehand-

lungskapazitäten reichen aus, um die im Kreis Borken erfassten Bioabfälle zu ausgereiftem

gütegesichertem Fertigkompost zu verarbeiten.

Bei Bedarf besteht die technische Möglichkeit, die Verarbeitungsmenge von Bioabfällen am

Standort Gescher-Estern zu steigern und die dafür erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

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Abb. 23: Grundriss Kompostwerk

Abb. 24: Massenbilanz Kompostwerk

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5.1.1.3 Vergärungsanlage

Die EGW betreibt am Standort Gescher-Estern eine Nassvergärungsanlage zur Verarbeitung

von Reststoffen, die einen hohen Anteil an nassorganischen Bestandteilen aufweisen. Die

EGW hat diese Anlage im Rahmen eines bis 2013 laufenden Forschungsvorhabens auf die

Verarbeitung einer Biosuspension ausgerichtet, die im Kompostwerk durch Auspressen von

Bioabfällen des Kreises Borken gewonnen wird. Hierdurch wird aus den im Kreis Borken

erfassten Bioabfällen Bioenergie erzeugt. Zudem erwartet die EGW, dass sich die biologi-

sche Verarbeitungskapazität des Kompostwerkes durch das Abtrennen von leicht abbauba-

rer organischer Substanz (Biosuspension) deutlich erhöht, weil hierdurch der Rotteprozess

entlastet wird und sich die erforderliche Rottezeit für die Ausreifung der Bioabfälle zu Kom-

post verkürzt. Die Vergärungsanlage, in der bislang nur nicht andienungspflichtige organi-

sche Reststoffe verarbeitet wurden, dient mit der Neuausrichtung auf die Verarbeitung der

Biosuspension zukünftig auch der Entsorgungssicherheit bezüglich der im Kreis Borken an-

fallenden Bioabfälle.

Abb. 25: Verfahrensfließbild Vergärungsanlage

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AWK Kreis Borken 52 EGW

5.1.1.4 Kompostierungsplätze für Grünabfälle

Im Kreis Borken sind jährlich etwa 32.500 Mg Grüngut zu verwerten. Der größte Anteil wird

durch die EGW verarbeitet (31.300 Mg/a). Kleinere Anteile werden durch private Entsorger

(1.200 Mg/a) verarbeitet.

Bei der Grüngutverwertung rückt neben der stofflichen Verwertung zur Kompost auch die

energetische Verwertung als nachwachsender Brennstoff in den Fokus. Aus den erfassten

Grüngutmengen werden etwa 4.000 Mg trockenorganische Bestandteile als Brennstoff abge-

trennt. Etwa 28.000 Mg nassorganische Anteile werden auf unterschiedlichen Anlagen kom-

postiert.

Die Grünabfälle des Kreises Borken werden zum Teil als Strukturmaterial für die Bioabfall-

behandlung am Standort Gescher-Estern (2.500 Mg/a) und als Kohlenstoffträger in der Klär-

schlammkompostanlage in Ellewick (3.500 Mg/a) verwertet. Der größte Teil wird auf den de-

zentralen Grüngutkompostplätzen in Alstätte, Hoxfeld und Gronau behandelt.

Tab. 11: Dezentrale Grünkompostierung Menge (Mg/a) Grüngutaufkommen 32.200 Verarbeitung Bioabfallkompostwerk Gescher (Strukturmaterial) -2.500 Verarbeitung Klärschlammkompostierung Ellewick -3.500 Input Grüngutkompostierungsanlagen 26.200 Kapazität Ahaus-Alstätte 10.800 Kapazität Borken-Hoxfeld 10.000 Kapazität Gronau 6.750 Gesamtkapazität Grüngutkompostierungsanlagen Kreis Borken 27.550

Für die getrennt erfassten Bio- und Grünabfälle im Kreis Borken sowie die Grünabfälle aus

der Stadt Gelsenkirchen stehen im Kreis Borken somit unter Einbeziehung der Mitbehand-

lungskapazitäten in der Vergärungsanlage sowie der Klärschlammkompostierungsanlage

ausreichende Behandlungskapazitäten zur Verfügung.

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5.1.1.5 Klärschlammkompostierung Vreden-Ellewick

In der Klärschlammkompostierungsanlage Vreden-Ellewick werden kommunale Klärschläm-

me behandelt und gütegesicherter Qualitätskompost hergestellt. Zusätzlich werden Bio- und

Grünabfälle mitbehandelt.

Abb. 26: Grundriss Klärschlammkompostierungsanlage

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AWK Kreis Borken 54 EGW

5.1.2 Ablagerungskapazitäten für MBA-Deponat und mineralische Abfälle

Die Ablagerung von vorbehandelten Abfällen aus der mechanisch-biologischen Abfallbe-

handlungsanlage erfolgt seit dem 1.6.2005 auf der Zentraldeponie Ennigerloh im Kreis Wa-

rendorf (Vertrag bis 2025). Die Entsorgungssicherheit ist damit für die nächsten 10 Jahre

gewährleistet.

Die verbleibenden andienungspflichtigen inerten Abfälle (ca. 3.000 Mg/a) werden, soweit sie

keiner Verwertung zugeführt werden können, auf Deponien in Nachbarkreisen abgelagert.

5.1.3 Sicherung des Absatzes der Abfälle zur Verwertung im Kreis Borken

Die von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden separat erfasste PPK-Fraktion wird

entsprechend den abfallrechtlichen Vorgaben des Kreises Borken der EGW als Drittbeauf-

tragte überlassen. Im Rahmen eines kreiseinheitlichen Verwertungskonzeptes schreibt die

EGW die Verwertung des Altpapiers in einem förmlichen Verfahren europaweit aus (ca.

15.000 bis 18.000 Mg/a) und sichert so die Verwertung des Altpapiers ab. Die nach Abzug

der Kosten verbleibenden Erlöse werden an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden

weitergeleitet.

Die Vermarktung der sonstigen verwertbaren Abfälle (MBA-Schrott, E-Schrott, Altholz,

Kunststoffe etc.) erfolgt durch die EGW an qualifizierte Verwertungsanlagen.

5.1.4 Sicherung des Absatzes der heizwertreichen Fraktionen

In der MBA in Gescher werden über eine mechanische Abtrennung und Windsichtung heiz-

wertreiche Fraktionen separiert. Diese werden in spezialisierten Heizkraftwerken (EBS-

Anlagen) energetisch verwertet. Die EGW hat gemeinsam mit der ECOWEST die Verwer-

tung der heizwertreichen Fraktionen ausgeschrieben und ab 01.01.2012 für zunächst 5 Jah-

re vergeben. Aufgrund der weiter steigenden Energiepreise ist auch langfristig von einem

gesicherten Absatz der heizwertreichen Fraktionen auszugehen.

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AWK Kreis Borken 55 EGW

5.2 Ressourceneffizienz / Wertstofferfassung und -verwertung im Kreis Borken

Die Kommunen tragen seit Jahrzehnten die Verantwortung für eine ökologisch hochwertige

und ressourceneffiziente Abfallentsorgung. Gleichzeitig haben sie die langfristige Entsor-

gungssicherheit unabhängig von veränderten abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu

sozialverträglichen Gebühren sicherzustellen. In diesem Sinne haben der Kreis Borken und

seine Städte und Gemeinden in der Vergangenheit langfristig in eine hochwertige Entsor-

gungsinfrastruktur investiert und Regelungen für eine ökologisch hochwertige und wirtschaft-

liche Abfallentsorgung getroffen. Trotz der intensiven Bemühungen um Vermeidung, Ver-

minderung und Wiederverwendung von Abfällen werden auch weiterhin Mengenströme einer

möglichst hochwertigen Verwertung zugeführt. Für die hochwertige Erfassung und Verwer-

tung besteht im Kreis Borken ein funktionierendes flächendeckendes und haushaltsnahes

System (siehe 5.2.2 und 5.2.3).

5.2.1 Ziele für die Wertstofferfassung und -verwertung

Handlungsleitend bei der Konzeption der Wertstofferfassung und -verwertung im Kreis Bor-ken sind folgende Ziele:

1. Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden kommuna-len Wertstoffwirtschaft im Kreis Borken

2. Wertstofferfassung und –verwertung erfolgen in kommunaler Systemführer-schaft und Verantwortung

3. Sicherung der Wertstofferlöse für die kommunalen Gebührenhaushalte und damit für die Bürgerinnen und Bürger

Bei der Umsetzung der Ziele setzen Kreis Borken sowie die Städte und Gemeinden vor al-

lem auch auf die Interkommunale Kooperation zwischen den Körperschaften, z.B. beim Be-

trieb des Schadstoff-/Wertstoffmobiles oder von Wertstoffhöfen.

5.2.2 System der Wertstofferfassung und -verwertung

Logistik (Hol- und Bringsysteme) Die nach dem LAbfG NRW für die Logistik verantwortlichen kreisangehörigen Städte und

Gemeinden sind unter Berücksichtigung der Zielvorgaben aus dem KrWG ( siehe Ziffer

3.2.1) und den abfallpolitischen Leitvorgaben des Landes NRW (siehe AWP) gehalten,

haushaltsnahe und effiziente Sammelsysteme für die getrennte Erfassung von verwertbaren

Abfallfraktionen und Restabfallfraktionen vorzuhalten. Die vorhandenen Hol- und Bringsys-

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AWK Kreis Borken 56 EGW

teme sind in Anhang 3 dargestellt. Die Einsammlung des Haus- und Biomülls erfolgt im We-

sentlichen über Müllgroßbehälter. Die Abfuhr erfolgt in den meisten Städten und Gemeinden

14-tägig. In einzelnen Kommunen wurde ein 3- bzw. 4-wöchiges Leerungsintervall einge-

führt. Aus hygienischer Sicht wird empfohlen, bei der Bioabfallabfuhr mindestens einen 14-

tägigen Abfuhrrythmus zu gewährleisten. Um die wirtschaftlichen Vorteile aus der separaten

Altpapiervermarktung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken langfristig ab-

zusichern und um den Zutritt von gewerblichen Sammlungen in diesem wirtschaftlich inte-

ressanten Handlungsfeld rechtlich unterbinden zu können, empfiehlt es sich, dass die Städte

und Gemeinden die Altpapiertonne selbst vorhalten.

Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) Trotz der im Kreis Borken bereits seit Jahren intensiv ausgebauten Getrennterfassung von

verwertbaren Abfällen (siehe Ziffer 4.1) wird ein Teil der noch im Abfall enthaltenen Wertstof-

fen über den kommunalen Restabfall erfasst. Durch die Behandlung des Restabfalls in der

Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) der EGW werden weitere rele-

vante Abfallfraktionen - insbesondere Metalle - aus dem Abfall separiert und der stofflichen

Verwertung zugeführt. Zudem werden in der MBA heizwertreiche Fraktionen - vor allem

Kunststoffabfälle, verschmutze Papierrestfraktionen, Fehlwürfe an Leichtverpackungen und

stoffgleiche Nichtverpackungen – abgetrennt und als Ersatzbrennstoffe einer energetischen

Verwertung in qualifizierten Heizkraftwerken (EBS-Kraftwerken) zugeführt.

Wertstoffhöfe / kommunale Wertstofftonne Durch den von der EGW verfolgten ergänzenden flächendeckenden Ausbau von haushalt-

nahen Wertstoffhöfen im Kreis Borken wurde bereits im Vorfeld zu der Anforderung aus dem

neuen KrWG nach Einführung einer Wertstofftonne bzw. eines gleichwertigen alternativen

Erfassungssystems (insb. Wertstoffhöfe) das bisher vorgehaltene System zur getrennten

Erfassung und hochwertigen Verwertung von Wertstoffen fortentwickelt. Über das bewährte

flächendeckende und haushaltsnahe Netz von kommunalen Wertstoffhöfen wird bereits heu-

te ein qualitativ hochwertiges und serviceorientiertes Leistungsangebot zur ergänzenden

sortenreinen Erfassung und stofflichen Verwertung von Abfallfraktionen / stoffgleichen Nicht-

verpackungen (wie z.B. Altmetalle, Elektroschrott, Altholz, (Hart-) Kunststoffe, PPK, Grünab-

fälle, Bauschutt) für die Bürgerinnen und Bürgern aus dem Kreis Borken vorgehalten. Je

nach Marktgegebenheiten kann durch gezielte sortenreine Erfassung und ggfs. Behandlung

von einzelnen Abfallfraktionen das Primat nach einer weitgehenden stofflichen Verwertung

ausgebaut werden. Das Netz der Wertstoffhöfe soll in Kooperation mit den kreisangehörigen

Städten und Gemeinden weiter ausgebaut werden.

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AWK Kreis Borken 57 EGW

Durch das flächendeckende Netz von Wertstoffhöfen soll auch erreicht werden, dass die

illegale unzulässige Beraubung des am Straßenrand zur Entsorgung bereitgestellten Sperr-

mülls im Hinblick auf werthaltige Abfälle möglichst weitgehend unterbunden wird und Beläs-

tigungen der Bürgerinnen und Bürger durch nicht genehmigte umherziehende gewerbliche

Sammler (Lärm, Straßen- und Landschaftsverunreinigungen, Diebstahl werthaltiger Gegen-

stände) verhindert werden.

Trotz des vorhandenen breiten Spektrums zu einer stoffstromspezifischen Behandlung und

hochwertigen Verwertung von noch wertstoffhaltigen Restabfallfraktionen in der MBA sollte

unter dem Primat der Ressourceneffizienz gleichwohl die Handlungsoption zur Einführung

einer Wertstofftonne in kommunaler Trägerschaft bzw. mit maßgeblichem kommunalen Ein-

fluss und der Aufbau eines kommunalen Abholservice offen gehalten bleiben. Hierzu sollen

die Erfahrungen aus den vorhandenen Pilotprojekten und insbesondere die rechtlichen

Rahmenbedingungen zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne oder einer Wertstof-

ferfassung in vergleichbarer Qualität aus dem derzeit in der politischen Debatte stehenden

Wertstoffgesetz ausgewertet werden, um die Konsequenzen für die von der EGW vorgehal-

tene Entsorgungsinfrastruktur ableiten zu können. Aufgrund der bereits heute bestehenden

hohen Flächendeckung, Haushaltsnähe und Serviceorientierung wird der Ausbau des

Schadstoffmobiles zu einem Wertstoffmobil angestrebt, bei dem neben schadstoffhaltigen

Abfällen auch werthaltige sperrige Abfälle (z.B. Elektroschrott, Altholz etc.) in haushaltsübli-

chen Mengen abgegeben werden können. Hier kommt auch eine Beteiligung gemeinnütziger

Organisationen in Betracht. Ergänzend zu den bestehenden Erfassungsmöglichkeiten für

Elektroschrott auf den Wertstoffhöfen kann Elektroschrott auch über kommunale Depotcon-

tainer erfasst werden.

Verwertung von Bioabfall / Energieeffiziente Bioabfallbehandlung Die EGW ist im Bereich der Bioabfallbehandlung besonders leistungsfähig. Die EGW erzeugt

aus dem Bioabfall hochwertigen Kompost und führt zudem eine abgetrennte energiereiche

Biosuspension einer energetischen Verwertung in der eigenen Vergärungsanlage zu. Bioge-

ne Abfälle werden damit zu nahezu 100 % verwertet.

Im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Energieeffiziente Bioabfallbe-

handlung“ wird durch Auspressen des Bioabfalls eine energiereiche Biosuspension gewon-

nen, die der Energiegewinnung in der Vergärungsanlage der EGW dient und die Energieeffi-

zienz und Behandlungskapazität der Kompostierungsanlage nachhaltig optimiert. Die strate-

gische Position im Bereich Bioabfallbehandlung der EGW ist somit vor dem Hintergrund der

sich im neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz abzeichnenden flächendeckenden ge-

trennten Sammlung von Bioabfällen zu sehen. Angesichts der im neuen KrWG enthaltenen

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AWK Kreis Borken 58 EGW

flächendeckenden Einführung der Biotonne ergeben sich durch die Leistungsfähigkeit der

EGW im Bereich der Bioabfallentsorgung besondere Chancen für den Ausbau von kommu-

nalen Kundenbeziehungen (Interkommunale Kooperationen). Verwertung von Grünabfall Mit dem Kompost aus den Grünabfallkompostierungsanlagen kommt ein gütegesichertes und

hochwertiges Bodenverbesserungs- und Düngemittel wieder in den Naturkreislauf zurück.

5.2.3 Altpapiererfassung und -verwertung

Die Altpapiererfassung und -verwertung hat im Rahmen des Wertstoffkonzeptes einen be-

sonderen Stellenwert. Hier gilt es, die sich hieraus ergebenden Chancen zu nutzen. Die ent-

sorgungspflichtigen Körperschaften sind daher gehalten, haushaltsnahe und effiziente Sam-

melsysteme vorzuhalten. Die Erfassung der Abfallfraktion Papier-Pappe-Kartonage (PPK-

Abfälle bzw. Altpapier) erfolgt nahezu flächendeckend über ein kommunales Holsystem

(„Blaue Tonne“). Zur Sicherstellung eines zeitgemäßen Abfallsammelsystems sind die Städte

und Gemeinden aufgefordert, die kommunale Altpapiersammlung durch ein bürgerfreundli-

ches Holsystem zu etablieren, um so dem Schutz der Ressourcen, dem veränderten Sam-

melverhalten der Bürger gerecht zu werden und die finanziellen Chancen der Altpapierent-

sorgung zu nutzen. Ausdrücklich werden die Städte und Gemeinden angehalten, die Altpa-

piertonne in das Eigentum des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu überführen.

Die PPK-Fraktion wird entsprechend den abfallrechtlichen Vorgaben der EGW als Drittbeauf-

tragte des Kreises Borken überlassen. Die EGW stellt die Verwertung des Altpapiers sicher.

Die an die Städte und Gemeinden ausgezahlten Verwertungserlöse kommen den kommuna-

len Gebührenhaushalten zugute.

Gerade im Altpapierbereich hat es Bestrebungen zur Einführung privater gewerblicher

Sammlungen gegeben, um so die damit verbundenen Erlöse zu privatisieren. Durch die be-

stehende Wertstoff- und Altpapierentsorgung in kommunaler Hand ist gewährleistet, dass die

Erlöse aus der Wertstoff-/Altpapierverwertung den gebührenzahlenden Bürgerinnen und

Bürgern zugutekommen.

Zwar ermöglicht auch das nunmehr verabschiedete Kreislaufwirtschaftsgesetz gewerbliche

Sammlungen; allerdings sind die Rahmenbedingungen für die Zulassung von gewerblichen

Sammlungen in § 17 Abs. 3 KrWG so gesetzt, dass die gewerbliche Sammlung ein eng um-

grenzter Ausnahmetatbestand von der grundsätzlich geltenden Überlassungspflicht für Abfäl-

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AWK Kreis Borken 59 EGW

le aus privaten Haushaltungen bleibt. Die im Kreis Borken vorhandenen kommunalen Struk-

turen dürfen durch eine gewerbliche Sammlung nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden.

5.2.4 Alttextilienerfassung /-verwertung

Alttextilien werden im Kreis Borken bisher im Wesentlichen über gemeinnützige Sammlun-

gen und über Sammelcontainer auf den Wertstoffhöfen erfasst und verwertet. Aufgrund der

Neuregelungen zum Anzeigeverfahren in § 18 KrWG ist mit einer Ausweitung gewerblicher

Sammlungen in diesem Bereich zu rechnen. Zur Kanalisierung der Aktivitäten wird der Kreis

Borken eine mit den Städten und Gemeinden und den karitativen Verbänden abgestimmte

kreisweite kommunale Sammlung einführen.

5.2.5 Altholzerfassung/-verwertung

Altholz wird im Zuge einer separaten Holzabfuhr und über die Wertstoffhöfe erfasst und einer

Verwertung zugeführt. Teilströme werden in der Altholzaufbereitungsanlage in der MBA

Gescher angenommen.

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AWK Kreis Borken 60 EGW

5.3 Interkommunale Zusammenarbeit

Der Kreis Borken sieht die Interkommunale Kooperation als strategisches Instrument zur

Gewährleistung eines effizienten Ressourceneinsatzes auch unabhängig von Marktschwan-

kungen. Die Kooperationspartner können ihre jeweiligen Stärken im Rahmen der Daseins-

vorsorge besonders effektiv einbringen. Der Kreis Borken arbeitet in vielen Bereichen der

Abfallwirtschaft eng und kooperativ mit anderen Gebietskörperschaften zusammen.

Kooperationen mit den Nachbarkommunen bzw. ihren Entsorgungsunternehmen im Rahmen

der interkommunalen Zusammenarbeit bestehen in folgenden Bereichen:

Kommune/Unternehmen Kooperationsgegenstand

Kreis Warendorf/AWG Ablagerung von MBA-Output auf der Deponie Ennigerloh Stadt Dortmund/EDG Thermische Entsorgung von Restabfällen

Behandlung von Bioabfällen Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Münster

Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesund-heitsdienstes

Stadt Gelsenkirchen/ Gelsendienste

Thermische Entsorgung von Restabfällen Behandlung von Grünabfällen

Gelsendienste Kooperation bei der Berufsausbildung von Auszubilden-den

AGR Thermische Entsorgung von Restabfällen Behandlung von Bioabfällen

KWA/AGR Entsorgung von Revisionsmengen Städte und Gemeinden im Kreis Borken

Entsorgung von Klärschlämmen

Städte und Gemeinden im Kreis Borken

Betrieb von Wertstoffhöfen Schadstoffmobil

Abb. 27: Interkommunale Kooperationen (Stand: 01.08.2012)

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AWK Kreis Borken 61 EGW

5.4 Zusammenfassung der Zielsetzungen für 2012 – 2016

Die in den vorangestellten Kapiteln erarbeiteten Zielsetzungen sind in der nachfolgenden

Tabelle zusammengefasst.

Tab. 12: Zielsetzungen für 2012 – 2016

Ziel Veranlassung Zeitfenster

Gewährleistung der Entsorgungs-sicherheit

KrWG Laufend

Fortentwicklung und Optimierung der Wertstofferfassung und -verwertung in kommunaler Systemführerschaft / Sicherung der Wertstofferlöse für die kommunalen Gebührenhaushalte

KrWG Bis 01.01.2015 / fortlaufend

Rekultivierung für die Alt-Deponien Borken-Hoxfeld und Ahaus-Alstätte

Planfeststellung Laufend

Optimierung von Hol- und Bring-systemen

Kostensenkung Laufend

Ausbau der Nutzung des Energie-potenzials in biogenen Abfällen

Energieeffizienz

Kostensenkung

Laufend

Wirtschaftlicher Betrieb der Abfall-entsorgungsanlagen

Kostensenkung Laufend

5.5 Fortschreibung

Das AWK für den Kreis Borken soll gemäß der gesetzlichen Vorgaben spätestens nach

5 Jahren fortgeschrieben werden. Unter der Berücksichtigung des Beteiligungsverfahrens

bis zur endgültigen Beschlussfassung ist eine Fortschreibung für Anfang 2017 zu planen.

6 Literatur

AWK Borken [2007/2011]: Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Borken, 2007/2011

AWP [2009]: Abfallwirtschaftsplan, Teilplan Siedlungsabfälle, Ministerium für Umwelt und Naturschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, November 2009

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AWK Kreis Borken 62 EGW

Anhang

Anhang 1: Tabellen zur Abfallerfassung im Kreis Borken

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AWK Kreis Borken – Anhang 1 63 EGW

AW

K B

orken-Wesel – A

nhang 3 63

INFA

Anhang 1: Erfassungssysteme

Erfassung im Kreis Borken

Restabfall

LVP

Altglas

PPK

Sonstiges

Sperrabfall

Bioabfall

Grünabfall

Infrastrukturabfälle

Wertstoffhöfe

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AWK Kreis Borken – Anhang 1 64 EGW

AW

K B

orken-Wesel – A

nhang 3 64

INFA

Behältervolumen E rfassung  im: L eerungs-­‐IntervallA haus 80  l,  120  l,  240  l,  1.100  l,  A Holssystem 1.100  l  =>  4-­‐wö,  14-­‐täglich,  wö  oder  2x  wö;  4-­‐wöBocholt Quas i  60  l,  120  l,  Quas i  180  l,  240  l,  1.100  l Holssystem 4-­‐wö,  14-­‐täglichBorken 120  l,  240  l  ,  1.100  l Holssystem 4-­‐wöGescher 60  l,  80  l,  120  l,  240  l,  1.100  l,  A Holssystem alle  B ehälter  4-­‐wö,  1.100  l  wö  o.  14-­‐täglichGronau 50  l,  60  l,  80  l,  120  l,  240  l,  1.100  l Holssystem 14-­‐täglich,  4-­‐wö,  wö  o.  2x  wö,  Heek 80  l,  120  l,  240  l,  1.100  l Holssystem 14-­‐täglichHeiden 80  l,  120  l,  240  l,  1.100  l Holssystem 3-­‐wöIsselburg 35  l,  60  l,  90  l,  120  l,  240  l,  1.100l Holssystem 14-­‐täglichL egden 60  l,  80  l,  120  l,  240  l Holssystem Bezirk  A  14-­‐täglich,  B ezirk  B  4-­‐wöRaesfeld 80  l,  120  l,  240  l Holssystem Innenbreich  14-­‐täglich,  A uß enbreich  4-­‐wöReken 80  l,  120  l,  240  l,  1.100  l Holssystem 4-­‐wöRhede 60  l,  90  l,  120  l,  240  l,  1.100  l Holssystem 1.100  l  =>  wö,  14-­‐täglich,  4-­‐wö;  14-­‐täglichS chöppingen 120  l,  240  l Holssystem 14-­‐täglichS tadtlohn 60  l,  80  l,  120  l,  240  l,  1.100  l Holssystem 14-­‐täglichS üdlohn 90  l,  120  l,  240  l Holssystem 4-­‐wöVelen 60  l,  90  l,  120  l,  240  l,  1.100  l Holssystem 4-­‐wöVreden 40  l,  80  l,  120  l,  240  l,  1.100  l Holssystem 14-­‐täglich,  wö,  4-­‐wö

E rfa s s un g  d er  F raktio n  R es tmü ll

Behältervolumen E rfassung  im: L eerungs-­‐IntervallA haus 240  l Holsystem 4-­‐wöBocholt Gelber  S ack Holsystem 4-­‐wöBorken Gelber  S ack Holsystem 14-­‐täglichGescher 240  l Holsystem 4-­‐wöGronau Gelber  S ack Holsystem 14-­‐täglichHeek Gelber  S ack Holsystem 4-­‐wöHeiden Gelber  S ack Holsystem 3-­‐wöIsselburg Gelber  S ack Holsystem 4-­‐wöLegden 240  l Holsystem 4-­‐wöRaesfeld Gelber  S ack Holsystem 14-­‐täglichReken Gelber  S ack Holsystem 14-­‐täglichRhede 240  l Holsystem 14-­‐täglichS chöppingen Gelber  S ack,  240  l Holsystem 14-­‐täglichS tadtlohn Gelber  S ack Holsystem 14-­‐täglichS üdlohn Gelber  S ack Holsystem 14-­‐täglichVelen Gelber  S ack Holsystem 14-­‐täglichVreden Gelber  S ack,  240  l Holsystem 4-­‐wö,  14-­‐täglich

E rfa s s un g  d er  F raktio n  L e ic h tv erp ac kun gen  (L V P )  G e lb er  S ac k  /  G e lb e  T onne

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AWK Kreis Borken – Anhang 1 65 EGW

AW

K B

orken-Wesel – A

nhang 3 65

INFA

Behälter L eerungs-­‐Intervall S tellp lätzeA haus Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglich 32Bocholt Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglich 100Borken Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglich 54Gescher Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglichGronau Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglich 39Heek Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglich 8Heiden Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglichIsselburg Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglich 13Legden Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglich 9Raesfeld Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglichReken Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglich 13Rhede Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglich 33S chöppingen Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglich 6S tadtlohn Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglichS üdlohn Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglich 10Velen Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglichVreden Depotcontainer  3-­‐farbgetrennt 14-­‐täglich

E rfa s s un g  d er  F raktio n  A ltg la s  (B ehälte r-­‐,  H o lg la s )

Behältervolumen E rfassung  im: L eerungs-­‐IntervallA haus 240  l Holsystem 4-­‐wö

Bocholt120  l,  240  l,  1.100  l

zusätzlich  Bündelsammlung,Depotcontainer  (Bring s ys tem )

HolsystemB ringsystem  (Depotcontainer) 4-­‐wö

Borken 121  l,  240  l,  1.100  l Holsystem 4-­‐wöGescher 240  l Holsystem 4-­‐wöGronau 240  l Holsystem 4-­‐wöHeek 240  l Holsystem 4-­‐wöHeiden 240  l,  1.100  l Holsystem 4-­‐wöIsselburg 240  l Holsystem 4-­‐wöLegden 240  l Holsystem 4-­‐wöRaesfeld 90  l,  120  l,  240  l Holsystem 4-­‐wöReken 240  l,  1.100  l Holsystem 4-­‐wö

Rhede  240  l

zusätzlich  Bündelsammlung,Depotcontainer  (Bring s ys tem )

HolsystemB ringsystem  (Depotcontainer) 4-­‐wö

S chöppingen 240  l Holsystem 4-­‐wö,  8wöS tadtlohn 240  l Holsystem 4-­‐wöS üdlohn 240  l Holsystem 4-­‐wöVelen 240  l,  1.100  l Holsystem 4-­‐wöVreden 240  l Holsystem 4-­‐wö

E rfa s s un g  d er  F raktio n  P ap ie r,  P appe ,  K a rton  (P PK )

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AWK Kreis Borken – Anhang 1 66 EGW

AW

K B

orken-Wesel – A

nhang 3 66

INFA

A bfuhrperiodisch

A haus Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

BocholtProblemabfälle

XB ringsystem

S chadstoffmobil,  zzgl.  auch  s tationäre  S ammelstelle  am  Wertstoffhof

E lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

Borken Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

Gescher Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

Gronau Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

Heek Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

Heiden Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

Isselburg Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

L egden Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

R aesfeld Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

R eken Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

R hede Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

S chöppingen Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

S tadtlohn Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

S üdlohn Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

Velen Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

V reden Problemabfälle X B ringsystem S chadstoffmobilE lektroaltgeräte B ringsystem S ammelstelle  auf  WerstoffhofE lektrokleingeräte X B ringsystem S chadstoffmobil

E rfa s s un g  P rob lemab fälle  u nd  E lektro s ch ro tt

A bfall E rfassung  im: E rfassung  über

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AWK Kreis Borken – Anhang 1 67 EGW

AW

K B

orken-Wesel – A

nhang 3 67

INFA

A bfuhrperiodisch

A haus 1x jährlich Holsystem A ltholzBocholt ja Holsystem S perrmüll/Holz/E -­‐S chrottBorken 3x jährlich ja Holsystem S perrmüll/E -­‐S chrottGescher 2x jährlich ja Holsystem Holz/S perrmüll/E -­‐S chrottGronau jährlich ja Holsystem S chrott/E -­‐S chrottHeek 2x jährlich Holsystem Holz/S perrmüll/E -­‐S chrottHeiden 2x jährlich Holsystem S chrott/E -­‐S chrottIsselburg jährlich Holsystem ja S chrott/E -­‐S chrottL egden 2x jährlich Holsystem A ltholzR aesfeld 2x jährlich Holsystem WertstoffhofReken 2x jährlich Holsystem Wertstoffhof/E -­‐S chrottRhede ja Holsystem Werstoffhof/S chrottS chöppingen B ringsystem WertstoffhofS tadtlohn 2x jährlich Holsystem WertstoffhofS üdlohn 2x jährlich Holsystem jaVelen ja B ringsystem ja WertstoffhofVreden ja B ringsystem ja Werstoffhof

E rfa s s un g  d er  F raktio n  S p errmü ll

von der Abfuhr

ausgeschlossen

Elektroschrott

Elektroschrott

auf  A bruf E rfassung  im: E x tragebühren getrennte  A bfuhr  von:

Behältervolumen E rfassung  im: L eerungs-­‐Intervall

A haus 80  l,  120  l,  240  l HolsystemA pril-­‐November  14-­‐täglich.

Dezember-­‐März  4-­‐wöBocholt 120  l,  240  l Holsystem 14-­‐täglichBorken 60  l,  120  l,  240  l Holsystem 14-­‐täglichGescher 120  l,  240  l Holsystem 14-­‐täglichGronau 60  l,  120  l,  240  l Holsystem 14-­‐täglichHeek 80  l,  120  l,  240  l Holsystem 4-­‐wö

Heiden 120  l,240  l,  1.100  l Holsystem

J uni-­‐November  wöchendlichübrige  Z eit  14-­‐täglich,

Z usatzangebot:S aisontonne  von  Mai-­‐Oktober

Isselburg 60  l,  120  l Holsystem 14-­‐täglich

L egden 60  l,  120  l Holsystem im  Winterhalbjahr  14-­‐täglich,im  S ommerhalbjahr  wöchendlich

Raesfeld 120  l,240  l Holsystem 14-­‐täglichReken 120  l,  1.100l Holsystem 14-­‐täglichRhede 60  l,  90  l,  120  l,  240  l Holsystem 14-­‐täglichS chöppingen 120  l Holsystem 14-­‐täglichS tadtlohn 80  l,  120  l,  240  l Holsystem 14-­‐täglichS üdlohn 120  l,  240  l Holsystem 14-­‐täglichVelen 120  l,    240  l Holsystem 14-­‐täglichVreden 120  l,  240  l Holsystem 14-­‐täglich

E rfa s s un g  d er  F raktio n  B io ab fa ll  "B raune  T onne"

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AWK Kreis Borken – Anhang 1 68 EGW

AW

K B

orken-Wesel – A

nhang 3 68

INFA

Erfassung der Fraktion Grünabfall

Abfuhr Extragebühren Weihnachtsbaumabfuhr periodisch auf Abruf Ahaus jährlich Bocholt Bringsystem x Borken Werstoffsack Gescher 2 x jährlich Gronau jährlich Heek 2 x jährlich Bringsystem

Heiden

Bringsystem oder über die

Biotonne

Bringsystem (kostenpfl.) x (feiw. Spende)

Isselburg 2 x jährlich Bringsystem

Legden

2 x jährlich im Holsystem

zu festgesetzten Terminen

Bringsystem oder über die

Biotonne gemeinnützige

Sammlung

Raesfeld Bringsystem oder über die

Biotonne x

Reken Bringsystem x

Rhede 2 x jährlich Bringsystem oder über die

Biotonne x

Schöppingen

Bringsystem oder über die

Biotonne gemeinnützige

Sammlung

Stadtlohn Bringsystem

Südlohn

Bringsystem oder über die

Biotonne

Velen Bringsystem oder über die

Biotonne x

Vreden Bringsystem oder über die

Biotonne

Bringsystem (kostenpfl.) x

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AWK Kreis Borken – Anhang 1 69 EGW

Von der EGW betriebene Wertstoffhöfe im Kreis Borken