0690 Begründung Änderung Schlosswiesen - limbach.de · Gemeinde Limbach – Gemarkung Limbach...

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KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU STÄDT E BAU Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak Dipl.-Ing. Jürgen Glaser Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Steffen Leiblein Beratende Ingenieure und freie Stadtplaner Eisenbahnstraße 26 74821 Mosbach Fon 06261/9290-0 Fax 06261/9290-44 [email protected] www.ifk-mosbach.de Anlage 1 Gemeinde Limbach Neckar-Odenwald-Kreis Bebauungsplanänderung „Schlosswiesen - 1.Änderung“ Gemarkung Limbach Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB Entwurf Planstand: 14.08.2015

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  • KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU STDT EBAU Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak Dipl.-Ing. Jrgen Glaser

    Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Steffen Leiblein

    B e r a t e n d e I n g e n i e u r e u n d f r e i e S t a d t p l a n e r Eisenbahnstrae 26 74821 Mosbach Fon 06261/9290-0 Fax 06261/9290-44 [email protected] -mosbach.de www.ifk -mosbach.de

    Anlage 1

    Gemeinde

    Limbach

    Neckar-Odenwald-Kreis

    Bebauungsplannderung

    Schlosswiesen - 1.nderung

    Gemarkung Limbach

    Begrndung gem. 9 Abs. 8 BauGB

    Entwurf Planstand: 14.08.2015

  • Gemeinde Limbach Gemarkung Limbach

    Bebauungsplannderung Schlosswiesen - 1. nderung

    INHALT

    1. Anlass und Planungsziele 1

    2. Verfahren 1 2.1 Lage und Abgrenzung 1 2.2 Bestands- und Umgebungssituation 2

    3. bergeordnete Planungen 2 3.1 Vorgaben der Raumordnung 2 3.2 Flchennutzungsplan 3 3.3 Schutzgebiete 3

    4. Plankonzept 3 4.1 Konzeptbeschreibung 3 4.2 Erschlieung und Technische Infrastruktur 3

    5. Umfang der Plannderung 4

    6. Auswirkungen der Planung 4 6.1 Umwelt, Natur und Landschaft 4 6.2 Artenschutzrechtliche Zugriffsverbote 5 6.3 Immissionen 6

    7. Angaben zur Planverwirklichung 6

  • Gemeinde Limbach Gemarkung Limbach

    Bebauungsplannderung Schlosswiesen - 1. nderung

    Begrndung Entwurf Seite 1

    1. Anlass und Planungsziele Die Gemeinde Limbach mchte fr die ortsansssige Freiwillige Feuerwehr am sdli-chen Ortseingang zu Limbach westlich der "Muckentaler Strae" (L 615) auf dem Flst. Nr. 212 ein neues Feuerwehrgertehaus bauen. Das derzeitige Feuerwehrgerte-haus befindet sich in beengten Verhltnissen knapp 200 m weiter nrdlich.

    Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des seit 1974 rechtskrftigen Bebauungsplans Schlosswiesen, der an der Stelle eine groe, nie realisierte Parkplatz-anlage ausweist. Der Bebauungsplan "Schlosswiesen" wird deshalb im Bereich des ge-planten Standortes gendert.

    Die Planungsnderung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verlage-rung des Feuerwehrgertehauses und damit der Realisierung eines zeitgemen Neu-baus der Feuerwehr. Sie dient auch der Neugestaltung des sdlichen Ortseingangs von Limbach und damit der Fortentwicklung des Ortsteils Limbach.

    2. Verfahren Die nderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB durchgefhrt. Die fr die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach 13 BauGB notwendigen Zulssigkeitsmerkmale werden erfllt:

    Die Grundzge der ursprnglichen Planung werden nicht berhrt.

    Durch den Bebauungsplan wird keine Zulssigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben nach dem UVPG vorbereitet oder begrndet.

    Eine Beeintrchtigung von Belangen des Umweltschutzes einschlielich des Natur-schutzes und der Landschaftspflege ist durch das Planvorhaben nicht zu erwarten.

    Im vereinfachten Verfahren kann von einer Umweltprfung nach 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichtes nach 2a BauGB sowie von der frhzeitigen Un-terrichtung und Errterung der ffentlichkeit und der Trger ffentlicher Belange abge-sehen werden. Von den genannten Verfahrenserleichterungen wird Gebrauch gemacht.

    2.1 Lage und Abgrenzung

    Die Plannderung befindet sich am sdlichen Ortseingang von Limbach westlich der "Muckentaler Strae" (L 615) auf einem Teil des gemeindeeigenen Grundstcks Nr. 212. Die Gre des Plangebietes betrgt ca. 1,1 ha.

    Magebend ist der Geltungsbereich, wie er in der Planzeichnung des nderungsplanes gem. 9 Abs. 7 BauGB festgesetzt ist.

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    Bebauungsplannderung Schlosswiesen - 1. nderung

    Begrndung Entwurf Seite 2

    2.2 Bestands- und Umgebungssituation

    Der nderungsbereich liegt westlich der "Muckentaler Strae" (L 615) am sdlichen Ortseingang. Der geplante Standort des Feuerwehrgertehauses stellt sich momentan als sanft nach Westen geneigte Streuobstwiese dar.

    Nach Westen schliet sich zunchst eine grere Gehlzgruppe an; danach folgen im Westen mit Festplatz, Schul- und Sportareal wichtige kommunale Gemeinbedarfsein-richtungen. Im Norden grenzt eine unstrukturierte, komplett versiegelte Parkplatzflche an. Nach Sden folgt der offene, landwirtschaftlich genutzte Landschaftsraum, whrend sich stlich der Muckentaler Strae die weitere Ortslage mit einer gemischten bzw. ge-werblichen Bebauung anschliet.

    Fr den Planbereich sind keine Altlasten oder altlastverdchtigen Flchen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes bekannt.

    Abb. 1: Auszug aus dem Daten- und Kartendienst der LUBW (Quelle: www.lubw.de - 2015)

    3. bergeordnete Planungen

    3.1 Vorgaben der Raumordnung

    Durch die Plannderung werden raumordnerische Vorgaben nicht berhrt. Der Planbe-reich ist im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar als Siedlungsbereich Wohnen (Be-stand) als sonstige Flche ausgewiesen.

    nderungsbereich

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    Begrndung Entwurf Seite 3

    3.2 Flchennutzungsplan

    Der Bereich der Plannderung ist in der rechtskrftigen 1. Fortschreibung des Flchen-nutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Limbach-Fahrenbach als f-fentliche Parkplatzanlage bzw. Sondergebiet ausgewiesen.

    3.3 Schutzgebiete

    Im nderungsbereich selbst werden keine Schutzgebietsausweisungen nach dem Na-turschutz- oder Wasserrecht berhrt. Sdlich des Plangebietes im Anschluss an die Wanderbahn beginnt das Landschaftsschutzgebiet "Elzbachtal".

    4. Plankonzept

    4.1 Konzeptbeschreibung

    Die konkrete Objektplanung fr das Feuerwehrgertehaus sieht im unmittelbaren An-schluss an die "Muckentaler Strae" einen eineinhalb-geschossigen Winkelbau mit ei-ner Gesamthhe von rund 9 m vor. Der annhernd quadratische Hof ffnet sich nach Osten zur Muckentaler Strae. Er dient der Zu- und Abfahrt der Einsatzfahrzeuge. Win-kelbau und Hof ergeben annhernd einen quadratischen Grundriss von 35 m x 35 m.

    Nrdlich vorgelagert werden die Stellpltze fr die Einsatzkrfte, welche ebenfalls von der "Muckentaler Strae" angefahren werden, angeordnet. Der Komplex wird an das Hhenniveau der angrenzenden Strae angepasst, so dass sich der Gesamtkomplex gegenber den nach Westen und Sden anschlieenden Flchen um bis zu 1,5 m ab-hebt. Er wird mit einer Sttzmauer gegenber den anderen Nutzungen und Funktions-bereichen in den "Schlosswiesen" auch klar abgegrenzt.

    ber eine Rampe besteht im Norden eine Verknpfung mit der angrenzenden Park-platzanlage. Im Zuge des Neubaus soll auch diese Stellplatzanlage neugeordnet und gestalterisch aufgewertet werden. Die Flche wird deshalb in den nderungsbereich einbezogen.

    4.2 Erschlieung und Technische Infrastruktur

    Aufgrund der Ortsrandlage ist eine Anbindung an das bestehende Verkehrs- und Lei-tungsnetz problemlos mglich.

    Wie bereits erlutert erfolgt die verkehrliche Anbindung des neuen Feuerwehrgerte-hauses direkt ber die "Muckentaler Strae" (L 615). Der zur Umgestaltung vorgesehe-ne nrdlich angrenzende Parkplatz wird ber die bereits bestehende Zufahrt zur "Muckentaler Strae" angebunden.

    Whrend der Wasseranschluss ebenfalls an die Bestandsleitung in der Muckentaler Strae im Osten erfolgen soll, wird das anfallende Abwasser nach Westen zum beste-henden Mischwasserkanal an der Schule gefhrt.

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    5. Umfang der Plannderung Im Zuge der Plannderung werden folgende planungsrechtliche Festsetzungen gen-dert bzw. neu festgesetzt:

    Ausweisung einer Gemeinbedarfsflche mit der Zweckbestimmung "Feuerwehr" im Bereich der bisher geplanten groen Parkierungsanlage im direkten Anschluss an die "Muckentaler Strae" im zentralen Bereich der nderungszone.

    Festsetzung eines grozgigen Baufeldes, von hohen Grund- und Geschossfl-chenzahlen sowie einer grozgigen Gebudehhe von 10 m, um fr die konkrete Objektplanung noch ausreichend Spielraum zu bieten.

    Neuabgrenzung der Stellplatzanlage im nrdlichen nderungsbereich als Basis fr die angestrebte Umgestaltung mit ergnzender Festsetzung von Einzelpflanzgebo-ten zur Gestaltung der Ortseingangssituation.

    Festsetzung einer Grnflche mit Erhaltungsgebot im Bereich der heutigen Ge-hlzgruppe im Sdwesten entlang der Wanderbahn. Die bisherige Ausweisung ei-ner groen Stellplatzanlage wird aufgegeben.

    Darber hinaus wurden zu folgenden Themen Hinweise in die Bebauungsplannderung bernommen:

    Bodenfunde

    Altlasten

    Bodenschutz

    Grundwasserfreilegung

    6. Auswirkungen der Planung

    6.1 Umwelt, Natur und Landschaft

    Umweltbericht und Umweltbelange

    Die Planung wird im vereinfachten Verfahren durchgefhrt. Die hierfr notwendigen Zulssigkeitsvoraussetzungen werden erfllt (s. Kapitel 2.). Unter Bercksichtigung von 13 (3) 1 BauGB wird von der Umweltprfung nach 2 (4) BauGB und von einem Um-weltbericht nach 2a BauGB abgesehen. Die Belange des Umweltschutzes sind unab-hngig davon aber ausreichend zu bercksichtigen. Fr die wesentlichen umweltbezogenen Schutzgter gem 1 (6) 7a BauGB ergibt sich dabei durch die Plannderung folgende Situation:

    Die bisherige Planung setzt bereits groflchig eine Stellplatzanlage im nderungsbe-reich fest. Lediglich in Randbereichen wurden kleinere Grn- und Gehlzbereiche vor-gesehen. Die Bebauungsplannderung weist lediglich ein knappes Viertel der ursprnglichen Flche noch als Stellplatzanlage aus; ein weiteres Viertel wird als Ge-meinbedarfsflche fr den geplanten Neubau des Feuerwehrgertehauses festgesetzt. ber die Hlfte der Flche im Sdwesten wird als Grnflche mit Erhaltungsgebot fr die bestehenden Gehlz- und Baumgruppen festgesetzt.

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    Gegenber der bisherigen Planung ergibt sich damit eine deutliche Aufwertung fr alle umweltrelevanten Schutzgter, da der heutige, reich strukturierte Gehlzbestand eine hohe Bedeutung fr die Ortsrandgestaltung, das lokale Kleinklima sowie als Lebens-raum fr Vgel, Fledermuse und Insekten hat. Die Plannderung erreicht mit dieser neuen planerischen Festsetzung somit einen wichtigen positiven umweltbezogenen Effekt. Weitere umweltbezogenen Festsetzungen werden somit nicht erforderlich.

    Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung

    Nach 1a Abs. 3 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulssig waren. Ausgehend von den bereits durch den Bebauungsplan "Schlosswiesen" zulssigen Eingriffen ergeben sich durch die Bebauungsplannderung keine Eingriffe in die umweltbezogenen Schutzgter. Dies ist wie folgt begrndet:

    Der bisher gltige Bebauungsplan setzt im Bereich der Plannderung bis auf kleinere randliche Verkehrsgrnflchen eine groflchig versiegelte Stellplatzanlage fest. Durch die Ausweisung der Gemeinbedarfsflche und Stellplatzflche im Zuge der Plannde-rung ergibt sich gegenber der bisher gltigen Planung keine weitere Eingriffswirkung. Zustzlich wird durch den Verzicht auf weitere Stellplatzflche im sdwestlichen Bereich und Festsetzung der dortigen Grn- und Gehlzflchen zum Erhalt gegenber der bis-herigen Plansituation eine grnordnerische und kologische Aufwertung erzielt.

    Da sich durch die vereinfachte nderung somit keine zustzliche Eingriffswirkung er-gibt, wird auf eine qualifizierte Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung verzichtet.

    6.2 Artenschutzrechtliche Zugriffsverbote

    Aufgrund der Novellierung des BNatschG vom 12.12.2007 ist im Rahmen der Planauf-stellung zu prfen, ob die Verbotstatbestnde des 44 (1) BNatschG durch die Plann-derung erfllt werden. Nach dem Erlass des Ministeriums fr Ernhrung und Lndlicher Raum vom 18.12.2007 ist diese Artenschutzrechtliche Prfung auch fr Bebauungsplne im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB durchzufhren.

    Zur Prfung der Vollzugsfhigkeit der Planungsnderung wurde eine fachliche Ein-schtzung durch das Ingenieurbro fr Umweltplanung - Simon vorgenommen. Dabei wurde berprft, ob durch die Bebauungsplannderung artenschutzrechtliche Verbots-tatbestnde ausgelst werden. Als Fazit lsst sich festhalten, dass durch die Bebau-ungsplannderung keine Verbotstatbestnde im Sinne des 44 Bundesnaturschutz-gesetz ausgelst werden, wenn folgende Vermeidungsmanahme eingehalten wird:

    Baufeldrumungsbeschrnkung auf das Winterhalbjahr

    Die Vermeidungsmanahme wird als verbindliche Festsetzung in den Bebauungsplan bernommen. Details zum Artenschutz knnen dem beigefgten Fachbeitrag entnom-men werden.

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    Bebauungsplannderung Schlosswiesen - 1. nderung

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    6.3 Immissionen

    Von der durch die Plannderung ermglichte Nutzung "Feuerwehrgertehaus" gehen keine unzumutbare Emissionen aus. Umgekehrt ist aus der Umgebung mit keinen er-heblichen Immissionen fr den Planbereich zu rechnen.

    7. Angaben zur Planverwirklichung Durch die Plannderung werden keine bodenordnerischen Manahmen erforderlich. Das nderungsverfahren soll bis Ende 2015 abgeschlossen werden.

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    Begrndung Entwurf Seite 7

    Aufgestellt:

    Limbach, den 14.08.2015

    DIE GEMEINDE : DER PLANFERTIGER :

    IFK INGENIEURE Leiblein - Lysiak - Glaser

    Eisenbahnstrae 26, 74821 Mosbach E-Mail: [email protected]