09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis...

23
26.06.22 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen Unternehmen und Betriebsrat im Rahmen der vereinbarten Personalplanung. Entscheidung der „Auswahlkriterien“ für eine individuelles ATZ-Angebot nach Beratung mit dem Betriebsrat durch das Unternehmen. ATZ-Dauer: Längstens 7 Jahre / mindestens 2 Jahre Weitergeltung der bisherigen Regelungen (zB): ATZ-Entgelt nach Zumutbarkeitstabelle § 4.2.2 TV über ATZ Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge auf 100% der Vollzeitbeiträge

Transcript of 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis...

Page 1: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 1

Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016

Für Jahrgänge 1955 bis 1960

Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen Unternehmen und Betriebsrat im Rahmen der vereinbarten Personalplanung.

Entscheidung der „Auswahlkriterien“ für eine individuelles ATZ-Angebot nach Beratung mit dem Betriebsrat durch das Unternehmen.

ATZ-Dauer: Längstens 7 Jahre / mindestens 2 Jahre

Weitergeltung der bisherigen Regelungen (zB):

ATZ-Entgelt nach Zumutbarkeitstabelle § 4.2.2 TV über ATZ

Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge auf 100% der Vollzeitbeiträge

Ausgleich der halben Rentenminderung, höchstens 9 % der 18 %-Abschläge

Page 2: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 2

Teilnahmevoraussetzungen für die Altersteilzeit

Erfüllte Wartezeit von 35 Versicherungszeiten (Rente für langjährig Ver-sicherte / Rente für schwerbehinderte Menschen)

Jahrgänge 1955 bis 1960

Rentenbeginn mit 63 Jahren (langjährig Versicherte)

Stufenweise Anhebung des Rentenbeginns von 60/9 Jahre (Jg 1955) bis 61/4 Jahre (Jg 1960) für schwerbehinderte Menschen

Frühstmöglicher Beginn mit Alter 56 Jahren für langjährig Versicherte

Frühstmöglicher Beginn mit Alter 55 Jahren für Schwerbehinderte

Spätester Beginn mit Alter 61 Jahren

Schwerbehinderte Menschen entsprechend früher

Page 3: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 311.04.23 3

Wartezeit

Auf die Wartezeit werden alle rentenrechtliche Zeiten angerechnet (§ 50 GB VI)

Rentenrechtliche Zeiten sind (§ 54 SGB VI):

- Zeiten mit vollen Beiträgen

- Beitragsgeminderte Zeiten (zB. Berufsausbildung)

- Kindererziehungszeiten

- Berücksichtigungszeiten

- Anrechnungszeiten (zB. Krankengeldbezug, Arbeitslosigkeit, Schulzeit nachVollendung 17. Lebensjahr)

Page 4: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 411.04.23 4

Frühstmöglicher Beginn

ATZ-Beginn: 56 JahreDauer: 7 Jahre

Blockmodell: 3,5 Jhr. aktiv / 3,5 Jhr. Passiv

Arbeitsphase

Freiphase

55 Jahre 56 Jahre 63 Jahre59,5 Jahre

Ø Hälfte der bisherigen Arbeitszeit

Spätmöglicher Beginn

ATZ-Beginn: 61 Jahre Dauer: 24 Monate

Blockmodell: 1 Jhr. aktiv / 1 Jhr. Passiv

Arbeitsphase

Freiphase

55 Jahre 61Jahre 63 Jahre62 Jahre

Ø Hälfte der bisherigen Arbeitszeit

Page 5: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 511.04.23 5

Frühstmöglicher Beginn - "Kombi-Modell"

ATZ-Beginn: 56 JahreDauer: 7 Jahre

Blockmodell: 3,5 Jhr. aktiv / 3,5 Jhr. Passiv

*) Bei späterer ZWP-Entnahme wird das Restguthaben in die Beteiligungsrente II überführt

4 Jahre ZWP-Guthaben

Arbeitsphase

Freiphase

Zeitwert-Entnahme in ATZZWP-Entn.in Vollzeit*

55 Jahre 56 Jahre 63 Jahre59,5 Jahre

Ø Hälfte der bisherigen Arbeitszeit

55,5 Jahre

Spätmöglicher Beginn - Kombimodell

ATZ-Beginn: 61 Jahre Dauer: 24 Monate

Blockmodell: 1 Jhr. aktiv / 1 Jhr. Passiv

*) Bei späterer ZWP-Entnahme wird das Restguthaben in die Beteiligungsrente II überführt

Arbeitsphase

Freiphase

Zeitwert-Entnahme in ATZ

Zeitwert-Entnahmein Vollzeit

4 Jahre ZWP-Guthaben

55 Jahre 61Jahre 63 Jahre62 Jahre

Ø Hälfte der bisherigen Arbeitszeit58 Jahre

Altersteilzeit mit Zeit-Wertpapier-Entnahme

Page 6: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 6

Regelungen des Tarifvertrages über Altersteilzeit

Vergütung während der Altersteilzeit (ATZ-Entgelt)

Die Höhe des ATZ-Entgeltes bestimmt sich aus

bisheriger Entgeltstufe

entsprechenden Prozentsatz lt. Zumutbarkeitstabelle gemäß § 4.2.2 TV ATZ

Zumutbarkeitstabelle

ES 1 – 5 95% von VollzeitnettoES 6 90% ES 7 87% ES 8 - 10 85% ES 11 - 12 84% ES 13 – 14 83% ES 15 – 18 82% ES 19 – 20 81% ES 21 – 22, Tarif+ Stufe I,II 80% ES Tarif + Stufe III 78%

Page 7: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 7

Regelungen des Tarifvertrages über Altersteilzeit

Vergütung während der Altersteilzeit (ATZ-Entgelt)Entgeltbestandteile für die Berechnung des ATZ-Entgeltes

Brutto-Entgelt entsprechend Rahmentarifvertrag zur Eingruppierung

Individuelle Zulage bzw. AZ-Zulage

Gesetzliche Abzüge

Steuern entsprechend Steuerklasse

Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegever-sicherung

= Vollzeitnetto

ATZ-Entgelt = Vollzeitnetto x Prozentsatz gemäß Zumutbarkeitskurve

Page 8: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 8

brutto

Gesetzl. Abzüge

netto

%-Satz gemäߧ 4.2.1 TV über ATZ

Vollzeit

3.776,50

1.243,47

2.533,03

84 %

Teilzeit

1.873,25

404,65

1.468,60

659,15 ATZ-Zuschuss**

2.127,75 ATZ-Entgelt(netto)

Beispiel: ATZ-Entgelt – Berechnung

Steuerklasse IIIKirchensteuerkein PV-ZuschlagES 1 (incl. 8% Monatspauschale für Kraftfahrer): 3.776,50 €Prozentsatz lt. Zumutbarkeitstabelle: 84%

* ) Der ATZ-Zuschuss ist steuer- und soziaversicherungsbeitragsfrei – er unterliegt aber dem Progressionsausgleich gemäß § 32 B EStG

Page 9: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 9

brutto

Gesetzl. Abzüge

netto

%-Satz gemäߧ 4.2.1 TV über ATZ

Vollzeit

3.494,00

1.113,52

2.380,48

84 %

Teilzeit

1.747,00

361,67

1.385,33

614,27 ATZ-Zuschuss**

1.999,60 ATZ-Entgelt(netto)

Beispiel: ATZ-Entgelt – Berechnung

Steuerklasse IIIKirchensteuerkein PV-ZuschlagES 12: 3.494,00 €Prozentsatz lt. Zumutbarkeitstabelle: 84%

* ) Der ATZ-Zuschuss ist steuer- und soziaversicherungsbeitragsfrei – er unterliegt aber dem Progressionsausgleich gemäß § 32 B EStG

Page 10: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 10

brutto

Gesetzl. Abzüge

netto

%-Satz gemäߧ 4.2.1 TV über ATZ

Vollzeit

3.494,00

1.427,59

2.066,41

84 %

Teilzeit

1.747,00

546,80

1.200,20

535,58 ATZ-Zuschuss**

1735,78 ATZ-Entgelt(netto)

Beispiel: ATZ-Entgelt – Berechnung

Steuerklasse IKirchensteuerES 12: 3.494,00 €Prozentsatz lt. Zumutbarkeitstabelle: 84%

* ) Der ATZ-Zuschuss ist steuer- und soziaversicherungsbeitragsfrei – er unterliegt aber dem Progressionsausgleich gemäß § 32 B EStG

Page 11: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 11

brutto

Gesetzl. Abzüge

netto

%-Satz gemäߧ 4.2.1 TV über ATZ

Vollzeit

4.905,50

1.721,02

3.184,48

82 %

Teilzeit

2.453,00

630,19

1.822,81

788,46 ATZ-Zuschuss**

2.611,27 ATZ-Entgelt(netto)

Beispiel: ATZ-Entgelt – Berechnung

Steuerklasse IIIKirchensteuerkein PV-ZuschlagES 18: 4.950,50 €Prozentsatz lt. Zumutbarkeitstabelle: 82%

* ) Der ATZ-Zuschuss ist steuer- und soziaversicherungsbeitragsfrei – er unterliegt aber dem Progressionsausgleich gemäß § 32 B EStG

Page 12: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 12

brutto

Gesetzl. Abzüge

netto

%-Satz gemäߧ 4.2.1 TV über ATZ

Vollzeit

4.905,50

2.187,17

2.718,33

82 %

Teilzeit

2.453,00

885,90

1.567,10

661,93 ATZ-Zuschuss**

2.229,03 ATZ-Entgelt(netto)

Beispiel: ATZ-Entgelt – Berechnung

Steuerklasse IKirchensteuerES 18: 4.905,50 €Prozentsatz lt. Zumutbarkeitstabelle: 82%

* ) Der ATZ-Zuschuss ist steuer- und soziaversicherungsbeitragsfrei – er unterliegt aber dem Progressionsausgleich gemäß § 32 B EStG

Page 13: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 13

Teilzeit-netto

Gesetzl. Abzüge

Tei

lzei

t-b

rutt

o

ATZ-Zuschuss(Pro Jahr)

AT

Z-E

ntg

elt

net

to

Steuer-pflichtiges

Brutto-Entgelt(pro Jahr)

ATZ-Zu-

schuss

Erh

öh

ter

Ste

uer

satz

gem

äß §

32

b E

StG

Steuer-pflichtiges

Brutto-Entgelt(pro Jahr)

Steuerschuld800 € – 1.800 €*

Progressionsvorbehalt gemäß § 32 b EStG

Monatlich

Jährlich

*) Berechnungsbeispiele. Genaue Angaben liefert ein Steuerberater

Page 14: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 14

Bonuszahlungen (Mai / Novemberzahlung)

Mit Beginn der Altersteilzeit wird jeweils die Hälfte

des Vollzeitbonusses gewährt

Stichtage:

Maizahlung: 30.04. d. K. J. Besteht am 30.04. d. K. J. ATZ: halber Bonus

Novemberzahlung: 30.11. d. K. J.

Besteht am 30.11. d. K. J. ATZ: halber Bonus

Page 15: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 15

Mehrarbeit

Mehrarbeit während der Altersteilzeit ist zulässig

Entgeltung grundsätzlich nur in bezahlter Freizeit

Zuschläge bei „zuschlagspflichtiger“ Mehrarbeit werden in „bar“ vergütet.

Schichtzuschläge / Schichtausgleichszulage

Werden / wird in der aktiven zu 100 % gewährt

Keine Zahlung in der passiven Phase

Page 16: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 16

Urlaub / zusätzliches Urlaubsgeld

Urlaub wird entsprechend der Wochenarbeitstage gewährt (5-Tage-Woche: 30 Tage). Im Jahr mit Ende aktiver Phase wird der Urlaub an- teilig gewährt (z.Bsp. Ende September: Urlaubsan- spruch 9/12tel = 22,5 aufgerundet 23 Tage). Zusätzliches Urlaubsgeld wird entsprechend des Urlaubsanspruches gewährt. Kein Urlaub in der passiven Phase / kein zusätzliches Urlaubsgeld in der passiven Phase

Page 17: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 17

Rentenversicherungsbeiträge (RV-Beiträge)

RV-Beiträge werden durch VW auf die Höhe der Vollzeit- entgelt-Beiträge aufgestockt.

Ausgleich der Rentenminderung

Volkswagen gleicht die Hälfte der durch vorzeitigem Bezug der gesetzlichen Rente entstehenden Rentenminderung aus.

Der Ausgleich erfolgt über die Gewährung eines zusätz-lichen Betrages in der VW-Rente

Page 18: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 18

Aufstockung der Renten-versicherungs-Beiträge

auf Vollzeithöhe

Indi

vidu

elle

Min

deru

ng

nach

Geb

-Jah

r

Ausgleich des halben Minderungsbetrages über die VW-Rente

Anwartschaft mit 63

Rentenbeginn ab Alter 63

Kein hälftiger Ausgleich der Differenz aus der Rente mit Rentenbeginn ab Regelalter und der Rente mit Alter 63

Anwartschaft mitRegelalter

Rentenbeginn ab Alter 63

Page 19: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 19

Betriebliche Altersversorgung

Berechnungsgrundlage

Die Berechnung erfolgt aus dem durchschnittlichen Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor Beginn der ATZ.

Bei Tariferhöhungen wird der ermittelte Durchschnitts- wert entsprechend der prozentualen Erhöhung ange-

passt.

Bei einer individuellen Entgelterhöhung wird der ermit- telte Durchschnittswert entsprechend der

prozentualen Erhöhung aus dem Entgeltstufenwechsel angepasst.

Page 20: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 20

Arbeitsjubiläum

Jubiläumsgratifikation gemäß § 19 MTV Berechnungsgrundlage für die Gratifikation ist das ATZ-Entgelt

(Teilzeitnetto plus ATZ-Aufstockungsbetrag).

Dieser Betrag wird multipliziert mit

Bei 25jährigem Jubiläum: 1,45

Bei 35jährigem Jubiläum: 2,9

Auf diesen Betrag sind Steuern und Soziaversicherungsbeiträge zu zahlen.

Arbeitsbefreiung anlässlich des Jubiläums

2 Tage bei 25jährigem Jubiläum3 Tage bei 35jährigem Jubiläum

Keine zusätzliche Arbeitsbefreiungstage in der passiven Phase

Page 21: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 21

Zeit-Wertpapier – GuthabenEntnahme TZ-Brutto

20 20 2020 20 20

ATZ-Beginn ATZ-Ende

Kontinuierliches ATZ-Modell

Arbeitszeit / wöchentlich

Ø 20 Std / W

Monatliches Entgelt

TZ-Brutto (minus gesetzliche Abzüge) + ATZ-Zuschuss*

Arbeitszeit / wöchentlich

Ø 20 Std / W

Monatliches Entgelt

TZ-Brutto (minus gesetzliche Abzüge) + ATZ-Zuschuss*

ATZ-Beginn

ATZ-Ende

Mit Arbeitsleistung

Mit ZWP-Entnahme – Freistellung aus Zeitwerten

*) Der ATZ-Zuschuss und sonstige ATZ-Leistungen werden von VW getragen. Förderleistungen der Arbeitsagentur werden nur geleistet, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (Übernahme von Ausgebildeten, Einstellung von Leistungen).

Wert: 1 x TZ-Brutto

Page 22: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 22

20 20 20

ATZ-BeginnATZ-Ende

Blockmodell - Modell

Arbeitszeit / wöchentlich

Ø 20 Std / W

Monatliches Entgelt

Mit Arbeitsleistung

20 20 20 20 20 20

20 20 20

ATZ-Wertguthaben

TZ-Brutto (minus gesetzliche Abzüge) + ATZ-Zuschuss*

FreiphaseArbeitsphase

Wert: 2 x TZ-Brutto

*) Der ATZ-Zuschuss und sonstige ATZ-Leistungen werden von VW getragen. Förderleistungen der Arbeitsagentur werden nur geleistet, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (Übernahme von Ausgebildeten, Einstellung von Leistungen).

Page 23: 09.02.2014 K-SDP-2/2 1 Altersteilzeit - Tarifvertrag Verlängerung bis 2016 Für Jahrgänge 1955 bis 1960 Festlegung des Umfanges einvernehmlich zwischen.

11.04.23 K-SDP-2/2 23

Blockmodell - Modell

ATZ-Beginn

ATZ-Ende

Arbeitszeit / wöchentlich

Ø 20 Std / W

Monatliches Entgelt

ATZ-Wertguthaben

TZ-Brutto (minus gesetzliche Abzüge) + ATZ-Zuschuss*

FreiphaseArbeitsphase

Wert: 2 x TZ-Brutto

Zeit-Wertpapier – GuthabenEntnahme TZ-Brutto

*) Der ATZ-Zuschuss und sonstige ATZ-Leistungen werden von VW getragen. Förderleistungen der Arbeitsagentur werden nur geleistet, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (Übernahme von Ausgebildeten, Einstellung von Leistungen).

Mit ZWP-Entnahme – Freistellung aus Zeitwerten

Wert: 2 x TZ-Brutto