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Inhaltsverzeichnis

1 Anlass und Aufgabenstellung 3

2 Beurteilungsunterlagen 3

2.1 Vorbemerkungen 3

2.2 Planungsgrundlagen 3

2.3 Rechtliche Grundlagen 4

2.4 Normen, Richtlinien, Regeln und Literatur 4

3 Beschreibung des Bauvorhabens 4

3.1 Grundstück / Lage / Erschließung 4

3.2 Photovoltaik - Anlage 5

4 Brandgefährdungspotential 7

4.1 Allgemeines 7

4.2 Brandlasten 7

4.3 Brandrisiko 7

5 Zweck des Brandschutzkonzeptes und Schutzziele 8

6 Baurechtliche Einordnung des Bauvorhabens 8

7 Anforderungen an die Photovoltaik - Anlage 9

7.1 Photovoltaik - Anlage 9

7.2 Trafostation / Monitoringcontainer 9

8 Abwehrender und organisatorischer Brandschutz 10

8.1 Löschwasserbereitstellung 10

8.2 Löschwasserrückhaltung 11

8.3 Flächen für die Feuerwehr 11

8.4 Unterweisungen 12

8.5 Feuerwehrplan 12

8.6 Pflichten des Betreibers 12

9 Zusammenfassung und Schlussfolgerung 13

10 Erklärung des Entwurfsverfassers 14

Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Lageplan (M 1:1.250) - -

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1 Anlass und Aufgabenstellung

Anlass für die Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für den vorbeugenden baulichen Brand-

schutz ist der Neubau einer Freiflächen - Photovoltaik - Anlage, Straße des Friedens in 19288

Ludwigslust.

Der Bauherr ist die SPP1 Solar Invest 10 GmbH & Co. KG, Zirkusweg 2 / Astra Tower in 20359

Hamburg.

Der Auftraggeber ist die Enerparc AG, Zirkusweg 2 / Astra Tower in 20359 Hamburg.

Der Entwurfsverfasser ist die klm-Architekten Leipzig GmbH, Magazingasse 1 in 04109 Leipzig.

Im Zuge der Beantragung einer Baugenehmigung (vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren) ist

ein Brandschutzkonzept zu erarbeiten, welches Maßnahmen für den vorbeugenden baulichen

Brandschutz festlegt, um die heutigen Erfordernisse zu erfüllen.

Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes wird die vorliegende Genehmigungsplanung mit den be-

stehenden Vorschriften abgeglichen, bewertet und soweit notwendig, Abweichungen von Vor-

schriften dargestellt, begründet und Ersatzmaßnahmen erläutert.

2 Beurteilungsunterlagen

2.1 Vorbemerkungen

Die nachfolgend beschriebenen brandschutztechnischen Forderungen basieren auf den gesetzli-

chen Grundlagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Höher gestellte privatrechtliche Brandschutzanforderungen und Auflagen durch etwaige Sachver-

sicherer sowie aus dem Baunebenrecht (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Gewerberecht, Unfall-

verhütung usw.) sind hier nicht berücksichtigt.

Das Brandschutzkonzept ist in seiner Gesamtheit mit seinen Anlagen vollumfänglich zu beachten.

Die textliche Ausarbeitung hat dabei Vorrang.

Der Brandschutzplan dient der Übersicht und gilt nur in Verbindung mit dem schriftlichen Teil des

Brandschutzkonzeptes. Die Verwendung von Planauszügen ohne Textteil ist unzulässig.

2.2 Planungsgrundlagen

Grundlage für die Beurteilung des Bauvorhabens bilden folgende Planungsunterlagen, die vom

Auftraggeber sowie vom Entwurfsverfasser zur Verfügung gestellt wurden:

Vorhaben- und Erschließungsplan PVA Ludwigslust vom 22.03.2019, M 1:2.500

Datenblatt PV-Anlage „Ludwigslust“ vom 22.03.2019 (1 Seite)

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2.3 Rechtliche Grundlagen

Als rechtliche Grundlagen sind insbesondere zu beachten:

LBauO M-V - Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 15.10.2015, zuletzt ge-

ändert am 05.07.2018; Gl.-Nr.: 2130-10

2.4 Normen, Richtlinien, Regeln und Literatur

Als Normen, Richtlinien, Regeln und Literatur, welche bei der brandschutztechnischen Bewertung

berücksichtigt wurden, sind insbesondere zu beachten:

EltBauRL M-V - Richtlinie über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen

(Mecklenburg-Vorpommern) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr, Bau

und Landesentwicklung vom 23.03.2009, (ABl. Nr. 16 vom 20.04.2009 S.357)

Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr - Mecklenburg-Vorpommern, Fassung vom Au-

gust 2006 (ABl. Nr. L 40 vom 20.09.2006 S. 597)

Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - Leitungsanla-

gen-Richtlinie (LAR) in der Fassung vom August 2006 (ABl. Nr. 40 vom 20.09.2006 S. 597)

DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteile (Standardkomplex)

DIN 4844 Sicherheitskennzeichnung

DIN VDE 0132 - Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung im Bereich elektrischer

Anlagen

DIN 14095 - Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen

DVGW-Merkblatt W 405 - Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwas-

serversorgung

Brandschutzatlas, Band 1 bis 6, Stand 03/2018

ZEVH Merkblatt für PV Anlagen

3 Beschreibung des Bauvorhabens

3.1 Grundstück / Lage / Erschließung

Das zu bebauende Grundstück befindet sich in 19288 Ludwigslust, Gemarkung: Niendorf / We-

selsdorf, Flur: 3, Flurstücke: 2, 3, 119,122. Die Grundstücksfläche beträgt 153.284,22 m² (gerun-

det: ca. 153.284 m²).

Das Grundstück befindet sich am Rande ländlicher Bebauung in mitten des Gleisdreieck „Wesels-

dorf / Ludwigslust“ Über die öffentliche Straße „Straße des Friedens“ sowie über befestigte Ne-

benwege ist das Grundstück erreichbar (siehe Anlage 1).

Das zu bebauende Grundstück ist derzeit als unbebaute Freifläche mit landwirtschaftlicher Nut-

zung vorhanden.

Das Gelände für die Photovoltaik - Anlage wird durch eine Umzäunung (Maschendrahtzaun -

Zaunhöhe = 2,00 m einschl. Übersteigschutz und Sicherheitsüberwachung) gesichert.

Die Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeit auf das Gelände wird durch Toranlagen sichergestellt

(siehe Gliederungspunkt 8.3).

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3.2 Photovoltaik - Anlage

Gemäß der vorliegenden Planungsunterlagen wird auf den Grundstücken eine Freiflächen - Pho-

tovoltaik - Anlage errichtet (siehe Anlage 1).

Gemäß den vorliegenden Planungsunterlagen, wird die Anlage mit einem entsprechenden Ab-

stand zu angrenzenden Gebäuden sowie zur Grundstücksgrenze von ≥ 5,00 m errichtet.

Das Grundstück befindet sich in mitten des Gleisdreieck „Weselsdorf / Ludwigslust“. Der Abstand

der Gleisanlage zu den jeweiligen Zaunanlagen beträgt mindestens 20,00 m. Ein Bereich von ca.

2,50 m (zwischen Gleis- und Zaunanlage) wird als Pflegestreifen ausgeführt.

Der Pflegestreifen dient dazu, damit die Zaunanlagen von Pflanzenbewuchs u. ä. freigehalten

werden können.

Der Anlagenkomplex wird in folgender Bauweise errichtet:

Grundstücksfläche: 153.284,22 m² (gerundet: ca. 153.284 m²)

Grundfläche der baulichen Anlage: 87.220,44 m² (gerundet: ca. 87.220 m²)

Leistungsfähigkeit: 14.074,30 kWp (minimal; 260 Wp) bzw.

16.239,60 kWp (maximal; 300 Wp)

Photovoltaikmodule:

Die Module werden parallel in Ost- / Westausrichtung mittel Metallkonstruktion mit fest definierten

Winkel zur Sonne nach Süden hin aufgeständert. Sie werden auf sogenannten „Tischen“ ange-

ordnet, welche mittels Metallpfosten (ohne Fundamente) im Boden verankert werden.

Es werden polykristalline Module verwendet, bei denen alle internationalen Standards und Zerti-

fizierungen erfüllt werden. Die Module haben eine Leistung von 260 Wp - maximal 300 Wp.

Modultischhöhe: 2,85 m

Modulneigung: 20 °

Reihenabstand: 2,30 m

Modulanzahl: 54.132 Stück

Wechselrichter:

Es werden Strang-Wechselrichter verbaut, die am Ende der Modulreihen an der Unterkonstruktion

montiert werden.

Typ: Sungrow 60 KTL

Anzahl: 206 Stück

Trafostation:

Nach Kopplung der AC-Ausgangskabel aus den Wechselrichtern werden Kabel größerer Dimen-

sion in extra dafür gezogene Kabelgräben zu den Transformatoren geführt.

Wetterschutzhülle: Stahlbeton - Fertigteilbauweise

Abmessung (L x B x H): 3,22 m x 2,52 m x 2,80 m

Anzahl: 8 Stück

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Von der Trafostation werden die Kabel gesammelt in einer Kabeltrasse bis zum Netzverknüp-

fungspunkt verlegt. Am Netzverknüpfungspunkt wird üblicherweise eine Übergabestation errich-

tet.

Angaben zum Netzanschlusspunkt sowie zum Netzbetreiber liegen zum derzeitigen Bearbei-

tungsstand nicht vor.

Monitoringcontainer:

Die Anlagenleistung und das Monitoring können über integrierte Datenlogger per Fernzugriff über-

wacht bzw. gesteuert werden. Die Anlage wird rund um die Uhr und sieben Tage in der Woche

überwacht. Der Überspannungsschutz sichert vor Schäden durch Blitzeinschläge im Umfeld der

PV-Anlage. Das Monitoringsystem wird in sogenannten Monitoringcontainer untergebracht.

Wetterschutzhülle: Bürocontainer

Abmessung (L x B x H): 6,10 m x 2,52 m x 2,80 m

Anzahl: 2 Stück

Zaunanlage / Sicherheitssystem:

Die Zaunanlage besteht aus Maschendraht und hat eine Bodenfreiheit von 15 cm, sodass eine

Durchgängigkeit für Kleinlebewesen gegeben ist. Kameras sind auf etwa 6,00 m hohen Stahlmas-

ten (Fundament (L x B x H): 1,00 m x 1,00 m x 0,90 m) positioniert und überwachen ausschließlich

den Innenbereich der eingezäunten Anlage.

Art: Maschendrahtzaun

Höhe: 2,00 m (inkl. Übersteigschutz)

Torbreite: 6,00 m

Höhe Kameramast: 6,00 m

Abmessung Fundament (Kameramast; L x H x B): 1,00 m x 1,00 m x 0,90 m

Anzahl (Kamera): 3 Stück

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4 Brandgefährdungspotential

4.1 Allgemeines

Das Risiko eines Brandereignisses an einer Stelle auf dem Gelände der Freiflächen - Photovoltaik

- Anlage ergibt sich hauptsächlich durch die elektrische Spannung.

Besonders sind hierbei Anlagenteile zu betrachten, bei denen es zur Selbstentzündung und zu

Überhitzungen kommen kann.

Des Weiteren sind die Bereiche der Klemmverbindungen zu betrachten. Durch Korrosionsbildung

kann es hier durch Kurzschlüssen ebenfalls zur Selbstentzündung kommen.

4.2 Brandlasten

Die Brandlasten einer Freiflächen - Photovoltaik - Anlage beschränken sich auf nicht feuerfeste

Komponenten wie Gummi, Latex oder Plastik, welche lediglich einen Schwelbrand von geringem

Ausmaß ermöglichen sowie die technischen Anlagen (Trafo- und Übergabestation). Die restlichen

Komponenten der Anlage bestehen aus Glas, Aluminium oder feuerverzinktem Stahl und stellen

keine Brandlast dar. Die Module werden dabei mit einem Schienensystem auf Stahlkonsolen

(nichtbrennbar) montiert.

Die Brandgefahr geht daher nicht von der Anlage, sondern von der darunter befindlichen Vegeta-

tion aus. Diese wird durch die 2-malige Maht pro Jahr vom Eigentümer der Anlage gepflegt. Somit

soll einer Brandentstehung von vornherein entgegengewirkt werden.

4.3 Brandrisiko

Unter Brandrisiko versteht man die Wahrscheinlichkeit, dass ein Brand entstehen und sich zu

einem Schadfeuer ausbreiten kann.

Zu einer Brandentstehung müssen folgende Voraussetzungen vorhanden sein:

Vorhandensein brennbarer Materialien,

Sauerstoff,

das richtige Mischungsverhältnis und

eine Zündquelle

Das Risiko einer Brandentstehung hängt von verschiedenen Einflussfaktoren ab:

A) Nutzung der Freiflächen - Photovoltaik - Anlage:

Elektrische Anlage zur Stromerzeugung (Leistung max. 16.239,60 kWp),

Kein Aufenthalt von Personen (nur zu Wartungszwecken) und

Abstand zu angrenzenden Gebäuden sowie zur Grundstücksgrenze von ≥ 5,00 m.

geringes Risiko der Brandentstehung

B) Brandlasten:

Photovoltaik - Module,

Kabel und Kabelkanäle und

Technische Anlage

geringes Risiko der Brandentstehung

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C) Brandentstehung, Zündquellen:

Fehlerauslösende Komponente,

Fehlerhafte Installation und

Beschädigung der Module durch äußere (witterungsbedingte) Einflüsse

mittleres Risiko der Brandentstehung

Aus der Summe der Einflussfaktoren kann für die Freiflächen - Photovoltaik - Anlage von einer

geringen Brandgefährdung ausgegangen werden.

5 Zweck des Brandschutzkonzeptes und Schutzziele

Zweck des Brandschutzkonzeptes ist es, das geplante Bauvorhaben so einzuordnen und zu er-

richten, dass den bauordnungsrechtlichen Schutzzielen gemäß § 14 LBauO M-V entsprochen

wird.

Bei den Schutzzielen handelt es sich konkret um:

Die Vorbeugung der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und

Rauch vorgebeugt wird.

Die Sicherstellung der Rettung von Menschen (und Tieren) im Brandfall und

Die Sicherstellung wirksamer Löscharbeiten.

Höchstes Augenmerk gilt daher objektkonkret folgenden Aspekten, um den Schutzzielanforderun-

gen zu entsprechen:

Errichtung der baulichen Anlage, dass der Entstehung eines Brandes vorgebeugt wird,

Verhinderung der Brandausbreitung auf angrenzende, benachbarte Gebäude / Grundstü-

cke (Nachbarschaftsschutz) und

Sicherstellung der Durchführung wirksamer Löscharbeiten

(Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr usw.)

Nach Aussagen des Betreibers liegt das Hauptaugenmerk bei der Sicherstellung des Nach-

barschaftsschutzes. Der Sachwertschutz ist zu vernachlässigen.

6 Baurechtliche Einordnung des Bauvorhabens

Die Freiflächen - Photovoltaik - Anlage wird als bauliche Anlage betrachtet (vgl. § 2 Abs. 1 LBauO

M-V).

Die Gesamtgrundstücksfläche ca. 153.284 m². Die Grundfläche der baulichen Anlage beträgt ca.

87.220 m².

Eine bauordnungsrechtliche Einordnung gemäß § 2 Abs. 3 LBauO M-V ist aufgrund der speziellen

Art und Nutzung der Anlage (Freiflächen - Photovoltaik - Anlage) nicht möglich.

Sonderbaueigenschaften gemäß § 2 Abs. 4 LBauO M-V können der Freiflächen - Photovoltaik -

Anlage nicht zugesprochen werden.

Die Bauordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) wird jedoch für die weitere

Bearbeitung als Grundlage herangezogen.

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7 Anforderungen an die Photovoltaik - Anlage

7.1 Photovoltaik - Anlage

Durch die Funktionsweise einer Freiflächen - Photovoltaik - Anlage ergibt sich eine Gefährdung

durch elektrische Spannung (bis zu 1.000 Volt).

Um einen sicheren Einsatz der Feuerwehr zu gewährleisten, sind neben dem fachgerechten Auf-

bau der gesamten Anlage gemäß VDE-Richtlinien, Möglichkeiten zur Netzabschaltung vorzuse-

hen, um im Brandfall erforderliche Löschmaßnahmen durchführen zu können.

Um eine Brandausbreitung über die elektrischen Leitungen zu verhindern („Zündschnureffekt“),

sind elektrische Leitungen im Bereich der Übergänge zu den Trafostationen brandschutztechnisch

wirksam zu schotten.

Nach Aussagen des Betreibers liegt das Hauptaugenmerk bei der Sicherstellung des Nach-

barschaftsschutzes. Der Sachwertschutz ist zu vernachlässigen.

Der Anlagenkomplex wird in vier Teilflächen unterteilt. Die Module der Freiflächen - Photovoltaik

- Anlage werden mit einem Abstand von ≥ 4,00 m zur Zaunanlage errichtet (Freiflächen; siehe

Gliederungspunkt 8.1).

Der Abstand von der Zaunanlage bis hin zur Gleisanlage beträgt mindestens 20,00 m.

Die Freiflächen werden einer regelmäßigen Pflege (Mahd) unterzogen.

Durch die Bildung der Teil- bzw. Abstandsflächen wird der Anlagenkomplex so unterteilt, dass

eine Brandausbreitung untereinander und auf die angrenzenden Grundstücke verhindert werden

kann.

Eine weitere Unterteilung der jeweiligen Teilflächen ist aus Sicht des Bearbeiters nicht erforderlich.

7.2 Trafostation / Monitoringcontainer

Die auf dem Gelände angeordneten Trafostationen sowie die Monitoringcontainer sind funktional

notwendige Element für die Photovoltaik - Anlage. Zum Schutz der Stationen werden diese mit

Wetterschutzhüllen errichtet.

Trafostation(en): Stahlbeton - Fertigteilbauweise

Monitoringcontainer: Bürocontainer

Die für den Betrieb benötigten Stationen werden innerhalb des Anlagenkomplexes im Bereich

der befahrbaren Flächen angeordnet (siehe Anlage 1).

Neben Wartungszwecken der Stationen ist mit einem längerfristigen Aufenthalt von Personen

nicht zu rechnen.

Entsprechende brandschutztechnische Anforderungen / Maßnahmen sind somit nicht ableitbar

und im bauordnungsrechtlichen Sinne nicht erforderlich.

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8 Abwehrender und organisatorischer Brandschutz

8.1 Löschwasserbereitstellung

Die Gesamtgrundfläche der Freiflächen - Photovoltaik - Anlage beträgt ca. 153.284 m².

Die Grundfläche der Freiflächen - Photovoltaik - Anlage (überbaute Fläche) beträgt ca. 87.220 m².

Gemäß DVGW - Arbeitsblatt W405 sind für den Grundschutz der Photovoltaik - Anlage mindes-

tens 48 m³/h Löschwasser für die Dauer von zwei Stunden innerhalb des sich im Radius von 300

m um die Anlage erstreckenden Löschbereiches bereitzustellen.

Der Löschwasserbedarf gemäß DVGW Arbeitsblatt W 405 „Wasserversorgung Rohrnetz / Lösch-

wasser - Bereitstellung durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ richtet sich nach der Art des

geplanten Baugebietes, der Bebauungsdichte und der Brandausbreitungsgefahr.

Aus der geplanten Bebauung der Fläche mit aufgeständerten Photovoltaikmodulen, Transforma-

toren und Verteilerkästen, die überwiegend aus nicht brennbaren Materialien bestehen, ergibt sich

eine relevant zu beachtende Brandlast nur aus den verbauten Kunststoffteilen.

Als Besonderheit bei der Brandbekämpfung der Photovoltaikanlage ist zu beachten, dass bei den

stromgeführten Anlagenteilen neben Wechselstrom auch Gleichstrom anliegt, der nicht einfach

abgeschaltet werden kann. Solange Licht auf die Module fällt, produziert die Anlage Strom. Für

die stromgeführten Anlagenteile ist eine Brandbekämpfung mit Wasser nicht geeignet, so dass

die DIN VDE 0132 - Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen - gleichermaßen Anwendung fin-

det.

Brandausbreitungsgefahren bestehen auch nur im geringen Umfang über den Bewuchs (Wiese)

unterhalb der Photovoltaikmodule. Die Grünfläche wird regelmäßig gemäht und kann somit keine

hohe Flammentwicklung entfalten. Um die Ausbreitung eines Brandes über die Wiesenfläche in

Richtung der Ortslage Weselsdorf und der Bahngleise auszuschließen, wird ein 3 Meter breiter

Schotterstreifen um die gesamte Anlage herum hergestellt. Damit werden die Vorgaben des

DVGW Arbeitsblattes W 405 für eine geringe Gefahr der Brandausbreitung erfüllt. Der Löschwas-

serbedarf für geringe Gefahren beträgt bis zu 48 m³/h für 2 Stunden. Dieser kann über den vor-

handenen Unterflurhydrant DN 150 in der „Straße des Friedens“ gewährleistet werden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Entfernung zwischen Löschwasserentnahmestelle und den

Anlagen mehr als 300 Meter beträgt. Der Aufbau der Löschwasserversorgung bis 1.000 Meter

kann mit einem Schlauchwagen oder einem Gerätewagen mit Schlauchcontainer, bei dem die

gekuppelten liegenden Schläuche durch das langsam fahrende Fahrzeug herausgezogen wer-

den, über die Feuerwehrzufahrt (siehe Gliederungspunkt 8.3) zu den Anlagen gewährleistet wer-

den.

Aus Sicht des Bearbeiters bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Löschwasserversorgung.

Hinweis:

In diesem Zusammenhang wird auf die Verhaltensregeln bei Bränden an elektrischen Anlagen

(Strahlrohrabstände, Sicherheitsregeln, vgl. auch DIN VDE 0132) hingewiesen.

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8.2 Löschwasserrückhaltung

Eine Löschwasserrückhaltung ist aufgrund der geplanten Nutzung (Photovoltaik - Anlage) und der

daraus resultierenden fehlenden Lagerung von Gefahrstoffen nicht notwendig.

8.3 Flächen für die Feuerwehr

Die Gesamtgrundfläche der Freiflächen - Photovoltaik - Anlage beträgt ca. 153.284 m².

Die Grundfläche der Freiflächen - Photovoltaik - Anlage (überbaute Fläche) beträgt ca. 87.220 m².

Die Zuwegung zum Grundstück (Zufahrt) wird über die öffentliche Straße „Straße des Friedens“

sowie über befestigte Nebenwege sichergestellt (siehe Anlage 1).

Im Bereich der Zufahrt sind Toranlagen (Torbreite = 6,00 m) vorhanden.

Die Anforderungen an Zufahrten und Bewegungsflächen sind entsprechen der Richtlinie

über Flächen für die Feuerwehr - Mecklenburg-Vorpommern zu beachten und umzusetzen.

Die Zufahrten und Bewegungsflächen müssen so beschaffen sein, dass sie von Feuerwehrfahr-

zeugen mit einer Achslast bis zu 10 t und einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 16 t befahren

werden können.

Die öffentliche Straße verfügt über die erforderliche Breite und Belastbarkeit. Bewegungsflächen

sind in ausreichender Anzahl vorhanden.

Die Zufahrten müssen mindestens 3,00 m breit sein. Im Bereich der Kurven müssen diese in

Abhängigkeit von Kurvenradius bis zu 5,00 m breit sein.

Die Feuerwehrflächen (Zufahrt) sind ständig freizuhalten. Darauf ist dauerhaft und leicht erkenn-

bar hinzuweisen.

Die Teilflächen des Anlagenkomplexes sind nur einseitig Erreichbar / Zugänglich.

Aufgrund der geringen Ausdehnung der Freiflächen - Photovoltaik - Anlage (ca. 105 m; siehe

Anlage 1) bestehen aus Sicht des Bearbeiters keine Bedenken hinsichtlich der Erreichbarkeit /

Zugänglichkeit.

Eine Feuerwehrumfahrung ist nicht erforderlich.

Bewegungsflächen sind im Bereich der öffentlichen Straße in ausreichender Anzahl vorhanden.

Die Öffnung der Toranlage erfolgt über eine Schließanlage mit Magnetschaltung.

Die Öffnung der Toranlage wird über die Abteilung der Anlagenwartung des Auftraggebers (Ener-

parc AG) sichergestellt, welche dauerhaft (24 h) telefonisch erreichbar ist.

Per Anruf erhält man einen Zahlencode, mit welchem der Schlüsselkasten geöffnet werden kann.

Gleichzeitig wird eine Magnetschaltung im Schloss geöffnet, sodass sich das Tor aufschließen

lässt. Die Magnetschließung ist solange freigeschalten, bis der Schlüssel wieder im Schlüsselkas-

ten hinterlegt wird.

Zusätzlich wird die Öffnung der Toranlagen über eine Doppelschließanlage (Kreisschließanlage

der Feuerwehr des Landkreises) sichergestellt.

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Die Art der Ausführung sowie die Freigabe der Schließung ist mit der zuständigen Brandschutz-

behörde abzustimmen.

Das Entschärfen des Sicherheitssystems und Freischalten der elektromagnetischen Verriegelung

erfolgt über einen Anruf bei der Enerparc-O&M-Hotline 040/ 756644955 (24-h-Dienst).

Die Toranlage ist ständig freizuhalten. Darauf ist dauerhaft und leicht erkennbar hinzuwei-

sen.

Im Bedarfsfall können weitere Zugänge auf das Gelände dahingehend realisiert werden, dass

durch die Feuerwehr der Maschendrahtzaun in entsprechend erforderlicher Größe aufgeschnitten

wird.

Aus Sicht des Bearbeiters bestehen hinsichtlich der Erreichbarkeit / Zugänglichkeit der

Freiflächen - Photovoltaik-Anlage keine Bedenken.

8.4 Unterweisungen

Die zuständige / örtliche Feuerwehr wird durch den Betreiber vor Inbetriebnahme der Anlage ein-

gewiesen.

8.5 Feuerwehrplan

Für das Bauvorhaben ist aus bauordnungsrechtlicher Sicht kein Feuerwehrplan nach DIN 14095

erforderlich.

Seitens der Stadtwerke Ludwigslust wird für alle Maßnahmen zur wirksamen und koordinierten

Brandbekämpfung ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 gefordert. Der Feuerwehrplan ist mit den

zuständigen Ämtern abzustimmen.

8.6 Pflichten des Betreibers

Um die brandschutztechnischen Schutzziele zu erfüllen, ist das Brandschutzkonzept in sei-

ner Gesamtheit umzusetzen.

Grundlegende Änderungen in der brandschutztechnischen Infrastruktur sowie der Anlagennut-

zung erfordern eine Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes!

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9 Zusammenfassung und Schlussfolgerung

In diesem Brandschutzkonzept wurden für den Neubau einer Freiflächen - Photovoltaik - Anlage,

Straße des Friedens in 19288 Ludwigslust, auf Grundlage der Landesbauordnung Mecklenburg-

Vorpommern (LBauO M-V) Maßnahmen für den vorbeugenden baulichen Brandschutz festgelegt,

um die geltenden bauordnungsrechtlichen Erfordernisse zu erfüllen.

Bei Berücksichtigung der Hinweise dieses Brandschutzkonzeptes bestehen aus der Sicht des Be-

arbeiters wegen des Brandschutzes gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.

Das Brandschutzkonzept ist in seiner Gesamtheit umzusetzen.

Sollten Änderungen in der Ausführung erforderlich werden, sind diese mit dem zuständigen Bau-

ordnungsamt abzustimmen, so dass eine durchgängige brandschutztechnische Absicherung er-

zielt wird.

Erforderliche Zertifikate zum Nachweis der Inhalte und der brandschutztechnischen Forderungen

sind vorzulegen.

Ingenieurbüro Schilling GmbH

Leipzig, 27.03.2019

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444 BS 1903-112 Brandschutzkonzept Bauvorhaben: Neubau Freiflächen - Photovoltaik - Anlage in Ludwigslust 27.03.2019

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10 Erklärung des Entwurfsverfassers

Es wird bestätigt, dass das vorliegende Brandschutzkonzept als bautechnischer Nachweis zu den

Bauvorlagen des Bauantrages gehört. Der Inhalt des Brandschutzkonzeptes wird vollständig an-

erkannt.

________________________ __________________________

Ort, Datum Unterschrift Entwurfsverfasser

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Lageplan (M 1:1.250) - -

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Zaunanlage mit Tor

(Tandemschließanlage mit Magnetschaltung)

Zaunanlage mit Tor

(Tandemschließanlage mit Magnetschaltung)

Zaunanlage mit Tor

(Tandemschließanlage mit Magnetschaltung)

Zaunanlage mit Tor

(Tandemschließanlage mit Magnetschaltung)

Zaunanlage mit Tor

(Tandemschließanlage mit Magnetschaltung)

Teilfläche 1

Teilfläche 2

Teilfläche 3

Teilfläche 4

103.27

Hinweis: Der Abstand zwischen der Zaunanlage

und den Modulen beträgt 4,00 m (Standardabstand).

Der Abstand zwischen der Zaunanlage und der

Gleisanlage beträgt ≥ 20,00 m (Pflegeabstand ≥ 2,00 m).

101.52

Hinweis: Der Abstand zwischen der Zaunanlage

und den Modulen beträgt 4,00 m (Standardabstand).

Der Abstand zwischen der Zaunanlage und der

Gleisanlage beträgt ≥ 20,00 m (Pflegeabstand ≥ 2,00 m).

199.23

Hinweis: Der Abstand zwischen der Zaunanlage

und den Modulen beträgt 4,00 m (Standardabstand).

Der Abstand zwischen der Zaunanlage und der

Gleisanlage beträgt ≥ 20,00 m (Pflegeabstand ≥ 2,00 m).

103.76

See

Dieser Brandschutzplan dient der Übersicht und gilt nur inVerbindung mit dem schriftlichen Teil des Brandschutzkonzeptes.Die Verwendung von Planauszügen ohne Textteil ist unzulässig.Legende auf separatem Blatt.

Befahrbare Flächen

Warnung vor gefährlicherelektrischer Spannung

PV-Module

Objektzugang

Feuerwehr-Hauptzufahrt

Zaunanlage

Bauvorhaben:

Bauort:

Stand:

Planersteller: Wielandstraße 16

04177 Leipzig

Tel.: 0341 / 5501888-0

Fax: 0341 / 5501888-55

[email protected]

www.ib-schilling.de

Auftrag:Index:

Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz

M 1:

BrandschutzkonzeptNeubau Freiflächen - Photovoltaik - Anlage in Ludwigslust

Straße des Friedens, 19288 Ludwigslust

27.03.2019 1250 444 BS 1903-112

TrafoT

Unterflurhydrant

Feuerwehrschließung

Legende

Monitoring-ContainerM

Schotterflächen