1 Bock Folien - bv-miro.org · – Energieaudit DIN EN 16247‐122 – „Alternatives System“ 25...
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„Was tatsächlich für KMU gilt und was gemacht werden muss“
„Energieverbrauch in Gesteinsbetrieben messen, schätzen, bewerten“
Betriebsleiter‐Seminar
2014
Inhalt• KMU 3
• Steuerentlastungsmöglichkeiten 7 – Besondere Ausgleichsregelung EEG 8– Steuerentlastung „Produzierendes Gewerbe“ 13– Entlastung in Sonderfällen, Spitzenausgleich 16
• Neue Regelung ab 2013 19• Vereinfachte Regelung für KMU 21
– Energieaudit DIN EN 16247‐1 22– „Alternatives System“ 25
» Schriftliche Erklärung der Geschäftsführung 30» Ernennung einer Person zum Energiebeauftragten 32» Analyse der Energieträger (Tabelle 1) 33» Analyse der Energieverbraucher (Tabelle 2) 39» Aufstellung von Einsparpotenzialen (Tabelle 3) 44» Rückkopplung zur Geschäftsführung und Entscheidung
über den Umgang mit den Ergebnissen 48» Nachweisführung 49
– Hinweise 50
• Internet 52
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 2
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KMU
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 3
Was sind KMU I
Mitarbeiteranzahl Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
Kleinstunternehmen < 10 ≤ 2 Mio. € ≤ 2 Mio. €
kleines Unternehmen < 50 ≤ 10 Mio. € ≤ 10 Mio. €
mittleres Unternehmen
< 250 ≤ 50 Mio.€ ≤ 43 Mio.€
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Mitarbeiter (Teilzeit anteilig)a. Lohn‐ und Gehaltsempfängerb. für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis …
stehen und … Arbeitnehmern gleichgestellt sindc. mitarbeitende Eigentümerd. Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben …
Keine MitarbeiterAuszubildende und Mutterschafts‐ bzw. Elternurlaubszeiten
3
Was sind KMU II
(1) Eigenständiges Unternehmen (≤ 25 % Beteiligungen)wenn nicht (2) oder (3)
(2) Partnerunternehmen (25 ‐ < 50 % Beteiligungen)a) wenn nicht (3)b) … hält allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren verbundenen Unternehmen
... 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens
(3) verbundene Unternehmen (≥ 50 % Beteiligungen)a) … hält die Mehrheit der Stimmrechte … eines anderen Unternehmensb) … ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs‐, Leitungs‐, oder
Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufenc) … ist berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuübend) … übt … die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte … aus
Bei (2) werden Mitarbeiter/Jahresumsatz oder Bilanzsumme anteiligangerechnetBei (3) werden Mitarbeiter/Jahresumsatz oder Bilanzsumme voll angerechnet
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KMU Erläuterungen und Formulare
Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen undmittleren Unternehmen (KMU) der KFW mit Berechnungstool:https://www.kfw.de/Download‐Center/Förderprogramme‐(Inlandsförderung)/PDF‐Dokumente/6000000196‐KMU‐Definition.pdf
Empfehlung der Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen:http://eur‐lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:DE:PDF
Formulare unter WWW.zoll.de :
1458 Vereinfachte Selbsterklärung für KMU
1459 Selbsterklärung für KMU
1459 (Anlage A) Berechnungsbogen Anlage A zur KMU‐Selbsterklärung (Anlage; verbundene Unternehmen)
1459 (Anlage B) Berechnungsbogen Anlage B zur KMU‐Selbsterklärung (Anlage; Partnerunternehmen)
1459 (Gesamtanlage) Zusammenfassender Berechnungsbogen zur KMU‐Selbsterklärung
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Steuerentlastungsmöglichkeiten
• Besondere Ausgleichsregelung EEG (§ 40, 41 EEG)
• Steuerentlastung „produzierendes Gewerbe“ (§ 9b StromStG, § 54 EnergieStG)
• Entlastung von der Strom‐ und/oder Energiesteuer in Sonderfällen „Spitzenausgleich“ (§ 10 StromStG, § 55 EnergieStG)
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Besondere Ausgleichsregelung EEG(§ 40, 41 EEG)
Vorgehensweise bisher
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Besondere Ausgleichsregelung EEGVorgehensweise bisher
• Voraussetzungen– Internationaler Wettbewerb
– Stromkosten ≥ 14% der Bruttowertschöpfung
– Stromverbrauch ≥ 1 GWh/a
– Wenn Stromverbrauch ≥ 10 GWh/a ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nachzuweisen
• Antragstellung bis 30.06. für die Entlastung in Folgejahr
• Nachweise durch Stromverträge, ‐rechnungen, WP Testate…
• Es wird für das Entlastungsjahr 2015 eine Gesetzesnovelle geben, daher werden zur Zeit noch keine Bescheide ausgestellt (Auskunft BAFA am 31.01.2014)
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Internationaler Wettbewerbbisher
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 10
„Allerdings gibt es keine zweifelsfreie, einfach administrierbare und gegebenenfalls auch gerichtlich leicht nachprüfbare Definition von internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Das EEG geht daher vereinfachend davon aus, dass Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe und dem Bergbau grundsätzlich im internationalen Wettbewerb stehen. Für diese Unternehmen erfolgt eine Privilegierung durch die Besondere Ausgleichsrege‐lung, wenn die Stromkosten für sie von besonderer Relevanz sind.“
Aus: „Hintergrundinformationen zur Besonderen Ausgleichsregelung“
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)Referat E I 1 „Grundsatzangelegenheiten und ökonomische Fragen der Energiewende“
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Referate 521, 522 und 523 „Besondere Ausgleichsregelung“,
15. Oktober 2013
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Besondere Ausgleichsregelung EEGVorgehensweise bisher
• Bis 30.06.2014 können auf der Basis der EEG‐Novelle Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Begrenzung der EEG‐Umlage für 2015 gestellt werden.
• Merkblätter und Down load zur Ermittlung der Bruttowertschöpfung und der Klassifikation der Wirtschaftszweige unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/merkblaetter/index.html
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Neue Regelung für 2015
• Bitte beachten Sie die Entwicklung bezüglich der „Besonderen Ausgleichsregelung Antragsverfahren 2014 auf Begrenzung der EEG‐Umlage 2015“
– Presse
– Internet
• www.bafa.de
• www.bmu.bund.de
• www.bmwi.de
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Steuerentlastung „Produzierendes Gewerbe“
(§ 9b StromStG § 54 EnergieStG)
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Steuerentlastung „Produzierendes Gewerbe“ (§ 9b StromStG)
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• Steuerentlastung für Strom, der von Unternehmen des „Produzierenden Gewerbes“ für betriebliche Zwecke entnommen wird
• Eine Steuerentlastung wird nur gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Betrag von 250 Euro übersteigt
• Antrag muss bis zum 31. Dezember des Folgejahres gestellt werden• Stromentnahme 2013• Antragstellung auf Entlastung für die darauf bezahlte Steuer bis 31.12.2014
• Antrag muss beim Hauptzollamt gestellt werden
• Vordrucke für Antragsformulare unter www.formulare‐bfinv.de (Formular 1453, 1402)
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Steuerentlastung „Produzierendes Gewerbe“ (§ 54 EnergieStG)
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• Steuerentlastung für Energieerzeugnisse, die zum Erzeugen von Wärme verheizt werden
• Schweröle• Gasförmige Kohlenwasserstoffe• Flüssiggase• Erdgas• Licht‐ und mittelschwere Öle
• Eine Steuerentlastung wird nur gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Betrag von 250 Euro übersteigt
• Antrag muss bis zum 31. Dezember des Folgejahres gestellt werden• Energieverbrauch 2013• Antragstellung auf Entlastung für die darauf bezahlte Steuer bis 31.12.2014
• Antrag muss beim Hauptzollamt gestellt werden
• Vordrucke für Antragsformulare unter www.formulare‐bfinv.de (Formular 1118)
Entlastung von der Strom‐ und/oder Energiesteuer in Sonderfällen
Spitzenausgleich
(§ 10 StromStG, § 55 EnergieStG)
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 16
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SpitzenausgleichGrundlage
• Die Ökosteuerzahlung wird um die rechnerische Entlastung bei den Rentenversicherungszahlungen reduziert
• Der verbleibende Betrag wird bis zu 90 % erstattet, wenn das Produzierende Gewerbe seine Energieintensität reduziert hat– Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1. August 2012
– Die Feststellung, ob die vereinbarten Zielwerte der Energieeffizienzsteigerung erreicht wurden, wird im Bundesanzeiger veröffentlicht
– Werden die Zielwerte nicht erreicht, reduziert sich die Steuerentlastung auf 80, 60 bzw. 0 %
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 17
SpitzenausgleichInformationen/Formulare
• Die Berechnung der Entlastung erfolgt nicht durch den Antragssteller
• Berechnungstool der IHK Lippe zu Detmold:
http://www.detmold.ihk.de/de/innovation‐und‐umwelt/energie/energie‐und‐stromsteuer
• Antragsformular 1450, Ausfüllhinweise Formular 1451:
https://www.formulare‐bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=8F93A19F0931C47CEEBC
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SpitzenausgleichNeue Regelung ab 2013
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 19
SpitzenausgleichVoraussetzungen ab 2013
• Grundsätzlich: Nachweis der Einführung eines Energie‐managementsystems nach DIN ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS (Eco‐Management and Auditing Scheme)
• Erleichterung für KMU: Nachweis der Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247‐1 oder der Einführung des „alternativen Systems“ nach SpaEfV
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 20
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Vereinfachte Regelung für KMU
Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie‐ und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich‐Effizienzsystem‐verordnung ‐ SpaEfV)vom 31. Juli 2013
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 5. August 2013Link: http://www.gesetze‐im‐internet.de/bundesrecht/spaefv/gesamt.pdf
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EnergieauditberichtDIN EN 16247‐1 Anlage 1 zur SpaEfV
• „Ein Energieaudit ist ein wichtiger Schritt für eine Organi‐sation von welcher Größe oder welchem Typ auch immer, die ihre Energieeffizienz verbessern, den Energieverbrauch verringern und dadurch Vorteile für die Umwelt erreichen möchte.“
• „Systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energie‐flüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.“
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 22
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DIN EN 16247‐1 Energieauditbericht Anlage 1 zur SpaEfV (1)
Inhaltliche Anforderungen an einen Energieaudit‐Bericht entsprechend DIN EN 16247‐1Der Bericht des Energieaudits muss enthalten:
1. Zusammenfassung:a) Rangfolge der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz;b) vorgeschlagenes Umsetzungsprogramm.
2. Hintergrund:a) allgemeine Informationen über die auditierte Organisation, den Energieauditor
und die Energieauditmethodik;b) Kontext des Energieaudits;c) Beschreibung der/des auditierten Objekte(s);d) relevante Normen und Vorschriften.
3. Energieaudit:a) Beschreibung des Energieaudits, Anwendungsbereich, Ziel und Gründlichkeit,
Zeitrahmen und Grenzen;b) Informationen zur Datenerfassung:
aa) Messaufbau (aktuelle Situation);bb) Aussage, welche Werte verwendet wurden (und welche Werte davon
gemessen und welche geschätzt sind);cc) Kopie der verwendeten Schlüsseldaten und der Kalibrierungszertifikate,
soweit solche Unterlagen vorgeschrieben sind.
c) Analyse des Energieverbrauchs;d) Kriterien für die Rangfolge von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 23
DIN EN 16247‐1 Energieauditbericht Anlage 1 zur SpaEfV (2)
4. Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz:
a) vorgeschlagene Maßnahmen, Empfehlungen, Plan und Ablaufplan für die
Umsetzung;
b) Annahmen, von denen bei der Berechnung von Einsparungen ausgegangen
wurde, und die resultierende Genauigkeit der Empfehlungen;
c) Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen;
d) geeignete Wirtschaftlichkeitsanalyse;
e) mögliche Wechselwirkungen mit anderen vorgeschlagenen Empfehlungen;
f) Mess‐ und Nachweisverfahren, die für eine Abschätzung der Einsparungen
nach der Umsetzung der empfohlenen Möglichkeiten anzuwenden
sind.
5. Schlussfolgerungen.
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„Alternatives System“Anlage 2 zur SpaEfV
1. Abgabe einer schriftlichen Erklärung der Geschäfts‐führung, dass sich das Unternehmen verpflichtet, ein alternatives System zur Verbesserung der Energie‐effizienz einzuführen und zu betreiben
2. Ernennung einer Person zum Energiebeauftragten3. Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger4. Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern5. Aufstellung von Einsparpotenzialen und Bewertung
nach interner Verzinsung und Amortisationszeit6. Rückkopplung zur Geschäftsführung und Entschei‐
dung über den Umgang mit den Ergebnissen
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Wahlmöglichkeiten nach SpaEfVfür KMU
Entweder horizontal• 2013
– Energieauditbericht entsprechend DIN EN 16247‐1 oder alternatives System
– für mindestens 25 % des Energieverbrauchs des Unternehmens
• 2014– Energieauditbericht entsprechend DIN EN
16247‐1 oder alternatives System– für mindestens 60 % des
Energieverbrauchs des Unternehmens
• Ab 2015– Energieauditbericht entsprechend DIN EN
16247‐1 oder alternatives System
Oder vertikal• 2013
– Schriftliche Erklärung der Geschäftsführung
• Verpflichtung ein alternatives System einzuführen
• Ernennung eines Energiebeauftragten
– Nachweis des Beginns der Einführung (Erfassung und Analyse der Energieträger)
• 2014– Zusätzlich: Erfassung und Analyse von
Energieverbrauchern
• Ab 2015– Zusätzlich: Bewertung nach interner
Verzinsung und Amortisationszeit und Rückkopplung zur Geschäftsführung und Entscheidung über den Umgang mit den Ergebnissen
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Vorgehensweise KMU ab 2014
• Voraussetzungen für eine teilweise Rückerstattung der in 2014 gezahlten Stromsteuer:
– Testat über die Einführung eines alternativen Systems• Horizontal: Energieauditbericht entsprechend DIN EN 16247‐1 oder „alternatives System“ für mindestens 60 % des Energie‐verbrauchs des Unternehmens oder
• Vertikal: Schriftliche Erklärung der Geschäftsführung mit der Verpflichtung, ein „alternatives System“ einzuführen, Ernennung eines Energiebeauftragten, Nachweis des Beginns der Einführung (Erfassung und Analyse der Energieträger und Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern)
– Das Testat muss bis 31.12.2014 ausgestellt sein
– Antrag an das zuständige Hauptzollamt bis 31.12.2015
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 27
Anforderungen für Spitzenausgleich 2014horizontaler Ansatz
• Testat über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz, das sich auf mindestens 60 % des gesamten Energieverbrauchs des Unternehmens bezieht
– Energieaudit nach DIN 16247‐1 oder
– „Alternatives System“
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 28
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Anforderungen für Spitzenausgleich 2014vertikaler Ansatz
1. Abgabe einer schriftlichen Erklärung der Geschäftsführung, dass sich das Unternehmen verpflichtet, das „alternative System“ (SpaEfV Anlage 2) zur Verbesserung der Energieeffizienz einzuführen und zu betreiben
2. Ernennung einer Person zum Energiebeauftragten
3. Nachweis des Beginns der Einführung des o.g. Systems
a. Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger
b. Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern
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Schriftliche Erklärung der GeschäftsführungBeispiel
Zur Verbesserung der Energieeffizienz unseres Unternehmens verpflichten wir uns, im Jahr 2014 mit der Einführung eines Energiemanagementsystems nach Anlage 2 der SpaEfV zu beginnen. Dazu werden wir zuerst die in unserem Unternehmen eingesetzten Energieträger erfassen und analysieren.
Im Rahmen der Einführung des Systems haben wir Herrn/Frau Mustermann zum/r Energiebeauftragten ernannt.
(Wir bitten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Herrn/Frau Mustermann bei seinen/ihren Bemühungen tatkräftig zu unterstützen)*.
gez. Die Geschäftsführung ()* dieser Satz ist z.B. bei einem Aushang zu verwenden
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 30
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Aufgaben des EnergiemanagersBeispiel
• Aufbau, Einführung und Pflege des Energiemanage‐mentsystems
• Erhebung, Auswertung und Aufbereitung von relevanten Informationen
• Planung und Umsetzung von Projekten nach– Kosten/Nutzen
– Zeitaufwand…
• Einbindung, Information und Beratung des Managements, insbesondere der Geschäftsführung
• Unterstützung der Fachbereiche und Funktionsträger
• Regelmäßige Berichterstattung an das Management
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Ernennung einer Person zum Energiebeauftragten
Beispiel
Hiermit ernennen wir Sie mit sofortiger Wirkung zum/r Energiebeauftragten des Unternehmens.Sie sind für die Koordination der Einführung eines Energiemanagementsystems nach Anlagen 2 der SpaEfV verantwortlich.Wir erteilen Ihnen dafür die Befugnis zur Erfassung der für die Einführung und Durchführung notwendigen Informationen, insbesondere für die Erfassung der erforderlichen Daten.Sie berichten in diesem Zusammenhang direkt der Geschäftsführung.
gez. Die Geschäftsführung
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Analyse der EnergieträgerTabelle 1
– Aufstellung der Energieträger
– Bestimmung des jährlichen Verbrauchs
– Bestimmung des Anteils am Gesamt‐energieverbrauch
– Erstellung einer Prioritätenliste
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„Alternatives System“Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 34
Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger Ermittlung wichtiger Kenngrößen in Form von absoluten und
prozentualen Einsatzmengen (technisch/monetär) Dokumentation der eingesetzten Energieträger mit Hilfe der
Tabelle Daten müssen sich auf einen 12 Monatszeitraum beziehen, der
frühestens 12 Monate vor Beginn des Antragjahres anfängt
Tabelle 1
Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger
Jahr Eingesetzte Energie/Energie‐
träger
Verbrauch (kWh/Jahr)
Gesamtenergie‐verbrauch
Anteil am Gesamt‐verbrauch
Kosten Kostenanteil Messsystem Genauigkeit/Kalibrierung
2013
2013
2013
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Eingesetzte Energie/EnergieträgerBeispiele
• Strom
• Erdgas (L, H)
• Heizöl (EL, S)
• Steinkohle
• Braunkohle
• Diesel
• Benzin
• Holzpellets
• Holzhackschnitzel
Wichtig: Keinen Energieträger vergessen!
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Bestimmung von Verbrauch und KostenBeispiele
• Zähler des EVU
• Angaben des Lieferanten
– Wiegeschein
– Durchflußmessung
• Eingangsverwiegung auf Straßenwaage
Achtung: Alle Mengen müssen auf kWh umgerechnet werden, um den Einsatz pro Jahr auszuweisen!
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 36
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HeizwertetabelleLiteraturangaben
Energieträger kWh/kg kWh/Nm³ kWh/l kg/l
Braunkohle 5 ‐ 6
Steinkohle 7,5 ‐ 9
Erdgas H 10
Erdgas L 9
Heizöl EL /Diesel 12 10 0,83
Heizöl S 11 10,9 0,99
Benzin 11 7,9 0,72
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Die Werte können je nach Lieferant bez. Bezugsquelle variieren. Exakte Werte müssen der Rechnung oder dem Lieferschein entnommen werden.
„Alternatives System“Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger
Beispiel
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Tabelle 1
Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger
Jahr Eingesetzte Energie/Energie‐
träger
Verbrauch (kWh/Jahr)
Gesamtenergie‐verbrauch
Anteil am Gesamt‐verbrauch
(%)
Kosten (€) Kostenanteil(%)
Messsystem Genauigkeit/Kali‐brierung
2013 Strom 9.000.000 89,6 900.000 88,0 Zähler EVU geeicht
2013 Diesel (100.000 l ) 990.000 9,9 120.000 11,7 ZählerLieferant
geeicht
2013 Erdgas 50.000 0,5 2.500 0,3 Zähler EVU geeicht
2013 Summe 10.040.000 100 1.022.500 100
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Analyse der EnergieverbraucherTabelle 2
– Bestimmung des jährlichen Energiebedarfs
– Ermittlung des Anteils am Gesamtbedarf
– Aufstellung von Kennzahlen (Benchmark)
– Erstellung einer Prioritätenliste
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„Alternatives System“Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 40
Tabelle 2
Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern
Energieverbraucher Eingesetzte Energie (kWh) und Energieträger
Abwärme (Temperatur‐
niveau)
Messsystem/Messart
Genauigkeit/ Kalibrierung
Nr. Anlage/Teil Alter Kapazität
Energieverbrauchsanalyse in Form einer Aufteilung der eingesetzten Energieträger auf die Verbraucher
Erfassung und Analyse der Leistungs‐ und Verbrauchsdaten der Produktionsanlagen sowie der Nebenanlagen
Ermittlung des Verbrauchs durch kontinuierliche Messung oder Schätzung und Hochrechnung
Dokumentation des Energieverbrauchs mit Hilfe einer Tabelle
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Erfassung der EnergieverbraucherBeispiel
• Aufstellung z.B. nach Kostenstellen, Anlagenteilen, Aggregaten…
• Zuordnen der Energieträger auf die Energieverbraucher (Kostenstellen…)
• Bestimmung des Energieverbrauchs pro Energieverbraucher– Stromzähler
– Stromzange und Hochrechnung über Betriebsstunden
– Tankuhr
– Lagertankpeilung…
• Grundsätzlich so genau wie möglich– Daten müssen plausibel und nachvollziehbar sein
– Daten sind Grundlage für Identifizierung von Einsparmöglichkeiten
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 41
„Alternatives System“Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern
Beispiel
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 42
Tabelle 2
Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern
Energieverbraucher Eingesetzte Energie (kWh) und
Energieträger
Abwärme (Temperatur‐
niveau)
Messsystem/Meßart
Genauigkeit/Kalibrierung
Nr. Anlage/Teil Alter Kapazität
1 Prallmühle 15 a 110 t/h 250.000 Strom Einzelzähler 2 %
2 Siebanlage 10 a 150 t/h 30.000 Strom Gruppenzähler 2 %
3 3 SKW 8 – 10 a 990.000 Diesel Verteilung auf die SKW über
Betriebsstunden
Ohne Kalibrierung
4 Verwaltung 50.000 Erdgas Zähler EVU 1 %
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Anforderungen für Spitzenausgleich ab 2015
• Nachweisführung im Regelverfahren
– Energieauditbericht entsprechend DIN EN 16247‐1
Oder
– „Alternatives System“ laut Anlage 2 der SpaEfV
• Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger
• Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern
• Aufstellung von Einsparpotenzialen und Bewertung nach interner Verzinsung und Amortisationszeit
• Rückkopplung zur Geschäftsführung und Entscheidung über den Umgang mit den Ergebnissen
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 43
Aufstellung von EinsparpotenzialenTabelle 3
– Aufstellung von Projekten zur Energieeinsparung/Effizienzverbesserung
– Berechnung der Investitionskosten
– Ermittlung der Wirtschaftlichkeit
– Erstellung einer Prioritätenliste
– Aufstellung eines Zeitplans
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„Alternatives System“Bewertung nach interner Verzinsung und Amortisationszeit
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 45
Identifizierung der Energiesparpotenziale (z.B. Optimierung…) Bewertung der Potenziale anhand wirtschaftlicher Kriterien Ermittlung der Einsparpotenziale in Energieeinheiten und
monetären Größen und Aufstellung der Aufwendungen Bewertung der Wirtschaftlichkeit (Rentabilität, Amortisationszeit)
Tabelle 3
Bewertung nach interner Verzinsung und Amortisationszeit
Allgemeine Angaben Interne Verzinsung
Statische Amortisation
Investition/Maßnahme
Investitionssumme Einsparung Technische Nutzung
Rentabilität der Investi‐
tion/a
Kapitalrückfluss
[Euro] [Euro/Jahr] [Jahre] [%] [Jahre]
„Alternatives System“Bewertung nach interner Verzinsung und Amortisationszeit
Beispiel
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Tabelle 3
Bewertung nach interner Verzinsung und Amortisationszeit
Allgemeine Angaben Interne Verzinsung
Statische Amortisation
Investition/Maßnahme Investitionssumme Einsparung Technische Nutzung
Rentabilität der Investi‐
tion/a
Kapitalrückfluss
[Euro] [Euro/Jahr] [Jahre] [%] [Jahre]
Ersatz der Heizung in der Verwaltung durch Brennwertkessel
15.000 2.000 15 10 7,5
Bewegungsmelder in den Fluren der Verwaltung zur Lichteinschaltung
300 50 8 7 6
Brecher, Siebanlage während derPausen abschalten
0 800
Druckluftverluste reduzieren, Leckagen identifizieren und beseitigen
500 500 1
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Zins und Amortisationszeit(vereinfacht)
Interner Zins (%) (EXEL Funktion IKV) :
IRR (internal rate of return) macht einen Aussage über die Rendite (in %) eines Investitionsprojektes
Statische Amortisation (a):
Anschaffungsausgabe / Ø Rückfluss pro Jahr
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 47
„Alternatives System“Rückkopplung zur Geschäftsführung und Entscheidung über den
Umgang mit den Ergebnissen
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 48
Einmal jährlich hat sich die Geschäftsführung über die Ergebnisse der Nummern 1 bis 3 zu informieren und auf dieser Grundlage entsprechende Beschlüsse über Maßnahmen und Termine zu fassen• Bericht an die oberste Leitung (Geschäftsführung)• Entscheidung über die Umsetzung einzelner
Maßnahmen• Reihenfolge• Zeitplan• Überprüfung der Ergebnisse
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Nachweisführung
Der Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen ist von einer im Energiesteuer‐ und Stromsteuergesetz genannten Stelle
• Umweltgutachter
• Umweltgutachterorganisation
• Konformitätsbewertungsstelle
auszustellen oder zu bestätigen• http://www.dau‐bonn‐gmbh.de/dauList.htm?cid=203
– Gutachterlisten
• http://www.dakks.de/node/666
– Gutachterlisten
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 49
Hinweise I
• Auswahl des Testierers/Zertifizierers– Bereits im Unternehmen tätig (z.B. Qualitätsmanagementsystem DIN
ISO 9000)
– Branchenkenntnis
– Betreuung bei und nach der Einführung
– Kosten
• Kommunikation mit den Mitarbeitern: Information, zur Mitarbeit animieren, Knowhow der Mitarbeiter nutzen– Aushänge
– Betriebsversammlungen
– Energieeffizienzteam bilden
MIRO Betriebsleiter‐Seminar 2014 Dr. Bock Consulting GmbH 50
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Hinweise II
• Betriebsrat einbinden
• Öffentlichkeitsarbeit „Tue Gutes und rede darüber“– Veröffentlichung auf der Web‐Site, im Firmenprospekt
– Information der Kunden
– Artikel in der örtlichen Presse
– Plakat am Werkseingang
• Das System nicht nur zum Steuersparen, sondern auch zum Energiesparen nutzen– www.energie‐im‐unternehmen.de
• Virtuelles Unternehmen mit vielen Hinweisen, Beispielen, Berechnungstools und weiterführenden Links
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Internet
• https://www.formulare‐bfinv.de– Formulare der Bundesfinanzverwaltung zu Stromsteuerentlastung
• www.energieagentur.nrw.de– www.energie‐im‐unternehmen.de
• (Virtuelles Unternehmen mit vielen Hinweisen, Beispielen, Berechnungstools und weiterführenden Links)
• www.bafa.de– Richtlinien und Tabellenbeispiele
• http://www.detmold.ihk.de/de/innovation‐und‐umwelt/energie/energie‐und‐stromsteuer– Strom‐ und Energiesteuer Berechnungstool
• http://www.dau‐bonn‐gmbh.de/dauList.htm?cid=203– Gutachterlisten
• http://www.dakks.de/node/666– Gutachterlisten
• http://www.dakks.de/– U.a. Links zu Gesetzen und Verordnungen z.B. SpaEfV
• www.zoll.de– Formulare u.a. zu KMU
• http://www.bmwi.de– Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
• http://www.bmub.bund.de/– Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
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Dr.-Ing. Klaus BockGeschäftsführer
Dr. Bock Consulting GmbHBergische Str. 44A42579 Heiligenhaus
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