1 Bundesteilhabegesetz Reform der Eingliederungshilfe.

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1 Bundesteilhabegesetz Reform der Eingliederungshilfe

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Bundesteilhabegesetz

Reform der Eingliederungshilfe

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Die Ausgaben der Eingliederungshilfe sind im Zeitraum von 1994 bis 2012 um 8,8 Mrd. Euro gestiegen.Dies entspricht einer Steigerungsrate von rund 130 Prozent.

Ausgaben der EinglierungshilfeBrutto-Ausgaben in Mrd. Euro

Ausgabenblöcke der Eingliederungshilfe in 2012 in Mrd. Euro (gesamt 15,1 Mrd.)

Fallausgaben für Empfänger von Eingliederungshilfe in 2012 in Euro

Steigerung der Ausgaben zum Vor-Vorjahr in Prozent

6,37,1

7,9

9,1

10,2

11,5 11,812,5

13,8

15,1

+8,8

12,7 11,315,2 12,1 12,7

2,6 5,910,4 9,4

1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012

7,5

3,9

1,2

1,1

0,5

Hilfen zum Leben in betreuten

WohnmöglichkeitenLeistungen in WfBM

Heilpädagogische Leistungen für Kinder

Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung

Sonst. Leistungen der Eingliederungshilfe

29.217

14.306

7.395

14.710

11.931

8.365

Hilfen zum Leben in betreuten Wohneinrichtungen

Leistungen in WfBM

Heilpädagogische Leistungen für Kinder

Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung

Hilfen zum Erwerb prakt. Kenntn./ Fähigkeiten

Hilfen zum Leben in einer eigenen Wohnung

Ausgangslage – Eingliederungshilfe

Quelle: BMAS

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Die Zahl der Empfänger von Eingliederungshilfe ist im Zeitraum 2007 bis 2012 um 139.000 (+25 Prozent) gestiegen.Dies entspricht einer jahresdurchschnittlichen Steigerungsrate von rund 5 Prozent.

Empfänger von Eingliederungshilfe in Tausend

Jahresdurchschnittliche Steigerung der Empfängerzahlen

von ausgwählten Hilfearten in Prozent

Jahresdurchschnittliche Steigerung der Fallkosten

von ausgewählten Hilfearten in Prozent

Steigerung der Empfängerzahlen zum Vorjahr in Prozent

541565

590630

651680

+139

4,4 4,46,8

3,3 4,5

2007 2008 2009 2010 2011 2012

3,6

13,2

2,8

5,0

4,1

Hilfen zum Leben in betreuten Wohneinr.

Hilfen zum Leben außerhalb betreuter Wohneinr.

Leistungen in WfBM

Heilpädagogische Leistungen für Kinder

Hilfen zu einer angem. Schulbildung

1,5

0,8

1,1

1,2

0,6

Hilfen zum Leben in betreuten Wohneinr.

Hilfen zum Leben außerhalb betreuter Wohneinr.

Leistungen in WfBM

Heilpädagogische Leistungen für Kinder

Hilfen zu einer angem. Schulbildung

Ausgangslage – Eingliederungshilfe

Quelle: BMAS

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Leistungen für Menschen mit Behinderung: Systeme und Zuständigkeiten

SGB XII

EingliederungshilfeSGB II, SGB XII

Lebensunterhalt, Vertragsrecht

SGB III

Arbeitsförderung

SGB V

Krankenversicherung

SGB VI

Rentenversicherung

SGB IX

Koordination und Zusammenarbeit

SGB XI

PflegeversicherungKultusbereich

Leistungen für Schul- und Hochschulbesuch

SGB VIII

Kinder- und Jugendhilfe

Quelle: BMAS

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Koalitionsvertrag Bund 2013

1. Herauslösen der Eingliederungshilfe aus dem bisherigen Fürsorgesystem

2. Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht

4. Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen nach Maßgabe der UN-BRK

3. Personenzentrierte Bedarfsfeststellung an Hand eines bundeseinheitlichen Verfahrens

5. Prüfung der Einführung eines Bundesteilhabegeldes

6. Finanzielle Entlastung der Kommunen

7. Keine neue Ausgabendynamik

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Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz: NRW - Positionen

Grundsatz:Aus sozialpolitischer Sicht ist es für ein gelingendes Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen unabdingbar,

die fiskalischen Interessen der kommunalen Familie

und

die gleichermaßen berechtigten Interessen der betroffenen Menschen miteinander in Einklang zu bringen.

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Bundesteilhabegesetz – Teilhabemöglichkeiten stärken!

Anforderungen der UN-BRK umsetzen

Die Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderungen müssen gestärkt werden.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe müssen aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgetrennt werden.

Die Einkommens- und Vermögensgrenze muss überprüft werden.

Bundesteilhabegesetz soll das selbständige Wohnen stärken.

Bundesanteil soll über ein Bundesteilhabegeld gezahlt werden

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Bundesteilhabegesetz –

Kommunen finanziell entlasten

Derzeitiger Diskussionsstand – Wege einer Bundesbeteiligung:

Maßstab: 26,3 % Anteil für NRW

Bundesteilhabegeld

Kostenblöcke aus dem Bereich der Eingliederungshilfe (Kostenübernahme der Pflegversicherung für Leistungen in vollstationären Einrichtungen, der Länder im Bereich der (Hoch-)schulbildung und des Bundes für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Höherer Bundesanteil an den KdU („Scholz-Schäuble“)?

Direkte Bundesbeteiligung

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10. Juli 2014

1. Einführung

2. Selbstverständnis

3. Ziele

4. Arbeitsplanung

5. Daten und Fakten

17. September 2014

1. Personenkreis – Behinderungsbegriff

2. Abgrenzung Fachleistungen zu existenzsichernden Leistungen

3. Bedarfsermittlung und –feststellung

4. Unabhängige Beratung

4. Oktober 2014

Teilhabe am Arbeitsleben

19. November 2014

1. Soziale Teilhabe

2. Bedürftigkeits-un-/abhängigkeit der Fachleistungen

3. Pauschalierte Geldleistung /Prüfung Bundesteil-habegeld, Blinden- und Gehörlosengeld

10. Dezember 2014

1. Mögliche Änderungen im SGB IX

2. Aufgaben und Verantwortung der Länder und Träger

3. Leistungserbringungs-/Vertragsrecht im SGB XII und SGB IX

20. Januar 2015

1. Kinder- und Jugendhilfe (SGB VII) – Große Lösung SGB VIII

2. Kultusbereich: inklusive Bildung (einschließlich Hochschule)

19. Februar 2015

1. Krankenversicherung (SGB V)

2. Pflegeversicherung (SGB XI)

3. Hilfe zur Pflege

12. März 20151. Finanzielle Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen

2. Kommunale Entlastung

3. Gegenfinanzierung Leistungsverbesserungen

4. Finanzierungstableau

14. April 2015

1. Übergangsregelungen – Inkrafttreten

2. Abschluss

Termin- und Themenplanung

Quelle: BMAS

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Zeitplanung BMAS

Abschluss-bericht der

Expertenrunde Mitte 2015

GesetzentwurfEnde 2015

In-Kraft-Treten2017

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Mögliche Auswirkungen eines Bundesteilhabegesetzes auf NRW

Zuständigkeiten müssen neu übertragen werden.

Teilhabeplanung ist über Hilfeplanverfahren bereits

etabliert, muss ggf. auf stationären Bereich noch

angepasst werden.

Teilhabe am Arbeitsleben:• Beibehaltung bisheriges

Sondermodell NRW für Werkstätten?

• Andere Anbieter• Budget für Arbeit/

unterstützte Beschäftigung

Umsetzung  Bundesbeteiligung.

Im teilstationären und stationären Bereich liegen

bei den personenzentrierten

Leistungen keine Erfahrungen vor. Das BthG

sieht Trennung von Fachleistung und

existenzsichernden Maßnahmen vor.

Vertragsrecht wird neu verhandelt werden müssen.

Personenzentrierte Leistungen sind im

ambulanten Bereich durch die Fachleistungsstunde

bereits umgesetzt.