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DanksagungImpressum

Herausgeber: Stadt Kassel, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel

in Kooperation mit Kulturzentrum Schlachthof e.V., Mombachstraße 12, 34127 Kassel

Redaktion: Heidi Hamdad – freiberufliche JournalistinDr. Karin Seuren-Kronenberg, Leiterin desGesundheitsamtes der Stadt KasselDr. Gabriele Oefner – Gesundheitsamt der Stadt KasselAyse Gülec – Projektmanagement, Kulturzentrum Schlachthof e.V.

Übersetzungen: Serdar KazakLyana StepashviliFarideh Naji

Gestaltung: andererArt, KasselDruck: Grafische Werkstatt, KasselAuflage: 8000

© 2006 Stadt Kassel

Danksagung

In unserer Gesellschaft leben Men-schen unterschiedlichen Alters undunterschiedlicher sozialer, kulturellerund sprachlicher Herkunft. Mit dieserVielfalt sind auch unterschiedlicheBedürfnisse und Lebenssituationenverbunden. Einrichtungen vom Kinder-garten über Schulen bis zum Gesund-heitsbereich müssen diese unter-schiedlichen Bedürfnisse wahrneh-men und ermöglichen, dass alleMenschen die gleichen Zugänge zuwichtigen Angeboten und Dienst-leistungen erhalten.

Dies machten sich Fachleute aus ver-schiedenen Institutionen und Einrich-tungen zur Aufgabe, indem sie mitihren wertvollen Tipps, Hinweisen unddurch ihre konkreten Hilfestellungenden Gesundheitswegweiser für Zuge-wanderte in Kassel ermöglichten.

Bei all diesen Unterstützern undUnterstützerinnen, die in den ver-schiedenen Phasen von der Idee biszur Realisierung ihren Beitrag gelei-stet haben, bedanken wir uns herzlichfür die Zusammenarbeit:

Brunhilde Ackermann, Betreuungs-behörde der Stadt KasselHarald Bauer-Wagner, KassenärztlicheVereinigung Hessen - KasselChrista Feldner, Stadt KasselGerhard Harbusch, Stadt KasselStephan Hupe, Stadt KasselHorst Thönges, KassenärztlicheVereinigung Hessen - KasselBernd Tilenius, Paracelsus Elena-Klinik-KlinikYusuf KılıçGabriele Kopp, Landesverband derhessischen HebammenElisabeth König, Klinikum KasselVolker Lappöhn, AOKNorbert Maus, BKKJürgen Nimczyk, Stadt KasselRainer Oestereich, Stadt KasselPressestelle Gesundheit NordhessenHolding AGFarah RahemiAsadeh RahimiRiyad Salhi, AOK HessenAngelika Trilling, Stadt KasselJörg Wagemanns, KassenärztlicheVereinigung Hessen - KasselMohamed WahediNadiye Yüksel, Büro für InterkulturelleVermittlung und Mediation

Unser ausdrücklicher Dank gilt auchden vielen weiteren Unterstützerinnenund Unterstützern, die hier nicht namentlich genannt sind.

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Inhalt

Vorworte 8Einleitung 10

Wer hilft bei Krankheit ? 11

Ambulante Versorgung 12Stationäre Versorgung 13Schnelle Hilfe bei Lebensgefahr 14

Finanzielle Leistungen 14

Leistungen der Krankenversicherung 14Eigene finanzielle Leistungen 16Befreiungen von der Zuzahlung 17Krankengeld 18

Besondere Situationen 18

Schwangerschaft und Geburt 18Alte Menschen und Pflege 19Hilfen für Menschen mit Behinderungen 20Kinder mit Behinderungen 21Erwachsene Menschen mit Behinderungen 21Wenn Sie nicht mehr alleine entscheiden können 23

Wenn die Seele krank ist 24

Krankheit vermeiden 25

Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen 25

Die Krankmeldung 27

Adressen / Beratung und Hilfe 82

Glossar 86

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dezernentin wichtig und kann ein Bei-trag zur Integration sein.

Ich freue mich, wenn Ihnen und IhrerFamilie der Gesundheitswegweiserhilft, sich in Kassel wohl zu fühlen undwenn Ihnen eine optimale gesundheit-liche Versorgung zugute kommt.

Ich bedanke mich an dieser Stelleausdrücklich bei allen, die an derErarbeitung des Wegweisers beteiligtwaren und freue mich, dass es mög-lich ist, Ihnen diesen Wegweiserkostenlos zur Verfügung zu stellen.

Anne Janz, Dezernentin für Jugend,Schule, Frauen und Gesundheit

Sehr geehrter Patient, sehr geehrte Patientin,

Kassel ist eine Stadt mit vielen ver-schiedenen Nationalitäten. Hier lebenKasselaner und Kasseläner, Zugewan-derte, Spätaussiedler, deren Kinderund Enkelkinder. Das deutsche Ge-sundheitssystem bietet allen die Mög-lichkeit der individuellen Versorgungund Behandlung.

Aber oft ist es schwer, die verschie-denen Leistungsangebote des medizi-nischen Systems zu verstehen, vorallem, wenn die Sprache fremd ist.

Dies soll sich mit dieser Broschüreändern:

Vor Ihnen liegt der erstmals in Kasselerstellte Gesundheitswegweiser alspraktische Hilfe und Nachschlage-werk für Patienten und Patientinnen,die mit dem deutschen Gesundheits-system nicht vertraut sind. Er soll Ihnenhelfen, sich rasch zu orientieren.

Wenn Sie eine Adresse eines Kranken-hauses oder eines Arztes oder einerÄrztin suchen, die Ihre Sprache spre-chen, dann haben Sie bald die Mög-lichkeit, auf der Homepage des Ge-sundheitsamtes den jeweils richtigenAnsprechpartner zu finden.

Gute Besserung wünscht Ihnen

Dr. Karin Seuren-Kronenberg, Leiterin des Gesundheitsamtes der Stadt Kassel

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sie sind gerade erst nach Deutsch-land gekommen oder leben nochnicht lange hier. Viele Dinge sindIhnen fremd, weil sich Ihre Lebens-verhältnisse stark verändert haben.

Es ist schwer zu verstehen, wie dasdeutsche Gesundheitssystem funktio-niert. Man weiß zunächst nicht, anwen man sich wenden kann, wennSie oder ein Familienmitglied krankwerden. Wenn Sie zum Arzt müssen:Zu welchem müssten Sie eigentlichgehen und wie sollten Sie versichertsein?

Wir wollen Ihnen schnell und gezielthelfen, deshalb wurde dieser Gesund-heitswegweiser vom Gesundheitsamtder Stadt Kassel in Kooperation mitdem Kulturzentrum Schlachthof e.V.erstellt.

Der Gesundheitswegweiser soll • eine praktische Hilfestellung für

Patientinnen und Patienten sein,um das deutsche Gesundheits-versorgungssystem besser kennenzu lernen und damit auch nutzenzu können und

• das Angebot an Gesundheits-leistungen transparenter machen.

Eine internetgestützte Tabelle der(Fremd-) Sprachenkenntnisse von Anbietern aus dem Gesundheitssys-tem ist ein Bestandteil des Wegwei-sers. Diese können Sie auf der Inter-netseite der Stadt Kassel abrufen unterwww.stadt-kassel.de. Der Internetauf-tritt enthält eine Datenbank mit denAdressen von niedergelassenen Ärz-tinnen und Ärzten, Krankenhäusern,freiberuflichen Hebammen sowie vongesundheitsnahen Einrichtungen.

Die Gesundheit ist ein zentrales Themain unserer Gesellschaft. Sie ist dasgrößte Gut des Menschen. Wenn Siein dieser Broschüre blättern, so kön-nen Sie sehen, welche Angebote fürSie vorhanden sind und was Sie inbesonderen Situationen beachtenmüssen, damit Ihnen keine Nachteileentstehen.

Eine gute Gesundheitsversorgung inKassel und die umfassende Aufklä-rung der Bürgerinnen und Bürger allerNationalitäten ist mir als Gesundheits-

Vorwort8 Vorwort 9

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Wer hilft bei Krankheit ?

Das Gesundheitssystem in Deutsch-land bietet Ihnen eine Vielzahl vonBeratung und Unterstützung. Patien-ten finden in ihrer näheren Umgebungproblemlos einen Arzt oder eine Ärztinund im Notfall schnelle Hilfe durchRettungsdienste (Notarztwagen, Feuer-wehr usw.). Die stationäre Versorgunggewährleisten zahlreiche Kranken-häuser. Rehabilitations-Einrichtungenwie beispielsweise Praxen für Kran-kengymnastik, Logopädie, Ergothera-pie bieten weitere Therapien an. ImPflegefall erhalten Patientinnen undPatienten bei einer Behinderung oderim Alter ebenfalls qualifizierte Hilfe.

In Deutschland gilt die freie Arztwahl.Dies bedeutet, dass Sie Ihren Arztoder Ihre Ärztin selbst aussuchen undnach dem Ende eines Quartals wech-seln können. Es ist jedoch empfeh-lenswert, einen Hausarzt/eine Haus-ärztin zu haben. Dorthin können Siesich bei einer Erkrankung, für Vorsorge-untersuchungen oder Impftermine zu-erst wenden. Der Hausarzt/die Haus-ärztin kennt Ihre Krankengeschichteund kann Sie bei Bedarf zu einer fach-

ärztlichen Behandlung oder in einKrankenhaus überweisen oder Ihneneine Therapie wie zum Beispiel Kran-kengymnastik verordnen. Hausärzte/Hausärztinnen sind meistens Allge-meinmediziner/-innen oder Inter-nisten/Internistinnen, für Kinder gibtes speziell ausgebildete Kinder- undJugendärzte/-ärztinnen.

Bringen Sie bitte zu einer Behandlungfolgende Dokumente mit:

• Chipkarte Ihrer Krankenver-sicherung (soll in 2006 durch dieelektronische Gesundheitskarteersetzt werden)

• Überweisungsschein beim Besucheiner fachärztlichen Praxis oder beiEinweisung in ein Krankenhaus

• Mutterpass bei Schwangerschaft• Impfbuch (Impfpass)• Kinder-Vorsorgeheft bei

kinderärztlichen Untersuchungen• Laborbefunde und Röntgenbilder

(falls vorhanden)• Personalausweis bei der

Einweisung in ein Krankenhaus.

Informieren Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztinüber die Medikamente, die Sie ein-nehmen sowie über Allergien. Verein-baren Sie bitte vor einem Besucheinen Termin in der Praxis und sagenSie Ihren Termin rechtzeitig ab, wennSie verhindert sind.

Liebe Leserinnen und Leser,

Einrichtungen, Organisationen undBehörden in Kassel bieten eine Füllevon Hilfsangeboten und Beratungenzu gesundheitlichen und sozialenThemen.

Jedoch ist es schwierig die zutreffen-den medizinischen und therapeuti-schen Angebote zu finden und was esalles zu beachten gibt. Oft fehlt dasWissen über Anlaufstellen, die zumBeispiel über Pflegeeinrichtungeninformieren oder darüber was imKrankheitsfall beachtet werden sollte,welche Leistungen die gesetzlicheKrankenversicherung übernimmt undwelche Leistungen die Versichertenselbst bezahlen müssen.

Die Broschüre Gesundheitswegweisergibt Ihnen Antworten auf viele IhrerFragen. Möchten Sie sich näher infor-mieren, können Sie sich auch an IhrenArzt/Ihre Ärztin, Ihre Krankenkasseoder an eine der in dieser Broschüregenannte Beratungsstelle wenden.

Auf den letzten Seiten der Broschürefinden Sie verschiedene Adressen, dienach Themen geordnet sind. Hierwerden auch Begriffe rund um dasThema Gesundheit erklärt.

Im Telefonbuch oder im Branchen-buch "Gelbe Seiten" können Sie mitdem Oberbegriff Ärzte (im Kapitel"Ärzte"), Krankenhäuser (im Kapitel"Kliniken"), Hebammen (im Kapitel"Hebammen") Adressen finden.

Beim Gesundheitsamt der StadtKassel können Sie eine aktuelle Listemit Telefonnummern von Hebammenerhalten.

Über Arztpraxen, Kliniken, Beratungs-stellen zum Thema Gesundheit undHebammen in Kassel, die Ihre Mutter-sprache sprechen, können Sie sich imInternet informieren unter:www.stadt-kassel.de

Ayse Güleç,Kulturzentrum Schlachthof e.V.

Einleitung10 Wer hilft bei Krankheit ? 11

¸

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Ihr behandelnder Arzt/Ihre behandeln-de Ärztin kann Sie zu einem Facharzt/einer Fachärztin überweisen. Dafürerhalten Sie einen Überweisungs-schein, den Sie beim Termin in dieserPraxis vorlegen.

In Deutschland gibt es insgesamtetwa 50 fachärztliche Richtungen.Diese bezeichnen die Spezialisierungeines Arztes oder einer Ärztin. EineÜbersicht über einige Facharzt-Rich-tungen finden Sie im Anhang dieserBroschüre.

Eine Reihe von Ärzten und Ärztinnenhat sich zusätzlich qualifiziert, so zumBeispiel in Diabetologie (Zuckerkrank-heit), Kardiologie (Herzkrankheiten),Rheumatologie oder in Naturheilver-fahren usw.

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin überweist Siebei Bedarf auch zur Behandlung anandere Therapeuten, zum Beispiel miteinem Rezept für Krankengymnastik,Bäder oder Massagen, für Logopädie(Sprachtherapie) usw.

Stationäre Versorgung

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann Sie zurUntersuchung oder zur Behandlung inein Krankenhaus überweisen und wirdSie bei der Auswahl der Klinik beraten.Bitte vereinbaren Sie mit der Klinikeinen Termin zur Untersuchung oderzur stationären Aufnahme.

Nach Ihrem Aufenthalt im Kranken-haus begeben Sie sich wieder inhausärztliche Behandlung. BringenSie zu diesem Besuch bitte auch alleDokumente mit, die Sie vom Kranken-haus erhalten haben, zum Beispiel denEntlassungsbrief, Röntgenbilder etc.

Wenn ein Kind in einem Kranken-haus behandelt wird, kann ein Eltern-teil dort meist mit übernachten, inmanchen Fällen entscheidet jedochdarüber der Arzt/die Ärztin. Für Kinderunter 2 Jahren zahlen die Kranken-kassen in der Regel sämtliche Kostender Übernachtung und Verpflegungeines Elternteils. Fragen Sie bittedirekt bei Ihrer Krankenversicherung,ob sie die Kosten übernimmt.

Ambulante Versorgung

Die ambulante medizinische Versor-gung leistet ein niedergelassener Arztoder eine niedergelassene Ärztin.Wenn Sie dringende ärztliche Hilfebenötigen, können Sie sich außerhalbder Öffnungszeiten der Praxis an dieArztnotrufzentrale in Kassel wenden.Hier arbeiten Ärztinnen und Ärzte allerFachrichtungen, die Sie sofort behan-deln, an Spezialisten oder in ein Kran-kenhaus überweisen. Die Arztnotruf-zentrale in der Wilhelmshöher Allee 67ist an jedem Tag von 19.00 Uhr bis7.00 Uhr geöffnet, Tel.: 0561 - 7 14 01oder 1 92 92. Der Kinder- undJugendärztliche Notdienst für dieStadt Kassel befindet sich ebenfalls inder Wilhelmshöher Allee 67 und isttäglich von 19.00 bis 22.00 Uhr geöff-net, Tel.: 0561 - 71 40 1 und 19 29 2.

Mit Ihrem Zahnarzt/Ihrer Zahnärztinkönnen Sie selbst einen Untersuchungs-termin vereinbaren, dafür brauchen Siekeine Überweisung. Wenn Sie dringendzahnärztliche Hilfe benötigen, aber diePraxis geschlossen ist, können Siesich an den Zahnärztlichen Notdienstunter Tel.: 0561 - 70 98 61 9 wenden.Bei Ihrem Anruf erhalten Sie eine An-sage, welche Zahnarztpraxis in Kasselfür den Notdienst geöffnet hat.

Die Notdienste sind Anlaufstellen, wennSie plötzlich und schwer erkrankt sind

und Sie sofort ärztliche Hilfe benöti-gen. Bei leichtem Fieber oder Durch-fall, einer Knöchel-Verstauchung oderZahnschmerzen wenden Sie sich bittewährend der regulären Sprechzeitenimmer nur an Ihre ärztliche oder zahn-ärztliche Praxis.

Wenn Sie ein ärztliches Rezept erhal-ten haben, lösen Sie es in einer Apo-theke ein. Im Stadtgebiet Kassel sindabends, an Wochenenden und Feier-tagen ständig mehrere Apotheken imNotdienst. Dieser beginnt um 8.00 Uhrund endet um 8.00 Uhr am folgendenTag. Welche Apotheke in Ihrer Nähe indieser Zeit geöffnet hat, erfahren Sie:• Im Internet unter

www.apotheken-kurhessen.de • In der Tageszeitung• Aus dem Notdienst-Kalender, der

in jeder Apotheke ausliegt• An der Eingangstür jeder Apotheke

auf einem Schild.

Der Apotheken-Notdienst ist für Siedie richtige Anlaufstelle, wenn Siesofort ein Medikament benötigen.Wenn die Einlösung des Rezepts biszur nächsten regulären Öffnungszeiteiner Apotheke warten kann, gedul-den Sie sich bitte so lange.

Wer hilft bei Krankheit ?12 Wer hilft bei Krankheit ? 13

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Für freiwillig in einer Krankenkasseversicherte Sozialhilfeempfängerund Sozialhilfeempfängerinnenübernimmt das Sozialamt der StadtKassel den Beitrag zur gesetzlichenKrankenversicherung. Wenn Sie Sozial-hilfe erhalten und nicht krankenversi-chert sind, werden Sie über das Sozial-amt bei einer KrankenversicherungIhrer Wahl angemeldet.

Wer Arbeitslosengeld II ("Hartz IV")erhält, ist automatisch in einer gesetz-lichen Krankenkasse versichert, auchdie Familienangehörigen.

Für Asylbewerberinnen und Asyl-bewerber leistet das Sozialamt Hilfenbei Krankheit, Schwangerschaft undGeburt. Wenn ein Arztbesuch notwen-dig ist, erhalten Sie dort für das lau-fende Quartal einen Krankenschein,mit dem Sie Ihre Hausärztin oderIhren Hausarzt selbst aussuchen.

Eine Behandlung kann nur bei akutenErkrankungen und bei Schmerzenerfolgen, zur Genesung, Besserungoder Linderung einer Krankheit. DieKosten für Zahnersatz oder für Psy-chotherapie zum Beispiel werdendeshalb nur übernommen, wenn diesdringend erforderlich ist. Ob dies not-wendig ist, prüft Ihr Arzt oder IhreÄrztin oder das Sozialamt. Deshalbempfehlen wir Ihnen, sich in solchenFällen vor dem Besuch eines Arztes

oder einer Ärztin an das Sozialamt derStadt Kassel zu wenden und dort zuklären, ob die Übernahme der Kostenmöglich ist.

Wenn Spätaussiedlerinnen undSpätaussiedler bereits am Tag ihrerEinreise krank sind oder wenn sich anihrem neuen Wohnort die Aufnahmein eine gesetzliche Krankenkasse ver-zögert, erhalten sie von der Allgemei-nen Ortskrankenkasse (AOK) für dieDauer von drei Monaten Leistungen.Das gilt auch zum Beispiel für Vorsorge-untersuchungen, bei Schwanger-schaft und Geburt.

Jedes Mitglied einer Krankenversiche-rung erhält von der Krankenkasseeine Chipkarte. Diese Karte müssenSie zu jedem Arztbesuch im Quartalmitbringen. Die Krankenversicherungbezahlt die Kosten für ambulanteBehandlungen, Früherkennungsunter-suchungen und die wichtigen Schutz-impfungen, sowie die Behandlung ineinem Krankenhaus. Im medizinischenNotfall übernimmt sie auch die Kostenfür den Transport im Rettungswagenund für den Notarzt/die Notärztin. Da-rüber hinaus bezahlt die Krankenver-sicherung die Kosten für verschrei-bungspflichtige Medikamente, ärztlichverordnete Hilfsmittel (Prothesen, Roll-stühle usw.), für Vorsorgeuntersuchun-gen, Heilbehandlungen wie zum Bei-spiel Physiotherapie, außerdem für

Schnelle Hilfe bei Lebensgefahr

Bei Unfällen oder Lebensgefahr rufenSie den Rettungsdienst. Die Telefon-nummer ist: 112. Dort erreichen Sieauch die Feuerwehr. Die Notrufnum-mer der Polizei ist 110. Sie müssenkeine Vorwahl wählen, denn dieseTelefonnummern sind in ganz Deutsch-land einheitlich. Ein Anruf kostet nichtsund Sie können außerdem bei Strom-ausfall telefonieren.

An den Autobahnen stehen rote, gelbeoder orangefarbene Notruftelefone.Hier wählen Sie keine Telefonnummer,sondern drücken einen Hebel. Dannerreichen Sie sofort die Rettungsleit-stelle. An den Notrufsäulen finden Sieauch Ihren genauen Standort.

Auch wenn Sie aufgeregt sind, solltenSie bei Ihrem Anruf versuchen, ruhigzu bleiben und deutlich zu sprechen.Bitte teilen Sie dem Rettungsdienst,der Polizei oder der Feuerwehr fol-gendes mit:• Wie heißen Sie (Ihr Familienname)?• Wo ist es passiert (die Adresse

oder welches Gebäude ist in derNähe)?

• Was ist passiert (ein Autounfall, istjemand ohnmächtig)?

• Wie viele Verletzte/Erkranktesind es?

• Welche Verletzungen/ Erkran-kungen gibt es?

• Warten Sie dann Rückfragen abund bleiben Sie, bis Hilfe kommt.

Finanzielle Leistungen

Leistungen der Krankenversicherung

Sie selbst können wählen bei welcherKrankenkasse Sie Mitglied werdenmöchten. Die meisten Menschen sindin einer gesetzlichen Krankenkasseversichert. Wenn Ihr Arbeitseinkommeneine bestimmte Höhe überschreitet,können Sie sich für eine privateKrankenversicherung entscheiden.

Personen unter 25 Jahre sowie Ehe-partner, die nicht selbst erwerbstätigsind oder nur ein sehr kleines Einkom-men haben, können in einer gesetzli-chen Krankenkasse kostenlos mitver-sichert werden ("Familienversicherung").Ob dies in Ihrem Falle möglich ist,erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Wer hilft bei Krankheit ?14 Finanzielle Leistungen 15

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Heilmittel (zum Beispiel Massagen,Krankengymnastik usw.) auf Rezeptmuss der Versicherte 10 % der Kostenselbst übernehmen. Erkundigen Siesich bei Ihrer Krankenkasse nach derHöhe des Zuschusses.

Verordnet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin einArzneimittel oder eine andere Leistungauf Privatrezept, müssen Sie dieseKosten selbst bezahlen.

Für Zahnersatz wie Kronen, Brückenoder Prothesen zahlen die gesetzli-chen Krankenkassen einen festen Zu-schuss von etwa 50 Prozent einesbestimmten Betrages ("Festbetrag").Sie müssen die restlichen Kostenselbst tragen. Wenn Sie jedoch nach-weisen, dass Sie in den letzten 5 bzw.10 Jahren regelmäßig einmal im Halb-jahr an der zahnärztlichen Vorsorge-untersuchung teilgenommen haben,steigt der Anteil Ihrer Krankenkasseauf 60 oder 65 %. Vorsorgeuntersu-chungen lohnen sich also für Sie auchfinanziell!

Bei Versicherten, die wegen einesniedrigen Einkommens ihren finanziel-len Anteil nicht selbst tragen können,

übernehmen die Krankenkassen dieGesamtkosten der notwendigen Ver-sorgung ("Regelversorgung") mitZahnersatz.

Befreiungen von der Zuzahlung

Manche Personengruppen sind vonder Zuzahlung befreit:• Kinder bis zum 18. Lebensjahr• Schwangere sind von der Zuzah-

lung für Medikamente befreit, wennder Arzt diese z.B. wegen Erkran-kungen auf Grund der Schwanger-schaft oder der Entbindung ver-ordnet.

Sie können sich bei Ihrer Krankenver-sicherung von der Praxisgebühr sowievon der Zuzahlung für den Rest deslaufenden Jahres befreien lassen,wenn Sie:• bereits mehr als 2 % des Einkom-

mens aller Familienmitglieder fürZuzahlungen ausgegeben habenoder

• wenn Sie als chronisch Krankermehr als 1 % Ihres Einkommensim Jahr für Zuzahlungen ausgege-ben haben.

Diese Grenzen müssen Sie bei IhrerKrankenkasse genau nachweisen.Deshalb empfehlen wir, Belege überalle Ausgaben (Rezeptgebühren,Praxisgebühren usw.) zu sammeln.

Anschlussheilbehandlung ("Kuren")und Rehabilitation nach einem geneh-migten Antrag. In manchen Fällenübernehmen Krankenversicherungauch die Kosten für Krankenfahrtenmit dem Taxi oder dem Mietwagen.Meistens müssen Sie jedoch eineneigenen finanziellen Anteil leisten.

Eigene finanzielle Leistungen

Bei einer ärztlichen oder zahnärztli-chen Behandlung, wenn Sie den Not-arzt/die Notärztin rufen oder eine Not-fallambulanz aufsuchen, wird einePraxisgebühr fällig. Sie beträgt 10 Euroje Quartal. Kinder unter 18 Jahre zah-len keine Praxisgebühr. Bei einer Vor-sorgeuntersuchung wie zum Beispieleine Untersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung, für einen Impfterminund eine zahnärztliche Kontrollunter-suchung pro Halbjahr zahlen Sie eben-falls keine Praxisgebühr. Bei einerÜberweisung zahlen Sie keine weiterePraxisgebühr, wenn Sie diese Praxisim selben Quartal aufsuchen. Nurwenn Sie keine Überweisung haben,müssen Sie die Praxisgebühr noch-mals entrichten.

Versicherte mancher gesetzlicher Kran-kenkassen können seit dem 1. Juni2005 am so genannten Hausarzt-modell teilnehmen. Das bedeutet:Patientinnen und Patienten verpflich-

ten sich mindestens ein Jahr lang, imKrankheitsfall immer zuerst zu ihremHausarzt/ihrer Hausärztin zu gehen.Dafür gewähren die Krankenkassenihren Versicherten finanzielle Vorteile,zum Beispiel Befreiung von der Praxis-gebühr. Bei Interesse informieren Siesich bitte bei Ihrer Krankenkasse oderIhrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin nachden Einzelheiten.

Bei einem Krankenhausaufenthaltoder einer stationären Kur zahlen ge-setzlich Versicherte pro Tag 10 E fürmaximal 28 Tage im Jahr. Für häusli-che Krankenpflege sind 10 % derKosten selbst zu tragen, diese Zuzah-lung ist ebenfalls auf 28 Tage im Jahrbegrenzt. Für freiwillig Versicherte sinddiese Regelungen, je nach Kranken-versicherung, unterschiedlich.

Bei einem Arzneimittelrezept beträgtIhr Eigenanteil (Zuzahlung) 10 %, min-destens jedoch 5 E und maximal 10 Edes Preises eines verordneten Medi-kaments. Für bestimmte Arzneimittelzahlen die Krankenkassen einen fest-en Betrag. Wenn Sie ein teureres Me-dikament wünschen, müssen Sie denMehrbetrag selbst tragen. Die Zuzah-lungsregelung gilt auch für Hilfsmittelwie Hörgeräte oder Rollstühle. Für Hilfs-mittel zum Verbrauch wie zum Bei-spiel Windeln bei Inkontinenz müssenSie jedoch nie mehr als 10 E monat-lich selbst bezahlen. Für so genannte

Finanzielle Leistungen16 Finanzielle Leistungen 17

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Für Schwangere sind alle frauenärztli-chen Vorsorgeuntersuchungen kosten-los. Ihre Krankenkasse bezahlt dieKosten der Geburt. Auch für alle Un-tersuchungen von Mutter und Kindund für die Betreuung durch die Heb-amme zu Hause kommt die Kranken-kasse auf. Um mögliche Störungen inder Entwicklung Ihres Kindes frühzei-tig zu erkennen, sollten Sie mit IhremKind regelmäßig zu den Kinder-Vorsor-geuntersuchungen gehen. Mehr zudiesem Thema erfahren Sie im Kapitel"Krankheiten vermeiden".

Alte Menschen und Pflege

Ältere Menschen und ihre Angehörigenfinden in Kassel ein dicht geknüpftesNetz an ambulanten Pflegediensten,Tagespflegeeinrichtungen und Pflege-heimen.

Ambulante Pflegedienste pflegen zuHause und unterstützen bei Haushalts-arbeiten, sie begleiten außer Haus,zum Beispiel bei Arztbesuchen oderBehördengängen. Sie können einenPflegedienst auch zur Kurzzeitpflegebeauftragen, zum Beispiel für einigeWochen nach einem Krankenhaus-aufenthalt. Um die Preise und Leistun-gen der verschiedenen AmbulantenPflegedienste zu vergleichen, empfeh-len wir Ihnen, sich Angebote geben zulassen. Ambulante Pflegedienste kön-

nen auch bis zu 4 Wochen im Jahr diepflegebedürftige Person zu Hausebetreuen, wenn die häusliche Pflege-kraft verhindert ist ("Verhinderungs-pflege").

In Tagespflegeeinrichtungen werdenpflegedürftige Menschen tagsüber be-treut. Dieses Angebot bietet Entlas-tung für die Familienangehörigen, siekönnen zum Beispiel berufstätig seinund wissen zugleich, dass ihre Ange-hörigen gut versorgt sind.

Pflegeheime betreuen ältere Men-schen stationär, das Heim ist ihr "neu-es Zuhause". Einige Heime bietendarüber hinaus Service-Wohnen an.Das bedeutet: Die älteren Menschenleben in einer eigenen Wohnung ganzin der Nähe des Pflegeheims. Ein am-bulanter Pflegedienst leistet - bei Be-darf - zusätzlich Unterstützung beider Pflege und im Haushalt.

Eine Reihe von Pflegeheimen bietetaußerdem Kurzzeitpflege. Das heißt:Der pflegedürftige ältere Mensch wirddort eine bestimmte Zeit lang (bis zu4 Wochen im Jahr) betreut, zum Bei-spiel wenn die pflegenden Angehörigen

Krankengeld

Wenn Sie als Arbeitnehmer krankge-schrieben sind, zahlt Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin maximal 6 Wochenlang Ihr bisheriges Arbeitsentgelt(Lohn, Gehalt) weiter. Bei Erkrankungeines Kindes, das in Ihrem Haushaltlebt und jünger als zwölf Jahre ist,können Sie maximal 10 Arbeitstageim Jahr (bei Alleinerziehenden: bis zu20 Tage im Jahr) Krankengeld vonIhrer Krankenversicherung erhalten.Dazu müssen Sie einen Antrag beiIhrer Krankenversicherung stellen undeine ärztliche Bescheinung vorlegen.Voraussetzung ist auch, dass keineandere Person Ihr krankes Kind be-treuen kann.

Bei Krankheit, die länger als 6 Wochendauert, zahlen die gesetzlichen Kran-kenkassen das so genannte Kranken-geld. Dieses beträgt 70 % des Brutto-Arbeitseinkommens oder bis zu 90 %des Netto-Arbeitsentgelts. Die Höchst-grenze des Krankengeldes liegt der-zeit (2005) bei rund 3500 Euro imMonat.

Selbstständig und freiberuflich Tätigeerhalten kein Krankengeld von ihrergesetzlichen Krankenkasse. Sie kön-nen sich aber bei einer gesetzlichenoder privaten Krankenkasse zusätz-lich versichern.

Besondere Situationen

Schwangerschaft und Geburt

Für Schwangere ist es besonderswichtig, sich regelmäßig frauenärztlichuntersuchen zu lassen. Nur so könnenErkrankungen der Mutter und des Kin-des frühzeitig festgestellt sowie Risi-ken und Komplikationen für die Geburterkannt werden. Beim ersten Arztbe-such erhält die Schwangere einenMutterpass. In dieses Dokument wer-den alle Untersuchungsergebnisseeingetragen. Damit kann der behan-delnde Arzt/die Ärztin jederzeit erken-nen, ob die Schwangerschaft normalverläuft.

Zur Entbindung können Sie ein Kran-kenhaus mit Entbindungsstation freiwählen. Sie können auch sich auch füreine Tagesklinik entscheiden. Dorthinkommen Sie nur zur Entbindung undkönnen, wenn keine Komplikationenvorhanden sind, nach einigen Stundenmit Ihrem Baby nach Hause gehen.Angehörige dürfen Sie in beiden Ein-richtungen zur Geburt begleiten. WennSie zu Hause entbinden möchten, be-treut Sie dort eine Hebamme.

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Soziales sowie eine Fülle von Vereinenund Organisationen leisten umfassen-de Beratung bzw. finanzielle Unter-stützung.

Kinder mit Behinderungen

Ob ein Kind in seiner Entwicklung be-einträchtigt und damit von Behinde-rung bedroht ist, stellt meist der Kinder-arzt oder die Kinderärztin fest, der/dieden Eltern therapeutische Hilfen undhäufig auch Frühförderung empfiehlt.Das Ziel der pädagogischen Frühför-derung für Kinder vom 1. Lebensjahrbis zum Schulalter ist es, das Kind sogezielt wie möglich zu fördern und dieEltern zu beraten. Das Sozialamt finan-ziert die pädagogische Frühförderungdes Kindes in einem festgelegten Um-fang auf Antrag der Eltern und nach-dem das Gesundheitsamt ein Gutach-ten erstellt hat.

Kinder mit Behinderungen können infast allen Kindertagesstätten in Kas-sel betreut werden. Die Eltern könnensich die Kindertagesstätte (Kita) in derNähe ihres Wohnortes selbst aussu-chen. Die Frühförderstellen, das Ju-gendamt und das Gesundheitsamtder Stadt bieten dabei Beratung an.

Schulpflichtige Kinder mit Behinde-rungen besuchen entweder eine Regel-schule oder eine Förderschule. Zum

Beispiel fördert die August-Fricke-Schule im Stadtteil Wehlheiden Kindermit geistiger und Mehrfachbehinde-rung, die Alexander- Schmorell-Schulekörper- und mehrfachbehinderte Kin-der, und die Lückert-Schule Kindermit Sprach-, Hör- und Sehbehinderun-gen. Das Staatliche Schulamt berät dieEltern bei der Auswahl der geeignetenSchule.

Neurologisch erkrankte Kinder erhal-ten in Kassel eine qualifizierte Diag-nostik und Behandlung in der Abtei-lung für Neuropädiatrie mit Sozialpädia-trischem Zentrum im Klinikum Kassel.Die Adresse: Mönchebergstraße 48 E,34124 Kassel, Tel.: 0561 – 980 - 30 95oder 980 - 30 96.

Kinder mit psychischen Erkrankungenund ihre Eltern finden Hilfe in der Kli-nik für Psychiatrie und Psychotherapiedes Kindes- und Jugendalters in derHerkulesstr. 111, Tel.: 0561 - 31 00 60.

Erwachsene Menschen mitBehinderungen

Das Hessische Amt für Versorgungund Soziales stellt für erwachseneMenschen mit Behinderung einenSchwerbehinderten-Ausweis aus.Als schwerbehindert in Deutschlandgilt, wer einen Grad der Behinderungvon mindestens 50 hat.

in Urlaub fahren möchten oder wennsie selbst krank sind.

Im Diakonie GesundheitszentrumKassel (DGZ) arbeiten Ärztinnen,Ärzte und Pflegekräfte, die sich aufdie Diagnostik und die Behandlungkörperlicher Erkrankungen im Alterspezialisiert haben. Die Adresse:Diakonie Gesundheitszentrum Kassel,Zentrum für Klinische Geriatrie, 34119 Kassel, Tel.: 0561 – 23 1.

Psychisch kranke ältere Menschenfinden im Klinikum Kassel qualifizierteHilfe. Die Adresse: Gerontopsychiatri-sches Zentrum der Klinik für Psychia-trie und Psychotherapie im KlinikumKassel, Mönchebergstraße 41-43,Haus 4 E, 34125 Kassel, Tel.: 0561 – 98 02 871 und 98 02 86 6.

Die Pflegeversicherung leistet Kran-kenversicherten finanzielle Unterstüt-zung für die häusliche oder die statio-näre Pflege. Dabei handelt es sichaber nur um einen Zuschuss. Die ver-sicherte Person muss bei der Pflege-kasse einen Antrag stellen, um Leis-tungen zu erhalten. Diese veranlasstein Gutachten des MedizinischenDienstes, der den Anspruch und denUmfang des Pflegebedarfs prüft. DiePflegeversicherung zahlt Ihnen dieLeistungen nach Pflegestufen 1 bis 3.

Weitere Informationen erhalten Sie beiIhrer Pflegekasse oder Sie könnensich an eine der in Kapitel 7 dieserBroschüre genannten Beratungsein-richtungen wenden.

Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen oderdie von einer Behinderung bedrohtsind, sollen so weit wie möglich amgesellschaftlichen Leben teilnehmenkönnen. Deshalb stehen für behinder-te Kinder, Jugendliche und Erwach-sene eine Reihe von Hilfe- und Bera-tungsangeboten zur Verfügung, diesich nach der Art und dem Ausmaßder Behinderung und dem Alter rich-ten. Eine Behinderung liegt vor, wenndie körperlichen Funktionen, die gei-stigen Fähigkeiten oder die seelischeGesundheit mit hoher Wahrscheinlich-keit länger als 6 Monate deutlich vondem Zustand abweicht, der für dasjeweilige Lebensalter typisch ist.

Das Sozialamt, das Gesundheitsamt,das Jugendamt der Stadt Kassel, derLandeswohlfahrtsverband (LWV), dasHessische Amt für Versorgung und

Besondere Situationen20 Besondere Situationen 21

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Wenn Sie nicht mehr alleine entscheiden können

Sie möchten bis ins hohe Alter IhrLeben körperlich und geistig gesundverbringen. Durch einen Unfall, eineKrankheit oder zunehmendes Alterkönnen jedoch Situationen eintreten,in denen Sie nicht mehr in der Lagesind, für sich selbst zu entscheidenoder zu handeln. Auch Ihre Familien-angehörigen können ohne eine be-sondere Erlaubnis dann nicht für Sieentscheiden. Die Vorsorgevollmachtist dann eine Möglichkeit, um IhreAngelegenheiten zu regeln. Sie selbstlegen darin fest, welche Bereiche dieVollmacht umfassen soll, zum Beispielfinanzielle Regelungen, Anträge beiBehörden, Wohnungsangelegenheitenoder auch Entscheidungen über ärztli-che Behandlungen.

Haben Sie keine Vollmacht erteilt undsind auch nicht mehr in der Lage, selbstzu entscheiden, prüft das Amtsgericht(Betreuungsabteilung), ob die Voraus-setzungen für eine rechtliche Betreu-ung vorliegen. Zu dieser Prüfung gehö-ren ein ärztliches Gutachten und einSozialbericht der Betreuungsbehörde

über Ihre persönliche Situation. Wenndas Gericht feststellt, dass eine Betreu-ung erforderlich ist, dann wird ein Be-treuer oder eine Betreuerin eingesetzt,der/die Sie vertreten kann. Betreuersollte möglichst eine Ihnen naheste-hende Person oder ein Angehörigersein. Gibt es in Ihrem Umfeld niemand,der diese Aufgabe übernehmen kann,suchen die Betreuungsbehörde unddas Gericht eine geeignete Personaus, die sich dazu bereit erklärt.

Als Patientin oder Patient haben Siedie Möglichkeit, in einer schriftlichenPatientenverfügung festzulegen,welche medizinischen BehandlungenIhr Arzt/ihre Ärztin vornehmen oderunterlassen soll, wenn Sie nicht mehralleine entscheiden können. Sie kön-nen zum Beispiel bestimmen, dasslebenserhaltende Maßnahmen weiter-geführt oder in bestimmten Situationenunterbleiben sollen. Die Verfügung istrechtlich bindend für den Arzt/die Ärz-tin, für Angehörige oder Ihren gesetz-lichen Betreuer/Ihre Betreuerin.

Die Adressen von Beratungsstellen, dieSie über diese Themen informieren, fin-den Sie in Kapitel 7 dieser Broschüre.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer mit Behinderung werden vomIntegrationsamt des LWV betreut.Dieses Amt berät Arbeitgeberinnenund Arbeitgeber zum Beispiel übertechnische Hilfsmittel (ein besondererPC, ein spezieller Bürostuhl usw.),finanziert diese Ausstattung und bie-tet schwerbehinderten Arbeitnehme-rinnen und Arbeitnehmern Beratungund finanzielle Unterstützung. Bei ei-ner Kündigung wird das Integrations-amt in die Entscheidung einbezogen.

Die Bundesagentur für Arbeit berätArbeitnehmer und Arbeitnehmerinnenmit Behinderung bei der Arbeitssucheund vermittelt sie in geeignete Arbeits-stellen. Für Erwachsene stehen außer-dem Werkstätten für behinderte Men-schen zur Verfügung.

Erwachsene mit Behinderung, die nichtalleine in einer Wohnung leben können,können das Angebot "Betreutes Woh-nen" in einer Wohngemeinschaft oderin der eigenen Wohnung in Anspruchnehmen. Dazu müssen Sie – über denTräger des Betreuten Wohnens - beimSozialamt einen Antrag stellen. Sind we-gen einer Behinderung Umbauten inIhrer Wohnung notwendig, zum Bei-spiel der Umbau des Badezimmers,können Sie vom Sozialamt finanzielleZuschüsse erhalten, wenn die Kostennicht vollständig von der Pflegekassebezahlt werden.

Damit Menschen mit Behinderungenzum Beispiel Kulturveranstaltungenoder Bekannte leichter besuchen kön-nen, finanziert das Sozialamt der StadtKassel für gehbehinderte Schwerbe-hinderte (mit dem Merkmal aG imSchwerbehinderten-Ausweis) in einemhalben Jahr insgesamt 60 Taxifahrtenper Fahrschecks. 12 Mal davon kön-nen Sie mit dem Taxi bis 15 km außer-halb des Stadtgebiets fahren. Der An-spruch besteht nicht, wenn Sie selbstoder eine in Ihrem Haushalt lebendePerson einen Pkw benutzen oderwenn Ihr Einkommen oder Vermögeneine bestimmte Höhe überschreitet.Den Antrag für den Behindertenfahr-dienst können Sie im Sozialamt derStadt Kassel stellen, Zimmer-NummerK 316 a, Tel.: 0561 – 787 - 56 07. Dazumüssen Sie folgende Unterlagen mit-bringen:• Schwerbehinderten-Ausweis• Einkommens- und Vermögens-

nachweis• Mietvertrag

Die Fahrschecks dürfen nicht genutztwerden für Fahrten zum Beispiel zueinem Krankenhaus, zu einer Therapieoder zu Ihrer Arbeitsstätte. Derzeitbestehen mit 2 Taxiunternehmen Ver-einbarungen für den Behindertenfahr-dienst:• Taxi-Team Kassel GmbH,

Tel.: 0561 - 98 98 98• Taxi-Call-Center, Tel. 0561 - 98 89 99

Besondere Situationen22 Besondere Situationen 23

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Krankheit vermeiden

Sie können selbst aktiv dazu beitragen,gesund zu bleiben. Eine vitamin- undabwechslungsreiche Ernährung mitwenig Fett und viel frischem Gemüseund Obst, regelmäßige Bewegung, fri-sche Luft, das Vermeiden von Alkohol,Nikotin und zu vielen Süßigkeiten zumBeispiel senken das Risiko, ernsthaftzu erkranken. Wer gesund lebt, erholtsich auch meistens schneller wiedervon einer Erkrankung, weil der Körperüber bessere Abwehrkräfte verfügt

Die Seele spielt ebenfalls eine wichti-ge Rolle, denn das psychische Wohl-gefühl stärkt das Immunsystem. Auchdie Mundhygiene, vor allem das gründ-liche Zähneputzen und regelmäßigezahnärztliche Kontrolluntersuchungensind wichtig, um Ihre Gesundheit zuerhalten.

Finanziell kann sich Ihr eigener Bei-trag für ein gesundes Leben ebenfallslohnen: Bei der regelmäßigen Teilnah-me an Vorsorgeuntersuchungen ge-währen manche Krankenversicherun-gen besondere Vergünstigungen.

Darüber hinaus zahlen viele Kranken-kassen finanzielle Zuschüsse für sogenannte Präventionskurse, zum Bei-spiel Rückenschule, Ernährungsbera-tung, Entspannung, Raucherentwöh-nung.

Wenn Sie sich dafür interessieren,fragen Sie Ihre Krankenkasse, für wel-che Präventionskurse sie Zuschüsseleistet.

Vorsorgeuntersuchungenund Impfungen

Auch wenn Sie sich gesund fühlen,sollten Sie und Ihre Familienangehöri-gen zu den Vorsorgeuntersuchungengehen. Dadurch können bestimmteErkrankungen frühzeitig erkannt wer-den. Zahlreiche Erkrankungen lassensich dann heilen. Wenn z. B. ein Blut-hochdruck rechtzeitig behandelt wird,sinkt das Risiko eines Herzinfarktsoder eines Schlaganfalls. In Vorsorge-untersuchungen kann der Arzt/dieÄrztin auch das persönliche Erkran-kungsrisiko abschätzen. Für alleMitglieder einer Krankenversicherungsind die Vorsorgeuntersuchungensowie die notwendigen Impfungenkostenlos.

Nach Ihrem 35. Geburtstag könnenSie jedes zweite Jahr am Gesund-heits-Check-Up teilnehmen. Dabeiuntersucht der Hausarzt oder dieHausärztin Ihr Herz, die Nieren undden Stoffwechsel (u.a. Schilddrüse).

Wenn die Seele krank ist

Bei einer psychischen Störung wen-den Sie sich zuerst an Ihren Hausarztoder Ihre Hausärztin. Bei Bedarf erhal-ten Sie dort eine Überweisung zueiner psychiatrischen, neurologischenoder psychotherapeutischen Praxisoder eine Überweisung zur Behand-lung in einer Psychiatrischen Klinik.Bei Notfällen außerhalb der Sprech-zeiten der Arztpraxen können Sie sichan die Arztnotrufzentrale in Kasselwenden. Dort gibt es einen Psychiaterauf Abruf.

Wenn Sie eine Überweisung zu einemniedergelassenen Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin erhalten haben,müssen Sie dort erst ab dem nachfol-genden Quartal eine Praxisgebühr be-zahlen. Ihre Krankenkasse muss aller-dings nach den ersten fünf Sitzungenmit einem Psychotherapeuten odereiner Psychotherapeutin die weitereTherapie genehmigen. Diesen Antragstellt für Sie Ihr Psychotherapeut/IhrePsychotherapeutin, wenn er oder sieBedarf für weitere Sitzungen sieht. Beieiner akuten psychischen Krise erhal-ten Sie eine Psychotherapie auchohne vorherigen Antrag (so genanntekurzzeitige Krisenintervention).

Weil es heute wesentlich besser ver-trägliche Medikamente gibt als früher,können viele seelische Beschwerden

und Krankheiten ambulant oder ineiner Tagesklinik behandelt werden.Wenn Hilfen von mehreren Berufs-gruppen erforderlich sind, zum Bei-spiel von Sozialarbeitern, könnenauch die Kliniken über ihre Ambulan-zen behandeln. In Kassel bieten diesdas Klinikum Kassel, das Ludwig-Noll-Krankenhaus und die Klinik fürPsychiatrie und Psychotherapie (KPP)Merxhausen an.

Alkohol- und Drogenabhängigkeitsind ebenfalls behandelbare Erkran-kungen. Über die Hilfs- und Behand-lungsmöglichkeiten berät Sie Ihr Haus-arzt/Ihre Hausärztin, eine Ärztin/einArzt für Psychiatrie und Psychothera-pie. Sie können sich auch an eineSuchtberatungsstelle wenden. Dieentsprechenden Adressen finden Sieim Anhang dieser Broschüre.

Abhängige illegaler Drogen, die amSubstitutionsprogramm (Methadon-programm der Krankenkassen) teil-nehmen, benötigen psychosozialeBetreuung zur Bewältigung ihresLebensalltags. Diese Leistungen wer-den von den SubstitutionsambulanzenSAM und SAM II der Drogenhilfe Nord-hessen e.V. angeboten und vom Sozial-amt finanziert.

Wenn die Seele krank ist24 Krankheit vermeiden 25

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Vor der Einschulung wird Ihr Kind voneinem Arzt/einer Ärztin des Gesund-heitsamtes untersucht. Während derGrundschulzeit wird Ihr Kind regel-mäßig vom Schulzahnarzt/von derSchulzahnärztin untersucht, der/dieFluorlack zum Schutz der Zähne auf-bringt. In einer Einverständniserklä-rung unterschreiben Sie als Elternvorher, dass Ihr Kind diese Behand-lung erhalten darf.

Impfungen dienen dem Schutz vorschweren Krankheiten. Die empfohle-nen Impfungen stehen im Impfbuch(Impfausweis), Ihre Ärztin oder Ihr Arztsowie die Krankenkasse informiertSie, in welchen Abständen eine Im-pfung wiederholt werden sollte. IhreHausarztpraxis oder das Gesundheits-amt beraten Sie, welche speziellenImpfungen bei einer Auslandsreisesinnvoll sind. Wichtig ist, dass früh-zeitig vor einer Reise geimpft wird. Inden meisten Fällen ist dies vier Wochenvorher notwendig. Impfungen nehmendie Hausärztin, der Hausarzt oder das

Gesundheitsamt der Stadt Kassel vor.Bitte bringen Sie zum Termin alle Un-terlagen mit, bei Auslandsreisen nen-nen Sie bitte die genauen Reiseziele.

Um die Zähne gesund zu erhalten,sollten Erwachsene und Kinder min-destens zwei Mal im Jahr zum Zahn-arzt/zur Zahnärztin gehen. DieseUntersuchungen dienen dem frühenErkennen von Risiken und Erkrankun-gen. Sie werden in ein Bonusheft ein-getragen. Das Bonusheft erhalten Siein der zahnärztlichen Praxis. Wenn SieZahnersatz (Brücken, Kronen usw.) be-nötigen, müssen Sie dieses Heft IhrerKrankenkasse vorlegen, dann zahltIhnen die Krankenkasse einen höhe-ren Anteil der Kosten für den Zahner-satz. Ohne das Bonusheft, oder wennSie keine regelmäßigen Vorsorgeunter-suchungen nachweisen können, müs-sen Sie selbst mehr bezahlen.

Die Krankmeldung

Wenn Sie krank sind und deshalb nichtarbeiten gehen können, informierenSie bitte Ihren Arbeitgeber. Ein Telefon-anruf zu Beginn Ihrer Arbeitszeit reichtdazu meistens aus.

Die meisten Arbeitgeber/ Arbeitgebe-rinnen verlangen eine Arbeitsunfähig-keitsbescheinigung ("gelber Zettel")ab dem 3. Krankheitstag. Die Arbeits-

So können zum Beispiel Bluthochdruckoder Zuckerkrankheit (Diabetes melli-tus) erkannt und frühzeitig behandeltwerden.

Frauen ab 20 Jahre und Männer ab45 Jahre können einmal im Jahr eineKrebsfrüherkennungs-Untersuchungvornehmen lassen, Frauen ab 30 Jahreeinmal jährlich eine frauenärztlichenUntersuchung der Brust.

Für Schwangere besonders wichtigsind die Untersuchungen durch denFrauenarzt oder die Frauenärztin. Beider 1. Untersuchung erhält die Schwan-gere einen Mutterpass. Darin stehenalle Daten, die für die Schwanger-schaft und die spätere Geburt wichtigsind. Eingetragen werden zum Bei-spiel die Blutgruppe der Mutter unddie Ergebnisse von Ultraschall-Unter-suchungen. Schwangere können sichkostenlos alle vier Wochen untersuchenlassen, bei Bedarf auch häufiger.

Weil der Mutterpass ein wichtigesDokument ist, sollte die Schwangerediesen Pass immer bei sich haben.So kann ihr und dem ungeborenenKind im Notfall besser geholfen wer-den. Der Mutterpass sollte bei jedemBesuch in einer ärztlichen oder zahn-ärztlichen Praxis und im Krankenhausgezeigt werden, denn viele Medika-mente sind für Schwangere nichtgeeignet und auch einige Untersu-chungen dürfen dann nicht erfolgen.

Gleich nach der Geburt wird Ihr Kindgründlich untersucht. Diese Datenwerden ebenfalls in den Mutterpasseingetragen. Die Ergebnisse der wei-teren Untersuchungen des Kindesstehen im Kindervorsorgeheft. Wäh-rend der Vorsorgeuntersuchungenkönnen gesundheitliche Störungenoder Störungen in der Entwicklungdes Kindes frühzeitig erkannt werden.Im Säuglings- und Kindesalter sindneun Untersuchungstermine vorgese-hen und eine weitere Untersuchungfür Jugendliche.

Krankheit vermeiden26 Die Krankmeldung 27

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unfähigkeit kann nur ein Arzt/eine Ärz-tin feststellen. Die ärztliche Beschei-nigung enthält ein Original und eineKopie (Durchschrift). Das Original ge-ben Sie spätestens am 3. Kalendertagnach dem Beginn Ihrer Erkrankung anIhrem Arbeitsplatz ab. Vergessen Sieauch bitte nicht, die Kopie bei IhrerKrankenversicherung abzugeben. Diesist wichtig, damit Sie bei einer Erkran-kung, die länger als sechs Wochendauert, Krankengeld schnell erhalten.

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, informie-ren Sie bitte möglichst bald die Schuleoder den Kindergarten. Wichtig istauch, dass Sie Schule oder Kinder-garten mitteilen, wenn Ihr Kind aneiner schweren oder einer anstecken-den Krankheit leidet.

Die Krankmeldung28 Notizen 29

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Notizen 31Notizen30

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Alte Menschen und Pflege

Beratungsstelle "Älter Werden",Die Freiheit 14, 34117 Kassel,Sprechzeiten: Montag bis Freitag von9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachVereinbarung, Tel.: 0561 – 92 00 30 00

Trägerverbund ambulanter Dienste,(berät über die Möglichkeiten derambulanten Pflege nach einerKrankenhausentlassung),Tel.: 0561 – 7 39 45 43

Sozialamt der Stadt Kassel,(Beratung zur Finanzierung von häus-licher Pflege und Heimplätzen; dieÜbernahme ungedeckter Pflege-kosten kann beantragt werden),Tel.: 0561 - 7 87 51 67

Diakonie Gesundheitszentrum KasselZentrum für klinische Geriatrie,(Diagnose und Behandlung von körperlichen Erkrankungen im Alter),Goethestr. 85, 34119 Kassel,Tel.: 0561 - 1 00 22 31

Klinikum Kassel,Gerontopsychiatrisches Zentrum fürPsychiatrie und Psychotherapie,Mönchebergstr. 41-43, 34125 Kassel,Tel.: 0561 - 9 80 28 71 oder 9 80 28 66

Deutsches Rotes Kreuz, Migrationund Pflege, (Beratung für türkisch-sprachige ältere Menschen)

Frau Gönenc, Friedrich-Wöhler-Str. 22,34127 Kassel, Tel.: 0561 - 9 70 08 88

Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen

Sozialamt der Stadt Kassel,(Eingliederung von Menschen mitBehinderungen), Zimmer-Nummer K 321, Obere Königsstr. 8 im Rathaus,34117 Kassel, Tel.: 0561 - 7 87 50 07

Hessisches Amt für Versorgung undArbeitnehmer, (Beantragung vonSchwerbehinderten-Ausweisen),Frankfurter Str. 84 A, 34121 Kassel,Tel.: 0561 - 2 09 90

Gesundheitsamt der Stadt Kassel -Sozialmedizinischer Beratungsdienst,Wilhelmshöher Allee 32 A (5. Stock),34117 Kassel, Tel.: 0561 - 7 87 53 90(hier erhalten Sie weitere Adressenvon Hilfsangeboten)

Landeswohlfahrtsverband (LWV)Hessen, Ständeplatz 2 -10, 34117 Kassel, Tel.: 0561 – 1 00 40(Für Gehörlose bietet der LWV einbesonderes Telefon unter derRufnummer 0561 - 10 04 - 26 44 an.)

Hessisches Amt für Versorgung undSoziales, Frankfurter Str. 84 a,34121 Kassel, Tel.: 0561 - 2 09 90

Adressen / Beratung und Hilfe 83

Adressen von Ärzten und Ärztinnen /Ambulante Versorgung

www.stadt-kassel.de

Kassenärztliche Vereinigung Hessen -Niederlassung Kassel,Pfannkuchstr. 1, 34117 Kassel,Tel.: 0561 – 7 00 80

Kassenzahnärztliche VereinigungHessen - Niederlassung Kassel,Mauerstr. 13, 34117 Kassel,Tel.: 0561 - 70 98 60

Stationäre Versorgung / Kliniken

www.stadt-kassel.de

Schnelle Hilfe bei Notfällen

Arztnotrufzentrale,Wilhelmshöher Allee 67, 34117 Kassel,Tel.: 0561 - 7 14 01 oder 0561 - 1 92 92

Kinder- und Jugendärztlicher Notdienst,Wilhelmshöher Allee 67, 34117 Kassel,Tel.: 0561 - 7 14 01 oder 0561 - 1 92 92

Zahnärztlicher Notdienst,Informationen unter Tel.: 0561 – 7 09 86 19

www.apotheken-kurhessen.de

Schnelle Hilfe bei Lebensgefahr

Rettungsdienst, Tel.: 112Notruf der Polizei, Tel.: 110www.apotheken-kurhessen.de

Schwangerschaft undSexualberatung

AKKG Beratungszentrum,Weißenburgstr. 7, 34117 Kassel,Tel.: 0561 – 8 16 44 44

pro familia Beratungszentrum Kassel,Frankfurter Str. 133 a, 34121 Kassel,Tel.: 0561 - 2 74 13

Hebammen-Liste

www.stadt-kassel.dewww.hebammen-hessen.de

oder beimGesundheitsamt der Stadt Kassel,Obere Königsstr. 3, 34117 Kassel

und bei der Frauenärztin/ beimFrauenarzt

Adressen / Beratung und Hilfe82

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Karo 5 (Drogenberatung in türkischer Sprache),Karolinenstr. 5, 34127 Kassel, Tel.: 0561 - 8 40 01

Diakonisches Werk – Suchtberatung,Goethestr. 96, 34119 Kassel,Tel.: 0561 - 93 89 50

Blaukreuz-Zentrum,Landgraf-Karl-Str. 26, 34131 Kassel,Tel.: 0561 – 93 54 50

Aids-Beratungen

Gesundheitsamt der Stadt Kassel,Obere Königsstr. 3, 34117 Kassel,Tel.: 0561 - 7 87 53 80

AIDS-Hilfe Kassel, Motzstr. 4, 34117 Kassel, Tel.: 0561 - 8 40 01

Beratung und Begleitung schwerst-kranker und sterbender Menschen

Hospizverein Kassel e.V., Beratungs-stelle und Geschäftsstelle,Die Freiheit 2, 34117 Kassel,Tel.: 0561 - 7 00 41 61 oder 7 00 41 62

Stationäres Hospiz Kassel,Konrad - Adenauer - Str. 1, 34131 Kassel, Tel.: 0561 - 3 16 97 65(Büro) oder 3 16 97 68 (Pflege-abteilung)

Kasseler Hospital, Verein für Palliativ-und Hospizarbeit e.V., KasselerHospital Büro: Bergmannstr. 32,34121 Kassel, Tel.: 0561 - 6 02 58 48und 60 27 344

Selbsthilfegruppenbieten Unterstützung und Hilfe vonund für Betroffene an. Informationenüber Selbsthilfegruppen erhalten Sieüber:

KISS Kontakt -und Informationsstellefür Selbsthilfegruppen beimGesundheitsamt der Stadt Kassel,Wilhelmshöher Allee 321, 34117 Kassel, Tel.: 0561 - 7 87 53 99www.selbsthilfe-kassel.de

Beratungs- und Kontaktstelle Lebenmit Krebs e.V., Motzstr. 4, 34119 Kassel,Tel.: 0561 – 10 76 70

Sprachliche und kulturelle Übersetzung

Büro für Interkulturelle Vermittlungund Mediation, Westring 73, 34127 Kassel,Tel.: 0561 - 8 61 64 70 oder

Kulturzentrum Schlachthof e.V.,Mombachstr. 12, 34127 Kassel,Tel.: 0561 - 98 35 00

Kinder mit Behinderungen

Klinikum Kassel – AbteilungNeuropädiatrie mit Sozialpädiatrie,(Diagnose und Behandlung von neu-rologisch erkrankten Kindern),Mönchebergstr. 48 E, 34124 Kassel,Tel.: 0561 - 9 80 30 95 oder 9 80 30 96

Klinik für Psychiatrie und Psycho-therapie für Kinder und Jugendliche,(ambulante, teilstationäre und sta-tionäre Behandlung von Kindern mitpsychischen Erkrankungen),Herkulesstr. 111, 34119 Kassel,Tel. 0561 - 31 00 60

Wenn Sie nicht mehr alleine entscheiden können: Betreuung

Betreuungsbehörde der Stadt Kassel,Obere Königsstr. 8 im Rathaus, 34117 Kassel, Tel.: 0561 - 7 87 50 10

Betreuungsverein KulturzentrumSchlachthof e.V., Gottschalkstr. 51,34127 Kassel, Tel.: 0561 - 9 83 33 10

Caritasverband Kassel e.V.,Die Freiheit 2, 34117 Kassel,Tel.: 0561 - 7 00 42 11

Sozialdienst katholischer FrauenDie Freiheit 2, 34117 Kassel,Tel.: 0561 - 7 00 42 36

Werkstatt Kassel e.V., Friedrich-Ebert-Str. 175, 34119 Kassel, Tel.: 0561 – 77 75 09

Wenn die Seele Krank ist

Klinik für Psychiatrie und Psycho-therapie, Landgraf-Phillip-Str. 9,34306 Bad Emstal, Tel.: 05624 - 600Außenstelle Kassel:Klinik Psychiatrie und Psychotherapie,Institutsambulanz, WilhelmshöherAllee 345, 34131 Kassel,Tel.: 0561 - 31 00 70

Klinikum Kassel - Abteilung fürPsychiatrie und Psychotherapie,Ludwig-Noll-Krankenhaus,Dennhäuser Str. 156, 34134 Kassel,Tel.: 0561 - 4 80 40

Gesundheitsamt der Stadt Kassel,Sozialpsychiatrische Beratungsstelle,Obere Königsstr. 3, 34117 Kassel,Tel.: 0561 - 9 20 05 53 60

Arztnotrufzentrale,Wilhelmshöher Allee 67, 34117 Kassel,Tel.: 0561 - 1 92 92

Suchterkrankungen

Drogenhilfe Nordhessen e.V.,Schillerstr. 2, 34121 Kassel,Tel.: 0561 – 7 39 50 39

Adressen / Beratung und Hilfe84 Adressen / Beratung und Hilfe 85

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• Dermatologie(Erkrankungen der Haut)

• Psychiatrie/Psychotherapie/Neurologie(Seelen- und Nervenheilkunde)

• Augenheilkunde

• Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde

• Allgemeinmedizin

• Innere Medizin(Internist/Internistin)

• Gynäkologie(Frauenheilkunde)

• Urologie(Erkrankungen der Harnleiter, der Nieren und des männlichenGenitals)

• Orthopädie(Erkrankungen der Knochen und Gelenke)

• Pädiatrie(Kinder- und Jugendmedizin)

• Radiologie(Diagnostik und Therapie mittelsRöntgenstrahlen, Computer- undMagnetfeld-Resonanz-Tomographie)

Glossar86 Notizen 87

Die wichtigsten fachärztlichen Richtungen sind: