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1 Dipl. Phys. Ernst-Friedrich Pernack, Referatsleiter „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Produktsicherheit“ Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg Vorsitzender Ausschuss für Arbeitsstätten Arbeitsstättenverordnung und Stand der Regelsetzung

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Dipl. Phys. Ernst-Friedrich Pernack, Referatsleiter „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

Produktsicherheit“ Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes

Brandenburg

Vorsitzender Ausschuss für Arbeitsstätten

Arbeitsstättenverordnung und Stand der Regelsetzung

               

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E.-F. Pernack – MASF 2

Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

Gliederung

1. Novellierung ArbStättV 2004 und Änderungen seitherWas ist neu? Wo liegen die Probleme?

2. Bedeutung der Technischen Regeln für die Praxis

3. Ausschuss für Arbeitsstätten – Stand und laufende Projekte

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

1. Gründe für die Novellierung der ArbStättV (1)

- Ablösung der Arbeitsschutzvorschriften aus der Gewerbeordnung sowie Anpassung an Regelungssystematik der europäischen Arbeitsschutzrichtlinien (Schutzziele)

- vollständige Umsetzung der EG-Arbeitsstättenrichtlinie - nach Auffassung der EU-Kommission waren einzelne Inhalte durch die ArbStättV 1975 nicht hinreichend umgesetzt (Drehtüren, Ober-

lichter, Laderampen Klageverfahren angedroht

- Umsetzung der Teile A und B des Anhangs IV der EG-Baustellenrichtlinie sowie der EG-Sicherheitskennzeich-nungsrichtlinie in staatliches Recht (bisher lediglich BGV A8)

- § 18 ArbSchG als alleinige Grundlage; damit vollständige Einbindung in die Regelungssystematik des ArbSchG

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

1. Gründe für die Novellierung der ArbStättV (2)

- ArbStättV entsprach nicht mehr in allen Punkten dem fort-geschrittenen Stand der Technik und der Arbeitswissenschaft

- Wichtiger Aspekt: Deregulierung (Masterplan Bürokratieabbau!)Anwendung der ArbStättV in der Praxis sollte erleichtert werden

- hierzu Einrichtung eines Ausschusses für Arbeitsstätten mit den Aufgaben:- Beratung des BMAS in Fragen des Arbeitsstättenrechts- Ermittlung dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene entsprechender Regeln

- in der Folge der teilweise zu detaillierten Vorgaben in der ArbStättV wuchs die Zahl der regelmäßigen Ausnahmetat-bestände

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

1. Verordnung über Arbeitsstätten vom 12.08.2004 (1)

- Schlanke Verordnung – Reduzierung der Paragrafen von 58 auf derzeitig 10 (ursprünglich 8)

- Verzicht auf Detailvorgaben, z.B. über Raumhöhen, Mindest-grundflächen, Sicherheitsabstände auf Verkehrswegen

Höhere Eigenverantwortung des Arbeitgebers ; Ermöglichung betriebsnaher Gestaltungslösungen für Arbeitsstätten

- Konkretisierung der Schutzziele in Regeln für Arbeitsstätten, die vom Ausschuss für Arbeitsstätten erarbeitet werden.

- Vorschriftentext mit Rahmenvorschriften sowie den allgemeinen Anforderungen an das Errichten und Betreiben

- Anhang mit speziellen Bestimmungen in stark gestraffter Form

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

1. Verordnung über Arbeitsstätten vom 12.08.2004 (2)

Neu: Präambel des Anhangs: Anforderungen gelten, soweit die

Arbeitsstätte, die Tätigkeit, die Umstände oder eine Gefahr dies erfordern

Neu: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinde-

rungen bei deren Beschäftigung in Arbeitsstätten, insbesondere durch barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie zugehörigen Türen, Verkehrs- und Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen, Sanitärräumen.

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

1. Was wurde seit 2004 geändert? (1)

Bundesnichtraucherschutzgesetz vom 20. Juli 2007

Ergänzung § 5 Abs. 1 – (Soweit erforderlich, …Rauchverbot..)

VO zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dez. 2008

Ergänzung § 3 Abs. 1 (…Erkenntnisse..) (jetzt §3a: Änd. 2010) Ergänzung § 7 Abs. 1 (…Stand der Technik..und sonstige

gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse…ermitteln)

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

1. Was wurde seit 2004 geändert? (2)

Verordnung Optische Strahlung vom 19. Juli 2010, Art. 4

Gefährdungsbeurteilung aufgenommen (§ 3 – neu)

Rechtsangleichung an andere VO zum ArbSchG; fachkundige Durchführung erforderlich; Dokumentation unabhängig von der Zahl der Beschäftigten

Anwendungsbereich erweitert (§ 1) EG-RL Sicherheitskennzeichnung war bisher nur teilweise durch

ArbStättV umgesetzt (z.B. nicht für Fahrzeuge), Ausdehnung auf alle Bereiche, die bisher noch durch BGV A8 geregelt wurden)

Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte geregelt (§ 6)

§ 6 Abs. 5 Beschränkung für Baustellen aufgehoben

Ausschuss – Struktur und Aufgaben angepasst (§ 7) Angleichung der Bestimmungen für alle Ausschüsse

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

1. Was wurde seit 2004 geändert? (3)

Verordnung Optische Strahlung vom 19. Juli 2010, Art. 4

Lärm - Anhang Nr. 3.7 geändert

Minimierungsgebot bleibt bestehen – nichtaurale Wirkungen des Lärms geregelt

Übergangsfrist für alte ASR verlängert (§ 8) Fristverlängerung bis 31.12.2012

Sitzgelegenheiten am Arbeitsplatz wieder aufgenommen – Anhang Nr. 3.3

Übereinstimmung mit ILO-Übereinkommen 120, welches D bereits 1973 ratifiziert hat

Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufgenommen (§ 9)

Anpassung an andere VO zum ArbSchG

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

Gliederung

1. Novellierung ArbStättV 2004 und Änderungen seitherWas ist neu? Wo liegen die Probleme?

2. Bedeutung der Technischen Regeln für die Praxis

3. Ausschuss für Arbeitsstätten – Stand und laufende Projekte

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

2. Bedeutung der Regeln für Arbeitsstätten (1)

- AG hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten entsprechend VO einschließlich des Anhangs so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit nicht entstehen

- AG in KMU benötigen praxisgerechte Hilfen Erarbeitung von Regeln für Arbeitsstätten durch den Ausschuss für Arbeitsstätten

- Regeln für Arbeitsstätten (§ 7): entsprechen dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und

Arbeitshygiene sowie sonstigen gesicherten wissenschaft-lichen Erkenntnissen

konkretisieren die Schutzziele der Verordnung enthalten beispielhafte Lösungen für betriebliche Schutz-

maßnahmen

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

2. Bedeutung der Regeln für Arbeitsstätten (2)

- § 3a ArbStättV: AG hat den Stand der Technik und die vom BMAS bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen

- Die Einhaltung dieser Regeln und Erkenntnisse löst die Vermu-tung aus, dass die in der VO gestellten Anforderungen erfüllt sind. hohe Bedeutung und Hilfe für die betriebliche Praxis

- bei Nichtanwendung der Regeln für Arbeitsstätten muss der AG durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz erreichen – dies ist im Einzelfall erforderlichenfalls nachzuweisen

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

2. Bedeutung der Regeln für Arbeitsstätten (3) - Anforderungen an Regeln für Arbeitsstätten:

- eindeutige Formulierung und verständliche Sprache

- konkrete Vorgaben, wo möglich Maßzahlen

- beispielhafte und für KMU handhabbare Lösungen

- möglichst geschlossene und zusammenhängende Konkreti-sierung einer Schutzzielbestimmung – aus sich heraus verständlich und anwendbar

- weitgehender Verzicht auf Querverweise zu Regelwerken, Regeln und Informationen der UVT sowie Normen privater Regelsetzer (mit Ausnahmen, z.B. Messvorschriften)

- Keine Widersprüche zu anderen bundes- und landesrecht-lichen Vorschriften – insbesondere Bauordnungsrecht

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

2. Bedeutung der Regeln für Arbeitsstätten (4)

Grundsätze des ASTA zur Anpassung der ASR an den Stand der Technik und zur Darstellung alternativer gefährdungsbezogener Gestaltungslösungen (Bestandsschutz)

- Werden ASR an den Stand der Technik…. angepasst, so sind diese nach Bekanntmachung maßgeblich

- Ein Bestandsschutz im Hinblick auf „Alt-ASR“ besteht nicht - für AG von bereits in Betrieb befindlichen Arbeitsstätten ist die Gefährdungsbeurteilung relevant

- Abweichen von den ASR ist jederzeit möglich, wenn gleiche Sicherheit und gleicher Gesundheitsschutz gewährleistet sind

- Ist Anwendung der ASR im Einzelfall nicht möglich Ausnahme durch zuständige Behörde (§ 3a Abs. 3 ArbStättV)

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

2. Bedeutung der Regeln für Arbeitsstätten (4)

Grundsätze des ASTA zur Anpassung der ASR an den Stand der Technik und zur Darstellung alternativer gefährdungsbezogener Gestaltungslösungen (Bestandsschutz)

- Sofern Anforderungen in den ASR in bestehenden Arbeitsstätten umfangreiche Änderungen oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand zur Folge haben, beschreibt der ASTA in den ASR zusätzlich andere gefährdungsbezogene Maßnahmen (alternative Gestaltungslösung)

- Maßgabe: Diese Maßnahmen müssen mindestens ein ver-gleichsweises Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz bis zur Anpassung an den in den ASR beschriebenen Stand der Technik… gewährleisten – Grundlage für Gefährdungsbeurteilung

- Sie können nur übergangsweise herangezogen werden

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

Gliederung

1. Novellierung ArbStättV 2004 und Änderungen seitherWas ist neu? Wo liegen die Probleme?

2. Bedeutung der Technischen Regeln für die Praxis

3. Ausschuss für Arbeitsstätten – Stand und laufende Projekte

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Arbeitsstätten- Stand Regelsetzung

3. Ausschuss für Arbeitsstätten (1) ASTA

Gesetzliche Grundlage: § 7 ArbStättV

fachkundige Vertretungen: AG, Gewerkschaften, Länder, UVT, Wissenschaft (max. 16 Personen)

1. Berufungsperiode: 2005 - 31.01.2009

2. Berufungsperiode: 01.10.2009 - 2013

Vorsitzender: Herr Pernack (MASF Brandenburg)

Geschäftsführung: BAuA, Gruppe 2.4: Arbeitsstätten(§ 7 Abs. 6 ArbStättV) Maschinen- und Betriebssicherheit

Informationen http://www.baua.de

Themen von A - Z Arbeitsstätten

Ende Gültigkeit alte ASR

31.12.2012 !!

[email protected]

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Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) Geschäftsführung

Koordinierungsgruppe

Projektgruppen zur Konkretisierung spezieller Fachinhalte

PG Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Arbeitskreise zur Erstellung neuer ASR

AK Sicherheitskennzeichnung

AK Lüftung/Raumtemperatur

AK Fluchtwege

AK Beleuchtung

AK Sicherheitsbeleuchtung

AK Verkehrswege

AK Fenster/Oberlichter

AK Fußböden

AK Raumabmessungen

AK Sanitärräume

AK Türen, Tore

AK Erste Hilfe

AK Pausen- und Bereitschaftsräume

AK Entstehungsbrände

AK Unterkünfte

AK Absturz

PG Begriffe

PG Baustellen

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

3. Ausschuss für Arbeitsstätten (3)

Neue Arbeitsstättenregeln Alte Arbeitsstätten-Richtlinien Fußböden ASR A1.5/1.2 ASR 8/1 Fußböden__________________________________________________________________

Türen, Tore ASR A1.7 ASR 10/1 Türen und ToreASR 10/5 Glastüren, Türen mit GlaseinsatzASR 10/6 Schutz gegen Ausheben, Heraus-

fallen, Herabfallen ASR 11/1-5 Kraftbetätigte Türen und ToreBGR 232 Kraftbetätigte Fenster, Türen und

Tore (Kooperationsmodell)

__________________________________________________________________

Verkehrswege ASR A1.8 ASR 17/1,2 VerkehrswegeASR 18/1-3 Fahrtreppen und FahrsteigeASR 20 Steigeisengänge und Steigleitern

__________________________________________________________________

Maßnahmen ASR A2.2 ASR 13/1, 2 Feuerlöscheinrichtungengegen Brände

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

3. Ausschuss für Arbeitsstätten (4)

Neue Arbeitsstättenregeln Alte Arbeitsstätten-Richtlinien Schutz vor Absturz/ ASR A2.1 ASR 12/1-3 Schutz gegen Absturz und Herabfallen herabfallende Gegenstände__________________________________________________________________

Beleuchtung ASR A3.4 ASR 7/1 Sichtverbindung nach außenASR 7/3 Künstliche BeleuchtungASR 41/3 Künstl. Beleuchtung für Arbeits-

plätze und Verkehrswege im FreienBGR 131-2 Natürliche und künstl. Beleuchtung

von Arbeitsstätten (Kooperationsmodell)

__________________________________________________________________Sicherheitsbeleucht./ ASR A3.4/3 ASR 7/4 Sicherheitsbeleuchtungoptische Leitsysteme __________________________________________________________________

Raumtemperatur ASR A3.5 ASR 6 Raumtemperaturen__________________________________________________________________

Lüftung ASR A3.6 ASR 5 Lüftung

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

3. Ausschuss für Arbeitsstätten (5)

Neue Arbeitsstättenregeln Alte Arbeitsstätten-Richtlinien Sanitärräume ASR A4.1 ASR 34/1-5 Umkleideräume

ASR 35/1-4 WaschräumeASR 35/5 Waschgelegenheiten außerhalb

von erforderlichen WaschräumenASR 37/1 ToilettenräumeASR 47/1-3,5 Waschräume für Baustellen ASR 48/1, 2 Toiletten und Toilettenräume auf

Baustellen_____________________________________________________________________________________________________________________________________

Pausen- und ASR A4.2 ASR 25/1 SitzgelegenheitenBereitschaftsräume ASR 29/1–4 Pausenräume

ASR 31 LiegeräumeASR 45/1–6 Tagesunterkünfte auf Baustellen

_____________________________________________________________________________________________________________________________________

Erste-Hilfe-Räume ASR A4.3 ASR 38/2 Sanitätsräume ASR 39/1, 3 Mittel und Einrichtungen zur

Ersten Hilfe

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Arbeitsstätten- Stand Regelsetzung

3. Ausschuss für Arbeitsstätten (6)

Bekanntgemachte Regeln für Arbeitsstätten (GMBL)

• ASR A1.3 Sicherheitskennzeichnung 04/2007

• ASR A2.3 Fluchtwege 08/2007, (Kap. Baust.

04/11)

• ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung 05/2009, Änd. 04/11

• ASR A1.7 Türen und Tore 12/2009, Änd./Erg. 06/10

• ASR A3.5 Raumtemperatur 06/2010

• ASR A4.4 Unterkünfte 06/2010

• ASR A4.3 Erste Hilfe (ohne Baust.) 12/2010

• ASR A3.4 Beleuchtung 04/2011

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

3. Ausschuss für Arbeitsstätten (7)

Vom ASTA am 08.11.2011 verabschiedet - Veröffentlichung in nächster Zeit

• ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

• ASR A3.6 Lüftung

• ASR A1.6 Fenster, Oberlichter

• ASR A4.3 Erste Hilfe – Ergänzung Kapitel 8 Baustellen

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

3. Ausschuss für Arbeitsstätten (8)

Beschlussfassung auf 4. ASTA-Sitzung am 08.11.2011

Projektbeschreibungen für neue ASR

• ASR V3 Gefährdungsbeurteilung

• ASR A3.7 Lärm

• ASR A5.2 Anforderungen an Bauarbeiten mit besonderen

Gefährdungen – Arbeiten auf Straßenbaustellen

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

3. Ausschuss für Arbeitsstätten (9)

Prüfung der Beschlussreife durch Koordinierungsgruppe

•ASR A1.2 Raumabmessungen

•ASR A1.5/1,2 Fußböden

•ASR A1.8 Verkehrswege

•ASR A2.1 Absturz

•ASR A4.1 Sanitärräume

•ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume

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Arbeitsstätten – Stand Regelsetzung

3. Ausschuss für Arbeitsstätten (10)

Bis 31.12.2012 – Ablösung aller relevanten alten ASR durch Regeln für Arbeitsstätten

Themenfelder für neue ASR bis 2013:- Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV- Vermeidung extraauraler Wirkungen des Lärms nach Anh. Nr. 3.7- Gesundheitsgefährdende äußere Einwirkungen bei im Freien

liegenden Arbeitsstätten

Neue Entwicklungen verfolgen:- Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsumgebungsbedin-

gungen (u.a. Klima, Beleuchtung, Lärm), Arbeitsorganisation (z.B. ständig wechselnde und mobile Arbeitsplätze, Telearbeit, Einzel-arbeitsplätze

Arbeitsprogramm des ASTA bis 2013