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1 Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg Quelle: http://www.save-me-mainz.de/tl_files/dokumente/flyer-ablauf- asylverfahren-dt.pdf I Statistiken II Ablauf des Asylverfahrens und Entscheidungsmöglichkeiten III Verhandlungen zum Asylrecht IV Was geschieht in Baden- Württemberg V Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge

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1Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Quelle: http://www.save-me-mainz.de/tl_files/dokumente/flyer-ablauf-asylverfahren-dt.pdf

I StatistikenII Ablauf des Asylverfahrens und

EntscheidungsmöglichkeitenIII Verhandlungen zum AsylrechtIV Was geschieht in Baden-WürttembergV Gesundheitsversorgung für

Flüchtlinge

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Humanität hat VorrangGrüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Daniel Lede Abal, MdL TübingenIntegrationspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg

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4Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

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I

Statistiken

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5Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Flüchtlingszahlen 2013 in ganz Deutschland

Aus welchen Ländern flüchten Menschen nach Deutschland?

Erstanträge 2013:

→ Russische Föderation: 14.887

→ Serbien: 11.459

→ Syrien: 11.851

→ Afghanistan: 7.735

→ Mazedonien: 6.208

→ Iran: 4.424

→ Pakistan: 4.101

Quelle: BAMF

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6Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-WürttembergG

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7Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-WürttembergG Herkunftsland 2014 (Stand 31.10.2014) Insgesamt Erst-

anträgeFolge-

anträge

1 Syrien 30.059 28.661 1.398

2 Serbien 20.109 13.174 6.935

3 Eritrea 11.115 11.111 44

4 Afghanistan 7.193 7.442 471

5 Albanien 6.271 6.118 153

6 Somalia 4.869 4.750 119

7 Bosnien und Herzegowina 6.744 4.696 2.048

8 Mazedonien 7.227 4.590 2.637

9 Kosovo 5.353 4.150 1.203

10 Irak 7.521 3.985 3.536

Länder 1-10 107.221 88.677 18.544

ALLE LÄNDER 158.080 135.634 22.446

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8Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-WürttembergGFlüchtlinge in Baden-Württemberg:

Jahr Baden-Württemberg Deutschland2006 1.872 21.029

2007 1.595 19.164

2008 2.448 22.085

2009 3.022 27.649

2010 4.753 41.332

2011 5.262 45.741

2012 7.913 64.539

2013 13.853 106.910

2014 (20.200)*, ** 158.080*

2014 (26.000)*** (200.000)***

davon Rems-Murr-Kreis 3,97 % Quelle: Statistisches Landesamt BW, BAMF

* bis 31.10.2014, ** geschätzt, *** aktuelle Schätzung BAMF

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9Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Flüchtlingszahlen 2013 in Deutschland

Erstanträge 2013:109.580

Steigerung um45.041 imVergleich zu 2012

Quelle: BAMF

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10Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-WürttembergFlüchtlingszahlen 2013/14 in Baden-Württemberg nach Statistisches Landesamt BW

Quelle: BAMF

Monat Zugang 2013 Zugang 2014

Januar 886 1.375

Februar 670 1.064

März 777 1.344

April 928 1.373

Mai 1.034 1.640

Juni 1.044 1.984

Juli 1.329 2.103

August 1.318 2.505

September 1.528 (Ca. 6.000)*

Oktober 1.614 (Ca. 2.375)**

November 1.372 ?

Dezember 1.353 ?

*eigentlich Anteil BW ca. 200= Flüchtlinge, aber durch Schließung der Erstaufnahmen in NRW und vor allem Bayern dieser Ausreißer. Ausgleich zwischen den Bundesländern erfolgt. ** Geschätzt, Zahl noch nicht veröffentlicht

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11Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Flüchtlingsunterkünfte im Rems-Murr-Kreis

Winnenden

Waiblingen I

Waiblingen II

Weinstadt

Leutenbach

Kernen

Allmersbach i. T.

Oppenweiler

Backnang

Schorndorf

Fellbach

Sulzbach

Oppenweiler

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12Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Daten UNHCR, zitiert nach Statistisches Bundesamt

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13Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Daten UNHCR, zitiert nach Statistisches Bundesamt

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14Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

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II

Ablauf des Asylverfahrens und Entscheidungsmöglichkeiten

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15Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Quelle:http://www.save-me-mainz.de/tl_files/dokumente/flyer-ablauf-asylverfahren-dt.pdf

Meldung als Asylsuchender

Erstverteilung nach EASY (bundesweites Verteiltungssystem)

Antragstellung beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Anhörung der asylsuchenden Person („Interview“)

Meldung in zuständiger Aufnahmeeinrichtung (in BW: LEA)

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16Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

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Entscheidung des BAMF über das Asylbegehren

1

Anerkennung als

Asylbewerber

2

Zuerkennung der

Flüchtlings-eigenschaft

3Ablehnung als unbegründet,

subsidiärer Schutz

4 Ablehnung

„offensichtlich unbegründet“,

mit subsidiärem Schutz

5Ablehnung als unbegründet,

ohne subsidiären

Schutz

6Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“,

ohne subsidiären

Schutz

7 Asylantrag

unzulässig, da anderer Staat

zuständig

1 Aufenthalts-

erlaubnis(§ 25 Abs. 1)

3In der Regel Aufenthalts-

erlaubnis (§ 25 Abs. 3)

2Aufenthalts-

erlaubnis (§ 25 Abs. 2)

5Abschiebungs

androhung in den

Heimatstaat (Ausreisefrist ein Monat)

4In der Regel Aufenthalts-

erlaubnis(§ 25 Abs. 3)

6Abschiebungs

androhung in den

Heimatstaat (Ausreisefrist ein Monat)

7Abschiebungsandrohung in

den zuständigen

EU-Mitglieds-staat

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17Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Quelle:http://www.save-me-mainz.de/tl_files/dokumente/flyer-ablauf-asylverfahren-dt.pdf

1 Aufenthalts-

erlaubnis(§ 25 Abs. 1)

3In der Regel Aufenthalts-

erlaubnis (§ 25 Abs. 3)

2Aufenthalts-

erlaubnis (§ 25 Abs. 2)

5Abschiebungs

androhung in den

Heimatstaat (Ausreisefrist ein Monat)

4In der Regel Aufenthalts-

erlaubnis(§ 25 Abs. 3)

6Abschiebungs

androhung in den

Heimatstaat (Ausreisefrist ein Monat)

7Abschiebungsandrohung in

den zuständigen

EU-Mitglieds-staat

Rechtsmittelfrist zwei Wochen;

Klage zur Status-

verbesserung

Rechtsmittelfrist eine Woche;

Klage zur Status-

verbesserung

Rechtsmittelfrist zwei Wochen;

Klage wg aufschiebender

Wirkung

Rechtsmittelfrist eine Woche;

Klage zur Status-

verbesserung.Klage und

Antrag nach§ 80 VwGO

(Eilantrag inn. eine Woche)

Rechtsmittelfrist zwei Wochen;

Keine aufschiebende

Wirkung;Klage und

Antrag nach § 80 VVwGO (Eilantrag inn.eine Woche)

bei Ablehnung unanfechtbar;

Ausreise-aufforderung,Abschiebung

bei unanfechtbarer

Ablehnung ;Ausreise-

aufforderung,Abschiebung

bei Stattgabe aufschiebende Wirkung, bei Ablehnung Ausreiseaufforderung und ggf.

Abschiebung bei unanfechtbarer Ablehnung:

Ausreiseaufforderung, Abschiebung

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18Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Erstaufnahme max. 3 Monate: Gesundheitsuntersuchung & Asylantrag beim BAMF

Für die Dauer des Asylverfahrens, maximal 2 Jahre: Vorläufige Unterbringung (Landkreise)

Anschlussunterbringung in den Kreisgemeinden, z. T. auch freier Wohnungsmarkt

a aaa

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19Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

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III

Verhandlungen zum Asylrecht

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20Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Bild: Winfried Kretschmann besucht eine Flüchtlingsunterkunft in Weingarten, facebook.de

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21Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Bundesinnenminister de Maiziere stellt das Gesetzespaket Ende April vor; es enthält massive Verschlechterungen oder nur geringe Verbesserungen, z. B.

1) Aufenthaltsrecht / Stichtagsfreie Bleierechtsregelung(mit deutlich schlechteren Bestimmungen als der alte rot-grün getragene Bundesratsentwurf, den auch Baden-Württemberg 2013 im Bundesrat unterstützte)

2) AufenthaltsrechtErhebliche Ausweitung der Haftgründe für Flüchtlinge

3) Änderung der BeschäftigungsverordnungVerkürzung de Arbeitsverbotes auf drei Monate

4) Änderung des AsylverfahrensgesetzesDeklaration weiterer Staaten als „Sichere Herkunftsländer“

dwff

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22Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Bundesinnenminister de Maiziere stellt das Gesetzespaket Ende April vor; es enthält massive Verschlechterungen oder nur geringe Verbesserungen, z. B.

1) Aufenthaltsrecht / Stichtagsfreie Bleiberechtsregelung(mit deutlich schlechteren Bestimmungen als der alte rot-grün getragene Bundesratsentwurf, den auch Baden-Württemberg unterstützte

2) AufenthaltsrechtErhebliche Ausweitung der Haftgründe für Flüchtlinge

3) Änderung der BeschäftigungsverordnungVerkürzung de Arbeitsverbotes auf drei Monate

4) Änderung des AsylverfahrensgesetzesDeklaration weiterer Staaten als „Sichere Herkunftsländer“

dwff

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23Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Der Kompromiss zum Asylrecht

I Residenzpflicht

II Arbeitserlaubnis

III Geldleistungen statt Sachleistungen

IV Sichere Herkunftsstaaten

-[Gesundheitsversorgung]-[UMF]-[Baurechtliche Änderungen BauGB & BauNVO]-[Zügigere Durchführung von Asylverfahren]

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24Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

-Die Residenzpflicht beschränkt die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen

-In BW bis 2012 Beschränkung auf den jeweiligen Landkreis

-Seit 2012 Bewegungsfreiheit in BW

Künftig:-Ab dem vierten Monat entfällt die Residenzpflicht, Bewegungsfreiheit im gesamten Bundesgebiet

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25Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

-Bisher neun Monate absolutes Beschäftigungsverbot

-Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt (48 Monate)

-Arbeitsverbote durch Ausländerbehörde wg. Passangelegenheiten

Künftig:-Absolutes Beschäftigungsverbot drei Monate

-Nach weiteren zwölf Monaten entfällt die Vorrangprüfung

-Bei Hochschulabsolventen und Mangelberufen entfällt die Vorrangprüfung bereits nach drei Monaten

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26Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

-Das Sachleistungsprinzip wird bundesweit aufgehoben

-Vorrang für Geldleistungen

-Mehr Selbstbestimmung für Flüchtlinge

-Berücksichtigung kulturell, religiös oder individuell begründeter Essgewohnheiten

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27Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

-Asylanträge von Personen aus sogenannten „Sicheren Herkunftsstaaten“ werden bei erhöhter Mitwirkungspflicht weiter individuell geprüft

-Die Begründung der Ablehnung wird erleichtert und beschleunigt die Abfassung des Schreibens um zehn Minuten

-Im weiteren Verlauf des Asylverfahrens unterliegen Antragsteller aus „Sicheren Herkunftsstaaten“ ebenso wie Personen, deren Antrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde, deutlichen Einschränkungen bei den Verfahrensrechten

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28Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Auswirkung der Gesetzesänderung

Mit dem Gesetz werden Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten nach § 29a AsylVfG, art. 16a Abs. 3 GG eingestuft.

Diese Vermutung können Asylbewerber_innen im Einzelfall widerlegen.

Aufgrund der Gesetzeslage könnten Asylanträge allein aufgrund der Herkunft als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden.

Bereits jetzt werden ca. 93 % der Ablehnungen von Asylanträgen aus diesen Ländern als „offensichtlich unbegründet“ geführt.

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29Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Rechtsfolgen der Einstufung als „offensichtlich unbegründet“, Verschlechterungen zur bisherigen Situation:

- Einschränkung der Rechtsmittel

- „Aufenthaltsgestattung“ erlischt

- Frist zur Ausreise eine Woche

- Fristverkürzung Rechtsmittel auf eine Woche

- Keine aufschiebende Wirkung

- Gericht prüft nur bereits im Verfahren erwähnte Sachverhalte

- Beweislastumkehr

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30Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Es besteht die Gefahr der Abschiebung.

Sie haben nur eine Woche Zeit, gegen die Entscheidung des BAMF zu klagen.

Zusätzlich muss innerhalb derselben Frist ein Eilantrag gestellt werden.

Stellen Sie diesen Eilantrag nicht oder lehnt das Gericht ihn ab, können Sie abgeschoben werden, obwohl über die Klage noch nicht entschieden ist.

Wenn der Eilantrag auf aufschiebende Wirkung erfolgreich ist, können Sie zumindest für die Dauer des Gerichtsverfahrens in Deutschland bleiben.

http://www.nds-fluerat.org/leitfaden/4-der-bescheid-des-bundesamtes/4-7-ablehnung-als-offensichtlich-unbegruendet/

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31Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Rechtsänderungen I

Rechtslage alt / Ablehnung unbegründet Rechtslage neu / Ablehnung off. unbegr.

Bei der Prüfung des Asylantrags hat das BAMF von Amts wegen den Sachverhalt zu klären und Beweise zu erheben.Dazu ist der Antragsteller anzuhören. Bei der Anhörung hat der Antragsteller selbst alle Tatsachen vorzutragen, die seine Furcht vor Verfolgung begründen.

Unverändert, aber erhöhte Mitwirkungsobliegenheit, da Antrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist, es sei denn, die von dem Antragsteller substantiiert angegebenen Tatsachen begründen die Annahme, dass ihm abweichend von der allgemeinem politischen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht. Dies entspricht einer „Beweislastumkehr“. Bisher hatte die Behörde von Amts wegen zu ermitteln, nun hat der Antragsteller vorzutragen

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32Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Rechtsänderungen II

Rechtslage alt / Ablehnung unbegründet Rechtslage neu / Ablehnung off. unbegr.

30 Tage Ausreisefrist ab Zustellung des Bescheides

1 Woche Ausreisefrist ab Zustellung des Bescheides

Rechtsschutz: Klage und einstweiliger Rechtsschutz

Vorläufiger Rechtsschutz

Klage innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung zu erheben

Die Klage ist innerhalb einer Woche ab Zustellung der Entscheidung zu erheben

Klage hat in der Regel keine aufschiebende Wirkung (wenige Ausnahmen gesetzlich festgelegt)

Klage hätte keine aufschiebende Wirkung

Keine Frist für Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Abschiebungsanordnung

Vorläufiger Rechtsschutz ist innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe zu beantragen

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33Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Rechtsänderungen III

Rechtslage alt / Ablehnung unbegründet Rechtslage neu / Ablehnung off. unbegr.

Prüfungsmaßstab im vorläufigen Rechtsschutz: Interessenabwägung

Strengere Maßstäbe: ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung erforderlich

Amtsermittlung durch das Gericht im vorläufigen Rechtsschutz möglich

Amtsermittlung eingeschränkt: ausschließlich das Beteiligtenvorbringen und gerichtsbekannte sowie offenkundige Tatsachen dürfen zugrunde gelegt werden

Keine Regelung zu verspätetem Vorbringen im einstweiligen Rechtsschutz

Antragsteller wäre mit verspätetem Vorbringen auch vor Gericht ausgeschlossen

Keine Frist innerhalb der das Gericht über den einstweiligen Rechtsschutz entscheiden soll

Gericht soll innerhalb einer Woche nach Ablauf der Ausreisefrist über den vorläufigen Rechtsschutz entscheiden

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34Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

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IV

Was geschieht in Baden-Württemberg

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35Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

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36Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Die Aufnahmequote im Rems-Murr-Kreisbeträgt etwa 3,97 %

(Stuttgart 5,8%, Rhein-Neckar-Kr. 5,1%, Mannheim 3%, Main-Tauber-Kreis 1,3%)

- Dezentrale Einrichtungen- Aufnahmekonzeption- Gesundheitsversorgung- Angebote Bildung/Sprachkurse- Arbeitsmarkt- Kooperationen- Ehrenamtliche, Unterstützerkreise

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37Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

- Erstaufnahme

- Vorläufige Unterbringung

- Gesundheitsversorgung

- Bildung

- Arbeitsmarkt

- Sprachförderung/Integration

gemeinsamer Konsens ist wichtig

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38Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

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39Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Standort Zur Verfügung ab Kapazität Info

LEA Karlsruhe In Betrieb 1.100 Zentraler Sitz

KA Außenstellen In Betrieb Ca. 900 (9 Standorte)

LEA KA (MA) In Betrieb 700 Weiterbetrieb offen

Bruchsal Seit 10.9.2014 500 Notlager

Heidelberg Seit 12.9.2014 500 Notlager

LEA Meßstetten Ab ca. 20.10.2014 1.000 Übergangsweise

LEA Freiburg 2016 (1.000) Derzeit andere Nutzung

LEA Tübingen 2015/2016 (1.000) In Planung

? Ca. 1.000 In Planung

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40Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

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41Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

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Quelle:http://www.save-me-mainz.de/tl_files/dokumente/flyer-ablauf-asylverfahren-dt.pdf

V

Leistungen für Flüchtlinge:Lebensunterhalt &

Gesundheitsversorgung

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47Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Quellehttp://www.hartziv.org

Hartz IV Regelbedarf Übersicht

Bedarf bis 31.12.2014 ab 01.01.2015

Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende 391 € 399 € Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 353 € 360 € RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern /

Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er 313 € 320 €

Kinder 0 bis 6 Jahre 229 €* 234 €* RL für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre 261 €* 267 €* Kinder 14 bis unter 18 Jahre 296 €* 302 €*

* Nach § 23 SGB II wäre der Regelbedarf für Kinder (Sozialgeld) um ein paar Euro geringer. Daher gab es hier keine Anpassung und die Werte bleiben, wie bereits vor 2011 (Vertrauensschutz).

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48Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Bild: http://www.hartziv.org/wp-content/uploads/regelsatztorte2014.jpg

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Quelle:http://www.save-me-mainz.de/tl_files/dokumente/flyer-ablauf-asylverfahren-dt.pdf

http://www.filiz-polat.de/fileadmin/images/abgeordnete/filiz_polat/Dokumente/Regelsaetze_AsylbLG_vom_24.10.2013.pdf

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http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2014/11/Verstandigung-zwischen-Bund-und-Landern_28-11-2014-2.pdf

Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

1. Überlassung von Bundesimmobilien zur Unterbringung künftig mietzinsfrei 2. Zustimmung zu AsylbLG und Sozialgerichtsgesetz (ab 4/2015)3. Zustimmung zu Freizügigkeitsgesetz-EU und weiteren Regelungen4. In den Jahren 2015/16 jeweils 500 Mio € Entlastung der Länder im Zusammenhang

mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern

5. Die Entlastung erfolgt über einen einmaligen Festbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe. Die Länder sagen die Weitergabe der vom Bund erhaltenen Mittel an die Kommunen zu

6. Über 2016 hinaus wird über Gespräche über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit Blick auf die Entwicklung der Asylbewerberzahlen nach Lösungen gesucht

7. Die Gespräche über Verbesserungsmöglichkeiten bei Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, Asylverfahren, Aufenthaltsbeendigung, bundesweite Verteilung von UMF und Gesundheitsversorgung werden fortgesetzt. Dabei prüft der Bund gemeinsam mit den Ländern, wie es den Flächenländern ermöglicht wird, die Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen, mit dem Ziel, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten.

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51Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

http://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2014/11/Verstandigung-zwischen-Bund-und-Landern_28-11-2014-2.pdf

Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Konkrete Verbesserungen:-Barleistungen-Wartefrist verkürzt sich auf 15 Monate (bisher 48) – Übergang von AsylbLG zu Sozialhilfe-Übergangsregelung, in der monatlich 362 Euro gezahlt wurden. Daraufhin überarbeitete die Bundesregierung das Asylbewerberleistungsgesetz. Danach sollen Flüchtlinge 352 Euro monatlich bekommen, durchschnittlich 127 Euro mehr als vor dem Gerichtsurteil. Die Kosten für Wohnung und Heizung werden zusätzlich übernommen. Grundlage für die Bemessung der neuen Leistungssätze ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Für diese Stichprobe führen viele Menschen genaue Haushaltsbücher über ihre Ausgaben zum täglichen Bedarf. Daraus berechnet das Statistische Bundesamt, wieviel Geld nötig ist, um das Existenzminimum zu sichern. Auch die Grundsicherung für Arbeits- suchende (Hartz IV) wird auf dieser Grundlage berechnet. -Kinder sofort im Bildungs- und Teilhabepaket-Wer mit einem humanitären Aufenthaltstitel bereits länger als 18 Monate in Deutschland lebt oder Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung ist, dem steht bei Bedürftigkeit zukünftig Grundsicherung oder Sozialhilfe zu-Viele Flüchtlinge haben gesundheitliche Probleme, aber keine Krankenversicherung. In Notfällen haben sie ein Recht, versorgt zu werden. Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet zu helfen. Nun sind die Leistungsträger in der Pflicht, die Kosten zu erstatten.

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52Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

Quelle:http://www.save-me-mainz.de/tl_files/dokumente/flyer-ablauf-asylverfahren-dt.pdf

Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei

der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern I

1. Die Überlassung von Immobilien des Bundes an Länder und Kommunen zur Unter-bringung von Asylbewerbern erfolgt künftig mietzinsfrei. Dies bedeutet eine Kostenentlastung in der Größenordnung von 25 Millionen Euro p.a.

2. Der Bundesrat wird dem Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes zustimmen, damit es zum 1. Januar 2015 in Kraft

treten kann. Damit ist für die Länder und Kommunen eine Kostenentlastung von ca. 31 Millionen Euro im Jahre 2015 und von jeweils ca. 43 Millionen Euro in den Folgejahren verbunden. Hinzu kommt eine Entlastung der Kommunen von ca 10 Millionen Euro bei den Impfkosten. Der erleichterte Zugang von Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt führt zu weiteren erheblichen Kostenentlastungen von Ländern und Kommunen.

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53Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

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Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei

der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern II 3. Der Bundesrat wird dem Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes-EU und weiterer Vorschriften zustimmen, damit es noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Damit wird eine Entlastung besonders betroffener Kommunen in Höhe von 25 Mio Euro in 2014 ermöglicht. Bei der Umsetzung des Gesetzes im Verordnungswege wird der Bund insbesondere die Abgrenzung des betroffenen Personenkreises prüfen und das Einvernehmen mit den Ländern suchen. 4. Der Bund erklärt sich bereit, Länder und Kommunen in 201516 jeweils in Höhe von 500 Mio. Euro zu entlasten. Die Bundesmittel sind zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt. Die hälftige Refinanzierung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren durch die Länder übernommen.

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Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei

der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern I

5. Die Entlastung erfolgt in beiden Jahren über einen einmaligen Festbetrag an der Umsatzsteuer in oben genannter Höhe. In den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, sagen die Länder eine entsprechende Weitergabe der vom Bund erhaltenen Mittel zu.

6. Bund und Länder sind sich einig, dass mit den vorstehenden Vereinbarungen für die finanzielle Unterstützung von Ländern und Kommunen durch den Bund eine ausgewogene und abschließende Regelung für die Jahre 2015 und 2016 gefunden wurde. Darüber hinaus gehende Fragen werden im Rahmen der Gespräche über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung der Asylbewerberzahlen erörtert.

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Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei

der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern III

7. Unbeschadet dessen werden die begonnenen Gespräche über Vereinfachungs- und Verbesserungsmöglichkeiten in den Bereichen Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern außerhalb der Landesgrenzen, Asylverfahren, Aufent-haltsbeendigung, bundesweite Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Gesundheitsversorgung fortgesetzt. Dabei prüft der Bund gemeinsam mit den Ländern, wie es den interessierten Flächenländern ermöglicht wird, die Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen, mit dem Ziel, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten.

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Quelle:http://www.save-me-mainz.de/tl_files/dokumente/flyer-ablauf-asylverfahren-dt.pdf

V

Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge

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57Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

● Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes

● Erfüllung des Koalitionsvertrags: stichtagsfreie Bleiberechtsregelung durchsetzen

● Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylbewerber

● Einsatz für eine humanere Flüchtlingspolitik auf EU-Ebene

● Schnellere Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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58Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-Württemberg

PM 03.12.2014

PRO ASYL warnt vor massiver Verschärfung des Aufenthaltsrechts

●„Es droht eine massive Verschärfung des Aufenthaltsrechts“, kommentiert PRO ASYL Geschäftsführer Günter Burkhardt in einer ersten Reaktion. Deutschland will dicht machen, es soll rigoroser abgeschoben werden, vor allem in Fällen, bei denen ein anderer EU-Staat zuständig sein soll.

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59Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-WürttembergPM 03.12.2014PRO ASYL warnt vor massiver Verschärfung des Aufenthaltsrechts

●PRO ASYL kritisiert die im Vergleich zur April-Fassung neu formulierten Haftgründe. Konkrete Anhaltspunkte, die für eine Inhaftierung ausreichen, sollen sein, dass „der Ausländer zu seiner unerlaubten Einreise erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser aufgewendet habe". Nach der Begründung des Gesetzestextes sollen Beträge zwischen 3.000 und 20.000 Euro pro Person als Indiz für eine Einschleusung in das Bundesgebiet herhalten (Seite 39 Gesetzentwurf). PRO ASYL kritisiert diese Regelung als hanebüchen. Sie trifft viele Flüchtlinge, die z.B. über Bulgarien oder andere Balkanstaaten nach Deutschland einreisen wollen. Derzeit gibt es keine legalen Wege, kaum jemand kann ohne die Aufwendung erheblicher Geldbeträge nach Deutschland kommen.

●Auch die Haftgründe Vernichtung von Identität oder Reisedokumenten oder Täuschung der Identität ermöglichten in einer Vielzahl von Fällen die Inhaftierung zum Zwecke der Rücküberstellung.

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60Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-WürttembergPM 03.12.2014PRO ASYL warnt vor massiver Verschärfung des Aufenthaltsrechts

●PRO ASYL begrüßt grundsätzlich die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Bleiberechtsregelung. Die nun eingeräumte Möglichkeit für Ausländerbehörden, sie durch die Verhängung eines zeitlich befristeten Aufenthaltsverbots auszuhebeln, öffnet die Tür, dass restriktive Ausländerbehörden den Koalitionsvertrag unterlaufen können. Nach §11 Abs. 6 kann ein Einreise und Aufenthaltsverbot angeordnet werden, das zunächst auf ein Jahr befristet wird. Diese Frist fängt jedoch erst an zu laufen, wenn der Betroffene tatsächlich ausgereist ist. Damit werden Kettenduldungen nicht abgeschafft. Stattdessen wird der Druck auf die Betroffenen, das Land zu verlassen erhöht. Diese Regelung ist geeignet, das versprochene Bleiberecht in vielen Fällen leerlaufen zu lassen.

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61Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-WürttembergPM 03.12.2014PRO ASYL warnt vor massiver Verschärfung des Aufenthaltsrechts

●Wiedereinreisesperren führen zu Kriminalisierung

●Die in dem Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Wiedereinreisesperren nach §11 Abs. 7 zielen auf die Kriminalisierung von Schutzsuchenden aus den angeblich sicheren Herkunftsstaaten. Versuchen sie nach einer Abschiebung und einer etwaigen Verfolgungssituation erneut zu fliehen, können sie bereits in jedem Schengen-Staat als Kriminelle inhaftiert werden.

●Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen für im Inland Lebende gehen einher mit massiven Restriktionen für neu Einreisende.

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62Humanität hat Vorrang – Grüne Flüchtlingspolitik in Baden-WürttembergPM 03.12.2014PRO ASYL warnt vor massiver Verschärfung des Aufenthaltsrechts

●Viertägige Ingewahrsamnahme

●Als unverhältnismäßig und rechtstaatlich fragwürdig erachtet PRO ASYL die in §62b AufenthG neu geschaffene „Ausreisegewahrsam“. Zur Sicherung der Abschiebung können Ausländer auf richterliche Anordnung für die Dauer von längstens vier Tage in solch ein Gewahrsam genommen werden. Die sonst notwendigen Haftgründe müssen hier nicht einmal vorliegen. Stattdessen sollen unbestimmte vage Generalklauseln gelten.

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●Verschärfung des Ausweisungsrechts

●In einer ersten Durchsicht des Gesetzentwurfs ist auffallend, dass das Ausweisungs-recht für in Deutschland lebende Migranten, die straffällig werden, komplett auf neue Füße gestellt wird. In Deutschland herrscht der Grundsatz der Resoziali-sierung. Nun sollen die Ausweisungstatbestände verschärft werden. Es ist zu prüfen, ob die im Gesetz vorgesehene Abwägung zwischen dem „Ausweisungsinteresse“ nach §54 in Abwägung mit dem „Bleibeinteresse“ nach §55 verhältnismäßig ist. Nach einer ersten Einschätzung zielt der Gesetzentwurf darauf, die bisher durch Richter aufgrund von Grund- und Europarecht verhinderte Ausweisung zu lockern.

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