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Infoveranstaltung für Existenzgründer

Bildquelle: DFV

Existenzgründungs- Infoveranstaltung

Mit der richtigen Vorbereitung müssen Sie nicht ins kalte Wasser springen!

Die Betriebsberater der IHK helfen Ihnen gern!

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Infoveranstaltung für Existenzgründer

1. Industrie- und Handelskammer

1.1. Wer ist die IHK

1.2. Aufgaben

1.3. Leistungen

1.4. Mitgliedschaft

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1.1. Wer ist die IHK?

• Körperschaft des öffentlichen Rechts

• Selbstverwaltungskörperschaft der Unternehmen

• Verpflichtung zur Mitgliedschaft und Beitragszahlung

• IHK Untersteht der Rechtsaufsicht des Landes

• IHK Frankfurt(Oder betreut 42.000 Unternehmen in

den Kreisen Uckermark, Barnim, MOL, LOS und FFO

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Infoveranstaltung für Existenzgründer

1.2. Aufgaben der IHK

• Interessenvertreter

• Auftragsdienstleister (für den Staat)

• Dienstleister

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Die IHK äußert sich zu Vorhaben durch:

•Konzepte

•Vorschläge

•Stellungnahmen

Die IHK sitzt an Verhandlungs- tischen:

•Ministerien

•Arbeitsämtern

•Entscheidungsträ- gern auf Kreis- u. Kommunalebene

Die IHK nimmt Einfluss auf:

•Gesetzgebungsvor- haben •kommunale Steuersätze und die regionale Arbeitsmarktpolitik

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft

1.3. Leistungen der IHK

Die IHK begleitet:

•Existenzgründer• Investitionsvor- haben• Standortvorhaben• Berufsausbildung• Krisenbewältigung

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1.4. Mitgliedschaft in der IHK

Mitglied in der Kammerorganisation sind alle Unternehmen aus

• Industrie

• Handel

• Dienstleistungen

• Gastgewerbe

• Verkehr – und Nachrichtenwesen

• Kredit – und Versicherungswesen

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2. Rechtsgrundlagen

2.1. Gewerberecht – Erlaubnis- und Meldepflicht

2.2. Freiberufler oder Gewerbetreibender

2.3. Handwerksordnung – Auszüge

2.4. Rechtsformen

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Bildquelle: DFB

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2.1. Gewerberecht – Erlaubnis- und Meldepflicht

§ 1 der Gewerbeordnung sagt aus:

„ Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.“

§§ 33 – 34 regeln, welche Gewerbe einer Erlaubnispflicht unterliegen

( Spielbanken, Bewachungsgewerbe, Pfandleihe, Versteigerer,

Makler/ Bauträger...)

§§ 38.. regelt die überwachungsbedürftigen Gewerbe

( An- und Verkauf hochwertiger Konsumgüter, Altmetalle,

Reisebüros, Eheanbahnung...)

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Infoveranstaltung für Existenzgründer

Eine Anmeldung in diesen Branchen setzt ggf. voraus:

Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen, Insolvenz)

der fachlichen Eignung (Sach- und/oder Fachkundenachweise)

der Erlaubnis (z.B. Konzessionen bei Spielhallen)

finanzielle Sicherheiten (Güterverkehr)

Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit erfolgt

beim Gewerbeamt für Gewerbetreibende

beim Finanzamt für Freiberufler

2.1. Gewerberecht – Erlaubnis- und Meldepflicht

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Infoveranstaltung für Existenzgründer

Anmeldung beim Gewerbeamt erfordert:

• Personalausweis oder Reisepass

• ggf. Erlaubnis (z.B. Makler)

• Handwerkerkarte

• Vorlage gewerberechtlicher Genehmigungen (Sach- und Fachkundenachweis)

• Handelsregistereintrag

Zu informieren sind weiterhin:

Finanzamt

Berufsunfallkasse

Krankenkasse

Agentur für Arbeit, sofern Arbeitnehmer beschäftigt werden

2.1. Gewerberecht – Erlaubnis- und Meldepflicht

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Infoveranstaltung für Existenzgründer

2.2. Freiberufler oder Gewerbetreibender

Freiberufler

Das EST-gesetz unterscheidet Freiberufler in drei Tätigkeitsgruppen:

• die selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten (Tätigkeitsberufe), wie Wissenschaftler, Filmemacher, Schriftsteller, Erzieher, Künstler

• die selbständige Tätigkeit der sog. Katalogberufe wie Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Beratungsunternehmen (nicht bei GmbH)

• die selbständige Tätigkeit der in den Katalogberufen ähnlichen Berufen (Analogberufe) ,wie Baustatiker, Ambulante Krankenpflege, Designer,

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Gewerbetreibende

• sind alle selbstständig Tätigen, die laut § 6 der Gewerbeordnung keine Freiberufler und nicht in der Land-,Forst- und Urproduktion tätig sind

• Hierbei unterscheidet sich die Zugehörigkeit zur IHK oder HWK nach den Tätigkeiten; handwerksähnliche Tätigkeiten gehören in der Regel zur HWK

2.2. Freiberufler oder Gewerbetreibender

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2.3. Handwerksordnung - Auszüge

Zwei Gesetze zur Reform des Handwerksrechts sind seit dem 01.01.2004 mit folgenden Kerninhalten in Kraft:

• Der Meisterzwang wird auf 41 (bisher 94) zulassungspflichtige Handwerke beschränkt (Rolle A - Maurer, Dachdecker, Maler, Karosserie- und Fahrzeugbaubau, Fleischer, Friseure..)

• Alle anderen 53 sind zulassungsfrei, ihre selbstständige Ausübung setzt keinen Befähigungsnachweis voraus (Rolle B - Fliesen-,Platten- Mosaikleger, Schuhmacher, Schneider, Raumausstatter, Buchbinder, Drucker.....)

• Darüber hinaus enthält die Handwerksordnung 57 handwerksähnliche Gewerbe ( Bautrockengewerbe, Holz- u.Bautenschutz, Änderungsschneider, Teppichreiniger, Ausf. einfacher Schuhreparatur, Fleischzerleger....)

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Altgesellenregelung lt. § 7 b der HWO:

Erfahrene Gesellen, die sechs Jahre praktisch in der Branche tätig waren davon vier Jahre in leitender Position (Nachweise sind der HWK beizubringen)

Inhaberprinzip wird abgeschafft

Betriebe können jetzt von allen Einzelunternehmen und Personengesellschaften geführt werden, sofern ein Betriebsleiter mit Meisternachweis eingestellt wird

Zugangserleichterung

Für Ingenieure, Hochschulabsolventen und staatlich geprüften Technikern wird der Zugang erleichtert.

In jedem Fall sollten Sie das Gespräch mit der Handwerkskammer führen.

2.3. Handwerksordnung - Auszüge

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2.4. Rechtsformen

Einzelunternehmen / Einzelfirma

- Name, Sach- oder Phantasiebezeichnungen

- bei Einzelkaufleuten im HRG: eingetragener Kaufmann e.K.

Personengesellschaften

- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

- Offene Handelsgesellschaft (OHG)

- Kommanditgesellschaft (KG)

- Stille Gesellschaft

Kapitalgesellschaften

- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

- Aktiengesellschaft (AG)

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Rechtsform des Unter-nehmens

Einzel-unter-nehmer

GbR OHG PartG KG GmbH Ein-Personen-GmbH

GmbH & Co. KG

Kleine AG

Genossen-schaft

Stamm- bzw. Grundkapital

nein nein nein nein nein 25.000 Euro

25.000 Euro 25.000 Euro (für GmbH)

50.000 Euro

nein

Haftungsbe-schränkung

nein nein nein möglich z.T. ja ja ja ja ja

breiter Ent-scheidungs-spielraum

ja ja ja ja ja nein ja ja ja nein

wenige Formalitäten

ja ja nein ja nein nein nein nein ja nein

Eintrag ins Handels-register

nein2) nein ja Partner-schafts-register

ja ja ja ja ja Genossen-schafts-register

Gründungs-kosten in €, ca.-Angaben1)

ca.

25-400

17 500 500 500 1.250 1.000 1.500

-

1.750

1.500 125

1) Notars-, Gerichts- und Veröffentlichungskosten (Quelle: IHK Bonn)2) Ja, wenn Gründer Vollkaufmann ist

2.4. Rechtsformen

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Einzelfirma GbR GmbH

gesetzliche Regelung §§ 17 – 37 HGB §§ 705 – 740 BGB GmbHG

Haftung unbeschränkte, persönliche Haftung des Inhabers

unbeschränkte persönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter

Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen, bei Sorgfaltspflichtverletzung u. U. persönliche Haftung aus Regress

Leitung,

Geschäftsführung

Inhaber jeder Gesellschafter un-beschränkt für sich allein

Geschäftsführer beschränkt oder unbeschränkt

(Mindest-) Kapital Einlagen des Inhabers in beliebiger Höhe, kein Mindestkapital

Einlagen der Gesellschafter in beliebiger Höhe, kein Mindestkapital

mindestens 25.000 Euro, bei der Gründung reicht zunächst die Hälfte

Eigenfinanzierung durch Einlagen und einbehaltene Gewinne

durch Einlagen und einbehaltene Gewinne sowie Aufnahme neuer Gesellschafter

durch Erhöhung des Stammkapitals, Gewinne, Rücklagen, Aufnahme neuer Gesellschafter

Gewinn und Verlust entfällt komplett auf den Inhaber

wird unter den Gesellschaftern aufgeteilt

Verteilung auf die Gesellschafter

2.4. Rechtsformen

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Einzelfirma GbR GmbH

Gesellschaftsvertrag entfällt große Gestaltungsspielräume

eingeschränkte Gestaltungsspielräume

Rechnungslegung wenig Vorschriften, u. U. sogar vereinfachte Buchführung

wenig Vorschriften, u. U. sogar vereinfachte Buchführung

detaillierte Vorschriften, eventuell Prüfungs- und Publizitätspflicht

Gründung Gewerbeanmeldung,

u. U. Eintragung ins Handelsregister

Gesellschaftsvertrag und Gewerbeanmeldung sämt-licher Gesellschafter (Aus-nahme bei Angehörigen eines freien Berufs)

Satzung, Gesellschaftsvertrag, notarielle Gründung, Handelsregistereintrag

Firmierung Vor- und Nachname des Inhabers (Zusätze möglich), bei Handels-registereintrag auch Fantasiename möglich – dann mit dem Zusatz e.K.

mindestens der Name eines Gesellschafters und der Zusatz GbR (erklärende Zusätze möglich)

Phantasiename mit dem Zusatz GmbH

Besteuerung Gewerbesteuer (mit Freibetrag), Einkommenssteuer (begünstigt)

bei gewerblicher GbR wie bei Einzelfirma, bei freiberuflicher GbR nur Einkommenssteuer (nicht begünstigt)

Gewerbesteuer (ohne Freibetrag), Körperschaftsteuer

2.4. Rechtsformen

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3. Persönliche Voraussetzungen des Gründers/ der Gründerin

Fachliche Qualifikation

- Berufserfahrung

- Fach- und Sachkundenachweis

Kaufmännische Kenntnisse

Persönliche Bedingungen

- Familie / finanzielle Absicherung

- Familie/ ehelicher Güterstand

- Zeitaufwand / Gesundheit / Stress

- Motivation, Kommunikationsfähigkeit

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Bildquelle: DFV

3. Persönliche Voraussetzungen des Gründers/ der Gründerin

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4. Standortbedingungen

Standortfaktoren

- Kundennähe

- Konkurrenz

- Verkehrsanbindung

- Versorgung

- Arbeitskräfte / Personal

- Kosten (Miete, Steuern u.a.)

- behördliche Auflagen

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Konkurrenzanalyse

- Markteinschätzung

- Produkt-/ Kostenanalyse

Produkt-/ Marktpolitik

- Marketing / Zielgruppen

- langfristige Strategien / Entwicklung der Branche

- Werbung

Rahmenbedingungen

- kommunale Steuersätze

- Fördermöglichkeiten

4. Standortbedingungen

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Infoveranstaltung für Existenzgründer

„„Nur ein Idiot glaubt, aus eigenen Nur ein Idiot glaubt, aus eigenen Erfahrungen zu lernen. Ich ziehe es vor, aus Erfahrungen zu lernen. Ich ziehe es vor, aus den Erfahrungen anderer zu lernen, den Erfahrungen anderer zu lernen, um von vornherein eigene Fehler zu um von vornherein eigene Fehler zu vermeiden.“vermeiden.“

Otto von BismarckOtto von Bismarck

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5. Unternehmenskonzept - Anforderungen

Konzeptaufbau:

• Vorhabensbeschreibung, Unternehmensgegenstand

• Lebenslauf

• Nachweis der Fach- und/oder Sachkunde

• Kapitalbedarfsplan

• Finanzierungsplan

• Rentabilitätsvorschau

• Liquiditätsplanung

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5. Unternehmenskonzept Muster Kapitalbedarfsplan

Grundstücke und Gebäude

Renovierungs-/ Umbau-/ Nebenkosten

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Fahrzeuge

Waren- oder Materialausstattung

Kaufpreis für tätige Beteiligung / Übernahme

Summe der Investitionen: EUR

Anmeldungen / Genehmigungen / Mietkaution

Patent-, Lizenz-, Franchisegebühr

Beratungen

Notar / Handelsregister

Markteinführung

sonstiges

Summe der einmaligen Gründungsnebenkosten: EUR

Anlaufkosten

Vorfinanzierung von Aufträgen / Forderungen

sonstiges (Reserven für Lebensunterhalt / Unvorhergesehenes)

Summe der Betriebsmittel: EUR

Gesamtbedarf (Summe Investitionen, Gründungsnebenkosten, Betriebsmittel) EUR

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Infoveranstaltung für Existenzgründer

5. Unternehmenskonzept Muster Finanzierungsplan

Eigenmittel EUR

Barvermögen

Sacheinlagen / Eigenleistungen (aktivierungsfähig)

Verwandtendarlehen / Drittmittel (langfristig, ungesichert)

Beteiligungskapital

sonstige Eigenmittel (welcher Art?)

Summe

Fremdmittel EUR

Verwandtendarlehen / Drittmittel (mit Besicherung)

Hausbank

Mikrodarlehen

StartGeld

Gründungs- u. Wachstumsfinanzierung

Unternehmerkredit

sonstige öffentliche Finanzierungsmittel (welcher Art?)

Summe

Ihre Eigenmittel bilden die Grundlage für eine solide Unternehmensfinanzierung. Sie sollten in angemessenem Umfang (mind. 20 %) eingesetzt werden, um eine möglichst krisenfeste Finanzierung zu erreichen.

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5. Unternehmenskonzept Muster Rentabilitätsvorschau

Angaben in EUR Geschäftsjahr 1 Geschäftsjahr 2 Geschäftsjahr 3

Umsatz (netto)

./. Wareneinsatz

= Rohertrag/ Rohgewinn

Personalkosten inkl. Sozialabgaben

Miete & Nebenkosten

Werbung

Fahrzeugkosten / Leasing, Reisekosten

Telefon, Fax, Internet

Büromaterial & Verpackung

Reparatur, Instandhaltung

Versicherungen (nur betriebliche)

Beiträge Innung, IHK, Verband

Reinigungs-, Arbeitsmittel & Entsorgung

Buchführung, (Steuer-) Beratung

Zinsen

./. Summe der Aufwendungen

./. Abschreibungen

= Jahresüberschuss/ -defizit

./. Tilgung

= verfügbares Einkommen vor Steuern (EST)

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5. Unternehmenskonzept Inhalt Liquiditätsplan

Unter Liquidität versteht man "die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen fristgemäß zu erfüllen".

Die Liquidität bringt zum Ausdruck, ob Sie in den nächsten Monaten (nach der Betriebsgründung) noch ausreichend Geld haben werden, um offene Rechnungen zu bezahlen und weiterarbeiten zu können.

Mit der Liquiditätsrechung entsteht der letzte Teil Ihres Finanzierungskonzeptes, wofür der Umsatz- und der Kostenplan die wesentliche Grundlage darstellen. Inhaltlich entspricht der Liquiditätsplan Ihrem Rentabilitätsplan. Die erwarteten Einnahmen und Ausgaben werden hier jedoch den einzelnen Monaten zugeordnet, in denen sie anfallen.

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Risiko Gegenstand Vorsorge

EntschädigungExterner

Personen-, Sach- und Vermögensschäden(verursacht durch:- Sie selbst,- Ihre Arbeitnehmer,- Ihre Betriebsstätten, Produkte oder Kraftfahrzeuge)

Substanzverluste

Haftpflicht-Versicherungen:- Betriebshaftpflicht- Berufshaftpflicht- Umwelthaftpflicht- Vermögensschaden- haftpflicht- Produkthaftpflicht- Kraftfahrzeughaftpflicht

Schäden oder Verluste an:Betriebs- und Bürogebäuden, Gebäuden im Bau, Außenanlagen, Grundstücksbestand-teilen, technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtungen, Vorräten, Waren, Bargeld, Akten, Plänen und sonstigen Geschäftsunterlagen, Urkunden, Mustern, Ausstellungsstücken

Sachversicherungen:- Feuer- Einbruchdiebstahl- Sturmschaden- Glas- Elektronik- Datenträger- Warentransport

6. Betriebliche Versicherungen

Ertragseinbußen

Rechtsfälle

Betriebs-, Miet- und Pachtertrag

Rechtsberatung -Rechtsschutz

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7. Förderprogramme Allgemeine Struktur

Förderprogramme

- Zuschüsse

- Kredite

- Bürgschaften

- Beratungshilfen

Steuerliche Förderungen

- Zulagen

- Abschreibungen

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7. Förderprogramme KFW- Darlehn

Darlehensform Laufzeit tilgungs-freie Zeit

Höchst-betrag

Was wird gefördert? Vorteile

Mikro-Darlehen* bis 5 Jahre 6 Monate 25.000 €

10.000 € (mind. 5.000 €) bei „Mikro 10“

gewerbliche oder freiberufliche ExistenzgründungenKauf eines Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung mit Geschäftsführungsbefugnis

80%-ige HaftungsfreistellungFörderungen von NebenerwerbstätigkeitenFörderung bis 3 Jahre nach GründungFinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln

Startgeld* bis 10 Jahre

bis 2 Jahre 50.000 € gewerbliche oder freiberufliche ExistenzgründungenKauf eines Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung mit Geschäftsführungsbefugnis

80%-ige HaftungsfreistellungFinanzierung von Investitionen und BetriebsmittelnFörderung auch bei anfäng-lichem Nebenerwerb möglich

Unternehmer-kredit

bis 10 Jahre12 Jahrebis 20 Jahre20 Jahre

bis 2 Jahre12 Jahre (endfällig)bis 3 Jahre20 Jahre (endfällig)

5 Mio. € gewerbliche oder freiberufliche ExistenzgründungenKauf eines Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung mit GeschäftsführungsbefugnisFestigungs- und Erweiterungs-investitionen Betriebsverlagerungen

Zinssatz unter allg. MarktkonditionenZinssatz für 10 Jahre oder die Gesamtlaufzeit festvorzeitige Darlehensrück-zahlung in der ersten Zins-bindungsphase ohne Mehr-kosten möglich, kombinierbar mit Unternehmerkapital

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7. Förderprogramme

Welche Leistungen werden gefördert?

• Erstberatung

• Analyse des Gründungsvorhabens in einem 5-Tages Seminar (AC)

• Betreuung in der Vorgründerphase durch den Lotsen

• Individuelle Beratung/ Coachingleistungen bis 1.300,00 €

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

• ALG 1 oder ALG 2- Bezug

• Bis zur Gründung müssen ca. 8 Wochen Zeit sein

• Gründungsvoraussetzungen (Erlaubnis etc.) sind gegeben

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7. Förderprogramme

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7. Förderprogramme

Seit 01.08.2006 kann die Bundesagentur für Arbeit Existenzgründern

einen Gründungszuschuss zahlen nach SGB III § 57 in Höhe von:

1. Phase 9 Monate lang ALG1 Geld + 300,00 €

2. Phase 6 Monate lang 300,00 €

Voraussetzungen des Antragstellers:

• noch mindestens 90 Tage ALG 1 Bezug

• Nachweis der Tragfähigkeit der Gründung

• muss im Haupterwerb (mind. 15 Wo.Std.) gründen

Die Förderung wird nur bis zum 65. Lebensjahr des Selbstständigen gewährt.

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7. Förderprogramme

Eine Förderung auf Gründungszuschuss schließt sich aus, wenn:

• Die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sind,

• Wenn nach Beendigung einer Existenzgründungsförderung der BA noch nicht 24 Monate vergangen sind und dem Gründer/ der Gründerin

• Keine Tragfähigkeit des Unternehmens bestätigt wird

Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, hat der Gründer/ die Gründerin einen Anspruch auf die Förderung für die ersten 9 Monate (1.Phase). Die Förderung weiterer 6 Monate (300,00 €) ist eine Kannleistung der AFA.

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7. Förderprogramme

Dem Antrag auf Gründungszuschuss ist beizulegen:

• Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens (IHK; HWK oder Steuerbüro)

• Gewerbeanmeldung oder Steuernummer für Freiberufler

Für die Stellungnahme sind einzureichen:

• Kurzbeschreibung des Gründungsvorhabens

• Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

• Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre

• Lebenslauf, beruflicher Werdegang, Qualifikationen

• Antrag der Agentur auf Zuschuss

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7. Förderprogramme

Übergangsregelung

Für Arbeitslose, die bei Inkrafttreten des Gesetzes voraussichtlich ab

01.08.06 nicht mehr über einen Restanspruch von 90 Tagen

Arbeitslosengeld verfügen, die aber schon in der Gründungs-

vorbereitung sind, sind die gesetzlichen Regelungen zum

Überbrückungsgeld anzuwenden (neu § 434 o SGB III).

Gilt maximal 3 Monate (01.11.06).

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7. Förderprogramme

Gesetzliche Änderungen

SGB IV (Vorschriften über die Sozialversicherung)

Der Gründungszuschuss von 300 Euro für die soziale Sicherung zählt nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen zur Bemessung der Beiträge der KV, RV.

Einkommenssteuergesetz

Der Gründungszuschuss zählt als steuerfreie Einnahme.

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7. Förderprogramme

Gesetzliche Änderungen

§147 Abs.2 SGB III:

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.

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8. Gewerbe angemeldet – Was nun?

8.1. Soziale Absicherung durch Freiwillige Weiterversicherung in der

Arbeitslosenversicherung

Gesetzliche Neuregelung seit 01.02.2006

Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGB I Nr. 65, S. 2848) wurde die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige geschaffen. Für einen Monatsbeitrag von 33,56 € (Ost) kann der Gründer/ die Gründerin sich gegen Arbeitslosigkeit versichern. Der Antrag ist umgehend nach der Gründung bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

(§ 28a SGB III)

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8. Gewerbe angemeldet – Was nun?

Voraussetzungen für Abschluss der Arbeitslosenversicherung:

• innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (SGB III) gestanden oder eine Entgeltersatzleistung (SGB III) bezogen,

• unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, in einem Versicherungspflichtverhältnis (SGB III) gestanden oder eine Entgeltersatzleistung (SGB III) bezogen und

• Versicherungspflicht (§§ 26, 27) besteht anderweitig nicht

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8. Gewerbe angemeldet – Was nun?

§ 28a SGB III gilt ab 01.02.2006

Abweichend von der Monatsfrist können Existenzgründer die freiwillige

Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung bis zum 31.12.2006

beantragen (Gilt nur Gründungen nach dem 01.01.2004 )

Zeitfenster für Beantragung der Weiterversicherung für Existenzgründungen somit in der Zeit 01.02.2006 – 31.12.2006

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8. Gewerbe angemeldet – Was nun?

Ende der freiwilligen Weiterversicherung

• wenn Entgeltersatzleistung bezogen wird,

• wenn selbständ. Tätigkeit aufgegeben wird,

• wenn Beitragszahlung >3 Monate in Verzug ist,

• spätestens zum 31.12.2010

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8. Gewerbe angemeldet – Was nun?

8.2. Kranken- und Pflegeversicherung -Beispiel

- Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung

- Ausgangswert für Selbständige von

- Beitragssatz in der Krankenversicherung

zusätzlicher Beitragssatz

- Beiträge je Monat Krankenversicherung

Pflegeversicherung ohne Zuschlag 1,7 %

Pflegeversicherung mit Zuschlag 1,95 %

- jährliche Überprüfung des Einkommens durch Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes

1.837,50 Euro

12,2 %

0,9 %

224,18 Euro

31,24 Euro

35,83 Euro

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Infoveranstaltung für Existenzgründer

8. Gewerbe angemeldet – Was nun?

8.3 Rentenversicherung

- eine freiwillige Rentenversicherung ist möglich

- der monatliche Beitrag = 78,00 Euro

8.4. Unfallversicherung

Nach Eröffnung des Unternehmens Mitteilung an die zuständige Berufsgenossenschaft binnen einer Woche.

Es gibt pflicht- und freiwillige Versicherung, je nach Satzung der jeweiligen Berufsgenossenschaft. (Anfrage an die BG zu empfehlen)

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Infoveranstaltung für Existenzgründer

8. Gewerbe angemeldet – Was nun?

8.5. Ihr Erfolgsbarometer

Um als Gründer/in langfristig erfolgreich zu sein, reicht es in der Regel nicht, einmal eine gute Idee gehabt zu haben. Vielmehr müssen Sie:

• Zielgruppen- und Produktgruppen ständig analysieren

• Angebote am Bedarf ausrichten

• aktives Marketing betreiben

• sich in Netzwerken engagieren

• öffentliche Präsens zeigen

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Infoveranstaltung für Existenzgründer

8. Gewerbe angemeldet – Was nun?

„ Wir sind nicht nur für das verantwortlich,

was wir tun, sondern auch für das,

was wir nicht tun.“

Moliére

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Infoveranstaltung für Existenzgründer

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen viel Erfolg.

Bereiten Sie sich gut auf Ihr Vorhaben vor.

Die Industrie- und Handelskammer begleitet Sie gern.

Dr. Günther Gerloff

IHK Frankfurt(Oder)

Geschäftsstelle Eberswalde

Tel.: 03334- 25 37 0

Mail: [email protected]

Viel Erfolg für Ihre Gründung!