1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

33
1 Kehren die Seuchen zurück ? „Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe“

Transcript of 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

Page 1: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

1

Kehren die Seuchen zurück ?

„Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe“

Page 2: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

2

Briefe aus den USA mit Milzbranderregern, Quelle FBI-Internet

Page 3: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

3

Briefe aus den USA mit Milzbranderregern, Quelle FBI-Internet

Page 4: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

4

Briefe aus den USA mit Milzbranderregern, Quelle FBI-Internet

Page 5: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

5

Briefe aus den USA mit Milzbranderregern, Quelle FBI-Internet

Page 6: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

6

Geschichtlicher Einsatz „biologischer Medien“

• Kontamination von Trinkwasserbrunnen mit Tier- oder Menschenleichen bei Belagerungen (Römer)

• 1346 Belagerung der Stadt Kaffa auf der Krimhalbinsel -Tataren katapultierten Pestleichen über die Stadtmauer - Europäische Epidemie mit 25 Millionen Toten

• 1763 Fort Pitt - Briten schenkten Indianer Wolldecken aus einem Krankenhaus mit Pockenkranken - zahlreiche Todesfälle

Page 7: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

7

Gesetzliche Grundlagen

• § 30 Abs.1 IfSG: Absonderung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern – gilt namentlich für Lungenpest und virusbedingte hämorrhagische

Fieber, die von Mensch zu Mensch übertragbar sind– Sonstige Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige

und Ausscheider können „in einem Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise“ abgesondert werden

– Ausscheider jedoch nur dann, „wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen, befolgen könnten oder befolgen würden und dadurch ihre Umgebung gefährden“

• Bei Nichteinhaltung von Absonderungsmaßnahmen sind gerichtliche Maßnahmen der Freiheitsentziehung möglich

Page 8: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

8

Gesetzliche GrundlagenAufgaben nach dem Brand- und

Katastrophenschutzgesetz

• Gemeinden - Brandschutz und allgemeine Hilfe

• Landkreise - überörtlicher Brandschutz und überörtliche allgemeine Hilfe

• Landkreise und kreisfreie Städte - Katastrophenschutz (Aufstellen von Alarm- und Einsatzplänen)

• Land - Zentrale Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes, sowie des Gefahrenschutzes

• alle Behörden Behörden und Dienststellen des Landes, sowie der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger öffentlicher Aufgaben - Hilfe über die normale Amtshilfe hinaus

Page 9: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

9

Schutzmaßnahmen

• Beobachtung• Quarantäne verpflichtend bei Verdacht oder

Erkrankung an:– Lungenpest– übertragbaren hämorrhagischen Fiebern

• Absonderung auch bei sonstigen Krankheiten möglich, nicht bei Ausscheidern gegen ihren Willen

• Tätigkeitsverbot

Page 10: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

10

Gesetzliche Grundlagen§16 IfSG

• Handlungsverpflichtung für zuständige Behörde (Ortspolizeibehörde) bei Tatsachen, die zum Auftreten einer übertragbaren Erkrankung führen können

• Aufhebung von Grundrechten

– Betretungsrecht von Grundstücken und Räumlichkeiten

– Duldungspflicht von Untersuchungen und Ermittlungsmaßnahmen

• Bei Gefahr im Verzug alle Maßnahmen direkt durch das Gesundheitsamt

Page 11: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

11

• Heranziehen zusätzlicher öffentlicher und privater Hilfsorganisationen– Arbeitersamariterbund, DLRG, Deutsches Rotes

Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst, Technisches Hilfswerk

– ................. „wenn sich diese allgemein zur Mitwirkung bereit erklärt haben“

Gesetzliche GrundlagenAufgaben nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz (§ 17)

Page 12: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

12

Gesetzliche GrundlagenAufgaben nach dem Brand- und

Katastrophenschutzgesetz

• Zusammenarbeit von Aufgabenträgern mit Sanitätsorganisationen, Krankenhäusern, Apotheken, berufsständischen Vertretungen, Angehörigen von Gesundheitsberufen

• Einbeziehung in Alarm- und Einsatzpläne

• Verpflichtung von Krankenhäusern zur Erstellung eigener Alarm- und Einsatzpläne und zur gegenseitigen Unterstützung

• Einbeziehung der Unterstützungsmöglichkeiten durch niedergelassene Ärzte

• Maßnahmen zur Ausweitung der Bettenkapazität

Page 13: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

13

Gesetzliche GrundlagenAufgaben nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz

§ 24 Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe

• Berufstätige Ärzte, Zahnärzte,Tierärzte, Apotheker, Angehörige sonstiger Gesundheitsberufe, ärztliches und tierärztliches Hilfspersonal sind verpflichtet– sich für die besonderen Anforderungen fortzubilden

– an angeordneten oder genehmigten

• Einsätzen

• Übungen

• Lehrgängen

• sonstigen Ausbildungsveranstaltungen ......teilzunehmen und den dort ergangenen Weisungen zu folgen.

Page 14: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

14

Landesgesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Rheinland-Pfalz

• Beratende Tätigkeit für die Bevölkerung und die Träger öffentlicher Aufgaben bei gesundheitlichen Fragestellungen

• Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen

• Ermittlung von Infektionswegen

• Veranlassung von Schutzimpfungen

Page 15: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

15

Vorläufiger Alarmplan von Rheinland-Pfalz für virale hämorrhagische Fieber (1986)

• Lassa-Fieber, Ebola-Fieber, Marburg-Virus-Krankheit

• Behandlung, Pflege und Transport im Isolator (Berlin)

• alternativ Schutz des Personals durch außenluftunabhängige Schutzkleidung

• Defizitanalyse - in Rheinland-Pfalz keine Einrichtungen, Hochsicherheitslaboratorien, Schutzausrüstungen, Transport- oder Behandlungsisolatoren vorhanden

• Inanspruchnahme anderer Bundesländer - Hinweise in Alarmplan vorhanden

• Behandlung von hochkontagiösen Leichen - Plastiksack aus verrottbarem Material

• Desinfektionsmaßnahmen mit Mitteln und Verfahren nach § 18 Abs. 1 IfSG

Page 16: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

16

Massenanfall von Patienten mit hochkontagiösen Erregern• Keine ausreichende Vorsorge in KatSchutzPlänen der

Kommunen oder der Krankenhäuser

• Geeignete Transportmittel in ausreichender Anzahl nicht verfügbar

• Geeignete Absonderungseinrichtungen mit virussicherer Lüftungstechnik nicht vorhanden (Unterdruck, geeignete Filter)

• Keine ausreichende Bevorratung von Medikamenten– Keine Impfstoffe in ausreichender Zahl (Milzbrand) und zeitlich

angemessener Dimension vorhanden– Keine ausreichenden Mengen von Antibiotika in Notalldepots,

Apothekengroßhandel und bei Industrie– Botulismusantitoxin nur kleine Mengen vorhanden

Page 17: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

17

• Bakterien: Milzbrand, Yersinia pestis, Francisella tularensis, Brucella spezies (Brucellosis), Coxiella burneti (Q-Fieber).

• Viren: Pockenvirus, Virus der Pferdeencephalitis, Arenaviren, Bunyaviren, Filoviren, Flaviviren (Hämorrhagische Fieber).

• Toxine: Staphylokokken enterotoxin B, Ricin, Botulismustoxin, Trichlothecin sonstige Mykotoxine, Saxitoxin.

Mögliche Erreger bei biologischen Kampfstoffen*

*Sidell, R., Takafuji, T., Franz, R., Medical Aspects of Chemical and Biological Warfare, Textbook of Military Medicin, Office of the Surgeon General, Department of the Army, United States of America, (1997)

Page 18: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

18

Mögliche Erreger bei biologischen Kampfstoffen*

Yersinia pestis Lungenpest 1-2 TageBacillus anthracis Milzbrand 2-3 Tage, gelegentlich

StundenFrancisella tularensis Tularämie (Hasenpest) (1)-2-4-(12) TageYersinia pestis Beulenpest - Lungenpest 2-12 TageFiloviren Ebola-Fieber 2-21 TageTogavius Venezuelanische Pferdeencephalitis 3-5 (2-10) Tage Flaviviren Gelbfieber 3-6 TageBunyaviren Krim- Kongo-Hämorrhagisches Fieber 3-12 (5-9) TageVariola-Virus Pocken 5-8 (10-14) TageArenaviren Lassa-Fieber 6-21 TageBunyaviren Hanta-Virus Infektionen 12-16 (5-42) TageBrucella spezies Brucellosen 1-3 WochenCoxiella burneti Q-Fieber 2-5 Wochen

Erreger Erkrankung INKUBATIONSZEIT

Page 19: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

19

Hinweise in der jüngeren VergangenheitBotulinum-Toxin

• Irak– Bestückung von Raketen und

Bomben

• Japanische Weltuntergangssekte Aum Shinrikyo– Anfang der 90er Jahre 3 Versuche mit

Aerosolen

Page 20: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

20

Hinweise in der jüngeren Vergangenheit - Pest

• USA und UDSSR Versuche– in der UDSSR gelang Herstellung

waffenfähigen Materials– Erreger aber in Aerosol nicht lange stabil– trotzdem wahrscheinlich Infektion größerer

Menschenmengen möglich

Page 21: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

21

Pocken

Page 22: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

22

Hinweise in der jüngeren Vergangenheit - Pocken

• Simulationsrechnung – Infektion von 3000 Menschen im US-Bundesstaat Oklahoma

führt zu mehreren hundertausend Pockenerkrankungen in den gesamten USA

• Besondere Gefahr– fehlender Impfschutz in der jüngeren Bevölkerung, da

Pocken als ausgerottet gelten, nur Teilschutz in der geimpften Bevölkerung

– Selbstinfizierter Selbstmordattentäter könnte Virus in der Bevölkerung verbreiten - bis zu 3 Wochen infektiös

Page 23: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

23

Pocken• Hohe Ansteckungsrate über Tröpfcheninfektion

(Husten, Niesen)• Sterblichkeit bei früheren Epidemien 30%• entstellende Narbenbildungen im Gesicht• Bei früher geimpften Sterblichkeit noch auf ca.

1% geschätzt• Impfstoff - z.Zt. nur ca. 6 Millionen Dosen in der

BRD verfügbar • Benötigt würden 120 Millionen Dosen

Page 24: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

24

Pocken

• Impfung innerhalb von 4 Tagen nach Ansteckung noch möglich

• 1 Impfteam ca. 400-500 Impfungen pro Tag

• Für die Stadt Trier und Trier-Saarburg ca. 150 Ärztinnen/Ärzte erforderlich

Page 25: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

25

Schadensszenarien

• Eher Viren wegen fehlender antibiotischer Behandlungsmöglichkeit

• Hochkontagiöse aerogen übertragbare Erreger

• Kontamination von Nahrungsmitteln oder Trinkwasser (Enteritiserreger, Botulismustoxin)

• Militärischer Einsatz - eher kurze Inkubationszeit

• Terroristischer Einsatz - eher längere Inkubationszeit (Verschleierung Fluchtmöglichkeiten nach Anschlag)

Page 26: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

26

Übertragungswege

• Inhalation, • Ingestion, • Injektion, • Hautresorption• indirekte Wege über infizierte Nagetiere oder

Insekten• Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes

Page 27: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

27

Geschätzte Auswirkungen bei verschiedenen Erregern*

*Sidell, R., Takafuji, T., Franz, R., Medical Aspects of Chemical and Biological Warfare, Textbook of Military Medicin, Office of the Surgeon General, Department of the Army, United States of America, (1997)

Agent Downwind Reach (km) Dead Incapacitated

Rift Valley Fever 1 400 35,000Tick-BorneEncephalitis 1 9,500 35,000

Typhus 5 19,000 85,000Brucellosis 10 500 100,000Q-Fever >20 150 125,000Tularemia >20 30,000 125,000Anthrax >20 95,000 125,000

Page 28: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

28

Vorgehen bei vermuteten Schadensfällen mit biologischen

Waffen

• 1. Feststellen eines untypischen Geschehens

• 2. Identifikation des auslösenden Erregers/Toxins

• 3. Die Art und Weise einer möglichen Weiterverbreitung ermitteln und verhindern Infektiosität von Mensch zu Mensch Mögliche Vektoren Einfluß der Inkubationszeit Zeitpunkt der Ansteckungsfähigkeit

• 4. Dekontaminationsmaßnahmen am Ort des Geschehens um eine Weiterverbreitung zu verhindern (falls möglich)

• 5. Identifizierung und Überwachung der exponierten Bevölkerung

Page 29: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

29

• 6. Therapieeinleitung

• 7. Feststellen und Dokumentation der Identität, Information von Angehörigen

• 8. Falls erforderlich Absonderungsmaßnahmen

• 9. Kommunikation mit medizinischen Einrichtungen (Ärzte, Laboratorien, Krankenhäuser, Hilfsorganisationen)

• 10. Meldung an Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung, Ministerium und RKI

• 11. Information der Fachwelt und der Bevölkerung

• 12. Eventuell je nach Infektiosität und Übertragungsmöglichkeit Besuchsverbot

Vorgehen bei vermuteten Schadensfällen mit biologischen

Waffen

Page 30: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

30

Welche Probleme können sich ergeben?

• 1. Nach einem biologischen Anschlag können längere Zeiten vergehen, ohne dass Symptome auftreten.

• 2. Durch eine mehrtägige oder -wöchige Inkubationszeit treten Erkrankungsfälle aus vielen verschiedenen Stadt- oder Landkreisteilen auf, ohne dass rasch eine räumliche Zuordnung bzw. ursächliche Zuordnung möglich ist.

• 3. Erkrankte suchen viele verschiedene Ärzte auf, so dass eine Fallhäufung erst spät erkannt wird. Es werden anfänglich kaum Spezialisten konsultiert, sondern eher Ärzte, die hierfür nicht besonders ausgebildet oder trainiert sind.

• 4. Es kommen eher Erreger und Krankheitsbilder in Frage, die bei uns sehr selten sind oder normalerweise nicht vorkommen, mit gentechnisch veränderten Organismen muß gerechnet werden (Antibiotikaresistenz, Übertragung von Pathogenitätsfaktoren anderer Erreger).

• 5. Durch die räumliche Verteilung werden Absonderungsmaßnahmen nur schwierig möglich sein.

Page 31: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

31

• 6. Es handelt sich um Erkrankungen, die auch natürlicherweise vorkommen und eventuell über eine Reise eingeschleppt worden sein können.

• 7. Anschläge in anderen Ländern, z.B. im Bereich größerer Flughäfen führen eventuell zu Erkrankungsfällen in vielen verschiedenen Ländern, was eine rasche Quellenfindung erschweren kann.

• 8. Viele mikrobiologische Labors führen überwiegend bakterielle Diagnostik durch.

• 9. Durch die in Deutschland eingeführte Budgetierung von Laborleistungen sinkt die Anzahl der eingesandten Materialien drastisch, hierdurch wird das Erkennen einer besonderen Situation erschwert.

• 10. Die Toxin- und Virusdiagnostik ist nicht weit genug verbreitet7.

Welche Probleme können sich ergeben?

Page 32: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

32

Zusammenfassung:

• 1. Ein Anschlag mit biologischen Waffen ist auch in der BRD nicht nur denkbar, er ist auch praktisch möglich.

• 2. Anti-Bioterrorismus Programme sind erforderlich.

• 3. Die epidemiologische Überwachung von Infektionskrankheiten muss auf hohem Niveau gehalten werden.

• 4. Mindestmengen an Impfstoffen und Medikamenten (Antibiotika, Antitoxine) müssen bevorratet werden.

• 5. Wissenschaft und Forschung hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Möglichkeiten, einschließlich Impfstoffherstellung müssen verstärkt werden.

Page 33: 1 Kehren die Seuchen zurück ? Neue Gefahren durch biologische Kampfstoffe.

33

• 6. Früherkennungssysteme mit differentialdiagnostischen Möglichkeiten müssen vorgehalten werden.

• 7. Bei Terroranschlägen mit biologischen Waffen ist vor allem der Öffentliche Gesundheitsdienst gefordert. Ein weiterer Personalabbau ist nicht weiter zu tolerieren.

• 8. Es ist eine enge Kooperation von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern, im Katastrophenschutz Tätigen und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst erforderlich.

• 9. Die Aus- und Fortbildung in diesem Bereich muss auf einem hohen Niveau gehalten werden.

• 10. Da sich Krankheitserreger nicht an Staats- und Ländergrenzen halten, ist eine länderübergreifende Information und Zusammenarbeit erforderlich.

Zusammenfassung: