1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es...

58
1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit? HORSE MEDIA WEGO www.hippothek.de

Transcript of 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es...

Page 1: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 1

LPO 2013Was erwartet uns?

Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den

Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

Page 2: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 2

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

eAllgemeine Bestimmungen

§ 6 VerpflichtungDie im Pferdeleistungssport gemäß § 1 beteiligten Perso-nen sind zur Beachtung der Ethischen Grundsätze desPferdefreundes” (siehe auch Tierschutzgesetz) und zusportlich -fairer Haltung gegenüber dem Pferd und unter-einander verpflichtet.

Die Ausrüstung der Pferde und der Teilnehmer (Reiter/Fahrer/ Voltigierer) muss den Regeln der jeweiligen Reit-, Fahr- und Voltigierlehre sowie den Grundsätzen der Unfallverhütung und des Tierschutzes und ggf. der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Für die Einhaltung dieser Grundsätze u. Re-geln sowie die Beachtung der korrekten Teilnahmevoraus-setzungen ist der Teilnehmer verantwortlich.

Hinweis:Weil § 6 wegen der Öffentlichkeitswirkung eine noch größere Bedeutung bekommen hat, sind die „Ethischen Grundsätze“ von hinten ganz nach vorn in die LPO gekommen!

Page 3: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 3

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

§ 17 AltersklassenEs werden nur noch folgende Altersklassen geführt:Junioren (JUN/U18) – werden im laufenden Kalenderjahr höchstens 18 Jahre alt.Junge Reiter (JR/U21)/Junge Fahrer (JF/U21) – werden im laufenden Kalenderjahr mindestens 19, aber höchstens 21 Jahre alt.Junioren, die im laufenden Kalenderjahr 16, 17 oder 18 Jahre alt werden, können sich für die Altersgruppe „Junge Reiter” bzw. „Junge Fahrer” entscheiden. Diese Entscheidung gilt für das laufende Kalenderjahr.Reiter (REI)/Fahrer (FAH) – werden im laufenden Kalenderjahr mindestens 22 alt. Junge Reiter bzw. Junge Fahrer können sich für die Altersgruppe „Reiter” bzw. „Fahrer” entscheiden. Diese Entscheidung gilt für das laufende Kalenderjahr.Die Ausschreibung bzw. Teilung von LP nach Alter der Teilnehmer ist auch nach Geburts-Jahrgängen oder z. B. für die Altersklassen U14, U16, U25, Ü40 etc. möglich.

Page 4: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 4

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

§ 20 Reit-/Fahr-/Longenführer-/Voltigierausweis

Reiter haben mit der neuen FN-Jahresturnierlizenz einen neuen Aufdruck: „Option A“ oder „Option B“. Reiter die den Vermerk „A“ erfüllen, dürfen an geschlos-senen“ Prüfungen teilnehmen, können aber auch in„offenen“ Prüfungen starten.

Auf Antrag können Reiter, die von der FN in die Option „A“ eingestuft sind, sich für Option B entscheiden und sind dann nur noch in „offenen“ Prüfungen startberechtigt.

Reiter die auf der Jahresturnierlizenz den Vermerk „B“

haben, dürfen nicht an geschlossenen Prüfungenteilnehmen.

Page 5: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 5

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

Aktuelle Zahlen aus Mecklenburg-Vorpommern zu Reitern mit „Option A“ und „Option B“ Springen: Option A Option B ges. gesamt 1.495 (91,9%) 132 (8,1%) 1.627 Lkl. 1 0 7 7 Lkl. 2 4 22 26 Lkl. 3 47 64 111 Lkl. 4 105 29 134 Lkl. 5 578 9 567 Lkl. 6 761 1 762 FN-weit 97.375 (95,4%) 4.666 (4,6%) 102.023Dressur: Option A Option B ges. gesamt 1.611 (98,5%) 24 (1,5%) 1.635 Lkl. 1 0 1 1 Lkl. 2 5 7 12 Lkl. 3 15 4 19 Lkl. 4 46 4 50 Lkl. 5 707 7 714 Lkl. 6 838 1 839 FN-weit 98.814 (98,1%) 1.932 (1,9%) 100.746

Page 6: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 6

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

§ 23 Ausschreibungen

Eine gravierende Änderung!Die Klasse E ist völlig aus der WBO herausgefallen.

Klasse E gibt es zukünftig nur noch in der LPO!Mit der Konsequenz, dass die Pferde/Ponys die in Klasse E gestartet werden sollen, alle FN-registriert sein müssen.

Vorteil:Die Ergebnisse werden somit auch alle bei der FN registriert.Die Leistungsklasse der Reiter berührt das nicht, weil LK 0 zukünftig auch in LPO-Prüfungen der Klasse E startberechtigt ist.

Veranstaltern ist es aber freigestellt, zukünftig weiter Spring-WB nach WBO auszuschreiben. Diese haben dann aber nicht mehr die Bezeichnung Kl. E.Es werden zumeist Wettbewerbe sein, wie sie in der WBO auf Seite 149 als WB 265 bis 267 geschildert werden.

Page 7: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 7

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

Vorläufige Zeiteinteilungen müssen jetzt zu denAngegebenen Tagen auch die Tageszeit enthalten(Vormittag/ Nachmittag/ Abend).Flutlicht-LP sind gesondert anzugeben.

Eine der gravierenden ÄnderungenFür die Disziplinen Dressur und Springen (inkl.

entspre-chender Aufbau LP) sind LP grundsätzlich „offen“

auszu-schreiben. Mindestens 20 % der Prüfungen in den

Disziplinen Dressurund/oder Springen bis einschließlich Kl. M (inkl.

entspre-chender Aufbauprüfungen, aber ohne Prüfungen

nur für Nachwuchsreiter), sind jedoch als

„geschlossene“ Prü-fungen ausschließlich für Teilnehmer mit einer

Jahres-turnierlizenz „Option A“ auszuschreiben.

Wichtig:Änderungen der Tageszeitangaben begründen im Gegensatz zur Änderung der Tage keinen Anspruch auf Rückerstattung des Einsatzes!

Page 8: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 8

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

§ 33 Nennungen

Im FN-Nennung-Online-System erfolgt die Zahlung dererforderlichen Nenngelder, Einsätze und sonstigen

Gebüh-ren durch Erteilung eines entsprechenden Einziehungs-auftrages oder auf einem anderen vorgegebenenZahlungsweg.

Neu:Nennung für nationale und internationale Prüfungen im Inland sind nur noch über das FN-Nennung-Online-Verfahren möglich. Bei internationalen Turnieren kann ggf. über ein anderes Online-Verfahren genannt werden.

§ 38 Registrierung der Ergebnisse

Gemäß § 59.1 ist grundsätzlich ein Viertel der Teilnehmer zu platzieren. Generell werden jedoch nur für bis zu einem Drittel der Teilnehmer die Erfolge registriert.Bei Prüfungen mit festgesetzter Teilnehmerzahl denen meist Qualifikationen vorausgehen, werden die Erfolge für bis zu max. zwei Drittel der Teilnehmer registriert.

Page 9: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 9

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

§ 40 Arzt, Tierarzt, HufschmiedDie Vorschriften für die humanmedizinische Versor-gung wurde erhöht!

Der Veranstalter hat zukünftig sicherzustellen:Anwesenheit eines verantwortlichen Arztes mit Erfahrung in der Versorgung schwererer Verletzungen (bei LP im Gelände (Reiten/Fahren) vorgeschrieben) oder einer Per-son mit der Qualifikation „Rettungsassistent“ sowie qualifizieten Assistenzpersonals (in der Regel eines Sanitätsdienstes) mit Ausrüstung zur Erstversorgung schwererer Verletzungen.

Medi-KontrollboxenDas Vorhandensein einer Örtlichkeit (z.B. Box) für die Durch-führung von Medikationskontrollen ist vorgeschrieben.

§ 41 ParcourschefFür die Teilprüfung Springen bei Vielseitigkeitsprüfungen können sowohl Parcourschefs Springen (SM) als auch Vielseitigkeit (VL bis Vielseitigkeit-Kl. L bzw. VMS ab Vielseitigkeit-Kl. M) eingesetzt werden.

Page 10: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 10

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

§ 50 Teilung von LPDie LPO sagt jetzt, was in der Praxis schon erfolgte:Die Teilung von Basis- und Aufbau-LP hat möglichstnach Alter der Pferde zu erfolgen. Die Mindestzahl von 12 Nennungen ist einzuhalten.

§ 51 Prüfungs- und VorbereitungsplätzeDie Platzgröße für Reitpferdeprüfungen ist wieder etwas gelockert worden:Es heißt: grundsätzl. 20 x 60m, ggf. auch 20 x 40m oder sonstige Maße, Mindestbreite aber 20m.

Neue Anforderung an die Ausstattung eines Springplatzes:Ein Springplatz im Freien, auf dem Springen der KlasseM und/oder KI. S ausgetragen werden, muss über mindes-tens einen, ggf. mobilen, Wassergraben verfügen(Mindesttiefe 2,50 m).

Für die Aufsicht auf dem Abreiteplatz ist ein angemessener Arbeitsplatz mit Verbindungsmöglichkeiten (Sprechfunk, Telefon) zu den übrigen Richtern bereitzustellen.

Page 11: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 11

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

§ 52 Verhalten auf PLS und AufsichtZu sportlich-fairer Haltung auf dem Turnierplatz sowiedessen Umgebung sind neben den Teilnehmern jetzt offiziell auch diesen zuzuordnende Personen, z. B. Ausbil-der, Besitzer, Pfleger, Beifahrer verpflichtet.

Unsportliches VerhaltenAls unsportliches Verhalten auf Turnieren ist zusätzlich definiert worden:– die „Arbeit an der Hand“ (Ausnahme Longieren)– die unangemessene und/oder agressive Einwirkung des

Teilnehmers, die erkennbar zu Stress- oder Schmerzsymptomen des Pferdes führt

– das Überwinden von Hindernissen, die zu den nicht er- laubten Aufbauarten zählen.

Page 12: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 12

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

§ 53 FN-/LK-Beauftragter/TDBei Gelände- und Vielseitigkeitsprüfungen(Reiten) werden die Aufgaben des LK- und Sicherheitsbeauftragten ab sofort von einem Technischen Delegierten (TD) wahrgenommen.Die Aufgaben sind sehr umfangreich und in einem Merkblatt der FN festgelegt. Nachfolgend einige Auszüge:

Der TD überprüft und genehmigt die technischen und administrativen Voraussetzungen für die Durchführung einer Gelände- bzw. Vielseitigkeits-LP/-PLS.

Bei allen drei Teilprüfungen einer Vielseitigkeits-LP hat der TD die Strecken, Plätze, Umgrenzungen etc. zu über- prüfen und abzunehmen, einschließlich Beschaffenheit und Abmessungen der Hindernisse aller Strecken, mit besonderem Augenmerk auf einen angemessenen Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Prüfungskl.

Page 13: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 13

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

Er muss die Strecken frühzeitig besichtigen, damit noch Änderungen vorgenommen werden können. Er hat die Einweisung und den Einsatz des Hilfsperso- nals sicherzustellen. Er hat die Teilnehmerbesprechung (das „Briefing“) durchzuführen bzw. sicherzustellen, dass alle wichtigen Informationen den Teilnehmern zugänglich gemacht werden.Die alleinige Zuständigkeit liegt so lange beim TD bis er

der Richtergruppe mitgeteilt hat, dass er mit den Prüfungsbedingungen einverstanden ist. Danach wird er weiterhin technische und administrative Angelegenheiten überwachen und der Richtergruppe und dem Veranstalter beratend zur Seite stehen.

Ein TD ist für alle LPO-Geländeprüfungen einzusetzen.Sofern er neben der Erfüllung seiner Aufgaben aufgrund der Organisationsstruktur bzw. des Prüfungsangebots noch verfügbar ist, darf er weitere Aufgaben wahrnehmen.Diese sind in einem Merkblatt der Deutschen Richtervereinigung formuliert.

Page 14: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 14

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

§ 55 Aufgabe der RichterNeu ist:Am offenen Wassergraben muss zukünftig ein ausgebildeter Richter die Kontrolle ausüben.

Hinweis:Die Richter sind auch verantwortlich für die Korrektheit der Zeitnahme (inkl. Beginn und Unterbrechung des „Countdown“). In der Praxis wird das allzu oft den Zeitnehmern überlassen, die die elektronische Uhr bedienen.Dazu sagen unsere LK-Bestimmungen:Für die Bedienung der elektronischen Zeitmessanlage ist vom Veranstalter eine sachkundige Person einzusetzen, die nicht Mitglied der jeweiligen Richtergruppe ist. Richter bedienen die Glocke, den Knopf für den Countdown und zum evtl. erforderlichen Anhalten der Zeit im Verlauf des Rittes, beobachten/beurteilen das Sportgeschehen und bedienen die gem. § 518 geforderte Handstoppuhr.

Page 15: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 15

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

§ 56 Richtereinsatz

Neues Richtverfahren:Richten mit (Gesamt-) Wertnoten mit getrennt sitzendenRichtern.Dazu werden die (Gesamt-)Wertnoten der einzelnen Richter addiert und anschließend durch die Anzahl der Richter geteilt.

Neu ist auch:Ein Richter/TD darf in nicht mehr als 5 aufeinander folgenden Jahren auf einer PLS tätig sein (Ausnahme: Voltigieren).Dazu sind die Veranstalter aufgefordert pro Veranstaltungsjahr mindestens ein Richter auszutauschen!

Dazu hat die LK M-V in ihren Bestimmungen festgelegt, dass Ausnahmen zugelassen werden können.

Page 16: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 16

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

§ 59 Platzierung/SiegerehrungKeine neue Regelung, aus gegebenem Anlass sei abernochmal deutlich auf die bestehenden Bestimmungenhingewiesen:

Die Siegerehrung ist Bestandteil der LP. Die Teilnahme an ihr ist grundsätzlich für alle an 1. bis 6. Stelle platzierten Teilnehmer mit dem platzierten Pferd/Gespann Pflicht; hiervon abweichende Regelungen sind vom Veranstalter spätestens mit der endgültigen Zeiteinteilung bekanntzugeben. Nichtteilnahme dieser Teilnehmer hat die Aberkennung der Platzierung zur Folge. Teilnehmer, die sich mit mehreren Pferden/Gespannen platzieren konnten, sollen mit dem höchstplatzierten Pferd/Gespann teilnehmen. Bei Vielseitigkeitsprüfungen ist die Teilnahme an der Siegerehrung grundsätzlich für alle platzierten Teilnehmer und Pferde Pflicht. Über Ausnahmen entscheidet der FN-/LK-Beauftragte in Abstimmung mit der Turnierleitung.

Page 17: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 17

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e§ 63 Teilnahmevoraussetzungen/LeistungsklassenNeben der Zugehörigkeit zu einer Leistungsklassesind die Vermerk „A“ (für geschlossene LP) bzw. „B“zur Teilnahme an Dressur- und Springprüfungen erforderlich.

In den Durchführungsbestimmungen zum § 63 werden im hinteren Teil der LPO die Voraussetzungen für die Einstufung in die Option „A“ erklärt:– Keinerlei Platzierungen im LPO-

Anrechnungszeitraum bis zum 30.09.des Vorjahres) mit mehr als drei verschiedenen Pferden in der betreffenden Disziplin (inkl. Aufbau LP; exkl. Pony-LP und auf Antrag Mannschafts-LP)

– Keinerlei Teilnahme an LP der Kl. S*** u./o. höher der betreffenden Disziplin im letzten LPO-Anrechnungszeitraum.

– Einstufung in Leistungsklasse D 2 bis 6 bzw. S 2 bis 6.

Page 18: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 18

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e§ 66 Teilnahmebeschränkungen von PferdenZu LP sind nicht zugelassen bzw. zu disqualifizieren:Pferde, die in den betreffenden LP oder einer ihrer Unterabteilungen bereits gestartet sind.

Ausnahmen: In Stil-Springprüfungen LP Kl. E, Stil-Geländeritten Kl. E,

Stil-Fahrprüfungen Kl. E sowie Dressur-Reiterprüfungen

Kl. E (keine Dressurprüfungen Kl. E) sind 2 Teilnehmer pro Pferd zugelassen.§ 68 Ausrüstung der ReiterNeu geregelt ist die KopfbedeckungDressurJunioren:In Gewöhnungs- und Reitpferdeprüfungen, Dressurpferdeprüfungen aller Klassen, Dressur- u. Dressurreiterprüfungen aller Klassen: Reithelm vorgeschrieben. Diese Bestimmung gilt auch für den Vorbereitungsplatz.

Page 19: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 19

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

Junge Reiter und ReiterIn Gewöhnungs- und Reitpferdeprüfungen sowieDressurpferdeprüfungen bis Kl. A:Reithelm vorgeschrieben

In Dressur- und Dressurreiterprüfungen Kl. E u. A:Reithelm vorgeschrieben

In Dressur- und Dressurreiterprüfungen Kl. L bis S sowieDressurpferdeprüfungen Kl. L u. M: Reithelm o. Reitkappe, Melone bzw. Zylinder vorgeschrie-ben.

In Prüfungen mit internationalen Dressuraufgaben fürSenioren:Zylinder oder Reithelm vorgeschrieben; für Junioren und Junge Reiter ist auch in diesenPrüfungen Melone zugelassen.

Page 20: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 20

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

Kopfbedeckung SpringenVorgeschrieben ist (auch auf dem Vorbereitungsplatz)in allen Prüfungen Bruch- u. splittersicherer Reithelmmit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung.

Kopfbedeckung bei VielseitigkeitVorgeschrieben ist:Junioren:In allen Prüfungen und Teilprüfungen aller KlassenReithelm vorgeschrieben.Diese Bestimmung gilt auch für den Vorbereitungsplatz.

Junge Reiter und ReiterIn Prüfungen der Kl. E und A: Reithelm vorgeschrieben. Diese Bestimmung gilt auch für den Vorbereitungsplatz.In Prüfungen der Kl. L bis S: Reithelm oder Reitkappe, Melone oder Zylindervorgeschrieben.

Page 21: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 21

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

Hilfsmittel in SpringenEine Gerte: max. 75 cm lang (inkl. Schlag) zugelassen.Ausnahme: In der dressurmäßigen Arbeit auf dem Vorbereitungsplatz ist auch eine Gerte max. 120 cm lang (inkl. Schlag) zugelassen.

§ 70 Ausrüstung der Reitpferde

In Eignungsprüfungen für Reitpferde sind nur Gamaschen, Streichkappen (16 cm max. Länge der Kunststoffschale, Mindesbreite außen 5 cm) bzw. Bandagen zugelassen. In derartigen LP mit Teilprüfung Gelände sind zusätzlich Springglocken zugelassen.

In Springpferdeprüfungen sind an den Hinterbeinen nur Streich-kappen zugelassen, die folgende Beschaffenheit haben:Glatte Innenstruktur ohne Aufwölbungen, ohne Fell o.Ä., Kunst-stoffschale max. 16cm Länge, einfacher oder doppelt-gegen-läufiger Klettverschluss (5 cm Breite), keine Riemen/Schnallen.

Aktuell zu Hilfsmittel schon wieder gestrichen:„ab VM/GVM Sporen vorgeschrieben“

Page 22: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 22

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

Bestimmungen für den VorbereitungsplatzSchon immer galt:Dressur-/Dressurreiter- und Springprüfung KI. E:Ausrüstung wie in der jeweiligen Prüfung vorgeschrieben. Erlaubte Hilfszügel: einfache oder doppelte (Dreiecks-, Lauffer-) beidseitige Ausbindezügel aus Leder und/oder Gurtband, jedoch nicht beim Überwinden von Hindernissen. Neu wurde formuliert:Das gleitende Ringmartingal ist auf dem Vorbereitungsplatz in Dressur-/Dressurreiter- und Springprüfung KI. E grund-sätzlich erlaubt.

Erlaubte Gebisse und AusrüstungsgegenständeIn alle Prüfungsarten und -klassen bei Zäumung auf Trense (jeweils nur ein Zügelpaar zulässig).

Gravierendste Änderung:In Springprüfungen der Kl. E ist das Stangengebiss undund Pelham nicht mehr zugelassen.Das Pelham ist außerdem nur noch mit Kinnkette zugelassen.

Page 23: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 23

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

Page 24: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 24

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

§ 304 Beurteilung in ReitpferdeprüfungenDie LPO 2013 geht wieder zurück auf 5 statt wiezuletzt 6 EinzelnotenBeurteilt werden die natürlichen Bewegungen des Pferdes in den drei Grundgangarten, Trab, Galopp und Schritt, die altersgemäße Erfüllung der Kriterien der Skala der Ausbildung, sowie der Typ u. die Qualität des Körperbaus. Für Fahrsportfreunde interessant ist die Einführung von:Fahrpferdeprüfungen für Reitpferde im Einspänner§ 320 Fahrpferdeprüfung mit Vorstellung an der HandErweiterung des Alters in DressurpferdeprüfungenZulässig sind:KI. A: 4- bis 6-jährige Pferde, 6-Jähr. nur o. Erfolge bis Nen-nungsschluss in Dressur- bzw. Dressurpferde Kl. A u. höher.

KI. L: 4- bis 7-jährige Pferde. 7-Jähr. nur o. Erfolge bis Nen-nungsschluss in Dressur- bzw. Dressurpferde-LP KI. L u./o. höher.4-Jährige erst ab 1. Mai des laufenden Jahres zugelassen.

Page 25: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 25

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

eKI. M: 5- bis 7-jährige Pferde, 7-Jährige nur ohne Erfolge bis Nennungsschluss in Dressur- bzw. Dressurpferdeprüfungen KI. M* und/oder höher.

Erweiterung des Alters auch in SpringpferdeprüfungenZulässig sind:

KI. M: für 5- bis 7-jährige Pferde (7-jährige nur o. Erfolge bisNennungsschluss in Spring- bzw. Springpferdeprüfungender Kl. M u./o. höher).

KI. A: für 4- bis 6-jährige Pferde (6-Jährige nur ohne Erfolgebis Nennungsschluss in Spring- bzw. Springpferdeprüf.der Kl. A u./o. höher). Bisher war in Dr. u. Spr. 1 Erfolg erlaubt.

KI. L: für 4- bis 7-jährige Pferde (7-jährige nur o. Erfolge bisNennungsschluss in Spring- bzw. Springpferdeprüfungender Kl. L u./o. höher), 4-jährige Pferde sind in Kl. L erst ab 1. Mai des laufenden Jahres zugelassen.

Page 26: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 26

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

§ 362 Anforderungen in Spring- u. Geländepferde-prüfungenEinführung von Ein-Sterne-Prüfungen in beiden Disziplinen

§ 400 DressurprüfungenAufnahme von Ein- und Zwei-Sterne Prüfungen Kl. A und L in die LPO.

neu:Dressurreiterprüfungen jetzt KI. E bis M*Dressurprüfungen Kl.L auf Kandarenzäumung (L**) nur ab Lkl. D4

neu (war bisher nicht geregelt):Dressurreiterprüfungen KI. E bis M für:KI. E u. A: 4-jährige und ältere Pferde u./o. PonysKI. L: 5-jährige und ältere Pferde u./o. PonysKI. M: 6-jährige und ältere Pferde u./o. Ponys

Page 27: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 27

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

eBei Turnieren mit Dressurprüfungen der KI. A, Lu./o. M sind gem. LPO § 23.3 mindestens 20 % der Prüfungen (inkl. Dressurpferdeprüfungen exkl. Prüfungen nur für Jun./JR) als „geschlossene“ Prüfungen auszuschreiben.

Die LK-MV hat dazu folgendes festgelegt: Für Dressurprüfungen der Kl. A-M ist es den Veranstaltern freigestellt, „geschlossene“ und „offene“ Prüfungen nach § 23.3 LPO auszuschreiben.

Die LPO enthält einen Fehler:Zulässig sind in Dressur- und Dressurreiterprüfungen der KI. E Leistungsklasse 6 und 0 (wird in der LPO noch korrigiert)

§ 401 Beurteilung in DressurreiterprüfungenHier gibt es eine Klarstellung, dass in die Beurteilung nach der Skala der Ausbildung die Qualität der Grundgangarten des Pferdes keine Berücksichtigung findet.

Page 28: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 28

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

eEin Sturz zwischen dem Aufruf zum Start und demStart in einer Dressur führt zukünftig auch zum Ausschluss. Hier gibt es eine Klarstellung.

§ 500 SpringprüfungenAuch für Turniere mit Springprüfungen der KI. A, L u./o. M gilt: Gem. LPO § 23.3 sind mindestens 20 % der Prüfungen (inkl. Springpferdeprüfungen exkl. Prüfungen nur für Jun./JR) als „geschlossene“ Prüfungen auszuschreiben. Hierzu sagen die LK-Bestimmungen von MV:In Springprüfungen sollte § 23.3 LPO angewandt werden, die LK M-V kann Ausnahmen zulassen.

Auch für Springen gilt wie in der Dressur:In Springprüfungen der KI. E u. in 75er Hunterklasse ist Leistungsklasse 6 und 0 zugelassen.

Page 29: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 29

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e§ 502 Bestimmungen für Stechen/SiegerrundeStechenDer Stechparcours kann max. zwei zusätzliche Einzelhindernisse enthalten. Beide Hindernissemüssen bereits bei der Besichtigung im Parcours vorhanden sein bzw. müssen aus den Hindernissen des Umlaufs entwickelt werden.

SiegerrundeDie Bestimmungen für die Siegerrunde haben im § 502 einen eigenen Unterpunkt erhalten und sind der bisherigen Praxis angepasst worden.

§ 504 AnforderungenDie LPO sagt, wenn Pferde und Ponys in einer Prüfung der KI. E bis L starten, können die Abstände in Kombinationen und Distanzen mit bis zu 5 Galoppsprüngen für Ponys angepasst werden.(Nach unsere LK-Bestimmungen gilt das von Kl. E bis M.)

Page 30: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 30

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

eErlaubte ZeitDas Herabsetzen der erlaubten Zeit war bisher generellnur möglich, wenn bereits gestartete Teilnehmer nicht mit zusätzlichen Strafpunkten belastet werden.Jetzt wurde zu den bereits gestarteten Teilnehmern hinzugefügt, „ohne Ungehorsam“

§ 505 Prüfungsplatz und ParcoursHier gab es keine Änderung. Bei dieser Gelegenheit aber ein dringender Apell an alle Teilnehmer, um die Ästhetik im Pferdesport nicht völlig aufzugeben!!

§ 505 sagt:Teilnehmer dürfen nur im Reitanzug gemäß § 68 den Prüfungsplatz vor Beginn der Prüfung zu Fuß betreten. Die Genehmigung dazu wird von den Richtern durch ein Glockenzeichen erteilt. Zum Verlassen des Prüfungsplatzes fordert ein zweites Glockenzeichen auf.

Page 31: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 31

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e§ 519 handelt von AusschlüssenNeu wurde festgelegt, dass ein Sturz auch vor Passieren der Startlinie zum Ausschluss führt.

Für Stilspringprüfungen m. Standardanford. wurde erweitert – ein Sturz zwischen Ein- und Ausritt führt zum Ausschluss.

§ 520 Stil-SpringprüfungenDie LPO 2013 ermöglicht eine neue Variante Stilspringen:Variante Stil-Springprüfung „Weg & Zeit“Bewertung wie in normalen Stilspringen, jedoch mit durch die Linienführung des Parcours und die festgelegte Erlaubte Zeit vorgegebenen „kurzen Wegen“.

§ 533 Springprüfung mit SiegerrundeDie LPO sagt: In der Siegerrunde über einen verkürzten Par-cours sind eine in der Ausschreibung festzulegende Anzahl an Teilnehmern aus dem Umlauf startberechtigt.

Dieser Satz ist auslegungsfähig und lässt auch zu, das alle zu platzierenden Teilnehmer startberechtigt sind. Entscheidend ist der Text der Ausschreibung!

Page 32: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 32

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

eVielseitigkeits- und Geländeprüfungen

§ 601 BeurteilungNeu wurde zur Sicherheit festgelegt:Zeigt sich ein Teilnehmer u./o. Pferd den Anforderungen einer Teilprüfung offensichtlich nicht gewachsen oder besteht eine Gefährdung der Sicherheit von Teilnehmer, Pferd u./o. Dritten, können die Richter diesen jederzeit von der Teilnahme an dieser u./o. weiteren Teilprüfungen ausschließen.

§ 620 Anforderungen für GeländeritteBei den Anforderungen enthält die LPO nun auch Maximalhöhen für Hecken, was bisher nicht der Fall war.

Für die neue Einteilung in Ein- u. Zwei-Sterne Geländeritte gilt:Die Abmessungen und technischen Anforderungen in A* werden eher im unteren Bereich, in A** eher im oberen Bereich liegen (s. auch Merkblatt „Der Geländeaufbau“).

Page 33: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 33

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e§ 630 Offizielle Besichtigung, technische AusstattungMeist war es schon Praxis, nun ist festgelegt:Rechtzeitig vor Beginn der Geländeprüfung ist eine Teilnehmerbesprechung („Briefing“) für alle Teilnehmer vorzusehen.

Alle wichtigen Informationen zum Prüfungsablauf und zur Geländestrecke sowie die Telefonnummer des TD sind rechtzeitig am Schwarzen Brett allen Teilnehmern bekannt zu machen.

Neu festgelegt wurde der Abstand vom letzten Hindernis zurZiellinie:Die Ziellinie darf nicht weiter als 30 m (bisher75 m) und muss wenigstens 15 m (bisher 30 m) vom letzten Hindernisentfernt sein.

§ 636 Besondere Schwierigkeiten/Teilnehmer AnhaltenDer § hat einige neue Formulierungen erhalten, die vor allem zum Inhalt haben, dass den Teilnehmern, die angehalten wurden, eine exakte Zeitvergütung zugeschrieben wird.

Page 34: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 34

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

eFestgelegt wurde auch:Wird ein Teilnehmer von einem nachfolgenden Teilnehmer überholt, muss er die Strecke für den nachfolgenden Teilnehmer freigeben. Er darf erst dann den Ritt fortsetzen, wenn der überho-lende Teilnehmer nicht mehr beeinflusst werden kann.

§ 642 Zeitmessung, Zeitplan, StartDie LPO legt fest:Ein verspäteter Start ist nur in soweit zulässig, als dass der nachfolgende Teilnehmer nicht behindert wird. Ist der verspätete Start vom Teilnehmer verschuldet, wird die im Zeitplan vorgegebene Startzeit zugrunde gelegt.

§ 643 Ergebnisrelevante Vorkommnisse im GeländeWar bereits Praxis wurde jetzt aber klargestellt:Ein Hindernis gilt als überwunden, wenn der Teilnehmer es zu Pferde zwischen den Begrenzungsflaggen (mindestens Kopf, Hals u. Schultern des Pferdes sowie Kopf des Teilnehmers) passiert hat.

Page 35: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 35

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

Klarstellungen zum Sturz auf der StreckeEin freiwilliges Absteigen des Teilnehmers zum Richten der Ausrüstung gilt nicht als Sturz.

Zum Sturz des Pferdes wurde klargestellt:Als Sturz des Pferdes gilt auch, wenn das Pferd nicht ohnefremde Hilfe ein Hindernis verlassen kann. Ein Sturz des Pferdes, bei dem auch der Teilnehmer zu Fallkommt, wird als ein Sturz des Pferdes aufgezeichnet.

Definition und Bestrafung von UngehorsamEin Ungehorsam wird nur bestraft, wenn er sich im Zusammenhang mit dem versuchten oder tatsächlichen Überwinden eines nummerierten Hindernisses ereignet.

Definition Verweigern: Bei Hindernissen mit einer Höhe von 30cm und niedriger gilt das Anhalten und unverzügliches Springen aus demStand nicht als Verweigern. Ist das Anhalten nachhaltig, gilt dies als Verweigern. Das Pferd darf seitwärts treten, tritt es jedoch zurück, istdies als Verweigern zu bewerten.

Page 36: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 36

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

eWie werden Volten behandelt: Das Kreuzen einer Spur zwischen den Sprüngen einerKombination wird in jedem Fall bestraft, das Gleiche gilt, wennElemente der Kombination in eine Volte eingeschlossenwerden. (dieser Satz ist Bestandteil einer Änderung)Es sei denn, eines der Elemente ist als Alternativ-Elementgekennzeichnet. In diesem Fall darf das letzte anzureitendeElement der Kombination in eine Volte eingeschlossen

wer-den, sofern alle anderen Elemente bereits passiert wurden. Außerdem darf der Teilnehmer beliebig zwischen den je-weils mit dem gleichen Buchstaben versehenen Alternativ-Elementen auswählen (z.B. 6a auf dem linken Weg, 6b auf dem rechten Weg), sofern er nicht bereits das nächste Ele-ment auf dem anderen Weg angeritten hat.

Bestehen Zweifel bzgl. der Interpretation des Regelwerks, so ist die Entscheidung des TD und der Richter, ggf. mittels einer Skizze, schnellstmöglich den Teilnehmern und Hindernisrichtern bekannt zu machen.

Page 37: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 37

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e§ 645 BewertungNeu:Gefährliches Reiten muss nicht immer zum Ausschluss führen, sondern kann neuerdings mit 25 Strafpunkten geahndet werden.

§ 646 Ausschlüsse und „Fremde Hilfe“In diesem Paragrafen hat es einige Klarstellungen zu Aus-schlussgründen gegeben und den Richtern wurden mehr individuelle Kompetenzen eingeräumt.

§ 651 BewertungAufgehoben wurde die Vorschrift, Reiter nicht zur Teilprüfung Gelände zuzulassen, die in der vorangegangenen Spring-prüfung mehr als 16 Strafpunkte für Hindernisfehler hatten.

§ 676 Hallen-Geländeritte (neuer Paragraf)Sind die Hindernisse nicht am/im Boden zu befestigen, so sind – im ausgeflaggten Bereich – nur Hindernisteile zu verwenden, die sich bei evtl. Kippen nicht in den Abmes-sungen vergrößern können.

Page 38: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 38

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

eDurchführungsbestimmungen

(zu finden im Anhang der LPO)

§ 16.5 MessbescheinigungPonys, die als Turnierpony registriert werden sollen, dür-fen eine Widerristhöhe von max. 1,48 m ohne bzw. 1,49 mmit Eisen aufweisen. (war bisher so nicht geregelt)

§ 27 Höhe von Nenngeld, Startgeld, EinsatzDas System des Nenn- und Startgeldes ab Prüfungen mit ei-nem Gewinngeld ab 500 Euro hat sich geändert:

In Prüfungen mit einer ausgeschriebenen Gewinnsumme von 500 bis 1.500 Euro kann das Nenn- und Startgeld, wie bei Prüfungen bis 450 Euro, zu Einsatz zusammen gelegt werden und wird damit komplett zum Nennungsschluss fällig.

Geändert und z.T. deutlich erhöht, hat sich das Nenn- u. Startgeld in Prüfungen ab 4.100 Euro. Unterhalb dieser Dotierung sind die Einsätze jedoch gleich geblieben!

Page 39: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 39

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

Einführung einer neuen Gebühr, die aber in der Ausschreibungstehen muss:Sofern in der genehmigten Ausschreibung ausdrücklichaufgeführt, können Veranstalter zusätzlich zum Einsatzbzw. Nenn- und Startgeld eine zweckgebundene Gebühr von bis zu 5,- Euro pro Pferd/pro Gespann erheben. Bei als Eintagesprüfungen durchgeführten Vielseitigkeits-prüfungen Kl. E bis L kann diese Gebühr bis zu maximal20,- Euro bzw. bei Vielseitigkeits-LP Kl. M bis zu maximal25,- Euro betragen.

Betrug das Nenngeld bisher einheitlich 13 Euro und das Startgeld 1% von der Gewinnsumme (bis 4.100 Euro), so haben sich die Beträge wie folgt geändert:4.100 bis 10.000 Euro: Nenngeld 20 Euro, Startgeld 0,75%ab 10.100 Euro: Nenngeld 50 Euro, Startgeld 0,50%.Kostete z.B. ein Springen mit 5.000 Euro den Reitern bisher 33 Euro, so zahlen sie dafür jetzt 50,50 Euro.

Page 40: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 40

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e§ 34 NennungsschlussDie neue LPO ermöglicht es, dass der Nennungsschlussbis auf 5 Tage vor Turnierbeginn verkürzt werden kann.

§ 35 Gültigkeit der NennungenVom Veranstalter kann nach Nennungsschluss für Teilnehmer über NeOn ein Startplatz-/Teilnehmer-/Pferdenachtrag beantragt werden, der dem Veranstalter zum Download bereitgestellt wird.Die Gebühr dazu beträgt:Vor Turnierbeginn 8,– Euro je Startplatz-/Teilnehmer-/Pferdenachtrag zzgl. Einsatz etc. Während eines laufenden Turniers bis zum Meldeschlussder jeweiligen Prüfung 25,- Euro.In diesem Fall wird der Nachtrag der FN mit der Ergebnis-bearbeitung übermittelt.

In den Startberechtigungsregeln wurde für Dressur, Springen,Vielseitigkeit und Fahren in den Durchführungsbestimmungen Leistungsklasse 0 für Prüfungen der Kl. E aufgenommen.

Page 41: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 41

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e§ 63 LeistungsklassenDie Höherstufung oder Rückstufung kann auf Antrag imLaufenden Jahr erfolgen, aber:

Ein Teilnehmer kann solange mit seiner bisherigen Leistungsklasse seine Nennungen abgeben, bis die neue Leistungsklasse in den sportfachlichen Daten des NeOn-Systems geändert ist. Erst dann tritt die Höherstufung in Kraft.

Den Veranstaltern ist ein kurzer Hinweis auf die beantragte Höherstufung zu geben. Ein Nachweis der neuen Leis-tungsklasse (mittels Ausdruck der sportfachlichen Daten aus dem NeOn-System) ist der Meldestelle vorzulegen.

Page 42: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 42

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e§ 66.6.10 Impfschutz gegen InfluenzavirusinfektionAus gegebenem Anlass weisen wir noch mal ausdrück-lich auf die bereits seit Mai 2012 bestehenden Impfregeln hin!

Impfungen gegen Influenzavirusinfektionen sind von einem Tierarzt wie folgt durchzuführen und von diesem entsprechend, einschließlich Unterschrift und Stempel, im Pferdepass zu dokumentieren:

A) GrundimmunisierungDie Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Bei den ersten zwei Impfungen ist ein Abstand von mindes-tens 28 Tagen bis höchstens 70 Tagen einzuhalten. Die dritte Impfung ist im Abstand von maximal sechs Monaten(+ 21 Tagen) nach der zweiten Impfung durchzuführen.B) WiederholungsimpfungenWiederholungsimpfungen sind im Abstand von maximal sechs Monaten (+ 21 Tagen) durchzuführen.

Page 43: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 43

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

eEine Teilnahme an einer PLS ist möglich, wenn:bei der Grundimmunisierung die ersten zwei Impfungenerfolgt sind und nach der zweiten Impfung 14 Tage vergangensind,bei Wiederholungsimpfungen 7 Tage nach der letzten Impfung vergangen sind, bei fehlender Information über die Grundimmunisierungdas Pferd in den letzten drei Jahren regelmäßig, das heißt,im Abstand von maximal sechs Monaten (+ 21 Tagen) nachweislich, geimpft wurde.

Die Kontrolle des Impfschutzes erfolgt durch den Turniertierarzt anhand der Eintragungen im Pferdepass.Diese Kontrolle kann bei der Anreise sowie jederzeit währendDes Turniers erfolgen. Zusätzlich können Blutproben genommen werden, um den Antikörperstatus eines Pferdes zu ermitteln.

Eintragungen über Verstöße sind im Pferdepass in den Seiten zur Impfung vom kontrollierenden Tierarzt entspre-chend vorzunehmen.

Page 44: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 44

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

eAn dieser Stelle noch mal zurück zu:§ 16.4 Identifizierung von Pferden bei TurnierenEs gibt dazu eigentlich nichts Neues, auf bestehenden Bestimmungen sei aber noch mal deutlich hingewiesen.

Voraussetzung für das Verbringen eines Pferdes zur Teilnahme an PLS ist ein vollständig ausgefüllter Pferdepass. Die Identi-fikation vor und während einer PLS erfolgt anhand des ord-nungsgemäß ausgefüllten Abzeichendiagramms.

Die im Abzeichendiagramm eingezeichneten Abzeichen müssen mit der Beschreibung der Abzeichen übereinstimmen. Ein gemäß Passangaben nicht identifizierbares Pferd ist von der Teilnahme auszuschließen.

Es muss eine Korrektur und Änderung der in der Datenbank von der Stelle vorgenommen werden, die den Pass ausgestellt hat. Ein Eintrag über diese Auflage erfolgt durch den Schautierarzt an der im Pferdepass für die Kontrolle der Identität vorgesehenen Stelle (in roter Blockschrift).

Page 45: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 45

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e§ 636 Anhalten eines Teilnehmers im GeländeAuch dazu gibt es in den DurchführungsbestimmungenKlarstellungen:

Der andere Hindernisrichter stellt sich vor das "Stopp"- Hin-

dernis und schwenkt nach der Zeitnahme eine rote Fahne.

Das „Wieder-Loslassen“ erfolgt mit „fliegendem Start“.

Ist ein Teil der Geländestrecke vorübergehend unpassierbar

geworden, so sind nachfolgende Teilnehmer an dafür vorgese-

henen "Stopp"-Hindernissen wie folgt anzuhalten:Ein Hindernisrichter läuft dem ankommenden Teilnehmer ca. 80–100 m entgegen und betätigt am Zeitnahmepunkt die Stoppuhr, wenn er von dem Teilnehmer passiert wird. Der Standort des zeitnehmenden Hindernisrichters am Zeitnahmepunkt sollte (ggf. vorab) durch einen Gegenstand oder ein Schild markiert werden.

Die zu vergütende Zeit wird gestoppt, wenn der Teilnehmer den Zeitnahmepunkt/zeitnehmenden Hindernisrichter (im Prüfungs-tempo) wieder passiert.

Page 46: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 46

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

Page 47: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 47

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

Page 48: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 48

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

gestrichen

Page 49: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 49

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

egestrichen

alle 3 Bilder gestrichen

Page 50: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 50

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

eDie wichtigsten Änderungen für FahrerNicht mehr der LPO zugeordnet sind alle Prüfungen aus dem Bereich Gespannkontrolle und Traditionsprüfungen. Diese haben ihren Platz künftig in der WBO. Und das ist neu:

§ 40 Arzt, Tierarzt, HufschmiedDieser Paragraph regelt nunmehr verbindlich, dass bei Geländeprüfungen ein Arzt mit Erfahrung in der Versorgung schwerer Verletzungen vorgeschrieben ist, zusätzlich zu der vorgeschriebenen Anwesenheit eines Sanitätsdienstes.

§ 41 ParcourschefPflicht ist künftig auch die Anwesenheit eines Parcourschefassistenten in allen Gelände- und Hindernisprüfungen der Klasse S. Allerdings ist der Begriff nicht definiert und man muss darunter keinen geprüften Parcours-chef verstehen, sondern ggf. auch einen fachlich versierten zuverlässigen Helfer.

Page 51: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 51

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e§ 69 Ausrüstung der Fahrer und BeifahrerFahrer und Beifahrer unter 18 Jahren müssen nun auchin Dressur und Hindernisfahren – übrigens auch auf dem Vorbereitungsplatz – einen Helm tragen. Dies wurde vom Reitsport analog übernommen.

§ 71 Ausrüstung der Fahrpferde sowie der GespanneDie Verwendung zusätzlicher Schlaufen auf den Leinen ist nur beim Hindernisfahren und in den Geländeprüfungen erlaubt. Hintergeschirr bzw. dieses kombiniert mit Schlagriemen ist bei Einspännern und auch bei den Tandem- und Randomgabel-pferden vorgeschrieben. Ballonreifen nunmehr auch zuge-lassen bei Geländeprüfungen bis Klasse M.

§ 320 ff AusschreibungenEine neue Prüfungsform für Nachwuchspferde ist die Fahrpferdeprüfung für drei- und vierjährige Pferde. Diese „Materialprüfung“ für Fahrpferde in Anlehnung an das Reiten soll dazu dienen, die Youngster an den Sport heranzuführen.

Page 52: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 52

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e§ 390 Eignungs-LP / -Championate für FahrpferdeDie Eignungsprüfungen werden nunmehr in Klassenunterteilt. Klasse A für vier- bis sechsjährige Pferde; die Fünf- bis Siebenjährigen stellen sich in der Klasse M vor. Eine Überarbeitung der bisherigen Aufgaben, altersspezifisch abgegrenzt, ist demnächst im Aufgabenheft zu finden.

§ 712 RichtverfahrenWie im Reiten gibt es künftig eine Einteilung der Richtverfahren in das „Richten mit Einzelnoten gemäß Notenbogen“ (bisher getrenntes Richten) und das „Richten mit (Gesamt-)Wertnote“ (bisher gemeinsames Richten).

Neu ist die Möglichkeit, dass die Richter in Kl. A getrennt sitzen und jeweils eine Wertnote geben. Diese werden addiert und durch die Zahl der Richter geteilt.

Das Richten mit Einzelnoten für Klasse M zugelassen und in Klasse S vorgeschrieben. Die Summen der Einzelnoten sind übrigens unverzüglich bekannt zu geben. Üblicherweise durch Lautsprecher.

Page 53: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 53

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

§ 714 Bewertung in DressurprüfungenEine deutliche Nichtanwendung des Achenbachschen Fahrsystems in Dressur und Gebrauchsprüfung bis Klasse M führt in Zukunft nicht mehr zum Ausschluss, sondern wird nur noch mit Strafpunkten (0,5 bzw. 5 Punkte) belegt.

§ 721 Beurteilung u. RV / Bestimmungen für StechenEs wurde klargestellt, dass beim Hindernisfahren nur die Vor-fälle zählen, die sich zwischen Start- und Ziellinie abspielen.

§ 722 Bewertung im HindernisfahrenIn Angleichung an das bestehende FEI Regelwerk wird beim Überschreitung der erlaubten Zeit diese in hundertstel Sekunden gemessen und dann mit 0,5 multipliziert. Das Strafpunktekonto beim Führen eines Gespannes durch den Beifahrer in einem Hindernis im Kegelparcours erhöht sich deutlich von bisher 5 auf 20 Punkte.

Page 54: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 54

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e§ 723 Anforderungen in HindernisfahrenDie Anforderungen an die Teilnehmer beim Hindernis-fahren haben sich grundlegend erhöht. In der Klasse E hat der Parcourschef den Spielraum für eine Zugabe zur hinteren Spurbreite von 35 bis 45 cm, in der Klasse M von 25 bis 35 cm (Ein- und Zweispänner) sowie 35 bis 45 cm bei den Vierspännern und 30 bis 50 cm bei den Mehrspän-nern. In der Klasse S sieht das wie folgt aus: Bei den Einspänner Ponys u. Pferden sowie den Zweispänner Ponys und Pferden kann ein Zuschlag von 15 bis 40 cm gewählt werden, bei den Vierspänner Ponys und Pferden von nunmehr 25 bis 40 cm.

§ 732 Ungehorsam in HindernisfahrenNach intensiver Diskussion ist hier jetzt klargestellt: Das Durchfahren weiterer Tore eines Mehrfachhindernisses nach dem Abläuten wird nicht geahndet.

Page 55: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 55

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e§ 752 Beurteilung in Gelände-LPNeu in die LPO aufgenommen wurde die Gelände-Kurz-LP nach dem Vorbild der Vielseitigkeitsprüfungen.

Die Phasen A und D können zu einer „Aufwärmphase“ in Form einer vorgegebenen Strecke oder auf einem großen Platz zu-sammengefasst werden.

In der Geländeprüfung wurde die Höchstzeit für die Phase D (Schritt) auf die doppelte der erlaubten Zeit heraufgesetzt. Vorsätzliches Traben oder Galoppieren eines ganzen Gespannes in Phase D – auch Einspänner – führt zum Ausschluss.

Nach dem letzten Hindernis darf in Zukunft bis 30 m – statt bisher 25 m - angehalten werden, um die Anspannung im Allge-meinen zu kontrollieren – nicht nur zur Reparatur der mit Strafpunkten bedachten Fälle.

Page 56: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 56

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e

§ 759 Ausschlüsse und „Fremde Hilfe“ im Gelände Hier ist geregelt, dass im Falle des Fixierens des Fahrers mittels Gurt das Ende des Gurtes nur in der Hand gehalten werden darf. Aus Sicherheitsgründen ist keinerlei andere Fixierung erlaubt und führt zum Ausschluss.

§ 762 Beurteilung in Kombis / Vielseitigkeit FahrenAuch die Teilnahme eines Pferdes in verschiedenen Kombinier-ten Prüfungen ist nunmehr eindeutig geregelt: Vorbehaltlich der im § 66 geregelten Obergrenzen und der Ausschreibung kann ein Pferd in mehreren Teilprüfungen verschiedener Kombinierter Prüfungen eingesetzt werden. Bisher war diese Regelung nicht eindeutig und wurde von LK zu LK unterschiedlich interpretiert.

Festgelegt wurde auch:Wenn ein Fahrer in einer Teilprüfung einer Kombinierten Prü-fung ausscheidet, scheidet er auch in der Kombi aus.

Page 57: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 57

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

eZum Schluss eine Bemerkung von mir persönlich!Die LPO ist kein Gesetzbuch im zivilrechtlichen Sinne.Sie ist vielmehr ein Regelwerk, um unseren Sport fach- undsachgerecht organisieren und durchführen zu können und möglichst niemanden zu benachteiligen.

Ich stehe auf dem Standpunkt und habe in der Praxis auch danach gehandelt, dass Sachverstand vor Einhaltung von Punkt und Komma der LPO stehen sollte.

Ich weiß, dass ich mit dieser Auffassung nicht die Zustimmung aller erhalte, im Gegenteil – ich habe damit auch Kritik geerntet.Ich meine aber, sich bei schwierigen Entscheidungen hinter der LPO zu verstecken, ist oftmals nicht hilfreich.

Wir alle haben uns diesem Sport verschrieben, weil wir Pferde mögen und weil wir in Partnerschaft mit ihnen Spaß haben wollen. Diesen Spaß sollten wir uns durch manche schwer verständliche LPO-Regelung bzw. deren Auslegung nicht nehmen lassen.

Page 58: 1 Landeskommission MV - Franz Wego LPO 2013 Was erwartet uns? Welche Neuerungen gibt es schwerpunktmäßig in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit?

Landeskommission MV - Franz Wego 58

HO

RS

E M

ED

IA W

EG

Ow

ww

.hip

po

the

k.d

e In diesem SinneHUFSCHLAG FREI,Hals und Beinbruch

und auch 2013, trotz zahlreicher neuer

LPO-Regelungen,viel Freude und Erfolg

mit den Pferden!