1. Ökostromgesetz, Herkunftsnachweise, Datenbank und Labelling Harald Proidl, E-Control Austria...
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Ökostromgesetz, Herkunftsnachweise, Datenbank und Labelling
Harald Proidl, E-Control AustriaLeiter Ökoenergie und Energieeffizienz
Modul 5, 15. Juni 2012
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Inhalt
• Vorstellung E-Control
• Stromkennzeichnung allgemein
• die gesetzlichen Grundlagen
• die Stromkennzeichnung in der Praxis
• die Datenbank
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• Vorstellung E-Control
• Stromkennzeichnung allgemein
• die gesetzlichen Grundlagen
• die Stromkennzeichnung in der Praxis
• die Datenbank
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Wer ist E-Control?
• Behörde für Regulierung und Wettbewerb des Strom- und Gasmarktes
• 10 Abteilungen
• Gegründet 2001 als GmbH
• Seit März 2011E-Control Austria
Vorstand
StromGas
Öko/Energieeffizienz
End-kunden
Tarife
VW
Recht
Finanzen
IT
Internationales
E-Control Abteilungen
6
Wie ist die E-Control organisiert?
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Grundlagen
Prinzipiell:
- Regulierungsbehörde für Strom- und Gasnetze
- Behörde zur Sicherung und Stärkung des Wettbewerbes
Grundlagen für Aktivitäten:
- Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG)
- Verrechnungsstellengesetz
- Gaswirtschaftsgesetz (GWG)
- Energie-Control-Gesetz
- Ökostromgesetz
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Was sind die Aufgaben/Aktivitäten der E-Control?
- Wettbewerb stärken
- Wettbewerb sichern
- Aufstellen und Einhaltung der Regeln für alle Marktteilnehmer
- Netzregulierung
- Aufsichts- und Überwachungsfunktion
- Schlichtung von Streitigkeiten
- Marktintegration
- Ökostrom
- Stromkennzeichnung
- Statistische Aufgaben
- Endkundenservices
- etc.
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Inhalt
• Vorstellung E-Control
• Stromkennzeichnung allgemein
• die gesetzlichen Grundlagen
• die Stromkennzeichnung in der Praxis
• die Datenbank
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…oder wie wir versuchen dem Strom ein Mascherl zu verpassen
- Österreich traditionell sehr „sensibel“ bei der Stromerzeugung – vor allem wenn es um Strom aus Nuklearenergie geht
- öffentlicher Fokus:
- Atomkraftwerk in Temelin (CZ)
- Diskussion um den deutschen Atomausstieg
- spätestens seit Fukushima (wieder) häufig die Frage: woher stammt unser Strom?
Die Stromkennzeichnung…
- auf Basis von EU-Rahmenbedingungen haben wir in Österreich (sehr vorbildlich) die Stromkennzeichnung eingeführt
- einfach gesagt: jede kWh die in Österreich an Endverbraucher abgegeben wird, muss ein Zertifikat/Nachweis haben, welcher Primärenergieträger dahinter steckt…
- …sonst: „Strom unbekannter Herkunft“!
- Datenbank bei der E-Control, wo alle relevanten Informationen eingegeben werden müssen und überwacht werden
- Zertifikate können gehandelt/gekauft werden – auf Basis von strengen Regeln! Wichtigster Aspekt: keine Doppelzählungen!!!
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Der Strommix in Österreich
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
1980 1990 2000 2010
Gas
Öl
Kohle
Erneuerbare
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Österreich ist keine Insel
HU CH CZ DE IT SI
kommerziell Netto-Importe -1.157.992 -1.249.465 3.740.556 14.425.862
-1.445.369 -3.793.292 APG
physikalisch Import 697.641 102.000 10.054.000 13.714.000 11.000 400.000 Quelle: E-Control
physikalisch Export 1.629.000 7.362.000 86.000 3.952.000 1.074.000 2.386.000 Quelle: E-Control
pyhsikalisch Nettoimport -931.359 -7.260.000 9.968.000 9.762.000
-1.063.000 -1.986.000 Quelle: E-Control
- Österreich ist Teil des europäischen Binnenmarktes für Strom und Gas
- Mit der Liberalisierung der Märkte hat sich auch der grenzüberschreitende Austausch von Energie verändert
- Der Austausch findet kommerziell und physikalisch statt
- Österreich zum Teil auch nur physikalisches „Durchzugsland“
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Den Atomstromfilter für die Steckdose gibt es nicht!
§§Ein umfangreiches
Regelwerk ist notwendig
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Inhalt
• Vorstellung E-Control
• Stromkennzeichnung allgemein
• die gesetzlichen Grundlagen
• die Stromkennzeichnung in der Praxis
• die Datenbank
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Gesetzliche Grundlagen
• Europarecht– Artikel 3 Abs. 9 RL 2009/72/EG - Binnenmarktrichtlinie– Artikel 15 RL 2009/28/EG – Erneuerbarenrichtlinie– Artikel 5 RL 2004/8/EG – KWK-Richtlinie
• Bundesrecht– §§ 10 und 11 ÖSG 2012– §§ 72 und 73 ElWOG 2010– §§ 78 und 79 ElWOG 2010– Stromkennzeichnungsverordnung
• Landesrecht– Ausführungsbestimmungen zu §§ 72 und 73 ElWOG 2010
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Die zentralen Elemente des Binnenmarktpaketes 2009/72/EG
• Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf oder als Anlage zu ihren Rechnungen und in an Endkunden gerichtetem Werbematerial Folgendes angeben: – den Anteil der einzelnen Energiequellen am Gesamtenergieträgermix, den
der Lieferant im vorangegangenen Jahrverwendet hat, und zwar verständlich und in einer auf nationaler Ebene eindeutig vergleichbaren Weise;
– zumindest Verweise auf bestehende Informationsquellen, wie Internetseiten, bei denen Informationen über die Umweltauswirkungen — zumindest in Bezug auf CO2-Emissionen und radioaktiven Abfall aus der durch den Gesamtenergieträgermix des Lieferanten im vorangegangenen Jahr erzeugten Elektrizität — öffentlich zur Verfügung stehen;
– Informationen über ihre Rechte im Hinblick auf Streitbeilegungsverfahren, die ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen.
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Die zentralen Elemente der Erneuerbaren-RL 2009/28/EG (1/2)
• Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität …gemäß objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden
• Keine Doppelzählung • Herkunftsnachweis muss binnen zwölf Monaten nach der
Erzeugung der entsprechenden Energieeinheit verwendet werden • Zuständige Stelle zur Überwachung, Ausstellung und Entwertung
der Herkunftsnachweise – Stelle muss von Bereichen Produktion, Handel und Versorgung unabhängig sein
• Herkunftsnachweise müssen elektronisch ausgestellt, übertragen und entwertet werden – zuverlässig und betrugssicher
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Die zentralen Elemente der Erneuerbaren-RL 2009/28/EG (2/2)
• Herkunftsnachweise enthalten mindestens folgende Angaben:– Energiequelle – Bezeichnung, Standort, Typ und Kapazität der Anlage– ob Anlage Förderung erhält (mengenbezogen oder Investition) – Datum der Inbetriebnahme – Ausstellungsdatum, Ausstellungsland und eindeutige
Kennnummer
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Die zentralen Elemente im ElWOG (1/2)
• Im wesentlichen die Umsetzung der Anforderungen aus den europäischen Richtlinien
• Einige besondere Bestimmungen aus dem § 79 ElWOG:– Als Primärenergieträger zur Kennzeichnung gelten: feste oder flüssige
Biomasse, Biogas, Deponie- und Klärgas, geothermische Energie, Wind- und Sonnenenergie, Wasserkraft, Erdgas, Erdöl, Kohle, Nuklearenergie und sonstige
– Kennzeichnung auf der Stromrechnung muss für das gesamte vorangegangene Kalender- oder Wirtschaftsjahr erfolgen
– Anteile an verschiedenen Primärenergieträger sind als einheitlicher Versorgermix auszuweisen der die gesamte Stromaufbringung des Stromhändlers an Endverbraucher berücksichtigt
– Sind Primärenergieträger nicht eindeutig ermittelbar, dann erfolgt eine rechnerische Zuordnung auf Basis des europäischen Mixes (ENTSO) abzüglich des Anteils der Erneuerbaren
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Die zentralen Elemente im ElWOG (2/2)
• Die Kennzeichnung hat deutlich lesbar zu erfolgen. Andere Vermerke und Hinweise auf der Stromrechnung dürfen nicht geeignet sein, zur Verwechslung mit der Kennzeichnung zu führen.
• Die Dokumentation muss, sofern der Stromhändler eine Gesamtabgabe an Endverbraucher von 100 GWh nicht unterschreitet, von einem Wirtschaftsprüfer oder einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen aus dem Gebiet der Elektrotechnik geprüft sein.
• Das Ergebnis der Dokumentation, die spätestens vier Monate nach Ablauf des Kalender- oder Wirtschaftsjahres oder des tatsächlichen Lieferzeitraumes erstellt sein muss, ist auf die Dauer von drei Jahren zur Einsicht durch Endverbraucher am Sitz (Hauptwohnsitz) des Stromhändlers oder – liegt dieser im Ausland – am Sitz des inländischen Zustellungsbevollmächtigten bereitzuhalten.
• Stromhändler haben auf Verlangen der Regulierungsbehörde innerhalb einer angemessenen Frist die Nachweise gemäß Abs. 5 bis 7 und alle notwendigen Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um die Richtigkeit der Angaben überprüfen zu können.
• Stromhändler oder sonstige Lieferanten haben, sofern eine Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen gemäß § 8 Abs. 1 besteht, in diesen Jahresabschlüssen den Versorgermix gemäß Abs. 3, unter Angabe der jeweilig verkauften oder abgegebenen Mengen an elektrischer Energie, anzugeben.
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Das eigentlich Herzstück: die Stromkennzeichnungsverordnung
• „Stromkennzeichnung“ nur für Versorgermix
• Darstellung hat deutlich, lesbar, in übersichtlicher und verständlicher Form zu erfolgen
• Herkunft des Stroms und Umweltauswirkungen in tabellarischer form – auf der Stromrechnung auch in einem Diagramm
• Schriftgröße der Stromkennzeichnung in gleicher Größe wie der Haupttext
• Stromkennzeichnung durch quartalsweise Zuordnung
• Ausweisung der Energieträger gemäß ElWOG
• Ausweisung als „sonstige Ökoenergie“ wenn Anteil < 1 %
• Kann kein Nachweis erbracht werden „Strom unbekannter Herkunft“ rechnerische Zuordnung
• Prozentuelle Verteilung der Herkunftsländer der Nachweise
• Ausweisung der Umweltauswirkung (kraftwerksspezifisch wenn vorhanden, sonst Durchschnittswerte von E-Control):
– CO2 (g/kWh)– Radioaktiver Anteil: mg/kWh
• Herkunftsnachweise aus Drittstaat wenn Artikel 15 der RL 2009/28/EG erfüllt und Doppelzählung ausgeschlossen ist (systemtechnische Herausforderung)
• Herkunftsnachweis-Registerdatenbank von E-Control betrieben
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Anerkennung ausländischer HKN
• § 73 ElWOG 2010 und seine Landesausführungsbestimmungen für KWK-HKN
• § ÖSG 2012 für alle anderen HKN
• § 6 SKV
• § 79 Abs. 7 ElWOG 2010 für alle anderen Nachweise
• Aktuelle Ergebnisse der AG mit ECA und ÖE
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Inhalt
• Vorstellung E-Control
• Stromkennzeichnung allgemein
• die gesetzlichen Grundlagen
• die Stromkennzeichnung in der Praxis
• die Datenbank
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Stromkennzeichnung 2010
- Grundsätzlich die Durchführung der Stromkennzeichnung der Lieferanten zufriedenstellend
- bei der letzten Prüfung gab es einige Anmerkungen hinsichtlich:
- Ausweisung ENTSO-E-Mix
- fehlende Angabe der gesetzlichen Grundlage
- fehlender Bezugszeitraum
- Angabe der Umweltauswirkungen
STROMKENNZEICHNUNG 2011 „in progress“
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Bekannte sonstige Primärenergieträger;
0,3%
Bekannte erneuerbare Energieträger; 67,4%
Bekannte fossile Energieträger; 17,6%
Strom unbekannter Herkunft,
ENTSO-E; 14,7%
Umweltauswirkungen:
CO2: 154,73 g/kWh
radioaktiver Abfall: 0,000106 g/kWh
Stromkennzeichnung 2010
- Kommt im Prinzip von der Börse
- wird statistisch auf Basis des gesamteuropäischen Strommixes abgeleitet
- Für Österreich ergeben sich daraus rechnerisch knapp 4 % bzw. ~ 2,4 TWh „Atomstrom“
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Muster für Stromkennzeichnung gem. Stromkennzeichnungsverordnung - Begutachtungsentwurf vom 22.6.2011
Energieträger Versorgermix in %Wasserkraft 32,42%Biomasse 7,48%Biogas 2,43%Sonstige Ökoenerige 0,87%Windenergie 9,11%Sonnenenergie 1,29%Erdgas 30,12%Erdöl 1,28%Kohle 8,10%rechn. Zuordnung Nuklearenergie* 2,42%rechn. Zuordnung Fossile Energieträger* 4,45%rechn. Zuordnung so. Primärenergieträger* 0,03%Summe 100,0%
100% der Nachweise stammen aus Österreich
CO2-Emissionen 203,1 g/kWhradioaktiver Abfall 0,2 mg/kWh
100% der für die Stromkennzeichnung verwendeten Herkunftsnachweise wurden gemeinsam mit der elektrischen Energie erworben
Stromkennzeichnung gem. § 78 Abs. 1 und 2 ElWOG 2010 und StromkennzeichnungsVO 2011 für den Zeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2010
* Eine rechnerische Zuordnung erfolgt für Strom unbekannter Herkunft. Für diesen wird die Aufteilung der Produktion im europäischen Übertragungsnetzgebiet herangezogen. Im Jahr 2010 setzte sich diese Produktion folgendermaßen zusammen: fossile Energieträger: 64,5%, Nuklearenergie: 35,08%, sonstige Energieträger: 0,42%.
Bei der Erzeugung entstanden folgende Umweltauswirkungen
freiwillige Zusatzangaben:
32,42%
7,48%
2,43%
0,87%
9,11%
1,29%
30,12%
1,28%
8,10%
2,42%
4,45%
0,03%
Wasserkraft
Biomasse
Biogas
Sonstige Ökoenerige
Windenergie
Sonnenenergie
Erdgas
Erdöl
Kohle
rechn. ZuordnungNuklearenergie*rechn. Zuordnung FossileEnergieträger*rechn. Zuordnung so.Primärenergieträger*
Stromkennzeichnung – „best pratice“
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Inhalt
• Vorstellung E-Control
• Stromkennzeichnung allgemein
• die gesetzlichen Grundlagen
• die Stromkennzeichnung in der Praxis
• die Datenbank
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Österreichische Stromnachweisdatenbank
Stromnachweisdatenbank
OeMAG
Geförderte Ökostrommengen
Netzbetreiber
Ins öffentliche Netz eingespeiste Mengen
Netzbetreiber Lieferant HändlerAnlagen-betreiber
Anlagen-bevoll-
mächtigte
EECS HUB
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Stromnachweisdatenbank
• Start 2003• Service Anbieter: ATOS • Funktionen:
– Generierung von Nachweisen– Transfer von Nachweisen– Entwerten von Nachweisen
• Derzeit etwa 75 % der österreichischen Anlagen registriert (+)
• Transparent und nachverfolgbar• Hoher Grad an Automatisierung• Keine Kosten für die Nutzer der Datenbank (nationale
Ebene)
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Anlagenregistrierung
• Anlage mit Vertrag OeMAG (geförderte Mengen) – Monatliche Registrierung
• Ökostrombescheid (Landeshauptmann)• Daten Anlagenbetreiber• Daten Anlage
• Anlage ohne Vertrag OeMAG– Tägliche Registrierung
• Ökostrombescheid (Landeshauptmann) oder Bescheinigung von akkreditierter Stelle
• Daten Anlagenbetreiber• Daten Anlage• (Vollmacht als Anlagenbevollmächtigter)
• Anzahl der registrierten Anlagen:– 2003: ~ 3.800– 2007: ~ 6.000– 2011: ~ 14.000
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Generierung von Nachweisen
• Typen von Nachweisen: – Österreichische Herkunftsnachweise (erneuerbar, fossil)
• Für geförderte Mengen• Für nicht geförderte Mengen
– EECS– TÜV/RECS/OVE
• Monatliche Generierung von Nachweisen (PV jährlich)• CSV-Files
– Upload Netzbetreiber– Upload TÜV/OVE – Upload E-Control (geförderte Mengen von OeMAG)
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Transfer von Nachweisen
• Absender stellt Nachweise bereit
• Begünstigter erhält ein Email über die Bereitstellung und übernimmt Nachweise (3 Arbeitstage)
• Internationaler Transfer über den AIB-HUB (kostenpflichtig)
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In discussionIn discussion
Formal applicantFormal applicant
AIB-Mitgliedsländer
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DEDKFIISLUNOSE
NL
BE(F) BE(W)BE(B)CH
AT
IT
PTES
FR
SI
HUBHUB
Anbindung an AIB-HUB
Source: AIB
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AIB Handelsvolumina Österreich
Total EECS GoO-RES-E and RECS Certificates in 2011
Year in MWh
Issue Transfer Cancel Export Import
1. Quarter 2011 1.812.389 3.202.279 4.996.093 2.663.302 1.561.399
2. Quarter 2011 932.520 2.125.368 3.010.321 932.520 2.895.000
3. Quarter 2011 821.700 869.741 163.614 1.034.000 789.600
4. Quarter 2011 4.784.573 5.938.839 1.725.879 5.274.573 6.624.390
2011 8.351.182 12.136.227 9.895.907 9.904.395 11.870.389
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Die Stromnachweisdatenbank
• Einstieg über https://www.stromnachweis.at/
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Eröffnung eines Benutzerkontos
• Antrag auf Eröffnung eines Benutzerkontos per Anmeldeformular (Download Homepage)
• Ausfüllen – firmenmässige Unterfertigung – retour an [email protected] oder per Post
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Die Zugangsdaten
• Nach Kontoeröffnung (Hinweis: mehrere Benutzerprofile – mehrer Konten) werden die Zugangsdaten übermittelt:
• Benutzerkennung: XY1234 – wird per email mitgeteilt – Identifikation des Benutzers
• Passwort und PIN: Zustellung in einem Sicherheitskuvert per Brief (Einschreiben) an das Unternehmen
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LOGIN
• Mit Benutzerkennung und Passwort kann sich der Benutzer in der Stromnachweis-Datenbank anmelden und aktiv werden.
• Der PIN ist notwendig, um bei einer Kontosperre den Zugang wieder zu ermöglichen (PIN-Login)
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Benutzerprofile
• Ein Unternehmen kann folgende Benutzerprofile haben:• Stromlieferant • Herkunftsnachweishändler• Netzbetreiber• Anlagenbetreiber• Anlagenbevollmächtigter• Öko-Bilanzgruppenverantwortlicher• Landeshauptmann
• Je nach Benutzerprofil werden über die Datenbank unterschiedliche Aktionen durchgeführt (unterschiedliche Berechtigungen/ unterschiedliche Pflichten).
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Informationen für den Benutzer
• Allgemeine Informationen sowie spezielle Anleitungen für den Benutzer der Stromnachweisdatenbank sind den Handbüchern (Download Homepage) zu entnehmen.
• Support und weitere Hilfestellung durch direkten Kontakt zum Projektteam per email und
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