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1 Präsentation der Seminararbeit Im Studienschwerpunkt Finanzmanagement Studiengang Betriebswirtschaftslehre Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Hochschule (FH) Merseburg University of applied Science 09.05.2007 Verfasser: Jens Pfeiffer 03BW2 Going Private- der freiwillige Börsenrückzug

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Präsentation der Seminararbeit

Im Studienschwerpunkt Finanzmanagement

Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Hochschule (FH) Merseburg

University of applied Science

09.05.2007

Verfasser: Jens Pfeiffer

03BW2

Going Private- der freiwillige Börsenrückzug

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Gliederung

1. Einleitung2. Von der Private Company zur Public Company3. Being Public- die Public Company4. Konfliktsituationen einer Public Company-Überlegungen des

Börsenrückzuges5. Beweggründe für einen Börsenrückzug6. Umsetzung eines Going Private7. Juristische Umsetzung8. Personenkreis-bezogene Transaktionsbetrachtung9. Finanzierung des Transaktion10. Ablauf eines Going Private11. Beispiele P2P12. Fazit

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1. Einleitung

Durch einen Börsengang können viele Ziele derUnternehmung erreicht werden:• Finanzierung• Liquidität• Image• Unternehmensbewertung• Unternehmensnachfolge• Attraktivität für Spitzenkräfte

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Doch was passiert, wenn diese Ziele erreicht

wurden und das Unternehmen an der Börse

nicht weiter optimiert werden kann

• Es entsteht ein Stillstand

Der Weg aus diesem Stillstand ist der

Rückzug von der Börse

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2. Von der Private Company zur Public Company

• Die Private Company ist eine Unternehmung ohne Marktzugang

• Durch einen Börsengang (IPO) wird aus der Private Company eine Public Company

• Bei dem Börsengang werden neue Anteilseignerstrukturen durch Ausgabe von Aktien erreicht, was einen enormen Finanzierungseffekt mit sich bringt

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Motive für einen Börsengang

• FinanzierungsbedarfMeist verfolgen die Unternehmen Wachstums- und Expansionsstrategien, für die sie enorme Volumina an Kapital benötigen über welches sie nicht verfügen und auch keine Möglichkeit der Finanzierung haben. Der Börsengang ermöglicht den Zugang zum Wertpapiermarkt, wo durch die Emission von Aktien, Kapital freigesetzt wird und somit dem Unternehmen zur Verfügung steht.

• Liquidität und FungibilitätDurch die Ausgabe von Aktien ist eine enormer Sprung der eigenen Liquidität zu verzeichnen. Da ein Großteil des Eigenkapitals in einzelne Aktien gestückelt ist, wird der Handel der Gesellschaftsanteile gefördert, was bei einer Private Company nur durch Gesellschafterwechsel erreicht werden kann. Der Erwerb und die Veräußerung der Anteile wird erleichtert, was als erhöhte Fungibilität bezeichnet wird

• ImageDurch einen Börsengang werden viele Personen und Gruppen auf das Unternehmen aufmerksam, was einen Public Relation-Effekt entspricht. Ein wichtiger Fakt ist, dass Kunden und Lieferanten Geschäftsbeziehungen zu bekannteren Unternehmen präferieren.

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Motive für einen Börsengang

• UnternehmensbewertungDurch den Handel an der Börse, dem vollkommenen Markt, wird eine Unternehmensbewertung durch Angebot und Nachfrage einfach und kontinuierlich bestimmt. Der Wert ergibt sich aus der Anzahl der ausgegebenen Aktien mal den aktuellen Wert pro Aktie plus das Eigenkapital, welches nicht börslich gehandelt wird.

• UnternehmensnachfolgeDas Motiv der Unternehmensnachfolge kann durch einen Börsengang ebenfalls befriedigt werden. Der Eigentümer, der sich aus dem Management zurückziehen möchte aber dennoch weiterhin vom Erfolg seines Unternehmens profitieren will, kann dies durch einen Börsengang erreichen.

• Attraktivität für SpitzenkräfteDie bekanntesten Unternehmen ziehen die meisten Spitzenkräfte magisch an, das ist einen Tatsache. Durch diesen Ansturm von potentiellen Mitarbeitern kann die Unternehmung sich so die Besten der Besten aussuchen.

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3. Being Public- die Public Company

• Die Public Company hat zusätzlich Nutzen gegenüber der Private Company aber auch zusätzliche Kosten

• Der Nutzen der Public Company wurde bereits in den Motiven für einen Börsengang fixiert

• Die Kosten für eine Public Company können in einmalige (mit dem Prozess des Börsengangs verbundene) und laufende Kosten unterteilt werden

• Einmalige Kosten:

Anmeldung ins HR, Notarkosten, Beratungskosten, Werbungskosten, Gebühren für die

Börsenzulassung, Provisionen, Kosten für Erst-Publizitäten (Prospekte und Veröffentlichungen) • Laufende Kosten:

Durchführung von Hauptversammlungen, Vergütung der Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Betriebsräte, laufende Publizitätskosten (z.B. Geschäftsbericht), Kosten für Jahresabschlüsse

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4. Konfliktsituationen einer Public CompanyÜberlegungen des Börsenrückzuges

Im Falle einer negativen Bilanz bei einem Vergleich zwischen dem Nutzen undder Kosten der Unternehmen, stellt sich die Frage, ob der Status „Being Public“Noch lohnt. Der alternative Weg in diesem Fall führt weg von der Börse zurückzur Private Company- Going Private.

Definition Going Private: „Ein Going Private beschreibt das selbst beschlossene und vollständige Delisting einerbörsennotierten Gesellschaft, wobei als Rechtsnachfolger eine nicht börsennotierteGesellschaft den Fortbestand des ehemals börsennotierten Unternehmens als rechtlich selbstständiges Unternehmen gewährleistet.“

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• Der Umfang eines Börsenrückzuges kann vollständig oder teilweise vollzogen werden

• Im Falle eines teilweisen Rückzuges wird nur ein Börsenplatz oder ein Börsensegment aufgegeben, was keinem Going Private entspricht

• Ein vollständiger Börsenrückzug bedeutet das die Börsenzulassung und damit jegliche Börsennotiz gelöscht werden und das Unternehmen von da an als Private Company agiert

• Die Unternehmensform, die für die Private Company gewählt wird, entspricht meistens einer GmbH & Co. KG oder einer AG & Co. KG (ohne Börsenzugang). Weitere Unternehmensrechtsformen finden auch Anwendung

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5. Beweggründe für einen Börsenrückzug

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Beweggründe für einen Börsenrückzug

Kapitalmarktbezogenen Aspekte:bei Nichterreichung der angestrebten Ziele auf dem Kapitalmarkt

• Kapitalbeschaffung– die enorme Kapitalbeschaffung durch Aktienausgabe stellt meist nur eine

einmalige Aktion dar– wenn am Kapitalmarkt kein weiteres Kapital akquiriert werden kann, da keine

potentiellen Investoren gefunden werden (durch Vollkommenen Markt bedingt), müssen neue Wege der Kapitalbeschaffung gefunden werden

• Unternehmensunterbewertung durch unzureichende Marktbewertung– Bei uninteressanten Branchen, die an der Börse vertreten sind, kann es zu

Verallgemeinerungen der Unternehmensentwicklungen bzw. zu fehlenden Bewertungen führen, wodurch das Unternehmen unter dem Wert gehandelt wird

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• Aufkaufgefahr– Durch eine Unterbewertung der Unternehmung kann es für Investoren interessant

sein dieses Unternehmen billig einzukaufen und zu zerschlagen um es teuer zu veräußern

– Durch einen Börsenrückzug wird der Zugang der Investoren gehemmt und verdeckte Potenziale aufgedeckt

Verhältnismäßigkeit der Being Public-Kosten

Wenn die derzeitigen und zukünftigen Being Public- Kosten die derzeitigen und zukünftigen Nutzen übersteigen, rechtfertigt dies ein Bestreben zum Going Private.

Kontrolle- die Principal-Agent-Problematik

Die Unternehmensführung einer Public Company besteht aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung. Alle diese in der Unternehmensleitung involvierten Gruppen verfolgen unterschiedliche Ziele, welche einerseits sich gegenseitig ausschließen und andererseits zu nicht optimalen Entscheidungen bzgl. des Unternehmens führen. Bei einer Private Company verfolgen die Eigentümer als Entscheider Ziele, die im Sinne des Unternehmens getroffen werden. Durch Fehlentscheidungen in einer Public Company können enorme Kosten entstehen.

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6. Umsetzung eines Going Private

Die Umsetzung einer Going Private-Transaktion stellt kein allgemeinesSchemata dar, da zur Umsetzung verschiedene Bestandteile aus den dreiineinander aufgehenden Techniken:

- Juristische Umsetzungstechnik- Personenkreis-bezogene Umsetzungstechnik und- Finanzierungstechnik,

Gewählt werden können.

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7. Juristische Umsetzung

Die juristische Umsetzung eines Going Private wird als Delisting bezeichnet.Delisting bedeutet von der Liste nehmen und im Bereich der juristischenUmsetzung von Going Private, bedeutet Delisting die Einstellung derBörsenzulassung. Diese Einstellung der Börsenzulassung kann sowohl durchden Emittenten als auch durch die Börsenzulassungsstelle veranlasst werden.

Das Delisting wird in zwei Kategorien unterteilt, die des regulären Delisting unddie des Kalten Delisting. Bei der regulären Variante stellt dass börsennotierteUnternehmen einen Antrag bei der Börsenzulassungsstelle und muss diegesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen um eine Einstellung derBörsennotiz zu erreichen.

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Bei der Variante des Kalten Delistings, ergreift das börsennotierte

Unternehmen Maßnahmen, die den Entzug der Börsenzulassung verursachen.

Die Variante des Kalten Delistings entzieht sich so den gesetzlichen Auflagen,

welche hohe Kosten verursachen können und zu einer Ablehnung der

Einstellung der Börsennotiz führen können.

Die Probleme des regulären Delistings betreffen die gesetzlichen

Bestimmungen des § 43 Abs. 4 Börsengesetz, da diese nicht verletzt werden

dürfen. Das Hauptaugenmerk der gesetzlichen Regelungen betrifft den

Anlegerschutz und dessen Befriedigung bei einem Delisting.

Das Kalte Delisting umgeht all diese gesetzlichen Regelungen, da nach der

Durchführung der speziellen Maßnahmen die Anteile des Unternehmens nicht

mehr handelbar sind und somit die Zulassung auf Börsennotiz gelöscht werden

muss.

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Varianten des Kalten Delisting

1. Verschmelzung

2. Formwechsel

3. Eingliederung

4. Übertragene Auflösung

5. Squeeze-out (seit 01.01.2002)

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1. VerschmelzungDie börsennotierte Unternehmung wird zum Zweck des Delistings auf eine

nicht börsennotierte Gesellschaft verschmolzen.

Sämtliche Unternehmenswerte werden somit auf die nicht börsennotierte und

meist nur zu diesem Zweck gegründete Unternehmung (New Company)

übertragen. Ein Mehrheitsbeschluss der Anteilseigner von 75% ist zu dieser

Methode notwendig, des weiteren muss ein angemessenes Tauschverhältnis

der bisherigen Aktien in neue Unternehmensanteils vollzogen werden.

2. FormwechselBei dieser Variante, wird einfach eine Umfirmierung in eine nicht börsennotierte

Unternehmung vorgenommen, wobei es ebenfalls einer 75%igen Zustimmung der

Anteilseigner bedarf. Die Minderheitsaktionäre werden mit Barabfindungsangeboten

befriedigt, da sie sonst als Gesellschafter in der neuen Gesellschaft auftauchen und für

Probleme sorgen.

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3. Eingliederung

Die Variante der Eingliederung stellt die dritte Variante des Kalten Delistings dar. Die

Gesellschaft, welche das börsennotierte Unternehmen übernimmt ist selbst nicht

börsennotiert und benötiget eine interne 75%ige Zustimmung und eine 95%ige

Zustimmung in dem Börsenunternehmen für diese Transaktion. Bei einer erfolgreichen

Eingliederung entfällt die Börsenzulassung und es wird eine Befriedigung der

Altaktionäre vorgenommen.

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4. Übertragende AuflösungBei einer übertragenden Auflösung werden sämtliche Vermögenswerte an eine Erwerbsgesellschaft oder zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft verkauft. Hierbei werden 75% der Stimmen benötigt um die Transaktion durchführen zu können. Die Altaktionäre werden aus dem Veräußerungsgewinnen durch AbfindungszahlungenBefriedigt. Nachdem die Vermögenswerte übertragen wurden kann das Börsenunternehmen aufgelöst werden und ist somit nicht mehr börsenfähig, was zueinem Entzug der Börsenzulassung führt.

5. Squeeze-out (erst seit 01.01.2002 möglich)Diese Variante des Kalten Delistings erlaubt dem Hauptaktionär bei einer Aktienmehrheit von 95%, einen Ausschluss der restlichen Minderheitsaktionäre zu bewirken. Durch Barabfindungen für die Minderheitsaktionäre erhält der Hauptaktionär den 100%igenAnteilsbesitz an der Unternehmung, was zu einem Verlust der Handelbarkeit der Anteileführt. Dieser Verlust führt zum Entzug der Börsenzulassung.

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Investorentyp und Umsetzungstechniken

bei Going-Private-Transaktionen in den Jahren 1995-2002

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8. Personenkreis-bezogene Transaktion

Die Transaktion des Going Private kann von verschiedenen Personengruppen

und Zusammensetzungen dieser Personengruppen durchgeführt werden.

Grundsätzlich sind diese Gruppen in unternehmensinterne und

unternehmensexterne Gruppen zu unterscheiden. Die unternehmensinternen

Personen stehen in direkter Verbindung zum Unternehmen (z.B. Mitarbeiter,

Management, Eigentümer). Die Unternehmensexternen Personen hingegen

stehen bis zur Transaktion nicht im Zusammenhang mit dem Unternehmen

(z.B. Finanzinvestoren, externes Management).

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Transaktionen durch unternehmensinterne Personen

Management-Buy-Out (MBO)

Bei dieser Variante erwirbt das eigene Management die Mehrheit der Aktien, um das Unternehmen in eine nicht börsennotierte Unternehmung zu überführen. Ziele desManagements in diesem Zusammenhang, sind die Verringerung des Agency- Problems,durch Vereinheitlichung von Management und Eigentümer. Meist werden für die Transaktion wegen der großen Volumina Fremdkapitalgeber hinzugezogen, um dieTransaktion zu finanzieren. Im Falle, dass der Großteil der Übernahme fremdfinanziertwird spricht man von LMBO (Leveraged-Management-Buy-Out).

Eigentümer-Buy-out/ Owner-Buy-out (OBO)

Als Eigentümer wird die Person oder Personengruppe bezeichnet, die Mehrheitsaktionärund mindestens ein Jahr mit dem Unternehmen in direkter Verbindung steht. Durch dieTransaktion des P2P werden meist strategische Ziele verfolgt, wie z.B. dieWiederherstellung der Eigentumsverhältnisse nach einer Kapitalbeschaffungsstrategie

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Transaktionen durch unternehmensinterne Personen

Mitarbeiter (Belegschaft)-Buy-Out

Das Employee-Buy-Out (EBO) oder auch Belegschafts-Buy-Out stellt eine weitere

Gruppe unternehmensinternen Personen dar und spielte vor allem bei

Unternehmensübernahmen nach der Wende eine große Rolle. Bei dieser Konstellation

übernehmen die bisherigen Angestellten die Rolle des Managements und der

Eigentümer. Probleme dieser Variante ist die unzureichende Managementerfahrung und

eine Eigentümerkonstellation, wo der Vorgesetzte eventuell durch einen seiner

Mitarbeiter gekündigt werden kann. Die Variante des EBO spielt bei dem Going Private

eine untergeordnete Rolle und wird auch oft in Verbindung mit einem MBO durchgeführt.

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Transaktionen durch unternehmensexterne Personen

Management-Buy-In (MBI)

Diese Variante der beteiligten Personen und auch Initiatoren für das Going Private ist

ähnlich dem MBO bis auf die Tatsache, dass eine externe Gruppe von Managern sich in

das Unternehmen einkauft und nicht das eigene Management rauskauft. Das externe

Managementteam übernimmt erste die Funktion der neuen Eigentümer und kann danach

auch die Managementfunktion ausüben. Da oft interne Informationen fehlen, werden

interne Manager hinzugezogen (MBO), was zu der Konstellation BIMBO (Buy-In-

Management-Buy-Out) führt. Bei dieser speziellen Konstellation profitiert das externe

Management von dem Insiderwissen der bisherigen Manager und können somit ihre

Risiken der Übernahme minimieren.

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Transaktionen durch unternehmensexterne Personen

Third-Party-Buy-Out

Diese Variante beschreibt eine Übernahme durch unternehmensexterne Investoren und

Investorengruppen, die in der globalen Wirtschaft zunehmende Bedeutung gewinnt.

Oft bestehen diese meist Finanzinvestoren aus einer Private-Equity-Gesellschaft und

deren akquirierten Kapitalgeber. Ziel des Going Private aus der Sicht des externen

Investors ist die Erwirtschaftung hoher Renditen bei Veräußerung des Unternehmens.

Der Unterschied zum OBO ist lediglich die Haltedauer der Anteile, die bei dieser Variante

unter einem Jahr liegt, während bei dem OBO eine Mindesthaltedauer von einem Jahr

gewährleistet sein muss.

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9. Finanzierung der Going Private-Transaktion

Die Finanzierbarkeit der Übernahme einer Börsengesellschaft zur Überführung in eine

Private Company, stellt ein wichtiges Kriterium für die Durchführbarkeit eines Going

Privates dar. Wenn die Kosten für den Erwerb des Unternehmens und die Kosten für die

Transaktion selbst nicht aufgebracht werden können, kann ein Going Private nicht

durchgeführt werden. Zu Bedenken in diesem Zusammenhang sind auch die

Anlaufkosten für solche Transaktionen, die bei Nichtgelingen des Going Privates

trotzdem anfallen.

Für die Finanzierung stehen viele Möglichkeiten aus der Palette der

Finanzierungsinstrumente zur Verfügung, die grundsätzlich in die Bereiche

Innenfinanzierung und Außenfinanzierung untergliedert werden können. Komplexe

Finanzierungsstrukturen sind ebenfalls denkbar, die Kombinationen mit verschiedenen

Instrumenten zulassen. Durch die komplexe und individuelle Struktur von Going Privates

müssen die Faktoren, wie Tilgung, Sicherheiten, Eingriff ins Management und Andere im

Rahmen von Going Private, besonders berücksichtigt werden.

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Innenfinanzierung

Die Innenfinanzierung, speziell die Selbstfinanzierung spielen bei einem Going Private

eine ungeeignete Finanzierungsform. Die Selbstfinanzierung bedeutet eine Finanzierung

aus einbehaltenen Mittel, was nur bei institutionellen Investoren Anwendung findet. Somit

kann man sagen, dass die Kapitalaufbringung im Sektor der Außenfinanzierung zu finden

ist.

Außenfinanzierung

Die Außenfinanzierung kann in Fremdfinanzierung und Beteiligung- bzw.

Eigenfinanzierung unterteilt werden. Als weitere Möglichkeit dient die individuelle Form

der Mezzanine Finanzierung zur Durchführung eines Going Privates.

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Beteiligungsfinanzierung

Eine Beteiligungsfinanzierung ergibt sich aus einer Veränderung der Kapitalstruktur des

übernehmenden Investors. Bei börsennotierten Unternehmen wird dies durch Ausgabe

neuer (junger) Aktien erreicht, während es bei Unternehmen ohne Marktzugang nur

durch die Aufnahme neuer Gesellschafter bzw. durch Aufstockung der

Gesellschafteranteile möglich ist. Die Notwendige Kapitalbasis für die Übernahme eines

Börsenunternehmens weist daher oft auch Bausteine der Kredit- und Mezzanine

Finanzierung auf.

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Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung)

Die vom Volumen den größten Anteil an Finanzierungen von Going-Private-

Transaktionen darstellt, ist die Fremdfinanzierung. Hierbei werden sowohl kurz- als auch

langfristige Kredite in Anspruch genommen, um die Übernahme zu finanzieren. Der

Großteil dieser Kredite wird langfristig vereinbart. Als mögliche Kreditgeber treten

Sparkassen, Banken oder Konsortien aus mehreren Banken auf um diese oft sehr

großen Volumina zu finanzieren. Vorteil dieser Finanzierungsform ist der Verzicht auf

Mitspracherecht im Unternehmen, da diese Kreditgeber nur an der Verzinsung und

geeigneten Risikoprämien interessiert sind.

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Mezzanine Finanzierung

Die Mezzanine Finanzierung stellt eine Sonderform der Finanzierung dar, da sie eine

Zwitterstellung zwischen der klassischen Eigenfinanzierung und der reinen

Fremdfinanzierung angesiedelt ist. Sie enthält sowohl Bestandteile der einen

Finanzierungsform als auch Bestandteile der anderen Form. Besonderheit an dieser

Variante ist die Zugangsvoraussetzung, da auch bei Vorliegen geringer Sicherheiten und

somit hohem Risikopotential, Kapital zur Verfügung gestellt wird. Um das Risiko der

Banken, Förderbanken, Fond und Bankenkonsortien zu mindern, werden Maßnahmen,

wie die Übernahme von Managementaufgaben, ergriffen. Somit werden gegebenenfalls

durch die Kreditgeber Gesellschafterrollen übernommen, die zu Gewinnausschüttungen

Und aktiver Unternehmenssteuerung führen. Möglich Varianten der Mezzanine

Finanzierung sind die Verwendung von Genussscheinen, Wandelschuldverschreibungen

und Gewinnobligationen.

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10. Ablauf eines Going Privates

Aufgrund nicht existierender Standardisierung von P2P-Transaktionen und durch

zahlreiche Faktoren, die ein Going Private beeinflussen, kann nur ein Grobschema den

Ablauf der Transaktion darstellen:

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1. Phase: Vorentscheidung

Diese Phase bedeutet den ersten Schritt zum Going Private und beinhaltet die Entscheidung des Initiators über die Durchführung dieser Transaktion. Im Falle einer positiven

Prüfung auf Durchführbarkeit und Nutzen, wird Strategieformulierung und Dokumentation durchgeführt. Darin enthalten ist die geplante Durchführung, bezogen auf juristische, personenkreis-bezogene und finanzielle Umsetzung.

2. Phase: Entscheidungsfindung

In dieser Phase wird ein neuer Mehrheitseigentümer gesucht und eine Due Dilligence(Unternehmensbeurteilung bei bevorstehenden Übernahmen) durchgeführt. Die Suche Nach einem neuen Mehrheitseigner wird nur durchgeführt, wenn der Initiator nicht selbstdiese Funktion übernehmen will. Es werden drei Verfahren bei der Suche angewandt: Exklusivverfahren (nur bestimmte potentielle Käufer ), Parallelverfahren (gleichzeitige Abgabe von Angeboten mit K.O.-System) und Auktionsverfahren (öffentliche Ausschreibung mit Zuschlag für das beste Angebot). Nach der Identifizierung des oder der Käufer wird eine Due Dilligence durchgeführtum einen exakten Kaufpreis zu ermitteln. Nach dieser Phase wird die eigentliche Umsetzung desGoing Private eingeleitet.

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3. Phase: Vorbereitung

In dieser Phase wird der Kauf bzw. Verkauf der Aktienpakete vollzogen. Dieser Verkauf findet außerhalb der Börse in einem so genannten Blockhandel (Verkauf großer Unternehmensanteile an einen neuen Eigentümer) statt. Dieser Blockhandel muss nachVollzug, umgehend bekannt gemacht werden. Im Falle von auftretenden Problemen bei diesem Handel, kann es zum Stopp der Umsetzung führen.

4. Phase: Übernahme

Nach dem der Blockhandel vollzogen ist, muss nun geprüft werden ob die notwendige Mehrheit der Anteile wirklich erworben wurde. Ist diese der Fall gibt der neue Mehrheitseigentümer eine Übernahmeangebot für die Gesellschaft ab. Die Hauptversammlung des Unternehmens muss dem Antrag genehmigen, damit die Transaktion weitergeführt werden kann. In diesem Zusammenhang muss eine Möglichkeit zur Übernahme der restlichen Aktien getroffen werden.

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5. Phase: Umsetzung

Bei der Umsetzungsphase wurden bereits alle vorhergehenden Phasen erfolgreichabsolviert, so dass die juristische Umsetzung vollzogen werden kann.Wie in Kapitel 7 beschrieben, können unterschiedliche Varianten zur Umsetzung des Delistings angewendet werden. In dieser Phase wird die Umsetzung einer geeigneten Variante des Delistings vollzogen, was zum Entzug der Börsenzulassung führt.

6. Phase: Nachbereitung

In der Nachphase zum Going Private werden die Ansprüche der restlichen Aktionäre behandelt, damit die Nachfolgeunternehmung keine Verpflichtungen gegenüber anderen mit dem Unternehmen verbundenen Personen aufweist. Ziel dieser Phase ist die 100%ige Kontrolle über die ehemalige Aktiengesellschaft, was gegebenenfalls durch Führung von Gerichtsprozessen erreicht wird..

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11. Beispiele für deutsche Going Privates

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12. Fazit

• Die Variante des Going Private stellt nicht für jedes Börsenunternehmen den Königsweg zu Verbesserungen dar.

• Viele, vor allem kleinere Börsenunternehmen, kennen die Möglichkeit des P2P nicht oder verfügen nicht über das notwendige Know-how zur Umsetzung.

• Man muss die anfallenden einmaligen Transaktionskosten den jährlichen Kosten für die Börsennotierung (≥300 TEuro) in Vergleich stellen.

• Für Berater im Bereich Mergers & Acquisitions rückt das Thema Going Public immer stärker ins Blickfeld, da es ein hohes Marktpotential in diesem Bereich aufzudecken gilt.

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Literatur

Eisele, Florian/ Götz, Alexander/ Walter, Andreas: Motive, Gestaltungsalternativen und Ablauf eines Going Private- Ein alternativer Erklärungsansatz für das Börsenphänomen-, in: Finanz Betrieb 7-8/ 2003,Seiten 479-485, (2003a), Internet: www.blaettchen.de/img/veroeffentlichungen/goingprivate.pdf

Eisele, Florian/ Götz, Alexander/ Walter, Andreas: Going Private-Transaktionen am deutschen Kapitalmarkt- Eine empirische Bestandsaufnahme, in: Finanz Betrieb 12/ 2003, Seiten 839-850, (2003b), Internet: www.blaettchen.de/ img/veroeffentlichungen/Going_Private__FB_II.pdf

Götz, Alexander: Management Buy Out- Instrument für Unternehmensnachfolge und Restrukturierung, in: Die Bank 11/2003, Seiten 738-743 (2003)

Grupp, Alexander: Börseneintritt und Börsenaustritt- Individuelle und institutionelle Interessen, 1. Auflage, 1995 Sternenfels/ Berlin

Oelschlegel, Carolin: Bewegungsgründe für die Umsetzung von Going PrivateTransaktionen, IEWS-Schriftenreihe Band 11, 1. Auflage. 2001 Aachen

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Literatur

Perridon, Louis/ Steiner, Manfred: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 12. Auflage, 2003 München

Rödl, Bernd/ Zinser Thomas: Going Public- Der Gang mittelständischer Unternehmen an die Börse1.Auflage, 1999 Frankfurt am Main

Schanz, Kay-Michael/ Richard, Jörg/Schalast, Christoph: Unternehmen im Prime Standard-„Staying Public“ oder „Going Private“? -Nutzenanalyse der Börsennotiz- Nr. 60 der Arbeitsberichte der HFB-Business School of Finance & Management, 2004 Frankfurt, Internet: www.frankfurt-school.de/dms/arbeitsberichte/Arbeits60/Arbeits60.pdf/ 01.03.2007

Schlösser, Daniel: Delisting auf Initiative des Emittenten, Münchner Juristische Beiträge 32, 1. Auflage, 2003 München

Zillmer, Peter: Going Private- Der freiwillige Börsenrückzug in Deutschland,1. Auflage, 2003 Wiesbaden