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Sozialbericht 2010 für den Main-Taunus-Kreis

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Sozialbericht2010 für den

Main-Taunus-Kreis

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VORWORTSozialbericht 2010

Vorwort Sozialbericht 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, Ihnen den Sozialbericht für das Jahr 2010 vorstellen zu können.

Das vergangene Jahr war insbesondere davon geprägt, sich für eine unbefristete Laufzeit des bis Ende 2010 be-fristeten Modells „Optionskommune“ einzusetzen. Mit der entsprechenden Grundgesetzänderung im August 2010

wurde endlich eine verfassungsfeste Lösung gefunden, mit der diese arbeitsmarkt- und sozialpolitische Reform „Hartz IV“ aus dem Jahr 2005 auf Dauer Bestand hat. Damit ist gewährleistet, dass der Main-Taunus-Kreis sich weiterhin selbst um die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen kümmert.

Mit dieser Entscheidung haben wir ein wichtiges Ziel erreicht, für das wir lange gekämpft haben. Jetzt gilt es, unsere ganze Kraft in die vor uns liegenden Aufga-ben zu stecken. Dazu haben wir mit dem Land Hessen Ziele vereinbart, wie bei-spielsweise die Steigerung der Erwerbstätigkeit von Langzeitarbeitslosen und die Eingliederung von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt, die auch unsere kreis-eigenen Vorgaben nachhaltig bekräftigen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2010 lag die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit 4.629 um weitere 246 Fälle höher als im Vergleich zum Vorjahr. Das bedeutet, dass von dem wirtschaftlichen Aufschwung des Vorjahres nicht die Menschen pro-fitieren, die schon länger arbeitslos sind und SGB II-Leistungen vom Amt für Arbeit und Soziales beziehen. Hier sind noch größere Kraftanstrengungen notwendig, damit es zu Vermittlungen auf den ersten Arbeitsmarkt kommt. Auswirkungen hatte allerdings die positive wirtschaftliche Entwicklung auf unsere Vermittlungszahlen: im vergangenen Jahr wurden 2.326 Vermittlungen erzielt. Davon mündeten 649 Vermittlungen in einen Minijob. Dies ist die höchste Vermittlungszahl seit Bestehen der Option im Main-Taunus-Kreis. Bemerkenswert ist dabei auch die überregio-nalen Vermittlungen nach Italien, Spanien, Dänemark, Österreich, Schweiz und Polen.

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VORWORT Sozialbericht 2010

Warum trotzdem die Zahl der Menschen ansteigt, die staatliche Leistungen bezie-hen, ist mit einem weiteren Phänomen zu erklären: Es gibt eine große Zahl von Menschen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit noch weiterhin aufstockende Leistun-gen nach dem SGB II erhalten. Das heißt, sie sind nicht in der Lage, trotzdem sie von morgens bis abends arbeiten gehen, für ihren Lebensunterhalt selbst-ständig aufzukommen. Das kann zum einen an den hohen Lebenshaltungskosten im Main-Taunus-Kreis liegen. Zum anderen daran, dass die Zahl der Menschen in sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen oder im Niedriglohn-sektor weiter ansteigt. Die Menschen befinden sich zusehends mehr in rechtlich und finanziell ungesicherten Erwerbsverhältnissen. Man kann auch von einer stei-genden „Erwerbsarmut“ sprechen.

Hier ist Politik gefordert, diesem Trend entgegenzuwirken und sich für entspre-chende Rahmenbedingungen einzusetzen, damit bei voller Erwerbsarbeit der Lohnausgleich auch den Lebensunterhalt deckt.

In diesem Bericht werfen wir – jetzt neu – bereits zu Beginn einen Blick auf die demographische Entwicklung im Main-Taunus-Kreis. Auch wenn es sich bei der Tatsache, dass die Zahl der älteren Menschen insbesondere im Main-Taunus-Kreis bis zum Jahre 2030 maßgeblich zunehmen wird, um keine neue Erkenntnis handelt, lohnt sich doch der Blick auf die Bevölkerungsschicht zwischen 20 und 64 Jahren.

Bei dieser Bevölkerungsvorausberechnung wird nämlich deutlich, dass sich die Zahlen der erwerbstätigen Bevölkerung zwischen 20 und 64 Jahre im Main-Taunus-Kreis von 59,8 Prozent 2010 auf 55,8 Prozent bis zum Jahre 2030 abnimmt, während die Zahl der über 64-jährigen von derzeit 20,7 Prozent auf 26,1 Pro-zent zunimmt. Diese Entwicklung ist eine der wesentlichen gesellschaftlichen undpolitischen Herausforderung in den nächsten Jahren. Die sozialen Sicherungs-systeme, angefangen von der Renten-, der Kranken- und Pflegeversicherung, werden auf den Prüfstand müssen um zu klären, wie diese Generationenfrage in Zukunft zu bewältigen ist.

Als einen weiteren Schritt zu diesem Thema hat der Main-Taunus-Kreis mit als einer der ersten Kreise in Hessen einen Pflegestützpunkt gemeinsam mit der AOK

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VORWORTSozialbericht 2010

im Landratsamt eingerichtet. Hier erfahren die Menschen Beratung rund um das Thema Pflege. Das Angebot richtet sich dabei an pflegebedürftige Menschen so-wie an Angehörige. Ausdrücklich sollen auch jüngere Menschen mit Pflegebedarf dadurch eine Anlaufstelle erhalten. Der Pflegestützpunkt des Kreises ist, mit den Seniorenberatungsstellen der Kommunen, eine wichtige Ergänzung im sozialen Netz, deren Entstehung der Main-Taunus-Kreis mit einer finanziellen Förderung bereits in den vergangenen Jahren vorangetrieben hat.

Diese Lebenslagen, die hier in dem vorliegenden Bericht beschrieben werden, wollen wir in Zukunft angehen und uns gemeinsam mit unseren Kooperations-partnern den vor uns liegenden arbeitsmarktpolitischen und gesellschaftlichenHerausforderungen stellen.

Hans-Jürgen HielscherErster Kreisbeigeordneter

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INHALTSVERZEICHNISSozialbericht 2010

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VORWORT

KAPITEL 1Der Main-Taunus-KreisEinleitung 3Bevölkerungsfortschreibung und -entwicklung 4Bevölkerungsvorausberechnung 6Kreiskarte mit der Anzahl der Einwohner 7

ArbeitslosigkeitHessische Kommunen im Vergleich Rechtskreis SGB II, SGB II und SGB III 8Kommunen im Main-Taunus-Kreis Rechtskreis SGB II 9

KAPITEL 2Allgemeines zu den SozialgesetzbüchernChronologie und die vier Elemente des SGB II 11Hinweise zur Interpretation der Daten im SGB II und SGB XII 14

KAPITEL 3Das SGB II – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-KreisKreiskarte mit Anzahl der SGB II-Hilfebedürftigen 17Personenstruktur und Veränderungen im Verlauf MTK 18Kommunenübersicht Personenstruktur 19Altersstruktur im MTK und in den Kommunen 20Kosten der Unterkunft in den Kommunen 22Bruttoerwerbseinkommen in den Kommunen 24Erläuterungen zur Arbeitslosigkeit nach § 16 SGB III 26Alleinerziehende in den Kommunen 27Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt 28Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt 29

KAPITEL 4Das SGB XII – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-KreisKreiskarte mit Anzahl der SGB XII-Hilfebedürftigen 31Personenstruktur im MTK und in den Kommunen 32Veränderungen im Verlauf MTK 33Altersstruktur im MTK und in den Kommunen 34Renten: Personenstruktur und Rentenarten im MTK 36Renten: Einkommensklassen und Altersklassen 37Asylbewerber im Main-Taunus-Kreis 39

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INHALTSVERZEICHNIS Sozialbericht 2010

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KAPITEL 5Berichte des Amtes für Arbeit und Soziales in den Bereichen SGB II und SGB XIIAssistent für Menschen mit Behinderung 43Existenzgründungsberatung und Betreuung Selbstständige 44Veränderung der Kundenstruktur und deren Problemlagen im SGB II-Bereich 46Perspektiven 50plus – Beschäftigungspakete im Main-Taunus-Kreis 52Der Widerspruch und die Sozialgerichtsbarkeit 53Die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen und die Rückforderungen 56

Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialeszum Thema behinderte Menschen, Senioren und Pflege Die Aufgaben der Eingliederungshilfe 57Die Heimpflege 60 Die Fachstelle Allgemeine Seniorenhilfe 62Die Aufgaben der Betreuungsbehörde 64Der Pflegestützpunkt im Main-Taunus-Kreis 66

KAPITEL 6Übersicht nach KommunenGrafik mit Wappen 67Bad Soden 68Eppstein 70Eschborn 72Flörsheim 74Hattersheim 76Hochheim 78Hofheim 80Kelkheim 82Kriftel 84Liederbach 86Schwalbach 88Sulzbach 90

ANHANGAmt für Arbeit und SozialesKosten der Produkte 2009 93Organigramm Amt für Arbeit und Soziales 95

Impressum

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KAPITEL 1Sozialbericht 2010

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Der Main-Taunus-Kreis

Einleitung

Main-Taunus-KreisDer Main-Taunus-Kreis ist im Hinblick auf seine Fläche von 222,4 Quadratkilometern der kleinste Landkreis der Bundesrepublik Deutschland. Rund 227.000 Einwohner zählt der Kreis, was einer Be-völkerungsdichte von über 1000 Einwohnern pro Quadratkilometer entspricht. Ihm gehören 12 Kom-munen (9 Städte, 3 Gemeinden) an. Im Main-Taunus-Kreis gibt es keine so genannten Delegati-onsgemeinden, d.h. die originären und vollständigen Aufgaben im Rahmen der Sozialgesetzgebung übernimmt zentral das Amt für Arbeit und Soziales.

Amt für Arbeit und SozialesDas Amt für Arbeit und Soziales ist bezogen auf die Mitarbeiterzahl das größte Amt des MTK. Es un-terteilt sich in sechs Sachgebiete (siehe Organigramm in der Anlage). Im Wesentlichen befasst sich das Amt mit den beiden Rechtskreisen SGB II (Arbeitslosengeld II) und SGB XII, wobei letzteres sich in Leistungen innerhalb (z.B. Alten- / Pfl egeheime) und außerhalb (z.B. Grundsicherung im Alter, Ein-gliederungshilfe etc.) von Einrichtungen unterscheidet. Innerhalb dieser beiden Rechtskreise hat die monetäre Leistungsgewährung ein großes Gewicht, insbesondere als Sicherung der Existenz für die Hilfebedürftigen. Der Anteil an Beratungsarbeit nimmt zunehmend einen großen Part ein. Beratung ist im Bereich des SGB II für das Fallmanagement und die Vermittlungsarbeit von Arbeitslosen uner-lässlich, da nur mit persönlicher Ansprache das Fördern und Fordern erfolgreich umgesetzt werden kann. Auch im Bereich der Senioren- und Behindertenarbeit oder Wohnungslosenbetreuung trägt die Beratung einen wesentlichen Anteil am Erreichen eines menschenwürdigen Lebens bei.

Im nachfolgenden Sozialbericht befasst sich das Kapitel 1 mit Daten und Fakten zur allgemeinen Bevölkerungsentwicklung und der Arbeitslosigkeit im Main-Taunus-Kreis. Bei letzterem werden die Daten des Rechtskreises SGB II dem des Rechtskreises SGB III gegenübergestellt. Um eine Beur-teilung möglich zu machen, werden diese Daten auch mit anderen hessischen Städten und Kreisen verglichen. Die wesentlichen Unterschiede der beiden Rechtskreise:

● Das SGB III umfasst die Personen, die aus der Arbeitslosenversicherung beitragsfi nanzierte Leis- tungen wie z.B. Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten und sonstige arbeitslos gemeldete Per- sonen. ● Das SGB II umfasst die Personen, die aus dem Bezug von ALG I ausgesteuert sind oder keine Ansprüche darauf haben und folglich Grundsicherung für Arbeitsuchende = Arbeitslosengeld II (ALG II) als steuerfi nanzierte Leistung erhalten. ● Ein wesentlicher Unterschied der beiden Leistungen ist, dass sich das ALG I prozentual an dem letzten Erwerbseinkommen orientiert, während ALG II als eine Regelsatz orientierte Leistung aus- gezahlt wird.

Kapitel 2 - 5 konzentriert sich auf die beiden Rechtskreise SGB II und SGB XII ● Kapitel 2 befasst sich mit allgemeinen Erläuterungen zur Sozialgesetzgebung. ● In Kapitel 3 und 4 werden in den Rechtskreisen SGB II und XII die Entwicklungen der Be- darfsgemeinschaften, Personen- und Einkommensstrukturen, Förderleistungen und Altersstruk- tur betrachtet. ● In Kapitel 5 folgen Berichte des Amtes für Arbeit und Soziales zu den genannten Rechtskreisen SGB II und XII.

Die Übersicht über alle Kommunen mit statistischen Auswertungen zu SGB II und SGB XII schließt in Kapitel 6 den Sozialbericht 2010 ab.

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KAPITEL 1 Sozialbericht 2010

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Der Main-Taunus-Kreis

Bevölkerungsfortschreibung und -entwicklung

Jahr¹ 2000 2002 2004 2006 2008 2010² % zu 2000

Bad Soden 20.693 20.977 21.197 21.295 21.572 21.682 4,8 %Eppstein 13.618 13.557 13.369 13.341 13.271 13.265 -2,6 %Eschborn 19.630 20.153 20.580 20.771 20.732 20.774 5,8 %Flörsheim 19.243 19.612 19.964 20.015 20.187 20.283 5,4 %Hattersheim 24.752 25.093 25.161 25.247 25.524 25.558 3,3 %Hochheim 16.873 17.219 17.043 16.756 16.919 16.909 0,2 %Hofheim 37.441 37.924 37.889 38.085 38.339 38.261 2,2 %Kelkheim 26.755 26.863 26.945 27.100 27.306 27.667 3,4 %Kriftel 10.703 10.613 10.653 10.527 10.609 10.742 0,4 %Liederbach 8.146 8.460 8.612 8.380 8.611 8.749 7,4 %Schwalbach 14.206 14.153 14.400 14.517 14.648 14.723 3,6 %Sulzbach 8.204 8.268 8.216 8.313 8.354 8.442 2,9 %

MTK 220.264 222.892 224.029 224.347 226.072 227.055 3,1 %

¹ Anmerkung: Der Stichtag der Bevölkerungsdaten für den Sozialbericht wurde auf den 31.12. umgestellt.² Bevölkerungsdaten zum 31.12. lagen zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht vor, deshalb wurden für das Jahr 2010 der Stichtag 30.06.2010 genommen.

Der Main-Taunus-Kreis ist ein wachsender Kreis. In den letzten 15 Jahren ist ein stetiges Wachs-tum der Bevölkerung zu verzeichnen, das seinen Höhepunkt zwischen Dez. 1998 bis Dez. 2002 hatte. In dieser Zeit wuchs die Bevölkerung um 1.635 Personen durchschnittlich pro Jahr an. Von Dez. 2002 auf Dez. 2009 verkleinerte sich der Zuwachs auf 536 Personen durchschnittlich pro Jahr.Quelle: Bevölkerungsdaten zum 31.12. Hessisches Statistisches Landesamt

227.055224.057

220.264

213.435

205.000

210.000

215.000

220.000

225.000

230.000

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

²

Bevölkerungsfortschreibung Main-Taunus-Kreis

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KAPITEL 1Sozialbericht 2010

5

Der Main-Taunus-Kreis

Bevölkerungsfortschreibung und -entwicklung

Die Entwicklung der letzten 10 Jahre zeigt, dass die Altersgruppe ab 65 Jahre und älter mit 13.532 Perso-nen am stärksten zugenommen hat.

Die Darstellung der Altersstruktur zeigt, dass der Anteile der jungen Menschen bis 20 Jahren über die letz-ten 14 Jahre relativ konstant geblieben ist. Die Anteile der 20 bis 64 Jährigen nahmen deutlich ab, während die Anteile der Gruppe der ab 65-Jährigen deutlich zunahm.

Die oben dargestellten Entwicklungen entsprechen auch dem Verlauf der Jugend- und Altenquotienten. Die Linie der Jugendquotienten schneidet sich 2007 mit dem des Altenquotienten. Ab 2007 ist der Altenquotient höher als der des Jugendquotienten. Durch die relativ schnelle Zunahme älterer Personen steigt auch der Gesamtquotient. Der Gesamtquotient ist aus den beiden Werten des Jugend- und Altenquotienten zusammengesetzt. Er ist insofern interessant, da er indirekt auch etwas über die Versorgungsaufgaben der mittleren Generation – der potentiell arbeits-fähigen Personengruppe zwischen 20 und 64 Jahren – aussagt. Jugendquotient: Unter 20-Jährige je 100 Personen im Alter von 20 bis unter 65 Jahren.Altenquotient: 65-Jährige oder Ältere je 100 Personen im Alter von 20 bis unter 65 Jahren.Gesamtquotient: Summe aus Alten- und JugendquotientQuelle: Auswertungsgrundlagen sind die Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder – Stichtag 31.12.

Jugendquotient

Gesamtquotient

Altenquotient

Entwicklung der Altersgruppen 1999 bis 2009

Altersstruktur im MTK 1995 bis 2009

19,6% 19,5% 19,7% 19,7%

66,1% 59,6%

18,8% 20,7%

61,5%64,8%

14,3% 15,7%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

1995 2000 2005 2009

gesamt

ab 65 Jahren

20 bis 64 Jahren

unter 20 Jahren

ab 65 Jahren

20 bis 64 Jahren

unter 20 Jahren

32,1%30,2%

33,1%

29,7%

30,6%24,3%

34,7%

21,5%

62,7%

54,5%51,2%

67,8%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Entwicklung Jugend-, Alten- und Gesamtquotient 1995 bis 2009 MTK

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KAPITEL 1 Sozialbericht 2010

6

Der Main-Taunus-Kreis

Bevölkerungsvorausberechnung

Vorweg eine methodische Anmerkung zu den Bevölkerungsvorausberechnungen: Sie ist keine "Vorhersage", sondern sie macht auf Tendenzen aufmerksam. Ein solcher Entwicklungstrend trifft aber nur dann zu, wenn auch die gesetzten Vorannahmen bei der Berechnung eintreffen.

Solche sind zum Beispiel Annahmen zur Entwicklung der Wanderungsbewegungen, Geburten-häufigkeit und Sterblichkeit. Des weiteren hängt der tatsächliche Verlauf u. a. auch von ökonomi-schen, ökologischen und politischen Gegebenheiten und Entwicklungen ab.

227.055

228.539

229.320

227.550

225.500226.000226.500227.000227.500228.000228.500229.000229.500230.000

Bevölkerungsvorausberechnung für den MTK 2010¹ bis 2030

Bevölkerungsvorausberechnung 2009² bis 2030 MTK

Die Darstellung der Altersstruktur zeigt, dass die bisherige Entwicklung sich tendenziell fortsetzt, soweit die Berechnungen zutreffen. Die Anteile der jungen Menschen nehmen bis 2030 nur wenig und langsam ab. Die Anteile der Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren nehmen weiterhin ab, während die der Älteren deutlich zunehmen.

¹ Bevölkerungsdaten zum 31.12. lagen zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht vor, deshalb wurde für das Jahr 2010 der Stichtag 30.06.2010 genommen.² Die Bevölkerungszahl für 2009 ist Ergebnis der Bevölkerungsfortscheibung

Quelle der zugrundeliegenden Bevölkerungszahlen für die Auswertungen: Hessisches Statistisches Landesamt, Statistische Berichte, Bevölkerung in Hessen 2060, Bevölkerungsvorausberechnung bis 2030 auf Basis 31.12.2008

2010¹ 2015 2020 2030

Die Bevölkerungsvorausberechnung für den Main-Taunus-Kreis zeigt im Trend einen Anstieg der Einwohnerzahlen bis 2020. Danach sinkt die Bevölkerungszahl wieder.

19,7% 19,1% 18,6% 18,1%

59,6% 59,8% 59,0% 58,8% 55,8%

20,7% 20,7% 21,9% 22,6% 26,1%

19,5%0%

20%

40%

60%

80%

100%

2009** 2010 2015 2020 20302009² 2010 2015 2020 2030

ab 65 Jahren

20 bis 64 Jahren

unter 20 Jahren

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KAPITEL 1Sozialbericht 2010

7

StadtgebietWiesbaden

StadtgebietFrankfurt am Main

Der Main-Taunus-Kreis

Kreiskarte mit der Anzahl der Einwohner

20.774 Einw.

14.723 Einw.21.682 Einw.27.667 Einw.13.265 Einw.

8.442 Einw.

8.749 Einw.

38.261 Einw.

10.742 Einw.

25.558 Einw.

20.283 Einw.

16.909 Einw.

Einwohnerzahl MTK

227.055

Bevölkerungsdatenzum 30.06.2010

Hessisches Statistisches Landesamt

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KAPITEL 1 Sozialbericht 2010

8

Arbeitslosigkeit

Hessische Kommunen im Vergleich Rechtskreis SGB II, SGB II und SGB III

Arbeits- SGB II- jünger älter nicht lose Quote² Männer Frauen 25 Jahre 55 Jahre deutsch

Darmstadt; Stadt 143.332 21.442 3.428 4,6 % 1.911 1.517 262 359 1.144Frankfurt; Stadt 671.927 139.975 18.705 5,5 % 10.437 8.268 1.439 2.432 7.928Offenbach; Stadt 118.770 29.527 4.671 7,7 % 2.422 2.249 296 511 2.319Wiesbaden; Stadt 277.493 55.726 8.263 6,0 % 4.144 4.119 820 786 2.678MTK 226.647 27.641 3.292 2,8 % 1.677 1.615 184 494 1.211Hochtaunuskreis 226.290 26.198 2.484 2,3 % 1.206 1.278 139 445 929Odenwaldkreis 97.502 9.804 1.745 3,5 % 863 882 148 235 447Darmstadt-Dieburg 288.918 29.833 5.177 3,4 % 2.502 2.675 461 706 1.557Main-Kinzig-Kreis 407.022 40.427 7.864 3,7 % 3.722 4.142 752 829 2.242Rheingau-Taunus 183.303 15.974 2.809 3,0 % 1.426 1.383 151 436 756Bergstraße 262.796 24.771 4.596 3,4 % 2.278 2.318 133 488 1.137Offenbach 337.163 41.518 7.376 4,2 % 3.537 3.839 541 1.139 2.991

Be-völkerung¹

SGB IISGB II Berichtsmonat Dezember 2010

Be-völkerung¹

SGB II und IIISGB II und III Berichtsmonat Dezember 2010

Anmerkung: Die Differenzierung nach Rechtskreisen basiert auf anteiligen Quoten der Arbeitslosen in beiden Rechtskreisen, d.h. in der Summe ergibt sich die Arbeitslosenquote insgesamt. Abweichungen sind rundungsbedingt.¹ Bevölkerungsdaten zum 31.12.2009 Hessisches Statistisches Landesamt, Bevölkerungsdaten für 2010 lagen noch nicht vor² SGB II-Quote: hier werden die Arbeitslosen SGB II Hilfeempfänger zu den zivilen Erwerbspersonen in Beziehung gesetzt. // Quelle: Arbeitslosenzahlen und Arbeitslosenquote, BA Nürnberg, Januar 2011³ ALO-Quote: Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebotes an, in dem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (Erwerbspersonen = Erwerbstätige + Arbeitslose) in Beziehung setzen. Der Kreis der Er- werbspersonen bzw. der Erwerbstätigen wird hier auf alle zivilen Erwerbspersonen bezogen (Alle zivilen Erwerbstätigen [alle ziv. ET] sind die Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen.)

Arbeits- ALO- jünger älter nicht lose Quote³ Männer Frauen 25 Jahre 55 Jahre deutsch

Darmstadt; Stadt 143.332 21.442 4.512 6,0 % 2.506 2.006 364 602 1.375Frankfurt; Stadt 671.927 139.975 25.544 7,5 % 14.227 11.317 2.026 3.931 9.915Offenbach; Stadt 118.770 29.527 6.010 10,0 % 3.187 2.823 448 819 2.785Wiesbaden; Stadt 277.493 55.726 10.447 7,6 % 5.359 5.088 1.085 1.317 3.115MTK 226.647 27.641 5.388 4,6 % 2.780 2.608 319 1.120 1.567Hochtaunuskreis 226.290 26.198 4.453 4,1 % 2.255 2.198 337 1.003 1.211Odenwaldkreis 97.502 9.804 2.724 5,5 % 1.417 1.307 294 547 574Darmstadt-Dieburg 288.918 29.833 7.751 5,1 % 3.904 3.847 745 1.430 1.914Main-Kinzig-Kreis 407.022 40.427 12.009 5,7 % 6.011 5.998 1.161 2.066 2.808Rheingau-Taunus 183.303 15.974 4.387 4,7 % 2.284 2.103 307 933 954Bergstraße 262.796 24.771 6.693 4,9 % 3.466 3.227 408 1.015 1.414Offenbach 337.163 41.518 11.120 6,3 % 5.522 5.598 846 2.245 3.728

davonnicht

deutsch¹Kreise und kreisfreie Städte

davonnicht

deutsch¹Kreise und kreisfreie Städte

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KAPITEL 1Sozialbericht 2010

9

Arbeitslosigkeit

Kommunen im Main-Taunus-Kreis Rechtskreis SGB II

Arbeits- SGB II- jünger älter nichtKommunen lose Quote4 Männer Frauen 25 Jahre 55 Jahre deutsch

Bad Soden 21.657 3.042 191 1,7 % 110 81 13 27 66Eppstein 13.254 1.287 153 2,2 % 71 82 10 19 51Eschborn 20.789 3.391 319 3,0 % 173 146 25 38 138Flörsheim 20.220 2.064 354 3,4 % 171 183 21 51 133Hattersheim 25.493 4.173 687 5,2 % 355 332 34 109 270Hochheim 16.874 1.170 247 2,8 % 118 129 14 48 68Hofheim 38.265 3.428 463 2,3 % 214 249 26 67 171Kelkheim 27.537 3.077 282 2,0 % 160 122 12 47 87Kriftel 10.742 1.423 103 1,8 % 54 49 5 15 53Liederbach 8.731 1.207 116 2,6 % 57 59 3 20 40Schwalbach 14.694 2.405 292 3,8 % 153 139 17 40 113Sulzbach 8.391 974 85 1,9 % 41 44 4 13 21

MTK 226.647 27.641 3.292 2,8 % 1.677 1.615 184 494 1.211

Be-völkerung¹

davonnicht

deutsch¹

Die Arbeitslosigkeit im Main-Taunus-Kreis ist gegenüber dem Vorjahr minimal gesunken. Zum Jahres-ende 2010 waren im SGB II sieben Personen weniger arbeitslos gemeldet als im Dezember 2009.

Die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) blieb mit 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr gleich. Eine der Ursachen für diese Stagnation ist die verzö-gerte Wirkung des Aufschwungs im SGB II.

Die Gruppe der 15 bis 25-Jährigen sank um 51 Personen auf 184 Personen. Die ALO-Quote für die unter 25-Jährigen sank auf 1,8 %. Bei den 55 bis 65-Jährigen sind es 76 Personen mehr und damit 494 Personen. Die ALO-Quote der 55 bis 65-Jährigen liegt im Rechtskreis SGB II bei 2,9 %.

Erneut stieg die Zahl der Nichtdeutschen in 2010 an, um 89 Personen auf 1.211 Personen. Die ALO-Quote für Nichtdeutsche stieg somit auf 8,7 %. Die ALO-Quote für Deutsche liegt bei 2,0 %.4 SBG II-Quote der Kommunen: Die ALO-Quoten für die Kommunen liegen nicht vor. Aus diesem Grund beruht die SGB II-Quote für die Kommunen auf eigenen Berechnungen. Die zivilen Erwerbspersonen wurden von der Gesamtzahl für den MTK heruntergebro chen und dienen hier als Grundlage für die Berechnung ALO-Quote der Kommunen.

Anteil der Arbeitslosen in den Kommunen an den gesamten Arbeitslosen im Main-Taunus-Kreis

Bad Soden 5,8 %

Eppstein4,6 %

Eschborn9,7 %

Flörsheim10,7 %

Hattersheim20,9 %

Hochheim7,5 %

Hofheim14,1 %

Kriftel3,1 %

Kelkheim8,6 % Liederbach

3,5 %

Schwalbach8,9 %

Sulzbach2,6 %

25 %

20 %

15 %

10 %

5 %

0 %

SGB IISGB II Berichtsmonat Dezember 2010

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KAPITEL 2Sozialbericht 2010

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Allgemeines zu den Sozialgesetzbüchern

Chronologie und die vier Elemente des SGB II

Oktober 2003 – Hartz und die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind in aller Munde – Arbeitsagentur soll Träger sein!

Dezember 2003 – Vermittlungsausschuss beschließt die Optionsmöglichkeit für die Kommunen

Mai 2004 – Einführung der Zielgruppen im Sozialamt – Planung Servicebüro (spätere Anlaufstelle im Eingangsbereich des Amtes)

Juli 2004 – Optionsmöglichkeit für 69 Kommunen wird bundesweit beschlossen – Kreistag des Main-Taunus-Kreises stimmt der Bewerbung zu

August 2004 – Die Bewerbung wird beim Land Hessen eingereicht

September 2004 – Das Sozialamt des MTK kommt beim „Bewerbungsranking“ auf Platz 3 in Hessen und erhält die Option – Regelmäßige Gespräche zur Umsetzung von SGB II im Main-Taunus- Kreis mit der Arbeitsagentur, dem Haupt – und Personalamt sowie auf der Dezernatsebene und den freien Trägern der Wohlfahrtspflege etc.

Oktober 2004 – Die ersten 8 Mitarbeiter werden neu eingestellt

Dezember 2004 – Alle Vorbereitungen zur Umsetzung des SGB II zum 01. Januar 2005 laufen auf Hochtouren – Der Kreistag beschließt die Schaffung von 25 neuen Stellen für die SGB II-Beratung

Januar 2005 – Die neu geschaffene Anlaufstelle des Kreissozialamtes verzeichnet eine regelrechte Antragsflut – Alle Alt-Fälle aus BSHG-Zeiten erhalten fristgerecht die 1. SGB II- Leistung

Februar 2005 – 1. Sitzung des neu gegründeten Hartz IV-Beirats 1. Änderung des SGB II durch den Gesetzgeber

April bis Juni 2005 – Übernahme und Abschluss der Fallakten der Bundesagentur

September 2005 – Erstmals werden die vom MTK gemeldeten Statistikdaten zur Bundes- agentur von der zentralen EDV-Stelle in Nürnberg akzeptiert

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KAPITEL 2 Sozialbericht 2010

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Oktober 2005 – Beschluss über die Vergabe einer Container-Anlage im Kreisausschuss zur Erweiterung der Arbeitsplätze

Dezember 2005 – Beschluss des Kreistags über den Haushalt 2006 und Neubewilligung von 31 Stellen für das Sozialamt – Bezug der Containeranlage „Haus am See“ und damit einhergehend Umzug des gesamten Sozialamtes

Januar 2006 – Gründung Arbeitgeberservice

November 2006 – Existenzgründungsberatung wird eingeführt

April 2007 – 1. Zeitarbeitsbörse im Kreishaus, 17 Aussteller und ca. 300 Besucher

Juli 2007 – Start des Job-Aktiv-Zentrums (JAZ) als Modellprojekt zur Aktivierung und Vermittlung von arbeitsmarktnahen Kunden der Job-Offensive

August 2007 – Mitarbeiterbefragung in der Job-Offensive des Main-Taunus-Kreises – Prüfung durch die SGB II-Prüfgruppe des BMAS

September 2007 – Kundenbefragung aller SGB II-Leistungsbezieher

Dezember 2007 – Entscheidung Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Verfas- sungswidrigkeit der ARGEN. Bestehende Unsicherheiten der Options- kommunen werden erst im August durch Absichtserklärung der Koalition gemindert – KA Entscheidung für die neue Leistungssoftware Comp.ASS

Bis Dezember 2008 – Einführung und Erfassung aller Falldaten in Comp.ASS

Dezember 2008 – Beschluss mit Wirkung zum 01.01.2009 die Arbeitsmarktinstrumente im SGB II und SGB III neu zu ordnen, § 16 (2) entfällt, gesamte Maßnah- men müssen neu ausgerichtet werden. Konsequente Anwendung der Vergabeordnung – Novelle der Reform für 2010 angekündigt

In 2009 – Prüfung der AOK, BKK, TKK und Deutschen Rentenversicherung im Rahmen der Beitragsmeldepflicht

Nov. / Dez. 2009 – Prüfung des Bundesrechnungshof (BRH) zum Thema „Fehlende Ver- fügbarkeit nach § 10 SGB II“

Allgemeines zu den Sozialgesetzbüchern

Chronologie und die vier Elemente des SGB II

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KAPITEL 2Sozialbericht 2010

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Allgemeines zu den Sozialgesetzbüchern

Chronologie und die vier Elemente des SGB II

09.02.2010 – Das BVerfG hat die Regelsätze nach dem SGB II und SGB XII für ver- verfassungswidrig erklärt und dem Bundesgesetzgeber aufgegeben, diese bis zum 31.12.2010 neu zu erheben.

03.08.2010 – Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsiche- rung für Arbeitsuchende, wird mit der unbefristeten Verlängerung der Option verabschiedet. Die dauerhafte Bearbeitung und Vermittlung der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, wird damit für den Main- Taunus-Kreis sichergestellt (Kommunalträger-Zulassungsverordnung).

01.11.2010 – Beginn der Testphase zur Einführung eines Dokumenten-Management- System (DMS)

Bis Dez. 2010 ● Insgesamt 47 Änderungen des SGB II

SGB II

Die vier Elemente des SGB II

Serviceleistungen

Eine Anlaufstelle, schnelle Hilfe aus ei-ner Hand: Persönliche Fallmanager, die mehr Zeit für Arbeitsuchende haben, sind der Grundstein für eine bessere Service-leistung. Grundlage ist eine EGV*, in der gleich zu Anfang die Eigenleistung des Arbeitsuchenden und die Unterstützungs-maßnahme der Kommune festgelegt wer-den.

*= Eingliederungsvereinbarung

Geldleistungen

Finanzielle Sicherheit muss sein. Wer Hil-fe braucht, bekommt sie auch. Dafür steht das SGB II. Lebensunterhalt, Miete und Heizung sind die Basis. Familien werden besonders unterstützt. Zusätzliche An-reize zur Arbeitsaufnahme können einen Weg aus der Arbeitslosigkeit weisen.

Förderleistungen

Menschen in Arbeit zu bringen, ist das Wichtigste. Mit dem SGB II-Gesetz wur-den besonders für Menschen, die in ab-sehbarer Zeit keine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, neue, flexible Instrumente geschaffen.

Eigenleistungen

Wer von der Gemeinschaft Leistungen erhält, muss bereit sein, eine zumutbare Gegenleistung zu erbringen. Flexibilität bei der Job-Suche ist nötig und auch die Bereitschaft, neue Wege zu gehen.

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KAPITEL 2 Sozialbericht 2010

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Allgemeines zu den Sozialgesetzbüchern

Hinweise zur Interpretation der Daten im SGB II und SGB XII

Das Sozialgesetzbuch IIDie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sind Personen, die Geldleistungen im Rahmen der Grundsicherung erhalten bzw. den gesetzlichen Mindestlebensbedarf zur Siche-rung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können und somit hilfebedürftig sind.

Alle Personen die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, werden als Bedarfs-gemeinschaft (BG) oder Haushaltsgemeinschaft (HG) geführt.

Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als derjenige der Haushaltsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt leben. So zählen z.B. Großeltern und Enkelkinder sowie sonstige Verwandte und Verschwägerte nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Diese könnten allerdings für sich selbst SGB II- oder SGB XII-Leistungen erhalten und dann als weitere Bedarfsgemeinschaft innerhalb des gesamten Haus-haltes gelten.

Hinweise zur Interpretation von SGB II-Daten – die Grundsicherung für Arbeitsuchende Für den SGB II-Bezug ist es notwendig, dass mindestens eine Person in der Bedarfsgemein-schaft erwerbsfähig und hilfebedürftig (eHb) ist.

Als erwerbsfähig gilt, wer das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollen-det hat, nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkt tätig zu sein und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige gelten als arbeitslos, wenn sie: ● nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, ● eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungs- bemühungen zur Verfügung stehen und ● sich bei einer Agentur für Arbeit / ARGE / Optionskommune arbeitslos gemeldet haben.

Kriterien, die unter anderem dazu führen, nicht in der Arbeitslosenstatistik aufgeführt zu wer-den, sind: ● Erwerbstätigkeit (ab 15 Std. / Woche; in Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit) mit ergänzenden Leistungen zur Grundsicherung ● Integrationen in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (ab 15 Std. / Woche) ● Personen, deren Verfügbarkeit durch § 10 SGB II oder § 428 SGB III / § 65 SGB II rechtlich eingeschränkt sind ● wiederholte Sanktionierungen bzw. wiederholte Pflichtverletzungen ohne Angabe von Grün- den.

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KAPITEL 2Sozialbericht 2010

15

Allgemeines zu den Sozialgesetzbüchern

Hinweise zur Interpretation der Daten im SGB II und SGB XII

Die Gesetzesänderungen im Zuge der Hartz IV-Reformen führten auch zu einer Neuregelung der Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch XII. Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt, die Personen erhalten können, die auf Zeit voll erwerbsgemindert sind, wurde die Grundsicherung in das SGB XII integriert.

Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist immer die Bedürftigkeit des Antragstellers; er ist nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt aus seinem Einkommen und Vermögen sicher zu stellen.

Neben diesen beiden Leistungen, die den Lebensunterhalt sicherstellen, regelt das SGB XII weitere Leistungen, wie z.B. die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Gesundheitshilfe, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe zur Pflege, Altenhilfe, Haushaltshilfe, Bestattungskosten, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.

Hinweise zur Interpretation von SGB XII Daten – die SozialhilfeDie im Sozialbericht ausgewiesenen Daten beziehen sich auf die Personen, die nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII hilfebedürftig sind oder ambulante Hilfen nach dem 5. - 9. Kap. SGB XII erhalten.

Das 4. Kapitel SGB XII umfasst die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese ist für die Personen zu leisten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder älter als 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Das 3. Kapitel SGB XII umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese ist für Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können.

Die Wechselbeziehungen zwischen dem SGB II und dem SGB XII:Nach dem SGB II ist derjenige erwerbsfähig, der unter den Bedingungen des allgemeinen Ar-beitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Besteht jedoch Erwerbsfähigkeit unter drei Stunden täglich, für einen Zeitraum über sechs Monaten und befindet sich die Person nicht als Angehöriger eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Bezug, erfolgt ein Wechsel in die Zuständigkeit des SGB XII.

Es kann in relativ kurzen Zeitabständen ein mehrfacher Wechsel zwischen dem SGB II und dem SGB XII stattfinden.

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KAPITEL 3Sozialbericht 2010

17

StadtgebietWiesbaden

StadtgebietFrankfurt am Main

Das SGB II – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Kreiskarte mit Anzahl der SGB II-Hilfebedürftigen

8.442 Einw.221 Pers.

8.749 Einw.325 Pers.

38.261 Einw.1.303 Pers.

10.742 Einw.324 Pers.

25.558 Einw.1.880 Pers.

20.283 Einw.889 Pers.

16.909 Einw.696 Pers.

Einwohnerzahl MTK227.055

SGB II-Hilfebedürftige9.205

Bevölkerungsdatenvom 30.06.2010

Hessisches Statistisches Landesamt

20.774 Einw.937 Pers.

14.723 Einw.860 Pers.

21.682 Einw.532 Pers.

27.667 Einw.808 Pers.

13.265 Einw.430 Pers.

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KAPITEL 3 Sozialbericht 2010

18

Das SGB II – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Personenstruktur und Veränderungen im Verlauf MTK

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 4.077 4.383 4.629 246 5,6 %

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 8.507 8.964 9.205 241 2,7 % Zahl der männlichen Personen: 4.051 4.314 4.434 120 2,8 % Zahl der weiblichen Personen: 4.456 4.650 4.771 121 2,6 %

Davon deutsch 5.671 5.985 6.107 122 2,0 % Zahl der männlichen Personen: 2.751 2.937 3.024 87 3,0 % Zahl der weiblichen Personen: 2.920 3.048 3.083 35 1,1 %

Davon nicht deutsch 2.836 2.979 3.098 119 4,0 % Zahl der männlichen Personen: 1.300 1.377 1.410 33 2,4 % Zahl der weiblichen Personen: 1.536 1.602 1.688 86 5,4 %

Veränderung zu 2006Verlauf Dezember 2006 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

BG* 4.109 4.033 4.077 4.383 4.629 520 12,7 %Personen 8.557 8.323 8.507 8.964 9.205 648 7,6 %

Veränderung zu 2009Übersicht MTK 2008 2009 2010 absolut prozentual

Anzahl der Personen im Verlauf SGB II MTK

4.629

4.0334.109 4.077

4.383

3.9004.0004.1004.2004.3004.4004.5004.6004.700

2006 2007 2008 2009 2010

Bedarfsgemeinschaften im Verlauf SGB II MTK

9.2058.964

8.5078.323

8.557

8.000

8.500

9.000

9.500

2006 2007 2008 2009 2010

* BG = Bedarfsgemeinschaften

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KAPITEL 3Sozialbericht 2010

19

Das SGB II – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Kommunenübersicht Personenstruktur

Bad Soden 532 263 269 194 180 69 89Eppstein 430 188 242 145 167 43 75Eschborn 937 472 465 297 273 175 192Flörsheim 889 427 462 284 296 143 166Hattersheim 1.880 939 941 630 591 309 350Hochheim 696 311 385 229 286 82 99Hofheim 1.303 627 676 420 422 207 254Kelkheim 808 388 420 276 272 112 148Kriftel 324 145 179 77 112 68 67Liederbach 325 154 171 112 118 42 53Schwalbach 860 415 445 281 279 134 166Sulzbach 221 105 116 79 87 26 29MTK 2010 9.205 4.434 4.771 3.024 3.083 1.410 1.688

MTK 2009 8.964 4.314 4.650 2.937 3.048 1.377 1.602MTK 2008 8.507 4.051 4.456 2.751 2.920 1.300 1.536MTK 2007 8.323 3.980 4.343 2.744 2.844 1.236 1.499

BG¹ Personen Zahl der davon davon nichtÜbersicht gesamt gesamt Personen deutsch deutschKommunen m w m w m w

Wesentliche statistische Zahlen– Zum Stichtag am 31.12.2010 verzeichnete der Main-Taunus-Kreis 9.205 Hilfebedürftige im SGB II. Die Hilfebedürftigen bilden insgesamt 4.629 Bedarfsgemeinschaften.– Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II ist um 246 (5,6 %) angestiegen.– Auch die Personenanzahl ist im SGB II um 241 angestiegen. Dies entspricht einer prozen- tualen Steigerung von 2,7 % gegenüber dem Vorjahr.– In den letzten Jahren betrug im SGB II die durchschnittliche Personenanzahl in einer Be- darfsgemeinschaft 2,1 Personen. Seit 2009 sank diese auf 2,0 Personen durchschnittlich pro Bedarfsgemeinschaft. Die Betrachtung der letzten fünf Jahre zeigt, dass diese Verände- rung in einer verhältnismäßig stärkeren Zunahme der Bedarfsgemeinschaften begründet liegt.

Von insgesamt 9.205 Personen im SGB II sind:– 6.511 Personen erwerbsfähig und hilfebedürftig (eHb) – 2.694 Personen Sozialgeldbezieher– 3.019 der hilfebedürftigen Personen sind Minderjährige und davon 2.562 Kinder (bis unter 15 J.). – 3.098 der hilfebedürftigen Personen sind Nichtdeutsche. Gegenüber dem Vorjahr sind es 119 (4 %) Nichtdeutsche mehr. Wie auch in den Jahren zuvor sind Nichtdeutsche im SGB II deutlich überrepräsentiert.¹ BG = Bedarfsgemeinschaft

297233430441968351657410156159407120

4.629

4.3834.0774.033

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KAPITEL 3 Sozialbericht 2010

20

Das SGB II – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Altersstruktur im MTK und in den Kommunen

Bad Soden 24 30 66 25 49 77 87 117 57Eppstein 22 39 52 27 36 92 64 61 37Eschborn 61 74 141 40 88 148 168 136 81Flörsheim 43 77 127 47 72 135 151 147 90Hattersheim 103 163 275 78 159 285 337 289 191Hochheim 36 54 104 30 45 112 105 110 100Hofheim 63 107 188 75 110 183 228 234 115Kelkheim 47 60 120 40 62 121 139 121 98Kriftel 23 36 37 17 31 53 45 58 24Liederbach 19 24 33 22 30 56 65 45 31Schwalbach 55 73 125 49 85 134 152 124 63Sulzbach 11 19 31 7 19 42 27 35 30

MTK 2010 507 756 1.299 457 786 1.438 1.568 1.477 917

MTK 2009 550 746 1.278 466 723 1.365 1.576 1.373 887

Veränderung -43 10 21 -9 63 73 -8 104 302010 zu 2009 -7,8 % 1,3 % 1,6 % -1,9 % 8,7 % 5,3 % -0,5 % 7,6 % 3,4 %

unter 3 bis 7 bis 15 bis 18 bis 25 bis 35 bis 45 bis 55 bis Per-Übersicht 3 6 14 17 24 34 44 54 64 sonenKommunen Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre gesamt

Anteil Altersgruppen an Gesamt SGB II 2010

13,7%

14,1%

5,0%

8,5%

15,6%

17,0%

16,0%

10,0% 10,0 %

17,0 %

15,6 %

13,7 %

5,0 %

8,5 %

14,1 %

0 bis 6 Jahre 7 bis 14 Jahre 15 bis17 Jahre 18 bis 24 Jahre25 bis 34 Jahre 35 bis 44 Jahre 45 bis 54 Jahre 55 bis 64 Jahre

16,1 %

532430937889

1.880696

1.303808324325860221

9.205

8.964

2412,7 %

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KAPITEL 3Sozialbericht 2010

21

Das SGB II – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Altersstruktur im MTK und in den Kommunen

0 - 2 533 519 550 507 -26 -4,9 %-26 -4,9 % 3 - 6 687 715 746 756 69 10,0 % 7 - 14 1.185 1.238 1.278 1.299 114 9,6 %15 - 17 461 444 466 457 -4 -0,9 %18 - 24 663 694 723 786 123 18,6 %25 - 34 1.259 1.265 1.365 1.438 179 14,2 %35 - 44 1.510 1.487 1.576 1.568 58 3,8 %45 - 54 1.211 1.265 1.373 1.477 266 22,0 %55 - 64 814 880 887 917 103 12,7 %

MTK gesamt 8.323 8.507 8.964 9.205 882 10,6 %

Veränderung zu 2007Alter 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

Veränderungen der Altersgruppen im VerlaufFür den gesamten MTK ergab sich im Zeitraum von 2007 bis 2010 eine Zunahme von 882 Per-sonen bzw. 10,6 %. Im Einzelnen sind folgende Veränderungen zu verzeichnen:

– Die Zahl der Minderjährigen hat gegenüber 2007 um 153 Personen auf 3.019 zugenommen. Dies entspricht einer prozentualen Zunahme um 5,3 %.

– Die Personen im Alter zwischen 18 und 44 Jahren haben um 360 zugenommen. Dieser Anstieg entspricht einer prozentualen Zunahme von 10,5 %.

– Die Personen im Alter zwischen 45 und 64 Jahren haben um 369 zugenommen. Dieser An- stieg entspricht einer prozentualen Zunahme von 18,2 %.

0

100

200

300

400

500

600 MTK SGB II – Personen nach Altersklassen 2010

deutsch männlich deutsch weiblich nicht deutsch männlich nicht deutsch weiblich

0 - 2 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 -44 45 - 54 55 - 64

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KAPITEL 3 Sozialbericht 2010

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Das SGB II – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Kosten der Unterkunft in den Kommunen

Kosten der Unterkunft 2.103.1492.103.149 499bei durchschnittlich 4.218Bedarfsgemeinschaften Grundmietkosten: 1.470.940 69,9 % 3551.470.940 69,9 % 355 Nebenkosten: 365.018 17,4 % 89365.018 17,4 % 89 Heizkosten: 267.191 12,7 % 66267.191 12,7 % 66

Monatliche Kosten der Unterkunft Kosten Anteil an Ø Kostenin den Bedarfsgemeinschaften in €¹ gesamt gesamt pro BG

Ø Kosten der Unterkunft inkl. Heizung und Nebenkosten nach Anzahl der Personenpro Bedarfsgemeinschaft

Bad Soden 404 € 549 € 575 € 605 € 711 € 644 €Eppstein 345 € 549 € 595 € 868 € 685 € 940 €Eschborn 403 € 497 € 594 € 646 € 766 € 752 €Flörsheim 372 € 494 € 552 € 654 € 725 € 739 €Hattersheim 406 € 512 € 571 € 656 € 707 € 753 €Hochheim 393 € 471 € 600 € 655 € 749 € 756 €Hofheim 374 € 516 € 573 € 652 € 692 € 962 €Kelkheim 389 € 608 € 683 € 720 € 842 € 909 €Kriftel 386 € 505 € 611 € 608 € 764 € 651 €Liederbach 415 € 592 € 642 € 674 € 808 € 855 €Schwalbach 398 € 487 € 574 € 646 € 658 € 915 €Sulzbach 401 € 547 € 691 € 712 € 816 € 0 €MTK 2010 392 € 519 € 592 € 667 € 732 € 802 €MTK 2009 354 € 489 € 592 € 651 € 719 € 778 €MTK 2008 408 € 445 € 513 € 477 € 629 € 669 €MTK 2007 365 € 447 € 517 € 546 € 612 € 668 €MTK 2006 336 € 442 € 505 € 560 € 597 € 680 €MTK 2005 342 € 460 € 506 € 553 € 594 € 756 €

Im Jahr 2010 hatten 4.218 Bedarfsgemeinschaften (BG) einem Bedarf für Leistungen zur Deckung der Kosten der Unterkunft (KdU). Bei allen Bedarfsgemeinschaftsgrößen sind die durchschnittlichen Kosten der Bedarfe für Kosten der Unterkunft inklusive Heizungs- und Ne-benkosten gestiegen. Insbesondere bei den 1 Personen- und 2 Personen-Bedarfsgemein-schaften fiel dieser Anstieg der durchschnittlichen Kosten deutlicher aus. Lediglich in den3 Personen-Bedarfsgemeinschaften sind die durchschnittlichen Kosten gleich geblieben.

¹ Vorläufiges Rechnungsergebnis 2010

mehr alsKommunen 1 2 3 4 5 5

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KAPITEL 3Sozialbericht 2010

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Das SGB II – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Kosten der Unterkunft in den Kommunen

Bad Soden 339 € 89 € 66 € 481 € 271Eppstein 367 € 76 € 63 € 488 € 202Eschborn 375 € 89 € 61 € 514 € 404 Flörsheim 360 € 84 € 65 € 495 € 391 Hattersheim 341 € 91 € 63 € 486 € 911 Hochheim 347 € 86 € 65 € 488 € 324 Hofheim 345 € 92 € 66 € 489 € 579 Kelkheim 397 € 84 € 70 € 537 € 364 Kriftel 378 € 78 € 55 € 495 € 145 Liederbach 402 € 91 € 66 € 538 € 146 Schwalbach 319 € 103 € 89 € 503 € 370 Sulzbach 380 € 79 € 59 € 513 € 111

MTK 2010 355 € 89 € 66 € 499 € 4.218

MTK 2009 332 € 71 € 88 € 470 € 4.179

90 Bedarfsgemeinschaften mit mehr als 5 Personen hatten einen Bedarf für Leistungen der Kos-ten der Unterkunft. Davon sind 68 BG mit 6 Personen; 16 BG mit 7 Personen; 5 BG mit 8 Perso-nen und auch 1 BG mit 10 Personen.Gegenüber dem Vorjahr sind die durchschnittlichen Grund-, Neben- und Gesamtkosten angestie-gen. Ausnahme bilden die Heizungskosten, sie sind gegenüber dem Jahr 2009 deutlich gesunken.

Ø Gesamtkosten der Unterkunft je Kommune 2010

Ø Kosten der Unterkunft inkl. Heizung und Nebenkosten² Grund- Neben- Heiz- Ø Gesamt- Anzahl der BGKommunen kosten kosten kosten kosten pro BG mit Bedarf

Bad Soden

Eppstein

Eschborn

Flörsheim

Hattersheim

HochheimHofheim

Kelkheim

Kriftel

Schwalbach

Sulzbach

Liederbach

² Anmerkung: Die Aufteilung der Kosten der Unterkunft in die Bereiche der Kaltmiete (Grundkosten) und Neben- wie Heizkosten beinhaltet keine Jahresendabrechnung.

Durchschnitt

MTK: 499 €481 € 488 €

514 €495 €

486 € 488 € 489 €

537 €

495 €

538 €

503 €513 €

450

475

500

525

550

481 €

488 €514 €

495 € 486 € 488 € 489 €

537 €

495 €

538 €

503 €513 €

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KAPITEL 3 Sozialbericht 2010

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Das SGB II – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Bruttoerwerbseinkommen in den Kommunen¹

Zahl der Personen 9.205 100,00 % 1.911 100 % Zahl der männlichen Personen: 4.434 48,17 % 886 46 % Zahl der weiblichen Personen: 4.771 51,83 % 1.025 54 %Davon deutsch 6.107 66,34 % 1.190 62 % Zahl der männlichen Personen: 3.024 32,85 % 512 27 % Zahl der weiblichen Personen: 3.083 33,49 % 678 35 %Davon nicht deutsch 3.098 33,66 % 721 38 % Zahl der männlichen Personen: 1.410 15,32 % 374 20 % Zahl der weiblichen Personen: 1.688 18,34 % 347 18 %

Im Jahr 2010 liegt die Anzahl der Erwerbseinkommen bei 1.911. Diese Bruttoeinkommen der so-genannten „ergänzenden Leistungsbezieher“ im SGB II, reichen als Einkommen nicht aus, um den Lebensunterhalt für die Bedarfsgemeinschaft decken zu können. Die Erfassung der Beschäftigten in der offiziellen Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit ist jeweils davon abhängig, wie viele Wochenstunden eine Personen arbeitet. Ab einer Wochenstun-denzahl von 15 Stunden erscheint diese Person nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik, unabhängig von der Höhe des Einkommens.¹ Anmerkung: Umstellung der Auswertung Bruttoerwerbseinkommen durch die Hinzunahme der Einkommen unter 400 €. Diese Um- stellung erscheint im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung im SGB II sinnvoll.² Anmerkung: Bei der Auswertung Erwerbseinkommen sind Doppelnennungen möglich, da eine Person mehrere Einkommen beziehen kann.

Bad Soden 1 12 25 30 41 14 123Eppstein 6 10 11 12 19 8 66Eschborn 2 22 48 71 42 14 199Flörsheim 7 31 40 47 50 17 192Hattersheim 1 32 66 124 83 48 354Hochheim 5 18 28 42 29 29 151Hofheim 7 35 50 74 79 32 277Kelkheim 4 16 30 49 40 22 161Kriftel 1 12 11 16 22 10 72Liederbach 4 12 14 23 13 11 77Schwalbach 8 24 32 58 57 13 192Sulzbach 2 10 13 10 9 3 47MTK 2010 48 234 368 556 484 221 1.911

Altersklassen der Erwerbseinkommensbezieher² 15 - 17 18 - 24 25 - 34 34 - 44 45 - 54 55 - 64Kommunen Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Gesamt

Übersicht SGB II %-Anteil der Erwerbs- %-Anteil der Erwerbseinkommen gesamt 2010 Pers.-Grup. einkommen Pers.-Grup. 2010²

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KAPITEL 3Sozialbericht 2010

25

0

100

200

300

400

500

Das SGB II – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Bruttoerwerbseinkommen in den Kommunen

Von diesen 1.911 Bruttoerwerbseinkommen sind 953 sozialversicherungspflichtige Einkommen ab 400 €. Hinzu kommen 958 geringfügige Beschäftigungen, sogenannte Minijobs unter 400 €. Hier gab es einen deutlichen Anstieg zu verzeichnen, die geringfügigen Beschäftigungen sind zu 2009 um 363 angestiegen. Der sich abzeichnende Trend zu einer steigenden Zahl geringfügiger Beschäftigungen zeigt, dass sich die Arbeitssuchenden zunehmend in unsicheren Erwerbslagen befinden. Im Zusammenhang mit niedrigen Einkommen, zu geringen Löhnen und der zunehmenden Befristung von Arbeitsplät-zen kann man von einer deutlichen Zunahme der Erwerbsarmut sprechen.* Anmerkung: Seit 2009 werden Einkommen ab 400 € abgebildet.

Bad Soden 62 12 11 13 8 4 13 123Eppstein 37 7 6 5 3 1 7 66Eschborn 101 19 22 18 12 9 18 199Flörsheim 98 23 26 12 9 13 11 192Hattersheim 169 36 41 31 31 21 25 354Hochheim 71 13 13 15 7 6 26 151Hofheim 151 21 22 18 20 18 27 277Kelkheim 76 16 21 16 12 4 16 161Kriftel 35 5 10 4 6 7 5 72Liederbach 39 3 11 7 5 4 8 77Schwalbach 93 15 23 21 13 9 18 192Sulzbach 26 2 7 3 4 1 4 47

MTK 2010* 958 172 213 163 130 97 178 1.911

MTK 2009* 595 379 175 129 105 108 181 1.672MTK 2008 - 347 153 123 80 83 121 907MTK 2007 - 468 191 164 110 57 30 1.020MTK 2006 - 421 158 167 118 64 28 956

Erwerbseinkommen nach Einkommensklassen inkl. Einkommensklasse 0 bis 400 in € 401 - 601 - 801 - 1.001 - 1.201 -Kommunen bis 400 600 800 1.000 1.200 1.400 > 1.400 Gesamt

401 - 600 601 - 800 801 - 1.000 1.001 - 1.200 1.201 - 1.400 >1.400

Anzahl der Erwerbseinkommen nach Einkommensklassen 2006 - 2010 in €

MTK 2006 MTK 2007 MTK 2008 MTK 2009 MTK 2010

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KAPITEL 3 Sozialbericht 2010

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Das SGB II – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Erläuterung zur Arbeitslosigkeit nach § 16 SGB III

Kriterien, durch die Personen nicht zu der Arbeitslosigkeit nach § 16 SGB III zählenVon insgesamt 9.205 Personen im SGB II sind 6.511 Personen erwerbsfähig und hilfebedürftig (Definition siehe Seite 12). Davon sind 3.292 Personen arbeitslos gemeldet.

Im Sinne des SGB III „nicht als arbeitslos“ gelten unter anderem die Personen mit Beschäftigun-gen oder Teilnahme an einer Maßnahme ab 15 Std./Woche, Schüler und Studenten ab 15 Jahren oder auch Personen mit arbeitsmarktbedingtem Sonderstatus.

Obwohl die Arbeitslosenzahl der Bundesagentur für Arbeit für den Main-Taunus-Kreis zum Vor-jahr nahezu keine Veränderung aufwies (7 Personen weniger als 2009), stieg die SGB II Hilfe-empfängerzahl im MTK um 241 Personen an.

nicht arbeitslos und zur Zeit nicht vermittelbar waren z.B. im Dezember 2010¹ 246 Personen in Berufsausbildung/ Studium 527 Personen in Schule (allgemein und beruflich) 434 Personen mit Erziehungszeit nach § 10 SGB II 262 Personen mit vorruhestandsähnlicher Regelung ALT § 428 SGB III / § 65 SGB II 55 Personen mit vorruhestandsähnlicher Regelung NEU § 53 a SGB II 281 Personen in Qualifikation und Weiterbildung ab 15 Std. / Woche 1.341 Personen mit Erwerbstätigkeit ab15 Std. / Woche

Von 6.511 erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen sind:

Arbeitslos gemeldet

Berufsausbildung / Studium

Schule (allgemein und beruflich)

in Qualifikation und Weiterbildung ab 15 Std. / Woche

mit Erziehungszeit nach § 10 SGB II

mit vorruhestandsähnlicher Regelung ALT § 428 SGB III / § 65 SGB II

mit vorruhestandsähnlicher Regelung NEU § 53 a SGB II

mit Erwerbstätigkeit ab 15 Std. / Woche (inkl. 1 € Jobs)

21 %

8 %

4 %7 %

1 %

4 %

¹ Anmerkung: In der Auswertung Maßnahmen sind Doppelnennungen möglich.

51 %

4 %

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KAPITEL 3Sozialbericht 2010

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Das SGB II – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Alleinerziehende in den Kommunen

Die hohe Zahl der Alleinerziehenden ist im Jahr 2010 auf 790 leicht angestiegen. Alleinziehende Männer bilden mit einem 4 %-Anteil die Ausnahme. Diverse Vermittlungshemmnisse sind bei Alleinerziehenden vorhanden. Nach wie vor ist die Betreu-ung von Kindern unter 6 Jahren – und insbesondere unter 3 Jahren – bei Alleinerziehenden ein wichtiger Grund dafür, dass sie einer Erwerbsarbeit nicht nachgehen können. Für Mütter mit Kindern älter als 3 Jahren entfällt der rechtliche Anspruch auf Erziehungszeit. Alleinerziehende mit älteren Kindern können aufgrund ihrer familiären Situation und ihrer Betreuungstätigkeit nur eine Teilzeit-arbeit annehmen, die auf den Vormittag fallen muss. Oft gelingt es Halbtagsstellen nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zu finden. Weitere Einzelheiten zu den Vermittlungshemmnissen können Sie im Bericht „Veränderung der Kundenstruktur und deren Problemlagen im SGB II-Bereich“ – Zielgruppe 5: Alleinerziehende auf Seite 50 / 51 nachlesen.

Bad Soden 532 0 26 1 16 43 8,1 %Eppstein 430 1 30 0 15 46 10,7 %Eschborn 937 1 36 0 19 56 6,0 %Flörsheim 889 4 49 0 29 82 9,2 %Hattersheim 1.880 5 90 1 53 149 7,9 %Hochheim 696 2 46 1 10 59 8,5 %Hofheim 1.303 1 76 2 46 125 9,6 %Kelkheim 808 3 48 2 24 77 9,5 %Kriftel 324 2 26 1 5 34 10,5 %Liederbach 325 0 7 0 9 16 4,9 %Schwalbach 860 1 42 4 26 73 8,5 %Sulzbach 221 0 21 0 9 30 13,6 %

MTK 2010 9.205 20 497 12 261 790 8,6 %

Alleinerziehende Alleiner- Anteil anÜbersicht SGB II deutsch nicht deutsch ziehende SGB II Pers.Kommunen gesamt m w m w gesamt gesamt

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 776 790 14 1,8 % Zahl der männlichen Personen: 37 32 -5 -13,5 % Zahl der weiblichen Personen: 739 758 19 2,6 %Davon deutsch 523 517 -6 -1,1 % Zahl der männlichen Personen: 24 20 -4 -16,7 % Zahl der weiblichen Personen: 499 497 -2 -0,4 %Davon nicht deutsch 253 273 20 7,9 % Zahl der männlichen Personen: 13 12 -1 -7,7 % Zahl der weiblichen Personen: 240 261 21 8,8%

Veränderung zu 2009Übersicht 2009 2010 absolut prozentual

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KAPITEL 3 Sozialbericht 2010

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Das SGB II – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt ─ nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 und § 46 SGB III

Die berufliche Eingliederung von SGB II-Empfängern wird vielfältig unterstützt.Dies können ● arbeitsmarktbezogene Maßnahmen sein, die bei der Aus- und Weiterbildung im beruflichen Sektor die Vermittlungsfähigkeit erhöhen. ● reine Förderleistungen sein, wie Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber ● Maßnahmen sein, bei denen die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit im Vordergrund steht z.B. Schuldner- und Suchtberatung und psychosoziale Betreuung.

Allen voran steht eine intensive Beratung und Begleitung sowie die individuelle Förderung des Einzelnen, um das Ergebnis einer nachhaltigen Integration auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen.Zu den individuellen Förderungen gehören insbesondere Leistungen aus dem Vermittlungsbud-get nach § 45 SGB III, mit dem ein flexibles Instrument ● zur Anbahnung (z.B. Bewerbungskosten) ● zur Aufnahme (z.B. Umzugskosten)einer (schulischen) Ausbildung oder einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit zur Verfügung gestellt wird.

Mit weiteren arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen nach § 46 SGB III soll die individuelle Be-schäftigungsfähigkeit durch den Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten sowohl im beruflichen als auch im persönlichen Sektor gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden.

Eine ausführliche Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen finden Sie im Eingliederungs-bericht des Main-Taunus-Kreises (www.mtk.org/Eingliederungsbericht) auf der Seite der Beschäf-tigungsförderung.

Förderungen zur Anbahnung zur Aufnahme Förderungen zur Anbahnung zur Aufnahme (Gesamt) einer Beschäftigung einer Beschäftigung (Gesamt) einer Beschäftigung einer Beschäftigung

1.524

1.246

278

0

200

400

600

800

1.000

1.200

1.400

1.600 1.524

1.246

278

Vermittlungen nach § 45 SGB III

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KAPITEL 3Sozialbericht 2010

29

Das SGB II – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt

Vor dem Hintergrund der sich bessernden wirtschaftlichen Gesamtlage, haben wir im sechsten Jahr der SGB II – Umsetzung mit enormen Anstrengungen unser bestes Vermittlungsergebnis erreicht. Für das Jahr 2010 haben wir insgesamt 2.326 Integrationen in Arbeit erzielt. Im Verhält-nis gering sind die Vermittlungen in sog. Mini-Jobs auf nunmehr 649 (vormals 560) angestiegen. Einen großen Zuwachs haben unsere Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Voll-/Teilzeit Beschäftigungen mit 1.677 erfahren.

Auch im letzten Jahr ist es uns wieder gelungen, nur sehr wenige Vermittlungen (122) mit Lohn-kostenzuschüssen zu verbinden. Von diesem Instrument wurde in erster Linie für die Vermitt-lungsarbeit bei den 50plus-Kunden Gebrauch gemacht, weil die Arbeitgeber der Region auch weiterhin nur sehr zögerlich aus diesem Kundensegment Arbeitskräfte aufnehmen.

In diesem Kontext ist auch die Vermittlungsarbeit im Detail zu betrachten. Ähnlich wie im Jahr 2009 ist festzustellen, dass die Vermittlung in die umliegende Region (im Umkreis von 50 km) weiterhin mit 87% den überwiegenden Anteil ausmacht, aber auch der Anteil der überregionalen Vermittlung hält sich recht konstant bei 13% und ist somit fester Bestandteil unseres Leistungs-portfolios geworden. Bemerkenswert bei der überregionalen Vermittlung sind 9 Auslandsvermitt-lungen (3 x Italien, 2 x Spanien und jeweils einmal Dänemark, Österreich, Schweiz und Polen).

Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt 2010

748

89

1.223

251

1.329

313

1.116

269

1.267

560

1.677

649

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

1600

1800

2005 2006 2007 2008 2009 2010

in Voll / Teilzeit in Mini-Jobs

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KAPITEL 4Sozialbericht 2010

31

StadtgebietWiesbaden

StadtgebietFrankfurt am Main

8.442 Einw.26 Pers.

8.749 Einw.57 Pers.

38.261 Einw.217 Pers.

10.742 Einw.51 Pers.

25.558 Einw.314 Pers.

20.283 Einw.138 Pers.

16.909 Einw.156 Pers.

Einwohnerzahl MTK227.055

SGB XII-Hilfebedürftigen1.677

(21 Pers außerhalb lebend)

Bevölkerungsdatenvom 30.06.2010

Hessisches Statistisches Landesamt

Das SGB XII – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Kreiskarte mit Anzahl der SGB XII-Hilfebedürftigen

20.774 Einw.182 Pers.

14.723 Einw.165 Pers.

21.682 Einw.134 Pers.

27.667 Einw.153 Pers.

13.265 Einw.63 Pers.

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KAPITEL 4 Sozialbericht 2010

32

Das SGB XII – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Personenstruktur im MTK und in den Kommunen

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 1.369 1.401 1.477 76 5,4 %

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 1.565 1.596 1.677 81 5,1 % Zahl der männlichen Personen: 697 739 757 18 2,4 % Zahl der weiblichen Personen: 868 857 920 63 7,4 %Davon deutsch: 1.001 1.053 1.123 70 6,6 % Zahl der männlichen Personen: 445 484 501 17 3,5 % Zahl der weiblichen Personen: 556 569 622 53 9,3 %Davon nicht deutsch: 564 543 554 11 2,0 % Zahl der männlichen Personen: 252 255 256 1 0,4 % Zahl der weiblichen Personen: 312 288 298 10 3,5 %

Veränderung zu 2009Übersicht MTK 2008 2009 2010 absolut prozentual

Bad Soden 134 50 84 30 57 20 27 0,6 %Eppstein 63 30 33 18 21 12 12 0,5 %Eschborn 182 81 101 45 55 36 46 0,9 %Flörsheim 138 58 80 28 45 30 35 0,7 %Hattersheim 314 161 153 115 105 46 48 1,2 %Hochheim 156 65 91 51 71 14 20 0,9 %Hofheim 217 105 112 76 86 29 26 0,6 %Kelkheim 153 59 94 38 60 21 34 0,6 %Kriftel 51 21 30 13 23 8 7 0,5 %Liederbach 57 28 29 20 18 8 11 0,7 %Schwalbach 165 78 87 48 60 30 27 1,1 %Sulzbach 26 7 19 5 14 2 5 0,3 %Außerhalb² 21 14 7 14 7 0 0

MTK 2010 1.677 757 920 501 622 256 298 0,7 %MTK 2009 1.596 739 857 484 569 255 288 0,7 %MTK 2008 1.565 697 868 445 556 252 312 0,7 %MTK 2007 1.344 593 751 391 522 202 229 0,6 %

Per- Zahl der davon davon nicht Anteil Übersicht BG¹ sonen Personen deutsch deutsch SGB XII an Kommunen gesamt gesamt m w m w m w Einwohner

¹ BG = Bedarfsgemeinschaften² Betreutes Wohnen außerhalb des Main-Taunus-Kreises

12055

148117282142197135

4849

1382521

1.4771.4011.3691.180

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KAPITEL 4Sozialbericht 2010

33

Das SGB XII – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Veränderungen im Verlauf MTK

Veränderung zu 2006Verlauf SGB XII 2006 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

BG¹ 1.112 1.180 1.369 1.401 1.477 365 32,8 % Kap. 3 182 195 210 231 261 79 43,4 % Kap. 4 930 985 1.159 1.170 1.216 286 30,8 %Personen² 1.269 1.344 1.565 1.596 1.677 408 32,2 % Kap. 3 180 212 217 257 300 120 66,7 % Kap. 4 1.079 1.132 1.348 1.339 1.377 298 27,6 %

¹ BG = Bedarfsgemeinschaften

² Anmerkung: Aufteilung nach Kap. 3 und Kap. 4 in 2006 erfolgte nach dem Schnitt der prozentualen Verteilung der Jahre 2007 bis 2009.

Gegenüber dem Vorjahr gibt es im SGB XII 81 Personen mehr im SGB XII-Hilfebezug und ein Plus von 76 Bedarfsgemeinschaften.

Die beiden Bereiche der klassischen Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt = HLU) und der Be-reich der Grundsicherung für Ältere (GSiG), sind bereits seit 2005 einer stetigen Steigerung un-terworfen.

Die Entwicklung im Sozialgesetzbuch XII getrennt nach klassischer Sozialhilfe (Kapitel 3) und Grundsicherung im Alter sowie bei voller Erwerbsminderung (Kapitel 4) wird folgend dargestellt. Die Personen, die reine ambulante Pflege nach Kapitel 7 erhalten, sind im Rahmen der Sozialbe-richterstattung im Kapitel 4 enthalten.

Bedarfsgemeinschaften im Verlauf SGB XII MTK

1.1121.180

1.369 1.401 1.477

930985

1.159 1.1701.216

182 195 210 231 261

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

1600

2006 2007 2008 2009 2010

Verlauf Kap. 3 Verlauf Kap. 4 Verlauf SGB XII gesamt

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KAPITEL 4 Sozialbericht 2010

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Das SGB XII – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Alterstruktur im MTK und in den Kommunen

Bad Soden 1 1 0 3 5 9 11 27 65 12Eppstein 0 0 0 1 5 3 9 10 28 7Eschborn 2 5 0 2 8 8 19 29 99 10Flörsheim 0 0 1 2 9 9 5 11 84 17Hattersheim 3 6 0 4 34 31 46 43 127 20Hochheim 0 4 0 3 13 13 19 22 58 24Hofheim 1 3 0 4 13 21 33 27 99 16Kelkheim 2 6 0 2 8 13 12 19 73 18Kriftel 1 0 0 1 8 6 6 7 17 5Liederbach 0 0 0 2 3 3 8 3 34 4Schwalbach 0 10 0 1 6 10 15 21 90 12Sulzbach 0 0 0 0 4 2 5 2 12 1Außerhalb¹ 0 0 0 1 5 6 5 1 2 1

MTK 2010 10 35 1 26 121 134 193 222 788 147

bis 7 bis 15 bis 18 bis 25 bis 35 bis 45 bis 55 bis 65 bis Per- 6 14 17 24 34 44 54 64 79 ab 80 sonenKommunen Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Gesamt

¹ Betreutes Wohnen außerhalb des Main-Taunus-Kreises

Anteil Altersgruppen an Gesamt SGB XII 2010

Von insgesamt 1.677 Personen im SGB XII sind allein 1.350 Personen älter als 44 Jahre. Die ab 45-Jährigen haben einen Anteil von 80,5 % an den Gesamt-Hilfeempfängern.

Junge Menschen bis 24 Jahre bilden dagegen nur einen Anteil von 4,3 % (mit 72 Personen) an den Gesamt-Empfängern im SGB XII.

11,5 %

8,8 % 0,6 % 2,1 % 1,5 % 7,2 %

8,0 %

0,1 %

13,2 %47,0 %

13463

182138314156217153

5157

1652621

1.677

0-6 Jahre 7 - 14 Jahre 15 - 17 Jahre 18 - 24 Jahre 25 - 34 Jahre

35 - 44 Jahre 45 - 54 Jahre 55 - 64 Jahre 65 - 79 Jahre ab 80 Jahre

0 - 6 Jahre

35 - 44 Jahre

7 - 14 Jahre

45 - 54 Jahre

15 - 17 Jahre

55 - 64 Jahre

18 - 24 Jahre

65 - 79 Jahre

25 - 34 Jahre

ab 80 Jahre

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KAPITEL 4Sozialbericht 2010

35

Das SGB XII – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Alterstruktur im MTK und in den Kommunen

0 - 6 7 14 7 10 3 42,9 % 7 - 14 19 21 25 35 16 84,2 %15 - 17 1 2 4 1 0 0,0 %18 - 24 32 48 33 26 -6 -18,8 %25 - 34 83 122 104 121 38 45,8 %35 - 44 140 137 133 134 -6 -4,3 %45 - 54 133 173 177 193 60 45,1 %55 - 64 168 202 216 222 54 32,1 %65 - 79 629 689 748 788 159 25,3 %ab 80 132 157 149 147 15 11,4 %

MTK Gesamt 1.344 1.565 1.596 1.677 333 24,8 %

Veränderung zu 2007Alter 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

Bei der Betrachtung der Entwicklung der Altersstruktur im zeitlichen Verlauf seit 2007 zeigt sich, dass alle Altersgruppen ab 45 Jahre eine deutliche Zunahme zu verzeichnen haben. Insgesamt wuchs die Gruppe der ab 45-Jährigen um 288 Personen an (+27,1 %).Seit 2007 stieg die Altersgruppe der über 64-Jährigen zahlenmäßig am stärksten an mit 174 Per-sonen mehr (+22,9 %). Die Gruppe der 55 bis 64-Jährigen stieg um 54 Personen (+32,1 %) an und die Gruppe der 45 bis 54-Jährigen stieg um 60 Personen (+45,1 %) an.Wie im Diagramm zu sehen, sind nicht deutsche Personen ab 45 Jahren im SGB XII stark ver-treten. Diese auffällige Überrepräsentation wird bestätigt, wenn die SGB XII-Empfänger in ein Verhältnis zur nicht deutschen Bevölkerung gesetzt werden.Auch die Frauen ab 55 Jahren scheinen in der Auswertung sichtbar überrepräsentiert zu sein. Diese Auffälligkeit bestätigt sich jedoch nur in geringem Ausmaß, wenn Frauen in ein Verhältnis zur weiblichen Bevölkerung gesetzt werden. Die hohe Anzahl der Frauen ist möglicherweise in einem Zusammenhang mit den Folgen des Krieges zu sehen. In der Bevölkerung des MTK gab es in den letzten Jahren bei den über 65-Jährigen einen Frauenüberschuss. Zudem spielt hier auch die im Allgemeinen längere Lebenserwartung von Frauen eine Rolle.

050

100150200250300

0 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

deutsch männlich deutsch weiblich nicht deutsch männlich nicht deutsch weiblich

MTK SGB XII – Personen nach Altersklassen 2010

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KAPITEL 4 Sozialbericht 2010

36

Das SGB XII – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Renten: Personenstruktur und Rentenarten MTK

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 759 848 89 11,7 %

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 806 903 97 12,0 % Zahl der männlichen Personen: 361 398 37 10,2 % Zahl der weiblichen Personen: 445 505 60 13,5 %Davon Deutsch 597 669 72 12,1 % Zahl der männlichen Personen: 243 276 33 13,6 % Zahl der weiblichen Personen: 354 393 39 11,0 %Davon nicht deutsch 209 234 25 12,0 % Zahl der männlichen Personen: 118 122 4 3,4 % Zahl der weiblichen Personen: 91 112 21 23,1 %

Rente Rente Veränderung zu 2009 Rentenbezieher Übersicht 2009 2010 absolut prozentual

903 Personen in 848 Bedarfsgemeinschaften erhalten 1.122 Renten. Das entspricht einem durch-schnittlichen Rentenanteil von 1,2 Renten pro Person. Von den 848 Bedarfsgemeinschaften erzie-len nur 56 ein Renteneinkommen zu zweit.Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil der Bedarfsgemeinschaften im SGB XII, die ein Renten-einkommen erzielen, erhöht. War es in 2009 ein Anteil von 54,2 % mit mindestens einem Rentenein-kommen, so liegt dieser 2010 schon bei 57,4 %.In der Zeitspanne von Dezember 2009 zu Dezember 2010 ist damit eine Steigerung von 89 Bedarfs-gemeinschaften, die mit einem Renteneinkommen ihren Lebensunterhalt nicht ohne staatliche Hilfe bestreiten können, erfolgt. Trotz des kurzen Betrachtungszeitraumes von einem Jahr, kann diese Steigerung als eine Tendenz der allgemein prognostizierten Altersarmut gedeutet werden. Als ein deutliches Zeichen muss die erhöhte Zunahme der Renteneinkommen in den unteren Einkommens-klassen bis 600 € angesehen werden.Wie auch im gesamten SGB XII, so gibt es auch bei den Rentenbeziehern eine höhere Anzahl von Frauen als Männer. Bei der Betrachtung der Einkommensklassen fällt jedoch auf, dass die Renten-einkommen der weiblichen Personen im Vergleich zu den männlichen Personen eher im unteren Renteneinkommensbereich bis 800 € zu finden sind.

Anzahl und Art des RenteneinkommensGesetzliche Renten 666 Auslandsrenten 35Betriebsrenten 60 Waisen- / Halbwaisenrenten 5Hinterbliebenenrente 135 Tarifvertragl. Vorruhestandsgeld 1Renten wg. Erwerbsminderung 191 Sonstige Renten / Rentenähnl. Leistungen 29 Gesamtrentenanzahl 1.122

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KAPITEL 4Sozialbericht 2010

37

050

100150200250

0 - 14 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

deutsch männlich deutsch weiblich nicht deutsch männlich nicht deutsch weiblich

Das SGB XII – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Renten: Einkommensklassen und Altersklassen

Insbesondere nicht deutsche weibliche Personen sind überwiegend in den Renteneinkommens-klassen bis 600 € zu finden.In den höheren Einkommensbereichen ab 801 € befinden sich vermehrt deutsche männliche Personen.Nicht deutsche Personen sind, wie auch im Gesamt-SGB XII, auch im Bereich der Renten über-repräsentiert.

Bad Soden 27 30 14 4 1 0 0 76Eppstein 15 9 7 0 0 0 0 31Eschborn 34 32 21 0 2 0 0 89Flörsheim 31 25 17 8 1 1 0 83Hattersheim 62 43 38 15 0 0 0 158Hochheim 36 37 22 2 2 0 0 99Hofheim 39 35 29 10 2 1 0 116Kelkheim 37 17 15 8 1 0 1 79Kriftel 10 11 4 1 0 0 0 26Liederbach 6 16 4 2 1 0 0 29Schwalbach 32 36 15 9 2 0 0 94Sulzbach 10 2 4 0 0 0 0 16Außerhalb¹ 0 5 2 0 0 0 0 7

MTK 2010 339 298 192 59 12 2 1 903MTK 2009 307 253 182 47 11 5 1 806MTK 2008 261 256 182 47 22 2 0 770

401 - 601 - 801 - 1.001 - 1.201 - GesamtKommunen bis 400 600 800 1.000 1.200 1.400 > 1.400 2009

¹ Rentenbezieher in betreutem Wohnen außerhalb des Main-Taunus-Kreises

050

100150200250

0 - 14 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

Renteneinkommen nach Altersklassen

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KAPITEL 4 Sozialbericht 2010

38

Der Trend zeichnet sich hin zu geringen Renteneinkommen ab. Die Ursachen hierfür sind vielfäl-tig. Die Personen haben zu geringe Rentenanwartschaftszeiten, da sie vorher schon von BSHG- oder ALG II-Leistungen gelebt haben, so dass sie später nur niedrige Renteneinkommen bezie-hen. Zudem gehen mangelnde Rentenanwartschaftszeiten generell mit einer allgemein höheren Arbeitslosigkeit einher.Hauptursache ist jedoch der Trend zu niedrigen Löhnen und zu geringen Einkommen. Jene Men-schen die über längere Zeit zu geringe Einkommen erhalten, haben auch geringe Möglichkeiten und Spielräume für die eigene Altersvorsorge. Dies ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das schon jetzt und vermehrt in der Zukunft, an Bedeutung gewinnt.

Das SGB XII – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

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KAPITEL 4Sozialbericht 2010

39

Das SGB XII – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Asylbewerber im Main-Taunus-Kreis

Die nach Deutschland einreisenden Asylbewerber durchlaufen einige Stationen, bis sie vom Main-Taunus-Kreis aufgenommen und untergebracht werden:

Erfolgt die Einreise über den Flughafen Frankfurt am Main, wird für einen Teil der Einreisenden das sogenannte Flughafenverfahren durchgeführt. Dort wird innerhalb von 14 Tagen geprüft, ob eine Einreise und die Asylantragstellung möglich ist.

Die Mehrheit aller Einreisenden wird an die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in Gie-ßen verteilt. Dort führt die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ein soge-nanntes Interview über den Asylgrund durch. Nach dem Erst-Aufnahme-System – dem Verfahren EASY – werden die Asylbewerber auf alle Bundesländer verteilt.

Ist das Land Hessen für die Aufnahme zuständig, verteilt die Landeseinweisungsstelle beim Regierungspräsidium Darmstadt die Asylbewerber nach einer im Verhältnis zur Einwohnerzahl festgelegten Quote in die Landkreise und kreisfreien Städte. Einmal pro Woche treten dann die Migranten eine Reise von Gießen in den Main-Taunus-Kreis an.

Die Unterbringung erfolgt nach dem Landesaufnahmegesetz in aller Regel in Gemeinschaftsun-terkünften. Die Belegung der vorhandenen Plätze wird nach den Gesichtspunkten Nationalität, Alter, Geschlecht, Familienstand und den individuellen Bedürfnissen der Unterzubringenden ge-plant. Oftmals nehmen auch Verwandte die „Neuzugewiesenen“ bei sich auf.

Von 2009 mit 33.033 Erstanträgen in Deutschland, stiegen die Zahlen in 2010 wieder an, hierwaren es 48.589. In den Jahren 1995 bis 2010 sind die Asylantragszahlen in der BRD von 166.951 auf 48.589 zurückgegangen. Dies entspricht einem Rückgang der Asylantragstellungenum 70,9 %.

Die Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dies ist nunmehr seit 01.11.1993 in Kraft und wurde hinsichtlich der Höhe der monatlichen Transfer-leistungen lediglich auf den Euro-Betrag angepasst. Das bedeutet, dass die Leistungen trotz gestiegener Preise seit 17 Jahren unverändert geblieben sind: zum Beispiel erhält ein Alleinste-hender mit Anspruch nach AsylbLG monatlich 196,84 €.

Weiterhin erhalten Asylbewerber Krankenhilfe. Die Bestimmungen des AsylblG regeln jedoch nur die ärztliche und zahnärztliche Versorgung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen und die Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln. Die Behandlung chronischer Erkrankungen ist nur im erforderlichen Rahmen im Einzelfall vorgesehen. Der Leistungskatalog ist gegenüber den Leistungen gesetzlicher oder privater Krankenkassen stark eingeschränkt. Zudem hat der Sozialleistungsträger grundsätzlich vor Durchführung von Krankenbehandlungen zu entschei-den, ob diese in dem – nach dem AsylblG vorgesehenen – erforderlichen Rahmen liegen und eine Kostenübernahme erfolgen kann.

Nach dem AsylblG können auch sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer

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KAPITEL 4 Sozialbericht 2010

40

Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungs-pflicht erforderlich sind. Diese sonstigen Leistungen sollen der Vielgestaltigkeit der Lebensver-hältnisse Rechnung tragen und ermöglichen die einmalige Gewährung von individuell erforderli-chen Leistungen.

Zusätzlich übernimmt der MTK die Kosten für die Gebrauchsgüter (z. B. Möbel, Kücheneinrich-tung, Instandhaltung) und Verbrauchsgüter des Haushalts (z. B. Strom, Wasser, Heizung) in ei-ner Gemeinschaftsunterkunft. Wohnt ein Asylbewerber im Haushalt von Verwandten, wird im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden, ob ein Zuschuss zu den Unterkunftskosten gezahlt werden kann.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (wie zum Beispiel die Un-terbringung, Verpflegung und Betreuung der Asylbewerber) erstattet das Land Hessen den Land-kreisen und kreisfreien Städten monatlich pro Person einen Betrag von ca. 420 € für die Dauer des Asylverfahrens und zwei Jahre danach.

Das Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft ist also gut organisiert. Dabei ist das Zusammenle-ben unterschiedlicher Nationen auf relativ wenig Raum auch nicht unproblematisch, da Nachbarn viel voneinander mitbekommen und die Privatsphäre oftmals gestört wird. Trotzdem haben wir uns für diese Form der Unterbringung entschieden, da gerade das soziale Miteinander in den Gemeinschaftsunterkünften sehr gut funktioniert und Einzelpersonen viel Hilfestellung erfahren. Jede untergebrachte Person wird zudem von einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter betreut. Hier können schnell Informationen weitergegeben werden und die Asylbewerber müssen nicht erst auf langen und umständlichen Wegen ihre Anliegen vortragen.

Somit ist eine rasche Integration in die aufnehmende Kommune im MTK auch gerade über Anbin-dung durch die Gemeinschaftsunterkünfte besser gewährleistet, als in der isolierten Einzelwoh-nung. Weiterhin gelingt uns die zusätzliche Einbeziehung von Ehrenamtlichen.

Das SGB XII – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Asylbewerber im Main-Taunus-Kreis

Quelle: „Aktuelle Zahlen zu Asyl“ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausgabe Januar 2011:

Bundesweite Zahlen zu Asyl im Verlauf –

Entscheidungen über Asylanträge 1995 2000 2005 2010

insgesamt 200.188 105.502 48.102 48.187davon Anerkennungen als Asylberechtigte 9,0 % 3,0 % 0,9 % 1,3 %

davon Flüchtlingseigenschaft nach § 60 /nach § 60 / 1 AufenthG 2,7 % 7,9 % 4,3 % 14,7 %

davon Feststellung des Abschiebungsverbotsnach § 60 Abs. 2,3,5, 7 AufenthG 1,8 % 1,5 % 1,4 % 5,6 %

davon Ablehnungen 58,9 % 58,6 % 57,1 % 56,6 %

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KAPITEL 4Sozialbericht 2010

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Herkunftsländer der untergebrachten Asylsuchenden im MTK 2010

5%

5%

6%

6%

6%

7%

9%

10%

10%

15%

21%

Afghanistan

sonst. Vorderasien / Asien

China

Eritrea

Pakistan

Türkei

sonst. Staaten

Äthiopien

sonst. Afrika

sonst. Europa

Iran

21 %21 %

5 %5 %5 %5 %

6 %6 % 6 %6 % 6 %6 %

15 %15 %

7 %7 %

9 %9 %

10 %10 %

10 %10 %

In den vergangenen Monaten ist zu beobachten, dass viele Asylanträge zwar abgelehnt, jedoch massive Abschiebungshinderungsgründe zuerkannt werden. Sofern ihnen nicht zusätzlich eine Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zuerkannt wird, erhalten die Asylbewerber eine Aufenthaltserlaubnis nach den Bestimmungen des § 25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz. Die Asylverfahren dauern in vielen Fällen nur wenige Monate.

Die Asylbewerber haben dann einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII und können aus der Gemeinschaftsunterkunft in eine Privatwohnung ausziehen.

Die zehn Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime im MTK verfügen über eine Auf-nahmekapazität von 390 Personen. Aktuell untergebracht sind tatsächlich 325 Personen.

Davon sind 186 der untergebrachten Asylsuchenden männlich (57 %) und 139 weiblich (43 %). Mehr als ein Viertel der Asylsuchenden sind Kinder (87 Personen).

Das SGB XII – Statistische Auswertungen für den Main-Taunus-Kreis

Asylbewerber im Main-Taunus-Kreis

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KAPITEL 5Sozialbericht 2010

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Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialesin den Bereichen SGB II und SGB XII

Assistent für Menschen mit Behinderung

Bereits im Jahr 2009 wurden für die Bereiche Assistenz für Menschen mit Behinderung und Be-treuungskräfte für Demenzkranke Qualifizierungen durchgeführt.

1. Assistent für Menschen mit Behinderung Maßnahmezeitraum: 08.12.2008 bis 08.09.2009 ● Hier nahmen dreizehn Teilnehmer teil. ● Zwei Teilnehmer brachen die Maßnahme vorzeitig ab. ● Von den elf verbliebenen Teilnehmern erhielten zehn ein Zertifikat, beendeten die Maßnah- me also erfolgreich.

2. Zusätzliche Betreuungskräfte für Demenzkranke Maßnahmezeitraum: 27.04.2009 bis 01.07.2009 ● Hier nahmen elf Teilnehmer teil. ● Es gab keinen Abbruch zu verzeichnen und zehn Teilnehmer erhielten für die erfolgreiche Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung.

Bericht über die Nachhaltigkeit der Integrationsarbeit – Angaben zu den Beschäftigungsverhältnissen (Stand Oktober 2010)

1. Assistent für Menschen mit BehinderungSieben von elf Teilnehmern sind in dem Bereich beschäftigt, in dem sie qualifiziert wurden. Das entspricht einer Quote von 63,6 %.

Positiv hervorzuheben ist, dass fünf Teilnehmer, die direkt nach Ende der Qualifizierung bzw. nach der Nachbetreuung durch das JAZ eine Beschäftigung fanden, immer noch bei der gleichen Einrichtung beschäftigt sind. Es ist also ein hohes Maß an Kontinuität zu verzeichnen.

2. Zusätzliche Betreuungskräfte für DemenzkrankeSieben Teilnehmer verfügen über Erwerbseinkommen. Das entspricht ebenfalls einer Beschäfti-gungsquote von 63,6 %. Sechs der sieben Beschäftigten arbeiten im Betreuungsbereich bzw. in der Pflege. Eine Teilnehmerin erzielt Einkommen aus einer fachfremden Tätigkeit.

Auch hier das gleiche erfreuliche Bild. Die fünf Teilnehmer, die direkt nach der Qualifizierung übernommen wurden, sind immer noch beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt.

Erfreuliches FazitDie dauerhafte Eingliederung ist gelungen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei einer Beschäftigung im sozialen Bereich neben der fachlichen Eignung hohe Anforderungen an die soziale Kompetenz gestellt werden, ist der Erfolg noch höher einzuschätzen.

Die hohe Integrationsquote bedeutet mehr, als das Erzielen von Erwerbseinkommen. Hier haben Menschen wieder ihren Platz in der Mitte der Gesellschaft gefunden.

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KAPITEL 5 Sozialbericht 2010

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Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialesin den Bereichen SGB II und SGB XII

Existenzgründungsberatung und Betreuung Selbstständige

In der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2006 wurde, neben der Betreuung von Selbstständigen im SGB II, mit der internen Existenzgründungsberatung begonnen. Damit wurde der Erkenntnis Rechnung getragen, dass eine Nachgründungsbetreuung dringend erforderlich ist, um den Erfolg einer Gründung sicher zu stellen, denn gerade in dieser Phase war der Gründer häufig allein ge-lassen. Seither konnten von Mitte 2006 bis zum Ende 2010 insgesamt 617 Beratungen mit 419 gründungswilligen Personen durchgeführt werden. 181 Gründungen fanden in diesem Zeitraum tatsächlich statt.

Entwicklung Selbstständige im SGB II Bezug

Kunden 145 279 439 493 541

Berechnungen 350 725 945 1.203 1.380 4.603

Termine/Vorsprachen 128 580 576 378 487 2.149

Gründungsberatungen 41 158 147 89 182 617

Gründungswillige 29 95 118 63 114 419

Gründungen 18 40 44 26 53 181

Darlehen 27.997 € 65.716 € 51.640 € 60.100 € 84.047 €

nur 2. HalbjahrJahr 2006 2007 2008 2009 2010 Σ

80 Gründer erhielten Darlehen mit einem Gesamtvolumen von 253.826 Euro. Per 31.08.2010 va-lutierten diese Darlehen bei 189.939 Euro. Bemerkenswert ist hier, dass sich die Einsparung von Transferleistungen bei den ausgeschiedenen Gründern auf monatlich 29.652 Euro beläuft. Das derzeit eingesetzte Kapital kommt also durch diese Einsparung alle 6,5 Monate wieder herein. Die resultierende Verzinsung beträgt mehr als 87 % p. a. Insgesamt also ein sehr erfolgreiches Beratungsangebot.

Um diesen Erfolg zu halten, wurde ab 2011 das bestehende Seminarangebot Unternehmens-planung / Businessplan noch um die Seminare Marketing und Buchhaltung erweitert, so dass zukünftig turnusmäßig 3 Seminare für Gründer und Selbstständige angeboten werden.

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KAPITEL 5Sozialbericht 2010

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Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialesin den Bereichen SGB II und SGB XII

Neben der Existenzgründungsberatung wurden seit 2006 bis heute 897 Selbstständige betreut, die ALG-II-Leistungen beziehen. In diesem Bereich hat sich die Zahl der laufenden Kunden von 2006 auf 2010 mehr als verdoppelt. Ebenso stieg die Zahl der monatlichen Gewinn- und Verlust-rechnungen von 58 auf 115.

Die erheblich anwachsenden Leistungsberechnungen machten im Jahr 2010 eine personelle Verstärkung dieses Bereiches notwendig, damit die umfangreiche Aufgabe in den beiden Sek-toren gleichermaßen erledigt werden können. Selbstverständlich werden auf Kontakte zu den vielfältigen anderen Unterstützungsorganisationen, wie die KfW (Kreditanstalt für Wideraufbau) und den Unterstützungspaten vermittelt.

214

752

32

145 151 128

221 218

226

267

327

628604599

489

335

456

390350

128

238 342

320

256216

162180

307

18 22 18 24 20 9 17 210

100

200

300

400

500

600

700

800

2006 2007 2008 2009 2010

KundenBerechnungenTermine/Vorsprachen

GründungsberatungenGründungswilligeGründungen

2006 2007 2008 2009 2010 2006 2007 2008 2009 2010

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KAPITEL 5 Sozialbericht 2010

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Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialesin den Bereichen SGB II und SGB XII

Veränderungen der Kundenstruktur und deren Problemlagen im SGB II-Bereich

Die Job-Offensive, als ein Sachgebiet im Amt für Arbeit und Soziales, ist mit der Umsetzung des SGB II beauftragt. Hier im speziellen mit der Sicherstellung der Existenz im Rahmen der Leis-tungsgewährung sowie des Fallmanagements im Hinblick auf individuelle Kundenbetreuung mit dem Ziel der (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt.Die Job-Offensive hat sich mit insgesamt sieben Zielgruppen auf die spezifischen Belange und Problemlagen der Kunden eingestellt, um kunden- und bedarfsorientiert auf die Bedürfnisse der Kunden eingehen zu können und gleichzeitig durch Spezialisierung des Personals die Qualität der Arbeit zu erhöhen.

Im diesjährigen Sozialbericht haben wir uns mit folgenden Fragestellungen bezogen auf die Ziel-gruppen und entsprechenden Herausforderungen befasst.

1) Wie hat sich die Kundenstruktur über die letzten Jahre verändert? 2) Gibt es Veränderungen von spezifischen Problemlagen / Problemstellungen? 3) Was sind die besonderen Herausforderungen für spezifische Problemstellungen?

Zielgruppe 1: Altersgruppe 25 – 34 Jahre

Die Kunden dieser Zielgruppe, obwohl noch jung und nach allgemeiner Erwartung arbeitsfä-hig, weisen zunehmend vor allem psychische Erkrankungen auf, die eine Arbeitsmarktintegrati-on erschweren oder gar unmöglich machen. Auch ausgeprägte Suchtproblematiken finden sich verstärkt in dieser Altersgruppe, ebenso das Fehlen eines qualifizierenden Abschlusses, unter anderem durch vermehrt auftretende Studienabbrüche. Diese sogenannten „multiplen Vermittlungshemmnisse“ führen zu einem längeren Verbleib im Leistungsbezug und in der Folge dazu, dass der Arbeitsmarkt diese noch jungen Menschen nicht mehr aufnimmt.

Mit nachfolgenden Strategien und Maßnahmen könnte einem dauerhaften Verbleib in der sozia-len Leistungsgewährung entgegengewirkt werden:

– Ausweitung des 2. Arbeitsmarktes: Geförderte und auch sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeitsfeldern, wie z.B. bei staatlichen und karitativen Einrichtungen. Dabei ist allerdings kritisch zu bemerken, dass dieser Arbeitsmarkt durch die Subventionierung sehr teuer und die Wirtschaftlichkeit insgesamt nicht hoch ist.

– Mehr Aktivierungsmaßnahmen für Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen:

Das Angebot an Trägern und Maßnahmen für Personen mit mehrfachen sozialen, psy-chischen und physischen Problemlagen erweitern, um die genannten Hemmnisse ge-zielt zu bearbeiten. Dies hat in der Vergangenheit und aktuell bereits über verschiedene Träger stattgefunden. Der Erfolg der Maßnahmen ist allerdings wesentlich von der frei-willigen und motivierten Mitarbeit der betroffenen Kunden abhängig und damit die größte Herausforderung für Fallmanager und Träger dies zu erreichen.

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KAPITEL 5Sozialbericht 2010

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– Aufsuchende psychosoziale Beratung und Betreuung: Spezielle Betreuungskräfte, die neben der Fallmanagementarbeit mit dem Ziel der Ar-beitsmarktintegration, verstärkt die soziale Situation der Kunden betrachten und auf das persönliche Verhalten eingehen, in dem sie die Kunden eng begleiten und Wege in eine Tagesstrukturierung unterstützen.

Zielgruppe 2: Altersgruppe 35 – 44 Jahre

In der Zielgruppe der 35 bis 44-Jährigen wird das Problem der Überschuldung aufgrund der In-anspruchnahme unangemessener Kreditangebote oder unwirtschaftlicher Haushaltsführung als steigend empfunden. Auch Suchtproblematiken sind gleichbleibend häufig vertreten. Psychische Problemlagen und Erschöpfungen aufgrund beruflicher Überlastung treten vermehrt auf, z.B. war „Burn out“ häufig Ursache für den Verlust des letzten Arbeitsplatzes, so dass diese Menschen nun als arbeitsunfähig im Leistungsbezug stehen.

Weitere Hemmnisse, die einer Arbeitsmarktintegration entgegenstehen, sind fehlende Berufs-abschlüsse und sehr häufig mangelnde deutsche Sprachkenntnisse. Der Anteil ausländischer Leistungsbezieher, die trotz deutscher Staatsbürgerschaft, über keine oder sehr wenige Deutsch-kenntnisse verfügen, ist hoch.

Eine weitere gesamtgesellschaftliche Problematik ist der hohe Anteil der aufstockenden Leis-tungsbezieher. Das Arbeitseinkommen, vor allem im Niedriglohnsektor und bei Zeitarbeitsfirmen, reicht nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes – insbesondere einer ganzen Familie – aus.

Weiterhin fällt auf, dass Personen - mit und ohne Ausbildung - mit langjähriger Berufserfahrung weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, weil entweder immer häufiger eine abgeschlosse-ne Ausbildung verlangt wird (Gebäudereinigung, Sicherheitsgewerbe, Lagerwesen etc.) oder sich die Anforderungen am Arbeitsmarkt geändert haben. Auch werden immer häufiger gute Deutsch- und PC-Kenntnisse in Berufen verlangt, die früher Ungelernte besetzen konnten.

Die Zahl der Selbstständigen, die einen Antrag auf Leistungen stellen und auch bewilligt bekom-men, hat im letzten Jahr immens zugenommen. Es handelt sich vermehrt um selbstständige Tä-tigkeiten, die oftmals finanziell nicht auskömmlich sind. Bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit muss dies im Zuge der Leistungsprüfungen geprüft werden.

Auch in der Altersgruppe der 35 bis 44-Jährigen ist offensichtlich, dass die Vielzahl der Problem-lagen dazu führen, dass die Menschen immer weniger in der Lage sind, ihr Leben zu organisieren und zu strukturieren oder gar eine geregelte Arbeit aufzunehmen.

Persönliche und finanzielle Probleme führen zu psychischen Erkrankungen, aber auch berufsbe-zogene Erkrankungen (wie Rückenleiden, Allergien) oder Übergewicht verhindern eine Annahme und Akzeptanz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – Frustration und die Aussichtlosigkeit stei-gen. Zudem wird zum Teil eine sehr hohe, unrealistische Anspruchshaltung der Kunden wahr-

Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialesin den Bereichen SGB II und SGB XII

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KAPITEL 5 Sozialbericht 2010

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genommen, die unter anderem auch durch die Medien bestärkt wird. Die Eigenbemühungen der Kunden scheinen daher eher abzunehmen; die Kunden finden sich mit dem Dauerbezug der Sozialleistung ab.

Im Hinblick auf die beschriebenen Problemstellungen für diese Zielgruppe können folgende ge-setzliche und gesamtgesellschaftliche Herausforderungen benannt werden:

– Ein festgelegter Mindestlohn, der so hoch ist, dass in Vollzeit arbeitende Menschen, die in niedriger angesiedelten Berufen tätig sind, sich selbst unterhalten können und nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen sind. – Mehr Anreize für Leistungsbezieher, Arbeiten zu gehen, d.h. weniger Minijobs sondern mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse schaffen. Kunden halten es z. T. nicht mehr für nötig arbeiten zu gehen, haben sich in ihrer Lebenssituation ein- gerichtet. – Arbeitgeber sollten versuchen, das Risiko von gesundheitlichen und psychischen Er- krankungen ihrer Mitarbeiter zu minimieren, diese besser schützen, um Folgekosten für die Allgemeinheit zu vermeiden. – Eine frühere Schuldenprävention betreiben, damit nicht so viele Menschen in die Schul- denfalle tappen und in der Insolvenz landen. – Frühere Prävention in Bezug auf gesunde Ernährung und regelmäßigen Sport / Bewe- gung, um die Arbeitskraft v .a. für Handwerker / Lagerarbeiter länger zu erhalten.

Aus Sicht der Fallmanager wird eine Reduzierung des Betreuungsschlüssels, d.h. Anzahl der Kunden pro Fallmanager für notwendig empfunden, um eine zielgerichtete Hilfeplanung mit den Kunden erarbeiten zu können.

Zielgruppe 3: Altersgruppe 45 - 54 Jahre In den letzten Jahren ist die Kundenstruktur der Zielgruppe in der Altersstufe zwischen 45 und 54 Jahren grundsätzlich konstant geblieben. Viele Kunden erhalten aufstockende Leistungen zum Arbeitslosengeld I oder Einkommen aus selbstständiger wie auch nichtselbstständiger Tätigkeit. Im letzten Jahr zeichnete sich jedoch ab, dass die Zahl der Kunden über 45 Jahre stetig ansteigt und zum Teil auch viele alleinstehende Männer, aufgrund von einer Suchtproblematik, Schulden wie auch Trennung und Scheidung dauerhaft im Leistungsbezug verharren.

Allgemein ist die Zahl der Kunden mit Schulbildung und Ausbildung wie auch Berufserfahrung sehr hoch. Jedoch ist die Schulbildung zur Vermittlung der Kunden dieser Zielgruppe kaum von Bedeutung. Entscheidend ist das letzte Arbeitsverhältnis und wie lange es zurückliegt. Dies be-stimmt zumeist den Erfolg, eine Arbeitsstelle zu finden.

Nur bei Frauen mit Migrationshintergrund über 50 Jahre zeichnet sich oft ab, dass diese zum Teil über wenig Schulbildung verfügen. Demzufolge können jene kaum Deutsch sprechen, auch können sie oft weder Lesen noch Schreiben.

Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialesin den Bereichen SGB II und SGB XII

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KAPITEL 5Sozialbericht 2010

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Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialesin den Bereichen SGB II und SGB XII

Die Erfahrung der Kunden zeigt, dass trotz der Tatsache, dass die Bevölkerung immer älter wird, die Lebenserfahrung und Kompetenzen der Kunden zu wenig abgerufen werden und auch kaum vom Arbeitsmarkt wertgeschätzt werden. In Anbetracht des prognostizierten Fachkräftemangels ist es unverzichtbar, Maßnahmen zur Qualifikation der vorhandenen älteren Arbeitskräfte aufzu-nehmen, welche zum Teil lange Zeit in Anspruch nehmen und erst nach einiger Zeit ihre Wirkung entfalten können.

Zielgruppe 4: Altersgruppe ab 55 Jahre

Viele Problemlagen der vorgenannten Zielgruppe finden sich auch in der Altersgruppe der ab 55-Jährigen wieder. Grundsätzlich gibt es eine große Anzahl an arbeitsmarktfernen Leistungsbe-ziehern, d.h. Personen mit hohem Begleitungs- und Betreuungsbedarf.

In der Altersgruppe sind ca. 800 erwerbsfähige Personen gemeldet. Prozentual teilt sich dies wie folgt auf: ca. 10 % sind arbeitsmarktnah, über 50 % der Kunden haben erhöhten Qualifizierungs-bedarf und sind schwervermittelbar und die übrigen 40 % der Kunden haben entweder nicht ausreichende Einkünfte oder sind von der Vermittlung ausgeschlossen.

Auch in dieser Zielgruppe finden sich Menschen mit Suchtproblematik, psychischen Störungen und viele mit körperlicher Erkrankung und Behinderung. Fast alle Menschen die auf Ihre Erwerbsfähigkeit hin untersucht worden sind, haben so massive gesundheitliche Einschränkungen und begrenzte Einsatzmöglichkeiten (3 - 6 Stunden pro Tag), dass eine Vermittlung quasi ausgeschlossen ist bzw. es diesen Arbeitsplatz, den sie ausüben könnten, einfach nicht gibt.Es gibt viele Personen die in ihrem Ursprungsberuf nicht mehr arbeiten können, weil dieser Beruf nicht mehr existiert, er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann oder aber, weil die Berufspraxis weit in der Vergangenheit liegt.Oft stellt aber schon allein das Alter der Kunden selbst, ein großes Vermittlungshemmnis dar.

Im Hinblick auf die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr und die geburtenstarken Jahrgänge ist zu erwarten, dass der Anteil der Älteren im Erwerbsleben in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Diese Anhebung der Regelaltersgrenze signalisiert eine Wende in Gesellschaft und Wirtschaft zur Umorientierung in ihrer Haltung zu den älteren Arbeitnehmern. Zugleich zeigt sie die Notwen-digkeit zu konkreten Verhaltensänderungen seitens der Arbeitgeber. Das Erfahrungswissen der Älteren sollte besser genutzt und ihr Beschäftigungspotenzial gesteigert werden, um damit dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Im Zusammenhang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze ist auch an die Geringqualifizierten zu denken, die weitgehend von der Weiterbildung ausgeschlossen sind. In den letzten Jahren wurden aus diesem Grund mehrere Förderprogramme für den Arbeitsmarkt bzw. zur Beschäftigung und Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmer bereit gestellt. Finanzielle Anreize (Eingliederungszuschüsse) sollen Wettbewerbsnachteile (Einstellungshemmnisse) aus-

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KAPITEL 5 Sozialbericht 2010

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Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialesin den Bereichen SGB II und SGB XII

gleichen. Zu bemerken ist, dass die Hälfte aller Integrationen nur über Eingliederungszuschüsse oder über § 16 e SGB II möglich waren. In 2011 wurden diese Fördermittel nun aber bundesweit gekürzt.

Dem demographischen Wandel kommt immer mehr eine hohe Bedeutung zu. Noch ist es so, dass bei der Einstellung die Jüngeren vorgezogen werden. Um den Wandel aktiv zu gestalten, müssen (auch überfachliche) Maßnahmen zur Weiterbildung und Maßnahmen zur Gesundheit für die längere Beschäftigung älterer Arbeitnehmer/Innen ergriffen werden. Dabei gilt es auch die Unternehmen und Betriebe der Region zu sensibilisieren, wieder Ältere einzustellen bzw. in ihrer Personalpolitik zu berücksichtigen. Soll die Anhebung der Regelsatzaltergrenze ihr Ziel erreichen, müssen Lösungen bzw. Angebote gefunden werden, damit die Älteren beruflich wie gesundheitlich wettbewerbsfähig bleiben.

Zielgruppe 5: Alleinerziehende

Die Besonderheit dieser Zielgruppe im Unterschied zu den anderen Zielgruppen besteht darin, dass in dieser Zielgruppe Kunden jeder Altersklasse betreut werden. Ein Zielgruppenwechsel findet erst dann statt, wenn die Kinder volljährig sind und nicht mehr im Haushalt leben oder das Elternteil einen Partner hat und somit nicht mehr alleinerziehend ist.

Ursache für den Leistungsbezug ist im Wesentlichen die Trennung vom Lebenspartner und häu-fig ausbleibenden oder nicht ausreichenden Unterhaltszahlungen. Hinzu kommt die fehlende Flexibilität Vollzeit arbeiten gehen zu können, da die Kinder entweder noch zu klein sind oder die Kinderbetreuung nicht ausreichend gesichert ist. Zum überwiegenden Teil werden in dieser Zielgruppe Frauen mit Kindern betreut.

Die mit einer Trennung in Verbindung stehenden persönlichen Problemlagen, wie z.B. Exis-tenzängste, ungeordnete Familienverhältnisse und ungeklärte Wohnsituation erschweren dann auch die integrative Arbeit der Fallmanager. Die Vermittlungshemmnisse gehen von psychischen Problemen aufgrund der Verarbeitung der Trennung, über fehlende Berufserfahrung bis hin zu unzureichender Kinderbetreuung und einer Doppelbelastung durch die familiären Aufgaben bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit. Aber auch Suchtproblematiken (z.B. Alkohol, Internetspielsucht) und Schuldenproblematiken sind in dieser Zielgruppe vertreten.

Im Weiteren ist anzumerken, dass durch eine Arbeitsaufnahme die Familie häufig nicht aus dem Leistungsbezug ausscheidet, da das Einkommen der Alleinerziehenden nicht ausreicht, um den Bedarf der Familie zu decken. Der ausbleibende Unterhalt führt zu einem ergänzenden Leis-tungsanspruch nach dem SGB II. Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber den Unterhaltsverpflichteten ist daher eine wichtige Aufgabe, die neben der Beistandschaft und Un-terhaltsvorschusskasse des Amtes für Jugend, Schulen und Sport auch der Unterhaltsbereich des Amtes für Arbeit und Soziales intensiv betreibt. Die Änderung des Unterhaltsrechtes hat sich allerdings nicht wie gewünscht bemerkbar gemacht. Es sind weiterhin noch viele Kinder – trotz Unterhaltszahlungen – hilfebedürftig.

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KAPITEL 5Sozialbericht 2010

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Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialesin den Bereichen SGB II und SGB XII

Ein entscheidendes Hindernis für die Alleinerziehenden ist eine kommunal sehr unterschiedliche und teilweise unzureichende Betreuungsproblematik im Main-Taunus-Kreis. Im Bereich von Kin-dertagesstätten wäre ein gutes, einheitliches und flächendeckendes Angebot an Betreuungsplät-zen in allen Kommunen wünschenswert. Im Bereich der Grundschulen nimmt das Betreuungsan-gebot zwar zu, ist aber oft für eine Integration in den Arbeitsmarkt und für eine Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch eigenes Einkommen nicht ausreichend.

Zielgruppe 6: Jugendliche und junge Erwachsene

In dieser Zielgruppe werden verstärkt Auszüge von jungen Erwachsenen aus dem elterlichen Haushalt festgestellt. In der Folge wird ein Antrag auf SGB II-Leistungen mit der Übernahme der Kosten für eine eigene Wohnung gestellt. In Ausnahmefällen sind hierunter sogar Minderjähri-ge, also 15 bis 17-Jährige, die auch vom Amt für Jugend, Schulen und Sport nicht mehr betreut werden, weil die Mitarbeit des Jugendlichen fehlt. Gründe für den Wegzug von den Eltern sind massive Konflikte in der Familie. Ursächlich ist dabei eine soziale und emotionale Überforde-rungssituation auf Seiten der Jugendlichen und deren Eltern. Hier ist ein hohes Maß an Unter-stützung, Betreuung und Begleitung notwendig, dass von Jugend- und Sozialleistungsträgern so nicht geleistet werden kann.

Im Rahmen der Betreuung der noch schulpflichtigen Jugendlichen sind erhebliche Schulfehlzei-ten ein großes Problemfeld. Aufgrund der familiären Überforderungssituation mangelt es den Kin-dern und Jugendlichen oft an unterstützender Hilfe der Eltern. Eine Vorbild-Funktion im Hinblick auf Schulbildung, dem Erlernen eines Berufes und der Arbeitsplatzfindung fehlt. Im Zusammen-hang des über Generationen bestehenden Sozialleistungsbezugs kann man auch von „vererbter Armut“ sprechen

Es lässt sich bei den Jugendlichen eine Diskrepanz zwischen den eigenen Wünschen und Zielen bezüglich der eigenen Ausbildung und dem tatsächlichen Durchhalte- und Leistungsvermögen beobachten. So werden vermehrt Ausbildungsabbrüche festgestellt.Oft führen mangelnde soziale Kompetenzen und fehlende Unterstützung der Jugendlichen zu einer Verschlimmerung der Situation (Kündigung, Schulden, Verweigerung von Maßnahmen, Ter-minversäumnisse, bis hin zum Wohnungsverlust).

Hinzu kommt die erhebliche Zunahme seelischer Erkrankungen. Ist die Bereitschaft zu einer Therapie einmal vorhanden, dann dauert das Warten auf einen Therapieplatz oft unangemessen lange.

Das Anbieten von Perspektiven, wie Qualifizierungsmaßnahmen und (überbetriebliche) Ausbil-dungen sind wichtig und auch durchaus in einigen Fällen erfolgreich. Allerdings verfügen gerade junge Familien und Alleinstehende mit nur einem Einkommen am Anfang der Berufstätigkeit nicht über die Geldmittel zur vollständigen Versorgung der Bedarfs-gemeinschaft. Vermehrt tritt deshalb eine resignierende Haltung ein, die den Leistungsbezug als Normalität akzeptiert. Hilfreich wäre hier, eine angemessene Bezahlung der Erwerbstätigkeit im Rahmen einer Mindestlohnverpflichtung.

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KAPITEL 5 Sozialbericht 2010

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Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialesin den Bereichen SGB II und SGB XII

Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte im Main-Taunus-Kreis

Als Grundsicherungsträger für die SGB II–Leistungen spielt die Arbeitsvermittlung unserer Kun-den und Kundinnen eine zentrale Rolle. Für den Bereich der über 50-Jährigen hat sich in den zurückliegenden Jahren die Beschäftigungssituation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt drama-tisch verschlechtert. Programme zur Frühverrentung haben ein Übriges dazu getan, dass die Be-schäftigungsquote der über 50-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt auf unter 50 % gesunken ist. Zur Gegensteuerung hat der Bund bereits 2005 die Initiative Perspektive 50plus, als Modellprojekt gestartet. Die Bereitschaft zur Mitarbeit bei diesem Projekt, war zu Beginn bei den Grundsiche-rungsträgern (Optionskommunen wie ARGEn) sehr verhalten, es stand bei allen Organisationen die Umsetzung des SGB II im Vordergrund.

Nachdem die Umsetzung dieser Aufgabe im Main-Taunus-Kreis als realisiert anzusehen war, ha-ben wir uns zum 01.07.2009 erfolgreich um die Aufnahme in das Bundesprojekt beworben und nehmen gemeinsam mit den Landkreisen Fulda, Vogelsberg, Hersfeld-Rotenburg und dem Oden-wald an einem überregionalen Pakt teil. Die Vorteile liegen für uns auf der Hand. Der Landkreis Fulda ist seit 2005 im Projekt etabliert und kann uns viele erfolgreiche Maßnahmen vorstellen, die dort zu einer Erhöhung der Vermittlungszahlen von über 50-Jährigen geführt haben. Mit diesen Erfahrungen und zusätzlichen Bundesmitteln ausgestattet, haben wir uns intensiv mit einem Pro-jektteam 50plus um die Aktivierung und Integration der 50-Jährigen bemüht.

Rund 125 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen können wir zum 31.12.2010 vermelden. Dies ist umso mehr ein toller Erfolg, wenn man die schwierige wirtschaft-liche Lage im vergangenen Jahr vor Augen hat. Hinzu kommen noch 56 Vermittlungen in gering-fügige Beschäftigungen, die für diesen besonderen Personenkreis einen ersten Schritt zurück in das Arbeitsleben bedeuten.

Neben den Integrationen sind auch die neuen Aktivierungsprojekte mit unseren Partnern, der VHS und der DGT, zu erwähnen. Auf der Grundlage des in Fulda entwickelten Konzeptes hat unsere VHS einen Perspektiv-Workshop eingerichtet, der insbesondere an dem mangelnden Selbstwertgefühl der Kursteilnehmer/innen arbeitet. Im Anschluss an diesen Aufbau übernimmt dann die DGT zusammen mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus unserem Projektteam ein intensives Coaching, bei dem der aktive Bewerbungsprozess im Vordergrund steht. Viele Teilneh-mer/innen erkennen hier zum ersten Mal die Möglichkeiten der Internet Stellenrecherche, was eine Online-Bewerbung ist und wie ein Bewerbungsgespräch ablaufen sollte. Langzeitarbeitslose in dieser Altersgruppe haben ganz besondere Defizite, die oftmals im EDV-technischen Bereich liegen. Daher ist eine aktive Unterstützung durch uns auf diesem Gebiet sehr wichtig und führt nach unseren Erfahrungen auch zu schnellen Erfolgen.

Das Modellprojekt war von Seiten des Bundes bis zum 31.12.2010 befristet. Mittlerweile ist der Bewilligungsbescheid für die Fortführung des erfolgreichen Bundesprojektes bis zum 31.12.2015 bei uns eingegangen. Mit dem Zuschlag für die weitere Förderung haben wir die Möglichkeit auch weiterhin sehr intensiv mit dieser Zielgruppe zu arbeiten und eine noch höhere Re-Integration dieser Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen.

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KAPITEL 5Sozialbericht 2010

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Seit der Übernahme der Option zur Gewährung von Arbeitslosengeld II zum 01.01.2005, berich-ten wir über die Thematik Widerspruchsverfahren und Sozialgerichtsbarkeit.

Kontinuierlich zeigen wir seit dem den Verlauf der Widerspruchszahlen auf. Nach einem ersten Anstieg in 2006 zu 2005 war in 2007 ein deutlicher Abfall zu beobachten. In 2008 war der Abfall der Widerspruchszahlen noch weitaus deutlicher. Nachdem in 2009 die Widersprüche weiterhin leicht zurückgegangen sind, haben sie im Jahr 2010 mit einem Wert von 911 wieder leicht ange-zogen.

Unabhängig von den tatsächlichen Widerspruchszahlen ist auf den Bereich Recht des Amtes für Arbeit und Soziales ein neuer, stetig ansteigender Aspekt in der täglichen Arbeit hinzugekommen. Der Beratungsaufwand für die Sachbearbeitung und auch für die Kunden hat sehr stark zuge-nommen. Viele Kunden sprechen - nachdem sie bei der Sachbearbeitung waren - beim Bereich Recht vor, um dort ihren Widerspruch direkt einzulegen oder Auskünfte zu laufenden Verfahren zu erhalten. Durch intensive Beratung, Erklärung der Bescheide und auch Hinzunahme von zwi-schenzeitlich ergangenen rechtlichen Entscheidungen durch die Gerichte, konnten viele weitere Widersprüche bereits im Vorfeld ausgeräumt werden.

Der Bearbeitungsstand der Verfahren der Jahre 2005 - 2010 sieht zum 01.03.2011 wie folgt aus:

Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialesin den Bereichen SGB II und SGB XII

Der Widerspruch und die Sozialgerichtsbarkeit

2005 1.388 54 222006 1.512 97 652007 1.254 87 1032008 879 45 1082009 774 80 722010 911 271 108

Gesamt 6.718 634 478

nicht abschließend Vorlagen im Rechtsamt Widersprüche SGB II bearbeitet im zur abschließendenJahr SGB XII und WOG Amt für Arbeit und Soziales Entscheidung

Somit sind aus den 6.718 Widersprüchen der letzten sechs Jahre lediglich 634 Verfahren im Amt für Arbeit und Soziales noch nicht abschließend bearbeitet und 478 Verfahren befinden sich noch im Rechtsamt zur abschließenden Entscheidung.

Widerspruchsverfahren erledigen sich durch Rücknahme, Abhilfe, Teilabhilfe oder Widerspruchs-bescheid durch das Rechtsamt des Main-Taunus-Kreises.

Alleine in den Jahren 2007 – 2010 sind durch das Rechtsamt 616 Widerspruchsbescheide erlas-

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Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialesin den Bereichen SGB II und SGB XII

Zusätzlich zu den Widerspruchsverfahren gibt es noch die Verfahren des einstweiligen Rechts-schutzes und die Hauptsacheverfahren. Hier erstellt das Amt für Arbeit und Soziales die entspre-chenden Sachverhaltsdarstellungen an das Rechtsamt des Main-Taunus-Kreises. Vielfach wird hier gemeinsam nach einer Lösungsmöglichkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gesucht. In der Folge vertritt dann das Rechtsamt den Main-Taunus-Kreis vor den Sozialgerichten.

Zu den Widerspruchsverfahren kamen im Jahre 2010 noch 51 einstweilige Rechtsschutzverfah-ren hinzu. Von den bereits abgeschlossenen 44 Verfahren wurden lediglich 5 Verfahren verloren.

Im Jahr 2008 waren es im Vergleich noch 34 einstweilige Rechtsschutzverfahren und im Jahr 2009 stieg die Zahl dann bereits auf 42 einstweilige Rechtsschutzverfahren an, bevor sie in 2010 dann vorerst ihren Höhepunkt mit 51 Verfahren erreicht haben.

sen worden. Gegen einen Widerspruchsbescheid steht dem Widerspruchsführer dann noch der Klageweg offen.

Die vorstehende Darstellung verdeutlicht, dass 83,5 % aller Widerspruchsverfahren der vergan-genen sechs Jahre durch das Amt für Arbeit und Soziales und das Rechtsamt des Main-Taunus-Kreises abschließend bearbeitet wurden.

Die Verteilung der Gesamtwidersprüche

WohngeldSGB XIISGB II

2010

2009

2008

2007

2006

2005

0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400

2395

79324

82668

13125

74129

1511.074

31206

1.27538

1841.166

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Des Weiteren wurden in 2010 insgesamt 222 Hauptsacheverfahren eröffnet, von denen bereits 75 abgeschlossen sind. Hier wurden bisher auch nur 6 Verfahren verloren.

Im Jahr 2007 waren es im Vergleich noch 108 Hauptsacheverfahren und im Jahr 2008 sank die Zahl dann auf 98 ab, bevor sie sich in 2009 mit 190 Verfahren fast verdoppelt hat. Auch in 2010 erfolgte ein weiterer Anstieg um nochmals 32 Verfahren auf aktuell 222.

Man kann bei dem weiteren Anstieg der Hauptsacheverfahren nur vermuten, dass Kunden ver-mehrt den Klageweg aufgrund seiner Kostenfreiheit und der fortdauernden unterschiedlichen Entscheidungen der Sozialgerichte in den einzelnen Instanzen in Anspruch nehmen.

Hinsichtlich der gewonnenen Verfahren zeigt uns der Verlauf der Zahlen aus den Verfahren zur einstweiligen Anordnung und den Hauptsacheverfahren, dass die Rechtssicherheit in den Be-scheiden des Amtes für Arbeit und Soziales nach nunmehr 6 Jahren der Wahrnehmung der Opti-on nach dem SGB II, der Grundsicherung und der Sozialhilfe nach dem SGB XII weiter konstant hoch ist.

Hier gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Arbeit und Soziales ein großer Dank für die Umsetzung der weiterhin schwierigen und komplexen Materie und die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt des Main-Taunus-Kreises.

Die in den vergangenen Jahren gewonnenen Verfahren vor den Sozialgerichten sollen uns wei-terhin Ansporn sein, unsere Entscheidungen rechtssicher zu treffen.

Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialesin den Bereichen SGB II und SGB XII

42

51

Verfahren einstweiliger Rechtsschutz

2010

2009

2008

0 10 20 30 40 50 60

34

Hauptsacheverfahren

2010

2009

2008

2007

0 50 100 150 200 250

98

190

108

222

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KAPITEL 5 Sozialbericht 2010

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Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialesin den Bereichen SGB II und SGB XII

Die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen und die Rückforderung –sowie die Erstellung von Strafanzeigen wegen Betruges nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB)

MissbrauchsverfolgungSofern Sozialleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen wurden, erfolgt eine Rückfor-derung der zu Unrecht erbrachten Leistung. Im Anschluss erfolgt eine Prüfung der Erstellung einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft oder Amtsanwaltschaft wegen Betruges nach dem Strafgesetzbuch.

Die vorgenommenen Prüfungen von Leistungsfällen werden zentral erfasst. Hierdurch besteht zu jeder Zeit ein Überblick über die Gesamtzahl der bestehenden Forderungen.

Gleichzeitig werden die bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Strafanzeigen aufgrund der missbräuchlichen Inanspruchnahme ausgewertet.

Strafanzeigen und BeträgeIn den Jahren 2006 bis 2010 wurden insgesamt 1.565.632,70 Euro an unrechtmäßig ausgezahl-ten Sozialleistungen im Bereich des Sozialgesetzbuches II (SGB II) und des Sozialgesetzbuches XII, Kapitel 3 und 4 (SGB XII), zurückgefordert.

Hieraus wiederum resultieren bis jetzt 205 Strafanzeigen bei der Amtsanwaltschaft bzw. Staats-anwaltschaft in Frankfurt mit einem Volumen von 630.035,97 Euro aufgrund missbräuchlich in Anspruch genommener Sozialleistungen.

Weitere Strafanzeigen befinden sich derzeit noch in der Prüfung sowie in der Vorbereitung.

Die einzelnen Jahre stellen sich wie folgt dar.

Strafanzeigen in Euro

300.000

200.000

100.000

0

112.782

214.937

59.821 57.725

184.771

2006 2007 2008 2009 2010

Aus den eingereichten und bei den Gerichten bereits abgeurteilten Strafanzeigen, ergingen als nicht abschließende Aufzählung, z.B. folgende Urteile: ● Zahlung der Forderung und gemeinnützige Arbeitsstunden ● Freiheitsentzug mit Bewährungsauflage und Auflage zur Zahlung der Forderung ● Schuld des Täters als gering betrachtet, kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung ● Verurteilung in einem anderen Verfahren unter Einbeziehung des Sozialleistungsbetruges ● sofern mtl. Raten an uns gezahlt werden, wird von einer weiteren Verfolgung abgesehen

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Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialeszum Thema behinderte Menschen, Senioren und Pflege

Die Aufgaben der Eingliederungshilfe

In den letzten Jahren hat sich der Bereich der Eingliederungshilfe mit „verständlicher Verwal-tungssprache“ befasst. Texte von Ämtern und Behörden sind oft kompliziert. Schachtelsätze, Fremdwörter und unpersönliche Formulierungen verstellen den Weg zu wichtigen Informatio-nen. Die verständliche Verwaltungssprache zeichnet sich durch kürzere Sätze, klare Worte und eine übersichtliche Struktur aus.

In diesem Zusammenhang wurde ein Projekt an die Lebenshilfe Main-Taunus vergeben Merk-zettel, Bescheide u.a. in Verständlicher Verwaltungssprache umzusetzen.

Den folgenden Text hat die Lebenshilfe Main-Taunus in verständlicher Verwaltungssprachegeschrieben: www.lebenshilfe-main-taunus.de

Die Aufgaben der Eingliederungshilfe

Unser Fachbereich heißt „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“. Mit der Eingliederungshilfe werden Hilfen für behinderte Menschen bezahlt. Zum Beispiel eine Therapie oder der behindertengerechte Umbau einer Wohnung.

Um Eingliederungshilfe zu bekommen, muss man einen Antrag stellen und begründen, warum diese Hilfe notwendig ist. In unserem Bereich entscheiden wir über diese Anträge. Wir entscheiden, ob die Kosten für ambulante Maßnahmen übernommen werden können.

Die Maßnahmen können verschiedene Schwerpunkte haben: ● sie sollen die Folgen einer Behinderung mildern oder beseitigen, ● eine drohende Behinderung verhüten oder ● behinderte Personen in die Gesellschaft eingliedern.

Dabei werden auch die Vorschriften des Neunten und Zwölften Sozialgesetzbuches angewandt.

Wer ist leistungsberechtigt?

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind für folgende Personen: ● Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind. ● Personen, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind.

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Diese Leistungen gehören unter anderem zur Eingliederungshilfe

● Hilfen für Kinder im Vorschulalter: Heilpädagogische Maßnahmen (Frühförderung) und Integrationsplätze in Kindertagesstätten, ● Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, zum Beispiel Integrationshelfer und Einzeltransport, Hochschulhilfen, ● Anerkannte Therapien und Pflegehilfsmittel, ● Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, zum Beispiel behinderten- gerechter Wohnungsumbau, Betreuung und Fahrdienste in der Freizeit, ● Kraftfahrzeughilfen, ● Tagesstätten für Menschen mit einer seelischer Behinderung ab Vollendung des 65. Lebensjahres, ● Persönliches Budget

Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen

Die meisten Leistungen sind unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens oder Vermögens.

Damit wir über Ihren Antrag entscheiden können, schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen: ● den vollständig ausgefüllten Eingliederungshilfe-Antrag, ● alle ärztlichen Unterlagen und Gutachten, ● alle Berichte über bisherige Maßnahmen.

Nur bei folgenden Maßnahmen wird das Einkommen und Vermögen geprüft: ● Kraftfahrzeughilfen, ● behindertengerechter Wohnungsumbau, ● Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Das sind zum Beispiel Betreuung und Fahrdienste in der Freizeit ● Persönliches Budget

Für diese Maßnahmen brauchen wir von Ihnen die Anlagen E und V mit Nachweisen.

Für einige Anträge sind zusätzliche Unterlagen nötig

Neuantrag für die Integration in einer Kindertagesstätte (KiTa)Bei diesem Neuantrag reicht die KiTa zusätzlich einen Antrag auf Zahlung einer Maßnahmen-pauschale bei uns ein. Außerdem fügt sie einen Hilfe- und Förderplan bei. Die dafür nötigen Formulare liegen der KiTa in der Regel vor.

Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialeszum Thema behinderte Menschen, Senioren und Pflege

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Antrag auf einen Integrationshelfer in Schule oder HortFür diesen Antrag müssen die Eltern und die Schule bzw. der Hort einen zusätzlichen Frage-bogen ausfüllen. Den Fragebogen übersenden wir, sobald wir den Antrag erhalten haben.

WeitergewährungsanträgeBei diesen Anträgen erstellt die Einrichtung oder der Therapeut einen Entwicklungsbericht. Dar-in werden zum einen die bisher erreichten Ziele der Maßnahme beschrieben. Zum anderen wer-den die Ziele aufgeführt, die durch eine Weiterführung der Maßnahme erreicht werden sollen. Als Weitergewährungsantrag gilt bei uns der Entwicklungsbericht, wenn Sie (der Hilfesuchende oder gesetzliche Vertreter) diesen unterschrieben haben.

Antrag zum behindertengerechten WohnungsumbauBei diesem Antrag sollten Sie sich vorher telefonisch oder persönlich von uns beraten lassen. Denn Sie müssen bei dem Antrag einige Dinge beachten, zum Beispiel müssen Sie vor allem Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse beantragen, weil diese vorrangig sind. Außer-dem müssen Sie uns erklären, warum der Umbau notwendig ist und wie viel Geld es kosten wird.

Wann und wo Sie die Unterlagen einreichen könnenDas Bearbeiten der Anträge nimmt einige Zeit in Anspruch. Denn es müssen auch andere Fach-bereiche eingebunden werden, zum Beispiel das Gesundheitsamt oder das Jugendamt. Bitte reichen Sie die Neuanträge und die Weiterbewilligungsanträge vollständig und rechtzeitig bei uns ein. Rechtzeitig heißt mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme.

Bitte senden Sie den Antrag an: Main-Taunus-KreisesDer KreisausschussAmt für Arbeit und Soziales50.4 - EingliederungshilfeAm Kreishaus 1-565719 Hofheim

Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialeszum Thema behinderte Menschen, Senioren und Pflege

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Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialeszum Thema behinderte Menschen, Senioren und Pflege

Die Heimpflege

Der Fachbereich Heimpflege entscheidet über die Anträge auf Übernahme ungedeckter Heim-kosten pflegebedürftiger Menschen.

Wichtig ist, dass der Antrag vor Aufnahme in die Pflegeeinrichtung bei uns oder einer beauftrag-ten Stelle (z.B. Stadtverwaltung) eingegangen ist. Die Sozialleistung kann für Kurzzeit- Tagespfle-ge oder vollstationäre Dauerpflege gewährt werden.

Über die Anträge entscheiden wir nach den Bestimmungen des Zwölften Sozialgesetzbuches (Siebtes Kapitel, SGB XII).

Wir sind zuständig, wenn der Antragsteller

das 65. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz vor Aufnahme in eine Einrichtung im MTK hatte.

Für Antragsteller, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Landeswohlfahrts-verband Hessen, Regionalverwaltung Wiesbaden, zuständig.

Eine Übernahme der ungedeckten Heimkosten kann erfolgen, wenn ein vom Antragsteller oder seinem Betreuer bzw. Bevollmächtigten unterschriebener An- trag vorliegt, die Pflegekasse mind. Pflegestufe I bescheinigt hat oder bei Pflegestufe 0 vom Gesund- heitsamt festgestellt wird, dass die Betreuung in einer stationären Einrichtung notwendig ist, der Antragsteller in einer Einrichtung mit gültiger Pflegesatzgenehmigung aufgenom- men wird, das Einkommen zur Deckung der Kosten nicht ausreicht, keine Rückforderungsansprüche (Schenkungen) bestehen, kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Vor der Bewilligung wird unter anderem geprüft, ob Wohnrechtsansprüche bestehen wie, Insitzrechte oder Nießbrauch, Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre getätigt wurden, vor Heimaufnahme „freiwillige“ Unterhaltszahlungen geleistet wurden, Vermögenswerte des Antragstellers vollständig angegeben wurden, Beihilfeansprüche bestehen, eine Anerkennung als Kriegsopfer vorliegt, eine Betreuung besteht, ggf. für welchen Aufgabenkreis.

Für Antragsteller, die Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben, ist der Lan-deswohlfahrtsverband Hessen, Regionalverwaltung Wiesbaden, zuständig.

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Sofern ungeschütztes Vermögen vorhanden ist, dessen Verwertung zeitnah nicht möglich ist, kann ein Darlehen nach § 91 SGB XII gewährt werden.

Besteht ein Wohn- oder Insitz- bzw. Nießbrauchrecht, wird geprüft, ob der Heimbewohner einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung hat. Gegebenenfalls wird dieser Anspruch gegen den Ver-pflichteten geltend gemacht.

Wurden innerhalb der letzten 10 Jahre Schenkungen geleistet, wird geprüft, ob diese zurückge-fordert werden müssen. Dieses Recht ergibt sich aus § 528 Bürgerliches Gesetzbuch.

Alleinstehende Heimbewohner müssen neben den Leistungen der Pflegekasse ihr gesamtes Ein-kommen zur Deckung der Pflegekosten einsetzen. Bei nicht getrennt lebenden Ehegatten behält der Partner, der noch zuhause lebt, die gesamten Einkünfte und muss einen Kostenbeitrag zu den Heimkosten leisten.

Zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse erhält der Heimbewohner einen monatlichen Barbe-trag sowie auf Antrag und bei Bedarf Bekleidungsbeihilfe.

Bezieher von „großem“ Blindengeld haben nach dem Gesetz keinen Anspruch auf Barbetrag.

Nachdem die Kostenzusage erteilt ist, wird der Unterhaltsanspruch gegenüber Ehegatten und Kindern geprüft. Diese Prüfung ist sehr aufwendig und berücksichtigt die individuellen Verhält-nisse des Unterhaltspflichtigen. Lediglich die Grundfreibeträge für den Unterhaltspflichtigen und ggf. den Ehegatten sind vom zuständigen Gericht (für den Main-Taunus-Kreis: Oberlandesgericht Frankfurt) vorgegeben. Die Freibeträge für Kinder werden nach der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet.

Der Ehegatte muss nach dem Gesetz zwar seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse of-fenlegen, kann aber nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Auch selbstbewohntes Eigentum (Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus) sind geschützt und müssen nicht verkauft werden, um Unterhalt zahlen zu können. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unterhaltspflichtigen wer-den regelhaft alle zwei Jahre neu geprüft.

Angehörige von verstorbenen Heimbewohnern, die von uns Hilfe erhalten haben, können die Übernahme der Bestattungskosten beantragen, wenn ihr Einkommen und Vermögen nicht aus-reicht, um die Kosten zu tragen. Auch hier wird geprüft, ob Nachlass vorhanden ist, der für die Bestattungskosten eingesetzt werden kann.

Allerdings werden nur Kosten für eine einfache Bestattung anerkannt. Mehrkosten, die auf Wunsch des Auftraggebers entstehen, muss dieser auf jeden Fall selbst tragen.

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Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialeszum Thema behinderte Menschen, Senioren und Pflege

Die Fachstelle Allgemeine Seniorenhilfe

Die demografische Entwicklung führt zu einer steigenden Zahl von pflegebedürftigen Menschen, deren Versorgung gewährleistet werden muss. Die Kommunen sind die Garanten für die finanzi-elle Absicherung und für die Sicherstellung der Hilfen.

Daher wurde im Main-Taunus-Kreis im Juni 2000 die Fachstelle Allgemeine Seniorenhilfe einge-richtet. Sie ist dem Amt für Arbeit und Soziales, Sachgebiet 50.4 zugeordnet.

AltenhilfeplanungDas Hessische Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz überträgt in § 4 den Land-kreisen (und kreisfreien Städten) die Zuständigkeit für die Bedarfsplanung erforderlicher Pfle-geeinrichtungen (in Zusammenarbeit mit den angehörenden Kommunen) nach Maßgabe des Hessischen Rahmenplanes.

Von der Altenhilfeplanung wird eine Aussage darüber getroffen, inwiefern der vorhandene Be-stand an altersgerechten Diensten und Angeboten dem Bedarf der älteren Bevölkerung ent-spricht. Es werden Empfehlungen abgegeben, wo eine Beibehaltung bzw. Intensivierung der Förderung sinnvoll erscheint.

In dem Bericht der Altenhilfeplanung wird dargestellt, in welchen Bereichen eine bessere Abstim-mung und intensivere Zusammenarbeit zwischen den Trägern untereinander sowie zwischen den Trägern und der Kreisverwaltung des Main-Taunus-Kreises empfehlenswert wäre.

NetzwerkarbeitExpertinnen und Experten im Bereich der Pflege und Versorgung hochbetagter Menschen spre-chen heute davon, dass Netzwerke benötigt werden. Mit diesem Begriff ist gemeint, dass es eine zusammenhängende und durchlässige Struktur von ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten gibt. Diese sollen je nach Bedarf abgerufen werden können und die vor allem eines nicht sind: eine Einbahnstraße.

Eine Kirchengemeinde kann hier ebenso eingebunden sein wie ein Heim oder ein ambulanter Pflegedienst oder qualifizierte (haus-) ärztliche Betreuung oder Angebote der ambulanten geria-trischen Rehabilitation.

Die Angebote eines Heimes – nämlich pflegebedürftige Menschen kurzzeitig oder dauerhaft ver-sorgen zu können – sind ebenso unverzichtbar als Knotenpunkte dieses Netzes, wie ehrenamt-lich tätige Menschen in der Nachbarschaftshilfe, die zu Hause lebende Menschen beim Alltags-management unterstützen.

Zu dieser Netzwerkarbeit gehört die Initiierung und Geschäftsführung verschiedener Arbeitskrei-se und Gremien der entsprechenden Anbieter. Hier ist die Kreispflegekonferenz für eine zukunfts-orientierte Arbeit im Main-Taunus-Kreis von wichtiger Bedeutung.

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Koordinierung von Projekten und FördermaßnahmenZur Unterstützung und Sicherung der Angebote in der Altenhilfe gibt es verschiedene Förderpro-gramm vom Land Hessen und Fördergelder vom Main-Taunus-Kreis. Die Fachstelle entscheidet über die Anträge unter dem Aspekt der notwendigen Bedarfe und Qualitätssicherung, nach den entsprechenden Richtlinien und verwaltet die Fördergelder.

ÖffentlichkeitsarbeitFortbildungsangebote und Fachvorträge dienen zur Information und Sensibilisierung der Öffent-lichkeit für altersrelevante Themen.

Weiterhin werden Schulungen z.B. von Nachbarschaftshilfen, ehrenamtlichen Betreuern oder An-gehörigen u.a. zu Themen wie barrierefreies Wohnen, Wohn- und Betreuungsformen oder auch Finanzierungsmöglichkeiten von Angeboten, durch die Fachstelle angeboten.

Damit sich die Bürgerinnen und Bürger einen Überblick über die verschiedenen Angebote ver-schaffen können, gibt die Fachstelle verschiedene Broschüren heraus, wie z.B. den Senioren-wegweiser sowie Rat und Tat oder Informationen zur Wohnungsanpassung.

Hier werden die unterschiedlichen Betreuungsformen vorgestellt, die Adressen der stationären und ambulanten Einrichtungen und Dienste aufgelistet, sowie Beispiele und Orientierungshilfen vorgestellt.

BehindertenfahrdienstEine weitere Aufgabe der Fachstelle ist die Entscheidung über Anträge auf Fahrscheine für den Behindertenfahrdienst. Diese Fahrscheine können bei bestimmten Fahrdiensten eingelöst wer-den und geben dem Antragsteller ein wenig Autonomie um am Leben in der Gemeinschaft teil-zunehmen.

VersicherungsamtNicht zuletzt führt die Fachstelle das Versicherungsamt für den Main-Taunus-Kreis. Sie stellt die Fachaufsicht über die kommunalen Versicherungsämter und koordiniert deren Arbeit. Sie leitet Informationsmaterial und Verwaltungsanweisungen der Deutschen Rentenversicherung weiter und führt die Statistik.

Weiterhin ist sie Ansprechpartner der Sozialversicherungsträger bei unklaren Anträgen. In diesem Zusammenhang ist sie verantwortlich für die Aufklärung der Sachverhalte und Klärung wirtschaft-licher Verhältnisse sowie damit verbunden Beglaubigungen und Aufnahme von eidesstattlichen Versicherungen.

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Die Aufgaben der Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde im Main-Taunus-Kreis gibt es seit 1992. Sie ist dem Amt für Arbeit und Soziales zugeordnet und arbeitet eng mit den zuständigen Betreuungsgerichten zusammen. Der Main-Taunus-Kreis ist in drei Bezirke aufgeteilt, die den Betreuungsgerichten in Höchst, König-stein und Wiesbaden zugeordnet sind.

Im Mittelpunkt der Arbeit der Betreuungsbehörde stehen volljährige Menschen, die aufgrund ei-ner psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Ange-legenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.

Grundsätzlich kann jeder für sich selbst oder einen anderen beim Betreuungsgericht eine Betreu-ung anregen.

Wird über das Gericht für den Betroffenen ein Betreuer bestellt, übernimmt dieser als rechtlicher Vertreter in den festgelegten Aufgabenbereichen die Verantwortung und hilft ihm, seine Angele-genheiten zu regeln, z.B.

● Vermögenssorge, ● Behördenangelegenheiten, ● Gesundheitssorge, ● Renten- oder Wohnungsangelegenheiten ● Postverkehr ● Aufenthaltsbestimmung

Bei der Festlegung der Aufgabenkreise wird streng nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz verfahren.

Damit das Gericht eine Entscheidung darüber treffen kann, ob und in welchem Umfang eine Be-treuung eingerichtet werden muss, wird oft ein Sozialbericht von der zuständigen Betreuungsbe-hörde angefordert. Die notwendigen Ermittlungen werden als Hausbesuch durchgeführt, bei dem mit dem Betroffenen ein Gespräch geführt und der Sachverhalt ermittelt wird. Anschließend wird ein Sozialbericht verfasst, der an das zuständige Gericht geschickt und in dem beschrieben wird, welche Hilfen tatsächlich notwendig sind.

Die Unterstützung der Betreuungsgerichte durch die Betreuungsbehörde trägt dazu bei, dass durch eine fachlich fundierte Sachverhaltsaufklärung die Erforderlichkeit einer Betreuung besser beurteilt werden kann.

Das Gericht entscheidet dann aufgrund der vorliegenden Unterlagen, für welche Aufgabenkreise ein Betreuer bestellt werden soll und ob diese von einem ehrenamtlichen oder einem Berufsbe-treuer geführt werden soll.

Außerdem setzt die Betreuungsbehörde die Zwangsmaßnahmen (Vorführungs- und Unterbrin-gungsbeschlüsse) der Amtsgerichte gemeinsam mit Betreuern und Ordnungskräften durch.

Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde gehört auch die Gewinnung von engagierten Bürgern zur Führung von ehrenamtlichen Betreuungen.

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Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialeszum Thema behinderte Menschen, Senioren und Pflege

Diese Aufgabe wird in Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein beim Caritasverband Main-Taunus in Hofheim durchgeführt. Hier werden ehrenamtliche Betreuer ausgebildet und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt und beraten. Weiterhin gibt es ein umfangreiches Fort-bildungsangebot sowie Veranstaltungen, die den Aufbau und die Pflege eines Unterstützungsnet-zes für dieses bürgerschaftliche Engagement fördern sollen.

Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner für die vom Gericht bestellten Berufsbetreuer. Sie gibt Hilfestellung bei auftretenden Problemen und unterstützt deren Aus- und Fortbildung.

Ein besonderer Schwerpunkt wurde 1999 durch das Betreuungsrechtsänderungsgesetz (BtÄndG) geschaffen. Hier geht es in erster Linie um Betreuungsvermeidung durch Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Die Bürger können sich im Landratsamt beraten lassen oder sich bei den Außensprechstunden informieren, die regelmäßig in jeder Gemeinde angebo-ten werden.

Weiterhin führt die Betreuungsbehörde auf Anfrage Informationsveranstaltungen zu verschiede-nen Themen rund um das Betreuungsrecht durch und stellt umfangreiche Informationsmateriali-en für alle Bürger des MTK zur Verfügung.

Nicht zuletzt unterhält die Betreuungsbehörde ein Netzwerk im Sinne des Betreuungsrechts im Main-Taunus-Kreis und die Mitarbeiter nehmen an landes- und bundesweiten Arbeitsgruppen teil.

Seit Juli 2005 können in der Betreuungsbehörde Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügun-gen beglaubigt werden.

Grundlage der Arbeit ist das Betreuungsgesetz (BtG), das am 01.Januar 1992 (aktuelle Änderung zuletzt am 01.09.2009) als große Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Voll-jährige in Kraft trat.

Die wesentlichen Grundzüge sind: ● Die Entmündigung wurde abgeschafft. ● Die Betreuung hat keine automatische Auswirkung auf die Geschäftsfähigkeit. ● Spätestens nach 7 Jahren findet eine Überprüfung statt. ● Die Sorge für die Person steht im Vordergrund. ● Die Rechte der Betroffenen sind gestärkt worden

In 2010 gab es 2.500 Betreuungen im Main-Taunus-Kreis. Die meisten Betreuungen wurden von Familienangehörigen geführt, gefolgt von Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuern.

Weit mehr als die Hälfte der Betreuten war älter als 65 Jahre. Der häufigste Grund für eine Be-treuung waren demenzielle Erkrankungen. Weitere Gründe waren geistige oder körperliche Be-hinderung sowie psychische Erkrankungen.

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KAPITEL 5 Sozialbericht 2010

66

Berichte des Amtes für Arbeit und Sozialeszum Thema behinderte Menschen, Senioren und Pflege

Der Pflegestützpunkt im Main-Taunus-Kreis

Seit dem 1. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige einen einklagbaren Rechtsanspruch auf trä-gerunabhängige und kostenlose Hilfe sowie Unterstützung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater. Dieser Rechtsanspruch wurde mit der Pflegereform 2008 beschlossen.

Im Pflegestützpunkt werden die Beratung über Pflegeangebote und die Vernetzung aller pflegeri-schen, medizinischen und sozialen Leistungen unter einem Dach gebündelt.

Die Einrichtung von Pflegestützpunkten gemäß § 92c SGB XI eröffnet in Hessen die Möglichkeit, die bereits bestehende gute Beratungs- und Unterstützungsstruktur im Interesse aller Beteiligten zu koordinieren und zu vernetzen.

Ziel ist der wirtschaftliche Einsatz von Ressourcen. Vorhandene finanzielle, fachliche und organisatorische Ressourcen werden gebündelt, damit sie optimal eingesetzt und Doppelstrukturen vermieden werden.

Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Allgemeinverfügung des Hessischen Sozialministeriums zur Einrichtung von Pflegestützpunkten vom 08. Dezember 2008. Die Pflege- und Krankenkassen errichten die Pflegestützpunkte mit den örtlichen Trägern der Sozialhilfe in gemeinsamer Trägerschaft.

Die Inhalte der Umsetzung basieren auf dem gemeinsamen Eckpunktepapier der Verbände der Pflegekassen und der Kommunalen Spitzenverbände vom 15. Juli 2008. Für die Träger der Pfle-gestützpunkte ist der Rahmenvertrag für die Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte im Lande Hessen vom 01. Mai 2009 verbindlich.

Der Pflegestützpunkt im Main-Taunus-Kreis hat am 01.08.2010 seine Arbeit begonnen und stellt seit dem ein neues und wichtiges Element der Ausgestaltung des lokalen Sozialraums dar.Die offizielle Eröffnung fand am 14.10.2010 statt.Hier wird nun von den zwei Mitarbeitern Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege angeboten. Das Angebot richtet sich in erster Linie an pflegebedürftige Menschen und deren An-gehörige. Dabei geht es aber nicht nur um Senioren. Ausdrücklich sollen hier auch jüngere Menschen mit Pflegebedarf erstmals eine Anlaufstelle ha-ben, für die es bisher kein Beratungsangebot gab. An den Pflegestützpunkt können sich aber auch Pflegende oder Kranke wenden, bei denen bereits absehbar ist, dass sie bald Pflege und Betreuung brauchen.

Die Beratung erfolgt kostenlos und trägerunabhängig. Das Angebot kann von Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch genommen werden. Die Beratung soll sich ganz an den Wünschen der Bedürftigen orientieren und unabhängig von den Interessen einzelner Träger sein. Auf Wunsch besuchen die Mitarbeiter des Stützpunktes die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen auch zu Hause.

Wichtiger Schwerpunkt der zukünftigen Arbeit des Pflegestützpunktes wird es sein, die vorhande-nen Angebote zu vernetzen und möglichst den Aufbau von Doppelstrukturen zu vermeiden.

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KAPITEL 6Sozialbericht 2010

67

StadtgebietWiesbaden

StadtgebietFrankfurt am Main

Übersicht nach Kommunen

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KAPITEL 6 Sozialbericht 2010

68

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

Bad SodenEinwohner 21.682

Statistik-Auswertungen für SGB XII 2010

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 82 109 115 120 5 4,3 %

Zahl der Personenin den Bedarfsgemeinschaften: 92 118 131 134 3 2,3 % Zahl der männlichen Personen: 42 51 54 50 -4 -7,4 % Zahl der weiblichen Personen: 50 67 77 84 7 9,1 %

Davon deutsch: 58 77 84 87 3 3,6 % Zahl der männlichen Personen: 24 34 32 30 -2 -6,3 % Zahl der weiblichen Personen: 34 43 52 57 5 9,6 %

Davon nicht deutsch: 34 41 47 47 0 0,0 % Zahl der männlichen Personen: 18 17 22 20 -2 -9,1 % Zahl der weiblichen Personen: 16 24 25 27 2 8,0 %

Bad Soden SGB XII – Personen nach Altersklassen 2010

0

10

20

30

40

50

60

70

Personen gesamt 2 3 5 9 11 27 65 12

deutsch männlich 0 0 2 3 5 8 9 3

deutsch weiblich 2 2 2 5 5 9 24 8

nicht deutsch männlich 0 0 1 0 0 3 15 1

nicht deutsch weiblich 0 1 0 1 1 7 17 0

0-14 15-24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80 0 - 14 15 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

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KAPITEL 6Sozialbericht 2010

69

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 296 297 303 297 -6 -2,0 %

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 555 543 547 532 -15 -2,7 % Zahl der männlichen Personen: 270 277 277 263 -14 -5,1 % Zahl der weiblichen Personen: 285 266 270 269 -1 -0,4 % Davon deutsch 370 379 388 374 -14 -3,6 % Zahl der männlichen Personen: 184 194 200 194 -6 -3,0 % Zahl der weiblichen Personen: 186 185 188 180 -8 -4,3 %

Davon nicht deutsch 185 164 159 158 -1 -0,6 % Zahl der männlichen Personen: 86 83 77 69 -8 -10,4 % Zahl der weiblichen Personen: 99 81 82 89 7 8,5 %

Bad SodenEinwohner 21.682

Statistik-Auswertungen für SGB II 2010

Bad Soden SGB II – Personen nach Altersklassen 2010

0

20

40

60

80

100

120

140

Personen gesamt 24 30 66 25 49 77 87 117 57

deutsch männlich 10 9 31 13 12 21 17 54 27

deutsch weiblich 12 18 18 6 21 27 26 39 13

nicht deutsch männlich 1 0 6 4 8 13 20 9 8

nicht deutsch weiblich 1 3 11 2 8 16 24 15 9

unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 55 - 6445 - 54

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KAPITEL 6 Sozialbericht 2010

70

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

EppsteinEinwohner 13.265

Statistik-Auswertungen für SGB XII 2010

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 50 48 55 55 0 0,0 %

Zahl der Personenin den Bedarfsgemeinschaften: 61 59 62 63 1 1,6 % Zahl der männlichen Personen: 23 23 31 30 -1 -3,2 % Zahl der weiblichen Personen: 38 36 31 33 2 6,5 %

Davon deutsch: 41 35 39 39 0 0,0 % Zahl der männlichen Personen: 15 13 19 18 -1 -5,3 % Zahl der weiblichen Personen: 26 22 20 21 1 5,0 %

Davon nicht deutsch: 20 24 23 24 1 4,3 % Zahl der männlichen Personen: 8 10 12 12 0 0,0 % Zahl der weiblichen Personen: 12 14 11 12 1 9,1 %

0

5

10

15

20

25

30

Personen gesamt 0 1 5 3 9 10 28 7

deutsch männlich 0 1 3 1 5 3 5 0

deutsch weiblich 0 0 0 1 3 3 12 2

nicht deutsch männlich 0 0 1 0 1 2 6 2

nicht deutsch weiblich 0 0 1 1 0 2 5 3

0-14 15-24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

Eppstein SGB XII – Personen nach Altersklassen 2010

0 - 14 15 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

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KAPITEL 6Sozialbericht 2010

71

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 184 180 202 233 31 15,3 %

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 358 356 392 430 38 9,7 % Zahl der männlichen Personen: 160 156 175 188 13 7,4 % Zahl der weiblichen Personen: 198 200 217 242 25 11,5 %

Davon deutsch 281 261 279 312 33 11,8 % Zahl der männlichen Personen: 128 118 130 145 15 11,5 % Zahl der weiblichen Personen: 153 143 149 167 18 12,1 %

Davon nicht deutsch 77 95 113 118 5 4,4 % Zahl der männlichen Personen: 32 38 45 43 -2 -4,4 % Zahl der weiblichen Personen: 45 57 68 75 7 10,3 %

EppsteinEinwohner 13.265

Statistik-Auswertungen für SGB II 2010

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

Personen gesamt 22 39 52 27 36 92 64 61 37

deutsch männlich 10 12 23 8 11 35 18 16 12

deutsch weiblich 8 19 19 9 16 30 27 26 13

nicht deutsch männlich 2 3 4 3 5 8 7 7 4

nicht deutsch weiblich 2 5 6 7 4 19 12 12 8

unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64

Eppstein SGB II – Personen nach Altersklassen 2010

unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 55 - 6445 - 54

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KAPITEL 6 Sozialbericht 2010

72

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

EschbornEinwohner 20.774

Statistik-Auswertungen für SGB XII 2010

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 134 138 136 148 12 8,8 %

Zahl der Personenin den Bedarfsgemeinschaften: 158 170 161 182 21 13,0 % Zahl der männlichen Personen: 67 71 74 81 7 9,5 % Zahl der weiblichen Personen: 91 99 87 101 14 16,1 %

Davon deutsch: 91 88 86 100 14 16,3 % Zahl der männlichen Personen: 38 35 41 45 4 9,8 % Zahl der weiblichen Personen: 53 53 45 55 10 22,2 %

Davon nicht deutsch: 67 82 75 82 7 9,3 % Zahl der männlichen Personen: 29 36 33 36 3 9,1 % Zahl der weiblichen Personen: 38 46 42 46 4 9,5 %

Eschborn SGB XII – Personen nach Altersklassen 2010

0

20

40

60

80

100

120

Personen gesamt 7 2 8 8 19 29 99 10

deutsch männlich 1 1 2 3 10 5 22 1

deutsch weiblich 3 1 4 3 1 9 29 5

nicht deutsch männlich 2 0 1 0 2 6 23 2

nicht deutsch weiblich 1 0 1 2 6 9 25 2

0-14 15-24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80 0 - 14 15 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

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KAPITEL 6Sozialbericht 2010

73

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 397 384 418 430 12 2,9 %

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 900 873 930 937 7 0,8 % Zahl der männlichen Personen: 449 425 475 472 -3 -0,6 % Zahl der weiblichen Personen: 451 448 455 465 10 2,2 %

Davon deutsch 550 524 567 570 3 0,5 % Zahl der männlichen Personen: 288 263 306 297 -9 -2,9 % Zahl der weiblichen Personen: 262 261 261 273 12 4,6 %

Davon nicht deutsch 350 349 363 367 4 1,1 % Zahl der männlichen Personen: 161 162 169 175 6 3,6 % Zahl der weiblichen Personen: 189 187 194 192 -2 -1,0 %

EschbornEinwohner 20.774

Statistik-Auswertungen für SGB II 2010

Eschborn SGB II – Personen nach Altersklassen 2010

0

20

40

60

80

100

120

140

160

180

Personen gesamt 61 74 141 40 88 148 168 136 81

deutsch männlich 27 30 52 11 24 41 46 45 21

deutsch weiblich 27 31 39 12 27 36 42 34 25

nicht deutsch männlich 4 4 24 5 19 28 44 25 22

nicht deutsch weiblich 3 9 26 12 18 43 36 32 13

unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 55 - 6445 - 54

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KAPITEL 6 Sozialbericht 2010

74

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

FlörsheimEinwohner 20.283

Statistik-Auswertungen für SGB XII 2010

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 98 120 118 117 -1 -0,8 %

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 114 157 137 138 1 0,7 % Zahl der männlichen Personen: 50 63 59 58 -1 -1,7 % Zahl der weiblichen Personen: 64 94 78 80 2 2,6 %

Davon deutsch: 68 96 76 73 -3 -3,9 % Zahl der männlichen Personen: 27 36 29 28 -1 -3,4 % Zahl der weiblichen Personen: 41 60 47 45 -2 -4,3 %

Davon nicht deutsch: 46 61 61 65 4 6,6 % Zahl der männlichen Personen: 23 27 30 30 0 0,0 % Zahl der weiblichen Personen: 23 34 31 35 4 12,9 %

Flörsheim SGB XII – Personen nach Altersklassen 2010

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

Personen gesamt 0 3 9 9 5 11 84 17

deutsch männlich 0 2 3 4 2 1 14 2

deutsch weiblich 0 0 2 1 3 6 24 9

nicht deutsch männlich 0 1 3 3 0 0 20 3

nicht deutsch weiblich 0 0 1 1 0 4 26 3

0-14 15-24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80 0 - 14 15 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

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KAPITEL 6Sozialbericht 2010

75

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 343 391 426 441 15 3,5 %

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 739 845 866 889 23 2,7 % Zahl der männlichen Personen: 358 407 426 427 1 0,2 % Zahl der weiblichen Personen: 381 438 440 462 22 5,0 %

Davon deutsch 479 551 576 580 4 0,7 % Zahl der männlichen Personen: 232 268 287 284 -3 -1,0 % Zahl der weiblichen Personen: 247 283 289 296 7 2,4 %

Davon nicht deutsch 260 294 290 309 19 6,6 % Zahl der männlichen Personen: 126 139 139 143 4 2,9 % Zahl der weiblichen Personen: 134 155 151 166 15 9,9 %

FlörsheimEinwohner 20.283

Statistik-Auswertungen für SGB II 2010

Flörsheim SGB II – Personen nach Altersklassen 2010

0

20

40

60

80

100

120

140

160

Personen gesamt 43 77 127 47 72 135 151 147 90

deutsch männlich 15 40 42 10 22 35 40 52 28

deutsch weiblich 20 28 33 15 25 55 47 45 28

nicht deutsch männlich 5 4 28 10 13 22 23 20 18

nicht deutsch weiblich 3 5 24 12 12 23 41 30 16

unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 55 - 6445 - 54

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KAPITEL 6 Sozialbericht 2010

76

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

HattersheimEinwohner 25.558

Statistik-Auswertungen für SGB XII 2010

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 228 254 275 282 7 2,5 %

Zahl der Personenin den Bedarfsgemeinschaften: 257 287 309 314 5 1,6 % Zahl der männlichen Personen: 123 143 161 161 0 0,0 % Zahl der weiblichen Personen: 134 144 148 153 5 3,4 %

Davon deutsch: 170 166 212 220 8 3,8 % Zahl der männlichen Personen: 82 86 116 115 -1 -0,9 % Zahl der weiblichen Personen: 88 80 96 105 9 9,4 %

Davon nicht deutsch: 87 121 97 94 -3 -3,1 % Zahl der männlichen Personen: 41 57 45 46 1 2,2 % Zahl der weiblichen Personen: 46 64 52 48 -4 -7,7 %

Hattersheim SGB XII – Personen nach Altersklassen 2010

0

20

40

60

80

100

120

140

Personen gesamt 9 4 34 31 46 43 127 20

deutsch männlich 2 1 16 18 17 16 44 1

deutsch weiblich 7 1 10 8 22 17 33 7

nicht deutsch männlich 0 1 6 1 4 5 23 6

nicht deutsch weiblich 0 1 2 4 3 5 27 6

0-14 15-24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80 0 - 14 15 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

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KAPITEL 6Sozialbericht 2010

77

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 854 882 918 968 50 5,4 %

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 1.683 1.811 1.850 1.880 30 1,6 % Zahl der männlichen Personen: 816 885 899 939 40 4,4 % Zahl der weiblichen Personen: 867 926 951 941 -10 -1,1 %

Davon deutsch 1.125 1.219 1.223 1.221 -2 -0,2 % Zahl der männlichen Personen: 568 610 604 630 26 4,3 % Zahl der weiblichen Personen: 557 609 619 591 -28 -4,5 %

Davon nicht deutsch 558 592 627 659 32 5,1 % Zahl der männlichen Personen: 248 275 295 309 14 4,7 % Zahl der weiblichen Personen: 310 317 332 350 18 5,4 %

HattersheimEinwohner 25.558

Statistik-Auswertungen für SGB II 2010

Hattersheim SGB II – Personen nach Altersklassen 2010

0

50

100

150

200

250

300

350

400

Personen gesamt 103 163 275 78 159 285 337 289 191

deutsch männlich 35 69 87 25 52 73 104 117 68

deutsch weiblich 35 63 96 26 44 90 92 87 58

nicht deutsch männlich 21 17 49 12 31 45 60 42 32

nicht deutsch weiblich 12 14 43 15 32 77 81 43 33

unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 55 - 6445 - 54

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KAPITEL 6 Sozialbericht 2010

78

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

HochheimEinwohner 16.909

Statistik-Auswertungen für SGB XII 2010

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 121 133 125 142 17 13,6 %

Zahl der Personenin den Bedarfsgemeinschaften: 131 144 136 156 20 14,7 % Zahl der männlichen Personen: 57 60 55 65 10 18,2 % Zahl der weiblichen Personen: 74 84 81 91 10 12,3 %

Davon deutsch: 103 110 104 122 18 17,3 % Zahl der männlichen Personen: 45 46 43 51 8 18,6 % Zahl der weiblichen Personen: 58 64 61 71 10 16,4 %

Davon nicht deutsch: 28 34 32 34 2 6,3 % Zahl der männlichen Personen: 12 14 12 14 2 16,7 % Zahl der weiblichen Personen: 16 20 20 20 0 0,0 %

Hochheim SGB XII – Personen nach Altersklassen 2010

0

10

20

30

40

50

60

70

Personen gesamt 4 3 13 13 19 22 58 24

deutsch männlich 1 1 6 6 11 8 14 4

deutsch weiblich 2 2 6 6 5 8 25 17

nicht deutsch männlich 1 0 1 1 1 2 7 1

nicht deutsch weiblich 0 0 0 0 2 4 12 2

0-14 15-24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80 0 - 14 15 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

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KAPITEL 6Sozialbericht 2010

79

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 325 314 340 351 11 3,2 %

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 707 665 695 696 1 0,1 % Zahl der männlichen Personen: 327 304 314 311 -3 -1,0 % Zahl der weiblichen Personen: 380 361 381 385 4 1,0 %

Davon deutsch 526 495 510 515 5 1,0 % Zahl der männlichen Personen: 243 224 224 229 5 2,2 % Zahl der weiblichen Personen: 283 271 286 286 0 0,0 %

Davon nicht deutsch 181 170 185 181 -4 -2,2 % Zahl der männlichen Personen: 84 80 90 82 -8 -8,9 % Zahl der weiblichen Personen: 97 90 95 99 4 4,2 %

HochheimEinwohner 16.909

Statistik-Auswertungen für SGB II 2010

Hochheim SGB II – Personen nach Altersklassen 2010

0

20

40

60

80

100

120

Personen gesamt 36 54 104 30 45 112 105 110 100

deutsch männlich 17 17 41 8 8 30 34 42 32

deutsch weiblich 17 27 36 11 18 52 40 35 50

nicht deutsch männlich 2 1 20 4 8 7 16 12 12

nicht deutsch weiblich 0 9 7 7 11 23 15 21 6

unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 55 - 6445 - 54

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KAPITEL 6 Sozialbericht 2010

80

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

HofheimEinwohner 38.261

Statistik-Auswertungen für SGB XII 2010

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 164 197 193 197 4 2,1 %

Zahl der Personenin den Bedarfsgemeinschaften: 186 210 214 217 3 1,4 % Zahl der männlichen Personen: 84 108 107 105 -2 -1,9 % Zahl der weiblichen Personen: 102 102 107 112 5 4,7 %

Davon deutsch: 143 158 160 162 2 1,3 % Zahl der männlichen Personen: 64 82 77 76 -1 -1,3 % Zahl der weiblichen Personen: 79 76 83 86 3 3,6 %

Davon nicht deutsch: 43 52 54 55 1 1,9 % Zahl der männlichen Personen: 20 26 30 29 -1 -3,3 % Zahl der weiblichen Personen: 23 26 24 26 2 8,3 %

Hofheim SGB XII – Personen nach Altersklassen 2010

0

20

40

60

80

100

120

Personen gesamt 4 4 13 21 33 27 99 16

deutsch männlich 2 2 5 10 15 9 29 4

deutsch weiblich 1 0 7 9 14 11 39 5

nicht deutsch männlich 1 2 1 1 4 2 14 4

nicht deutsch weiblich 0 0 0 1 0 5 17 3

0-14 15-24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80 0 - 14 15 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

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KAPITEL 6Sozialbericht 2010

81

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 584 573 608 657 49 8,1%

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 1.209 1.181 1.235 1.303 68 5,5% Zahl der männlichen Personen: 599 582 603 627 24 4,0% Zahl der weiblichen Personen: 610 599 632 676 44 7,0%

Davon deutsch 789 756 804 842 38 4,7% Zahl der männlichen Personen: 405 389 407 420 13 3,2% Zahl der weiblichen Personen: 381 367 397 422 25 6,3%

Davon nicht deutsch 423 425 431 461 30 7,0% Zahl der männlichen Personen: 194 193 196 207 11 5,6% Zahl der weiblichen Personen: 229 232 235 254 19 8,1%

HofheimEinwohner 38.261

Statistik-Auswertungen für SGB II 2010

Hofheim SGB II – Personen nach Altersklassen 2010

0

50

100

150

200

250

Personen gesamt 63 107 188 75 110 183 228 234 115

deutsch männlich 27 40 67 20 33 56 57 83 37

deutsch weiblich 19 40 54 28 36 64 66 81 34

nicht deutsch männlich 10 15 40 17 18 17 37 33 20

nicht deutsch weiblich 7 12 27 10 23 46 68 37 24

unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 55 - 6445 - 54

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KAPITEL 6 Sozialbericht 2010

82

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

KelkheimEinwohner 27.667

Statistik-Auswertungen für SGB XII 2010

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 110 138 133 135 2 1,5 %

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 126 154 152 153 1 0,7 % Zahl der männlichen Personen: 51 61 60 59 -1 -1,7 % Zahl der weiblichen Personen: 75 93 92 94 2 2,2 %

Davon deutsch: 79 95 93 98 5 5,4 % Zahl der männlichen Personen: 27 35 37 38 1 2,7 % Zahl der weiblichen Personen: 52 60 56 60 4 7,1 %

Davon nicht deutsch: 47 59 59 55 -4 -6,8 % Zahl der männlichen Personen: 24 26 23 21 -2 -8,7 % Zahl der weiblichen Personen: 23 33 36 34 -2 -5,6 %

Kelkheim SGB XII – Personen nach Altersklassen 2010

0

10

20

30

40

50

60

70

80

Personen gesamt 8 2 8 13 12 19 73 18

deutsch männlich 2 2 0 5 5 4 17 3

deutsch weiblich 2 0 6 7 4 7 24 10

nicht deutsch männlich 1 0 1 1 1 4 11 2

nicht deutsch weiblich 3 0 1 0 2 4 21 3

0-14 15-24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80 0 - 14 15 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

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KAPITEL 6Sozialbericht 2010

83

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 341 340 367 410 43 11,7 %

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 668 670 723 808 85 11,8 % Zahl der männlichen Personen: 317 319 344 388 44 12,8 % Zahl der weiblichen Personen: 351 351 379 420 41 10,8 %

Davon deutsch 457 452 476 548 72 15,1 % Zahl der männlichen Personen: 231 228 238 276 38 16,0 % Zahl der weiblichen Personen: 226 224 238 272 34 14,3 %

Davon nicht deutsch 211 218 247 260 13 5,3 % Zahl der männlichen Personen: 86 91 106 112 6 5,7 % Zahl der weiblichen Personen: 125 127 141 148 7 5,0 %

KelkheimEinwohner 27.667

Statistik-Auswertungen für SGB II 2010

Kelkheim SGB II – Personen nach Altersklassen 2010

0

20

40

60

80

100

120

140

160

Personen gesamt 47 60 120 40 62 121 139 121 98

deutsch männlich 19 30 38 15 19 31 35 49 40

deutsch weiblich 14 24 48 13 23 39 45 40 26

nicht deutsch männlich 6 4 17 3 8 17 27 16 14

nicht deutsch weiblich 8 2 17 9 12 34 32 16 18

unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 55 - 6445 - 54

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KAPITEL 6 Sozialbericht 2010

84

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

KriftelEinwohner 10.742

Statistik-Auswertungen für SGB XII 2010

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 37 47 44 48 4 9,1 %

Zahl der Personenin den Bedarfsgemeinschaften: 41 57 49 51 2 4,1 % Zahl der männlichen Personen: 20 26 23 21 -2 -8,7 % Zahl der weiblichen Personen: 21 31 26 30 4 15,4 %

Davon deutsch: 34 36 34 36 2 5,9 % Zahl der männlichen Personen: 18 17 15 13 -2 -13,3 % Zahl der weiblichen Personen: 16 19 19 23 4 21,1 %

Davon nicht deutsch: 7 21 15 15 0 0,0 % Zahl der männlichen Personen: 2 9 8 8 0 0,0 % Zahl der weiblichen Personen: 5 12 7 7 0 0,0 %

Kriftel SGB XII – Personen nach Altersklassen 2010

0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

Personen gesamt 1 1 8 6 6 7 17 5

deutsch männlich 0 0 2 2 2 4 3 0

deutsch weiblich 1 1 5 4 1 3 7 1

nicht deutsch männlich 0 0 1 0 3 0 2 2

nicht deutsch weiblich 0 0 0 0 0 0 5 2

0-14 15-24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80 0 - 14 15 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

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KAPITEL 6Sozialbericht 2010

85

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 134 144 157 156 -1 -0,6 %

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 280 298 329 324 -5 -1,5 % Zahl der männlichen Personen: 132 131 151 145 -6 -4,0 % Zahl der weiblichen Personen: 148 167 178 179 1 0,6 %

Davon deutsch 164 179 203 189 -14 -6,9 % Zahl der männlichen Personen: 81 76 88 77 -11 -12,5 % Zahl der weiblichen Personen: 83 103 115 112 -3 -2,6 %

Davon nicht deutsch 116 119 126 135 9 7,1 % Zahl der männlichen Personen: 51 55 63 68 5 7,9 % Zahl der weiblichen Personen: 65 64 63 67 4 6,3 %

KriftelEinwohner 10.742

Statistik-Auswertungen für SGB II 2010

Kriftel SGB II – Personen nach Altersklassen 2010

0

10

20

30

40

50

60

70

Personen gesamt 23 36 37 17 31 53 45 58 24

deutsch männlich 10 9 10 2 4 8 7 18 9

deutsch weiblich 9 16 11 10 13 16 14 17 6

nicht deutsch männlich 3 6 8 3 6 14 12 12 4

nicht deutsch weiblich 1 5 8 2 8 15 12 11 5

unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 55 - 6445 - 54

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KAPITEL 6 Sozialbericht 2010

86

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

LiederbachEinwohner 8.749

Statistik-Auswertungen für SGB XII 2010

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 35 41 41 49 8 19,5 %

Zahl der Personenin den Bedarfsgemeinschaften: 42 49 49 57 8 16,3 % Zahl der männlichen Personen: 20 23 25 28 3 12,0 % Zahl der weiblichen Personen: 22 26 24 29 5 20,8 %

Davon deutsch: 26 33 32 38 6 18,8 % Zahl der männlichen Personen: 12 16 17 20 3 17,6 % Zahl der weiblichen Personen: 14 17 15 18 3 20,0 %

Davon nicht deutsch: 16 16 17 19 2 11,8 % Zahl der männlichen Personen: 8 7 8 8 0 0,0 % Zahl der weiblichen Personen: 8 9 9 11 2 22,2 %

Liederbach SGB XII – Personen nach Altersklassen 2010

0

5

10

15

20

25

30

35

40

Personen gesamt 0 2 3 3 8 3 34 4

deutsch männlich 0 1 3 1 4 2 9 0

deutsch weiblich 0 1 0 2 2 0 10 3

nicht deutsch männlich 0 0 0 0 1 0 7 0

nicht deutsch weiblich 0 0 0 0 1 1 8 1

0-14 15-24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80 0 - 14 15 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

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KAPITEL 6Sozialbericht 2010

87

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 156 137 151 159 8 5,3 %

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 323 289 321 325 4 1,2 % Zahl der männlichen Personen: 151 132 156 154 -2 -1,3 % Zahl der weiblichen Personen: 172 157 165 171 6 3,6 %

Davon deutsch 232 214 236 230 -6 -2,5 % Zahl der männlichen Personen: 104 97 117 112 -5 -4,3 % Zahl der weiblichen Personen: 128 117 119 118 -1 -0,8 %

Davon nicht deutsch 91 75 85 95 10 11,8 % Zahl der männlichen Personen: 47 35 39 42 3 7,7 % Zahl der weiblichen Personen: 44 40 46 53 7 15,2 %

LiederbachEinwohner 8.749

Statistik-Auswertungen für SGB II 2010

Liederbach SGB II – Personen nach Altersklassen 2010

0

10

20

30

40

50

60

70

Personen gesamt 19 24 33 22 30 56 65 45 31

deutsch männlich 8 10 8 6 12 18 24 16 10

deutsch weiblich 10 11 14 9 12 21 17 12 12

nicht deutsch männlich 0 1 5 4 2 8 11 5 6

nicht deutsch weiblich 1 2 6 3 4 9 13 12 3

unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 55 - 6445 - 54

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KAPITEL 6 Sozialbericht 2010

88

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

SchwalbachEinwohner 14.723

Statistik-Auswertungen für SGB XII 2010

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 105 122 126 138 12 9,5 %

Zahl der Personenin den Bedarfsgemeinschaften: 118 134 153 165 12 7,8 % Zahl der männlichen Personen: 48 57 70 78 8 11,4 % Zahl der weiblichen Personen: 70 77 83 87 4 4,8 %

Davon deutsch: 87 89 100 108 8 8,0 % Zahl der männlichen Personen: 33 37 41 48 7 17,1 % Zahl der weiblichen Personen: 54 52 59 60 1 1,7 %

Davon nicht deutsch: 31 45 53 57 4 7,5 % Zahl der männlichen Personen: 15 20 29 30 1 3,4 % Zahl der weiblichen Personen: 16 25 24 27 3 12,5 %

Schwalbach SGB XII – Personen nach Altersklassen 2010

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

Personen gesamt 10 1 6 10 15 21 90 12

deutsch männlich 2 1 2 2 6 5 27 3

deutsch weiblich 1 0 2 5 4 8 33 7

nicht deutsch männlich 3 0 0 1 3 3 19 1

nicht deutsch weiblich 4 0 2 2 2 5 11 1

0-14 15-24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80 0 - 14 15 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

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KAPITEL 6Sozialbericht 2010

89

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 322 341 381 407 26 6,8 %

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 725 786 861 860 -1 -0,1 % Zahl der männlichen Personen: 318 354 401 415 14 3,5 % Zahl der weiblichen Personen: 407 432 460 445 -15 -3,3 %

Davon deutsch 486 500 559 560 1 0,2 % Zahl der männlichen Personen: 213 225 265 281 16 6,0 % Zahl der weiblichen Personen: 273 275 294 279 -15 -5,1 %

Davon nicht deutsch 239 286 302 300 -2 -0,7 % Zahl der männlichen Personen: 105 129 136 134 -2 -1,5 % Zahl der weiblichen Personen: 134 157 166 166 0 0,0 %

SchwalbachEinwohner 14.723

Statistik-Auswertungen für SGB II 2010

Schwalbach SGB II – Personen nach Altersklassen 2010

0

20

40

60

80

100

120

140

160

Personen gesamt 55 73 125 49 85 134 152 124 63

deutsch männlich 27 22 53 20 21 31 44 36 27

deutsch weiblich 18 32 48 10 36 41 38 40 16

nicht deutsch männlich 6 11 10 7 11 22 34 23 10

nicht deutsch weiblich 4 8 14 12 17 40 36 25 10

unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 55 - 6445 - 54

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KAPITEL 6 Sozialbericht 2010

90

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

SulzbachEinwohner 8.442

Statistik-Auswertungen für SGB XII 2010

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 16 22 24 25 1 4,2 %

Zahl der Personenin den Bedarfsgemeinschaften: 18 26 26 26 0 0,0 % Zahl der männlichen Personen: 8 11 8 7 -1 -12,5 % Zahl der weiblichen Personen: 10 15 18 19 1 5,6 %

Davon deutsch: 13 18 16 19 3 18,8 % Zahl der männlichen Personen: 6 8 5 5 0 0,0 % Zahl der weiblichen Personen: 7 10 11 14 3 27,3 %

Davon nicht deutsch: 5 8 10 7 -3 -30,0 % Zahl der männlichen Personen: 2 3 3 2 -1 -33,3 % Zahl der weiblichen Personen: 3 5 7 5 -2 -28,6 %

0

2

4

6

8

10

12

14

Personen gesamt 0 0 4 2 5 2 12 1

deutsch männlich 0 0 1 1 1 0 2 0

deutsch weiblich 0 0 2 0 4 1 7 0

nicht deutsch männlich 0 0 0 0 0 0 2 0

nicht deutsch weiblich 0 0 1 1 0 1 1 1

0-14 15-24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

Sulzbach SGB XII – Personen nach Altersklassen 2010

0 - 14 15 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 65 - 79 ab 80

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KAPITEL 6Sozialbericht 2010

91

Veränderung zu 2009Übersicht 2007 2008 2009 2010 absolut prozentual

Zahl der Bedarfsgemeinschaften: 97 94 112 120 8 7,1 %

Zahl der Personen in den Bedarfsgemeinschaften: 176 190 215 221 6 2,8 % Zahl der männlichen Personen: 84 79 93 105 12 12,9 % Zahl der weiblichen Personen: 92 111 122 116 -6 -4,9 %

Davon deutsch 132 141 164 166 2 1,2 % Zahl der männlichen Personen: 68 59 71 79 8 11,3 % Zahl der weiblichen Personen: 64 82 93 87 -6 -6,5 %

Davon nicht deutsch 44 49 51 55 4 7,8 % Zahl der männlichen Personen: 16 20 22 26 4 18,2 % Zahl der weiblichen Personen: 28 29 29 29 0 0,0 %

SulzbachEinwohner 8.442

Statistik-Auswertungen für SGB II 2010

Sulzbach SGB II – Personen nach Altersklassen 2010

0

510

1520

2530

3540

45

Personen gesamt 11 19 31 7 19 42 27 35 30

deutsch männlich 5 12 13 1 5 12 7 9 15

deutsch weiblich 5 4 12 3 12 10 12 19 10

nicht deutsch männlich 1 2 2 1 0 10 1 5 4

nicht deutsch weiblich 0 1 4 2 2 10 7 2 1

unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 64 unter 3 3 - 6 7 - 14 15 - 17 18 - 24 25 - 34 35 - 44 55 - 6445 - 54

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ANHANGSozialbericht 2010

93

Amt für Arbeit und Soziales

Kosten der Produkte 2009

Ist-Kosten Amt für Arbeit und Soziales 2009¹ (in T€) Gesamtkosten 92.567

Ist-Einnahmen Amt für Arbeit und Soziales 2009¹ (in T€) Gesamteinnahmen 52.298 vom Bund, Land und Rückerstattungen Kunden

¹ Die Zahlen für 2010 lagen zum Zeitpunkt der Erstellung des Sozialberichts noch nicht vor.

1.829

3.301

13.407

5.263

5.151

63.616

SGB XII / Eingliederungbehinderter Menschen

SGB II

SGB XII / GSIG

SGB XII / Hilfe zur Pflege / Kriegsopferfürsorge

SGB II / Asyl

Sonstiges

S

275

1.285290418

1.691

48.339

SGB XII / Eingliederungbehinderter Menschen

SGB II

SGB XII / GSIG

SGB XII / Hilfe zur Pflege / Kriegsopferfürsorge

SGB II / Asyl

Sonstiges

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ANHANG Sozialbericht 2010

94

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Impressum:

Herausgeber:Main-Taunus-KreisDer KreisausschussAmt für Arbeit und Soziales Am Kreishaus 1 - 565719 Hofheim

Wir danken allen Beteiligten für Ihre Mitarbeit, die die Erstellung des diesjährigen Sozialberichtes möglich gemacht haben.

Ergänzende Informationen: Die Berichte des Amtes für Arbeit und Soziales und eine Broschüre zu „Möglichkeiten der Ver-günstigungen im Main-Taunus-Kreis“, für SGB II und SGB XII-Leistungsbezieher und Personen mit geringem Einkommen, können im Internet auf den Seiten des Main-Taunus-Kreises als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

● Sozialbericht – www.mtk.org/Sozialbericht ● Eingliederungsbericht – www.mtk.org/Eingliederungsbericht ● Möglichkeiten der Vergünstigungen im Main-Taunus-Kreis – www.mtk.org/Vergünstigungen

Der Sozialbericht erscheint jährlich. Fragen und Anregungen sind erwünscht und werden von der Redaktion gerne angenommen.

Kontakt / Bezug des Sozialberichtes 2010:Sozialplanung – [email protected] oder Tel.: 06192 201-1406

Kartografi e:Die Kreiskarte wurde uns mit freundlicher Genehmigung vom © Kartografi e Verwaltungs-Verlag München – www.stadtplan.net – Lizenz-Nr. 07/05/71 zur Verfügung gestellt.

Erscheinungsdatum: Mai 2011