1 Vor- und Nachteile der staatlich geförderten Altersvorsorge Michael Santak.

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1 Vor- und Nachteile der staatlich geförderten Altersvorsorge Michael Santak

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Vor- und Nachteile der staatlich geförderten Altersvorsorge

Michael Santak

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Altersvorsorge tut not Die gesetzlichen Renten und Pensionen sinken.

Das wissen 90 % der Bevölkerung, doch nur 40 % handeln auch danach. Dieses Phänomen wird als »Vorsorgeparadoxon« bezeichnet.

Besserverdiener haben große Versorgungslücke auszugleichen (Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und der monatlichen Nettorente).

Eine private Altersvorsorge kann die Anhebung des Renteneintrittsalters ausgleichen.

Jeder Vorsorge-Euro kann nur einmal ausgegeben, aber die geförderten Vorsorgeformen kumuliert werden.

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Privat-Rente Sie zahlen beliebig große Teile Ihres Nettoeinkommens in

eine private Rentenversicherung ein. Bei Auszahlung der Rente wird nur der Ertragsanteil besteuert (z.B. 18 % bei Renteneintritt mit 65 oder 66 Jahren).

Vorteile der Privat-Rente Jeder kann sie abschließen, die Beitragshöhe ist unbegrenzt, das angesparte Kapital ist beleihbar, das Kapital kann ausgezahlt werden (ab 60. Lebensjahr), im Todesfall vor Rentenbeginn bleiben die Beiträge für die

Erben erhalten (Beitragsrückgewähr), es kann eine Rentengarantiezeit (Erben) sowie eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden.

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Riester-Rente Alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und deren Ehepartner sowie alle

Beamten und deren Ehepartner haben Anspruch auf Förderung. Zulagen: für jeden Erwachsenen 114 € p. a. (ab 2008: 154 € p. a.) und für jedes Kind 138 € p. a. (ab 2008: 185 € p. a.).

Die volle Zulage erhält, wer 3 % (ab 2008: 4 %) seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (max. 1.575 €, ab 2008: 2.100 €) abzüglich der Zulagen in einen zertifizierten Vorsorgevertrag einzahlt.

Vorteile der Riester-Rente Neben Rentenversicherungen auch Fonds- und Banksparpläne gefördert, die Beiträge sind in jedem Fall steuerfrei, evtl. erhöhen zusätzliche Zulagen bspw. für Familien mit mehreren Kindern die

Förderquote, Frauen erhalten für den gleichen Beitrag die gleiche Rente wie Männer, obwohl sie

durchschnittlich länger leben und die Rente länger beziehen (Unisex-Tarif wie in der GRV),

das Kapital ist pfändungssicher und wird bei Hartz IV nicht berücksichtigt, 30 % des angesparten Kapitals können bei Beginn der Rente ohne Verlust der

Förderung entnommen werden, vorher leihweise 10.000 bis 50.000 €, das eingezahlte Kapital kann vererbt werden, allerdings muss die Förderung

zurückgezahlt werden, es sei denn, das Kapital wird auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen.

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Rürup-Rente Sie zahlen in eine private Rentenversicherung ein, die nicht beliehen,

nicht verpfändet, nicht kapitalisiert, nicht übertragen und nicht vererbt werden kann. Beiträge bis 20.000 € (Verheiratete bis 40.000 €) teilweise (ab 2025 vollständig) als Sonderausgaben absetzbar. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken verringern dieses Vorsorgevolumen. 100 % steuerpflichtig erst bei Antritt ab 2040.Vorteile der Rürup-Rente

Steuerbegünstigt einschließbar sind auch Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente (Bezüge voll steuerpflichtig).

Hohe Steuerersparnisse möglich, insbesondere für Selbstständige. Eine Rürup-Sofortrente bietet rentennahen Jahrgängen und

steuerbelasteten Ruheständlern ein attraktives Steuerschlupfloch. Hartz-IV-sicher, unpfändbar.

Nachteile der Rürup-Rente Die Ansprüche dürfen nicht vererbbar, übertragbar, veräußerbar,

beleihbar oder kapitalisierbar sein (auf Vertrag achten, da nicht amtlich zertifiziert, sonst kein Sonderausgabenabzug).

Im Todesfall ist das einzahlte Kapital unwiderruflich verloren (es sei denn, Sie haben eine Hinterbliebenenrente vereinbart).

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Betriebs-Rente Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, Teile Ihres Gehalts

(bis zu 4 % der GRV-BBG) in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzuzahlen (2007: 2.520 €). Dadurch sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Ein zusätzlicher Beitrag von bis zu 1.800 € kann steuerfrei angelegt werden.

Nachteile der Arbeitnehmerfinanzierung Auszahlungen KV/PV-beitragspflichtig (ausgenommen PKV-Mitglieder) Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge verringert

auch die Ansprüche an die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

Sie verzichten auf den Arbeitgeberanteil und die Steuerzuschüsse zu Ihren Beiträgen zur GRV.

Bei Wechsel des Arbeitgebers drohen Verluste (Probleme bei der Portabilität).

Das Kapital darf nicht vererbt werden (Ausnahme: Abschluss einer Hinterbliebenenrente).

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Staatlich geförderte Altersvorsorge

Privat-Rente: Auszahlungen nur mit dem Ertragswert zu versteuern

Riester-Rente: bei Einzahlung Zulagen und Steuerersparnisse

Rürup-Rente: b. EZ Steuerersparnisse Betriebs-Rente: b. EZ Ersparnis an Steuern

und SozialabgabenAlle bieten: hohe Sicherheit, lebenslange Zahlung

Zum Vergleich: ungeförderte Kapitalanlage Auszahlplan: liquide, aber unsicher und endlich

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Förderung im Vergleich

Rentenart bei Einzahlung bei Auszahlung

Privat-Rente keine Begrenzung, aber aus dem Netto

geringer steuerpfl. Anteil (altersabh.)

Riester-Rente begrenzt, steuerfrei (evtl. höhere Zulage)

voll zu versteuern

Rürup-Rente begrenzt, bis 2025 zunehmend steuerfrei

bis 2040 zunehmend besteuert

Betriebs-Rente bis 4.320 € steuer-, bis 2.520 € abgaben-frei

voll zu versteuern und zu verbeitragen in GKV und GPV

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Vgl. Steuern und Sozialabgaben

Rentenart bei Einzahlung bei Auszahlung

Privat-Rente steuerpflichtigabgabenpflichtig

fast steuerfreiabgabenfrei

Riester-Rente steuerfrei abgabenpflichtig

steuerpflichtigabgabenfrei

Rürup-Rente teilweise steuerfrei abgabenpflichtig

teilw. steuerpflichtigabgabenfrei

Betriebs-Rente steuerfreiabgabenfrei

steuerpflichtig abgabenpflichtig in GKV und GPV

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Vererbbarkeit im VergleichRentenart Einzahlungsphase Auszahlungsphase

Privat-Rente Beitragsrückgewähr,Hinterbliebenenrente

Rentengarantiezeit,Hinterbliebenenrente

Riester-Rente Übertragung auf Ehepartner, vererbbar ohne Förderung

Übertragung auf Ehepartner, Rentengarantiezeit

Rürup-Rente nicht vererbbar, Hinterbliebenenrente

nicht vererbbar, Hinterbliebenenrente

Betriebs-Rente nicht vererbbar, Hinterbliebenenrente

nicht vererbbar, Hinterbliebenenrente

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Annahmen für die Beispielrechnungen 1 Mann, geboren 1978, Beginn der Altersvorsorge:

2008 (mit 30 Jahren), Anspardauer: 37 Jahre, EZ: 200 € p. M., Renteneintritt 2045 (67 Jahre), Rentenbezugsdauer 18 Jahre (bis 2063 = 85 J.)

Bruttojahresverdienst: 42.000 € p.a. (mtl. 3.500 €)

verheiratet, ein Kind, Steuerklasse 3, Grenzsteuer-satz 28 % (= geringeres Steuersparpotenzial)

Beitrag: 1) Eigenaufwand: 2.400 € p. a. x 37 a = 88.800 € + 2) die jeweilige Förderung

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Privat-Rente

Ansparphase Monatsbeitrag 200 €

2.400 € x 37 J. 88.800 €

Kapital 231.811 €

Auszahlphase Monatsrente 996 €

Jahresrente 11.952 €

Steuer (Ertragsanteil 17%,

Grenzsteuersatz 25%)

508 €

Nettorente 954 € x 12 x 18 205.992 €

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Riester-Rente

Ansparphase Monatsbeitrag 249 €

2.100 € x 28 % 588 €

588 € x 37 J. 21.756 €

Auszahlphase Monatsrente 1.724 €

Jahresrente 20.688 €

Steuer (Grenzsteuersatz 25 %) 5.172 €

Nettorente 1.293 € x12 x18 279.288 €

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Rürup-Rente

Ansparphase Monatsbeitrag 251 €

(durchschnittliche Förderung 91 %) 2.184 € x 28 % 612 €

612 € x 37 J. 22. 644 €

Auszahlphase Monatsrente 1.253 €

Jahresrente 15.036 €

Steuer (Grenzsteuersatz 25 %) 3.759 €

Nettorente 940 € x12 x18 203.040 €

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Betriebs-Rente

Ansparphase Monatsbeitrag 298 €2.400 € x 28 % Steuer x 37 J.2.400 € x 21 % Abgaben x 37 J.

1.176 €

Förderung 43.512 €

Auszahlphase Monatsrente 2.238 €

Jahresrente 26.856 €Steuer (Grenzsteuersatz 25 %)Abgaben (GKV + GPV = 16 %)

11.011 €

Nettorente 1.320 € x12 x18 285.210 €

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Vergleich: ungefördertes Investment

Ansparphase Monatsbeitrag 200 €

2.400 € x 37 J. 88.800 €

Kapital Rendite 4 % p. a. 203.605 €

Auszahlphase Entnahme p. M. 1.340 €

Jahresentnahme 16.080 €

Steuer (Abgeltungssteuer 25%) 4.020 €

Nettorente 1.005 € x12 x18 217.080 €

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Vergleich der Vorsorgeformen

4. Privat-Rente: 954 € p.M. = 205.992 €

2. Riester-Rente: 1.293 € p.M. = 279.288 €

5. Rürup-Rente: 940 € p.M. = 203.040 €

1. Betriebs-Rente: 1.320 € p.M. = 285.210 €

3. Fondssparplan: 1.005 € p.M. = 217.080 €

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Annahmen für die Beispielrechnungen 2 Mann, geboren 1958, Beginn der Altersvorsorge:

2008 (mit 50 Jahren), Anspardauer: 16 Jahre, EZ: 200 € p. M., Renteneintritt 2024 (66 J.), Rentenbezugsdauer 19 Jahre (bis 2043 = 85 J.)

Bruttojahresverdienst: 42.000 € p.a. (mtl. 3.500 €)

ledig, kein Kind, Steuerklasse 1, Grenzsteuer-satz 37 % (= höheres Steuersparpotenzial)

Beitrag: 1) Eigenaufwand: 2.400 € p.a. x 16 a = 38.400 € + 2) die jeweilige Förderung

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Privat-Rente

Ansparphase Monatsbeitrag 200 €

2.400 € x 16 J. 38.400 €

Kapital 52.199 €

Auszahlphase Monatsrente 238 €

Jahresrente 2.856 €

Steuer (Ertragsanteil 18 %,

Grenzsteuersatz 25 %)

129 €

Nettorente 227 € x 12 x 19 51.813 €

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Riester-Rente

Ansparphase Monatsbeitrag 265 €

2.100 € x 37 % 777 €

777 € x 37 J. 12.432 €

Auszahlphase Monatsrente 433 €

Jahresrente 5.196 €

Steuer (Grenzsteuersatz 25 %) 1.299 €

Nettorente 325 € x 12 x 19 74.043 €

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Rürup-Rente

Ansparphase Monatsbeitrag 260 €

(durchschnittliche Förderung 81 %) 1.944 € x 37 % 719 €

719 € x 16 J. 11.504 €

Auszahlphase Monatsrente 311 €

Jahresrente 3.732 €

Steuer (steuerpflichtiger Anteil

84 %, Grenzsteuersatz 25 %)

784 €

Nettorente 246 € x 12 x 19 55.860 €

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Betriebs-Rente

Ansparphase Monatsbeitrag 316 €2.400 € x 37 % Steuer x 16 J.2.400 € x 21 % Abgaben x 16 J.

1.492 €

Förderung 22.272 €

Auszahlphase Monatsrente 519 €

Jahresrente 6.228 €Steuer (Grenzsteuersatz 25 %)Abgaben (GKV + GPV = 16 %)

2.553 €

Nettorente 306 € x 12 x 19 69.825 €

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Vergleich: ungefördertes Investment

Ansparphase Monatsbeitrag 200 €

2.400 € x 16 J. 38.400 €

Kapital Rendite 4 % p.a. 53.847 €

Auszahlphase Entnahme p. M. 342 €

Jahresentnahme 4.104 €

Steuer (Abgeltungssteuer 25%) 1.026 €

Nettorente 257 € x 12 x 19 58.482 €

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Vergleich der Vorsorgeformen

5. Privat-Rente: 227 € p.M. = 51.813 €

1. Riester-Rente: 325 € p.M. = 74.043 €

4. Rürup-Rente: 246 € p.M. = 55.860 €

2. Betriebs-Rente: 306 € p.M. = 69.825 €

3. Fondssparplan: 257 € p.M. = 58.482 €

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Netto-Rentabilität nach SteuernFall 1 Fall 2

EZ: 88.800 €, 55 J. EZ: 38.400 €, 35 J.

4. Platz:Privat-Rente

205.992 €p.M. 954 €FS 1005 €

4,2 % p.a. 51.813 €p.M. 227 €

FS 257 €

3,9 % p.a.

2. Platz: Riester-Rente

279.288 €p.M.1293€

5,7 % p.a. 74.043 €p.M. 325 €

5,5 % p.a.

3. Platz: Rürup-Rente

347.652 €p.M. 940 €

4,2 % p.a. 55.860 €p.M. 246 €

4,2 % p.a.

1. Platz: Betriebs-Rente

285.210 €p.M.1320€

5,8 % p.a. 69.825 €p.M. 306 €

5,2 % p.a.

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Sieger der Vorsorgeformen für Männer

Betriebs-Rente bringt langfristig die höchste Nettoauszahlung.Kurzfristig und für kinderreiche Familien ist jedoch meist die Riester-Rente besser.

Fondssparplan ist keine Altersvorsorge.Risiken: unsicher, ungeschützt, endlich.

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Welche Vorsorge für wen? Privat-Rente: Sparer mit hohen steuerpflichtigen

Einkünften im Ruhestand (Beamte)

Riester-Rente:Frauen und Familien mit vielen Kindern

Rürup-Rente: Selbstständige, Rentennahe, Rentner mit hohen steuerpflichtigen Einkünften

Betriebs-Rente: Arbeitnehmer

Fondssparplan: Für diejenigen, die bereits 10 % in ihre zusätzliche Altersvorsorge investieren.