1 Welche gesetzliche Grundlage ist maßgebend? § 45 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes NRW Welche...

4
1 Welche gesetzliche Grundlage ist maßgebend? § 45 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes NRW Was wird gefordert? Bei Braunkohlenplänen, die die Festlegung von Umsiedlungsstandorten zum Gegenstand haben, muss die Prüfung der Sozialverträglichkeit erfolgen! 2) Einführung zum Thema “Angaben zur Prüfung der Sozialverträglichkeit“

Transcript of 1 Welche gesetzliche Grundlage ist maßgebend? § 45 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes NRW Welche...

Page 1: 1 Welche gesetzliche Grundlage ist maßgebend? § 45 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes NRW Welche gesetzliche Grundlage ist maßgebend? § 45 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes.

1

• Welche gesetzliche Grundlage ist maßgebend?

§ 45 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes NRW

• Was wird gefordert?

Bei Braunkohlenplänen, die die Festlegung von Umsiedlungsstandorten zum Gegenstand haben, muss die Prüfung der Sozialverträglichkeit erfolgen!

2) Einführung zum Thema “Angaben zur Prüfung der Sozialverträglichkeit“

Page 2: 1 Welche gesetzliche Grundlage ist maßgebend? § 45 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes NRW Welche gesetzliche Grundlage ist maßgebend? § 45 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes.

2

• Bestandsaufnahme des Ortes

• Welche Angaben sind zu erarbeiten?

1. Ortsstruktur und –größe

2. Bevölkerungsstruktur

3. Erwerbs- und Wirtschaftsstruktur

4. Eigentums- und Wohnverhältnisse

5. Soziales Gefüge

6. Umsiedlungsvorbereitungen

2) Einführung zum Thema “Angaben zur Prüfung der Sozialverträglichkeit“

Page 3: 1 Welche gesetzliche Grundlage ist maßgebend? § 45 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes NRW Welche gesetzliche Grundlage ist maßgebend? § 45 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes.

3

• Mögliche wesentliche Auswirkungen auf die Gemein- schaft sowie auf die persönliche Situation der

Betroffenen und das Angebot der gemeinsamen Umsiedlung

1. Auswirkungen der Umsiedlung

2. Das Angebot der gemeinsamen Umsiedlung

2) Einführung zum Thema “Angaben zur Prüfung der Sozialverträglichkeit“

Page 4: 1 Welche gesetzliche Grundlage ist maßgebend? § 45 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes NRW Welche gesetzliche Grundlage ist maßgebend? § 45 Abs. 7 des Landesplanungsgesetzes.

4

1. Eigentümer und Mieter

2. Gewerbe, Handel und Dienstleistungen

3. Landwirtschaft

4. Generationen

• Mögliche wesentliche Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen sowie auf die persönliche

Situation der Betroffenen und Lösungsangebote

2) Einführung zum Thema “Angaben zur Prüfung der Sozialverträglichkeit“